1879 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Lüneburg:

Dannenberg :

Kleinhegeëdorf, Kleinnenndorf, Kreuzriehe, Lyhren, Nenndorf, Ohn- dorf, Ottensen, Rehren, Reinsdorf, Rheinsen, Riche, Riepen, Schött- Rodenberg, Sacbsenhagen. Amtsgericht Springe. Aus dem Kreise Wennigsen: Stadt- Münder gelegten Theils. Aus dem Amte Calenberg: Gemeinde- bezirke Bennigsen, Lüdersen. Amt Wennigsen. Landgerihtsbezirk Hildesheim. Amtsgeriht Alfeld. Aus dem Kreise Marienburg: Amt Alfeld. Bockenem. : Amtëgeriht Burgdorf. Aus dem Kreise Celle: Stadtbezirk Amtsgerit Elze. Aus dem Kreise Marienburg: Amt Gronau. Amtsgeriht Fallersleben. Aus dem Kreise Gifhorn: Amt Amts3geriht Gifhorn. Gifhorn; Amt Gi Amtsgeribt Goslar. Aus dem Kreise Liebenburg: S:adtbezirk Goslar; Amt Wöltingerode. Aus dem Amte Liebenburg: Gemeinde- Amtsgeriht Hildesheim. Aus dem Kreise Hildesheim: Stadtbezirk Hildeeheim; Amt Hildesheim. Aus dem Kreise Marien- Amtsgericht Liebenburg. Aus dem Kreise Liebenburg: Amt Liebenburg mit Aus\{hluß des zum Amtsgericht Goslar gelegten Amtsgeriht Meinersen. Meinersen. , Amtsgeriht Peine. Aus dem Kreise Hildesheim: Stadtbezirk Peine; Amt Peine. Amtsgeriht Bergen. Aus dem Kreise Fallingbostel: Amt Bergen. / : Aus dem Kreise Amt BleXede. Amt Celle. Amtêgeriht Dannenberg. Aus dem Kreise : Amtsgericht Isenhagen. Aus dem Kreise Gifhorn: Amt Jsenhagen. Lüchow; Amt Lüchow. Amtsgericht Lüneburg. Aus dem Kreise Lüneburg: Stadt- Amtsgericht Medingen. Aus dem Kreise Uelzen: Amt Medin- gen mit Auës{bluß des zum Amtsgericht Uelzen gelegten Theils. Amt Neuhaus a. E. : / Amtégeriht Soltau. Aus dem Kreise Fallingbostel: Amt Amtsgeribt U elzen. Aus dem Kreise Uelzen: Stadtbezirk Allenbostel, Alten-Ebstorf, Arendorf, Bode, Brauel, Brockhöfe, Ebstorf, Eiten II., Harstorf, Hanstedt, Holthusen, Linden, H A Stadorf, Tatendorf, Teendorf, Velgen, Wesfenstedt, Wettenbostel, Wittenwater, Wriedel, Wulfsode. Stadtbezirk Winsen a. d, L.; Amt Winsen a. d. L, Landgerichtsbezirk Osnabrü(ck. Heim. ¿ 4 Amttgeriht Bersenbrück. Aus dem Kreise Bersenbrück : Amt Bersenbrück mit Auss{luß des zum Amtsgeriht Quakenbrück Amtsgericht Diepholz. Diepholz. - reren. Aus dem Kreise Lingen: Amt Freren. Amtsgericht Fürstenau. Aus dem Kreise Bersenbrück: Amt Fürstenau. Amtsgericht Lin gen. Aus dem Kreise Lingen: Stadtbezirk Lingen ; Amt Lingen. Vörden. e Amtsgeriht Melle. Aus dem Kreise Melle: Stadtbezirk Amtêgerihi Meppen. Aus dem Kreise Meppen: Amt

nenndorf, Haste, Helsinghausen, Hohnborst, Horsten, Idensermoor, lingen, Soldorf, Waltringhausen ; Gutsbezirke Haste (Oberförsterei), bezirk Eldagsen; Amt Springe mit Aus\{luß des zum Amtsgericht Amtsgeriht Wennigsen. Aus dem Kreise Wennigsen. Amtszeriht Bockenem. Aus dem Kreise Liebenburg: Amt Burgdorf; Amt Burgdorf. Fallersleben. Aus dem Kreise Gifhorn: Stadtbezirk ifhorn. bezirke Hahndorf, Jerstedt; Gutsbezirke Grauhof, Riechenberg. burg: Amt Marienburg. Theils. Aus dem Kreise Gifhorn: Amt Landgerihtsbezirk Lüneburg. Aml!sgeriht Bleckede. Amtsgericht Celle. Aus dem Kreise Celle: Stadtbezirk Celle ; Stadtbezirk Dannenberç; Amt Dannenberg. Amtsgericht chow. Aus dem Kreise Dannenkerg: Stadtbezirk bezirk Lüneburg; Amt Lüneburg. Amtsgerit Neuhaus a. E. Aus dem Kreise Dannenberg : Soltau. Uelzen; Amt Oldenstadt. Aus dem Amte Medingen: Gemeindebezirke Lopau, Luttmissen, Melzingen, Oechtringen, Oibfelde, Schatensen, Amtsgeriht Wiusen a. d. L. Aus dem Kreise Harburg: Amtsgericht Bentheim. Aus dem Kreise Lingen: Amt Bent- gelegten Theils. Aus dem Kreise Diepholz: Amt Amtë®gericbt Amtsgeriht Jburgç. Aus dem Kreise Melle: Amt burg. Amtsgericht Malgarten. Aus dem Kreise Bersenbrück: Amt Melle; Amt Grönenberg. mit Aus\{luß des Gemeindebezirks

Meppen; Amt Haselünne Wachtum.

