1879 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Strafen im Gnadenwege kommen die Vorschriften zur An- wendung, nah welchen sich das Verfahren wegen Zuwider- handlungen gegen die Bee bestimmt. i:

Die auf Grund dieses Geseßes erkannten Geldstrafen fallen dem Fiskus desjenigen Bundesstaates zu, von dessen Behörden die Strafentscheidung erlassen n

S 18: Das dem Waarenführer nach Artikel 409 des Handel3- eseßbbuchs an dem Frachtgut zustehende Pfandreht erstreckt O auch auf die Ansprüche, welhe dem Waarenführer aus der Erfüllung der ihm nah diesem Geseße obliegenden Ver- pflihtungen oder aus der Vertretung des Absenders (8. 5)

erwadsen. S109;

Me

Dieses Geseß tritt mit dem 1. Fanuar 1880 in Kraft.

Urkundlih unter Unserer r G Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen

Gegeben So C den

nsiegel. 20. QUi: 1879. IV ilhelm, von Bismarck.

mig der 26.

6 Der ta Gie

Die Postverbindungen nach Norderney gestalten si

während der Zeit vom 1. bis ein\{l. 15. August wie folgt: À. Von Norden nach Norderney:

1) Von Norden nach Norddeich mittelst Privat-Fuhrwerks, von Norddeih nah Norderney mittels Dampfschiffes. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 1. August um 9F Uhr Vorm., am 2. August um 10 Uhr Vorm., am 3. August um 103 Uhr Vorm., am 4. August um 11 Uhr Vorm., am 5. August um 113 Uhr Vorm., am 6. August um 12 Uhr Mittags, am 7. August um 125 Uhr Mittags, am 8. Auzust um 1} Uhr Mittags, am 9. August um 2 Uhr Nachm., am 10. August um 3 Uhr Nachm,, am 11. August um 47 Uhr Nachm. am: 12. August um 54 Vorm. und-um 5F Uhr Nachm., am 13. August um 6 Uhr Vorm. und um 6 Uhr Nachm., am 14. August um 7 Uhr Vorm. und um 64 Uhr Nachm., Diese Verbindung wird zur Die Fahrzeit beträgt von Norddeich

der

des

am 15. August um 8} Uhr Vorm. Beförderung von Postsachen jeder Art A von Norden nach Norddeich ungefähr F Stunden, nach Norderney ungefähr 1 Stunde.

2) Vc:n Norden über Hilgenriedersiel nah Norderney auf dem Wege durch das Watt mittelst Wagen. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 3. August um 3 Uhr 25 Min. Nachm., am 4. August um 3 Uhr 25 Min. Nahm., am 6. August um 4 Uhr Vorm., am 7. August um 4 Uhr 30 Vorm., am 8. August um 5 Uhr 10 Min. Vorm., am 9. August um 5 Uhr 42 Min. Vorm., am 10. August um 6 Uhr 32 Min. Vorm., am 11. August um 7 Uhr | nag 48 Min. Vorm. Diese Verbindung wird nur zur Briefbeförderung benußt, Die Fahrzeit beträgt etwa 34 Stunden.

B. Von Emden nah Norderney:

Mittelst der Dampfschiffe der Ems - Dampfschiffahrtsgesell- haften, deren Abfahrt aus Emden stattfindet; am 1. August um 14 Uhr Nachm., am 5. August um 117 Ühr Vorm., am 6. August um 11 Uhr Vorm., am 7. August um 113 Uhr Vorm,., am 8, August um 12} Uhr Mittags, am 9. August um 125 Uhr Mittags, am 10. August um 1 Uhr Mittags, am 11. August um 1} Uhr Nacm., am 12. August um 2} Uhr Nachm., am 13. August um 12 Uhr Mittaxs, am 14. August um 12 Uhr Mittags, am 15. August um 12x Uhr Mittags. Diese Verbindung wird zur Briefbeförderung benußt, Die Fahrzeit beträgt ungefähr 5 Stunden.

C. Von Geestemünde nach Norderney:

Mittelst eines Dampfschiffes des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 2. August um 4f Uhr Vorm., am 5. August um 5F Uhr Vorm., am 7. August um 6{ Uhr Vorm., am 9, August um 8 Uhr Vorm., am 12. August um 11} Uhr Vorm., am 14. August um 2} Uhr Vorm. Diese Verbindung wird zur Briefbeförderung benußt. Die Fahrzeit beträgt ungefähr 7 Stunden. | K

Wie fich die Vecbindungen vom 16. August ab gestalten, darüber bleibt weitere Bekanntmachung vorbehalten.

Oldenburg, den 17. Juli 1879.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

An

Bekanntma uta

Die Postverbindungen nah den Badeorten auf d’ Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerla: d) gestalten sich während des Monats August d. J. wie folgt:

A. Nach Föhr (Wyk).

1) Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes „Wyk- SeLe i 2 0 7 O I 19 1E, 1610 21 23 26,28, und 30; August An deu Tage 20, 8,9 1,12 16,49; 21., 23., 26. uod 30, August ist Wyk bei Benußung des Eisenbahn- zuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.

2) Ueber Dagebüll na ch E:

a, Von Flensburg nah Dagebüll Personenpost täglih 1139 Abends (nach Ankunst des 6 Nm. aus Hamburg abfahrenden Eisenbahn- zuges), in Dagebüll 75 früh; y

b, von Tondern über Deezbüll nah Dagebüll Privat-Per- (ou täglih 12 45 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Das urg abfahrenden Eisenbahnzuges), in Deezbüll 3 # Nm. Die

eiterfahrt von Deezbüll richtet sich nah dem Abgange des Fährschiffes aus É vez Von DagebÜüll zweimal täglih mittelst des Fährschiffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer

der Üeberfahrt ungefähr 1} Stunde. B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer.

