1879 / 176 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Faris, 28. Joli. (W. T, B)

Proârktienmarkt Weizen fest, pr. Jali 2875, T August 28.75, pr. Sept.-Oktober —, pr. September-Dezember 28,50. Men) fest, gr. Juli 61,75, pr. August 61,75, pr Sept.-Oktober —, per September-Dezember 62,25. RAb& weichend, pr. Juli 81,00, Jannar-Á pril 81,00. Spiritus rahbig, pr. Juli 55,25, pr. September-Dezbr, 58,00.

Pr. August 81,00. vr Septamver-Nezember 81,00,

Jun. (M. T. D)

16/:3 pr Juli pr.

51,00, Yr, 7/9 pr. Juli pr. 129 Kilogr. 57,00 Woiszer Z1ekar

weichend, Nr. 3 r. 106 Kilogr. pr. Juli 6009,

pr. September-Dezbr. 59,75, p New-York, 28. Juli. j Waarenbericht. Banmwoile in New-York 11%, do, in |

áugust 59,59, . Januar-Ápril . —,—

New-Orleans 114, Petroleum in New-York 63, do, in Philadelphia 63, rohes Petroleam 5, do, Pips line Certificats D. 69 C. Mehl 4 D. 45 C, Rother Winterweizen 1 D, 12C. MXsais (old mixred) 45 C. Zucker (Fair refining Muscovsdos) 62. Kaffes (Rio-} 133, Schmalz (Marke Wilcox) 67/16, do. Pairbanzs 6j. BSpecz (short clear) 5+ C. Getreidefracht 5}.

E EAatet Waliner-Theatere. Mittwoh: 28, und vor- leßtes Ga *tsriel der K. K. Hofburgshauspieler Hrn. Sonnentkal, Hrn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimid. Zum 28, und vorleßten Male: Roseu- franz und Güldenstern. Lustspiel in 4 Akten von M. Klapp. S S L Donnerta1: Lettes Gasispiel der K. K. Hof- burgscauspieler und zum leßten Male: Rosen- franz und Güldenftern.

Fictoria-Theater. Dire?ticn: Emil Habn. Mittwo%: (Nur noch 3 Vorstellungen.) &aftspiel des DOperetten-Ensembles unter Leitung von C. A. Raida. Zum 28. Male: Die Königin von Golconda. Komisch-phantastishe Ausstattung2- Oprverctte mit Ballet in 3 Akten von S. Michaelis. Mußk von C. A. Raida.

3. bis incl. 15. August bleibt das Theater

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Die Kinder des Kapitän Grant. (Kapitän Grant: Emil Hahn.)

Residenz-Theater. Direktion: Emil Claar. Mittwo§: Vorletßtes Gastspiel der K. K. Hof-Schau- spielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof- Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenftein, Swtreiner, sowie des Frl. Gisela Straßmann aus Wien: Der Mann der Wittwe. Mein Stern. Das Schwert des Damokies. Ï

Donne: stag: Lettes Gastsriel der K. K. Hof- Swauipielerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof-Scausvieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Schreiner, sowie des Frl. Gisela Straëmann aus

n : Der Mann der Wittwe. Viein Stern,

Krolis Theater, Direktion: Engel-Lebrun. Mittwo{: Z 71. M.: Zhre Familie. Volksftück wit Gesang in 3 Akten von I. Stinde und G. Engels. Musik von G. Michaelis. Vor und na

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er Vorstellung, Abends bei brillanter Jüumination

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es Gartens; Großes Concert. Anfang des Con- ges on

certs 5 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr.

Germania-Sommer-Theater, Mittwoi: Gastspiel des Mimikers H. A. Müller. Der Afffe und der Bräutigam. Pofse mit Ge in 3 Akten und 7 Bildern von Nestroy.

Donnerstag : Dieselbe Vorsteliung. Belle - Alliance - Theater, Mittwot: 2s Volksfest. Von 6 Ubr ab ununterbroen : pel-Concert der Musik&êre Baumgarten und if Damen - Quartett. LTyroler ellschaft. Brillante Illumination s 15 000 Gaëflammen. Im Theater

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[ [lbe Thbeater-Kafsenpreise. I. Parquet.