Amtsgeriht Neuenhaus. Neuenhaus.

Amtsgeriht Osnabrü ck. Aus dem Kreise Osnabrück: Stadt- bezirk Osnabrück; Amt Osnabrück.

Amtsgericht Papenburg. Aus dem Kreise Meppen: Stadt- bezirk Papenburg; Amt Aschendorf.

Amtsgericht Quakenbrück. Aus dem Kreise Bersenbrück : Stadtbezirk Quakenbrück, Aus dem Amte Bersenbrück: Gemeinde- bezirke Andorf, Badbergen, Borg, Borttorf, Grönloh, Grothe, Hahlen, Herbergen-Menslage, Langen, Lechterke, Großmimmelage, Kleinmimmela1e, Renslage, Schandorf, Vehs, Wasserhausen, Weh- del, Wierup, Wohld, Wulften, ral - bea

Amtsgericht Sögel. Aus dem Kreise Meppen: Amt Hümm- Ting. Aus dem Amte Haselünne: Gemeindebezirk Wachtum.

Amtsgeriht Wittlage. Aus dem Kreise Osnabrück: Amt Wittlage.

Amtsgeriht Bremervörde.

Landgerichtsbezirk Stade. Aus dem Stader Geestkreis : Stadtbezirk Bremervörde; Amt Bremervörde. Amtsgeriht Buxtehude. Aus dem Stader Geestkreis, Stadtbezirk Buxtehude; Amt Harsefeld. : Amtsgericht Freiburg. Aus dem Stader Mars(hkreis: Amt

Freiburg. j Aus dem Kreise Harburg: Stadt-

Amtsgericht Harburg. bezirk Harburg; Amt Harburg. : Amtsgericht Jork. Aus dem Stader Marsch{kreis: Amt Jork. Amtsgericht Neuhaus a. O. Aus dem Kreise Neuhaus a. O.: Amt Neuhaus a. O. : : Amtsgericht O sten. Aus dem Kreise Neuhaus a. O.,: Amt Often. Amtsgericht Otterndorf. Kreis Otterndorf. Amtsgericht Stade. Aus dem Stader Geestkreis: Stadtbezirk Stade; Amt Himmelpforten. Amtsgericht Tostedt. Aus dem Kreese Harburg: Amt Tostedt. _ Amtsgericht Zeven, Aus dem Kreise Rotenburg: Amt Zeven mit Aus\{chluß des Gemeindebezirks Quelkhorn. Aus dem Amte Rotenburg: Gemeindebezirk Fe, _ Landgericchtsbezirk Verden. Amtsgeriht Achim. Aus dem Kreise Verden: Amt Achim. Aus dem Kreise Rotenburg: Aus dem Amte Zeven: Gemeindebezirk Quelkhorn. Amtsgericht Ablden. Aus dem Kreise Fallingbostel : Amt

en. d, ai j Amtsgeriht Bassum. Aus dem Kreise Diepholz: Amt

Freudenberg. Amtsgericht Blumenthal. Aus dem Kreise Osterholz: Amt or idi mit Aus\{chluß des zum Amtsgeriht Lesum gelegten eils. - Amtegeriht Bruchhausen. Aus dem Kreise Hoya: Amt

Bruchhausen,

Aus dem Kreise Lingen: Amt

Amtsgeribt Dorum. Aus dem Kreise Lehe: Amt Dorum.

Amtsgeriht Geestemünde. Aus dem Kreise Lehe: Aus dem Amte Lehe: Gemeindebezirke Adelstedt, Altluneberg, Apeler, App.ln, Beverftedt, Beverstedtermühle, Berhövede, Bramel, Brunshausen, Deelbrügge, Dohren, Donnern, Düring, Elfershude, Fleeste, Frels- dorf, Frelsdorfermühlen, Freshluneberg, Geestemünde, Geestendorf, Geestenseth, Heerstedt, Hetthorn, Heverhöfen, Holte, Lanhausfen, Lohe, Lorstedt, Meyerhof, Neffe, Nückel, Osterndorf, Schiffdorf, Sellstedt, Stinstedt, Stotel, Taben, Wachholz, Wehdel, Wehldorf, Welle, Wellen, Westerbeverstedt, Wollingît, Wulsdorf.

Amtsgeriht Hagen. Aus dem Kreise Lehe: Amt Hagen.

Amtsgericht Hoya. Aus dem Kreise Hoya: Amt Hoya.

Amtsgericht Lehe. Aus dem Kreise Lehe: Amt Lehe mit Aus- {luß des zum Amtsgericht Geestemünde gelegten Theils.

Amtsgericht Lesum. Aus dem Kreise Osterholz: Aus dem Amte Blumenthal: Gemeindebezirke Aumund mit Aus\{luß der

Ortschaft Lobbendorf, Borhshöhe, Brundorf, Burgdamm, Eggestedt, i

Erve, Friedrihsdorf, Grohn, Holthorst, Lesum, Lesumstotel, Leuchten- burg, Löhnhorst, Neuschönebeck, Platjenwerbe, St. Magnus, Schöne- beck, Stendorf, Stubben, Voraumund, Wollah.

Amtsgericht Lilienthal. Aus dem Kreise Osterholz: Amt Lilienthal.

Amtsgericht Nienburg. Aus dem Kreise Nienburg: Stadt-

bezirk Nienburg; Amt Nienburg. : 5 Aus dem Kreise Osterholz: Amt

_ Amlsgeriht O ster holz. Osterholz. S Amtsgeriht Rotenburg. Aus dem Kreise Rotenburg: Amt Rotenburg mit Aus\{chluß des Gemeindebezirks Steinfeld, Amtsgericht Stolzenau. Aus dem Kreise Nienburg: Amt Stolzenau. Amtsgeriht Sulingen. Aus dem Kreise Diepholz: Amt

Sulingen. Amtsgericht Syke. Aus dem Kreise Hoya: Amt Syke. Amtsgericht U chte. Aus dem Kreise Nienburg: Amt Uchte. Amtsgericht Verden. Aus dem Kreise Verden: Stadtbe:irk Verden. Amt Verden, : Amtsgerit Walsrode. Aus dem Kreise Fallingbostel : Amt

Fallingbostel, : - (Fortseßung folgt.)

