1879 / 139 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

des deutschen Zollgebiets eine kaum nennenswerthe gewesen. Es habe damals der Ueberschuß der Einfuhr über die Ausfuhr im jährlihen Durchschnitt etwa 60 269 Ctr. betragen, in den drei Jahren 1873—1875 sei diese Mehreinfuhr auf jährli 1 125785 Ctr., also im Verhältniß von 100 : 1800 gestiegen, in den legten drei Jahren 1876—1878 sei di Mehreinfuhr gewachsen auf 1 355 455 Ctr., folglih gegen 1864 im Verhält- niß von 100 : 2200. Dagegen hätten sih bis 1876 die Rinden- preise troß der bedeutend gesteigerten Einfuhr ziemlih auf der- jelben Höhe gehalten. Jedoch in den Jahren 1878 und 1879 sei ein ganz erheblicher Preisrücgangeingetreten, z. B. betrügen 1875 bis 1877 in Kreuznach, dem Hauptrindenmarkte, die Durhschnitts- preise für 100 kg 15,8 4, 1878 12,4 A, in Dirschau 1870—1877 16,6 M, 1878 148 Æ Im Regierungsbezirk Magdeburg seien in diesem Frühjahr bei einem Versteigerungstermin für etwa 1500 Ctr. Rinden feine Bieter erschienen, und zwar deshalb, weil das Angebot die Nachfrage übersteige und weil man die Rinden aus Ungarn billiger und besser beziehen könne. Diese Zahlen seien gerade niht ermuthigend, um neue Eichen- schälwaldungen anzulegen. Nun möge ja die Ungunst der all- gemeinen wirthschaftlihen Lage den Schälwald in Mitleiden- schaft gezogen haben, aber sicherlih trage einen großen Theil der Mitshuld, namentlich bezüglich des Rücganges der Preise, die massenhaft gesteigert: Einfuhr. Wenn darauf hingewiesen worden sei, daß Deutschland wegen der unzureïihenden eigenen Rindenproduktion die Rinden- einfuhr niht entbehren könne, und daß es des- halb nicht wohlge:han sei, der Rindeneinfuhr Hinderni}je zu bereiten, so glaube er, daß der sehr mäßige Zoll einen derartigen Einfluß niht haben werde. Einige Schwierigkeiten und Unzuträglichkeiten werde allerdings die Zollbehandlung der Rinde mit si bringen, doch ließen sich diese wohl leiter überwinden als diejenigen bei der Zollabfertigung des Flöß- holzes. Gegen den Rindenzoll werde endlich noch die Ver- theuerung der Lederprodukte geltend gemacht. Der Rindenzoll betrage auf 100 kg Sohlleder, wozu 500 kg Rinde erforder- lih sei, 2,5 M, derselbe bewirke für die etwa 120 H be- tragenden Gerberkosten eine Erhöhung von 2 Proz., für die etwa 360 4 pro 100 kg betragenden Gesammtproduktions- kosten eine Erhöhung um nur §/, 9 Proz. Daß die Gerber diesen Zoll tragen könnten, gehe aus einer Resolution hervor, die ste bei einer Versammlung deutscher Gerber am 13. Februar d. F. in Berlin gefaßt hätten, worin sie sich mit einem Rindenzoll von 10 (3 po 100 Le n Shterene D Fol wirthschaft einverstanden erklärten. Auch werde der Rinden- zoll ausgeglichen dur den erhöhten Schußzoll auf Leder. Die vorliegenden Abänderungsanträge könne er nicht empfehlen, behalte si aber etwaige weitere Erklärungen darüber vor, bis die- selben begründet seien. Die Antragsteller Bezanson und Windthorst ersuche er, sich darüber zu äußern, ob sie unter Gerberlohe nah dem allgemeinen Sprachgebrauh und der Fassung der Tarifvorlage nur die zerkleinerten Rinden oder aber Gerberrinde überhaupt, gleihviel ob in zerkleinertem oder unzerkleinertem Zustande verstanden wissen wollten. Der Rindenzoll solle ein Erziehungszoll für den Eichenschälwald sein zum Besten der inländishen Produktion, zum Besten des Bauern und des Waldarbeiters. Versage das Haus dem Nieder- wald, dem kleinen Mann nicht, was er dem Hoch- und Baum- wald und dem forstlihen Großbetrieb bereits gewährt habe!

Das Haus lehnte den Antrag des Abg. von Bühler auf Verweisung der Position in die Kommission ab.

