1879 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 19. Juli, (Bericht über den Verkehr in Hypotheken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Der Verkehr in Immo- bilien hat zwar wegen der Abwesenheit vieler Interessenten auch in der letzten Woche grössere Lebhaftigkeit nicht entfaltet; dech kam eine Anzahl Umsätze zu Stande, welche durch den hohen Werth der betroffenen Objekte das Geschäft erfolgreicher gestalteten, als in den entsprechenden Perioden der Vorjabre. Am Hypo- thekenmarkt hielt die sommerliche Stille unverändert an, Die in geringem Maase hervortretenden Geldgesuche auf gute und feinste erste Siellen beziehen sich meistens auf entfernte Termine, nicht

Theater, |

Fallner-Theater, Sonntag: 18. Gaftfviel |

der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 18, Male: Rosenïranz und Güldeustern, Lusft- spiel in 4 Akten von M. Klapp.

Montag: 19. Gastspiel der K. K. Hofburg- \{hauspieler. Zum 19. Male: Rosenkranz und Güldenstern,

(6360)

Yicieria-Theater, Direktion: Emil Habn. Sonntag: Zum 18. Male: Gastspiel des Operetten- Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Die Königin von Golconda. Komisch - phan- tastishe Ausstattungs - Operette mit Ballei in 3 Akten nach BVürgers gleichnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaëlis. Musik von C. A. RNaida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Bruë. Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober-Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nach Angabe des Maschinenmeisters Hrn. Geißler. Elektrishes Licht vom Inspektor Hrn. Krämer.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Noten Banken

Reservefonds

keiten .

Residenz-Theater, Direktion: Emil Claar. Sonntag: 16. Gastspiel der K. K. Hof-Scau- \spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof- Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner, Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straßmann aus Wien: Haus Darnley. [6355]

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater, Direktion: Engel-Lebeun. Sonntag: Von 4 Uhr an: Vor, während und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuch- tung des Gartens durch 20 000 Flammen: Großes Doppel-Concert. Im Theater: Neu einstudirt : Zhre Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von I. Stinde und H. Engels. Musik von G. Michaelis Anfang der Vorstellung 6# Uhr.

Montag: Jhre Familie. Vor und nach der Vorstellung: Großes Garten-Concert.

Germania-Semmer-Theater, Sonntag: Gastspiel des Hrn. Heinr. Fishbah: Der Talis- man. Posse mit Gesang in 3 Akten von Nestroy.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Belle - Alliance - Theater, Sonntag und folgende Tage: Im prachtvollen Sommergarten : Bon 5 Uhr an ununterbrochen: Großes Doppel-Con- cert. LTyroler Natur - Sänger - Gesellschaft. Steyerishes Damen-Quartett. VBrillante Jllu-

Theater (Anfang 7 Uhr): Gastspiel der K. K. Solotänzerinnen und Solotänzer vom K. K. Hof- opern-Theater in Wien. Um 8 Uhr: Pas de six, Um 94 Uhr: Bohemia. Pas de deux eérieux; | Hierzu: Eine kranke Familie. Posse in 3 Akten von G. v, Moser und W. Drost. Entrée 50 4.

Die Wiener Gäste treten nur noch an drei Abenden auf.

zureichen. Familien-Nachrichten,

Verlobt: Frl. Else v. Behr mit Hrn. Lieutenant

_und Adjutant v. Reichenbach (Wittenberg).

Verehelicht: Hr. Premier-Lieutenant Walter v. Etel mit Frl. Helene Gräfin v. Königsmarck (Berlin-Ovelgönne).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Compagnie-Chef L. v. Heydebreck (Guben). Hrn. Lieutenant Simon (Schloß Polzin), Hrn. Kurt v. Rohr (Hohenwulsch). Hrn. Bürger- meister J. Seulen (St. Toenis). Eine Tocter: Hrn. Wedigo Gans Edler Herr zu Putliy (Putliß-Philippshof). Hrn. Hans v. Portatius (Scbwarzwaldau).

Gestorben: Frau Baurath Döring (Ludwigsburg). Hr. Hauptmann a. D. Dr. jur. Alexander v.

[6326]

IBeochen-Ænsweise der deutsche Settelbanken.

Sachsischen Bank

zu Dresden am 15. Juli 1879.

Coursfähiges dentsches Geld, Reichskassenscheine. . . . y anderer

Sonstige Kassenbestände . Wechselbestände . Lombardbestände . Effectenbestände . S Debitoren und sonstige Áctiva

Eingezahltes Aetienkapital .

