1879 / 151 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

und demnätst zur Prüfung der „Fämmilihen, inner- Halb der gedabten Frist angencœldeten Forderungen, Fowie na Befinden zur Bestellung des definitiven Berwaltungépersonals auf

deu 4. Oftober 1879, Vorraiïttags 10 Ußr, im Stadtgerichtsgcbäute, Portal Il, 1 Treppe hoc,

Zimmer Nr. 11, vor dem oben genannten Kommissar !

zu erscheinen.

Rach erhaltung dieses Termins wird geeig» uetenfalls mit der Verhaudlung über den Lfkord verfahren werden.

Zugleich ift zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger no& eine zweite Frist i

bis zum 8. November 1879 einsechließlich festgeseßt und zur Prüfung aller innerhalb der ag Frist angemeldeten Forderungen ein Ter- mia au

den 5, Dezember 1879, Vormittags 10 Uhr, Íra Stadtgerichtsgebäude, Portal 11, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 11, vor dem oben genannten Kom- missar anberaumt, zu welchem sämmtliche Gläubiger worgeladen werden, welhe ihre Forderungen inner-

einer der Fréften angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung s{riftlich einrci&t, hat E Abschrift derselben und ibrer Anlagen beizu- “Tügen.

Feder Gläubiger, welcher nit in unserm SVerict3- ‘bezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner For- “derung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, wéichen es hier an Bekannts®aft fehlt, ‘werden zu Sachwaltern vorges{blagen die Recbts-

«anwalte Mellien, Ornold und Justiz-Rath Prcimker. |-

Berlin, den 28. Juni 1879, Königliches Stadtgericht. Erfte Abtheilung für Civilsachen.

[578] Konkurs-Eröffnung.

Veber das Vermögen des Schaukwirths und Kleinhändiers Joseph Hißmann zu Weißensee ift am 28. Juni 1879, Nachmittags 2 Ubr, der fXaufmännishe Konturs eröffnet und der Tag der Zahlungseinftellung auf

den 18, Mai 1879 Festgeseßt.

Zum einftweiligen Verwalter der Masse ift der Kaufmann Goedel, Alexandrinen-Straße Nr. 89 wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf

den 14, Jult 1879, Vormittags 11 Uhr, in unserem L E Ir 20, Zimmer Nr. 24, vor dem Kommissar, Herrn Kreis- gerihts - Rath Schulz, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal- tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen «œinstweiligen Verwalters abzugeben, sowie darüber, .o0b ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu be- rufen seien.

Allen, welhe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas versbulden, wird aufgegeben, an denselben nichts zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenftände

bis znm 11. August 1879 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Mafse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen

Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleih- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlihen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welhe an die Masse Ansprübe als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zam 11. Liugnst 1879 einschließli

bei uns {chriftlib oder zu Protokoll anzumelden und demnäcbft zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedaczen Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungS8perfonals8 am 8. September 1879, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerihtélokal, Terminszimmer Nr. 24, ‘vor dem genanntez Kommissar zu erscheinen.

Nach Atvhaltung dieses Termins wird ge- eignetenfalls mit der Verhandlung über den ‘Akkord verfahren werden.

Zugleich ift noch eine zweite Frist zur Anmeldung vis zum 1, November 1879 cinschließlich festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb der- Felben, nach Ablauf der ersten Frift angemeldeten

Forderungen ein Termin auf dex 27. November 1879, Vormittags 11 Uhr, In unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 24, vor dem genannten Kommissar, anberaumt.

„Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Ffämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden wae seine A n briftlich 6

er jeine Anmeldung schriftlich einreicht, hat gie Alschrift dersexben und e Anlagen beizu- fügen.

Jeder-Gläubiger, welcher nit in unserem Gerichts- vezir wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Fraxis bei uns berechtigten auswärtigen Eevollmäcitigten bestellen und ¿u den Akten an- zeigen.

Denjenigea, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werdea die Recbtsanwalte_ Seger , Justiz- Rath Serlach und Justiz-Rath Stubenrauch hier ¡u Sa&tvaltera vorges{lagen.

Berlin, den 29. Juni 1879.

Königliches Kueisgericht. L, (Civil-) Abtbeilung.

