1879 / 141 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

gegen 1878 1014 A Einnahme pro ult, Mai 1879 38755 #6, gegen denselben Zeitraum in 1878 -- 4534 MÆ.

Galizisohe Karl Ludwigs-Babha. Die Einnahmen vom 1. bie 19. Juni 1879 275 693 FL (— 59053 FI) Vom 1. Januar bis 10. Juni 1879 3 756 897 FI. (— 1 396 936 Fl).

Saal-Eisenbahn. Einrahme pro Mai 1879 58594 Æ, gegen 1878 1221 M

Hessisohe Lnáwigs-Elsenbabn. a Alte Strecken (nicht ga- rantirte Linien), Einnahme pro Mai 1879 931 664 , gegen 1878 + 11851 A Einrabme pro ult, Mai 1879 4047830 Æ, gegen denselben Zeitraum in 1878 170365 Æ b. Neue Strecken (ga- rantirte Linien). Einnahme pre Mai 1879 112 828 Æ., gegen 1878 13083 A Einnahme pro ult, Mai 1879 512538 Æ, gegen

Generaiveraanmilunzgen. Lloktorfeldor Bauverein. Ausserorà. Gen.-Vers. zu erli,

Eisenbhahn-Einnahmera.

Thürlnglscne Eisenbahn. a, Stammbahn. Einnahme pro Mai 1879 1 203 327 M, gegen 1878 + 25952 Einnahme bis ult, Mai 1879 5 065 700 6, gegen denselben Zeitraum in 1878 + 21 945 A. b, Gotha-Leinefelder Zweigbahn, Einnahme pro Mai 1879 75 102 A, gegen 1878 + 8223 \Æ. Einnabme bis ult. Mai 1879 310 384 A, gegen denselben Zeitraum in 1878 +— 3984 Æ c. Gera-Eichichter Zweigbahn. Einnahme pro Mai 1879 88297 M, gegen 1878 + 8669 A Einnahme pro ult, Mai 1879 351 433 M, gegen den- gelben Zeitraum in 1878 119 M |

New-York, 16. Juni, (W. T. B.) |

Weizen-Vereschifangen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 105 000, do. nach dem Kontinent 150 000, do. von Kalifornien vnd Oregon nach England 45 000 Qrtrs, Visible Supply an Weizen 15 562 000 Baushel.

New-York. 17. Juni. (W. T, B,

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12?/16, do. in New-Orleans 12k. Petroleum in New-York 63, do. in Philadelphia 67, rohes Petrokum 6, do. Pipe line Certificats D. 64 C. Mehl 3 D. 90 €. Rother Winterweizen 1 D. 18 C. Mais (olà mixed} 44 C. Zucker (Fair refining HMuscovados) 64. Kafee (Rio-} 134, BSchmals (Marke Wilcox) 63, do, Fairbanks 63. Speck" (shor

3. Jul

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

glear} C. Getreidefracht 43.

THEALTLEL

Königüiche Schauspiele, Donnerstag sind Die Königlichen Theater ges{lofsen.

Freitag: Opernhaus. 146. Vorstellung. Flick und Fiock. Komisches Zauberballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Z ;

Letzte Ballet-Vorstellung in dieser Saison.

Wallner-Theater. Donnerstag: 19. Gafispiel des Herrn Felix Shweighofer und des Frl. Lina Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. (Hier neu): Eine elegante Person. Posse mit Gesang in 5 Bildern. Musik von L. Roth. (Ge- \fangépiecen): Couplet : Weit und breit \{lechte Zeit; Coupletphrase: Berlin-Wien, großes Ge- sang8potpourri, Quodlibet-Duett mit Tanz: Stadt s Land. Vor der Vorstellung: Großes Garten- «Concert.

Emil Habn. Solotänzerin

Ficieria-Theater, Direktion: Donnerstag: Gastspiel der ersten Sigra. Dorina Merante, von der großen Oper in Paris umd des Hrn. «van Hell. Zum 94. M.: Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. d’Ennery. Deuts von R. Scheicher. Musik von C. A. NRaida, Die Balletmusik von Debillemont. Jn Scene gesetzt von Emil Hahn.

Krolls Theater, Direktion: Engel-Lebcun. Donnerstag: Zum 82,, hier 34. Male: Die Lachtaube. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vor- stellung Abends bei brillanter Jllumination: Großes Garten-Conacert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung Uhr.

Belle-Alliarce-Theater, Donnerstag: Mor- pheus. (Darstellung der Engels-Visionen.) Im prachtzollen Sommergarten: Täglichßh von 6 Uhr ab: Großes Doppel-Concert. (Kapellen Baumgarten und Herold). Tyroler Natur-SEngergesellschaft. Sc{hwedishes Damenquartett. Brillante Jülumi- nation durch mehr als 15 000 Gaëflammen. Entrée

Gotha-Ohrdreoffer Eisenbahn.

Scchmiedezangen, 380 Piekhammer, 1366 Meißel und verschiedene andere Handwerk®zeuge. Gruppe E. 2872 wollene Decken, 3242 Matraßten-Bezüge, 1149 Inlette für Kopfkeile und Matratzen.

Gruppe €.

182 zinnerne Butterbacken, 332 Fleish- und Suppenba@en, 425 Füllkfellen, 557 Salz- und Pfefferbüchsen, 294 Theekefsel, 271 Rohrstühle, 805 Fleishneße.

Termin: _ : Dienstag, den 1. Juli, Nachmittags 3 Uhr,

für Grupre A. bei der Werft Kiel, u B, - Danzig, z G: é Wilhelmshaven.

Die Lieferungébedingungen liegen bei den Ver- waltungs-Abtheilungen der betreffenden Werften zur Einsicht aus, können aber auch gegen vorherige Ein- sendung von 0,50 Æ von derjenigen Werft-Ver- waltungs-Abtheilung abschriftlich mitgetheilt wer- den, bei welcher der Submissionstermin stattfindet.

Eine Uebersendung von Proben findet nit statt.

Wilhelmshabhen, 12. Zuni 1879. Kaiserliche Werft. Berwaltungs-Abtheilung. Cto. 258/686) —— (53891 Hannoversche Staatsbahn. Dienstag, den 1. Juli d. J, Morgens 1i Uhr,

sollen die unten bezeichneten, zu Zwecken des hie- figen proviforishen Bahnhofs vor 3 Jahren erbau-

Einnahme pro Mai 1879 10 542 Æ,

1) 1 Stationsgebäude, 2 stôdckig, 94 X 12 m,

2) 1 Wirtbhschaftsgebäude, 2 stöckig, 11,8 X 9,9m,

3) Nebengebäude, 2\tödckig, 11 K 15,7 m und 4X 12 m,

4) 2 Eilgutschuppen, 1 föckig, 20,9 K 11 m und 18, Á m,

5) E GEiskeller, 5,6 ckX 5,6 m,

6) 1 Bausfchuppen, 1 ffockig, 8,5 2

7) 1 Postgebäude, 1 |öckig, 27,5 1m,

8) 2 Retiraden, 1stôdckig, 48 ckxch8 m und 11 ckch

(010, auf Abbruch verkauft werden.

Bedingungen und Zeichnungen sind unentgeltlich egen portofreien Antrag vom Unterzeichneten zu eziehen.

Versiegelte Offerten werden bis zu obengenann-

tem Termine entgegengenommen.

Haunover, den 17. Juni 1879,

Der Abtheilungs-Baumeister. Seeliger,

Am Bahnhof Nr. 17 11.

ckch-124 m, ckch 1

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[5399] Salle-Sorau-Gubener Eisenbahn,

In unserer Bekanntmachung vom 26. April d. J., betr. die Verloosung von Halle - Sorau - Gubener Prioritäts-Obligationen muß es heißen :

e. Litt. B. 1. Stüde à 3000 M 69 402 407 (an Stelle 402 407 6909). Berlin, den 7. Juni 1879. Cto, 305/6.)

ten, zum Wiederaufbzu geeigneten Fachwerk8- gebäude:

Königliche Direktion der Niederschlesfish-Mürkischen Eisenbahn,

REICHSSCHULDEN-TT] [3459]

Auf Grundlage der Bedingungen der 1., 2

„(UNGSKOMMISSION,

St. Petersburg.

, 3, 4, und 5. 49/9 Anleihen, welche von der Russi-

schen Regierung im Jahre 1840 durch Vermittelung der Herren Wope «& Cie., und 1842, 1843, 1844 und 1847 durch Herren Stieglitz & Cie. kontrahirt wurden, hat der Reichsschulden-Tilgungskommission die Ziehung Von Billet-Serien dieser Anleihen, laut dem für dieses Jahr festgesetzten Ámortisations-Fonds, stattgefunden,

Es wurden gezogen:

am 20. März 1879 in

dengelben Zeitraum in 1878 67916

23

[5493] Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.

Die Stamm-Aktie Nr. 48599 de 100 Thlr. mit Coup. Ser. VII. Nr. 7—s8 und Talon, die Prio- ritäts-Aktie Ser. I. Nr. 610 de 100 Thblr., die Prioritäts-Obligationen Ser. IT. Nr. 17 024, 27181 und 14 450 de 50 Itlr., sowie Ser. III. Nr. 6239 de 100 Thlr., die beiden Letzteren mit Coup. Ser. VII. Nr. 2—8 und Talon, von der Nieder- \{lesif{-Märkischen Eisenbahn, sind bei uns als gestohlen, verbrannt und resp. verloren angemeldet worden.

In Gemäßheit der statutariswen Bestimmungen

i der ehem. Nieders{hl. Märk. Eisenb. Gesellschaft

werden die gegenwärtigen Inhaber obiger Effekten bierdurch aufgefordert, dieselben an uns einzuliefern oder ihre etwaigen Rechte bei uns geltend zu machen, widrigenfalls deren gerichtlide Mortifikation f. Zt. von uns beantragt werden wird. Berlin, den 13. Juni 1879. Königliche Direktion,

(540] Rumänische Eisecubahuen

Aktien-Gesellschaft. Durch Beschluß des Aufsichtsratbs ift die Di- vidende für das Jahr 1878 auf 2 Prozent = 4 6. für die Stamm-Aktie de /( 300. = Tblr. 100.

festgeseßt worden und kann dieselbe gegen Ginliefe- rung der mit einem Nummernverzeichnisse zu be- gleitenden Dividendenscheine Nr. 8 vom 1. Juli cr. ab bei der Direktion der Diskonto-Ge- sellschaft : hier

und Herrn S, Bleichröder baar in Empfang genommen werden.

Berlin, den 18. Juni 1879,

Der Vorstand. Verschiedene Bekanntmachungen.

[5241]

Da die Stelle eines Bürgermeisters der Stadt Ploen vakant geworden, werden Bewerber um diese Stelle aufzefordert, ihre Gesuche nebst Attesten innerhalb feckchs Wochen, vom Datum der Bekanntmachung an gerechnet, beim unterzeic- neten Magistrat einzureichen,

Das Gehalt beträgt neben einer jäßrliwen Com-

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das ierteljaßr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 M 2

5

: #8 Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung anu; j

für Berlin außer den Pest- Auftalten au die Expe- |

M 141,

Berlin, Donnerstag,

de

Königreich “Hreufietn

Se, Majestät der König haken Alergnädigst geruht : dem Kreishauptmann Friedrich Wilhelm Heinrich Hoppenstedt zu Fallingbostel, und : i dem Amtshauptmann Karl Friedrih Gustav Schar- lach in Münden den Charakter als Geheime Regierungs- Räthe zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Kanzlei-Diätarius Pa hl zum Geheimen Kanzlei-Sekretär er- nannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dienstanweisung für die Gewerberäthe. Zur Regelung des Dienstes der nach Maßgabe des 8. 139 b. der Gewerbeordnung anzustellenden besonderen Auf- sihtsbeamten (Gewerberäthe) bestimme ich im Einverfländniß mit den Hercen Ministern der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Fnnern Folgendes: 8 1. Der Wirkungskreis der Gewerberäthe umfaßt:

I. innerhalb der dur die §8. 139b. und 154 der Ge- werbeordnung bezeihneten Grenzen mit Auss{luß der unter der Aufsicht der Bergbehörden stehenden Anlagen : A. die Aufficht über die Ausführung der die Beschäf-

Arbeiter oder der Arbeiterinnen handelt, die wahr- genommenen Verstöße den ordentlichen Polizeibehörden mit dem Ersuchen um Herbeiführung des weiteren Verfahrens zur Kenntniß zu bringen. - : Soweit es sich um Ausführung des §. 120 Absatz 3 der Gewerbeordnung handelt, haben sie in denjenigen Fällen, wo die auf Grund dieser Bestimmung vom Bundes- rath oder von den zuständigen Landesbehörden erlafsenen Vorschriften nicht beachtet werden, an den betreffenden Ge- werbeunternehmer die im §. 147 ad 4 der Gewerbeordnung

vorgeschene Aufforderung zu richten, und sofern derselben |

innerhalb einer angemessenen Frist niht entsprochen wird, die ordentlihen Polizeibehörden um Herbeiführung des weiteren Verfahrens zu ersuchen. Ln _solhen Fällen dagegen, in denen es si um Sinrihtungen

delt, deren Herstellung zur Sicherung der ti gegen Gefahren für Leben und Gesundheit von ihnen für

nothwendig gehalten wird, aber noch nit für alle Anlagen | der fraglichen Art vorgeschrieben ist, haben sie jene Aufforde-

rung erst zu erlassen, wenn sie eine dahin gehende Entschei-

dung der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde herbeigeführt | | zu veranlassen.

haben (vergl. §. 9). die Gewerberäthe als ständige Kommissarien derjenigen Regie- rungen (Landdrosteien), denen sie zugeordnet sind, wahrzu- nehmen. Sie haben als solche bei den von ihnen vorzuneh- menden Revisionen festzustellen, ob für die den Bestimmungen des 8. 16 der Gewerbeordnung und sezüer Ergänzungen unter- worfenen Anlagen die erforderlihe E4uehmigung erwirft ist,

19 Juni Abends.

han- | Arbeiter | 1 n ende ] | geeigneter Sachverständigen voraufgehen.

Die im §8. 1 unter 1. bezeichnete Aufsicht haben |

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

1VFD.

: MRECRN

Anlagen und die auf Grund des §. 27 daselbst zu er- lassenden Entscheidungen und Verfügungen ;

3) Beshwerden, welche durch den Betrieb der unter 2 er-

wähnten Anlagen veranlaßt find.

Die Zuziehung soll im Wege mündlicher Berathung, wo diese nicht thunlih is, in den einfachsten Geschäftsformen erfolgen. j e

In denjenigen Fällen, in welchen ein Gewerberath meh- reren Regierungen (Landdrosteien) zugeordnet ist, wird die Zuziehung des ersteren zu den Sißzungen der leßteren dur besondere Bestimmungen geregelt. E

8. 9. Jn solhen Fällen, wo der Erlaß der in §. 147 ad 4 der Gewerbeordnung vorgesehenen Aufforderung dur die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde bedingt ift (vergl. §. 4 i. f.), soll dieser Entscheidung, wenn es ih um erstmalig anzuordnende Einrichtungen handelt, die Vernehmung Bei dieser und bei den auf Grund derselben stattfindenden weiteren Verhand- [ungen ist der Gewerberath in der Regel persönlich zuzuziehen ; wo dies niht thunlih, vor Abgabe der Entscheidung nah beendigter Jnstruktion der Sache seine schriftliche Aeußerung

8. 10. Jm Geltungsbereih der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 können die Vorjigenden der Provinzial- und Bezirksräthe bei den in §. 8 bezeichneten zur Zuständigkeit der leßteren gehörenden Geschäften die Mitwirkung der zujtän- digen Gewerberäthe in Anspruch nehmen und zu dem Ende so- wohl die Theilnahme derselben -an den betreffenden Sihungen des Provinzial- bezw. Bezirksrathes als auch die Erfiattung

R E

| schristliher Gutachten anordnen. S Im Gleichen ist im Bereiche der Provinzialordnung den | Rreis- und Stadtausshüssen, bezw. den Magistraten, in der Provinz Hannover den Aemtern und Magistraten bei den die

tigung der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter betreffenden Bestimmungen der Gewerbeordnung ;

B, die Aufficht über die Ausführung des §. 120 Abs. 3 der Gewerbeordnung;

Fünf und zwanzig Serien der 1. Anleihe No. 116, 141, 163, 180, 208, 238, 242, 244, 250, 397, 408, 474, 576, 630, 647, 655, 833, 835, 870, 893, 920, 950 und 954.

Acht Serien der 2. Anleihe No. 9, 37, 76, 121, 235, 249, 305 und 306.

Acht Serien der 3, E No. 53, 80, 149, 168, 180, 202. 295 und 298.

toirvergütung von 1200 Æ in den ersten 3 Jahren wie das bisherige Gehalt jährli 1800 M, steigt aber von 3 zu 3 Jahren um 2090 #4, bis es mit dem Ablauf des 9. Dienstjahres den Betrag von

und ob der Bestand find Betrieb derselben mit dem Znhalte der Genehmigung beziehungsweise mit den vorgeschriebenen Bedingungen übereinstimmt. Die wahrgenommenen Verstöße

305, 349,

90 B. Freitag: Großes Triple - Concert. (Kapellen

Ruscheweyh, Baumgarten und Herold.)

Sonnabend: Großes Sommernachtsfest. 6 Uhr. Ende 12 Uhr.

Germania-Sommer-Theater, Donnerstag: Zu besonders ermäßigten Preisen. Parquet 1 Zum 3. Male: Die Vorstadt-Prinzessin. Lebens- bild mit Gesang in 4 Abtheilungen von Oscar Walther. Musik von Fr. Brandt.

Freitag und die folgenden Tage: Die Vorstadt- Prinzessin.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Agnes Lüttih mit Hrn. Stabsarzt a. D. Dr. Goldhorn (Stade—Nordhorn). Frl. Marie Wegner mit Hrn. Pfarrer Jamrowski (Neubrück—Silberbacb).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberst-Lieutenant und Bataillons-Commandeur v. d, Lochau (Ber- lin). Hrn. Rittergutsbesißer Br. S@midt (Hannover). Hrn. Lieutenant Wulf (Aachen). Hrn. Pfarrer Bonnet (Hohensolms). Hrn. Regierungs-Assessor Strücker (Hildesheim). Hrn. Landrath Voerster (P inneberg).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. Hermann Scherf (Darmstadt). Hr. Major a. D. Thassilo Graf Hendel v. Donnersmark (Haideseegen b. Loburg). Hr. Premier-Lieutenant und Regiments-Adjutant Mar Wormbs (Düsseldorf).

WVerkáufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c. [5400] Bekanntmachung.

Die Lieferung des für die hiesige Garnisonbäckerei pro 1. Juli 1879 bis Ende Juni 1880 erforder- liben Bedarfs Bitterfelder Braunkohlen soll im Submissionswege verdungen werden. Die bezüg- lien Bedingungen find in unserm Amtsbureau Köpnickerstr. 16/17 zur Einsicht ausgelegt, wohin auch die Lieferungs-Offerten versiegelt und äußerlih mit

„Submission auf Brannkohlen-Lieferung“ bezeichnet, bis zum 24. Juni c, Bormittags 10 Uhr, frankirt einzusenden sind, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erscbienenen Offerenten stattfindet. Cto. 311/6.)

Berlin, den 17. Juni 1879.

Königliches Proviant-Amt.

Anfang

{5402]

Für den bei dem Betriebe unserer Gasanstalt ge- wonnenen Steinkohlentheer findet vom heutige Tage ab bis auf Weiteres eia Einzelverkauf zum Preise vou 3,72 Æ pro 100 kg ftatt.

_ Der Verkauf erfolgt gegen Baarzahlung an die diesleitige Kasse an den Wochentagen ron §—12 Uhr Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags.

Spaudan, den 17. Juni 1879. Cto. 307/6.)

Direktion der Geschüßgteßerci.

s, Bekanntmachung. Für die Werften Kiel, Danzig und Wilhelm ?- haven sollen folgende Jnventarien beschafft

werden : __ Grupve 4. 244 Meterstäbe und Rollmaaße, 312 Straper,

Zwölf Serien der 4. 5 Vierzehn Serien derÖ, 386 und 404.

5,800 inc 7,050 8.150 9.000 10,400 11,900 12,100 12.200 12,500 15.250 17,450 19,850 20,400

Serie 116 von No. 141 163 180 208 238 242 244 250 305 349 397

2 §83 1 A A: O Ss

S-W. E

401 bis 100 5 3.751 6,001

2.601 bis 3D 4,000 T 7,450 S0 8,400

401 bis

2.0L

Ï S L: 901 2 N 10151 2 Z 12,65k ; 5

451 bis TÖ1 1.901 3.901 7:01 ; 8.501 i : 11,800

6.050

2,750 8,450 10,000 10,200 12,700

von No.

1,950 3,950 7,759 8,550 11,350

155 T 227

Anleihe bis zum 1. Oktober gerechnet. für gezogene Billete dieser Anleihen auf.

3. Anleihe. S 2.650 incl.

4. Anleihe.” 459 incl.

Der Betrag der an den Billeten der 2., 3. dem auszuzahlenden Kapital in Abzug gebracht werden.

No. 9, 55, 169, 200, 204, 254, 327, 331, 343, 400, 401 und 480. No, 10/7 16, 39, (9, 190, Le1 220 292, 206 282 289 918,

1. Anleihe.

l. Serie 474 von No. 23,651 bis No. 23,700 G 28,751 28,800 630 31.451 31,500 647 32,301 32,350 655 32.701 32,750 833 41,601 41,650 835 41,701 41,750 870 43,451 43,500 893 44,€01 44,650 920 45,951 46,000 950 47,500

47.451 954 47,651 47,700

S. Sm Wi M

D. M0

2. Anleihe.

(o, 11,701 bis No. 12,401 15.201 15,251

. 8,951 bis No. 100A. M 14,851

. 16,301 bis No. 16,501 (101 19,951 20,001 23,951

11.750 12,450 15,250 15,300

9,000 10,100 14,750 14,900

16,350 16,550 17,150 20.000 20,050 24,000

11.600 13,850 14,100 14,450 15,900 19,300 20,200

Serie 235 249 009

306

Serie 180 202 D

298

Serie 327 von Dal 343 400 401 480

Serie 232 N D »„ 282 209 S ¿000 404

1.0 8.60

5. Anleihe. 500 incl. 800

. 11,551 bis No. 13.8091 14,051 14,401 15,851 19,251 20,151

A D. O S S

» ;

Indem die Reichsschulden-Tilgungskommission die Billet-Inhaber dieser Anleihen hiervon in Kenntniss setzt, erszucht sie dieselben, ihr die Billete unter oben erwähnten Nummern bei der nächstfälligen Zinszahlung einzureichen, und zwar die Billete der 1., 2., 3., 4, Anleihen vom 1. August bis zum 20, Dezember, die der 5, Anleihe vom 1. Oktober bis zum 20. Dezember a. c. nebst den zu den Billeten der vier letzten Anleihen gehörenden Coupons, à 900 Rbl. nebst laufenden Zinsen, der ersten vier Anleihen bis zum 1. August und der letzten An den erwähnten Terminen hört die fernere Zinszahlung

behufs Auszahlung des Kapitals

: 4. und 5, Anleihen fehlenden Coupons wird von

E [4592]

( Jedes Original (Schrift oder Zeichnung) n O A, A 4 pr. Stück einscließlich 1 12, —,

in Quart à „, 9 sendung des Betrages.

in Folio à 12. —. j Ergänzungsmasse M 83.

franco zu haben.

16 Zimmermanns-Aerte, 159 Stecbbeitel, diverse Vohrer, Hobel und Sägen, 77 Bobrknarren, 215 !

Wilkelm Simeons,

j Au to&

Copir-Apparat auf trockenem Wege.)

S pr. Kilo. F _Probeabdrüce sind bei Unterzeichnetem, sowie in der Annoncen-Erpedition von Rud. Mosse E in Frankfurt a./M., woselbst die Apparate in fortwährender Thätigkeit ih befinden, gratis und i

raph.

liefert in wenigen Minuten bis zu 100 Abzüge.

Verfahren einfach. Erfolg garantirt.

Glas Tinte gegen Nachnahme oder franco Ein-

Tinte 50 4 pr. Glas.

(7 201/V) Höchst a./M., Fabrik bem. Produkte.

2400 M. erreicht hat. Ploen, den 14. Juni 1879. Der Magistrat. von Chappuis v. c. Steuder. S. U. NrUBselDE

Bekanntmachung.

Das Rektorat an den hiesigen Mädcenschulen

(Mittel- und Volks\{ule) ist vacant und foll sotald wie möglich mit einem pro rectoratu geprüften Sw@ulmanne wieder beseßt werden. _Das Einkommen der Stelle beträgt 2100 jährlib und steht zu erwarten, daß derselben außer dem Gehalte die [\taatlihe Zulage von 150 M er- balten bleibt.

Bewerber wollen ihre Meldungen bis spätestens 15. Juli cr. bei uns einreichen.

Prihwalk, den 12. Juni 1879.

Die Schulkommission, Beyer.

[5401]

(àCto. 303/6.)

Die dur die Versetzung des bisherigen Inhabers erledigte Kreis - Wundarztstelle des Calau'er Kreises mit dem Wohnsiße in Alt-Doebern und einem Jahresgehalte von 600 A soll anderweit beseßt werden. Zu diesem Zwecke werden qualifizirte Bewerber aufgefordert, sich unter Einreichung 1) der Approbation als prafktis%er Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, 2) des Fähigkeitszeugnifses zur Ver- waltung einer Physikatsitelle, 3) sonstiger, über die biéberige Wirksamkeit sprehender Atteste und 4) eines ausführlichen Letenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Frankfurt a./O., den 13. Juni 1879, Königliche Regierung, Abtheilung des Inncrn.= A :

Weimar-Geraer Eisenbahn. Bilanz per 831. Dezember 1878, Activa,

1) Bau-Aufwand . . . . . . 19 346565,14

2) Vorschüsse und geleistete Kau-

E 174 123,61 3) Materialien-Vorräthe . . 100 039,38 4) Effekten der Pensionskasse . 31 000,00 5) Kautions-Effekten . E 118 000,00 6) Kassenbestand 6 434,58

M 19 776 162,71

Passiva. 1) Grundkavital : a. Stammaktien A 9 009 090,09 b. E St.-Aktien . 9 900 000,00 2) apital: Sul 3) Unerbobene Dividende pro 1876 Un E i S 4) Erneuerungs-Fonds . , Á 5) Beamten-Penfionskasse. . . , 6) Arbéiter-Krankeakafse .. . ,

# 18 900 000,00 « 480 900,00

14 053,50 60 000,00 40 945,99 2317,92 7) Diverse Kreditoren 31 573,09 8) Gestellte Kautionen . . .. 9) Bestand laut Betriebs -Rechs nung pro 1878 L e A 129 272,21 A. 19 776 162,71

Weimar, am 16. Juni 1879, Die Direktion.

Crnft Kohl.

. die Beaufsichtigung derjenigen Anlagen, welche den Be- stimmungen des §. 16 der Gewerbeordnung und seiner Ergänzungen unterliegen. 1 8. 2. Die Gewerberäthe sollen in dem ihnen zugewie}e- nen Wirkungskreise nicht an die Stelle der ordentlichen Polizei- behörden treten, vielmehr dur Ergänzung deren Thätigkeit, sowie dur sachverständige Berathung derjenigen Provinzial- Behörden, welchen sie zugeordnet ind, eine jachgemäße und gleihmäßige Ausführung der Bestimmungen der Gewerbe- ordnung und der auf Grund derselben erlassenen Vorschriften in dem ihnen überwiesenen Aufsichtsbezirk herbeizuführen suchen. Dabei sollen sie ihre Aufgabe vornehmlich darin suchen, dur eine wohlwollend kontrolirende, berathende und vermittelnde Thätigkeit nicht nur den Arbeitern die Wohl- thaten des Gesezes zu sihern, sondern auch die Arbeitgeber in der Erfüllung der Anforderungen, welche das Geseß an die Einrichtung und den Betrieb ihrer Anlagen stellt, taftvoll zu unterstüßen, zwischen den Fnteressen der Gewerbeunter- nehmer einerseits, der Arbeiter und des Publikums anderer- seits auf Grund ihrer tehnischen Kenntnisse und amtlichen Erfahrungen in billiger Weise zu vermitteln und sowohl den Arbeitgebern als den Arbeitern gegenüber eine BVertrauens- stellung zu gewinnen, welche sie in den Stand jeßt, zur Er- haltung und Anbahnung guter Beziehungen zwischen beiden mitzuwirken. 4 L i

L 3, Zur Erfüllung ihrer Aufgabe haben fich die Gewerberäthe durh fortlaufende Revision der ihrer Aufficht unterstellten Anlagen von dem Zustande und Betricbe der- selben eingehende Kenntniß zu verschaffen, auf die Abstellung der dabei vorgefundenen Geseßwidrigkeiten und Uebelstände hinzuwirken und sih ein Urtheil darüber zu ktilden, ob und welhe Vorschriften oder Einrichtungen erforderlih find, um die Aufsicht der ordentlichen Polizeibehörden zu einer ersprieß- lihen zu machen, sowie ob und welche auf Grund der 88. 120 Abs. 3 und 139 a. der Gewerbeordnung zu erlassende Vor- schriften im Jnteresse der Jndustrie einerseits, der Arbeiter andererseits wünschenswerth erscheinen, oder inwiefern eine Abänderung bereits bestehender derartiger Vorschriften sich empfiehlt. 2 2 4

Einer speziellen persönlichen Revision sollen sie vornehm- lih solhe g: werbliche Anlagen unterziehen, bezüglih deren eine den geseßlihen Anforderungen ohne Schädigung der ge- werblichen Jnteressen gerecht werdende Aufficht dur technische Kenntnisse und Erfahrungen bedingt ijt, welche bei den Organen der ordentlichen Polizeibehörden nicht vorausgeseßt werden können, sowie solche, deren Betrieb mit besonderen Gefahren für die Arbeiter oder die Nachbarschaft ver-

bunden ift.

S. L Den Gewerberäthen stehen nach §. 139 b. Abs. 1 der Gewerbeordnung die amtlihen Befugnisse der Ortspolizei- behörden zu. Sie sollen indessen von dem Rechte, Straf- mandate oder polizeilihe event. im Wege administrativen Zwanges durhzuführende Verfügungen zu erlassen, feinen

ebrauh machen. : :

Die Abstellung einzelner Geseßwidrigkeiten und Uebel- stände sollen sie zunägst us gulihe Vorstellungen und geeignete Rathschläge herbeizuführen )uchen. i

Zst auf Nen Wege die Erfüllung der geseßlichen An- forderungen nit zu erreihen, so haben die Gewerberäthe, oweit es sich um die Beschäftigung der jugendlichen

haben sie, wenn deren Beseitigung cuf ihre desfallsige Auf- |

forderung nit erfolgt, den ordentlichen Polizeibehörden mit dem Ersuchen um Herbeiführung des weiteren Verfahrens zur Kenntniß zu bringen. : 5

Allgemeine aus dem Betriebe gewisser Arten von An- lagen hervorgehende Uebelstände haben fie mit ihren auf Ab- hülfe derselben gerihteten Vorschlägen zur Kenntniß der zu- ständigen Regierung (Landdrojtei) zu bringen.

5. 6. - S: haben die Gewerberäthe innerhalb ihres Wirkungsfreises die Stellung von Kommissarien der zuständigen Regierung (Land- drostei). E :

Die Ortspolizeibehörden haben ihnen bei Ausübung ihrer Amtsthätigkeit die innerhalb ihrer Zuständigkeit liegende Unter-

stüßung zu Theil werden zu lassen, insonderheit auf des- |

falljiges Ersuchen,

1) die nah Maßgabe der Anweisung für die Ortspolizei- |

behörden, betreffend die Ausführung der Vorschriften der Gewerbeordnung über die Beschäftigung der Ar- beiterinnen und jugendlichen Arbeiter 2c. zu führenden Verzeichnisse, sowie die ihnen nah Maßgabe des §. 138 Absatz 2 erstatteten Anzeigen vorzulegen;

92) bei der Revision gewerbliher Anlagen Assistenz zu [leisten ; S i

3) Revisiznen und Nachrevisionen beftimmter gewerblicher Anlagen vorzunehmen und über das Ergebniß Mit- theilung zu machen; e : i

4) ihnen über den Ausgang des auf ihr Ersuchen eîin-

geleiteten weiteren Verfahrens Kenntniß zu geben.

8. 7. Mit den technishen Beamten der Kreise (Kreis- physikus, Kreisschulinspektor, Kreisbaumeister) haben jih die Gewerberäthe über die den amtlihen Wirkungskreis derselben berührenden Fragen ins Benehmen zu }eben. Halten sie in besonderen Fällen eine Mitwirkung derselben bei den von ihnen vorzunehmenden Revisionen für erforderlich, so haben sie ihre darauf gerichteten Anträge bei der zuständigen Regierung (Landdrostei) einzubringen. i i : i

8. 8. Die Gewerberäthe sollen die Regierungen (Land- drosteien), denen sie gugeordues sind, von allen in das Bereich ihrer Wirksamkeit fallenden Wahrnehmungen, welche für die Gewerbeverwaltung von Bedeutung sind, in fortlaufender Kenntniß crhalten und bei den Geschäften der leßteren mit ihrem sachverständigen Rathe unterstüßen. :

Zu dem Ende sollen sie, soweit die ihnen obliegende Jnspektionsthätigkeit es zuläßt, an den Sizungen der Negie- rungen (Landdrosteien) und an denjenigen Geschäften der- selben, bei denen die technischen oder die Betriebsverhältnisse der Jndustrie oder die Verhältnisse der gewerblichen Arbeiter in Betracht kommen, gleih den tehnishen Räthen der Regie- rung Theil nehmen. Jnsonderheit soll ihre Zuziehung, ab- ber von den durch befondere Anordnung vorgesehenen Fällen, in der Regel bei denjenigen Geschäften erfolgen, welche betreffen : y i

1) den Erlaß von Polizeiverordnungen j / E die nachgeordneten Gie, welche si auf die Ausführung der in den Wirkungskreis der Gewerberäthe fallenden Bestimmungen der Gewerbe- ordnung beziehen ; : 2) die O e unter die Bestimmungen des §. 16 der Gewerbeordnung und seiner Ergänzungen fallenden

en oder von An-

Den Kreis- und Ortspolizeibehörden gegenüber |

Genehmigung gewerblicher Anlagen betreffenden Verhand- A die Zuziehung der Gewerberäthe nach denjenigen

| Grundsägen gestattet, nah welchen den Kreisausschüssen mit- | telst Cirfkularerlasses vom 9. Mai 1874 die ) | licher Beamten bei Erledigung von Geschäften der allgemeinen | Landesverwaltung gestattet jt. | Regel auf solche

Zuziehung König-

Diese Zuziehung ist in der Fälle zu beschränken, in denen entweder die Zahl der zu beschäftigenden Arbeiter oder die besonders ge- | Fährliche oder gesundheitsshädliche Natur des Betriebes beson- | dere Sorgfalt bei Feststellung der Konzessionsbedingungen | fordern. Anträge auf solche Zuziehung sind an den nächsten | Vorgeseßten des Gewerberaths zu richten.

| 8. 11. Der unmittelbare Vorgeseßte des Gewerberathes | ift der Präsident (Landdrost) derjenigen Regierung (Land- | drostei), welcher der Gewerberath zugeordnet ijt. Jst ein Ge- | werberath mehreren Regierungen (Landdrosteien) zugeordnet, | so wird der unmittelbare Vorge})eßte desselben bejonders be- | stimmt. N ; | 8. 12. Die Jnhaber und Leiter der Fabriken und der in 8. 154 aufgeführten Anlagen, welche der Aufsicht der Gewerbe- räthe unterliegen, sind verpflichtet, den leßteren den Zutritt zu denselben, zu jeder Zeit, namentlih auch in der Nacht, während die Anlagen im Betriebe sind, zu gestatten, und \0- weit es sich um die unter den §. 16 der Gewerbeordnung und seiner Ergänzungen fallenden Anlagen handelt, auf Erfordern die Genehmigungsurkunde nebst den dazu gehörigen Plänen und Zeichnungen vorzulegen. i E

8, 13. Den Nachweis seiner amtlichen Eigenschaft führt der Gewerberath durch Vorzeigung einer ihm von seinem un- mittelbaren Vorgeseßten auszustellenden Legitimationskarte und im schriftlichen Verkehr durch Anwendung des ihm ver- liehenen Dienstsiegels. : | :

8. 14. Die Gewerberäthe sind vorbehaltlih der Anzeige von Gesetwidrigkeiten zur Geheimhaltung der amtlich zu ihrer Kenntniß gelangenden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse der ihrer Aufsicht unterliegenden Anlagen verpflichtet.

8, 15, Alljährlih haben die Gewerberäthe einen das ab- gelaufene Kalenderjahr umfassenden Jahresbericht über ihre amtliche Thätigkeit zu erstatten, welcher bis zum 1. März durch Vermittlung ihres unmittelbaren Vorgeseßten dem Minister für Handel und Gewerbe vorzulegen ist. i

Der Jahresbericht ist in folgenden Abtheilungen zu er- tatten : | 1, Allgemeine kurze Uebersicht über die gesammte Dienst- thätigkeit unter Angabe der Zahl der vorgenommenen Revi- sionen und der auf Dienstreisen verwandten Tage. :

IT. Thätigkeit und Erfahrungen in Beziehung auf Be- schäftigung der Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter.

117. Ausführung des §. 120 bf 3 der Gewerbeordnung.

IV. Die nah §8. 16 der Gewerbeordnung genehmigungs- pflihtigen Anlagen. | L

V, Mittheilungen über Arbeiter- und andere Verhältnisse, welche für den Wirkungskreis der Gewerberäthe von Bedeu- tung sind, aber niht zu den unter 1l.—IV. aufgeführten Gegenständen gehören.

Berlin, den 24. Mai 1879.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Jm Allerhöchsten Auftrage :

Maybac.