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der seitherige Kreis-Physikus Dr. Ernst Braun zu Stuhm ist zum Kreis-Wundarzt des Stadtkreises Trier er- nannt worden.

Justiz-Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 28. Juli 1879, be-

treffend das Geschäftsjahr und die für die erste

Einrichtung der neu gebildeten Gerichte erfor- derlihe Geshäftsvertheilung.

Unter Bezugnahme auf die Vorschriften des 8. 20 des Einführungsgeseßes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesete, der §8. 59 bis 62, 64, 78, 87, 97, 121 des Deutshen Ge- rihtsverfassung8geseyes und der §8. 23, 92 des Ausführungs- geseßes zu demfselben vom 24. April 1878 wird von dem Justiz-Minister Folgendes bestimmt:

/ S 1.

Das Geschäftsjahr is das Kalenderjahr.

Der Zeitraum nom 1, Oktober bis zum 31. Dezember d. «5. gift als erstes Geschäftsjahr. :

Die besonderen zur Ausführung des §. 2 des Einführungs- geseßes zur Deutschen Strafprozeßordnung erlassenen Be- stimmungen (§. 6 der, allgemeinen Verfügung vom 22. Zuli d. J., Just.-Min.-Vl. S. 195) werden hierdurch nit berührt.

9

Für die erste Einrichtung der Landgerichte, der Ober- Landesgerichte und der bei einem Amtsgerichte gebildeten

Strafkammer exfolgt die Bestimmung der Zahl der zu bildenden Kammern und Senate, die Geschäftsvertheilung, die Bestimmung ver Mitglieder der Kammern und Senate, so- wie der regelmäßigen Vertreter der Mitglieder, ingleichen die Bestimmung der Untersuchungsrichter durch die Vorstands- beamten der Appellationsgerichte, zu deren Bezirk der Siß der neu gebildeten Gerichte gegenwärtig gehört, in Betreff des t 1h 1, in Berlin durch den Präsidenten des Stadt- erichts h Wird in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember d. J. eine Aenderung der getroffenen Bestimmung erforderli, fo erfolgt dieselbe dur den Prôäsidenten des Gerichts, für die bei einem Amtsgericht gebildete Strafkammer durh den Prä- sidenten des Landgerichts.

Die Bestimmung über die Vertheilung des Vorsißes in den Kammern und Senaten für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember d. J, bleibt dem Präsidenten des Ge- richts vorbehalten. a

Bei Bestimmung der Zahl der zu bildenden Kammern und Senate und der Zahl der den einzelnen Kammern und Senaten zu überweisenden Mitglieder is zu beahten, daß ein Vorsißender in mehreren Kammern den Vorsiß führen kann, daß die Zahl der einer Kammer oder eineni Senate zu über- weisenden Mitglieder geseßlich nicht bestimmt ist und daß jeder Richter zum Mitgliede mehrerer Kammern ernannt werden kann. FJnsbesondere wird darauf hin-

ewiesen, daß nur bei wenigen Landgerichten die Strafsachen

1e zahlreich sein werden, daß nit Mitglieder der Strafkam- mern zugleich als Mitglieder der Civilkammern bestimmt wer- den könnten. Auch der Untersuhungsrichter wird bei den kleineren Landgerichten der Regel nah mit zu den Geschäften einer Civilkammer herangezogen werden können.

Bei der für das Ober-Landesgericht zu treffenden Anord- nung ist in erster Reihe auf eine thunlichst baldige Erledigung der anhängigen Strafsachen Bedacht zu nehmen.

8. 4.

Etwaige Hülfskammern oder Hülfssenate werden in der Negel erst einige Zeit nach dem 1. Oktober d. J. zu bilden sein, sobald fich ‘das Bedürfniß nah Lage der Geschäfte mit Sicherheit übersehen läßt. Jnsoweit die im §8. 2 bezeichneten Vorstandsbeamten jedoch für einzelne Gerichte ausnahmsweise die fsofortige Bildung von Hülfskammern oder Hülfssenaten für nothwendig erachten, sieht der Justiz-Minister den bezüg- lichen, näher zu begründenden g IMITGEN entgegen.

Die definitive Geschäftsverrheilung bei den mit mehreren Richtern beseßten Amtsgerichten erfolgt, soweit niht die Thä- tigkeit einer bei dem Amtsgericht gebildeten Strafkammer oder einer Kammer für Handelssachen oder Justizverwaltungs- geschäfte in Frage stehen, durch das Präsidium des Land-

gerichts; sie kann daher vor dem 1. Oktober d. J. nicht be- wirkt werden, Die hinsichtlih dieser Geschäftsvertheilung er-

forderlichen vorläufigen Anordnungen sind von den Vor- standsbeamten der Appellationsgerichte zu erlassen, zu deren Bezirk der Siß der demnächstigen Än:tsgerichte gegenwärtig gehört. Für das Amtsgericht 1. in Berlin erfolgt die vor- E Geschäftsvertheilung durch der. Präsidenten des Stadt- gerichts.

