1879 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Gegen die Entscheidungen des Reichsgerichts findet ein weiteres Rechtsmittel nicht statt. In den Fällen der §8. 353, 355, 358, 360 der Strafprozeßordnung beträgt die Frist zwei Wochen.

__§. 38. Die Frist zur Anfechtung einer Entscheidung be- ginnt für den Nebenkläger im Falle des §. 439 der prozeßordnung mit der Bekanntmachung der Entscheidung an den Beschuldigten.

Der Konsul kann Zeugen und Sachverständige, welhe zur Rechtfertigung der Berufung benannt sind, ver- nehmen und beeidigen, wenn die Vorausseßun Absatz 2 der Strafprozeßordnung vorli über diese Vernehmungen sind demnä anwalt zu übersenden.

dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwishen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurüc{zu-

Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nah alphabetischer

Ordnung der Namen der Entleiher: von A.—H. am Montag und Dienstag, J,—R. am Mittwoch und Donnerstag, S.—Z. am Freitag und Sonnabend. erlin C., den 21. Zuli 1879. Der Königliche Geheime dl pati und Ober-Bibliothekar epsius.

oheit dem Prinzen Carl und Sr. Königlichen Hoheit dem i rinzen Friedrih Carl in Audienz empfangen zu werden.

Auf die Beschwerde einiger Musiker über das ge werbsmäßige Musikmachen von Beamten in öf- F fentlihen Lokalen haben der Minister des Jnnern F und der Finanz-Minister sich in einem Cirkularerlaß vom 19. Mai d. J. dahin geäußert, daß es zunächst auf die F besonderen Umstände des einzelnen Falles ankomme, ob E und inwieweit das Musikmachen der Beamten als die Aus- übung eines Gewerbes, zu welcher die ausdrückliche Genehmi- gung der vorgeseßten Dienstbehörde (§. 19 der Allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845, §. 12 Al. 2 der Gewerbeordnung vom 21. Juni würde, anzusehen se

Berlin C.

gen des 8. 65 Die Protokolle st dem Ober - Reichs- 1 D Die Vorschriften der §8. 223, 250 Absaz 2 der Strafprozeßordnung finden entsprechende An- wendung.

8. 40. Der Angeklagte kann in der vor dem Berufungsgericht erscheinen oder si \riftliher Vollmacht versehene

Der nicht auf freiem feinen Anspru auf Anwesenheit. oweit der Angeklagte die Berufung eingelegt hat , ist über dieselbe auch dann zu verhandeln , te noch ein Vertreter desselben erschienen ist.

Im Uebrigen finden die im dritten Abschnitt des dritten Buchs der Strafprozeßordnung gegebenen Vorschriften An-

R SETEE S Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geshlossenen Verfahrens kann von Amtswegen erfolgen. / Jn Strafsachen, in welchen der Konjul oder das Konsulargeriht in erster Jnstanz erkannt hat, steht das Be- gnadigungsrecht dem Kaiser zu.

IV. Verfahren in den Angelegenheiten, welche zu der streitigen Gerichtsbarkeit niht gehören.

8. 43. Jn den durch §8. 12 Absatz 2 der Zuständigkeit des Konsuls zugewiesenen Angelegenheiten bestimmt sich das Verfahren nah den für die im §. 3 Absaß 1 bezeihneten preußischen Landestheile geltenden Vorschriften, insoweit diese Vorschristen niht Einrichtungen und Verhältnisse vorausseßen, welche in den Konsulargerichtsbezirken fehlen.

“Für die Verhandlung und Entscheidung über die nach Maßgabe der bezeihneten Vors dungen des Konsuls zulässigen gericht zuständig.

V, Schlußbestimmungen.

8. 44. Jn den Rechtssachen, auf welche die Civilprozeß- ordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, gelten das Gerichtskostengeseß und die Ge-

für Gerichtsvollzieher, ( l owie für Rechtsanwälte. Fn den Angelegen- eiten, welche zu der streitigen Gerichtsbarkeit niht gehören, ind in Betreff des Gebührenwesens, soweit reihsgeseßlihe Vorschriften nicht bestehen, die Bestimmungen der in den im 8. 3 Abjatz 1 bezeichneten preußishen Landestheilen geltenden Landesgeseze maßgebend.

Soweit die Gebühren der Rechtsanwälte durch Orts- gebrauch geregelt sind, kommt ‘dieser zunächst zur Anwendung. : Die Einrückung Ééiner öffentlichen Bekanntmachung in den „Reichs-Anzeiger“ ist nicht erforderlich.

Geldstrafen fließen zur Reichskasse.

. Neue Gesegze erlangen, soweit nicht reichsgeseßlich etwas Anderes bestimmt wird, in den Konsulargerichtsbezirken nach Ablauf von vier Monaten, von dem Tage gerechnet, an welchem das betreffende Stück des Reichs-Geseßblatts oder der preußishen Geseßsammlung in Berlin ausgegeben worden ift, verbindliche Kraft. j

_S, 48. Dieses Geseg tritt für alle Konsulargerichtsbezirke gleidzeitig mit dem Gerichtsverfafsungsgeseß in Kraft. demjelben Zeitpunkte werden Bestimmungen der 88. 22 bis 24 des Konsulargeseßzes vom 8. November 1867 (Bundes- Geseßbl. S. 137) und die Zusaßbestimmung des §. 3 des Ge- seßes vom 22. April 1871 (Bundes-Geseßbl. S.