Von Tondern nach Hoyer:

a, Personenpost tägli 1239 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges) ;

b, Post mittelst Privat - Personenfuhrwerks täglih 739 früh E Ankunft der um 1130 Abends aus Flensburg abgeheaden Per-

onenpost). 8 Von Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschiffes

„Germania“. Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt der Fluth

Se. Majestät der Cg haben Allerznädigst geruht: e

Regiments Grafen von Rot M irh und Tra zu Panthenau leib Kreise Goldberg-Haynau eihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Carl ist gestern Abend nah Norwegen abgereist.

dem Kreistagsbeschlufsse des von fünf auf vier und ein halbes Prozent herabgeseßt werde, vor- behaltlih aller fonstigen Bestimmungen der gedahten Privilegien und der auf Grund derselben ausgefertigten Obligationen mit

Obligationen den Inhabern derselben unter Innehaltung der in den Obligationen bestimmten Kündigunasfrist von sechs l den Fall zu kündigen sind, daß die Obligationen dem Kreisausschusse

R Termine zur Abstempelung auf 4# Prozent eingereiht werden.

von Gramzow über Zihow nach Passow im Kreise Anger- münde des Regierungsbezirks Potsdam durch mangelhafte Unterhaltung in einen Zustand des Verfalles gerathen ist, welcher die Erhebung des Chausseegeldes von den Pafsanten

fertigt erscheinen läßt, so erkläre Jh das der Gramzow- Passower Chausseegesellshaft durch den Erlaß vom 13. Of- tober 1843 verlieh.ne Recht zur Erhebung von Chausseegeld hierdurch für aufgehoben und ermächtige Sie, die Einstellung der Hebung anzuordnen.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

nasium in Belgard zum Rektor der höheren Bürgerschule in Pr. Friedland ist genehmigt*worden.

in Zielenzig ernannt wordén.

Belassung in seinem Wohnsiß zum Kreis- Ost-Sternberg ernannt worden.

Universitäts-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Woche vom 4.—9. August statt. Bibliothek geschlossen. von 11—1 Uhr geöffnet, doch können wegen bauliher Repa- raturen erst vom 27. August ab Bücher wieder ausgeliehen

werden.

der Advokat und Notar Dr. Ebeling îin Lauenstein, der Notar, Justiz - Rath Lüßeler in Düsseldorf, und der Notar van den Bosch in Cöln sind gestorben.

12. Juli 1879, betreffend die von den Richtern, Staatsanwäl- ten, Gerichts\hreibern und Rechtsanwälten zu tragende Amts- traht (Reichs-Anzeiger Nr. 167) ist die Angabe über die Breite der Shnüre (Bordage) an dem Baret der daselbst zu a.—d. bezeihneten Beamten dahin zu berichtigen, daß

Königreich Preufen.

dem Seconde-Lieutenant der Reserve des Garde-Kürassier-

ie Kammerjunker-Würde zu ver-

dem Titular-Bauinspektor Hermann Johann Anton

yer zu Lingen den Charakter als Baurath zu verleihen. Berlin, den 26. Juli 1879.

Se. Königlihe Hoheit der Prinz Friedrich

Auf den Bericht vom 11. Juni d. F. will Jch hierdurch gench- en, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihen, zu deren Aufnahme Kreis Johannisburg durch die Privilegien vom 20. August 1855 G. S. S. 616 —, 25. April 1864 G. S. S. 328 und April 1869 G. S. S. 778 ermächtigt worden ist, gemäß enanrten Kreises vom 8. März d. I.

Maßgabe, daß die ausgegebenea und noch nicht ausgeloosten Monaten für

Kreises Johannisburg nicht bis zu einem, von demselben fest-

Bad Ems, den 25. Juni 1879. Wilhelm.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe, im Allerhöchsten Auftrage : Gf. E ulenburg. Maybach. Hobrecht. die Minister des Innern, der öffentliten Arbeiten, für Handel und Gewcrbe und der Finanzen.

Da nah Jhrem Berichte vom 4. Juli d. J. die Chaussee

ch den bestehenden Grundsäßen nicht länger als gereht-

Bad Ems, den 11. Juli 1879. IV ilhelm. Maybach.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Petersdorf am Gym-

Der Arzt Dr. med. Chkumsky zu Paulswiese ist zum reis-Physikus des Kreises Ost-Sternberg mit dem Wohnsitz

Der Arzt Dr. med. Weißenborn zu La Us undar rei

Königliche Universitäts-Bibliothek. Die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen

Vom 11.—13. August bleibt die Während der Ferien ist dieselbe täglich

Berlin, den 25. Juli 1879, Der Königliche Bibliothekar. Profe Dr, KoNnex. Justiz-Ministerium. Der Kreisgerichts-Rath Schweiger in Calbe a. S., und

Berichtigung. Jn der Allgemeinen Verfügung des Fustiz-Ministers vom

statt „zwei Millimeter“ zu. lesen ist: „sieben Milli- meter“.

abhängig. An den Tagen: 2.—11., 18.—2d, August is Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen, Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden. Kiel, den 24. Juli 1879, Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Die Nummer 28 des Reichs-Gesetblatts, welhe von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 1322 das Gesetz, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblihen Zwecken. Vom 19. Juli 1879;

unter Nr. 1323 das Gesetz, betreffend die Statistik des Waaren-

verkehrs des deutshen Zollgebiets mit dem Auslande. Vom 20. ¡zzuli 1879; und unter r. 1324 die Bekanntmachung, betreffend die Abände- rung der Jnstruktion über die Sl Tag eming 2. der Sach- verständigenvereine. Vom 16. Fuli 1879. Berlin, den 26. N 1879, Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein-

BeLanutuaGung gen, fuhr über die Reichsgrenze.

