Paris, 19. Joni. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen still, pr. Juni 27 00. pr. Juli 27 25, pr. Jeli-August 27,25. vr. September-Dezember 27,50. Mehl rubig, pr. Juni 58,75, vr. Juli 59,25, pr. Jul'-August 59,50, pr September-Dezember 60,25. Bib still, pr. Juni 81,00, pr. Juli 81,25, pr. Juli-August 81,50, pr, September - Dezember 82,25, Spiritus fest, Dr. Juni 53 25, pr. September-Dezember 54,75,
Faris, 19, Juni {(W. L. B.)
Bohzaoker rubig. Nr. 10/13 pr. Joni pr. 100 Kilogr. 48,75, Nr, 7/9 pr. Juni p67. 100 Kilogramm 55,00. Weisser Zuoker est, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Juni 57.00, -pr. Juli 57,25, pr. Juli-Augast 57,50, pr. Septembr.-Dezbr. 57,90.
New-York, 19. Juni. (W. T. B.)
Waarenbericht, Baumwolle in New-York 125/16, do. in New-Orleans 12, Petroleum in New-York 62, do, in Philadelphis 6ÿ. rohes Petroleum 52, do. Pipe line Certificats — D. 66 C. Mehl 3 D, 909 C. Rother Winterweizen 1 D, 17 C. Mais (old mixed) 44 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 61. Kaffee (Bi0-) 13}. Schmalz (Marke Wilcox) 613/16, do. Fairbanks 63, Speck (short clear) 53 C. Getreidefracht 43.
Berlin, 19, Juni. (Wochenbericht tber Eisen, Kohlen und Metalle, von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator
ist flèu, Warrants schlossen 41/4 Cassa pro Tons; Middlesbro- Eisen schwach, obgleich im Mai der Vorrath num 51564 Tons abgenommen hat, Hier ist jetzt nur kleiner Bedarf in Roh- eisen, denn vor FErlass des Sperrgesetzes sind grössere Parthien Roheisen hier angeschafft; es gelten gute und beste Marken echottisches 3,20 à 3,60 und englisches 2,80 à 2,95 pro 50 kg. Eisenbahnechienen zum Verwalzen 2,90 à 3,00, zu Bauten in ganzen Längen 3,20 à 3,50. Walzeisen 7,00 à 7,25 und Bleche 10,00 à 12,00 pro 50 kg. Kupfer fester, gute und bessere Sorten engl. und austral, 63,00 à 66,00 und Mansfelder 65,00 à 65,50 pro 50 kg. Zizn stetig, Bancazinn 71,00 à 71,50 und prima engl, Lammzinn 67,50 à 68,00 pr. 50 kg. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schle- sischer Hüttenzink 15,00 à 15,50 pro 50 kg. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches nnd Tarnowitzer 14,00 à 14,25 pro 50 kg. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 48,00, westfälizche bis 54,00 pro 40 hl, schlesischer und wesfälischer Schmelzkoks 0,90 à 1,10 pro 50 kg frei hier.
Frankfurt a. NIL., 19, Juni, (Getreide- nund Produkten- Bericht von Joseph Strauss,) Der Getreidehandel befindet sich in diesem Augenblick in einer sehr unerquicklichen Lage, Aller Augen sind nach Berlin gerichtet, da man nicht weiss, welche Felgen sich für den Handelsstand durch die definitive Erledigung der Zollfra ge
| erhebliches zu berichten, Die Umsätze stagnirten vollständig, die
Consumenten bleiben reservirt und auch die Verkänfer sind in An- betracht der normalen Getreidepreise, sowie der oben besprochenen Verhbältnisse äusserst zurückbaltend, Course bleiben: Weizen sehr Iustlos, Ta. 214 Æ, ab unserer Umgegend 2023—211{ Æ, fremder von 19{—21 AÆA — Roggen in ged:ückter Stimmung und Eigener gehr nachgiebig, Ia. 15} Æ, fremde Sorten von 13—14} M je nach Qualität, — Gerste umsatzlos. — Hafer blieb Lustlosigkeit vorberrschend, Ia, 15} Æ, andere Sorten 144 bis 15 s — Hülsenfrüchte nicht genannt, — Raps haben wir noch keinen rechten Anhaltspunkt, unsere Fabrikanten träumen von billigen Preisen; wir taxiren September-Oktober trockene Waare 25—26 M — Der Mehlmarkt ist ruhig und liegt wenig Stoff zur Bericht- erstattung vor. — Futterstoffe unverändert.
