1879 / 195 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

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Muittags eingesehen und die ersueren

t. Peterahrmg, 19. August, (W. T. B.) Produktenmarkt.

New- derl, 19. August. (V. T, B.) Waarenbericht. ena R f

Theaters

Königliche SChauspIetes Donnerstag : Opernhaus. 154. VorfteUung. Der fliegende Holländer. Romantische Dper in 3 Aften von Richard Wagner. Anfang 7 Üühr

Schauspiel haus. Keine Vorstellung.

Freiiag: Opernhaus. 155, Vor1tellung. Der Bauer als Millionär, oder: Das Mädchen aus Der Fecuwetlt. Original-Zaubermärchen mit Ge- fang und Tanz in 3 Akten von Ferdinand Naimund. Anfang 7 Uhr. :

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Waltacr= iheater. Donnerstag: Zum vierten Male: Trauuibilver. Posse mit Gesang in 3 Alten von W. Manstädt und C. Thomas. Musik von W. Mannstädt.

Victoria=-Theater. Direction: Emil Hahn. Donnerstag: Kapitän Grant: Emil Hahn. Sastspiel der ersten Solotänzerin Signora Consuello de Labrugère, vom Theater della Scala in Mailand und des ersten Solotänzers Herrn Friedrich Spange, vom Königlichen Hoftheater in Dresden. Neu einstudirt u. mit ncuer Auéstattung. Z. 111M. : Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus- stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern von Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von N. Schelcher. Musik von C. A. Maida. Die Baletmusik von Debillemont. In Scene geseßt von Emil Hahn.

Krolis Theater, Direktion: Engel-Lebcun. Donnerstag: Zum 4. Male: Eine slille Garten- wohnung, Schwank in 4 Akten von Oêcar Justinus. NVoc und nach ter VorsteUurg Großes Garten- Concert. Anfanz des Concerts 5, der Vorstellung Gt Uhr. i

Freitag: (Auf vieles Verlangen): 3, Gartenfest. Von 5 Uhr an ununterbrochen bis 12 Uhr Großes Doppel-Conucert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses, dem Muasikcorps des 4, Garde-Regiments zu Fuß und dem Henrebergschen Gesargverein. Im Theater: Zum d. Male: Eine stille Garten- wohuung,

Giarmania-Semmer- Theater, Donnerstag: Gastspiel des Frl. Louise Dann. Die Grille. Ländliches Charalterbild in 5 Akten von Charlotte Birch-Pfeiffer. ; E

Freitag: (Nur noch bis Sonntag): Gastspiel des Hrn. A. Müller. Der Stumme und sein 2A Pelodramat. Spektakelstük mit Gesang in

Akten.

Belle - Allauce - Theater, Donnerstag: Auftreten des 51/2 Jahre alten Recenkünstlers Moritz Franfl in seinen wunderbaren Leistungen im Kopf- rechnen. Das größte Phänomen des 19. IJahr- hunderts. Hierzu: Familie Höruer. Schwank in 3 Akten von A. Anno. Im prachtvollen Sommer- garten: Von 6 UVhr an ununterbrowen Doppel- Concert (Kapellen Baumgarten und Herold.) Schwe- dishes und Stcyrishes Damen-Quartett. Tyroler Sängergesellschaft. Brillante JUumination durch mehr als 15 000 Gasflammen. Anfang der Vor- ellung 7 Ubr Austreten des Mori Frankl 84 Uhr. Entrée 50 ch8.

Freitag: Großes Monstre-Concert.

Farnilien-achrichten-

Verlobt: Frl, Martha Löther mit Hrn. Referendar Haus Kutsche (Weimar—Elgersburg). Frl. Erna Müller mit Hrn. Dr. phil, Emil Dieckhoff ({Verden—Osterode a. Harz). Frl. Minna Alexander nit Hrn. Dr. med. Alexander (Stolp- münde—Bubliß). Frl. Rose v. Spies mit Hrn. Kapitän - Lieutenant Curt Freiherr ron Maltzahn (Polonken bei Danzig). Frl. Me- lanie v. Kühn mit Hrn, Major und Abtheilungs- Commandeur v. Hahn (Naumburg a. S.).

MBeboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor v. Putt- karzer (Jagow). Hrn. Premier-Lieutenant Leo Feldt (Magdeburg). Hrwm. Rektor Möller (Als- wede). Eine Tochter: Hrn. v. Siegroth (Jantkawe). Hrn, Eisenbahn - Maschinen- Inspektor Klooß (Breslau).

Talg loco 58,90. xer. August 57.00, Weizen loco 140, Roggen loco 7,75. Hafer ‘oco 5,00. Hanf loco 32,00 T. ‘¿insaat (9 Pud} loce 16,25. W etter: Warm.

Barmwolle in ew-York 11}, do. in

New-Orleans 104, Petroleum in Now-Yerk 62, do. iv Philadelphia

Mehl 4 D, 40 C.

134. Schw:lz (Marke Wilcoz) 6K, clear} k C. Getreidefracht Gt}.

Gestorben: Hr. Rechts-Anwalt Wunder (Lud- wigsburg). Frau Major Auguste v. Merkel, geb. Goßler (Ratibor).

Stee&briefe und Untersuchungs - Sachen,

Stehriefs - Ernenerung, Der hinter die Wittwe Johauna Juliaue Gruner, geb. Her- mann, in den Akten 6. 14/77 Dep. L, jeßt 6G. 673/77 rep. wegen wiederholten vollendeten und einmaligen versuchten Betruges unter dem 29. SFanuar 1878 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 8. August 1879, König- lihes Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs- sahen. Deputation T, für Sch{wurgerichtssachen.

Stecbriefs - Erneuerung, Der hinter den Brauerci-Juspeltor Johann Joachim Karl Christian Gilow, 6. 15/75 Dep. I. , jeßt G. 605 de 75 rep., wegen Betruges und Unterschlagung unter dem 27. März 1877 crlafssene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 8. August 1879, Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation T. für Sc@wur- gerichissachen. *

Verfáufse, Bervacztungen, Submissionen 2c.

tadteisenbahu.

Die Verglasung der Dächer

und des westlichen Endab-

\{lusses der Halle im östlichen

Ars{lußbahnhofe der Berli-

ner Stadteisenbahn (Nieder-

nad: i anan e-m lessch- Märkischer Personen- bahnhof) infl. Lieferung aller zugehörizen Materia- lien im Vetrage von ca. 1100 qm 1 mm bis 5 wm stff. geblasener Gläser soll in Submission ver- geben werden. Zeichnungen und Masserberechnung liegen in unserem Centralbureau (Baumeister Schwieger) aus. Die Bedingungen nebst Offerten- formular werden ebendaselbst gegen Erlegung von 3 M. abgegeben, aber nur an solche Unternehmer, deren Qualifikation und Leistungsfähigkeit uns durch Atteste über aröfßere ähnliche Arbeitsausführungen bei fisfaliswen Behörden oder Eisenbahnen genügend dargethan wird. Angebote sind versiegelt, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis späte- stens Sounabeuòo, den 30, August cr.,, Vormit- tags 11 UßHe, an uns einzureichen, um welche Zeit sie in Gegenwart der eiwa erschienenen Sub- mittenten geöffnet werden sollen. Cto. 324/8.)

Berlin, den 16. August 1879. Königliche Direkiion dex Berliner Stadt- eiseuzbahu.

[7124] __ BVekauntmachuug. Die Herstellung der Fundamente und des Solels für den Bau eines neuen Dienftgebäudes der Deuts

schen Seewarte zu Hamburg soll im Submissio15- !

wege an den Mindestfordernden vergeben werden.

Offerten sind verfiegelt mit der Aufschrift „Sub- mission auf Herstellung ver Fundamente 2c.“ bis zu dem am 5, September d. J., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Bedingungen nebst Kostenanschlag und Zeich- nungen liegen in der Rezistratur der Seewarte Seemannshaus zur Einsicht aus und werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kosten ahb- gegekten.

Hamburg, den 16. August 1879.

Die Direktion ver Seewarte,

[7170] par die Kaiserlihe Werft in Kiel follen nah- stehend verzeichnete Takelageketten : 49 m von 6 mm Stärke, 188 m von 22 mm Stärke, 175 m von 12 mm Stärke besdafft werden.

