1879 / 186 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

zell, Kressenbach, Marborn, Marjoß, Niederzell, Seidenroth; Guts- bezirke Hundêrück, Lindenberg, Marjoß (Oberförsterei), Steinau (Oberförsterei). j Amtsgericht Wächtersbach. Aus dem Kreise Gelnhausen: Stadtbezirk Wächtersbah; Gemeindebezirke Breitenborn, Helfers- dorf, Hellstein, Hesseldorf, Lcisenwald, Neuensmidten, Schlierbach, Spielberg, Streitberg, Udenbain, Waldensberq, Weilers, Wittgen- born, Wolferborn; Gutsbezirke Salmünster (Oberförsterei), Uden- hain, Schloß zu Wächtersba, Weiherhof. : 5 Amtsgeriht Weyhers. Aus dem Kreise Gersfeld: Stadt- bezirk Gersfeld; Gemeindebezirke Abtsroda, Altenfeld, Altenhof, Dalherda, Cberébera, Gackenhof, Giehenbac, Hettenhausen, Kippel- bach, Lütter, Maiersbach, Mosbach, Oberhausen, Poppenhaufsen, Rengersfeld, Nied, Rodenbach, Nodholz, Rommers, Sandberg, Sachen, Schmalnau, Steinwand, Stellberg, Thalau, Weyhers; Gutsbezirk

Geréfeld (Oberförsterei). :

Amtsgericht Windecken. Aus dem Kreise Hanau: Stadt- bezirk Windecken; Gemeindebezirke Eichen, Erbstadt, Kilianstädten, Marköbel, Niederdorfelden, Oberdorfelden, Ostheim, Roßdorf; Guts-

bezirk Beiersröder Hof. (Fortseßung folgt.)

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Kiel, Dr. Volquardsen, is in gleicher

Eigenschaft an die Universität zu Göttingen verseßt worden.

Königliche Bibliothek.

Die Königlihe Bibliothek wird vom 18. August bis 13. September cr. aus Verwaltungsgründen für die öffent- lihe Benußung geschlo}en. Berlin, den 11. August 1879. : Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-Biblioihekar. Lepsius.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Finely in Hadersleben ift zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerihts zu Kiel mit Anweisung seines Wohnsißes in Hadersleben ernannt

worden.

Allgemeine Verfügung der Minister der Just iz

und für Handel und Gewerbe vom 26. U IS79

betreffend die gutahtlihen Vorschläge ZUV OV- nennung der Handelsrichter.

Zur Ausführung des §. 112 des Deutschen Gerichtsver- fassungsgesezes bestimmen die Minister der Justiz und für Handel und Gewerbe Folgendes :

8 L

Die gutachtlihen Vorschläge zur Ernennung der Handels- rihter erfolgen durhch die in Gemäßheit des Geseßes vom 24. Februar 1870 (Geseß-Samml. S. 134) errichteten Han- delskammern. Für die Städte Königsberg, Memel, Danzig, Elbing, Berlin, Stettin, Magdeburg erfolgen die Vorschläge durch die Vorstände der kaufmännischen Korporationen, für die Stadt Altora durch das Kommierzkollegium daselbit.

8 9

S. Ae

Es ist die dreifahe Anzahl der zu ernennenden Handels- richter und stellvertretenden Handelsrichter vorzuschlagen.

Umfaßt der Bezirk einer Kammer für Handelssachen die Bezirke mehrerer vorschlagsberechtigter Organe des Handels- standes, so wird das Vorschlagsrecht unter dieselben nach dem ungefähren Maßstabe der Bevölkerung vertheilt.

In dem anliegenden Verzeichniß ist ersihtlich gemacht, wie viele. Personen von den einzelnen Organen in Vorschlag zu bringen sind.

S D

Die Bestimmung der vorzushlagenden Personen erfolgt durch Wahl. Auf dieselbe finden die für Wahlhandlungen des betreffenden Organs überhaupt geltenden geseßlichen und statutarishen Bestimmungen Anwendung.

Die zu Handclsrichtern und die zu stellvertretenden Han: delsrihtern vorzushlagenden Personen \ind gesondert zu wählen, und ist diese Sonderung in dem Protokolle über die Wahlhandlung ersihtlich zu machen.

8. 4.

Die durch den Ablauf der dreijährigen Amtsdauer erfor- derlih werdende Neuwahl der Handelsrichter und stellvertre- tenden Handelsrichter ist spätestens drei Monate vor diesem Zeitpunkte vorzunehmen.

Jn anderen Fällen der Erledigung der Stelle eines Han- velsrihters oder stellvertretenden Handelsrihters hat die Wahl innerhalb eines Monats, nachdem der Landgerichts-Präsident das zum Vorschlage berechtigte Organ von der Erledigung in Kenntniß geseßt hat, stattzufinden.

S 9,

Je eine Ausfertigung des Protokolls über die Wahl- handlung ist binnen einer Woche nah vollzogener Wahl dem Landgerichts - Präsidenten und dem Regierungs-Präsidenten (Landdrosten) zu übersenden.