1 4, (hintere Reihe) 75 S, 11. Parquet und Balkon 50 S, Logen 1 #4 59 - u. f. w.

[fon 50 Donnerstag: Eine kranke Familie. : Freitag: G Monstre - Concert. Hierzu: Die relegirten Studenten,

ey n Ry Lg _— 4 r N 4 4 4 L) 1 C tr

Familien-Nachrichten: Verlobt: Frl. Cmma Dierks mit Hrn. Referendar )¿ters (Seehausen in d. Altm.) Frl. wSfi it Hrn. Major Westpr.—Görlit).

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Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl. [6619] Oeffentlihe Vorladung.

In der Expropriationssache der Berliner

In 2 Verbindungsbahn i in Folge Antrages der C: ra q F Cr ?Q7O

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9 das Entschädiauna=- rèr Parzellen von zju- 99 Q.-Meter Fläcen- indebezirk Berlin gelegenen, enberg Band 14 Nr. 505, 27 Nr. 876 und Band 15 schaft Berliner ftüde eingeleitet, tôniglihen Polizei-

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den 9, Angust cr., Nachm. 4 Uhr 20 Min, im Gafthofe zur goldenen Sonne in Lichtenberg i

anberaumt, zu welhem diejenigen Betheiligten, welche nit bereits persönliche Vorladung erhalten haben, in Gemäßheit des §. 25 des Gesetzes über die Ent- eignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 behufs Wakßrnehmung ihrer Rechte hierdurch unter

g ohne Zu-

r daf thun des etwa Ausbleibenden die Gntibäticung feft- D 2 gestellt, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Leßteren verfügt werden wird.

Berlin W., den 25. Juli 1879. Körnerftraze Vir

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Lo Es Der Kommissarius dcs Königlichen Polizei- Präfidiums.

Regierungs - Rath

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Edictalladung. dem unterzeichneten Gericht ift trag der Betheili

wegen Mortifikation folgender ve-loren geganger beziehentlih vernihteter Werthvapiere: 1) des dem Gutsbesißer Friedri (Börner in Thum abhanden gekommenen vierprozentigen Staats\chuldenkafenschzines über 509 Thaler

Todeserklärung verscollener Könial. Säwhf. Seuie I. Nummer oder 1500 , auf Antcag des dermaligen Berewbtigten , August Leschke in Seidnit;

des dreiprozentigen Königl. bs. Staats- \chuldenkafensceines vom Jahr mer 22770 über 100 Thaler oder 300 Æ, des Talons und der Coupons auf 31. März 1869 und folgende

1) Friedri Comp. III. welcher an dem deuts{-französischen Kriege im Fahre 1870 Theil genommen hat , seitdem aber vermißt

August Viertel*s,

Inf. Reg. Gultsbesigers

1855 Num-

welcher ehemals bei dem Hof-Postamt in Geldern Rhein beschäftigt gewesen sein soll, aber bereits ersbollen und bei dem Nach- am 12. April 1878 verstorbenen Fräu-

zu gehörigen

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Fabre 1832 v

es vierprozentigen dergleihen vom Jahre

L e ungefêöhr 800 100 Thaler oder 30) Æ, sowie des Talons aben würde; Coupons vom 1. Juli

Adolph Müller's

ertha Müller,

und der dazu gehör 1869 und folgende,

welche dem Privatus Christian Gottlieb Müller in Blasewiß entwendet worden sind; der dem Baugewerken Gottlob Ernst Neu- maun bier gehörig gewesenen, durch B vernibteten fünfprozentiagen, f zent herabgeseßten Köni

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iller, früher in R n angestellten Erêrterungen s 1856, leßtere bereits 1846 verschollen ift, mit RüÜcknch

uf vier Pro-

Sa s Sahf. Staaté-

2428. 3240. 3241. 3327. 709L 12094, 12723. 14397. 19724. 19725. 19726. . 27587. 37929. 46774. 100 Thaler oder

1434, 1859.

