1879 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Kew=KoFis, 12. Juli. (W. T. B)

Waarenbericht. Baumwolle m New-York 123/16, o, in Vew-Orleans 113. Petroleum in New-Y ork 63, do. in Philedelphia

63. rohes Petroleum 5, o, Pipe Fine Certificats

NMehi 4 D, 20 €.

mixei} 45 C, Zucker (Fair refipiug Muscovados) 63.

Rother Winteryeizen 1 D, 20 C. 28ais (01à

13%. Sehmielz (Marke Wilcox) 65, do, Wairhanks 64. Epeck (shori

cleer) 5% C, Getreidefracht 4x.

(— 1905 M).

D I, 70 C Kaffee (Rio-)

EFtsenbahn-Kinuazaer, Meozlenburgische Friedrioh-Franz-Eisenbahn, Im Juni cr. 390 576 M (— 16446 A6), seit 1 Jan. 221532

Bréslan - Warsohauer Elsenbahn.

Im Juni cr. 317413 A

Posen - Creuzburger Eisenbahn. Im Juni cr. 129247

(+ 4906 M), seit 1. Jan. + 40506 Æ

—+ 75 410 FI,

_ Amsterdam-Rotterdamer Eilsenbaby. Im Mai cr. 263 964 FI, (+ 14816 Fl), im Juni er. 285 132 Fl, (— 5050 FL}; seit 1. Jan.

EHEAaALEr

Waliner-Theatere Dienftag: 13. Gaftfpiel der K. K. Hofburgs(auspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. u. Frau Hartmann u. des Hrn. Thimig. Zum 13. Male: Rosenfranz und Güldeustern. Lust- spiel in 4 Aften von M. Klapp.

Mittwoch: 14. Gastspiel der K. K. Hofschauspieler.

Z. 14. M.: Rosenkranz und Güldenustern.

Fictoria-Theater, Direktica: Emil Hahn. Dienstag: Zum 13. Male: Sastspiel des Operetten - Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Die Königin von Golconda. Komisch- phantastishe Ausftattungs-Operette mit Ballet in 3 Akten nach Bürgers gleichnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaëlis. Musik von C. A.

aida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Brus. Die Kostüme angefertigt nah Angabe des Ober-Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nab Angabe des Maschinenmeisters Hrn. Geißler, Elektrishes Licht vom Inspektor Hrn. Krämer.

Residenz-Theater, Direktion: Emil Claar. Dienstag: 11. Gastspiel der K. K. Hof - Scau- \spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof- Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner und Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straß- mann aus Wien. Haus Darnley.

Krsis Theater, Direktion: Engel-Lebrun. Diensiag: Büädeker. S{wank mit Gesang in 1 Aft v. Belly. Aennchen vom Hofe. Schwank mit Gesang in 1 Aft von Ed. Jacobson. Nimrod. Pose mit Gesang in 1 Akt von H. Salingré. Vor und nah der Vorstellung, Abends bei brillanter Sllumination, Großes Garten-Concert. Anfang des Concerts 5 Ubr der Vorstellung 64 Uhr.

Serziania-Sommer-Theater. Dienstag: Benefiz für den Ober-Regisseur Herrn Werel. Onkel Bräsig. Lebensbild in 5 Akten nah Fritz Reuters „Ut mine Stromtid“.

Mittwoch: Gastspiel des Hrn. Heinrich Fischbach: Die Lieder des Musikanten. VBolksftück mit Ge- sang in 3 Abtheilungen und 7 Aufzügen von Rud. Kneisel. Musik von Ferd. Gumbert.

+7 8 2082 er . c Belle - Alliance - Theater, Dienstag: Von 6 Ubr an ununterbrochen: Großes Doppekl-Concert.

Tyrroler Natur - Sänger - Gesellschaft. Stey- risbes Damen-Quartett. Brillante Illumination

durch mebr als 15 000 Gaéflammen. Im Theater (Arfarg 7 Ubr): Gastspiel der K. K. Solotänze- rinnen uud Solotärzer vom K. K. Hofopern- Theater in Wien. Um 8 Uhr: Pas de deux. Um 94 Ubr: Szärdàs. Zum Schluß: Bolero, Hierzu: Marianneus Lüge. Entrée 50 -.

Mittwoch: Zweites großes Volksfest. Anusnahms- weise halbe Theater-Kafsenpreise. Auf Verlangen: Die Grille. Ländlihes Charakter-Gemälde in 5 Akten von Charl. Birch-Pfeiffer.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Fri. Rosalie Funke mit Hrn. Ingenieur Albert Hamann (Heßdorf U.-M.—Köthen).

Verehelicht: Hr. Dr. Johannes Klein mit Frl. Helene Grâmer (Brandenburg a. H.—Leipzig.)

