1879 / 151 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Briefposttarif.

A. Briefsendungen.

Vorbemerkungen: Briefe im Weltpostverkehr dürfen Gold- oder Silbersachen, Geld- ztücke, Juwelen oder kostbare Gegenstände, sowie zollpflichtige Gegenstände nicht enthalten.

Den Postkarten dürfen irgendwelche Gegenstände weder beigefügt noch angeheftet werden.

Drucksachen dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Korrespondenz hat. Bücherzettel mit hand- schriftlichen Vermerken sind im Weltpostverkehr, s0wie nach dem Auslande nicht zulässig.

Als Geschäftspapiere im Weltpostverein sind anzusehen: Alle Schriftstücke und Urkunden, ganz oder theilweise mit der Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigen- Schaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz haben, als Prozessakten, von öffentlichen Beamten herrührende amtliche Urkunden, Begleitbriefe oder Ladescheine, Rechnungen, Geschäfts- papiere verschiedener Árt der Versicherungsgesellschaften, nichtamtliche Abschriften oder Akten- auszüge, gleichviel, ob dieselben auf Stempelpapier oder auf ungestempeltem Papier ausgefertigt sind, Partituren oder geschriebene Musikstücke, einzeln versandte Manuskripte u. s. w. Die Geschäfts- papiere müssen ofen unter Band oder in offenem Umschlage versandt werden.

Waarenproben dürfen 20 Centimeter in der Länge, 10 Centimeter in der Breite und 5 Centimeter in der Höhe nicht überschreiten.

B. Briefe mit Werthangabe.

Vorbemerkungen. Die Briefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutsch- land und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und Dänemark) nur Werthpapiere enthalten.

Die Werthangabe muss bei Briefen nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen ausgedrückt sein. Die Aufschrift ist mit lateinischen Schriftzeichen zu schreiben, Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung des Briefes an den Empfänger, s0 hat er dies auf dem p durch den Vermerk „gegen Rückschein“ auszudrücken. Die Gebüihr dafür be- trägt S.

Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwischen- raum gelassen werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlages nicht bedecken,

Eilbriefe sind zulässig in Denutschland, nach Belgien, Luxemburg, Niederland und Schweden, Dergleichen Briefe müssen den Vermerk „durch Eilboten“ (nach Belgien „à remettre par exprès“) tragen. Das Eilbestellgeld ist stets vom Absender zu entrichten. Bei der Eilbestellung yon Geld- briefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Tabelle unter 1) gegebenen Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Be- trages berechnet,

Die Zurücknahme von Briefen oder die Aenderung der Aufschrift kann vor der Behändi- gung an den Empfänger stattfinden in Deutschland, sowie nach Belgien und Luxemburg,

Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben müssen irankirt werden. Einschreibbriefe sind nur innerhalb Deutschlands, s0wie nach Oesterreic# Ungarn frankirt oder unfrankirt, sonst nur frankirt zulässig,

Unzureichend frankirte Briefsendungen werden im Weltpostverkehr mit dem doppelten Betrage des fehlenden Portotheils taxirt, nach dem Auslande aber, soweit Frankirungszwang be. steht, nicht abgesendet. Das höchste zulässige Gewicht beträgt: Vom Absender ist innerhalb Deutschlands, so0wie im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn * Meist- zu entrichten für Briefe und Waarenproben 250 Gramm, für Drucksachen 1 Kilogramm ; e y z im Weltpostverein und im Verkehr mit dem Auslande für Waaren Benennung betrag For | E | Versiche- proben 250 Gramm, für Drucksachen und Geschäftspapiere 2 Kilogramm. Für Briefe der | 8chreib- | rnngs- besteht keine Gewichtsgrenze. Watt | gebühr [gebühr für Zw. bedeutet Frankirungszwang. In den Fällen, in welchen dieses Zeichen fehlt, können | die gewöhnlichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden, angabe,

E je 15 & \JenBrief.lje 160 A + bedeutet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann. , | | S

Vom Absender ist Meist- zu entrichten

Benennung betrag

| Ein- schreib- gebühr

Versiche- rungs- E für ‘gebühr für je 15 & \jenBrief.je 160

S S S

Porto für

der Bemerkungen, Werth-

angabe.

der Bemerkungen der für

Länder. Länder.

8000 M 20 (10 000

Franken)

8009 M. (5000 Gul- den oder 10 000 Franken)

unbe- 10) Luxemburg Ge-

1) Deutschland schränkt

- für je 300 M. |oder einen Theil von 300 M, | min- destens 10 -.

