1879 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

admeréleben, Seehausen; Amtsbezirke Eggenstedt, Groß-Germers- eben , ats Hadmersleben, Klein - Oschersleben, Peseckendorf, ermfe.

Amtsgericht O fterwieck. Aus dem Kreise Halberstadt : Stadts- Bezirke Dardesheim, Hornburg, Osterwieck; Amtsbezirke Abbenrode, Berfsel-Deersheim, Hornburg, Roclum, Rohrsheim, Veltheim, Setne, Zilly. Aus dem Kreise Oschersleben: Amtsbezirk Dedes-

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Amtsgericht Quedlinburg. Aus dem Kreise Aschersleben: Stadtbezirk Quedlinburg; Amtsbezirk: Ditfurt, Suderode, Thale, MWesterhausen.

Amtsgeri&t Wernigerode. Kreis Wernigerode. Aus dem Kreise Zellerfeld: Amt Elbingerode.

Landgerichtsbezirk Halle. :

Amtsgeridt Alsleben. Aus dem Mansfelder Seekreise:

Stadtbezirk Alsleben; Amtsbezirke Alêleben, Belleben. Aus dem

Amtsbezirk Nelben: Gemeindebezirke Gnölbzia, Nelben; Gutsbezirk Gnélbzig. Aus dem Saalkreise: Aus dem Amtsbezirk Beesenlaub- lingen: Gemeindebezirke Beesenlaublingen, Beesedau, Mucrena ; Gutsbezirke Domäne Neubecsen, Poplig.

Amtsgericht Bitterfeld. Kreis Bitterfeld mit Auss{luß der zu den Amtégeridbten Delißs{, Düben, Gräfenhainchen, Löbejün und Zörbig gclegten Theile.

Amtsgeriht Cönnern. Aus dem Saalkreise: Stadtbezirk Cöônnern; Amtsbezirk Trebniß, Aus dem Amtsbezirk Beesenlaub- lingen: Gemeindebezirke Custrena, Unterpeißen. Aus dem Amts- bezirk Domnit: Gemeindebezirke Dorriß, Garsena, Golbiß, Hoch- edlau, Kirchedlau, Mitteledlau. Aus dem Amtsbezirk Rothenburg: Gemeindebezirk Rothenburg; Gutsbezirk Domäne Rothenburg.

Amtsgeriht Deli 6\ch. Kreis Delits{ mit Ausschluß der zu den Amtêgerichten Düben, Eilenburg und Halle gelegten Theile. Au? dem Kreise Bitterfeld: Stadtbezirk Brehna; Amtsbezirke Kißtzendorf, Roißsch. Aus dem Amtsbezirk Holzweissig: Gemeindebezirk und Gutsbezirk Peterêroda.

Amtsgericht Eisleben. Mansfelder Seekreis mit Aus\{luß der zu den Amtêgerichten Alsleben, Gerbstedt, Halle und Wettin ge- Een, Aus dem Gebirgskreise Mansfeld: Amtsbezirk Her- isdorf.

s Amtsgericht Ermsleben. Aus dem Mansfelder Gebirgéäkreise: Stadtbezirk Ermétleben; Amtsbezirk Sinsleben. Aus dem Amts- bezirk Meiédorf: Gemeindebezirke Meitdorf, Panéfelde, Wieserode; Gutébezirke Degeneréthausen, Meiédorf, Panséfelde. Aus dem Amts- bezirk Quenstedt: Gemeindebezirke Endorf, Harkerode, Welbéleten ; Gutsbezirke Endorf, Harkerode. Aus dem Amtsbezirk Stangerode: Gemeindebezirke Alterode, Ulzigerode.

Amtsgericht Gerbstedt. Aus dem Mansfelder Seekreise: Stadtbezirk Gerbstedt ; Amtsbezirke Friedeburg, Gerbstedt, Heiligen- thal, Rcottelsdorf. Aus dem Amtsbezirk Nelben: Gemeindebezirk Zellewiß.

Amtsgeridt Gräfenhaincben. Aus tem Kreise Bitterfeld : Stadtbezirk Gräfenbainchen ; Amtsbezirke Burgkemnitz, Crina, Jüden- bera, Schkôöna; Amtsbezirk Alt-Jefniß mit Auss{&luß des Bemeinde- bezirks und Gutébezirks Alt-Jesniß. Aus dem Kreise Wittenberg. Aus dem Amtsbezirk Radis: Gemeindebezirk und Gutsbezirk NRadis.

Amtsgeriht Halle. Stadtkreis Halle. Saalkreis mit Aus- \ckluß der zu den Amtêsgerichten Alsleben, Cönnern, Löbejün und Wettin gelegten Theile. Aus dem Kreise Delißsh: Stadtbezirk Landeberg; Amtebezirke Güt, Naundorf bei L, Queis, Reinsdorf, Sießsb. Aus dem Mansfelder Seekreise: Amtsbezirke Bennstedt, Langenbogen, Steudea, Teutschentbal. Aus dem Kreise Merseburg : Aus dem Amtsbezirk Holleben: Gemeindebezirke Beublit, Pafsen- dorf mit Angerédorf, S(&lettau; Gutsbezirke Beuchlit, Pafsendorf.

Amtegericht Hettstedt. Mansfelder Gebirgëkreis mit Aus- {luß der zu den Amtsgerichten Eiéleben, Ermêéleben, Mansfeld, Sangerhausen und Wippra gelegten Theile.

mtêgeriht Lauchstedt. Aus dem Kreise Merseburg : ,Stadt- bezirke Lauchstedt, Schafftedt; Amtsbezirk Groß-Gräfendorf; Amts- bezirk Deliz a. B. mit Auësch§luß der Gemeindebezirke Corbetba, Dörstewiß, Sckopau und des Gutsbezirks Schkovpau. Aus dem Amtsbezirk Holleben: Gemeindebezirk Holleben, Aus dem Amtsbezirk Nieder-Clobicau: Gemeindebezirke Cracau, Klein-Gräfendorf, Nieder- Clobicau, Nieder-Wünsch, Ober-Clobicau, Rashwiß, Reinédorf, Wünschendorf ; Gutsbezirk Raschwit.