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Lieutenant Dommes (Hannover). Hrn. Prof. Alfred Pernice (Halle). Hrn. Geh. Registrator Max Grißner (Berlin). Hrn. Seconde-Lieutenant von S{hleicher Il, (Berlin).

Gestorben: Hr. Wirkl. Eez. Rath Ernst Maxri-

milian von Carlowiß (Obershônau). Hr. Oberlchrer Dr. phil. Ewald Schmidt (Straßburg im Elsaß). Frau Oberst-Lieutenant Antonie

von Goeße, geb. von Lobenthal (Zabern). Frau Hauptmann Maria von Horn, geb. von Bernbardi (Wieéëbaden).

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

€92 [6201] Prociam.

Nah Angabe der Wittwe des Rechtsanwalts Friedrich Müller dahier ist die Originalausfertigung einer am 22, Mai 1851 von der Wittwe des Jo- hannes Brenzel, Catharina, Elisabetb, geb. Holl, zu Braach, ¡u Gunsten des genannten 2c. Müller von dem vorbinnizen Justizamt I1. dabier über ein zu 4 jg verzinélibes, nach { jähriger Kündigungsfrist rüdzabhlbares Darlehn von 250 Thaler unter Ver- pfändung ibres in Braach belegenen G:rundbesites errichteten Schuld- und Pfandverschreibung abhanden gekommen.

Amerika ausgewandert und über sein Leben seit 10 Jahren keine glaubwürdige Nachricht eingegan- gen sei. Die Antragsteller haben den im §. 7 des Gesetzes vcm 23. Mai 1848 über die Todeserklärung ver- \{ollener Personen vorgeschriebenen Eid abgeleistet. Demnach wird der Verschollene Christian Steins aus Dehnsen aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 19. Februar 1880, Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsftube angeseßten Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den unäcbsten bekannten Erben oder Nacbfelgern überwiesen werden foll. Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung aufgefordert und für den Fall der demnäcstigen Todeserklärung etwaige Erb- und Natbfolgeberechtigte zur Anmeldung ibrer An- sprüche unter der Verwarnung geladen, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht foil genommen werden. Alfeld, den 9. Januar 1879. Königliches Amtsgericht. T. Erxleben. [5727] Oeffentliche Ladung der L. Abtheilung des Königlichen Kreisgerichts zu Stralsund, vom 6. Juni 1879. Das Schiff „Ernst“, welches im Jahre 1852 er- baut worden, ist in unser Schiffsregijier Nr. 937 als Eigenthum des Schiffers Johann Swool zu Stralsund eingetragen. S Zum Zwecke der crsten Eintragung von Verpfän- dungen werden auf Antrag des School alle etwa zur Eintragung berechtigten Realgläubiger hiermit f, ihre Forderungea und Ansprüche spätestens in dem auf den 15. Oktober 1879, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtéstelle im Zimmer Nr. 44 anbe- raumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren Vorzugsrechten ausgeschlossen werden sollen. Das Präklusiv-Erkenntniß soil in der öffentlichen Sitzung zam 22, Oktober 1879, Vormittags 11 Uhr, bekannt gemacht werden.

Verkäufe, Berpachtungetn, Suutiffionen 2c.

Lot Bekanntmachung.

Zur Verdingung der bebufs Erweiterung der hie- sigen Garnison-Bäerei erforderlichen Tishlerarbei- ten incl. Material, sowie der Lieferung der be- nöthigten Granitplatten und Saargemünder Platten in öffentliher Submission ist bei dem unterzeich- neten Proviantamt Termin auf Dienstag, den 22. Juli er. Vorm. 11 Uhr, anberaumt, bis zu welchem Offerten mit der Auf- \c{rift: „Submission auf Tischlcrarbeiten (bezw. auf Lieferung von Granitplatten oder von Saar- gemünder Platten jede Offerte besonders) behufs Erweiterung der Garnison-Bäckerei“ Hierher einzu- reiben sind, deren Eröffnung alsdann erfolgt.

Die betreffeaden Bedingungen, Projektzeihnun- gen 2c. liegen in unserm Bureau Köpnicker- ftraße 16/17 zur Einficht aus.

Berlin, den 13. Juli 1879.

Kgl. Proviantamt.

[6189] Königliche Oftbahn.

Die Auétführung von rot, 110009 cbm Erdar- beiten, sowie des Mauerwerks für zwei Dur(lässe und einer 8 m weiten Unterführung zum neuen Rangierbabhnhof bei Lichtenberg, soll ungetheilt ver-

dungen werden. Submissionsbedingungen und Zeichnungen liegen werktägliÞh von 9—4 Uhr im

Bureau des Unterzeichneten, Lichtenberg, Frank- furter Chaussee Nr. 198, aus. Termin den 21. Juli 1879, Vormittags 11 Uhr, bendaselbst. Der NRegierungs-Banmeifter. RNhenius.

