1879 / 137 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

dert die Sicherheit dafür, daß bei der Verwaltung des Reichélandes das Retchsinteresse überall und stetig gewahrt werde, eine Siterheit, die, theoretish betrachtet, in der Vereinigung der Aemter in der- selben Person am meisten verbürgt wird und die mögliherweise v-r- ringert wird, weil durch die Entfernung des Statthalters vom Siß der Reidbéregierung die rechtzeitige Würdigung und Erkenntniß des Meichsinteresies unter Umständen ershwert werden kann ; allein diefe Trennung ist unumgängli nöthig, wenn das andere bochwidhtige Ziel erreicht werden soll, daß die centrale Litung der Verwaltung în das Land selbst verlegt wird, unumgängli, weil unter diefer Vorausset:ung, der Reichskanzler, der seinen Amtsfiß von der Resi- denz des Kaiiers und der Reichsgewalt zu trennen niht vermag, die Verantwortung für die Verwaltung zu übernehmen nit im Stande sein würde. j 2 . :

Damit ist das Gebiet bezeichnet, auf welem der Gesetzentwurf wesentliche und werthvolle Fortschritt bringt, nämlich das Gebiet der inneren Verfa\sung und der Einrichtung der Verwaltung; auf die- sem Gebiete gewährt der Geseßentwurf die Verlegung der Central- verwaltung in das Land selbst; er bringt eine Vermehrung der Mit- glieder des Landesausschusies und eine Erweiterung seiner Befugnisse dur Einräumung des Rechtes der Initiative, er sichert endli die unter den obwaltenden Umständen mögli ch e Vertretung der Inter- essen des Reichslandes im Bundesrath. ,

Die Verlegung der zentralen Verwaltung von Berlin nach Strafburg entspricht jedenfalls cinem der Begehren, die in solchen Kreisen der Bevölkerung, welche die durch den Frieden geschaffene Lage annahmen, und sich in sie einzuleben wünschen, am häufigsten und dringendsten ausgesprochen sind. Es mag sein, daß das Ver- langen danach zum Theil in einer etwas übertriebenen Vorstellung von der Unselbständigkeit und Abhängigkeit der im Lande bestehenden Verwaltung von der Zentralstelle beruht; andererseits wird es aber von der gewiß rich!igen Erwägung diktirt, daß die hôchste Regierungê- gewalt von der Landesvertretung auf die Dauer räumlid nicht getrennt werden darf, nenn fie nit die für eine ersprießlibe Geshäfts- führung durchaus nothwendige Füßlung mit der Bevölkerung ver- i soll. j E N Auefibrumi ift nun so gedabt, daß das Amt des Reichs- kanzlers fortan in Straßburg geübt wurden soll, derart, day in ihm die sämmtlicen ministeriellen Funktionen, von denen ein wesentlicer Theil bisher dem Ober-Präjidenten übertragen war, fich wieder vereinigen. Die Stellung des Statthalters soll überdies dadur erweitert und gehoben werden, da? gewitje landesherrlihe Befugni}e ibm vem Kaiser übertragen we: den. Welche Besugnii|e vornehmlich dabei ins Auge gefaßt werden, darüber enthalten die Motive au» fübrlide Angaben. Wenn cs beim erften Anblick ungewöhnlich scheinen mag, daß Befugnisse des _Staatsoberhauptes und die Funktionen eines verartwortliden Ministers in derselben Perfon vereinigt werden, so verliert diese Verbindung das Befremdliche, wenn man jene Befugnisse nach Art und Umfang näher prüst; es ergiebt sih dabei, daß es sich im Wesentlihen um sole Akte der Regierungsgewalt handeln wird, wele dem administrativen Gebiete angebôren, und in das Bereich jener Spezialdekrete fallen, in dessen Ausbildung das französisde Staatsreht außerordentlid weit gebt. Auch gegenwärtig würde übrigens der Kaiser {on ermächtigt fein, auf Grund des Gesetzes über die Einrichtung der Verwaltung, der- artige Befugnisse an Zentral- und Bezirksbehörden dauernd zu über- tragen, nit blos widerruflich und zeitweise zu delegiren. ;

Das Ministerium, welhes nach dem Vorsclag des Entwurfs dem Statthalter zur Seite treten soll, wird in sich die Funktionen vereinigen, die zur Zeit das Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen und das Reichsjustiz-Amt übt, und welche von dem Oberpräsidenten wahrgenommen werden. Auf seine Einrichtung soll die Einrichtung des Reichékan;ler-Amts übertragen werden, wonach der Vorstand des Letzteren als Stellvertreter des Reichskanzlers handelt, mit der Mafgabe jedo, daß diese Vertretung nach dem Entwurf eine dauernde sein soll und durch das Gejeß selbst mit dem Amte des Staatésekretärs verbunden ist. Diese Uebertragung schließt aus, daß die Verfaÿjung des Ministeriums eine follegiale sei; sie fnüpft die Entscheidungen und die Verantwortung dafür an die Person des Vorstandes. E E L |

Was nun decn Landesauëshuß anlangt, fo entspricht eine RBermehrung der Zabl seiner Mitglieder einem dringenden Bedürfniß na Verstärkung der Arbei: skräfte, sie hat aber auc die ungleich wichtigere Bedeutung, daß weitere Kreise der Bevölkerung als bisher durb gewählte Vertreter der politischen Thätigkeit sib betheiligen und an der Pflege des Gemeinwohls ihres Landes mitarbeitcn fönnen. Für diese Thätigkeit êffnct sich ein um vieles weiteres Feld dur die Einräumun- des Rechts zur Initiative. Vermöge dieltes Recbtes wird der Landesausshuß aus einer mebr rezeptiven zu einer produktiven Stellung gelangen. Vestrebungen und Ansi@ten die sich nur gelegentli® in Form von Wünschen äußern fonnten, fönnen fortan ausfühelid terathen und in Form von Beschlüssen zur Kenatnifinahme der Regierungen gebrabt werden.