Nachdem die Rinderpest in Galizien und Böhmen überall erloschen und auch Russish-Polen feuchenfrei is, verordnen wir auf Grund der revidirten Fnstruktion vom 9. Juni 1873 zum Reichsgeseße vom 7. April 1869, unter Aufhebung unserer Verordnung vom 10. Juni cr. (Amtsblatt Stück 24 Seite 166), das Porte: i

[. Für den Umfang der Landesgrenze unseres Bezirks bleibt die Ein- und Durefuhr von Rindvieh jeder Race aus Rußland sowohl, als auch aus den Ländern der österreichis{h- ungarischen Krone untersagt. Die mittelst Reskripte des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten vom 10. August 1873 beziehungsweise 10. September 1877 und 8. Februar 1878, mitgetheilt an die Königlichen Landraths- äm:er der Kreise Neisse, Neustadt und Leobshüß durch unsere Verfügungen vom 4. September 1873, 17. September 1877 und 14. Februar 1878 gewährten Verkehrserleihterungen

auf Grund der Verordnun blatt Seite 275) bis auf

diesem stammenden thierishen Theile in frischem (insbesondere frisches Fleish) von der Einfuhr ausgeschlossen.

vom 20. November v. J. (Amts- 275) eiteres verboten. VII, Die Ein- und Durchfuhr von W1ederkäuern, als der

Schafe, aus Rußland, und von Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern aus Oesterreih wird von Erfüllung nachstehen- der Bedingungen abhängig gemacht :

1) Es ist durch ein polizeilihes Attest nachzuweisen, daß

a, am Abgangsorte und in einem Umkreise von 40 km um denjelben die Rinderpest nicht herrs{ht, und

b, der Transport dur seuchenfreie Gegenden erfolgte.

2) Die Schafe, Ziegen 2c. sind vor dem Uebergange über

die diesseitige Landesgrenze von einem preußischen beamteten Thierarzte zu untersuchen und dürfen erst die Grenze passiren, nachdem dieselben für gesund befunden. welchen sich auch nur ein einziges krankes oder verdähtiges Stück Vieh befindet, müssen unbedingt zurückgewiesen werden. Behufs Ausführung der thierärztlihen Untersuchung sind die betreffenden Zutriebe rechtzeitig bei dem Königlichen Landraths- Amte des Eingangspunktes anzumelden. ärztlihen Untersuhung hat der Einbringer zu tragen.

Zutriebe, unter

Die Kosten der thier-

VITI. Ebenso wie das Rindvieh selbst, sind auch die von ustande

Dasselbe gilt auch von den von Schafen, Ziegen und

anderen Wiederkäuern herrührenden thierishen Theilen in frischem Zustande.

Dagegen dürfen ges{chmolzenes Talg in Fässern und

Wannen, Milch, Butter und Käse frei eingeführt werden.

Die Einfuhr und der Verkehr der von Rindvieh, Schafen

und Ziegen 2c. stammenden thierishen Theile in vollkommen trockenem Zustande, als namentlich der Häute, Därme (au eingesalzen) und Haare, sowie vollkommen lufttrockene, von e Weichtheilen befreite Knochen, Hörner und Klauen i

erst die Grenze passiren, nachdem dieselben in Anwesenheit des diesseitigen beamteten Thierarztes gehörig desinfizirt

t gestattet. Doch dürfen Rinderhäute, Hörner und Klauen

worden sind. i IX. Bearbeitete, in festen Säcken verpackte Wolle wird

überhaupt, gewaschene, in festen Säcken verpackte Wolle unter der Bedingung zur Einfuhr zugelassen, daß dieselbe in ge- shlossenen Eisenbahnwagen eingebraht und dabei durch amt- liche Begleitsheine nachgewiesen wird, daß die betreffende Wolle aus völlig seuchenfreien Gegenden stammt. X. Die Einfuhr von Heu, Stroh und Häcksel über die diesseitige Landesgrenze ist gestattet, dagegen bleiben Dünger, sowie gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge von der Einfuhr ausgeschiossen. : Lumpen dürfen in Säcken verpackt und nah gehöriger Desinfektion in geschlossenen Räumen 2c. durch s{chwefeltge Säure (dargestellt durh Abbrennen von Stangenschwefel) oder E (dargestellt durch Uebergießen von Chlorkalk mit E îig) eingeführt werden, wenn die bewirkte Desinfektion dur den beamteten Thierarzt bescheinigt wird. XI. Die Einfuhr von Pferden, Schweinen und Feder- vieh, sowie die von diesen stammenden thierischen Theile, ist aus Rußland sowohl wie auch aus Oesterreich gestattet. XII. Dasselbe gilt von Blutdünger, sobald derselbe fein pulverisirt und vollkommen geruchlos ist, auch das Vorhanden- sein dieser Eigenschaften von dem diesseitigen beamteten Thier- arzte bescheinigt wird. : XIIT. as von der Einfuhr gesagt is, gilt auch von der Durchfuhr. XIV. Unsere Verordnung vom 23. März 1877 (Stü 12 Seite 103 des Amtsblattes), wonach nur auf den Stationen Oppeln, Cosel (Stadt), Neisse und Grottkau Rindvieh zum Bahntransporte bedingungsweise verladen werden darf, bleibt in Kraft, jedoch mit der Maßgabe, daß unter den vor- geschriebenen Bedingungen auch an anderen als den s#0o- genannten Fixtagen Viehverladungen auf diesen Stationen gestattet sind, wenn der Verlader die Kosten der thierärztlichen Untersuchung trägt. XV. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher kreispolizei- liher Strafbestimmungen in Gemäßheit der §8. 327 und 328 des Strafgeseßbbuches und des Geseßes vom 21, Mai 1878 (Reichs-Geseßblatt Seite 95) bestraft. Oppeln, den 19. Juli 1879.

Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern.

Hüpeden.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Abschiedsbewilligungen. ImaktivenHeere. Mainau, 17. Juli. Grotjan, Pr. Lt. a. D., zuleßt von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 114, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif. ertheilt.

Beamte der Militär - Verwaltung. Durch Ver- fügung des Kriegs-Ministeriums. 28. Juni. Fechner, Ober-Roß- arzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 2, auf seinen Antrag zum 1. Juli cr. mit der geseßl. Pens. in den Ruhestand verseßt.

In der Kaiserlichen Marine.

Mainau, 17. Juli. Kelch, Lt. zur See, zum Kapitän-Lt. befördert. Matthesen, Korvettenkapitän vom Marinestab, unter Verseßung in das Seeoffiz. Corps, von der Stellung als Direktor der Viaschinisten- und Steuermannésschule entbunden.

Nichtamlkliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 26. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben, wie „W. T. B.“ aus Gastein meldet, gestern abermals gebadet, dann bei {hönstem Wetter eine Promenade und später eine Ausfahrt gemacht. Das Befinden Sr. Majestät ist vortrefflich.

Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz ertheilte am Donnerstag Mittag 1 Uhr dem s e ib dli ait von Hagemeister aus Düsseldorf eine

udienz. :

Gestern a bald nach 5 Uhr begah Sih Höchstderselbe zu Wagen vom Neuen Palais bei Potsdam nach der Station Groß-Beeren und von dort mit der Eisenbahn nah Jüterbog, wo auf dem Schießplaße eine Besichtigung des 1. Branden- burgischen Feld Artillerie-Régiments Nr. 3 (General-Feldzeug- meister) und des 2. Brandenburgischen Feld-Artillerie-Re- giments Nr. 18 (General - Feldzeugmeister) stattfand. Dem- nächst wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Schießen beider Re-

werden von diesem Verbote nicht berührt. | : VI, Die Einfuhx von Schafen aus Russisch-Polen bleibt

gimenter bei.

F Auswärtigen Angelegenheiten,

E gehörige frühere

Mittags um 121/, bog nach Groß-Beeren Neuen Palais.

Uhr erfolgte die Rückfahrt von Jüter- und von dort zu Wagen nah dem

Die Bestimmung des §. 113 des Strafgeseßbuchs welhe mit Gefängnißstrafe denjenigen ebot ber Beamten in der rechtsmäßigen Ausübung seines Amts dur Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Wider- stand leistet, ist, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribu- nals vom 26. Juni d. JF., niht nur auf den Fall anwend- bar, in welchem die Gewalt unmittelbar gegen die Person e E V aats findet stets Anwendung, ) e genöthigt wird, durch erhö den Widerstand zu Aberivindei: E Os

Jn den deutschen Münzstätten sind in der Woche vom 3. bis zum 19. Zuli 1879 an Goldmünzen geprägt worden: 1 814 220 #4 Kronen, und zwar auf Privatrehnung. Vorher waren geprägt: 1 267 644 340 M4 Doppelkronen, 407 458 210 / Kronen, 27 969 925 M Halbe Kronen, hiervon auf Privatrehnung 383 324 070 M Summa 1 704 591 135 4 (nah Abzug der wieder eingezogenen 165 680 a Doppelkronen , 129 100 M Kronen und 780 M Halbe Kronen).

Die in der heutigen Börsen - Beilage abgcdruckte tabellarishe Uebersiht der Wo Genau awer deutscher Zettelbanken vom 15. d. M. chließt mi1 folgen- den summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassen- bestand 712 371 000 # oder 6 453 000 M mehr als in der Vorwoche, während der Wechselbestand mit 577 070 000 M4 eine Abnahme um 18 973000 4 und die Lombardforde- rungen mit 82837 000 6 eine solhe um 9414000 M zeigen; es betrug ferner der Notenumlauf 885 920 000 4 oder 28 995 000 M weniger als in der Vorwoche, während die sonstigen täglih fälligen Verbindlichkeiten bei einem Betrage von 208 021 000 / der Vorwoche gegenüber eine Ver- mehrung um 5 081 000 Á# und die an eine Kündigungsfrist i Verbindlichkeiten in Höhe von 42 814 000 M eine Zunahme um 187 000 46 nachweisen.

__— Der Gesandte am Königlih württembergishen Hofe Wirkliche Geheime Rath von S dv eb rand S Mea E M: A uB Aas Während seiner

wesenheit fungirt der Legations-Rath Gra Ö als interimistischer Geschäftsträger. i: N

S. M. Aviso „Loreley“, 2 Geshüße, Kommandant Kapitän-Lieutenant von Wietersheim, ist M 24. d. M. in Plymouth eingetroffen.

