diesseitigen Publikationen noch nicht erfolgt ist, den wir vor- from, ersi geshlofssen, nicht in den einzelnen allerdings selbst- tändigen Stücken zu versenden, aus welchen er bestehen soll und von denen einige bereits länger fertig vorliegen.
I. Personalverhältnisse.
Das wissenschaftliche Personal des Jnstituts ist mit dem 1. Juli durch das Engagement des Dr. P. Kempf aus Berlin vermehrt worden, der als außeretatsmäßiger ständiger Hülfs- arbeiter insbesondere für die Sonnenbeobahtungen des Ob- servators Professor Spóörer angestellt ist. :
Die Kastellanstelle ist mit dem 1. Oktober zunächst probe- weise und vom 31. März d. F. ab definitiv beseßt worden.
Der zur Beaufsichtigung der Unterbeamten, sowie zur Vornahme der sonst an Ort und Stelle fortlaufend wahrzu- nehmenden Verwaltungsfunktionen reglementsmäßig einzu- seßende Ausschuß hat im abgelaufenen Fahre wiederum aus den drei etatsmäßig angestellten Gelehrten, den beiden Obser- vatoren und dem exsten Assistenten, bestanden. Als Vorsteher des Ausschusses hat zufolge der am Anfange des Jahres von demselben vorschriftsmäßig vorgenommenen Neuwahl der Ob- servator Professor Spöôrer fungirt. Die Verwaltung der Bibliothek und die Jnventarführung is am 1. April 1878 von dem Assistenten Dr. Lohse übernommen.
IV, Wissenschhaftliche Arbeiten und Publikaticnen. (Fm Kalenderjahre 1878.)
Die Beobachtungen der Sonnenflecke und Protuberanzen sind vom Hrn. Professor Spörer, seit dem Juli in ‘vemein- schaft mit Hrn. Dr. Kempf, in früherer Weise fortgeseßt. Es ergaben sich im ganzen Fahre 245 Beobachtungstage, von welchen 193 fleckenfrei waren, also 79 Proz., ein Verhältniß, wie es sich feit dem Beginn der Beobachtungen Schwabe's (1826) noch in keinem früheren Minimum gefunden hat. Auf die einzelnen Monate vertheilen sih die Beobachtungstage und die Tage ohne Flecken, wie folgt:
Monat:
Januar August September November Dezember
G U co Februar
Juli
Beobacht. Tage: 22 25 29 26 27 24 26 18 14 Davon eten: 10 8 13 22.20 13 24 26138 19 I 14 Die Witterung war vielfah ungünstig, so daß die das Vorjahr etwas übersteigende Zahl von Beobachtungstagen nur dadurch erreicht werden konnte, daß an bewölkten Tagen eine besondere Aufmerksamkeit auf die zu erwartenden Wolkenlücken verwandt wurde. 4 E
Die mittlere hel:ographishe Breite der Flecken hat im ersten Drittel des Jat;res + 7 Grad, im zweiten + 9 Grad betragen, im leßten Drittel zeigten sich nur auf der nördlichen Halbkugel Flecken in der mittleren Breite von 7 Grad. Zwei unbedeutende Flecken in höheren Breiten sind hierbei nicht mit- berücfsichtigt, die vielleicht bereits der nun zu erwartenden neuen Periode angehören.
Für Beobachtung der Protuberanzen war nur etwa der fünfte Theil der Beobachtungstage günstig. An mehreren Tagen ließ sich durch fortgeseßte Beobachtung fesistellen, daß Protuberanzen mitunter erst in größerer Entfernung von der Sonnenoberfläche als leuhtende Gebilde sihtbar wurden.
Die Bearbeitung der Fleckenbeobahtungen von 1871 bis 1873 ist im abgelaufenen Jahre von Professor Spörer vollendet worde". Später ist von demselben und Hrn. Dr. Kempf die Berechnung der Beobachtungen von 1874 bis 1878 ausgeführt, und die Zusammenstellung der erlangten Resultate begonnen.
Die Untersuhungen über das Sonnenspektrum sind im Jahre 1878 von den Herren Dr. Vogel und Dr. Müller fortgeseßt worden. Ersterer hat im Frühjahr zahlreiche photographische Aufnahmen der Gegend zwischen F. und &. gemacht, wobei die Partie in der Nähe von F. crheblihe Schwierigkeiten dar- bot, die jedoch durch einige gut ausgefallene Platten über- wunden wurden, so daß jeßt eine detaillirte Untersuhung des Spektrums von E. bis H. (genauer von 0,000540 bis 0,000389 mm Wellenlänge) vorliegt. Die Ausmessung der Photographien und die Ableitung der Wellenlängen aus den Messungen hat Hr. Dr. Müller ausgeführt; Zeichnungen des Spekftrums nah den Photographien mit Zugrundelegung der Messungen sind in großem Maßstabe von beiden Herren an- fertigt. Dieselben stellen den bis jeßt von ihnen untersuchten Theil durch einen etwa 41/5 m langen Streifen dar, der gegen 3000 Linien enthôlt, während Angstrom in dem gleichen Stück nur 850 Linien verzeichnet hat. Eine Fortseßung dieser Untersuchung wird zunächst nicht beabsichtigt, indem vielmehr nun auf Grund der bisher erlangten Resultate vergleichende Beobachtungen über die Spektren verschiedener Theile der Sonnenoberfläche begonnen werden jollen.
Spektroskopishe Beobachtungen von Fixsternen hat Hr. Dr. Vogel nur vereinzelt angestellt, darunter noch einige des neuen Sterns im Schwan. Jn der zweiten Hälste des Jahres hat derselbe eine Beobachtungsreihe über Nebel- jpektra an dem 71/3. Fernrohr mit Hülfe cines besonders für den Zweck konstruirten kleinen Spektroskops angefangen. Das Fnstrument gestattet durhschnittlich noch bei den von Herschel als „pretty bright“ bezeichneten Nebeln, unter günstigen Umständen auch noch bei solchen, die als „faint“ registrirt sind, zu entscheiden, ob das Spektrum ein Gas- spektrum oder ein kontinuirliches ist. Bis jeßt konnte Hr. Dr. Vogel wegen der ungünstigen Witterung der zweiten Jahres- hälfte und bei dem Ausfall der Mondscheinnähte nur 54 Nebelspettra untersuchen, etwa ein Drittel der Gesammt- zahl von Nebeln, die bis jeßt, soweit Veröffentlihungen vor- liegen, auf beiden Hemisphären s\pektroskopish beobachtet sind.