Ich beshränïe mi auf diesen Ueberblid einzelre Bestimmungen des Entwurfs näher zu begrü um nit den Speiialdiékussionen vorzugreifen. Ib f l avon ab, die finanzielle Durhfüßhrb des Plans und di inkungen, die er dieser Richtung äukern wird, näher darzulegen, ) i Gesegentwurf, der diese Seite der Sace ordnek,

zur Best lußfasung zugegangen ift.

3 der Sesetentwurf nit alle Wünsbe, die laut ger a Ä

Ob er die Hoffnungen erfüllen

Ob ängt nicht allein von der Regierung, \aß-Lothringern selbt ab und von der men. Wenn dies im Sinne der Re- die Erkenntniß mehr und mehr nteresse tes Reichslandes mit dem des

gierung geschi nch Bahn bricht, Reichs unl®öélich auch dieser Schrit in glücken. Ich darf die Hoff- nung aussprechen, daß der Reichstag den Maßnahmen, welche die Negierung für diesen Zneck dienlich und zulässig erachtet, grundsät;- lih seine Zustimmung nicht versagen wird,

(Während dieser Rede war der Reichskanzler in det Saal getreten, verließ denselben aber nah kurzer Zeit wieder.)

Der Abg. Guerber erklärte, daß die kühle Stellung, welche scine Freunde zu den autonomistishen Tendenzen eingenommen hätten, durch die Vorlage vollkommen gerechtfertigt erscheine. Bedauerlih sei vor Allem, daß nicht von den kompetenten Organen im Neichslande selbst, sondern von den Bureaux des Reichskanzler-Amtes diese Vorlage ausgearbeitet sei: dies erkläre denn auch Manches aus ihrcm Jnhalte. Wenn man si nur an einen einzelnen Zwischenträger wende, dann höre man nicht die Stimme des Landes, sondern nur einer Partei, vielleicht nur einer einzelnen Person. Jm Lande solle dieRegierung nun in Zukunft sein, das sei lobend anzuerkennen ; aber die Stellung des Statthalters scheine do. nur eine provisorische zu fein; denn während sonst immer bestimmt gesprochen werde, heiße es im 8. 1 nur: „Der Kaiser könne einen Statthalter er- nennen.“ Die Ecweiterung der Kompetenz desselben sei noch vorbehalten, so daß die eigentliche Centralstelle noch ganz un- bestimmt und unklar dastehe. Solche Unsicherheit der Rechts- zustände sei vom Uebel; das Velk sei rathlos und glaube Tchließlich auch rehtlos zu sein. Der Statthalter sei ferner wiederum mit der Diktatur ausgerüstet, die im französischen Geseßze nur als etwas Vorübergehendes für Ruhestörungen berechnet sei. Seien denn im Elsaß Unxuhen vorgekommen? Man solle die Bewohner des Reichslandes doch nicht als fleine Buben behandeln, die man immer mit Schreckbildern im Zügel halten müsse. Die Diktatur sei nicht gerechtfertigt, warum gehe sie also als Popanz von einem Geseße in das andere über? Die Thätigkeit des Landesausschusses solle aller-

| etwas ktomplizirt seien, ( ) | währt und machten eine Neuerung mi@t raihfam.

n wird dieser Versuch denn |

dings dur die Jnitiative erweitert werden, aber das genüge nicht; das Land müsse eine vollständige Repäsentativ- verfassung erhalten. Wenn die Autonomisten sagten, man müße schrittweise vorgehen, so erwidere er: daraus könne nur ein Flickwerk ohne feste Grundlage entstehen. Ferner fehle jeder Schuß gegen Beamtenwillkür; der Staatsrath könne allerdings in solhen Sachen angerufen werden, aber derselbe bestehe nicht aus unabhängigen Männern, sondern nur aus den höchsten Beamten des Landes. Zu tadeln jeï ferner das verwickelte Wahlsystem zur Komplettirung des Landes- aus\husses. Die Mehrkosten würde das Land gern tragen, wenn dafür wirklich eine Regierung durch das Land ge- schaffen würde. Nicht der Mechanismus der Regierung fet entscheidend, sondern der Geist, der ihn treibe. Vor Allem müßte man den Gedanken aufgeben, daß die Annefktirten geistig todt seien; man müßte Preß- und Relig:onsfreiheit gestatten. Denn nicht die materiellen Güter seien die Hauptsache, son- dern seine Partei verlange, daß ein neuer Geist in die Ver- waltung komme, ein Geist der Freiheit, des Wohlwollens und der Ebrerbietung für das Recht des Volkes.

