1879 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Amtsgericht Zell. Kreis Zell mit Auss{luß des zum Amts-

gericht Trarbach gelegten Theils. Landgerihtsbezirk Cöln.

Amtsgeriht Bensberg. Aus dem Kreise Mülheim am O L eeten Bensberg , Gladba, Odenthal, Overath,

ö8rath.

Amtsgeriht Bergheim. Kreis Bergheim mit Aus\{luß des zum Amtsgericht Kerpen gelegten Theils. Amtsgeriht Cöln. Stadtkreis Cöln. Landkreis Cöln.

Amtsgeriht Gummersbach. Kreis Gummersbah mit Aus- {luß des zum Amtéegeriht Wiehl gelegten Theils.

Amtsgeriht Kerpen. Aus dem Kreise Bergheim: Bürger- E Blatheim , Buir , Heppendorf , Kerpen, Sindorf,

ürnih.

Amtsgericht Lindlar. Aus dem Kreise Wipperfürth: Bürger- meistereien Engelskirchen, Lindlar.

Amtgeriht Mülheim am Rhein. Kreis Mülheim am ats mit Auss{luß des zum Amtsgerichts Bensberg gelegten

eils,

Amtsgeriht Wi ehl. Aus dem Kreise Gummersbach: Bürger- meistereien Drabenderhöhe, Marienberghausen, Nümbrecht, Wehl.

Amtsgeriht Wipperfürth. Kreis Wipperfürth mit Aus- {luß des zum Amtsgericht Lindlar gelegten Theils.

Landgerichtsbezirk Düsseldorf,

Amtsgericht Crefeld. Stadtkreis Crefeld. Landkreis Crefeld mit Aus\{luß des zum Amtsgeriht Uerdingen gelegten Theils.

Amtsgericht Düsseldorf. Stadtkreis Düsseldorf. Landkreis Düsseldorf mit Ausfluß der zu den Amtsgerichten Gerresheim und Ratingen gelegten Theile.

Amtsgeriht Gerresheim. Aus dem Landkreise Düsseldorf: Bürgermeistereien Benrath, Gerresheim, Hilden.

Amtsgericht M. Gladbach. Kreis Gladbah mit Aus\{luß A zu den Amtsgerichten Odenkirchen, Rheydt und Viersen gelegten

eile.

Amtsgeriht Grevenbroich. Kreis Grevenbroih mit Aus- {luß des zum Amtsgeriht Odenkirchen gelegten Theils. Aus dem Kreise Neuß: Bürgermeistereien Nettesheim, Rommerskirchen.

Amtsgericht Neuß. Kreis Neuß mit Auss{luß des zum Amts- gericht Grevenbroich gelegten Theils.

Amtsgeriht Odenkirchen. Aus dem Kreise Gladbach: Bürger- meistereien Liedberg, Odenkirchen, Schelsen. Aus dem Kreise Greven- broib: Bürgermeistereien Hochneukirb, Wanlo, Wickrath. ;

Amtêgeriht Opladen. Aus dem Kreise Solingen: BVürger- meistereien Burscheid, Hitdorf, Leichlingen, Monheim, Neukirchen, Opladen (Stadt), Opladen (Land), Richrath, Schlebusch, Withelden.

Amtsgeriht Ratingen. Aus dem Landkreise Düsseldorf: BVürgermeistereien Angermund, Ecckamp, Hubbelrath, Mintard, Ratingen.

Amtsgeriht Rheydt. Aus dem Kreise Gladbah: Bürger- meistereien Rheydt, Rheindahlen.

Amtsgericht Uerdingen. Aus dem Landkreise Crefeld: Bürger- meistereien Bockum, Lank, Linn, Osterath, Uerdingen. Aus dem Kreise Mörs: Bürgermeifterei Friemersheim.

Amtsgericht Viersen. Aus dem Kreise Gladba: Bürger- meistereien Neersen, Schiefbahn, Viersen.

Lan dgerichtsbezik Elberfeld.

Amts®geriht Barmen. Stadtkreis Barmen.

__ Amtsgeribt Elberfeld. Stadtkreis Elberfeld. Aus dem Kreise Mettmann: Bürgermeistereien Kronenberg, Sonnborn.

Amtsgeriht Langenberg. Aus dem Kreise Mettmann Bürgermeistereien Hardt nbera, Langenberg, Velbert.

Amtsgericht Lennep. Kreis Lennep mit Aue\{luß der zu den Amts®gerichten Remscheid und Wermelskirden gelegten Tbeile.

Amtsgeriht Mettmann. Kreis Mettmann mit Ausschluß der zu den Amtsgerichten Elberfeld und Langenberg gelegten Theile.

Amtsgeriht Remscheid. Aus dem Kreise Lennep: Bürger- me ej Remscheid. :

LlP!tlsgeriht Solingen. Kreis Solingen mit Ausf\{chluß des zum Amtsgericht Opladen gelegten Theils.

Amtsgeriht Wermelskirchen. Aus dem Kreise Bürgermeistereien Burg, Dabringhausen, Wermelskirchen.

Landgerichtsbezirk Saarbrüdten.

Amtsgeriht Baumholder. Aus dem Kreise St. Wendel:

geri eaen Baumholder, Burg-Lichtenberg. mtsgeriht Grumbach. Aus dem Kreise St. Wendel : Vürgermeistereicn Grumbach, Sien.

Amtsgericht Lebach. Aus dim Kreise Saarlouis: Bürger- meistereien Bettingen, Lebach, Nalbach, Saarwellingen.