: : 18518. 19723. inen Auguften Hildebrandt, 5 i Louisen Hildebrandt,

Dorotheen Hiidebrandt, 72 hier verstor

bezeihneten Aktie der Stadtoldene-

Walds4lößcben über uf Antrag

der mit Nummer 026‘ Sccietätsbrauerei 100 Thaler oder

Miterbinnen bethei- Verlustträgers, Redacteur Friß Wallerstein

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ieses Jahrhun-

Geri{t8wegen L nannte Friedrib Augu bei I. 2. bis mit 7. genannten j teren, ingleichen der bei II. genannten etwaigen Erben, M 2 3: i die bei IV. 1 b

Hildebrandt, erlei Nachricht Verschollenen, i i . sowie alle Die-

gen Ermittelung der un

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Frau Pauline

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verwittœreten La hutnäherin, deren

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ien und Zinsen ierdurch geladen,

September 1879 Anmeldungsstermin en außerdem für etheiligten aber für ausgeiïchlofsen und ! beziehentlib ihres Erbretes s Ansprüche für verlustic

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£ § in Landrentenbriefen, (3 M 61 „S Sparta naliger Betrag

Ft ai bétiriegSgcrihtan

em vormaligen Kö-

or 7h00 ck & Do ck y ET avgegeDenen, aus Der el werden, an

unterzeihneter GerihtEstelle in Person oder durch gebßörig legitimirte VBevollmägtizie zu er- scheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, nah - Befinden mit dem Contradictor zu verfahren, sodann aber den 11. November 1879 des Actenscchlusses und den 19. Dezember 1879 der Bekanntmachung eines Bescheides gewärtig zu ein.

Auswärtige Fnterefssenten Haben gehörig legiti- mirte Bevollmächtigte am biesigen Orte zu bestellen und ergeht an alle Diejenigen, wel&e etwa üter Leben und Aufenthalt des vermißten Soldaten Biertel Auskunft zu ertheilen vermöchten, die Auf- forderung, das ihnen hierüber bekannt Gewordene bem Gericht anzuzeigen.

Dresden, den 28. Juni 1879. i i

Königliches Gericzisamt im Bczirtsgerict

daselbst. S Abtbeilung für Vormundschafts- und Natlaßsachen in Altstadt. Düris ch. Esftler, Assessor.

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Berkäufe, Berpachtuvngen, Submisfionen 2c.

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sr ; pr En a: == E Naffauische Eisenbahu.

Die Lieferung der Preßkohlen zur Wagencoupé- beizung pro 1879/89 foll im Wege der Submission vergeben werden und sind Offerten hierauf, denen ein durch Unterschriften añerkanntes Eremplar der Lieferungébedingungen beigefügt sein muß, mit der Aufscbrift :

„Submissions-Offerte auf Lieferung von

Coupé-Heizkohlen“ gehörig versiegelt, bis Mozutag, den 4. August cr., Bormittags 107 Uhr, an den Unterzeichneten postfrei einzusenden.

Später eingehende Offerten bleiben unberüdck-

fidbtiat.

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Die an dem bezeichneten Termine eingegangenen e Z , T2 e-r, j Offerten werden in Gegenwart der erschienenen

| Submittenten erêéfnet.

Die Lieferungëbedingungen können auf meinem Bureau eingesehen und von hier frei bezozer verden. Cto. 416/7

Limburg a. d. Lahn, den 19. Juli 1879.

Der Materialien-Verwalter,

i biefigen Bouverne- 25 verstorbenen

ller berrüb richeinlich zu

Zur Verge den von dem im Jahre

d i wandten autgesezten Vermächt- nissen, welche fei uar 1835 zur Erhebung im Bureau des unterzeibneten Proviant-Amt r Dienststunden zu

euhofen, den ch‘

150 Æ in Landrenten gen während

für Christiane Wilbelmine,

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Submission. i avf 46791 M 35 S veransblagten Neubaues eines Diensigebäudes für das Kaiserliche Proviaut-Amt zu Diedenhofen Gesammt-Unterne Submission auf

Sonnabend, den 9. August cr., Vormittags 11 Uhr,

nts anberaumt, woselbst Pläne, Kostenans{lag und Bedingun- intnißnahme ausliegen.