Der Abg. Fürst von Hohenlohe-Langenburg bemerkte, er wundere sih, wie der Vorredner die Vorlage einen homun- culus nennen könne, fie fei seiner Ansicht nah ein ganz an- ständiger homo. Den Vorwurf, daß nicht hon früher dem Reichstage eine solhe Vorlage gemacht sei, habe der Reichs- kanzler schon mit seiner früheren Ausführung zurückgewiesen, daß dies nicht eher habe geschehen können , als bis aus dem Reichslande selbst das Verlangen nach Autonomie laut ge- worden sei. Der Reichskanzler habe seine damalige Ausfüh- rung geschlossen, daß derselbe noch heute das Vertrauen zu dem deutshen Geiste in Ela orgen, hege, daß diejer sih kräftig an die deutshe Eiche anschliezgen werde, wenn man nur Ruhe und Geduld habe. Dieser Say jet die Direktive für seine (des Redners) Auffassung der Vorlage. Weder der Reichskanzler noch die Redner aus dem Hause hätten die Gefahren verkannt, welche aus einer mißbräuhlihen Anwendung der Autonomie entstehen fönnten, aber alle stimmten darin überein, daß der Moment gekommen sei, um dem Reichslande zu zeigen, daß man ihm eine Autonomie gewähren wolle. Die Bewohner Elsaß- Lothringens würden dieses große Vertrauen sicherlih benußen, die Interessen ihres Landes wahrzunehmen und nicht gleich- zeitig die des Reiches zu schädigen. Die berechtigten Wünsche feines Landes würden in dem Maße berücksichtigt, wie die Elsaß-Lothringens. Es seien von Deutschland allerdings Fehler in der Verwaltung des Landes gemaht worden, aber wenn ein Volk, das erst seit aht Jahren einem neuen Staatswejen einverl-ibt sei und natürlih aufgeregt sein mühje, in der Lage gewesen sei, sich ohne wesentlihe Störung den Gesetzen zu unterwerfen, welche das neue Land ihm gebe, jo je eine solche Geseßzgebung und Verwaltung ein anerkennenswerthes Werk. Dem Tadel des Vorredners, daß der Landes- aus\{chuß über diese Vorlage nicht gehört sei, sei schon vom Staatssekretär Herzog begegnet, der ein großes Gewicht auf die Schnelligkeit des Zustandekommens lege. Er gestehe dem Vorredner zu, daß die Vorlage fein Ganzes fei, aber das sei durch die unfertigen Zustände im Reichslande be- dingt, und der Reichskanzler habe zugesichert, daß bei veritän- diger Benußung dieser Verfa)sung weitere Schritte in Aus-, ficht genommen werden könnten. Die Beibehaltung des Dik- taturparagraphen sei kein Mißtrauensvotum für die Elsaß- Lothringer, sondern erforderlih für die Sicherheit der west- lihen Grenzmark Deutschlands. So lange die Bewohner des Reichslandes nicht ganz deutsh fühlten, fônne man dieje Handhabe nicht entbehren. Eine größere Präzisirung des staatlichen Charakters des Reichslandes und eine größere Vereinfahung seiner Verwaltung hätte er in der Vor- lage gewünsht, ebenso daß der Reichskanzler eine ge- wise Verantwortlichkeit dem Reichslande gegenüber beibehalten hätte, da derselbe am besten * alle Hinderni))e beseitigen könne. Er hoffe aber, daß dieje Verbindung \ich durch die Kommissare stellen lassen werde. l t ) werth wäre, so glaube er doch nicht, daß es {on jeßt thun- lih sein werde, Eingeborene des Landes in die obere Verwal- tung zu berufen, da solche noch nit in der Lage seien, etwaigen im Reichslande hervortretenden französischen Bestrebungen mit der nöthigen Energie entgegenzutreten. Es dürfte si mehr empfehlen, daß der Kaiser sie mit konfsultativer Stimme in den nah dem Muster einer oberen Kammer konstruirten Staatsrath berufe. Durch diese Jnstitution werde au) der Kaiserlihe Rath fast überflüssig. Der Landesaus\{chuß habe jeßt alle für die Selbstverwaltung des Landes nothwen- digen Befugnisse und wenn auch die Wahlen zu demjelben ì so hätten sie sich do bisher gut be- Im Jun- teresse der politishen Beruhigung des Landes hätte er ge- wünscht, daß statt der dreijährigen fünfjährige Perioden, an- geordnet würden. Er hoffe, das Vertrauen jeiner Partei aus ras deutshe Reichsland werde nicht getäusht werden und diese Vorlage dem Reichslande zum Heil gereichen. Eine kom- missarishe Berathung halte er nit für nothwendig. S

Der Abg. North erklärte, diese Vorlage ermögliche,_ daß allen Wünschen Rechnung getragen werden könne. Seine Partei werde deshalb für dieselbe stimmen. Der Amtssiß des Ministeriums im Lande ermögliche demselben, von den Be- dürfnissen des Landes Kenntniß zu nehmen und eine rationellere Gesetzgebung zu veranlassen. Die Fntere}jen des Reichsiandes würden nah der Vorlage im Bundesrathe von besonderen Kommissaren wahrgenommen. Er hätte gewünscht, dab solche Kommissare auch vom Bundesausshuß in den Bundesrath delegirt würden. Die Schöpfung des Staatsraths sei als eine glücklihe Neue-ung zu bezeihnen, nur hätte er auch die Kreirung eines obersten Verwaltungsgerihts gewün}cht. Er fordere die Aufhebung des §. 10 sowie die Beseitigung jedes Ausnahmezustandes. Das könne aber nur geschehen, wenn das Mißtrauen der Regierung gegen Elsaß-Lothringen aufhóre. Zur Erreichung dieses Zieles werde er und jeine Partei nach Kräften beitragen. Die Wahl des Landesaus\hu})es durch allgemeines Stimmrecht habe neben feinen Vortheilen auch seine Nachtheile. Der nah dem jeßigen Modus gewählte Landesaus\huß habe si allseitige Achtung erworben. Das System „Alles oder Nichts“ sei sehr bequem für den, der Nichts erreichen wolle. Er und jene Freunde aber seien immer nur bestrebt, praktishe Ziele zum Wohle des Reichs- landes zu verfolgen. Er begrüße diese Vorlage als den be- deutendsten Schritt, der bisher in der Organisation des Reihs- landes geschehen sei, und hoffe, daß er ohne fommissarische Berathung die Genehmigung des Hau)es finden werde.

Hierauf vertagte sih das Haus um 4/2 Uhr.

des Statthalters im Bundesrath her- | Obwohl es außerordentlich wünscens-

| 92 141 626 Busbel; in demselben Zeitraum ift die

Statistische Nachrichtea.