[5788] Bekantmachung.

In dem Komkurse über das Vermögen des Teppichfabrikantez Oswald Schulz von hier ift der Kaufmann Louis Schubert hierselb #|st zum definitiven Verwalter ernannt.

Cottbus, den 24. Zuni 1879.

Königli. Hes Kreisgericht.

[5780]

Der Konkurs über das Vermögen des Tuch- fabrikant arl Wilhelm Honninug zu Neudamm ist dur Ausschüttung der Maßfje beendet.

Cüstrin, den 27. Juni 1879,

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

_—

(1578) Konkurs-Eröffnung. Köutgliches Stadt- und Kreisgeriht zu Danzig. Erfte Abtheilung.

Den 28. Juni 1879, Vormittags 11 Ubr. Veber das Vermögen des Kaufraanns Sally Rothenburg hier, Langgasse 38, is der fkauf- { männishe Konkurs im L dien Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlur,gseinftellung auf den 5. Juni 1:79 R

um einstweiligen Verwalter der Mafse i

Kaufmann Eduard Grimm hierselbst bestellt.

Die Gläubiger des Gemeias{uldners werden auf- gefordert, in dem auf

den 7. Juli d. JF., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 18 des Gerichts- gebäudes vor dem gerihtlihen Kommissar, Herrn Stadt- und Kreisgerichts-Rath Huhn, anberaum- ten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die N Bestellung des definitiven Verwalters ab- zugeben.

Allen, wele vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besi der Gegenstände

bis zum 15. Juli d, J. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Änzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Redbte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

Pfandinhaber oder andere mit denselben gleich- beretigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiy befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

stff der

[5305]

Ueber das Vermögen des mit seiner Ehefrau in Gütergemeinschaft lebenden Kaufmanus Emil Scheunemann zu Grimmen ist dur heutigen Beschluß Konfurs eröffnet mit Einstellung der Partikularklage und Exekutionen. Alle Die, welche an den Gemeinschuldner und dessen Ebefrau aus irgend einem Grunde Forderungen oder fonstige Ansprüche zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben in einem der auf

den 8., 22. Juli und den 5. August 1879,

jedesmal Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumten Termine bei dem Deputirten anzumelden, zu justifiziren und die Vorzugsrechte auszuführen bei Vermeidung des Ausschlusses von der Konkursmasse.

Im ersten Termine soll zugleich über die mit der Massezu treffendenMaßnahmen und über dieBestellung eines Gemeinanwalts verhandelt werden, wozu sich sämmtliche Gläubiger einzufinden haben, widrigen- falls die Ausbleibenden an die Beschlüsse der Mehr- E Erschienenen für gebunden werden erachtet werden.

Auswärtige Gläubiger haben Bevollmächtigte, zu welchen die Justiz-Räthe Dr. Gutjahr, Dr. Lenz und von Vahl und die Rechtsanwälte Kirchoff und Schômann vorgeslagen werden, hierorts zu bestellen, widrigenfalls fie zu den ferneren Verhand- lungen über die Altivmajse niht werden zugezogen werden.

Alle, welche an den Gemeinschuldner oder dessen Ghefrau noch G:lder oder Sach: n abzuliefern s{huldig sind, haben dieselben, bei Vermeidung nohmaliger Beitreibung, nichi an diese, sondern an den hbe- stellten Interiméskurator, Kaufmann Ferdinand Luhde dene oder an uns-c Depositorium abzu- iefern.

Greif3wald, den 6. Juni 1879. 2

Königliches Kreisgericht. Grste Abtheilung.

[5783] Befauntmachung.

In dem kaufmännischen Konfurse über das Vermögen des Zimmermeisters und Kanfmauns Carl Schneider, in Firma C. Schneider, in Breslau ist der Kaufmann Wilhelm Friederici hier, Shweid- nißerstraße 28, zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden.

Breslau, den 11. Juni 1879.

Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung.

