T Ea tet
Walluer-Theater. Freitag: 9. Gaftspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. u. Frau Hartmann, u. des Hrn. Thimig. Zum 9, Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust- spiel in 4 Akten von M. Klapp.
Yicteria-Theater, Direktion: Emil Hahn. reitaa: Zum 9, Male: - Sastspiel * des peretten - Gusembles unter Leitung von C. A.
Raida. Die Königin von Golconda. Komisch- phantastishe Ausstattungs-Operette mit Ballet in 3 Akten nach Vürgers gleihnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaëlis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Bruë. Die Kostüme angefertigt nah Angabe des Ober-Garderobiers Hru. Happel. Die Dekorationen nah Angabe des Maschinenmeisters
rn. Geißler. Elektrishes Licht vom Inspektor Di Krämer.
Residenz-Theater, Direktion: Emil Claar. Freitag: 7. Gastspiel der K. K. Hof - Schau- spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof- Schauspieler Herren Mitterwurzer, Halenstein, Schreiner und Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straß- mann «aus Wien. Zum 7. Male: Haus Daruley. Schauspiel in 5 Akten von L. Bulwer (Lord Lytton).
Krolis Theater. Direktion: Engel-Lezcin. Freitag: Zum 4. Male: Wähler und Wühler. Lustspiel in 2 Akten, nah dem Französishen von Ed. Jacobson. Hierauf: neu bearbeitet und mit neuen Couplets: Aennci;en vom Dofe. Schwank mit Gesang in 1 Aft von Ed. Jacobson, Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung Großes Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Voritellung 64 Uhr.
fermiania-Sommer- Theater, Freitag:
Gastspiel des Hrn. Heinr. Fisbbah: Zum letzten Male: Doktor aust's Haunskäppchen, over: Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 4 Akten von Fr. Hopp. Musik von Hebenstreit.
Sonnabend: Benefiz für Hrn. R. Hontard, aus Anlaß seines 39 jährigen Dienfstjubiläume. Gast- spiel d. HHrn. Ludw. Menzel, Franz Dorn, S. Herzberg. Epidemisch. Schwank in 4 Akten von Dr, J. B. v. Schweißer.
Belle - Alliance - Theater. Sreitag: Im prachtvollen Sommergarten: Von 6 Uhr ab ununter- brochen: Großes Monstre-Concert von den Musif- chôren Ruscheweyh, Baumgarten und Herold. — Steyrishes Damen-Quartett. Tyroler Natur- Sänger - Gesellschaft. — Brillante Jllumination durch mehr alz 15000 Gasflammen. Im Theater: Gastspiel der K. K. Solotänzerinnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern- Theater in Wien. Hierzu: Zum 1, Male: Mariannens Lüge. Lust- piel in 4 Akten von Emil Frißscbe. Anfang der Vorstellung: 7 Ubr.
Sonnabend: Großes Sommernachtsfest. Das Nähere die Anschlagzettel. Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Ernestine Hoffmann mit Hrn.
Lieutenant v. Diringshofen (Dreéden). — Frl. Hermine Zimmermann mit Hrn. Rittergutsbesißer Robert Bethke (Ferchlipp Lichterfelde).
Verehelicht: Hr. Referendar Georg Stelzer mit erl. Amalie Richardi (Nienstäden bei Blankenese).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmana und Compagnie-Chef Freiherr Gans Edler Herr zu Putliz (Metz). — Hrn. Premier-Lieutenant Kett- ler (Hildburghausen). — Eine Tochter: Hrn E und Esfadrons-Chef v. Byern (Pots- am).
Gestorben: Hr. Salzamts-Afessor a. D. Gott- lieb Thenne (Gr.-Salze). — Hr. Georg v. Arnim (Berlin). — Hr. Buchhändler Carl Kochler (Elbing). — Hr. Dr, Eduard Göße (Hamburg).
Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.
Steckbrief. Gegen den Buchhalter Robert Ketschker ist die gerichtliche Haft wegen wiederholt:r Untersblagung und \{werer Urtundenfälschung in den Aftten Litt. K. Nr. 408 de 1879 Le!chlofsen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Ketshker im Be- tretungsfale festzunehmen und mit allen bei ihm fich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion Hierselbst abzu-
liefern. Berlin, den 7. Juli 1579. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungésachen.
Kommission 11, für Voruntersuchungeo. Beschret- bung : Alter: 21 Jahre, geb. 21. August 1857, Geburt®2ort : Langenbielau, Größe: 175 cw, Haare: {warz gekräuselt, Augen: dunkelbraun, Augen- brauen: dunkel, Nase: proportionirt, Kinn: oval, Eesichtsbildung : oval, Mund : gesund, Gesicbtéfarbe: gesund, Sprache: deutsch, Gestalt: jchmächtig.
