1879 / 172 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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6E TEL,

Valiner-Theater, Freitag: 23. Gasifpizl der K. K. Hofburgscbauspieler Hrn. Sonnenthal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum 23, Male: Nosenkranz und Güldenstern. Lust- spiel in 4 Akten von M. Klapp. (Leßte Woche der Aufführung.)

Victeria-Theater, Direktion: Emil Habn. Freitag: Castspiel des Operetten-Ensembles unter Leitung von C. Raida. Zum 23. Male: Die Königin von Golconda. Komifch - phan- tastishe Ausstattungs - Operette mit Ballet in 3 Akten nach Vürgers gleihnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaëlis. Mußk von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Bruë. Die Kostüme angefertigt nach Angabe des Ober-Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nah Angabe des Maschinenmeisters Hrn. Geißler. Elektrishes Licht vom Inspektor Hrn. Krämer. :

Sonnabend: Zum 24, Male: Dieselbe Vor- \tellung.

Residenz-Theater, Direktion: Emil Claar.

Freitag: 21. Gastspiel der K. K. Hof - Swbau- \pielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof- Schauspieler Herren Mitterwurzer, Halenstein, Streiner, sowie des Frl. Gisela Straßmann aus Wien: Zurm 2. Male: Der Maun der Wittwe. Mein Stern. Das Schwert des Damofkles.

Krells Theater, Direktion: Engel-Lebcun. Freitag: Zum 66. Male: Jhre Familie. Volks- tück wit Gesang in 3 Akten von I. Stinde und G. Engels. Musik von G. Michaelis. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Gartens: Großes Concert. Anfang des Concertis 5 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr.

Germania - Sommer - Theater. Freitag : Gastspiel des Königlih Sächsischen Hofshauspielers Hrn. Franz Oden. Graf Jrun, oder: König und Zitherschlägerin, Romantishes Schauspiel mit Gesang in 5 Akten aus dem Französischen.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Belle = 4 iance - 2 beater, Freitag: Im prabtvollen Sommergarten: Von 6 Uhr an: Ununterbrochen großes Monstre-Concert, ausgeführt von den 3 Musikcbören der Herren Ruscheweyh, Baumgarten und Herold. Tyroler Natur-Sänger- Gesellschaft. SteyerisGßes Damen - Quartett. Brillante Illumination durch mehr als 15 000 Gaésflammen. Im Theater: (Anfang 7 Uhr.) Mariannen's Lüge. Lustspiel in 4 Akten von Emil Fritsche. Entrée 50 s.

Sonnabend: Großes Sommernawbtsfest. Im Theater: Eine kranke Familie. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Paula von Buhl, genannt Schim- melpenning v. d. Oye, mit Hrn. Hauptmann Camillo Wilsdorf (Dresden).

Verehelicht: Hr. Dr. med, Max Forner mit p, a Chuchul (Kattowiß Baildon- utte).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.-Lieutenant Boto von Oldenburg (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Kurt von Stülpnagel (Taschenberg). Hrn. Hauptmann N. Ziemfssen (Graudenz).

Gestorben: Frau Reich8gräfin Gaschin von und zu Rosenberg, geb. Gräfin Leszczyc-Sumin- Suminska, Chrendame des souveränen JIohan- niter:Maltheser-Ordens (S{&loß Krawarn). Hr. Major a. D. Johann Schramm (Neufahr- wasser).

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stecktbrief. Der Zulieger Jacob Frassek aus Fakianêwalde ift dur Erkenntniß des hiesigen Ge- richts vom 9. April 1879 wegen Holzdiebstabls im III, und ferneren Rücfalle zu 3 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Frassek ist seinem Aufenthalt nach unbekannt. Wir ersuchen daher, den Frassek im Betretungsfalle festzunehmen und an uns ab- liefern zu lassen. Rosenberg O./S,, den 13. Juli 1879, Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der am 19. März 1879 wider den Schlosser Konrad Riemann von Melsungen erlassene Steck- brief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, den 21. Juli 1879, Der Staatsanwalt. von Ditfurth.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dgl.

[6470]

Verkaufsanzeige und Ediktalladung.

In Sachen, betreffend den Koukurs der Gläu- biger des Möbelhändlers Angust Harder in Celle, soll auf Antrag des Kurators, Appellations- gerihtzanwalts Westrum zu Celle, des Kridars Wohnwesen in Celie vor hiesigem Gerichte öffent- lih meistbietend verkauft werden, zu wclchem Zwecke Termin auf

Donnerfiag, den 11. September 1879, __ Morgens 10 Uhr,

anberaumt ift.

Die Verkaufsbedingungen werden vierzehn Tage vor dem Termine bei dem Kurator, sowie auf der Gerichts\{reiberei zur Einsicht bereit liegen.