[6211]

Die Lieferung von 9 halbweißen Kachel-Oefen und 66 eisernen Kasernen-Defen (System Schuldt in Altona) foll im Wege der Submission verdungen werden.

Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift :

„Submissiou auf Ofeu-Lieferung“ versehen bis zu dem am i 24, Zuli d, J, Vormittags 11 Uhr, in unserem Bureau, Karlstraße Nr. 27, anstehenden Termine bierbher einzureichen,

Die Lieferungs-Vedingungen liegen im Bureau der Garnison-Verwaltung zur Einsicht aus.

Kiel, den 11. Juli 1879.

Kaiserliche Viarince-Garnison-Verwaltung.

[6207] Bekauntmachung.

_ Für die unterzeichnete Verwaltung sollen 160 Ta-

feln verschiedene Fourniere beschafft werden. Lieferungs-Offerten sind mit der Aufschrift:

11 Uhr, im Buceau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Crstattung der Kopialien von # 0,50 abschriftiliÞ mitgethe;lt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben und Proben bei der Ver- waltung zur Eiosicht aus.

Kiel, den 9. Juli 1879, Yateriaglien-Magazin-Verwaltung der Kaiserl ichen Werft.

Vorloofung, Amortifatton, Dimütablung u. #. wv. 208 öFentliches Bapierens

Bekanntmachung. Bei der beute in Gegenwart eines Notars be- wirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stammaktien der Niederschlesish- Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1452 Stü gezogen worden.

Dieselben werden den Besißern mit der Auf- forderung gekündigt:

den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für G E d. I. vom 15, Dezember . . a gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst Talons bei der Staats\chulden-Tilgungskafse hier- selbst, Oranienstraße 94, in den gewöhnlichen Ge- \cäftsstunden zu erheben.

Die Einlöfung kann au bei den Regierungs8-

Hauptkafsen, bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und det Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osna- brück und Lüneburg bewirkt werden. Zu diesem Zwecke sind die Dokumente nebst Talons einer dieser Kassen einzureichen, welche sie der Staatss{ulden-Tilgungskasse zur Prüfung vor- zulegen, und nach erfolgter Feststellung die Aus- zablung zu besorgen hat.

Bom 1, Januar f. J. hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

Zugleih werden die bereits früher au®geloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rüdckständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken auf- gerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufge- hört hat.

Berlin, den 1. Juki 1879.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Löwe. Rötger.;

Bekanntmachung. Bei der beute in Gegenwart eines Notars be- wirkten Verloosung der für das Jahr 1879 zu tilgenden Prioritäts-Obligationen der Nieder- \chlesisch Märkischen Eisenbahu sind die in der Anlage aufgeführten 397 Stück Ser. I. à 100 Thlr. und (D L A 20 Sir. gezogen worden. Dieselben werden den Besißern mit der Auf- forderung gefkfindiat, den Kapitalbetrag vom 1. Januar k. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen nit mehr zahlbaren Coupons über die Zinsen vom 1. Januar k. J. ab nebst Talons bei der Staatéschulden-Tilgungskasse bier- selb, Oranienstraße 94, in den gewöhnlichen Ge- \chäâftsstunden zu erheben.

Die Einlösung kann auch bei den Regierungs- Hauptkassen, bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und den Vezirks-Hauptkafsen in Hannover, Dêna- brück und Lüneburg bewirkt werden.

Zu diesem Zwecke sind die Dokumente nebst Coupons und Talons einer dieser Kassen einzureichen, welbe sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und na erfolgter Feststellung die Auszahlung zu besorgen hat.

Der Betrag etwa fehlender Coupons wird vom Kapitale gekürzt.

Vom 1. Januar k. J. ab hört die Ver- zinsung der gekündigten Dokumente auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeicneten noch rückständigen Doku- mente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihre Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 1. Juli 1879.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden,

Lôwe. Rötger.

0191) Ausloosung der Stadt Casseler Obligatioueun der 4 prozentigen Aulecihe vou 700,000 Thaler de 1872.

Zur Rückzahlung am 2. Januar 1880, mit wel- chem Tage auch die Verzinsung aufhört, sind fol- gende Obligationen der vorgenannten Anleihe beute ausgeloost worden: Serie A, Nr. 99, 159 und 230, je über 1000 en N Serie B. Nr. 177, 244, 295, 302, 537 und 577 e A De Ée C E, 25 40, (L 120 260 297 372 und 480, je über 200 Thaler,

Serie D. Nr. 101, 120, 125, 213, 330, 333, 355 414, 437 und 446, je über 190 Thaler.