[6101]
Stecibrief, Der Weltgeistliche Joseph Gum-
Do V:
Amtshandlungen zu einer Geldstrafe von 500 M | die Eigenthümer dieser G.lder, oder deren Erben
recbtéfräftig verurtheilt worden. Sein jeziger Aufenthaltéort ist unbekannt. Es wird daher er- sudt, die ge: annte Strafe an dem Gumpricht zu vollstreten und uns zu den Akten V. 137/79 richt zu geben. Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.
Stecbricfs-Erledigung. Der hinter der un- Hoffmann aus Schön- !
vercheiihten Pauline brunn erlassene Steckbrief vom 9&Müärz 1878 ift erledigt. Schweidnitz, den 4. Juli 1879. König- liches Krei-geriht. I. Abtheilung.
gewöhnlich, Zähne: !
| 7. Juli 1879, Der Staatsanwalt.
Der am 13. August 1874 geyen: 1) den Metzger Julius Ernst Reey von Sophienhaus, 2) den Mezger Anton Friedrich Heinicke von Schlotau erlassene Steckbrief wird erneuert. Hanau, den
Ste“ briefserlediaung. Der hinter den früheren Ziegeleibefißer zu Groß-Gerstedt Friedrich Wil- ; helm August Hiurichs, zuletzt in Berlin, unterm 30, Juni cr. erlassene Steckbrief ist durch die Fest- nahme desselben erledigt. Salzwedel, den 8. Juli 1879. Königliches Krcisgericht. I. Abtheilung. ÿ
Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
[6103] Prociama.
Die Inhaber der nachstehend bezeichneten, angeb- lih verlorenen Hypotheken - ZJnstrumente, sowie ihre Rechtsnachfolger werden bierdurch aufgefordert, sih spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf
den 17. Oktober 1879, Vormittags 10 Uhr,
anberaumten Termin zu melden, indem alle unbe- kannten Interessenten mit ihren Ansprüchen präfklu- dirt und die Instrumente, Behufs neuer Ausferti- gung, amortisirt werden sollen:
a, Ausfertigung des Dienstablösungs - Recesses
vom 29. November 1828 und der Verhandlunz
6. Juni vom 15" September 1832, aus welchem auf
dem, dem Rentier Christian Kämmerich ge- hörigen, Band T, Blatt 25 dcs Grundbuchs von Schrepkow wverzeihneten Grundstü 1100 Thlr. Dienstablösungsgelder für den Eigenthümer des Ritterguts Kletke, Arnhold von Edcardftein, eingetragen stehen.
b. Ausfertigung des Dokuments vom 19. De- zember 1844, aus welchem auf dem, dem Han- delémann Ca!l Friedri Meyer zu Lohm ge- hörigen, Band 11, Blatt 193 des Grundbuchs von Lohm verzeihneten Grundftück, 250 Thlr. für den Zimmermann Wilhelm Dräger zu Lohm eingetragen stehen.
c. Ausfertigung des Dokuments vom 26. Juni 1848, aus welchem auf dem vorgenannten Grundstück für denselben Gläubiger 50 Thlr, eingetragen ftehen.
d. Ausfertigung des Dokuments vom 19. No- vember 1844, aus welem auf demselben Grundstück für denselben Gläubiger 250 Thlr. eingetragen ftehen.
e, Ausfertigung des Dokuments vom 26. Juni 1844, aus welchem auf demselben Grundstück für denselben Gläubiger 50 Thlr. eingetragen
ad 21, Oft. 1826
f. Ausfertigung des Dokuments v. 19, Oft. 1828 aus welchem auf dem, dem Uckerbürger Joachim Christian Friedrih Huth zu Kyritz gehörigen, Band I, Blatt 737 des Grund- buchs von Kyriß verzeichneten Grundstück, 11 Thlr. 5 Sar. 10 Pf. für den Zweihüfner Schroeder in Mechow eingetragen stehen.
g. Ausfertigung der Shuldurkunde vcm 29, August 1825 und 19, November 1828, aus welcher auf dem, den Gebrüdern Emil und Julius Steinbah zu Kyritz gehötigen, Band IIL, Blatt 383 des Grundbuchs von Kyritz ver- zeihnet-n Grundsiück, 100 Thlr. und 300 Thlr. für den Färbermeister Karl Leopold Steinbach zu Wustcrhausen a. D. eingetragen stehen.
9. Sanuar þ, Yusfertigung der Urkunde vom-5]* Mei “19806,
aus welcher auf dem, dem Bauer Joachim
Heinrich Bierrath zu Holzhausen gehörigen, Band 1.,, BVlatt 57 des Grundbuhs von
Holzhausen verzeibneten Grundstü, 359 Thlr.
E Johann Christian Zierrath eingetragen stehen. Kyritz, den 1. Juli 1879.
Königliche Kreisgerichtê-ommission.
[6102] Bekanntmachung.
