1879 / 171 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

St. Petersburg, 22. Juli. (W. T. B) Produktenmarkt. Talg loco 59,90. Fr. Weizen lcco 14,50.

Boggen loco 7,75. Hafer loco 5,00. Hanf loco 32,50 Leinsaat (9 Pud) loce 16,25. Wetter: Warm.

New-York, 22. Juli. August 57.00,

j 63, rohes Petrolenm 5, do. Pip

(M. L. BI Waarenbericht. Baumwolle in New-York i11è, do. in New-Orleans 113. Petroleum in New-York 65, do. i: Phuadelphia

e line Certificats D. 69 Cc.

Mehl 4 D, 40 C. mixed) 45 C, Zucker (Fair refining Musc9rsdos) 62. 134, Schmalz (Marke Wilcox) €3, do, Fairbanks 6}. Speck (short clear) 5 C. Getreidefracht 43,

Rother Winterweizen 1 D, 16 C. Mais (olä Kaffee (Rio-}

S He

Falluer-Theater, Donnerstag: 22. Gastspiel der K. K. Hofburgshauspieler Hrn. Somenthal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 92, Male: Rosenkranz und Güldenstern. Lust- spiel in 4 Akten von M. Klapp.

Vietgria-Theater, Direktion: Emil Habn. Donnerstag: Sastspiel des Operetten-Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Zum 22. Male: Die Königin von Golconda. Komisch - phan- tastishe Ausstattungs - Operette mit Ballet in 3 Alten nah Bürgers gleihnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaëlis. Musik von C. A. NRaida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Bruë. Die Kostüme angefertigt na Angabe des Ober-Garderobiers Hrn. Happel. . Die Dekorationen nach Angabe des Mascbinenmeisters

rn. Geißler. Elekftrishes Licht vom Inspektor b dn Krämer.

Residenz-Theater. Dircktion: Emil Claar. Donnerstag: 20. Gastspiel der K. K. Hof-Scau- spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof- Scauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, S(:reiner, Leyrer, sowie des Frl. Gisela Straßmann aus Wien: Zum ersten Male: Der Maun der Wittwe. Lustspiel in 1 Akt von Dumas père. Mein Stern. Lustspiel in 1 Akt von Scribe. Schwert des Damokïles. Schwank in 1 Äkt von G. v. Puttlig.

Krolls Theater. Direktion: Engel-Lebrun. Donnerstag: Zum 65. Male und neu einstudirt: Jhre Familie. Volfs\ftück mit Gesang in 3 Akten von J, Stinde und G. Engels. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuhtung des Gartens: Großes Concert. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor- stellung 6# Uhr.

Gerwmania-Sommer-Theater, Donnerstag: Gastspiel des Königlih Sächsisben Hofschauspielers rn. Franz Oden. Graf Jrun, oder: König und Zithershlägerin. Romantisches Schauspiel mit Gesang in 5 Akten aus dem Französischen. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Belle - Alliance - Theater, Donnerstag: Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel-

Concert (Kapellen: Baumgarten und Herold). Steyerishes Damen - Quartett. Tyroler Natur-Sänzer-Gesellshaft. Brillante JUumi-

nation dur mehr als 15 000 Gasflammen. Im Theater: Letztes Gastspiel der K. K. Solotänze- rinnen und Solotänzer vom K. K. Hofopern-Theater in Wien. Um 8 Uhr: La Tentation. Um 94 Uhr: Matrosentanz, Tarantella. Hierzu: Die bezähmte Widerspänstige. Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 s.

Freitag: Großes Monstre - Concert. Hierzu: Mariannenu's Lüge.

Sonnabend: Großes Sommernachtsfest. An- fang 6, Ende 12 Uhr.

Familien-Nachrichten-

Verlobt: Frl. Agnes Weidermann mit Hrn. Emil Thiem (Sangerhausen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Bayer (Cöslin). Hrn. Prof. J. Gott!shick (Magde- burg). Hrn. Ober-Vürgermeister Jaeger (Glber- feld). Eine Tochter: Hrn. Oberförster Lantius-Beninga (Wardböhmen).

Gestorben: Hr. Geh. Regierungs-Rath Wilhelm Plonge (Elberfeld). Hr. Ober-Hütteninspektor a. D. Ferdinand Seidensticker (Hannover). Hr. Kreisgerihts-Rath a. D. Ernst Ferdinand Geiß- dorf (Görliß).