Die erlassene vorläufige Anordnung ist für das Amts- gericht so lange maßgebend, bis die Geschästsvertheilung durch das Präsidium des A. festgestellt ist.

g

Je V. Die Bestimmung der Vorsißenden der bei einem Amts- gericht gebildeten Strafkammer und der Richter, welche bei den mit mehreren Richtern beseßten Amtsgerichten die allgemeine Dienstaufsicht zu führen haben, bleibt besonderen Anordnunzen vorbehalten, und wird hierüber den Vorschlägen der Vor- standsbeamten der Appellationsgerichte bis zum 15. August d. J. entgegengesehen. Sd

Die Vorschriften der §8. 2 bis 5 finden auf die Kammern für Handelssachen keine Anwendung. Berlin, den 28. Juli 1879. Ver Justiz-Minister. Jn dessen Vertretung : von Schelling. An sämmtliche Justizbehörden.

Ministerium der öffentlihen Arbeite:

Der bisherige Kreisbaumeister Albrecht Meyden- bauer zu Meschede ist zum Königlichen Bau-Jnspektor er- nannt und demselben die Bau-Jnspektorstelle in Marburg verliehen worden.

Abgereist: Der Präsident des Bundesamtes für das Heimathwesen König nah der Schweiz.

Die Nummer 31 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8657 den Nachtrag zu dem am 12. Juni 1868 ab- geshlossenen Staatsvertrage zwishen Preußen und Hessen, in Betreff der Herstellung der Eisenbahnen von Gießen nach Gelnhausen, von Gießen nach Fulda und von Hanau nah Friedberg. Vom 7. Januar 1879; und unter

Nr. 8658 die Ministerial-Erklärung, betreffend die Ver- längerung des Vertrages zwischen Preußen und Oldenburg vom 7. Oktober 1868 wegen der Zoll- und Steuerverhältnifse des Fürstenthums Lübeck und der mit demselben zusammen- hängenden oldenburgischen Gebietstheile vom 1. Januar 1880 an. Bom 5. JUnt 1879.

Berlin, den 7. August 1879.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt.

Anzeige, betreffend die Veröffentlihung der von der Königlichen Landes-Auf- nahme ausgeführten Vermesjungen in den Großherzogthümern Mecklenburg - Schwerin und Metcklenburg - Strelit, sowie auf dem Gebiete der freien und Hansestadt Lübe, im Maß stabe 1 : 25,000 der natürlichen Länge.

Nachdem in Folge Ucbereinkommens der betreffenden hohen Re- gierunaen verfügt worden ift, daß die im Jahre 1877 ausgeführten Vermessungen der Königlichen preußischen Landes-Aufnahme in den Großherzogthümern Mecklenburg-Sch{werin und Meclenburg-Strelitz, sowie auf dem Gebiete der freien und Hansestadt Lübeck im Maf- stabe des Originals 1 : 25 000 der natürlihen Länge mittelst Lithographie veröffentlicht werden sollen, wird hierdurch angezeigt, daß bis jeßt nachbenannte 23 Blätter erschienen sind:

Fisher-Buden, Mürit, Alt-Gaarß, Brunshaupten, Doberan, Warnemünde, Bentwish, Warnkenhagen, Gr. Klüß-Löved, Kaltens- bof, Travemünde, Kalkhorst, Hohenkirhen, Kirchdorf, Neuburg, Kirch-Mulsow, Lübeck, Schönberg i./M., Mummendorf, Greves- mühlen, Wismar, Zurow und Warin.

Diese Blätter, welche si aus\{ließlich auf ciner neuen Trian- gulation, bezw. topographishen Aufnahme gründen, ent- halten außer der vollständigen Situationszeichnung (Gewässer, Wiesen, Moore, Hutungen, Wälder, Gärten, Eisenbahnen, Wege, Ortschaften, Höfe, Häuser, Mühlen 2c.) eine reiche Nomenclatur, sowie auch die aequidistanten Niveau-Kurven (Horizontalen) von 5 zu 5 Meter Vertikal abstand und zahlteiche Höhencoten. Alle mit N. B, (Nivellemesats-Bolzen) bezeichneten Höhen gründen sich auf cin von der trigonometrischen Abtheilung ausgeführtes geo metrisches Präcisions-Nivellement. Die Niveau- Kurven sind bei 20, 40, 609, £0, 109 Meter 2c. verftärkt.

Jedes der lithographirten Kartenblätter enthält dur{schnittli eine Fläche von 2,2 geogr. Quadratmeilen. Der Preis eines Blattes beträgt Eine Mark und kann dasselbe nah vorgängiger Bestellung durch jede Buh- und Kunsthandlung bezogen werden, ohne daß der Käufer verpflichtet ist, mehr als ein Kartenblatt dieses Werkes zu nehmen. Der General-Kommissionsdebit is der Simon Schroppf\chen Hof - Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen. Die übrigen Blätter, soweit sie der Vermessung des Jahres 1877 angehören, werden successive noch im Laufe dieses Sommers erscheinen. )

Berlin, den 6. Auguít 1879,

Königliche Landes-Aufnahme. Kartographische Abtheilung.

Geerz, Oberst und Abtheilungs-Chef.

Nichtamlkliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 7. August. Der Senat der Königlichen Akademie der Künste hierselbst hielt am 3. August d. F. wie alljährlich eine öffentliche Sigßung zum Gedähtniß Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelms Ill, ab, welhe um 111/, Uhr Vormittags von dem Professor C. Beer, als Stellvertreter des zur Zeit beurlaubten Präsidenten der Afa- demie, mit einem Hinweis auf die Veranlassung der Feier eröffnet wurde. Die Wände des langen Saales des Akademie- gebäudes, in welchem die Sißzung unter Anwesenheit eines zahl- reic;en Publikums stattfand, waren mit den Studienarbeiten der Schüler der hiesigen Akademie der bildenden Künste geziert, während in den anstoßenden Räumen die Arbeiten der hie- sigen sowie der auswärtigen Provinzial-Kunst- und Gewerk- schulen ausgestellt waren. Den Hintergrund des langen Saales s{hmückte eine die Büsten König Friedrih Wilhelms II1. und Kaiser Wilhelms umgebende Gruppe von Lorbeerbäumen.