Ministerium der öffentlichen Arbeite,

Der bisherige Regierungs-Baumeister Eugen Froclich in Berlin is zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die tehnische Hülfsarbeiter-Stelle bei der Königlichen Regierung zu Magdeburg verliehen worden.

: erforderlich sein i. Soweit Leßteres der Fall sei, nament: n niht blos gelegent- : _ bestimmten Lokalen zugesichertes Entgelt stattfinde, erscheine es nach den be- stehenden Grundsäßen zwar nicht unzulässig, einzelnen Beamten auf spezielles Ansuchen mittelst der erforderlichen ausdrüdlichen Genehmigung das Musikmachen zu gestatten ; selbstverständlich dürfe dies jedoch nur unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes und nur insoweit geschehen, als jede Benachtheiligung der dienst: lichen Obliegenheiten des betreffenden Beamten vermieden werde, und als mit Rücksicht auf die Dienststellung desselben über- haupt und auf den Ort, an welchem das Musikgewerbe be- trieben wird, Bedenken hieraus nit entstehen fönnten. leßterer Beziehung müßten namentlih gewöhnlihe Tabagien und solhe Tanz- und Wirthschastslokale, in denen ein nicht durchweg anständigzs Publikum verkehre, geschlossen bleiben.

auptverhandlung durch einen mit n Vertheidiger vertreten lassen. uße befindlihe Angeklagte hat

das Musikmachen sondern fortgeseßt

Abgereist: Se. Excellen

it: der Ober-Hof- und Haus- mar schall, Wirkliche Geheime

ath Graf von Pückler, nah wenn weder der An-

Bekanntmachung auf Grund des Reihsgeseßes vorn 21. Oktober 1878,

Auf Grund der 88. 1 und 6 des Reichsgeseßes vom 21. Oftober 1878 wird der Sängerverein „Liederkranz“ in Offenbach hiermit verboten. Offenbach, den 17. Juli 1879. Großherzogliches V;

wendung.

unbedingt aus- lo iben. Jn anderen Fällen, wo in der Art des Musizirens die Kriterien eines eigentlihen Gewerbebetriebes l l : einer ausdrüdcklichen Erlaubnißertheilung abzusehen und zunächst der Erwägung der Beamten selbst zu überlassen sein, i das Musiziren mit ihrer dienstlichen Pflichten Amtsstellung in Einklang

Kreisamt Offenbach.

Marquard. vorliegen,

einer strengen und mit dem Ansehen ihrer i zu bringen und zu erhalten im Stande seien ; es werde jedoch Seitens der vorgeseßten Behörde das Verhalten der Beamten in dieser Beziehung stets einer sorgfältigen Ueberwachung zu unterziehen sein, damit sofort eingeschritten werde, sobald fich Unzuträglichkeiten ergäben. Bei den Beamten der exekutiven Polizei werde auch besonderen Stellung dem Publikum und dem Ver- el Vergn ügungslokalen gegenüber , / liche Ertheilung oder Versagung, resp. Beschränkung der Er- laubniß, den Vorzug verdienen. ausdrüdlihen wie

BektanntmaGungen, Erfüllung

betreffend Verbote und Beschränkungen der Einfuhr über die NReichsgrenze.

Auf Grund des Bundesgeseßes vom 7. April 1869, be- treffend Maßregeln gegen die Rinderpest, und der dazu er- lassenen Allerhöchst bestätigten revidirten Jnstruktion vom 9. Juni 1873 verordnen wir unter Aufhebung der von uns bisher über diesen Gegenstand erlassenen Bestimmungen, so- weit dieselben der gegenwärtigen Verordnung entgegenstehen, für den ganzen Umfang unseres Bezirks was folgt:

8. 1. Verboten ist die Ein- und Durchfuhr aus Rußland von Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern, sowie von allen von Wiederkäuern stammenden thierischen Theilen im frischen Zustande, mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse.

8. 2. Dagegen ist gestattet die Ein- und Durchfuhr von vollfommen trockenen oder gut gesalzenen Häuten und Därmen, von gut durcgepökeltem Fleish, von vollflommen trockenen und geruhlosen Blutkuhen (BVlutdünger) von bearbeiteter bezw. einer Fabrikwäsche unterworfener Wolle, Haaren und Borsten, von unbearbeiteter Wolle, fofern dieselbe in festen Säcken verpackt is}, von ges{chmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie auc von vollkommen lufttrockenen, von thie- rischen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen.

8. 3. Die Einfuhr der in §. 2 genannten Gegenstände darf nur an denjenigen Uebergangsstellen stattfinden, an welchen sih ein Grenzzollamt befindet, und nur nah vorangegangener Prüfung durch den zuständigen Beamten.

8. 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung unterliegen den Strafbestimmungen des §. 328 des Reichsstrafgeseßbuches beziehungsweise des Reichsgeseßzes vom 21. Mai 1878.

8. 5. Verbotswidrig eingeführte Thiere sind zu tödten und zu verscharren, verbotswidrig eingeführte Gegenstände aber zu beshlagnahmen und eventuell zu vernichten.