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief wider den wegen Betrug und Unter- \{lagaung gerihtlich verfolgten Kellner Herrmann Holÿmaun von hier mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anher. Cassel, den 21. Juli 1879. Der Staats-Anwalt. Baumgard.

[6224]

Oeffentliche Vorladung. Gegen die nach- benannten Wehrpflichtigen: 1) den Carl Otto Paul Engelmann, geboren 13. November 1856 zu Guben, 2) den Ferdinand Wilhelm Robert Kleemann, ge- boren am 3. April 1856 zu Guben, 3) den Jo- hann Friedrich Wilhelm Schuster, geboren am 25. Februar 1856 zu Guben ift auf Grund der von der Königlichen Staatsanwaltschaft Un furt a./O. am 27. Juni - 1879 erhobenen Anklage die Untersuchung wegen Vergehens wider die öffent- lihe Ordnung (Verleßung der Wehrpflicht) in Ge- mäßheit des S. 149 des Neichs-Strafgeseßbuches eröffnet und Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf den 29, Oftober 1879, Vorm. 9 Uhr, im Situngezimméer der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Guben anberaumt worden. Die obengenannten Personen w-rden aufgefordert, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu ibrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solte dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeshafft werden können. Im Falle des un- entshuldigten Ausbleibens wird mit der Unter- suchung und Entscheidung in contumaciam gegen sie verfahren werden und auf Grund der im §. 472 der Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 1. Februar 1877 bezeicwneten Erklärung der Kontrolkt ehörde ihre Verurtbeilung erfolgen. Guben, den 4. Juli 1879. Königliches Kreisgericht. - Ab- theilung I.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dgl.

[629]

Johann Friedrih Kaplick und dessen Ehefrau Jo- hanne Friederike alias Elisabeth, geborne Erdmann

Berlin und zuleßt im Jahre 1858 in dem Land- armenhause zu Straußberg krank befunden hat, hat seit 1853 keine Nachriht von \sich gegeben. Der- selbe, event. dessen Erben, werden aufgefordert, si spätestens in dem . am 10. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden LTer- mine \{riftlih oder persönlih zu melden, widrigen- falls der vershollene Wilhelm August Kaplick für todt erklärt und dessen Verlassenschaft dessen Er- ben event. dem Fiskus zugesprochen werden wird. Wittenberg, den 17. Januar 1879.

Königliches Kreisgeriht. Erste Abtheilung.

5 R : L [6442] Subhastations-Patent. Nothwendiger Berkauf. 5

Das der verehel. Rittergutsbesißer Höhne, Elise, geb. Lörick in Peteréhain und dem Landwirth Gustav Lörick in Johannisthal gehörige, in dem Calau'er Kreise belegene und Band IR, Seite 140 Nr. 8 des Giundbus der Nittergüter verzeichnete Rittergut Petershain mit Charlottenhof mit einem der Grundsteuer unterliegenden Fläcbeninhalie von 736 Hectar 43 Ar 40 Qu.-Meter nach einem Reinertrage von 14211/1c0 Thlr. zur Grundsteuer und nach einem Nußungs- ind von 1191 46 zur Gebäudesteuer veranlagt, o am 23. Sepiember 1879, Mittags 12 Uhr, an Ort und Stelle auf dem Rittergute Petershain im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden. N Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des vollständigen Grundbuchblattes, etwaige Ab- häßungen und andere das Grundftück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unserem Bureau III. eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf- gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu-

sion spätestens im Versteigerungstermine anzu- melden. S

j “Ad Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages o

am 25. Sepiember 1879, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden. Spremberg, den 16. Juli 1879.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations-Richter.

Verkäufe, Vervactungen, Submisfionen 2c.

Brennholzverkauf. Am Mittwoch, decn 13. August d. J., von Vormittags 10 Uhr ab, sollen im Voigtsben Gasthause zu Rüdersdorf nachstehende Brennhölzer aus der hiesigen König- lichen Oberförsterei nah dem Meistgebote verkauft werden: Aus dem Schutbezirk Störiß: 110 Em Kiefern Kloben, 675 Em Kiefern Knüppel, + 2 Rm Birken Knüppel; Schmalenberg: 380 Rm Kiefern Kloben, 211 Bm Kiefern Knüppel, 65 Km Kiefern Stubben, 1 km Birken Kloben; Mittelheide: 1604 Rm Kiefern Kloben, 24 Bm Birken Kloben, 4 Rm Birken Knüppel; Fangschleuse: 1119 Km Kiefern Kloben, 11 Rm Birken Knüppel; Alt- Buchorst : 788 Bm Kiefern Kloben, 4 Rm Birken Kloben, 3 Rm Birken Knüppel; Kalksee: 856 Bm Kiefern Kloben, 7 Km Birken Kloben, 1 Rm Birken Knüppel. Das Speziellere ist aus dem Amtsblatte zu ersehen. Rüdersdorf, den 21. Juli 1879, Der Oberförster. Beer.