Die Untersuchung von Planetenoberflächen is, gleichfalls an dem 71/33. Fernrohr, von Hrn. Dr. Lohse fortgeseßt wor- den. Jupiter wurde vom 8. April bis zum 18. November andauernd verfolgt, so weit die Witterung und der noch tiefe Stand des Planeten dies gestattet hat. Sn diesem Zeitraum wurden 38 Zeichnungen aufgenommen; es tonnten innerhalb desselben nux wenige und geringfügige Veränderungen kon- statirt werden, auch war die Streifenbildung im Allgemeinen feine sehr ausgeprägte. Neben dem Planeten wurden auch die Erscheinungen seiner Satelliten verfolgt. — Saturn wurde mehrfah beobachtet, jedoch erwies sih für ein eingehendes Studium der Erscheinungen auf seiner Oberfläche das Jnstru- ment als nicht stark genug.
Ferner sind photographische Aufnahmen der Sonne von Ben: Dr. Lohse gemaht. Zum Theil hatten dieselben die
rüfung der von H. Schröder eingelieferten Theile für den großen Heliographen zum Zweck, der indeß nur unvollständig erreiht werden konnte, weil die Nothwendigkeit, das Jnstru-
bed [Gw]
ment, kurz vor dem Beginn der ungünstigen Jahreszeit, im Freien aufzustellen und die Unvollkommenheit der hierzu her- gerichteten Montirung zu große Schwierigkeiten verursacht hat; die Prüfung wurde dann weiter ohne Be- obahtung coelestisher Objekte im Laboratorium durh- geführt. Eine größere Anzahl von Sonnenaufnahmen wurde mit einem panrallaktish aufgestellten photo- graphischen Fernrohr von 0,057 m Oeffnung und 1,5 m Brennweite gemacht, über deren Resultate ein Bericht noh vorbehalten bleibt.
__ Laboratoriumsuntersuhungen des Hrn. Dr. Lohse haben sih ferner auf die neuen Emulsionsverfahren mit Gelatine an Stelle des Kollodions als Träger für die Silbersalze be- zogen, welche Verfahren insofern wichtig für die Astro- graphie find, als die danach hergestellten Trocken- platten zu vorher unerreihter Empfindlichkeit gebracht werden können, und weil der erzeugte Silbernieder- shlag sehr fein ist. Den betreffenden ‘Methoden lag bisher ausschließlich die Anwendung von suspendirtem Bromsilber zu Grunde; Hr. Dr. Lohse hat nunmehr festgestellt, daß si auch Jodsilber sehr gut dafür eignet, so daß man jedes ein- zelne dieser Materialien oder auch beide gemischt in der sen- fitiven Schicht zu verwenden im Stande ist, ein mit Nücksicht auf die abweichende Farbenempfindlichkeit, welche die beiden Salze besißen, wichtiges Resultat.
Von Hrn. Dr. Müller sind sehr genaue Bestimmungen von Brechungsindices verschiedener Glassorten für H. Schröder in Hamburg ausgeführt worden. Die Prismen waren Theile von Glasmassen zu dem Objektive und den Vergröße- rungslinsen des vorerwähnten Heliographen, ferner für ein ahtzölliges Objektiv, welches H. Schröder zur praktischen Er- probung der Hansenschen Objektivkonstruktion nah Rehnungen von Scheibner auszuführen begonnen hat. Hr. Dr. Müller hat bei dieser Veranlassung den dem Observatorium gehören- den Apparat zur Bestimmung von Brechungsindices genau untersucht, und seine Arbeit später auf Untersuchungen über den Einfluß der Temperatur auf den Brechungsindex von Glas ausgedehnt, welche noch nicht abgeschlossen sind. Auch einige Prismen von Bergkrystall und Doppelspath sind, ge- meinschaftlich von dem Hrn. Dr. Vogel und Dr. Müller, untersucht.
Die photographischen Arbeiten, für welche die Berliner Sternwarte ihr Zöllnersches Photometer bereits im Jahre 1877 dem Observatorium geliehen hat, sind von Hrn. Dr. Müller fortgeseßt. Jm Ganzen sind mit diesem Instrument im Jahre 1878 an 63 Tagen coelestishe Beobachtungen ange- stellt, außerdem wurden Untersuchungen zur Bestimmung ver- schiedener Konstanten derselben ausgeführt. Jene Beobach- tungen haben fi erstens auf alle größeren Planeten und auf Vesta bezogen, und zwar wurden ge! nessen : Merkur an 3 Tagen, Venus an 11, Mars an 8, Jupiter an 25, Saturn an 33, Uranus an 10, Neptun an 11 und Vesta an 4 Tagen. Alle diese Planeten wurden entweder direkt oder durh Uebertragung mit Capella verglichen. Bei den Beobachtungen des Neptun und der Vesta wurde das Photometer mit dem 71/z z. Refraktor verbunden, und die für dieselben benußten Vergleichsterne mit Benußung verschiedener Blendgläser an Capella angeschlossen. Zweitens sind Fixsterne verglichen; anfänglich beshränfkte sih Hr. Dr. Müller auf Anschluß der bei den Planetenbeobach- tungen benußten Vergleichssterne an Capella, später hat er die Messungen auf eine größere Zahl von Sternen, und zur Untersuchung der Extinktion des Lichts in der Atmosphäre ausgedehnt. Außerdem ¡ wurden einige verändeelihe Sterne (4 und o Persei und a Orionis) photometrisch beobachtet. Von # Persfei sind auf diese Weise alle drei Minima erhalten, welche der Himmelszustand 1878 in Potsdam überhaupt zu beobachten gestattet hat.