Das „Handelsarciv“ veröffentliht einzelne interess2nte Ueber- sidten aus dem Jahresbericht des statistishen Bureaus zu Washington über den auéwärtigen Handel der Union im Fiskaljahre 1877—78 und den Vorjahren. Nath derselbea überstieg vom Jahce 1863—1873 die Nettoeinfuhr fremder Waaren (d. h. die Gesammt- einfuhr nach Abzug der nah fremden Ländern wieder ausgeführten Einfuhrwaaren) regelmäßig die „Au: fuhr einheimisher Waaren um 39—182 Millionen Dollars (1863 bzw. 1872). Im Jahre 1874 ergab die Ausfuhr einen Ueber!chuß von 18 876 698 Doll., 1875 war wiederum die Einfuhr um 19 562 725 Doll. größer; dann abec über- sticg die Ausfuhr regelmäßig und in immer wachsender Progrefssion die Einfuhr, 1876 um 79 643 481 Doll., 1877 um 151 152 094 Doll., 1878 um 257 814 234 Doll. Es war dies weniger eine Folge des Sinkens der Einfuhr, die im Jahre 1873 mit 624 689 727 Doll. ibren böôbsten Stand erreicht hatte, als des Wachsens der Ausfuhr, denn die Einfuhr betrug 1876 445 938 766 Doll., 1877 438 518 130 Doll, 1878 422 895034 Doll, die Ausfuhr dagegen 1876 525 582 247 Doll. 1877 589 670 224 Doll.,, 1878 630 709 268 Doll.

In den 6 Monaten, Juli bis Dezember 1878 überstiez die Waarenausfuhr die Einfuhr um 149690615 Doll, gegen 102 159 699 Doll. in denselben Monaten 1877.

Die Ausfuhr von Münzen und ungeprägten edlen Metallen überstieg im Fiéfaljahr 1877—78 die Einfuhr um 3918211 Dol. (33 740 125 Doll. Ausfuhr, 29 821 314 Doll. Einfuhr). Es ift dies eine sehr erheblihe Abnahme gegen die Vorjahre, denn der Ueber- {uß der Ausfuhr über die Einfuhr betrug 1877 15 387 823 Doll, 1876 40 569 621 Doll. 1875 71231425 Doll. In den letten 6 Moraten 1878 war sogar die Einfuhc um 2941355 Doll. größer als die Ausfuhr, während in den gleichen Monaten des Vorjahrs die Ausfuhr um 2979 190 Doll. größer gewesen war.

Die Ausfuhr einheimisher Waaren autscblicilid des Geldes hat fch von 43 671 894 Doll. in 1821 auf 680709 268 Doll. in 1878 geboken; in den 10 Jahren 1868 bis 1878 allein von 269 389 900 auf 680 709 268 DoU., d. b. um 411 319 368 Dll. oder 153 9/6. Die Zunahme if tauptfäglich bewirkt durch Brod und Brodstoffe (1878 181 777 841 Doll., gegen 1868 + 112 753 782 Do !.), Provisionen (123 556 323 Doll., + 93 119 681 Petroleum und Koblensl (123 556 323 Doll., —+ 24 764298 Fisen, S Eisen- und Stablwaaren (15 882 508 Doll, j Leder und Lederwaaren (8080 030 Dol.,

Baumwollenwaaren (11 438 660 9

Thiere (5 844 653 Doll, +

(4 878 407 Loll, + 4542 724 vorräthe (4 833 070 Doü., + I L

Die ¡Auéfubr eir heimis aren im Fiséfaljaßre 1877—78 bestand Laurxtsäblid aus Baumwolle (180 031484 Doll.) und Baumwollenwaaren (11 438 660 Doll.), zusammen 191 470 144 Doll. =— 27,52 9/9 der Gesammtauéfubr ; Brod und Brodstoffe (56 872 016 Doll. Weizen, 48 030 358 Dell. Mais, 25 095 721 Doll. Weizen- mehl u. f. w.) 181 777 841 Doll. = 26,12%; Provisionen (Sped, S inken, S6malz 86 679 979 Doll, Butter und Käse 18035 351 Dol., Rir dfleis, [risch und gesalzen 7 983 090 Doll., präfervirtes Fleisch 5 162 625 Doll, Fishe und Austern 4 858 551 Doll. u. f. w.) 123 556 323 Doll. = 17,76 9/4; Mineralöl 46 574 974 Doli. = 6,69 9%; TFabak 28 484 482 Doll. = 4,09%; Holz- und Holz- waaren 16776411 Doll. = 2,41%; Eisen, Stahl, Eisen- und Stablwaaren (Mascbinen 5096857 Doll, Feuerwaffen 92 098 501 Doll., Nähmasctinen 1 661715 Doll. u. f. w.) 15 882 508 Doll.

Artillerie-

= 92,28%; Ladck- und Lederwaaren 6 695 377 Doll. 1,16%; lebende Thiere 5 844 653 Doll, = 0,84°/9; Oelkuchen 5 095 163 Doll. =— 0,73 9/03 Zucker und Melasse 4 878 407 Doll. = 0,70%; Sw@ieß vorräthe 4 833 070 Doll. = 0,69% u. f. w. Bie sich die Ausfuhr landwirtbschaftliber Produkte bis 1875 gesteigert hat, erweist nachstehende Uebersicht : 1871 1878 1019 604 5 844 653 Doll. 403 491 3896818 „) L 153 987 12 7 Lf 36725189 11795: :

8 136 683

ven 1871

Lebende Thiere . . (speziell Hornvieh Thierische Oele Provisionen . A (speziell Speck und Schinken Hâute undFelle,Talg, Knochen und Krochenmehl, Thier- aae e Brod und Brotstcffe Obiît 2 Sämereien Baumwolle, Q (darunter Baumwolle Pflanzenöle und Oelkuchen Berschiedenes (haurtsäblih Tabak) . Eis Zusammen L, Bon der Gesammtauëfuhr . 77,03 17,05 fe. Mehr als 80 °%% der auëgeführten Provisionen urd Brodstoffe sind in der nördlih von Ohio und westlich von den atlantischen Küstenstaaten bel:-genen Reaion erzeugt worden (Ohio, Michigan, Indianx, Illinois, Wiéconsin, Missouri, Jowa, Minnesota, Kansas und Nebraétka), wo die Erzeugungskosten geringer sind, als in den östlich belegenen Staaten und das Eisenbahnneß einen wohlfeilen, schnellen und regelmäßigen Traneport sicert. Der Busbel Weizen fostete im Jahre 1866 vou Chicago nah New-York über die Seen und den Eriekanal 27 Cents Fracht, 1878 nur 73 Cents und ganz per Bahn 12 Cents. | Die gesammte Unicn

