1879 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

i THeater. | Falluer-Theater, Dienstag: 27. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnentkal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn, Thimig. Zum 27, Male: Nosenkrauz und Güldenstern. Luft- [piel in 4 Akten von M. Klapp. I y O h Mas Galipiel Ls K. K. Hof- urgichaujpieler. Zum vo: letzten ale: R - kranz und Güldenstern. A

_Tictoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. è Dicnstag: (Nur noch 4 Vorstellungen.) Sastspiel des Operetten-Ensembles unter Leitung von C Kaida. Zum 27. Male: Die Königin von Seen Oie SRN O

perette mit Ballet in 3 Akten von S. Michaëlis Musik von C. A. Raida. Cas

Vom 3. bis incl. 15. August bleibt das Theater E

Sonnabend, den 16. August: Zum 108. Male: Die Kinder des Kapitän Grant, (Kapitän Grart: Emil Hahn.) (Bopnan

D .

Residenz-Theater, Direktion: Emil Claar. Dienstag : 25. Gastspiel der K. K. Hof-Schau- spiclerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof- Schauspieler Herren Mitterwurzer, allenstein, Streiner , sowie des Frl. Gisela Straßmann E O 6. Male: Der Mann ver Wittwe. cin Stern. D S “prr E S Zas Schwert des

irolls Theater, Direktion: Engel-2ebrun. Dienstag: Z 70. M, : Jhre Familie. Volksstück nit Gesang in 3 Aften von I. Stinde und G. gels. Musik von G. Michaelis. Vor und nah der Vorstellung, Abends bei brillanter Jllumination des Gartens: Großes Concert. Anfang des Con- ceris 9 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr.

Gezmania-Sommer-Theater, Dienftag: Gasispiel des Hrn. Fishbah. Der Talisman.

Vorschrift diefer Kaution vor der Zulassung erforderlich. Ungefährer Bedarf 28 000 Stück Brote, à 3 k, !

Verkäufe, Verpachtungen Submisfionen as s

Submission.

[6519]

Während der diesjähri en erbstü | Trupven der jährigen Herbstübungen der

) 9, Divifion fi i z ceftellen: lion sind zu liefern bezw. zu &2Urage bei den Brigade-Uebungen d - vallerie vom 18, bis 24. August n Bo Brot, Fourage, Viktualien, Bivaksholz und

Stroh bei den Detachements- und Divisions- !

Uebungen vom 26. August bis 10 September in Raudten, Gzhrau, Herrnstadt, inzia ; : Woblau; h Herrn stadt, Winzig und 2) ver Vorspann zur Fortsbaffung der vor- bezeichneten Stet Dee fowie des pro 12, bis 25. August aus dem fiskalischen Magazin in Lüben ¿zu empfangenden Brotes und der Fourage nach den Cantonnements ;

3) der Truppen - Effekten - Vorspaun und die Wagen zur Beförderung der Aerzte und Zahl- meister für fämmilihe Märsche der Truppen während der vorgenannten Zeit.

Die Lieferung dieses Bedarfs soll im Wege der

öffentlichen Submission mit eventuell sich daran | s{ließender Lizitation und zwar, Naturalien und Vorspann getrennt von einander, verdungen werden.

Hierzu iît ein Termin anberaumt auf Douncrstas, deu 31. Zuli d. Zs3,, Bormittags 9 ühr,

im Bureau der unterzeichneten Divisions-Intenvantur.

Offerten sind vor dem Termin versiegelt mit der

Aufschrift: „Submission auf Manöver-Lieferunz“ abzugeben oder portofrei einzusenden.

Die Bedingungeu, auf welche in den Offerten

I t. î ; Bezug genommen fein muß, liegen in demselben Bureau zur Einsiht aus.

Für unbekannte Submittenten is nach näßerer S, E Bedingungen Legitimation und

75 Ctr. Graupe, 175 Ctr. Erbsen, 75 Ctr. Linsen,

Poîle mit Gesang in 3 Akte 56 Gir. F J sang in 3 Aftten. 56 Cir, Salz, 34 Ctr. Kaffee, 1500 zweispännige

7 Mittwoch : Gastspiel des Mimikers H. A. Müller. Der Affe xene der Bräutigam, Posse mit Ge- fang in 3 Akten.

Belle = Allierce - Theater, Dienstag: Im prachtvollen Sommergarten: Von 6 Uhr an: Ununterbroen großcs Doppel-Concert. Steyrisches Da men-Quartett. Tyroler Natur-Sänzer-Gesell chaft. Brillante Jüumination dur mehr als 15 000 Gaëflammen. E O QUIAng 7 D ckcarianven’s Lüge. Lustspiel in 4 Akten von Emil Fritsche.