Dieselben haben binnen einer ferneren Woche die Aus- fertigung mit einem gutachtlichen Berichte dem Justiz-Minister bezw. dem Minister für Handel und Gewerbe einzureichen.

2 O:

Bei der ersten Einrichtung der Kammern für Handels- sachen sind die Wahlen spätestens bis zum 20. August 1879 vorzunehmen.

Die Ausfertigung des Wahlprotokolls ist statt an den Landgerichts-Präsidenten an den Vorstand (Präsidenten, Di- rektor) des Kollegialgerihts erster Instanz (Stadtgericht, Kreisgericht, Obergericht, Landgericht) zu übersenden, zu dessen Bezirk der Siß der demnächstigen Kammer für Handelssachen zur Zeit gehört. Z

Die Fristen zur Uebersendung und zur Einreichung des Wahlprotokolls (8. 5) betragen drei Tage.

Berlin, den 26. Juli 1879.

Der Minister

für Handel und Gewerbe, Jnt“ Auftrage : STUVe,

Der Justiz-Minister. In dessen Vertretung: von Schelling.

25|Elberfeld .| a. Handeltkammer : zu

Anlage zus 2: Zum Vorschlag der Handelsrichter berechtigte Organe des Handels-

standes und Anzahl der vorzushlagenden Personen.

Anzahl den ein- } zahl der zelnen vorzu- Organen | s{lagen- vorzu- den .| Personen

S8

Ves Zum Vorschlag der Kammern Handelsrichter für | berehtigte Organe des

E Handelsstandes.

zu Stell- vertretern. zu Haudels- __ridtern, zu Stell- vertretern

vertreter. rihtern.

Handels- richter L Stell- zu Handels-

der von |Gesamnmkt:

2. D.

Königs - berg . Memel

n

[] Laufende Nummer.

Vorstand der kaufm. Kor- .| Þporation zu Königsberg [Vorstand der kaufm. Kor- poration zu Memel . [Vorstand der kaufm. Kor- poration zu Danzig . [Vorstand der kaufm. Kor- poration zu Elbing . Vorstand der kaufm. Kor- poration zu Verlin. a, Borstand der kaufm. Oro zu Stet- n b, Handelskammer zu Swinemünde. Stralsund|HandelskammerzuStral-

u Breslau .|Handelskammer zu Bres- Magde -

au.

Bor stand der kaufm. Kor- burg. Altona

Danzig Elbing 5|Berlin.

¡Stettin

.} poration zu Magdeburg Kommerzkollegium zu Allona. Hannover .|Handelskammer zu Han- nover . [Handelskammer zu Sie- gt, Z¡Bielefeld .| a, Handelskammer zu Bielefeld A b, Handelskammer zu Minden N DortmundsHandelskammer zu Dort- mo. L Duiétburg | a. Handelskammer zu Dutoblta : b. Handelékammer zu Mülheim a. d. Ruhr c. Handelskammer zu Wee E a. Handelskammcr zu Bochum (vergl. auch M - Handelskammer zu Essen A . Handelskammer zu PDagenl N. . Handelskammer "zu Iserlohn R . Handelskammer zu Lüdenscheid N . Handelskammer zu Altena . s . Handelskammer zu Qu (wegen Wit- e

2Siegen

Hanau. .|HandelskammerzuHanau Frankfurt |HandelskammerzuFrank- V Ua Aachen. .| a. Handelskammer zul A b, Handelskammer zu Gum c. Handelskammer zu Stolberg N Cöln . .| a. Handelskammer zu Cöln S b, Handeléekammer zu Mülheim a. Rh. . 2|Düsseldorf|Handelskammer zu Düs-

seldorf . Crefeld

| a. Handelskammer zu

Crefeld . N

b, Handelskammer zu

N

Gladbach . e zu Glad- a

Elberfeld j b, Handelskammer zu

armen b. Haudelskammer zu Lennep . i

12 | 12

L

6

8

Solin. 4 Barmen .| a. Handelskammer zu |

h 6

6

: |

Abgereist: Se. Excellenz der Minister des Königlichen Hauses, Staats - Minister Graf von Shleiniß nah Gräfenberg.

Angekommen: Der Direktor im Ministerium der geist- lihen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober-Negierungs-Rath Lucanus von Harzburg.

BVebanutmaoui igen auf Grund des Neihsgeseßes vom 21. Oktober 1878,

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßzes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21, Oftober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß das von J. H. W. Diet in Hamburg gedruckte Flugblatt, auf der einen Seite unter der Ueberschrift „August Geib“ eine Lebensbeschreibung, auf der andern Seite einen Artikel mit der Aufschrift : „August Geib's Leichen- begängniß“ enthaltend, nah §. 11 des gedachten Gesetzes dur die unterzeihnete Landespolizeibehörde verboten U

Berlin, den 9. August 1879. :

Königliches P Eradjun,

von Schlieckmann.

——

Auf Grund der §8. 3, 4 und 6 des Reichsgeseßes vom 21. Oftober 1878, betreffend die gemeingefährlihen Bestre- bungen der Sozialdemokratie, wird hiermit die Kranken- Unterstüzungskasse „Wohlthat“ ir Hausen unter staatliche Kontrole gestellt und Großherzogiicher Bürgermeister Komo daselbst mit der Führung dieser Kontrole beauftragt.

