1879 / 182 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

sion für Aleppo wird einem hohen Staatsbeamten anvertraut werden, und zwar Said Pascha, dem ehemaligen General- Gouverneur von Costambul.

Numänien. Bukarest, 5. August. (W. T. B.) Die Angaben der Wiener „Montagsrevue“ über die Unterredung zwishen dem Reichskanzler Fürsten Bi s- marck und dem Minister Sturdza sind vollkommen e r- funden und entbehren jeder Begründung.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 4. August. Der „Presse“ wird gemeldet: Fuad Pascha, welcher den Ferman des Sultans überbringt, wird am Mittwoch hier erwartet. Derselbe überbringt ein Schreiben des Sultans, in welchem der Khedive eingeladen wird, baldigst nah Konstantinopel zu tomnmen,

Nr. 17 des „Armee- Verordnungs-Blatts", heraus- gegeben vom Kriegs-Ministerium, hat folgenden Inhalt: Neues Statut der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee u..d Marine.

Nr. 31 des „Justiz-Ministerial-Blatts“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 24. Juli 1879, b:trefend den Erlaß ciner Geschäst?anweisung für die Gerichtsvollzieher. Ver- fügung vom 25. Juli 1879, betreffend die Bildung von Straf- kammern bei Amtsgerihten. Allgemeine Verfügung vom 28. Juli 1879, betreffend das Geschäfiëjahr und die für die erste Einrichtung der neu gevildeten Gerichte erforderlibe Geschäftsvertheilung. Allgemeine Verfügung vom 26. Juli 1879, betreffend die Errichtung der Kammern für Handelssaben. Allgemeine Verfügung der Minister der Justiz und für Handel und Gewerbe vom 26. Juli 1879, betreffend die gutactlihen Vorschläge zur Ernennuug der Handelsrihter. Berichtiguag.

Das Il Set der Unnalen der Obdrogravb ie 1nD maritimen Meteorologie“, Organ des Hydrographiscben Bureaus und der Deutschen Seewarte, herausgegeten von der Kaiser- lichen Admiralität, 7, Jahrgar.g, 1879, hat folgenden Inhalt: Veber einige Ergebnisse der neueren Tiefsceforshungen. 11. Atlanti- scher Ozean, Mittelländish:8 Meer. Beiträge zur Kenntniß der Böen und Gewitterstürme. Von Dr. W. Koeppen. (Mittheilung von der deutschen Seewarte.) Chronometer-Untersuchungen auf der Sternwarte zu Kiel. Von Dr. C. F. W. Peters. Aus den NReiseberihten S. M. Kbt. „Albatroß“, Korv.-Kavt. Mensing T. 1) Beschreibung des Hafens von Saluafata, 2) Der Orkan bei den Tonga-Inseln vom 7. und 8. März 1879, 3) Reise von Nu- Tualofa bis Aucckland im März 1879, Aus den Reiseberichten S. M. S. „Nymphe“, Korv.-Kapt. Sattig. Reise von Havana nah Norfolk, April und Mai 1879, Segeln im Golfstrom. Aus den Neiseberihten S. M. S. „Prinz Adalbert“, Kapt. 2. See Mac Lean. 1) Bemerkungen über Iquique und Mollendo. 2) Strom- verhältnisse zwischen Callao uud Panama. 3) Bemerkungen über die beste Route ron Panama bis Hornolulu im Monat März. Eingänge von meteorologischen Journalen bei der deutschen See- warte im Monat März 1879 (Berichte von 14 Schiffen), VBe- grenzung und Hafenreglement des Hafens von Penang. Malacca- Straße. Vergleichende Uebersiht der Witterung des Monats April 1879 in Nord-Am-:rika und Central-Europa. (Mittheilung von der deutschen Seewarte.) Tabellen. Kartenbeilagen.

Neichstags- Angelegenheiten. Der RNeichstags- Abgeordnete für den Wahlkreis Landsberg-

T

S ooldin, Landrath v. Cranach, ist am 1. August gestorben.

Statistische Nachrichten.

Das Sulitbest 189 der von Ratserltben fatisti- chen Amte hberausgeoebenen Monatshefte zur Statistik es Deutschen Neihs (Verlin, Verlag von Puttkammer u. Mühlbrecht, Preis pro Jahrgang 18 H) bringt die Statistik der in den Jahren 1877 und 1873 vorgenommenen Reichstagswahlen. Dieselbe ist schon früher in den Reichstagsdruksachen erschienen. eu ist aber die dazu gegebene Nachweisung der Zusammensetzung der Neihstagswahlkreise in ihrer gegenwärtigen Begrenzung. Die O so, daß daraus der Hauptbestandtheil des Wabhlkreises

e ffizielle Bezeichnung der Wahlkreise ist bekanntlib nur in Bayern

ersichtlich ift, z. B. heißt der 6. oberbaverishe Wahlkreis ; Wahltreis Weilbeim ; in den anderen größeren Staaten führen die Kreise nur Nummern innerhalb der größeren Bezirke. Die Bestandtheile der Wahlkreise find durch das Wahlreglement vom 28. Mai 1870 und den Nacbtrag dazu v.m 27. Februar 1871 festgestellt und weichen zum Theil von der sonstigen politischen Eintheilung des Landes so weit ab oder fassen so viele politise Kreise ährlicer Größe zusammen, daß cs oft s{hwer sein würde, eine Bezeichnung, wie sie i. Bayern durcbgeführt und zur Orientirung gewiß \hr empfehlenêwerth ift, aufzustellen. Da die Bestandtheile der Wahl- kreise seit dem Erscheinen des genannten Wahlreglements vielfachen Abänderungen unterworfen worden sind und es an einer übersicht- lihen ZusammensteUung nach dem neuesten Bestande fehlt, so wird diese Arbeit des itatistischen Amts willkommen fein.