[5784] ___ Bekanntmachung. Nacdem in dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Adolph Lomnihß & Co. hierselbst , die beiden Gesellshafter Adolph Lomnitz und Theodor Wagner die Schließung eines Akkords beantragt haben, so ift zur Erörterung über die Stimmberechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben oder noch nicht geprüft sind ein Termin auf den 8. Juli 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Gerichts-Afsessor Triest, im Zimmer Nr. 47 des Il. Stocks des Stadtgerichts anberaumt worden. Die Betheiligten, tvelhe die erwähnten Forde- rungen angemeldet oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gefeßt. Breslau, den 25. Juni 1879. Königliches Stadtgericht. Der Kommissar des Konkurses.

[5782] :

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Neemann Bruck zu Neisse hat die Handlung A. Croce in Neisse nact räglich eine For- derung von 373 95 H angemeld. t:

Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ift auf den 23. Juli cr., Vormitta \s 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Kommissar {m Termins- zimmer Nr. 15 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet Yaben, in Kenntniß gesetzt werden.

Neisse, den 25. Juni 1879.

fehlt, werden die Recbtsanwalte Costenoble, v. Frankenberg, Gräßner, Hienßsh, Leo, Leonhard, Lochte, Meißner, Justiz -Räthe Block, Hübenthal,

Schrader & Baumgarten zu Magdeburg, Gr. Münzstr. 1 und das Privatvermögen der Gesell- schafter derselben Kauflente Hermann Schrader und Karl Baumgarten ist der kaufmännische Konkurs im abgetürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zablungseinstellung

auf den 13. Januar 1879 feftgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Auktionskommifsarius Schumann hier bestellt.

Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf deu 24. Juni 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreisgerichts- Rath Gens, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge zur Bestellung des definitiven Ver- walters abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinshuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas ver- \{ulden, wird aufgegeben, Nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 8, Juli 1879 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Mafe Anzeige zu machen, und Alles mit Vorkehalt ikrer etwaigen Rechte, cbendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech- tigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstüken nur Anzeige zu machen.

„Zugleih werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, bierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

___ bis zum 10. Bi 1879 einschließlich bei uns \{riftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, auf deu 22, Zuli 1879, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplaß Nr. 9, vor dem genannten Kommi!sar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung s\chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Aulagen beizufügen.

Feder Gläubiger, welcher nit in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praris bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmäthtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtéanwalte Costenoble, von

S. Gräßner, Hientzs{ch, Leo, Leonhard, ote, Meißner, Justizräthe Block, Hübentkhal,

Schulz, Steinbach zu Sachwaltern vorgeschlagen.

(5787] Konkurs - Eröffuuus. Königl, Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg, ____Erste Abtheilung, den 25, Juni 1879, Vormittags 114 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmauns Ser- manu HZake, in Firma H. Zake & Co. f Magde- burg, Gartenstr. 5, ift der kaufmännische Kon- furs eröffnet und der Tag der Zablunzseinfstellung

5 auf deu 18, Juni 1879 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Vücherrevisor Carl Korn hier bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf den 15, Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Domplaß Nr. 9, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreisgerichts-Rath Friese anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver- wal ters, sowie darüber abzugeben, ob ein einst- weiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen sind.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegen- E 31. Juli d. J. einschließlich zum 31. Juli d. J. einschlie dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer Ms Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu- iefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleih-

berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlihen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zuglei werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis

zum 9. August d. J. D bei uns s{riftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungaspersonals auf ¡deu 19, August d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplaß Nr. 9, vor dem genanuten Kommissar zu erscheinen.

Wer secine Anmeldung schriftlich cinreicht, (A ce Abschrift derselben und ihrer Anlagen eizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nit in unserm Amts- bezirke seinen ohnsiß hat, muß bei der Anmel- dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welhen es hier an Bekanntschaft

[57868] Bekanntmachung.

NacHdem in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Nichard Behrendt hier der Gemeins s{nuldner die Schließung eines Afkkords tragt hat, so ist zur Erörterung über die Stimm- berechtizung der Konkursgläubiger, deren Forderun- gen in Ansehung der Richtigke.t bisher streitig geblieben find, ein Termin

auf den 9. Juli cr., Vornaittags 10 Uhr,

zeihne‘en Kommissar anberaumt worden.

hiervon in Kenntniß geseßt. Magdeburg, den 25. Juni 1879. Königliches Stadt- und Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Friese.