Württemberg. Ludwigsburg, 23. Juli. (Ludw Ztg.) Nach ahttägigem Aufenthalte auf der Bride Villa reisten der Fürst von Waldeck-Pyrmont und die Prinzessinnen gestern Mittags von hier ab, um nah Arolsen zurückzukehren.

Anhalt. Dessau, 22. Juli. (Magdeb. Ztg.) Das Ausführungsgeseß zum deutschen Geke nimmt in der Absicht, einer Geschäftsüberhäufung bei dem Landgericht vvrzubeugen und den Mitgliedern des Landgerichts während der ersten Zeit seines Bestehens die erforderliche Muße zu einer besonders sorgfältigen Bearbeitung der nah den deutschen Prozeßordnungen zu behandelnden Rechts\sachen an der Hand eingehender theoretishen Studien und unbeirrt dur gleidhzeitige Anwendung des alten Rechts zu gewähren, die Bildung einer Hülfskammer des Landgerichts zur Erledigung der am 1. Oktober anhängigen RNechtssachen in Aussicht. Es wurde durch das Einführungsgeseß nur im Allgemeinen angeordnet, daß die Nothwendigkeit einer Hülfs- fammer und die Zutheilung der Geschäfte an dieselbe dur das Staats-Ministerium bestimmt werden solle, und daß mit der Wahr- nehmung der rihterlihen Geschäfte in der Hülfskammer auch solhe Richter sollten beauftragt werden können, welche mit dent 1. Oktober d. J. in den einstweiligen Ruhestand treten. Das Ministerium hat indessen nachträglich für nothwendig er- achtet, im legis[atorishen Wege die Bildung einer Hülfs- kammer des Landgerichts festzuseßen, und so ist das bezügliche Geseß entstanden, welches heute durch die Ges eßsammlung E wird. Diese Hülfskammer soll einschließlich des Vor- ißenden aus drei Mitgliedern bestehen und in der Beseßung von drei Richtern entscheiden. Das jeßige Ober-Landesgericht zählt mit dem Präsidenten sechs Mitglieder. Zwei davon finden Verwendung beim Reichsgericht und beim Öber-Landes- gericht in Naumburg, der Präsident tritt in den Ruhestand, und bleiben somit drei Mitglieder übrig, welche für die Hülfs- kammer in Aussicht genommen sein sollen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. Juli. (W. T. B

Der „Pol. Corr.“ wird aus Konstantin Shei ate e Sultan solle, die anhaltende Krankheit Khereddin Paschas vorschüßend, abermals entschlossen sein, denselben zu entlassen.

Bereits vorgestern habe in dieser Angelegenheit ein Minister-

A rath stattfinden und die Forderung Khereddin Paschas, ent- F weder das parlamentarische System einzuführen oder zu dem

absoluten System zurückzukehren, berathen werden sollen: no

2 leßter Stunde sei derselbe abgesagt worden, Ferner n as Gerücht, daß die Berliner Signatarmächte einen Termin L isegen wollten, innerhalb dessen die Pforte in der grie-

min Angelegenheit einen bestimmten Entschluß assen

, Prag, 24. Juli. Das „Prager Tagblatt“ meldet, da die Landtage erst nah Erledigung des Wehrgeseßzes dn

# berufen werden.

Schweiz. Bern, 25. Juli. Wie dem „Bund“ aus Paris gemeldet wird, ist dort am 23. das Uebereinkommen

E zwischen der Schweiz und Frankreich bezüglich der Söhne

in der Schweiz naturalisirter Franzosen von dem Minister der

us Waddington, und dem dies- seitigen Gesandten, Dr. Kern, unterzeichnet worden.

Niederlande. Haag, W. Juli, (W. T. B.) Dem „Vaderland“ m F wäre der der konservativen Partei an- Minister van Lynden mit der Bildung

eines neuen Kabinets beauftragt worden.

Belgien. Brüssel, 25. Zuli. L V) De Senat hat den Sa, betreffend die Stan derina M2 Geseßes über die Personalsteuern und die

ahlgeseße, mit 33 gegen 29 Stimmen angenommen.

Großbritannien und Jrland. London, 24. Juli (Allg. Corr.) Der Königliche Postdampfer „Nubian“, der gestern Morgen in St. Vincent einlief, brachte weitere Nachrichten O L R n T OgL ang lane, welche bis