Banknoten im Umlauf . ; Täglich fällige Verbindlich- An Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten Sonstige Passiva . , N Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech-

geln sind weiter begeben worden 3,163,240. 20, Die Direction.

Commissiíon Impériale d’Amor- tissement, St. Petersbourg.

La Commissi5n Impériale d’Amortissement porte à la connaissance publique, qu’à l'cccasíon ds la liquidation de la maison de banque de Mr, F.

1, JUU Cx. ab zu haben.

tirenden Obligationen belassen.

vor Januar 1880, und wird dabei ein 44 °/ciger Zins zur Bedingung gemacht, Es würden bald grössere Summen beansprucht werden, wenn das Kapital, neben dem ermässigten Zinssatze, die Fest- schreibung auf längere Jahre genehmigen würde, Was auf nähere Termine an den Markt kommt, findet bei konvenabler Lage des Grundstäcks und unbedingter Sicherheit bereitwilligst Abnehmer. Notirungen: Erste pupillarische Eintragungen in feinster Stadtgegend 43—430%/0; frequente Durehschnittsgegend 59/9; ent- ferntere und neuere Strassen 54—69%/, Guts zweite und fer- nere Stellen innerhalb Feuerkasse 5}—6—7%/9. Amorti-

| [6348]

Lleheraiciat

Wochen - Uebersicht

der A Bayerischen Notenbank vom 15. Juli 1879.

gsations - Hypotheken in beliebter Stadigegend 5—57 9%; alt- gemeiner Satz 57—69%/ incl, Amortisation. Ritterg uts- Hypotheken 43—4}—59%%/.

Generalversammlnnzen. Gegenseitige Berliner Handels-Gesells oh aft. Gen. Anusserorà, Gen.-Vers, zu Berlin,

Elsgenbahn-Æinunahmen.

Brannsohweigisohe Eilsonbahn. Im Juni cr. (+ 8596 #6), seit 1. Januar weniger 138576

7. Aug ust. Eing.

855474 M.

[5918] Bekanutmachung. Die Stadtbaurathstelle in hiesiger Stadt

foll zum 1. Oktober cr. anderweit beseßt werden. Das Gehalt derselben ift auf 3009 4 nebst einem

Activa.

Metallbestand . .

Activa. Bestand an Reichskassenscheinen .

A6 17,852,055. E 170,125. Wewhselu

„3,055,900. L AEOAGA: 39,595,444.

2 Lombard-Forderungen

Ï G

e sonstigen Aktiven. FPassîiva.

Das Grundkapital ..

Der Reservefonds . . .

T5

deutscher

5,258,633. 5,487,275. 4,074,879.

„fé. 30,000,000. » 3,316,698. » 37,661,700. 2 (O

3,932,077. —, 292,290. —.,

A

F ü RASUVER bindlichkeiten .

denen Berbindlichkeiten Die fonstigen Passiva

zahlbaren Wechseln . . München, den 17, Juli 1879.

Dte

ireftion.

Niart.

«e Cie.

RMhmecinische KHisCcnbalnhn. Kündigung resp. Couverfion der 9% igen Prioritäts- Obligationen V... LL. und E44. Emission.