1) Unfrankirte Briefe zulässig ; 10 # Zuschlag. Das Eil- bestellgeld beträgt bei «Ueberbringung des Briefes

im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 50 s,

im Landbestellbezirk der Postanstalt 30 4 für jedes Kilometer, sofern nicht die Bestellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist, |

Eilbestellung zulässig.

Ds | bühr 50 S.

j | [x E

Nach Bemerkungen.

Nach Bemerkungen.

I, Dentschland und Oesterreich- Ungarn. h 28) Ceylon.

Das Porto beträgt: 1j ; ; für Briefe im Gewicht bis 15 Gramm: 29) China mit folgenden Orten: | P EIRE 10 4 | a. AmoYy, Canton, Chefoo, | N Untea Eise 20 N Chinkiang, Foo-Chow, Fu- M ? sanpo, Hankow, Hongkong, | N Kiukiang, Kiung-Schow | (Hoihow), Newchwang, | | 72) Siam Ningpo, Shanghaï, Swatow, | N 2 Tien-Tsin. | N b. Kalgan, Peking, Urga .. über RussIand, N N Im Uebrigen | Zw. +. über Frankreich, h 3 1/30) Cypern, |

Asien,

| 71) Anam (Cochinchina) aussch1].

| der französ., Besitzungen in Cochinchina neBßst Kam- bodscha und Tonkin,

20 | im Grenz-| bezirk 10

11) Niederland 20 Eilbestellung

zulässgig. Dühr 29 S.

71) n.72) Zw. +. Ueber Brindisi mit britischen Schiffen , über Neapel mit französ. Schiffen über Frankreich oder Triest, Bei der Beförderung über Neapel ist in der Aufschrift der Vermerk „voie de Naples et de paquebots français“ erforderlich,

von mehr als 15 bis 250 Gramm: frankirt 20 , unfrankirt 30 , Ö.

10 ,

schied des 12) Norwegen unbe- 20 Gewichts bis 250 g! 20. im Grenz-| bezirk 10/. 20 |

im Grenz- bezirk 10

Die Einführung auslän- discher Lotterieloose ist verboten,

Mr Po, fürPostkarten mit bezablter Antwort (nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig) für Drucksachen im Gewichte bis von mehr als 50 ,„ 200 500

wie Dentschland 20

13) Oesterreich-Ungarn ..

14) Portugal (einschl. Madeira und Azoren.)

schränkt | | j |

8000 A. (10 000 Franken) unbe- schränkt

2) Belgien Eilbestellung zulässig. Ge-

bühr 25 S. |

Die Briefe dürfen Geldstücke || enthalten, H 15)

8000 M. (10 000 Franken)

4000 (5000

Afrika.

73) Ascension | 73) Zw.

h 21) Japan. k land und Kolonie Viotoria | 74) Einschreibbriefe zulässig. Ein- 4 (1/32) Kaschmir (Kaschmir) .... | 32) Zw.+. über Brindisin.Bombay.! N SRENS Ra E Es | A S n 30 1/33) Labuan. | | :

50 Gramm: 250 S 500

1000

3) Dänemark

Portugiesíische Kolo-

, I ,, nien :

¿e A | 75) a. Einschreibbriefe zulässig.

9 9 für Waarenproben

im Gewichte bis 250

10 ,

Geschäftspapiere sind gegen die ermüssigte Taxe für Drucksachen nicht zulässig, |

Die Einschreibgebühr beträgt 20 -#, dieGebühr | für Beschaffung eines Rückscheins 20 S. |

Das Eilbestellgeld für Briefsendungen beträgt: | im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 25 S, im | Landbestellbezirk der Postanstalt für jedes Kilo- | meter 15 S, mindestens 75 S. Bei Sendungen | nach Orten ohne Postanstalt in Oesterreich-Ungarn |

wird die Gebühr stets vom Empfänger eingezogen. ||

Il, Weltpostverein.

Das Porto beträgt für: frankirte Briefe . unfrankirte Briefe , Postkarten . Drucksachen ,

Geschüftspapiere

2 EO 40 10 und

M Mr j6 , / 15 Gramm,

Waarenproben

5 -\ für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Ge- schäftspapiere 20 „5 nund für Waarenproben 10 „. Einschreibgebühr 20 „s, Rückscheingebühr 20 „5.