Außer bei der hiesigen Stadthauptkasse erfolgt die Nückzahlung bei der Preußishen Central- Bodven-Credit-Actien- Gesellschaft zu Berlin und bei dem Bankhaus Wè, A. von Nohschild & Söhne zu Frankfurt a. M, gegen Nückgabe der Obligationen nebst Coupons und Talons. Dieselbe findet auf Verlangen auc {on ror jene:n Termin gegen Vergütung der Zwischenzinsen statt.

An Rüständen aus früheren Verloosungen werden hier D E n

aus der Verlossung von 1877:

Serie E E er 500 Thaler,

aus der Verloosung von 1878:

Serie B. Nr. 189 über 500 Thaler,

Serie C. Nr. 44 und 161 je über 200 Thaler,

Serie D. Nr. 112 und 312 je über 100 Thaler, deren Inhaber zur Erhebung der Capitale hiermit wiederholt aufgefordert werden.

Cassel, am 9. Juli 1879.

Der Oberbürgermeister der Residenz. eise,

ZBochen-AnrSweise der deutschen Zettelban?ken.

Braunschweigische Bank.

[6217| Stand vons 7, Juli 1879, L Activa. eal Band A 209, 25. Beichskassonscheine é G - 685. Noten znâerer Banken, 2 172,200. —-, Wechsel-Bestand » 8,546,039. 05. Lombard-Forderungez , 4 L 919,380. S Effecten-Bestand 2 L a Sonstige Activa , S 5,322,309. 50. Pauelva Grundkapital , 5 . #6 10,500,000, —. Reservefonds . , , x 308,955. 45 U oln, 24220400 Sonstige täglich fällige Yorbind- lichkeiten S a LTSC CD00. An eine Kündigungefrist gebun- dene Verbindlichkeiten , » 1,421,900. —. Bonstige Passiva , 297,140. 25,

Eventnells Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlands zahlbaren Wechsela 4 1,594,625, 30. Braunaehweig, den 7, Juli 1879, Die BDirecetian.

Bewig, Stübel, [6209] Ge At Iaber ns er Geraer Bank,

S Activa. Kassen-Bestände E 302600 D S 1,949,211 Lombards . A OS2SOI Effekten . —: 208/679 Debitoren. a, « 7,990,465

: Passiva. Aktienkapital e. 6,600,000 Depositen . è 104825 Accepte L230 4 Creditoren 4/904 310 Reservefonds. . . 2 DOLISG Spezial-Reserven . . 385,737

Gera, den 30. Juni 1879. Die Direktion,

[6123]

Gegenstände der TAGeFRFAUKNG sind: 1) Wakbl von drei Mitglie

Thüringische Eisenbahn.

E Die Herren Aktionäre der Thüringisben Eisenbahngesellschaft werden uuter Hinweis auf die Bestimmungen in den §8. 23 ff. des Gesellshaftsftatutes zu der am Dounuersiag, den 7. August cr., Vormittags 11} Uhr, im Saale des Fr. Heldecrshen Restaurationélokals zu Gotha stattfindenden

ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

S ) : dern des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren: Justiz-Rath Sterzing aus Gotha, Justiz-Rath 9) Hane aus O: Let due D E E Lis er Verwaltungsbericht für das Jahr 1 welcher vom 24. Juli cr. ab bei all Billetexrpeditionen der Bahn zu haben ist. ( I ta

Auf Antrag der genannten Wittwe Müller, welde | ing 5 : Z Feder Aktionär, der an der Generalversammlung Theil nehmen will, hat sib na den Uebergang der bezeihneten Forderung auf sie po r S EE von. Fournieren“ | 58 8, 27 des Statuts und resp. §. 9 des Statutennachtrages bezüglih der Gott Cinetbor Be glaubhaft gemacht hat, werden alle diejenigen Per- ; 0 E L , ZUli Er ormittags 11 Uhr, | Tage vorher, also bis eins{ließli% den 20. Juli c. während der Geschäftsstunden, Vormittags von 9 bis jonen, welwe Ansprücbe an die gedachte Urkunde zu L 2 VET be rzeihneten Behörde anberaumten | 19 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, als Besitzer von mindestens 5 Stammaktien oder mindestens 10 baben glauben, aufgefordert, solhe bis spätestens im | “Hie B R Ee I ; ,_| Stammaktien Litt. B, entweder durch deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vorzeigung Termin Artrá S O Fe he auf Por Sees bei unserer Hauptkasse hier gegen entsprehende Bescheinigung zu legitimiren. am 18, September d. Z., Morgens 11 Uhr, Ctz. bie li n iteetk t E S 2e I M Gegen die Hinterlegungs- und Anmeldebescheinigungen (mit den Aumeldebescheiuigungen geltend zu macen, widrigenfalls die Urkunde zum n¿b Ti 9 b mil get X WETDeN, Lee: nebst den | find die angemeldeten Aktieu selbst am Tage der Versammlung wieder vorzuzeigen) werden wed ter Löschung für fraftlos erklärt werden wird, | 1aberen Dedarséangaven 1m Dureau der Verteal- | pon dem Legitimationébureau die Karten zum Eintritt in das Versammlungslokal verabfolgt werden.