Außer der Wablstatistik enthält das in Rede stehende Iunißheft Nachweise über die Einfuhr und Ausfuhr der wichtigeren Waaren- artifel im Zollgebiet für den Monat Juni und das erste Halbjahr 1879; die Einfuhr der hauptsählichen englishen Waaren für das erste Halbjahr 1879, verglihen mit dem von 1878; die Ergebnisse der Rübenzuckersteuer und der Zuckereinfuhr und Ausfuhr im Juni 1879; die Durchschnittspreise von 28 wichtigen Waaren für 26s deutsche Großhandelspläße pro Monat Juni; endlih eine Nach- weisung statistisher Literatur.

Gin besonderes Interesse nehmen mit Rücksicht auf die successive Einführung der Sätze des neuen Zolltarifs die Nachweise der Waaren- einfuhr im Juni und im 1. Halbjahr 1879 in Anspru. Wie zu erwarten, hat die Einfuhr von Roheisen und Brucheisen im Monat Juni gegenüber den Vormonaten und im Verglei mit demselben Zeitraum des Vorjahrs sehr bedeutend abgenommen. Immerhin bleibt noch bei Vergleichung der Einfuhr dieses Artikels im 1. Halb- jahé’ tes Jakres 1878 mit derjenigen im lettverflossenen Halbjahr noch ein Plus von mehr als 24 Millionen Ctr. übrig: ein Beweis, daß es der Spekulation gelungen ift, noch rect erhebliche Vorrätbe vor Ein- tritt der Zollpflichtigkeit dieses Artikels in das Deutsche Zollgebiet ein- zubringen. Von sonstigen Veränderungen gegen das Vorjahr möcte noch hervorzuheben sein, daß die {on früher fonstatirte Abnahme des Imports von Stammholz auch in dcn Einfuhrzahlen vom Mo- nat Juni d. J. wiederum hervortritt, dagegen hat die Einfuhr von Leinengarn und Leinenwaaren, Häuten, Fellen und Leder, sowie von einer Anzahl Kolonial- und Materialwaaren, wie insbesondere Kaffee, getrocknete Südfrüchte, gelrocknetes Obst, Kaffeesurrogate, Tabak, Mahlfabrikate, Baumöl, Palmöl, Talg, Schmalz und Petroleum wie {on in den Vormonaten, so auch wiederum im Juni im Ver- gleich mit den entsprechenden Zeiträumen des Vorjahrs zum Theil ret erheblich zugenommen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Ueber die neuesten Ergebnisse der Ausgrabungen in der Klosterruine Hirsau berihtet man dem „Schwäb, Merkur“ unter dem 26. Juli: „Außer einem zweiten Schlußsteine, einer ver- goldeten Blumenkrone, prachtvoller gearbeitet, aber nicht so zierlich weich wie die erste, ist von Bedeutung nichts gefunden worden; doch

0

zeigen einzelne Stücke in dunkelblauer oder bocrother Färbung, der goldene Griff eines Abtstabes und das goldene Hirschhorn aus einem Klofterwappen, welch berrlihe Kunstshäße hier zertrümmert wurden. Alles Werthvollere, auch der immer aufs Neue zu bewundernde, Christuskopf, wird in dem fogenannten Bikbliotheksaal, über der freundlichen, vom Abt Johann 1508 erbauten Marienkapelle aufgestellt. Dieser Saal felbst \ch{on ist mit seiner einfachen Hol;konstruktion seinen s{önen Verhältnissen und seinen reihen Holzschnittzierden an Decke und Kästen einer längeren Betrachtung werth. Heute früh wurde die nördlihe Pforte des östlihen Kreuzganges, die bisher nur in seinem Decksteine und den obersten Stabenden über den Schutt hervorragte, durchbrochen."

Gewerbe und Handel.

Zur Uebernahme und Dur(führung der zur Konvertirung der 4¿°/gigen Königlich bayerishenEisenbahnschuld nöthigen Anleihe hatte sich ein Konsortium gebildet und bezügliche Anträge bei der Königlich bayerischen Regierung gestellt. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, bedürfen die eingereihten Propositionen des Kon- sortiums, um die Gerehmigung des Königlichen Staats-Ministeriums der Finanzen erlangen zu können, einiger Abänderungen, zu deren Feststellung eine weitere Berathuna stattfinden wird.

New-York, 4. August. (W. T. B.) Weizenverschiffungen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten: nach England 346 000, do. nach dem Kontinent 200000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 50000 Qrtrs. Visible Supply an Weizen 14 562 000 Bushel, do. do. an Mais 10 000 000 Bushel.

Verkehrs: Unftalten.

Die Strecke Arnstadt-Ilmenau der

Eisenbahn wurde heute dem Betrieb übergeben.

Der Auffichtsrath der Sächsischen Gußstahlfabrik

u Döhlen hat die Dividende für das Geschäftsjahr 1878/79 auf % festg-sett.

London, 4, August. (Engl. Cerr.) Am Sonnabend wurde die neue Einfahrt zu den East-Jndia-Docks8 nebst dem zu ihr ge- hörigen neuen Becken mit entspre{benden Feierlichkeiten eröffnet. Die Einfahrt ist 31 Fuß tief (6 Fuß tiefer als die biéhcrige und 4 Fuß tiefer als die irgend eines anderen Themsedccks) und 18 Fuß breiter als die bisherige. Die Tiefe des Beckens beträgt 33 Fuß, sein Flächen- inhalt 6 Acres, und die Kosten des ganzen, innerhalb dreier Iahre ausgeführten Baues belaufen si auf ungefähr 4 Million Pfd. Sterl.

Plymouth, 5. August. (W. T. B) Der Hamburger Postdampfer „Suevia“ ist hier angekommen.

Thüringischen

Berlin, den 6. August 1879, Preußische Klassenlotterie. (Dhne Gewähr.)

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 160. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:

1 Gewinn à 30 000 é auf Nr. 26 030.

2 Gewinne à 15 000 6 auf Nr. 13 429, 46 893.

8 Gewinne à 6000 /6 auf Nr. 2074. 11 596, 29 928. 31 446. 63 805. 77 915. 89 551,

34 Gewinne à 3000 /4 auf Nr. 81. 1032. 1680. 4087. 7384. 8713. 13 033. 15 056. 16 603. 19 342, 20 687. 22 103. 36 942. 838 602, 401/72, 43 77/4. 44567, 51140. 51358. 02 091. 56394 S9 E64. 673729. 69598, 796384 (2 940, (4929. 0 208. T0817. 81516, 87932, 88420. 91 724.