Mittwoch: Großes Volksfest. Kakenpreise. Neu einstudirt:

Halbe Theater- Der Goldbauer.

Entrée 50 s. [6585]

Cement zum Vau der Sarnisonkirche hi \: Talenpretje, Neu e uer, j Cement zum Vau der Garnisonkirce hierjelbst sol Vricinal-Scbauspiel in 4 Akten von Charl. Birch- } in öffentlicher Submission verdungen werden.

und 400 einspännige Wagen.

Db auch die Licferung des Bedarfs während der

vom, 13, bis 26. August bei Guhrau abzuhaltenden Negiments- und Brigade-Uebungen der Truppen der 17, Infanterie-Brigade, welcher si auf 10700 Vrote, 86 Ctr. Hafer, 27 Ctr. Heu und 31 Ctr. Stroh stellt, zu vergeben ift, wird spätestens in vor- ange]eßtem Termine bekannt gemacht werden. j logau, Y Cto. 525/7.) î Königliche Intendvauturx dex 9, Division, S i [659115 è wünscht auf die zu erstellende Monte Cenere-Linie ei s;

E D A x G, E E 4 ‘V em Pfandrecht ersten ; Vetrage von sechs Meillionen Franken, welches Auleihen zum Bau der ‘cenaiintes Linie verwendet werden

Glogau, den 24. Juli 1879.

Die Lieferung von ca. 300 Tonnen Portland-

j j

PUR E A1 S-A Mas Age L

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[ Talons einer dieser Kassen einzur:ihen, welche

n E p da D A Hi zur Prüfung a gen, uxd nach erfolgter Feitst ie Aus-

¿ablung zu besorgen hat. C Os E S

[ Braunschweigische Bank.

[6594] Stand vom 23. Juli 1879. Activa.

! Matall-Bectand . f G

{i Raichskassenschaino ; ; s E N Vom 1. ganuar f. J- ab hört die Verzin- | Noken anderer Banken, 9 E S A svng der gekündigten Dokumente auf.

| Wochnet-Baatand- 84544 15. Zugleich werden die bereits früher autgeloosten | Lombard-Forderungon 2 08730. —°. } auf der Anlage verzeichneten noch rüdck ständigen | Efecten-Bestand i na, Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken auf- E O dos! ae gerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem d - E Paeitis! ! . a es des Jahres ihrer Verloosung aufge- | Grunêkapital , : « # 10,500,000, Berlin, den 1. Juli 1879

Ressrvefonds , 308,95 » 308,955, Haupt-Verwaltung der Siaatsschulden.

1 S)

Umlaufende Noten

| Umiaulende Nota . 2,426,000. ;

j S0nstige tiglich fülige Verbind- O Ls ROECON j BOURO R A 16660, 079, 20; L

i An éine Kündignngsfrist gebun- [5651] Kündigung

__Cons Verbindlichkeiten . von6tige Vaßeiya ,

1,395,150, —.

296934 10 | g Sbrliher Stadtobligationen Serie 1x.

Die auf Grund des Allerhöch{stzn Privilegiums

i ; { í j ¿

i Rventuello Verbindlichkeiten sus Ie ie bre e S E ne S erat Aae laufenden hiesigen Stadtobligationen Serie IL | g i, im Inlande kündigen wir hiermit zur Nückzaßlung am

j ZaBlbaren Wechseln , 6: 1,4139609 15 | raunmsehwelg, den 23, Juli i879 j fie 2Blrectioza.

Bewig, Stübel.

1, Oftoberx diescs Jahres,

Die Rückzahlung der gekündigten Obligationen erfolgt zum V3iominalwerthe mit den Zinsen bis 30 S S „gegen Nückgabe . der Obli- Ie it Zinscoupons Nr. 19 und 20

am 1. Oktober 1879 bei der Stadt-Haupt-Kafse

__ Verloosung, AUmortifativa, Zinszahlung #1 s is. von vfentliczeu

ee E E A T 2D R:

Papieren. ; E : Pi eYen. in Görliß, sowie bei der Basler dels Bekanntmaczung. in Basel. éler Handelsbank

Die Verzinsung des Kapitals hört mi

rzinsf1 | 8 mit dem Ab- s 4 L aiso am 1, Oftober 18

5 fur die fehlenden Zinscoupons wi Be- cie e e abgezogen. G „Vie Einlösung der gekündigten Obligationen b ginnt bei der Zahlstelle in Görliß bereits au 33. September 0 e Görliy bereits am In Umlauf sind noch die Obligationen Il. Seri

Litt, P. Nr. 21—300. 302399. 80-2

Rae IAMA M

Bei der heute in Gegenwart eines Not

S r es Notars be- ¡ wirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu / tilgenden Stammaktien der Ntedersczlesisck- | Märklishen Eiseubahn sind die in der Anlage | Bts 1452 Stü gezogen worden.

