1879 / 157 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Theater

T ailner-Theater. SDienftag: 6. Gañspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. u. Frau Hartmann, u. des Hrn. Thimig. Zum 6. Male: Rosenkranz und Güldeufteru. Lust- spiel in 4 Akten von M. Klapp.

Direktion: Emil Han.

Dienstag zum sechtten Male: Sastspiel des Operetten - Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Die Königin von Golconda- Komisch- phantasiiste Auéstattungs-Operette mit Ballet in 3 Akten nab Bürgers gleihnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaëlis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Bruë. Die Kostüme angefertigt nah Angabe des Ober-Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nad Angabe des Maschinenmeisters Hrn. Geißler. Elektrishes Licht vom Inspektor Hrn. Krämer.

Residenz-Theater. Direktion: Emil Claar. Dienstag: Viertes Gastspiel der K. K. Hof-Schau- spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof» Schauspieler Herren Mitterwurzer, Halenstein, Swreiner und Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straß- mann aus Wien. Zum 4. Male: Haus Dafrukey. Schauspiel in 5 Akten von L. Bulwer (Lord Lytton).

Yictorin-Theater.

Kreïls Theater, Dircktion: Engel-Lebcun. Dienstag: zum 1. Male: Wähler und Wühler. Lustspiel in 2 Aften, nah dem Französischen frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Hierauf: neu bearbeitet und mit neuen Couplets: Aennd;en vom Hofe, S{wank mit Gesang in 1 Akt von Ed. Jacobson, Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vor- tellung: Sroßes Garten-Concert.

Germauia-Sommer-Theater, Dienstag: Gastspiel des Hrn. Fishbah: Doktor Fausi's Haus käppcher, oder: Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 4 Akten von Friedr. Hopp. Musik von W. Hebenstreit.

Mittwo§: Dieselbe Vorstellung.

Beile - Alliance - Theater, Dienstag : Im prahtrollen Sommergarten von 6 Uhr ab ununterbrochen: Großes Doppel-Concert. Tyro- ler Natur-Sängergesell\haft. Steyrishes Damen- Quartett. Brillante JUumination dur mehr als 15 000 Gaéflammen. Im Theater (Anfang 7 Ukr): Gastspiel der K. K. Solotänzerinnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern-Theater in Wien. Hierzu: Zwischen zwei Stühlen. Lust- spiel in 2 Akten von M. Brèe. Charakteristis. Genrebild in 1 Aft von H. Schulz, Entrée: 50 -. Mittwcch: Erstes großes Volkéfest, Im Garten: Dorpel-Concert u. . w. Im Theater: Auf hoher Sce. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken. Halbe Theaterkafjenpreise.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Homuth mit Hrn. Dia- fonus und Rektor Karl Kohlmann (Arnswalde—

Werder). Frl. Ida Linker mit Hrn. Haupt- mann und Compagnie-Chef Hamel (Straßburg i. E.). Frl. Hella Flügge mit Hrn. Secondé-

Lieutenant und Regimenté-Adjutauten v. Wasmer (Schwerin). Nerebeliht: Hr. Premier - Lieutenant Mar v. Wegerer mit Frl. Margarethe Gibfone (Danzig). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs-Rath Brandt (Scbleswig). Eine Tocter: Hrn. Hvuptmann Kreßner (Hannover). Hrn. Pfarrer (S. Heimbach (Hobenlandin). Hrn. Landrath Graf Baudissin (Schivelbein). Hrn. Dr. phil, G. Stoecktert (Züllichau). Gestorben: Hr. Major a. D. Eduard v. Blan- fenburg (Erfurt). Hr. Major a Petersdorf (Cöëlin).

Ste&briefe und Untersuchungs-Sachen.

Ocffentliche Vorladung. Wider 1) den Knecht Heinrich Carl Wilhelm Behnke aus Marienau b-i e, geboren am 13. Januar 1854, 2) den Knecht Hermann Ferdinand Scheer aus Triebs. ge- boren am 20. Juli 1855, 3) den Arbeitersohn Friedri Wilhelm August Block aus Neides, ge- boren am 9. Mai 1355, 4) den Knecht Johann Hermaríia Dargislaff bei Greifen-

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de rvA c - 1 S berg i. Pomm., geboren am 15. Angust 1856, 5) den Schuhmawergesellen H.rmann Wilhelm

August Lemke aus Greifenberg i./Pomm., geboren am 19. Dezember 1856, 6) den Bauersohn Friedrich Wilbelm August Rathke aus Dargi:laff, geboren am 20. September 1856, 7) den Einwohnersohn Fohann Ferdinand Raecther aus Glansee, geboren am 5. Februar 1856, 8) den Wathtmeistersohn Conrad Heinrich Emil Enderlein aus Treptow a./R., geboren am 14. Oktober 1856, 9) den Tage- [öhnersohn August Carl Ferdinand Giese aus Greifen- berg i./Pomm., geboren am 12. September 1856, 10) den Tagelöhnersohn Johann Ludwig Wilbelm Kolander daher, geboren am 1. Juni 1856, 11) den Bütnerfohn Franz Ferdinand Kressin aus Hage- now, geboren am 18. Februar 1856, 12) den Ein- wohnersohn Franz Friedri Miller aus Neides, ge- boren am 7. Januar 1856, 13) den Hermann Georg Otto Ramthun aus Lensin, geboren am 20. September