Generalversammiungen. 7. Juli. Norddentsohe Grund - Credit - Bank, Hypotheken- Versloherungs-Aotlen-Gesellsohaft. Ausserord. Gen,- Vers, zu Berlin. Wersohen-Weissenfelser Braunkechlen-Acotlen-Ge- sellsohaft. Ord. Gen -Vers, zu Weissenfels, Eisenbahn-Einnahmera. Grossherzoglioh badische Staats-Eisenbahnen. Einnahme pro Mai 1879 2599 013 Æ, gegen 1878 + 219 147 Æ, Einnahme
E
beim Königlichen Stadtgericht.) Roheisen: Der Glasgower Markt | ergeben dürften, Vom dieswöchentlichen Montagsmarkt ist nichts
T b EALTLELL Wallner-Theater. Sonnabend: 21. Gasispiel
des Herrn Felix Schweighofer und des Frl. Lina Bendel vom K. K. priv. Theater an der Wien. Eine elegante Person. Posse mit Gesang in 5 Bildern. (Mit neuen Gesangseinlagen.) Vor der Vorstellung: Garten-Concert.
Yicteria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Sonnabend zum 96, M. u. Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante,
von der großen Oper in Paris, uud des Hrn. van Hell. Die Kinder des Kapitain Grant. Großes Ausftattungstück mit Ballet
in 12 Bildern von Jules Verne und A. d’'Ennery. Deutsch von R. Schelcher. Mußk von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. Jn Scene geseßt von Emil Hahn.
Krolls Theater. Direktion: Engel-Lebrun. Sonnabend: Zum 84. Male: Die Lachtaube, Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vor- tellung, Abends bei brillanter Illumination: Großes Garten-Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 63 Ubr.
Sonntag: Großes Gartenfest. Die Lachtaube.
Belle-4lliance-Theater, Sonnabend: Großes
Sommernachtsfest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel-
Doppel-Concert.
Concert (Kapellen Baumgarten und Herold). Tyroler Natur - Sängergesellshaft. Scchwedisches Damenqguartett. Elektrisch bengalishe Beleuchtung
und brillante Illumination dur mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater: Anfang 7 Uhr: Morpheus. (Darstellung der Engels - Visionen.) Entrée 50 3.
Sonntag: Auf allgemeines Verlangen, neu ein- studirt: Die relegirten Studenten. Lustspiel in 4 Akten von Benedix.
Germania-Sommer-Theater, Sonnabend: Zu besonders ermäßigten Preiscn. Parquet 1 M Zum 5. Male: Die Vorstadt-Prinzessin. Lebens- bild mit Gesang und Tanz in 4 Abtheilungen von Oscar Walther. Musik von Fr. Brandt.
Sonntag: Z. 6. M.: Die Vorstadt-Prinzessin.
Familien-Nachrichten.
Geboren:Ein Sohn: Hrn. Ob-r-Amtsbaumeister H. Schuster (Nagold). — Hrn. Oberförster Schnei- der (Carthaus). — Eine Tochter: Hrn. Ritt- meister und Escadronchef Georg Edler von der
Planiy (Oschatz).
Gestorben: Hr. Rittmeister und Escadronchef riß v. Usedom (Danzig). — Frau Pastor harlotte Conradine Bindemänn, geb. Schultz
(Gr.-Zarnow bei Pyriß). — Hr. Ferdinand Frei- herr v. Obernit (Eulenfeld). — Hr. Pastor Dr. Franz Carl Serrius (Rosto).
Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.
Offene Requifition. Der Lotterie-Collecteur J. Dammann zu Hamburg ist durch unser rehts- kräftiges Erkenntniß vom 26. März 1877 wegen Beförderns des Verkaufs von Loosen einer auëwär- tigen, in Preußen nicht besonders zugelassenen Lot- terie als Mittelsperson, unter Auferlegung der Kosten, zur Zahlung einer Geldstrafe von 300 M, welcher für den Unvermögensfall eine dreiwöchige Haft substituirt ift, verurtheilt. Es werden die preußischen Behörden erfut, auf den 2c. Dammann zu vigiliren, ihn im Betretungéfalle festzunehmen, von ihm die Geldftrafe von 300 A und die Kosten von 45 F executivisch einzuziehen, eventl. an ihm die substituirte Haft zu vollstrekden und uns von dem Geschehenen demnächst Mittheilung zu machen. Quedlinburg, den 9. Juni 1879, Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.
[5381] Submission
über Lieferung von eisernen diebes- und feuer-
sicheren Geldschränken für die Kaiserliche Ober- _—__ Pondirection Berlin.
Die Lieferung von eisernen diebes- und feuer- sicheren Geldshränken für die Kaiserlihe Ober- aria gui Berlin soll vertragsmäßig verdungen werden.