37 Gewinne à 1500 # auf Nr. 4025. 4308. 18 463. 20 318. 260208 27624 3932044, 34950. 36726. 39098, 40 812. 44007, 46 884.* 49603. 51058. 51457. 54195. O6 900. 99492, 60245 62157, 63401. 63648, 67434 (29, (0842 160. (8047 83186 880 S6 357 S209, 87620. S7/609 SI828 9014) 91222

63 Gewinne à 600 #4 auf Ny, 1726, 2160, 3429. 4002. 62960 (228. 11106. 12655 13596 13687. 16579 20 2 B22 25 (D 20827 26840 227110 29739 2098. 80 (1, 88182 35869. 37386. 38522 49611 43 684. 43 698, 44007. 46050. 46435. 47 203. 47 348. 49969, 5907/70. 56048, 58388 60067. 60264 60445 GOSOA4 GLISO GLOS Co I 605583 66532 C358.

81 918, 90 592,

24 796.

(O0 (2400 3024 8286 (9 568, 80 094 82100, S2. S4024 8/022, 87063, 88 766. 92133. 94014, 94343,

Die Kunstindustrie auf der Berliner Gewerbe- Ausstellung. 1

Mit seltener Uebereinstimmung hat das allgemeine Urtheil die gegenwärtige Berliner Gewerbe-Ausfstellung, deren glücklicher Erfolg anfänglich von mehr als einer Seite lebhaft bezweifelt worden war, vom Tage ihrer Eröffnung an für ein über alles Erwarten gelunge- nes Unternehmen erklärt, und wie ihr bis jeßt ununterbrochen die regste Theilnahme bewiesen worden ist, so läzt sich annehmen, daß sie bis zum Schluß si derselben, wie es \Ceint noch immer wabsen- den Gunst zu erfreuen haben wird. Ohne Frage haben hierzu ebenso verschiedene Momente mitgewirkt, wie die Interessen verschiedene sind, die durch die Ausstellung vertreten werden. Was der letzteren aber jene für alle Schichten des Publikums çleihmäßig anzichende und stets wieder von neuem fesselnde Erscheinung verleiht, ist do der Umstand, daß nicht am wenigsten gerade diejenigen Partieen in überraschend vortheilhafter Weise auftreten, die sich an das allge- meinere Verständniß der Besucher wenden und auch denjenigen zum Urthcil auffordern, der ihnen ohne eine bestimmte tcchnishe Fach- bildung gegenübersteßt.

Aus der befriedigenden Empfindung, die hieraus entspringt, er- flärt sih das reihe Wchlwollen, das der Ausstellung von allen Seiten entgegengebracht wird; auf demselben Grunde abcr beruht auch die wesentlihste Bedeutung des ganzen Unternehmens. Gewiß ließ si von einzelnen Zweigen der vielseitigen Industrie der Haupt- stadt von vornherein mit Bestimmtheit annehmen, daß sie si wür- dig präfentiren und vor dem Spruch kompetenter Richter mit Chren bestehen würden; keineswegs indeß waren die Gebiete, bei denen man ein so gürstiges Resultat ohne Weiteres vor- ausfeßen durfte, zugleich au jene, auf deren erfolgreike Vor- führung es in weitaus erster Linie ankam. Die Berliner Ausstellung hatte eben nit sowohl die Aufgabe, längst vorhandene und allgemein anerkannte Tüchtigkeit von Neuem möglichst glänzend darzuthun, als vielmehr Angesihts mancher für die heimische Pro- duktion wenig erfreulichen Erfahrung der leßten Jahre vornehmlich das zu zeigen, was Berlin auf jenem weitautgedehntem Felde gewerb- lihen Schaffens zu leisten vermöge, das, mehr oder minder mit tünstlerishen Elementen durseßt, unter dem Gesammt- begriff des Kunsthandwerks verstanden wird. Auf den Gebieten, die bier in Frage kommen, und die, wie es anders kaum denkbar ist, in den Augen der weitesten Kreise {ließli immer den Erfolg einer jeden größeren, nicht auf bestimmte Spezialfäher beschränkten Ausstellung entscheiden werden, lastete die verhältnißmäßig ungün- tigste Meinung, und deshalb galt es gerade hier, nach außen hin eine in ernster Arbeit gewonnene Leistungsfähigkeit zu bethätigen und V zugleich nach innen Muth und Vertrauen zu wecken und zu

ârken.

Son jeßt läßt ih ohne Bedenken behaupten, daß die Aue- stellung weder nab der einen noþ na der cnderen Seite das vor- gefteckte Ziel verfehlt hat. Troßdem die Betheiligung an ihr, so zahlreich und erfreuli dieselbe im Hinblick auf die gedrüctte geschäft- liche Lage erscheinen max, deshalb noch fkeine#wegs eine wirklich all- gemeine genannt werden kaun, ist es doch gelungen, ein ebenso reis und mannigfah verzweigtes wie zugleich in allen wesentlichen Zügen wenigstens annähernd ershöpfendes und dabei unbestreitbar respek- tables Gesammtbild der gewerblichen und insbesondere auch der kunft- gewerblichen Thätigkeit Berlins zu Stande zu bringen, und wie diese Leistung im Ganzen und im Einzelnen überall einer aufrichtig aner- kennenden Beurtheilung begegnet, so \pürt man deutlich den wohl- thätig belebenden und erfrishenden Eindruck, den sie auf die Stim- mung der direkt und indirekt betheiligten Kreise der hauptfstädtischen Bevölkerung ausübt.