Amtéêgeriht Löbejün. Aus dem Kreise Bitterfeld ; Amts- bezirk Plôy. Aus dem Saalkreise: Stadtbezirk Löbejün; Amts- bezirk Krosigk. Aus dem Amtsbezirk Brathwiß: Gemeindebezirk Sylbit. Aus dem Amtsbezirk Domniß: Eemeindebezirke Dalena, Domnitz, S(lettau, Siegliz. Aus dem Amtébezirk Peteréberg: Ge- meindebezirke Dachrit, Frößnit, Nebliß, Peteréberg, Trebnig a. P., Wallwißt, Westewitß.

Amtêgeridt Manéfeld. Aus dem Manefelder Eebirgskreise Stadtbezirke Leimbab, Mansfeld; Amtsbezirke Gorenzen, Siebigerode. Aus dem Amtsbezirk Groförner: Gutébezirk Rödgen. Aus dem Amtsbezirk Klostermanéfeld: Gemeindebezirk Kloftermansfeld; Guts- bezirke Leimbach, Kloftermansfeld (Domäne). Aus dem Amtsbezirk Rammelburg: Gemeindektezirk Biesenrode.

Amtétgeriht Merseburg. Kreis Merseburg mit Aussch{luß der zu den Amtegerichten Halle, Lauchstedt, Lüten und Schkeuditz ge- Iegten Theile. E

Amtsgericht S({keuditß. Aus dem Kreise Merseburg: St Fezirk Scteudiß; Amtsbezirke Alt-Scherbitz, Klein-Liebe ¿o wiß; Amtsbezirk Webliß mit Auss{luß der Gemeindebezirke Raf Wefmar und des Gutsbezirks Weßmar. /

Amisgeridt Wettin. Aus dem Mansefelder Seekreise: Amts- bezirke Sal;münde, Zappendorf. Aus dem Sa tb Wettin; Amtsbezirk Domäne Wettin ; Amtsbe Anës{luf der Gemeindebezirke Beidersee, Möderau, Srvlbi Aus tem Amtebezirk Rothenburg: Gemeindebezirke Deutleben, Dokbi Döffel, Neus.

Amtégeri&t Wippra: dem Man!felder Gebirgékreise: Amtsbezirke Braunshwente, Dankerode, Wippra; Amtsbezirk Rammelburg mit Auss@luß des Gemeindebezirks Biesenrode. Aus dem Amtt: bezirk Meisdorf: Gemeindebezirk Molmerêwende; Gute- bezirk Meolmerswrende. Aus dem Amtébezirk Morungen: Semeinde- Ee Horla, Pafbru, Rotha ; Gutébezirke Hilkenihwente, Horla,

Vai. Amt2gericht Zörbig. Aus dem Kreise Bitterfeld: Stadtbezirk prieta 14 Amtébezirke Göttaiß, Löberißz, Dftrau, Pösigk, Spören, tumédorf. Landgeri

Land iht Amtegeriht Aken. Aus j / z Amtsbezirke Lödderit, Micheln, Susigke. Aus dem Amtébezirk Rosen- burg: Gemeindebezirk Breitenbagen. Amitsgceriht Barby. Aus dem Kreise Calbe: Stadt Barby; Amtebezirk Grafshaft Barby; Amtsbezirk Rosenburg Aues&luß des Gemeindebezirks Breitenhazen.

Amftzgeribt Buckau. Aus dem Stadtkreise Magdeburg: Stadtbezirk Buckau. Aus dem Kreise Wanzleben: Amtsbezirke Dsterweddingen, Salbke, Westerhüsen. Aus dem Amtsbezirk Klein-

Diteré leben: Gemeindebezirk Lemétorf,

Amtsgeri§t Burg. Kreis Jerichcw T. mit Aus den Amtzgerihten Gcemmern, Loburg, Mag! g und Ziesar Tegten Theile. Aus dem Kreise Jerichow 11; Aus dem Amtsbezirk Zerben: Gemeindebezirke Gütter, Reesen.

mit Auts{lu® der zu

E L y y E Amtsgeri&t Calbe a. S. Kreis Calbe mit Aueschla® der zu

s E r c . ge R f a Lw, e

den Amtégerihten Aken, Barby, Groë-Salze, Shönebeck und Stafë-

furt gelegten Theile.

Amtégeribt Erxleben. Aus dem Kreise Me

j l E E Z e n L Es Amitébezirfe Œiléleben, Eimeréleben, Erxleben, Harbke, ftingeré- Ieben, Uhréleben, Ummendorf, Wefensleben, Wormédorf. Aus dem Amtsbezirk Bartentleben: Gemeindebezirke Alleringeréleben, Meoréleten.

Amttgerilt Gommern. at bezirk Gcmmern ; Amtsbezirke Sehrden, Grffnewalte, Pöthen, Wal- terzienburg. Aus d Ebezirf Leit kau : inet Prt

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Mes 4s Cs s An ck. Aus dem Kreise Jerichow 1.: Stadt- |

| des Gutébezirks Klein-Helmétdorf.

Amtsgeriht Groß-Salze. Aus dem Kreise Calbe: Stadt- bezirk Groß-Salze; Amtébezirke Biere, Eggerédorf, Frohse, Gnadau, Alt-Salze.

Amtsgeriht Höôtensleben. Aus dem Kreise Neuhaldensleben : Amtsbezirke Barneberg, Hötenéleben, Sommerschenburg, Völpke,

Watdckeréleben, Warseleben. 7

Amtégeriht Loburg. Aus dem Kreise Jerichow I.; Stadt- bezirke Loburg, Mödckern; Amtsbezirke S Dörnit, Isterbies, Loburg, Groß-Lübars, Mödttern, Schweiniß; Amtsbezirk Leißkau mit Aus\ch{luß des Gemeindebezirks Pröôödel. : ;

Amtégeridt Magdeburg. Aus dem Kreise Jerichow IT.: Amtsbezirïe Biederitz, Cracau, Königsborn, Randau. Aus dem Stadtkreise Magdeburg: Stadtbezirk Magdeburg mit Sudenburg. Aus dem See Wanzleben: Amtsbezirke Diesdorf, Hohendodeleben, Groß-Otteréleben ; Amtsbezirk Klein-Otteréleben mit Ausschluß des Gcmeindebezirks Lemsdorf. Aus dem Kreise Wolmirstedt; Amts- bezirke Eichenbarleben, Irxleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben, Swnarsleben,

Amtêgeriht Neuhaldensleben. Kreis Neuhaldentleben mit Aus\{luß der zu den Amtsgerichten Erxleben und Hötensleben ge- legten Theile. Aus dem Kreise Gardelegen: Aus dem Amtsbezirk Wegenstedt : Gemeindebezirk Wiegliß.