Roteuóvurg a./#F., den 3. Juli 1879. tung aus. : s R Die hinterlegten Aktien sind alskald nach der Generalversammlung gegen Rückgabe d intere Königliches Kreiégericht. a Berri E E uh [t legungésheine von der Hauptkasse abzuholen und resp. zurückzufordern. G I E L Gleim. agaz erwaitung Zur Ausübung des Wahl- und Stimmrechts in der Generalvetsammlung sind uur die legi-

der Kaiserlichen Werft, timirten Besißer der Stammaktien der Hauptbahn (niht auch die der Aktien Litt. B.) befugt,

weéhalb auch nur den ersteren gegen Vorweis der Hinterlegungs- oder Anmeldebes{heinigungen freie

[248] Edictalladun Bekanntmahnung, Fahrt nah dem Versammlungsort 1 ü Ñ ä i j g. 4, = - Sis mmlung8ort und zurück am Tage der Versammlung gewährt wird. Welche Züge g Für die unterzeihnete Verwaltung sollen 45 Stück ierzu benußt werden dürfen, wird durch Anschläge Zut den Stationen bekannt gemacht werden. Ne 388

Die Ebefrau des Köthners if e f : ¿ H Die Ehefrau h August Steins, | eiserne patent ges{weißte Rohre, 940 wm lang, Tritte Personen können nur dann die Legitimation für Aktionäre und deren Vertretung in der

Auguste, geb. Steins, in Lübrechtsen und ter Haus- | 106 mm äußerer Durhmesser, 4 my F schn Heinri Niemever in Warzen haben beantragt, | besGafft werden. S E L schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie selbst Aktionäre sind Die Direktion.

den etra 59 oder 69 Tahre alten Christian Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift j Steins aus Dehnsen für todt zu erklären, da der- | „Submis on auf Lieferung ‘voi eisernen Hon MSTRES De fe aEe LO/D, jelbe vor 25 oder 26 Jahren über Bremen nach ! ren“ bis zu dem am 24, Juli cr,, Mittags

N B B

Deutscher Reichs-Anzeiger

Und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abounement beträgt 4 A 50 & h für das Bierteljahe.

e

" Jusertionspreis für den Raum einer Druzeile 30 24

¿ 1653,

A T A. L E Bt È

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: dem bisherigen Bürgermeister von Cüstrin, Hermann Winchenbach, den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der S(leife; dem Pfarrer Dr. Ehrhart zu Kokoßko, im Kreise Culm, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem pensionirten Hauptsteueramtsdiener Borchers zu Linden bei Hannover das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Keich.

Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Vom /- JUli 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Ersier Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.

8. 1. Die Vergütung für die Berufsthätigfkeit des Rechts- anwalts in einem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, auf welches die Civilprozeßordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, sowie für die berathende Berufsthätigkeit des Rehtsanwalts, welche den Be- ginn oder die Fortseßung eines solchen Verfahrens betrifft, bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes.

8. 2. Für die Ausführung eines Austrags, dessen ge- meinschaftlihe Erledigung mehreren Rechtsanwälten über- tragen ift, steht jedem derselben die volle Vergütung zu.

8. 3. Bei Ausführung von Aufträgen mehrerer Auftrag- cber dur dieselbe Thätigkeit haftet jeder Austraggeber dem echtsanmwalte für denjenigen Betrag an Gebühren und Aus-

lagen, welcher bei abgesonderter Ausführung seines Auftrags erwachsen sein würde. Die Mitverhaftung der anderen Auf- traggeber kann dem Rechtsanwalte gegenüber * nicht geltend gemacht werden.

8. 4. Für die Thätigkeit als Beistand stehen dem Rechts- anwalte die gleichen Gebühren zu wie für die Vertretung.

8, 5. Für Unterzeichnung eines Schriftsazes erhält der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für Anfertigung defselben.

8. 6. Für Anfertigung und Uebersendung von Rech- nungen über Gebühren und Auslagen und für Zahlungs- aufforderungen wegen derselben kann der Rehtsanwalt eine Gebühr nit beanspruchen.

8. 7. Bei dem Betrieb eigener Angelegenheiten kann der Nechtsanwalt von dem zur Erstattung der Kosten des Ver- fahrens verpflichteten Gegner Gebühren und Auslagen bis zu dem Betrage fordern, in welhem er Gebühren und Aus- aen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen önnte.

___ §. 8. Der niedrigste Betrag einer jeden nach den Vor- schriften der Abschnitte zwei bis vier zu berechnenden Gebühr wird auf eine Mark bestimmt.