Der Abg. Oechjelhäuser erklärte, der Antrag auf BVe- steuerung der Gerberlohe enthalte eine flagrantere Verleßung der Prinzipien von 1818, als die Getreide- und Holzzölle. Das Geseß von 1818 habe keinen verallgemeinerien Schußzoll gekannt, sondern habe nur ausnahmsweise für die befonderen Mühen, Kosten und Risikos, die mit der Einführung von noch nicht sehr verbreiteten Gewerben verbunden waren, eine Ent- schädigung gewährt. Es liege also in der Tenderz des Zolles, daß derselbe nur vorübergehend bestanden habe, fo lange bis die innere Produktion die äußere Konkurrenz überflügelt und die inländishen Preise den ausländischen gleihgestanden hätten. Bei den Getreide- und Holzzöllen und auch bei diesen sei das gerade Gegentheil der Fall. Der Zoll auf Gerberlohe sei selbst in diesem Tarifentwurf eine Anomalie, denn derselbe besteuere einen wihtigen Roh- und Hülfsstoff der Lederfabri- kation. Alle analogen Stoffe, wie Kohle, Eisenerze, Flachs, Hanf u. f. w. seien in diesem Tarif zollfrei. Auch er wünsche, daß die Eichenshälwaldungen Deutschlands so ausgedehnt würden, daß sie den gesammten inneren Bedarf decken könnten, aber er zweisle, ob dieses Resultat durch die vorges{lagene Maßregel erreiht würde. Den kleinen Haubergsbesißern, denen er gern helfen möchte, werde durch diesen Zoll nicht geholfen. Denn dieselben glaubten niht an die ¿Fortdauer der jeßigen handelspolitishen Strömung durch zwei Decennien, nach deren Verlauf sie erst die Frucht dieses Zolles genießen könnten. Man bringe also Fahre lang Opfer, ohne daß die Handelspolitik die Maßregeln der Forstkultur bei der Hebung der Loheproduktion erseßen könnte. Der vorgeschlagene Zoll von 50 Z séi au zu niedrig, als daß & zu ciner Fahrzehnte dauernden Kultur besonders anreizen könnte. Wenn die Motive sagten, die gemachten Erfahrungen forderten dringend zur Wiedereinführung des Zolles auf, so müsse Jeder glauben, es hätten früher Zölle bestanden, die 1865 ab- geschafft wären. Ein solcher Zoll aber habe nicht bestanden ; jeit 1826 sei Holzborke und Gerberlohe frei eingegangen. Es habe im Gegentheil ein Ausfuhrzoll in der Höhe des projek- tirten Einfuhrzolles bestanden, der erst 1860 aufgehoben sei. Er billige dieses Mittel nicht, allein die durch die Anwendung derselben dargethane Tendenz zeige, daß man im Gegensaß zu der jeßigen Politik den Preis der Borke und Lohe habe herunter- drüdcken wollen. Er stimme mit dem Regierungskommifsar darin überein, daß von 1871 auf 1872 ein außerordentlicher Sprung in der Einfuhr, auf das fünf- bis sechsfache stattgefunden habe. Die Gründe der plößglihen Mehreinfuhr seien der Zutritt von Elsaf-Lothringen und der grade in diesem Jahre erfolgle Ueber- gang von der Verwendung der Fichtenrinde zur Verwendung der Eichenrinde. Weil man das Plus der leßteren im Jn- lande niht gefunden habe, sei der Ersaß der Fichtenrinde dur ausländische Eichenrinde erfolgt; ein fernerer Grund sei die hocherfreulihe Entwickelung der deutschen Lederindustrie seit 1871, zu welcher der Fortschritt des deuishen Eithenschäl- waldbetriebes in keinem genügenden Verhältniß gestanden habe. Nun brächten die Motive mit ihrer gewöhnlichen Logik die seit 1871 gesteigerte Einfuhr mit dem jeßigen Nothstande in Verbindung, indem sie sagten: „in Foige dieses Mass: n- einganges auswärtiger Lohrinde sei der deutshe Eichen- icälwaldktetrieb in eine sehr mißlihe Lage verseßt.“ Er leugne dies aufs Positivste. Man habe in Deutschland von 1871—76 Schwankungen nach unten und oben erlebt; der

Saß von 9 # pro Centner Lohrinde, den die Motive für das Jahr 1876 anslhrlen, sei die obexsie Grenze der Shwankung und die Herabseßungen, die bis 1878 stattgefunden hätten, seien eine ganz gewöhnliche Erscheinung. Jn dieser Zeit der allgemeinen Noth sei doch eine Preisherabseßung von 11—22 Proz. nihts Außergewöhn- lihes. Man habe es mit einer Kalamität zu thun, die nah keiner Richtung hin stärkere Jntensität habe als auf allen Gebieten. Die Motive sagten : „Theilweise aber sei au in der Zollfreiheit der fremden, unter anderen Prockuktionsbedin- gungen und insbesondere unter viel geringerer Belastung des Betriebes durch Grundsteuern und Zuschläge erzeugten Ger- berlohe die Ursache der angegebenen Mißstände zu suchen“; dies stelle er entschieden in Abrede. Damit seien die Mo- tive zu Ende, und man frage sih erstaunt, wo der be- sondere Nahweis über die handgreiflihe Ursache der jeßigen Kalamität des Eichenshälwaldes liege. Sie liege einfah in der mißlihen Lage und dem s{chlechten Gange der deutschen Gerberei, niht in der vermehrten Einfuhr, denn diese sei nothwendig gewesen, um die Gerberei in den blühenden Zustand zu versezgen. Schuld sei, daß seit 11/4, oder 2 Jahren durch einen außerordentlichen Rückgang in den Lederpreisen die Lederindustrie in eine fo mißliche Lage gerathen sei, daß sie sich nicht blos in ihrem Umfange habe einshränken müssen, sondern gar niht mehr in der Lage sei, so hohe Preise wie bisher für Lohe zu be- zahlen, und gezwungen sei, sie von da zu beziehen, wo sie billiger zu haben sei. Der Regierungskommissar habe gesagt, was man den Großen niht versagt habe in Bezug auf die Zölle, das solle man auch den Kleinen nicht versagen. Aber wo seien diese Kleinen? Er sei alle Petitionen durhgegangen und finde nur eine einzige von 4 nafsauishen Gemeinden, in welcher die mißlihe Lage des Schälwaldes geschildert und um Zoll auf Gerberlohe und Leder gebeten werde. Es sei hier fast zum Grund- saß geworden, daß man denen, welhe für Erhöhung der Zölle petitionirten, mehr Erkenntniß ihrer eigenen Jnteressen zutraue, als denen, die dagegen protestirten. Jn Bezug auf die Reformation der Eisenbahntarife gehe er noch weiter als der Reichskanzler und wünsche dringend, daß sobald als mög- lich ein Staatsbahn- oder Reichs-Eisenbahnsystem kommen möge und die Tarifgeschgebung voll und frei in die Hand der Reichsregierung und dieser hohen Versammlung gelegt werde. Auch sei er der Ansicht, daß die Grundsteuer in Deutschland zu hoch bemessen sei, wenn auch die Berechnungen, die darüber gehört seien, nur relativ rihtig seien. Der Antrag Bezanson, welcher die Borke besteuern und die Fabrikate daraus frei- lassen wolle, entsprehe indessen ebenso wenig s{utßzöslneri- schen, wie freihändlerishen Grundsäßen und empfehle fich nit zur Annahme. Noch weniger sei dies beim Antrag Windt- horst uad Genossen der Fall. Es sei kein Zweifel, daß in den Kreisen Malmedy und Trier durch Einführung des Zolles eine außerordentlihe Noth in der Lederindustrie entstehen würde ; allein dies treffe auch für andere Kreise zu und fönne keine Ausnahme von der allgemeinen Regel begründen. Er bitte, gegen die Besteuerung dieses wichtigen Roh- und Hülfs- stoffes zu stimmen.

