1879 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

64 Besitzübertragungen im Wege der Subhastati

i on er- folgt. Die letzte Woche brachte im Zusammenbange mit dem statt- gehabten Quartalswechsel einiges Leben in das Hypotheken-

auch meist zweifelhaftem Hypotheken-Material versorgt. Die Zins- sätze sind wie folgt zu notiren: Hochfeine Mes p dp il -

tragungen je nach dem Kulturzustande à 11—42—5%/, gesu Verkauft wurde: das Rittergut Lenartowo, Kreis A

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer

m

geschäft. Im Grossen und Ganzen ist zu konstatiren, dass der Kapitalbedarf für Berliner Hausgrondstücke sich sehr herabgemin- dert hat; einerseits deshalb, weil einer allgemeineren Durchführung der Ziosermässignng sich zu yiele Schwierigkeiten entgegenstellen ;

gute Durchschnittsgegend in entwickelten Stadt- theilen 5%, entfernt gelegene Strassen 5{—6%/,. Zweite und fernere Stellen innerhalb Feuertaxe nach Beschaffen-

1 j heit 53—6—79%%,. Amortisati - T Ï 3 andererseits auch, weil das Baugeschäft einen viel solideren Cha 1 ) ju e a C S E : R aieas R Es pot] in gu : otlen- Gesellschaft für öffentliches Fahrwesen. rakter hat, und nicht. wie früher, den Markt mit reichlichem, wenn Amortisation. Anf ee A v bes O va 2. Aug Reda ibeik Sade D A e L t rische FEin- | 2, Aug. Znokerfabrik Glauzig. Ord. Gen. - Vers. zu Leipzig

Wochen-Ausweis der deutschen Zettelbanken v (Die Beträge lauten De Tausende Mate GAR E

Gegen _| Gegen | G

j Lombard-| Segen

Kasse. | a Wesel. | E forderuns' die | woche. woe.

Bor- den. 1. mode. 608 557|— 6269| 366 965! 31 028! 70 945/4- 22 986 5 594+ R. 1A 2 684+ 818 24 781+ 47 504+ T86| 7594/4 750 5 986|— 56 585|4 8111 5000/+ 903 8 199+ 2 180— 901 3 578| 4 782 39 741|— 3 596|— 7993] 1603|— 4 674524 685 [2e _19 806+ 2157| 47988|+ 1199 A N u 2 712 664 3 725[ G06 245+ 32 586] IOO 882 + 25 593| 932 162 L 65 2306| 21G 395 9 781]

GeneralversammIiznrzen.

Sohlesische Aotien-Branuerel in Liquid. Ausserord,

| larische Eintragungen in mässigen Beträgen 4{—4§9/0, Gen.-Vers, in Breslau,

19, Jali, 14. Juli;

Kalkbrucsteinen in öfentlider Submission ist bei dem unterzeichneten Proviantamt Termin auf Donnerstag, den h oi cr., Vormittags r

anberaumt, bis zu welchem Offerten mit der Auf- schrift: „Submission auf Lieferung von Kult (bezw. Mauerfand, Mauersteinen, Kalkbruchsteinen, jede Dfferte besonders), zum Erweiterungsbau der Garnisonbäckerei“, hierher einzureihen sind, deren Eröffnung alsdann erfolgt.

Die betreffenden Bedingungen liegen in unserem Bureau Koepenickerstraße 16/17 zur Ein-

tht aus. Cto. 126/7.)

| Gegen

Tägli A glich Gegen

fällige die Vor- | Verbind-| Vor- | woche. [likeiten.]| woche.

745 095|+ 57 640] 196 260|— 7187 10 9844+ 930 3995|+ 191 43 614+ 2160| 92040— 888 12484 + 1049 6383/— 278 11.1928|— - 199 5956+ 9265

Berbind-| Gegen lichkeiten] die auf Kün-| Vor- digung. | woche.

1825 148 8602 49 7 379|— 275 20 483|+- 320 3221+ 204 211+ Z D 91 T9 39

Noten- Umlauf.

Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 #4 50 S für Berlin außer den Pest- Anstalten au die Expe-

| für das Bierteljaßr. | c Lese tei für den Raum einer Druczeile 30 S ¡EA T L dition: 8SW. Wilhelmfir. Nr. 32.

(¿ 15G.