Auf Grund des §. 5 der Allerhöchsten Privilegien vom 14. Oftober 1869, 19. Juli 1871 und 4. November 1872 sowie der unter dem 13. d. M. ertheilten Allerhöchsten Genehmigung, kündigen wir hiermit die in Gemäßheit der angeführten Allerhöchsten Privilegien emittirten, bis auf den heutigen Tag noch nicht zur Amortisation ausgeloosten Söprozentigen Obligationen dergestalt, daß vom 1. Januar 1880 ab die Verzinsung derselben aufbört und von diesem Tage ab gegen Einreichung der Original-Stüce nebst Talons der Nominalbetrag der Obligationen nebst 5 Prozent Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1879 eins{licßlich bei den später noch bekannt zu machenden Zahlstellen in Empfang ge- nommen werden kann. Zugleich erklären wir uns hiermit bereit, die gekündigten Obligationen in solche zu verwandeln, welche vom 1. Jaruar 1880 ab mit 45 Prozent für das Jahr verzinslih sind. Diejenigen Gläubiger, eye! - Í QU- | welche von diesem Anerbieten Gebrauß macen wollen, haben die zu convertirenden Obligationen in der mination dur@ mehr als 15 000 Gaéflammen. Im | Präclusivfrist vom 1. bis 31. Juli cr. einschließli bei den nachstehend bezeichneten Stellen : 1) dem Effekten-Büreau unserer Verwaltung hierselbst, 2) der General-Direktion der Seehandlungs-Sozietät in Berlin, 5) dem Herrn S. Bleichroeder in Berlin, 4) der Bank für Handel und Industrie in Berlin, 5) der Direktion der Disconto-Gesellschaft in Berlin, 6) den Herren S. Oppenheim jr. u. Co. hier, 7) dem A. Swaaffhausen’shen Bankverein hier, nebst Talons in einem nah der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichniß der Obligationen ein- Formulare zu diesen Verzeichnissen find bei jeder der vorbezeichneten sieben Einlösestellen vom ab il n. Die zur Convertirung eingereihten Stücke werden nebst den dazu gehörigen Talons kostenfrei abgestempelt und mit dem Vermerke der Zins-Reduktion versehen. Der an den Obliga- tionen allein ncch befindlicbe, am 1. Oftober 1879 fällige Coupon wird den Inhabern der zu conver- af Gegen Aushändigung der abgestempelten Talons wird vom 2. Januar 1880 ab eine neue, den Zeitraum vom 1. Oktober 1879 bis dahin 1884 umfassende Serie von Zins- coupons nebst Talons verabfolgt, deren erster, am 1. April 1880 zahlfälliger Coupon, über 5 Prozent Zinsen vom 1, Oktober bis 31. Dezember 1879 und zugleich über 44 Prozent Zinsen vom 1. Januar bis 31, März 1880, deren übrige Coupons dagegen über 43 Prozent Zinsen für je ein halbes Jahr lauten. Köln, den 25. Juni 1879,

Verschiedene Bekanntmachungen.

Norddeutsche Torfmoorgefsellschaft.

Nachstehend veröffentlichen wir die von der Generalversammlung am 21. Juni d. J. festgestellte

Bilanz per 31. März 1879.

Gouvain (Halle a. S.).

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen. An

Vermifßte Kinder, Der Tagelöhner Johannes Zahrt aus Dannenrod steht in dem dringenden Ver- dacht, zwei Kinder weiblihen Geschlechts, beide von der Dienstmagd Catharina Schaefer von Gund- helm in der Entbindungsanstalt zu Marburg, das eine am 6. Oktober 1876, das andere am 15, No- vember 1877 geboren, bald nah der Geburt aus- geseßt oder aber ermordet zu haben. Beide Kinder find spurlos verschwunden. Der hier inhaftirte Zahrt ist 32 Jahre alt, mittlerer Statur, blond und scielt bedeutend. Ich ersuche um Nachforshung nah dem Verbleib der Kinder. Frankfurt a. M., den 15. Juli 1879, Der Untersuchungsrichter. J. V.: Dr. Eckert.

Hochmoor-Konto Kanalbau-Konto

Cisenbahn-Konto Gebäude-Konto .

Torf-Konto Kassa-Konto .

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Dienstag, den 29. Juli d. Js3.,, von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 90 Ge- stütspferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu ver- kaufenden Pferde werden am 28. Juli, von 7 bis 10 Uhr Morgens, geritten, sowie am 27. und 28. Juli, von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, auf Wuns an der Hand gezeigt. Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden vom 23. Juli zum Ver- sandt 2c. fertiggestellt und auf Wunsch zugeschickt werden. Für Personenbeförderung zu den *bezüg- lichen Zügen vom und zum Bahnhofe wird am 27., 28. und 29. Juli gesorgt sein. Trakehnen, den 15, Mai 1879, Der Landstallmeister. vou Dassel. ;

Kautions-Konto

Debitoren-Konto

ritäten).

täten)

Grundstücks-Konto . Aker- und Haide-Konto ;

Mao i Maschinen-Inventarien-Konto . íInventarien-Konto . Materialien-Konto . Brücken- und Wege-Konto . Pferde- und Wagen-Konto .

Torfkohlen-Konto . Cffekten-Konto A Zinsen-Konto (voraus bezahlte Zinsen) Aktien-Konto (zurückerworbene Aktien bebuf demnächstiger Caducirung) . Prioritäten-Konto (unbegebene Prio- Effekten-Konto E

Pachtmoor-Konto :

Activa, ||| M H!