Königsberg, den 3. Zuli 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung des Fnnern.

isten gegen die Entschei- ehtsmittel ist das Reichs-

n. Sobald aber in Fällen der ) ‘der stillshweigenden Gestattun Beamter sich etwa in Folge des Musizirens dienstlihe Ver- nachlässigungen oder Verstöße gegen die Rücksichten, welche seine Amtsstellung erfordert, sollte, werde niht allein gegen denselben mit Strenge im

Disziplinarwege vorzugehen, sondern au die Erlaubniß, \so- fern eine solche ertheilt war, zurückzunehmen, resp. für künftig ausdrücklich zu versagen sein. 4

Der hiesige Großherzoglih hessishe Gesandte Dr. F Neidhardt hat Berlin mit Urlaub A d seiner Abwesenheit werden die Geschäste der Großherzoglih F essishen Gesandtschaft von dem Königlih bayerischen Ge- F ndten von Rudhart mit wahrgenommen. Ÿ

Zur Dienstleistung einberufene Offiziere d|es F Beurlaubtenstandes, welhe auf eigenen Antrag oder auf Reklamation ihrer Civilbehörde vor Ableistung der Uebung wieder entlassen werden, haben für die Rückreise eine Reise- vergütung aus Militärfonds nicht zu empfangen. Nach einem | Erlaß des Kriegs-Ministers vom 11. 0. M. find daher etwaige Anträge auf Befreiung von der Uebung möglichst so zeitig zu * stellen, daß die Entscheidung darauf von den General-Kom- * mandos no vor Antritt der Reise zum Uebungsorte erfolgen | bezw. dem betreffenden Offizier mitgetheilt werden kann.

; Hehler wird oerjenige nah §. 259 des Straf- geseßbuchs bestraft, welcher seines Vortheils wegen Sachen, | von denen er weiß oder den Umständen nah annehmen muß, daß sie mittelst einer strafbaren Handlung erlangt sind, an sich | bringt oder zu deren Absatz bei Anderen mitwirkt. auf diese Bestimmung hat das Ober-Tribunal durch Er- kenntniß vom 25. Juni den Rechtssaß ausgesprochen, daß als eine strafbare Handlung im Sinne der gedachlen Bestimmung nur eine folche Handlung gelten kann, welche an und für sih | in ein fremdes Recht enthält; eine Handlung | dagegen, welche nicht den Erwerb der Sachen selbst zu einem | rechtswidrigen mat, sondern nur einen Verstoß gegen Polizei- vorschriften über Zeit und Ort oder über die Art des Er- werbes darstellt, ist keine strafbare Handlung im Sinne des 8. 259 des Strageseßbbuhs und kann für d-n Erwerber der- artig erlangter Sachen die Bestrafung wegen Hehlerei nicht zur Folge haben.

Königsberg, 18. Juli.

bührenordnungen für Zeugen und Sachverständige, f

zu Schulden kommen lassen

} Die Militärgerichtsbarkeit wird durch dieses Ge- seß nicht berührt. _ §. 50. Soweit die am Tage des Jnkrafttretens des Ge- seßes anhängigen Rehtssachen nah den bisherigen Geseßen zu erledigen find, tritt an die Stelle des Appellationsgerichts in : eriht. Die an dem bezeihneten Tage bei dem Appellationsgeriht in Stettin anhängigen Sachen gehen in der prozefsualischen Lage, in welcher sie sih befinde O E Auf a En pungen Des gerihts findet die Bestimmung des 8. 18 Absaß 3 u 8. 36 E A ung. E ; 08 M _§. 51. Der Reichskanzler hat die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen N zu cdañten. Et Urkundlih unter Unjerer und beigedrucktem Kaiserlichen Gegeben Bad Ems, den 10, Juli 1879. ¿ Wilhelm. von Bismarck.

Jn Bezug | Stettin das Reichsgericht. Nichtamtlicßes. Deutsches Neich.

das Reichsgericht über. Berlin, 21. Juli

“Preußen. Se. Majestät derx | einen Eingriff Kaiser und König empfingen, laut Meldung des „W. D von der Mainau, am Sonnabend Vormittág den Besuch Jhrer Königlichen Hoheiten des Fürsten und der Fürstin, jowie des Erbprinzen und der Erbprinzessin von Hohenzollern und gaben Abends den Gästen zu Dampfschiff das Geleit bis Constanz, von wo Dieselben nah Krauchenwies zurükehrten.

Gestern Vormittag wohnten Se. Majestät der Kaiser dem Gottesdienst in der Schloßkirhe bei, wo der Prälat Doll die

redi Zur Hosftafel ershien der Kaiserlich öster- reihische Gesandte von Pfustershmid, welcher vorher Sr. Kö- niglihen Hoheit dem Großherzog von Baden sein Abberu- fungsschreiben überreicht hatte.

Abends unternahmen Se. Majestät eine Rundfahrt auf dem Ueberlinger See, an welcher der Fürst zu Fürstenberg, der Gesandte von Pfustershmid und der deutshe Botschafter in London, Graf zu Münster, Theil nahmen, welcher Leßtere ih

roßherzogs auf Schloß Mainau

Heute Vormittag verließen Se. Majestät Schloß Mainau, begaben Sich zu Dampfschiff nah Friedrihshafen zum Besuch Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Württem- berg und fuhren nach halbstündigem Aufenthalte bis Lindau, von wo aus die Reise heute in Rosenheim ihr Ziel findet. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden begleiten Se. Majestät den Kaiser bis Lindau.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Sonnabend Nachmittag um 3 Uhr alais bei Potsdam die Minister von Puttkamer

öchsteigenhändigen Unterschrift

: nil F. Wie die „K. H. Z.“ mittheilt, sind die Dispositionen zu dem Herbstmanöver bereits Dasselbe wird hiernach im nord- en nahen Umgegend, und zwar so M stattfinden, daß das Terrain vom Pregel begrenzt ijt. Hauptpunkte werden die Orte Fuchsberg, Goldshmiede, Damm- hof und der Frißensche Forst bezeichnet, wobei die Außenfoits ur besonderen Benußung gelangen ) _WE ( “der Truppen kehrt allabendlich hierher in die Garnison zurück. Se. Majestät der Kaiser und König treffen hier am 2. September, Abends 6 Uhr,