. d. M. reichen. ie Negterung veröffentliht nach- Neve Depeschen : iaititin i „Lelegramm des General-Majors H. Clifford an den Kriegs-Minister. 6. Juli. Nachstehendes ist E Chelmsford eingelaufen: „Da Cetewayo bis gestern Mittag (3. Juli) meine Be- dingungen nit erfüllt und auf die am Ufer weilenden Truppen heftig gefeuert hatte, so \chickte ih ihm die 114 Stück Vieh zurü, welche er hergesandt hatte, und ertheilte den Befehl, daß Oberst Baker mit seinen berittenen Truppen eine Rekognoszirung unter- nehme, Dies wurde mit Erfolg durbgeführt und veranlaßte die Zulu - Armee vorzurücken und sich zu zeigen, Diesen Morgen 64 Uhr übershritt ein Corps unter meinem Befehl, welbes aus der zweiten Division unter General-Major Newdigate mit 1870 Curopäern, 530 Eingeborenen und §8 Kanonen und der fliegenden Kolonne unter dem Brigadier Wood mit 2192 Europäern, 573 Ein- geborenen, 4 Kanonen und 2 Gatlinggeshüßen bestand, den Umvolosi- Gluß, rüdte in einem hohlen Quadrat, in dessen Mitte sich die Wägen mit der Munition und den Verschanzung8werkzeugen, so wie die ZYrägerkolonne befanden, vor und beseßte gegen 81 Uhr eine vortreff- liche Position zwischen Enadweng und Ulundi. Oberst Buller hatte diese Stellung Tags zuvor ausfindig gemacht. Unser befestigtes Lager am rechten Ufer des Umvolofi behielt eine Besaßung von 900 Europäern, 250 Eingeborenen und einem Gatling- ges{üß unter Oberst Bellairs. Bald : nah 75 Uhr sah man die Zuluarmee ihre Bivouaks verlassen und auf allen Seiten vorrücken. Die berittenen Truppen nahmen bald darauf den Kampf an. Gegen 8} Uhr war der Angr1ff vollkommen entwickelt; gegen 97 Uhr fing der Feind zu wanken an. Die 17. Lanciers nebst dem Rest der berittenen Truppen übernahmen die Verfolgung, welche in vollständigec Flucht endigte. Die Gefangenen erklären, daß Cetewayo persönlich kommandirt, alle Arrangements \elber getroffen und die 'Fluht vom Litazikraal aus beobachtet habe; zwölf Re- gimenter sollen an dem Kampfe Theil genommen haben. Ft dies der Fall, fo sind wir von 20 000 Mann angegriffen worden. Bei der Ausdehnung des Terrains, auf welchem der Angriff und Rückzug stattgefunden hat, ist es unmögli, den Verluft des Feindes genau zu s{äßen; derselbe kann ih jedoch meiner Schäßung nah nit unter 1000 Mann belaufen, Gegen Mittag stand Ülundi in Flam- men; im Verlaufe des Tags wurden alle Militärkraals der Zulus und des Umvyolosithals zerstört. Um zwei Uhr begann der Rückmarsch nach dem Lager der Kolonne, Das Verhalten der Truppen unter meinem Befehl war überaus befciedig nd. Jhre Ruhe unter einem vollständigen Gürtelteuer war bemerkenswerth. Die Schneidigkeit und Kampflust der berittenen Truppen ließen nichts zu wünschen übrig, das Feuer der Artillerie war sehr gut. Ein Theil der Zulutruppen näherte sich unserem befestigten Lager und bedrohte es eine Zeitlang mit einem Angriff. Das Eingebornen- fontingent, das einen Theil der Garnison bildete, wurde nach der Aktion beordert, die Verfolgung des Feindes aufzunehmen. Da ih nunmehr den Zweck meines Vormarsches volUständig erreiht habe, halte id es für das Beste, die Instruktionen Sir G. Wolsfeley's auszuführen und nah Eulonganite und von dort nach Kwamagwasa zu marschiren. Ich werde einen Theil des Corps mit den leeren Wagen abshicken, um die Vorräthe zu holen, welche jeßt im Fort Marshall bereit liegen. (Folgt eine Verlustliste.)

Sir Garnet Wol}eley telegraphirt unter dem 8. ds aus dem Hafen von Durnford: E

Ich habe den Befehl ertheilt, daß das Marine-Bataillon am Kap und alle übrigen Verstärkungen hier in Durban zurücbleiben, da ich den Krieg als beendigt betrachte. Swicken Sie keine weitere Mannschaften oder Vorräthe ab, ehe Sie von mir hören. Lassen Sie mich wissen, in welcher Reihenfolge die Regimenter zurückge- sit werden sollen. Jch hoffe sehr die täglichen Ausgaben in BVâlde bedeutend herabzuseßen. Jch erwarte mit dem großen Zulu- E 16. ds. zusammenzutreffen und die Friedensbcdingungen

n der gestrigen Unterhaussizung verlas der Kolonial- Minister, Sir Michael Hick's-Beah, das nachstehende Tele- gramm von Sir Bartle Frère, datirt aus der Kap- stadt, VOUt: 8. Zuli:

U Ane Ihrer Majestät Regierung zu einem ent- scheidenden Siege, den Ihrer Majestät Streitkräfte unter Lord Chelmsford in einem ehrlichen Kampfe auf offenem Felde am 4. Juli errungen haben, sowie zu der später erfolgten Einnahme und Zer- störung von Cetewayo's Königskraal Ulundi. Lord Chelmsford scheint, seinem Versprecen gemäß, im Lager am Hügel des weißen Uncvolofi am Nachmittag des 3. Juli auf die Ublieferung seiner Kanonen und 1000 Gewehre Seitens beglaubigter Indunas, was von ihm als ein Beweis der Aufrichtigkeit des Friedens- gesuches Cetewayo's gefordert worden war, gewartet zu haben. Da diese Bedingungen nicht erfüllt wurden, verließ Lord Chelmsford das Feldlager und räckte mit der zweiten (Newdi- gate's) Division und Woods fliegender Kolonne vor. Auf dem Marsche wurde er auf flahem Lande von einer Zulumadbt, deren Stärke verschieden auf 12009 bis 20000 Mann angegeben wird, angegriffen. Die Zulus umringten unscre Truppen, die ein bohles Quarré bildeten, und griffen sie auf allen vier Seiten in einer Distanz von 60 Ellen an, aber sie wurden zurückgeworfen, worauf sih ihre Reihen auflösten und unter einem heftigen Feuer die Flucht ergriffen. Der Feind wurde von der Kavallerie verfolgt und gänzlich zersprengt. „Lord Chelmsford rückte auf Ulundi vor, zerstörte sämmt- lihe Militärkraals und kehrte am selbigen Abend nach seinem Lager am weißen Umvolosi zurück. Der Verlust der Zualus wird von Ardi- bald Forbes , der mit obiger Nachricht in 15 Stunden nach Lands- man rift ritt, auf 800 Todte und V-:rwundete geshäßt. Der britische Verlust beziffert si auf 10 Todte und 53 Verwundete.“