Amtsgericht Neustadt-Magdeburg. Aus dem Stadtkreise Magdeburg: Stadtbezirk Neustadt-Magdeburg. Aus dem Kreise Wolmirstedt: Amtsbezirke Groß-Ammensleben, Klein-Ammens[e ben, Barleben, Dahlenwarsleben, Ebendorf, Gutenéwegen, Hermédorf, Hohenwarsleben, Meißendorf, Olvenstedt, Rothensee.

Amtsgericht Scchönebeck. Aus dem Kreise Calbe: Stadt-

äus dem Kreise Calte: Stadtbezirk

bezirk Schönebed.

Amtsgericht Staß furt.

Staßfurt ; Amtsbezirke Atendorf, Borne, Löderburg.

Amtsgeriht Wanzleben. Kreis Wanzleben mit Aus\{luß der zu den Amtsgerichten Buckau, Egeln, Osckerêleben und Magdeburg gelegten Theile. Aus dem Kreise Wolmirstedt: Amtébezirke Draken- stedt, Dreileben, Druxberg, Groß-Rodensleten, Wellen.

Amtsgeribt Wolmirstedt. Kreis Wolmirstedt mit Aus\{luß der zu den Amtsgerihten Magdeburg, Neustadt-Magdeburg und Wanzleben gelegten Theile. :

Amtsgericht Ziesar. Aus dem Kreise Jerichow TI.: Stadt- bezirk Ziesar; Amtébezirke Burg Ziesar, Dahlen, Görzke, Magde- burgerforth, Vor-Ziesar, Wenzlow.

Landgerihtsbezirk Naumburg a. S.

Amtsgeriht Cöôlleda. Kreis Edtartsberga mit Aus\{luß der zu den Amtsgerichten Artern, Eckartéberca, Heldrungen und Wiehe gelegten Theile.

Amtsgeriht Eckartsberga. Aus dem Kreise Ecktartsberga: Stadtbezirke Bibra, Eckartsberga; Amtsbezirke Auerstedt, Kloster Hâseler, Herrengoßerstedt, Steinburg. Aus dem Kreise Naumburg : Aus dem Amtsbezirk Gernstedt: Gemeindebezirk Lifdorf.

Amtsgeriht Freiburg a. U. Aus dem Kreise Querfurt: Stadtbezirke Freiburg a. U, Laucha; Amtsbezirke Branderoda, Gofeck, Zscheipliß; Amtsbezirk Gleina mit Aus\{luß der Gemeinde- bezirke Calzendorf, Jüdendorf, Steigra. Aus dem Amtsbezirk Bedra : Gemeindebezirke Lunftädt, Nahlendorf, Roßbach. Aus dem Amts- bezirk Burgscheidungen: Gemeindebezirke © orndorf, Plößnit.

Amts8geriht Heldrungen. Aus dem - Kreise Eckartsberga : Stadtbezirk Heldrungen; Amtsbezirke Cannawurf, Soréleben, Ober- Heldrungen ; Amisbezirk Reinsdorf mit Aus\{chluß der Gemeinde- bezirke Bretleben, Reinsdorf und der Gutsbezirke Bretlcben, Reins- dorf I, IL, IIL Aus dem Amtsbezirk Leubingen: Gemeindebezirk und Gutsbezirk Büchel.

Amitsgeriht Hobhenmölsen. Aus dem Kreise Weißenfels : Stadtbezirk Hohenmélsenz; Amtsbezirk Domsen; Amtsbezirk Webau mit Auss{luß der Gemeindebezirke Aupiß, Granshüß. Aus dem Amtsbezirk Köttichau : Gemeindebezirke Jaucha, Köttichau, Zembschen,

eßsch. Aus dem Amtsbezird Dber-Wersben: Gemeindebezirke Sofierau, Keutschen, Nödlit, Wildschüß; Gutsbezirke Nödlit, Wild- \chüß L, Wildshüt 11, Fabrik Wildshüs.

Amtsgericht Lützen. Aus dem Kreise Merseburg: Stadtbezirk Lüten; Amtsktezirke Altranstedt, Dehliß a. S., Groß-Görschen, Kiten, Teudiz. Aus tem Amtsbezirk Dürrenberg: Eemeindebezirke E Klein-Geddula, Vesta; Gutébezirke Groß- und Klein-

odduia.

Amtéêgeriht Mücheln. Aus dem Kreise Querfurt: Stadtbezirk Mücheln; Amtsbezirke Geißelthal, Ober-Wünsch, St. Ulrih. Aus dem Amtsbezirk Bedra: Gemeindebe:irke Bedra, Braunédorf, Leiha, Schortau ; Gutsbezirk Bedra.

Amtsgeriht Naumburg. Kreis Naumburg mit Aus\ch{luß des zum Amtsgeri&t Eckartsberga gelegten Theils. Aus dem Kreise Weißenfels: Stadtbezirk Schköl:n. Aus dem Amtsbezirk Löbit: Gemeindebezirk Meyhen; Gerichtsbezirk Meyhen. Aus dem Amts- bezirk Schkölen: Gutsbezirk Schksöle.i.

Amtsgeriht Nebra. Aus dem Kreise Querfurt: Stadtbezirk Nebra; Amtsbezirke Altenroda, Vibenburg ; Amtébezirk Burgscheidungen mit Ausschluß der Gemeindebezirke Dorndorf, Plöfnit.

Amtsgericht Osterfeld. Aus dem Kreise Weißenfels: Stadt- bezirke Osterfeld, Stößen; Amtsbezirke Groë-Helmédorf, Lifsen ; Amtsbezirk Kistris mit Auts{luß der Gemeindebezirke Kostplas, Kraus&wit, Zaschendorf; Amtsbezirk Löbitß mit Ausnahme des Ge- meindebezirks und Gutsbezirks Mevhen; Amtsbezirk S{kölen mit Ausnahme des Gutsbezirks Schköl-en. Aus dem Amtébezirk Droyßig: Gemeindebezirk Stolzenhain. Aus dem Amtsbezirk Gröbiß: Ge- meindebezirk Priestedt; Gutsbezirk Nöbediz. Aus dem Amtsbezirk Meineweh: Gemeindebezirke Klein-Helms#dorf, Roda, Weidelédorf ; Gutsbezirk Klein-Helmédorf.