)

Wolle

D Getreideernte 1877 der betrug 9 178 934 646 Bushels im Werthe von 1035 571078 Doll., davon wurden bis 1. Juli 1878 194 618 820 Busbels ausgeführt, und zwar von 1 342558 000 geernteten Bushels Mais 87 192 110 B. oder 6,49 °%/9; von 364 194 146 B. Weizen 92 141 626 B. == 25,30 9/0; von 406 394 000 B. Hafer 6 502 088 B. = 1,60 %/ ; von 34 441 400 B. Gerste 4575084B.=13,28%/9; von 21 170 100 B. Roggen 4 207912 B. = 19,88 9/93 von 10 177 000 B. Buchweizen nichts. Bon der gesammten Brodstofausfuhr gingen §7,51 °/9 na Europa. Während im Iahre

1850 die Ausfuhr von Weizen und Weizenmehl (1 Faß = 5 Busbels

erreihte sie im Jahre 1878 Ausfuhr von Mais und Maismehl (1 Faß = 4 Bushel Mais) von 7 632 890 auf 87 192 110 Bushel gestiegen. E L

Auch von den Provisionen (1860: 16 612 443, 1878: 123 556 323 Doll.) wurden 87,71°/9 nach Europa ausgeführt. 70,15 %%o der aus- geführten Provisionen liefert die Shweinezubt, die in Folge des ausgedehnten Maisbaues weit über den einheimishen Bedarf hinaus betrieben wird. A

Ganz besonders hat sich die Ausfuhr lebenden Viehes, insde]on- dere von Hornvieh verm:hrt. Im Jahre 1868 ergab die Viehaus- fuhr nur 733 395 Doll., 1878 schon 5 844 653 Doll. In den Fahren 1874, 1875 und 1876 wurden nach Großbritannien nur 123 bezw. 110 und 244 Stück Hornvieh ausgeführt, 1877 dagegen hon 5091 (546 829 Doll.) und 1878 24 982 (2 408 808 Doll.) Die Gesammtau® fuhr von lebendem Hornvieh umfaßte im Jahre 1877—78 80 040 Stück (3 896 818 Doll.), in den leßten 6 Monaten 1878 aber {hon 75 856 Stüd (4 974 328 Doll.), gegen 37 810 Stü (1 342 598 Doll.) in den leßten 6 Monaten 1877) d. h. in den entsprewenden Monaten des Jahres 1878 hatte die Ausfubr in der Zahl um 100,6 °/o, 1m Werthe um 279°/9 zugerommen. Im Jahre 1877—78 stellte sich im Durchschnitt der Preis eines erportirten Stück Hornvi hs ua Cuba auf 17 Doll, nach Kanada auf 46, nah Grozbritannien auf 69 Doll.

Weizen) nur 7 535 901 Bushel betrug,

M 137.

Zweite

E.

—— E

Beilage

Berlin, Sonnabend, den 14. Juni

2 Inserate für den Deutschen Reich3- u. Kgl. Preuß. | Siaats-Anzeiger, das Central-Hankbelsregister und das Pofiblatt nimmt ant die Köuiglicze Expedition 1, St des Deutschen Reichs-Anzeigers uud Königlich :

Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, 8. F. Wilhelm-Straße Nr. 32,

M

Ste&briefe und Untersuchungs - Sachen. Stekbriefserledigung. Der unterm 30. v. M. hinter den Dienstfnecht Wilhelm Schild aus

erledigt. Svrottau, ten 10. Juni 1879, Königliches Kreis:

Waltersdorf erlassene Stedckbrief ist

geriht. I. Abtheilung.

Unsere cffene Strafoollstre@ungs-Requisition vom A 15. September 1875 und 8. Oktober 1877 nehmen wir betreffs des Militär-

3. September 1873,

pflichtigen Johann Michael August Spottag geboren zu Kleinis am 22. September 1843, hier mit zurück. Grünberg, den 4. Juni 1879

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. In der am 30. d. Mts., Vormittags 9 Uhr

vor dem biesigen Schwurgerichte anstehenden Unter- \ucbungssacbe wider den Maurergesellen Bartau aus Gumbinnen wegen Naubes ist die Vernehmung [len Erust Figulla aus Leese (Kaltoit) bei Calau erforderlich. S aus der n ent- lassen, wosetibst er wegen Bettelns und Landstreichens  ¿ von 3 Monaten abgesessen batte, und ist an diesem Tage nah Polzin dirigirt, Sämmtliche Gerichts- und Polizeibehörden werden dienstergebenst ersucht, auf den Figulla zu vigiliren, ihn im Betretungs-

des Müllergesellen Fotaun Gottlieb

er 2c. Figulla ist am 17. Mai d. J. Provinzial-Landarmenanstalti zu Neu-Stettin

eine Korrektionalhaft

dort aber nit eingetroffen.

c

falle zu Protokoll zu dem obigen Termine vorzula- den, zugleih uns abec auch telegraptisch von seinem Aufenthalt2ort Kenntniß geben zu wollen, damit wir event. scine kommissarische Vernehmung dur

Greifs3-

das zuständige Gericht veranlassen fönnen. [s i

wald, den 7. Juni 1879.

"r Königliches Kreisgericht. I. Abtheilunc.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dgl.