Angebote hierauf werden bis zum 2. Juli 1879, Vormittags 95 Uhr, im tehnischen Postbau- büreau 1I.,, bier, C. Spandauerstraße Nr. 39, I. Treppe ho entgegengenommen, woselbst auch die Anbietungs- und Ausführungsbedingungen,z«sowie die Zeichnung einzusehen sind.
Berlin, den 18. Juni 1879.
Der Postbaurath. Tudckermann.
bis ult, Mai 1879 19 248 072 M, gegen 1878 + 633 443 6.
Wochen-Aus3weis der deutschen Zettelbanken vom 14,/15, Zuni 1879,
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
S Gegen Gegen „| Gegen | Gegen | Täglich | Gegen | Werbind-| Gegen Kasse die Wesel. | die N die Noten- die fällige | bie lichkeiten | die
E ors *‘/ Vor- N Vor- | Umlauf. | Vor- | Verbind-| Vor- [auf Kün-| Vor-
woche. | woche. j 8 } woge. woche. |lichkeiten.| woche. | digung. | woche. Rat a5 610084 — 698| 326 767+ 9155| 46952 — 1490| 666 194+ 17 875| 210 276— 14896} 2061|— 130 Die 5 altpreußischen Banken 5 693|+ 677| 28640|+ 426 6 539/— 100] 102744 436 3 8688+ 185 8745+ 296 Die 3 sädsishen Banken . . 23 969 — 535] 47 473|+ 208 6 698+ 60| 42251+ 1241 2355— 1143 7 894— 5938 Die 4 nordbeutshen Banlea. 5 948+ T7741 56 577— 534 4 852+ 581 11493— 242 8256+ 2514| 21139 — 86 R 6394| + 1346| 25 860[— 758 2791— 108] 10659/— 372 5 627+ 487 3 051+ 30 Die Bayerische Notenbank «j 37730— 991] 34156/— 1 624 1 669+ 291 66 373+ 11 764— 1 132 209 — 23 Die 3 süddeutshen Banken. _ : Bu 884|— 5595| 47133|+ 136 3918— 5833| 38383|[— 1139 926— 127 219 + 50 Summa 707 702|— 221 966 606/+ 7009| 73 419|— 1584| 845 627|+ 17 810] 232072/— 14112 43318— 401
[5448] Bekanntmachung, 134830] MPosen-Creuzburger Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Lieferung des Bedarfs an Breun-
material für die Dienstlokalien des König- lichen landwirthschaftlihen Museums, Schützen: straße Nr. 26, während der Heizperiode 1879/1880, bestehend in ungefähr 70 Kubikmetern Buchen- holz L. Klasse (fleingeshlagen, zweischnittig), 10 Kubikmetern Kiencnholz L. Klasse (klein- ges{lagen, dreischnittig), sowie ca. 500 Cent- nern beste Karbizer Stückenbraunkohlen, so
im Ganzen dem Mindestfordernden überlassen
werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen im Bureau des Museums, Schütenstraße Nr. 26, an den Woche n- tagen von 10 bis 2 Uhr zur Einsicht aus.
Licferungsunternehmer auf sämmtliche vor- bezeihnete Feuerung8materialien werden auf- gefordert, ihre sch{riftliben Submissionen bis spätestens
den 25. Juli ds. Js3., Mittags 1 Uhr, versiegelt an das Museum, Schütenstraße Nr. 26, einzureichen.
Berlin, den 20. Iuni 1879.
Die Verwaltung des Königlichen landwirth- schaftlichen 2Ltujseums.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.
[5464] Bekanntmachung. Die im Johannistermin 1879 und früher fällig gewordenen Zinfen sämmtlicher Westpreußischen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden abge- \stempelten Coupons nebst Spezifikation vom 1. bis 14. Juli 1879 (mit Ausnahme der Sonntage) in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 t n Comtoir des Unterzeichneten ausgezahlt. Berlin, den 20. Juni 1879. (à Cto. 658/6. B.) : Jacob Saling, Kleine Präsidentenstraße Nr. 7.
[ 5 E ge L 1581] Oberschlesische Eiscubahn.
Die Ausloosung der in diesem Jahre zu amor- tisirenden Prioritäts-Obligationen Litt. E., F., G. und Emission von 1873 und 1874 wird
am 10. Zuli d. J., Vormittags 8 Uhr, in unserem Verwaltungs8gebäude — Claafsenstraße — im Sitzungssaal stattfinden.
Den Inhabern von vorgedahten Wecthpapieren
ift der Zutritt zur Ausloosung gestattet.
Breslau, den 19. Juni 1879. Königliche Direktion. [474] Bekanntmachung.
Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Pri- | vilegii vom 26. November 1877 in diesem Jahre bewirkten Ausloosung der I1Y. Emission Lycker Kreisobligatiouen sind die Schuldverschreibungen Litt, B, Nr. 30, 50 und 67 à 200 Æ gezogen worden. l
Diese Obligationen werden deren Inhabern hier- mit gekündigt, mit der Aufforderung, den Betra egen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst in8coupons vom 1. Januar a. f. ab von der hiesigen Kreis-Kommunalkasse und bei der Ost- preußischen Lantschaftlichen Darlehnskafse zu Königs- berg in Empfang zu nehmen, da die Zinsenzahlung mit diesem Tage aufhört und die nicht zurückgelie- ferten Coupons bei der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden.
Ly, den 30. April 1879.
Der Kreis-Ausschuß Kreises Ly.
[5388] Düsseldorfer Baubank.
Nachdem die General - Versammlung der Actio- naire unserer Gesellshaft am 12. März 1878 be- \{lofsen hat, das Grundkapital um 800 Stü Actien gleich 240,000 Mark zu vermindern, also auf die Summe von 1,006,200 Mark herabzusetzen, werden die Gläubiger in Gemäßheit des Art. 243 d. A. D, H. G. B. hierdurch aufgefordert, {sich bei
der Gesellschaft zu melden. Düsseldorf, den 20. Mai 1879. Düsseldorfer Baubank.
V, Labe,
C. Secheurenherg.
In Gemäßheit des §. 18 des diesseitigen Gesellschaftsstatuts und des Beshlufes der General- versammlung vom 14. d. Mts. wird hiermit zur Kenntniß der Aktionäre gebracht, daß die dur leßtere für das Betriebsjahr 1878 auf 2 °%/9 festgeseßte Dividende für die Prioritätz-Stamm-Aktien mit 16,50 Æ pro Aftie vom 23. Juni cr. ab dur unsere Hauptkasse hierselbst, St. Martin-Straße Nr. 21,
. das Bankhaus S. Bleichroeder in Berlin, . das Bankhaus Jacob Landau in Berlin, . die Breslauer Disconto-Bank, Friedenthal & Co. in Breslau, . die Nordd-utshe Bank in Hamburg, __ f. das Bankhaus L. Behrens & Söhne in Hamburg, gegen Präsentation des Dividendenscheines Nr. 3 unter Abgabe eines vom Aktieninhaber unterschriftli vollzogenen Nummerverzeihnisses der Prioritäts - Stamm - Aktien zur Auzzahlung gelangt. Vom 1. August cr. ab wird indeß die Dividende nur noch durch unsere Hauptkafse ausgezahlt. Posen, den 16. Juni 1879.
S P
D
Die Direktion. Verschiedene Bekanntmachungen.
Gotthardbahn.
Einladung zur Generalversammlung.
Die Herren Aktionäre der Gotthardbahn beziehungsweise die Regierungen der Schweizerischen Kantone, welche fih zur Verabreihung von Subventionen für die Gotthardbahn-Unternehmung ver-
pflichtet haben, werden anmit zu der slebenten ordeutliheu Generalversammlung, welte
Samstags, den 28. Zuni d. Z., Vormittags 10 Uhr, im Regierungsgebäude in Luzern statt- finden wird, eingeladen. Die Verhandlung8gegenstände sind: 1) Vorlage des fiebenten Geschäftsberichts der Direktion und des sowie der siebenten Jahresre{nung, umfassend das Jahr 1878. 2) Antrag des Verwaltungsrathes, betreffend Abänderung des Art. 41 der Statuten im pas Vermehrung der Mitglieder des Verwaltungsrathes (Art. 30, Ziffer 8 der atuten). 3) Eventuell Antrag des Verwaltungsrathes, betreffend a, Ausführung der Montecenerilinie, b, Ermächtigung zur Erhebung eines Anleihens von 5 Millionen Franken für den Bau der Montecenerilinie, c. Ermächtigung zur Bestellung eines Pfandrechts I. Ranges auf die Monteceneri- Sine Gunsten des unter Litt. b, erwähnten Anleihens von 5 Millionen ranken. 4) Erfaßwahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes (Art. 44 der Statuten). 9) Gventuell für den Fall der Annahme der beantragten Statutenänderung: Neuwahlen in den Verwaltungérath (Art. 41 der Statuten). i 6) Wakbl des Präsidenten des Verwaltungsrathes (Art. 44 der Statuten). 7) Bestätigung der Stellvertreter der außerhalb der Schweiz wohnenden Mitglieder des Verwaltungsrathes (Art. 46 der Statuten). 8) Wahl der Rechnungsprüfungskommission (Art. 31 der Statuten). : __ Die Herren Aktionäre, welche dieser Versammlun beiwohnen oder sich durch andere Aktionäre in derselben vertreten lassen wollen, haben dem Bureau der Rechnungsrevision in Luzern bis spätestens den 26. Juni d. J. perfönlih oder auf brieflidem Wege ihre Jnterimsaktien oder einen gehörig be- glaubigten, mit cinem genauen Nummernverzeichnisse versehenen Ausweis über den Besitz derselben vorzulegen, worauf ihnen die S.immkarten, welche zugleih als Eintrittskarteu dienen, werden eingehän- digt, beziehungêweise zugestellt werden. Nah Ablauf der genaunten Frist werden keiue Siimm- rarten mehr verabfolgt. Den Tit. Regierungen der subventionirenden Kantone werden wir für den Fall, daß fie si in der Generalversammlung vertreten zu lassen