Amtégeriht Querfurt. Kreis Querfurt mit Auss{lus der zu den Amtsgerichten Freiburg a. li,, Mücheln und Nebra gelegten Theile.

Amtsgericht Teuchern, Aus dem Kreise Weißenfel3: Stadt- bezirk Teuchern; Amtsbezirke Obernefsa, Teuhern. Aus dem Amts- bezirk Kiftriß: Gemeindebezirke Kostplat, Kraushwiß, Zascbendorf.

Aus dem Amtébezirk Ober-Werschen: Gemeindebezirke Deuben, Naundorf, Ober - Wersben, Tackau, Unter -Werschen. Gutsbezirke

Deuben, Naundorf, Tadckau.

Amtsgericht Weißenfels. Kreis Weißenfels mit Auss{lufß der zu den Amt8gerihten Hobhenmêölsen, Naumburg, Osterfeld, Teu- ern und Zeiß gelegten Theile.

Amtsgeriht Wiebe. Aus dem Kreise Eckartsberga: Stadt- bezirk Wiebe ; Amtébezirke Bucha, Wiebe; Amtébezirk Donnd:-rf mit

Auss{luß des Gemeindebezirks und Gutsbezirks Nausiz. Aus dem Amtsbezirk Bachra: Gemeindebezirke Lofsa, Rothenterga; Guts-

bezirfe Lofsa, Rothenberga.

Amtsgericht Zeit. Kreis Zeib, Aus dem Kreise Weißenfels : Amisbezirke Gladit, Theißen; Amtébezirk Drcoßig mit Autshluß des Gemeindtebezirks Stolzenhain ; Amtsbezirk Vèéeineweh mit Aus- {luß der Gemeindebezirke Klein-Helmésdorf, Roda, Weitelsdorf und Aus dem Amtsbezirk Köttichau ; Semeindebezirke Döbris, Mutshau, Schwerzau.

(Fortseßung folgt.)

Ministerium der geifstlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten,

Dem Prorektor am Gymnasium zu Cöslin, Dr. Her- mann Braut, ift das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. stiz-Ministerium. ine Dersguüg 24. Zuli 1879,

5 einer Geshäftsanweisung erichtsvollzieher.

es Geseges vom 31. März d. J.,, be- treffend die Uebergangsbeftimmungen zur Deutschen Civil-

prozeßordnung und Deutschen Strafprozeßordnung (Geset- Samml. S, 332) über das von dem Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstrefung aus Entscheidungen u. \. w., welche in einem nach den bisherigen Vorschriftea erledigten Prozesse er- folgt sind, zu beobahtende Verfahren sind mit Rücksicht auf die beschränkte Dauer dieser Vorschriften und deren Verschie- denheit für die einzelnen Nechtsgebiete niht in den Bereich der Geschäftsanweisung gezogen.

Bei der Zwangsvollstredung in das beweglihe Vermögen aus den im §. 13 des Geseßes vom 31. März d. J. bezeich- neten Entscheidungen u. #. w. hat \ich der Gerichtsvollzieher gleihfalls nah der erlassenen Geschäftsanweisung zu richten, insoweit nicht durch die besonderen Vorschriften der §8. 14 bis 32 jenes Geseßes ein abweichendes Verfahren bedingt ist.

ZU beachten ist insbesondere Folgendes :

1) Hat eine Beschlagnahme oder Pfändung beweglicher körperliher Sachen bereits vor dem 1. Oktober d. J. statt- gefunden, so ist die Fortseßung der Zwangsvollstreckung in diese Sachen von dem beauftragten Gerichtsvollzieher lediglich nach den bisher geltenden Vorschriften auszuführen. Jnsoweit nach diesen Vorschriften die Leitung der Zwangsvollstreckung den Gerichten zusteht, d. h. im ganzen Bereiche der Monarchie mit Ausnahme der Bezirke des Appellationsgerihts zu Celle und des Appellationsgerihtshofes zu Cöln, tritt an die Stelle des bisher mit der Leitung der Zwangsvollstreung befaßten Gerichts das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Zwangsvoll- streckung stattfindet. Der Gerichtsvollzieher erhält den Auftrag zur Fortseßung der Zwangsvollstreckung von diesem Gericht und hat dieselbe unter Beahtung der für die Vollstreckung durch die Exekutoren bisher geltenden Vorschriften auszuführen. Für die Ausführung der betreffenden Aufträge des Gerichts erhält der Gerichtsvollzieher an Stelle der tarifmäßigen Ge- bühren und Vergütungen an baaren Auslagen eine Entschä- digung aus der Staatskasse nah Maßgabe der §88. 25, 61 der Geridtsvollzieherordnung.

Bei der weiteren Pfändung bewegli®er körperlicher Sachen, welche bereits vor dem 1. Oktober d. J. mit Beschlag belegt oder gepfändet sind, findet ein von den Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung abweichendes Verfahren nur in den nicht zu den Bezirken des Appellationsgerichts zu Celle und des Appellationsgerihtehofes zu Cöln gehörigen Landes- theilen und auch hier nur insoweit statt, als der Gerichts- vollzieher die Abschrift des Protokolls über die weitere Pfän- dung in jedem Falle dem die Vollstrefung leitenden Amts- geriht einzureichen hat.

2) Hat eine Beschlagnahme oder Pfändung beweglicher Törperliher Sachen, in welhe die Zwangsvollstreung nah dem 1. Oktober d. J. stattfinden soll, vor diesem Zeitpunkte noch nit stattgefunden, so hat der Gerichtsvollzieher aus den im §. 13 des Geseßes vom 31. März 1879 bezeichneten Schuldtiteln, insbesondere aus Entscheidungen, welche in einem nach den bisherigen Vorschriften erledigten Verfahren erfolgt sind, die Zwangsvollstreung nah den Vorschriften der Civil- prozeßordnung auszuführen. Die für Fälle dieser Art in dem Geseß vom 31. März d. F. getroffenen besonderen Vorschrif- ten betreffen im Wejentlichen nur die Form der vollstreckbaren Ausfertigung und die Ausftragsertheilung. Für die Gerichts- vollzieher, mit Auss{luß derer in den bisherigen Bezirken des Appellationsgerichts zu Celle und des Appellation sgerichts- hofes zu Cöln, wird in dieser Beziehung Folgendes hervor- gehoben.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt, sofern dieselbe bereits vor dem 1. Oftober d. F. bei Gericht beantragt war, auf Grund des richterlichen Éxekutionsbefehls oder auf Grund des an ein anderes Gericht gerichteten Ersuhungsschhreibens. Der Erefutionsbcfehl oder das Ersuchungsschreiben vertritt die Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung. Eine Prüfung, ob die Zwangsvollstreckung beginnen fann, steht dem Gerichts- vollzieher nit zu, er hat lediglich den Befehl auszuführen. Der Zustellung des Exekutionsbefehls oder des Ersuchungs- a8 1s vor dem Beginn der Zwangsvollstreckung bedarf es nit.