Amtsgeriht Neunkirchen. Aus dem Kreise Ottweiler: Bürgermeisterei Neunkirhen. Aus der Landbürgermeisterei Ott- weiler: Gemeindebezirk Wiebelskirchen. l

Amtë?geriht Ottweiler. Kreis Ottweiler mit „Aus\{luß der zu den Amtsgerichten Neunkirchen und Tholey gelegten Theile. -

Amtsgericht Saarbrücken. Kreis Saarbrücken mit Aus\{chluß der zu den Amtêger.hten Sulzbach und Völklingen gelegten Theile.

Amtsgeriht Saarlouis. Kreis Saarlouis mit Aut {luß des zum Amtsgericht Lebach gelegten Theils.

Amtsgeriht Sulzbach. Aus dem Kreise Saarbrücken: Bürger- meistereien Friedrihsthal, Heusweiler, Sulzbach.

Amtsgeriht Tholey. Aus dem Kreise Ottweiler: Bürger- meistereien Dirmingen, Eppelborn, Tholey.

Amtsgeriht Völklingen. Aus dem Kreise Saarbrücken : BVürgermeistereien Ludweiler , Pültlingen, Völklingen; Bürger- meisterei Sellerbah mit Aus\{luß der Gemeindebezirke Guihenbach, Hilschbach, Ueberhofen.

Amtsgeriht St. Wendel. Kreis St. Wendel mit Aussch{luß der zu den Amtsgerichten Baumholder und Grumbach gelegten

Theile. Landgerichtsbezirk Trier.

Amtsgeriht Bernkastel. Kreis Bernkastel mit Aus\{luß der zu den Amtsgerichhten Neumagen und Rhaunen gelegten Theile.

Amtsgeriht Bitburg. Kreis Bitburg mit Aueschluß des zum Amtsgericht Neuerburg gelegten Theils. :

Amtsgeriht Daun. Kreis Daun mit Aus\{luß des zum Amts- geriht Hillesheim gelegten Theils. E:

Amtsgeriht Hermesk eil. Aus dem Landkreise Trier: O Beuern, Farschweiler, Hermeétkeil, Kell, Oten- ausen.

Amtsgericht Hillesheim. Aus tem Kreise Daun: Börger- meistereien Gerolstein, Hillesheim, Kerpen, Lissendorf, Roeskyl[l.

Amtsgeriht Merzig. Kreis Merzig mit Ausschluß des zum Amtsgericht Wadern gelegten Theils. H

Amtsgericht Neuerburg. Aus dem Kreise Bitburg: Bürger- meistereien Körperib, Mettendorf, Neuerburg (Stadt), Neuerburg (Land), Nuëbaum; Bürgermeisterei Baustert mit Aus\ch{luß der Ge- meindebezirke Brecht, Enzen, Feilsdorf, Hennesdorf, Mühlbach, Ober- weis, Stocken, Wismannsdorf. : 4

Amtsgeriht Neumagen. Aus dem Kreise Bernkastel: Bürger- meisterecien Neumagen, Thalfang—Talling; Aus der Bürgermeisterei Morbach : Gemeindebezirke Elzerath, Haag, Heinzerath, Hunolstein, Merschbach, Merscheid, Weiperath. Aus dem Landkreise Trier : Bürgermeistereien Heidenburg, Leiwen, Mehring, Trittenheim.

Amtéêgeriht Perl. Aus dem Kreise Saarburg. Bürgermeiste- reien Orscholz, Perl, Sinz—Nennig.

Amtsgeriht Prüm. Kreis Prüm mit Aus\{luß des zum Amtsgericht Warxweiler gelegten Theils.

Amtsgeriht Rhaunen. Aus dem Kreise Bernkastel : Bürger- meisterei Wirschweiler ; Bürgermeisterei Morbach mit Aués{hluß des zum Amtsgericht Neumagen gelegten Theils; Bürgermeisterei Nhau- nen mit Ausschluß d: 8 Gemeindebezirks Horbruch.

Amtégeriht Saarburg. Kreis Saarburg mit Aus\{luß des zum Amtsgeriht Perl gelegten Theils. :

Amtsgeriht Trier. Stadtkreis Trier; Landkreis Trier mit Aus\{luß der zu den Amtsgerichten H:rmeskeil und Neumagen ge- legten Theile,

Lennep:

_Amtsgeriht Wadern. Aus dem Kreise Merzig: Bürger- meistereien Wadern, Weiskirhen. Aus der Bürgermeisterei Losheim : Set Bergen, Losheim, Niederlosheim, Scheiden, Wald-

öolzbah.

_Amtsgeriht Warweiler. Aus dem Kreise Prüm: Bürger- meistereien Arzfeld, Burba, Daleiden, Dasburg, Dingdorf, Esch- feld, Habscheid, Harspelt, Leidenborn, Lichtenborn, Lünebah, Olm- \cheid, Pronsfeld, Waxweiler.

Amtsgericht Wittlich. Kreis Wittlich.

Im Kreise Schleusingen.

Amtsgeriht Schleusingen. Aus dem Kreise Schleusingen : Stadtbezirk Schleusingen; Amtsbezirke Erlau, Hinternah, Kloster Veßra, Schmiedefe! d, Waldau, Wiedersbach.

Amtsgeriht Suhl. Kreis Schleusingen mit Aus\{luß des zum Amtsgericht S{hleusingen gelegten Theils.

Im Kreise Ziegenrück.

Amtsgeridt Ranis. Aus dem Kreise Ziegenrück: Stadtbezirk Ranis; Amtsbezirke Crôlpa, Großkamsdorf, Wernburg, Wöhlsdorf.

Amtsgericht Ziegenrück. Kreis Ziegenrück mit Ausschluß des zum Amtsgeriht Ranis gelegten Theils.

Im Kreise Schmalkalden.

Amtsgeriht Brotterode. Aus dem Kreise Schmalkalden : Gemeindebezirke Auwallenburg, Brotterode, Elmenthal, Herges (Voigtei), Kleinshmalkalden, Laudenbach.