Sn E Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken . . Die 4 norddeutschen Banken . Srantiutler D Die Bayerische Notenbank . Die 3 süddeutshen Banken .

Summa

4 476 S Berlin, den 3. Juli 1879.

Königliches Proviant-Amt.

den 7. Juli, Abends. 179.

Berlin, Montag,

E AI

Lieutenant a. D. Friß v. Clausewit (Berlin). Hr. Lieutenant a. D. Cuno v. Ramin (Berlin).

Ske ten Centralbureau. Beethovenstrasse 1 hier, bei dem

YWallner-Theater, Sonntag: 4. Gaftspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. u. Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 4. Male (mit neuen Dekorationen): Rosenkranz und Güldenstern. Lustspiel in 4 Akten von M. E j

Montag: 5. Gastspiel der K. K. Hofburgschau- spieler und zum 5. Male: Ro ül- S z l senkranz und Gül

[5952]

Tictoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Sonntag zum 4. und Montag zum 5. Male: Cast- spiel des Operetten - Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Die Königin von Golconda. Komisch - phantastishe Operette mit Ballet in 3 Akten nach Bürgers gleihnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaëlis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Bruë. Die Kostüme angefertigt nah Angabe des Ober-Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters g Geißler. Elektrishes Licht vom Inspektor

rn. Krämer,

E ene-Tlonter: Direktion: Emil Claar. Sonntag: Zweites Gastspiel der K. K. Hof-Schau- spielerin Frau M iiterwarter und S E res Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein Stwreiner und Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straß- mann aus Wien. Zum 2. Male: Haus Daruley, Schauspiel in 5 Akten von L. Bulwer. Montag: Dieselbe Vorstellung.

burger

Krolis Theater, Direktion: Engel-Lebrun. [5957] Sonntag: Zum vorletzten und 99. Male: Di - taube. Pose mit Gesang in 3 Akten. Gon 4 U an vor, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination: Großes Doppel-Con- cert, ausgeführt ron der Kapelle des Hauses, unter persönlicher Leitung von J. C. Engel, und einem Trompeter-Corps, unter Leitung des Hrn. Schroeder. Anfang der Vorstellung 64 Uhr.

Montag: Zum leßten und 1(0, Male: Die Lachtaube. Großes Doppel - Concert. Anfang 5 Uhr.

5 do.

Aimaatia -Sammer-Thedlér, Sonntag: rmäßigte Sonntagépreise. Gastspiel des Hrn Fisbbab: Doktor ijaust's Hauskäppchen, E: | Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in Ê DEER von Friedr. Hopp. Musik von W. Heben- reit. ins

A e Zinsen .

Montag: Dieselbe Vorstellung. A

Belle - Alliance - Theater. Sonntag

und folgende Tage, im prahtvollen Sommerga

von 5 Uhr ab ununterbrowen: Großes L Goncert. Steyrisches Damen-Quartett— Tyroler Natur-Sängergesellshaft. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gaëflammen. Im Theater (Anfang 7 Uhr): Gastspiel der K. K. Solotänzerinnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern-Theater in Wien, unter Leitung des Balletmeisters Signor Luigi Mazzantini. Fantafia, Orientalishes Pas von Luigi Mazzantini. Mr. Dandan, oder: Die Landapotheke. Komisches Ballet in 2 Akten von Luigi Mazzantini. Hierzu, Sonntag: Der liebe Onkel, Schwank in 4 Akten von N. Kneisel. Montag: Zwischen zwei Stühlen. Lustspiel in 2 Aften von M. Brèe. Charakteristisch. Charakter- bild in 1 Aft von Hugo Schulz. Entrée: 50 4.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Minna Scünemann mi [ / 2 i S nn mit ¿ Reserve-Lieutenant Werner Tely D brolehn C ir Margarethe von ODertzen n. Seconde-Lieutenant Otto i von Berlepsh (Brunn). 2 100

Verehbelicht: Hr. Premier - Lieutenant C i mit Frl. Marie Neumann (Arolsen). E Landrath Damm von Seydewiß mit Frl, Lucie

reiin v. Ungern-Sternberg (Berlin). Hr. Spmnafsiallehrer Albert Hebestreit mit Frl Maria Noebex eal. Hr. Hauptmann und Compagnie-Chef Arthur v. D i Anna Santer (Wiesbaden). E Geboren: Ein Sobn: Hrn. Maj

) S : Hrn. jor und Bas taillons-Commandeur v. Lettow- - burg i. Br.). r ae

Gestorben:

n 26 v Frau Kammerherr Elise v. Ahle-

Klôcker (Kiel). Hr. Oberst-

Bureau-Vorsteher Weltermann eingesehen und die

0%] Steinkohlentheer.

den Schöneberg Chaussee umfassend , von 17 600 Ziegeì- mauerwerk incl. Lieferung der Materialien, sollen im Wege der Submission veráungez werden. dingungen und Zeichnungen können in unserem

Berkáufe, Verpactungeu, Submissionen 2c.