Lieferungbofferten sind versiegelt mit der Auf- {hrift: „Submission auf Lieferung von Take- lagefetteu“ bis zu dem am 5, September d. J., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialiengebühren von 4. 0,50 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.

Kie!, den 14. August 1879.

Kaiserliche Werft. Verwaltungs-Abthcilung.

e SBekanutmachung.

Das im Kreise Göttingen, Landdrosteibezirk Hildesheim, Provinz Hannover, belegene : ___ Klostergut Diemarden soll axf die 18 Jahre vem 1. Mai 1880 bis dahin 1838 öffzntlih meistbietend verpachtet werden, und

ist dazu Termin auf

Donnerstag, den 18. September c., i E Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Gihsiraße 2 hierselbst, vor unserem Kommissarius, dem Herrn Regierungs-

Math Weägel, angeseßt. | Zx dem Klostergutz Diemarden gehören:

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0,7871 ba Hof- und Baustellen

0,5433 Gärten, 123,1472 Ackerland, 7,9342 Wiesen, 1,8487 , Weiden,

rus. 133,8605 ha

Das Pachégelderminimum ist auf 8000 M festgestellt.

/ Zux Ucbernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 60 000 6 erforderli, über dessen eigenihüenlihen Besitz, sowie über seine persönliche Qualifikation als Landwirth jeder Pachtbewerber sich spätestens bis zum 10. September d. J. bei uns auszuweisen hat.

Die VBerpachtuugébedingungen und Licitationsregeln, sowie die Karte und das Grundftücks- verzeibniß können ia unsexer Kanzlei an jedem Wochentage vou 10 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nach-

Hannusver, den b. August 1879.

zegen Erstattung der Kopialien absHriftiih bezogen werden,

Königliche Kloster-Kammer.

Sauerhering.

67, rohes Poiro)eum 5, do, Pipe line Certiticats D. 66 C. Rother Winterweizen 1 D, 09 C. Mais (old mixeG) 47 G. Zucker (Fair refining Muscovados)} 65. Kaffes (Bio-})

do. Fairbanks 64. Speck (shert

[6673] Bekanntmachung.

Zum 1. Januar 1880 follen in diesseitiger An- stalt circa 20 müännlihe Zuchthausgefangene, welche bisher mit Papierarbeiten beschäftigt waren, anderweitig zu geeigneten, der Gesundheit nicht (B En JIndustrie-Arbeiten kontraktlich vergeben werden.

Die Bedingungen liegen in hiesiger Anstalt zur

Fiseubaln= Kim aene

Grössherzogiioh Badischo Staats-Elsonbahnen. Im Juli cr, 2915 255 M (+ 146 727 A6), seit 1. Januar + 943 219 MÆ.

Brannsohwelgisohe Elseubahn. Im jfuli cr. 8985290 (+ 11 363 A6), seit 1. Januar 127 213 s

Einsicht offen. Die beim Kontrakts-Abs{luß zuw hinterlegende Kaution beträgt 1200

Schriftliche Offerten werden bis zum

5. September er., Vormittags 11 Uhr.

entgegengenommen. /

Berlin N. W,, den 28. Juli 1879. Direktion ver Königlichen Neuen Strafanstalt,

(Zellengefüngniß.)

Verloofung, Umortisatiór, Finszablung 1: s W. 990 sffentlichen Paptere

[10045] E : Bergisch - Märkische Eisenbahn.

Die Bergish-Märkishe Eisenbahn-Stamm-Aktie Nr. 64934, die Bergisch - Märkischen Prioritäts- Obligationen VI. Serie Nr. 44028 und 55304 à 100 Thlr., fowie die fünfprozentige Nordbahu- Prioritäts - Obligation: der Bergis) - Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft Nr. 04375 à 100 Thlr. sind angeblich verloren resp. vernichtet.

In Gemäßheit des §8. 30 des Gesellschafts-Statuts fordern wir die etwaigen gegenwärtigen Inhaber der vorgedachten Werthpapiere auf, solhe bei uns einzuliefern, oder die etwaigen Necbte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der in dem vorgedachten Statut-Paragravhen vor- geschriebenen Frist die Annullirung der Dokumente veranlassen werren.