Das Wohnwesen kataftrirt auf Kartenblatt 54, Parz. 77 und 78 der Gemarkung Celle und 3 Ar

34 Qu.-M. groß, ist hierselb unter Nr. 1 an der !

Westercellerthorstraße belcgen und besteht aus einem Gebäude, Hofraum und einem fkleinen am Walle gelegenen Garten. Das Gebäude, bestehend aus einem Haupt-, Flügel- und Hinterbau, entbält 2 Lä- den, ein Magazin und einer Werkstatt, sowie drei Familienwohnungen.

Gleichzeitig werden Alle, welche an dem zu ver- kaufenden Wotnwesen Eicenthums-, Näher-, lehn- rebtliche, fideikommifsarishe, Pfand- und, andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, sofern sie diesclLen nicht hon im Anmeldungétermine ange-

¿eigt haben, aufgefordert, ihre Rechte in dem oben angeseßten Termine anzumelden, widrigenfalls fie déricibia im Verhältniß zum neuen Erwerber ver- lustig erklärt werden. Celle, den 11. Juli 1879. Königliches Amtsgericht T. Grisebach.

Subkhastatious-Patent,

Nothwendiger Verkauf.

Das dem Gutsbesißer Peter Thiem gehörige Gut Dauiellen nebst dem Vorwerk St-inau mit einem der Grundsteuer unterliegenden Gesammt- flähenmaaß von 757,98,58 ka veranlagt mit einem Grundfteuer-Reinertrag von 4246 A4 38 - und mit einem Gebäudesteuer-Nußungtwerthe von 813 M soll

am 21. Oktober 1879, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichts\telle subhastirt werde: und wird das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages im Termin

den 22. Oktober 1579, Vormittags 12 Uhr,

an ordentlicher Gerichtéstelle verkündet werden.

Der Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes sind in unserem Vüreau Ta. einzufehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge- tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- kÉlusion spätestens im WBersteigerungstermin an- zumelden.

Marggrabot3a, den 23. Juni 1879,

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2e.

Auktion. Am Dienstag, den 5. Anguft 1879, Morgens 10 Uhr, wird auf dem Artillerie-Werk- stattshofe hier, Hühnergafse Nr. 6, 1 Stoßwerk mit Balancier, ferner eine Anzahl alter Werkzeuge, Feilen, Schraubstöcke 2c. öffentlih meistbietend ver- fauft werden, wozu Kauflustige hiermit eiageladen werden. Danzig, den 19. Juli 1879. Königliche Artillerie-Werkstatt.

[6473] Bekanntmachung.

Die Lieferung bezw. Distribution von Brod, Viktualien, Fourage, Bivouaksstroh und Lagerholz für die Truppen der 6. Division während der dies - jährigen Herbstübungen für die bezüglichen Magazin - punkte Gransee, Meyenburg, Rheinéberg, Wildberg, Wittstock, sowie die Gestellung von Wagen zur Ab- fubr der Verpflegungs- 2c. Bedürfnisse von den be- treffenden Magazinorten in die Cantonnements resv. Bivouaks, ingleiben zur Beförderung der Zahl- meister von den Cantonnementêgquartieren nach den Magazinpunkten und zurück 2c., sol auf Grund der desfallsigen Bedingungen, welche bei dem König- lien Proviant-Amte Berlin, in den magistra- tualishen Bureaus zu Gransee, Meyenburg, Neu- Ruppin, Neustadt a./D., Rheinsberg, Wittftock, bei dem Gemeinde-Vorstande zu Wildverg, sowie im Bureau der unterzeichneten Intendantur zur Einsicht ausgelegt sind, im Submission8wege vergeben werden.

Lieferungsgewillte haben Aufschrift:

„Offerte auf die Lieferung von Manöver- Bedürfnissen für die 6. Division“ versiegelt und portofrei bis zum 5. Augnf| d. J., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete În- tendantur einzureichen, in deren Geschäfttlokale zu ebenbezeihnetem Termine die Eröffnung der einge - gangenen Offerten in Gegenwart der erschienenen Submittenten erfolgen wird. Cto. 511/7) Brandenburg a./H., den 22. Juli 1879. Königliche Futendantur der 6. Divifion.

A Bekanntmachung.

Die Lieferung der Standesregister pro 1880 für die Standeëämter in der Provinz Ostpreußen joll an einen Unternehmer vergeben werden.

Die Lieferung umfaßt die Herstellung der erfor- derlichen Druckformulare in einer Auflage von etwa 120,000 Bogen Patentpapier, d. h. ein ledigli aus Lumpen bereitetezs Papier —, sowie die An- fertigung von ca. 6200 Cinbänden.

Auch hat der Unternehmer die Versendung der Register an die Kreis-Landräthe gegen Erstattung der nahweislih entstandenen Kosten zu bewirken.

Als S(hlußtermin für diese Lieferung habe ich den 1, Dezember d. Is. in Aussicht genommen.