Neubau des Kriminalgerihts - Etablissements _zu Berlin im Stadttyeile Moabit.

Die Ausführung von Glaserarbeiten eins{chließlich

der M aateriallieferung foll im Termine am Montag, den 14. Juli 1879,

i Viittags 11 Uhr,

im Baubureau Alt-Moabit 11 und 12, Erdges{ofß,

A E S

_Aueführungsbedingungen und Arbeitsverzeichnif

liegen daselbst tägli, in den Stunden von 912

und 3—s Uhr, zur Einsicht aus.

Etwaige Anerbieten find verschlossen, mit ent- sprechender Aufschrift versehen, kostenfrei an das ge- nannte Bureau zu richten. h

Berlin, den 27. Juni 1879. Der Königl. Bau-Inspektor.

E Steinmetz - Arbeiten für dez V iadukt von Strasse V. in

An Prämien vom Zahre 10 für mehrjähr. Versicherungen aus l früheren Jahren . N

do. Hos im Jahre 1878 auf 25473 Policen gezeich- neten

ab Reafsecuranz | und Stornos ,

er

tung von 5 A. bezogen werden,

deren Qualifikation uns bekannt Atteste nachgewiesen wird,

Submttenten erfolgen wird, Berlin, den 30, Juni 1879,

[5954] Cto. 127/7.) Der Königl.

Landbaumeister. Reimann.

der hiesigen Garnisonbäterei [5956]

Berliner [599] Stadt-Eisenbahn. Die E:d-, Maurer- und bis 3 S issions in: E is zum Submissionstermin:

die Ausführung chm Werkstein-

Wiesen bis und 400 Be-

ersteren nebst Submissionsformular gegen Erstat- h Die Abgabe der- gelben erfolgt jedoch uur an solche Unternehmer, ist oder durch Offerten sind versie- gelt und portofrei mit der Aufschrift: „Offerte auf Herstellung des Viadukts von Strasse V. bis zur Charlottenburger Chaussece“ bis zum 16. Juli er, Vormittags 11 Uhr, reichen, zu welcher Zeit die Eröfoung der einge- gangenen Oferten in Gegenwart der erschienenen

Königl. Direction der Berliner Stadt-Eisenbhahn.

Bekanntmachung.

Zur Verdingung der für den Erweiterungsbau V ( erforderlihen Ma- terialien an Kalk, Mauersand, Mauersteinen und

Die im laufenden Etatsjahr von der Produktio hiesiger Gasanstalt disponibel e Blebeues Be- stäâade an Steinkohlentheer (voraussichtlich ca. 1000 Ctr.) sollen im Wege der \{riftlihen Sub- mission an den Meistbietenden abgegeben werden.

Die Abgabe-Bedingungen liegen hierselbst beim R zur Sat aus.

Termin zur Eröffnung der Submission steht au __ den 15. Juli cr., Bormittdas 113 Uhr, E im hiefigen Verwaltnngsgebäude an.

Strafgefängniß bei Berlin (Plögensee), den

4. Juli 1879. Die Direkïtion. Cto. 135/7.)

an uns einzu-

(àCto.128/7.)

Verschiedene Bekanntmachungen.

Deutsches Gewerbe-Museum,

[5797] Königgräterstraße 120. Die Ausstellung _der Schülerarbeiten aus dem Scwuljahr 1878/79 findet vom 1. bis 13. d. M. statt.

E Pojen -Sreouzburger Eisenbahn.