[5807] Aufforderung der Konkursgläubiger, wenn nachträglich eine zweite Anmeldungsfrist festgeseßt wird.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Christian Straub, alleinigen Inha- bers der Firma Straub & Tuschhoff zu Himer, ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs- gläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 10. Juli cr. einschließlich festgeseßt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ae noch nit angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bercits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns s\criftlich oder zu Protokoll anzus melden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 13. Juni cr. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ift

auf den 12. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herra Gerichts-Assefsor Dr. Gottschalk, im Terminszimmer Nr. 18 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Ee aufgefordert, welche ihre Cas innerhalb einer der Fristen angemeldet

aben.

Wer seine Anmeldung T, einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. eder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts-s bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns bere{tigten auf- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz - Räthe Nobk und Ballot, die Rechtsanwalte Hellmann und Hey- land hier und Gerdes zu Altena zu Sachwaltern vorgesclagen.

Zserlohn, den 23. Juni 1879,

Königliches Kreisgericht. 1, Abtbeilung. [5808]

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns V. Pries hieselbst konkursmüäßine Einleitungen aus S. 6 der Konstitution de 17, Dezember 1834 getroffen und, unter Anordnung der geseßlichen Sicherheitsmaßregeln, der Kaufmann L. Nordtmann zum Sequester bestellt worden ist, steht Termin zur Anmeldung der Ansprüche an das V. Priessce Vermögen und zur Produktion der Beweismittel, sowie auch zur verglei{8weisen Beilegung des Debit- wesens und zur Prioritätsauëführung auf Mittwoch, den 10. September d. Z.,

: Morgens 10 Uhr, an, worüber das Nähere, auf das ¡gleichzeitige Pro- s in den „MecClenburgischen Anzeigen“ verwiesen wird. Bruel, den 28. Juni 1879.

Großherzogliches Stadtgericht.

F'arií- etc. Yeräanterungezi GerdeurischenFKisCen ahre

Wo. 150.

Königliche Ostbahn. Die am 1. Juli d. I. zur Eröffnung gelangende Streckte Goldap-Lyck, der Bahnlinie Insterburg- Profstken, wird der Königlichen Eisenbahnkommission zu Königsberg unterstellt, welche die Verwaltung dieser Strede nach Maßgabe ihrer ressortmäßigen Befugnisse zu leiten hat. Bromberg, den 28. Juni 1879,

Königliße Direftion der Ostbahn.

[5789] Oberschlesische Eisenbahn.

Am 1. Juli d. F., bezüglih der Station Peis-

kretsham mit dem Tage der Betriebseröffnung der

Bahnstreckte Tost-Peiskretscham treten folgende Tarife

nachträge in Kraft:

a. Nachtrag Nr. 10 zu unserem Lokal-Gütertarif, enthaltend Ergänzungen und Abänderungen des Tarifs, eine anderweite Tariftabelle für die Station Neisse mit theilweise ermäßigten Frachtsäßen, sowie die Tariftabelle für die Station Peiskretsham und Sosnowice tran- sito und Drudckfehler-Berichtigungen ;

b, Nachtrag I1V. zum Lokaltarif für die Beför- derung von Personen, Reisegepäck und Hunden, enthaltend einige Tarifänderungen, sowie die Tariftabellen für Peiskretsh1m und für die Halteftelle Patschin ;

c. Nachtrag VI. zum Lokaltarif für die Beför- derung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren, enthaltend den Kilometerzeiger für die Station Peiskretscham.

Exemplare des ad a. bezeihneten Nachtrages sind

zum Preise von 0,20 M. (die in besonderer Ausgabe

gedrudckten Tariftabellen für Neifse, Peiskreitscham

und Sosnowice à 0,10 4) und der ad b, und e.

bezeichneten Nachträge zum Preise von je 0,10

bei unseren Stationskassen zu haben.

Breslau, den 20. Juni 1879.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

[5378] Koukurs-Eröffuung.

Königliches Stadt- und Kreisgericht j zu Magdeburg, Erste Abtheilung. i Den 11. Iuni 1879, Vormittags 9} Uhr,

Sculy, Steinbah zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Königliche Direktion.

Nuzeige.