Offenbach, den 6. August 1879.

Großherzogliches Kreisamt Offenbach. von Marquard.

_… BebanntmaGung

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 ‘Ges. Samml. S. 357) sind bekannt gematht :

1) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Januar 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an die Stadtgemeinde Marien- werder bezüglich des behufs Einrichtung eines Crerzierplatzes für die dortige Unteroffizierschule erforderlichen Terrains, durch das Anmts- blatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder No S 13 ausgegeben den 8, Februar 1879;

2) das Allerhöchste Privilegium vom 9. Januar 1879 tegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Kreises Löbau bis zum Betrage von 60000 4 Reichswährung VI, Emission durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 9 S. 61 bis 63, ausgegeben den 27. Februar 1879;

3) das unterm 2. Apuil 1879 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wiesengenossenschaft zu Bischoffen, Kreises Biedenkopf, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung ¿u Wiesbaden Nr. 21 S 139 bis 141 au8gegeben den 22. Mai 1879;

4) das Allerhöchste Privilegium vom 2. Mai 1879 weg n Aus- fertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Colberg- Cötliner Kreises im Betrage von 200 000 durh das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöslin Nr. 26 S. 157 bis 159, aus- gegeben den 26. Juni 1879;

_9) der Allerhöcbste Eclaß vom 7. Mai 1879, betreffend die Ver- leibung des Enteignungêrehts an die Gemeinden Jävenitz, Linstedt, Nittergut Linstedt und Linstedterhorst im Kreise Gardelegen bezügli der zum Bau einer Chaussee von Jävenitz über Jäskau und Linstedt bis zur Stendal-Gardelegener Kreisgrenze in der Richtung auf Holz- hausen erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der König- [ichen Regierung zu Magdeburg Nr. 26 S. 237, ausgegeben den 28, Juni 1879:

6) der Allerhöchste Erlaß vom 21. Mai 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungérechtes an die Gemeinde Wülfrath im Kreise Mettmann bezüglih der zum Ausbau der Wegestrecke von Brücke nah Ewalds erforderlichen Grundftücksabschnitte, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. % S. 239, auêgegeben den 21. Juni 1879;

7) das Allerhöchste Privilegium vom 21, Mai 1879 wegen AuLt- fertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Buk im Betrage von 700 000 A durch das Amtsblatt der König- lihen Regierung zu Posen Nr. 28 S. 243/244, ausgegeben den G U LSTO:

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 11. August. Aus Gastein liegen folgende Meldungen vor:

Gastein, 9. August, Nachmittags. Se. Majestät der. Kaiser / Franz, Josef ist heute Mittag wohl- behalten hier eingetroffen und von der Bevölkerung und von den hier anwesenden Kurgästen mit jubelnden Zurufen empfangen worden. Am Eingange des Kurortes waren Ehrenpforten errichtet und jedes Haus mit Blumen und Fah- nen geschmückt. Bei der Ankunft des Kaisers ertönte Glocken- geläute. Se. Majestät nahmen in der Villa Meran Absteige-

quartier.

S0 Ma1ellat dev Kaiser Wilhelm begaben Sih sofort nah der Ankunft des Kaisers Franz Josef mit sämmtlichen Herren des Gefolges zu Wagen nach der Villa Meran und begrüßten Se. Majestät den Kaiser Franz Josef auf das Herzlichste. Nach einer halbstündigen Besprehung fuhren Beide Majestäten zusammen im offenen Wagen nah dem Badeschlosse, wo Se. Majestät der Kaijer Wilhelm Woh- nung genommen haben.

10. August. Jhre Mcjestäten dinirten gestern Nachmittag gemeinschaftlich im Badeschlosse. Am Abend fand eine fest- lihe Beleuchtung des Kurorts und der umliegenden Berge statt, :

Heute früh wohnten Se. Majestät der Kaiser ¿Franz Josef dem Gottesdienste in der katholischen Kirche bei und statteten darauf Sr. Majestät dem Kaiser Wilhelm einen Besuch ab, welchen Allerhöchstderselbe alsbald erwiederten.

Vormittags gegen 11 Uhr trat der Kaiser Franz Josef, von begeisterten Hochrufen der Einwohner wie der Kurgäste

begleitet, die Nücreise an.