Amtsgerit Schmalkalden. Kreis S{hmalkalden mit Aus- {luß der zu den Amtsgerichten Brotterode und Steinbach-Hallenberg gelegten Theile.

Amtsgeriht Steinbach-Hallenberg. Aus dem Kreise Schmalkalden: Gemeindebezirke Altersbach, Bermbah, Herges D Oberschönau, Rotterode, Springstille, Steinbach, Ünter-

önau,

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ministerial-Direktor Ober - Landforstmeister von Hagen vom Harze.

BetanntmaGung auf Grund des Reichsgesetzes vou 21. Oktober 1878,

Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommu- nistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodishen Druckschrift „Freiheit“ erstreckt sih au auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Auf- {rift „Die Zukunft“ zur Ausgabe gelangen.

Berlin, den 12. August 1879.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Moeller.

BebtanntmaGUnget,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Da nach amtlicher Mittheilung in Krombach Bezirks- hauptmannschaft Gabel in Böhmen die Rinderpest ausge- brochen ist, so wird nah Maßgabe der revidirten Jnstruktion vom 9. Juni 1873 zu dem Reichsgeseßze vom 7. April 1869 unter Aufhebung der Verordnung vom 5. Juni d. J. (abge- druckt in Nr. 129 des „Dresdener Journals“ und Nr. 135 der „Leipziger Zeitung“) hierdurch Folgendes verordnet:

A: s

Die sächsisch-böhmische Grenzstrecke von Wanscha

bei Dstriß bis Schmilka bei Herrnskretschen

betreffend. S Ui

__ Verboten ist entlang der vorbezeichneten Grenzstrecke die

Einfuhr aus Böhmen nach und durch Sachsen in Ansehung

folgender Gegenstände :

a. aller Arten von Vieh, mit Ausnahme von Pferden, Maulthieren und Eseln ;

b, der unter B. in §. 5 b,, c. und d. gedahten Gegen- stände, jedoch mit den in §.6 unter b, bis h, gestatteten Ausnahmen.

8. 2

Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit Vieh mit sih bringt, z. B. Fleischer, Viehhändler und deren Per- sonal dürfen die diesseitige Landesgrenze auf obenbemerktec Strecke nur an den von den Amtshauptmannschaften Zittau, Löbau, Baußen und Pirna in ihren Amtsblätter# bekannt zu machenden Punkten überschreiten und haben \ich daselbst einer Desinfektion zu unterwerfen, zu diesem Behufe aber bei den dortigen S L S zu melden.

In den Bezirken der in §. 2 gedahten Amtshauptmann- schaften ist bei vorkommenden Krankheits- oder Todesfällen im Rindvichbestand von den betreffenden Viehbesizern sofort bei der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, und sodann von dieser in Gemäßheit des 8. 13 folg. der Jnstruktion vom 9, Juni 1873 das weiter Nöthige zu besorgen.

Der Besitzer selbst darf die kranken Thiere niht {lach- ten oder tödten, etwa gefallene Thiere aber nicht versharren oder sonst beseitigen, ehe die Natur der Krankheit thierärzt- lich festgestellt ist. ¿2

Der sogenannte kleine Grenzverkehr mit Vich, d. h. der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen böhmischen und sächsischen Grenzorten, sowie der Weidebetrieb von sächsishem Vieh auf böhmischen Fluren, sowie von böhmischem Vieh auf sächsischen Fluren is untersagt.

b, Die westlich der Elbe gelegene sächsisch-böhmische ¿Landesgrenze betreffend. S: D. Verboten ist auf dieser Grenzstrecke die Ein-.und Durchfuhr a. von Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wieder- kfäuern ohne Unterschied der Race und des Landes, aus welchem sie kommen, sowie von Borstenvieh; b, von solchen thierishen Theilen in frishem oder trockenem Zustande, welche von Wiederkäuern stammen ; c, von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streu- materialien, gebrauhtem Stallgeräthe, Geschirre und Lederzeuge ; d, von Wolle, Haaren und Borsten, gebrauchten Kleidungs- stücken für den Handel und Lumpen; soweit nicht bei den vorstehend unter a. bis d, bezeihneten Gegenständen die in nachstehendem §. 6 erwähnten Ausnahmen

S G.

Nicht beschränkt bez, bedingung®? weise nachgelassen bleibt

die Ein- und Durchsuhr

a, von B welches nach beizubringenden amt- Ren Begleitscheinen aus seuchenfreien Gegenden

ommt ;

b, von Butter, Milch und Käse;

c. von vollkommen trockenen Häuten und trockenen oder gesalzenen Därmen ;

d, von Wolle, Haaren und Borsten in bearbeitetem Zu- E bez. wenn solche der Fabrikwäsche unterlegen

aben ;

e. von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen ;

f. von Knochen, Hörnern und Klauen in vollkommen [lufttroŒenem Zustande und befreit von thierischen Weichtheilen ;

g. von Lumpen in Fässern verpackt ;

und zwar zu c., d., e., f., g., ‘dafern die Einfuhr in geschlossenen Eisenbahnwagen erfolgt und die Abstammung aus völlig seuchenfreien Gegenden durch amtlihe Begleitscheine nachgc- wiesen ist, sowie endli :

h. von Heu und Stroh, sofern es lediglich als Ver- padungsmaterial dient, jedoch is dasselbe am Bestim- mungsorte zu vernichten und deshalb die Polizeibehörde des leßteren auf kürzestem Wege von dem erfolgten Grenzübergang in B zu seßen.

S Nicht beschränkt ist der 8. 4 gedachte kleine Grenzverkehr. C. Allgemeine non

Verboten ist die Anwendung, der Verkauf und die An- empfehlung von Vorbauungs- und Heilmitteln bei der Rinderpest.