E : E S [6446] Oeffeutlihe Submission.

Die Lieferung von 1500 Quadratmetern Filz, 10 mm f|ttarfk, soll durch offentliie Submission ver- geben werden.

Die Lieferungëbedingungen liegen während der Dienststunden in unserer Registratur zur Einsicht aus, auch können dieselben abschriftlih gegen Er- stattung der Schreibgebühren bezogen werden.

Postmäßig verscblossene, frankirte und mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Filz“ deutli versehene Offerten sind bis zum Sub- missionstermine Donnerstag, den 14. August 1879, Vormittags 10 Uhr, an uns cinzureichen.

Spandau, den 19. Juli 1879. Cto. 504/7.)

Direktion der Artillerice-Werkstatt. [6433] Submission. Die Lieferung von 180 m braunem Tuch, 133 cm breit,

300 m Futterleinwand, | 470 m braune Beiderwand, 1070 m Hemden-Nessel, l

83 cm breit,

280 m gebleihte Leinwand, 350 m blau und weiß farirte Leinewand zuBettbezügen,

170 m Leinwand zu Bettlaken, /

tücher, 83 cm Qu., 150 Stück blau und weiß farirte Tascentücher, 67 cm Qu., 150 Handtücher, 133 cm lang, 42 em breit, 80 Kg grauwollenes

garn 70 kg b Strumpfgarn, 20 Stück wollene Lagerdecken, soll im Wege der Submission vergeben werden. Versiegelte Offerten werden bis zum 12. Anguft cr., Vormittags 10 Uhr,

schienen Submittenten stattfindet. sichtigt.

riftli mitgetheilt.

Der Handarbeiter Wilhelm August Kaplick, geboren den 5. Dezember 1831, Sohn des Brauers

Sagan, den 21. Juli 1879. Königliche Direktion der Strafanstalt.

zu Friedrichstadt, welcher sich 1851 oder 1852 in |

150 Stück blau und weiß karirte leinene Hals8-

leinene

dreidrähtiges Strcumpf-

lau und reiz drellirtes baumwollenes

erbeten, wo deren Ocffnung im Beisein der er- Nach Eröffnung des Termins eingehende Offerten bleiben unberück-

Die Lieferungs-Bedingungen liegen im Bureau zur Einsicht aus “und werden auf Verlangen ab-

| Qc Ea Bekanntmachung. Für die Unteroffizier-Schule Marienwerder sollen die erforderlichen Autrüftungsstücke und Signal- Instrumente im Wege öffentliher Verdingung auf Grund der im Bureau der Unteroffizier-Schule aus- liegenden Bedingungen in Lieferung gegeben werden. Lieferanten, welche fich hieran betheiligen wollen, haben versiegelte Offerten, in welchen ausdrütlich erklärt sein muß, daß von den Lieferung3-Bedin- gungen Kenntniß genommen ist und hierauf die Preise für je ein Stück beziehungsweise ein Paar gestellt sind, mit der Aufschrift „Offerte auf Lieferung von Ausrüstungsstücken 2c. für die Unteroffizier-Schule Marienwerder“ an die ge- nannte Schule zum Termin den 2. Angust d. J-, 10 Uhr Vormittags, einzureichen. Marienwerder, den 19. Juli 1879. Die Unteroffizier-Schule Marienwerder.

[6426] Bekanntmachung.

Der Bedarf an Fourage in den einzelnen Marsch- quartieren für die von den Garuifonen nach dem Mansverterrain marsch{irerden und von diesem in die Garnison zurückehrenden Kavallerie- und Artil- lerie-Truppentheile der Königlichen 17, Division soll im Wege des Vertrages sichergestellt werden. Hierzu wird ein Termin auf den 4. August ce., Vormittags 9 Uhr, in unserem Dienjstlokale, Orleausstraße Nr. 7, anberaumt, bis zu welchem Zeitpunkt Unternehmer ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift: „Submissions - Offerte auf Fourage-Lieferung“ versehen, uns portofrei ein- senden wollen.

Die Bedingungen, deren Kenntniß in den Offer- ten anzugeben ist, sind bei der unterzeichneten Be- hôrde zur Einsicht ausgelegt.