Elberfeld, den 5. Dezember 1878.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

[7175]

Auf Grund der Auna eub 2 des zweiten 26. s Ärz;

Nachtrags vom —5—gjrzj - 1867 zu dem Statut

L ; 1. Oftober 1858 für die Sparkasse zu Zeiß vom V1, Sas 1559

bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das Sparkafsen-Kuratorium unter Zustimmung bei- der Stadtbehörden beschlossen bat, deu Zinsfuß für diejenigen Spareinlagen, welche mit 4°/, ver- zinst werden, vom 1. Zannar 1880 an auf 3/10 % herabzusetzen.

Zeiß, den 15. Vugust 1879, (H. 53546.)

Tie Sparkassen-Verwaltung. Der Magifirar. Born.

[7154] Y - 4 L Hamburg-Bergedorfer Eisenbahu. Da am ‘1. September a. c. der leßte der den 49/9 Prioritäts-Obligationen der Hamhurg-Berge- dorfer Eisenbahn beigegebenen 2. Szerie Zinscoupons (Nr. 24) zur Erhebung kommt, wird behufs der e neuer Zinécoupons Folgendes bekannt ge- macht: „Die Talons nicht ausgelooster Prioritäts- Obligationen sind nebst Serien- und Nummern- Verzeichniß vom 83. September a. e. im Bureau der Haupt-Staat3-Casse einzulie- fern und dagegen die neuen Couponébogen in Empfang zu nehmen. Hamburg, den 15. August 1879.

[6645] Hessische Ludwigs-Eiscubahn.

Unter Hinweis auf §8. 46 - der Statuten bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß die nachstehend ver- zeichneten Dividende- und Abschlagsdividende-Cou- pons des Betriebsjahres 1877 bis jeyt nicht zur Einlösung gekommen sind, indem wir die Besißer einladen, deren Beträge bei unseren Zahlstellen in Empfang zu nebmen.

Abschlags-Dividende-Coupons Nr. 15 vom 1. Oktober 1877 der Aïtien à 250 Fl.: Nr. 24296 bis 24299 incl., 48789 55558, 6 St.

Abschlags-Dividende-Coupons Nr. 19 vom 1. Oftober 1877 der Aktien & 200 Thir. : Nr. 22293 2230 14083 15837 bis 15840 incl, 18378 18403 bis 18405 incl, 20675 30214 41559 45817 45818 46284 bis 46286 incl., 47810 48388 bis 48400 incl., 50503 50942 50943 60797 bis 60800 incl, 61543 67055 69481 69482 84375 85599 88654 92702 S: 111880 117440 117459 bis 117465 ind.

Dividenve-Coupous Nr. 16 vom 15. Mat 1878 der Aftien à 250 Fl.: Nr. 1142 5546 18572 19300 21332 24296 bis 24299 incl, 30095 bis 30099 incl, 48789 53576 55558 69897 bis 69900 incl. 21 St.

_Dividende-Coupons Nr. 20 vom 15. Mak 1878 derx Llítien à 200 Thlr.: Nr. 2229 2230 10440 14083 15837 bis 15840 incl., 16485 18378 18403 bis 18405 incl. 21678 21679 22125 25712 29373 bis 29376 incl. 31244 31247 41559 43414 45817 45818 46284 bis 46286 incl, 47810 48272 48388 bis 48400 incl. 50942 50943 57700 58223 58973 60797 bis 60200 incl, 60956 61399 61400 61543 62207 bis 62210 incl, 65067 67545 69481 69482 75848 84375 85599 85847 87735 bis 87737 incl, 87745 88654 95104 bis 95109 incl, 95534 108151 111880 115396 117440 117459 bis 117465 incl. 93 St.

Gleichzeitig mahen wir bekannt, daß bezüglich der Aktien Nr. 45817 45818 48388 bis 48400 incl. à 200 Thlr. neb Talons und Coupoi;. 8 vom 1, Oktober 1873 bis 15. Mai 1882 und des Aktien- certificates von 1873 Nr. 445 über fünf Stück Aktien à 209 Thle., sowie ferner der Aktien Nr. 41559 84375 und 88654 à 200 Thlr. mit Talons und Coupons vom 1. Oftober 1877 bis 15. Mai 1882 und endlih der Aftien Nr. 82848 und 82851 à 200 Thlr. mit Lalons und Coupons vom 15. Mai 1879 bis 15, Mai 1882 bei dem Großherzoglichen Bezirksgerichte Mainz das Amortisationsverfahren und zufolge Urtheile dieses Gerichtes vom 20. Fe- bruar 1874, 16. März und 28. Dezember 1878 die Zahlungssperre verordnet worden ift.