Nach Europa, 1) Belgien

2) Dänemark mit den Faröern und Island,

3) Frankreich,

4) Griechenland.

5) Grossbritannien und Irland. 6) Helgoland

7) Italien 8) Luxemburg Malta-Inseln.

9 10) Montenegro. 11) Niederland

12) Norwegen 13) Portugal 14) Rumänien

15) RussIand. 16) Schweden

17) Schweiz

18) Serbien

19) Spanien

20) Türkei,

Asien.

21) Aden.

23 Afghanistan (Kabul)

23) Asiatisches Russland.

24) Asiatische Türkei,

25) Balutsohistan (Guadur).

26) Birma (Mandalay),

27) Britisch Indien (Hindostan und Britisch Birma).

2) Innerhalb

Bemerkungen.

1) Postkarten mit Antwort 20 4.

Innerhalb des Grenzbezirks für frankirte Briefe 10 y, für unfrankirte Briefe 20 4. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 - vorauszubezahlen. des Grenzbezirks für frankirte Briefe 10 y, für unfrankirte Briefe 20 S. Für Eilbriefe nach Postorten 25 S vorauszubezahlen.

6) Postkarten mit Antwort 20 ,

Für Eilsendungen 25 S vor- auszubezahlen.

7) Postkarten mit Antwort 20 „4.

Muster von roher oder ge-

sponnener Seide nur bis 100 |}!

Gramm zulässig.

8) Postkarten mit Antwort 20 S.

Für Eilsendungen nach allen Orten 25 - vorauszubezahlen,

| 11) Postkarten mit Antwort 20 s,

Innerhalb des Grenzbezirks für frankirte Briefe 10 , für unfrankirte Briefe 20 . Für Eilsendungen nach allen Orten 25 S vorauszubezahlen,

12) Postkarten mit Antwort 20 . 13) Postkarten mit Antwort 20 S, | 14) Postkarten mit Antwort 20 S,

Für Eilsendungen nach Post- orten 25 S,

| 16) Für Eilbriefe nach Postorten

25 S vorauszubezahlen.

17) Postkarten mit Antwort 20 S.

Innerhalb des Grenzbezirks für frankirte Briefe 10 „J, für unfrankirte Briefe 20 4, Für Eilsendungen nach allen Orten 25 S

18) Eilbestellgeld für Einschreib- |

briefe nach Postorten 30 vorauszubezahlen,

| 19) Einschl. Gibraltar, der Ba- |

learischen und Canarischen Insgeln (Canaria, Ferro, Fuerte ventura, Gomera, Lancerota, Palma, T'eneriffa),

Postkarten mit Antwort 20 -, |

22) Zw. +. über Brindisi n.Bombay. |||

1! 35) Persien |

/|| 46) Tripolis

| 34) Mascat. |

| langt wird.

36) Straits Settlements . . ., . , | 36) Malacca, Penang, Singapore,

37) Tibet (Klein) (Ladakh) .

| 39) Französische Kolonien in Indien: Chandernagor, Mahé, Pondichery und Yanaon, sowie in Cochinchina nebst Kambodscha und Tonkin. |

99) Niederländische Kolonien: Java (Batavia), Celebes (Macas8sar), Borneo, Sumatra, Madura, Billiton, Banca Archipel, Riouw Archipel, Bali, Lombock, Sumbaya, Flores, südwestliche Theil | von Timor, Moluccen, |

40) Portugiesische Kolonien: Daman, Din, Goa, Macao, der nord- | östliche Theil von Timor.

| | 41) Spanische Kolonien : Philippinen.

Afrika.

42) Algerien, | 43) Egypten mit Nubien und dem 43) Ueber Italien, sofern nicht! | Sudan. über Triest verlangt wird. 44) Liberia. | | 45) Marocco | 45) Zw. f. | | 46) Ueber Italien. Einschreib-/ | | sendungen nicht zulässig, | 47) Tunis | 47) Zw.f. üb.Italien od.Frankreich. | 48) Zanzibar | 48) Zw, Ueber Aden. 49) Von den britischen Kolonien: Mauritius nebst Amiranten, | Seychellen und Insel Rodriguez, Goldküste, Senegambien, | Lagos, Sierra-Leona. |

90) Französische Kolonien: Senegambien nebst Zubehör, Mayotta |||

| nebst Zubehör, Gabun, Réunion, Ste. Marie de Madagascar.

| 91) Portugiesische Kolonien: Ajuda, Angola, Azoren, Bissao, Cacheo, Capyverdische Inseln, Madeira, Mozambique, Insel Principe, | Insel S. Thomé.

| S2) Spanische Kolonien: Besitzungen an der Nordküste Afrikas. |!|

Anobom, Canarische Inseln, Corisco, Fernando-Po.