Nach der Argelandershen Methode hat Hr. Dr. Müller ebenfalls einige Beobachtungen veränderlicher Sterne angestellt, theils mit dem Schröderschen 3zölligen Fernrohr, theils mit einem Binocle; zu nennen sind zwei der {hon erwähnten Minima von Algol und ein dbeobachtetes Maximum von S. Herculis. : :
Die Zeitbestimmungen für das Observatorium sind von Hrn. Dr, Kempf, im August und September an 10 Tagen mit dem Spiegelkreise, vom 12. September ab an 12 Abenden mit dem zu diesem Behuf angeliehenen und auf einem im Freien errichteten Pfeiler montirten Ertelshen gebrochenen Passagen-Jnstrument der Berliner Sternwarte durh Meridian- beobac, tungen gemacht. Außerdem ist häufig, bei vorkommender Gelegenheit oder im Falle besondern Bedarfs, die Berliner Zeit nah dem Observatorium übertragen.
Von besondern astronomischen Erscheinungen is nur der Merkur-Durchgang am 6. Mai v. F. beobachtet. Der Eintritt wurde von fünf Beobachtern, darunter von Hrn. Professor Spôörer spektroskopisch, beobachtet, und von vier derselben der Durchmesser des Planeten gemessen. Der Himmel war sehr klar, aber äußerst unruhige Luft beeinträchtigte den Werth der Beobachtungen in starkem Maße.
Die meteorologischen Beobachtungen sind 1878 noch in gleiher beschränkter Weise wie 1877 fortgeseßt. Den ther- mischen Mi ungen der Sonnenstrahlung war das Wetter sehr hinderlich, indem der Himmel selten ganz rein war; Hr. Dr. ee erhielt an 27 verschiedenen Tagen 46 Beobachtungs- reihen.
An Publikationen sind im Fahre 1878 von dem Obser- vatorium die folgenden ausgegangen :
Notizen über fernere Beobachtungen des neuen Sterns im Schwan, von Dr. Vogel, im Monatsbericht der König- lich preußischen Akademie der Wissenschaften, April 1878;
Bericht über die Beobachtung des Merkurdurhgangs am 6. Mai, im Monatsbericht derselben, Mai 1878;
Beobachtungen der Sonnenflecken von Oktober 1871 bis Dezember 1873, von Professor Spörer, mit 6 Tafeln, als Nr. 1 der „Publikationen des astrophysikalischen Observatoriums zu Potsdam“;
Beobachtungen und Untersuchungen über die physishe Be- schaffenheit des Jupiter, und Beobachtungen des Planeten Mars, von Dr. Lohse; mit 2 Tafeln und zahlreihen Holzschnitten, als Nr. 2 derselben Reihe —- enthaltend eigene Beobachtungen des Jupiter aus den Jahren 1872—1877 in Bothkamp, Berlin und Potsdam, und des Mars aus den Fahren 1873 in Bothkamp und 1877 in Berlin und Potsdam, - nebst Mars- zeihnungen von Galle, am Berliner Refraktor 1837 und 1839 aufgenommen; „
endlich ein I G über die Entstehung der Protuberanzen durch chemische Pro- zesse von Professor Spörer, mit einer Tafel, im Ber-
liner Monatsbericht, November 1878.
In Druck gegeben und bis zum Schluß des Jahres 1878 etwa halb fertig gestellt ist die dritte Nummer der „Publi- kationen des Observatoriums“ , der Berihi des Hrn, Dr. Vogel über die oben besprochenen Untersuchungen über das Sonnenspektrum. Augenblicklih ist der Druck dieser Ab- handlung vollendet, die Herstellung der zahlreichen dazu gehörigen Tafeln hat sich aber über Erwarten in die Länge gezogen und ist auch gegenwärtig noch weit vom Abshluß. Fnzwishen wird auch eine vierte Nummer (Meteorologische Beobahtungen 1877—1878) gedruckt und der damit abzuschließende erste Band der Annalen des Instituts nach Fertigstellung der vorerwähnten Tafeln von demselben versandt werden.
_Sqließlich ist noch eine Schrift des Herrn Dr. Vogel zu erwähnen: „Der Sternhaufen x Persei, beobahtet am 8zölligen Refraktor dcr Leipziger Sternwarte in den Fahren 1867—1870“, Der Verfasser hat diese Beobachtungen erst in Potsdam bear- beitet und die genannte Abhandlung über dieselben im ver- wichenen Fahre mit Unterstüßung der Berliner Akademie herausgegeben.
Direktion des Astrophysikalishen Observatoriums.
A. Auwers. . Foerster. G. Kirchhoff. An den Königlichen Staats-Minister und Minister
der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-
Angelegenheiten, Herrn Dr. Falk, Excellenz.
_… Breslau, 22. Juni. (Schles. Ztg.) Das Wasser der Oder ist oberwärts erheblich gefallen und bereits von vielen überflutheten Stellen zurüctgetreten. Die Gefahr einer noch größeren Ueber- \{chwmemmung scheint sona vorüber zu sein.
Mannheim, 20. Juni. Jn einigen Monaten wird der Ge- denktaz des hundertjährigen Bestehens des hiesigen Hof- thea ters gcfeiert werden. Im Hinblick hierauf fordert eine An- zahl von Bewohnern Mannheims und Ludwigshafens die Theater- freunde auf, eingedenk der großen Vergangenheit wie des tüchtigen Strebens der Gegenwart des Mannheimer Theaters, dur eine Fest- gabe den Grundftock der Theater-Pensionsanstalten zu stärken.
Krolls Etablissement. Es ist Hrn. Direktor Engel ge- lungen, das treffliche Trompeter-Corps des Königlich sächsiseben ersten Husaren-Regiments Nr. 18, welches unter der Leitung seines Stabs- trompeters, des Trompetinen-Virtuosen Hrn. Alwin Müller, eine Kunstreise durch Norddeutshland macht, für einige Garten-Konzerte zu engagiren. Das erfte dieser großen Militär-Konzerte im Krollschen Etablissement soll morgen, den 24., stattfinden.