Der Abg. von Kardorff bemerkte, er gehöre nickt zu den- jenigen, zu denen dêc Vorredner zu gehören scheine, welche fjagten, möge auch die Jndustrie zu Grunde gehen, wenn nur das Prinzip bestehen bletbe. Daß es sich hier um ein hohes Landeskultuxintèresse hanbêle, habe der Bundes- fommifsar in beredter Weise nachgewiesen. Die Lage der Eichenschälwaldungen sei eine so drückende, daß man nament- li am Rhein und in Süddeutschland sie aufgebe und zu einem lohnenderen Betrieb übergehe. Süddeutschland sei zum Theil schon entwaldet und deshaib seien die Ueberschwemmun- gen dort gefährliher und häufiger als früher. Die Bedeutung dieser Frage für die Arbeitec sei {hon hervorgehoben und die logische Konsequenz des Vorredners führe nicht zur Ablehnung dieses Zolles, sondern dahin, daß derselbe zu niedrig sei. Darin stimme er mit dem Vorredner überein, aber so gering der Zoll sei, so helfe derselbe doch immer etwas, den auséländishen Jmport auf Kosten der heimishen Produk- tion begünstigenden Differentialtarife. Wenn man erst dahin gekommen sein werde, das Eisenbahntarifwesen rationell zu gestalten und die Waldkultur durch indirekte Steuern von der Grundsteuer mehr zu entlasten, dann werde man mit dem Vorredner über die Aufhebung dieses Zolles verhan- deln können. Jn diesem Augenblick sei ernöthig. Der Vorredner habe behauptet, daß er durch den freien Jmport der Lohe die deutsche Lederindustrie gegen die übermächtige amerikanishe Konkurrenz s{hüßen wolle, und doch sei der Vor- redner es gewesen, der in der Kommission hauptsächlich die Herab- seßung des Lederzolles bewirkt habe. Für viele Komzmijssions- mitglieder sei auch bci der Normirung des Lederzolles die An- nahme des Lohbezolles eine Vorauésezung gewesen. Er müsse hier die Bemerkung einschalten, daß nach einer ihm geworde- nen Mittheilung des Fürsten Carolath die deutshe Militär- verwaltung bei ihren Ledersubmissionen ausdrüdäcklich amerika- nishes Hamlockleder verlange, also ebenso wie bei den Hölzern die ausländishe Jndustrie bevorzuge. Er müsse dem Vor- redner aus eigener Erfahrung noch darin widersprechen, daß die schlesishen Eihenshälwaldungen sich in einer günstigen Lage befänden. Im FJnteresse der Landeskultur bitte er das Haus, diesen Zoll anzunehmen,

Dcr Abg. Franssen bat um Annahme des von ihm in Gemeinschaft mit dem Abg. Windthorst gestellten Antrages. Derselbe habe namentl:ch die Jnteressea der Stadt Malmedy im Auge, die auf die französishe Lohe angewiesen sei. Dur die in Aussicht genommene Belastung der Lohe seße sich namentlih hier der Staat großen Kalamitäten aus; denn da die Lohe in den Monaten Juni und Juli bezogen werden müsse -und dur die Zollabfertigung veranlaßte Verzögerungen das Verderben derselben leiht herbeiführen könnten, würden Dns auf Prozesse gegen die Regierung anhängig gemacht werden.

Nach Schluß der Debatte verwahrte sih der Abg. Dechel- häuser persönlih gegen die Behauptungen des Abg. von Kar- dorf, daß er hauptjächlih die Herabseßung des Lederzolles in der Kommission bewirkt und die Lage der Eichens{älwal- dungen als günstig dargestellt habe.

Hierauf wurden die Anträge Dr. Jäger (Reuß) und Windthorst abgelehnt und der Antrag Bezanson zurückgezogen. Die namentliche Abstimmung über die Position 13b. selbst ergab dafür 140 Stimmen, dagegen 86; die Position war aljo genehmigt.

Position 1349. lautet:

„Grobe, robe, ungefärbte Böttcher-, ODrechsler-, Tischler- und blos gebobelte Holzwaaren und Wagnerarkbeiten, mit Ausnahme

namentli gegen die |

der Möbel von Hartholz und der fournirten Möbel; grobe Korkb- flechterwaaren, weder gefärbt, gebeizt, ladirt, polirt, noch gefirnißt ; Hornplatten und robe, blo: geschnitten- Knochenplatten; Stuhl- rohr, gebeiztes oder gespaltenes, pro 100 kg 3 #“

Der Abg. Dr. Karsten beantragte sowohl diese Positionen, als auch die folgenden e.—h. (übrige Holzwaaren) an die Tarifkommission zu verweisen.

Der Abg. Rickert fragte an, ob unter den blos gehobelten Holzwaaren auch blos gehobelte Bretter zu verstehen seien ; unter den Holzhändlern herrsche darüber Verschiedenheit der Anschauungen.

Der Bundeskommissar Ministerial-Rath Dr. Mayr er- widerte, daß seiner Ansicht nach diese Bretter allerdings zur Pos. 13d, gehörten, da unter Pos. 13e. nur “Dautolz, roh oder blos mit der Axt bearbeitet“ falle.

Der Abg. Dr. Delbrück bestritt die Richtigkeit der eben gehörten Deduktion, da nach dem noch jeßt geltenden amtlichen Waarenverzeichniß, Bretter aller Art unzweifelhaft zur Pos. 13e. gehörten.

Der Bundesfommissar erklärte, er könne das amtliche Waarenverzeihniß nicht als maßgebend für die Tünf- tige Tarifirung der Bretter erahten und sehe in der Belegung der gehobelten Bretter mit dem niedrigeren Zollscß eine folossale Prämiirung der Einfuhr.