S 9 __ Verboten ist das Abhalten von Viehmärkten in den Be- zirken der Amtshauptmannschasten Zittau, Bauten, Löbau und Pirna, ingleichen das Abhalten des Nußviehmarktes in Dresden und der Abtrieb lebender Wiederkäuer vom dasigen Sqhlachtviehhofe. 8. 10.

Die Ueberwachung der vorstehend getroffenen Bestim- mungen geschieht durch die betr. Grenzzoll- und Polizei- behörden und durch die Gensd'armerie, beziehentlih unter militärischer Assistenz.

S TL

Durchbrehung der Grenzsperre mit Thieren oder gift-

fangenden Sachen der in 88. 1 und 5 gedahten Arten hat außer der §. 12 gedahten Strafe die sofortige Tödtung und Verscharrung der Thiere oder bez. Vernichtung oder Desinfi- zirung der giftfangenden Sachen zur Folge. ; Sonstige Gegenstände, sowie beziehentlich Menschen müssen im Falle eines Durhbruhs bei Unthunlichkeit der Desinfek- tion auf kürzestem Wege wieder über die Grenze zurück- gebracht werden, womöglich ne Ortschaften zu berühren.

Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe der Bestim- mungen im §. 328 des Reichsstrafgeseßbuchs beziehentlih des Neichsgeseßes vom 21. Mai 1878 (Reichsgeseß-Blatt vom Jahre 1878 S. 95) bestraft.

Gegenwärtige Verordnung is} in allen Amtsblättern der Amtshauptmannschasten Zittau, Löbau, Bauten, Kamenz, Pirna und Dresden zum Abdruck zu bringen.

Dresden, den 11. August 1879.

Ministerium des Jnnern. von Nostiß-Wallwißt.

Bekanntmachung für Seefahrer.

Am 15. d. Mts. soll zu Geestemünde der Unterriht in der Königlichen Navigationsvorbereitungsschule, in welher Seeleute zur Aufnahme in die Steuermannétklasse und zum Schiffer auf kleiner Fahrt vorbeceitet werden, beginnen,

Das Schulgeld beträgt monatlich drei Mark. Die Aufnahme der Schüler wird der Navigations-Vorschullehrer Berg zu G-este- münde vermitteln.

Voraus\ictlich wird ebendaselbst zum 1. Oktober cr. der Unter- riht in der Sciffer- und Steuermannsklasse beginnen. Näheres darüber wird später bekannt gemacht werden.

Leer, den 12, August 1879.

Der Königliche Navigations\{chul- Direktor. Im Auftrage: Der Königliche Navigationslehrer Wendtlandt.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzunaen. Im aktiven Heere. BadGastein, 5, August. Böhmer, Gen. Major von der Armee, zum Commandeur der 13, Inf. Brig. er- nannt. v. Schmeling, Oberst-Lt. und etatsm. Stabsoffiz. vom 3. Garde-Ulan. Regt., zum Commandeur des Drag. Regts. Nr. 8 ernannt. Schnackenberg, Major und etatsm. Stabsoffiz. vom Hus. Regt. Nr. 14, in gleiher Eigenschaft zum 34Garde-Ulan. Regt. verseßt. Prinz von Croy, Major und Escaër. Chef vom Hus. Regt. Nr. 14, zum etatsm. Stabsoffiz. ernannt. Fihr. v. Diepen- broick-Grüter, Major und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 14, ein Pateut seiner Charge verliehen. v. Blumenthal, Rittm. aggr. dem Huf. Regt. Nr. 14, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, als E2cadr. Cbef in das Regt. einrangirt. v. Oerten, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, als aggr. zum 2. Garde-Ulan, Regt. gs Grhr. v. Hagke, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. v. Ohlen und Adlerskron, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 8, in das Drag. Regt. Nr. 14 verseßt. Materne, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 65, Winckel, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 29, zu überzähl. Majors befördert. Frhr. v. Reitßzenstein, Hauptm. und Comp. Chef vom GUs. Regt. Nr. 35, dem Regt., unter Beförder. zum überzähl, Major, aggregirt. Seyer, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 29. Juli. Linke, Hauptm. a. D., zuleßt Battr. Chef im Feld-Art. Regt. Nr. 5, der Charakter als Major verliehen. 5, August. v. Müßbschefahl, Gen. Major und Commandeur der 13. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschied8gesuches, als Gen. Lt. mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Saldern, Oberst und Commandeur des Drag. Regts. Nr. 8, in Genehmigung seines Ab- scied8gesucbeë, mit Pens. und der Regts. Unif. zur Disp. gestellt. Im Beurlaubtenstande. Bad Gastein, 5. August. Schmincke, Sec. Lt. vom 3. Garde-Gren. Landw. Regt., mit \{lichtem Abschied entlassen. Beamte der Militär - Verwaltung. Durch Ver- fügung des Kriegs-Ministeriums. 29. Juli. Galow, Zahlmstr.

Plaß greifen,

vom 2., zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 64 versetzt.

E E a E az,

X17. (Königlih Sächsisches) Armee-Corps, Juli 1879.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzunaer. Fm aktiven Heere. v. Seydlitz, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 28 und kommandirt zum Königlihen Kadetten-Corps, unter Verbleib in diesem Kommando, zum Fuß-Art. Regt. Nr. 12 versetzt. v. Rabenhor s, Sec. Lt. vom Feld-Art, Nr. 28, zum Pr. Lt, be- ördert.

f Im Beurlaubtenstande. Oehme, Sec. Lk. der Reserve vom Inf. Regt. Nr. 105, zum Pr. Lt. der Res, befördert. :

Abschiedsbewilligungen. Im aktivenHeere. v. Crie- gern, Hauptmann und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 102, in Genehmigung seines Abscbiedsgesußes mit der geseßlihen Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Regts. Uniform mit den vor- geschriebenen Abzeichen zur Disposition gestellt. Graf zu Münster, Thiele II., Sec. Lts. vom Feld-Art. Nr. 12, behufs Auswanderung der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. Lommaßsch, Sec. Lt. der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 103, wegen überkom- mener Dienfstuntaualichkeit, Büttner-Wob s, Sec. Lt. der Res. vom Gren. Regt. Nr. 101, der Abschied bewilligt.