ür den sechstägigen Aufenthalt M nach der „Ostpr. Ztg. “, und Allerhöchsten Orts F l 3. September i ormittags findet auf dem großen Exerzierplaße vor dem Königsthore große Corps-Parade vor Sr. Majestät statt. Nah- # mittags werden Se. Majestät dem Diner des Offizier-Corps bei- F wohnen, Abends das Theater besuchen. Am Sonnabend, den

4. September, beginnt das Corps-Manöver im Westen der Stadt ; Se. Majestät werden zu demselben in eigener Equipage # bis Tannenkrug hinausfahren. Nah der Rückunft in die F Stadt werden Se. Majestät an dem von der Gesellschaft „Königs- F

halle“ in dem dieser eigenen Lokale veranstalteten Dejeuner & theilnehmen.

Predigt hielt.

höheren Ortes be stäti Der durch Allerhöchsten Erlaß Sr. Majestät des Kaisers westlihen Theile der . zum Chef des neu errichteten R ei chs- c die erwaltungder Reichseisenbahnen ernannte Königlih preußische Staats-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten May bach hat am 17. d. Mts. die Leitung der Geschäfte dieses Amtes, welche bisher von dem Vorstande des Reichskanzler-Amtes für Elsaß-Lothringen ge- führt wurden, übernommen.

__ Die Geschäftslokale des neu errih:eten Reichs-Amtes be- finden fi bis auf Weiteres noch in dem Gebäude des Reichs- kanzler-Amtes, Wilhelmstraße Nr. 74.

vom 27. Mai d. Amtes für die

Marienberg und Quednau

seit Sonnabend als Gast des Der größte Thei

hiesiger Stadt

Programm ausgestellt

Königreich Preuße

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Königliche Bibliothek. Jn der nächsten Woche vom 28. Juli bis 2. August c. findet nah Paragraph 24 des gedruckien Auszuges aus der Bibliothek : Ordnung die allgemeine“Zurüdcklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliechenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welhe Bücher der Königlichen Biblio- thek in Händen haben, hierdurch aufgefordert,

im Neuen und Dr. Lucius.

Gestern wohnte Höchstderselbe dem Gottesdi i Garnisonkirhe zu Potsdam bei, fe va

_ Die siamesische Gesandtschaft hat am 18. d. M. die Ehre gehabt, von Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und Jhrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin, sowie von Sr. Königlichen

1 Nachmittags im Moskowiter-Saale des Königlihen Schlosses ; : Sonntag, den 5. September : große Kirchenparade. Nachmittags 2 Uhr: Pferderennen bei Megtethen, dem beizuwohnen Se. Majestät zugesagt haben,

Abends Theater. Vormittags

olche während

4 Uhr Diner der Stadt und Provinz in der Börse. Montag, den 6. und Dienstag den 7. September gleihlautendes Pro- ramm: An den Vormittagen Fortseßung bezw. Beendigung ¿s Manövers, das sih bis Metgethen hinziehen wird. Se. Majestät werden demselben mit Benußung der Ostpreußischen Südbahn beiwohnen; Nachmittags kleine Dinérs bei Sr. Majestät im Königlichen Schlosse. Für die Abende haben Se. Majestät Sich 00 die Wahl vorbehalten.

Bayern. München, 17. Juli. Die „Augsb. Postztg.“ shreibt: Die patriotische Fraktion hatte heute Nachmit- tags ihre erste Fraktionssißung in einem zur Abhaltung von Fraktionssizungen eigens hergerichteten, beiden Parteien zur Verfügung stehenden Saale. Die Fraktion besteht aus 71 Mitgliedern, welche fast sämmtlich anwesend waren. Die Differenz aus der leßten Session anläßlich der Rede des Hrn. Jörg wurde mit leihter Mühe beigelegt und Hr. Jörg unter allgemeinem Beifall als Fraktionsvorstand wieder

gewählt.

f 1 T T T O E

E en E EREREED Oesterreich - Ungarn. Wien, 20. Juli. (W. D: B,) Der Kaiser begiebt sich Abends nah Js{chl. Der russische D E in Konstantinopel, Fürst Lobanoff, ist hier ein- getroffen. :

Die „Montagsrevue“ bespriht das Resultat der Reichsrathswahlen und sagt, so lange nicht festge- stellt sei, daß die czehishen Abgeordneten im Reichsrathe er- scheinen und dort ihre Anliegen geltend machen wollen, fo lange sei auch eine Veränderung im Ministerium nicht zu ge- wärtigen. Der Reichsrath solle um die Mitte des Monats September zusammentreten, bis dahin würden die aus der Situation sich ergebenden Modifikationen des Kabinets au vollzogen sein.

21. Juli. Gestern hat hier unter dem Vorsiße des Kaisers ein gemeinsamer Ministerrath über die Eisenbahn-Angelegenheiten stattgefunden. An dem- selben haben neben den cisleithanishen Ministern von Stre- mayr, von Pretis und Graf Taaffe, welcher von dem Besuche seiner Familie aus Ellishau in Böhmen hierher zurückgekehrt ist, die gestern aus Pest hier eingetroffenen ungarischen Minister Tisza und Graf Szapary theilgenommen.