Schwerin, den 21. Juli 1879.

Königliche Zutendautux der 17. Divifion.

[6427] Bekanntmachung.

Der Bedarf an Vorspann zur Heranfuhr der Lebensmittel und Bivouaksbedürsnisse aus den Ma- gazinen zu den Truppen, sowie zum Transport der Bagage am 12. und 13. Sexrtember cr. während der diesjährigen Herbstübungen der 17. Division soll im Wege des Vertrages sichergestellt werden.

Der Bedarf stellt fich ungefähr:

in Ratzeburg pro 19. August

bis 1. September cr. . 26 zweis p. Wagen, in Rostock vom 14. bis

2 at E 26 dis. in Waren vom 20. August

Dis 2 September L, 11 dio. in Goldberg vom 4. bis 10,

Sen 120 Dio in Röbel vom 4. bis 10, Sep-

Me E 20 dio: in Lübz vom 6. bis 13, Sep-

Teer E s e SFCC dto. in Parchim vom 12. Auguft

Malo Gebtember Π. 215 dkio:

in Grabow vom 15. kis 17,

September cr. D SBIO:

Hierzu wird ein Termin auf den 4. Augus| cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Dienstlokale, Orleausstr. Nr. 7, anberaumt, bis zu welchem Zeitpunkt Unternehmer ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift: „Submisfions-Offerte auf Borspann, versehen, portofrei an uns einsenden wollen.

Die Bedingungen, deren Kenntniß in den Offerten anzugeben ist, sind bei der unterzeichneten Behörde zur Kenntniß ausgelegt.

Schwerin, den 21. Juli 1879.

Königliche Jutendantur der 17. Divifion.

[6448] Bekanntmachung.

Die Lieferung von 295 Stük Winkeleisen, Ge- wit ungefähr 30 000 kg, sell in öffentliher Sub- mission verdungen werden.

Termin hierzu ist auf Mittwoh, den 4. August d. J., Vorm. 113 Uhr, im Geschäftszimmer des Vorstandes der unterzeich- neten Behörde angeseßt worden. j

Die Lieferungsbedingungen sind ebendaselbst zur Einsicht ausgelegt, können aber auch gegen Einsen- dung von (6 0,50 in Laar, bezw. Marken, abschrift- lich mitgetheilt werden. i:

Die Instruktion für Prüfung und Abnahme des für Schiffsbauten bestimmten Gisenmaterials kostet besonders M. 2. Cto.501/7.)

Wilhelmshaven, den 21, Juli 1879.

Kaiserlihe Werft,

Verwaltuugs-Abtheilung,

Submissions-Anzeige.

Die Lieferung und Montage zweier beweglicher Treppen von Gaß- resp. Schmiedeeisen mit hölzernen Trittstufen für das Ausrüstungsbassin auf der Kaiserlichen Werft zu Ellerbeck foll

am 6, Angust d. Js., Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre desfallsige und mit der

Aufschrift : S „Submission auf Lieferung zweier eisernen Treppen“ /

versehene Offerte bis zu dem rorangegebenen Termine der unterzeichneten Kommission verléblofsèn und porto» frei einsenden. i i:

Die bezüglichen Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus; auf

Ì t

Verlangen und gegen portofreie Einsendung der Kopialien mit 3,0 (A werden dieselben auc per Post ausgehändigt. Kiel, den 17. Juli 1879. Kaiserliche Hafenban-KFommission.

Für die unterzeihnete Verwaltung sollen 2 Farbe- mühlen, 25 Lochbänke große, 47 Stglichtlagen, 1 Eisenbahnwagen, 1000 kg. Tragkraft, beschafft werden.

Lieferungs-Offerten sind versiegelt mit der Auf- \chrift: „Submission auf Lieferung von Farbe- mühlen“ bis zu dem am 31. Fuli d. J., Mit- tags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Bee hörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopiaiiengebühren von 0,50 Æ und außerdem die dazu gehörigen Zeich- nungen zum Preise von 0,75 4 resp. 0,25 M. bis 0,50 6 abscriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben im Bureau der unterzeichneten Verwaltung zur Einsicht aus.

Kiel, den 20. Juli 1879.

Jnventarien - Magazin - Verwaltung der Kaiscrlichen Werft,

[6447] Main-Weser-Bahn.

Die Lieferung und Aufstellung von zwei Dreh- scheiben soll im Wege öffentlicher Submission ver- geben werden.

Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen können gegen Einsendung von 2 Mark (nicht in Stempel- oder Wechselstempelmarken) von dem Unterzeichneten bezogen werden.

Termin zur Eröffnung der mit der Aufschrift : „Submission auf Drekb scheiben“ zu versehenden Offerten in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten

ist auf Freitag, den 6. Augnst d, Js., Vormittags 11 Uhr, anberaumt.

Cafsel, den 21. Juli 1879, Der Ober-Maschineumeister, § T

Didhaut, Cto. 496/7.)

Morloosung, NXmortifativr, Zinszahlung u. # w- 998 sfentlihes Papieren.

[6409] : Norddeutsche Grund-Credit-Bauk.

Hypotheken-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft. Kündigung von Hypotheken-Antheiischeinen. Die nachstehend aufgeführten 5/9 Hypotheken-

Antheilscheine unserer SVesellshaft kündigen wir

hiermit dergestalt, daß eine Verzinsung dersclben

mit dem 31. Dezember 1879 aufhört. a Nmfk. 3000, Nr. 350 8932 9023 bis 9025 15298 bis 15307

18446 18447. Nik, 51 000,

17 StüX à 3000 Nmf. a Nmfk. 1500.

Nr. 327 328 83933 bis 8936 9026 bis 9029 15308 bis 15327 18348 18374.

32 Stück ® 1500 Rmk. Nuk. 48 000. Nmfï. 600,

Nr. 340 7227 9030 bis 9032 11189 Bis 11192 11194 bis 11200 11202 11204 11207 11208 15328 bis 15352 15826 15827 16380 16399 bis 16403 16536 bis 16540 16548 18353 18367 bis 18369.

63 Stü à 600 Nmk, Rmfk. 37 800, à Rmfk. 200.

Nr. 349 8938 8940 bis 8954 8956 bis 8958 8960 bis 8989 8991 bis 8996 9033 bis 9039 9041 bis 9043 15353 bis 15393 16285 16286 16381 bis 16398 16534 16535 18354 18355 18358 18359 18424 18426 18439.

136 Stück a 300 Nmk. Nuk, 40 800. s Nmft. 150.

Nr. 326 342 #928 bis 8931 8997 bis 9020 11149 bis 11156 11158 11159 11161 bis 11164 11166 bis 111/80 11176 L 1TTUSE FELSZ LLESC 11188 15394 bis 15411 15909 16404 bis 16408 16421 16422 16434 18404

86 Stü à 150 Nmfk. d Nmk. 75 zu 43/5 verzinslich, Nr 367 bis 369. i: 3 Stück à 75 Amit. Nmf, 225. in Summa Nmk., 190 725. Berlin, den 1. Juli 1879. Die Direition. [6440]

Bei der am gestrigen Tage stattgehabten Aus- loosung der Obligationen der Stadt Hagen i. W. aus der unterm 28. März 18377 privilegirten Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt, A. Nr. 021 6062 239 248 308 339 414 441

483 527 535 und 597 à 500 M

Litt. B, Nr. 014 039 056 124 209 296 414 483

529 548 und 571 à 1000 A

Litt. C. Nr. 003 039 082 und 170 à 3000 M

Die Rückzahlung der Obligationen erfolgt am 2. Zannar 1880 an der hicsigen Stadtkafie, was aemäß §8. 8 des gedachten Privilegiums mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß mit dem er- wähnten Tage die Verzinsung der au?geloosten Obligationen aufhört.

Hagen, den 18. Juli 1879,

Der Bürgermeister. Prengel.

[6421]

a. im Personen-Verkehr . . . b. im Güter-Verkehr

Für dieselbe Zeit im Jahre 1878 .

Für dieselbe Zeit 1878 . ..

Berlin, den 22. Juli 1379,

Vom 1. Januar 1879 bis 15, Juli 1879 .

Rumänische Eisenbahnen Actieu-Gefellschaft.

Einnahmen für die s vom

18, Juni bis 15, Zuli 1879, C B DOLLOE,

i 764,623.

Summa Frcs. 1,295,760.

s 2,092,206. 796,446.

——————

pro 1879 weniger Frcs.

pro 1879 weniger Frcs. 10,696,430.

Im Betriebe find 921 Kilometer. Der Vorstand,

Nmfk. 12 900, i

cs 7,831,990. L S O20 AN,

Deutscher Königlich Preußis

f ; Das Abonnement beträgt 4 4 59 ch& : für das Vierteljaßr.

.