1856, 14) den Tagelöhnerschn Wilhelm Friedrich j Avguft Kasten aus Neftlatz, geboren am 9. Februar1856, }

15) den Tagelöhnerschn Johaun Friedrih Wilhelm Pankow aus Muddelmow, geboren am 12. Januar 1556, 16) den Tagelöhnersohn Hermann August Wilhelm Meldenhauer aus Coldemanz, geboren am 14, Januar 1856, 17) den Tagelöhnerjohn Friedri Johann Heinrich Bubliß aus Sellin, geboren am 20. Miârz 1856, 18) den Büdnersohn Wilhelm Ferdinand Keup aus Robe, geboren am 11. Juni 1856, 19) den Stelmachersohn Robert Carl Fried- rich Grunewald aus Maldewin, geboren am 24. Juli 1856, 20) den Wilhelm Gustav Ferdinand Ohm aus Kuter, geboren am 10. Mai 1856, 21) dcn Ginliegersohn Ferdinand Wilhelm Beil, genannt Kufahl avs Triebs, geboren aw 3. Scp- temter 1856, 22) den Einliegersohn Ferdinand Gusiav Laabs aus Molstow, getoren am 5. Mai

1856, 23) den Carl Auguft Heinrih Bessert aus

y

MWisbu, geboren am 1. März 1856, 24) den Hermann Friedrich Ferdinand Befsert aus Wisbu, geboren am 1. März 1856, 25) den Carl Friedrich Ferdinand Froehlich aus Muddelmow, geboren am 2. April 1856, 26) den Tagelöhnersohn Wilhelm August Gottlieb Zahn aus Ribbecardt, geboren am 14. Oftober 1856, 27) den Scneidergesellen Albert Carl Fried- rich Götsh aus Rüßnow, geboren am 8. Mai 1856, 28) den Gustav Robert Laabs aus Zedlin, geboren am 12. November 1856, 29) den Einwohner- fohn Iohann Heinri Ruhnke aus Zimdarse, geboren am 5. September 1856, 30) den Tagelöhnersohn Friedrih Christoph Albert Lemke aus Stargard, geboren am 1. Januar 1855, 31) den Schuhmacbersohn Carl August Friedrich Weiland aus Plathe, geboren am 9. September 1855, 32) den Schachtmeistersoha Wilbelm Robert Stammel aus Zozenow, geboren am 23. August 1859, 33) den Steinschlägersohn Carl Julius Hermann Lemke aus Cummerow, geboren am 26. Januar 1857, 34) den Tagelöhnersohn Carl Friedriß Wilhelm Gildemeister aus Geigliß, geboren am 15. Sep- tember 1857, ift auf Grund des S. 140 des Reich8- strafgeseßbuchs wegen Entziebung von der Webr- pfliht die Untersuchung eröffnet und cin Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 8. Sep- tember d. Jrs, Vormittags 10} Uhr, an hiesiger Gerichtestelle anberaumt. Die genannten Angeklagten werden aufgefordert, in diesem Termine zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen- den Beweismit!el mit zur Stelle zu bringen, oder fole uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden föônnen. Gegen ten Ausbleibenden wicd mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver-

fahren werden, Greifenberg i. Pomur., den 10. April 1879. Königliches Kreisgericht. I. Ab- theilung.

Subhaftationen, Nufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Subhastations-Pateut und Ediftalladung.

Die zur Koukursmasse des Kaufmanus Wil- helm Herter in Wolfenbüttel gehörige, vor der Statt Gotlar unweit des Clausthors belegene, im Grundbuhe vom Clausthor Seite 37 registrirte Tuchfabrik mit Zubehör, wie fsolhe ihren Be- standtheilen nach unten näher beschrieben ift, soll auf Antrag der von der Gläubigerschaft im Herter- schen Debitwesen gewählten Vertreter, des Ober- gerihiézadrokaten Baumgarten zu Wolfenbüttel und des Kaufmanns Conrad Poppendick daselbft, leßterer in Vertretung des Güterpflegers, Banquiers Carl Münecke ebendaselbst, in dem auf

Freitag, den 12. Septcmber d. J-., Nachmittags 4 Uhr, an Ort und Stelle anberaumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.

Die Verkaufsbedingungen nebst Situations8plan können auf biestiger Gerichtsschreiberei in den Ge- schâftéstunden eingesehen oder gegen Zablung von Schreibgebühren in Abschrift bezogen werden,

Aus denselben wird bemerkt, daß zunächst die zu jenem Fabrikwesen gehörigen Grundstüde einzeln, und zwar jede der unten aufgeführten Nummern für fi, sodann aber das ganze Fabrikwesen mit dem gesammten Fabrik- undi Wirthsc{haftsinventar in einem Loose zum Verkaufe ausgeboten werden sollen.

Zugleih werden Alle, welhe an der- oben be- zeichneten Besitung CEigenthums-, Näher-, lehnrecht- liche, fideik-ommifsarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realbe- rebtigungen zu haben vermeinen, zur Anmeldung dieser Ansprüche in dem anberaumten Termine unter Androhung des RechténacHtheils aufgefordert, daß für den sich nicht Meldenden im Verbältniffe zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Goslar, den 20. Juni 1879.