gedenken, ihre Stimmkarten zükommen laffen. Die unter Ziffer 1 und 2 der Traktanden erwähnten Vorlagen werden den Tit. Regierungen der subventionirenden Kantone direkt zugestellt werden, und den Herren Aktionären vom 23. Juni d. J. an in deutscher und französisher Ausgabe bei der Hauptkasse der Gesellshaft in Luzern, der Schweizer. Kreditanstalt in Zürich, der Basler Handelsbank und den Bankhäusern Bischof zu St. Alban und R. Kaufmann in Basel, der Berner Handelsbank in Bern, der Aargauischen Bank in Aarau, der Bank in Winterthur, der Bank in Schaffhausen, der Banea Cantonale Ticinese in Bellinzona, der Banca della Svizzera italiana in Lugano, dem Bankhause Pury & Cie. in Neuenburg, dem Bankhause Lombard, Odier & Comp. in Genf, ferner bei der Direkticn der Diskonto-Gesellshaft in Berlin, dem Bankhause S. Oppenheim junior & Cie. und dem A. Scaaffhausenshen Bankverein in Cöln, dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne und der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M., endli bei der Nationalbank des Königreichs Italien in Rom, Florenz, Turin, Genua, Mailand, Venedig, Neapel und Livorno zur Verfügung stehen. s Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß über den unter Ziffer 2 der Traktanden erwähnten Antrag nur dann gültig verhandelt werden kann, wenn in der Generalversammlung wenigstens ein Dritttheil des stimmberechtigten Aktien- und Subventions-Kapitals vertreten sein wird. Luzern, den 24. Mai 1879. Namens des Verwaltungsrathes der Gotthardbahn. Der Präsident: Feer - Herzog. Der Sekretär : Sehweizer.
[5465]
Verwaltungsrathes,
(M. 2086 Z.)
Tagesordnung. _
1) Geschäftsbericht pr. Jahr 1878.
2) Wahl eines Verwaltungs8raths-Mitgliedes, : lt. §. 38 des Statuts.
3) Decharge-Ertheilung des Verwaltungsrathes.
4) Wahl von zwei Rechnungsrevisoren. Remagen, im Juni 1879.
Der Verwaltungsrath,
[5259]
Ordentliche Generalversammlung der Afkt.-
Ges. Tubalkain für Bergbau und Hütten- / betrieb zu Nemagen a./N.
Mit Bezug auf Tit. 17. §, 24 des Statuts bechren wir uns die Herren Aktionäre der Gesell- schaft zur ordentlicen Generalversammlung _auf Samstag, den 26. Juli a. e. im Geschäfts- Es in Remagen, Morgeys 94 Uhr, ergebenst ein- zuladen.
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
m Das Abonnement beträgt 4 A 50
für das Vierteljaßr.
K
„Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 Di
G 143,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem General der Jnfanterie z. D. von Colomier zu Berlin, zuleßt General-Lieutenant und Jnspecteur der 4. Ar- tillerie-Fnspektion, den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Shwertern am Ringe; dem Kreisgerichts- Direktor, Geheimen Justiz-Rath von Knoblauch zu Prenzlau den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Seminar-Direktor Schroeter zu Angerburg und dem Appel- lationsgerihts-Sefkretär, Kanzlei-Rath Pantell zu Breslau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Re- gierungs-Rath Loeffler zu Berlin, Vorsißenden der König- lihen Eisenbahn-Kommission IV. (Berlin—Blankenheim), den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Regierungs- und Baurath Früh, Mitgliede der Königlichen Eisenbahn- Direktion zu Saarbrücken, den Königlihen Kronen-Orden dritter Klasse; tem Eisenbahnbau- und Betriebs-Jnspektor Altenloh zu Coblenz und dem Seminar-Lehrer Gro ß- mann zu Angerburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Organisten Wesemann zu Stiepel im Landkreise Bohum den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; sowie dem Stein- messer Georg Busley zu Burglahr im. Kreise Altenkirchen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König hate: Allergnädigst gerußt : den nabenannten Personen die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Jnsignien zu ertheiien, und zwar:
des Commandeurkreuzes erster Klasse des Groß- herzoglich badishen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Ober-Präsidenten von Ernsthausen zu Danzig;
der Commandeur - Fnsignien erster Klasse des
Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrechts des Bären:
dem Hof-Jägermeister Grafen
Falkenstein;
des Komthurkreuzes des Großherzoglih mecklen-
burgishen Haus-Ordens der Wendischen Krone: „dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Ober-
Regierungs-Rath Schrader zu Straßburg i./E.; sowie
des Ritterkreuzes des Königlich spanischen Ordens
von der Asseburg-
Carls I. und des Herzoglih sachsen-coburg- gothaishen Verdienstkreuzes für Kunst und Wissen schaft:
dem Kassirer der Staatsshulden-Tilgungskasse, Rehnungs- Rath Schulze zu Berlin.