Die Abgg. Dr. Delbrück und Rickert bestanden darauf, daß Bretter nicht zu den Holzwaaren im eigentlihen Sinne gehörten, und beantragte Abg. Rickert die Verweisung dieser

Position an die Tarifkommission.

Die Abgg. Graf Stolberg (Rastenburg) und Berger waren dagegen der Ansicht, daß diese Frage sich sehr wohl im Plenum erledigen lasse.

Der Abg. Dr. Harnier beantragte, hinter „Ausnahme“ in Position 13d. zu seßen: „der Bretter aller Art.“

Der Abg. Rickert führte aus, daß nah dem bisherigen Gebrauch Bretter stets zum Bau- und Nuzbholz gerehnet wor- den seien und demnach unter Position 13e. 2 fielen, die vom „Bau- und Nutholz, gesägt oder auf andere Weise vor- gearbeitet“ handle. Das Hobeln sei eben eine andere Art der Vorbereitung, wie ja auch gehobelte Faßdauben unter Position 13e. 2 fielen.

Der Abg. Dr, Harnier bat um Annahme seines Antrages, während der Bundeskommifsar bei seiner Meinung ver- harrte, daß die Bretter, die nicht blos vorgearbeitet, fondern vollständig für den Gebrauch fertig gestellt seien, zur Posi- tion 13d. gehörten. :

Der Abg. von Kardorff bat, die Entscheidung über diese Frage bis zur dritten Lesung zu vertagen, welhem Wunsche sich der Abg. Schröder (Lippstadt) anschloß.

Sämmtliche Anträge wurden hierauf abgelehnt und die Pof. 13 d. nah dem Tarifvorschlage angenommen.

Pofition 13 e lautet :

Holz in geschnittenen Fournieren ; Parguetbodeatbeile pro 100 kg 4 M

Der Abg. Möring beantragte dafür folgende Tarifirung :

„unverleimte, ungebeizte Parquetbodentheile 109 kg 4 # ; Holz in gesck&nitttnen Fournieren: mit der Säge geschnitten und Nuß- baum-Maser-Mefserschnitt 100 kg 3 X; mit dem Messer geschnit- ten (mit Ausnahme von Nußbaum-Maser) 100 kg 1 #“

Der Abg. Freiherr von Mirbach stellte den Antrag, die Pargquetbodentheile mit dem höheren Zollsaß von 6 A zu be- legen. Man fönne doch gewiß nicht von Parquetfußböden und Fournieren des „armen Mannes“ reden, es handle sich hier einfa um eine fleine Lukussteuer, die Niemanden drüce und doch der Reichskasse etwas einbringe. Die Erhöhung sei von einer freien Vereinigung des Hauses ad hoc beschlo}sen worden und rechne auch auf das Entgegenkommen vieler Herren von der Linken, namentlich des Abg. Rickert, der sich früher für Besteuerung insbesondere der französishen Möbel ausgesprochen habe.

Der Abg. Möring erklärte, die Motivirung des Vorredners für die Erhöhung des Zolles kennzeihne die jest herrschende Strömung, welche für den Konsumenten die Vorsehung f\pielen wolle. Sein Antrag bezwecke den Export der deutshen Möbel- tischlerei, die namentlich in Berlin sehr entwidckelt sei, zu hüten, da diese die Holzfourniere hauptsählich brauche, also bei der Vertheuerung geshädigt werde. Die Messerschnitfourniere sollten nur den dritten Theil des Zolles wie Sägefourniere tragen, weil erstere aus s{lechterem Holz, mit Ausnahme der geshnittenen Nußbaum- und Mas:-rholzfourniere, gefertigt würden, und bei ihrer Fabrikation nichts, bei den Säge- fournieren aber die Hälfte des Rohholzes an Sägespähnen verloren gehe. Vollständige Zollfreiheit für Fourniere schlage er nur deshalb niht vor, weil ein solher Antrag wohl aus- sihtslos wäre. Die beiden Arten von Fournieren seien dur Befühlen mit der Hand sehr leiht zu unterscheiden.

Der Bundeskommissar bat um Ablehnung des let- teren Antrages. Wenn man grobe Holzwaaren mit 3 F besteucre, so sei es völlig unverständlih, Fourniere mit nur 1 M Zoll zu belegen. Uebrigens dürfte wohl der Umstand, daß ein Antrag auf Erhöhung vorliege, den Reichstag be- wegen, die Tarifposition unvérändert anzunehmen.

Die Abstimmung über den Antrag von Mirbach blieb zweifelhaft; dic Auszählung ergab 105 Stimmen für, 102 gegen den Antrag, derselbe war also angenommen. Jm Uebrigen wurde die Pos. 13 e. unverändert genehmigt.

Die Pofition 13 f. lautet :

„hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, nicht unter d. und F. begriffen, au in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lobgarem Leder, Glas, Steinen (mit Ausnahme der Edel- und Halkedelsteine), Steinzeug, Fayence oder Porzellan ; andere Tisler-, Drechsler- und Böttcherwaaren, Wagnerarbeiten und grobe Korbflechterwaaren, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, gefirnißt oder aud in eiazelnen Téeilen mit den vorbenannten Materialien verarbeitet sind; verleimte, auch fournirte Parquet- bodentheile, uneingelegt; grobe Korbwaaren; grobes ungefärbtes Spielzeug; Fischbein in Stäben pro 1009 kg 10 #“

Ein Antrag der Abgg. Freiherr von Fürth und von Schalscha ging dahin, der Nr. 13 eine Position zuzuseßen, also lautend:

„Korbweiden, welhe çes{hält und zur Fabrikation durch Spalten und Hobeln fertig gestellt sind, pro 100 kg 9 F“ |

Die Abgg. Dr. Perger und Gen. beantragten, vor „höl- e E: zu seßen „Holzshuhe, gefärbt und niht ge- ärbt“,

; Ein ferneres Amentement stellte der Abg. Ackermann, für „hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, niht unter d. und g. begriffen, auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lohgarem Leder, Glas, Steinen (mit Ausnahme der Ed:l- und Halbedelsteine), Steinzeug, Fayence obe Porzellan“ den Zollsaß von 10 # auf 15 # zu er- öhen. , ) Endli wollte der Abg. Graf von Galen na den Worten ;

unverl-imnte, ungebeizte

„grobe Korkwaaren“, zur näheren Bezeichnung in Klammer hinzufügen: „(Streifen, Würfel und Rindenspunde)“.