: te]elben werden den Besißern mit der Auf- E: M ä E ¡ en Kapitalbetrag zuglei mit den Zinsen für das 2. Semester d. J. vom 15. Ste

L 3650 Ctr. Hafer, 1100 Ctr. Heu, 4700 Ctr. Stroh, ! d. J vafer, 1100 Ctr. Heu, 4700 Ctr. 1 o 364—416. 418—431. 434—453. 465, 45 a L O 187 Ctr. } gegen Quittung und Rücgabe der Aktien nebst 464. 466—496. 501-798. 9231118 ‘1121 an ch, (3 Ctr. Speck, 110 Ctr. Reis, | Talons bei der Staats\{ulden- Tilgungskafse hier- 1190. 1201—1600 à 400 Shale E (4 L à

1500 Francs,

: selbst, Oranienstraße 94, in deu gewöhnlichen Ge- 48—63. 69—97, à

j asostiuden zu erheben. j Vie Einlösung kann au bei den Regierungs- | Hauptkassen, bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. / und den Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osna- brück und Lüneburg bewirkt werden.

Zu diesem Zwecke sind die Dokumente nebst

Dit G NE 1600 Thaler. 6000 Francs.

Görligz, ben 24. Suni 1879, Der Magisirat. Gobbin.

1—42,

Verpfändung eiuer Sifenbvahu Die Gotthardbahu-Gesellschaft E

Ranges für ein Anleihen im

soll, zu errichten. G: mäß Art. 2 des Bundesgesetzes über Verpfändung und Zwangsliguidation der Eisenbahnen

Pfeifer. Offerten sind verfi ì rift fe A, i L g verfiegelt mit der Aufschrift ? ; ; tr Donnerstag: Eine kraukc Familie. „Lieferung von Portland-Cement“ bis e Ter- f E Junt 1874 wird dieses Begehren hiemit bekannt gemacht und eine, mit dem 31. Auzust d. J L mine am Freitag, den 8. August d, Z,, Vor- | zu Ende devende Frist angeseßt, um allfällige Einsprachen beim \hweiz. Bundeérathe E E Familien-Nachrichten- S caie C E tas E E : Verlobt: Frl. Bertha Gehrke mit Hru. Lieute Die Bedingungen liegen i i ; Z | I! i E U Erg: Grie 1 n. Lieutc- Veding egen im genannten Bureau ? Vit nDesSralyes: tant Gust elipbal (older) Bel. Eule | zur Giufidt auf und werden uf anst qun E e Ker cken. Capitain-Lieutenant Herm vortofreie Einfeudu: 50 d in Abschrift : j Tai i O Chiden (Bal 1 Capit Hermaun A sendung von 0,50 M in Abschrift ; nes auzlei, (H. 806 Y.) V l 8 t: E Q T Rit mit A E 25; Juli 1879. / [6592] S E ; „&rl, Melanie v. Brescius (Biebrich a. Rhein). aiferlid;e Viarine-Garnison-Vert : i V P C A En Sohn: Hrn. Pastor Trittelviz i t G H Vertvaltung, A cl andung ciner Pi enbahn. ‘(Wufterbarth), E ; ld 7 j Behufs Kompletirung des für d irte Neß Hot ) äßi s e Buria E Bs eu-naweife der deutlbeu | Vaukapitals L p g des für das reduzirte Neß der Gotihardbahn programmmäßig vorgesehenen Sacmann (Marggrabotoa). «zettelbanken. j (S 4a +2 La 4 [6570] Woien - UcberAßt j oth ardbahu-Gefell{e aft Subhastationen, Aufgebote, Vor- L er { über die 74 Millionen Frankez hinaus, für wel? bereits ei f ften -+ ch2 g M O E E Le : E 104 - f D , ? ereits s T “Li 7 Jet ewilli aden 4E, / Zayerif Zen S? otenban? it, weitere 6 Millionen Franken auf dem A Aetbeis 1s P O i &ür diese 6 Millionen Franken wünscht dieselbe cin Pfandrecht zweiten Nanges auf diejenigen ( b ¡Ne

[6574] Bekanntmachung.

Die Herren Kais:r und Haassengier hierselbst

_vom 283. Juli 179.