___ Vertretung aller Länder u. event. deren Verwerthung besorgt |Berichte über [5600] in P ATENTE C. KESSELER, Clvll-Ingonleur u. Patent-Anwait| Patent- Patent-Prozewsen. Berlin, W., Mohrenstr. 63. Prospecte gratis, lAnmeldungen,

Veber das Vermögen der Handelsgesellschaft

Berlin: Redacteur: J. V.: Riedel, Verlag der Expedition Kessel). Druck: W. Elsner.

an Gerichtsstelle, Domplaß Nr. 9, vor dem unter- j

Die Betheiligten, welhe die erwähnten Forde- | rungen angemeldet oder bestritten haben, wérden |!

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zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Das Postblatt erscheint vierteljährlih, in der Regel am erste von 1 Mark jährlich,

Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie auf Grund von sten Post- und Telegraphenbehörde.

Nachrichten von allgemeinerem

General-Verfügungen der ober

Unzulässigkeit der Beförderung von Spirituosen, Mlüssigem Lack und Firniss in blossen Blechgefässen.

Im Hinblick auf die Unzuträglichkeiten, zu welchen die seither in einzelnen Fällen zugelassene Versendung von Spirituosen, flüssigem Lack und Firniss in nicht besonders verpackten Blechgefässen geführt hat, nament- lich in Betracht der Gefahr, welche bei Beschädigung derartiger Sendungen wegen deren Feuergefährlichkeit auch für andere Postsendungen, ganze Postladungen, Postwagen, Niederlageräume u. s. w. eintritt, werden nicht besonders verpackte Blechgefässe mit Spirituosen, flüssigem Lack und Firniss zur Postbeförderung ferner nicht mehr angenommen. Nur wenn die Blechgefässe mit Flüssigkeiten der be- zeichneten Art noch in haltbare Kübel, Kisten oder Körbe fest verpackt sind, bleibt deren Versendung mit der Post bis auf Weiteres gestattet.

Postsendungen an Schüler ohne namentliche Bezeichnung derselben,

Für Schüler bestimmte Postsendungen mit der Aufschrift: „an den Primus omnium“, „an Einen der Herren Primaner. Secundaner etc.“, „an die Prima“ und mit ähnlichen unbestimmten Bezeichnungen werden auch dann als unbestellbar erachtet, wenn jenen Adressen eine unbestimmte Hülfsadresse beigefügt ist, z. B. p. adr. der Ortsschulbuchhandlung, des Lesevereins etc., oder wenn die Sendungen die Bemerkung tragen: „an den Kastellan, Portier oder durch Vermittelung des Kastellans etc. abzugeben“. Die Postanstalten senden derartige, von vornherein als unbestellbar kenntliche Sendungen nicht erst nach dem Bestimmungsorte ab, sondern geben dieselben, soweit thunlich, an den Ein- lieferer zurück.

Briesfverkehr mit Helgoland,

Vom 1. Juli ab kommen für den Briefverkehr mit Helgoland allgemein die Bestimmungen des Weltpostvertrages in Anwendung. Das Porto be- trägt demnach vom obigen Zeitpunkte ab: für frankirte Briefe 20 S für je 15 Gramm; für Postkarten 10 S; für Postkarten mit Antwort 20 S; für Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben 5 S für je 90 Gramm, mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 S, für Waarenproben 10 S-

Für Briefe mit Werthangabe kommen vom gleichen Zeitpunkte ab an Porto 20 4 für je 15 Gramm, die Einschreibgebühr von 20 S und die Versicherungs- gebühr von 8 S für je 160 Æ zur Erhebung.

Für Postauftragsbriefe beträgt das Porto 20 S für je 15 Gramm, die Gebühr für jeden Auftrag 20 S.

Beitritt Peru’'s zum Weltpostverein,

Nachdem die Schwierigkeiten, welche sich dem Ein- tritt Peru’s in den Weltpostverein entgegenstellten, inzwischen beseitigt sind, ist der Anschluss dieses Lan- des an den Verein nunmehr erfolgt. Es kommen mithin für die Briefsendungen nach und von Peru von jetzt ab die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich 20 H für frankirte, 40 S für unfrankirte Briefe für je 15 Gramm, 10 4 für Postkarten; 5 S für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 S für Geschäftspapiere und 10 für Waarenproben.