_So erscheint die Ausstellung, die wie jede außergewöhnliche Leistung nit blos nach dem zu shäken ist, was sie unmittelbar dar- bietet, sondern mehr noch nach den Anregungen, die ven ihr ausgehen, in hohem Grade dazu angethan, für die Entwickelung der hiesigen Kunftindustrie eine nachhaltige Bedeutung zu gewinnen. Vor vielen Tausenden von Beschauern entrollt sie zum ersten Male innerbalb Berlins ein großartiges und lehrreihes Bild, von dessen Gesammts- ersbeinung sebr Viele eincn im besten Fall nur sehr ungefähren Bes griff hatten. Für sie erhält damit die seit Fahren vielfältig diskutirte kunstgewerbliche Frage, die troß ihrer eminenten Wichtigkeit dob weite Kreise bis zum Augenktlick nech immer mehr oder minder unberührt gelassen hat, zum ersten Mal eine wirklih greifbare Getalt. Nicht hier und da einmal vereinzelt auftauchende, in der Menge verschwindende Beispiele eincr von echt künstlerishem Geist erfüllten Produktion begegnen dem Auge, sondern auf allen Punkten heben sih Gruppen ansehnlichen Umfangs hervor, die das kräftige Aufblühen eines neuen Lebens bekunden, und deutli bemerkt man, wie Angesichts dieser Erscheinung selb da, wo für das, worauf es eigentlich ankommt, ein nur beshränktes Verständniß vorbanden ist, das Bewußtsein ih Bahn bricht, daß wir einem unaufhaltsam vor {reitenden Umfchwung gegenüberstehen, mit dem ohne Ausnahme ein Jeder zu renen hat. Wenn häufig genug die gewiß nicht gaoz unbegründete Bes hauptung laut wurde, daß Berlin für die Entfaltung einer reideren Kunstinduftrie ein ungünstiger Boden e O wird die Ausstellung sicher nicht ea E bels tragen, diesen Boden, auf dem sie erwathsen ist, aufnahmefähiger und fruhtbarer zu machen, die Vorstellungen zu Élären, die zu er- reichenden Ziele den Einzelnen näher zu rücken und namentlich au in den Kreisen der P:oduzentcn sowohl wie in denen des fonsumiren- den Publikums, ohne deren uzuvnterßbrocbene innige Wecselbeziehung eine gedeißliche Entwickelung nicht gedadt werden kann, die Erfkennt- niß zu befestigen, daß es si bei den kunstgewerblihen Bestrebungen der Gegenwart um ein für beide Theile gleich wichtiges Interesse handelt. /

Vornehmlich in diesem Sinne darf die Kunstindustrie auf der Berliner Gewerbe-Ausftellung eine noch eingehendere Beachtung be- ansprucben als die übrigen neben ihr \ich präsentirenden Zweige mannigfacher gewerblicher Thätigkeit. Vei den leßteren handelt es sich fast durchweg um ein im Wesentlichen gleihmäßiges und ruhiges Fortschreiten auf sicher begründeten Bahnen; bei ihr dagegen vielmehr um ein Einschlagen neu r, für Viele nicbt blos ungewohnter, sondern sogar bisher noch völlig unbekannter Pfade und um die Einwirkung von Anregungen sehr vecschiedener Art, die sih mit bald erfreulichen, bald wieder fehr bedenklichen Folgen geltend machen, Zwar erscheint die Bewegung, die hier Plaß gegriffen hat, ebenso als eine im Großea und Ganzen einheitliche, wie der Weg, auf dem man vorschreitet, im Allgemeinen der gleihe iff. Aber auch abgesehen davon, daß neben dem durchgehen- den breiten Hauptstrom #ich zahlreibe andere Eirflüsse miteinander kreuzen, sind es nit eben selten gerade die als Muster aufgeführten Erzeugnisse einer früheren, künstlerish reicheren Zeit, die zu auffälligen Mißgriffen verleiten. Man übersieht, daß das Alte keine8wegs ausnahmslos das Gute ift, man vergißt, daß die viel- seitig veränderten Lebensbedingungen und Bedürfnifie der Gegentvart ihre besonderen berechtigten Anforderungen stellen, oder aber man glaubt endlich, daß ein äußerliher Aufputz mit oberflächli nach- geahmtem, ha!bverstandenem Zierrath über die innere Unhaltbarkeit einer Arbeit hinwegzutäuschen vermöge. So ergiebt sich, wenn der Beschauer \ch{ließlich noch das hinzunimmt, was ih, unkbke- kümmert um ie Entwickelung der leßten Jahre, in alt- gewohnter Weise produzirt, ein nicht blos buntbewegtes, sondern zugleich aud in sich wenig gleichartiges Bild,

as einer sehr sorgfältigen Zergliederung bedarf, wenn man ein wirklih zutreffendes, ebenso von falscher Mißachtung wie von vor- eiliger Uebershäßung freies Urtheil gewinnen will. Ein vergebliches Bemühen wäre es allerdings, bei dieser Fülle von Erscheinungen einer jeden einzelnen irgendwie hervorragenden Leistung gerecht werden oder jedes verfehlte Stück als solches nachweisen zu wollen, und so kann auch die Absicht der nachfolgenden Berichte nur darauf gerichtet sein, mit Beschränkung auf eine verhältnißmäßig sehr geringe Anzahl mehr oder minder carakteristisher Beispiele in kurzen Zügen die auf den verschiedenen Arbeit8gebieten herrschenden Richtungen nachzu- weisen und so ein wenigîtens annähernd vollständiges Gesammtbild des gegenwärtigen Standes der Berliner Kunstindunrie zu \fkizziren.

Im Verlage ron Paul Bette hierselbst (Kronenstr. 37) er- scheint eine Sammlung der wohlbekannten unübertrefffflihen Studienköpfe von Prof. Anton von Werner in täuschendcm Facsimiledrude nah den Originalhandzeihaungen. Upvter ihnen dürfte gegenwärtig das Bildniß des Statthalters von Elsaß- Lothringen, General-Feldmarschalls Frhrn. von Manteuffel von be- souderem Inter-\se sein. Die 44 Blätter, welche größtentheils als Skizzen zu dem großen Kaiserproklamationsbilde enstanden find, baben durch die geniale Kraft ihrer Charakteristik den Ruf des Künstlers in die weitesten Kreise getragen und bedürfen keiner besonderen Empfehlung. Der Preis eines jeden Blattes in über- d les getreuer Lichtdruck-Nachbildung ist (in Folio-Format) auf 2 M. normirt,