Deutsches Aeich.
Gele, betreffend den Uebergang von Geschäften auf das - Reichsgericht. Vom 16. Funi 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. : verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 8. 1. Jn den Vorschriften des 8. 12 des Gesetzes, betreffend die Gründung und Ver- waltung des Reichs-Fnvalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 117), des §8. 32 des Patentgeseßes vom 25. Mai 1877 (Reichs- Geseßbl. S. 501), der 88. 87 Absag 3, 91 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reihsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 61) in Verbindung mit Artikel 1 des Geseßes für Elsaß-Lothringen, betreffend die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer, vom e E 1873 (Geseßbl. für Elsaß - Lothringen . 479 E die Stelle des Reichs-Ober-Handelsgerichts das Reichs- gericht.
Ingleichen gehen die zufolge des Geseßes vom 14. Juni 1871 ( eihs-Gesebbl. S. 315) dem Reichs-Ober- Handelsgericht über die rihterlihen Beamten in Elsaß-Lothringen zustehenden Mt und Disziplinarbefugnisse auf das Reichsgericht über.
8. 2, Für den Ansatz der Gerichtskosten und für die Vergütung der Thätigkeit der Rehtsanwälte in den von dem Reichsgerichte nah den bisherigen Prozeßgeseßen zu erledigen- den Sachen sind die Vorschriften maßgebend, nah welchen die Gebühren und Auslagen zu berechnen sein würden, wenn die Sache an den obersten Landesgerichtsl of gelangt wäre. Die Gerichtskosten fließen zur NReichskasse. *
Berlin, Sonnabend,
: 1877, der Strafprozeßordnung vom 1. F
Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung an ; S | für Berlin außer den Pest- Anstalten auh die Expe- j dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. s
d. 3. Dieses Geseg tritt gleichzeitig mit dem Gerichts- verfassungegeseß in Kraft. Urkundlich unter Unserer A hänhigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel. Gegeben Berlin, den 16. Juni 1879. C. S9 Wilhelm. von Bismarck.
Vèrortrb Eid zur Ausführung der Reihs-Justizgesetze. Vom 13. Juni 1879. Zur Ausführung des Gerichtsverfafsungsgesezes vom 27. Januar ebrcar 1877 und des Ein- führuugEgeseßes zu der leßteren wird für Elsaß-Lothringen Folgendes
angeordnet : I. Geschäftsjahr.
___§. 1. Für die Gerichte wird als Geschäftsjahr das Kalender- jahr festgeseßt.
Als erste Geschäftsperiode wird für die Geltung der Jahresliften der Schöffen und der Geshworezen der Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis zum 31. Dezember 1880, in allen übrigen Beziehungen der Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis zum 31, Dezember 1879 be-
stimmt. II. Amtsgeriwhte.
S. 2, Bei den mit mehreren Richtern beseßten Amtsgerichten (G. V. G. §. 22) werden die Geschäfte nach örtli abgegrenzten Bezirken oder, wenn das Interesse der Rechtspflege dies erfordert, nach Gattungen oder nach Gattungen und Be.irken vertheilt. Die Vertheilung erfolgt nach Anhörung dés Staatsanwalts durch das Arifdiun des Gange die Un ar l, die Dauer ane Ge
âftsjahres. em Reichskanzler T nfstellung maßgebender Grundsätze vorbehalten, N j s Mehrere Richter desselben Amtsgerichts vertreten sh wechselseitig.