Die Vertreter des Ministeriums der geistlichen, Unter- richts- und Medizinal-Angelegenheiten waren dur dié fast

gleichzeitig in der Königlichen Universität stattfindende Gedächt- nißfeier am Erscheinen verhindert.

Der erste ständige Sekretär der Akademie, Geheime Re- gierungs-Rath Dr. Zöllner, erstattete den Jahresbericht, in welchem er zunächst unter dankbarer Betonung der huldvollen Pflege und Förderung, welche die Jnteressen der Akademie stets an Allerhöchster Stelle gefunden , insbesondere auch dem Dank Ausdru gab, welchen die Akademie ihrem vor Kurzem aus dem Amt geschiedenen Kurator, dem Staats-Minister Dr. Falk, für die während seiner siebenjährigen Amtsführung der Akademie unausgeseßt in wohlwollendster Weise erwiesene thatkräftige Fürsorge schulde. Aus der Fülle des Materials, welches der Fahresberiht brachte, heben wir folgende Einzelheiten hervor:

Als Präsident der Akademie fungirte auch während des abgelaufenen Geschäftsjahres in Folge stattgehabter Wiederwahl der Geheime Regierungs-Rath Hitig, als dessen Stellvertreter der Professor C. Beer, als Vorsitzender der musikalischen Sektionen des Senats und der Mitgliederversammlung der Ober-Kapellmeister Taubert. Zu neuen Mitgliedern des Se- nats wurden berufen an Stelle des in Folge seincr Beförderung zum Ministerial-Direktor ausgeschiedenen Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Raths Lucanus der Geheime Ober-Regierungs- und vortragende Nath de la Croix und außerdem auf Grund des §. 6 des provisorishen Statuts der Direktor der König- lichen National-Galerie Dr. Jordan. Aus dem Kreise ihrer ordentlichen Mitglieder verlor die Akademie durch den Tod den Professor Friedrih Eduard Meyerheim (gest. am 18. Ja- nuar 1879 zu Berlin), den Baurath Hermann Friedrich Wäsemann (gest. am 28. Januar 1879 zu Berlin) und den Professor Gottfried Semper (gest. am 15. Mai 1879 zu Nom), von deren Lebensgang und künstlerischen Leistungen in kurzen Zügen ein charakteristisches Bild gegeben wurde. Diesen Verlusten gegenüber führten die im Fanuar d. J. statutenmäßig vollzogenen Neuwahlen der Akademie nur zwei Mitglieder zu, nämlich die von der Sektion für die bildenden Künste gewählten beiden Architekten Adolf Heyden, Königlicher Baumeister in Berlin, und Alphonse Balah, architecte du roi in Brüssel, während die Wahlversammlung der musikalishen Sektion resultatlos verlief.

Die allgemeine Akademie der bildenden Künste unter der Leitung ihres Direktors, Professors A. von Werner, zählte in dem vorigen Wintersemester 199, in dem eben beendeten Sommersemester 168 Schüler; die unter der Direktion des Professors Gropius stehende Kunst- und Ge- werks{Gule im vorigen Wintersemester 585, im letzten Sommersemester 462 Schüler. Außerdem war bei der leßteren im Wintersemester ein besonderer Kursus zur Ausbil- dung im Zeichnen für Gemeindelehrer eingerichtet, an welchem 86 Schüler theilnahmen. Bei der Hochschule für Musik, Ab- theilung für musikalishe Kompositionen, belief sich die Zahl der Schüler im Wintersemester auf 26, im Sommersemester auf 32, während die Abtheilung für ausübende Tonkunst unter Leitung des Professors Dr. Joachim im Wintersemester von 225, im Sommersemester von 220 Schülern besucht wurde, ungerehnet die Mitglieder des Chors der Hochschule.

Die im vorigen Jahre vom 1. September bis 3. No- vember stattgehabte 52. akademische Kunstausstellung erfreute sich einer lebhaften Betheiligung Seitens der ausstellenden Künstler wie des Publikums. Ausgestellt wurden 1116 Kunst- werke gegen 1087 im Vorjahre; die Ziffer der zahlenden Be- sucher belief sih auf 95 473 gegen 92771 im Vorjahre; ver- kauft wurden im Ganzen 132 ausgestellte Gegenstände zum Gefammtpreise von 158690 #, in dem voraufgegangenen Jahr nur 125 Kunstwerke zum Gesammtpreise von 134 055 A

Von den bei der Akademie in diesem Jahre stattaechabten Preisbewerbungen war die der Meyerbeershen Stiftung für Tonkünstler, ohne Unterschied des religiösen Bc- kenntnisses, ebenso wie die der ersten Michael Beerschen Stiftung, nur für Bekenner jüdisher Religion (in diesem Jahre für Bildhauer bestimmt), resultatlos verlaufen. Dagegen wurde der Preis der Ik. Michacl Beerschen Stiftung (für Maler ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses) unter drei Konkurrenten dem Maler Max Krusemark in Berlin, und der ebenfalls in diesem Jahre für das Fah der Malerei bestimmte Preis der von Rohrschen Stiftung unter vier Be- werbern dem Maler Paul Borgmann in Karlsruhe zu- erkannt.

ZU der für das Fah der Architektur eröffneten Kon- kurrenz um den von Sr. Majestät dem König Friedrich Wilhelm I1IT. gestifteten großen Staatspreis waren 6 Be- werber zugelassen, unter denen der Preis dem Bau- führer Julius Andree hierselbst zuerkannt worden ist, während für eine von dem Architekten Georg Trenzen in Aachen ein- gereichte Konkurrenzarbeit eine öffentliche Belobigung ausge- Iprochen wurde.