Zu dem am Mittwoc, den 25, Juni, stattfindenden Sommer- nabtêfest im Flora-Etablijsement zu Charlottenburg findet der Vorverkauf von Billets zum ermäßigten Preise von 2 M pro Billet nur bis incl. morzen, Dienstag, den 24. d. Mts., statt. An der Abendkasse kostet das Billet 3
Bäder-Statistik.
/ i __ Personen
Aawen bis 7. Juni... , (Fremde und Kurgästé) 8741 Augustusbad (bei Radeberg in Sachsen) bis 10. Juni (60 Part.) 94 Waben: Aben bis 16 S C O39 U E C O Charlottenbrunn (Schlesien) bis 15, Juni (nebst 29 Durch-
Fee C Gus) 109 Cudowa (St{hlesicn) bis 15. Juni (nebst 46 Durchreisenden)
/ : (Kurgäste) 97 Driburg (Westfalen) bis Ende Mae 47 Elmen (bei Groß-Salze, uiweit Magdeburg) bis 18. Juni
: L (288 Nrn.) 658 Elster (Sachsen) bis 16. Juni (1086 Part.) 1553 Görbersdorf (S(hlefien) bis 15. Juni. . , , (Kurgäste) 396 Goczalkowiß (Oberschlesien) bis 15, Juni (nebst 11 Durch- A G 80 Griesbach (Baden) bis 3. Juni (Badegäste 10, Durch- : Vetsetide 91) 61 Homburg v. d. H. (Me1.-Bez. Wiesbaden) bis 21. Juni . 1600 Johanna 2 Qu s e CODA): . 140 Marlcbao De L u CRUTGOIO) 910 Königs8dorf-Jastrzemb (Oberschlesien) bis 12. Juni (47 Nrn.) 84 Kösen (Provinz Sachsen) bis 18. Juni . (129 Nen) 331 Kreuznach (Rheinprovinz) bis 22, Juni . . . (Kurgäste) 1720 Landeck (Schlesien) bis 15. Juni (nebst 322 Durhreisenden) : (Kurgäste) 441 Liegau (bei Radeberg in Sacbsen) bis 15, Juni (80 Part.) 130 Lipp\pringe (Westfalen) bis 12. Juni... . , (Nrn.) 675 Marienborn (bei Kamenz in Sachsen) bis 19. Juni (73 Part.) 81 Münster am Stein (Westfalen) bis 22. Juni . (Kurgäste) 309 Nenndorf (Regierungsbezirk Cassel) bis 20. Juni (Kurgäste) 477 Neucnahr (Rheinprovinz) bis 21. Juni . . . (Fremde) 623 Oeynhausen (Westfalen) bis 20. Juni (nebst 326 R; dio
i rn. Oppenau (Baden) bis 1. Juni (17 Durchreis , 38 Kurgäste) 55 DAEIOHNE (Babe) Do L U 2006 MNehbura (Oanuover) bis 3: Ut ., «-- « (KULaalle): - 109 Reinerz (Schlesien) bis 18. Juni (nebst 224 Dur(hreisenden) : (Kurgäste) 601 Salzbrunn (Swhlesien) bié 15. Juni (nebst 578 Durchr.) (Kurgäste) 350 Scchwalbach (Regierungsbezirk Wiesbaden) bis 22, Juni : (inkl. 73 Pafsantea) 831 Warmbad*) (b. Wolkenstein i. Sachs.) bis 19. Juni (100 Part.) 171 Weißer Hirsch mit Oberloshwiy (Sachsen) bis 20. Juni (223 Part.) 518 Werne (Westfalen): bis 15. Zuni. .- . . „ (Kurgäste) 618 Wittekind (bei Giebichenstein und Halle) bis 5. Juni . , 106 Sopvot- (bei Danzi). e s C86 Samilien) QUI *) Das Warmbad liegt 458 m über dem Meeresspiegel, 25 bis 30 Minuten entfernt vom Städtwen Wolkenstein, in einem Nebenthale der Zs{chopau, umgeben von sanften Anhöhen, herrlichen Nadel- und Laubwaldungen und \chönen grünen Wiesen, die einen Reich- thum an medizinischen Kräutern besißen. Durch seine günstige Lage ist es ges{chüßt gegen für Kranke so nachtheilige Luftströmungen und vorzüglich gegen Nord- und Ostwinde. Die Luft ist eine reine Ge- birgsluft, das Klima ein mäßiges. — Das Wolkensteiner Wasser hat bezügli feiner wesentlihen Bestandtheile mit den Thermen von Wildbad, Gastein und Pfeffers große Aehnlichkeit. Günstige Wir- kungen der Quelle wurden bemerkt bei Blutarmuth, Bleichsucht, Skrofulosis, Rheumatismus und Gicht; ferner bei Nervenschmerzen und allgemeiner Nervenshwäche, sowie bei Lähmungen der Unter- extremitäten. Auch von Brustkranken wird das Bad wegen seiner geshüßten Lage, des milden Gebirgsklimas, der an Ozon reichen Luft
und der fast ländlichen Einfachheit gern und nicht selten mit Nuyten
zum Aufenthalt gewählt.
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck! W. Elsner. Vier Beilagen
Berlin:
(einschließlich Börsen-Beilage). (5374)
zum Deutschen Reihs-Anz
M 144.
Königreich Preußen
Mr L e.
Geéseß, betreffend die Errihtung von Laudeskultur-Nenten- banken.
Vom 13. Mai 1379.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für dea ganzen Umfang derselben, was folgt :
S. 1. Zu folgenden Zweden :
1) zur Förderung der Bodenkultur, insbesondere zu Ent- wässerungs- (Drainirungs-) und Bewäfserung8anlagen, zur Anlage und Regulirung von Wegen, zu Waldkulturen und Urbarmachungen, zur Einrichtung neuer ländlicher Wirth- schaften,
2) zu Ufershutzanlagen,
3) zur Anlage, Erweiterung und Unterhaltung von Deichen und dazu gehörigen Sicherungs- und Meliorationsanlagen,
4) zur Anlegung, Benußung oder Unterhaltung von Wajsser- läufen oder Sammelbecken, zur Herstellung und Berbesserung
s Wasserstraßen (Flößercien) und anderen Schiffahrts-
anlagen können Landes kultur-Rente banken errichtet werden.