Nah einer Zusammenstellung des Rechnungsdeparte- ments im Finanz-Ministerium betrugen die Einnahmen für die im ersten Quartal 1879 im allgemeinen Verschleiße abgeseßten in- und ausländischen Tabakfabrikate und Ci- garren 12780524 Fl., jene des Spezialitätenverkaufs 449 063 Fl., zusammen 13 229 587 Fl. Werden hierzu noch die Ergebnisse des Verkaufes im Auslande mit 118 259 Fl. gerechnet, so ergiebt sich eine Gesammteinnahme von 13 347 846 Fl, welche sich im Vergleiche mit den Resultaten der gleichen Pe- riode des Vorjahres per 13 152 153 Fl. um 195 693 Fl., das ist um 1,4 Proz., höher herausstellt.

Prag, 18. Juli. Die „Politik“ bezeichnet die Univer- sitäts- und Schulfrage, dann die Aenderung des Schul- rathes als jene Garantien, welche die böhmische Opposi- tion verlange, um ihre bisherige Position zu verlassen. Das „Prager Tagblatt“ erfährt, es sei in der Hofburg heute ein Telegramm eingelaufen , daß die Zwillings- \hwester der Kaiserin Maria Anna, Herzogin Maria Theresia, Gemahlin des verstorbenen Herzogs Ferdinand Karl von Parma und Tochter tes Königs Victor Emanuel 1,

estorben sei. Die Verstorbene lebte abwechselnd auf ihren rivatgütern in Toscana und Nizza.

Großbritannien und Jrland. London, 18. Fuli. (Allg. Corr.) Jm Standlager zu Aldershot fand am Mittwoch zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden ein großes Manöver statt, an welchem si sämmtliche Truppen des Lagers, bestehend aus 9000 Mann aller Waffengattungen mit 52 Geschüßen, unter dem Befehle des Herzogs von Cambridge betheiligten. i

Das aus zwölf Schiffen bestehende englische Kanal- und Reservegeshwader verließ am 16. d. M. Gibraltar, um nah England zurückzukehren.

Der 19. Kirchenkongreß wird in diesem Fahre am 7, 8., 9. und 10. Oktober in Swansea unter dem Präsidium des Bischofs von St. David abgehalten werden. :

Der Marquis von Hartington wird bei der nächsten Parlamentswahl für Nordost-Lancashire kandidiren.

Die néuesten Nachrichten vom südafrikanischen Kriegsschauplatze reichen bis zum 1. Juli und lauten nah einer dem Reutershen Bureau aus der Kapstadt, via Madeira, übermittelten Depesche, wie folgt:

Umsintwagna traf am 24, v. M. im Fort Napoleon ein. Er ist der Träger von Friedensanträgen und überbringt einen prächtigen Elephantenzahn als Geschenk und Symbol der Aufrichtigkeit seiner Mission. Er wünscht, daß der Vormarsch der zweiten Division sus- pendirt werde, wurde aber benachrichtigt, daß dem General Lord Chelmsford im Hauptquartier Friedensvorshläge gemacht werden müßten, uud daß der Vormarsch nur unter dec Bedingung sistirt wer- den könnte, daß die früher verlangten Präliminarien angenommen,werden. Die von Lord Chelmsford gestellten Kapitulationsbedingungen umfassen bekanntlich die Rückgabe der bei Isandula erbeuteten Kanonen, eine allgemeine Entwaffnung der Zulus und die Zahlung einer Kriegs- entshädigung in der Gestalt von 15 000 Rindern. General Woods Kundschafter melden, daß Cetewayo mit der Abneigung seines Volkes, zu kämpfen, unzufrieden sei, und demna perfönlih um Frieden zu bitten wünsche, aber bisher durch die Induanas davon abgeredet worden sei. Sir Garnet Wolseley kam am Morgen des 28. Juni in Durban und am Nachmittage desselben Tages in Pietermariuburg an, wo er als Oberkommissarius und Oberbefehlshaber der britischen Truppen in Süd-Afrika vereidigt wurde. Man erwartet, er werde ich heute an Bord des „Shah“ nach Port Durnford begeben. Vom Fort Napoleon bis Durnford existirt eine ziemlih gute Straße, und zwishen Forrester und Tommorton find Verbindungen herzesteUt worden. Der „Natal“ ist mit Vorräthen nach Durban abgesegelt, Authentischer Mittheilung zufolge hat Lord Chelmsford sih einer fliegenden Kolonne anges&lossen und ist in Magovibonium angekommen. Er wird wahrscheinlih heute Ulundi erreichen. General Newdigate scht nur drei Tagemärsche von Ulundi. Die Forts Chelmsford und Crealock sind geräumt worden, um die daselbst stationirten Truppen in den Stand zu seßen, nach der Front zu marsiren. Tausend Zulus überschritten am 25, Juni den Tugela bei Middledrift. Sie tôdteten zwei Männer und sechs Frauen, ver- brannten mehrere Kraals und erbeuteten eine Anzahl Rinder. Auf der Rückehr von diesem Streifzuge stießen sie mit der Grenzpolizei zusammen, wobei etliche Salven ausgetauscht wurden. Zwei Polizisten blieben todt auf dem Plaße, und die Zulus entkamen. Vor etlichen Tagen griff ein Zulutrupp einige freundliche Stämme unweit Derby und Leydenberg an. ; Z

Die Kaplegislatur hat eine Resolution angenommen, welche die Schwierigkeit bezüglich der Legung des südafrikanischen Kabels regelt. Es werden thätige Vorbereitungen für einen Fel d- zug gegen Secocoeni getroffen.

mi ritt s

ei jeder sonstigen Ueberlassung von sonen nicht nur die unmittelbar ie Eigenthümer und Pächter der ter vorläufiger Verhastung mit zur betreffenden hishen Anstalten aber geschlossen

heimlihen Verkauf oder b Drucklettern an dritte Per Schuldigen, sondern au d betreffenden Druckereien un strafrechtlihen Druckereien und lithograp werden sollen.