(Der Rest des Telegramms bezieht sih auf die Bewegungen des Generals Creolack.) Lord Chelmsfords Streitmacht umfaßte De- tahements des 14, 21., 24, 58., 80., 90. und 94. Regiments, die 17. Lanciers, einen Trupp Garde-Dragoner und 600 Mann Kolonial- truppen nebst Artillerie und Genietruppen.

__ Jm Anschluß an die amtlichen Depeshen vom südafrika- nischen Kriegsshauplazße wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 8. d. M. aus der Kaptstadt (via St. Vincent) t afl

achdem die Truppen eine Zeit lang in Ulundi gerastet, wur- den Detacbements nach allen Richtungen hin Gidotlandt, welche jeden Kraal innerhalb einer Distanz von drei Meilen einäscherten. In Ulundi wurden viele der bei Fsandula von den Zulus erbeuteten Trophäen entdeckt, Cetewayo soll, dem Vernehmen nah, am Tage vor der S{lacht nah Norden geflüchtet sein. Im Laufe des Nach- mitiags vom 4. ds, kehrten die Truppen nach dem Lager am rechten Ufer des Umvolosi zurück. In Folge des Fouragemangels, der dadur veranlaßt worden, daß die Zulus das Gras verbrannte, beabsichtigt Lord Chelmsford, sich nah Kwamagwasa zurücckzuziehen, wo er wahrsheinlich bleiben wird, bis sich die erste Division mit ihm verbindet. Sir Garnet Wolseley, der außer Stande war, in Port Durnford zu landen, kehrte am 4. d. nah Durban zurück und reiste aber am folgenden Tage in aller Frühe wieder ab, um si der Division des Generals Crealock über Land anzuschließen. Am 7. überschritt der General den Tugela, Major Barrow U am 5. d. mit der Kavallerie der 1, Division eine Rekognoszirung vor, wobei er 500 Owsen erbeutete und einen großen Kraal RED e o rana: Die Eingeborenen der Distrikte in der Ümrunde des Forts Napoleon machen Anträge für eine Massenunterwerfung. Bis jeßt haben fich fechs kleine Häuptlinge mit 300 Kriegern, 15 000 Weibern und

jüngst einen Einfall in das benachbarte 2ulugeb:

500 Rinder; fie tödtete au 17 Feinde. DoIageD ies. and erbeutess Das vom General-Schaßmeister dem Kap-Parl -

breitete Budget pro 1879/80 verans{lagt die Éinkünfte ba S

auf 2 309 000 £ und die Ausgabe auf 2266 164 £. Die Einkünfte

us 1 0E SE E Eo Lt ta 067 889 £ und die Ausgaben

: verblieb sonach ein Ueber 237 der auf neue Rechnuna vorgetragen wurde. E 08 MEUES

26. Juli. (W. T. B.) Der Marquis von Salis- bury empfing heute eine aus Anlaß der At Judenfrage an ihn abgeordnete jüdishe Deputation und sprach sich derselben gegenüber dahin aus, daß er über die Lösung der Frage eine bestimmte Auskunft noh nicht zu geben vermöge, weil die Angelegenheit im Augenblick sih noch in einer Krisis befinde. Die englische Regierung habe, seitdem die Frage verhandelt werde, in herzlichem Einvernehmen mit Deutschland, Frankrei und Ftalien gehandelt ; er glaube nit daß die Mächte davon abstehen würden, an dem feier- lichen und ohne Beispiel dastehenden Akte festzuhalten den sie in Verlin vollendet hätten, und welcher die An- erkennung der Selbständigkeit Numäniens von der Abände- rung innerer Gesetze dieses Landes abhängig gemacht habe Nunúänien verdanke seine Unabhängigkeit {ließli allerdings Rußland, in erster Stelle hätten aber {hon England, Frank- reih und Jtalien dur den Krimkrieg dazu mitgewirkt Rumänien würde einen Akt vollkommener Thorheit begehen, wenn es die Bedingungen des Berliner Vertrages nicht er- füllen sollte, denn seine staatliche Existenz werde sobald ein A a e iung eintret, nur von. der strikten