, _, „Es soll die ieferung des Bedarfs von ca. 300009 kg 13 e sfemer-Stahlsci Lee 23 500,kg Kleineifenzeug, bcstehend aus 1800 Stü Laschen, 5000 Stü Base SIUO Gas Hakennägel und 3600 Stück Unterlagsplatten im Wege der Submission vergeben werden i

P Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift : |

„Submission auf Licfcrung von Stahlscjienen und Kleineisenzeug für die Posen-Creuzburger

Eisenbahn“

: Dienstag, den 22. Juli 1879, Vormittags 11 U

an unsere Betriebs-Materialien-Lerwaltung, St. Martin 21 bi E ei z e i i

in und Zeicbnungen nud A Eini tuten, in 21 hierselbst, einzureichen, woselbft die Bedin-

S ie Lieferungs-Bedingungen für jedes Submission8objekt nebft Zeich

freie Einsendung von 75 S von der Betriebs-Materialien-V Ss A S E I On S taterialien-Verwaltung bezogen werden.

Die Direktion,

Bilanz-Sxtvracet

des

Einnahme. 3) . 88

. 7085. 46 83783 34)

A 107963596. A 212297. 13 [2]

16363520. , 28003. 08 | 184294/05||

Ae 91600076. I} 1683806 121

|

1

[ j

R E!

Der Reservefond betrug . .. Die Sicherheit des Vereins betrug ,

88 Schäden sind bezahlt, als: im Großherzogthum Baden . .. Königreich Bayern und in der Rhein-

in der Provinz Hannover

Für 1 3 3 E I 3 6 9 x 1 auf der Insel Helgoland . im Herzogthum Lauenburg Königreich Württemberg . . 33 in der Provinz Schleswig-Holstein « den alten Provinzen des Königreichs D ae

ab durch Rüdversicherung gedeckt .

| Für unabgemahte Schäden pro 1878 ausgesetzt

| « Unkoîten durch vorstehende Stü E | A I durch Rüversicherung und diverse Com- | pagnien erseßt . A Prämien-Antheile pro 1879 .

| nah Abzug der darauf haftenden Kosten und d îd-

| versicherung cite A State 2 E

| "- Bas, Civiuiea ations8-, Adminiftrations- und sonsti

U An sonstige Kosten.

| Altona, Blücherstraße 14 .

| Aa0 A Ueberschuß, dem

Sia.

. ult. December 1878: M. December 1878; ,

Feuer-Assecurauz-Vereins in Altona vom Jahre 1878.

Ausgabe. M

M 4163.

3795, 207. 28. 116. 2628. 5840. 98,

22. 3 1864. 28625.

«: 69342,

Á. 116731, s 2240

Do Staate Bremen . Königereih Dänemark Staate Hamburg

Hessen-Nassau ; l s

94264 9500

M 6217, 97

e 1413. 20 4804

o e 00004, 20 do. pro 1880 bis 1888 incl... , 2948. 86

72323/06 9263821

2000|— 22/68

9362/23 28491545

Courtage, Unkosten der Agenten, Organi-

das Grund-Eigenthum des Vereins,

Reservefond zugeschrieben, ‘vide 8. “1 der

320403. 53. 1743215. 77.

E Altona, den 24. Mai 1879. Die admiínistrirende Direction :

Guftav Wall. Jens Eschels,

C. Sieveking.

M. F. Claren.

Revidirt und mit den Büchern des Vereins übereinstimmend b e Altona, dea 16. Juni 1879, stimmend befunden :

Fr. Hammerih.

Revisoren.

M. H. Mahler.

Altona, den 24. Juni 1879. Die Ober-Direction: W., H. Ropitsh, p. t. Vorsißender.

G. Dibbern. Ernft Dreyer.

G. H. Sieveking jr.

P. Lankenau.

IJohs. Dubbers. Bito Meyer,

Gustav E, A, Wriedt jr.

Mourier.

Se. Majestät der König haben AUergnädigst geruit: dem Pfarrer Krummheuer zu Nantikow im Kreise Arnswalde den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; dem ostkommissarius Freyberg zu Halle a. S. den Königlichen ronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Schullehrer Froiß- heim zu Rödingen im Kreise Jülih den Adler der Jn- haber de: Königlichen Haus - Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deutsches Neich.

gestorben.

Bekanntmachung, : betreffend die vorläufige Einführung von Ein- gangszöôóllen auf Material- und Spezerei: auch

Konditorwaaren und andere Konsumtibilien, sowie auf Petroleum. Bon D. JUli 1879.