An Einnahmen (einschließli der kreditirten Beträge) aus Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs- steuern sind im Reiche für die Zeit vom 1. April 1879 bis zum Schlusse des Monats Juni 1879 (verglichen mit der Ein- nahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 49 059 798 M6 (+ 25 057 577 M6), Rübenzucker- steuer 60 369 M (— 1 021 239 M6), Salzsteuer 7 171 638 M. (+ 152791 M), Tabaks\steuer 329 054 M4 (+ 40 694 M6), Branntweinsteuer 9 878 782 46 (4 160 320), Uebergangs- abgaben von Branntwein 22 480 \ (— 1438 Á), Brausteuer 4 042 165 M (+ 17 232 M), Uebergangsabgaben von Bier 228 052 6 (+ 10000 6) - Summe 70792338 M (1424415 937 M6), Spielkartenstempel 176 093 4 (+176 093 M6). Die zur Reichskasse gelanate Fs - Ein nahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bis Ende Juni 1879: Zölle 41254155 M (+ 17 394 122 M), Rübenzuckersteuer 36 391 991 M (+ 3 112 742 A), Salzsteuer 8 009 376 4A (+ 87835 H), Tabakssteuer 264 375 M (+ 35 596 M4), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 10 849 543 # (— 253 142 M), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 3 623 085 4 (+ 23 174 M), Summe 100 392 525 M (+ 20 400 327 M), Spielkartenstempel (einshließlih der Nachsteuer) 356 192 M (+ 356 192 6).

Ein Hauswirth hat geseglih ein Pfandrecht an den von den Miethern in die Wohnungen seines Hauses eingebrahten Sachen. Dieses Pfandrecht erstreckt sich nur auf die dem Miether eigenthümlich oder seiner Verfügung vollständig unterliegenden Sachen nicht aber auf die vom Miether geliehenen resp. unter suspensiven Bedingungen ge- kauften Sachen. Jn Bezug auf diese Bestimmungen hat das VDber-Tribunal durch Erkenntniß vom 24. cFanuar 1879

ausgesproen, daß der Hauswirth, selbst wenn der Miether ihn durch die falshe Erklärung hintergangen hatte, daß das von ihm eingebrachte Jnventar ihm eigenthümlich gehöre, gar kein Recht gegenüber dem wirklihen Eigenthümer der Sachen, wenn dieser die Sachen wieder an sih nimmt, gel- tend machen kann ; weder kann er die Sachen als Pfand für die Miethe zurückbehalten, noch steht ihm dem wirklichen Eigenthümer der Pfandsache gegenüber der sonstigen gut- gläubigen Pfandgläubigern landesrehtlih zustehende Gegen- anspruch zu auf das, was er dem Verpfänder auf das Pfand wirklich gewährt hat.

Der General - Lieutenant von Morozowicz, Chef der Landesaufnahme, ist von einem mehrwöchigen Urlaub hier wieder eingetroffen.

Als Aerzte haben \ich niedergelassen die Herren : Dr. Hellweger in Greifenhagen, Dr. Hannes in Lehe, Dr. Wagner in Lilienthal, Pr. Kunze in Bahnhof Löhne, Dr. E in Nheindahlen, Arzt Wilh. Bernh. Müller in Bur- \cheid.

Bayern. München, 8. August. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat unter dem 3. d. M. eine Ver- ordnung sanktionirt, durch welche die In rution r den Staatsrath vom 18. November 1825 revidirt wird. Der Staatsrath besteht hiernah unter des Königs unmittel- barer oberster Leitung: 1) aus dem Kronprinzen, sobald die- ser die Volljährigkeit erreicht, 2) aus den in der Residenzstadt anwesenden nacgeborenen volljährigen Prinzen des König- lichen Hauses in der direkten Linie, so oft der König es für gut findet, diese in denselben zu berufen, 3) aus den Ministern, 4) aus ciner mindestens der Zahl der Minister gleihkommenden Anzahl von höheren Königlichen Staats- beamten und Militärs oder sonst vorzüglih würdigen Persönlichkeiten, welche der König zu Staatzräthen er- nenn Me na der netten Verordnung ernannten Staatsräthe erhalten feine Besoldung. Die Pro?okoll- führung im Staatsrath und die Bureaugeschäfte des Staats- raths werden von denjenigen Beamten und beziehungsweise Bediensteten besorgt, welche der Staats-Minister des Jnnern hiermit beauftragt. Der Staatsrath ist die oberste berathende Stelle, in und mit welcher der König die in der Verordnung näher bezeihneten Angelegenhciten in unmittelbare Be- rathung nimmt.

In den Geschäftskreis des Staatsraths gehören, wie es 1 der Bevoronung Veit: „A, Lux Berathung 1) die an den Landtag zu bringenden Gesezentwürfe, einsc{ließlih des Budgets. 2) Die über Geseßentwürfe erfolgten Gesammt- beschlüsse der beiden Kammern des Landtags. 3) Die dur Gesammtbeshluß der beiden Kammern des Landtags an Uns ge- brahten Wünsche und Anträge. 4) Die Organisation der S1aats- behörden. 5) Die Kompetenzkonflikte zwischen Ministerien, sowie die den Geschäftskreisen verschiedener Ministerien ge- meinschastliGen Gegenstände, wenn die einshlägigen Minister sich darüber niht vereinbaren können. 6) Beschwerde- Vorstellungen an Uns über amtliche Handlungen der Mini- sterien, wodur angeblich Kränkungen des Eigenthums oder der persönlichen Freiheit entstanden sind und worüber die Betretung des Rechtsweges nicht zulässig ist, wenn Wir nah vorläufiger Vernehmung desjenigen Ministeriums, zu dessen Wirkungskreis der Gegenstand gehört, das Gutachten des Staatsraths darüber erholen: a. ob die angebrachte Be- schwerde nah der Verfassung und den bestehenden Gesetzen und Verordnungen begründet, und b, in welcher Weise der- selben abzuhelfen sei. 7) Außerdem wichtigere Gegenstände, über welche Wir die Vernehmung des Staatsraths besonders beschließen.“