AetivH, 4

ere

haben als Liquidatoren des Norddeuts Metallbestand ; ] e s É i Co L e s - Le ven Land- e I i CILILTLO E, S . . . . . 37 526 005 wirthschaftlichen Bankvereins cingetragene Ge- ! Bestand an Reichskassensceinen . / 52/000 ( nofenshaft unter Beifügung einer Bilanz dem! - « Noten anderer Banken . 3,336,000 ; unterzeichneten Gerichte einen zweiten Vertheilungs-| « - Wewhseln 7 34/687,090 î ptaa ingereiht, wona zur Deung der Schulden! « » Lombard-Forderungen 1,583,090 | der Genossenschaft jeder Genossenschafter noch einen ü Effekten . . 1,361,000 Beitrag von 195 A6 hl , sonsti tiven. "440/06 eitrag von 195 6 zu zahlen hat. x »« sonstigen Aktiven. 1,440,060 Ns O der S8. 52 bis 54 und 57 des Passlva Des, )eno})jen]chastége]ekes vom 4. Juli 186 Z - ; \ J 8 (Bundes- } Das Grundkapital 7,500,000

CZAR (Co T E E 2 geseßblatt Seite 415) ist zur Erklärung und Ver- ! Dex Reservefonds Ca V fe “j V L .

E über diesen Vertheilungsplan ein Ter- min au den 19. Sep‘ember 1879, Vormittags 11 im Stadtgerichtzgebäude, Portal 11, M e 66, vor dem Herrn Stadtgerichts-Rath Pfeil anbe- j raumt worden, zu welcem die Mitglieder der Ge- | ncfenschast hierdurch mit dem Bemerken vorgeladen werden, day der Vertheilungsplan in unserer Registratur, Zimmer Nr. 15, zur Einsicht der Be- theiligten auéliegt Berkin, den 9. Iuli 1879 5 _ Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung für Civilsaczn.

6573 D]

S, Edictalladung.

« Auf der Kleinbürgerstelle des Schmiedemeisters Julius Mäbhlit, Band 1I. Bl. Nr. 41 des Grund- bus vou Fürstenfelde, stehen in der dritten Ab- theilung unter Nr. 1 200 Thaler rücständige Kauf-

atn 0 204

gelder aus d-m Vertrage vom 7 g 14. Juni

den: Kleinbürger Christian Kusc{ke oder Kuske zu ! Noten

D S Fürstenfelde zu fünf Prozent Zinsen eingetragen | weicbe durch Zahlung getilgt sein sollen. ° N S

E# werden daher der dem Aufenthalte nah | i E er m j un- } Wechselbestände . hetannte und angebli bereits im Jahre 1828 ver- | Lombardbestände . flo1 dene Kleinbürger Chriflian Kuschke oder Kuske | Kffectenbestände . ¿ a!s Fürsteufelde, dessen Chefrau oder Wittwe, sowie | Debitoren nund s0nstige Activa

beider Erben, Cessionarien oder die sort in ihre |

Rechte getretenen Personen hierdurch auf t, | Ei ; ed ¡etre | 7 gefordert, ! Eingezahltes Acti ¡ ihre Ansprüche an die erwöhnte Forderung binnen | Roccrétenie E

drei Monaten und spätestens in dem auf

au: Zmtsgericht zu Bärwalde N./M. vor dem Amts- | riter Sacndersleben anberaumten Termine anzu- ' melden und vachzuweisen , widrigenfalls sie damit ! xrätiudirt werten sollen und die Löschung der Post 8 im (Hruzdbuche erfolzen wird, i Bärwalde N./M,, den 19, Juli 1879, / Königliche Kreiëzerihte-Kommission I. ¡

Der Betrag der umlaufenden Neten Die Ee: täglih fälligen Ver-

D

23.Januar 1826 für | Conursföhiges dentsches Geld

Activa. | Cor M 17,886,696, j Reichskassenscheine. 154010 —, L anderer deutscher E anken S 1,490,800. onstige Kassenbestände . 5 142,795, —, « 39,022,295, » 4716338, n 9,467,995. —, 4,207,201, —. FPaasiva. (

î | Banknoten i ; dent 15. November 1879, Vormittags 11 Uhr, Täglich hdiles Wibindien:

An Kündigungsfrist gebundene

292,000 i 68,513/099

1,118,000 218,900 ?

bin Tihteiten . E.

le anx eine Kündigungsfrist gebun- 7 4 L RF L

denen Berbindlichkeiten i è

an 23. Suli 1879,

#4. 30,000,000. f » 83,316,698,

ck 35/473/500. —, 593/769. —, |

Verbindlichkeiten G e S 0041185, de Pala A 262,838, —, f n im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- j seln sin weiter begeben worden #4 2,734,094, 30, î Die Bireetion, ¿

keiten . V

i dann auf folchem Aer, wo man \ch{on eine Vorfrucht abgeerntet hat,

: Unteryfg o j Pi ; F; j Unterpfänder, auf welchen die 74 Millionen im ersten Nang haften, und welche in den bereits im Betrieb

te nd n en } at S L rn0o und Zit ano-Ghiafso so Vie n i Bau befi dlichen M i ae J G A V f , wi tn det 1m