S 28090 —| S 157824 —|| s 13278 30462 32}! 100203 99} 45895 06 70940 4592 —|| 15755 26 254225) 2671/50} 6758 50} 68630 30} 1054493 1375/14} 9800 15000 713 50} 19908 22}

80000 —|| 82000 —|| 5000 8000 —| 829984 97||

Per Aktien-Kapital-Konto . DrIOTIIUIe O i Prioritäten-Amortisations-Konto . Hypotheken-Kapital-Konto . Wetedere R Prioritäten-Zinsen-Konto . ..

Go)

Le D Ie O Vorschuß der Kredit-Anstalt in Braun- schweig auf gegen Aktien übernom- mene Prioritäten A Uebers{huß . .

sammlung vom 21, Juni cr. ist

der Uebershuß auf Delkredere- Konto ükertragen.)

(geloofte Priori-

und bemerken, daß die nach §. 13 der Statuten aus\{eidenden Aufsihtsrathsmitglieder

1) Herr August Rimpanu, Braunschweig, 2) Herr Ober-Jngenieur Timmermann, Hannover,

wiedergewählt worden sind. Gifhorn, den 10. Juli 1879.

Norddeutsche Torfmoorgesellschaft.

G. Rothbartÿ. W. Löhr.

Noten anderer Banken .

Der Betrag der umlaufenden Noten Die e täglich fälligen Ver-

Die an eine Kündigungsfrist gebun-

Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande

Bauerische Notenbauk.

Fiagnus à Berlin, d'intérêts semestriel des coupons de l'emprunt à 3% sera effectué à Berlim à partir du 1r Novembre 1879 par Mrs. YMendels- s@lhn & Cie., tandisque le paiement d'intérêts de cet emprunt à Londres sera efectué, comme par le passé par Mrs. Thomson Bonar

Die Direktion.

Kredite gegen Sicherheit (insbefon- dere lombardirte Prioritäts - Obli-

Laut Beschlusses der General-Ver-

Wohnungégeldzushuß von 300 M jährlich festgeseßt. f Für Uebernahme der baupolizeilihen Geschäfte 37,463,000 | hat der Stadtbaurath die reglementsmäßigen Ge- 52,000 | bühren von den Interessenten zu beziehen. Für fort- 3,997,000 | fallende derartige Gebühren bei etwaiger anderweiter 34,178,000 eer Regelung wird eine Entshädigung jedoch 1,635,000 | nicht gewährt. 1,496,000 Aufnahme von Taxen, Anfertigung von Kosten- 1,389,000 | ans{lägen und Zeichnungen für Private und die Führung der Oberaufsicht über Privatbauten wird gestattet.

Die Verwaltung der städtishen Gasanstalt und Wasserleitung gehört mit zu den Obliegenheiten des Stadtbauraths.

Bewerber, welche die Prüfung als Königlicher Baumeister bestanden haben, ersuchen wir hiermit, ihre Meldungsgesuhe nebst Zeugnissen binnen 4 Wochen an den Stadtverordneten-Vorsteher Herrn Kfm. Wiedwald hier einsenden zu wollen.

Die sonstigen Anstelungébedingungen können in unserm Bureau I. auf dem Rathhause eingesehen werden. Gegen Grstattung der Kopialien wird Abs schrift davon ertheilt.

Elbing, den 3. Juli 1879.

Der Magistrat. Elditt.

7,500,000 292,000 68,047,000

1,156,000

220,000 2,595,000

é 709,153. 48,

le paiement

[6356] Bekanntmachung.

Die Eigenthümer der im Laufe der Monate April, Mai und Juni 1879 auf der Strecke der Main- Weser-Bahn von Cassel bis Frankfurt a./M. ges fundenen und anher eingelieferten Gegenstände unter welchen fich außer einer Anzahl Scirme,. Stöcke, Hüte, Müßen, Tücher 2c. auch 1 Hundert- markschein, 1 Coupon über 6 Mark, 20 Mark, Etui mit 20 Mark, 1 goldene Broche, 1 goldener Siegelring und 1 ODperngucker befinden werden aufgefordert, dieselben binnen vrei Monaten bei der unterzeihneten Verwaltung in Empfang zu nehmen, da sonst anderweitig darüber verfügt wer- den wird, Cto, 404/7.) Caffet, den 15. Juli 1879,

Betriebs - Materialien - Verwaltung

der Main - Weser - Bahu.

B 0 , h - G L Preußische Boden-Credit-Actien-Bauk. Status am 30. Juni 1879.