Den Auftrag erhält der Gerichtsvollzieher unter Aushän- digung des Erekutionsbefehls oder des Ersucungsschreibens entweder von dem Gerichtsschreiber oder unmittelbar von der Partei. Fs der Auftrag von dem Gerichtsschreiber ertheilt, so hat sih der Gerichtsvollzieher als unmittelbar von dem Gläubiger beauftragt anzujehen.

Ist die Exekution nicht bereits vor dem 1. Oktober d. J. bei Gericht beantragt, so muß sich der Gläubiger von dem Gerichtsschreiber eine vollstreckbare Ausfertigung ertheilen lassen (§8. 19 des Geseßes vom 31. März d. F.) Auf Grund derselben wird die Zwangsvollstredung von dem Gerichts- ete 9 i nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung aus- geführt.

Der Gerichtsvollzieher erwirbt für die Zwangsvollstreckun- gen, welche er hiernach auf Grund eines rihterlihen Ereku- tionsbefehls (Ersuhungsschreibens) oder einer vollstreckbaren Ausfertigung ausführt, die tarifmäßigen Gebühren und baaren Auslagen (§8. 61 der Gerichtsvollzieherordnung.)

Berlin, den 24. Juli 1879.

Der ZustizMinister. Jn desen Vertretung : von Schelling. An sämmtlihe Justizbehörden.

Abgereist: Der Wirklihe Geheime Ober-Finanz-Nath und Ministerial-Direktor Mein ecke nah der Schweiz,

Angekommen: Der Ober-Bau- und Ministerial-Direktor Weishaupt von Geestemünde ;

der Ober-Bau- und Ministerial-Direktor Schneider von Heringsdorf ;

der Präfident des Königlichen Ober-Verwaltungsgerichts Persius von St, Peter.

BekanntmacGungen, betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Zur Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen wird hierdurch angeordnet, daß bis auf- Weileres Rindvieh, welches aus Großbritannien oder aus Nordamerika oder Südamerika auf dem Wasserwege oder dem Landwege in den Hamburgischen Staat gebracht wird, vor der Ausladung der betreffenden Polizeibehörde anzumelden und sodann auf Kosten der Be- theiligten in einer von dieser Behörde anzuweisenden, von dem Verkehr mit inländishem Vieh isolirten Näumlichkeit unter-

zubringen ist. Daselbst wird das Vieh vier Wochen lang einer thierärztlihen Beobachtung unterzogen, und erst wenn es nah Ablauf dieser Zeit von dem angestellten Thierarzte für frei von ansteckenden Krankheiten erklärt worden, zum freien Verkehr zugelassen werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 30 M geahndet, sofern nicht die im §. 328 des Strafgeseßbuchs angedrohten härteren Strafen verwirkt sind.

Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 1. August 1879.

Nichtamflicßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 5. August. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Gastein meldet, heute nah dem Bade einen Spaziergang.

Das Befinden Sr. Majestät is fortdauernd ein vor- treffliches.

Bringt eine Frau Hypothekenforderungen in die Ehe ein unter der ausdrücklihen Abmachung, daß diese Forderungen der Frau vorbehalten bleiben, so haben, nah einem Erfenntniß des Ober-Tribunals vom 4. April 1879, diese Kapitalien sowie ihre Früchte (Zinsen) Dritten gegenüber nur dann die Eigenschaft des der {Frau Vorbehal- tenen, wenn sie in das Grundbuch ausdrüdcklich als der Frau vorbehalten eingetragen sind. Zst dies nicht erfolgt, so fann der betreffende Hypothekenshuldner gegen die von ihm zu zahlenden Zinsen seine etwaigen Forderungen gegen den Ehe- mann in Abrechnung bringen.

Der hiesige französische Botschafter Graf de St. Vallier hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesen- heit fungirt als Geschäftsträger der erste Sekretär der fran- zösischen Botschaft Graf de Canclaux.

Se. Excellenz der Staats-Minister, Ober-Präsident Dr, Achenbach ist nach Potsdam zurückgekehrt.

S. M. Glattdecks-Korvette „Freya“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. von Nostig, ist am 2. Juli cr. auf der Nhede von Kapstadt eingetroffen und beabsichtigte am 9, dess. Mts. die Reise nah Plymouth anzutreten.

Vayern. Münden, 4. August. - (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Abgeordnetenkammer gab bei der Berathung der Gebührenordnung der Finanz-Minister von Niedel cine übersichtlihe Darstellung der bayerischen Finanzlage und bezifferte dabei die in den Einnahmen zu erwartenden Ausfälle auf rund 25 327 000 #, wozu voraus- sihtlich noch eine Erhöhung der Ausgaben hinzukommen werde. Der Ertrag der Zollreform im Reiche werde später die Ver- theilung eines Betrages von etwa 95 Millionen an die Einzel- staaten ergeben; im nächsten Jahre werde jedoch zunächst nur auf einen Betrag von 60 Millionen zu rechnen sein, von welchem also etwa 11 resp. 7 Millionen auf Bayern entfallen würden, so daß für nächstes Jahr: ein Defizit von etwa 16 Millionen zu decken bleibe.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 3. August. Die „Presse“ schreibt: „Mit dem Nuntium, welches die kroatische Regnicolar-Deputation nach Pest gesendet, ist nun- mehr ein Subsirat, aber auch nicht mehr als ein solches, für die Ausgleihsverhandlungen zwischen Ungarn und Kroatien gegeben. Muß man doch in Agram darauf gefaßt sein, daß man in Pest gegen Form, Fa1halt und Umfang der kroati- schen Forderungen Erhebliches einwenden wird. Forderungen, wie 3. B. jene bezüglich der einfahen Ausmerzung des 8§. 12 desGeseßz- artifels XXX. : 1868, welcher den Schlüssel der Beiträge Kroatiens zu den gemeinsamen Lasten feststellt, bezüglich der Fnkorpo- rirung der Militärgrenze, der Errichtung eigener Sektionen für Finanzen und Kommunikationen in Agram, der Fngerenz der froatishen Landesregierung in die Zusammenstellung des Budget-Präliminares des ungarischen Finanz-Ministers u. #. w., weichen weit über den Rahmen hinaus, in welchem sich die bevorstehenden finanziellen Verhandlungen der Sache gemäß zu bewegen haben; in Pest aber hat man, wie man ja auh in Agram wissen muß, selbst in jenen Kreisen, die {hon des lieben Friedens halber für eine möglichst coulante Abwicklung der Ausgleichsverhandlungen sind, feine Lust über jene Grenzen hinauszugehen, welche die genau definirte strengfinan- zielle Natur der zu erledigenden Fragen dieser Verhandlungen zieht, Zudem wird die ungarische Regnicolardeputation sicher- lih auch die finanziellen Ansprüche, welche das Nuntium er- hebt, einer sehr eingehenden Kritik unterziehen. Den Pester Blättern war der Wortlaut des Nuntiums schon gestern zu- gegangen ; doch nur „Ellenör“ und „Hon“ besprechen dasselbe heute und diese sagen ohne Umschweise heraus, daß sie von jeinem Fnhalt nihts weniger als erbaut sind. Ein paar andere Blätter beshränken sich auf ein paar unmuthige Worte darüber, daß ihnen das Nuntium in deutscher Sprache zuge- endet wurde. Die beglaubigte Ueberseßung derselben ist nämlich in deutsher Sprache abgefaßt.“