Der Abg. von Schalscha bat um die Annahme seines An- trages, der den Zweck habe, eine sehr wichtige Jndustrie zu schüßen, welhe mit der gesammten Landwirthschaft auf das Engste zusammenhänge. Es erscheine um so wünschenswerther, die Korbmacherindustrie lebensfähig zu erhalten, da dieselbe vielen Leuten Brot gewähre, die in anderen Zweigen der Er- werbsthätigkeit wegen hohen Alters, Gebrechen 2c. nicht ver- wendbar seien.

Der Bundeskommissar Geheimer Rath Dr, Mayr erkannte die Bedeutung der Korbflechterei als Hausindustrie an, glaubte aber, daß ein Zoll von 9, wie ihn der Vorredner beantrage, in einem Mißverhältniß stehen würde zu anderen Tarif- positionen analoger Art, und bat, den Antrag abzulehnen.

Der Abg. Graf von Galen bezeichnete seinen Antrag als wesentlich redaktionell und bat ihn anzunehmen.

Der Abg. Sonnemann bestritt den Charakter des An- trages als rein redaftionell;. der Antrag Galen, wenn er an- genommen werde, werde vielmehr die Wirkung haben, ganze Waarenkategorien in eine mit dem dreifachen Zollsate belegte Position zu bringen. Die Korkeinfuhr habe eine sehr große Bedeutung; brauche doch der preußische Staat allein jährli 7 Millionon fkatalonishen Korkes, welcher der beste sei. Die Korkeinfuhr werde den von der Regierung vorgeschlagenen Zollsaß ertragen können, aber nicht einen höheren, und er bitte, es bei der Regierungsvorlage zu belassen.

Der Bundesfommissar bat um Annahme des Re- |

gierungsvorschlages. Derselbe halte die rihtige Mitte inne zwischen der bisherigen Zollfreiheit und den zuweit gehenden Forderungen der Jnteresjenten.

Der Abg. Ackermann bemerkte, in ODesterreih be- schäftigten beispielsweise zwei Fabrifen allein 8000 Arbeiter ; die österreihishe Möbelfabrikation shädige auf das Schwerste die in Sachsen und Schlesien nur kümmerlih gedeihende Möbeiindustrie, welhe eines Schußes bedürfe. Für den im Antrage des Redners motivirten Zollsay spreche die damit in Frankreich gemachte Erfahrung.

Nach Ablehnung sämmtliher Amendements wurde die Regierungsvorlage ad 13f, unverändert genehmigt, und ver- tagte sich das Haus nah einigen persönlihen Bemerkungen der Abgg. Dr. Laëker, Frhr. von Franckenstein, Richter (Hagen) und von Bühler (ODehringen) um 43/4 Uhr.

Jn der heutigen (61.) Sitzung des Reichs- tages, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats- Minister Hofmann u::d mehrere andere Bevollmähtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, nahm bei der Verkündigung der Urlaubsgesuhe der Abg. Berger Gelegenheit, auf die in Folge der vielen Urlaubs- bewilligungen und des zahlreihen Fehlens der Mitglieder ohne Entschuldigung drohende Gefahr der Beshlußunfähigkeit des Hauses hinzuweisen. Namentlih das Fehlen ohne Ent- s{uldigung fei rüdsihtslos, und eine strenge Prüfung der Urlaubsgesuche erforderlih. Hierin stimmten ihm die Abgg. Windthorst, von Kardorff und von Kleist-Reßow bei, während der Abg. Richter (Hagen) die unentschuldigt fehlenden Mitglie- der zwar formell niht ents{huldigen zu können erklärte, aber die materielle Schuld hierfür dem Reichskanzler zuschrieb, der für die verspätete Vorlage der wichtigsten Geseßentwürfe an den Reichstag und dadurch für das fo ungewöhnlich späte Tagen desselben verantwortlich sei.

Der Präsident des Reichskanzler - Amts Staats - Minister Hofmann wies diesen Vorwurf als unbegründet zurück. Die Vorlagen seien so schnell wie möglich fertig gestellt und dur die Abwesenheit des Reichskanzlers höchstens um 24 Stunden verzögert worden.

Der Präsident theilte sodann mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Geseßentwurss, betr. die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs, gewählt sei und sih konstituirt habe wie folgt: Abag. Stumm (Vors.), Frhr. (S N (Stellv.), Dr. Frege, Dr. Brüning Schriftf.).

Darauf trat das Haus in die dritte Berathung des Ent- wurfs einer Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Der Abg. Laporte referirte über einige auf diese Vorlage be- züglihe Petitionen und beantragte, sie durch die Beschluß- fassung über die Vorlage für erledigt zu erklären. Der Abg. Eysoldt führte aus, daß er zwar für die Vorlage stimmen werde, aber {on jeßt dagegen Verwahrung einlege, daß man später etwa die freie Advokatur für die Mißstände verant- wortlih mache, die aus diesem Tarif, in welchem die Rechts- anwälte niht genügend bedacht seien, entstehen würden. Beim Schluß des Blattes sprach der Abg. Windthorst.

Die in den Ministerien zur Vorlage gelangenden Statuten für Anstalten oder Gesellschaften, welche die Rechte einer juristishen Person zu erlangen wünschen, enthalten häufig auch Bestimmungen darüber, in welcher Weise Zustellungen an die Vertreter der Anstalten 2c. rechtsgültig zu bewirken sind.