Bweiter Ab Gn t Gebühren in bürgerlichen Nechtsstreitigkeiten. 8. 9, Jn bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten werden die Ge-

bühren nah dem Werthe des Streitgegenstandes erhoben. Der Gebührensaß beträgt bei Gegenständen im Werthe:

1) bis 20 M einschließlich E 2) von mehr als 20 bis 60 M einshließlih 3 ,„ 3 1 1 1 120 I T4 "” 4 V/ 4 4) 1 1 "” 120 " 200 1 , f 1 5) , ," ," 200 "u 300 , ,” 10 1 6) 1 1/4 1 300 1 450 r" 1 14 ,I 2 , 1 TT4 450 ,"” 650 11 "” 19 " 8 1 11 14 650 1 900 1 "” 24 r 9) 11 1 "” 900 1 200 ,” " 28 10) 1 ,” ,” 1 200 ," 1 600 1 1 32 , 11) 1 ,"” T l 600 "” 2 100 1 ,” 36 ,"” L) v e, 2/00, n 40 13) , 1 I” 2 700 Id 3 400 " 74 44 , 16) ," ,” "” 3 400 1 d 300 " ,"” 48 11 15 1 1 [74 4 300 "” D 400 1 1 52 . 16) ,” "” "” 5 400 "” 6 700 ,” 1 56 ,” 17) 1 V T4 "” 6 700 8 200 1 1" 60 1), 8 200 10 000 64

Die ferneren Werthsklassen steigen um je 2000 f und die Gebührensäße in den Klassen bis 50 000 4 eins{hließlich um je 4 4, bis 100 000 # einshließlich um je 3 #, und darüber hinaus um je 2

8. 10. Auf die Werthsberehnung finden die Vorschriften der 88, 9 bis 13 des Gerichtskfostengeseßes Anwendung.

8. 11. Die für die Berehnung der Gerichtsgebühren maßgebende Festseßung des Werthes if für die Berehnung der Gebühren der Rechtsanwälte maßgebend.

__8§. 12. Gegen den im §. 16 des Gerichtskostengeseßes be- zeihneten Beschluß steht dem Rechtsanwalte die Beschwerde nach Maßgabe der 88. 531 bis 538 der Civilprozeßord- nung zu,

8. 13. Die Sägte des §8. 9 stehen dem als Prozeßbevoll- mächtigten bestellten Rehtanwalte zu:

1) für den Geschäftsbetrieb, einshließlich der Jnformation (Prozeßgebühr);

2) für die mündliche Verhandlung (Verhandlungsgebühr) ;

3) für die Mitwirkung bei einem zur Beilegung des Rechtsstreits abgeschlossenen Vergleiche (Vergleichsgebühr).

Die Säte des §. 9 stehen demfelben zu fünf Zehn- theilen zu:

4) für die Vertretung in dem Termine zur Leistung des dur ein Urtheil auferlegten Eides, sowie in einem Beweis- aufnahmeverfahren, wenn die Beweisaufnahme nicht blos in Vorlegung der in den Händen des Beweisführers oder des Gegners befindlihen Urkunden besteht (Beweisgebühr).

8. 14. Soweit der Auftrag vor der mündlichen Ver- handlung erledigt ist, ohne daß der Rechtsanwalt die Klage eingereiht hat oder einen Schriftsaß hat zustellen lassen, steht ihm die Prozeßgebühr nur zu fünf Zehntheilen ju.

Jn einem Verfahren, für welches eine mündliche Verhand- lung durch das Gesetz nit vorgeschrieben ist, findet die gleiche Ermäßigung siatt, soweit der Auftrag erledigt is, bevor der Antrag an das Gericht eingereiht, der mündliche Antrag ge- stellt oder der Auftrag an den Gerichtsvollzieher oder den diesen Auftrag vermittelnden Gerichtsschreiber ertheilt ift.

8. 15. Die Verhandlungsgebühr steht dem Rechtsanwalte niht zu, welcher zur mündlihen Verhandlung geladen hat, ohne daß dieselbe durch das Geseß vorgeschrieben oder dur das Gericht oder den Vorsißenden angeordnet war.

8. 16. Für eine nicht fkontradiktorishe Verhandlung (Gerichtsfostengeseß 8. 19) steht dem Rechtsanwalte die Ver- handlungsgebühr nur zu fünf Zehntheilen zu. Diese Minde- rung tritt in Ehesaczen und" fi Ven b9r dic Landgerichte ge- ga Entmündigungssachen nit ein, sofern der Kläger ver-

andelt.

Die Verhandlung im vorbereitenden Verfahren (Civil - prozeßordnung §8. 313 bis 316) gilt als kontradiktorishe münd- liche Verhandlung.