Nachdem der Reichstag bei der zweiten Lesung des Ent- wurfs eines Geseßes, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, zu Nr. 25 (Material- und Spezeretï-, auch Konu- ditorwaaren und andere Konsumtibilien), sowie zu Nr. 29 (Petroleum) des Zolltarif-Entwurfs in nachstehender Weise

Eingangszölle genehmigt hat : i : E Arrak, Rum, Franzbranntwein

Branntwein aller Art, auch l 1 und versezte Branntweine in Fässern und Flaschen 100 kg 48 Me

(Nr. E a Zee oe Essig in Flaschen und Kruken (Nr 25 d.,2) 100 „„ i Wein und Most, auch Cider und künstlih bereitete Ge- tränke, niht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen: 1) in Fässern eingehend i O0 Kg: 24 M6 2) in Flaschen eingehend . 100. 28 6 (Stidfrüchte) Früchte (Südfrüchte): getrocknete Datteln, Mandeln, Po- meranzen u. dergl. (Nr. 25h.,3). . 30 Kaffee, roher, und Kaffee-Surrogate (mit Aus- nahme von Cichorie) (Nr. 25w.,1) . . 40 Kaffee, gebrannter (Nr. 25 m.,2) O 00 C 100 Petroleum (Erdöl) und andere Mineralöle, anderweitig niht genannt, roh und gere1- Ea i O O. werden diese Eingangszölle hiermit auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai 1879, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des “rg (Reichs-Gesetbl. S. 149), in vor- läufige Hebung ge}eßt. Berlin, den 5. Juli 1879. Der Reichskanzler. von Bismarck.

Die Nummer 20 ves Reichs-Gesehblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter | al

Nr. 1309 die Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung von Eingangszöllen auf Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere Konsumtibilien, sowie auf Petroleum. Vom 5. Juli 1879.

Berlin, den 6. Juli 1879. :

Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.,

Königreich Preufea

Se. Majestät der König haben AUeranädigst geruht: dem seitherigen Staats- und Finanz-Minifter Hobrecht die nahgesute Dienstentlassung zu ertheilen und den Unter- Staatssekretär im Ministerium des Fnnern “Bitter zum Staats- und Finanz-Minister zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Premier-Lieutenant a. D. Freiherrn von der Heydt zu Malmedy zum Landrath des Kreises Malmedy zu er- nennen, und ] dem Kommerzien - Rath Meyer Cohn zu Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath zu verleihen.

Geseg, betreffend die Rehtsverhältnisse der Studirenden und die Disziplin auf den Landes-Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyzeum Hosia- num in Braunsberg. Vom 29. Mai 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. : ; verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was A 8, 1. Die Eigenschaft eines Studirenden begründet keine Ausnahme von den Bestimmungen des Allgemeinen Rechts, Jedoch darf daraus, daß ein Studirender zur Zeit der

: __|{ wahren. Der Kaiserlihe Konsul Martinengo in Savona ist |

| seinen Verhandlungen gegen

Annahme einer Vorlesung minderjährig war oder unter väter- licher Gewalt stand, ein Einwand gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars nicht entnommen werden.

Die von dem Universitätsrihter (Syndikus) über die An- erkenntnisse gestundeter Honorare aufgenommenen Verhand- lungen haben die Glaubwürdigkeit öffentliher Urkunden.

Die Vorschrift des §. 13 Abfaß 2 des Ausführungs- gesezes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgeseße vom 24. April 1878 wird aufgehoben.

8. 2. Die akademische Disziplin hat die Aufgabe, Ord- nung, Sitte und Ehrenhasftigkeit unter den Studirenden zu

8. 3. Der Unterrichts-Minister ift befugt, die bisher gel- tenden Vorschriften über die akademishe Disziplin und deren Handhabung, nah Anhörung des Senates der betreffenden Üniversität (Akademie, Lyzeum), abzuändern und neue Anord- nungen darüber zu erlassen.

In dringenden Fällen darf der Kurator (das Kuratorium) der Üniversität (Akademie, Lyzeum) unter Zustimmung des Senates derselben einstweilige Anordnungen vorbehaltlih der Genehmigung des Unterrihts-Ministers erlassen. ;

Der Senat erläßt selbständig die Vorschriften zur Auf- rehthaltung der Ordnung in den Gebänden und Anstalten der Üniversität (Akademie, Lyzeum).

8. 4. Die Disziplin wird durch den Rektor (Prorektor), den Universitätsrihter (Syndikus) 1nd den Senat ausgeübt.