Für Militärmusiker und sol®e, die sich für Militärmusik in- teressiren, hat der Redacteur Emil Pragcr hiersclbst soeben einen „Militärmusiker - Almanach für das Deutsche Reich“ herausgegeben, Derselbe enthält neten manchem anderem Wissens- werthen das Verzeichniß sämmtlicher deutschen Militärmusiker und bildet gleihsam eine Rangliste für Militärmusik, ähnlih der Rang- liste für die deutshe Armee. Das Buch (klein 8 vo.) ist sauber aut- gestattet und für 2 # durch jede Buchhandlun; sowte die Verlags- buchandlung von J. Prager & Co., Berlin 8W,, Friedrichstraße 216, zu beziehen. e

Das vierte und letzte diesjährige Sommernachtsfest im &lora- Etablissement findet am 9. August d. F. statt. Der Eintritt ist von 5 Uhr Na cmittags an gegen Vorzeigung der hierzu besonders ausgegebenen Billets gestattet, welde im Invalidendank Berlin, Markgrafenstraße 51a, und Gewerbe-Ausstellung, an den Villetkassen des Etablissements und an den öffentlih bekannt ge- machten Zeichnungsstellen verabreicht werden. Preis des Billets an den Zeichnungsftellen 2 4 Schluß der Zeichnungen am 8. August Abends. Abendkasse Billet 3 4 Eingang Berlinerstraße, Anfahrt für Wagen: auf der Rampe an der Spree.

Redacteur : J, V.: Siemenroth. Verlag dec Expedition (Kessel). Druck: W. Elsnex,

Drei Beilagen ‘ein’ chliclich Börsen-Veilaz?).

Berlin:

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußis

A¿ 82,

Königreich Preufßet2

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

U U rungs bestimmUn gen zum Gese vom 1, Ai! 18/9 wegen Bildung von Wassergenossenschaften.

Das am 1. Oktober d. Js. in Kraft tretende Geseß vom . April d. Js., betreffend die Bildung von Wassergenossen- aften, enthält in wesentlihen Punkten eine Abweihung von L d L c L025 N " , , ° en bisher geltenden Vorschristen. Zunächst sind in §. 1 die- jenigen Zwecke, zu deren Verfolgung eine Genossenschafts- ildung eintreten kann, erheblih erweitert, sodann ist inner- halb dieses Rahmens nicht NUr die Bildung öffentlicher, jondern auch die Begründung Freier Genossenschaften zU- gelassen worden. Von den ersteren werden vorausfi{tlich auch in Zukunst die Genossenschaften zur Ent- oder Bewüässerung von Grundstücken für Zwecke der Landeskultur die Thätigkeit der Staatsbehörden vorzugsweise in Anspruch nehmen. _Hin- sichtlich dieser Genossenschasten mache ih ergebenst darauf auf- merksam, daß in denjenigen S ele D S des Gesetzes bezeichnet, es bei den bisherigen Vorschriften 6 die Bildung von Ent- und Bewässerungëgenossenschaften (§8. 56—59 des Geseßes vom 28. Februar 1843, Geseß vom 11. Mai 1853, Königliche Verordnung vom 28. Mai 1867) verblieben ist und daß die auf Grund dieser Vorschriften in jenen Landestheilen bereits errichteten Genossenschaften au durch den §. 89 des Geseßes vom 1. April d. J. nicht berührt werden. i

Im Uebrigen habe ih noch auf zwei Punkte ergebenst hinzuweisen. : E

Zunächst kommt in Betracht, daß dur die 88. 73 f. das Verfahren zur Bildung einer jeden öffentlichen Wassergenossen- schast, mithin auch der Genossenschaft zur Ent- oder Bewässerung von Grundstücken für Zwecke der Landeskultur, dem Ober- Präsidenten (in den Hohenzollernschen Landen nach §. 95 dem Regierungs-Präsidenten) übertragen ist. Um einen Anhalt für die dem Kommissarius nah §8. 78 des Gefeßes obliegende Ausarbeitung des Statuts zu geben, habe ich an Stelle 065 M der Cirtularoerugunia vom 10. November I O O 1 Dee Ba S 29) m getheilten, schon bisher als ungenügend betrachteten Schema einen anderweiten, mit dem Geseße vom 1. April d. J. und den 88. 19, 851 fff. der Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Fanuar 1877 in Einklang stehenden Entwurf eines Sta- tuts ausarbeiten lassen, von welchem ih 50 Druckexemplare hierneben ergebenst beifüge. Je nah den Verhältnissen des einzelnen Falls wird zwar cine Abweichung von diejer Vor- lage in einzelnen Punkten als zweckmäßig erscheinen können, namentlih dann, wenn in Gemäßheit des §8. 5 des Geseßzes auch Gemeinde-, Amts- oder andere dort bezeichnete Verbände der Genossenschaft als Mitglieder angehören; doch wird nicht außer Acht zu lassen sein, daß das Geseß eine bestimmte Richtschnur darüber giebt, in welcher Hinsicht durch eine Ver- einbarung abweichende Normen festgeseßt werden können und in welher Beziehung die absoluten Vorschriften des Geseßes ausnahmslos zur Geltung kommen. Da nach dem Jnkraft- treten des Gescßes vom 1. April d. Js. keine Statute von mir bestätigt oder zur Allerhöchsten Genehmigung empfohlen werden können, welche den Vorschriften dieses Gesetzes nicht entsprehen oder bei welhen das Vorverfahren in einer hier- von abweichenden Form gelcitet worden ist, so wird es sih empfehlen, die zur Zeit anhängigen Sachen noch vorx dem 1. Oktober d. Js. zur Erledigung zu bringen, oder, wo dies nicht ausführbar ist, die weiteren Verhandlungen einzustellen, Um nach dei 1. Oktober d. Js. unter Beachtung der im Gesetze ge- gegebenen Vorschriften die Jnstruktion der Sache wahrzuneh- men. Für die anhängigen Sachen ist es übrigens zur Be- seitigung etwaiger Zweifel über die Stellung der vor dem 1, Dftober d. Js. ernannten Kommissarien rathsam, dieselben zur Fortseßung des Verfahrens von dort aus allgemein zu ermächtigen. (8. 77 des Gesetzes.) :