IIL. Schwurgerichte und Schöffengerichte.
S. 3. Die Zahl der für jedes Schwurgeriht erforderlihen Ge- \chworenen wird auf 300, und zwar 270 Hauptgeshworene und 30 Hülfsgeschworene, festgeseßt. Die Vertheilung auf die einzelnen Amtsgerichtsbezirke erfolgtd urÞ den Präsidenten des Ober-Landes- ge und den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem
erichte.
Die Bestimmung der für jedes Amtsgericht erforderlichen Zahl von Hauptshöffen und Hülfsshöffen erfolgt dur dieselben Beamten.
F. 4, Die Urliften der Schöffen und Geshworen?-n (G. V. G. SS. 36, 85) sind alljährlich in der ersten n des dritten Monats vor Beginn des neuen Geschäftsjahres aufzustellen und so früh aus- zulegen , daß die Einsendung an den Amtsrichter (G. V. G. §. 38) {pätestens mit Ablauf dieses Monats erfolgen kann. Eine Beschei- nigung über die in ortsübliher Weise zu bewirkende Bekanntmachung des Zeitpunktes der Auslegung (G. V. G. §. 36 Abs. 2) und über die Dauer der leßteren ift miteinzusenden.
S. 5. Der als Beisißer des Aus\chusses für die Wahl der Schöffen und der Geschworenen eintretende Staatsverwaltungsbeamte (G. V. G. §88. 40, 87) wird von dem Bezirks-Präsidenten bestimmt. Zugleich ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Der Aus\{uß hat spätestens in der ersten Woche des leßten Monats vor Beginn des neuen Geschäftsjahres zusammenzutreten.
Die Einsendung der Vorschlagéliste der Geshworenen (G. V. G. S. 89 Abs. 1) erfolgt ohne Verzug an den Präsidenten des Land- Seis bei welchem die Sißungen des Schwurgerichts abgehalten werden.
8, 6. Die Ausloosung der Haupts{chöfen (G. V. G. §. 45 s 2) hat- vor Ablauf der auf die Wahl folgenden Woche stattzu-
nden,
8. 7. Die Bestimmungen der §8. 3 bis 6 finden auf die vor dem Inkrafttreten der Strafprozeßordnung herzustellenden Jahres- listen der Schöffen und der Geshworenen (Einf. Ges. zur St. P. O. S. 2) mit der Maßgabe Anwendung, daß der Ausschuß spätestens im Monat August zusammenzutreten hat. e
Die im Gerichtsverfassungsgeseße dem Amtsrichter zugewiesenen Geschäfte werden durch den Fiedentrichter, die Geschäfte der Land- gerihte durch die Landgerihte Colmar, Mey und Straßburg für lhre biéherigen Schwurgerichtsbezirke wahrgenommen. i
IV. Kammern für Handelssachen.
S. 8. Bei den Landgerichten zu Colmar, Mülhausen, und Straßburg werden für die Bezirke derselben Kammern für Handels- \sacben gebildet. i i
8, 9, Für jede Kammer werden mindeftens vier und höchstens zehn Handelsrihter ernannt.
8. 10. Die Ernennung erfolgt auf gutachtlihen Vorschlag der am Sitze des Landgerichts bestehenden Handelskammer. In die Vor- \{lagsliste sind doppelt so viel Personen aufzunehmen als Handels- richter zu érnennen find z dieselbe ist dem Präsidenten des Landgerichts zur weiteren Veranlassung zu übersenden. /
F. 11. Die eidliche Verpflichtung der Handelsrichter erfolgt in öffentliher Sitzung des Landgerichts. Die Handelsrichter haben den Eid zu leisten: ; :
die Obliegenheiten ihres Amtes getreulih zu erfüllen. :
Im übrigen finden die Bestimmungen des §. 51 Abf, 2 bis 6 des Gericht8verfassungsgeseßes entsprehende Anwendung.
8. 12. Die Handelsrihter werden zu den Sitzungen nah der Reihenfolge der Ernennungen für jede Woche abwech{selnd von dem Vorsitßenden berufen. : ;
Im Falle der Verhinderung eines Handelsrichters tritt der zu- nächst folgende an seine Stelle. Die ursprüngliche Reihenfolge wird dadur nicht unterbrochen. ;
8. 13. Der regelmäßige Vertreter des Vorsitzenden wird auf die Dauer des Geschäftsjahres durh das Präsidium, ein zeitweiliger Vertreter durch den Präsidenten des LandgerichtsFaus dessen Mits- gliedern bestimmt.