Amerika. New-York, 17. mokratishe Konventi. Bundesaufsi erklären, daß des Präsid j das Land wären. Ferner befü Gold, Silber und Noten, welche leßter sein jollten.

Der Spezialkorrespondent des „Standard“ meldet aus

stlich um Frieden, und ih Habe In- ächlich zu Ende ift. edeutende Kriegsent-

F glaube, daß die Bedingungen ch feine amtlihe Mittheilung dar-

h“ gemeldet wird, hätte Cetewayo's zurückgewiesen, ber diese Handlung desavouirt und lassen, unverzüglih drei Häuptlinge der Grenze zu scicken.

n der „Times“ stand Cetewayo am Mann nördlich von Ulundi.

19. Juli (W 2. 2) den Brief des Prinzen 26. Juni Kaise selben sein tiefes Beileid über

der Kapstadt, vom 1. d. M bittet nun ern halts, daß der Feldzug that twaffnet werden und eine

„Cetewayo formation des In Die Zulus sollen en \{chädigung in Naturalien zahlen. angenommen sind, aber es ift no über veröffentlicht worden.“

Wie dem „Daily Telegrap Lord Chelmsford die Frie Sir Garnet Wolseley a

ulukönig ersuchen nterhändler nah Nach den Berichte 30, Juni mit 10 000

Frankreih. Paris, „Estafette“ veröffentlicht Napoleon vom Eugenie, in welchem er der ' den Verlust, der sie betroffen, ausspricht.

2. Juli. Gruppe des „Appel au peuple \{luß, daß nah dem Tode Prinz Jérôme Napoleon al hen Familie anzusehen sei, und au peuple“ aufrecht erhalten werd

Versailles, 19. Jul heute mit 153 gegen 116 treffend die Verlegung mit der von der Deputirten an, wonach den Präsidenten fammer das Recht der direkten

Die Deputirtenka 35 000 Francs für di lung in München. treffend die Zusammen

Verantwortung

uli. (Allg. Corr.) Die de- esolutionen angenommen, cht bei Wahlen mißbilligen und enten jüngste Vetos eine Drohung gegen rworten sie den Geldumlauf in e in Spezies umseßbar

densanträge welche die

nem Wirbel-

taat Massasuchetts wurde von ei 2 Menschenleben

sturme heimgesucht, der großen Verlust und beträchtlichen Eigenthumsschaden verur ch

Memphis, 18. Juli. (W. T. B.) eine Person am gelben von der Krankheit neu Handel und Verkehr hat fast aufgehört, die en, die Einwohner verlassen in Maf) 1 der Südstaaten ist allen er von Neuem die

Heute ist abermals Fi eber gestorben, und die Zahl der

parlamentarische Befallenen hat sich vermehrt; der

“4 faßte gestern den Be- Louis Napoleon der s das Haupt der napoleoni- daß das Prinzip des „Appel

T. B.) Der Senat nahm Stimmen den Geseßentwurf, be- der Kammern nach Par18, kammer beschlossenen Modifikation des Senats und der Deputirten- Truppenrequisition zustehen soll. mmer votirte einen Kredit von le Kunstausstel- Der Gesetzentwurf Ferry's, be- seßung des höheren Ünterrichts- rathes, wurde mit 363 gegen 166 Stimmen angenommen.

Spanien. Madr1d, 19. Juli. (Ag. Hav.) i treter Per us is hier eingetroffen, um mit Spanien wieder diplomatische Beziehungen anzuknüpfen.

Ftalien. Rom, 19. Juli. utirtenktammer wurde, LT1 ten für seine Wiederwahl das Präsidium

der Gesehentwurf i nd schließlih mit einem Zusaße lihe Geseßentwurf erst dann in würfe, betreffend die Ab- deren Getreidesorten und er für die feineren Die Annahme des diejenige des

Bankgeschäfte sind jämmtlih ges{lof n mehreren Städter mmenden Personen gegenüb Wirksamkeit geseßt worden.

des Prinzen

von hier fo Quarantäne in 19 U (W. C. B) n gelben Fieber vorgekommen. ist jezt durh die in Wirksamkeit ge}eßte Nachbarschaft fast völlig abgesperrt.

Heute sind wiederum zwei Die Stadt Quarantäne von der

Todesfälle a1

Reichstags - Angelegenheiten.

(W. T. B.) der Neuwahl 7. Hannoverschen an Stelle des verstorbenen D 8051 Stimmen gwerth von St. erhielt; auf den Segen» Der Erstere ist somit

Hannover, 19. Juli. Reichstagsabgeordneten Wahlkreise (Nienburg 2c.) tel Nieper wurden, nach den amtlicen Feststellungen, von denen der Éutébesißer Frhr. Lan Simmern auf Wicbtringhausen 5825 St. fandidaten, Grossist Werstler fielen 2200 St.

e internationa

(W. T. B.) Jn der heutigen Sitzung der Dep nachdem Farin i unter Dankeswor wieder übernommen Alkoholtaxen berathen u angenommen, wonach der frag Kraft treten soll, wenn die Geseßent er Mahlsteuer für die niedere liche Herabseßung der Mahlsteu Getreidesorten Geseßeskraft erlangt haben.

ersten Theils des Zusates erfolgt zweiten Theils (wenn Herabseßung der Mahlsteuer fraft erlangt habe) mit 138 gegen 67 Stimmen.