¿ in denselben zweiten Nang und also gleihberechtigt mit den nun mit Hypothek zu verseßenden 6 Millionen

nah Ermessen der Gotthardbaha-Gesellshaft spätere Anlei ;

As «A TYardvagn e Anleihen bit

ô R S eingestellt werden können. S Hmäß Art. 2 des Bundesgesecßes über die Veryfändun : ;

1 L c , Lw D L CELPIINOLI( und die 2 war g 4 E z e N s Sit dieses Begehren hiermit bekannt gema aen une / L egende 3 EX T 4a p. eine ) euren, ge rist angeseßt, um allfällige Einsprachen beim \chweiz. Bundesrath

Bern, den 25. Juli 1879. : Im Namen des \{weiz. Buudesrathes: Die Bundeskanzlei.

Verschiedene Bekanntmachungen.

¿um Maximalbetrage von weiteren

(H. 805 Y.)

Die sonstigen Passiva , 9 345 050 i [9583] ° 2s weiter begebenrca, im Inlande B 1 1 d N L zahlbaren Wewseln ., #46 38658 2 At d e Münthem; den 26. Juli 1879. 098, A. der Société commerciale de l’©céanie Bayerische Notenbank, abgeschlossen am 31, Dezember 1878 s Die Direktion. vorgelegt in der Generalversammlung dec Actionaire E —————— eten am 26. Juli 1879. Î (6589] Uebersicht —— A ——- E LLURO Passîva. Ger 2 | e A Société commerciale "Océani | | s ; | Süchaischen Bank | Pateet I a POSAS s N | C R Canto: A S e iverse Debitores. . 250-1600 Oere Et De zu resden Norddeutshe Bank, Saldo . ‘7:635/23|| Reserue-Cantb e E A

1,390 38

h} Gewinn- und Verlust-Conto j E "2,973,132 24

2,973,132/24||| Hamburg, den 31. Dezember 1878. am Société commerciale de l’Océanie.

Joh. Chr. Themsen.

Fur Land- und AXerwirthe.

M Sugl. Futtezrüben-Samen.

. Vleje Rüben, die {önsten und ertragreichsien von allen jet: il

A r llen jeßt bekannten Futterrübe: e

E Sus fe mfange groß und 5—10—15 Pfd, \{wer, ohne Bearbeitung. Die T A D sgang ö oder im April. Die zweite Aussaat im Juni, Juli, auch noch Anfangs August und

¿. B. Grünfutter, Frühkartoffeln,

W S G arf auten N he Müben n Bard auêgewachsen und werden die zuletzt haftigkeit behalten. Das Pfund Samen v ‘voin Sorte Nt E e MN E gnD Sanere hafti : lten. on der großen Sorte kostet 6 #4, Mittelsorte 3 ;

S Pîd. wird nicht abgegeben. Aussaat pro Morgeu # Pfd. Culturanweisung füge iben Äuitrass be

Ernest Lange, Wi ; _A4A NSL IPDPEerwiese, Bez, Sts Hrankirte Aufträge E adet r e d expedirt. L M

[6575]

Deutscher Reichs-Nnzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

C RROE E 5 Z j Das Abonnement beträgt 4 #4 530 S

j für das Bierteljaßr.

/ Insertionspreis für den Raum ciner Druckzeile 30 S

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8

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E Bs R d. ees

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Königlich Bayerishen Offizieren foldende Auszeichnungen zu verleihen und zwar:

dem Premier-Lieutenant Grafen vonDürckheim-Mont- martin, à la suite des Jnfanterie-Leib-Regiments und per- ! sönlihen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Arnulf von Bayern, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Hauptmann Hoelzl im 6. Jnfanterie-Regiment Kaiser Wilhelm König von Preußen den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Seconde-Lieutenant Hölzle in dem- selben Regiment den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem General-Lieutenant von Strubberg, Commandeur der 19. Division, verliehenen Großkreuzes des Großherzoglich mecklenburgishen Haus-Ordens der Wendischen Krone mit der Krone in Gold; sowie zur Anlegung des dem General-Major von Lucadou, Kommandanten von Frankfurt a. M., ver- liehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen.

Deutsches Neich.

Der Kreisgerichts-Bureau-Assistent Saecker ist zum Geheimen Registratur-Assistenten im Reichskanzler-Amt er- nannt worden.