Es befinden sich in un'erem Depositorio folgende nach §. 391 des Anhangs zur Algemeinen Gerichts- ordnung zum Aufgebot fich eignende Gelder: 1) 41 M 97 4, Vatererbe des seinem Aufenthalt nah unbekannten, zuleßt beim Sattler Sulz zu Clenze in Hannover in Arbeit gewesenen Sattler Julius Hermann Haas, am 15. Juni 1855 zu Berlin geboren, Sohnes des am 7. November 1871 zu Beelitz verstorb-nen, früher zu Berlin ocrtsangeköri- gen, \ch{ließlich domizillosen Schlossers Conrad Haas. 2) 10 M 20 S, Percipiendum des vor Jahren nach Rußland ausgewanderten, jeßt seinem Aufenthalt nah unbekannzien, am 1. November 1841 geborenen Sleiscergesellen Carl Gottlieb Kauffmann, Sohnes des am 2. April 1858 zu Seddin verstorbenen Büd- ner Andreas Kauffmann, aus der Kauffmann’schen Vormundschaftssache. 3) 5 4. 50 S, Percipiendum des verstorbenen Vergolder Carl Albeit Emil Mer- tens aus der Mertens’shen Vormundschafts\ache. 4) 86 M. 14 S, für die unbefannten Erben der verwittweten Handelsmann Kastner, aus der Kastner-
; è ; i f f H] j
Nach | Wittwen-Kasse abgeführt wer den jollen. Dt. Crone, den 27. Juni 1879, |
j
Î
2A ] | Nowaweß. pricht aus Wit1kow bei Dt. Crone ist dur Er- ;
4
kenntniß des uuterzeicneten Gerichts vom 18. April | fucungsfache gegen den Drahtbinder Johann Hall- wegen unbefugter Vornahme ron geistlichen ! stack und Genossen aus Ungarn.
\chen Pflegschaftssache. 5) 152 A 43 S aus der Lemke’schen Vormundschafts\acbe, deren Eigenthümer nicht festzustellen ist. 6) 24 4 85 4, kPercipien- dum der ihrem Aufentzalt nah unbekannten Jo- hanne Auguste *Sachtler, wahrscheinlih jeßt ver- ehelichten Tuchmachergeselle Selle, aus der Tuch- macher Sacbtlershen Vormuudschafts\ahe von 7) 28 M. 87 4, Percipiendum, deren Eigenthümer nicht zu ermitteln ift, aus der Unter-
Es werden daher aufgefordert, ihre Rechte binnen 4 Wochen bei uns anzuzeigen und naczuweisen, widrigenfalls die zu 1—7 auf:eführten Gelder zur Justiz-Offizianten-
Potsdam, den 27. Juni 1879, Königlich:8 Kreisgericht. Abtheilung I.
[6117]
Der 27 Jahre alte Schiffer Theodor Tück von ! hier hat seit 1876 seine Heimath verlaffen und auf j einem Schiffe Dienst genommen. / __ Zulett lag er frank in Amsterdam, scitdem ift über ihn keine Nachricht eingegangen.
Alle Diejenigen, welche über den Aufenthalt des 2c. Tük irgend welhe Auskunft zu geben vermögen, wollen folbe im Interefie der armen Wittwe bal-
T digst hierher gelangen laffen.
Gelsenkirchen, den 30. Juni 1879. Der Bürgermeister. Wattmann.
[GILGI Bekanntmachung.
Der auf 1 Kux an der Zehe Nachtigall-Tief- bau in Bommern lautende Kuxschein des Land- wirths Johann Friedrih Haarmann zu Stiepel ist verloren gegangen und die Amortisation desselben beantragt. i
Es wird daher ter unbekannte Inhaber dieses Kurxscheins aufgefordert, binnen 3 Monaten den Kurxschein dem unterzeibneten Gerichte vorzulegen, widrigenfalls er für amortisirt erflärt werden wird.
Hagen, den 4. Juli 1879. :
Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.
[4326] Oeffentliche Vorladung.
Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Friedrich Bormann, Maria, geb. Muth, zu Menden hat am 24. Mai 1878 gegen ihren genannten Ehemann wegen böswilliger Verlassung, Untreue und Be- drohung auf Ehescheidung geklagt.
Es wird daher der seinem Aufenthalte nah un- bekannte Fabrikarbeiter Friedrib Bormann hier- durch öoffentlih aufgefordert, in dem auf
den 1. September 1879, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 18, anstehen- den Termine persönlich zu erscheinen und die Klage zu beantworten, auch die mündlihe Verhandlung der Sache zu gewärtigen.
Erscheint derselbe in diesem Termine nicht, so wird in contumaciam gegen iha verfahren, dem- gemäß die Che aus obigen Ursachen getrennt und er für den allein {huldigen Theil erklärt werden.