[6349] Activa, Cafsa- und Wechsel-Bestand. 4. Preußische 4 °/9 consolidirte Anleibe ; Erworbene Hypotheken . . Darlehen auf Hypotheken . Darlehen auf Effecten . | Debitores a Eigenes Bankgebäude

Á 1,300,000. —, ab: Hypothek „, 150,900. —,

1/150000:

Grworbene Grundsillde . . 11096041. 96

Mobilien und Utensilien . . , 30/381 0: M 120,809,221. 49.

Fasaiva.

A 30,000,000.

¿ O/0901680.

J 450,000.

¿ 1,000:000;

v 79,166,850.

1,499,922,

9,144,180.

960,408. 88,563,272. 6,300,423. 1,790,490. 1,768,072.

Actien-Capital Reserve-Fonds. . . Provisions-Reserve . Berlust-Reserve N Unkündbare Hypothekenbriefe . Dividenden und Coupons, noch NME abagtbobae Gre LG2008 9K vere Daa A169 57

Á#Æ. 120,809,221. 49, Berlin, den 30. Juni 1879.

Die Direction.

995 ; [2220] Stettin- Kopenhagen. A. I. Postdampfer „Titania“, Kapt. Ziemke, von Stettin jeden Mittwoh und Sonnabend 15 Uhr Nm., von Kopenhagen jeden Montag und Donnerstag 2 Uhr Nm. Dauer der Ueberfahrt 14 bis 15 Stunden. Hin- und Retour-Billets (30 Tage Gültigkeit) zwischen Berlin und Kopenhagen: 174/35 | M. 43,50. Bahn II. Kl. und Dampfer I. Kajüte, 4250 | A 26,—. Bahn III. Kl. und Dampfer Il. Kajüte, | |# 17,—. Bahn II1. Kl. und Dampfer Deck | verkauft die Billetkasse der Berlin-Stettiner Eisen- 163939 | bahn in Berlin , welche gieihfalls Rundreise- 65397/52 | Billets ausgiebt. Nud. Christ. Gribel in Stettin.

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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M

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„¿ 168.

E E dane G

B

Deutsches Nei.

Se, Majestät der Kaiser und König haben Aller- nädigst geruht : : E den Kaiserlichen Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichs-Justizamt Dr, Meyer und den Königlich preußischen Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vortragenden. Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe Rommel zu ständigen Mitgliedern des Patentamts zu er-

nennen.

Geseztg ' über die Konsulargerichtsbarkeit. Vom 10 JUl1 1879,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. l verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt;

1, Allgemeine Bestimmungen.

8, 1, Die Konsulargerichtsbarkeit wird in den Ländern ausgeübt, in welchen ihre B durch Herkommen oder h Staatsvertrag gestattet it. A ; S Konsulargerichtsbarkeit sind die in den Konsular- gerihtsbezirken wohnenden oder sich aufhaltenden Reichs-

angehörigen und Schußgenossen unterworfen. ;

8 2. Die Konsulargerichtsbezirke werden von dem Reihs- fanzler nah Dns, Que des Bundesraths del und Verkehr bestimmt. ' js Y 3. Jn Betreff des bürgerlichen Rechts ist anzunehmen, daß in den Konsulargerichtsbezirken die E; ._ das preitßishe Allgemeine Landrecht und die das bürgerliche Recht betreffenden allgemeinen Gesetze derjenigen preußischen Landes- theile, in welhen das Allgemeine Landrecht Geseteskraft hat,

ten. : i 4 “Qi Handelssachen kommt zunächst das in dem Konsular- gerihtsbezirke geltende Handelsgewohnheitsreht zur An- wendung. E E

8, 4. Jn Betreff des Strafrechts ist anzunehmen, daß in den Konsulargerihtsbezirken das Strafgeseßbuch für das Deutsche Reih und die fonsügen Strafbestimmungen der Reichsgesete gelten. A

N i n Konsulargerichtsbezirken geltenden Strafgeseße der Landesregierungen bleiben außer Anwendung, in}ofern nicht durch Staatsverträge oder Herkommen etwas Anderes bestimmt ist. S S ;

Der Konsul is befugt, für feinen Gerichtsbezirk oder einen Theil desselben polizeiliche Vorschriften mit verbindlicher Kraft für die seiner Gerichtsbarkeit unterworfenen Personen zu erlassen und die Nichtbefolgung derselben mit Geldstrafen bis zum Betrage von einhundertfünfzig Mark zu bedrohen. Diese Vorschriften sind sofort in Abschrift dem Reichskanzler mitzutheilen. C ; 5

Der Reichskanzler ist befugt, die von dem Konsul er- lassenen polizeilichen Vorschriften aufzuheben O,

Die Verkündung der polizeilihen Vorschriften sowie die Verkündung der Aufhebung derselben erfolgt in der für kon- sularishe Bekanntmachungen ortsüblichen Weise, jedenfalls dur Anheftung an die Gerichtstafel.