Im Sanitälscorps. Pr. Benndorf, Stabsarzt der 1, Abtheilung des Feld-Art. Regts. Nr. 12, mit der geseßl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Unif. mit den vor- geschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Dr Schumann, sist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 107, Dr, Meyburg, Dr. Käahleyß, Alsisk. Aerzte 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 108, Dr. Herwig, Assist. Arzt 2 Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 104, Dr, Stobbe, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 103, Dr. Tüngel, Assist, Arzt 2. Kl. der Res. des 1. Bat. Landw. Regts. Nr 106 zu Alt, Aerzten 1 Kl, der Nes, Vr, Nabenhorit, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 103, zum Assist. Arzt 1. Kl. befördert.

XIT7. (Königlich Württembergisches) Armee-Corpþs.

Ernennungen, Beförderungen und Versepungen. Im Beurlaubtenstande 4 August, Stiebeck, Königl. preuß. Sec. Lt. der Res. a. D., mit seinem bisher. Patent bei dem X11I, Armee-Corps als Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts Nr. 125 angestellt. Haderer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 124, Frhr. v. Varnbüler, Römer, Sec. Lts. der Res.” des Ulan. Regts. Ne. 19, Stadelbauer, Sec, Lk. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, Seit, Frhr. v. Trott, Sec. Lts. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 19, Epting, Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Nr. 25, Eisenmann, Sec. Ll, von der Lando. Kav. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 124, Seemann, Scc. Lk. von der Landw. Kav. dcs Res. Landw. Bats. Nr. 127, zu Pr. Lts. befördert. L

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 30. Juli. Napp, See. Ll, a D, zulegt im 3, Inf. Megt. Nr, 121, die Be- rechtigung zur Anstellung in Registratur- und Kanzleistellen der Militärrerwaltung verliehen.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 13. August. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nahmittag um 2 Uhr von Gastein abgereist. Vor und auf der Treppe des Badeschlosses bil- deten, wie „W. T. B.“ meldet, zahlreiche Kurgäste bei der Abfahrt Sr. Maj-stät Spalier. Die deutschen Kurgäste trugen Korn blumen und Kornblumensträuße. Als Se. Majestät auf der Treppe erschienen , spielte die Kurkapelle das „Heil Dir im Siegerkranz“ , während die Kurgäste den Kaiser mit enthusia- stishen Hochrufen empfingen. Se. Majestät verneigten Sich grüßend nah allen Seiten und nahmen von vielen Damen die dargereichten Kornblumensträuße entgegen. i

Dem Bürgermeister Gruber spra der Kaiser Seine Be- friedigung über den Aufenthalt aus, der Jhm in Gastein be- reitet worden sei. Es sei Fhm hier auch die besondere Freude zu Theil geworden, mit Sr. Majestät dem Kaiser von Oester- reih, Seinem lieben Neffen, zusammenzutreffen. Schließlich bemerkte Se. Majestät noch, daß Jhm die Kur ausgezeichnet gut bekommen sei. : S

Hierauf verabschiedeten Sih Se. Majestät der Kaiser in huldvollster Weise und bestiegen sodann unter fortdauernden Hochrufen den vierspännigen Wagen. 4 S g Se. Majestät ter Kaiser haben vor der Abreise 500 Fl, für die Armen und das Spital in Gastein gespendet. #

Gegen Abend trafen Se. Majestät im besten Wohlsein in Salzburg ein und stiegen im „Europäischen Hofe“ daselbst ab.

Heute früh um 9 Uhr erfolgte die Weiterreise über Attnang und Ried nah Eger, wo übernachtet wird.

Bei der Abfahrt des Kaisers von Salzburg waren der Statthalter Graf von Thun-Hohenstein, der Landeshauptmann Graf Lamberg und der General Graf Grünne am Bahnhofe zur Verabschiedung anwesend.

Er

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin

widmete bei Allerhöchstihrer Rückkehr von den Besuchen am

Bodensee und dem kurzen Ausfluge in die Schweiz der

Münchener Ausstellung einige Stunden : :

Am 15. d. M. früh trifft Jhre Majestät auf Schloß Babelsberg ein.

Die durch die Zeitungen gehende Nachricht von einer Fußverstauhung Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen is unrichtig. Höchstderselbe hat nur eine wunde Stelle am Fuße, welhc das Gehen ershwert.

Jn Böhmen is in dem hart an der Königlich sähsi- hen Landesgrenze belegenen Orte Krombach, Bezirk Gabel, die Rinderpest ausgebrochen. Die vorgeschriebenen Schutmaßregeln sind angeordnet worden.

—- Der Diskont der Reichsbank ist heute auf 4 Proz. und der Lombard-Zinsfuß für Waaren wie Effekten auf 5 Proz. erhöht worden.