F 9n0 Dm n Befanntmachung. Die am 18. März 1873 verstorbene unverehe- liéite Louise Strelow in Coseeger hat zu ihrem präfumtiven alleinizen Intestaterben ihren Sohn Carl Strelow, der bis zum Jahre 1874 sih in Dona Franzisca aufgehalten, seitdem aber teinem Leben und Aufenthalte nach unbekannt ist, binterlafsen. Derselbe, sowie seine nächsten Ver- wandten werden hiermit aufgefordert, ihre Gerecht- same bei der bei uns eingeleiteten Regulirung des Nachlasses der Louise Strelow wahrzunehmen und sich bei uns zu melden, weil font der in unserm Depositorio befindliche baare Nabla5 nach Ablauf von 6 Wochen an die Justizoffizianten - Wittwen- Tae gezahlt werden wird. Coerlin a./P., den 4. Juni 1879. Königliche Kreisgerihts-Kommission.

84) Ofeffentlihe Vorladung.

Die Königl, Preuß. Hof-Piano-Fabrikanten Hölling & Spangenberg zu Zeiß haben gegen den Arbeiter, auch Handel3mann W., Kreußtiger, zuleßt in Berlin, Koppenstr. 37 wohnhaft, die Klage auf Zahlung von

a, S é nebst 6% Zinsen seit 1. November ; b, 5728 #4. nebst 6/6 Zinsen seit 24. November 1878, 150 A 95 S Recambiokosten nebst 6 °/9 Zinsen seit der Klagebehändigung und 3 9/0 Provision je von 9000 A mit 30 M

und von 5728 A mit 19 M auf Grund der von den Klägern ausgestellten, von dem Verklagten acceptirten beiden Wesel,

1) vom 18. Mai 1878 über 9000 4, zahlbar

__am 1. November 1878,

2) vom 24. Mai 1878 über 5728 4, zahlbar

_ am 15. November 1878,

ange E

Vie Klage ift eingeleitet, und da der jeßige Auf- enthalt des Verklagten unbekannt ift, y 4 erd A dieser hierdurch öffentlih aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung ‘und weiteren mündlichen Ver- handlung der Sache auf den 4, September 1879, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlih zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original ein- zureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Fhatjaen beruhen, teine Rücksiht genommen wer- en kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nit, so werden die in der Klage angeführten That- sahen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- atet, und was den Rechten nah daraus folgt wird

im Crkenntnif wt niß gegen den Beklagten ausgesprochen

Berlin, den 10. April 1879. Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation II.

A Ediktalladung. Der Vorschuß-Verein zu Fallersleben hat den

Verlust folgender, auf den Inhaber lautender

bligationen d r C SORRELIEE Landes

1) Lit. E. Nr. 24,251, über 100 Thlr. Court.

1 ckbriefe und Unterenchungs-Sachen, 4. U

u, dergl,

u, s. Ww, von öffentlichen Papieren,

Lit, G. Nt. 34,105, auêgefertigt unter dem 1. Januar 1878, samm zugehörigen Talons und Zin8coupons,

welche bis zum Iahre 1888 laufen,

Credit-Anstalt.

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lihen Urkunden des auf Dienstag, den 10. Februar 1880, Morgens 12 Uhr,

im Original vor dem

r

und ungültig erklärt werden sollen. Hannover, den 7. Februar 1879, Königliches Amtsgericht. Ybtheilung 16.

Hesse.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

35 N E 2 Belanntmachung. Königliche 1 erften Jerichow'ichen Magdeburg, zwölf Kilometer 1nd dem bei derselben bele- der Berlin-Potsdam-Magdeburger rnt, mit einem Areal von 220,713 Hectar, worunter 180,343 Hectar Acker und 24,009 Hectar Wiesen, soll auf die ahtzehn Jahre vom 1. Juli 1880 bis ultimo Juni 1898 im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Das Pacbtgelderminimum is auf 80c0 Mark und die Pachtkaution auf den dritten Theil des jährliwen Pachtzinses festgeseßt. Zur Uebernahme der Pachtung ist der NaGweis eines diéponiblen Vermögens vcn 50000 Mark er- forderli, welcher spätestens vierzehn Tage vor dem Lizitationstermin durch ein Attest des Kreisland- rathes oder der Steuerveranlagungsbehörde oder auf sonst glaubhafte Weije zu führen ist. Zu dem auf Montag, den 13. Oïtober d. Js3., Vormittags 11 Uhx, in unserem Geschäftslokale, Breitestraße Nr. 32 hierselbst, anberaumten Bie- tungêtermine laden wir Pawtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpachtungs- und Lizi- tationébedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien und Druckosten Abschriften ertheilen, in unserer Registratur wäh- rend der Dienststunden, auf dem Königlichen Haus- ideicommiß-Rent-Amte in Niegripp bei Burg und bei dem jeßigen Pächter, Herrn Ober-Amtmann Kirsten in Wörmliß, welcher die Besichtigung der Pachtstücke nah vorheriger Meldung geftatten wird,

eingesehen werden können. Berlin, den 3. Mai 1879. Cto. 194/5.)

Königliche Hofkammer

der Königlichen Familiengüter.

=99,

P Bekanntmachung. _Das dem Lieutenant a. D. Müller gehörige, im Kreise Nordhausen, § Meile vom Bahnhof Soll- stedt der Halle-Cafseler Bahn belegene

Nittergut Ascherode soll im Auftrage des Eigenthümers am 24. Juni 1879, / E Vormittags 11 Uhr, im Gasthof „zum Römischen Kaiser“ hierselbft durch mich öffentlihß meistbietend verkauft werden. Das Gut enthält etwa 800 Morgen, darunter etwa 290 Morgen Wald, und is separirt. Der Boden eignet jich zum Bau aller Getreidearten, Futterkräuter und Hackfrüchte. _ Verkaufsbedingungen und fonstige Auskunft werden im Termin bekannt gemaht und auch vorher von dem Cigenthümer in Ascherode und von mir hier- selbst ertheilt. Die Besichtigung des Gutes kann jeder Zeit geschehen. (H. 52588.) Nordhauscn, den 9. Juni 1879.