Königliches Amtsgericht. Buchholz. Bestandtheile des Herzerschen Fabrikwesens :

1) das einstôckige Wohnhaus Nr. ass. 1348 c. mit Trockenbhaus, Stallgebäude, Abort, Hofraum und dem hinter und seitwärts des Hauptgebäudes bele- genen Garten,

2) das daselbst unter der Nr. ass, 1348 belegene einitôtige zur Fabrik eingerihtete Wohnhaus nebst Färbereigebäude mit Dampfkessel von 30 Pferde- kraft und cin dem Hause gegenüberliegender Garten,

[5983]

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‘nitt, dem Gerinne und dem sich neben diesem

{ burgerstr. 40

mit ! Walkmühle, dem kleinen Wohnhause chemals Nr. { ass. 12, der Einfahrt nebst Thorweg, Abort, Hof- !

3) das einstôckige Wohnhaus Nr. 1348 a.

raum und den hinier und neben dem Haufe Nr. 1348 a. gelegenen Gartenflähen , ingleihen mit der gesammten, von diesem und dem urter 2, bezeichneten Grundstücke aus bislang benußten Wafserkraft aus dem HerzbergerteiÞh von 8 Pferdekraft im Durc-

entlang ziehenden Fußwege, auch der am Fuße des Herzbergs belezenen einshürigen, etwa 1 Morgen großen Wiese,

4) die zwischen der Abzuht und der Promenade neben der Bergchaussee belegene Länderei mit den darauf befindlihen Trocktenrähmen.

Verkäufe, BVerpachtungeu, Submissionen 2c.

Auf den Brahe-Ablagen der Schußbezirke Schön- holz und Kohli hiefigea Königlichen Forstreviers lagern aus dem Einschlage des Jahres 1878 noch 3351 Rmtr. kiefern Kloben und 119 Rmtr. desgl. Spaltfknüppel, welche zu ermäßigter Taxe zum Aus- gebot gelangen. Gebote auf dieses Material im Ganzen oder in getheilten Posten werden in dem 22. Juli cr., Vormittags 10 Ubr, im Bethke’schen Gasthause zu Suchau stattfindendem Holzverkaufs- termin entgegengencmmen. Grünfe.de bei Schwe- katowo in Westpreußen, den 4. Juli 1879, Der Königliche Oberförfier,

Berliner Stadt- Eiseubahn.

8-» Im Wege öffentlicher Lici- 2 tation sollen etwa 270 cbm Pflaster- und ca. 52 chm Mosaiksteine an den meist- bietenden verkauft werden.

Termin zur Einreichung der Offerten steht zum Montag, den 14. d. M138. an.

Die Licitations8-Bedingungen sind im Bureau des Unterzeichneten, Breslaguerstraße 17, einzuseken, resp. gegen 0,5 4. Copialien daselbst abzulangen.

Berlin, den 4. Juli 1879. Cto. 138/7.)

Der Abtheilungs-Baumeifster, Earikihausen,.

[6004] __Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn.

Die Bahnhofs Restauration :u Leipzig soll zum 1. August c. anderweit verpachtet werden: Hierzu ist Termin auf: den 18. Juli e., Vormittags 10 Uhr, in unserem Central-Büreau hierselbft, Magde- 1 anberaumt worden. Pattlu stige wollen ihre bezüglißen Offerten bis zu diesem Ter- mine an unser Central-Büreau einsenden, woselbst auch die VerpaHtunzsbedingungen eingesehen oder gegen Einsendung von 50 - Copialien in Empfang genommen werden können, Die Offerten sind zu versiegeln ur.d mit der Aufschrift: Offerte auf Verpachtung der Bahnhofs - Restauration Leipzig zu versehen.

Die Bahnhofs-Reftauration zu Forst ist bereits vergeben.

Halle a. S., im Juli 1879. Cto. 140/7.)

Königliche Eisenbahn-Commissiou.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

5990

Bei der dem Plane gemäß am gestrigen Tage vom Stadtrathe vollzogenen Ausloosung der am Januar 1880 einzuzießenden Obligationen des nlelieus der Stadt Gelnhausen rom 1. April 78 find von

Litt. A, die Nummern 72 und 107 gezogen worden.

Es wird dies der Vorschrift entsprechend zur Kennt- niß gebracht und werden zugleih die ausgeloosten Obligationen

auf ven 2. Zannar 1880 zum Wiederabtrage durch die Stadtkämmerei dahier, hiermit gekündigt unter dem Anfügen, daß die ge- dachten Obligationen mit den Talons und Zins- coupons zurückzuliefern sind und von leßterem Tage ab die Verzinsung aufhört.

Gelnhausen, den 4. Juli 1879,

Der Bürgermeister.

Schöffer.

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. A

i

{6003]

Nummernverzeichniß in duplo beizufügen.

Berlin, den 7. Juli 1879.