Die von dem Unternehmer zu bestellende Kaution beträgt 3000

Offerten nebst Preiëangaben sind mir bis zum 15. August d. Js. einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen und Probeformulare können bis zu dem gedahten Tage während der Geschäftsstunden Vormittags im Sekretariat des Ober-Präfidiums (innerer Sw{hloßhof) eingesehen werden.

Königsberg, den 18. Juli 1879.

Der Ober-Präsident der Provinz Oftpreußen. In Vertcetung: v. Schmeling.

F041) Bekanntmachung.

Behufs öffentlicher Verdingung des Bedarfs an Rauhfourage, Fleisch, Viktualien, Bivouaksholz und Lagerstroh, des Transports von Präserven, Hafer und Vrot von den betreffenden CEisenbahn- Stationen 2c. in die Kantonnements-Magazine, sowie der Magazinirung und Verausgabung diefer Ver- pflegungsgegenstände für die Truppen der 17. Divi- sion während der diesjährigen Herbftübungen, haben wir einen Submissionstermin auf Dienstag, den 5, August cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde, Orleansstraße Nr. 7, anberaumt.

Die Submissionebedingungen, deren Kenntniß- nahme in den mit der Aufschrist: „Submissions- Offerte auf Lieferung von Manöverbedürfaissen für die 17. Divifion“ bis zu dem bezeichneten Termin versiegelt und portofrei an uns einzusenden Offerten anzugeben ift, liegen in unserem Gescbäftélokale vom 25. d. M. ab zur Einsicht aus.

Die Offerten werden im Termin in Gegenwart ter erschienenen Interessenten geöffnet.

S@&werin, den 21. Juli 1879. Cto. 502/7.)

Königliche Zuteudantur der 17, Division,

[5620]

ihre Offerten mit der

Verloosfu!@a, Amortisatiou, Zinszahlung u. s w. von öffentlichen Papiíieren.

[6467] Bekanntmachung.

Bei der am 17. Juli cr. fiattgefundeuen achten

Ausloosung der Obligationen der

„Gleiwißer Stadt-Anleihe“ vom Jahre 1870 im Betrage von 360,000 # sind gezogen worden :

1) LTitt. A, zu 600 A Nr. 2 27 33 34.

2) Litt. B. zu 300 A Nr. 161 195 377 386 589

606 672 726 754 767 774 835 845 846 885 901 970 1005 1069.

Diese Obligationen werden hiermit zur Zurück- zahlung am 2. Zanuar 1880 gekündigt und findet na diesem Termine eine weitere Verzinsung nicht mehr ftatt.

Die Rückzahlung erfolgt bei der Stadt-Hauptkasse zu Gleiwiß gegen Zurückgabe der gezogenen Obli- gationen nebst den dazu gehörigen Zin®2coupons und Talons.

Gleiwis, den 19. Juli 1879.

Der Magistrat.

S Aufkündigung Nener Brandenburgischer Pfandhriefe durch Baarzahlung des Nennwerths.

Die nachfolgenden Neuen Brandenburgischen

Pfandbriefe und zwar: Serie I. à 4 9% Nr. 29 à 600 M, Nr. 249 à 300 4, Serie IL, à 47% Nr. 154 180, 2 Stü à 300 M follen in dem näGsten Zinstermine Leichnachten d. Z._ von dem Neuen Brandenburgischen Kredit-Institut durch Baarzahlung des Nominalbetrages eingelöst werden.

Wir fordern daher die Inhaber auf, die ge- dachten Pfandbriefe innerhalb der Zeit vom

1. bis einsGhließlich den 31. Januar 1880 an unsere Kasse zu Berlin (Wilbelmsplaß Nr. 6) gegen Empfangnahme ihres Nominalbetrages in baarem Gelde einzuliefern, widrigenfalls die \äumi- gen Inhaber mit den in den Pfandbriefen au3ge- drückten Rechten präkludirt und mit ihren An- sprüchen auf die beim Kredit-Institut . deponirte Baar-Valuta werden verwiesen werden.

Es steht den Fnhabern au frei, die gedachten Pfandbriefe {hon vor dem Fälligkeitstermine, doch spätestens bis zum

15, Dezember 1879 an eine unserer Procinzialkassen (zu Perleberg Prenzlau oder Frankfurt a. O.) einzuliefern. Ueber die Einlieferung wird Recognition ertheilt und diese demnächst zur oben angegebenen Fälligkeitszeit bei derjenigen Kasse, bei welcher die Einlieferung erfolgt ist, durch Verabfolgen der Valuta eingelöst.

Mit den Pfandbriefen müssen auch diejenigen Zinscoupons, welche auf einen späteren als den vor- bezeichneten Fälligkeitstermin Tauten, fowie die Talons zurüdckgeliefert werden. Für nicht zurüdck- gelieferie Coupons wird der gleide Betrag am Kapitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser fehlenden Coupons verwendet zu werden.