Amerika,

) Argentinische Republik ... ) Brasilien.

) Canada und Neu-Fundland. 6) Chili, Ueber Hamburg und durch die Magellanstrasse.

57) Grönland

98) Honduras (nicht britisch).

/ 59) Mexico. |

| 60) Peru. |

| 61) Salvador.

62) Ver. Staaten von Amerika.

63) Von den britischen Kolonien: Bermudas - Insgeln, Falklands- Inseln, Britisch Guyana, Britisch Honduras, Jamaica, Trinidad, Antigua, Dominica, Montserrat, Nevis, St. Kitts (St. Cri- stophe), Virginische (Jungfern-) Inseln.

64) Dänische Antillen: Ste, Croix, St, Jean. St. Thomas.

53) Postkarten mit Antwort 20 Bi

O ZW.. T. S. aucl Ne (8,

| 57) Ueber Dänemark.

65) Französische Kolonien : Französ, Guyana, Guadeloupe nebst |}

Zubehör, Martinique, Miquelon, St. Pierre, | 66) Niederländische Kolonien: Aruba, Bonaire, Curaçao, Niederl. Guyana, Niederl.Theil von St. Martin, St. Eustatius, Saba, 67) Spanische Kolonien: Cuba, Portorico.

Australien,

68) Französische Kolonien: Neu-Caledonien nebst Zubehör, Mar- |

quesas - Inseln, Tahiti und die unter französischem Schutz ||| stehenden Inselgruppen. h 69) Niederländische Kolonie: Nordwestlicher Theil von Nen-Guinea |||

(Papua). | 70) Spanische Kolonien: Marianen-AÁrchipel.

ITI. Ausland.

Das Porto beträgt für: frankirte Briefe . 60 für je unfrankirte Briefe , 7%: (80 ( 15- Gramm. Drucksachen und Waarenproben 10 „» für je 50 Gramm,

für Waarenproben mindestens 15 „j,

Postkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulässig.

| Einschreibsendungen sind in der Regel nicht zulässig.

Ausnahmen hiervon sind in den Bemerkungen angegeben.

35) Ueber RussIland, sofern nicht/|| über Suez und Bombay ver-|||

| 37) Zw. f. über Brindisi u. Bombay. '|| Karikal, }|

N 1 91)

M

|

| |

| 78)

179)

80)

81)

| 82)

1 83)

1/75) Cap Natal.

a. über England b, über Brindisi

schen Schiffen St. Helena

mit briti-

Amerika,

Bolivien über England, Ham- burg, Italien (Genua), Frank- reich, Portugal, Argentinische

Republik oder die Verein. |

Staaten von Amerika,

Chili über Belgien, England, Frankreich oder Portugal, sowie über Hamburg u. Colon. Columbia, Vereinigte Staaten

(Neu-Granada) über England, ; Hamburg, Frankreich oder |

die Ver, Staaten von Amerika, CoSta Ra 2 Ecuador über England, Ham-

burg, Frankreich oder die |

Ver. Staaten von Amerika.

Guatemala |

Hayti über England, Ham-

Ver. Staaten von Amerika. Nicaragua mit Mosquitia .. Paraguay über England, Frankreich, Italien (Genua),

burg, Frankreich oder a

Argentinische Republik, Bel- |

gien oder Portugal.

Uruguay über England, Frankreich, Bremen, Ham- burg, Italien (Genua), Bel- |

f 1

gien, Portugal oder Argen- | tinische Republik. |

7) Venezuela

92)

N 93) Die übrigen Inseln Australiens,

ausschliesslich Jamaica und Trinidad, |

a. über England ...

b. über Hamburg c. über Frankreich

d, über die Vereinigten Staa- | ten Amerikas |

Australien.

Westaustralien, Südaustralien, |

Victoria, Neu - Süd - Wales, |

Queensland und Neu-Seeland. |

a. über Brindisi mit hbriti- schen Schiffen oder über Triest.

b. über England

c. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas,

d. über Frankreich

Vandiemensland (Tasmania.)

a, über Brindisi mit briti- schen Schiffen oder über Triest.

b, über Frankreich

Samoa (Schiffer) Inseln über

England oder die Verein.

Staaten Amerikas.