8. 17. Jnsoweit sih in den Fällen des §. 13 Nr. 4 die Vertretung auf die weitere mündliche Verhandlung erstreckt, erhöht sich die dem Rechtsanwalte zustehende Verhandlungs- gebühr um fünf Zehntheile und, wenn die weitere mündliche Verhandlung eine nicht kontradiktorishe ist, um die Hälfte dieses Betrags.

s. 18. Die Vergleichsgebühr steht dem Rechtsanwalte nur zu fünf Zehntheilen zu, wenn ihm für denselben Streit- gegenstand die volle Verhandlungsgebühr zusteht und der Vergleih vor dem Prozeßgeriht oder einem ersuchten oder beauftragten Richter abgeschlossen ist.

8. 19. Sechs Zehntheile der in den 88. 13 bis 18 be- stimmten Gebühren erhält der zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Nehtsanwalt für die Vertretung im Urkunden- oder Wechselprozesse (Civilprozeßordnung §8. 555 bis 567).

s. 20. Fünf Zehntheile der in den §8. 13 bis 18 be- stimmten Gebühren erhält der Rechtsanwalt, soweit die dur die Gebühr zu vergütende Thätigkeit aus\chließlich die im Gerichtskfostengeseze §8. 26 Nr. 1 bis 10 bezeichneten Gegen- stände betrifft.

8. 21. Der Rechtsanwalt erhält neben den ihm sonst zu- stehenden Gebühren die Prozeßgebühr nur zu fünf Zehn- theilen, wenn seine Thätigkeit ausschließlich die Erledigung eines bedingten Urtheils betrifft.

8, 22. Der Rechtsanwalt erhält die Prozeßgebühr und die Verhandlungsgebühr nur zu fünf Zehntheilen, wenn seine Thätigkeit Anträge auf Sicherung des Beweises (Civilprozeß- ordnung 88. 447 bis 455) oder die Anordnung der von Schiedsrichtern für erforderlih erachteten richterlihen Hand- lungen (Civilprozeßordnung §. 862) betrifft. Für die Ver- tretung bei der Beweisaufnahme erhält der Rechtsanwalt die Beweisgebühr (8. 13 Nr. 4).

8. 23. Drei Zehntheile der in den §8. 13 bis 18 be- stimmten Gebühren erhält der Rechtsanwalt, wenn seine Thätigkeit betrifft :

1) die im Gerichtskostengeseßze S. 27 Nr. 1, §. 34 Nr. 1, 8. 35 Nr. 2, 4, 8. 47 Nr. 1 bis 12 bezeihneten Angelegen- heiten;

2) die Zwangsvollstreckung.

8. 24, Zwei Zehntheile der in den 88. 13 bis 18 be- stimmten Gebühren erhält der Rechtsanwalt, wenn seine Thätigkeit die im Gerichtskostengeseße §. 35 Nr. 1, §. 38 be- zeihneten Anträge oder Gesuche betrifft.

8, 25. Jede der im §. 13 benannten Gebühren kann der Rechtsanwalt in jeder Jnstanz rücksichtlich eines jeden Theils des Streitgegenstandes nur einmal beanspruchen.

8. 26. Für die Bestimmung des Umfanges einer Fnstanz im Sinne des §8. 25 finden die Vorschriften der §8. 30, 31 des Gerichtskfostengeseßes entsprehende Anwendung.

8, 27. Jm Falle der Zurücknahme oder Verwerfung des egen ein - Versäumnißurtheil eingelegten Einspruhs gilt das Berfabvén über denselben für die Gebühren der Rehtsanwüälte, mit Ausnahme der Prozeßgebühr, als neue Fnstanz.

Im Falle der Zulassung des Einspruchs steht dem Rechts- anwalte des Gegners der den’ Einspruch einlegenden Partei

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den 15. Juli Abends.

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7 A as Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung anu; é

für Berlin außer den Peft- Anstalten anch die Expe- |

dition: SW. Wilhelmfir. Nr. 32.

1879,

die Gebühr für die mündlihe Verhandlung, auf welche das Versäumnißurtheil erlassen ift, besonders zu.

Jst das Versäumnißurtheil wegen Nichtersheinens des Schwurpflichtigen in einem zur Eidesleistung bestimmten Ter- mine ergangen (Civilprozeßordnung §. 430), so finden die Bestimmungen des Absayz 2 auch auf den Rechtsanwalt der Partei Anwendung, welche den Einspruch eingelegt hat.

8. 28. Das ordentliche Verfahren, welches nah der Ab- standnahme vom Urkunden- oder Wechselprozesse sowie nah dem mit Vorbehalt in demselben erlassenen Urtheil anhängig bleibt (Civilprozeßordnung §8. 559, 563), gilt für die Bereh- nung der Gebühren des Rechtsanwalts als besonderer Rechts- streit; der Rechtsanwalt muß sich jedoch die Prozeßgebühr des

| Urkunden- oder Wechselprozesses auf die gleihe Gebühr des

ordentlichen Verfahrens anrechnen.