Den Schluß der Sigzung bildete die Aushändigung der den Schülern der Akademie der bildenden Künste und der hiesigen Kunst- und Gewerkschule zuerkannten Preise durh den Vorsißenden, deren amtliche Bekanntmachung demnächst er- rolgen soll.

_— Am 3. d. M. is hierselbst der Geheime Hofrath Giehrah, Vorsteher der Geheimen Registratur des Aus- wärtigen Amtes, verstorben. Derselbe hat während eines mehr als fünfzigjährigen Zeitraums im Staatsdienste gestan- den und seine ganze Dienstzeit hindurch dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Auswärtigen Amte an- gehört. Das Auswärtige Amt verliert in ihm einen seiner be- währtesten Beamten, welcher die ihm anvertraute Stellung mit musterhafter Pflichttreue und unermüdlihem Diensteifer aus- gefüllt hat. Als er vor Kurzem sein Jubiläum feierte, war er zwar bereits durch Krankheit gehindert, dasselbe in voller Rüstigkeit zu begehen, aber er konnte ih der mannigfachen Zeichen der Anerkennung, die ihm dabei zu Theil wurden, noh erfreuen. Seitdem hat das Leiden zugenommen, dem er nunmehr erlegen ist. Wer ihn in seiner Wirksamkeit gekannt hat, wird ihm ein ehrendes Gedächtniß bewahren.

Die im §. 391 A. L. R. Th. I1. Tit. 1. ausgesprochene Regel, daß wegen voreheliher Schulden das güter- gemeinschaftlihe Vermögen der Eheleute haftet, unter- liegen, nah einem neuerdings ergangenen Erkenntniß des Ober-Tribunals, auh Wechselshulden, welhe von einem der Gatten vor der Ehe kontrahirt worden, jedoch kann niht wegen einer vorehelihen Wechselshuld des einen Ehe- galten gegen den anderen im Wechselprozesse geklagt werden, weil die weselmäßige Verpflichtung auch bezüglih des Ver- mögens nur Diejenigen trifft, welhe die Wechselurkunde mit unterzeichnet haben, oder die von denselben rehtsgültig ver- tretenen Personen, oder die Erben der Unterzeichner.

Vayern. München, 5. August. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer erledigte heute zunächst die weiteren Artikel des Geseßentwurfs, betreffend das Gebührenwesen; Yiodifikationen, welhe eine Minderung der Erträgnisse der Gebühren zur Folge hätten, wurden nah längerer Debatte abgelehnt und der Geseßentwurf mit bloß einer vom Abg. Stobäus beantragten Aenderung nach den Beschlüssen der Geseßgebungs-Ausschüsse der beiden Kammern mit 135 Stimmen (einstimmig) angenommen. Hierauf ward der Geseßentwurf, betr. eine Pensions-Anstalt für die Wittwen und Waisen von Advokaten, vom Staats-Minister der Justiz begründet und ohne Debatte in erster und zweiter Berathung einstimmig angenommen. Der Gefeßentwurf, betr. die Én t- sheidung von Kompetenzkonfliklen zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, wurde dann ebenfalls vom Staats- Minister der Justiz mit einigen Bemerkungen zur Annahme empfohlen und auch in erster und zweiter Berathung ohne Debatte, ín Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Kammer der Reichsräthe einstimmig angenommen. Der Staats-Minister von Pfrezschner beantwortete sodann die vom Abg. Völk bezüglih des Anschlusses der Memminger Bahn an die württembergische Allgäu-Bahn in Leutkirchen gestellte nterpellation im Wesentlichen dahin, daß die bisherigen Schwierigkeiten, die der Verwirklihung des Anschlusses ent- gegen standen, in der Frage des Kostenpunktes und der Ver- legung des Bahnhofes von Memmingen zusammenlaufen, Und das hierüber eine Vereinbarung noch ausstehe. Morgen wird die Eisenbahndebatte fortgeseßt werden.

_— 6. August. (W. T. B.) Der Landtag wird vor- aussihtlich am 9. d. M. vertagt werden. Die Wiederein- berufung desselben soll am 29. September erfolgen.

Desterreich-Ungarn. Wien, 6. AUgUs (W. D: B.) Nach d.n bisherigen Dispositionen wird der Kaiser Franz Josef am 9. d. um 4 Uhr Morgens von Z\{l abreisen und bis zum 10. d. M. Mittags in Gastein verbleiben.

Nach Meldungen der heutigen Morgenblätter aus Prag gilt die Frage der Beschikung des RNeichsrathes durch die Czechen als gelöst. Ein bezüglicher Antrag auf Be- schickung des Reichsrathes soll einer demnächst einzuberufenden Versammlung sämmtlicher czechishen Reichsraths- und Land- tags-Abgeordneten vorgelegt werden. Die Annahme desselben wird für unzweifelhaft erachtet.

Die „Polit. Corresp.“ theilt ein Schreiben aus Sophia vom 29. Juli mit, nah welchem der Fürst Alexander den Antrag des Ministers des Jnnern Burmoff wegen Verhängung des Belagerungszustandes für Rasgrad, Uesküb, Vsmanbazar und Eskidjuma erst annahm, nachdem der Ministerrath in zwei Sizungen alle Gründe für und gegen erwogen und gleichzeitig der Minister des Aeußern beauftragt worden war, ein Circularschreiben an die Pforte und an die Garantie- mächte zu richten, worin erklärt wird, daß der Be- lagerungszustand eine rcin polizeiliche Maßregel ohne politishe Bedeutung sei. Der Minister des Fnnern instruirte die Bezirksgouverneure, daß die Negierung im Jnteresse des Verkehrs und des Handels einige Distrikte in den Ausnahmezustand versetzte, hoffend, mit Unter- stüßung der Bevölkerung decn normalen Zustand baldmöglichst herzustellen. Ueber den neuesten Stand des türkischen Hai- duktenwesens berichtet das Schreiben, daß größere Banden in das {wer zugängliche Gebirge von Deliorman gezogen sind. Die Regierung dirigirte dahin eine Miliz- Abtheilung und soll beabsichtigen, die Fnsurgenten durch Umzingelung aushungern zu lassen.