8. 5. Disziplinarstrafen sind gegen Studirende auszu- sprechen :

1) wenn sie gegen Vorschrifte : verstoßen, welche unter Androhung disziplinarer Strau eren fte

2) wenn sie Handlungen "begehä, welche die Sie uns Ordnung des akademischen Lebens stören oder gefährden, oder : 3) durh welche sie ihre oder ihrer Genossen Ehre ver-

eben ;

4) wegen leihtsinnigen Shuldenmachens und wegen eines Verhaltens, welches mit dem Zwecke des Aufenthalts auf der Universität in Widerspru steht.

8. 6. Disziplinarstrafen find:

1) Verweis,

2) Geldstrafe bis zu zwanzig Mark,

3) Karzerhaft bis zu zwei Wochen,

4) Nichtanrehnung des laufenden Halbjahrs auf die vor- geschrieLene Studienzeit,

5) Androhung der Entfernung von der Universität (Unter- {rift des consilium abeundi),

6) Entfernung von der Universität (consilium abeundi),

7} Aus\{hluß von dem Universitätsstudium (Relegation).

Der Aus\{chluß von dem Universitätsstudium kann nur auf Grund einer rechtskräftigen Verurtheilung wegen einer strafbaren Handlung ausgesprochen werden, wenn dieselbe aus einer ehrlosen Gesinnung entsprungen ist.

Die von den Gerichten gegen Studirende erkannte Frei- heitsstrafe bis zu zwei Wochen kann auf Antrag der geriht- lihen Behörden auf dem akademischen Karzer verbüßt werden.

8. 7. Die Strafe der Entfernung von der Universität bewirkt zuglei, daß das Halbjahr, in welchem sie den Stu- direnden getroffen hat, ihm auch dann nicht auf die vorge- \chriebene Studienzeit angerechnet werden darf, wenn er wäh- rend desselben A. einer anderen Universität Aufnahme ge- funden haben sollte. 2

Die Strafe des Ausschlusses von dem Universitätsstudium hat zur Folge, daß der von ihr Betroffene nicht mehr an einer Universität als Studirender aufgenommen oder zum Hören von Vorlesungen zugelassen werden Da.

Die von einer nichtpreußischen deutschen Universität über einen Studirenden verhängten Strafen der Entfernung oder des Ausschlu}ses von dem Üniversitätsstudium haben ebenfalls die vorstehend angegebenen Wirkungen.

8, 8. Die zur Feststellung eines Disziplinarvergezens er- forderlichen Ermittelungen erfolgen dur den Universitäts- rihter (Syndikus) und, sofern der Rektor (Prorektor) dies verlangt, unter seiner Theilnahme. :

Der Universitätsrihter (Syndikus) hat behufs dieser Er- mittelungen die Befugniß zu Ladungen und zur eidlichen Vernehmung von, Zeugen; auc sind die Polizei=- und Gerichts- behörden verpflichtet, ihm auf sein Ersuchen Beistand und Rechtshülfe zu leisten. :

Er is befugt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei Studirende einen Verweis aus- zusprechen oder eine Karzerstrafe bis zu vierundzwanzig Stun- den festzuseßen. : i

8, 9. Verweise und Karzerstrafen bis zu vierundzwanzig Stunden fönnen von dem Rektor allein, Geldstrafen und Karzerstrafen bis zu drei Tagen von dem Rekior (Prorektor) in Gemeinschaft mit dem Universitätsrichter (Syndikus), \{hwerere Strafen nur von dem Senate auferlegt werden.

8. 10. Sind nach dem Ermessen des Rektors (Prorektors) oder des Universitätsrichters (Syndikus) s{hwerere Strafen als die, welche festzuseßen sie nach §. 9 befúgt sind, verwirkt, #o hat der Universitätsrichter über den Disziplinarfall im Senate Vortrag zu halten und den Strafantrag zu stellen.

Auf Entfernung von der Universität oder Aus\{chluß vom Universitätsstudium darf nur dann erkannt werden, wenn dem

| Angeschuldigten, dessen Aufenthalt bekannt ist, Gelegenheit ge-

dem Senate zu verantworten.