Der Staatsrath ist zugleih in nachstehenden vier Fällen die oberste entscheidende Stelle, nämlich 1) bei Be- schwerden, welche durch Gesammtbeschluß der beiden Kammern des Landtages über die dur die Staats-Ministerien oder an- dere Staatsbehörden geschehene Verleßung der Verfassung an den König gebracht sind: in Gemäßheit des Tit. X. S. 5 der Verfassungsurkunde, 2) bei Rekursen der Staatsbeamten gegen von den Staats-Ministerien ausgegangene Disziplinarstrafver- fügungen: in Gemäßheit des 8. 15 der IX. Beilage der Ver- fassungsurkunde, 3) bei Nekursen der Advokaten gegen erfannte Disziplinarstrafen in Sachen des administrativen Nessorts, wenn dieselben gegen Erkenntnisse ergriffen werden, welche von den Ministerien nah den Bestimmungen der einschlägigen Verordnung vom 24. März 1816 unmittelbar ausgegangen sind, 4) bei denjenigen Gegenständen, welche nah der in dex Pfalz geltenden Geseßgebung der Entscheidung durch den Staats- rath unterliegen. An der Verwaltung selbst kommt dem Staats- rath kein Antheil zu.

Die Verordnung, welhe mit dem Tage der Ein- führung des Verwaltungsgerichtshofes in Wirksamkeit i Ole m ven Worin Mit hoher Befrie- digung bliden Wir auf die Wirksamkeit, welche der Staatsrath seit mehr als einem halben Jahrhundert ent- faltet hat. Der unwandelbaren Treue und Ergebenheit, mit welcher derselbe Uns und Unseren in Gott ruhenden Vor- gängern gedient der Umsicht und Gründlichkeit, mit welcher r seine Berathungen gepflogen der (Yewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit, mit welher er das öffentliche Necht gewahrt und geschüßt hat, werden Wir Unsere wärmste danfende An- erkennung bewahren. Wir hoffen und erwarten, daß diese hervorragenden Eigenschaften in jenen Männern fortleben, welche dur Unser Königliches Vertrauen fortan zu den Be- rathungen im Staatsrath berufen sind.“

2 U L L Antrag dexr Ge- meindebevollmächtigten auf Abschaffung des obligato- rishen Besuhs der Simultanschulen is vom Magistrat heute mit 13 gegen 8 Stimmen abgelehnt wsrden. :

=— 11 August. (W. D. V) Se. Majestät dexr Kaiser von Desterreich ist gestern Abend hier angekommen und im Palais der Prinzessin Gisela abgestiegen.

Desterreich-Ungarn. Wien, 9, August. Ie 4508 Corresp.“ meldet aus Konstantipol: Dem Ministerrathe wird ein organisches Reglement für sämmtliche Provinzen des Reichs unterbreitet, welches 900 Artikel Umfaßt, von denen 400 die Gensd'armerie und die Miliz be- lreffen.

04 Aus Serajewo, 9. August, wird durch 2 D gemeldet: Die Feuersbrunst is den ganzen Tag über auf ihren Herd lokalisirt geblieben, vereinzelte Wiederausbrüche

wurd:n {nell unterdrückt, die Löscharbeiten sind von dem Militär ununterbrochen fortgeseßt worden. Auf Anordnung des Herzogs von Württemberg ist ein aus Beamten, Militär- personen und Gemeinderäthen bestehendes Hülfscomité zu- sammengetreten, um eine provisorische Unterkunft für die Obdachlosen, sowie Lebensmittel zu beschaffen und Subsfkrip- tionen zu organisiren. Der Kaiser Franz Josef hat 10 000 Gulden zur Linderung der Noth angewiesen. Die Thätigkeit zur Beschaffung von Hülfe und Unterstüßung ist in vollem Gange.

10. August, Schwere Unglücksfälle, die sich bei der großen Feuersbrunst zugetragen hätten, sind bis jeßt glücklicher Weise niht gemeldet, 7 beim Löschen beschädigte Soldaten wurden ins Krankenhaus gebraht. Die Truppen sind, um die Be- völkerung unterzubringen, größtentheils aus der Stadt ent- fernt worden, aus den Militär-Verpflegungsvorräthen wurden sofort Naturalien unter die Bevölkerung vertheilt, um einer Hungersnoth vorzubeugen, die Verpflegung der Truppen ist gleihwohl vollkommen gesichert. Der Herzog von Württem- berg hat eine Kommission zusammenberufen, welche wegen des Wiederaufbaus der Stadt Verfügungen treffen soll.