Beitritt Britischer Kolonien zum Weltpostyverein,

Vom 1. Juli d. J. ab treten von den Britis chen Antillen die Inseln Antigua, Dominica, Monjtserrat, Nevis, St. Kitts (St. Christophe) und die Virgi- nischen (Jungfern) Inseln dem Weltpostverein bei.

Für die Briefsendungen nach und von den genann- ten Inseln kommen mithin die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich 20 für frankirte, 40 § für un- frankirte Briefe für je 15 Gramm; 10 S für Postkarten; 5 4 für je 50 Gramm Drucksachen, N und Waarenproben, mindestens jedoch 20 S für Geschäfts- papiere und 10 für Waarenproben.

Berlin, Dienstag, den 1. Juli 1879.

n Tage des Vierteljahrs, und kann durh Vermittelung der Deutschen Reihs=-Postanftalten gegen Vorausbezahlung sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Uummer bezogen werden.

arz M Ó

Postkarten mit Antwort im Verkehr des Weltpostvereins,

Postkarten mit Antwort sind zulässig im Ver- kehr mit Belgien, Helgoland, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und der Argentinischen Re- publik. Die Taxe beträgt 20 S.

Postausträge nach der Schweiz.

Nach einer Mittheilung der Schweizerischen Post- verwaltung besteht zur Zeit ausser in den Kantonen

Uri, Schwyz, VUnterwalden, Zug, Appenzell Inner Rhoden und St. Gallen jedoch mit Anus- j schluss der gleichnamigen Stadt auch in dem Kanton

Graubünden kein Wechselrecht. Postaufträge nach Orten in diesem Theil des Schweizerischen Gebiets, welche den Vermerk „zum Protest“ oder „sofort zum Protest“ tragen, bleiben daher unausführbar, s0- bald der Adressat die Zahlung verweigern sollte.

Nach einer weiteren Mittheilung der Schweizeri- schen Postverwaltung wird nach dem im Kanton Genf geltenden Stempelgesetz für alle im Gebiete desselben durch Postauftrag eingezogenen Wechsel und sonstigen Handelspapiere eine Stempelgebühr erhoben. Sofern der Adressat die Zahlung dieser Gebühr verweigert, erfolgt deren Einziehung von dem Absender, und zwar dadurch, dass dieselbe von dem durch Postanweisung zu über- sendenden Betrage des Wechsels etc. in Abzug gebracht wird. Die Schweizerische Postanstalt des Bestimmungs- ortes vermerkt in diesem Falle den Betrag der Stempel- gebühr auf der Rückseite des Abschnitts zu der betreften-

den Postanweisung,

Versicherungsgebübr für Packete mit Werth- angabe nach Russland,

Nach einer Mittheilung der Kaiserlich Russischen Postverwaltung ist die auf die Russische Beförde- rungsstrecke entfallende Versicherungsgebühr für Packete mit Werthangabe nach und aus Russ- land ermässigt worden. Dieselbe beträgt: a. für BSen- dungen mit einer Werthangabe bis einschl. 600 Rubel: 1/, Kopeke für jeden Rubel; b. für Sendungen über 600 bis einschl. 1600 Rubel: '/ Kopeke für jeden Rubel und ausserdem eine feste Gebühr von 1 Rubel 50 Kopeken für jedes Packet; c. für Sendungen mit einer Werthangabe von mehr als 1600 Rubel: /g Ko- peke für jeden Rubel und ausserdem eine feste Gebühr von 3 Rubeln 50 Kopeken für jedes Packet.

Postpäckereiverkehr mit Belgien,

Im Verkebr zwischen Deutschland und Belgien müssen vom 1. Juli ab alle Päckereisendungen im Gewicht bis 5 Kilogramm nach Massgabe der Bestimmungen des in Anwendung kommenden einheit- lichen Portotarifs vom Absender frankirt werden.

Einheitlicher Packetportotarif im Verkehr zwischen Deutschland und Niederland.