Wenn die gekündigten Pfandbriefe

bis zum 1. Februar 1880 uicht eingeliefert worden sind, so wird die unter- zeichnete Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit-Institurs die Baar-Valuta auf Gefahr und Kosten der säumigen Pfandbriefs-Inhaber zu ihrem Depositorium bringen und die in diesem Erlasse angedrohte Präklusion und Verwcisung dur eine Resolution festseßen. In diesem Falle werden vom 1. April 1880

ab, Seitens des Kredit-Instituts als Deposital- Behörde den Inhabern der Pfandbriefe von der für sie deponirten Baar-Valuta Depofsitalzinsen zu dem Ae von 31% jährlich berechnet, oder es wird die Valuta für Rehnung der Gläubiger in Neue Bran- denburgisbe Pfandbriefe umgesetzt werden.

(S. 35 des Statuts für das Reue Branden- burgishe Kredit-Institut vom 30. August 1869, ge- nehmigt durch Allerh. Erlaß vom 30. August 1869. Gesetz-S. S. 1034.)

Berlin, den 22. Juli 1879,

Direktion des Neuen Brandenburgischen Kredit-Justituts.

v, Klüßow, (àCto,508/7.)

‘cid Aufküudigung

Kur- und Neumärkischer Neuer 47 prozentiger

Pfandbriefe zur Einlösung durch Baarzahlung : des Nenntwoerths.

Die nachfolgenden Kur- und Neumärkischen Neuen 43prozentigen Pfandbriefe :

Nr. 79357, 79636, 80389, 3 Stück à 1500 M, Nr. 77804 à 600 ., Nr. 80251 à 300 Æ, sollen in dem nächsten Zinstermine Weihnachten d. Js, von dem Ritterschaftliben Kredit - Institut dur Baarzahlung des Iominalbetrages eingelöst werden.

Wir fordern daher die Inhaber auf, die gedachten

Pfandbriefe innerhalb der Zeit vom

__ 1, bis 31. Zannar 1880 an unsere Hauptkasse zu Berlin (Wilhelmsplayz Nr. 6) gegen Empfangnahme ihres Nominalbetrages in baarem Gelde einzuliefern, widrigenfalls die säumigen Inhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Rechten präfludirt und mit ihren An- sprüven auf die bei dem Kredit-Institut deponirte Baar-Valuta werden verwiesen werden.

Es ftebt den Inhabern auch frei, die gedachten Pfandbriefe {on vor dem Fälligkeitstermine, doch spätestens bis zum

15. Dezember 1879

an eine unserer Provinzial-Ritterschafts-Kassen (zu Perleberg, Prenzlau cder Frankfurt a. O.) einzu- liefern. Ueber die Einlieferung wind Rekognition ertheilt und diese demnächst zur oben angegebenen e R gletidzeit bei derjenigen Kassc, bei welcher die

inlieferung erfolgt ist, dur Verabfolgen der Baluta eingelöst.

Mit den Pfandbriefen müssen auch diejenigen Zinscoupons, welche auf einen späteren als den vor- bezeichneten Fälligkeitstermin lauten, sowie die Talons zurüdcgeliefert werden. Für nicht zurüd-

längstens

gelieferte Coupons wird der gleihe Vetrag am

Kapitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser fehlenden Coupons verwendet zu werden.

Wenn die gekündigten Pfandbriefe längstens

: u 1. Febcuar 1880 nit eingeliefert worden sind, so wird die unter- zeibnete Haupt - Ritterschafts - Direktion die Baar- Valuta auf Gefahr und Kosten der säumigen Pfand- briefs-Inhaber zu ihrem Depositorium bringen und die in diesem Erlasse angedrohte Präklusion und Verweisung dur eine Resolution festsezen. In die- sem Falle werden vom

: 1. April 1880

ab, Seitens des Kredit-Instituts als Deposital- Behörde den Inhabern der Pfandbriefe von der für fie devonirten Baar-Valuta Depositalzinsen zu dem Satze von 35% jährlich berechnet, oder es wird die Valuta für Rehnung der Gläubiger in Kur- und Neumärkishe Pfandbriefe umgeseßzt werden.

(§8. 5 der Beschlüsse des E. A. vom 20. Mai und 23. November 1869, genehmigt durch Wlerb. Er- laß vom 20. Januar 1870. Geseß-S. S. 70.)

Berlin, 22. Juli 1879.

Kur- uud Neumärkische Haupt - Ritterschafts- Direktion.

von Klüßew. Cto. 507/7.)

Verschiedene Bekauntmahungen.

Durch das Ableben des Kreisphysikus, Sanitäts- raths Dr. Philipps zu Warendorf, ist das Physikat erledigt. Bewerber um diese Stelle haben sh unter Einreichung ihrer Approbation und sonstigen Zeugnisse binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Münster, den 22, Juli 1879, KönigliGße RNe- gierung, Abtßeilung des Junern,

Die Kreisthierarztstelle des Kreises Adenau- Ahrweiler, mit welcher ein Gehalt von \echshun- dert Mark jährli verbunden, ist erledigt. Als Wohnort des Kreisthierarztes ist dgs Dorf Alten- ahr bestimmt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines curri- culum vitae bis zunurt 1, Ecptember cv. bei uns melden. Coblenz, den 19. Juli 1879. Königliche Regicrung, Abtheilung des Junern. v. Jas ki.