_— 4 August, (W. %. D) Die Futslin von Num@-= nien ist auf der Durchreise nah Deutschland heute hier ein- getroffen.

Nach der „Polit. Corr.“ sind in Oesterreich im ersten Halbjahre 1879 an direkten Steuern 43028000 Fl., das ist 1 338 000 Fl. mehr als in der gleihen Periode des Vorjahres eingegangen. Die Einnahme an indirekten Steuern betrug im ersten Halbjahre 1879 81 194 000 Fl. oder 5 286 000 Fl. mehr als in der gleihen Periode des Vorjahres. Aus Bukarest meldet die genannte Corre- Ipondenz, daß das legte russishe Husaren-Negiment in Silistria nach Reni eingeschifft worden wäre, woselbst 30 000 Mann russischer Truppen der Weiterbeförderung vermittelst der Eisenbahn harrten.

Agram, 2. August. Das kroatishe Nuntium be- antragt, bei der Theilung der Einkünfte in erster Reihe die Bedeckung der Bedürfnisse der inneren Autonomie zu berück- sichtigen und den Uebershuß zur Bedeckung der gemeinsamen Auslagen zu verwenden. Betreffs des Einkommens der Grenze wird die Anerkennung verlangt, daß nicht der oberste Gerichts- hof, sondern die das Uebereinkommen abschließenden Parteien entscheiden, welche Einkünfte der prozentualen Theilung zwischen den gemeinsamen und autonomen Angelegenheiten unter- worfen werden sollen. Dem fkroatishen Budget seien nach-

träglih jene Summen zuzuführen, welch2 aus einer irrigen Auffassung oder aus Versehen vorenthalten wurden. Der neue Finanzausgleich sei auf Grund der administrativen Ver- einigung der Militärgrenze mit dem Provinziale festzustellen, wodurch eine halbe Million erspart werde. Die Finanz- verwaltung werde im übertragenen Wirkungskreise an die froatishe Landesregierung abgetreten. Das Präliminare und die Shlußrehnung seien im Einverständnisse mit der kroatischen Regierung festzustellen. Die Ausschließung des krogatischen Antheiles an den Studien- und Religionsfonds.

Großbritannien und JFrland. London, 4. August, (W. T. B) In der heutigen Oberhausstbung beantragte der Staatssekretär für Jndien, Lord Cran- brook ein Dankesvotum für die Offiziere und Soldaten der Armee von Afghanistan. Der Antrag wurde nach furzer Debatte ohne spezielle Abstimmung angenommen.

Im Unterhause erwiderte der Unter-Staatssekretär Bourke auf eine Anfrage Dilke’'s: Die Pforte habe noch nicht formell auf die Note vom 27. Juni, betreffend die einzuführenden Reformen, geantwortet, doch habe der Bot- schafter Layard die Versicherung ertheilt, daß die Pforte nicht die Absicht habe, die ihr dur den Berliner Vertrag auf- erlegte Verantwortlichkeit zu umgehen. Die Einführung der Reformen sei bisher nur verzögert worden, weil die Erwägung derselben zeitraubend fei; er hoffe, daß die Erwägung in einigen Tagen beendet und alsdann die Sache geregelt werden würde. Dem Deputirten Goldsmid ant- wortete der Schaßkanzler Northcote: Es sei im Wesentlichen richtig, daß durch die Absezung des Khedive J3mail die Pri- vilegien Egyptens nicht geändert worden seien; ein bezüg- licher Ferman sei indessen noch nicht erlassen. Unrichtig sei es ferner, daß die Pforte vor der &ewährung des betreffen- den Fermans eine Erhöhung des egyptishen Tributs ver- lange. Dem Deputirten Jenkins gegenüber erklärte der Unter-Staatssekretär Bourke: Es liege noch keine offizielle Mittheilung über die Höhe des Werthes und über die Be- schaffenheit des Eigenthums, welche der vormalige Khe- dive mit sich genommen habe, vor. Weder England, noch irgend eine andere Macht hätte daher in dieser Beziehung Schritte gethan. Vom Schaßkanzler Northcote wurde ein Dankes- votum an den Vizekönig von Fndien, Lord Lytton, sowie an die Offiziere und Soldaten der Armee von Afghanistan beantragt. Der Führer der Opposition, Lord Hartington, bedauerte, daß der Name Lord Lyttons in das Dankesvotum mit aufgenommen worden sei. Gorman bean- tragte die Weglassung desselben, was jedoch mit 146 gegen 33 Stimmen abgelehnt wurde. Lawson beantragte, das Haus solle zur Vorfrage übergehen; aber auch diescr Antrag wurde mit 140 gegen 28 Stimmen verworfen und sodann der An- trag Northcote's einstimmig angenommen. Der von ‘der Regierung für den Krieg mit den Zulus geforderte Kredit von 3 Millionen Pfund Sterling wurde nach lan ger Debatte einstimmig genehmigt.