Großbritannien und Jrland. London, 4. August. (Allg. Corr.) Jhre Königlihe Hoheit die Herzogin von Connaught (Prinzessin Louise Margarethe von Preußen) überreichte am Sonnabend in Portsm outh dem daselbst statio- nirten 2. Bataillon des 12. Regiments eine neu e Fahne. Jn der Begleitung Jhrer Königlichen Hoheit befanden si ihr Gemahl, Se. Königliche Hoheit der Herzog von Connaught, der Herzog von Edinburgh, Prinz Ludwig von Battenberg und die Prinzen Eduard und Gustav von Sachsen-Weimar. Mit der Ueberreichung der Fahne verknüpfte die Herzogin eine kurze Ansprache an die Truppen, welche leztere mit einem drei- maligen Hurrah erwiderten. Der Herzog und die Herzogin von Connaught, sowie die übrigen Fürstlihen Herrschaften begaben sich hierauf nach Osborne zu einem Besuche Jhrer Majestät der Königin.

Die Berichte der neuesten Kappos von Mitte Juli nehmen mit großer Zuversicht die Beendigu ng des Zulukrieges als eine Thatsahe an. Cetewayo sci von allen seinen Häuptlingen verlassen und irre flüchtig mit seinen Weibern und wenigen Anhängern im Ngomegebirge umher, die Zulu-Häuptlinge beeilen sih, mit den Engländern Frieden zu machen: das ist der Kern des Jnhalts der neuesten Nachrichten. Sir G. Wolseley kam am 7. Zuli in Port Durnford an und ließ sofort die Häuptlinge der Zulus einladen, mit ihm im Emangwene - Kraal zusammenzutreffen. Am 12. war eine Anzahl Kaffernhäupt- linge im Lager von Port Durnford, um ihre Unterwerfung anzuzeigen. Sir G. Woljeley belobte sie wegen dieses Ent- {lusses und versicherte ihnen, daß er nit mit den Zulus Krieg führe, sondern mit dem Könige, dessen grausames Ver- fahren und Kriegseinrihtungen beseitigt werden müßten. Cetewayo habe aufgehört, König zu sein. Er (Sir G. Wol- seley) wolle das Land in Frieden ordnen, und deshalb bitte er die Häuptlinge, in sieben Tagen mit ihm zusammen- zutreffen, um seine endgültigen Beschlüsse zu verneh- men. Msopo, ein einflußreiher Häuptling, antwor- tete: die Zulus hätten jeßt kein Haupt, sie wüß- ten niht, wohin sie gehen sollten. Einen Schwarzen wollten fie nicht wieder zum Könige haben , sondern sie wünschten einen weißen König, und zwar John Duun. Der große weiße Häuptling (General Wolseley) habe sie groß- müthig behandelt; die Worte, die er gesprochen, seien gute Worte, sie würden über das Land fliegen. Alle Häuptlinge in Emangwene zu versammeln sei er niht im Stande, aber sie wollten die Ohren und Augen (die Anführer) aller Stämme von der Küste bis Lucia Bai herbeibringen. Wahrscheinlich wird das Zululand in mehrere große Herr- schaften getheilt werden, an deren Spiße eingeborene Häupt- ¿De gestellt werden, die in ein Vasfallenverhältniß zu England reten.

Lord Chelmsford fehrt nach England zurück. Die Bewegungen seiner Armee sind dur heftige Regengüsse be- einträhhtigt worden. Sir G. Wol seley is bemüht, die jeßt überflüssig ersheinende Truppenstärke zu vermindern. Ein-

geborene Bataillone werden aufgelöst und das Transport- \hiff „Egypt“ mit den an Bord befindlihen Truppen von Port Durnford sofort nah der Kapstadt zurückgeschickt. Die zweite Division unter Wood ist aus der Nachbarschaft von Ulundi in das Thal des oberen Upoko zurückgekehrt. Bis die politishen Verhältnisse geordnet sind, sollen die Truppen noch möglichst weit in das Gebiet der Zulus vorgeschoben werden. Auf die Ernährung der Truppen is aber dabei große Nücksiht zu nehmen.

Aus Simla wird dem „Reutershen Bureau“ unterm 2. d. M. telegraphirt: Die Meldung des „Globe“, daß die Cholera große Sterblichkeit im 10. Husaren-Regiment, fowie im 17, Fnfanterie-Regiment verursacht habe, Entbehrt der Begründung. Seit den leßten sieben Wochen il tein A in dem 10. Husaren-Negiment vorgekommen. Die Cholera herrschte in beiden Regimentern, im 10. Husaren- Regiment sogar in hohem Grade, als sie im Peschawurthale stationirt waren, jeßt aber is dieser Distrikt gänzlich srei von Krankheit.

_„ Die „Gazette of JFndia“ veröffentliht eine im Con- seil g:faßte Nejolution des General-Gouverneurs, der zufo!ge der _Vize-König wegen des Standes der Finanzen be- {lossen hat, cine beträchtlihe Anzahl von Beamten des Departements jür öffentliche Arbeiten zu entlaffen.