8. 29. Die im 8. 13 benannten Gebühren umfassen die gesammte Thätigkeit des Rechtanwalts von dem Auftrage bis zur Beendigung der Jnstanz.

Zu der Jnstanz gehören insbesondere: j

1) das Verfahren behufs Festsepbung des Werthes des Streitgegenstandes ;

2) Zwischenstreite mit Nebenintervenienten sowie mit Zeugen oder Sachverständigen ;

3) das Verfahren zur Sicherung des Beweises (Civil prozeßordnung §8. 447 bis 455), wenn die Hauptsache an- hängig ist;

4) das Verfahren über einen Antrag auf Anordnung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Ver- fügung, sowie über einen Antrag auf vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung einer Zwangsvollstreckung (Civil: pcozeßordnung #8. 647, 657, 688, 690 Absay 3, §8. 696, 710 Assaß 4), soweit das Verfahren mit dem Verfahren über die Hauptsache verbunden ist ;

5) das Verfahren über einen Antrag auf Aenderung einer Entscheidung des beauftragten oder ersuhten Richters oder des Gerichts\chreibers (Civilprozeßordnung §. 539);

6) das Verfahren über die im Gerichtskostengeseße 8. 47 Nr. 1 bis 12 bezeichneten Streitpunkte und Anträge;

7) die Zustellung und Empfangnahme der Entscheidungen und die Mittheilung derselben an den Auftraggeber ;

8) die Uebersendung der Handakten an den Bevollmäch- tigten einer anderen Jnstanz.

8, 30. Die Gebühren werden besonders erhoben für die Thätigkeit bei Streitigkeiten und Anträgen, welche betreffen :

1) die Sicherung des Beweises (Civilprozeßordnung §8. 447 bis 455), wenn die Hauptsahe noch nicht an- hängig ist;

2) das Verfahren über einen Antrag auf Anordnung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Ver- fügung, sowie über einen Antrag auf vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung einer Zwangsvollstreckung (Civilprozeßordnung §8. 688, 690 Absaß 3, §8. 696, 710 Absatz 4), sofern das Verfahren yon dem Verfahren über die Hauptsache getrennt ist ;

3) den Betrag der zu erstattenden Prozeßkosten (Civil- prozeßordnung §8. 98, 99).

Wird die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Auf- hebung der Zwangsvollstreckung bei dem Vollstreckungsgericht und bei dem Prozeßgericht beantragt, so wird die Prozeß- gebühr nur einmal erhoben.

8. 31. Jn der Zwangsvollstreckung bildet eine jede Voll- streckungsmaßregel zusammen mit den durch dieselbe vorbe- reiteten weiteren Vollstrefungshandlungen bis zu der durch die Maßregel zu erlangenden Befriedigung des Gläubigers Eine Jnftanz.

Die landesgeseßlihen Bestimmungen in Betreff der Ge- bühren für eine den Landesgeseßen unterliegende Zwangs- vollstreckung bleiben unberührt.

8. 32, Das Verfahren über einen Antrag auf Erthei- lung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung (Civilprozeß- ordnung §. 669), das Verfahren zur Abnahme des Offen- barungseides (Civilprozeßordnung §8. 781, 782) und die Aus- führung der Zwangsvollstrekung in ein gepfändetes Ver- mögensrecht durch Verwaltung (Civilprozeßoronung §. 754 Absatz 3) bilden besondere Fnsianzen der Zwangsvollstreckung.

§. 33. Die Vollstreckung der Entscheidung, durch welche der Schuldner nah Maßgabe des §. 773 Absaß 2 der Civil- prozeßordnung zur Vorauszahlung der Kosten verurtheilt wird, scheidet aus der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Handlung als besonderes Verfahren aus.

Soll die Zwangsvollstreckung auf Unterlassung oder Dul- dung einer Handlung durch Strafen ausgeführt werden (Civilprozeßordnung §8. 775 Absaß 1), so bildet eine jede Ver- urtheilung zu einer Strafe nah Maßgabe der Vorschriften des 8. 29 den Schluß der Jnstanz.

Die Erwirkung der einer Verurtheilung vorausgehenden Strafandrohung (Civilprozeßordnung §. 775 Absaß D gehört

zur Sas der Hauptsache; dem Rechtsanwalte, welcher diese Jnstanz nicht geführt hat, steht die im §. 23 bestimmte Gebühr zu.

8. 34, Bei B ils e der Zwangsvollstrekung auf Vornahme einer Handlung durch Geldstrafen oder Hast

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