Die Kreisthierarztstelle für den Kreis Fran- fenberg und den Amt3bezirk Vöhl ift durch den Tod des seither ‘gen Inhabers ecledigt worden. Ge- eignete Bewerber um diese Stelle werden hiermit aufgefordert, ihre deshalbigen Meldungsgesuche mit Zeugniflen und einem curriculum vitae tnnerhalb 4 Wochen bei uns ein¡ureihen. Mit der Stelle ist eine etatsmäßige Bescldung von jährlich 600 4 verbunden und ift der Inhaber derselben berechtigt, für alle Geschäfte, welche er in Folge von Requi- fitionen der Polizei-Behörden auf Grund des Rin- derpestgeseßes vom 7. April 1869 oder des Vieh- seuchengeseßes vom 25. Juni 1875 ausführt, nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften zu ligqui- diren. Geschäfte, welche in diesen Gesezen nicht be- aründet sind, aber auf Grund der Kurhessischen Medizinal-Ordnung vorgenommen werden müssen, hat derselbe dagegen unen: geltlich zu versehen. Caffel, ben 19. Juli 1879, KönigliheRegierung,. Abtheilung des Zuneru, Althaus i. V.

[6454] Preussische Central- Bodenkredit - Aktiengesellschaft.

Status am 30. Juni 1879, Aetiva: Cassa-Bestand (incl, Giro-Gut- haben bei der Reichs-Haupt- B. M&M 1,408,009 Wechsel-Bestand und Schatz- Ao 2,000,028. Ánlage in Lombard-Darlehns- Ge R S E Laufende Rechnung mit Bank- häusern gemäss Art, 2 sub 8 dés S S Anlage in Hypotheken - Dar- lehns-Geschäften , : Anlage in Kommanal - Dar- TeNnS=GeSaCean 9 Anlage in Werthpapieren, ge- mäss Árt, 2 sub 8 des Statuts , Grundstücks-Conto a, Geschäftslokal (U. d, TAndeD o b, Sonstiger Grundbesitz*) (Art, 3 al, 1 des Statuts) Central - Pfandbrief - Zinsen- Conte . „d 3,451,705. 71, nochnichtab- gehöben . 2,702,534. 13.

906,945. » 152,936,962. 2,407,873. 1,541,658.

1,400,000. 14,880,

L 749,171. Verschiedene Activa .., 5 593,594. Á. 173,186,361.

Passiv

a: Eingezahltes Aktien - Kapital Æ 14,400,000. Emittirte 4¿ prozent, kündb. Central-Ffandbriéls ,,. - 2,997,000. Emittirte 5proz. kündbare Cen- tral-FPfanbriefe (zur Rück- zahlung am 1, Oktober 1873 Seitens der Gesellschaft ge- K as e Emittirte 5 prozent, unkündb. Central-Pfandbriefe . , . Emittirte 4} proz. unkündb. Central-Pfandbriefe Einzablungen gemäss Ait, 2 sub 6 des Statats (auf eine Emission von 4} °/9 unkünd- baren Central - Pfandbriefen I E Depots gemäss Art, 2 sub 7 des Statuts (mit Einschluss des Checkrverkehrs) : Reservefonds-Conto ; ¿8 Hypotheken- und Commnnal- Darlehnszinsen- und Ver- waltungsgebtihren-Conto . 83,466,511. 55. Verschiedene Passina . . . 1,347,509. 51. M 173,186,361. 64. *) Anm, Oben gedachtes Bauern-Grundstück is inzwischen veräussert und anftgelassen, Berlin, den 30. Juni 1879. Die Birektion,.

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Deutsches eich.

Se, Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die von dem Bischofe zu Straßburg vorgenommenen Ernennungen des Pfarrers Modestus Schicktel e zu Saales zum Pfarrer an der Kirche St. Magdalenen zu Straßburg und des Hülfspfarrers Leo Pfundt zum Pfarrer in Saales, Bezirk Unter-Elsaß, zu genehmigen geruht.

S e. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die von dem Direktorium der Kirche Augsburgischer Konfession zu Straßburg vorgenommene Ernennung des Vikars Georg

Burger zu ile Unter-Elsaß, zu bestätigen geruht.