__§. 2. Die Landeskultur-Rentenbanken find Anstalten der Pro- vinzial- (Kommunal-) Verbände.
Ihre Organisation und Verwaltung wird durch Statut geregelt.
8. 3. Die Errichtung erfolgt auf Beschluß des Provinzial- (Kommunal-) Landtages für den Bezirk des betreffenden Verbandes.
Die Wirksamkeit der Landeskultur-Rentenbank kann auf einen oder mehrere der im §. 1 bezeihneten Zwecke beschränkt werden.
8. 4. Die Landeskultur-Rentenbank gewährt Darlehne in baarem Gelde oder in von ihr auszustellenden Schuldverschreibungen nach dem Nennwerthe.
Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und führen die Bezeicbnung „Landeskultur-Rentenbriefe“.
Der Nennwerth der ausgegebenen Landeskultur-Rentenbriefe darf den Betrag der gewährten Darlehne nicht übersteigen.
Wird das Darlehn in baarem Gelde gewährt, so kann die Bank e in der Höhe tes gewährten Darlehns aus- geben.
Ein dabei RNefervefonds (8: 47) zu; : ; Ï S
Landeskultur-Rentenbriefe dürfen nur zu demselben Zinssatze aus- gefertigt werden, zu welchem der Darlehnsnehmer der Landeskultur- Rentenbank vervflihtet ift.
8. 5. Die Darlehne sind Seitens der Landeskultur-Rentenbank unkündbar, soweit nicht die nachfolgende Vorschrift Platz greift.
Die Landeskultur-Rentenbank hat das Recht, das Darlehn, be- ziehentlich dessen ungetilgten Rest mit sech8monatliher Frist zu kündigen :
1) wenn der Schuldner seinen fstatuten- und vertragsmäßigen Verpflichtungen nah geschehener Aufforderung Seitens der Direktion nit nachkommt ; :
2) wenn der verpfändete Grundbesiß oder ein Theil desselben im Wege der Exekution zur Sequestration, Administration oder Sub- hastation gebracht, oder auch nur ein derartiges Verfahren eingeleitet, sowie, wenn die Rehtsgültigkeit oder der Rang der bestellten Hypo- thek besiritten wird; -
3) wenn der Schuldner in Konkurs geräth ;
4) wenn der Nachfolger im Besiß dem Verlangen der Direktion, in die persönliche Verbindlichkeit des Darlehnsnchmers einzutreten, niht nachkommt. ö
Die Verzinsung des Darlehns erfolgt mit höchstens vier ein halb
E die Tilgung desselben mit mindestens ein halb Prozent jährlich. : : Die nach dem Nennwerthe festgeseßten Zinsen sind der fort- schreitenden Tilgung des Darlehns ungeachtet in vollem Betrage zu zahlen. Der nit zur Verzinsung erforderlihe Betrag dient zur Tilgung des Darlehns.
Gs ist nicht erforderli, daß für alle Gattungen von Darlehnen das nämliche Amortisationsverhältniß vorgeschrieben wird.
Zinsen und Tilgungsbeitrag bilden die vom Schuldner zu ent- rihtende Landeskulturrente.
8. 6. Für das Darlehn, die Landeskulturrente und deren etwaige Zuschläge (§ 34) isi mit lande oder forstwirthschaftlich benußbaren Grundstücken in Hypothek oder Grund|huld Sicherheit zu bestellen.
Die Sicherheit ist als vorbßanden zu erachten, wenn das Darlehn innerhalb des fünfundzwanzigfahen Betrages des bei der leßten Grundsteuereins{äßung ermittelten Katastralreinertrages oder inner- halb der erslen Hälfte des dur rittershaftliche, landschaftlicbe oder besondere Taxe der Landeskultur-Rentenbank zu ermittelnden Werthes der Liegenschaften zu stehen kommt.
8. 7. Wird der Werth der Liegenschaften durch besondere Taxe der Landeékultur-Rentenbank ermittelt und foll das Darlehn zur Ausführung eines Unternehmens gewährt werden, welches die För- derung der Bodenkultur dieser eas oder cines Theiles der- selben bezweckt (8. 1 Nr. 1), so kann der durch das Unternehmen nachweislich zu erzielende Mehrwerth dieser Liegenschaften mitberüd- sichtigt werden.
Derselbe muß abgesondert von dem Werthe der Liegenschaften in deren zeitigem Zustande ermittelt werden.
Die Sicherheit ift als vorhanden zu erachten, wenn das Dar- Tehn innerbalb der ersten Hälfte des ermittelten Gesammtwerthes der Liegenschaften einshließlid des durch die Melioration zu erzielnden Mehrwerthes oder innerhalb der ersten drei Biertheile desjenigen Werthes zu stehen kommt, welcher durch die Ansftaltstaxe für die Liegenschaften in deren zeitigem Zustande ermittelt ist.
Derjenige Betrag des Darlehns, welcher nit innerhalb der ersten dret Viertheile des Taxwerthes der Liegenschaften in deren zeitigem Zustande oder innerhalb des fünfundzroanzigfachen Betrages des Kata1tralreinertra1es (8. 6) zu stehen kommt, darf erst nach plan- mäßiger Ausführnng des Untérnehmens gezahlt werden.
Dem Darlehnsnehmer kann nah Vollendung des Unter- nehmens ein weiteres Darlehn bis zur Höhe der auf das Unter- nehmen verwendeten Kosten bewilligt werden, wenn durch das {ou gewährte Darlehn der Kostenaufwand der Anlagen nicht gedeckt ist.
In diefem Falle kann der durch die Melioration erreichte Mehr- wers der Liegenschaften durch eine neue Anstaltstaxe ermittelt werden.