„Insertionspreis für den Raum einer Druzeile 30 4 - 3

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| Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung anu ; N / für Berlin anßer den Pest- Anstalten auch die Expe- |

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32, | S U L E R

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M T1.

#Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

zu der von des Fürsten von Hohenzollern Königlichen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlih hohenzollernshen Haus-Ordens an den Rath Fean Kalindéro am Kassationshofe in Bukarest Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Deutsches Vet ch.

Se. Maicstät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Königlich sächsishen Ober- Appellations - Rath Scheele zu Dresden vom 1. Oktober d. J. ab zum Reichs- gerichts-Nath Allergnädigst zu ernennen geruht.

Betranntmahung,

betreffend Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen.

Auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung hat dec Bundesrath nachstehende . Bem nungen über die Verladung und Beförderung von lebenden - Thieren auf Eisenbahnen beschlossen :

L Bela Ung.

S L Lade- Anlagen.

Die Bahnhöfe und Haltestellen, auf welchen lebende Thiere zur Verladung kommen, müssen mit Vorrichtungen versehen jein, welche ein direktes Verladen der Thiere aus jedem und in jeden Wagenraum und zwar dergestalt gestatten, daß die Verladung sowohl von der Stirn- als auch von der Langseite des Wagens erfolgen kann.

_ Vei hölzernen Verladerampen ist die Oberfläche in zweck- entsprehenden Zwischenräumen mit s{chmalen, halbrunden Latten zu versehen, damit die Thiere sicher fußen können.

Die Oberfläche der festen Rampen darf eine stärkere Nei- gung als 1:8 und diejenige der beweglichen Vorrichtungen eine stärkere Neigung als 1 : 3 nicht erhalten.

__ Die Ueberladebrücken zwischen Rampe und Wagen müssen eine hinreichende Breite haben und beim Verladen von Klein- vieh zu den Seiten mit Einfriedigungen versehen werden, ev gegen ein seitlihes Abdrängen der Thiere Schuß ge-

ren.

, Auf Bahnhöfen mit regelmäßigem größeren Viehversandt, sowie auf den Tränkestationen (8. 6) bezw. in deren Nähe sind von den Bahnverwaltungen zur vorübergehenden Unter- bringung des Viehes eingefriedigte und überdeckte Räume Buchten , auh Banzen genannt herzustellen und mit Brunnen oder einer Wasserleitung wie mit Vorrichtungen zu versehen, welche das Füttern und Tränken der Thiere ermög- lichen. Die Räume sind zum Zweck der Trennung der Thiere verschiedener Gattungen bezw. des Großviehes und des Klein- viehes in kleinere Abtheilungen zu theilen, und muß der FUß- boden so beschaffen sein, daß eine ordnungsmäßige Reinigung desselben möglich ist. __ Für die vorübergehende Unterbringung der Thiere in überd:ckten Räumen fann ein Standgeld erhoben werden, dessen Höhe von der Aufsichtsbehörde bestimmt wird und im Tarif zu publiziren ist.

S 4

O [erholt und Einrichtung der Wagen.

Die Beförderung der Thiere ist in offenen (hochbordigen wie in bededten Wagen nattbaf P E N

Die lichte Breite der zum Transport von Großvich zu benuvenden Wagen soll mindestens 2,400 m betragen.

L Die offenen Wagen müssen bei Verwendung für den Transport von Großvieh eine Bordhöhe von mindestens 1,500 m über dem Fußboden und bei Verwendung für den Ce or von Kleinvieh eine solche von mindestens 0,750 m

Die bedeckten Wagen sind zum Zwecke der Ventilation mit nahe der Wagendeke liegenden vers{hließbaren Oeffnungen von etwa 0,400 m Länge und 0,300 m Breite zu versehen. Fehlen diese, so müssen an den Schiebethüren der Langseiten bezw. an den Thüren der Stirnseiten der Wagen Vorrich- tungen angebracht werden, welhe das Offenjstellen der Thüren

bei Großvieh bis zu 0,350 m und bei Kleinvieh bis zu

Berlin, Donnerstag, E

H

tee Fd 6

den 24. Juli,

8-9, Art der Verladung.