8. 5. Die Konsulargerichtsbarkeit wird dur den Konsul (5. 2 des Gesetzes, betreffend die Organisation der Bundes-

onsulate, vom 8. November 1867 Bundes-Geseßbl. S. 137) und durch das Konsulargericht ausgeübt. i :

Der Konsul ist zur Ausübung der Gerichtsbarkeit befugt, wenn er dazu von dem Reichskanzler ermächtigt ist.

Der Reichskanzler kann neben dem Konsul, sowie an Stelle desselben einem anderen Beamten die Befugnisse des Konsuls bei Ausübung der Gerichtsbarkeit übertragen.

8, 6. Das Konsulargericht besteht aus dem Konsul als Vorsißenden und zwei Beisißern, insoweit dieses Gese nicht die Zuziehung von vier Beisißern vorschreibt.

Den Beisizern steht ein unbeschränktes Stimmrecht zu.

8, 7. Der Konsul ernennt für die Dauer eines jeden Jahres aus den ahtbaren Gerichtseingesessenen oder in Er- mangelung solcher aus sonstigen ahtbaren Einwohnern seines Bezirks vier Beifißer und mindestens zwei Stellvertreter.

8. 8. Die Beeidigung der Beisitzer erfolgt bei ihrer ersten Dienstleistung in öffentliher Sißung. Sie gilt für die Dauer des Geschäftsjahres. Der Vorsißende richtet an die zu Be- eidigenden die Worte: „Sie shwören bei Gott dem Allmäch- tigen und Allwissenden, die Pflichten eines Beisißers des deutschen Konsulargerichts getreulich zu erfüllen und Jhre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben.“

Die Beisitzer leisten den Eid, indem Jeder einzeln, unter Erhebung der rechten Hand, die Worte spriht: „Zch schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ Js ein Beisißer Mitglied einer Religionsgesellschaft, welher das Gesey den Gebrauch gewisser Betheuerungsformeln an Stelle des Eides gestattet, fo wird die Abgabe einer Erklärung unter der Betheuerungsformel dieser Religionsgesellschaft der Eidesleistung gleih geachtet. Veber die Beeidigung wird ein Protokoll aufgenommen.

Berlin, Montag,

E

. 9, Jst die Zuziehung von vier Beisißern in den Fällen, in elen B durch dieses Ge}eß vorgeschrieben ist, nicht ausführbar, so genügt die Zuziehung von zwei Beisitern.

Fs} in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Zuziehung von zwei Beisißern nicht E so tritt an die Stelle des Fonsulargerihts der Kon}u!. i E E A ründe, aus welchen die Zuziehung von Beisißern nicht ausführbar war, müssen in dem Sitzungsprotokoll be- t erden. E E10, Der Konsul hat die Personen zu bestimmen, weiche die Verrichtungen der Gerichtsschreiber und der Gerichts- vollzieher (Zustellungs- und Vollstreckungsbeamten) auszuüben haben. Sofern diese Personen nicht bereits den Diensteid als Konsulatsbeamte abgelegt haben, sind sie vor ihrem Amts- antritte auf die Erfüllung der Obliegenheiten des ihnen über- tragenen Amtes eidlih zu verpflichten. E G

Das Verzeihniß der Gerichtsvollzieher ist in der für fonsularishe Bekanntmachungen ortsüblichen Weise, jeden- falls durch Anhestung an die Gerichtstafel bekannt zu machen.

8. 11. Der Konsul hat die Personen, welche zur Aus- übung der Neheganm a e zuzulassen sind, zu bestimmen. Die Zulassung ist widerruslich. s: : N aen die Verfügung des Konsuls, dur welche der An- trag einer Person auf Zulassung zur Ausübung der Nechts- anwaltschaft abgelehnt oder die Zulassung zurückgenommen wird, findet Beschwerde an den Reichskanzler statt.