Im Verkehr zwischen Deutschland und Nieder- land ist am 1. Mai d. J. ein einheitlicher Porto- tarif für Packete bis zum Gewicht von 5 Kilo- gramm in Wirksamkeit getreten. Danach kostet ein Packet bis zum Gewicht von 5 Kilogramm 80 S oder 50 Cents; Sperrgut die Hälfte mehr. Das Porto ist vom Absender im Voraus zu entrichten. Bei Packeten mit Werthangabe tritt dem Gewichtporto die er- mässigte Versicherungsgebühr von 20 S oder 12 Cents für je 600 M oder je 350 Gulden hinzu.

Postanweisungsverkehr mit Niederland und Niederländisch-Ostindien.

Bei Postanweisungen nach Niederland und den Niederländischen Besitzungen in Ostindien kommt seit dem 1. Mai d. J. das Umrechnungs-Verhältniss von

100 Gulden Niederländisch gleich 170 Æ in Anwen- dung.

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Postanweisungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika,

Um Unsicherheiten in der Ermittelung der Empfänger der nach den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmten Postanweisungen vorzubeugen und um Verzögerungen in der Auszahlung der Postanweisungs- beträge zu vermeiden, müssen nach dem Wunsche der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika die Postanweisungsformulare, ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben, fortan auch den Vornamen oder mindestens den Anfangs- buchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. *-: 58

7E C

- “F E N m E AAI E N

Drucksachen und Bücher nach den] Vereinigten Staaten von Amerika. A

Durch Beschluss des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika ist für die in den Vereinigten Staaten vom Auslande unter Streifband eingehen- den Sendungen, welche andere Drucksachen als Bücher enthalten, die Zollpflicht aufgehoben worden. Auch werden zollpflichtige Bücher in Zukunft nicht mehr als unbestellbar nach dem Aufgabeort zurückgesandt, sondern den Empfängern gegen Einziehung des Zoll- betrages ausgehändigt werden.

Postverbindung mit Constantinopel,

Aus Anlass von Beförderungsbeschleunigungen auf den Rumänischen FEisenbahnstrecken gestalten sich die Postverbindungen zwischen Berlin und Constantinopel wie folgt:

A. In der Richtung nach Constantinopel

auf dem Wege über Varna:

aus Berlin Mittwoch und Sonntag 11 Uhr Abends, in Constantinopel Sonntag und Donnerstag 12 Uhr 30 Min. Nachm. (Dauer der Beförderung 3/2 Tage.) Der Weg über Odessa wird zur Postbeförderung nach Constantinopel bis auf Weiteres nicht benutzt.

B. In der Richtung von Constantinopel

1) Auf dem Wege über Varna: 2 aus Constantinopel Dienstag und Freitag 3 Uhr Nachm., in Berlin Freitag und Montag 9 Uhr 19 Min. Abends, 2) Auf dem Wege über Odessa: aus Constantinopel Montag und Donnerstag 2 Uhr Nachm., : i in Berlin Freitag und Montag 9 Uhr 19 Min. Abends, (Dauer der Beförderung 4'/, Tage.) 3) Auf dem Wege über Galatz:

aus Constantinopel Sonnabend 4 Uhr Nachm., in Berlin Mittwocb 9 Uhr 19 Min. Abends. (Dauer der Beförderung 4'/4 Tage.)

Herstellung einer Post-Dampfschiffverbindung zwischen Deutschland und Mexiko,

Zwischen Deutschland und Mexiko ist eine di- rekte regelmässige Post-Dampfschiffverbindung ins Leben getreten. Die Postdampfer gehen am 7. jedes Monats aus Hamburg ab. Dauer der Fahrt bis Veracruz 29 Tage; Ankunft in Tampico 2 Tage später. Rück- fahrt von Tampico am 10. jeden Monats, von Veracruz 2 Tage spüter. Regelmässige Anlaufstellen bilden auf der Hin- und Rückreise: Havre und St. Thomas. Unter Umständen werden die Schiffe auch in Havana und Progreso anlegen. Die mit diesen Schiffen beförderten Briefsendungen nach Mexiko unterliegen der Taxe des Weltpostvereins, mithin für frankirte Briefe 20 S, für Postkarten 10 S, Drucksachen 5 S u. s. w.

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