Geses, betreffend die Besteuerung des Tabaks. Vom 16. Juli 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c. j i verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt : S Ei Eingangsabgabe. Vom 25. Juli d. J. an is an Eingangszoll zu erheben

on 100 k ; : 1) Tabakblätter, unbearbeitete und Stengel, au Tabak-

saucen 85 , 2) fabrizirter Tabak: a. Cigarren und Cigarretten

270 M D. ONDeeE E 1

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Besteuerung des inländischen Tabats. A. Gewichhtssteuer. : Der innerhalb des Zollgebiets vom 1. April 1880 an

erzeugte Tabak unterliegt der Besteuerung nah Maßgabe

dieses Gesetzes. : Die Steuer beträgt : a, für das Jahr 1880 20 M, D P Dns Sar B O c. für das Jahr 1882 und folgende . 45_ i für 100 kg nah Maßgabe des Gewichts des Tabaks in fermentirtem oder getrocknetem fabrikationsreifen Zustande. Jn welchen Fällen an Stelle dieser Steuer die Entrich- tung einer Abgabe nah Maßgabe des Flächenraums des mit Tabak bepflanzten Grundstücks tritt, ist in den §8. 23 u. e bestimmt. gik

Anmeldung der Tabakpflanzungen. Z

Jeder Inhaber eines mit Tabak bepflanzten Grundstücs (Tabakpflanzer), auch wenn er den Tabak gegen einen be- stimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen dur einen anderen anpflanzen oder behandeln läßt, ift verpflichtet, der Steuerbehörde des Bezirks bis zum Ablaufe des 15. Juli die bepflanzten Grundstücke einzeln nach ihrer Lage und Größe genau und wahrhaft sriftlich anzugeben. Derselbe erhält darüber von der gedachten Behörde eine Bescheinigung.

Jn Betreff der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grundstücke muß die Anmeldung spätestens am dritten Tage nah dem Beginn der Bepflanzung bewirkt werden.

8. 4,

Die Angaben (§8. 3) werden Seitens der Steuerbehörde geprüft, welche dabei von dem Gemeindebeamten zu unter- stüßen ist. Vermessungskosten dürfen dem Tabakpflanzer hierdurch niht erwachsen. :

6 6, i n Haftung des Tabakpflanzers für die Vorführung des Tabaks zur Verwiegung. L Der Jnhaber eines mit Tabak bepflanzten Grundstücks haftet für die Gestellung des auf demselben erzeugten Tabaks zur anitlihen Verwiegung. Diese Verpflichtung geht, wenn nah der Anmeldung (8. 3) und vor Beendigung der Ernte ein Wechsel in der Person des Jnhabers des Grundstücks eintritt, auf den neuen Jnhaber über, ohne Rücfsicht auf die von den Interessenten getroffenen Verfügungen. Von jeder solchen Veränderung is binnen 3 Tagen nach dem Eintritt der Steuerbehörde eine schriftlihe,, von dem neuen Fnhaber, und im Falle der freiwilligen Veräußerung, auch von dem bisherigen Jnhaber zu unterzeichnende Anzeige zu machen.

8. 6. Ermittelung der zu vertretenden Blätterzahl oder Gewichtsmenge.

Um die vollständige Gestellung des erzeugten Tabaks zur Verwiegung zu sichern, ist die Steuerbehörde befugt, vor dem Beginn der Ernte zu einer für den Jnhaber des Grundstücks verbindlihen Feststellung der Blätterzahl oder der Gewichts- menge zu schreiten, welhe mindestens zur Verwiegung gestellt und, soweit dies nicht geshehen und auch der Abgang nit vorschriftsmäßig nachgewiesen ist (§. 9), versteuert werden

Uhrweiler zum Pfarrer zu Zittersheim, Bezirk |

29. Juli Abends.

Ps

muß. Jn dem Falle der Fe#tellung der Blätterzahl wird der Steuerbetrag für die niht zur Verwiegung gestellten Blätter (8. 21) nah dem für gleichartige Blätter ermittelten Dur ch- shnittsgewicht berechnet.

Die behufs amtlicher Festseßung der zu vertretenden Blätterzahl oder Gewichtsmenge erforderlichen Ermittelungen werden an Ort und Stelle, und zwar erstere durch Steuer- beamte, welche dabei durch einen geeigneten Stellvertreter der Gemeindebehörde zu unterstüßen sind, leßtere durch eine Schäßungskommission vorgenommen, die aus dem Ober-Con- troleur, einem von der Gemeindebehörde und einem von der Steuerbehörde ernannten Sachversländigen besteht.