Kosegarten, Nechts8anwalt.

Cbe E E Bekanntmachung. Die Anlieferung von 50000 kg gereinigtem Rüböl (Lamvenöl) für die Königlichen Steinkohlen- gruben bei Saarbrüdcken soll im Wege der Sub- mission vergeben werden. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift : : „Offerte auf Lampenöl“ bis zum 24, Juni cr.,, Morgens 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Lieferungs- bedingungen eingesehen und auf portofreie Anfragen abschriftlih bezogen werden können. (àCto.257/6.) St. Zohanu, den 11, Juni 1879.

Königliche Bergfactorei.

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren.

[5243] Bekauntmachung.

Bei der heutigen Ausloosung von Kreis- Obligationen d:s Bütower Kreises sind die

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Kreise des

lautend, auëgefertigt unter dem 1. Januar 1872,

Deffentlicher Anzeiger. 7

Inserate nehmer an: die Annoncen-Expeditionen des „Jnvalidendank“/, Rudolf Mofse, Haasenstein

bhastationen, Aufgebote, Vorladungen

6

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc, | 7 4. Verloosurg, Amortisation, Zinszahlung 8, 9

2) Lit, G. Nr. 32,330, über 50I 4 lautend, und über 1000 M lautend,

c deren erster am 1./2. Januar 1880 fällig wird und

bescbeinigt und die Mortifikation derselben beantragt. Dieselben jind anerkannte und weder bezahlte noch reluirte Schulden der Hannoverschen Landes-

Die unbekannten Besißer der obigen Dokumente werden aufgefordert, die in ihren Händen befind- Ablauf

vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter- mins vorzulegen, widrigenfalls dieselben für erlosch:n

zum Deuischeu Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabrikeu und

_Grosshandel, L : Verschiedene Bekanntmachungen, . Literarische Anzeigen, L Theater-Anzeigen, |

dp gihdi In der Börsen- . Familien-Nachrichten, /

beilage, ü Litt, A. Nr. er 50 Thaler.

Litt. B. Nr. r 1009 Thaler. t Litt, B. Nr.

Litt, C. Nr. 8 über 500 Thaler.

dem Bemerken gekündigt, daß die Rückzahlung der Valuta nebst den Zinsen bis ultimo Dezember d. J. gegen Nückgabe der Schuldverschreibungen und der Zinscoupons am 2. Januar 1880 und den fol-

Dor Lr: 4 G S5 Viefe Obligationen werden den Inhabern mit |

Vogler, 6G, L, Daube & Co., E, Sülotte,

Büttner & Winter, so wie alle übrigen größeren

Annoncen. 'Vureaus.

genden Tagen dur die Kreis-Kommunal-Kasse hierselbft erfolgen wird. i Von den bereits früber ausgeloosten und gekün- digten Obligationen ist Litt. B. Ne. 59 über 100 Thlr. zur Realisirung bisher nicht vorgelegt, worauf der Inhaber hierdurch besonders aufmerksam gemat wird.

Bütotwty, den 5. Juni 1879.

Der Krei8ausschuß des Kreises Bütow.

[4355]

neuer

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Cölner Aktien (unter Aus\ch{luß der lediglih für die

5 edingungen für

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i e a bei einer der nachbenanuten Stellen :

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L Quit 18

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Industrie;

versehen sein muß.

nit mehr kerücksictigt.

4) Auf die neuen Aktien sind einzuzahlen: Betrages der Aktien ; 6 Pr. 1. Juli 1881 30 %; L r L

demnächst werden bewirkt werden können, wird \. Z. bekannt gemacht werden.

5) Die neuen

a. von 20% 20 9%

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Demrac sind zu zahlen in dem Zeitraume :

b, vom 15, Zuni bis 1. c. vom 15. Zuni bis 1.

Vollzahlung. 6) Na erfolgter Einzahlung von 40/9 des

Legitimation des Präsentanten der Interims-Quitturg 7) Die Aktionäre, welhe die im 8. 83

nit innehalten, verlieren ihr Aureht. strafe von 10 Prozent der ausgeschriebenen Rate, deren stens drei Mal in den hierzu ftatutgemäß bestimmten

hierauf zu verzichten. verfallen, und die durch die

machung unter Angabe der Nummern. Direktion neue Aktien ausgegeben werden.

bestmöglih im Interesse der Gesellschaft begeben. Cöln, den 15, Mai 1879.

folgenden Nummern gezogen worden: Litt, A, Nr. 53 über 50 Thaler.

b é S 00 O e 8 10 u d. e 30 2% 4 - . 6 5

abzüglich obiger Zinsen .

machung ihces Anrechtes und die Anzahlung von 20 °/%

Rheinische Eisenbahu-Gesellshaft.

Emission

von

98,000 Stück à 750 Mark 43500,000 Mark Stamm-Aktien.

Nuf Gru: e M Eer, 2 7 : S e g z Auf Grund der Besblüfse der Generalversammlungen vom 28. Mai und 28. Dezember 1872,

G

99 Mat 187° t IR5 E E A unt 187 : De 1873 und 40: Juni 1874, der Konzessions-Urkunde vom 9. Juni 1873 und des Statut-Nacb- ragez vom 7. «ugust 1873, fowie untcr Genehmigung Seiner Excellenz des ea Os u bejblossen, von dem Kapitale, welches für âhnte Konzessiont-Urkunde bezw. Generalvers gsbes{lü} i i 5 | iatgt. N non d zw. Generalversammlungsbeshlüsse genehmigten Erweiterungsbauten und Hausfideicommiß - Amt Er-änzungen des Betriebs-Materials und der Betriebs-Einrichtungen unseres Unternehmens erforderlich werden wird, einen weiteren Beirag von 43 500 000 Mark durch Ausgabe von 58 000 Sitück neuer Stamm-Aktien aufzubringen und diese Aktien vorzugäweise den Inhabern der i E R Se E zubringen und diele Aktien vorzugsweise den Inhabern der im Umlauf befindlichen 0 500 000 Thaler oder 181 500 (000 Mark Aktien, S |

des Herrn Ministers ter öffent- die Herstellung der dur oben er-

tamm-Aftien, Prioritäts-Stamm-Aktien und Bonn-

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Call-Trierer Eisenbahn kreirten Aktien Lit. B.) nah