Zserlohn, den 2. Mai 1879.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
Freitag, den 11. d. Vits,, Nachmittags 4 Uhr, soll auf dem Hofe der Kaserne Alexandrinenstraße Nr. 12/13 ein zum Militairdienst nicht mehr taug- lihes Dienstpferd öffentlich meistbietend gegen \o- fortige Bezahlung verkauft werden. Berlin, den 9. Juli 1879. Köniclihe 2. Abtheilung 1, Gar de-Feld-Artillerie-Negiments.
[6004] Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn.
Die Bahnhofs Restauration zu Leipzig foll zum 1. August c. anderweit verpachtet werden: Hierzu ist Termin auf:
den 18, Juki c., Vormit‘ags 10 Uhr,
in unserem Central-Büreau hierselb, Magde- burgerstr. 40 anberaumt worden. Pachtlustige wollen ihre bezüglihen Offerten bis zu diesem Ter- mine an unser Central-Büreau einsenden, woselb\t auch die Verpachtungsbedingungen eingesehen oder gegen Einsendung von 50 4 Copialien in Empfang genommen werden fönnen. Die Offerten sind zu versiegeln und mit der Aufschrift: Offerte auf Verpachtung der Bahnhofs - Restauration Leipzig zu versehen. E
Die Bahnhofs-Restauration zu Forst ist bereits vergeben.
Halle a. S., im Juli 1879, (à Cto, 140/7.)
Königliche Eisenbahn-Commission.
[6104]
Ausbietung von Arbeitskräften.
In der diesseitigen Strafanstalt werden am 1. Januar fut. a. die Arbeitskräfte von ca. 100 Ge- fangenen disponibel. Sie waren bisher zum größten Theil mit Schuhmacherei, Maschinenstrickerei und Gürtlerei beschäftigt.
Anerbieten sind bis zum 1. September er. an die unterzeihnete Direktioa einzureichen. Als Kaution ist der zweimonatlide Betraz der Arbeits[öhne zu hinterlegen. :
Die Mittheilung der Bedingungen erfolgt auf Erfordern.
Halle a. S., den 8. Juli 1879.
Die Direltion der Königlichen Strafanstalt.
(5987) Bergish-Märkische Eisenbahn.
Die Li:ferung des für den Winter 1879/80 erfor- derlihen Bedarfs von cà. 160 000 ks Prefß- kohlen bezw. Preßtorf zur Heizung von Per- sonenwagen soll im Wege ver öffentlihen Sub- mission vergeben werden.
Die bezüglichen Lieferungsbedingungen können von dem Vorsteher der Zentralkanzlei, Herrn Pelz bier- selbst, gegen Einsendung des Betrages von 50 4 bezogen werden.
Offerten nebst Proben sind kis zum 19. Juli d. J., Vor mittags 11 Uhx, mit der Au!schrift: Submission auf Lieferung von Preßkohlen versehen franko an unser maschinente{chnishes Bureau einzureichen.
Elberfeld, den 4. Juli 1879.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
[6037] Bekauntmachung.
Die bisher mit Couverts-Anfertigung beschäftigte Zabl von mindestens 40 Gefangenen des hiesigen Arresthauses soll mit dem 1. Oktober cr. wiederum zur Arbeit vergeben werden. — Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 31. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeihneten Verwal- tung festgeseßt und wollen Reflektanten ihre Offer- ten bis zu diesem Zeitpunkte übersenden.
Fe O ONNGEN liegen im Bureau zur Einsicht ofen.
Eiberfeld, den 4. Juli 1879.
Königl. Arresthaus-Verwaltung.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w, von öffentlichen Papieren.
[6120] Kundmachung, Einiösung der 6°% Schazantweisungen des Königreiches Ungarn vom Jahre 1874,
d rdllig am 1. August 1879,
Der Inbaker der Scatanweisung kann das Kapital nebft den leßten halbjährigen Zinsen vom Faäligfeitstermine, dem 1, August d. J. ab, gegen Einlieferung der fälligen Schatzanweisung und des dazu gehörigen Zinscoupons Nc. 10 na seiner Wahl bei einer der nachstehenden Zahlstellen erheben :
in London bei N. M. Rothschild & Sons, in Paris bei de Rothschild frères, in Budapest bei der Ung. Staats-Centralkasse, in Budapest bei der Ung allgem. Creditbank, in Wien bei der k. k. priv. österr. Creditaustalt für Handel und Gewerbe, in Wien bei S. M. von Rothschild, in Wien bei Moriß Wodianer, in Berlin bei der Direction der. Discouto- i Gesellschaft, in Berlin bi S. Bleichröder, in Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild i & Söhne, in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank ___ für Handel und Industrie. _Die Einlösung von Kapital und Zinsen erfolgt: in London in Pfund Sterling, in Paris in Francs zu dem Course der Vista-Wecsel auf London an dem der Einlösung voranzehenden
Tage,
in Mark deutsch. Reihswährung zu dem an der Berliner Börse notirten Course für fkurze Wesel auf London an dem der Einlösung vorhergehenden Tage, unbeschadet der Berech- tigung des Inhabers in Buda- pest, Wien, Berlin und Frank- furt a. M. die Einlösung in dem in der Schaßanweisung angegebenen Werthverhältnisse
in Budapeft
in Wien
in Berlin
in Frankfurt a. M.
zu fordern.