In dieser Beziehung machen die Ressort-Minister in einem Cirkular-Erlaß vom 19. v. M. darauf aufmerksam, daß nach 8. 157 der mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft tretenden deutschen Civilprozeß-Ordnung vom 30. Januar 1877 bei Korporationen 2c. die Zustellung an die Vorsteher, und bei dem Vorhandensein mehrerer Vorsteher an einen derselben genügt. Da an dieser geseßlihen Vorschrift durch statutarische Bestimmungen Nichts geändert werden kann, so empfehlen die Minister schon jeßt, diesen Gesichtspunkt bei Prüfung neuer Statuten für Anstalten 2c. zu berüdsictigen. S

f d A; c zEA E A Frs r 7 Mi i A5 =- _ Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsisher Staats - Minister der Finanzen Freiherr von Könneriß und Geheimer Finanz-Rath Hoffmann sind aus Dresden hier angekommen.

Die bei dem Geheimen Staatsarchhive in Berlin als Hülfsarbeiter beschäftigten, Oberlehrer a. D. Dr. phil. Arnold emann und Kammergerichts-Referendar a. D. Dr. jur.

s Sello sind zu Archiv-Assistenten ernannt worden.

Der General-Lieutenant Graf von Branden- burg I., General-Ad,utant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 11. Division, sowie Se. Durch- lauht der Prinz Alexander zu Sayn-Wittgenstein- Berleburg, Rittmeister à la suite der Armee, find wieder abgereist.

Der General-Lieutenant von Pape, Commandeur der 1. Garde-Jnfanterie-Division, hat sich mit mehrwöchent- lichem Urlaub nach Bad Wildungen begeben,

Oesterreich-Ungarn. Wien, 15. Juni. Der Minister des Auswärtigen, Graf Andrass\y, befindet sich, wie der „Pr.“ gemeldet wird, bereits auf dem Wege der Besserung und dürfte in einigen Tagen vollkommen wiederhergestellt sein. Auf Anordnung der Aerzte hat fich der Minister bis dahin von allen Geschäften fernzuhalten.

16 L C. 2. 2) Die Polit: Corrésp.“ meldet "aus Philippopel: Das Regierungsdirektorium hat beschlossen, die auf 2000 türkishe Livres veran- shlagten monatlihen Kosten für die Erhaltung der Miliz auszubezahlen und den gegenwärtigen Präsenz- stand (ca. 10 000 Mann) bis zum Zusammentritt der ost- rumelischen Provinzialver)jammlung beizubehalten. Zwischer. dem Direktorium und Vitalis sind Differenzen ein- iat welche die Stellung des Leßteren gefährdet erscheinen assen.

Schweiz, Bern, 13. Juni. (Bund.) Der Bundes - rath hat gestern den geseßgebenden Räthen folgenden Ent- wurf eines Bundesbeschlusses, betreffend die Mont e- Cenere-Linie, vorzulegen beschlossen :

nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 12. Juni, be- (ließt: 1) Der Bundesrath wird ermächtigt, mit dem Königreich

Italien einen Bertrag über gemeinsame Subventionirang der Monte- | Cenere-Eisenbahn abzushließea und im Namen der Eidgenossenschaft | eine Subsidie von 3 Millionen F:axken unter der Bedingung zu- | | zusihern, daß der Kanton Tessin an diese Summe einen Betrag | von einer Million übernehme, und daß die Eidgenossenschaft außer | ¡ tn französisher Sprache erscheinendes Blatt des Departements ein- 15. Ofrober 1869 und 12, März 1878 {hon begründeten Verbind- | 2) Der vorstehende Bundesbeshluß tritt scfort |

| Ermaxgelung der Buchdrucker, dann als Mitschuldiger der erweisliche Der Nationalrath be- |

\chloß mit'84 gegen 28 Stimmen, auf die vom Bundesrathe | Vel ; : Ÿloß geg E L : drath | civilretlih verantwortlich.

der genannten Leistung keine weitere, als die in den Verträgen vom

lichkeiten eingehe. in Kraft. : 16. Juni. (Wes. Ztg.)

vorgeschlagenen Zollerhöhungen einzugehen.

Ug, 14 Juni. (0 ZG: 3g) Dex Kantonsrath | 22S Ce N : R : 4 D: : | vierzehn Tagen erlegt, bei Strafe von 100 Fr. 7, de Numme genehmigte einstimmig den Vertrag mi- der Gotthardbahn. | nigt G cesdeinea Et N E e S in Zug zablt also die auf den Kanton entfallenden 250 000 Fr. |

voll ein.

Großbritannien und Jriand. (Allg. Corr.) Das Auswärtige Amt veröffentlicht die nachstehenden weiteren diplomatishen Schriftstücke über ODstrumelien. Der Marquis von Salisbury an Sir A. H. Layard. Auswärtiges Amt, 13. Mai 1879. „Jh gerichtet, welhe die Frage enthielt, ob der Sultan mit der russishen Regierung ein Ab- fommen getroffen hat, das die Pforte verhindern würde, türkishe Garnisonen nach der Balkangrenze Ostrumeliens

an Ew. Excellenz

die Angelegenheiten im Umlauf sind.“ Die Antwort Sir A. H. Layards an den Marquis von Salisbury lautet: Therapia, 14. Mai 1879. „Jn Erwiderung auf das gestrige Telegramm Eurer Lordschaft habe ih die Ehre zu melden, daß der türkfishe Minister der Auswärtigen Angelegenheiten aufs ent- schiedenste bestreitet, daß irgend ein Arrangement mit Rußland getroffen worden sei, welches die Verlegung türkischer Gar- nisonen nach der Balkangrenze verbiete. Der Großvezier hatte mir die gleiche Erklärung bereits ertheilt, und die Rede des Generals Obrutscheff in Philippopel, deren Auszug Eure

Lordschaft auf telegraphischem Wege erhalten haben, ist danach |

angethan, dieselbe zu bestätigen.“

Vom südafrikanishen Kriegsschauplaßze liegen via St. Vincent bis zum 24. Mai reichende neue Nach- richten vor:

Die Kavallerie des Generals Marshall besuchte danach am 21, Mai das Stlacktfeld von Jfandula und beerdigte die Todten, obne auf Witerstand Seitens der Zulus zu stoßen. Der Stcck der Fahne des 2. Bataillons des 24. Regiments, sowie 40 Waggons wurden wiedererlangt. General Newdigate leitete

eine Rekogncézirung unter Oberst Drury Lowe. Das Detache- |

ment sah feine Zulus, brannte aber einige Kraals nieder. Die Zulus werden, wie es heißt, in Undini zusammengezogen. Im Basutolande wurden zwei kleine Häuptlinge mit 300 Anhängern gefangen aenommen. Moirosi leistet indeß noch erfolgreihen Wider- stand. Sir Bartle Frere erklärte bei dem Bankett in Kimberlay, der Zulukriez sei ein strikt defensiver. Die provisorishe Konstitution für Transvaal gewährt Befriedigung. Dem Erekutivrath sollen drei besoldete Boers angehören. Der geseßgebendz Rath wird aus dem Gouverneur oder Oberrichter als Präsident, dcn Mitgliedern der Erxekutive und se{s ernannten Mitgliedern zusammengeseßt sein.