Auf die Actien der Actien-Gesellschaft für Fabrikation von Eiseubahubedarf

n Liquidation wird eine fernere Abshlagszahlung von 20 9/6 pro Actie = 120 M ges leistet und findet die Auszahlung vom 8. Juli cr. ab, von 9—12 Uhr Vormittagê, dur die Cou- ponsfasse der Berliner Handels3gesellichaft, Franzöfischei:r. 42, statt.

Den einzuliefernden und abzustempelnden Actien ifi ein nah der Nummernfolge geordnetes / 1 L Die betreffenden Formulare können vorher an der oben- bezeichneten Auszahlungsftelle in Empfang genommen werden.

: __ Die Liquidation: sfkommission der Actiengesellshaft für Fabrikation von Eisenbahnbedarf.

(act, 151/7.)

-GG1 _- - e [3992] Oberschlesische Eisenbahn.

Bei der heut stattgefundenen Ausloosung von 369 Stück Stamm-Aktien Litt. B. der Ober- schlesischen Eisenbahn-Ge sellschaft sind folgende Nummern gezogen worden :

Nr. 8 149 217 475 512 535 579 658 659 667 676 T51 790 818 823 847 852 972 973 985 1058 1072 1074 1105 1119 1156 7 1304 1337 1360 1390 1465 1606 1609 1614 5 1738 1871 1904 1955 2005 2019 2054 2257 0 2524 2546 2723 2796 2961 3112 3115 3141 3144 3295 3454 3501 3662 3684 4122 4161 4203 4233 4279 4281 4301 4340 4350 4377 4485 4515 4524 4584 4640 4656 4722 4774 4785 4840 4887 5059 5108 5111 5147 5153 5212 5243 5306 5328 5336 5359 5396 5461 5465 5613 5711 5734 5776 5805 5868 5985 6037 6043 6123 6149 6278 6345 6380 6445 6503 6575 6663 6868 6681 6746 6796 6805 6816 6865 6878 6956 6979 7033 7082 7112 7261 7279 7284 7317 T337 T3835 T448 T489 T7560 T7602 T7624 7685 7839

J » T4

ck—

7940 7952 8007 8019 8076 8118 8242 8268 8355 | 8384 8451 8501 8503 8550 8555 8568 8588 8597 | 8680 8701 8711 8722 8893 8909 8928 8973 3054 9131 9140 9175 9293 9434 9436 9564 9571 9635 9649 9685 9702 9801 9900 10015 10021 10169

10184 10262 1033

10539 10585 10730 11062 11126 11383 11555 11550 11829 12124 12132 12250

10407 10467 10486 10531 10912 10913 10950 11022 11400 11466 11471 11485 11871 11979 12008 12050 12277 12318 12324 12396 12402 12455 12541 12549 12601 12637 12645 12650 12725 12790 12838 12855 12918 13095 13174 13271 13499 13523 13572 13694 137/49 13779 13804 13830 13854 13869 13959 14022 14057 14088 14091 14135 14191 1420s 14284 14325 14342 14351 14401 14444 14515 14524 14528 14554 14572 14608 14732 14788 14804 14844 14960 14961 15030 15088 15103 15140 4 15335 15349 15399 15479 15499 15505 15507 15518 15573 15608 15645 15709 15848 15875 15909 16069 16085 16298 16322 16366 16482 16633 16647 16671 16712 16796 16838 16845 1687/1 16997 17108 17162 1(198 1250 1/296 17419 17559 17588 17730 17830 17865 17907

17981 18016 18049 18050 18092 18093 18233 18442 18453 18505 18515 18531 18536 18688 ; 18713 18719 18751 18801 18860 18997 19019 | 19176 19308 19320 19354 19369 19392 -19406 ; 19434 19457 19502 19513 19707 19713 19720

19825 19858 19947 19980 20055 20377 20458 i 20480 20512 20546. :

Die Aus3zablung der Kapitalsbeträge zum Nenn werth der gezogenen Aktien erfolgt vom 20. De- zember d. Js, ab gegen. Aushändigung der Aktien

! nebft den dazu ausgegetenen Zinscoupons und Divi

dendenscbeinen bei unserer Coupoukafse hierselbft in den Stunden von 9 bis 12 Ubr Vormittags.

Der Betrag fehlender Zinscoupons und Divie dendenscheine wird vom Kapitalbetrage in Abzug gebracht.

Der Jnkbaber einer ausgeloosten Aktie, welcher dieselbe nicht innerhalb fünf Jahren, vom 20. Dee zember d. Js. ab gerechnet, ablicfert, oder für den Kall des Verlustes, deren gericbtliche

tortifizirung nicht iunerhalb dieses gen Zeitraums nachweist, hat die

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

è fünfjähri- | pr s Î 8 g Wertblos- F A erklärung derselben in Gemäßheit des §. 7 10, Natb- F s trages zum Geseliscaftsstatut vom 13. August 1855 È

(Geset-Sammlung Seite 601) zu gewärtigen.

Aus den Verloosungen der früheren Jahre find F

die rachfolgend bezeiwneten Aktien gegen Empfange

nahme der Kapitalsbeträge no uicht abgeliefert, f aub nit gerihtlich mortifizirt oder für werthlos F

erklärt worden :

(aus 1878) Nr. 1539 2640 3011 3260 4065 5610 f 12594 13022 F 13801 14968 17346 18480 18503 18765 19088 F

5658 10315 10317 11066 11632 19460 20185 20309 20556.