Die Sicherheit ift innerbalb der ersten Hälfte des neu ermittelten Taxwerthes als vorhanden zu erachteu.
8. 9, Die in den Fällen der 88. 7 und 8 wegen Instandhaltung
erzielter Kursgewinn fließt dem
der Meliorationsanlagen im Interesse der Landeskultur-Rentenbank
erforderlihen Kontrolvorschriften, die Grundsätze für die von der Landeskultur-Rentenbank zu veranstaltenden befonderen Taxen, die Vorschriften wegen Berücksichtigung des durch die Melioration zu erzielenden (S. 7, Abs. 2), beziehuagsweise des erzielten (§. 8) Mehr- werthes, sowie die Vorschriften über die Art, wie die Vollendung des Unternehmens festzustellen ist, trifft das Statut (§. 52).
8, 10. Für Darlehne, welche zur Ausführung von Drainirungs- anlagen gewährt werden sollen, können, sofern das Statut dies be- stimmt, die besond:ren Vorschriften der §8. 11 bis 31 zur Anwen- dung kommen. N /
&, 11, Ift die b-:absihtigte Drainirungsanlage gecignet , eine
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 23. Juni
dauernde Verbesserung des Grundstücks herbeizuführen, so kann der Darlehnsfucher vorbehaltlich der dur dieses Gese nachfolgend fest- geseßten Einschränkungen beanspruchen, daß nach Ausführung der Anlage einer auf bestimmte Zeit zu überuehmenden, bei dem Grund- ffüdck einzutragenden Rente (Landeskulturrente) und den etwaigen Zus{lägen (8. 34) das Vorzugsrect vor allen anderen auf privat- ilen Titeln beruhenden Belastungen des Grundstücks gewährt werde.
8, 12, Das Darlehn wird durch Zahlung der einzutragenden Rente getilgt.
Die Rente muß mindestens jährlich fällig sein.
Sie ist danach zu bestimmen, daß sie neben der fortdauernden Verzinsung der ganzen Darlehnssumme zur Tilgung des Darlehns jährlid mindestens vier Prozent zu gewähren hat.
Durch das Statut kann bestimmt werden, daß die im ersten Jahre zu zahlende Rente den zur Verziasung erforderlihen Betrag nit übersteigt.
Die nah Maßgabe der forts{chreitenden Tilgung des Darlehns für dessen Verzinsung entbehrlich werdenden Theile der Rente dienen zur Tilgung des Darlehns,
8, 13. Das Vorzugsrecht darf nur insoweit gewährt werden, als das durch die Nente zu tilgende Darlehnsfkapital den Betrag der erforderlichen Kosten der Drainirungêanlage nicht übersteigt.
Das Vorzugêrecht darf rücksichtlid fsolber Theile des Grund- stüds, welche besonders belastet sind, nur insoweit gewährt werden, als dieselben durch die Verbesserung unmittelbar betroffen werden.
8, 14, Der Darlehnssucher hat durch Eintragung eines Ver- merks in das Grund-« oder Hypothekenbub das Vorrecht der Rente vor allen späteren Eintragungen oder geseßlihen Hypott;eken zu fichern und sodann die Gewährung des Vorzugsrcchts bei der Aus- einandersezungébehörde zu beantragen, und zwar unter Vorlegung :
1) eines vollständigen Planes und Kostenanschlagzes der beabjich- tigten Drainirungsanlage, worin auch die Zeit angegeben ist, binnen welcer die Anlage ausgeführt werden fol ;
2} einer beglaubigten Abschrift des Grund- (Stock-) Buch- blattes oder Artikels des Grundstückts oder eines alle noch geltenden g Hypotheken umfassenden Auëzuges aus dem Hypotheken-
uche.
Aus den Vorlagen muß fi die im Eingange dieses Paragraphen erwähnte Eintragung ergeben.
&. 15, Die Auseinandersetzungsbehörde erfordert auf den gehörig gestellten Antrag das Gutachten einer der zu diesem Zwecke für die Provinz oder einzelne Bezirke derselben innerhalb des Provinzial- (Kommunal-) Verbandes einzuseßenden Kommisfionen darüber,
ob und zu welchem Betrage die planmäßige Ausführung der beabsichtigten Anlage eine dauernde Verbesserung des Grundstücks herbeizuführen geeignet — und inwieweit der Kostenanschlag ein angemessener ift,
In einfachen und klaren Fällen ist die Auseinanderseßzungs- behörde jedo befugt, nah ihrem Ertnefssen si diese Information in anderer gecigneter Weise zu verschaffen. :
8. 16, Die im §. 15 bezeichneten Kommissionen bestehen aus je zwei im Provinzial- (kommunaljiändishen) Verbande angesessenen Grundbesißern, welhe vom Provinzial- (kommunalständishen) Aus- \chufse auf bestimmte Zeit gewählt werden, und aus je einem von G e S zu bestimmenden vereideten Sachver-
tändigen.
Die Befugnisse der Kommisskon können durch das Statut einem solhen im Bezirk bestehenden landschaftlichen oder ritterschaftlichen Kreditinstitut übertragen werden, dessen Pfandbriefe statutenmäßig unter Mitwirkung eines in unmittelbarem oder mittelbarem Staats- dienste stehenden, zur Anstellung als Notar oder Ricbter oder zur Anstellung im höheren Verwaltungêdienste befähigten Beamten aus- gegeben werden. Diese Uebertragung kann auf diejenigen Grundstücke beschränkt werden, welche von den betreffenden landschaftlihen Kredit- instituten beliehen worden sind.
8. 17, Hält die Auseinandersezungsbehörde den Nachweis für erbracht, daß die beabsichtigte Drainirungsanlage geeignet sei, das Grundstück mindestens in Höbe der erforderlichen Kosten dauernd zu verbessern, fo fordert dieselbe durch öffentliche Bekanntmachung die Nealberechtigten auf, etwaige Widersprüche gegen die beanspruchte Gewährung des Vorzugsrechts innerhalb einer Frist von sech8s Wochen \chriftlih bei ihr anzubringe!1. .