21. Juni, Abends.
1879.
| V. Hülfsbeamte der Staats8anwaltschaft. | S. 14. Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft im Sinne des | §. 153 des Gerihteverfafsungsgesezes sind außer den Amtsanwälten (§. 28 des Ausführungsgeseßes zum Gerihtsverfassungsgeseße vom 4. November 1878) 5
_ 1) die Bürgermeister und deren Beigeordnete, die Polizeikom- mifsare und die Gensd’armen ;
2) die Forstschußbeamten und die Feldshußbeamten hinsihtli der strafbaren Handlungen gegen die Forst-, Feld-, Jagd- und | Fischereigesete;
3) die Zollbeamten, die Steuerbeamten und die Oktroibeamten hinsichtlih der strafbaren Handlungen gegen die Zoll-, Steuer- und Oktroigeseßze ; i
N die Bergmeister und deren tecnishe Assistenten, insoweit denselben die Eigenschaft von Beamten des Polizei- und Sicherheits- dienstes zukommt; _
5) die Eichmeister, einschließlich der Faßeihmeister, und deren technische Gehülfen hinsihtlich der |trafbaren Handlungen gegen die auf die Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge bezüglichen Vorschriften;
6) die Gerichtsvollzieher hinsihtlich der Vollstrekung der Vor- führungs8befehle, der Haftbefehle und der Stebriefe.
VI. Vorbereitung zum höheren Justizdien ft. §. 15, Die Vorschriften im §. 2 Absay 2 des Gerichtsver- fassungsgesezes treten für die Notare an die Stelle des 8. 1 des Regulativs über die Vorbereitung zum Justizdienst in Elsaß-Loth- Corn vom 17. Februar 1872 (Geseßbl. für Elsaß - Lothringen S. 127). VII. Gerichts8{\chreiber und Gerihtsvollzieher. __§. 16. Die Zulaffung zur Prüfung als Gerichtsschreiber, sowie die Entscheidung über die Qualifikation zum Gerichts\{reiber — SS. 6, 9 des Regulativs vom 18. Juli 1872, Gesezbl. für Elsaß- Lothringen S. 532 — erfolgt durch den Ersten Präsidenten des Ober-Landesgerichts und den erften Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichte. h Die Vorschrift des §. 9 des Regulativs wird auf weitere fünf Jahre erstreckt.
VIII. Gerichtsärzte. __§. 17. Gerichtsärzte (St. P. O. §. 87) sind die Kreisärzte und die Kantonalärzte. E _Im Falle des Bedürfnisses können au andere Aerzte dur den Präsidenten des Ober-Landesgerichts und den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichte zu Gerichtsärzten für be- stimmte Bezirke bestellt werden.
IX, Sühneversuch wegen Beleidigungen.
8. 18. Veraleichsbehörde in dem Falle des §. 429 der Straf- prozeßordnung ist der Bürgermeister des Gemeindebezirks, in welchem Ie wohnen, im Verhinderungsfalle dessen geseßlicher Stell- vertreter.
b 8. 19, Zuc Sühneverhandlung können die Parteien ohne Ladung erscheinen.
Auf Antrag des Verletten hat die. Vergleihsbehörde demselben die \c{riftlihe Festsetzung der Zeit und des Ortes der Sühneverhand- lung zu behändigen.
8. 20. Erscheint der Antragsteller in dem Termine nicht, fo findet eine Sühneverhandlung nicht statt. Erscheint der Beschuldigte niht, so wird angenommen, daß er sih auf die Sühneverhandlung nicht einlassen wolle.
Eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Sühneversuhs kann nur ertheilt werden, wenn der Antragsteller im Termine er-
scheint. y Die O eigung muß mit der Unterschrift und dem Amts-
siegel des Vürgermeisteramts versehen sein. Sie soll die Angabe der Zeit der Beleidigung und der Anbringung des Antrags, sowie des Orts und der Zeit der Ausftellung enthalten. Berlin, den 13. Juni 1879. In Vertretung des Reichskanzlers *
Friedberg. Herzog.
Die Central-Direktion des Jnstituts für archäologische Korrespondenz hat die Herren Dr. Fohannes Schmidt aus Schmiedeberg, Dr. Karl Purgold aus Gotha, Dr. Karl Schäfer aus Treptow a. Rega, Dr. Dtto Keck aus Brandenburg a. Havel zu en des Jnstituts in der Abtheilung für klassische Archäologie ; und die Herren : : Kandidat der Theologie Heinrih Holtinger aus Oldenburg Licentiat der Theologie Karl Erbes aus Traben
a. Mosel zu Stipendiaten des Jnstituts in der Abtheilung für christliche Archäologie für das Jahr 1879 gewählt, und sind diese Wahlen Seitens des Auswärtigen Amts bestätigt worden.
Die ZXumner 9 des Gesetblatts für Elsaß-Lothringen, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 329 die Verordnung zur Ausführung der Reichs- Justizgeseze. Vom 13. Juni 1879. Berlin, den 21, Juni 1879. Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.