Aus Simla wird unterm 12. d. M. telegraphirt : Den gegenwärtigen Dispositionen zufolge ist die Abreise des Majors Cavagnari nah Kabul über den Ali Kheyl- Paß auf den 25. d. M. festgeseßt worden.

Unter dem 13. wird weiter berihtet: Major Cavagnari meldet, daß Seitens der Beamten des Emirs ausgezeichnete Vorkchrungen zum Schuß der Ufer desjenigen Theiles des Flusses Cabul getroffen sind, den die britishen Truppen auf ihrem NRückmarsche zu passiren haben. Kranke Soldaten und Vorräthe passiren täglih ohneGefahr.— Mohammed Saduk Khan, der Sohn Nowroz Khans, ist zum Khan von Lallpura ernannt worden.

= 16. Juni (W. D. B)

Jm Unterhause theilte heute der Unter-Staatssekretär Bourke auf eine Anfrage

Otway's mit: Der englishe General-Konsul in Alexandria, Vivian, sei niht abberufen worden, sondern komme lediglich nach England, um einige Privat- angelegenheiten zu regeln; er hoffe, daß Vivian nur kurze Zeit von Egypten abwesend sein werde. Weiter erklärte Bourke : Die Regierung sei na reiflihen Erwägungen zu der Ansicht gekommen, daf es im staatlichen Fnteresse für jeßt unstatthaft sei, den in der egyptishen Angelegenheit geführten diplo- matischen Schriftwechsel vorzulegen.

Frankreih. Paris, 14. Zuni. (Fr. Corr.) Aus Marseille wird u. d. 14. Juni telegraphirt : Privatdepeschen aus Algier von gestecn Abend melden, daß die Kolonne von Batna sih in der Richtung von El-Hammam in Bewe- gung geseßt hat und die beiden anderen Kolonnen von Kent- hela und Biskra sich anschicken, ebenfalls aufzubrehen. Die Pre en haben feinen neuen Angriff versuht und halten ih auf der Defensive. Alle ihre Bemühungen, die umliegen- den Stämme zur Empörung zu verleiten, sind gescheitert. Wahrscheinlich werden sie sich nach Tunis Bahn zu brechen suchen. Die Achehen und die Beni-Udjana haben dem fran- zösischen Befehlshaber so viel Reiter geschickt, als er von ihnen verlangt hatte. Man hofft, daß binnen aht Tagen alles be- endet sein wird, j

Das von einem Unter-Ausschusse der Deputirtenkammer entworfene neue Preßgeseß, welhes alle älteren

London, 14 Quiti. | N)

habe unter dem heutigen Datum eine telegraphishe Depesche | das Ansehen des

| buches,

geseßlihen Bestimmungen über die Materie aufheben soll, zerfällt in aht Kapitel: 1) von der Buchdruckerei und dem Buchhandel, ihren Uebertretungen und Strafen, 2) von der

| periodischen Presse, 3) vom fliegenden Buchhandel, 4) von den

öffentlichen Zettelanklebern oder Ausrufern, 5) von den Ver- brehen und Vergehen und ihren Strafen, 6) von der Ge- rihtsbarfkeit, 7) von dem Verfahren, 8) von der Verjährung. Für die periodische Presse werden im Wesentlichen fol- gende Bestimmungen vorgeschlagen :

__ Jeder großjährige, im Genusse seiner bürgerlichen und staats- bürgerliden Rechte befindlihe Franzose kann ohne vorgängige Er- laubniß der Bebörde und ohne Erlegung einer Kaution auf Grund einer einfahen Anzeige, welche den Titel, Namen und Wohnung des Eigentbïmers, des Geranten und des Druers bezeichnet, jede belie- bige Zeitung oder periodishe Schrift herausgeben. Die Unterlassung dieser Anzeige zieht eine Geldstrafe von 50 bis 1600 Fr. nah si. Eigenthümer , Gerant und Drudcker sind verantwortlich. Zwei Exemplare des Blattes \sind im Augenblicke des Erscheinens beim Parquet, ebenso viele bei der Prä- feftur, Unter « Präfektur oder Mairie zu1 hinterlegen. Ein Mitglied des Parlaments kann nit als Gerant zeihnen. Jede

el h 4 eit: __| von der Staatsbehörde auê8gehende Mittheilung, Entgegnung oder Die Bundesversammlung der \{chweizerishen Eidgenossenschaft, |

Berichtigung muß unentgeltlich bei St:afe von 100 bis 1000 Fr. in der nächsten Nummer, jede Berichtigung oder Entgegnung von Privatpersonen, die in dem Blatte namentlih bezeihnet worden find, bei Strafe von 50 bis 500 Fr. in den näbsten drei Tagen abgedruckt werden. Die leßteren Entgegnungen und Berichtigungen dürfen zweimal fo lang sein, als der Artikel, gegen den sie ch wenden ; was darüber hinausgeht, ift als Jnserat zu behandeln. Die geridtliwen Annoncen können nah Wahl der Parteien in ein beliebiges,

gerückt werden. Den Strafen für im Weg: der Presse begangene Berbréchen oder Vergehen verfallen nur der Gerant und in deisen Verfasser des Artikels. Für die Geldstrafen, auf welche gegen die Geranten oder Verfasser erkannt worden ift, sind die Eigenthümer Icde Verurtheilung zu einer Geldstrafe muß zugleich bestimmen, daß das Blatt, welches dieselbe nicht binnen