8, 18, In der Aufforderung ist
1) der Betrag und die Dauer der von dem Darlehnssucher zu übernehmenden Rente und das Grundsiück, mit welchem Sicherheit bestellt werden foll, zu bezeihnen ;
2) darauf zu verweisen, daß der Plan und Kostenanschlag zu der beabsichtigten Drainirungsanlage, sowie das übec dieselbe von der Kommission (8. 15) erstattete Gutachten, beziehungsweise die ander- weit eingezogene gutachtliche Information (8. 15 Abs. 2 und §. 16 Abs. 2) an einer zu bezeichnenden Stelle bis zum Ablauf der Frift eingesehen werden könuen ; S :
3) die Eröffnung zu machen, daß bei Ablauf nee Bet nach Lage der Sache über die Gewährung des Vorzugsrechts Beschluß gefaßt und ein Widerspru, welcher nach der Beschlußfassung eingeht, nicht berüdsichtigt werde. :
8, 19, Die Bekanntmachung der Aufforderung erfolgt durch einmalige Einrückung in den öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts und in dasjenige Blatt, welches für den Siß des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, zur Veröffentlidbung für amt- liche Bekanntmachungen bestimmt ist (§. 187 der Deutschen Civil- prozeßordnung). i j L
Die im §8. 17 bestimmte Frist von sechs Wochen läuft von dem Tage, an welchem die Einrückung in das cine oder das andere der bezeichneten Blätter zuleßt erfolgt ist. :
8. 20, Die Aufforderung ist den aus der vorgelegten Abschrift des Grund- (Stock-) Buchblattes oder Artikels beziehungsweise dem vorgelegten Hypothekenauszuge ersihtlichen Realberechtigten innerhalb der beiden ersten Wochen der im §. 19 bestimmten Frist dur die Post mit der Bezeihnung „Einschreiben“ in Abschrift zu übersenden.
8, 21. Durch den rechtzeitigen Widerspruh eines Realbereh- tigten wird die Gewährung des Vorzugsrechts vor dem Anspruche des Widersprechenden und jedes demselben vorgehenden anderen Real- berechtigten auégeschlossen. N
Ein Widerspruch is als rechtzeitig anzusehen, wenn er vor der Beslußfassung der Auseinandersezungsbehörde angebracht ist.
8. 22, Nach Ablauf der Frist beschließt die Auseinanderseßungs- Lebörde darüber, welwes Vorzugsreht der Rente für den Fall . der migen Ausführung dec beabsichtigten Dränirungsanlage zu ge- währen ist.
Der Beschluß ift mit Gründen zu versehen.
Eine Anfechtung desselden findet nicht statt. L
Die Auseinandersezungsbehörde kann vor der Beschlußfassung zur Beseitigung eines etwa erhobenen Widerspruchs eine kommissa- rische Verhandlung mit dem Widersprehenden eintreten lassen, von welcher dem Autragsteller Nachricht zu geben ist.
8. 23. Auf Grund des Beschlusses der Auseinandersezungs- behörde kann die Landeskultur-Reatenbank dem Darlehnsfucher zu- sichern, daß das erbetene Darlehn nah Stellung dex erforderlichen Sicherheit gewährt wird. :
8, 24. Die Sicherheit ist durch Eintragung der Rente und der eigen Zuschläge im Grund- (Stock-) oder Hypothekenbuche zu be-
ellen.
eiger und Königlich Preußischen Siaals-Anzeiger.
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Die Sicherheit der Rente is ebenso ¿zu bemessen (88. 6 bis 8), als wenn an Stelle der Rente das Darlehnskapital einzutragen wäre.
S. 25. Die Eintragung des Vorzugsrechts der Rente im Grund- oder Hypothekenbuche erfolgt auf Grund des Beschlusses der Aus- einanderseßzungsbehörde (8. 22) und einer Bescheinigung derselben, daß die zweckmäßige Ausführung der Drainirungsanlage geschehen ift.
Die Auseinanderseßung8behörde hat vor der Ertheilung der Be- scheinigung die erforderlihe gutachtliße Information in derselben Weise einzuziehen, wie dies im §. 15 bestimmt ift.
Die Entscheidung der Auseinandersetzungsbehörde über die Zwcck- mäßigkeit der Ausführung ist nit anfechtbar.
8, 26. Bescheinigt die Auseinandersetzungsbehörde nah den Vorschriften des §. 25, daß ein Theil der planmäßigen Anlage zwecimäßig ausgeführt und dadurch eine dauernde Substanzverbesserung herbeigeführt ist, so kann die Eintragung des Vorzugsre{chts für cinen entsprehenden, von der Auseinanderseßungsbehörde zu bestimmenden Theil der Rente erfolgen.
8. 27. Die Eintragung des Vorzugsrechts der Rente erfolgt ohne Vorlegung der über die vorhandenen Realrechte ausgefertigten Urkunden.
Ueber den Betrag der eingetragenen Rente hinaus haftet das Grundftück für das Darlehn nicht. Im Falle der Zwangsversteigerung des Grundftüs ist dasselbe unter der Bedingung der Uebernahme der Rente auszubieten, soweit niht die Rechte der vorhergehenden Realberechtigten entgegenstehen. Die Tilgung der Rente durch Kapi- talzahlung aus den Kaufgeldern kann die Landeskultur-Rentenbank nicht fordern.
_§. 28. Der Eigenthümer des mit der Rente belasteten Grund- ffüdcks ist verpflichtet, die ausgeführte Drainirungs8anlage für die Dauer der Nentenpflicht in gutem Zustande zu erhalten. Die Landes- Tultur-Rentenbank ist verbunden, die Erfüllung dieser Verpflichtung zu überwachen und erforderlichen Falls zu erzwingen.
_Auf Antrag der Landeëkultur-Nentenbank oder cines dur die Beschlußfassung §. 22 postlozirten Realberechtigten hat die Aus- einandersetzungsbehörde die etwa erforderlichen Wiede-herstellungen auf Koiten des Verpflichteten herbeizuführen.