Konstantinopel, 20. Juli. Laut amtlicher Meldung isst bis zu franften Großvezirs Kheyreddin zum Präsidenten des M 21. Juli. Regieru genehmigt un angesehen. Rumänien. Bukarest, 19. Juli. Unterhandlungen Bratiano's zur Ministeriums scheinen einen gün ! jedoch ist das neue Kabinet noch nicht perfekt.

Belgrad, 19. Juli. Belimarcovic ist zum außerorden vollmächtigten Minister in Wien ernannt worden.

Rußland und Polen. Die „Neue Zei

Nr. 16 des „Armee- Verordnungs-Blatts*, heraus- -Ministecium, hat folgenden Inhalt: Abâänder .. g Militär-Veterinärwesen. g der Vorschriften im §. 60 des Geseßes Abwehr und Unterdrückung von um Lauenburg. “Abände- welche im Jahre 1878 zu den „Bestim- BVeterivärwesen“ und zu der ¿es unter den Pferden, der Truppen Reisegebührnisse der Nachträge zu dem Reglement November 1876. gen über den Ge- Examinations-Kommission bei den Offizier vom 5. No- zungen-Stadt-

gegeben vom Kriegs des 8. 7 der Bestimmung Realement zur Autführun vom 25. Juni 1875, betrefssevd die Viehseuchen für ven rungen und Deklarationen, mungen über das Militär- über das beim Austreten des Roß zu beobachtende Verfahren“ Offiziere des Beurlaubtenstandes. über die Remontirung der Armee vom 2. änderungen und Ergänzungen z \häftsgang der Ober-Militär- Prüfungen zum

über die en über das

Kreis Herzogtt schaffung d

f . „Instruktion die allmäh

E , ergangen find. e einstimmig, ge d ßentwurf über allmähliche für feinere Getreidesorten Geseßes-

der Gese

u den Bestimmun

Portepeefähnrich und zum Eröffnung der Eisenbahnstrecke Sal í Eröffnung der Eisenbahnstrecken Duisburg-Hochfeld- und Goldap-Lyck-Prostken. Ausgabe gedruckten 1V. Abschuitts der Krieg der Umzugskoften an die Kadetten Deflaration des §. 32, 2 und 3 des für das preußische Heer im Fr fosten an die den Truppen zur Unteroffiziere, Gefreiten und F : Neue Ausrüstung-Nachweisung für Ausfall ulars zum Verpflegungs8-

(B. D. D.) r Wiedergenesung des er- Pascha Djevdet Pascha inisterraths ernannt worden.

n nah hat der Sultan Kheyreddin

Quakenbrück ; : L sfeuerwerkerei. Nichtgewährung bei ihrer Verseßung in die Armee. Geldverpflegungt-Reglements Nichtgewährung der Umzugt- Einstellung überwiesenen überzähligen Füsiliere der Unteroffiziershulen. Batterien C/73. Y Rapport der Kavallerie- ffnung der Eisenbahnstrecke Wiesbaden-Niedern-

Blatts der Abgaben-, altung in den eßsamml. und

Dem Vernehme tngsprogramm

d wird die Kabinetskrisis damit als beendet (W. S. D) eines Fustons- stigen Verlauf zu nehmen,

änderung des Formu Regimenter. Erò

Nr. 15 des Central - andelsgeseßgebung und Verwal ten enthält : Anzeige der in der Gef Gesetze und Verordnungen.

Veränderungen in dem Stande Vorläufige Abänderung des Statistik: Nachweisung Reichs- Hauptkasse abzuliefern- Rübenzuckersteuer.

werbe- und H Königl. Preuß. Staa ntl im Meichsge]eßblatte ersÞbtenenen

Verwaltung8gegen stände: 2oll- und Steuer tellen.

(W. T. B.) General tlihen Gesandten und be-

Serbien.

Allgemeine u und in den Befugnissen der U Einführung von Aenderungen des Zolltarif es über die Wechselstempelst-uer. r das Etatsjahr 1878/79 an die Y Verbrauchssteuern. Zölle. i Tabaksteuer. Branntweinsteuer. Brausteuer. m Vorjahre. Nachweisung der Kredite. est:rreidb und Luxemburg. Einnahme an Personalnachrichten.

S t. Petersburg, 18. Juli. t“ brachte in ihrer Nummer folgende Alarmnachricht :

t Astrachan mit, daß Elend heimgesucbt ift, g kaum über die Epidemie be- Der Fleckent yphus ist in ziem- Dank der re{tzeitigen ärzt- ge Opfer unter den Einwohnern ge- Berein mit dem Chef der Kal- um die ausgebro-bene Krankheit

(St. Pet. tg.) j vom 30. Juni (12. Juli) d. „Man theilt uns aus dem Gouvernemen die Staniza Wetljank nachdem sich die örtlihe Bevölkerun rubigt hat, welche daselbst herrscbte. lich hohem Grade aufgetreten, ülfe bièélang nur wenige 3 Die Ortsobrigkeit ergreift im den die energischsten Maßregeln, zu unterdrücken“

„Diese Nachri Anzeiger“, entbel bei der auf Veranlassung des ten Untersuhung erwiesen ha Fälle von Erkrankungen am men sind.“