WYiainz, den 22. Juli 1879. Der Bertoaltungsrath,

és Sipoli - Brauerei.

Die Ausgabe der neuen Dividendenscheine der

Berliner Brauerei-Gefellfchaft

Die Finanz-Deputatiou.

erfolgt vom Dienstag, den 26. d. M, ab.

Die Inhaber unserer Aktien werden ersubt, die Talons arithmetisch geordnet, mit doppeltem Nummerverzeichniß versehen, in den üblichen Geschäftsstunden beim Herrn Banquier Herrmann Paasch hier, am Köllnischen Fischmarkt Nr. 4, einzureichen. f: : E?

Nach dem 15. September cr. erfolgt die Ausgabe nur noch in unserem Comptoir auf Tivoli am Kreuzberg.

2erlin, den 20. August 1879.

Der Aufsichtsrath der Berliner Braucrei-Gesellschaft.

C. fd. Vogeler. Cto. 326/8.)

Königliche Technische Hochschule zu Hannover.

Die Eröffnung des Studienjsh'es 1879/80 wird mit der Einweihung des neuen Gebändes am 6. Oktober 1879 stattfinden, Beginn der Einschreibungen am 29, September, 10 Uhr Vormittags. Programme von der Direktion zu erhalten. Efamnover, im August 1879,

In Berlin, Leipzig, Cöln, Saalfeld, Frankfurt a. M.,, Breslau, München, Höchst a. M., Augsburg 2c. erfrechen sih unbefugte Individuen, unter verschiedenen anderen Benennungen, den beinahe in allen Ländern pateuntirten Copirapparat „WMeetograpl““ als: Autograph, Polygraph, Tachi- graph, Centigraph , Multiplicator , Deutsche Reichs\cnellschreibe-Masse, Trocken-Abziehapparate, Trocten- Drucder 2c., Copir-Apparate und -Masse zu offeriren. Sämmtliche derartige Apparate sind werthlose Nach- ahmungen, wie durch sachverständiges Gutachten erwiesen, eine Nachahmung des Deutschen Reichépatentes der Herren Kwaysser und Husak, Deutsches Reichspatent 5271. Sofern die Erfindung ein Arbeitsgeräth aus- macht, ist nah §. 4 des Gesetzes die Den ohne Erlaubniß nit statthaft, Wer wissentlid hiergegen handelt, wird na §. 34 mit Gelvstrafe oder Gefünguiß bi3 1 Zahr belegt. Eine große Anzahl Individuen wurde bereits wegen Patenteingriff sol&er Apparate laut §. 4, §. 35 und §. 36 verurtheilt und die vorhandenen imitirten Copir-Apparate und -Masse confiêécirt. Wer mir jene Individuen nam- haft mat, welche derartige Copir-Apparate fabriciren und verschleißen, verspreche ih cine Belohaung. Der Copir-Apparat „Hectograph“ besteht aus einer Metall-Cassette, welche mit einer angenièteten Hoch- druck-Messing-Etiquette K & U, k. k, aus\{l. Privilegium, versehen ist, in welcher sich eine elastische Composition befindet. Man schreibt mit einer zum „Hectograph“ gehörigen Tinte auf beliebigem Papier, [Legt das Manuscript auf die Composition, die Schrift saugt sich momentan in die Masse ein; nun ent- fernt man das Manuscript, legt andere Formulare auf, fährt einfah mit der flachen Hand darüber und kann so, je nach Geschwindigkeit des Copisten, Pläne, Noten, Schriftstücke, Zeichnungen 2c. von einem Originale binnen 10—15 Minuten 50—80 Exemplare auf trockenem Wege gleichzeitig mit ver|hiedenen Tintenfarben vervielfältigen. Nach gemachtem Gebrauh kann die Schrift von der Masse mit kaltem Wasser und Schwamm so leiht weggewisht werden, wie wenn man die Schrift von einer beschriebenen Sciefertafel mit dem Schwamm wegwischt, wodur der Apparat zur Aufnahme und Abgabe einer neuen Arbeit fähig ist. Die Composition nußt sih durch das Copiren und Wegwischen der Schrift beî- nahe gar nicht ab. Selwarze Vervrlelfältigungse-Tinte ift scit neuester Zeit ftets rorräthig.