Der zur Vornahme der“ örtlihen Ermittelungen be- ziehungsweise Abschäßung anberaumte Termin is der Ge- meindebehörde und durch diesé?den Tabakpflanzern vorher be- fannt zu machen. Jeder Tabakpflanzer ist berechtigt, den Er- mittelungen auf seinen Grundflücken beizuwohnen

Das Ergebniß wird für jédes einzelne Grundstück in ein Register eingetragen und dur Offenlegung des leßteren in der Gemeinde oder Zustellung“ tines Auszugs an den Tabak- pflanzer bekannt gemaht. :

Innerhalb einer präklusivischen Frist von 3 Tagen nah der in ortsüblicher Weise erfolgten Bekanntmachung der Offen- legung des Registers beziehungsweise nach dem Empfang des Auszugs kann der Tabakpflanzer ‘gegen die Festseßung Ein- spruch erheben. Der Einspruch is in die dazu bestimmte Spalte des Registers einzutragen oder der Steuerbehörde \hriftlih zuzustellen und muß in aen Fällen den Betrag der verlangten Ermäßigung genau beztihnen. S

Die Entscheidung über den Z Xoruch wird von der für den betreffenden Bezirk nievergä; thten Kommission erlassen, welche aus dem Ober-Jnspektor oder dem von ihm beauftragten Ober-Controleur und zwei von der höheren Verwaltungs- behörde des Bezirks ernannten vereideten Sachverständigen besteht und ihre Beschlüsse nah Stimmenmehrheit faßt. Die Leitung der Verhandlungen steht dem Ober-Jnspektor be- ziehungsweise Ober-Controleur zu. : I

Wird der Einspruch unbegründet befunden, so können dem Tabakpflanzer die dur die Untersuhung und Entschei- dung entstandenen Kosten ganz oder theilweise zur Last gelegt werden.

8. 8. )

Die Festseßung der zu vertretenden Blätterzahl oder Ge- wihtsmenge fann mit der im §. 6 angegebenen Wirkung dur eine auf Erfordern der Steuerbehörde von dem ‘Tabak- pflanzer schriftli einzureihende verbindliche Deklaration der Anzahl der Pflanzen und der durchschnittlichen Blätterzahl beziehungsweise der mindestens zur Verwiegung zu stellenden Gewichtsmenge erseßt werden, sofern bei Prüfung der Dekla- ration si gegen deren Jnhalt nichts zu erinnern findet, oder die erhobenen Erinnerungen sofort erledigt werden.

8. 9. :

Die festgesetzte Tabakmenge erleidet eine Verminderung: 1) in Folge etwaiger vor der amtlichen Verwiegung eîn- getretener Unglücksfälle (wozu auch ein nach Feststellung der Blätterzahl beziehungsweise der Gewichtsmenge ein- getretener Mißwachs zu rechnen), soweit dadurch erweis- lih die Blätterzahl oder die Gewichtsmenge Des er-

zeugten Tabaks vermindert ist; l Von jedem derartigen Unglüdsfalle ist spätestens am vierten Tage nah dessen Eintreten und, wenn der- selbe den Tabak auf dem Felde betroffen hat, jedenfalls vor vollendeter Ernte der Steuerbehörde shriftlich An- zeige zu machen, welche die amtliche Erhebung des Ver- lustes zu veranlassen und über den Anjpruch auf Min- derung der zu vertretenden Bläiterzahl beziehungsweise Gewichtsmenge zu entscheiden hat ; S i in ¡Folge des unter gewöhnlichen Verhältnissen bis zur Verwiegung entstehenden Abgangs an Bruch und Abfall. : | Wegen des hierfür zuzugestehenden Abzugs, sowie wegen des Verfahrens in den unter Ziffer 1 gedachten Fällen sind die von dem Bundesrath zu erlassenden

Anordnungen zu beobachten. 8 LO:

Besuch der Trockenräume. _

Den Steuerbeamten is der Zutritt zu denjenigen Räumen gestattet, in welchen der geerntete Tabak getrocknet oder bis zur Verwiegung aufbewahrt wird. Dieselben können jederzeit die Uebergabe zur Jdentifizirung des Tabaks geeigneter Pro- ben verlangen, welhe nah Feststellung der Steuer zurüd- zugeben sind. 411

Veräußerung des Tabaks vor der Verwiegung.

Bevor der im 8§. 5 gedachten Verpflichtung genügt ist, darf der Tabakpflanzer ih des Besißes des auf dem ange- meldeten Grundstück erzeugten Tabaks oder eines Theils davon bei oder nah der Ernte nicht entäußern, außer mit Genehmi- ung der Steuerbehörde und unter den von derselben hin- ichtlich der Sicherstellung des Steueranspruchs zu stellenden Bedingungen.

dition: SW. Wilhelmfir. Nr. 32.

179.

l 7E d

Die Ausfuhr des noch nicht zur Verwiegung gestellten Tabaks über die Zollgrenze is nur nach vorheriger Anmeldung und unter amtlicher Kontrole gestattet.

8. 12. Verwiegung. :

Das Gewicht des Tabaks wird nah bewirkter Trocknung und vor Beginn der Fermentation spätestens am 31. März des auf das Erntejahr folgenden Jahres durch amtliche Ver- wiegung bei der Steuerstelle des Bezirks oder der nah Be- dürfniß in dem einzelnen Produktionsorte eingerichteten be- fonderen Verwiegungsstelle ermittelt.

S: 13.

Verpackung des Tabaks zur Verwiegung.