7. August. (W. T. B.) Bei dem gestern imMansion- House stattgehabten Lordmayors-Banket zu Ehren des Kabinets war kein Vertreter der auswärtigen Mächte zugegen. Auf einen Toast auf das Ministerium erwiderte Earl Beaconsfield: Als er zum leßten Male bei dem Lordmayors:Banket gesprochen habe, schienen die Angelegen- heiten tritish auszusehen. Unsere Gegner beshuldigten uns, einen völlig unpraktishen Vertrag geschlossen zu haben, cbenso daß wir unter dem Voxwande, cine wissenschaftliche Grenze in Fndien zu sichern, das Land in einen unheilvollen Krieg verwidelt hätten. Jener unpraktische Vertrag is jetzt voll- fommen ausgeführt. Jm gegenwärtigen Augenblicke ist, glaube ih, troß wiederholter gegentheiliger Prophezeihungen fein russisher Soldat mehr in dem Gebiete des Sultans. (Beifall. ) Der Kaiser von Nußland hat seine Verpflichtungen ehrenvoll und würdevoll erfüllt und kooperirt in diesem Augenblick mit dem englischen Gouvernement und den übrigen Mächten in den Bestrebungen, den Frieden zu sichern und zu erhalten. (Bei- fall.) Es werde gejagt, die Türkei führe ihre Verpflichtungen nicht ebenso treulih aus, daher seien die Reformen niht verwirkliht worden. Un e fi Nu ge- recht, wenn man erwäge, daß die Türkei eri Jett wenigen Tagen von der JFnvasion frei sei, und daß der Sultan seit dem Abschlusse des Berliner Vertrages bei der Umbildung der Provinzen auf zahlreichere schwierigere Fragen gestoßen fei, als wahrscheinli irgend ein anderer Monarch in der gleichen Zeit. (Beifall.) Gegenwärtig ist nichts weiter über den Berliner Vertrag zu sagen. Der Vertrag hat seinen Platz unter den Kapitalurkunden eingenommen , welche die Sicherung des allgemeinen Friedens bezwecken. Falls Ge- fahren und Schwierigkeiten in denjenigen Ländern, auf welche sich der Vertrag besonders bezieht, wieder entstehen sollten, \ wird man, glaube ih, in den Bestimmungen dieses Vertrages für alle Eventualitäten genügende Hülfsquellen finden.

Was die Sicherung einer wissenschaftlichen Grenze in Indien angehe, so sei der Zwet mit fast beispielloser Prä- zision und Schnelligkeit erreiht worden; man werde bald er- fahren, daß auch in Südafrika eine befriedigende Lösung aller ¿Fragen erfolgt sei. i

Die gedrüte Lage des Handels, die seit vier Jahren alle civilisirten Länder heimgesucht habe, sei leider noch nit beendigt. Eine der sekundären Ursachen für dieselbe sei die rüdfitèlose Spekulation. Aufmerksame Beobachter würden seit einiger Zeit Zeichen einer Besserung gesehen haben ; wür- den diese Zeichen durch reichlihe Ernten unterstüßt, so sei Hoffnung vorhanden, dasz die dunkelste Stunde vorüber sei.

Spanien. Madrid, 6. August. (W. T. W.) Se. Majestät der König wird morgen mit der Leiche der JFn- fantin Maria del Pilar im Escorial eintreffen.

In Xeres sind 7 Sozialisten verhaftet worden, welche im Verdacht stehen, Ernten in Brand gesteckt und Heerden weggetrieben zu haben.

Italien. Genua, 5. August. (W. T. B.) Zhre Maje- stäten der König und die Königin sind von hier nah

tonza abgereist. Beim Abschiede sprachen dieselben sich dem Sindaco gegenüber über den ihnen zu Theil gewordenen glänzenden Empfang schr anerkennend aus.

Griechenland. Athen, 7. August, (W. T. B.) Ein Dekret des Königs seßt die Vornahme der Neuwahlen für die Deputirtenkammer auf den 5. Oktober fest und beruft die neue Kammer zum 22. Oktober ein.

Türkei. Pera, 5. August. (Presse.) Aarifi Pascha haite noch gestern Abends mit Savfet Pascha eine Konferenz, in der beschlossen wurde, dem Sultan vorzuschlagen, daß Ver- änderungen im Kabinete erst nach Beendigung der Unter- handlungen mit Griechenland vorgenommen werden. Dem srüheren Khedive wurde die Zitadelle auf der Jnsel Rhodus als Aufenthaltsort angeboten.

Amerika. Washington, 3. August. (Allg. Corr.) Mr. Menocol wird sih mit Zustimmung des Marinc-Sekre- tärs und auf Einladung der Regierung von Nicaragua in Kurzem nach diesem Lande begeben, um unter den Auspizien der Nicaraguitischen Regierung die Vermessung der Nicara- guitischen Route für den projektirten interozeanischen Kanal zu vollenden.

Die Verbindung mit Memphis zu Lande und zu Wasser ist gänzlich abgeschnitten worden. Während der abgelaufenen Woche kamen daselbst 26 Todesfälle am gelben Fieber vor.

New-York, 4. August. Fn Folge der im nördlichen Texas herrschenden Dürre geiangt die Baumwolle in diesem Distrikt dieses Jahr früher zur Reife als gewöhnlich, Der Ertrag is ein größerer, da ein größeres Areal unter Anbau genommen worden ist, aber in Folge der Dürre ist die Pflanze kürzer.

Die ergriffenen energischen Maßregeln haben bis jeßt das Umsichgreifen des gelben Fiebers in New-Orleans ver- hindert und in Memphis die bösen Folgen beschränkt. Jn New-York hat sih das Fieber niht gezeigt, ausgenommen bei einigen Personen in den Quarantäne-Stationen, wo gegenwärtig fünf krank darniederliegen, die aus Westindien ankamen. Sämmtliche atlantischen Städte sind frei von der

Epidemie,