Nach Inhalt der in der Schayanweisung aus- gedrückten Bedingung ift der Stelle, bei welcher die Einlöfung der Schaßanweisung verlangt wird, vier- zehn Tage zuvor davon Anmeldung zu machen. Die bei der Anmeldung vorzuzeigende Schaßzanwei- sung wird von der betreffenden Stelle abgestempelt und muß alsdann an derselben Stelle zur Einlösung gebracht werden.
Budapest, am 7, Juli 1879.
Vom fön. ung. Finanzministecinm.
[6123]
Thüringische Eisenbahn.
Die Herren Aktionäre der Thüringisben Eisenbahngesell saft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den S8. 23 ff. des Eesellshaftsstatutes zu der am Donnerstag, den 7. August cr., Vormittags 11è Uhr, im Saale des Fr. Heldershen Restaurationtlokals zu Gotha stattfindenden
ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Gegenstände der Tagesordnung sind:
1) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden,
jede wieder wählbaren Herren:
Justiz-Rath Sterzing aus Gotha, Justiz-Rath
Panse aus Erfurt, Ba: quier Steckner aus Halle; 2) der Verwaltungsbericht für das Jahr 1878, welcher vom 24. Juli cer, ab bei allen Villeterpeditionen der Bahn zu haben ist. j
Jeder Aktionär, der an der Gencralversammlung Theil nehmen will, hat sib nach Maßgabe des S. 27 des Statuts und resp. §. 9 des Statutennachtrages bezüglich der Gotha-Leinefelder Bahn 8 Tage vorher, alfo bis eins{ließlid den 30. Juli c. während der Geschäftsftunden, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, als Besitzer von mindestens 5 Stammaktien oder mindestens 10 Stammaktien Litt, B., entweder dur deren Hinterlegung oder dur deren Anmeldung und Vorzeigung bci unserer Hauptkasse hier gegen entsprechende Bescheinigung zu legitimiren.
Gegen die Hinterlegungt- und Anmeldebescheinigungen (mit dcn Anmeldebescheinigungen sind die angemeldeten Aktien selbst am Tage der Versammlung wieder vorzuzeigen) werden von dem Legitimationsbureau die Karten zum Ein:ritt in das Versammluagslokal verabfolgt werden.
Die hinterlegten Aktien sind alsbald nah der Generalversammlung gegen Rückgabe der Hinter- legungéscheine von der Hauptkasse abzuholen und resp. zurückzufordern.
Zur Ausübung des Wakhl-
und Stimmrechts in der Gereralversammlung sind nur die legi- timirten Besitzer der Stammaktien tcr Hauptbahn (niht auch weéhalb auch nur ten ersteren gegen Vorweis- der Hinterlegungs- Fahrt nah dem Versammlungs8ort und zurück am Lage der Versammlung gewährt wird,
die der Aktien litt. Bb.) befugt, oder Anmeldebescheini zungen freie Welche Züge
hierzu benußt werden dürfen, wird durch Anschläge auf den Stationen bekannt gemacht werten. Dritte Personen können nur dann die Legitimation für Aktionäre und deren Vertretung in der Generalversammlung auf Grund schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie selbst Altionäre sind
und sich als folche legitimiren. Erfurt, dea 7. Juli 1879.
Die Direktion.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Olpe, mit | Lebenslaufs und der erforderlichen Atteste binnen
welcher ein Gehalt von jährli 600 M und ein Besoldungszushuß von jährlich 300 A verbunden ist, soll kommissarish beseßt werden. Bewerber um diese Stelle haben sich unter Einreichung eines
8 Wochen bei uns zu melden. 4. Suli 1879, lung d:8 Jnunern, von Rud
g Arnsberg, den Königliche Meier, Abthei- off.
“mte
/ gen.
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
h Das Abonnement beträgt 4 Æ 350 S | für das Vierteljaßr. |
| Insertionspreis für den Ranm einer Druckzeile Z8 „§
6
4 160.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hauptmann von Palézieux-Falconnet, Flügel- Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, den Königlichen Kronen - Orden dritter Klase; dem Bürgermeister Ho fstadt zu Lindlar im Kreise Wipperfürth den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse; sowie dem Steueraufseher a. D. Miehm zu Egeln im Kreise Wanz- leben, dem Kassendiener Ocker zu Elberfeld, dem Färber- gesellen Heinrich Müller ebendaselbst und dem Steinmetz Johannes Hahn zu Bockenheim im Kreise Hanau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Großherzoglih oldenburgishen Geheimen Ober- Regierungs-Rath Hofmeister, vortragenden Rath im Groß- herzoglichen Staats - Ministerium, Departement des Jnnern, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Großherzoglich oldenburgischen Baurath Bruhns zu Eutin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kaijerlih russishen Stabs- fapitèän Wizgaloff, Kommandanten der Kaiserlichen Gensd'armerie - Station in Alexandrowo, dem Direktor des Römisch-Germanischen Central-Museums zu Mainz, Dr. Lin - denschmit, und dem Abtheilungs-Chet im Königlich belgi- schen Ministerium der öffentlihen Arbeiten, Garnir, den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse; dem emeritirten Scullehrer Leiber zu Algolsheim im Ober - Elsaß das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Ackerer Philipp Goeßtz zu Brumath im Unter-Elsaß die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Nei.