Das Verzeichniß der zur Ausübung der Rechtsanmwalt- schaft zugelassenen Personen is in der für konsularische Be- fanntmachungen ortsüblihen Weise, jedenfalls durch Anhef- tung an die Gerichtstafel bekannt zu machen. _

8. 12. Soweit dieses Gefeß nicht abweichende Vor- schriften enthält, ist für die due a? Serichtsverfassungsgeseß und ‘die KonkursoLdnung den Amtäzgerichten zugewte}enen Sachen der Konsul, für die den Schöffengerichten, sowie für die den C be Ls V L ne Jnstanz zugewiesenen Sachen das Konsulargeriht zuständig. E :

n Ge Ñ der streitigen Gerichtsbarkeit nicht gehörenden Angelegenheiten, welche in den im §. 3 Absaß 1 bezeichneten preußischen Landestheilen in erster „Jnstanz zur Zuständigkeit der Amtsgerichte oder der Landgerichte gehören, ist der Konsul

ndig. H Si 13. Die Vorschriften der Titel 13 bis 16 des Ge- rihtsverfassungsgeseßes finden auf die Ausübung der streitigen Gerichtsbarkeit mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die im 8. 183 vorgesehene Frist zwei Wochen beträgt.

0, Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Konkurssachen. c

8. 14. Auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und auf Kon- fursfacen finden die Civilprozeßordnung und die Konkurs- ordnung nebst ihren Einführungsge)eben, sowie die lande : geseßlichen Vorschriften, welche für die im §. 3 Absatz 1 be- zeichneten preußischen Landestheile zur Ausführung jener Reichsgeseße erlassen oder neben denselben in Geltung sind, nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen entsprechende An-

dung. e E t 8. 15. Das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Konsul sowie vor dem Konsulargerichte regelt sih nah den Béstimmungen der Civilprozeßordnung über das Verfahren vor den Amt3gerichten mit der Maßgabe, daß au die Vorschriften der §8. 313 bis 319 der Civilprozeßordnung

finden. s : E In den vor das Konsulargericht gehörenden Sachen nehmen die Beisißer nur an der mündlichen Verhand- lung sowie an den im ae S auf Grund derselben er- nden Entscheidungen Lheil. :

i 17. Die Vorricatungen der Big ian woran in Ehesachen im Falle des §. 585, jowie in Sn mündig 1g3- aen in den Fällen der §8. 607, 620 Absatz 4, 624 Absaß 3, 626 Absaß 3 der Civilprozeßordnung vom Konsul einer der zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassenen Personen oder in Ermangelung solcher einem anderen ahtbaren Gerichts- ingesessenen übertragen. : A B Uebrigen findet eine Mitwirkung der Staatsanmwalt-

aft nicht statt. N F 1 "s. 18, n den zur Zuständigkeit des Konsuls gehörenden bürgerlihen Rechtsstreitigkeiten (S. 12 Absatz 1) finden, sofern der Werth des Streitgegenstandes die Summe von dreihundert Mark nicht übersteigt, Rechtsmittel nicht statt.

Jm Uebrigen is in den vor dem Konsul oder dem Kon- sulargerihte verhandelten bürgerlihen Rechtsstreitigkeiten, sowie in Konkursfachen zur Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Beshwerde und der Berufung das Reichsgericht zuständig. : / Z |

l la die unge des Reichsgerichts findet ein

iteres Rechtsmittel nicht statt. f weiteres 3 ie Vorschrift des 8. 540 Abs. 3 der Civilprozeß- ordnung findet keine A R wenn die angegriffene Ver- ügung vom Konsul erlassen 1st. | : ja: i 20. D e itittel der Berufung wird bei dem Konsul eingelegt. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung der Berufungsschrift. Auf die Einlegung findet die Vorschrift des §. 74 Abs. 1 der Civilprozeßordnung keine Anwendung.

E A —————

! Beschlüsse gebunden zu fein.

| Konsuls entscheidet das Konsulargericht.

dition: SW. Wilhelmfir. Nr. 32,

Der Konsul hat eine Abschrift der Berufungsschrift der Gegen- partei Lon Ähtieinegen in Gemäßheit des §. 164 der Civil- prozeßordnung zustellen zu lassen und die Prozeßakten dem Berufungsgerichte zu übersenden. A

Das letztere hat den Termin zur mündlichen Verhandlung von Amtswegen zu bestimmen und den Parteien bekannt zu machen. i . N

Die Bekanntmachung des Termins erfolgt an den für die Berufungsinstanz bestellten und dem Reichsgerichte dur Vermittelung des Konsuls oder dur die Partei selbst recht- zeitig benannten Prozeßbevollmächtigten oder Zustellungs- bevollmächtigten, in Ermangelung eines solchen an die Partei elbst. _ | VDie Fristbestimmungen in den §8. 431, 484 der Civil- prozeßordnung bemessen fih nach dem Zeitpunkte der Bekannt- machung des Termins an den Berufungsbeklagten.