Zu diesem Behuf sind die Tabakblätter nah dem Ab- hängen nach Maßgabe der von der Steuerbehörde bekannt gemahten Anweisung in Büschel und Bündel zu verpacken und zur Verwiegung zu stellen.

Außerdem sind die gewonnenen Grumpen, Bruch. und sonstige Abfälle zur Verwiegung vorzuführen. Die für die Umschließzungen des verwogenen Tabaks zu vergütende Tara wird auf Grund von Probeverwiegungen bestimmt.

8. 14. Zeit der Verwiegung.

Die Steuerbehörde hat nach Anhörung der Gemeinde- behörde die Zeit, wann, beziehungsweise die Frist, bis zu deren Ablauf die Vorführung des Tabaks zur Revision und Ver- wiegung geschehen muß, zu bestimmen und durch die Ge- meindebehörden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen.

Wo das Bedürfniß vorliegt, die amtlihe Verwiegung der Grumpen oder Sandblätter früher, als diejenige des Ober- autes zu veranlassen, kann die Gemeindebehörde einen beson- beren Verwiegungstermin für die Grumpen sowie für die Sandblätter beantragen. Jn diesem Falle hat dieselbe von dem bevorstehenden Verkaufe der Grumpen beziehungswei)e von dem Beginn des Abhängens der Sandblätter der Steuer- behörde besondere Anzeige n Me

Verfahren. : Die Anzahl der zur Verwiegung gestellten Bünd.l (S. 13) ist vor dem Beginn der Revision und Verwiegung dem Waage- beamten scriftlich anzumelden. Ergeben sih aus der Anmel- dung oder bei der Revision oder Verwiegung Anstände, die eine weitere Untersuhung nöthig machen, so hat sih der cn- haber des Tabaks gefallen zu lassen, daß derselbe auf seine Kosten unter amtlicher Verwahrung und Verschluß gehalten wird, bis die Abfertigung der unbeanstandeten Posten beendet ist. Die bei der Revifion und Verwiegung nöthigen Hand- dienstleistungen hat der Fnhaber des Tabaks zu verrichten oder auf seine Kosten verrichten zu lassen. 8 16. Feststellung der Steuer. i j Ueber das Ergebniß der Verwiegung wird eine amtliche Bescheinigung ertheilt. Demnächst erfolgt die Feststellung des Steuerbetrages, wobei das ermittelte Gewicht des dachreifen Tabaks nah Abzug von einem Fünftel desselben als das steuerpflihtige Gewicht des Tabaks in fermentirtem oder ge- trocknetem fabrikationsreifen Zustande angenommen wird. Der festgestellte Steuerbetrag wird sodann demjenigen bekannt ge- macht, welchem die Gestellung des Tabaks zur amtlichen Ver- wiegung obliegt; für die Entrihtung der Steuer ist dieser zunächst haftbar (8. 19). : j : : Der festgestellte Betrag ist bei der erstmaligen Veräuße- rung des Tabaks, spätestens jedoh am 15. Juli des auf das Erntejahr folgenden Jahres zu zahlen, soweit niht Kredit be- willigt, oder der Tabak zur Ausfuhr über die Zollgrenze oder zur Aufnahme in eine für unverzollte Waaren bestimmte, oder mit Bewilligung der Steuerbehörde ausshließlich für diejen Zweck eingerichtete öffentliche oder unter amtlichem Mit- vershluß stehende Privatniederlage abgefertigt wird. Die Lagerung und Versendung von unversteuertem Tabak unter- liegt der anen Cini nach den hierüber vom Bundes- rath getroffenen Bestimmungen. : j Le Main unterbleibt, soweit die Vernichtung Des Tabaks bei der Verwiegung beantragt und demnächst unter amtliher Aufsicht vollzogen wird. Desgleichen wird von dem auf der Niederlage gänzlich verdorbenen und unbrauchbar gewordenen Tabak, nachdem derselbe unter amtlicher Aufsicht vernichtet worden, Steuer niht erhoben. Wird der noch im ganzen beim Tabakpflanzer vorhandene Tabakgewinn durch Feuerschaden ganz oder theilweise vor dem 15. Juli des auf das Erntejahr folgenden Jahres erweislih zerstört, so kann ein verhältnißmäßiger Erlaß E gewährt werden.

Wenn inländisher Tabak in eine Niederlage für un- verzollte Waaren aufgenommen wird, #o finden auf denselben die für die betreffende Niederlage überhaupt geltenden Vor- riften mit der Maßgabe Anwendung, daß in allen Fällen das Auslagerungsgewicht der weiteren Abfertigung der abge- meldeten Mengen zu Grunde gelegt wird und die beim Ueber- gang in den freien Verkehr zu entrichtende Steuer nah dem Satze von der Steuer für inländischen Tabak (8. 2) zu be- Hefen ist, Dagegen erlischt die Verpflichtung zur Entrichtung