8. 11. Das Urtheil des Senates iff mit den Gründen dem Angeschuldigten bekannt zu mahen. Die Bekanntmachung erfolgt, falls derselbe vor dem Senate persönli erschienen ift, mündlich, falls dies nicht ges{hehen, durch Mittheilung einer \chriftlihen Ausfertigung und, falls der Aufenthaltsort des Angeschuldigten nicht bekannt ist, durch öffentlihen Aushang im Universitätsgebäude auf die Dauer einer Woche.

8. 12. Nur gegen Urtheile auf Nichtanrehnung des lau- fenden Halbjahres, auf Entfernung von der Universität oder v _Aus\{hluß von dem Universitätsstudium ist Berufung zula}ng. : :

Dieselbe is \criftlich oder zu Protokoll bei dem Rektor (Prorektor) binnen einer Aus\{lußfrift von zwei Wochen ein- zulegen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung des Urtheils nebst Gründen an den Verurtheilten. Der Unterrihts-Minister entscheidet über die Berufung. Sie hat feine aufshiebende- Wirkung. ; :

8. 13. Der Unterrichts-Minister ist befugt, aus besonderen Gründen nach Anhörung des Senates dem zur Entfernung von einer Universität Verurtheilten die Wiedergufnahme an derselben Universität und dem zum Aus\{luß- von dem Uni- versitätsstudium Verurtheilten den Zutritt zum Studium wieder zu gestatten.

8. 14. Das disziplinarische Einschreiten der Universitäts- behörde ist unabhängig von einer wegen derselben Handlung eingeleiteten strafgerihtlichen Verfolgung.

8. 15. Ein Studirender kann von den ihm in dieser Eigenschaft losen m Rechten durch Entscheidung des Se-

geben worden ist, sih vor

nátes ausge\{chlo}fen werden', so lange gegen ihn ein geri{ht- liches Strafverfahren wegen: eines Verbrechens oder Vergehens schwebt, wegen dessen auf den Verlust der bürgerlichen Ehren- rechte erkannt werden kann. ;

Die rechtskräftige Aberkennung der bürgerlichen Ehren- rechte hat den Ausschluß von dem Universitätsstudium ohne Weiteres zur Folge. :

8. 16. Das Disziplinarverfahren stempelfrei. : 28 : i

8. 17. Unter dem Senate im Sinne dieses Geseßes wird an der Universität zu Göttingen der Rechtspflegeausshuß, an der zu Marburg die Deputation verstanden. :

8, 18. Die Bestimmungen über die Löshung im Uni- versitätsalbum werden dur dieses Geseß nicht berührt.

8, 19. Dieses Geset tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgeseß in Krast. Alle ihm entgegenstehenden Vorschriften werden aufgehoben. : S S

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, den 29. Mai 1879.

L 8) IVW ilhelm. Gr. zu Stolberg. “Leonhardt. Falk. von Kameke. Friedenthal.

von Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

ist gebühren- und

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praftische Arzt Dr. Weißenmiller zu Oderberg i./M. ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises B und

der praktishe Arzt Dr. Koehler zu andeshut zum Kreis-Wundarzt des Kreises Landeshut ernannt worden.

Universität zu Berlin.

Zu Michaelis dieses Jahres kommt ein Beuth-Stipendium im Betrage von 1200 6 auf fünf Fahre bei der hiesigen Königlichen Universität zur Vergebung. E :

Die Bewerber, würdige Studirende, müj}jen einer der vier Fakultäten, oder der hiesigen Bau-Akademie angehören, Bei der Verleihung is durch das Testament der Stisterin den Nachkommen mehrerer in demselben bezeihneten Familien un- bedingtes Vorzugsrecht gegeben, und in zweiter Linie soll den Eingeborenen der Vaterstadt der Erblasserin, Cleve, ein Vor- zugsrecht zustehen. E i - :

Der Jnhaber des Stipendiums ist verpflichtet, mindestens ein Jahr a der hiesigen Universität zu studiren, die übrige geit fann er sich den Studien auf einer anderen deutschen

niversität widmen und das Stipendium au nach beendigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu Ine L Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige, mit einem Einkominen verbundene Berufsthätigkeit eintritt.

Die Bewerber haben sich vom heutigen Datum an, inner- halb drei Monate, zu melden.

Berlin, den 1. Fuli 1879.

Rektor und Senat r A Universität. Zeller.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Fabrikbesißer und Mitgliede der Akademie der Wissen- schaften in Berlin Dr. Werner Siemens zu Charlotten- burg ist die Medaille für Verdienst um die Gewerbe in [Gold verliehen worden.