/ D Ea A M Die Postverbindung zwischen Hamburg und Helgo- land, welhe während der diesjährigen Badezeit durh das der Hamburg - Amerikanischen Packletfahrt - Altien- Gesellschaft gehörende Dampfschi „Cuxhaven“ unterhalten wird, gestaltet fich in der“ Zeit vom 1, bis eins{ließlich 15. Augus: wie folgt: von Hamburg: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 9 Uhr Vorm., von Helgoland: leben P Mittwoch und Freitag in den Vormittags- stunden. Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert oder von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab- gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg gelangenden Briefsendungen. amburg, den 26. Juli 1879. E Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Königreich Preufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst cerubt: den Ober-Forstmeister von Kalitsh zu Cöln zum Mikt- dirigenten einer Regierungs-Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu ernennen.

Der Königliche Hof legt heute sür Se. T den Herzog Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin die Trauer auf zwölf Tage an. Berlin, den 29. Juli 1879. Der Vize-Ober-Ceremonienmeister : Graf zu Eulenburg.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Cedizinal-Angelegenheiten.

Königliche Universitäts-Bibliothek.

Die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Universitäts-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Woche vom 4.—9. August statt. Vom 11.—13. August bleibt die Bibliothek geschlossen. Während der Ferien ist dieselbe täglich von 11—1 Uhr geöffnet, doch können wegen baulicher Repa- En erst vom 27. August ab Bücher wieder ausgeliehen werden.

Berlin, den 25. Juli 1879.

Der Königliche Bibliothekar. Prof. Dr. Koner.

Justiz-Ministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar Justiz-Rath Schmits in Duisburg is die Verlegung seines Wohn{iges nach Mülheim an der Ruhr gestattet und der Rechtsanwalt und Notar Krönig zu Siegen in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht ck Duisburg mit Anweisung seines Wohnsißes daselbst ver- eßt worden.

Die in Ausführung des §. 73 des Geseßes vom 24. April 1878 (Ges. Samml. S. 230) ustiz-Minister er-

von dem F lassene, in der Anlage abgedruckte Gerichtsvollzieher- ordnung wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht. Berlin, den 14. n 10D. er M elun Jn dessen Vertretung:

Gerichtsvollzieherordnung. Erster Abschnitt. G Ert Q A R N E

Zum Gerichtsvollzieher kann nur ernannt werden, wer e #3

1) das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,? t

2) die aktive Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der Flotte U G oder von derselben für die Friedenszeit endgültig efreit ist;

3) die für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche körperliche Rüstigkeit besißt;

4) si in geordncten Vermbgensverhältnissen befindet, und

5) eize Prüfung bestanden hat.

Bon der Ablegung der Prüfung sind diejenigen befreit, welche

die Gerichtsshreiberprüfung B s haben.

Der Prüfung muß ein mindestens fe{ch8monatiger Vorbereitungs- dienst bei einem von der AnstellungsbehördE. zu bestimmenden Amts- gerichte vorangehen. Während jenes Zeitraums is der Anwärter vorzugsweise bei einem Gerichtsvollzieher, nebenbei auch bei einem Gerichtsschreiber zu beschäftigen. Die Anstellungsbehörde kann die Bestimmung des Gerichtsvollziehers und des Gerihtssreibers, bei e die Beschäftigung zu erfolgen hat, dem Amtsrichter über- assen.

Beim Antritte des Vorber-eitungsdienstes ist der Anwärter E Handschlages an Eidesstait zur Amtsvershwiegenheit zu ver- pflichten.

Dem Amtsrichter licgt die allgemeine, dem Gerichtsvollzicher und Gerichtss{hreiber die besondere Leitung des Vorbereitungs-

dienstes ob, 8/3

Ueber die Zulassung zum Vorbereitungsdienste enischeidet die An- stellungsbehörde. Dem Gesuche um Zulassung is der Geburtsschein, eine kurze selbstverfaßte und selbstgeshriebene Darstellung des Lebené- laufs, sowie der Ausweis über die Militärverhältnisse und über die erlangte Schulbildung beizufügen. z i

Der Zeitraum, während dessen der Anwärter mit der einstweili- aen selbständigen Wahrnehmung des Gerichtsvollzieherdienstes in sämmtlichen oder einzelnen Zweigen desselben beauftragt war, kann auf den Vorbereituogsdienst ganz oder theilweise angerechnet werden.

Im Uebrigen ift eine Abkürzung des Vorbereitungsdienstes nur unter besonderen Umständen nach dem Ermessen der Anstellungs-

behörde zulässig.

S5 Ueber den Erfolg des Vorbereitungsdienstes hat der Amtsrichter nach Anhörung des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsshreibers ein Zeugniß auszustellen und dasselbe der Anstellungsbehörde vorzulegen. Lettere entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. Die Zulassung darf uur erfolzen, wenn der Anwärter zur A b- legung der Prüfung für genügend LOEVESEETS zu erachten ift.