Die zweite Frage betrifft die beim Jnkrafttreten des Ge- seßes vom 1. April d. Js. schon bestehenden, auf Grund der 88, 56—59 des Geseßes vom 28. Februar 1843, der Art. 1 und 2 des Geseßes vom 11, Mai 1853 und der Königlichen Verordnung vom 28. Mai 1867 errichteten Ent- oder Bewässerungsgenossenschaften. Durch den §. 89 des Gescßes sind eine Reihe wichtiger Bestimmungen desselben auf diese Genossenschaften ausgedehnt; dahin gehört namentli die Vorschrift der §8. 49 und 97, welche nicht nur die staatliche Aufsicht näher begrenzt, sondern auch die Ausübung derselben anderen als den bisher regelmäßig dazu berufenen Behörden überträgt. Hierauf wird in der von dort aus gefälligst zu erlassenden Bekanntmachung mit dem Hinzufügen besonders hinzuweisen sein, daß eine dritte Jnstanz niht mehr besteht, sondern vorbehalilih des in einzelnen Fällen zugelassenen Verwaltungsstreitverfahrens nur der Kreis- (Stadt-) Ausschuß und Bezirksrath, bezw. die Regierung (Landdrostei) und der Ober-Präsident die staatliche Aufsicht zu führen haben.

Berlin, den 30. Juni 1879,

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Friedenthal. An sämmtliche Königliche Ober-Präsidenten und den Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Sigmaringen.

K Se (ny t j co «

STaiuI . für die Ent- und Bewässerungsgenossenschaft 4U N N Unt rel e As Q 1 Ï z

Die in den beigefügten beglaubigten Katasterauszügen aufge- führtea Eigenthümer der daselbst näßer bezeichneten Grundstücke in den Gemeindebezirken N. N. werden zu einer Genossenschaft vereinigt, um den Ertrag dieser Grundstücke nach Maßgabe des mit den zu- gehörigen beglaubigten Karten angeschlossenen Meliorationsplans des { Kreis-Wiesenbaumeisters, Bauin})pektors 2c.) X. durch Ent- und Vewässerung zu verbessern. i l E

Un ecrbeblice Abänderungen des Projekts, welhe im Lavfe der Ansführung si als erforderli herausstellen, können vom BV'orstande beshlossen werden, Der Beschluß bedarf jedoch der Gepehmigung des Kreis- (Stadt-) Ausschusses (der Regierung).

Erste Beilage

Berlin, Mittwoh, den 6. August

en Skaals-Anzeiger. AS8FD,

S S 2 ___Die Genossensckaft führt den Namen N. N. und hat ihren Sit in X. (oder am Wohnorte des jedeëmaligen Vorsteßerz).

__ Die Kosten der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaft- liden Anlagen werden von der Genossenschaft getragen. Dagegen bleibt der Umbau, die Besamung und sonstige Unterhaltung der ein- zelnen Wiesenparzellen, die Anlage und Unterhaltung der Gräben innerhalb der Koppeln und die Vorrichtung zur Einleitung des Wassers in die Grundstücke den betreffenden Eigenthümern über- lassen. Dieselben sind jedo gehalten, den im Interesse der ganzen On getroffenen Anordnungen des Vorstandes Folge zu eisten.

Die gemeinscchaftlihcn Anlagen werden unter Leitung des von dem Vorstande angenommenen Meliorationstebnikers in der Regel in Tagelohn ausgeführt und unterhalten. Indessen können die Är- beiten nah Bestimmung des Vorstandes in Akkord gegeben werden. UVebersteigt der Kostenbetrag die Summe von... M. so ist zu dem Aftord die Genehmignng der Generalversammlung erfvrderlich.

Die dem Meliorationëtechniker zu gewährende Vergütung ist von der Generalversammlung festzusetzen.

19:

Das Verbältniß, in welchem die einzelnen Genossen zu den Ge- nossenschaftélasten beizutragen haben, richtet si nach dem für die einzelnen Genossen aus den Genuossensczaftsanlagen erwachsenden Bertheil.

Zur Festseßung dieses Beitragsverhältnisses wird ein Kataster aufgestellt, in welchem die einzelnen Grundstücke speziell aufgeführt werden. Nach Verhältniß des ihnen aus der Melioration erivachsen- den Vortheils werden dieselben in (drei) Klassen getheilt und zwar lo, Daß ein Hcftar der dritten Klasse mit dem eirfachen, cin Hektar der zweiten Klasse mit dem zweifachen 1nd ein Hettar dr e: sten Klasse mit dem dreifachen Beitrag heranzuziehen ift.

S O.

Die Einscötung in diese (drei) Klassen erfolgt dur zwei vom Genossenschaftt-Vorstande zu wählende Sachverständige unter Leitung des Vorstehers, welcher bei Meinungsverschiedenheiten den Uusschlag giebt. Nach vorgängiger ortsüblicer Bekonntmachung in den Ge- meinden, deren Bezirë dem Genosseuschaftsgebiete ganz oder tkeil- weise angehört und nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekannt- machung in den öffentliten Blättern (8. 19) wird das Genofssen- schaftskataster vier Wochen lang zur Einsicht der Genoffen in der Wohnung des Vorstehers au®gelegt. Abänderungsanträge müssen inner- balb dieser Frist \{rijtlih bei dem Genossenschaftsvorsteher angebracht werden. Nach Nlauf der Frist hat der Genofsensczaftzvorsteher die bei ihm schriftli eingegangenen Abänderungsanträge der Aufsichtébehörde vorzulegen. Die Leßtere ernennt hierauf cinen Kommissar, welcher unter Zuziehung der Veschwerdeführer und eines Vertreters des Genossen|caftsvorstandes die erhobenen Reklamationen dur die von der Aufsichtsbehörde zu bezeihnenden Sachverstänvigen untersuchen laßt. Mit dem Ergebniß der Untersuchung werden die Beschwerde- führer und der Vertreter des Genofsenscaftsvorstandes von dem Kommissar Leïannt gemaht. Sind beide Theile mit dem Gutachten einverstanden, so wird das Katasier demgemäß festgestellt, andernfalls sind die Verhandlungen der Aufsichtsbe;;örde zur Entscheidung einzu- reien, Die bis zur Mittheilung des Ecgebnisses der Untersuchung entstandenen Kosten sind in jedem Falle von der Genossenschaft zu tragen. Wird eine Entscheidung erforderli, so sind die weiter er- wachsenden Kosten dem unterliegenden Theile aufzuerlegen.