Sandwichs-Inseln, über die

Vereinigt. Staaten Amerikas.

ausgenommen die französi-

schen und unter dem Schutze

Frankreichs stehenden.

a. üb, Brindisi m. brit.Schiffen.

b, über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.

Einschreibgebühr 30 S. b, Zw. F.

76) wie 74.

C ZW. 1: Ueber Italien und die Ver. Staaten von Amerika Ein- 8chreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr über Italien 60 „F. über die Ver. Staaten von Amerika 40

78) Zw. +. 8, auch Nr. 56,

79) Zw. F. Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne | Ermässigung, | 80) Zw. +. | 81) Für Briefe Zw., im Uebrigen Zw. Þ. Ueber die Ver. Staaten | von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung. 82) Zw. 7. | 83) Zw. +. Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung. 84) Zw. F. | 85) Zw. F. | schreibbriefe zulässig. schreibgebühr 60 s.

Ueber Italien Ein- Ein-

Ueber Italien Ein-

| 86) Zw. #. Ein-

schreibbriefe zulässig. schreibgebühr 60 S.

87) Zw.7.

88) Bahama - Inseln, Barbados, Cariacou, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Tabago, Turcs- Inseln.

a. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 S.

b. Zw. f.

c. Nur nach Grenada und St. Lucia. Einschreibbriefe zu- lässig. Doppeltes Briefporto und 20 S Einschreibgebühr.

d ZW. F. Nor nach den Bahama-Inseln. Waaren- proben ohne Ermässigung.

89) a. Zw. Einschreibbriefe zuläs- sìig. Einschreibgebühr 20 4.

b. Zw. Nur nach Nenu-Süd- Wales und Neu-Seeland und zwar über San Francisco.

Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 S.

. Zw. Nach Neu-Süd-Wales, Neu - Seeland, Queensland und Victoria Einschreib- briefe zulässig. Einschreib- gebühr 60 #4. Nach West- australien u. Südaustralien Zw. f. Waarenproben ohne Ermässigung.

. Einsch reibbriefe zulässig. Doppeltes Porto und 20 S Einschreibgebühr.

Zw. Einschreibbriefe zu- lässig, Einschreibgebühr

20 „S.

b: ZWe T.

91) Zw. f. Ueber die Ver. Staaten Amerikas Waarenproben ohne Ermässigung.

92) Für Briefe Zw., im Uebrigen Zw, f. Waarenproben ohne Ermässigung.

93) a. Zw. +. Nur nach den Fidji- Inseln . Norfolk und den Freundschafts - Inseln Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- s8chreibgebühr 20 4.

b. Zw. f. Waarenproben ohne Ermässigung.

90) a.

R O C Me Ge R E

4) Dänische Kolonien: a. in Westindien b. Island u. Faröer . C. Gand. 4

5) Egypten

6) Frankreich mit Algerien

Französische Kolonien (Gouadeloupe, Marti- nique, Guyana, Sene- gambien, Réunion, Pon- dichery, Cochinchina.) Helgoland

7)

Italien (nur nach

grösseren Orten )

Vorbemerkungen.

Z | unbe-

20 20 20 20

schränkt

4000 M. (20 000 Piaster = 5000 Franken) 8000 M (10 000 Franken) 8000 A. (10 000 Franken)

unbe- schränkt 4000 MÆ.

(5000 Franken)

dasselbe mit lateinischen Schriftzeichen,

Briete mit Werthangabe sind || nur nach einigen grösgeren || Orten zulässig. |

| |

Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürfen nicht verwendet werden. ¡

| 16)

| 17)

(Santiago, San Thomé, | Franken)

Loanda,)

Rumänien 8000 A. (10 000

Franken)

unbe- schränkt

Russland

(auch nach den chinesìi- gchen Orten Urga, Kal- gan, Peking und Tien- Tsin über Russ]and)

18) Schweden unbe-

schränkt

unbe- 209

sCchränKkt

19) Schweiz

unbe- 29 schränkt

Griechenland, Montenegro, Türkei, Der

20) Serbien

im Grenz- bezirk 10

Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist nach den russischen Zollgesetzen ver- boten.

18) Eilbestellung zulässig.

19) —,

20

Tarif ist bei den Postanstalten zu erfragen.

Grossbritannien (mit Irland) und Spanien. Briefe mit Werthangabe nicht zulässig,

C. Postanweisungen.

Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die Postanweisungsgebühr b, die Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld von 25 S für Besorgung des Telegramms

Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein be- g8onderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung.