Die Prüfung wird bei Landgerichten, welche hierzu von der Anstellungsbehörde bestimmt werden, abgelegt.

Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf die Dauer eines Jahres aus Richtern und Staatsanwälten, welche am Sitze des Landgerichts ihren Wohnsiy haben, von der Anstellungsbehörde ernannt.

Die einzelnen Prüfungen sind von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission abzunehmen. Ez 5

Die geschäftliche Leitung der Prüfungsfommission steht dem Präsidenten des Landgerichts zu.

Die Prüfung ist eine schristlihe und eine mündliche, Sie ist darauf zu richten, ob der Anwärter die für sämmtliche Zweige des Gerichtsvollzieherdienstes erforderliche Kenntniß und praktishe Ge- wandtheit sich erworben hat.

Die \criftlihe Prüfung geht der mündlichen voraus. :

Die Aufgaben zur \riftliden Bearbeitung sind vorzugsweise dem Gebiete der von den Gerichtsvollziehern aufzunehmenden Ur- funden zu entnehmen, unter Mitberücsichtigung der einshlagenden Bestimmungen der Gebühren- und M gelepe.

Die \chriftlihe Bearbeitung der gestellten Aufgaben erfolgt unter Aufsicht eines Beamten, |

Durch den Präsidenten des Landgerichts kann dem Anwärter auf Antrag gestattet werden, die schriftlihen Arbeiten am Sitze cines

Amtsgerichts anzufertigen. La

Die Beurtheilung der schriftlichen Arbeiten erfolgt von denjenigen Mitgliedern der Kommission, vor welchen die mündliche Prüfung ab-

gelegt werden soll. ; | Eracten beide Mitglieder die Arbeiten für völlig mißluagen, so

gilt die Prüfung als nit Peltanve,

Die mündliche Prüfung ist niht öffentlich.

Zu einem Prüfungstermine können mehrere, jedoÞþ nicht mehr als sech8s Anwärter zugelassen werden.

Die Entscheidung darüber, ob die Prüfung bestanden sei, 7 A nach dem Gesammtergebnisse der \{riftlihen und mündlichen Prüfung. Als bestanden gilt die Prüfung nur, wenn beide Mitglieder der Prüfungskommission darin übereinstimmen.

Der Gang der mündlihen Prüfung im Allgemeinen und das Gesammtergebniß der Prüfung ift iu den Akten zu vermerken.

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber ein von der

Anstellungsbehörde auszustellendes Zeugniß. : Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann ausnahmsweise nach

Zurücklegung eines weiteren Vorbereitungs8dienstes zu einer zweiten und letzten Yrífung zugelassen werden. Die Dauer des weiteren Vor-

bereitungsdienstes wird von der S IGNeDLrns bestimmt. Der Ernennung des Anwärters zum Gerichtsvollzieher soll in

von Schelling.

der Regel die einstweilige selbständige Wahrnehmung der Geschäfte eines

il

den 29. Juli Abends.

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| Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung anu ; für Berlin außer den Pest- Anstalten anch die Expe- |

dition: SW. Wilhelmsfir. Nr, 32.

1879.

Gerihtsvollzichers während der Dauer von mindestens drei Monaten vorangehen.

42 Die Gerichtsvollzieher werden von dem Präsidenten des ODber-

Ae in Gemeinschaft mit dem Ober -Staatsanwalt er- nannt.

Die Ernennung erfolgt auf An SgeIE

Die Gerichtsvollzieher haben vor der Einführung in das Amt eine Amtskaution von sechs8hundert Mark zu bestellen,

Wird die Kautionsbestellung wiederholter Aufforderunz unge- achtet verzögert, so ift die A E zurückzunehmen. Nach Be tellung der Kaution werden die Gerichtsvollzieher von dem Amtsrichter nach den für Staatsbeamte bestehenden Vorschriften eidlih verpflichtet und unter Aushändigung der Bestallung und des Dienstsiegels in ihr Amt ema

Die Gecichtsvollzieher werden bei den Amtsgerichten angestellt.

Sie haben ihren amtlichen Wohnsiß am Orte des Amtsgerichts. Von der Anstellungsbehörde kann ihnen der amtlihe Wohnsiß an einem anderen Orte des Aut ded S LNGaNs angewiesen werde.

Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher umfaßt den Landgerichté bezirk, zu welchem der Bezirk des im §. 16 bezeichneten Amtsgerichts gehört.

Für freiwillige Versteigerungen (§. 74 Nr. 2 des Ausführungs- geseßes zum Deutschen Gerichtsverfa\sung8geseße vom 24. April 1878) kann die Anstellungsbehörde die Zuständigkeit auf einen Theil des Landgerichtsbezirks beschränken.