iserliches Proviant-Amt. (C. Sir. 872)

( tangeng Bekanntmachung. d Friedri, Chriftian G zum Neubau, des helmine, Johann David un ; Ungethüm;

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Die auf Grund der Bedingungen ; tsprehender Aufschrif portofrei bis

Montag, den 11, August cr.,, Vormittags

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versiegelt und

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des Begüterten F (Markt 263) einzure dingungen liegen daf Baubureau zu i iht aus und können E gegen Erstattung der Kopialien bez

Pasewalk, den

2üterten Carl Fried-

Qui 1879,

Königliche Garnisonverwaltung.

ian Friedrich,

Garl Friedr wister Sieger ;

Berichtigung. S anntmachung der Königl. T irection

vom 29. Juni d. F

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreisthierarztfstelle des Kreises Schwet- niß, mit dem Wohnsize in der Stadt Herzberg, ift erledigt. Mit der Stelle ift ein jährlihes Ge- halt von 609 und vorläufig bis zum 1. April 1880 ein jährlicher Zuschuß aus -Fommunal- Mitteln von 459 Æ# verbunden. [ifizirte Ves werber werden aufgefordert, sch untec Einreichung ibrer Atteste und eines Lebenslaufes binnen 6 Wothen bei urs zu melden. Merseburg. den 9. Iuli 1879, Königliche Regierung, Abtheilung des Junern.

[6450] Schreibunterricht ertheilt H. Strahlendorff, Hof.-Kall., Neue Roßístr. 17, 1. Näh. Prosp.

[6597] Cts. 3842/7.)

Borscbriftêmäßige Amtsgewändex für die

Herren Staatsanwälte, Richter, RehtSanwälte und r F

at Serichtéschreibe Nudolph Jacobi, vorm. I. Neusftaedter, Berlin, Niederwallstr. 28/29.

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zur Gchebung

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der Versteigerung Bericht der Direkti M H Bericht der i Johann Gottfried seitdem hier Ubr, welche den nit zu érmitteln gewesenen von Lebiterem

verstorbenen Klempnern:ciftecs herrübhrenden,

worden war; D157 A i Sparkaffe angeleate, seit dem Jahre 1834 zur Auszahlung bereit

Finanz - Kalfulators

rten und nummerirte ftunden des 6. und 7. Augu L Große Büderfiraße Nr. 13, in Empf Hamburg, den 19. Juli 1879, 5 Hypothekenbank in Hamburg.

Die Direktion.

Perzepticnsrate

Lebere&t Lehmann bier und seiner Mit- erben aus dem Schuktenmresen Fr

2 Haurtmann Weiser ; u erheben H

Achte ordentlihe General-Versammlung

ypothekenbank in Hamburg,

Freitag, den 8. Anguft 1879, Nachmittags 2i Uhr, im Zfseknranz-Saale der Börsenhalle, hier. Tagesordnung: über das am 39. Juni 1879 abgelaufene Geschäfttjahr. mmissioz und Ertheilung der Decharge an Auffichtsrath und

Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichttrathes an Stelle der beiden in Folge des Ab- laus ihrer Amt2zeit Ausscheidenden.

) Wahl der Revisionskommission für 1879/80.

ihr Stimmrecht auëüben wollen, haben gegen Vorzeigung ihrer Aktien Ein- denen die Stimmenzahl vermerkt ijt, in den Vormittags- Herren Notaren Dr. Stodckfleth und Dr. Bartels, hier, ng zu nehmen.