Frankreih. Paris, 3, August. (Cöln. Ztg.) Die ordentliche Session der Geseßgebung im Senat und in der Deputirtenkammer ist niht blos durch ein- fachen Beschluß beider Körperschaften vertagt, sondern durch ein förmliches Dekret des Prästdenten der Republik vollstän- dig geschlossen worden, was zux Folge hat, daß beide Ver- sammlungen sofort auseinandergehen müssen und zu einer neuen außerordentlihen Session nur durch ein neues Dekret des Staatsoberhauptes einberufen werden fönnen. Auch ge- nießen die Deputirten in dieser Zwischenzeit niht das Vor- reht der Unantastbarkeit. Die Einberufung zur neuen Session wird für die leßte Novc:mberwoche erwartet.

Spanien. Madrid, 2. August. Die Regierung hat ti dias zwei neue große Panzerfregatten erbauen zu assen, S i 5

4. August. (W. T. B.) Die Schwester Sr. Majestät des Königs, die JFnfantin Maria del Pilar, ist nicht un- erheblich erfranfkt.

Türkei. Konstantinopel, 5. August. Savfet Pascha ist gestern hier eingetroffen und vom Sultan empfangen worden.

Pera, L Ugust. (Pr) En SDheil derckbei Ta - taldsha stehenden Truppen erhielt heute Befehl, schleunigst nach Konstantinopel zurückzukehren. Es herrscht in der hiesigen Garnison eine große Aufregung in Folge des hon so lange rückständigen Soldes. Die Soldaten wollen eie Deputation an den Minister-Präsidenten senden. Andererseits verlautet, daß cin Theil der Garnison kategorisch den Rücktritt D3sman Paschas fordere.

Bulgarien. S of i a, 4. August. (W. T. B.) Die beschränkte Art von Belagerungszustand, welche von der Fürstlich bul- garischen Regierung über das Departement von Varna und über einige Bezirke der Departements von Tirnowa und Nustshuk verhängt worden ist, wurde durch das von Näuber- banden und beurlaubten türkishen Soldaten getriebene Un- wesen veranlaßt und trägt den E einer reinen Präventivmaßregel. Auch durch Baschibozuks und felbst durch reguläre türkishe Truppentheile finden unausgesezßt Grenzverlezungen statt, es werden Plünderungen von denselben vorgenommen und andere Gemwalthätigkeiten ausgeübt ; Fürst Alexander hat sich deshalb telegraphisch an die Hohe Pforte in Konstantinopel gewendet. Der gestrige Namenstag der Kaiserin von Ruß- land, der Vaters\hwester des Fürsten, ist mit einem feier- lichen Gottesdienst mit Tedeum in der Kirche, sowie Abends mit einem größeren Diner im Palais des Fürsten begangen worden, an welchem sämmtl.che hier befindliche Vertreter der fremden Mächte theilnahmen, Fürst Alexander brachte dabei einen Toast auf den Kaiser und die Kaiserin von Nuß- land aus.

Amerika, Washington, 1, August. (Allg. Corr.) Amtlich wird gemeldet, daß der Jndianer-Häuptling Sitting Bull nah Canada geflüchtet ist, Dem üb- lihen Monatsausweise des Shat-Sekretärs zufolge hat sih die Staatsschuld der Union im Juli um 6 025 000 Dollars vermehrt. Der Kassenbestand im Schaßamte belief sih am 1. d, M. auf 282 905 000 Dollars, Die ungaewöhn- lihe Vermehrung der Staatsshuld ist durch die Zahlung der rüdständigen Pensionen und das im Schaßamt befindliche Papiergeld zur Einlösung der kleinen Silbermünzen ent- standen,

Südamerika. Chile, Valparaiso, 7. Zuli, (Allg. Corr.) Dem peruanischen Kriegsschiffe ,„Pilcomayo“ ist es gelungen, das chilenische Geschwader zu umgehen,

(2B. D, D)

und am 6. d. M. zerstörte es die Schleppdampfer im Hafen von Tocopilla. Die chilenishe Panzerfregattz „Blanco Encalada“ hat sich auf die Verfolgung dc „Pilcomayo“ begeben. Ein Telegramm aus Mejillones meldet, daß am 7. Juli auf der Höhe von Antofagasta eine Ka- nonade gehört wurde. 2

Das Geseg, welches der Präsident unterm 8. Mai d. J. in Bezug auf die Einführung von Papiergeld erlassen hat, lautet wie folgt:

Art. 1. Die Schatßz-Minister werden angewiesen, Staats\{Guld- scheine (vales), einen jeden zu 1000 Doll., und zahlbar an den Vor- zeiger, auszufertigen, und zwar zinsfrei und für den Zeitraum von fünf Jahren. Zu dem Ende baben die Minister ein Buch zu er- öffnen, in welches die betreffenden Obligationen und deren Nummer eingetragen werden. Der Finanz-Minister hat monatlih die zu emittirende Quantität auf Höhe von sechs Millionen Dollars zu be- stimmen.

Art. 2, Die erwähnten Schabscheine sollen als geseßliches Zahlungêmittel für Verbindlichkeiten jeder Art gelten, welches auch ihr Datum und die Bedingungen seien, unter denen sie ausgestellt stud, in Gemäßheit Art. 1, des Geseßes vom 10. April vor. Jahres,

Art. 3. Der oberste Buchhalter hat diese Schuldverschreibungen zu unterzeihnen und im Register der entsprehenden Nummern zu vermerken.

Art. 4. Die Münze hat Rechnung über die Schatscheine, wie sie in Folge dieses Dekrets bis zur Summe von sechs Millionen Doll1rs ausgegeben werden, zu führen, und der Superintendent hat sie zu unterzeichnen und das Siegel der Münze beizudrüen.

Art. 5. Jedes Jahr , bei Aufstellung des Ausgabeetats, wird eine Summe bei Seite geseßt, welche dem Betrage entspricht, der aus dem Umlauf zurückgezogen wird. Die Regierung wird zu gelegener Zeit dem Kongreß vorslagen, daß das Ergebniß einer neuen Steuer oder eines Theils einer bereits bestehenden zur Zahlung der crwähnten Schaßscheine verwendet werde.

Art. 6. Die Münze hat jährlich die in dem vorstehenden Artikel angegebene Summe zu verbrennen und die nah Art. 4 zu eröffnende Rechnung auszugleichen mit den Summen, welche zu dem Ende in dem Etat festge]ett sind.