_§. 29. Die bei dem Verfahren der Auseinanderseßung8behörde entstehenden Kosten sind nah den für Auseinanderseßungssachen be- stehenden Vorschriften zu berechnen.
8. 30. Bet Zerstückelung des rentenpflihtigen Grundstücks fin- den auf die Rente die geseßlichen Vorschriften über die Vertheilung der Staatssteuern Anwendung; jedo müßen in solchem Falle die Rentenbeträge, welche nah der Vertheilung der Rente weniger als eine Mark jährli betragen, sofort durch Kapitalzahlung (8. 36) ab- gelöst werden.
Die auf die einzelnen Theilstücke zu legenden Renten müssen derartig abgerundet werden, daß ihr Betrag, in Pfennigen ausge- drückt, dur zehn theilbar ist.
8. 31, Die Löschung der Rentenpflicht im Grund- oder Hypo- thekenbuche erfolgt auf Antrag der Landeskultur-Rentenbank.
Derselbe muß gestellt werden, sobald die Rente getilgt ift.
S. 32, Soll ein Darlehn zu Drainirungsanlagen auf einem Lehn- oder Fideikommißgute gewährt werden, fo finden rücksichtlich der Lehns- oder Fidcikommißfolger und der Agnaten die S8. 10 bis 16, 22 bis 31 entsprehende Anwendung dabin, daß die Eintragung der Rente auf das Gut ohne die Einwilligung der genannten Per- sonen zu gewähren ift. :
Ein Widerspruchsrecht steht den genannten Personen nicht u.
8. 33. Die Bestellung der Sicherheit durch Hypothek oder d (§. 6) kann unterbleiben, wenn das Darlehn gewährt wird:
1) an Stadt- oder Landgemeinden ;
2) a. an öffentlihe Genossenshasten im Sinne des Gefeßes N 1. April 1879, betreffend die Bildung von Wassergenossen-
haften;
b, an Deichgenossenschaften, welhe mit Korporationsrechten ver- sehen sind, und deren Organisation durch landesherrlih voilzogenes Statut geregelt ift ; : E
c. an Genossenschaften im Sinne des Gesetzes vom 6. Juli 1875 (Gesez-Samml. S. 416), betreffend Schußzwaldungen und Wald- genossenschaften.
&, 34. Beiträge zu den Verwaltungékost-n der Landeskultur- Rentenbank können nur als Zuschläge zu der Landeskulturreute (§. ) erhoben werden und dürfen höchstens jährlih ein fünftel Prozent des Darlehns betragen. E
8. 35. Die Landeskulturrenten, sowie diejenigen Auflagen, welche behufs Instandhaltung der Meliorationsanlagen (S8. 9 und 28) auf Grund des Statuts angeordnet werden, können im Wege der Berwaltungs8erxekution beigetrieben, beziehungsweise erzwungen werden.
8, 36. Dem Schuldner steht es jederzeit frei, das Darlehn ganz oder theilweise an die Landeskultur-Rentenbank in baar oder in Landeskultur-Rentenbriefen nah dem Nennwerthe zurückzuzahlen.
In diesem Falle müssen die Landeékulturrenten einschließlich dec sonstigen statutenmäßigen Beiträge für das laufende Halbjahr ent- richtet werden. Theilweise Zurückzahlungen unter dem Betrage vozx fünfhundert Mark sind nicht gestattet. E
&. 37. Die Landeskultur-Rentenbriefe werden von der Direktion der Landeëkultur-Nentenbank na dem unter A. beiliegenden Schema in Abchnitten von fünftausend, zweitausend, eintausend, fünfhundert und zweihundert Mark unter fortlaufender Nummer ausgegeben und mit jährliÞ höchstens vier ein halb Prozent in halbjährlihen Ter- minen Ra E
Den Inhabern der Landeskultur-Rentenbriefe steht kein Kün- digungsrecht zu. L :
8. 38. Mit jedem Landeskultur - Rentenbriefe werden zugleich nach dem unter B. beiliegendenden Schema Zinsscheine auf zehn Jahre, die mit Talons nah dem unter C. beiliegenden Schema ver- sehen sind, ausgegeben. i : :
Nach Ablauf dieser zehn Jahre erfolgt die Ausreichung neuer Zinsf\cheinreihen nebst Talons zu den Landeskultur-Rentenbriefen an den Inhaber des mit der nächst älteren Reihe ausgegebenen Talons gegen Rückgabe des letzteren, sofern niht von dem Inhaber des be- treffenden Landeskultur - Rentenbriefes bei der mit der Ausreichung
der Zinsscheine beauftragten Stelle rechtzeitig Widerspru dagegen erhoben wird; in diesem Falle erfolgt die Ausreichung der neuen Ra atnree nebst Talon an den Vorzeiger des Landeskultur- Rentenbriefes. 7 / ; i |
8, 39, Der Betrag der fälligen MSIGEine wird gegen Ab- lieferung derselben von der Landeskultur - Rentenbank baar aus-
ezahlt. 24 R Die Zinsscheine verjähren binnen vier Jahren. : ie Verjährungsfrist beginnt mit dem auf den Fälligkleitstermin folgenden letzten Dezember. i G 8, 41. Die Landetkultur-Rentenbank ist verpflichtet, balbjälr- li so viel Landeskultur-Rentenbriefe auszuloosen, oder zum Zweck der Amortisation aufzukaufen, als ihrem Nennwerth nah mit denjenigen Geldsummen bezahlt werden können, welche bis zum Scchblusse des Halbjahres, in dem die Ausloosung erfolgt, dem Tilgungsfonds aus den Rentenzahlungen oder baaren Kapitalzahlungen zufließen müssen. Die Nummern, sowie Zeit und Ort der Rückzahlung der aus- geloosten Landeékultur-Rentenbriefe sind öffentlich bekannt zu machen. &, 42, Den Inhabern der ausgeloosten Landeskultur-Renten-
briefe wird der Nennwerth derselben baar ausgezahlt.