III, Verfahren in Strafsachen.

8. 21. Auf Strafsachen finden die Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Einführungsgejeßes zu derselben nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen entsprechende

endung.

E Der Konsul übt die Verrihtungen des Amts- rihters und des Vorsizenden der Strafkammer aus.

8. 23. Auf die Zuziehung der Beisißer findet die Vor- schrift des §. 30 des Gerichtsverfassungsge}eßes entsprechende

nwendung. A 1 8. A Eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft findet nicht statt. E ;

Die Zustellungen, die Vollstredung von Beschlüssen und R GUR Ie ator die StreFfvollstrecktng werden dur Den

sul veranlaßt. /

L 25. Soweit nah der Strafprozeßordnung die Staats-

anwaltshaft wegen einer gerichtlich strafbaren und verfolg-

baren Handlung einzuschreiten hat, ist der Konsul hierzu von

Amtswegen verpflichtet. Er hat insbesondere die der Staats-

anwaltschaft im N Verfahren obliegenden Er- ittelungen anzustellen. Ï L

di s 6. Eile Voruntersuchung findet nicht statt. :

Die Bestimmungen des §. 126 der Strafprozeßordnung b{eiben außer Anwendung. j . a

Die Beeidigung eines Zeugen im vorbereitenden Ver- fahren aus on Bo L E 2 der Strasprozeß-

»ezeihneten Gründen zulä)hg. : R G An die Stelle der öffentlichen Klage tritt in den Fällen, in welchen nicht sofort das Hauptverfahren eröffnet wird, die Verfügung des Konsuls über die Einleitung des Strafverfahrens' gegen den Beschuldigten. Diese Verfügung hat die dem Angeschuldigten zur Last gelegte That unter Hervorhebung ihrer geseßlihen Merkmale und des anzu- wendenden Strafgeseßes zu bezeichnen. / L

Der Beschluß, durch welchen das Hauptverfahren eröffnet wird, hat auch die Beweismittel anzugeben. L :

8. W. Jn der Hauptverhandlung sind vier Beisißer zu- zuziehen, wenn der Beschluß über die Eröffnung des Haupt- verfahrens ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Gegenstande hat, welches weder zur Zuständigkeit der Schöffengerichte, noch zu den in den §8. 74, e 0s Gerichtsverfassungsgesebes be-

| andlungen gehört. - S Den Wie der Beweisaufnahme bestimmt das Gericht, ohne hierbei durch Anträge, Verzichte oder frühere

8, 30. Jn das Prdtokoll über die Hauptverhandlung sind die wesentlihen Ergebnisse der Vernehmungen auf- 1 E , - , , is A Jsst die strafbare Handlung ein zur Zuständigkeit des Reichsgerichts oder der Schwurgerichte gehöriges Verbrechen, so hat der Konsul die zur Strafverfolgung erforderlichen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, sowie die Untersfuchungs- handlungen, in Ansehung deren Gefahr im Verzug obwaltet oder die Vorausseßungen des §. 65 Absaß 2 der Stra}]prozeß- ordnung vorliegen, vorzunehmen und demnächst die Akten der Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gerichte des Jnlands, im Falle des §. 9 V; f An der Strafprozeßordnung ber-Reichsanwalt zu übersenden. E i P F 32. on den Fällen der §8. 45, 449 der Strafprozeß- ordnung beträgt die Frist zwei Wochen. :

8. 33, Gegen die in Strafsachen wegen Uebertretungen erlassenen Entscheidungen sind Rechtsmittel nicht zulässig.

8. 34. Jn anderen Strafsachen findet gegen die Urtheil e des Konsulargerichts das Rechtsmittel der Berufung statt.

8. 35. Ueber Beschwerden gegen Entscheidungen des Die Bestimmung des §8. 23 Absatz 1 der Strafprozeßordnung findet hierbei keine

nwe ndung. : . N Jn ben Fällen des §8. 353 der Strafprozeßordnung is der Konsul zur Drn seiner durch Beschwerde angefochtenen tscheidung befugt. E 4 B e 36. 9 Sit Tchantuns und Entscheidung über das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Entscheidungen des Konsulargerichts, sowie über das Rechtsmittel der Berufung ist das Reichsgericht zuständig.