Großbritannien und Jrland. London, 8. August. (Allg. Corr.) Ein soeben ausgegebenes Blaubuch enthält die Voranschläge über die Einkünfte und Ausgaben Cyperns für das Fiskaljahr 1879/80. Die Einkünfte sind auf 177 233 Pfd. S'erl., die Ausgaben auf 174342 Pfd. Sterl. veranschlagt. Die Ausgaben umfassen u. A. 23 000 Pfd. Sterl. für die Polizei, 11 000 Pfd. Sterl, für den Ober- Kommissarius und die Exekutiv- und geseßgebenden Näthe, und 96 000 Pfd. Sterl. für die der Pforte zu leistende jähr- lihe Zahlung. Für die Anlegung neuer Straßen in 1879/80 sind in dem Budget 28400 und für die Herstellung neuer öffentlicher Gebäude 5000 Pfd. Sterl. ausgeworfen.

Simla, 9. August Q C. B) V englisch-in- dishen Truppen haben mit der Näumung Afgha- nistans begonnen; dieselbe soll nah den bisherigen An- nahmen am 1. September beendet sein. Die englischen Truppen marschiren zunächst nah O

Frankreich. Paris, 8. August. (Fr. C.) Die indirekten Steuern haben für den Monat Juli abermals ein beträchtlihes Plus über die Voranschläge, nämli ein Mehrerträgniß von 20 107 000 Fr. a“ geworfen. Jn erster Neihe haben Enregistrement und Stempel um 9043 000, Zölle um 4 017 000, die indirekten Steuern im engeren Sinne um 6 507 000, Post und Telegraphen um 840 000 Fr. zuge- nommen. Die sieben ersten Monate des «Fahres 1879 haben im Vergleih zu den Voranschlägen des Budgets ein Mehr- erträgniß von 85 776 000 Fr. ergeben.

10. August. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein Dekret, durh welches der General-Sekretär des Ardennen-Departements, Lam bert, welcher in einer auf dem Schüßenfeste in Charleville gehaltenen Rede eine An- spielung auf die Möglichkeit eines Nevanchekriegs gemacht hatte, zur Dispo sition gestellt wird.

Italien. Rom, 8. August. (Ztalie.) Die amtliche Zeitung von gestern Abend veröffentlicht ein Königliches Dekret, welches die Befreiung von der Mahlsteuer zu E des Mais, des Roggens, des Hafers und der Gerste rcge L.

: Jm Ministerium des Fnnern wird eine Neform des Geseßes über die öffentliche Sicherheit vorbereitet.

Bulgarien. Sofia, 10. August, (W. T. B.) Der Ab- gesandte des Sultans, Pertev Effendi, welcher den Be- stätigungs-Berat für den Fürsten Alexander über- bringt, ist gestern hier eingetroffen. Jn der Angelegenheit der Vavrtta - NuUst\{chuker Eisenbahngesellschaft hat die Negierung dem Vertreter der gedahten Gesellschaft erklärt, daß sie auf keinerlei Prüfung dieser Frage eingehen könne, bevor sie nicht in den Besiß aller bezüglihen Original- Urkunden gelangt sei und hiernach die ganze Angelegenheit gründlich erwogen habe. Die Regierung wird, wie man aus Kreisen derselben hört, mit Vorschlägen aller Art in Bezug auf die Vornahme von Vorarbeiten für Eisenbahnbauten, sowie in Bezug auf die bauliche Ausführung derselben förmlih bestürmt, zeigt sich indeß schr zurüchaltend und geht bei allen derartigen Angelegenheiten mit großer Vorsicht zu Werke.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 10. August. (W. D. V) Der „Megierungsbote2 veröffentlicht einen längeren Auszug aus einem vom 2. Juli d. F. datirten Be- rihte über die Verwaltung Östrumeliens dur die russishen Behörden. Der Bericht zählt die von leßteren getroffenen Maßregeln, sowie die dabei überwundenen Schwierigkeiten auf und konstatirt, daß die Vertreter Nuß- lands in Ostrumelien eine friedliche Tendenz befolgt haben.

Amerika. Memphis, 10. 2 Q V) Dié Zahl der hier im Lause der lezten Woche am gelben Fieber Gestorbenen beträgt 29.

Südamerika. Argentinien. Buenos Ayres, 14. Juli. (Allg. Corr.) Der Senat hat die Ratififation des bezüglih Patagoniens mit Chile geschlossenen Ver- trages vom November 1878 verweigert, Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten hat sih bereit erklärt im Amte zu bleiben, Der Kriegs-Minister ist aus dem t - dianer-Feldzuge hierher zurückgekehrt. Ein Telegramm aus Corrientes meldet, daß die Revolution in Para- guay völlig niedergeworfen ist. Vier Nebellenführer werden in Corrientes gefangen gehalten,

Brasilien. Rio de Janeiro, 20. Juli, (Allg. Corr.) Die Berichte über die Lage der Provinzen, die von der Dürre heimgesucht werden, lassen eine Fortdauer des Nothstandes in der nächsten Jahreszeit erwarten.