Bel eB, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß - Lothringens. Vom 4. Juli 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
König von Preußcn 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :
F. 1. Der Kaiser kann landesherrliche Befugnisse, welche ihm kraft Ausübung der Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen zuslehen, einem Statthalter übertragen. Der Statthalter wird ais Kaiser ernannt und abberufen. Er residirt in Straß-
urg.
Der Umfan desherrlichen Befu bestimmt.
8. 2. Auf den Statthalter gehen zugleih die durch Ge- lege und Verordnungen dem Reichskanzler in elsaß-lothrin- gischen Landesangelegenheiten überwiesenen Befugnisse und Obliegenheiten, sowie die durch §. 10 des Gesetzes, betreffend die Einrichtung der Verwaltung, vom 30. Dezember 1871 (Gesezbl. für Elsaß-Lothringen von 1872 S. 49) dem Ober- Präsidenten übertragenen außerordentlihen Gewalten über.
8. 3. Das Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen und das Ober-Präsidium in Elsaß-Lothringen werden aufgelöst. Zur Wahrnehmung der von dem ersteren und dem Reichs- Fustizamte in der Verwaltung des Reichslandes, sowie der von dem Ober-Präsidenten bisher geübten Obliegenheiten wird ein Ministerium für Elsaß-Lothringen errihtet, welches in Straßburg seinen Siß hat und an dessen Spitze ein Staats- Sekretär Pee: :
8. 4. ie Anordnungen und Verfügungen, welche der es egr kraft des ihm nach §. 1 ertheilten Auftrags trifft, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeihnung des Staats- sekretärs, welher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.
In den im §. 2 bezeichneten Angelegenheiten hat der Staatssekretär die Rehte und die Verantwortlichkeit eines Stellvertreters des Statthalters in dem Umfange, wie ein dem Reichskanzlers nah Maßgabe des Gesezes vom 17. März 1878 (Rei ieeibs S. 7) substituirter Stellvertreter sie hat. Dem Statthalter ist vorbehalten, jede in diesen Bereich fallende Amtshandlung selbst vorzunehmen.
8. 5. Das Ministerium für Elsaß-Lothringen zerfällt in Abtheilungen. An der Spitze der Abtheilungen stehen Unter- Staatssekretäre. Dem Staatssekretär kann die Leitung einer Abtheilung übertragen werden. Das Nähere über die Orga- | Mi des Ministeriums wird durch Kaiserlihe Verordnung estimmt.
8. 6. Der Staatssekretär, die Unter-Staatssekretäre und die Räthe des Ministeriums werden vom Kaiser unter Gegen- zeihnung des Statthalters, die übrigen höheren Beamten des Ministeriums werden vom Statthalter, die Subaltern- und Unterbeamten vom Staatssekretär ernannt.
Auf den Staatssekretär und die Unter-Staatssekretäre
der dem Statthalter zu übertragenden lan- gnisse wird dur Kaiserlihe Verordnung
Berlin, Freitag,
Sämmtliche Beamte des Ministeriums sind Landesbeamte im Sinne des die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer betreffenden Geseßes vom 23. Dezember 1873 (Geseßbl. für Elsaß-Lothringen S. 479).
8. 7. Zur Vertretung der Vorlagen aus dem Bereiche der Landesgeseßgebung, fowie der Jnteressen Elsaß-Lothringens bei Gegenständen der NeiGsgG gung können durch den Statthalter Kommissare in den Bundesrath abgeordnet wer- den, welche an dessen Berathungen über diese Angelegenheiten Theil nehmen.
S. 8. Die in den 88. 5, 39, 52 und 68 des vorerwähn- ten Geseßes vom 31. März 1873 bezeichneten Befugnisse des Bundesraths gehen bezüglih der Landesbeamten auf das Ministerium über. Auch bedarf es der Zustimmung des Bundesraths, welche im §. 18 desselben Geseßes, sowie in S. 2 des die Kautionen der Beamten des Staates, der Ge- meinden und der öffentlichen Anßalten betreffenden Gesetzes vom 15. Oktober 1873 (Gesebbl. für Elaß-Lothringen S. 273) vorgesehen is, fortan niht mehr.