Sobald das Bedürfniß für eine Revision des festgestellten oder berictigten Katasters vorliegt, fann duselbe von dem Vorstande beschlossen oder von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden. Das MRevistionsverfahren richtet si nah den für die Feststellung tes Ka- tasters gegebeneu Vorschriften. ®)

A falle ciner Parzellirung sind die Genossenschastslasten auf stüccke verhältnißmäßig zu vertheilen. Diese Vertheilung em Vorstande nah Maßgabe des den einzelnen Trennstücken Senofjenschaftéanlagen erwachsenden Vortheils zu bewirken. ie Festseßung des Borstandes is innerhalb 21 Tagen die an die Aufsichtsbehörde zulässig. **)

S 8. Die Genossen find verpflichtet, die Beiträge in den von dem

Vorstande festzuseßenden Terminen zur Genosßienschaftskasse abzu-

führen. Bei versäumter Zahlung hat der Vors:cher die fälligen Bcträge beizutreiben. 8, 9,

Jeder Senosse muß die Benußung seiner zur Genossenschaft ge- hörigen Grundstücke zum Zwecke der Herstellung und Unterhaltung der Genossenschaftsanlagen unentzeldlich gestatten.

Bedarf es zur Herstellung oder Unterhaltung der gemeinschaft- lichen Anlagen der Ubiretung von Grund und Boden, so hat der betreffende Genosse densclben berzugeben. Soweit ihm der Werth nicht durch das an den Dammdossirungen und Uferrändern wachsende Gras oder durch andere besondere Vortheile crseßt werden sollte, hat die Genossenschaft ihn zu entschädigen.

Streitigkeiten über die Pflicht zur Abtretung und den Umfang der zu geæährenden Entschädigung werden mit Ausschuß des Nechts- wegs dur das nach §. 18 zu bildende Schiedsgericht entschieden.

8. 10, -

Bei Abstimmungen hat jeder beitragtpflichtige Genosse minde- stens eine Stimme. Im Uebrigen richtet sich das Stimmoerhältuiß nah dem Verhältnisse der Theilnahme an den Genossenschaftslasten, und zwar in der Weise, daß für je . . .. Normalhektar beitrags- pfli@tigen Sruntbesißzcs erster Klosje . .#. Stimme gerechnet wird.***)

Die Stimmliste ist demgemäß von dem Borstande zu entwerfen und nah vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung der Auslegung (§. 19) 4 Wochen lang zur Einsicht der Genossen in der Wohnung

*) Nah §. 66 des Genossenschaftsgeseßes vom 1. April 1879 kann durch Vereinbarung der Genossen au ein anderer Maßstab für die Vertheilung der Genofsenschaf1slasten festgeseßt werden. Als solher wird si für diejenigen Genosjenschaftsbezirke, in welchen die Verhältnisse der einzelnen Grunvstücde nicht wesentlich von einandcr abweichen, der Flächeninhalt der betheiligten Grundstücke empfehlen. In diesem Falle ist der §. 5 folgendermaßen zu fassen:

Die Genossenschaftslasten werden von den Genossen nah Maß- gabe des Flächenraums der betheiligten Grundstücke aufgebracht.

Die hiernach festzuftellenden Beitragslisten sind von dem Genof« fenschaftsvorstande anzufertigen und nach vorgängiger öffentlicher Bes kanntmachung der Auslegung (§8. 19) vier Wochen lang in der Woh- nung des Vorstehers zur Einsicht der Genossen auszulegen. Anträge auf Berichtigung der Beitragslislen sind an keine Frist gebunden.

**) Sind tie Genossenschastslasten nah Maßgabe des Flüchen- raums der betheiligten Grundftücke aufzubringen, so tritt an die Stelle des ¿weiten Alinea des §. 7 folgende Vorschzift: E

Im Falle ciner Parzellirung find die Genossenschaftélasten auf die Trennstüke nah dem Verhältnisse des Flächenraums durch den Genossenshaftsvorstand zu vertheilen. Anträge auf Berichtigung vieser Festseßung des Vorstandes sind an keine &rist gebunden. j

=**) Nach §. 48 des Geseßes vom 1. April 1879 darf jedoch kein Genosse mehr als 2/5 aller Stimmen vereinigen,

des Vorstehers auszulegen. Anträge auf Berichtigung der Stimmliste lînd an keine Frit gebunden. : s 11

Der Genofsenschaftsvorstand besteht mit Einfchluß des Vor- stehers aus vier Mitgliedern. Dieselben bekleiden ein Ehrenamt. Als Erfaß für Auslazen und Zeitversäumniß erhält jedo der Vorsteher eine jährliche, von der Generalversammlung von (3) zu (3) Jahren festzuseßende Entschädigung.

Die Mitglieder des Vorstandes n2b#t (2) Stellvertretern werden von der Generalversammlung auf (3) Jahre nah abfoluter Mehr= heit der abgegebenen Stimmen gewählt. Die Wahl des Vorstehers bedarf der Bestätigung der Aufiichtsbe :

Wählbar ift jeder Genosse, welcher Chrenrechte nit dur rechtétrâftiges Er Wahl der Vorstandêmitglieder und der Stellvertreter erfclgt in ge- trennten Wahlhandlungen für jedes Mitglied. Wird im ersten Wahl- gange eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so erfolgt eine engere Wahl zwischen denjenigen beiden Perjonen, wel{he die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengkeichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziebende Loos. Im Uebrigen gelten die Vor- schriften für Gemeindewahlen.

Die erste Generalversammlung beruft dez (Amtsvorsteher, Bür- germei]ler, Kommissar des Kreisauss{chusses, Kommissar ver Regie=- rung, Landdroftei 2c.), die folgenden der Vorsteher. |

S 12,

Der Kreis Landrath verpflichtet die Gewählten dur Handschlag an Eides statt.