Deutscher Reichs Königlich P

Das Abonnement beträgt 4 # 50 @

für das Vierteljaßr. j Insertionspreis für den Raum eirer Druckzeile 30 A

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Berlin, Mittwoch,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Baurath Trübe zu Stralsund den Rothen Adler-

Orden dritter Klasse mit der Sÿleife, Schullehrern zu Koiß im Kreise Liegniß, und Mohaupt zu Klein-Nöhrsdorf im Kreise Löwenberg den Adler der Jn- haber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schleusenmeister Kienscherff zu Grafenbrück im Kreise Niederbarnim das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigi g

dem Königlich niederländishen Obersten Barre, per- Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrih der Niederlande, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich bayerischen Hofrath Streit zu den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu

Adjutanten

IIT,

Deutsches Neich. Geseb, etreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung. Bom 23. Juli 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter des Bundesraths und des Reichstags, was folgt : Axtikel 1, An Stelle des ersten Absatzes des § n folgende Bestimmungen: - Das gegenwärtige Geseß findet keine Anwendung auf das Bergwesen (vorbehaltlih der Bestimmungen der 153 und 154), die Fischerei, die Ausübung der Heilkunde (vorbehaltlich der Bestimmungen in den §8. 29, 30, 53, 80 und 144), die Errihtung und Verlegung von Apotheken und den Verkauf von Arzneimitteln (vorbehaltlih der Bestimmung s. 80), die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen, die advofatorishe und Notariatspraxis, den Gewerbebetrieb der Auswanderungsunternehmer

Beziehung bestehenden lz:

wendung.

Zustimmung

GBewerheord-

und

-Anzeiger

reußischer Staats-Anzeiger.

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sachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Nachsuhenden in Bezug auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb darthun. Die Landesregierungen find befugt, außerdem zu b:stimmen, daß in Ortschaften, für welche diés durch Ortsftatut (§8. 142) fest- geseßt wird, die Erlaubniß von dem Nachweis eines vorhan- denen Bedürfnisses abhängig sein solle. Als Pfandleihgewerbe gilt auch der gewcrbsmäßige An- fauf bewegliher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts. Die Landesgesetze können vorschreiben, daß zum Handel mit Giften und zum Betriebe des Lootsengewerbes besondere Genehmigung erforderli ist, imgleichen, daß das Gewerbe der Markscheider nur von Personen betrieben werden darf, welche als solche geprüft und kfonzessionirt sind. Im §8. 35 Absatz 2 der Gewerbeordnung kommen die Worte: „ferner das Geschäft eines Pfandleihers“ in Wegfall. i ] An Stelle des §, 38 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen :

S. 38.

Die Centralbehörden sind befugt, über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, soweit darüber die Landesgeseße niht Be- stimmungen treffen, Vlifrift gz/en zu erlassen. Die in dieser

zie 2 aSgesebßlihen Bestimmungen finden auf den im §8. 34 Absaß 2 bezeichneten Geschäftsbetrieb An- Soweit es fih um diesen Geschäftsbetrieb handelt, gilt die Zahlung des Kaufpreises als Hingabe des Darlehns, der Unterschied zwishen dem Kaufpreise und dem verabredeten RNückkaufspreise als beduvgene Vergütung für das Darlehn und die Uebergabe der Sache als Verpfändung derselben für das Darlehn.

Die Centralbehörden sind ferner befugt, Vorschriften dar-

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über zu erlassen, itzwelGe Wise Fe im 8: 35 Absaz 2 und 3 verzeichneten Gewerbetreibehndeir ihre Bücher zu führen und welcher polizeilichen Kontrole über den Umfang und die Art ihres Geschäftsbetriebes sie sch zu unterwerfen haben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen rFnsiegel. Gegeben Bad Gastein, den 23. Juli 1879,

(L S) Wilhelm, von Bismarck.

wanderungsagenten, der Verficherungsunternehmer und der

Eisenbahnunternehmungen, den Vertrieb von Lotterieloosen,

die Befugniß zum Halten öffentliher Fähren und die Rechts-

verhältnisse der Schiffsmannschaften auf den Seeschiffen. Artikel 2,

An Stelle des §. 30 Absatz 1 der Gewerbeordnung treten

die folgenden Bestimmungen :

Unternehmer von PBrivat-Kranken-, Privat-Entbindungs- und Privat-ZFrrenanstalten höheren Verwaltungsbehörde. zu versagen :

à, wenn Zhatfsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder

i einer Konzession Die Konzession ist nur dann

Die Nummer 29 des Reichs-Gesetblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 1325 das Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung. Vom 23. Zuli 1879; und unter

Nr. 1326 den Nadthtragsvertrag zwishen Deutschland, Jtalien und der Schweiz zu dem Vertrage vom 15. Ofto ber 1869, betreffend den Bau und die Subventionirung der Gott- hard-Sisenbahn. Vom 12. März 1878.