O geräumig und luftig sind, zur Beförderung aufgegeben werden. Bei Festseßung der größten Zahl der in einen Wagen zu verladenden Thiere ist davon auszugehen, daß Großvieh nicht aneinander oder gegen die Wandung des Wagens gepreßt stehen darf, für Kleinvieh aber genügender Raum, um si legen zu können, verbleiben muß. Die Verladung von Großvieh und Kleinvieh, sowie von Thieren verschiedener Gattung in denselben Wagen is nur gestattet, wenn die Einstellung in dur Barrieren, Bretter- R O SLIGIAGe von einander getrennten Abtheilungen erfolgt. Ueber die zulässige größte Stückzahl der {n einen Wagen oder in die einzelnen Abtheilungen desselben aufzunehmenden O entscheidet im Streitfalle der diensthabende Stations- eamte. Das Bestreuen der Fußböden offener Wagen mit brenn- barem Material is unzulässig.

L Befsord er 8. 4,

Züge; Viehzüge.

i Die Beförderung lebender Thiere findet in hesonderen Viehzügen, in Eilgüterzügen, Güterzügen und Personen- zügen tatt. __ Wo das Bedürfniß vorliegt, sind auf den Hauptverkehrs- linien Fahrpläne für fakultative Viehzüge vorzt!sehen, welche

linien dergestalt in Verbindung stehen, daß für bas auf den [eßteren zu- und abgehende Vieh die Aufenthaltszeit auf das Bedürfniß beschränkt wird.

Solche“ Viehzüge sollen an bestimmten, von den Bahn- verwaltungen für längere Zeitfristen bekannt zu machenden Tagen verkehren.

Steht soviel Vieh zur Beförderung, daß zu dessen Ver- ladung mindestens 24 Achsen erforderlih werden, so ist in Ermangelung anderer Beförderungsgelegenheit ein besonderer Viehzug abzulafsen.

s Geschwindigkeit der Viehzüge.

Die durhschnittlihe Geschwindigkeit der Viehzüge (8. 4

Absay 2) darf vorbehaltlich der Befugniß der Landes- regierung, in Nücksiht auf besondere Verhältnisse eine Ab- weichung zu gestatten nicht weniger als 25 km in der Stunde betragen. __ Soweit Bestimmungen des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands beziehungsweise der Bahn- ordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung der Anwendung dieser Geschwindigkeit entgegenstehen, tritt Ermäßigung derselben in dem dadur bedingten Umfange ein. __ Auf die Viehzüge der Militärverwaltung findet die Be- Ps im Absaz 1 über die Geschwindigkeit keine An- wendung.

Se 0.

Tränkung.

Das Reichs-Eisenbahn-Amt bestimmt nah Anhörung der betheiligten Landesregierungen diejenigen Stationen, welche für Viehzüge (8. 4 Abs. 2) mit Tränkevorrichtungen auszu- statten sind (Tränkestationen). Bei Bestimmung dieser Stationen ist davon auszugehen, daß, wenn Transporte eine längere Zeitdauer als 24 Stun- den erfordern, inzwischen eine Tränkung der Thiere statt- M E

ei allen Transporten, welche für die Fahrt zwischen dem Absende- und Bestimmungsorte fahrplanmäßig eine Zeit von 24 Stunden und darüber erfordern, muß die Tränkung auf einer zwischenliegenden Tränkestation ohne Rücksicht auf die bis zu derselben von den Thieren durhfahrene Zeit vorgenom- men werden. Bei solchen Transporten kommt eine Tränkungs- gebühr zur Erhebung, deren Höhe von der" Aufsichtsbehörde bestimmt wird und in dem Tarif zu publiziren ist.

Für die Tränkung ist ein längerer, bei Berehnung der durscnittlichen Geschwindigkeit (8. 5) außer Betracht bleiben- der Aufenthalt vorzusehen.

R Rangiren.

0,150 m Länge ermöglichen oder cs muß bei vollständig ge- öffncten Thüren die Thüröffnung durch einen Bretterverschlag in höchstens 1,500 m Höhe über dem Fußboden des Wagens oder durch Lattengitter verstellt werden.

Zum Festbinden der Thiere sind Vorrichtungen, als eiserne Ringe 2c., an den Wagen anzubringen.

,__ Die Größe der inneren Bodenfläche eines jeden zur Be- förderung der Thiere zu benußenden Wagens is, in Quadrat-

Das Rangiren der mit Thieren beladenen Wagen ist auf das dringendste Bedürfniß zu beschränken und stets mit be- sonderer Vorsicht vorzunehmen ; insbesondere ist heftiges An- stoßen dabei in jedem Falle zu vermeiden.

S4 8, Begleitung

metern ausgedrückt, auf der Außenseite des Wagens anzugeben.

_ Die Thiere dürfen nicht geknebelt und in Säcken, Käfigen, Kisten oder ähnlichen Behältern nur dann, wenn dieselben hin-

mit den zur Viehbeförderung dienender Zügei{ - dex Neben- j

Abends.