,_ Bur Legitimation der Vorstandêmitglieder und deren Stellver= treter dient das von dem Kreis-Landrath über die Verpflichtung der- felben aufgenommene Protokoll,

Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit absoluter Stimmen- mehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme de Vorstehers. Zur Gültigkeit eines Vorstandsbeschlusses ift es erfor= derlich, daß sämmtliche Mitglieder unter Ungabe der Gegenstände der Verhandlung geladen und daß mindestens zwei Drittel anwesend sind. Wer am Erscheinen verhindert ist, hat dies unverzüglih dem Borstieher anzuzeigen. Dieser hat alsdann cinen Stellvertreter zu laden.

18

Soweit nit in diesem Statute einzelne Berwaltungsbefugnisse dem Borstande cder der Generalversammlung vorbehalten sind, hat der Borsteher die selbständige Leitung und Verwaltung aller Ange- legenheiten der Genossenschaft.

Insbesondere liegt ihm ob:

a, die Ausführung der gemeinschaftlihen Anlagen na dem feste gestellten Meliorationsplan zu veranlaïsen und zu beaufsichtigen ;

. die vom Vorstande festgeseßten Beiträge auszuschreiben und einzuziehen, die Zahlungen auf die Kasse anzuweisen und die Kassens verwaltunz mindestens zweimal jährlich zu revidiren ;

__c. die Voranschläge und Jahresrechnungen dem Borstande zur Festsezung und Annahme vorzulegen ;

d. den Wiesenwärter und die fonstigen Unterbeamten der Ses nossenschaft zu beaufsichtigen, die Unrerhaitung der Anlagen zu Tons troliren und in den Monaten jeden Jahres unter Zuziehung von (2) Vorstandëmitgliedern die Wiesen- und Graben}ichau ab=- zuhalten ;

e. die Genossensbaft nad Außen zu vertreten, den Schriftwechsel für die Genossenschaft zu führen und die Urkunden derselben zu unter«- zeihnen. Zur Abschließung von Verträgen hat er die Genechmiguvg des Vorstandes einzuholen. Zur Gültigkeit der Verträge 1st diese Genchmigung nicht erforderlich;

f. die nach Maßgabe dieses Statuts und der Auéführungs8- vorshristen (8. 21) angedrohten, vom Vorstande festzuseßende Ordnungs strafen zur Genossenschastskasse einzuziehen.

IÎn Verhinderungsfällen wird der Vorsteher durch das au Lebens8- zeit älteste Vorstandemitglied vertreten.

S4

Die Verwaltung der Kasse führt cin Rechner, welcher von der Generalversammlung auf . . . Jahre nach Maßgabe der Vorschriften des §. 11 gewählt wird, Die Aufsichtébehörde kann jederzeit die Entlassung des Rechners wegen mangelhafter Dienstführung anordnen.

¿

hêrde.

S A,

den Besit 4

D eli der bürgerlichen cenntnif

xrloren hat. Die

Ô E

Zur Bewachung und Bedienung der Wiesen stellt der Vorstand einen Wiesenwärter auf dreimouatliche Kündigung an, dessen Lohn die Generalversammlung im Voraus zu bestimmen hat.

Der Wiesenwärter ist allein befugt zu wässern und muß so wässern, daß alle Parzellen den verhältnißmäßigen Ant! heil an Wasser erhalten. Kein Eigenthümer darf die Schleusen öffnen oder zuseßen oder überhaupt die Ent- oder Bewässerungsanlagen eigenmächtig verändern, bei Vermeidung einer vom Vorstande festzu- sezenden Ordnungsstrafe bis zu 30 4 für jeden Kontraventionsfall.

Der Wiesenwärter muß den Anordnungen des Borstehers vünkl- li Folge leisten und kann von demselben mit Verweis oder mit ODrdnungsstrafe bis zu (3) M. G werden.

O

Der gemeinsamen Bescblußr{assung der Genossen unterliegen :

1) die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertre/er: G | E

2) die Festseßung der dem Vorsteher zu gewährenden GntsWhzädis gung (8. 11); e

3) die Wahl der Schiedêrihter und deren Stellvertreter (8. 18);

4) die Genehmigung zu UAkéordverträgen bei Summen über

Mark (§8. 4); e E

5) die Wahl des Nehners und die Festseßung der dem ®Neliga rationstechniker, dem Nechner und dem Wiesenwzzärter zu gewä) renden Bergütungen (S8. 4, 14, 15); j i

6) der es allgemeiner Strafvorschriften (Z. 21);

7) die Abänderuug des S

Q L S N

Die Generalversammlung if in den geseßlich vorge schriebenen ällen (§. 60 des Geseßes vom. 1. April 1379), mindestev.3 aber alle drei Jahre dur den Borsteher zusammenzuberufen. Die Cinladung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Verhandlune; durch ein Ausschreiben in den für die Veröffentlichungen der Genossenschaft bestimmten Blättern (§, 19), und außerdem dur „Hetsüblicze Bes kanntinahung in denjenigen Gemeinden, deren Vezirl dem Genossen- \chaftôgebiet ganz oder theilweise angehört. E :

Zwischen der Einladung und der Versamw.lung muß cin. Zwischenraum von mindestens 14 Tagen liegen. ö

Die Versammlung ist ohne Rüksicht auf die Zahl der Grschiz« nenen beschlußfähig.

Der Borsteher führt den Vorfiß.

Die Generalversammlung kann au von der Auffichtsbehßörde zusammenberufen werden. In diesem Falle führt dex von der keytes ren ernannte Kommissar den Vorstß.

V 18;

Die Streitigkeiten, welche zwischen Mitgliedern des Verbandes über das Eigenthum an Grundstücken, über die Zuständigkeit oder den Umfang von Grundgerechtigkeiten oder cmderen Nußzungerechten oder über besondere, auf speziellea Rechtstiteln beruhende Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien entstehen, gehören zur Entscheidung der ordentlichen Gerichte. ¿ Ï

Dagegen werden alle anderen Be{{hwerden, welche die gemeins samen Angelegenheiten des Verbandes oder die vorgebliche Beeinträch*