Die Schatz-Minister erhalten Befehl, der Münze diejenigen

Schatscheine vorzulegen, die ¿ur Vernichtung bestimmt sind, Dieser Operation wohnen als Zeugen der oberste Buchhalter, der

Superintendent der Münze und die Minister des Staats\chates bei. Veber den Hergang und dea Akt der Vernichtung wird ein dreifaches Protokoll aufgenommen, als Belag für die Quittung der drei be- e Aemter, welche bei der Emission der Schaßscheine mit- wirken.

Art. 7. Bevor diese Operationen ausgeführt sind, haben die Minifter des Staatsschaßes und der oberste Buct halter provisorische Schaßscheine zum Betrage von 100, 50, 20 und 10009 Dollar zu zeichnen, welche intermistisch den Charakter der Schuldverschreibungen besiten, die durch Art. 5 des gegenwärtigen Dekrets kreirt sind. Diese Scheine sollen zuräckgezogen werden, sobald der Staatsschatz sich im Besitz der definitiven Schaßscheine befindet.

Pinto. Augusto Matte.

Argentinien. (Allg. Corr.) Das Budget für 1880 veranschlagt die Einkünfte auf 18762 061 Doll., die Ausgaben auf 18 380 718 Doll. Die Zinsen der Staatsschuld betragen ungefährer Schäßung nah 8 429 053 Doll. oder ca. 450 000 Doll. mehr als in 1879. Die übrigen Hauptposten der Aus- gaben sind folgende: Fnnere Verwaltung 3452 000 Doll., Departement der Rechtspflege u. \. w. 1326 000 Doll., Krieg 4 416 000 Doll., Marine 650000 Doll. Die hauptsächhlichsten Einkünfte bilden die Ein- und Ausfuhrzölle, von denen erstere auf 13 000 000 Doll., leßtere auf 2 500 000 Doll. veranschlagt sind. Die wahrscheinlichen Einkünfte aus den Eisenbahnen sind auf 650 000 Doll. und das Erträgniß der Post und der Telegraphenlinien auf 450 000 Doll. angegeben.

Paraguay. Den neuesten Berichten aus Asuncion zufolge sind die Streitkräfte der Nebellen daselbst zerstreut worden, und es herrscht wieder Ruhe im Lande.

Statistische Nachrichten.

Die Immobiliar-Feuersozietät für die Hohenzol- lernshen Lande hatte im leßten Rechnungéjahre (1878—79) folgende Verwaltungsergebnisse: Die Einnahmen in Höhe von 226 645 M seßen sich zusammen aus den Beiträgen pro 1878/79 mit 58013 #, dem Antheil der Rückversicherungs-Gesfell schast mit 146 873 M, den Zinsen und Gewinnen von Werthpapieren mit 21758 Æ An Ausgaben waren zu bestreiten: Schadenvergütun- gen mit 144037 Æ, Scadenerhebungékosten mit 1172 A, RNückversicherungs - Prämien 59259 A, für das Feucriösch- wesen 1364 M, Spezial - Abshätßzungen und Tarrevisionen 99 M, Dee 25 M, in Gumma 200960 e, [0 baß fich ein Plus der Einnahmen ergiebt von 20684 4A Das Ver- mögen des Sozietät wies an Aktiven auf: den Kassenbestand mit 945 M4, Guthaben bei der Rückversicherunas-Gesellschaft 73 885 6, Werthpapiere (511 550 4 Nom.) zum Einkaufspreije von 498 181 X, im Ganzen 573 012 A; demselben stehen an Passiven gegenüber rückständige Schadenvergütungen mit 73 885 Æ, \o daß sich ein Veberschuß der Aktiva ergiebt in Höhe von 499 127 M

Die Brandversicherungs-Ansft alt für das Bremiscbe Landgebiet hatte im Jahre 1878 folgende Verwaltungsergebnisse : Es betrugen die Einnahmen an Beiträgen 8347 A, an Zinsen und Diverse 894 4, im Ganzen 9241 6; die Ausgaben für Schäden- zahlungen 6535 F, Salariengelder 1754 M, Drucksachen und L iverse 945 M, in Summa 9235, so daß sich cine Mehreinnahme von 6 4 ergiebt. Das Vermögen des Instituts belief sich am Jahressclufse auf 36 204 A

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Am 27. Juli starb in Düsseldorf der Sekretär der dortigen Kunst-Akademie, Professor Pr. Wilhelm Lot, der zugleih als Lehrer für Architektur wirkte, PDr, Loy hat si dur meh- rere kunstgeschichtlihe Schriften bekannt gemacht; namentlich geschäut ist sein în Gemeinschaft mit Professor von Dehn-MNothfelser ver- faßtes Juventar der Baudenkmäler der Provinz Hessen-Nassau, welches für ähnliche Arbeiten in den übrigen Provinzen vom Kultus- Ministerium als Muster empfohlen worden ift.

=— Die Wirkungen des Reichbsgeselzes vom 14, Mai d. J über den Verkehr mit Nahrunçsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchs- gegenständen werden sib in allen, nicht weniger auch in den kleineren Handels- und Gewerbekreisen nacbhaltig fühlbar machen und dazu zwingen, mit gar manchea bisherigen für untadelhaft erachteten Gee wohnheiten zu brechen. Vor Kurzem ist nun im Verlage der J. B. Meßtlerschen Bucbhandlung in Stuttgart von dem Rechtsanwalt und

Handelskammer-Sekretär Pr, Landgraf unter dem Citel: „Der Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen auf Grund des deuts(den Reichs-

gese(zes vom 14, Mai 1879, gemeintaßli erläutert vornebmlid für den Handels- und Gewerbestand unter eingehender Berücksichti- qung der Verfälschangdpraxis der neuesten Jahre“ eine Schrift ber- audgegeben worden, welche den Zweek verfolgt, das Gefet, welches zur Vequemlichkeit der Benüßenden aud im Anhange als Ganzes noÞ elnmal wiedergegeben is, gerade diesen Näcbstbethbeiligten in bequemer Welse zugänglich zu machen, Zu diesem Behufe ist beson» ders auch ein sehr aussührlides sfacblides und tecbnishes Inbalts- verzelcbniß beigegeben, Die Benügzung zahlreicher Beispiele aus der iblichen Bersälschungdpraris der leuten Jahre wird nuit weniger diesem Zwecke dienen, Dex Verfasser war zu dieser Arbeit vornehm lich berufen, weil erx in den leßten Jahren mit unermüdliwem Eifer