Die Nr. 50 des „Amtsblatts der Deutschen RNeichs- Post- und Telegrapbenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 2. August 1879, Verpackung der Bunde mit Einschreibbriefen in Packpapier von hellrother Farbe im Verkehr zwischen den Bahnposten untereinander, sowie zwishe1 den Bahn- posten und den größeren Orts-Postanftalten (Postämtern D Bom 2. August 1879, Verrechnung der Gebühren für Zeitungs-Ueberweis- fugen im Wechselverkehr, sowie im Verkehr mit Helgoland und Luxemburg. Vom 2. August 1879. Eröffnung der Eisenbahn Arnstadt- Ilmenau. Vom 6. August 1879. Eröffnung der Eisen- bahnstrecke Niederhohne-Treysa. i

Nr. 32 des „Justiz-Ministerial-Blattt * hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügungen: Bom 1. August 1879, betreffend das Verfahren bei Nequisitionen nah dem Auslande, insbesondere

in Auslieferungsangelegenheiten. Vom 31. Juli 1879, betreffend die Ausführung der 8, 2, 3 der Hinterlegungsordnung. Vom 29, Juli 1879, betreffend die Aufftellung und die Einreichung der Forstdiebstahlsverzeichnisse.

Nr. 13 des Eisenbahn-Verordnungsblatts hat fol- genden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reich8amts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen. Vom 27. Mai 1878, Erla}se des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vont 12. Juli 1679, 11, 8153/IŸ. 4377, betr. die Anwendung des Titel VII. der Gewerbeordnung auf die in Fabriken und Werkstätten der Eisen- bahnverwaltungen beschäftigten rbeiter; vom 15 Sult 1879 B. 1479, betr. die anderweite Ordnung des GBeschäftskreises des früheren Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten; vom 23. Juli 1879, Il, P, 4388, betr. die Zulassung von Zöglingen nicht- preußischer Lehranstalten zum Civil-Supernumerariat bei den preußi- sen Staatseisenbahn-Verwaltungen ; vom 25. S LST9 V, P. 4281, betr. die Benußung der Frachtbriefformular-; vom 29. Juli 1879, IV./IT. T. 4344, betr. Aenderungen des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands; rom 29. SOI S U P 4345 betr. Ausführungsvorschriften zu §. 50 Nr. 7 des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands; vom 29. Juli 1879, Il. 9013/IV, 4839, betr, die Uebernahme der obersten Leitung der Verwaltung der Reich8ecisenbahnen; vom 30. Juli 1879, I[, 8870 V, 4717, betr, die Vereinigung der preuzishen Staatsdruckerei mit der bisher unter Neichsverwaltung befindlib gewesenen vormals von Deckerschen Ge- heimen Ober-Hofbuchdruckerei zu einer Reichésdruckerei. Nachrichten. Rechnungsabschluß des preußishen Beamtenvereins.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlibung:n des Kaiserlichen Gesunds- heitsamts find in der 31, Jabreswocbe con je 1000 Bes wohnern, auf den Jahresdur{sGnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 30,5, in Breélau 322, in Königsberg 24, 7, in Cöln 25,6, in Frankfurt a. M. 17,3, in Hannover 16,9, in Cafsel 22 9, in Magdeburg 29,3, in Stettin 24,3, in Altona 30,6, in Straß- burg 30,3, in München 33,7, in Nürnberg 24,3, in Augsburg 28,6, in Dresden 28,5, in Leipzig 17,5, in Stuttgart 19,2, in Braunschweig 91,2, in Karlsruhe 25 0, in Hamburg 24,1, in Wien 24,3, in Buda- Pest 31,9, in Prag 29,8, in Triest 39,8, in Basel 20,7, in Brüssel 206 in Paris 22,3, in Amsterdam 17,3, in Kopenhagen 21,0, tin Stockholm 21,6, in Christiania 21,6, in St. Petersburg 34,2, in Warschau 23,6, in Odessa 49,7, in Bukarest 34,2, in Rom 24,9, in Turin 30,0, in Athen —, in Lissabon 28,8, in London 194 tin Glasgow 15,6, in Liverpool 16,2, in Dublin 22,9, in Edinburgh 16,6, in Alexandria (Egypten) 42,7. Ferner aus früheren Wochen : in New- Vork 33.9, in Philabelvhia 24,6, in Chicago 25,3, in St. Louis 19,4, in San Franzisko 14,6, in Calcutta 253, in Bombay 304 n Madras 28,3.

Beim Beginn der Berichiswoche herrschten an den meisten deutschen Beobach!ungsstationen westliche, nur in Berlin \üdöstliche und nördliche Luftströmungen, die im Laufe der Woche meist in öôit- lihe umgingen. Um die Mitte der Woche ging der Wind naxh Süd, am Schluz der Woche jedo fast allgemein nach Nordost und Nord- west. Die Temperatur der Luft stieg bedeutend und überstieg an den meisten Stationen das Monatémittel. Negennieders{chläze waren seltener als in der Vorwoche, Gewitter wurden nur vereinzelt beob- achtet. Der in der erften Hälfte der Woche steigende Luftdruck sank um die Mitte der Woche, stieg aber am Schluß derselben wiedcr rasch.

Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren, besonders der deutschen Städte zeigen in der Berichtswoche eine Steigerung der Sterblichkeitsverhältnißzahlen. Für die deutschen Städte stieg die allgemeine Ster blichkeitsverhältnißzahl von 241 der Vorwoche auf 25,8 (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet). Ins- besondere erscheint die Sterblichkeit des Säuglingsalters im Alge- meinen vermehrt, so daß von 10 000 Lebenden, aufs Jahr berechnet, 110 Kinder unter 1 Jahr starben, gegen 103 der vorangegangenen Woche.

Unter den Totefursachen haben die meisten Infektionskrankheiten wieder etwas an Ausdehnung gewonnen, nur Scharlachfieber, Diph- therie und Keuchhusten verliefen milder. Masern herrschen in Ham- burg uxrd Altona, Wien und in mehreren größeren rheinischen Städten (Barmen, Straßburg, Darmstadt, sowie in London). Das Scarlachfieber hat in Danzig und Hamburg einen weniger bösartigen Charakter angenommen, trat dagegen in Gladbach ret intensiv auf. Diphthecisbe Affeftionen wurden meist seltener, namentli sank die Zahl der Todesfälle in Ber- lin erheblich. ÜUnfterleibs- und Flecktyphen zeigen fein wesentli verändertes Vorkommen. Todesfälle an Flecktyphus werden aus Berlin, Posen, Prag, Stockholm j: 1, aus Odessa 2, aus St. Pe- tersburg 5 gemeldet. Rüdcfa.ibfieber erscheinen in Breslau wieder etwas häufiger. In Braunschweig und Ouedlinburg erlag dem- selben j: 1 Person. Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder erfuhren in vielen Städten mehr oder minder größere Stei- gerungen, wie ia Breslau, Hamburg, Altona, Braunschweig, Straßburg, Nürnberg, Wien, Pest, Prag, Brüssel, Stoctholm, St. Pe- tersburg u. a. In Berlin, München, Königéberg, Danzig, Dresden, Warschau war die Zahl der Opfer eine geringere. Der Keuch- husten hat in Cöôln und Stuttgart an Heftigkeit ab-, in Frank- furt a. M., Wien und Offenba zugenommen. Die Pocken ver- liefen im Allgemeinen mild, ohne wesentlihe Veränderung im Ver- gleih zur Vorwohe. Ein wenig gesteigert erscheint die Zahl der Zodeëfälle in Wien, Paris, St. Petersbur, Bukarest; in London, Budapest und Genf vermindert. Aus Dresden, Triest, Warschau, Lissabon und Barcelona werden uur vereinzelte Vlatterntodesfälle gemeldet. .

Bon der ¿Statistit der Dampskessel, Damvf- und Gasfkraftmaschinen in den im Reichsrathe vertretenen Ländern der ôösterreihisch-ungarishen Monarchie“, bearbeitet vom statistisben Departement im K. K. Handels-Ministerium, ist soeben die 2, Hälfte erschienen. Dieselbe enthält die Statistik ver Damvf-, Gas- und Heißluftmaschinen nach dem Stande vom 1. Januar 1876, sowie Nachträge zur Statistik der in der ersten Hälfte eathaltenen Damvfkessel. (Wien, 1879, Verlag dec: Kaiserlich-Königlichen Hof- und Staatsdruckerei).

Kunst, ABissenschaft und Literatur.

Stultgart, 9, August. Gestern starb hier im Alter von 84 Jahren der Professor der Philosophie Immanuel Hermann Fichte. Unter seinen ziemlich zahlreihen Schriften dürften sein „System der Ethik“ und seine „Psychologie*“ noch für lange ute Quelle tiefgehender Anregung und Belehrung für alle Denkenden bleiben.

„Der Rechtsbeistand vor den deutshen Amts- geriWLlen Von C. Dro S O Qeulersme Verlagsbuchhand- lung, Neuwied u. Leipzig (brohirt 3 46). Das vorliegende Werk enthält neben den gesetzlichen Bestimmungen alle nöthigen Eingaben, Klagen, Gesuche 2c. nah vorscbriftsmäßigem Schema und beschreibt und erklärt Scritt für Schritt das einzuschlagende Verfahren in leiht faßlicher Weise. :

Der zweite Theil des 26. Bandes der „Zeitschrift für Berge, Hütten- und Salinenwesen“ bringt eine Statistik der Knavp- shaftsvereine in Preußen im Jahre 1877. Am 1. Januar 1878 war die Zahl derselben danach 84, welche sich auf 2263 Werke, und zwar auf 2054 Bergwerke, 190 Hütten und 19 Salinen ver- theilen. Die Zahl der in der Jahreêëmitte beschäftigten Knapyp- scaftsmitglieder betrug 144415, der unzuständigen 107 600. Jn Bezug auf die Vermögensverhältnisse ergiebt si, daß dieselben gegen das Vorjahr sib nur wenig gebessert haben. Die Aktiva stiegen von 20 613 332 auf 20710 772 A; die Passiva ficlen von 115 637 auf 90 655 t Das schuldenfreie Vermögen betrug 20 620117 Die ectatsmäßige Einnahme belief sich auf 11 769 004,66 1, die Ausgale