Berlin, den 80. Juli 1879.

Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

Verwaltung der Anstalt darthun, wenn nach den von dem Unternehmer einzureichenden Beschreibungen und Plänen jonstigen technischen Einrichtungen der Anstalt den ge- lundheitspolizeilihen Anforderungen nicht entsprechen. Artikel 3.

e des 8. 33 Absatz : e Bestimmung:

_ Die Landesregierungen sind befugt, außerdem stimmen, daß:

die Erlaubniß zum Ausschänken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein oder

die baulihen und die

der Gewerbeordnung tritt

piritus all-

die Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft oder zum Ausschänken von Wein, Bier oder anderen, nicht unter a. fallenden geistigen Getränken in Ortschaften mit weniger als 15000 Einwohnern, sowie in solchen Ortschaften mit einer größer:n Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortsstatut (8. 142) festgeseßt wird, von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses ab- hängig sein solle. ___ Vor Ertheilung der Erlaubniß is die Ortspolizei- und die Gemeindebehörde gutachtlih zu hören. Die Bestimmung des §. 1 Absag 2 des Geseßzes vom 12. Juni 1872, betreffend die Einführung der Gewerbeord- nung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 Bayern, wird, soweit dieselbe den Betrieb der Gast- und Schankwirthschaft und des Kleinhandels mit geistigen Ge- tränken betrifft, hiermit aufgehoben.

Artikel 4.

L. An Stelle des 8. 34 der Gewerbeordnung treten fols gende Bestimmungen :

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Wer das Geschäft eines Pfandleihers betreiben will, be-

(H, 03210.) j Pfand D z, niß, Diese is zu versagen, wenn That-

darf dazu der Erlau

Königreich Preußew

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Ersten Präsidenten des Appellationsgerihts zu Pa- derborn, Meyer, in gleicher Eigenschaft an das Kammer- gericht zu versetzen; sowie dem Kreisgerichts-Direktor Müller in Rawitsh den Charafter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- un d

Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste. BekanntmaMUnsg.

Die hiesige Jury, welche über die Zulassung der Kunst- werke zu der am 31. August d. Fs. hierselbst beginnenden großen afademischen Kunstausstelung zu entscheiden hat, be- steht aus folgenden Mitgliedern :

a, den Malern:

Prosessox C. Bedcker, Profesor Bleibt2eu, K. Dieliz, Profesor C. Gräb, Professor G. Gräf, Professor A. Menzel,

», den Bildhauern:

Professor A. Calandrelli, F. Schaper, Pro- fessor Siemering, Professor A. Wolff,

. den Architekten :

Dgs Ende, Baumeister A. Heyden, Baurath Vrt

. dem Kupferstecher P, Habelmann.

Ersaßmännern sind gewählt die Professoren Eybel

, Begas.

“Die Jury der Königlichen Akademie zu Düsseldorf, welche nah den bestehenden Bestimmungen über die Aufnahme der von den Düsseldorfer Künstlern für die Ausstellung einge-

L : Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung aa ; S für Berlin oußer den Pefst- Anstalten auch die Expe- 7 F a

dition: S. Wilhelmstr. Nr. 32.

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den 30. Juli Abends. 1879.

sandten Kunstwerke zu entscheiden hat, besteht aus den Pro- fefsoren H. Wislicenus, Carl Müller, R. Jordan, A. Leu und Fr. Hiddemann resp. deren Stellvertretern A. Wittig, E. Düdcker und Chr. Kröner.

Die von den ordentlihen Mitglicdern der hiesigen Akademie der Künsle sowie die von den „Znhabern der großen und Éleinen goldenen Medaille für Kunst zur Ausstellung ein- gesandten Kunstwerke sind dem Urtheil der Jury nicht unter- worfen.

Berlin, den 28. Juli 1879.

Der Senat der Königlichen Akademie der Künjte. Hitig.

Utt z-= M1 ltertuU n.