g der Bestimmunge i i i Aa E, \ gen der internationalen Verträge

Frankreih. Paris, 24. Juli. Fr. C Ausschuß des Senats für bit Bere E E betreffend die Freiheit des höheren Unterrichts, fuhr gestern in seiner Verhandlung fort. Drei verschiedene Amendements lagen vor, welche darauf abzielten, das System der gemischten Jury in irgend einer s zu retten, oder wenigstens nah belgishem Muster eine sogenannte Staatsjury, die nicht blos aus Fakultätslehrern besteht, einzuführen. Von Daguenet Voisins-Lavernière und Buffet herrührend, blieben sie sämmt- lih in der Minorität, und nun erst wurde der Art. 1 in einem ursprünglihen Texte, nach welchem also alle Prüfungen für akademische Grade fortan wieder nur vor den höheren Staatsunterrichtsanstalten abgelegt werden sollen mit 5 gegen 2 Stimmen angenommen, indem Hr. Parieu abwesend war und das neunte Mitglied, Hr. Pelletan erklärt hatte, daß in seinen Augen das Scicksal der ganzen Vorlage an den Art. 7 geknüpft sei, und daß er sih also für die übrigen Artikel der Abstimmung enthalte. Von einigen Deputirten war dem Ausschusse der Wunsch ausgesprochen worden, in die beim Senate eingegangenen katholishen Peti- tionen mit angeblich mehr als einer Million Unterschriften Einsicht nehmen zu dürfen. Troß der eifrigen Einsprache des Hrn. Buffet wurde ihnen dies vom Ausschusse bewilligt, nur mit der durch die Geschäftsordnung gebotenen Bedingung daß ihnen dabei ein Senator ihres Departements zur Seite stünde. Hr. Jules Simon ermahnte als Vorsißender den Ausschuß, seine Arbeiten möglichst zu beschleunigen, damit die Vorlage noch in dieser Session zur Verhandlung gelange.

e U i). Der Ministerconseil hat

gestern 8 Staatsräthe zum Ersaß für die Ausgeschie

und zur Vervollständigung des neuen E ai L Nt beschlossen worden, daß fünf Minister sich zur feierlichen Enthüllung der Statue Thiers’ nah Nancy be- geben sollen, nämlih Leroyer, Lepère, Cochéry, Léon Say

und Jules ¿Ferry.

26. Zuli. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung des ¿ne officiel“ hat der Minister für Lanbwirthfcaft mit: telst Beschlusses von gestern alle den Provenienzen aus russischen Häfen des Schwarzen und Asowschen Meeres gegenüber bisher noh bestandenen Quarantäne - maßregeln von gestern ab aufgehoben.

4, Der Ci E Die Deputirten- mmer genehmigte heute das Budget für das Ministeri der öffentlichen Arbeiten. / E

_Numánien. Bukarest, 26. Juli. (W. T. B.) Nabe- zu fämmtlihe rumänische Journale erklären id bereit das neue Kabinet unter der Voraussezung zu unter: stüßen, daß das von demselben aufgestellte ministerielle Pro- gramm zur vollständigen Durchführung gelange.

Bulgarien. Sofia, 24. Juli. (Pol. Corr.

Ministerrath beschloß, ungesäumt an die N s L A zu schreiten und bestimmte vorläufig zu diesem Zwede 150 000 Francs. Der Minister des Aeußern erhielt zugleich den Auftrag, von diesem Beschlusse des Ministerrathes die Großmächte sowohl, wie auch die Pforte im Laufe der nächsten Tage zu verständigen. Was die Reinstallirung der mohamedanishen Flüchtlinge betrifft, so soll im Ministerium des Fnnern eine Kommission niedergeseßt werden, welche sih eigens mit dieser komplizirten Aufgabe zu beschäf- tigen hätte. Jn Betreff der Rüerstattung des unbeweglichen Vermögens an die Mohamedaner wurde beschlossen, eine aus Mohamedanern und Christen bestehende Kommission zu er- nennen, welche alle den Ersteren gehörigen Felder, Häuser U. st. w. auszumitteln und solche, die durh Kauf in den Besiß zweiter Personen übergangen sind, abzuschäßen haben wird denn es herrsht im Ministerium der ernste Wille, alle legiti- men Rechtstitel auf das gewissenhafteste zu respektiren.

Montenegro. Cettinje, 15. Zuli. ur Lage Igr V B0E L ne von hier : 9 0

„Die Nachricht von der eßung des langjährigen Vali von Scutari Hussein Pascha erfüllte den Fürsten Nikolaus, welcher ein aufrihtiger Freund des Friedens ist und einer definitiven Gestaltung der durch den Berliner Kongreß bestimmten neuen Grenzen Monte- negro'’s zustrebt, mit wahrer Genugthuung. Die Hoffnung, daß mit Hussein jene Hindernisse, welhe dem an sih \{chwierigen Werke der Grenzregulirung bisher im Wege standen, zum großen Theile beseitigt sein werden, er)cheirt um fo berehtiater, als zum Nachfolger Hufsein Paschas der äußerst vortheilhaft bekannte Haidar Pascha ernannt wurde. Man kann mit Gewißheit behaupten, daß, wäre Haidar Pascha schon früher Vali von Ober-Albanien geworden, der Welt die Erscheinung der unheimlichen Liga, sowie die blutigen Excesse von Dij1kova und JIpek erspart geblieben wären Das erste, was Haidar Pascha gut zu machen fih beeilen dürfte, wird zweifelsohne eine aufrihtige Unterstüßung der Grenzregulirungskommission sein, deren Mitglieder {hon seit Wochen feiern. Der Dele- girte Rußlands, Oberst Baron von Kaulbars Il, \o wie die Ver- treter Montenegro’s, Niko Matanovic und Simo Popovic, wurden hieher berufen, um über die Mittel zu berathen, welche die Wieder- aufnahme der Thätigkeit der Kommission ermöglichen sollten. Diese

Kindern, einer Quantität Waffen und 1357 Rindern ergeben. Eine Abtheilung Freiwilliger aus dem Fort Webber in Transvaal machte

Berathungen sind aber nun gegenstandêlos geworden, denn sämmt-