19, JUN. ;, fam im englischen P der russi schreibt die sekretär des Aeußeren, die Erklärung ab, daß \ : russishe Gesandte beim engli das Londoner Kabinet benach erer Truppen nah L Wir zweifeln nicht feine Jnstruktionen bekommen hat, gegen Der Kampf aber, den eine europäische kann durch keine chränfkt werden.

den Zölle und Salzsteuer. Vergleichung mit .de Abre{nung mit Wechselstempelmarken und Blankets.

a von einem neuen

Statistische Nachrichten.

röffentlihung-n des Kaiserlichen Gesund- in der 28. Jahreswocbe f den Jahresdurchs{nitt et: in Berlin 43,2, in Breslau 31,8, 1,9, in Frankfurt a. M. 22,3, in Ha in Stettin 29,5,

bemerkt der heutige „Regierungs- Begründung, da sih Jnnern angestell- t, daß in der Staniza Wetlianka Fleckentyphus nicht vorgekom-

behrt jeglicher

E Gemäß den Ve Ministers des

bheitsamts wohnern, au

von Je D c

als gestorben in Königsberg 36,2, in er 16,5, in Cassel 22 9, in Altona 19,0, in Stra3- in Nürnberg 20,2, in Augsburg 39,5, 3, in Stuttgart 19,2, in Braun}scbweig 0,0, in Wien 29,8, in Buda- Basel 21,7, in Brüssel 17,1, in Kopenhagen 19,7, 14,7, in St. Petersburg 37,3, in , in Bukarest 30,4, in Rom 21,8, in Lissabon 29,4, in London 17,0, _ 8,6, in Dublin 22,4, in Edinburgh H, er aus früheren Wochen: in New- Chicago 16,2, in St. Louis 17,3, in in Calcutta 31,9, in Bombay

in Maadeburg 24,1, burg 35,5, in München 30,3, in Dresden 23,7, in Leipzig 15, 31,2, in Karlsruhe 28,0, in Hamburg 2 rag 33,5, in Triest 25,0, in in Paris 21,1, in Amsterdam Stockholm 17,0, in Christiania Warschau 28,0, in Odessa in Turin 26,4, in Athen —, Glasgow 22,0, in Liverpool 1 in Alexandria (Egypten) 39,5. Yorfk 22,6, in Philade Franzisko 14,7, Madras 27,4. Während der Be obahtungsstatione Es regnete viel und blieb weit hinter dem Wochenbeginn niedrige Luf tiefer, stieg abcr in è Die Sterblichkeitsverh î deutschen Städte gestalteten si während der und würden, wenn von der noch i erblibkeit abgesehen wird, re ünsti Sterblichkeitèverhältnißzahl für die 000 Bewohner und

Am vergangenen Montag, d. 2. (14.) Juli, arlament die Rede auf die Expedttion Turkmenen“, „Der Unter-Staats- gab bei dieser Gelegenheit gierung, als der Schuwaloff,

hen Truppen ge Ruf. St. Petersb. Pest 37,8, in owohl die russische Re hen Hofe, Graf ( rihtigt hatten, daß von einer Merw nicht einmal die

Direktion unf im Mindesten, daß

Rede sein könne. General Lasareff Merw vorzugehen. Nation gegen ein scharfmarkirten Grenzen

Der Krieg gegen die Tur gegen sie, kann im Lauf herbeiführen, Merw denno wünschte Ziel au werden kann. eine solche Re . eine solche, ? Turkmenen auch ohne die ihren Verpflichtungen gegen lglih darf die F rad der Einschüchte russishen Waffen au 20. Juli. (W. T. B.) Gouverneur, General Verfügung erlassen, ( Druckens oder Lithographirens lihen odex revolutionären

Iphia 13,9, in

rihtêwoche herrschten an allen deutschen Be- stlibe und südwestliche Luftströmungen vor. wärme war eine niedrige

Asiatenvolk zu führen hat, im Voraus einges Cd fmenen oder auch eine Expedition Operationen die Nothwendigkeit ebenso wie das er- Merw erlangt Turkmenen nicht einmal zu finden ist, ür stehen könnte, daß Einnahme von Merw d nahkommen würden. Betreff Merws nur durch den den der Erfolg der üben wird.“

zeitweilige General- hat eine vom 17. d. M. datirte wonach im Falle der Entdeckung geheimen regierungsfeind- Schriften, sowie bei d m

und fast täglich; die Luft Monatsmittel zurück. Der tdruck sank im Laufe der Woche noch Wochenhälfte an allen Stationen.

ößeren, besonders der eriht8woche günstiger, ewöhnlid hohen Säug- cht günstige zu nennen sein. deutschen Städ?e aufs Jahr bere{net). Sterblichkeit des Säuglingsalters etwas aufs Jahr gerechuet,

\{on beim

ch einzunehmen,

in der zweiten ewegung gegen E A

ch ohne eine Bewe besitzen die 1 e fie in Afghanistan

Uekgaens ältnisse der mcisten ebrigen

ierung, l i die als Garantie da

von 28,1 auf 27,5 (auf 1 Insbesondere erscheint die geringer, so daß 123 Kinder unter Berlin 284 gegen 350).

Unter den Todesurf sektionskrankheiten ein v therische Affektionen peratur wirkte günstig au Brechdurhfälle der Kinder,

von 10000 Lebenden,

rung gelöst werden, 1 Jahre starben gegen 133 dec Vorwoche (in

f die Turkmenen aus

aben war das Auftreten der meisten ermindertes, nur Scharlafieber n wenig vermehrt. f das Vorkommen der Da l und forderten namentli leßtere im All-

üblere Tems-

ionen waren ei rmfkatarrhe und