Zur Ausführung der Bestimmungen in den

39 der Strafprozeßordnung,

. 22 des Gesezes, betreffend den Forstdiebstahl,

. 24 Nr. 1 der Gebührenordnung für Gerichts- vollzieher,

32 Abs. 3, §. 39 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes vom 10. März 1879

bestimmt der Justiz-Minister, was folgt :

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Für den Nachweis der Zustellung, welche a. in dem die öffentlihe Klage in Strafsachen vor- bereitenden Verfahren oder in der Voruntersuchung, b, in dem Verfahren bei der Strafvollstreckung, von Amtswegen angeordnet werden, fommen die nachstehenden einfaheren Formen zur Anwendung:

1) Eine Abschrift der Zustellungsurkunde wird bei der Zustellung nicht übergeben.

2) In der Zustellunosurkunde des Gerichtsvollziehers tann die Bezeichnung des Auftraggebers unterbleiben.

3) Erfolgt die Zustellung durch die Post, so genügt an Stelle der Bescheinigung der Aufgabe zur Post (8. 177 der Civilprozeßordnung) die Bescheinigung des Gerichts- schreibers, daß er die zu übergebenden Abschriften der zu- zustellenden Schriftstücke behufs der Beförderung zur Post dem Gerichtsoiener übergeben habe.

Auf den Briefumschlag ist der Vermerk zu seßen: Ver- einfahte Zustellung.

Für das an die Post gerichtete Ersuchen des Gerichts- sreibers, einschließlih der erwähnten Bescheinigung desselben, wird eine Gebühr nicht aeg

In dem gesammten Verfahren vor dem Amtsgerichte wegen Zuwiderhandlungen gegen das Geseß vom 15. April 1878, betreffend den Forstdiebstahl, finden die Vorschriften über Zustellungen in Strafsachen mit den vorstehend unter Nr. 1 bis 3 bezeihneten Abweihungen Anwendung.

Die Zustellung des Strafbefehls (8. 27 des Geseßes vom 15. April 1878) erfolgt durch Uebergabe der Ausfertigung desselben. Die Ausfertigung wird von dem Gerichtsschreiber bewirkt und die Uebereinstimmung derselben mit der richter- lihen StraffestseßBung und Terminsbestimmung durch Be- scheinigung des Gerichtsshreibers nachgewiesen. Erfolgt die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, so ist die Zustellungs- Urkunde mit der vorerwähnten Bescheinigung des Gerichts- schreibers zu verbinden; sie kann in tabellarisher Form aus- gestellt werden.

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An Gebühren des Gerichtsvollziehers für eine vereinfachte Zustellung kommen 40 „S zum Ansayt.

Handelt es sich um die Zustellung eines Strafbefehls in Forstdiebstahlssachen, so kommen an Gebühren des Gerichts- vollziehers 20 4 und an Reisekosten desselben höchstens 60 „H

zum Ansaß,

Berlin, den 16, Juli 1879. : Der Justiz-Minister. Jn dessen Vertretung : von Schelling.

Zur Ausführung der Bestimmungen in den 88. 39, 40, 43, 45, 79, 86, 87 und 99 des Deutschen Gerichtsverfassungs- gesebes und §8. 35 Absay 2 des Ausführungsgeseßes zu dem- jelben vom 24. April 1878, sowie §. 2 des Einführungs- geseßes zur Strafprozeßordnung verfügt der Justiz - Miniser was folgt : i

I, Allgemeine Bestimmungen.

Ie (1

L, Die Zusammenlegung der Bezirke mehrerer Landgerichte zu einem Schwurgerichtsbezirk, sowie die Bestimmung darüber, bei welhem der betreffenden Landgerichte die Sißungen des Schwurgerichts abgehalten werden sollen, verbleibt dem Justiz- Minister.

2,10) Die Zeit des Beginnes der Sißungsperioden der Shwur- gerihte bestimmt der Präsident des Ober-Landesgerichts nah UAnhörung des Ober-Staatsanmwalts.

A. O Die für jedes Amtsgericht erforderlihe Zahl von Haupt-

{öfen und Hülfsschöffen wird durch den Präsidenten des.

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