Breslan, den 1. Juli 1879. Königliche Direktion.

(5%7) Bergisch-Märkische Eisenbahn.

Die Licferung des für den Winter 1879/80 er'or- / derliden Bedarfs von ca. 160 000 äs Preß- f kohlen bezw. Preßtorf zur Heizung von Per- È

souenwagen soll im Wege der öffentlichßen Sub- f mission vergeben werden.

Die bezüglichen Lieferungsbedingungen können von | dem Vorsteher der Zentralkanzlei, Herrn Pelh hier- | felbft, gegen Einsendung des Betrages von 50 4] bezog*n werden. ,

Offerten nebst Proben find bis zum 19, Zuli | d, J, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufschrift: f Submission auf Liefernug von Prefßfkohlen versehen franko an unser mascchinentecchnisches #

Burean einzureichen. Y

Elberfeld, den 4. Juli 1879. Königliche Eisenbahn-Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreisphysikatsftelle Bubliver Kreises i:

dur Verscßung ihres Inhabers erledigt. Quali-f fizirte Medizinalpersonen, welche fih um diese Steile |

bewerben wollen, werden aufgefordert, sich innerhalb F

6 Wocen unter Einreichung ihrer Atteste und eines | Lebenslaufes bei uns zu melden. Cöslin, den ‘30, ÿ Juni 1879, Königliche Regicrung, Abthci-! lung des Junern. von Brauchits\ch. 4

Aktien-Gesellschaft für Eisen - Jndustric und l [6006] Brücenbau

L vormals i :

I. C. Harkort in Duisburg. Bilanz per 31. Dezember 1878.

Activa. 4 M 9 Grund- u. Boden - Co. | 991 99681

Gebäude-Co. . 47048 51! 896 136/47 MasWinen-Co. 5 79 417/07} 601 90741 Geräthe- und Werk- | | ¿U 112 974—| 396 846/200 Mobilien-, Fuhrwerks- | | S(wiffs-Co.. : 8 83965 33 27217 [es Abschrei- E | Immob.) G, 248 279 23

Neuer Be- |

U. Mob. | stand

| |

| | | |

Vorräthe: | Magazin-Co. . 35 797188 Ziegelci-Co. 9 072|— Holzlager-Co. . 14 801/40 Kohlen-Co. . 304/21 Robeisen-Co. . 20 835/35 |

Sctbrott-Co 9 849/93 |

Walzeisen-Co. . : 14 315|—

L 101 975 77 Cassabestände . 45 522 60 Effekten-Co. . 21 268 55 Grundschuldbrief. 450 009

Debitoren . / 999 911/45

Vetricbsfonds 5

1541 8376

PassìVa. | | F Actien-Capital . 2 250 000 —f Grundschuld-Co.. .. 450 000|— Hypotheken-Co. . . . | 1227 609 |

Amortisirt . : 76 521/53] 1 15107847 Neservefonds-Co. : T} 290 283 51 elcredercQ0. 5 4 890 45 Krankenkasjen-Co. |-

In Staatspapieren an- | | gelegtes Vermögen der | j Kasse, bei der Neichs- | bank deponirt . 122 467 87 |

Accepten-Co. . . S

Creditoren : | Ae 83 26587 | Laufende Rechnungen 30495239] 388 218/26 Dividenden-Co. . , S 5 238'— Gewinn- u. Verlust-Co. 92 128/74

Vebershuß nach Ab-

zug der allg. Kosten Verwendet wie folgt :

Abschreibung auf Im-

311 784 54

mobilien u. Mobil, | 248 279 23 Abschreibung auf Zie-

dee i, 3 104 74

ypotheken-Zinsen 58 271 83 Saldovortrag p. 1879 2 128 74

7541 8372 Duisburg, den 29. Mai 1879. Zie Direktion. Oito Offergeld,.

Vorstehende Bilanz pro 1878 kaben wir mit den

uns von der Direktion vorgelegten Büchern ver glichen und mit denselben übereinstimmend befunden.

Duisbnrg, den 30. Mai 1879. (àCto, 47/7) A. Maege. E, Koch,

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26 Das Abonnement beträgt 4 # 50 S / für das Bierteljaßr.

' Insertionspreis für den Raum einer Druzeile 30 S M as ;

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Li CSRERRE 8E A:

Deutsches Neis.

Jn Leer wird am 17. und in Grünendeih am 28. d. M. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden.

Betenntmahung, betreffend die vorläufige Einführung von Ein- gangszöóllen auf Tabak und Tabakfabrikate. Bo (Ult 1879:

Nachdem der Reichstag bei der zweiten Lesung des Ent- wurfs eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks, die Eingangszölle von den im §8. 1 dieses Entwurfs genannten Gegenständen in folgender Weise genehmigt hat:

1) Tabakblätter, unbearbeitete und Stengel,

QUM TabvalauUn : . 100 kg

2) fabrizirter Tabak: a, Cigarren und Cigarretten. i . 100 kg 270 M, b. anderer . E LOORZ S0 6 werden diese Eingangszölle hiermit auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai 1879, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, (Reichs-Geseßbl. S. 149) in vor- läufige Hebung gesetzt.