N Gn ven Ste E L E E ai en Lay Maßgabe ihres Vesißes unter den nahfolgenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

die Betheiligung.

ktien werden zum Nennwerthe ohne Agio ausgegeben werden. Des13 von vier alten Aktien giebt Anrebt auf cine neue Aktie. Unrecht ist geltend zu machen innerha{b der Präfklusiv-Frist vom 15, Zuni bis

in Cöln bei der unterzeichneten Direktion ; b, in Berlin bei den Bankhäusern S, Bleichroeder un

der Bauk für Handel und

ec, in Hamburg bei der Norddeutschen Banf und dem Bankhause E. Frege & Co. unter Vorlage resp. portofreier Einsendung der Aktien, ohne Dividendenscheine und Talons, Behufs deren Abstempelung und eines doppelt ausgefertigten, genau nach der Nummer geordneten Verzeichnisses , welches mit Datum, Namen, Wohnort und Unterschrift des Präsentanten resp. dessen Bevollmächtigten : f Die Rücksendung der Aktien erfolgt, wenn nicht Seitens der Absender anders be- stimmt worden ist, unter Deklarirung des Nominalwerthes. Betrag von 43 500 090 Æ erreicht, so werden die Anmecldelisten geschlossen und weitere Anmeldungen ni sid In diesem Falle wird der Schluß Statuten vorgeschriebenen Blätter bekannt gemacht werden. Die Formulare für die Anmeldung können vom 20. Mai cr. an von unserer Effekten-Ver- waltung, den oben unter 3b. und c. bezeihneten und denjenigen Bankhäusern bezogen werden, welche von uns mit der Einlösung der Zinsccupons und Dividendenscheine beauftragt sind.

Haben die Anmeldungen den ausgeschriebenen

der AnmeldelTisten sofort durch die in den

a, bei der Anmeldung bis inkl, 1, Juli dieses Jahres 20 °/9 des Nominal-

Z 4 uli 1882 der Rest mit 30 °/. An welchen Stellen außer unserer Hauptkasse die sub b,, c. und d. aufgeführten Einzahlungen

vor den gedahten Einzahlungs-Terminen öffentlich

Die Zahlung kann innerhalb der lehten 15 Tage vor den Verfalltagen erfolgen, nach den Verfalltagen uur unter gleichzeitiger Vergütung von 6 °/9 Verzugszinsen der fälligen Raten, un- beshadet der Einforderung der erfallenen Konventionalstrafen.

: U Aktien nehm:n für das mit dem 1. Januar 1883 beginnende Betriebsjahr und folgende an der Dividende Theil ; bis dahin, also bis 31. Dezemker 1882 Ratenzahlungen 5 °/9 Zinsen, welche an der Schlußzahlung pr. 1. Juli 188: Diese Zinsen betragen von den Ratenzahlungen pro 150 M für B Monate

beziehen dicselben von den

gekürzt werden.

Aktie: =—T 26 M é

18S ,

Zusammen 67 M.

uli 1880 20 % Zuli 1881 30 °/

a. vom 15. S bis 1. Juli 1879 20% L, d, vom 15. Juni bis 1. Fuli 1882 30 %

G 090 S also noh . . 157 4A 50 S

in Summa. . 682 M 50 S

Die neuen Aktien berebtigen zur Theilnahme an den Generalversammlungen erst nah erfolgter

Nominal-:Betrages werden Seitens der Direktion

gegen Rülieferung der Anmeldebogen Interims-Quittungen, auf welchen die späteren Ratenzahlungen ebenfalls quittirt werden, ausaereiht. Bei der S({lußzahlung pr. 1. Juli 1882 werden die Interims- Quittungen geen die Aktien-Dokumente ausgetauscht, ohne daß die Direktion sih zu einer Prüfung der

verpflichtet. i : bezeichnete Präklnsivfrist für die Geltend- auf den Nominalwerth der Aktien

8) Wer mit den ausgeschriebenen Ratenzahlungen im Rückstande bleibt, hat eine Konventionak-

Zahlung im Rüdfstande geblieben ist, und 6 Pro-

zent Verzugszinsen zum Vortheile der Gesellschaft verwirkt. Jst die Aufforderung zur Zahlung minde-

öffentlihen Blättera, das leßte Mal wenigstens

vier Wochen vor dem für die Einzahlungen geseßten Schlußtermine bekannt gemaht worden, die Zah» lung aber demungeachtet noch immer nicht erfolgt, so steht es der Direktion frei, entweder den einzahl= baren Betrag der Aktien nebst Konventionalstrafen und e Im U Falle müssen die bis da chaf e Ratenzahlungen, fowie dur die ursprüngliche Unterzeihnung dem Aktionär gegebenen Ansprüche auf den Empfang von Aktien für vernichtet erklärt werden. ; Eine solche Erklärung erfolzt nah dem Beschlusse der Direktion dur êffentliche Bekanv't- An die Stelle der für verfallen erklärten Aktien können voa ‘oer

Zzinsen gerihtlich einzutreiben, oder aber in eingezahlten Raten als der Gefellfchaft

9) Diejenigen neuen Aktien, welde von den Inhabern der alten Stamm-Aktien, Prèoritätss Stamm- und Bonn-Cölner Aktien etwa nicht in Anspru genommen sind, sowie diejenigen, auf welche nah dem vorstehenden Paragraphen der Anspruch hinfällig erklärt worden ist, werden von der Direktion

Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft,