1879 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

i Schema I. Vier und einhalb Prets Prioritäts-Obligation

er Oberschlesischen Gisenbaungesenshant Emission von 1879. Ie, Über Mark Reichéwährung.

JInhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von Mark Reichswährung Antheil an dem in Gemäßheit des Aller- hötsten Privilegiums vom . . ten pitale von 55 954 000 A Reichswährung Prioritäts-Obligationen der Oberschlesishen Eisenbahngesellschaft. Breslau, den . . . ten 1879. Königliche Direktio der Oberschlesischen Eisenbahn. (Facsimile der Unterschrift zweier Direktionsmitglieder.) (Trodcktener Stempel.) Eingetragen im Lagerbuch Nr. . Der Hauptkafien-Rendant. 4 (Facsimile der Unterschrift.) Rüdckfseite der Obligation (Hier folgt ein wörtliher Abdruck des Privilegiums.)

Sema Il.

Talon zuu der D ‘e vier und einhalb prozentigen Prioritäts-Obligation der Oberscblesishen Eisenbahngesellschaft: Emission von 1879.1 ; Nr o SERSE R Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodur er zugleih über den Empfang der folgenden Serie der Zinscoupons quittirt, binnen Jahresfrist vom ab an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die te Serie der Zinscoupons für die Jahre 18 . . bis: 18 , sofern niht vom Inhaber der Obligation bis zum Anfangstermine der Ausreichung der neuen Serie gegen die Aushändigung der Zins- coupons an den Inhaber dieses Talons bei der unterzeihneten Di- rektion Widerspruch erhoben wird. In diesem Falle erhält der Inhaber der Obligation die neue Serie der Zinécoupons. Breslau, den . . ten. 18 Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Facsimile der Unterschrift zweier Direktions-Mitglieder.) (Trockener Stempel.)

Schema Ill. Erster Zins-Coupon : für die vier und einhalb Prozente Prioritäts-Obligation

er Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft M von 1879. î

O . Pfennige hat Inhaber dieses Coupons vom . . . ten ab aus der NepSute der Oberschlesishen Eisenbahn oder an den durch öffent- iche Bekanntmachung bez-ichneten Stellen zu erheben. Breslau, den . . . ten 18 Königliche Direktion : j der Oberschlesischen Eisenbahn. (Facsimile der Unterschrift zweier Direktions- Mitglieder.) (Trockener Stempel.) * Verjährt am . . ten

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Den Fabrikdirektoren C. Krüger zu Stöbniß bei Mücheln und L. Bauer zu Körbisdorf bei Merseburg ist die Erlaubniß zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine normal- jpurige Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von ücheln durch das Geißelthal zur Station a N der Thüringischen Eisenbahn ertheilt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Referendar Dr. juris Joseph Binge zu Frank- furt a. M. ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M. ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Ober-Landforstmeister von Hagen von Münden.

Betanntmaäh ung.

Die Rektoratsprüfung wird hier vom 11. November und event. vom 16. Dezember d. J. an abgehalten werden.

Wegen der Erfordernisse zur Anmeldung wird auf die in den Amtsblättern von Potsdam und Frankfurt a. O. erlassene Bekanntmachung Bezug genommen.

Berlin, den 16. Juni 1879.

Königlihes Provinzial-Schul-Kollegium. Reichenau.

34% iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank- furt a./M. von 2500000 Fl. Vom 30. November 1848.

Bei der am 7, d. Mts. ftattgefundenen 23. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a./M. von 2500000 Fl. vom 30. November 1848 wurden nachrverzeihnete Nummern der Obli- gationen Litt. G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1879 gezogen :

23 Obligationen à 1000 Fl. = 1714 M 29 &§. Nr. 132 236 242 324 335 422 458 471 3546 558 635 699 924 928 946 1070 1151 1248 1286 1336 1374 1501 und 1512 = 283 000 Fl. oder 39 428 M 67 S.

19 Obligationen àò 500 Fl. = 857 M 14 S. Nr. 1614 1680 1732 1757 1805 1901 1905 1920 2151 2173 2190 2233 2291 2999 2401 2425 2462 25093. und, 2067 = 9500 Fl. oder

16285 M 66 S. 4 Obligationen à 300 Fl. = 514 A 29 Z. Nr. 3030 Nr. 3410

3084 3213 und 3234 = 1200 FI. oder 2057 Æ 16 S.

15 Obligationen ‘à- 100 Fl: = 171 A 43 S.

3534 3557 3828 3835 3838 3846 3916 3961 4012 4187 4231 4487 1621 und 4627 = 1500 Fl. oder 2571 A 45 §. Summa: 61 Obli- gationen über 35 200 FI. oder 60 342 M 94 S.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntniß geseßt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlunggtermine erfolgt, bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei

der Staatsschulden - Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs-Hauptkasse sowie bei den

1879 emittirten Ka-

Königlichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüne- burg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der E gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons Ser. I. Nr. 4 bis 8 nebst Taloa erheben können. - :

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlih zurückzugeben- den Coupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der ODbli- gationen zurückbehalter. : : i

Soll die Einlösung von dergleihen Obligationen nicht bei der Königlihen Regierungs-Hauptkas se hier, oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Schuldverschreibungen nebs Coupons und Talons dur diese Kasse vor der Auszahlung zur Prüfung an den Unterzeichneten einzusenden weshalb diese S{uldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungs- termine eingereiht werden können.

Restanten:

Rüzahlbar am 1. Oktober 1873: Litt. G. Nr. 3996.

Rükzahlbar am 1. Oktober 1877: Litt, G, Nr. 609 1478 3737 4073 4545,

Rücfzahlbar am 1. Oktober 1878: Litt. G. Nr. 1445 1756 1777 2305 3271 3540 3836 4306 4567 4759.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Wiesbaden, den 10. Juni 1879. -

Der Regierungs-Präfident. v. Wurmb.

Jn der heutigen Handelsregister - Beilage wird Ir. 25 der Zeihenregister- Bekanntmachungen veröffeniliht.

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 20. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute früh um 9 Uhr den Vortrag des Polizei-Präsidenten von Madai und um 12 Uhr in Gegenwart des Gouverneurs, Generals der Jnfanterie von Boyen, und des Kommandanten, General-Majors Grafen von Wartensleben, militärishe Meldungen entgegen.

__— Jhre Maiestät die Kaiserin-Königin empfing gestern den Abschiedsbesuch Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin und er- theilte dem Gesandten der Vereinigten Staaten von Amerika die nachgesuchte Antrittsaudienz.

__ Wie aus Weimar gemeldet wird, ist Jhre Majestät da- selbst eingetroffen und wird den Nahtzug zur Weiterreise nah Coblenz benugzen.

_Jn der Begleitung Allerhöcstderselben befinden sich die

Hofdame Gräfin Münster und der Kammerherr Graf Matuschka.

Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern früh 7 Uhr vom Neuen Palais bei Potsdam nach Spandau und wohnte mit den zum Jnformationskursus der Militärschieß\{chule kommandirten Stabs - Offizieren verschiedenen Schulschießen, dem gefets- mäßigen Einzelschießen und einer Gefehtsübung mit einer kriegsstarken Compagni (vei.

Gegen 11 Uhw- P Zub, Sich Se. Kaiserliche Hoheit zu Wagen nach ‘Berlin b&uhte Nachmittags die Gewêrbe-Aus- stellung, empfing deñù japahischen Gefandten, nahm Vorträge und militärishe Meldungen entgegen, dinirte um 5 Ube mit JFhren Majestäten, verabschiedete Sih Abends um 8 Uhr auf dem Anhalter Bahnhofe von Jhrer Majestät der Kaiserin und kehrte um 9 Uhr nah Potsdam zurück.

_— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl hat seit gestern den ständigen Aufenthalt auf Schloß Glinike bei Potsdam genommen.

Der besondere Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Tele- graphen, sowie der Aus\{huß für Handel und Verkehr hieiten heute Sizungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Reichstages befindet sih in der Ersten Beilage.

Nachdem mittelst Allerhöchster Verordnung vom 17. d. M. das Verbot der Einfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, Havery und Lumpen aus Rußland auf- gehoben worden ist, find die Beshränkungen der Waaren- einfuhr aus Rußland, welhe in Folge des Auftretens der Pest im Gouvernement Astrahan verfügt worden waren, sämmtiih wieder beseitigt. Die abgesehen hiervon für die Grenze gegen Rußland zur Verhütung einer Einschleppung der Rinderpest von den zuständigen Landesbehörden erlassenen Einfuhrverbote werden durh die gedachte Verordnung nicht betroffen und bleiben unabhängig von derselben bestehen.

___— Jn diesen Tagen ist das Handbuch über den preu- gischen Hof und Staat für das Jahr 1879/80 er- schienen und ausgegeben worden. Die äußere Einrichtung desselben ist, wie sich dies für ein für das praktische Be- dürfniß bestimmtes, jährlih erscheinendes Handbuch empfiehlt, dieselbe wie in den Frilberén Ausgaben geblieben. Doch sind einige Erweiterungen und Veränderungen zu verzeihnen. So enthält das Handbuch z. B. neben der gegenwärtigen eine Uebersicht der neuen, mit dem 1. Oktober 1879 ins Leben tretenden Gerichtsorganisation. Sie giebt die Bezirke der Ober - Landesgerichte und Landgerichte, wie solhe durch das Geses vom 24. April 1878 und die mit Anhalt, Braunschweig, Oldenburg, den thüringishen Staaten 2c. ab- gegen Staatsverträge festgestellt sind, sowie die zu den A R gehörenden Amtsgerichte an, und führt die für dieselben bis zum Schlusse der Redattion erfolgten Er- nennungen auf. Diese Uebersicht macht, wie eine Bemerkung der Redaktion andeutet, keinen Anspruch darauf, vollständig zu sein, aber bis zu der Zeit, wo eine vollständige Zusammenstellung und Darstellung der neuen Gerichtsorganisation in einer neuen Ausgabe des im Bureau des Justiz-Ministeriums redigirten Jahrbuchs der Preußischen Gerichtsverfassung mögli sein wird, dürste sie dem einstweiligen Bedürfniß genügen. Die übrigen Erweiterungen sind minder bedeutend und wird auf iBliE en G weiter unten hingewiesen werden. Bei dem Königlichen Haus-Ministerium und dessen Ressort ist, abgesehen von den eingetretenen Personalveränderungen, nur der Hin- zutritt des Königlichen Haus-Fideikommisses Pakczyn (S. 15)

keine Veränderungen auf. Neu is S. 73 vor dem Ab- schnitt „Wirkliche Geheime Räthe“ ein Abschnitt hinzu-

etreten, der in den früheren Ausgaben bisher

ehlte. Er- enthält die inaktiven Staots-Minister, welche Titel und Rang eines Staats-Ministers haben, geordnet nah dem Datum der Einennung als aktive Staats-Minister. Das nächst aufgeführte Ministerium der Finanzen zeigt fih in einem gegen früher beshränkterem Umfang, und in anderer Gestal- tung. Die Abtheilung für Etats- und Kassenwesen ist wie vordem die erste geblieben, aber die frühere zweite Abtheilung für Verwaltung der Domänen und Forsten ist mit den von ihr ressortirenden Forst-Ober-Examinations-Kommissionen und L ausgeschieden und an das Ministerium für

andwirthshaft, Domänen und Forsten übergegangen. wo sie nunmehr als zweite Abtheilung diejes Ministeriums und zu dessen Ressort gehörig (S. 186 und 199) aufgeführt ist. Die frühere IV. Abtheilung im Finanz-Ministerium für die Ver- waltung der direkten Steuern ist nunmehr die IT. geworden, die III. Abtheilung für Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle auch ferner die III. geblieben. Auch sonst ist eine Verkleinerung des Ressorts des Finanz-Ministeriums dur Uebergang der Staatsdruckerei an das Reich eingetreten. Fn erheblih vermehrtem Umfange erscheint in der neuen Ausgabe das Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten, indem auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 14. Oktober 1878, betreffend die Ueberweisung des technishen Unterrihtswesens an den Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, die bis dahin im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten bearbeiteten Angeleg: nheiten des tehnishen Unter- rihtswesens, jedoch mit Ausnahme des Navigationsshulwesens und einiger damit verwandter Fnstitute, mit dem 1. April 1879 an das Ministerium für geistlihe 2c. Angelegenheiten über- gegangen sind. So finden wir denn S. 116 die aus der Ver- einigung der früheren Bau-Akademie und der früheren Ge- werbe-Akademie entstandene technishe Hochshule mit Rektor und Senat, den 5 Abtheilungen für Architektur, für Bau-Jngenieurwesen, für Maschinen - Jngenieurwesen mit der Sektion für Schiffsbau, für Chemie und Hüttenkunde und für allgemeine Wissenschasten mit Bureaubeamten, Bibliotheken und Sammlungen angeführt. Unmittelbar darauf folgen im Abschnitt X. (S. 119) die Provinzial-Gewerbeschulen, im Ab- schnitt XIV. (S. 121) die Königlihe Porzellanmanusfaktur, Abschnitt XV. (S. 122) das Kunstgewerbe- (Deutsches Gewerbe-) Museum, welche alle in der früheren Ausgabe ihre Stelle bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten hatten. Aber auch in der Darstellung des dem Ministerium der geist- lichen 2c. Angelegenheiten schon früher zustehenden Ressort- umfanges sind Erweiterungen eingetreten. S. 106 u. ff. sind bei den Königlichen Museen die sür 1879/82 ernannten Mit- glieder der Sachverständigen-Kommissionen, im Abschnitt VIT. (S. 110) zum ersten Male das astro - physikalische Observato- rium auf dem Telegraphenberge bei Potsdam aufgeführt. Auf zwei Seiten (126 und 127) hat das unter V. aufgeführte Mini- sterium für Handel und Gewerbe Plaß gefunden. Die Ab- schnitte VI. undVH., Ministerium des Fanern und dessen Ressort, sowie Justiz-Ministerium und dessen Ressort weisen zur Zeit keine Veränderungen auf. Jndessen fällt bei leßterem mit dem 1. Of- tober 1879 das Ober-Tribunal fort , und ift auf einen Theil der dann eintretenden Personal-Veränderungen auf S. 136 und 137 bereits hingedeutet. Abschnitt VUI., Kriegs- Ministerium, ist dur ein Kapitel Fnspektion der Militär- Telegraphie (S. 172), sowie durh das Verzeichniß der Brigadiers und Offiziere der Landgensd'armerie, geordnet nah den Standquartieren in den Provinzen, erweitert. Die eingetretenen Veränderungen, die Auflösung des Festungsgefängnisses zu Minden, die angeordnete Errich- tung einer neuen Unteroffiziershule zu Marienwerder und die neue Eintheilung der Bau-Revisionsbezirke und Bau- distrikte sind berücksichtigt und aufgeführt. Dagegen hat die definitive Organisation der Militär-Schießshule und der Ge- wehr-Prüfungskommission noch keine Aufnahme in der neuen Ausgabe gefunden. Bei dem Abschnitt IX, Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, sind außer den schon oben bei Besp-ehung des Abschnitt IIT. Finanz- Ministerium berührten Erweiterungen noch hinzugetreten die Ernennungen für das Landes-Dekonomiekollegium und die Central-Moorkommission. Wie s{hon erwähnt, besteht das Ministerium nunmehr aus zwei Abtheilungen, diejenige für die Verwaltung der landwirthschaftlihen und der Gestüt- angelegenheiten und diejenige für die Verwaltung der Domänen Und. Fovien.

Der X. Abschnitt, Ministerium der öffentlichen Ar- beiten, weist gegen den Abschnitt der früheren Ausgabe, welcher das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten enthielt, keine weitere Veränderung auf, als daß die frühere Abtheilung IV. ausgeschieden ist. Demgemäß ist die frühere Abtheilung V. jeßt Abtheilung IV. geworden und be- steht nunmehr das Ministerium aus der Abtheilung 1. für Ver- waltung des Berg-, Hütten- und Salinenwesens, von welcher die geologishe Landesanstalt und Berg-Akademie zu Berlin und die Provinzial-Bergbehörden ressortiren, aus der Abthei- lung 1). für die Verwaltung der Staatsbahnen , aus der Abtheilung 11k. für die Verwaltung des Bauwesens, zu deren Geschäftskreis die technishen Prüfungskommissionen und die tehnishe Baudeputation gehören, und aus der Abtheilung IV. für die Führung der Staatsaufsicht über die Privateisenbahnen, welcher die Königlichen Eisenbahnkommissariate und Kom- missionen untergeordnet sind.

Jn dem die Provinzialbehörden betreffenden Theile sind erheblihe Veränderungen nicht eingetreten. Die äußere Aus- stattung und der Druck lassen, wie in früheren Fahren, nichts zu wünschen übrig.

Die in der heutigen Börfen - Beilage abg: rute tabellarishe Uebersiht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 14./15.d. M. \chliezt mi! fol- ga summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassen-

estand 707 702000 F oder 22000 M weniger als in

der Vorwoche, während der Wechselbestand in Höhe von 566 606 000 6 eine Zunahme von 7 009 000 Æ#, die Lom- bardforderungen mit ‘73 419 000 4 dagegen eine Abnahme von: 1 584 000 6 zeigen; es betrug ferner der Notenumlauf 845 627 000 6 oder 17 810 000 6 mehr, die täglih fälligen Verbindlichkeiten mit 232 072 000 # dagegen 14 112 000 weniger als in der Vorwoche; ebenso ergaben dic an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 43 318 000 46 eine Abnahme von 401 000 gegen die Vorwoche.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich

t bemerken. Das Staats - Ministerium und die dem- elben unmittelbar untergeordneten Behörden weisen ebenso

wie das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten

badische General-Direktor der Staatsbahnen Eisenlohr ist nah Karlsruhe abgereist.

Der General-Feldmarschall Graf von Moltke, Chef des Generalstabes der Armee, hat ih mit längerem Urlaub zunähst nah seiner Besißung Kreisau bei Schweidniß in Schlesien begeben ; desgleichen hat der General der Kavallerie, Baron von Rheinbaben, General-Jnspecteur des Militär- Erziehungs- und Bildungswesens, einen mehrwöchentlichen Urlaub nach Wildbad i. W. resp. Treppeln a. D. angetreten.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 18, Juni. Ueber die Wahlbewegung bemerkt die „Presse“: „Die Wahlbewegung, die sich so verworren angelassen hat, beginnt sih, troßdem die Zersplitterung der Parteien noch immer eine sehr bedeu- tende ist, doh nach und nah zu klären; die Fluth von allen möglichen berufenen und unberufenen Kandidaten, von welcher Anfangs zahlreiche Bezirke übershwemmt wurden, verläust sih langsam. Sehr viele improvisirte Kandidaturen können si, wie es si jeßt schon zeigt, niht behaupten, und die Ent- scheidung zwishen den Mandatsbewerbern, die ernstlih in Betracht kommen, und jenen, die sich blos von den Wogen der Wahlbewegung tragen lassen, wird der Wählerschast in den meisten Fällen niht mehr shwer fallen.“

19, Juni. (W. T. B.) Der „Pol. Korresp.“ zufolge ist in Wiener maßgebenden Kreisen über das angebli von der französishen Regierung gestellte Verlangen der Ab- sezung des Khedive bis heute Mittag nichts bekannt ge-

wes.

[Gen 18. Juni. Die Agramer Meldung, daß in Bos- nien und in der Herzegowina mit Genehmigung der römischen Kurie drei Bisthümer errihtet werden und daß diese Länder besondere Kirchenprovinzen bilden sollen , daß ferner der Agramer Erzbischof mit der ungarischen Regierung in dieser Angelegenheit konferirt habe, wird vom „Pester Lloyd“ nah „kompetenten Fnformationen“ dementirt.

4920. Juni. (W. T. B.) Die ungarische Regierung ist zur Zeit mit der Ausarbeitung des Budgets für das Fahr 1880 beschäftigt, einzelne Theile desselben sind bereits fertig gestellt und gestalten sih sehr günstig. Die Einnahme an Steuereingängen im Mai c. betrug 500 000 Fl. mehr, als zu derselben Zeit im Vorjahr; im Juni dürfte sich der Mehr- cingang fast auf 800 000 Fl. belaufen. Die Berichte über den Stand der Saaten lauten aus fast sämmtlichen Komitaten befriedigend.

Schweiz, Bern, 19. Juni. W. L. B) Der Ständerath hat sih, abweichend von dem Beschlusse des Nationalraths, mit 29 gegen 12 Stimmen für die fofortige Erhöhung des Tabakszolles und des Spritzolles ausgesprochen.

Niederlande. Haag, 19. Juni. (W. T. B.) Fn der heutigen Sißung der Ersten Kammer wurde, in Be- antwortung einer bezüglichen Fnterpellation, Seitens der Re- gierung die Erklärung abgegeben, daß nah dem Votum der Zweiten Kammer über das Kanalprojekt die Minister der öffentlihen Arbeiten und des Jnnern ihre Entlassung ohne Vorbehalt, die übrigen Minister bedingungsweise ge- fordert hätten. Der König habe die Entlassungsgesuche jedoh unter dem 15. Juni abgelehnt.

Belgien. Brüssel, 19. Juni. (W. T. B.) Die Repräsentantenkamrier berieth heute den die Revision derx Civilprozeßordnung betreffenden Geseßentwurf und beschloß mit 41 gegen 33 Stimmen, die Verpflichtung zur Zuziehung von Sachwaltern (avoués) beim Civilprozesse beizubehalten.

Großbritannien und Jrland. London, 18. Juni, (Allg. Corr.) Der Hof kehri am nächsten Sonnabend von Balmoral nah Windsor zurü. :

Die „London Gazette“ meldet die Ernennung des Majors Henry Trotter zum britishen Konsul für Kurdistan, welhe Provinz die Paschaliks Erzerum, Kharfut, Diarbekir, Mush und Wan umfaßt. :

Das Unt erhaus seßte gestern die Debatte über die Bestimmungen der Armeedisziplin-Bill fort. Bei dem Paragraphen, betreffend die körperliche Züchtigung in der Armee, stellte Mr. Hopwood den Antrag, die Maximal- zahl der Peitschenhiete mittels der „neunschwänzigen Kaße“ von 50 auf 6 zu reduziren. Die Deputirten Holms und Rylands wollten die körperliche Züchtigung gänzlich abgeschafft wissen, wogegen Munß und Newdegate deren Beibehaltung zur Aufrechterhaltung der Manneszucht im Kriege geltend machten. Mr. J. C. Brown machte den Vorschlag, das Maximum der Peitschenhiebe auf 25 herabzuseßen. Nach drei- stündiger Diskussion wurde dieser Vorshlag von John Bright, Lord Hartington und sogar mehreren militärischen Abgeord- neten kräftig unterstüßt und dann auch Seitens des Kriegs- Ministers mit einigem Widerstreben acceptirt. Mr. Hop-

wood zog seinen Antrag zurü.

Aus Simla wird dem „Reutershen Bureau“ unterm 17. d. M. gemeldet : S :

Die oberste Regierung hat an sämmtliche Lokalregierungen ein Rundschreiben erlassen, worin es heißt, daß, da seit der Vor- öffentlichung des Budgets wichtige Veränderungen in der Finanzlage eingetreten find, es wünshenswerth sei, eine Skizze der gegenwärtigen

inanzlage der indishen Regierung zu geben. Das Rund- reiben refapitulirt die im vorigen Jahre getroffenen Maßregeln zur Beschaffung eines Uebershusses von 1 500 000 Pfd. Sterl. für einen Versicherungsfonds gegen Hungersnoth und erklärt, daß die Regierung an den früheren Versicherungen, die sie bezüglih d.r Weise. in welcher dieser Fond verwendet werden soll, gemact, festgehalten habe, daß die Regierung niemals von ihrem Entschlusse abgewiechen, son- dern denselben troß des Krieges und des Rückganges ‘des Wecsel- courses unvorhe-gesehene und ausnahmsweise \{chwierige Umstände in 1878/79 aufrechterhalten habe. Die Regierung habe aus den Einkünften die Gesammtkosten des Krieges bestritten und 555 000 Psd. Sterl. zur Linderung der Hungersnoth verausgabt, und doch esiße sie einen Ueberschuß von 1 300000 Pfd. Sterl. für den P E E Sie hake somit alle ihre Ver- prechungen mehr als erjsüut. Als das Budget für das laufende Fahr ausgearbeitet wurde, war der Krieg im Gange, und es stellte ch ein weiteres ernstlides Weichen des Wecselkurses ein. Die heimische Regierung hatte damals die Frage unter Begutachtung, ob eine Remedur gegen den wachsenden Verlust du: ch eine Veränderung des Umlaufsmittelgeseßes erzielt werden könnte. Die Regierung war der Ansicht, daß, vorbehaltlih der Lösung dieser Frage, die Auflage neuer Steuern oder eine Kürzung der wirkli nöthigen Ausgaben nicht gerectfertigt seien, und daz es besser fein würde, den Hungerë- noth-Versicherungs-Ueberschuß zeitweilig zu E, Die Regierung hatte stets erklärt, daß ein solches Verfahren zeitweilig nöthig sein dürfte. Sobald die indische Regierung erfuhr, daß die britische Re- gierung beschlossen hatte, keine Maßregeln zur Aenderung des Um- laufsmittels zu adoptiren, wurden sofort Schritte zur Herabminde- rung der Ausgaben gethan. Es sind bereits Anordnungen getroffen

worden, um die Ausgaben im näbsten Jahre für die ordentlichen öffentlichen Arbeiten um 733 000 Pfd. Sterl. zu verringern, und es werden strenge Maßregeln ergriffen zur Herabseßung des Etats der Central-Etablissements der indishen Regierung. In den Civil-Dcpartements allein hofft man auf eine Ersparniß von 1 000 000 Pfd. Sterl., indeß muß einer Schadlos- haltung folher Beamten, deren Dienfte entbehclich geworden, Rech- nung getragen werden. Da dcr Krieg beendigt ist, so nimmt man an, daß nur 700 000 Pfd. Sterl. erforderlih sein werden, um den Hungersnoth-Versicherungs-Uebershuß wieder auf die ursprüngliche Höhe von 1 500 000 Pfd. Sterl. zu bringen und den durch den Er- laß des Baumwollzolles entstandenea Verlust gut zu machen. Die bereits getroffenen Maßregeln decken diesen Betrag mehr als notb- wendig. Die vorstehende Berechnung sett voraus, daß der Werth der Rupie nicht unter 1 sh 7 d fallen werde. Ausgenommene Ver- [luste durch den Wecselkurs, ist keine Ursache zu finanziellen Besorg- nissen vorhanden, aber die Erfahrung lehrt, wie ernstlich dieser Verlust wieder werden kann. Eine Politik strenger Sparsamkeit u As wird in allen Zweigen des Staatédienstes befolgt werden.

Die indische Regierung hat den Posten eines Mit- gliedes des Obersten Raths für Einkünfte, Landwirthschast und Handel abgeschafft. Die Arbeiten diejes Departements werden unter die Departements des Jnnern und der Finanzen vertheilt werden. Das Ergebniß dieser Maßregel wird eine beträchtliche Ersparniß in den Ausgaben sein.

19. Juni. (W. T. B.) Dffizielle Nachrichten vom Kap melden den Tod des Prinzen Louis Napoleon. Die Leiche desselben is aufgefunden worden. Lord Sydney hat sich nah Chislehurst begeben, um die Kaiserin von dem Todesfalle zu benachrichtigen.

%0. Juni. (W. T. B.) Weitere Nachrichten vom Kap, datirt vom 3. d. M., melden über den Tod des Prinzen Louis Napoleon: Der Prinz sei, als er sich mit einigen Offizieren auf eine Rekognoszirung begeben hatte und mit denselben vom Pferde gestiegen sei, von den Zulus überrascht und getödtet worden ; ebenso sei ein Theil der Sol- daten getödtet worden, während andere entkamen. General Newdegate hat am 20. Mai den Buffalo-Fl über- schritten und is in Koppealleine eingetroffen. Derselbe beabsichtigte, am 2. d. M. den Vormarsch fortzuseßen. F)

Fm Unterhause theilte der Kriegs - Minister Stanley den Tod des Prinzen Louis Napoleon mit und gab dem Bedauern über den herben Verlust, den die Kaiserin Eugenie erlitten, Ausdruck. Bezüglich der Thatsache selbst theilte der Minister mit, daß der Prinz die Rekognos- zirung auf den Befehl des englischen Vize-Generalquartier- meisters unternommen habe. Die Leiche, welche von 17 Assegais durchbohrt gefunden wurde, wird unter Eskorte nah England gebracht werden.

Frankreich. Paris, 18. Juni. A Der von den Deputirten Bernard-Lavergne (republikanische Linke), Phi- lippoteaux (linkes Centrum), Henri Brisson (republikanische Union) und Louis Blanc (äußerste Linke) eingebrachte und unter diesen Umständen der Majorität sichere Entwurf zu einer Veränderung der Geschäftsordnung lautet:

Um die Wirksamkeit des parlamentarischen Regimes zu sichern, beantragen wir für die Art, 123 bis 129 der Geschäftsordnung fol- gende Fassung: Art. 123. Auf Cenfur (Rüge) wird erkannt gegen jeden Deputirten, der 1) sich dem Ordnungsrufe mit Ein- schreibung in das Protokoll niht gefügt hat, 2) fich in Zeit von dreißig Tagen drei Ordnungêruse zugezogen hat, 3) in der Kammer zu einem tumultuarishen Auftritte oder einem Massenabgange aus dem Hause das Signal gegeben hat, 4) gegen einen oder mehrere seiner Kollegen Beleidigungen, H rausfor- derungen oder Drohungen gerichtet hat. Art. 124. Auf Cenfur mit zeitweiliger Ausschließung aus dem Sitzungssaale wird erkannt gegen jeden Deputirten, der 1) der einfachen Censur widerstanden, der h zweimal während derselben Session eine einfawe Censur zuge- zogen, 2) in öffentlicher Sißung an die Gewalt appellirt, zum Bürgerkriege oder zur Verleßung der Verfassungégeseße aufgereizt, 3) an ein oder mehrere Mitglieder der Regierung Beleidigungen, Herauéforderungen oder Drohungen gerichtet, 4) sich einer Schmähung gegen den Präsidenten der Republik, den Senat oder die Regierung schuldig gemacht hat. Art. 125. Die Zensur mit zeitweiliger Aus- \chließung legt dem Deputirten, über den sie verhängt worden ist, die Pflicht auf, sofort den Geseßgebungspalast zu verlassen und dariu während der folgenden dreißig Sitzungen niht wieder zu er- scheinen. Leistet der Deputirte dem Befehle des Präsidenten, die Kammer zu verlassen, Widerstand, so wird die Sißung aufgehoben ; sie kann später wieder aufgenommen werden. Art. 125 bis. Wenn die zeitweilige Aus\cließung über denselben Deputirten ein zweites Mal im Laufe derselben Session verhängt worden ift, gilt die fol- gende Ausschließung auf den ganzen Rest der Session. Art. 126. Wäh- rend der Dauer der Ausschließung darf der Deputirte den Kammer- palast nit betreten. Thut er es denno, so wird er auf Befehl der Quästoren in ein dafür bestimmtes Lokal gebracht und darin längstens drei Tage gefangen gehalten. Wenn er im Sißzungs- saale erscheint, wird dies von dem Bureau konstatirt. Der Präsident hebt die R auf und der Deputirte wird auf seinen Befehl von dea Quästoren in der eben erwähnten Weise verhaftet. Art. 127 (wird beibehalten.) Art. 128. Die einfache Censur und die Censur mit Ausschließung ziehen von Rechts w-gcn nah sih: 1) den Verlust der halben Diäten während der Zeit der Ausscließung; 2) Druck des die C'nsur verzeichnenden Protokolls und Verbreitung durch öffentlichen Anschlag in zweihun- dert Exemplaren auf Kosten des Deputirten. Art. 129. Wenn ein Deputirter sih ein strafrechtlihes Vergehen im Kammerpalaste zu Schulden kommen läßt, wird die Verhandlung suspendirt. Der Präsident bringt dann sofort die That zur Kenntniß des Hauses. Dem Deputirten wird auf sein Verlangen gestattet, sich zu ret- fertigen. Auf Befehl des Präsidenten muß er den Bal verlassen. Leistet er Widerstand, oder kommt es zu einem Tumult in der Kammer, - so hebt der Präsident auf der Stelle die Sizung auf. Der Vorstand macht dem Generalprokurator die Anzeige, daß ein Vergehen in dem Kammerpalaste begangen worden ist. Jedes von dem Deputirten, gegen welchen auf zeitweilige Ausschließung er- fannt worden ist, gesprohene Wort, das cin Vergehen darstellt, wird auf den Antrag des Präsident n mit_ dem gänzlichen Verluste der Diäten bis zum Beginn der nächsten Session geahndet.

Aus dem TORe von Medina telegraphirt der Ge- neral Forgemol unter dem 16. Juni:

Unser Marsch auf Medina wurde nicht bevnruhigt; nur von Weitem zeigten si einige feindlihe Plänkler. Gegen zwei Uhr er- schienen in meinem Lager zehn der angesehensten Männer der Uled- Daud und baten um Pardon (aman), wobei sie sagten, daß der Swerif nach dem Amar-Kaddu geflüchtet sei. Jch bin überzeugt, daß dics nicht wahr ist und daß der Agitator noch in El-Hammam weilt, wo ihn die Uled-Daud sicerliÞ als Pfand zurückbehalten. Fch habe daher zwei von den bei mir erschienenen Uled-Daud nah El-Hammam zurückgeshickt mit dem Auftrage, ihren Landeleuten flar zu machen, daß sie mir den Scherif auszuliefern hätten, wenn sie niht noch heute Abend angegriffen sein wollten. Wenn sie den Scerif nit in mein Lager bringen, werde 1 sie exemplarish bestraft werden. Die Kolonne von Biskra muß heute Abend im Sassef, die von Khenchela in Tagesum eingetroffen sein. Jch weise sie zur größten Wachsamkeit auf die Wege an, auf welchen der Scherif und seine Anhänger die Flucht ergreifen könnten.

Unter dem 17. Juni berichtete General Forgemol an den Generalgouverneur Grévy nach Algier aus dem Lager von Medina telegraphisch: e

Gestern Nachmittag habe ih, wie ih Ihnen angekündigt hatte, eine aus Truppen der Vorhut gebildete leite Kolonne auf El- Hammam marschiren lassen. Wie ra\ch die Bewegung auch aus- geführt wurde, hat sie doch nicht das Resultat geliefert, welches i von ihr erwartete. Das Dorf El-Hammam war eben verlassen worden. Alles trug noch die Spur eines übereilten Aufbruchs. Die Gums fonnten Beute machen. Der Scherif und seine Anhänger follen nach einer unbekannten Richtung geflohen sein. Die leichte Kolonne kehrte um 71/2 Uhr Abends, nachdem sie das Dorf zerstört hatte, in das Lager zurück. Die Kolonnen von Khenchela und Bisfra find benachrih:igt worden und sollen die verschiedenen Durchgangê- punkte sorgfältig überwachen; die von Khenchela wird heute wahr- \cbeinlich an den Quellen von Ued-el-Abied ftehen. Bisher haben diese Kolonnen keine andere als Terrainschwierigkeiten gefunden. Der Kampf von Rebaa war für die Insurgenten so mörderis, daß alle Eingeborenen, die noch s{chwankten, sih zur Unterwürfigkeit ent- {lossen haben. Eben erfahre ib, daß die Kolonne von Biskfra nach \chwierigen Tagmarsche gestern Abend im Tiranemine

Der Oberst Cajard hofft heute Abend in Buçaada

einem sehr lagern sollte. zu stehen. :

19, Juni. (Rép. fr.) Der kürzlich zum Divisions- General beförderte General Charl emagne is zur Disposi- tion gestellt worden.

19 Sun, (W. T. B) Der Marine-Minister hat beschlossen, zum Schuße der Fnteressen der französischen Staatsangehörigen in dem zwischen Chile und Peru aus- gebrohenen Kriege drei Kreuzer-Schiffe nach dem Stillen Ozean abzusenden. Die Delegirten der zur latei- nishen Münzkonvention gehörigen Staaten haben sich über eine zusäßlihe Vereinbarung zu der Konvention vom 5. November 1878 geeinigt. Danach werden die Bestim- mungen der Konvention zwar aufrecht erhalten, Jtalien wird aber die Option zugestanden, hinsichtlich der Einziehung der fleinen italienishen PRapierbanknoten, die durh kleine Stüte Scheidemünze erseßt werden sollen, welche die übrigen Staaten der Münzvereinigung Jtalien gegen Bezahlung zu liefern haben. Ein diese zusäßlihe Vereinbarung genehmigender Ge- segentwurf wird den Kammern vorgelegt werden.

Versailles, 19, Juni. (W. D. B.) Die Sißung des Kongresses wurde heute Vormittag um 10 Uhr 15 Min. unter dem Vorsiß von Martel eröffnet. Der Fustiz- Minister Leroyer brahte den Geseßentwurf, betreffend die Abschaffung des Art. 9 der Verfassung, ein. Nach- dem fast einstimmig die Dringlichkeit für den Antrag be- {lossen worden war, beantragte der Präsident, sofort in die Berathung des Entwurfs einzutreten. Fresneau (Rechte) ver- langte Ueberweisung desselben an das Bureau. Testelin (Linke) beantragte, daß eine Kommission von 15 Mitgliedern durch das Bureau vermittelst Listenskrutiniums gewählt werde. Der Antrag wurde *mit großer Majorität angenommen und darauf zur Ausloosung der Mitglieder geschritten. Dieselbe war um 11 Uhr 30 Minuten beendet; um 11 Uhr 40 Minuten wurde die Sizung aufgehoben. |

Bei Wiedereröffnung der Sitzung des Kongresses theilte der Präsident die Namen der in die Kommission gewählten Mitglieder mit.“ Die Kommission besteht danach lediglich aus Repulikanern. Mehrere Mitglieder der Rechten protestirten gegen die Ausschließung der Minorität aus der Kommission. Baudry d’Affson brachte gegen ein solches Vorgehen einen Tadelsantrag ein. Der Antrag wurde jedoch bei Stellung der Vorsrage abgelehnt und die Sißung bis Abends 6 Uhr vertagt.

Die Kommission hat Gambetta zum Vorsißenden und Jules Simon zum Berichterstatter gewählt.

19 Quni, Abends (W. D. B) Qn der A bend- sißung verlas Jules Simon den Bericht der Kom- mission, der mit dem Antrage \{ließt, den Artikel 9 der Verfassung einfah aufzuheben. Dem Berichte wird hinzu- gefügt: die Rückverlegung der Kammern nach Paris fei nothwendig, um die Hauptstadt dem Lande wiederzugeben. Gleichzeitig wurde die sofortige Berathung beantragt. Buffet stellte den Antrag, die Berathung bis morgen zu vertagen, damit die Diskussion eine eingehendere, gründlichere jein könne. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Legitimist Lucien Brun erklärte, er werde gegen die Rückkehr der Kammern nah Paris stimmen, um sih im Hinblick auf die Ereignisse, die cr kommen -sehe, von jeder Verantwortung freizumachen. Cassagnac kündigte an, er werde für die Rückkehr der Kam- mern nah Paris stimmen, weil er überzeugt sei, daß dieselbe den Sturz der Republik zur Folge haben werde. Der Geseß- entwurf, welcher Artikel 9 der Verfassung für auf- gehoben erklärt, ward darauf mii 549 gegen 262 Stimmen angenommen.

Nach einem durch Reklamationen der Rechten hervor- gerufenen, aber nicht erheblihen Zwischenfalle, erklärte der Präsident Martel die Aufgabe des Kongresses für beendet und die Sißung für geshlofsen.

Spanien. Madrid, 18. Juni. (Ag. Havas.) Der Kronprinz Erzherzog Rudolf von Vesterreich und der Prinz Leopold von Bayern sind wieder in Madrid eingetroffen. i

Das Ministerium hat wegen der Hinrichtung zweter JFnsurgenten-Generäle in Puerto de la Plata, welche an Bord eines spanischen Schiffes verhaftet worden waren, energishe Maßregeln verfügt.

19. Zuni. (W. T. B.) Jn San Miguel bei Jeres wurde eine sozial istishe Vershwörung entdeckt. Von den Leitern und Mitgliedern sind 7 verhaftet worden. Mehrere Schriftstücke, darunter auch Listen der Mitglieder, wurden mit Beschlag belegt. : i

Bei Gelegenheit der in der heutigen Sißgung des Senats stattgefundenen Besprechung der Königlichen Botschaft erklärte der Minister des Auswärtigen, Molins, daß dem Jnsurgentenführer, Ruiz S, die Thore Spaniens offen stehen würden, wenn der- selbe sich den Gerichten stellte. Des Weiteren lenkte der Minister die Aufmerk|amkeit des Hauses auf die in Folge der Attentate der Nihilisten geschasfêne Situation Europas und betonte die Nothwendigkeit, die öffentlihen Gewalten zu verstärken. Bezüglich des Verhältnisses Spaniens zur französishen Republik versicherte der Minister, daß ungeachtet der verschiedenartigen Jnstitutionen Freundschaft zwischen beiden Staaten bestehe. Der Minister-Präsident Martinez Campos erklärte, daß er seine Thätigkeit haupt- sählih der Verwaltung zuwenden und im Uebrigen eine Politik der Versöhnung befolgen werde. Schließlich sprach der

enat seine Zustimmung zu der Botschaft mit 149 gegen 21 Stimmen aus.