; 18.

Der saclihe Geschäftskreis der Gerichtsvollzieher wird durch die in den Reichs- und Landesgeseßen getroffenen Zuständigkeitsnormen, sowie dur die Vorschriften der §8. 19 bis 21 bestimmt.

S410.

Die Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, Aufträge jeder Art, welche ihrer dienstlichen Stellung entsprehen und ihnen von den Gerichten oder Staatsanwaltschaften ertheilt werden, auszuführen, insbesondere:

1) Behär.digungen, mit oder ohne Beurkundung derselben, auch in folhen Fällen, in denen die Behändigung nicht in Form der Zustellung erfolgt, vorzunehmen,

2) Befehle, welche die Verhaftung, Borführung oder vorläufige Festnahme einer Person, sowie die Vornahme von Dur- subungen, Beschlagnahmen und Einzichungen betreffen, aus- zuführen oder bei der Ausführung Hülfe zu leisten,

3) bei einzelnen Sihungen der Gerichte den inneren Dienst wahr- zunehmen.

8. 20.

Die Gerichtsvollzieher sind auf Anordnung der Ansiellungs- behörde verpflichtet, den inneren Dienst bei den Sitzungen des Amts- erihis gegen eine als Pauschquantum im voraus festzuseßende Ent- fbädigung ständig wahrzunehmen. Die Anordnung der Anstellungs- behörde ist jederzeit A e L

Insoweit in Angelegenheiten, welhe nah den bi?herigen BYor- {riften erledigt werden, die Wahrnehmung des Sißungsdienstes im Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle dur Gerichtsvögte, im Be- zirke des Appellationsgerihtshofes zu Cöln dur Gerichtsvollzieher zu erfolgen hat, wird dieser Dienst in erster Reihe dur die Gerichts- diener oder bei den Amtsgerichten durch die auf Grund der Bestim- mung des §. 20 ständig bestellten Gerichtsvollzieher ohne Gewährung von Gebühren wahrgenommen.

Bei Behinderung der bezeihneten Personen kann die Wahr- nehmung jenes Dienstes jedem Gerichtsvollzieher, welcher am Sitze des Gerichts seinen Wohnsitz hat, von dem Vorstande des Gerichts übertragen werden.

Die nach den bestehenden Vorschriften den Parteien zur Last fallenden Gebührenbeträge fließen zur Staatskasse.

8 22;

Sind bei einem Amtsgerichte mehr-re Gerichtsvollzieher bestellt, fo werden die Geschäfte, welhe von Amtzwegen angeordnet oder unter Vermittelung des Gerichts\chreibers den Gerichtsvollziehern übertragen werden, im voraus vertheilt. Die Vertheilung soll in der Regel unter sämmtlihe Gerichtsoollzieher und thunlichst nah örtlih abgegrenzten Bezirken erfolgen.

Die näheren, die Geshäftsvertheilung betreffenden Anordnungen werden von der Anstellungsbehörde oder in deren Auftrage durch den

Präsidenten des Landgerichts getroffen. Abweichungen von der im voraus angeordneten Geschäftsver-

theilung sind nur aus besonderen Gründen im einzelnen Falle mit Genehmigung des Amtsrichters zulässig. ;

Die Gültigkeit der Handlung eines Gerichtsvollziehers wird dadur nicht berührt, daß die Handlung nach der Geschäftsvertheilung einem der anderen Geritovoun eee an übertragen gewesen wäre.

Die Gerichtsvollzieher erwerben für die Amtshandlungen, welche ihnen von den Parteien mit oder ohne Vermittelung des Gerichts- \chreibers aufgetragen sind, die tarifmäßigen Gebühren und Ver- gütungen an baaren Auslagen.

Vorbehaltlich anderweiter Bestimmung, insbesondere über die Gewährung einer im voraus bestimmten jährlichen Gesammt- entshädigung, wird den Gerichtsvollziehern für die Amtshandlungen, welche von Amtswegen angeordnet werden, am Schlusse jedes Viertel- jahres eine von dem Präsidenten des Landgerichts als Pauschquantum festzuseßende Entschädigung aus der Staatskasse gewährt.

6. 25. Die Höhe der am Schlu)se jedes Vierteljahrs festzusezenden bestimmen,

Sa ist nah billigem Ermessen in der Weise zu daß die Gebühren und die Schreibgebühren ungefähr zu fünf Zehn- theilen, die baaren Auslagen, welche niht zu den Reisekosten und

Schreibgebühren gehören, zum vollen Betrage vergütet werden und an Stelle der tarifmäßigen Reisekosten eine nach den örtlichen Ber-

hältnissen angemessene Vergütung für die entstandenen Unkosten,

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