Die im Auslande erscheinenden Zeitungen oder periodischen

| Striften dürfen in Frankreich frei cirkuliren, fo lange nit von der

Regierung ein besonderes Verbot gegen sie erlassen ist. Wer diefes Verbot übertritt, verfällt einer Geldstrafe von 100 bis 3000 Fr. Mit

| derselben Geldstrafe und mit Gefänz:niß von sech8 Monaten bis zu

zwei Jahren wird jeder Angriff auf das Prinzip der republikanischen Staat8einrihtungen oder Verfassung8ge)eße, der Volksfouveränetät und des allgemeinen Stimmrechts, sowie gegen die Rechte und Präsidenten der Republik oder des Parla- ments bedroht. Mit Gefängniß von vierzehn Tagen bis zu zwei Jahren und mit einer Geldstrafe von 100 bis 2000 Fr. wird jede Aufreizung zum Ungeborsam gegen die ‘eseße, jede Apologie

| von Handlungen, die als Verbreben oder Vergehen verpönt sind, e n i f uta 1 | jeder Angriff auf die Gewissens- oder Kultusfreibeit, jede öffentliche zu entsenden, falls dieselben sih als nöthig erweisen follten. Fch | habe diese Anfrage gestellt, da hier sehr beirrende Gerüchte über |

Schmähung gegen die vom Staate anerkannten Religionen, endlich jedes Vergeten gegen die Sitte bestraft.

Die Bestimmungen der Art. 201 bis 203 des Strafgesetz- betreffend die Vergehen durhch geistliche Reden oder Hirtenbriefe, sowie die Bestimmungen gegen die Verbreitung falscher Nachrichten werden beibehalten. Die Verbrehcn und Vergehen werden von den Shwurgerichten, nur die Vergehen der Verleumdung oder Shmähung von Vertretern fremder Regierungen, sowie von Privaten von den Zuchtpolizeigerichten abgeurtheilt. Die Verjährung tritt für Preßvergehen binnen jechs Monaten ein.

Eine Minorität von fünf Mitgliedern des Ausschusses gegen siebenzehn, nämlich die Herren Emil von Girardin, Léon Renault, Ninard, Germain Casse und Thompson, möchte der Kammer dagegen folgenden, aus nur zwei Artikeln be- stehenden Entwurf vorlegen :

Art. 1. Der Gedanke ift frei und untheilbar. Alle einschrän- kenden, vorbeugenden und ahndenden Geseße über die Buchdruckerei und die Presse sind abgeschafft.

Art. 2. Jede Druckschrift muß bei Strafe der Beschlagnahme unterzcichvet sein.

Mit Hülfe dieser beiden Bestimmungen, meint die Mino- norität, würde gegen alle Ausshreitungen und Mißbräuche der Presse einfah der Artikel 1382 des Strafprozeßgeseßes genügen, welcher lautet: Art. 1382: Jede Handlung des Mien: welche einem anderen einen Schaden zufügt, ver- pflichtet denjenigen, durch dessen Schuld der Schaden einge- treten ist, ihn wieder gut zu machen.

(Cöln. Ztg.) Der Tarifausschuß hörte am 13. d. M. die Minister des Auswärtigen und des Handels, sowie die Deputation der s{hutzöllnerischen Senatoren an. Die Minister sprachen sih entschieden dagegen aus, daß der Gese§- entwurf wegen der sechsmonatlihen Verlängerung der Handels- verträge den Handelskammern erst noch vorgelegt werden solle ; über das Geseß müsse unverzüglich in den Kammern Be- {luß gefaßt werden. Ebenso sei zu wünschen, daß die Be- rathung des neuen Tarifs im Monat Juli beginne, damit

| die Kammer die allgemeinen Grundsäge festgestellt habe, bevor

sie in die Ferien gehe, und die Regierung die Verhandlungen über die neuen Handelsverträge beginnen könne.

Die republikanische Ünion hat sih gegen das Gesetz wegen Vermehrung der Mitglieder dcs Staatsraths erklärt und verlangt die Auflösung des Staatsraths.

Vera 165 u Q L) De DepUu- tirienkammer begann in ihrer heutigen Sißung die Berathung des Ferry'schen Geseßentwurfs über den höheren Unterricht. Cassagnac beschuldigte den Minister Ferry, daß er zu systematischen Verleumdungen feine Zuflucht nehme und Aktenstücke fälsche. Der Präsident Ga m - betta forderte Cassagnac auf, sih in seiner Redeweise zu mäßigen. Cassagnac blieb jedoch dabei, daß Fälschungen vor- gekommen seien. Die Linke protestirte und verlangte die Ver- hängung der Censur über Cassagnac. Gambetta {lug der Kammer die Censur in Verbindung mit zeitweiliger, Aus- \chließung Cassagnacs aus der Kammer vor. (Beifallrufen der Linken lebhafte Erregung großer Lärm.) Gam- betta bedeckte si, Cassagnac blieb auf der Tribüne. Die Sißung wurde aber thatsählich aufgehoben. Gambetta verließ den Sitzungssaal. Nach Wiederaufnahme der Sißung um 41/2 Uhr verhängte die Kammer, nach einigen Erklärungen Seitens Cassagnacs, die Censur über denselben mit einer dreitägigen Ausschliepung aus der Kammer. Der Prä- sident Gambetta forderte hierauf Cassagnac auf, die Tribüne zu verlassen. Dieser brachte jedoch neue Schmähungen gegen die gesammte Regierung vor. Gambetta erklärte in Folge dessen, daß alle derartigen Aeußerungen Cassagnacs in ZU- kunft als Vergehen gegen das gemeine Recht betrachtet werden würden, und daß demgemäß dem Prokurator der Republik Anzeige von denselben gemacht werden würde. Die Be- rathung des Ferry'’schen Gesezentwurfs wird morgen fort- geseht werden.