Berlin, den 7. Juli 1879.

Der Reichskanzler. von Bismarck.

85 M,

Die Nummer 21 des Reichs-Gesezblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 1310 die Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung von Eingangszöllen auf Tabak und Tabakfabri- Tate. Vom 7. Juli 1879. Berlin, den 7. Fuli 1879. tim Kaiserliches Post-Zeitungs-Anit.

Königreich Preußen Justiz-Ministerium.

Der Referendar Dr. jur. Seber aus Melle ist zum Ad- vokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.

Allgemeine Verfügung vom 3. Juli 1879, betreffend die Amtsbezirke der Notare und die Veränderung der Wohnsitze derselben.

Aus Veranlassung des Fnkrafttretens des Deutschen Ge- rihtsverfassungsge]eßes und der Deutschen Rechtsanwaltsord- nung bestimmt der Justiz-Minister Folgendes :

1) Den Notaren, welhe nah dem Fnkrasttreten der be- zeihneten Gesetze ihren bisherigen Wohnsitz beibehalten, ver- bleibt das Notariat mit der Maßgabe, daß an Stelle des bis- herigen Amtsbezirks der Bezirk des Ober-Landesgerichts, im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Celle der Bezirk des Land- gerichts, tritt, in welchem sie ihren Wohnsiß haben.

2) Die Anträge von Notaren auf Anweisung eines an- deren als des bisherigen Wohnsißes unterliegen der gleichen geshäftlihen Behandlung wie die Anträge auf Zulassung der

betreffenden Personen zur Rechtsanwaltschaft bei einem am | Orte des beantragten neuen Wohnsißes befindlihen Gericht. |

Wird die Anweisung eines anderen Wohnsißes innerhalb des Landgerichtsbezirks beantragt, in welhem der Antrag- steller scinen bisherigen Wohnsiß hat, so wird in der Regel dem Antrage unter Bestimmung des Amtsbezirks nah Maß- gabe der Vorschrift zu 1 stattgegeben werden können.

3) Auf die Bezirke der Ober-Landesgerichte zu Cöln und Frankfurt a. M. finden die vorstehenden Bestimmungen nicht Anwendung. Anderweite Bestimmungen für dieselben bleiben vorbehalten.

Berlin, den 3. Juli 1879.

Der Justiz-Minister. Jn dessen Vertretung : von Schelling.

Abgereist: Se. Excellenz der Ober-Landforstmeister von Hagen nah der Rheinprovinz.

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 8. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben, laut Meldung des „W. T.. B.“ aus Ems, auch gestern der Vorstellung im Theater beigewohnt.

Die Kur seßen Se. Majestät in gewohnter Weise fort.

Zum O Diner haben Se. Hoheit der Herzog Bern- hard von Sachsen-Meiningen und Se. Durchlaucht der Fürst

von Schwarzburg-Rudolstadt Einladungen erhalten,

Berlin, Dienstag,

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frei zu beziehen.

Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz hielt auf Allerhöchsten Befehl und in Vertretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs am 6. d. M. im Neuen Palais bei Potsdam das Stiftungsfest des Lehr-Jnfanterie- Bataillons ab.

Der Gottesdienst fand um 12 Uhr in der Jaspis-Gallerie, und um 2 Uhr im Grottensaal das Diner statt.

Der Shlußbericht über die gestrige Morgen-

sißung und der Bericht über die gestrige Abendsizung des Reichstages befinden sih in der Ersten Beilage.

In der heutigen (76.) Sizgung des Reichs- tages, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats- Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, lehnte das Haus in zweiter Berathung den Geseßentwurf, betreffend die Erhebung einer Nachsteuer vor: Tabak und Tabakfabrikaten, ab und seßte dann die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend den Zolltarif des deut- schen Zollgebiets, mit §8. 4 fort.

Derselbe lautet nach den Beschlüssen der Kommission:

& 4, Die folgenden Gegenstände bleiben vom Eingangszoll frei, wenn die dabei bezeihneten Vorau€seßungen zutreffen: 1) Er- zeugnisse des Aerbaus, der Waldwirthschaft und der Biehzucht von denjenigen außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grundftüen, welhe von innerbalb der Zollgrenze befindlichen Woha- und Wirthschaftsgebäuden aus bewirthschaftet werden. 2) Kleidungs- stücke und Wäsche, gebr1ute, welche nicht zum Verkauf eingehen; gebraubte Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte Fabrikgeräth- {aften und gebrauchtes Handwerkszeug von Anziehenden zur eigenen Benußung; auch auf besondere Erla4buiß neue Kleidungs- stücke, Wäsche. und Effekten, insofern sie Mibsitattungëgegenftände von-Ausländern sind, welche f A8 Verltukafung ihrer Verhei- rathung im Lande niederlassen. 3) Gebrauchte Hausgeräthe und Effekten, welche erweislih als Erbschaftsgut eingehen, auf beson- dere Erlaubniß. 4) Reisegeräth, Kleidungsstücke, Wäsche und der- gleicben, welches Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge- braucbe, aub Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und Instrumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufs mit si führen, sowie andere Gegenstände der be- zeihneten Art, welche den genannten Personen vorausgehen oder nafolgen; Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauche. 5) Wagen einschließlich der Eisenbahnfahrzeuge, welche bei dem Eingange über die Grenze zum Personen- und Waare:transporte dienen und nur aus dieser Veranlassung eingehen; auch leer zurückkom- kommende Eisenbahnfahrzeuge inländischer Eisenbahnverwaltungen, sowie die bereits in den Fabrdienft cingestellten Eisenbahnfahrzeuge auéländisher Cisenbahnverwaltungen. Wagen der Reisenden auf besondere Erlaubniß auch in dem Fall, wenn sie zur Zeit der Ein- fubr nicht als Tranéportmittel ihrer Besißer dienten, sofern sie nur erweiélich schon seither im Gebrauche derselben sich befunden haben und zu deren weiterem Gebrauche bestimmt sind. Pferde und andere Thicre, wenn aus ihrem Gebrauche beim Ein- gang überzeugend hervorgeht, daß fie als Zug- oder Lastthiere zur Bespannung eines Reise- oder Frachtwagens gehören, zum Waarentragen oder zur Beförderung von Reisenden dienen. 6) Fässer, Säcke u. \. w., leere, welhe eitweder zum Behufe des Einkaufs von Oel, Getreide u. dergl, vom Auslande mit der Be- stimmung des Wiederausganges eingebraht werden, oder welche, nachdem Oel u. \. w. darin ausgeführt worden, aus dem Auslande zurückommen, in beiden Fällen unter Festhaltung der Identität und, nach Befinden, Sicherstellung der Eingang8abgabe. Bei ge- brauchten leeren Säckten, Fässern u. # w. wird jedoch von ciner Kontrole der Identität abgesehen, sobald kein Zweifel dagegen besteht, daß dieselben als Emballage für ausgeführtes Getreide u. \. w. gedient haben, oder als solche zur Ausfuhr von Getreide 2c. zu dienen bestimmt sind. 7) Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, welche nur zum Gebrauche als solhe geeignet sind. 8) Kuristsachen, welche zu Kunstausftellunger, für landesherrliche oder sonstige öffentlide Kunst-Jnstitute und Sammlungen, auch andere Gegenstände, welhe für Bibliotheken und andere wissenschaftlidbe Sammlungen öffentliher Anstalten, ingleichen Naturalien, welhe für wissenschaftlihe Sammlungen eingehen. 9) Alterthümlihe Gegenstände (Antiken, Antiquitäten), wenn ihre Beschaffenheit darüber keinen Zweifel läßt, daß ihr Werth haupt- \ählich nur in ihrem Alter liegt, und fie sih zu keinem anderen Zwecke und Gebrauche als zu Sammlungen eignen. 10) Mate- rialien, welche zum Bau, zur Reparatur oder zur Ausrüstung von

Seeschiffen verwendet werden, einshließliÞ der gewöhnlichen Schiffsutensilien, unter den vom Bundesrath zu erlassenden

näheren Bestimmungen. Hinsichtlih der metallenen, für die be- zeihneten Zwecke verwendeten Gegenstände bewendet es bei den be- \tehenden Vorschriften.

Zu Titel 1. beantragte der Abg. Graf Udo zu Stol- berg-Wernigerode, denselben zu streichen, weil diese Freiheit vollständig unlimitirt sei und zu den weit: gehendsten Konsequenzen führe. Auch der Bundeskom- missar Geheime Bg a Burchard befürwortete die- sen Antrag, weil es durchaus niht wie bei den Erzeugnissen des Ackerbaues und der Viehzuht nothwendig sei, auch die Produkte der Waldwirthschaft behufs des Verkaufs in den Wohn- und Wirthschaftsgebäuden zu konzentriren.

Der Abg. Frhr. zu Franckenstein bekämpfte den i weil viele Kommunen, Körperschaften und Private in Deutsch- land gewohnt seien, von ihren außerhalb der Grenze gelegenen Waldungen die für ihre eigenen Bauten nöthigen Hölzer zoll- Der Bundeskommissar erklärte, daß der

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den §. Juli Abends.

K Alle Post-Anftalten nehmen Kesteilung au ; i

für Berlin außer den Pest- Anstalten auch die Expe- ;

dition: 8W. Wilzelmftr. Nr. 32. S M

1879.

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Bundesrath von der ihm nach dem Zollgeseß zustehenden Be- fugniß, solche Hölzer zollfrei einzulassen, Gebrauh machen werde. Gegen diese Befugniß äußerte der Abg. Dr. Delbrüd Bedenken, welche der Kommissarius des Bundesraths nicht als begründet anzuerkennen vermohte. Der Antrag Stolberg wurde abgelehnt.

Ferner sollen nah den Vorschlägen der Kommission Schiffs- utensilien zollfrei eingehen. Der Abg. Graf zu Stolberg- Wernigerode beantragte, nur die seewärts eingehenden fo zu begünstigen. Der Kommissarius des Bundesraths wünschte diesen ganzen Absatz, den die Kommission hinzugefügt hat, ge- strichen zu sehen, da er von den weitiragendsten und keines- wegs von der Kommission beabsihtigten Konsequenzen set. Dagegen befürworteten der Abg. Dr. Delbrü und der Refe- rent Abg. Windthorst die Annahme der Kommissionsbeschlüfse, welche auch unter Ablehnung des Antrages Stolberg erfolgte.