8. 9, Es wird ein Staatsrath eingeseßt, welcher berufen ist zur Begutachtung :
1) der Entwürfe zu Gesetzen,
2) der zur Ausführung von Gesezen zu erlassenden all- gemeinen Verordnungen,
3) anderer Angelegenheiten, welche ihm vom Statthalter überwiesen werden.
Durch die Landesgeseßgebung können dem Staatsrath auch andere insbesondere beschließende Funktionen übertragen werden.
S. 10. Der Staatsrath besteht unter dem Vorsiße des Statthalters aus folgenden Mitalie®ern:
1) dem Staatssekretär * "*] {
2) den Unter-Staatssekretären, ;
3) dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichte,
4) aht bis zwölf Mitgliedern, welche der Kaiser ernennt.
_ Von den unter 4 bezeihneten Mitgliedern werden drei auf den Vorschlag des Landesausschusses ernannt, die übrigén beruft der Kaiser aus Allerhöhstem Vertrauen. Die Ernen- nung erfolgt jedesmal auf drei Jahre.
Im Vorsißze des Staatsraths wird der Statthalter im Behinderungsfalle durch den Staatssekretär vertreten.
Die Geschäftsordnung des Staatsraths wird vom Kaiser festgestellt.
8. 11. Die Mitglieder des Kaiserlihen Raths in Elsaß- Lothringen (8. 8 des Geseßes vom 30. Dezember 1871) wer- den bis auf Weiteres in der Zahl von zehn durch Kaiserliche Verordnung ernannt.
8. 12. Die Zahl der Mitglieder des Landesausschusses wird auf ahtundfünfzig erhöht,
Von den Mitgliedern werden vierunddreißig nach Maß- gabe der in dem Kaiserlichen Erlaß vom 29. Oktober 1874 getroffenen Bestimmungen durch die Bezirkstage, und zwar zehn durch den Bezirkstag des Ober-Elsaß, elf durh den Be- zirkstag von Lothringen, dreizehn durch den Bezirkstag des Unter-Elsaß gewählt. Die Wahl von Stellvertretern findet ferner nicht statt.
S. 13. Von den übrigen vierundzwanzig Mitgliedern werden je eines in den Gemeinden Straßburg, Mülhausen, Met und Colmar, zwanzig von den zwanzig Landkreisen, in den Kreisen Mülhausen und Colmar unter Ausscheidung der gleihnamigen Stadtgemeinde, gewählt.
8. 14. Die Abgeordneten von Straßburg, Mülhausen, Meß und Colmar werden von den Gemeinderäthen aus deren Mitte gewählt.
Die Wahl in den Kreisen wird derart vorgenommen, daß die Gemeinderäthe aus ihren Mitgliedern, in Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern einen Wahlmann, in Ge- meinden mit über 1000 Einwohnern für je volle 1000 Ein- wohner mehr einen Wahlmann mehr wählen. dess na Wahlmänner jedes Kreises wählen den Abgeordneten esselben.
Die Wahlen der Abgeordneten werden innerhalb vier Wochen nach der Wahl der Wahlmänner vorgenommen. Wählbar zum Abgeordneten ist, wer das aktive Gemeinde- wahlrecht besißt und im Bezirke feinen Wohnsitz hat.
8. 15. Die Wahlen der Wahlmänner und der Abgeord- neten geschehen in geheimer Abstimmung auf drei Jahre.
Das Recht des Wahlmannes, sowie der von den Ge- meinderäthen unmittelbar gewählten Abgeordneten erlischt mit der Mitgliedschaft im Gemeinderath.
8. 16. Jn Gemeinden , deren Gemeinderath suspendirt oder aufgelöst ist, ruht das Wahlrecht.
8. 17. Die näheren Bestimmungen über die E der Wahlen werden durch Kaiserlihe Verordnung getroffen.
8. 18, Die nach §8. 13 bis 17 gewählten Abgeordneten haben, insofern sie noch nicht vereidet sind, bei ihrem Eintritt in den Landesausschuß den gleichen Eid ju leisten, wie die Mitglieder der Bezirkstage. Die Ausübung des Mandats wird dur die Leistung des Eides bedingt.
finden die ee eie der 88. 25, 35 des Vesayes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reihsbeamten, vom 31. März 1873 (Geseßbl. für Elsaß-Lothringen S. 479) Anwendung.
“ oder auflösen.
8. 19. Der Kaiser kann den Landesausschuß vertagen
| für Berlin außer den Pest- Anstalten auch die Expe- :
den 1. Juli Abends.
x 5 Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung an; f
b
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. s
1879.
Die Auflösung des Landesauschusses zieht die Auflösung der Bezirkstage nach fich.
Die Neuwahlen zu den Bezirkstagen haben in einem solchen Falle innerhalb dreier Monate, die Neuwahlen zu dem Landesaus\chuß innerhalb se{chs Monaten nah dem Tage der Auflösungsverordnung stattzufinden.