Wagenladungen aus, \o darf dieselbe niht ohne Begleitung (§. 40 des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutsch- lands) zur Beförderung angenommen werden und is dann mindestens für je 3 Wagen ein Begleiter zu stellen.

Bei Transporten zur Nachtzeit müssen die Begleiter mit gut brennenden Laternen versehen sein,

S, 9.

) Desinfektion.

Die Verpflichtung der Bahnverwaltungen zur Reinigung (Desinfektion) der denußten Transportmittel, Geräthschaften, Rampen u. s. _w., regelt sich nah den Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen, vom 25. Februar 1876 (Reichs-Gesctblatt S. 163).

M Club estimmungen. 810.

Den Bahnverwaltungen liegt die Pflicht ob, die Erfüllung der für die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren gegebenen Bestimmungen zu überwachen.

S L

Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 15. Of- tober 1879 in Kraft. Dieselben werden dur das „Central- Blatt für das Deutsche Reih“ und außerdem von den Bundes- regierungen publizirt.

G die Herstellung der angeordneten Einrichtungen kann von der Landesregierung mit Zustimmung des Reichs-Eisen- bahn-Amts eine Befristung gewährt und in derselben Weise auch im übrigen eine Abweichung von einzelnen Bestimmungen zugelassen werden.

j Die -der Vorschrift im §8. 2 nicht entsprechende Breite und } Bordhöhe vorhandener Wagen soll deren Fortgebrauch bis zum Umbau nicht hindern; ein solcher kann behufs Herstellung der vorgeschriebenen Breite und Bordhöhe nicht verlangt werden.

Die von den Bundesregierungen oder Eisenbahnver- waltungen erlassenen Ausführungsbestimmungen sind dem Reichs-Eisenbahn-Amt mitzutheilen. "

Berlin, den 13. Juli 1879,

Der Reichskanzler.

von Bismarck.

BetanntmaOun g:

Die Bekanntmachungen vom 30. August und 24. Oktober 1877 (Patentblatt 1877 S. 13 und 39) werden, mit Rücksicht darauf, daß an die Stelle der Königlich Preußischen Staatsdruckerei die Reihsdruderei getreten ist, wie folgt, abgeändert :

Die durch das Patentgeseß vom 25. Mai 1877 §. 19 angeordnete Veröffentlihung der Beschreibungen und Zeich- nungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, wird in besonderen, neben dem Patentblatt erscheinenden Heften bewirkt, welche unter der Bezeihnung „Patent - schriften“ nah den im Patentblatt 1879 S. 2 ver- öffentlihten 89 Klassen ausgegeben werden. Für jedes Patent erscheint ein eigenes Heft der Patentschriften.

Der Druck und die Versendung der Patentschriften ist der Reichsdrudckerei übertragen, von welcher dieselben unter folgenden Bedingungen zu beziehen sind:

Es werden Vorbestelungen angenommen, wobei das Heft mit 50 S verehnet wird.

3, Au) einzelne Kla) )en: Die Bestellung is \chriftlich an die Reichsdrudckerei in Berlin SW., Oranienstraße 94, zu rihten und muß enthalten : 1) die vollständige Adresse des Bestellers, 2) die genaue Angabe derjenigen Klassen, deren Zusendung erfolgen soll, 3) die Angabe des Datums, von welhem ab die er- schienenen Patentschriften gewünscht werden. Gleichzeitig mit der Bestellung ist ein Betrag von 20 Mark oder ein Vielfaches desselben an die Reich s- druckerei-Kasse einzuzahlen, worauf die Zusendung der Abit f Patentschriften so lange erfolgt, bis die Einzah: ung erschöpft ist.

b, Auf 20 Exemplare einer bestimmten Patentschhrift:

Die Bestellung ist innerhalb der ersten 14 Tage nah

Veröffentlichung der Ertheilung des Patents im Reichs-

Anzeiger schriftlih bei der Reihsdrucckerei zu machen und

muß enthalten:

1) die vollitändige Adresse des Bestcllers,

2) die genaue Bezeihnung des Patents nach Nummer, Namen und Gegenstand.

Gleichzeitig ist der Betrag von 10 Mark einzusenden.

Später eingehende Bestellungen können nur soweit Berück-

Macht eine Sendung von Großvieh eine oder mehrere

sfihtigung finden, als der vorhandene Vorrath der Patent=- christen gestattet.

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