8. 5 lautet nah der Kommissionsvorlage:

8. 5, Waaren, welche aus Staaten kommen, welce deutsche Schiffe oder Waaren deutsher Herkunft ungünstiger be- handeln, als diejenigen anderer Staaten, können, soweit nicht Ver- tragébestimmungen entgegenstehen, mit einem Zuscblage bis zu 50% des Betrages der tarismäßigen Eingangsabgabe belegt werden. Diese Anordnung ift dem Reichstage sofort, oder, wenn derjelbe nit v:rsammelt ist, bei feinem nädsten Zusammentritte mitzu- theilen. Dieselbe ist außer Kraft zu setzen, wenn der Reichstag die Zustimmung nicht ertheilt.

Ein Antrag des Abg. Grafen zu Stolberg-Wernigerode wollte dem Bundesrath eine solhe Befugniß auch in Bezug derjenigen Staaten geben, welche deutsche Erzeugnisse, abge- sehen von Verzehrungsgegenständen, mit einem Einfuhrzoll von mehr als 40 Prozent des Werthes belasten.

Der Abg. Dr. Bamberger glaubte konstatiren zu müssen, daß mit diesem Paragraphen in wirthschastlihen Dingen nah einer zwanzigjährigen Friedensperiode eine Aera des Kampfes inauguri# werde. Dieser Paragraph sei nur eine negative Fassung der Klausel von den meistbegünstizten Nationen und fomit ein Tribut, welchen dieses Kampfsystem dem fried- lihen Freihandels\system zolle. Die Folge dieses Para- graphen werde sein, daß andere Staaten analoge Be- stimmungen erlassen würden, um auf Grund derselben zu Retorsionszöllen gegen Deutschland berechtigt zu sein, Falls man in Deutshland in Handelsverträgen irgend eine Nation mehr begünstige, als eine andere. So werde fich \{ließlih, wenn auch nah großen Verlusten, die Rückehr zum Freihandelssystem als nothwendig herausstellen. (Schluß des Blattes.)

—- Auf Grund des Gesetzes, betreffend den Gewerbe- betrieb der Maschinisten auf Seedampfschiffen, vom 11. Juni 1878, in Verbindung mit §. 31 der Gewerbeordnung, hat der Bundesrath unterm 30. Juni d. J. Vorschriften über den Nahweis der Befähigung und über das Ver- fahren bei den Prüfungen der Maschinisten auf deutschen Seedampfschiffen erlassen, welche am 1. Ja- nuar 1880 in Kraft treten. Die Vorschriften sind im „Cen- tralblatt für das Deutsche Reih“ vom 4. d. M. veröffentlicht worden.

Porto-A uslagen, welche im Laufe standesamt

liher Verhandlungen durch die Korrespondenz der Standesämter untereinander oder mit Gemeindebehörden

oder mit der vorgeseßten Behörde, desgleichen dur die Korrespondenz der Standesämter beziehungs- weise der vorgeseßten Behörde mit den Gerichten

entstehen, sind nach einer Cirkularverfügung des Justiz- Ministers und des Ministers des Jnnern vom 31. Mai d. F. von den Betheiligten nur in denjenigen Fällen einzuziehen, in denen das Reichsgeseß vom 6. Februar 1875 ausdrücklich bestimmt, daß die betreffenden Verhandlungen auf Kosten der Betheiligten aen sollen, d. h. in dem Falle des §. 27 a. a. D., betreffend die Kosten der bei verspäteten Geburtsanzeigen noth- wendig werdenden Ermittelung des Sachverhalts, und des 8. 47 a. a. O., betreffend die Kosten der dort vorgeschriebenen Bekanntmachung des Aufgebots. S

Eine Unterscheidung dahin, ob dem Betheiligten ein grobes oder ein mäßiges oder ein geringes oder überhaupt kein Versehen zur Last falle, erscheine in dieser Beziehung hier fo wenig wie auf an- deren Gebieten der Verwaltung zulässig. Allerdings fönne feine Privatperson verlangen, daß die an 1e gerichteten pu. sendungen von Seiten der öffentlihen Behörden frankirt werden. Dagegen pflegten den Betheiligten auch in sonstigen Verwaltungs-Angelegenheiten diejenigen, hier und da keines- weges ganz unerheblihen Portokosten nicht zur Last gelegt zu werden, die z. B. durch Einziehung von Berichten über demnächst unbegründet befundene Beshwerden entstanden feien.

Soweit hiernah durch die oben erwähnte Korrespondenz Portoauslagen bei den Standesämtern entstehen, werden sie, als zu den sächlihen Kosten gehörig (8. 8 des Reichs- geseßes vom 6. Februar 1875), von den Gemeinden, soweit das Porto bei den Staatsbehörden erwachse, werde es von der Staatskasse zu tragen sein. : i

Bezüglich der von den Standesämtern an die Gerichte zu erstattenden Berichte bewende es bei der Verfügung des Justiz-

Ministeriums vom 831. August 1875 (Justiz-Ministerialblatt.