Nach der im Reichs - Eisenbahn - Amt auj;- gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlihten Nach:veisung über im Monat Juni d. J. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen- bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge- fammtlänge von 27 503,72 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert : 11 724 Courier- und Schnellzüge, 76 520 Personen- üge, 43903 gemischte und 66 776 Güterzüge; an außer- fobillanmbfigen Zügen : 4038 Courier-, Personen- und ge- mischte, und 31920 Güter-, Materialien- und Arbeits- züge. Jm Ganzen wurden 572 407 315 Achskilometer be- wegt, von denen 188445 327 auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 132 147 fabeptaninäbigen Courier -, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 1354 oder 1,02 pCt., (gegen 0,93 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und

0,57 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 612 dur das Abwarten verspäteter Anshlußzüge O fee en, so daß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen legenden Ursachen 742 Verspätungen oder 0,56 pCt. (gegen 0,34 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge entstanden. Jn demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 58 Bahnen dur im eigenen Betriebe liegende Ursahen 642 Züge oder 0,50 pCt., sonach 0,06 pCt. weniger. n Folge der Verspätungen wurden 191 Anschlüsse versäumt (gegen 174 in demselben Monat des Vorjahres und 85 im Vormonat).

_— Na9Q 8. 307 0 Lie 156 des Allg. L. R. kann derjenige, welcher die verspätete Erfüllung einer Leistung ganz oder zum Theil ohne Vorbehalt angenommen hat, die Konventionalstrafe, auh die auf Verspätung der Erfüllung geseßte, nicht mehr fordern. Unter der theilweisen Annahme im Sinne dieser Bestimmung sind, nah einem Erkenntniß des Reihs-Ober-Handelsgerihts vom 19. Juni 1879, nur solhe Fälle zu verstehen, in denen die Erfüllung eines Theils derjenigen Verpflichtungen, deren Nichtleistung mit einer und derselben Konventionalstrafe bedroht ist, nachträglich angenommen ist. Js dagegen die Nichterfülung von Ver- tragsverpflihtungen nur theilweise mit einer Konventional- strafe bedroht, so führt die Annahme einer der Strafe nicht

unterworfenen Leistung ohne Vorbehalt noch nicht V Weitercs den Verlust des Rechts auf die Strafe herbei.

Ebenso geht durch vorbehaltlose Annahme “einer späteren Terminalzahlung die verwirkte Konventionalstrafe für Nicht- zahlung früherer Termine nicht verloren.

S. M. Glattdecks-Korvette „Ariadne“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. von Werner, ist am 11. d. Mts. in Aden eingetroffen, woselbst si seit dem 5. d. Mts. auch S. M. Kbk. „NaUuUtilus/ befindet.

Bayern. München, 11. August. Auf Grund LTez Art. 2 Ziff. 2 des Polizeistrafgeseßbbuhs für Bayern, vom 26. Dezember 1871, und unter Bezugnahme auf 8. 367 Nr. 5 des Strafgeseßbuchs für das Deutsche Neih hat das Staats- Ministerium des Jnnern hinsichtlih des Verkehrs mit Sprengstoffen mit Rücsicht auf die von dem Bundesrath hierüber vereinbarten Bestimmungen eine eingehende Bekannt- machung erlassen, die heute im Geseß- und Verordnungsblatt publizirt wird. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, werden demnächst Bestimmungen über die Errichtung neuer Wirt h- schaften und Pfandleihanstalten erscheinen, welche den Zweck haben der allzu großen Vermehrung dieser Gewerbe entgegenzutreten,

Württemberg. Friedrichshafen, il, August. (St, A. f. W.) Se. Majestät der König ist gestern gegen Abend von Bebenhausen wieder hier eingetroffen.

Desterreih-Ungarn. Wien, 11. August. (Pr.) Aus tünchen wird mitgetheilt, daß Se. Majestät der Kaiser, welcher Mittwoh nah Tegernsee kommt, dort einen fünf- bis sechstägigen Aufenthalt nehmen wird, während welcher Zeit auch Jhre Majestät die Kaiserin Elisabeth und Kronprinz Rudolf dort eintreffen werden. Pri:z Leopold und Erz- herzogin Gisela werden sich mit ihren Kindern ebenfalls mit dem Kaiser nah Tegernsee begeben. Der Minister des Aeußern Graf Andrassy ist gestern Abends um 8 Uhr nah Terebes abgereist.

Jn. Bezug auf die Arab-Tabia-Frage is heute mitzutheilen, daß nach einer der „Pol, Corr.“ aus St. Peters- burg unterm 9. d. M. zugegangenen Meldung man sich in russishen Negierungskreisen geneigt zeigt, den von Oesterreich- Ungarn beantragten Aenderungen der Vorschläge, welche russischerseits in der leßten auf die Arab-Tabia-Frage bezüg- lichen Cirkularnote gemaht worden waren, beizutreten. Es würde in diesem Falle die endgültige Entscheidung dieser An- gelegenheit durch einen einfahen Majoritätsbeshluß der inter- nationalen Kommission herbeigeführt werden. .

Der kürzlich veröffentlichte, so überrashend günstige Ausweis Über den Ertrag der indirekten Abgaben hat mehrfach die Frage angeregt, wie viel von dem erzielten Mehr- erträgnisse auf Nehnung der mit dem neuen ungarischen Ausgleih in Kraft getretenen Zollerhöhungen einzelner Kon- sumtionsartikel zu seßen sei. Diesbezüglih bemerkt das „Fremdenblatt“:

„Es wäre gewiß von besonderem Interesse, hierauf eine präzise Antwort zu erhalten. Indefsen dünkt uns, daß vorerst den neuen Finanzzöllen, namentlich im ersten Semester, noch kein maßgebender Einfluß auf die Staatseinnahmen zuzuschreiben ist. Da die öster- reichische Regierung vor dem Inslebentreten der neuen Einfuhrzölle ein Sperrgeseß nit erlassen hat, so ist anzunehmen, daß die Spe- fulation Zeit genug gefunden hat, ausgiebige Vorräthe der späterhin höher zu verzollenden Waaren einzulagern. In der That ist dies beim Kaffee und Petroleum in großazrtincm Maßstabe der Fall gewesen, und man kann daher getroft folgern, daß der Mehrertrag der indicektcen Steuern niht auf Rechnung derartiger Zolleinnahmen, sondern wirklich zum großen Theile auf ein Wachs- thum der innern Konsumtionêskcaft der Bevölkerung zurückzuführen

ist. Bestätigt sih aker diese erfreulide Vorausseßung S UND Jor erwarten, daß die thatsählichen Nachweisungen uns nit Lügen strafen dann ist dies ein vollgiltiges Symptom der gebesserten

wirthschaftlichen Lage. . , E :

13. August. (W. T. B.) Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentliht ein Handschreiben des Kaisers an den Minister-Präsidenten von Stremayr und den Minister des Innern, Grafen Taaffe, datirt aus München, den 10. d., mittelst welhem der Kaiser die am 11. Juli cr. erbetene Amtsentlassung des cisleithanishen Gesammtministeriums an- nimmt, den Grafen Taaffe mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt und dessen Anträgen demnächst entgegensieht. i: : S i

Der deutsche Botschafter Prinz Neuß ist von Gastein hier wieder eingetroffen. : i

Der „Polit. Corresp.“ wird aus Konstantinopel gemeldet, der Minister des Auswärtigen, Savfet Pascha, beabsichtige, demnächst zurücßzutreten, da seine Vorschläge über die Grundlagen der Verhandlungen mit den griech!- hen Bevollmächtigten nicht die Zustimmung des Sultans erhalten hätten, wodurch die Erledigung der grieci- chen Frage neuerdings wieder in die Ferne gerückt worden sei. Wie verlautet, soll in Folge des gegenwärtigen Stan- des der Dinge der zweite griehishe Bevollmächtigte für die Verhandlungen, Brailas, bei der griechi- schen Regierung die Ermächtigung nachgesucht haben, Konstantinopel wieder verlassen zu E a

Meldungen aus Salonichi sind daselbst 2000 tür- kishe Soldaten wegen rücständigen Soldes fahnen-

e

flüchtig geworden. Weiter wird derselben Correspondenz aus Konstantinopel gemeldet, der Sultan habe dem öster- reihishen Botschafter sein Bedauern und seine Theil- nahme angesihts des Unglücsfalles in Serajewo aus- gedrückt und zugleich die Ueberzeugung ausgesprochen, daß die österreichisch- ungarische Regierung Alles thun werde, um die Folgen des Unglücsfalles zu lindern.

Aus Serajewo, 12. August, wird gemeldet: Der durch die Feuersbrunst verursahte Verlust an Aerargut beträgt nah den bisherigen Erhebungen 100 000 F[.

Pest, 11. August. Die „Budapester Correspondenz“ erhält aus Wien folgende „authentishe Mittheilung“: „Die Nachricht des „Pester Lloyd“ über den Rücktritt des Grafen Andrassy ist in dieser positiven Form völlig grundlos. Die Wohnungen im Andrassy’shen Palais in Ofen wurden ge- kündigt, weil die Gräfin Andrassy die Absicht hat, im Laufe des nächsten Wintérs jedenfalls einige Bälle in Ungarn zu geben, ob nun Graf Andrassy das Auswärtige Amt weiter führt oder niht. Hieraus läßt sih demnach keine berechtigte Folgerung auf den Nütritt des Ministers ziehen. Der leider sehr angegriffene Gesundheitszustand des Grafen Andrassy zwingt thn aber G jevt sür einige Zeit auf das Land zurüczuziehen; mit der heutigen Abreise nah Terebes trat er einen mehrwöchentlichen Urlaub an. Wenn sih der Graf besser fühlt, gedenkt er Anfangs September auf einige Tage hierher zu kommen, um an den Steinberschen Jagden theilzunehmen. Auf wie lange sih dann später der Aufent- halt in Terebes erstrecken wird und wann Graf Andrassy die direkte Leitung der Geschäfte wieder übernehmen wird, hängt lediglih von dem ferneren Zustande seiner Gesundheit ab.“

Agram, 11. August. Der Landtag wählte heute be- hufs Ergänzung des Ausschusses zur Berathung des Gemeinde- geseßes noch sieben Mitglieder und vertagte sich auf un- bestimmte Zeit.

Großbritannien und Jrland. London, 11. August. (Allg. Corr.) Jn einer an den Vize-König von JFndien gerichteten Depesche vom 7. d. M. unterzieht Lord Cranbrooftk, der Minister für die indishen Angelegenheiten, die Bedin- gungen des englisch-afghanishen Friedensvertrages einer eingehenden Kritik. Er sagt u. A.:

Der zweite Artikel, welcher Seitens des Emirs eise Amnestie zu Gunsten derjenigen seiner Unterthanen gewährleistet, welhe während der jüngsten Operationen die britishen Truppen unterstüßt haben dürften, war wesentlih nothwendig, um der Wiederholung von Re- pressalien vorzubeugen, wie sie der leßte afghanische Krieg im Gefolge hatte. Ihrer Majestät Regierung vernimmt mit besonderer Genug- thuung, daß der Emir bereit isr, die nöthigen Schritte hierfür zu thun und hofft, Se. Hoheit werde dafür Sorge tragen, daß dessen gute Absichten niht dur Handlungen oder Nacblässigkeiten unter- geordneter Beamten vereitelt werden. Ihrer Majestät Regierung legt dieser Angelegenheit besondere Wichtigkeit bei, weil sie die Ehre des britishen Namens sehr nahe berührt. Der dritte Artikel des Vertrags, welcher die zukünftigen politishen Beziehungen der beiden Regierungen bestimmt, {eint den Berathern Ihrer Maiestät danach angethan, beiden Theilen das Wesertlihe Ihrer besonderen Interessen zu sichern. Einerseits verpflichtet sih der Emir, seine Be- ziehungen zu den auswärtigen Staaten in Uebereinstimmung mit den Rathschlägen und Wünschen der britischen Regierung zu regeln; an- dererseits wird er gegen alle Folgen, welche ihm aus einer gewissen- haften Ausübung dieser Verpflichtung erwachsen könnten, sowie gegen jeden unprovozirten Angriff vom Auslande, gesichert. Gleichzeitig be- merkt der Schlußsat des Artikels, daß die britische Regierung ihrer oftmals dargelegten Politik der Nichteinmischung in die inneren An- gelegenheiten Afghanistans treu bleiben werde, was im 5. Artikel aber- mals aufs Deutlichste bestätigt wird. Da es nahe liegt, daß jo lange Se. Hokbeit si genau an die Vertragsbestimmungen hält, ein aus- wärtiger Angriff r. othwendigerweise auh ein unprovozirter sein müßte, so hâlt sich Jhrer Majestät Regierung zu der Annahme berechtigt, daß die unzweideutigen Stipulationen, welche nunmehr in einer feierlihen Urkunde niedergelegt sind, zum materiellen Gedeihen Afghanistans, der Ruhe Indiens und dem Frieden Central-Asiens beitragen werden. Die im 4. Artikel vorgesehenen Bedingungen, be- züglich der Einseßung britischer Agenturen in Afghanistan, dürften voraussichtlich die Zwecke sichern, welche Jhrer Majestät Regierung vor Augen hat. Es gereicht zur Bejsriedigung, daß einer der ersten Akte des Emirs nah Eröffnung der Unterhandlungen der Autdruck eines Wunsches gewesen ist, einen permanenten brit:\.ben Residenten in feiner Hauptstadt zu empfangen, ODbgleih Ihrer Majestät Regierung es immer unterlassen hat, diese Maßregel dem früheren Emir, aus Rücksiht für dessen Abneigung, aufzudringen, fo

sie ist der Ansicht, daß selbst die gelegentlie Anwesenheit eines Of- fiziers von reifem Urtheil in Kabul snicht die Mißverständnisse der jüngsten Jahre verhindert haben würde; sie ist der Ueberzeugung, daß die von Schir Ali geltend gemacten Einwendungen sich als durhau? unbegründet erweisen werden, und erwartet mit Zuversicht, daß die Anwesenheit eines britischen Offiziers in Kabul zu der Befestigung jener Einheit der Politik zwishen den Regierungen von Indien und Afghanistan beitragen wird, welhe der Vertrag in erster Linie im Auge hat. Jhrer Majestät Regierung hat es gera gesehea, daß Sie dem Emir das gleihe Vorrecht, seine eigenen Agenten gleicher- weise nach Ind ien zu s{icken, gewährt haben; sie ift der Meinung, daß die Anwesenheit eines verständigen und fähigen afghanischen Gesandten an Ihrem Hofe beiden Regierungen mancerlei Vortheile siern werde. Passender Weise ist der britischen Regierung das Recht reservirt worden, untergeordnete Agenten an die afghanische Grenze zu entsenden, wenn eine solche Maßregel si als nothwendig erweisen sollte. Mit eirem fähigen Residenten in Kabul wird si die permanente Anwesenheit englischer Dffiziere in Herat, Candahar und anderen Grenzpunften unzweifelhaft als weniger wichtig erweifen, als Ihrer Majestät Regierung bisher annahm. Es ist jedoch klar, daß die britische Regierung nicht für die Integrität des Besigthums des Emirs einstehen kann, wenn sie nicht jede entsprebende Er- leihterung genießt, glaubwirdige Informationen über Ereignisse jenseits der Grenze durch Offiziere zu erlangen, welhe sie ab und zu nah der Grenze entsendet. Die im Artikel 9 erwähnlen territo- riellen Arrangements sichern der britischen Regierung diejenige Kontrole über die westlihen Pässe und die Stämme, welche dieselben be- wohnen, die den Verlauf der Ereignisse wesentlich nöthig gemacht haben. Die ftrategishen Mängel der indishen Grenze gegen Af- ghanistan, wie jene Grenze sih seit der Erwerbung des Punjab ge- ftaltet hat, finden sich in Ihrem Schreiben vom 7. Juli sehr klar dargelegt. Wie Sie darin erwähnt, war es nicht mit der Politik und den Prirzipien der britishen Regierung vereinbar, zu Gewalt- maßregeln zu schreiten, um ihre Stellung zu verstärken; allein die erfolgreihe B:endigung des Krieges, welben zu vermeiden alle An- strengungen gemacht wurden, ist in legitimer Weise dazu benutzt worden, Mängel zu beseitigen, deren Bedeutung nicht länger über- schen werden konnte. Ihrer Majestät Regierung freut sich, daß es mögli gewesen, eine solch wichtige Errungenschaft, ohne thatsählide Annexioa afgan’schen Territoriums zu erlangen, insbesondere ohne die permanente Ofkupation Kandahars und Jellalabads. Sie ist mit Jhrer Erceilenz im Conseil der Meinung, daß der Verlust jener Pläße, inébesondere Kandahars, die Macht und das Ansehen der afghanishezn Regierung {wer ge- shädigt haben würde, während sie feinen Grund sicht, das Urtheil Ihrer kompetenten professionellen Berather in Zweifel zu ziehen, daß keine strategishen Gründe vorlagen, eine folch {were politische Ver-

antwortung zu übernehmen. J. M. Regierung untershäßt die

hat sie darum nicht aufgehört, dieselbe als dienlich zu betrachten ;

A R s