8. 20. Die Mitglieder des Ministeriums und die zu deren Vertretung abgeordneten Beamten haben das Recht, bei den Verhandlungen des Landesaus\chus}ses, sowie in dessen Abtheilungen und Kommissionen gegenwärtig zu sein. Sie müssen auf ihr Verlangen jederzeit gehört werden.
8. 21. Der Landesauss{huß erhält das Recht, innerhalb des Bereiches der Landesgeseßgebung Geseße vorzuschlagen | und an ihn gerichtete Petitionen dem Ministerium zu über- weisen.
Jm übrigen bleiben die in dem Geseße, betreffend die Landesgeseßgebung in Elsaß-Lothringen, vom 2. Mai 1877 (Reichs-Geseßbl. S. 491), sowie die im §. 8 des Gesetzes, be- treffend die Einführung der Reichsverfassung in Elsaß- Lothringen, vom 25. Juni 1873 (ebendaselbst S. 161) ge- troffenen Bestimmungen in Geltung.
8. 22. Das Gesetblatt für Elsaß-Lothringen — Geseß vom 3. Juli 1871 (Geseßbl. für Elsaß-Lothringen S. 2) — wird vom Ministerium in Straßburg herausgegeben, Die im S. 2 des erwähnten Geseges bezeihnete vierzehntägige Frist be- ginnt mit dem Ablaufe des Tages, an welchem das betreffende Stück des Geseßblattes in Straßburg ausgegeben worden ist.
S. 23. Der Zeitpunkt, an welchem dieses Geseg in Kraft tritt, wird durch Kaiserlihe Verordnung bestimmt. i
Urkundlih unter Unjterêr Es Unterschrift und beigedrudtem Kaiserlihen Jnsiegel. j
Gegeben Bád Ems, den 4. Juli 1879.
(L. S.) Wilhelm. von Bismarck.
Gesetz, betreffend Abänderungen des Reihshaushalts- Etats und des Landeshaushalts-Etats von Elsaß- Lothringen für das Etatsjahr 1879/80.
O 0 U 1879,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. ; verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung
des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: i
8. 1. Die im Landeshaushalts-Etat von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1879/80 unter Kapitel 1 Titel 1 und 3, Kapitel 13 Titel 1 und 4, Kapitel 14, Kapitel 61 und Kapitel 68 der fortdauernden Ausgaben vorgesehenen Fonds dürfen nur für Ausgaben, welche vor dem Beginn der Wirk- samkeit des die Verfassung und die Verwaltung Elsaß-Lothrin- gens betreffenden Geseßes vom 4. Juli 1879 entstanden sind und nur bis zu der durch diesen Termin bestimmten Quote des Jahresbetrages verwendet werden.
8. 2. Von dem Zeitpunkte ab, zu welhem das im 8. 1 bezeichnete Geseß vom 4. Juli 1879 in Wirksamkeit geseßt wird, tritt der beiliegende Nachtrag zum Landeshaushalts-Etat von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1879/80 derart in Kraft , daß für fortdauernde Ausgaben die durch jenen Zeit- punkt "aa Quote der FJahresbeträge verwendet wer- den darf.
S. 3. Zur Deckung der aus vorstehenden Bestimmungen sih ergebenden Mehrausgaben , soweit sie nicht aus den bei der Landesverwaltung für das Etatsjahr 1879/80 sich ergeben- den Einnahmen gedeckt werden können, dürfen nah Bedarf Schaßanweisungen ausgegeben werden. i ; Bezüglich dieser Schaßanweisungen finden die Bestim- mungen in §8. 5 bis 8 des Geseßes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1879/80, vom 31. März 1879 (Geseßbl. für Elsaß- Lothringen S. 5) mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle des Reichskanzlers der Statthalter und an Stelle des Ober-Präsidenten der Staatssekretär für Elsaß-Lothringen tritt. 8. 4. Von dem im Reichshaushalts-Etat für das Etats- jahr 1879/80 unter Kapitel 15 der Einnahme vorgesehenen besonderen FJahresbeitrage Elsaß-Lothringens zu den Aus- gaben für das Reichs-Schaßamt, das Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen und das Reichs-Justizamt gelangt der auf das Reichs-Schaßamt entfallende Betrag von 2550 A voll, der Mehrbetrag zu dem Theile zur Vereinnahmung, welcher dem Zeitabschnitt vom 1. April 1879 bis zum Beginn der Wirkjamkeit des Geseßes vom 4. Juli 1879 entspricht.
Von dem letzteren Zeitpunkte ab dürfen aus den im Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1879/80 für das Reichskanzler-Amt für Elsaß-Lothringen vorgesehenen Aus- gabefonds Ausgaben für die Verwaltung von Elsaß-Lothringen niht mehr geleistet werden. P
Urkundlih unter Unserer S Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel. Gegeben Bad Ems, den 5. Zuli 1879.
U, 05) Wilhelm.
von Bismarck.