Anuszufüllen ist | j

nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte,

wenn sich letzteres nicht im Postgebäude befindet,

| d, das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort,

Benennung der Länder,

einer Postanweisung.

Meistbetrag

S

Geh r (vom Absender zu entrichten).

Postanweisung hat zu

für je 11

Die Ausstellung der

Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulässig

erfolgen

Bemerkungen:

1) Deutschland ....,

2) Belgien 3) Dänemark

4) Egypten 5) Frankreich mit Algerien

6) Grossbritannien und

O.

7) Helgoland

8) Italien (auch San Ma-

00. d U). 9) Luxemburg wie Nr. 1, 10) MIeGeana

11) Niederländische Be- sitzungen in Ostindien

12) Norwegen

13) Oesterreich-Ungarn

14) Ostindien (Britisch) (Vorder-Indien, einsch]. d, nichtbritischen Be- sitzungen u. Birma's, dagegen mit Aus- schluss von Ceylon) .

15) Portugal (nur Lissa- bon und Oporto) .

16) Queensland (Anustralien) ..

400

500 Franken. 399 Kronen. 500 Franken. 500 Franken,

210 M

400 M

500 Franken.

235 F1, (Gulden) Niederländisch,

150 Fl. (Gulden) Niederländisch.

355 Kronen.

400 M

10 Pfund Sterling,

90 Milreïs.

210 M

20 30 40

20 mindestens 40

10 mindestens 40

20 mindestens 40 20 mindestens 40 75

50

15 22

10 mindestens 40

20 mindestens 40

20 mindestens 40

30 mindestens 40

20 mindestens 40

mindestens 40

100 200 | 300 |

mindestens 40 | 10 |

mindestens 100 |

über 75—150 A‘!

bis 100 A über 100—200,A über 200 M.

20 (100 Franken = M 8

Kronen und Oere (100 Kronen = 11

20 M.

20

(100 Franken 20 M (100 Franken = . 8 Pfund Sterling (£) Schillinge (8),

Pence (d), (10 £ M 204.50

bis 75 über 75—150 M über 150—210

Mark und Pfennig

(100 Franken

Gulden und Cents (100 FI. Á. 170

Gulden und Cents

Kronen und Oere

Mark und Pfenwg.

bis 75 M. Pfund Sterling (£). Schillinge (s).

über 150 Pence (d).

20 M 3M

Milreïs und Reïs

Pfund Sterling (£). Schillinge (s). (10 f

Mark und Pfennig.

Franken und Centimen

Franken und Centimen M. 81,60),

Franken und Centimen

Franken und Centimen M. 81,80).

(100 Fl. = M 170).

(100 Kronen = A 112,75),

(10 £. = A 204,50).

(1 Milreïs = M 4,50).

Pence (d). = Á 204,50).

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be-

1,60), zeichnung des Absenders n, Datums.

2 D). 2,1

Angabe des eingézahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u, Datums.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be-

1,60). zeichnung des Absenders u. Datums.

; Der Name und mindestens der Ánfangs- buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der F Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen nicht statthaft,

; schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages,Be- zeichnung des Absenders n. Datums.

schriftliche Mittheilungen jeder Art, )

Angabe des eingezahlten Betrages, Name und Wohnort des Absenders,

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Ábsenders n, Datums. wie Nr. 6.

1) Die Gebühr für die Eilbestellung beträgt : im Ortsbestellbezirk 50 S, im Landbestellbezirk für jedes Kilometer 30. S§, sofern nicht die Be- stellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist. Telegraphische Postanweisungen zulässig.

2) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

3)

4) Postanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.

9)

6) Das Postanweisungsformular muss ansser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma desselben) enthalten, Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der er- folgten Einzahlung des Betrages durch besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen.

7) Telegraphische Postanweisungen zulässig,

8)

10) Eilbestellung zulässig, Angabe „durch Eilboten“, Gebühr 25 S, vom Absender zu entrichten.

11) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk „Niederländisch Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb § Tage nur eine Postanweisung zum ) Meistbetrage von 150 FI. zur Absendung gelangen. 12) 13) Die Umwandlung in die österr. Währ, erz:olgt in Oesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Tageskurses, Ein Abesender darf im Lanfe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern.

14) Wie Nr. 6. Anf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.

16)

16) Wie Nr. 6. Postanweisungen sind nur nach einis gen grösseren Orten zulässig.