Hektogræphirte Abdrücke werden gratis und franco versendet, s{rifilicze Anfragen sofort beant- wortet. Wiederverkäufer und solide Verüxeter gesucht. L /

Soset Lewitus, Fabrethesißer, Wien L,, Babenbergerstraße 9. (W. 904/8.)

Der Director: Launhardt,

[6889]

Deutscher Königlich Preußis

Jeichs-Anzeiger

er Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 4 für das Vierteljaßr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4 |

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Alle Post-Anftalten nehmen Bestellung an ;

für Berlin außer den Pest- Anstalten auch die Expe-

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32,

Deutsches Neich.

Der Rechnungs-Rath Biester ist unter Belassung in seiner bisherigen Stellung als Vorsteher der Hauptbuchhalterei des Reichs\haß-Amts zum Bureauvorsteher des Reichsschaß- Amts ernannt worden.

Königreich Preufen.

Se. Majestät-der König haben Allergnädigst geruht : - dem Kaufmänn und Liqueur-Fabrikanten Ferdinandus osephus Wilhelmus Hermanus Shmigz, alleinigen nhaber der Firma „Wijnand Focking“ zu Amsterdam, das rädikat eines Königlichen Hof-Lieferanten zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeitz2:.

Der zur Zeit bei den Arbeiten zur Anlage des Ems-

Jade-Kanals in Aurich beschäftigte bisherige Regierungs-

aumeister Dannenberg ist zum Königlihen Wasser- Baumeister daselbst ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staatssekretär im Reichs-Justizamt Dr. Friedberg nah Bad Ems,

deg

Beranntmckchun a,

Die zweite Lehrerprüfung im hiesigen Königlichen Se- minar für Stadtschullehrer wird vom 22, bis 25. Oktober d. J. P ton werden. Das Nähere ist im „Fntelligenzblatt“ ent-

alten.

Berlin, den 19, August 1879.

Königlihes Provinzial-Schulkolleg ium. Reichenau.

Polizei - Verordnung.

Auf Grund der 88. 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizei- Verwaltung vom 11. März 1850 (G, S. S. 265) verordnet das Polizei-Präsidium für den Polizeibezirk von Berlin nah Berathung mit dem Gemeindevorstand was folgt:

8-1,

Wer ein Schwein \{chlachtet oder s{blachten läßt, ist verpflichtet, dasselbe von einem der für den betreffenden Bezirk angestellten Fleishbeschauer (8. 2) mikrosfkopisch untersuchen zu lassen.

Erst dann, wenn auf Grund dieser Untersuhung von dem kon- zessionirten Fleishbeschauer ein Attest ausgestellt und demjenigen, welcher das Schwein s{hlachtet oder s{chlachten läßt, ausgehändigt worden ist, daß a gewissenhafter Prüfung keine Trichinen tin den untersuhten Fleisch BES von ihm gefunden seien, darf das Schwein zerlegt und das Fleis. desselben an Andere überlassen oder zum Ge- nusse für Menschen zubereitet werden.

S. 2

Zur Ausführung der Trichinenshau (§. 1) werden Seitens des Polizei-Präsidiums Schaubezirke- gebildet und für jeden derselben ge- prüste Fleishbeschauer in genügender Anzahl angestellt und dur offentliche Bekanntmachung bezeichnet werden. Nur die in dieser Weise bezeichneten Fleischbeschauer sind zur Vornahme der Untersuchung für den betreffenden Bezirk zuständig. :

Die näheren Bestimmungen über Anstellung und Pflichten der öffentlihen Fleis{beshauer sind in dem beifolgenden Reglement vom heutigen Tage enthalten.

8. 3.

Zur Untersuchung frisch geshlachteter Schweine sind ausge- \{hnittene Stückchen aus dem rothen Fleisch des Zwerchfelles, des Bauches, des Kehlkopfes und zwischen den Rippen zu verwenden. Das Aus\cneiden dieser Fleishproben ist von dem Fleishbeschauer selbst oder in dessen Gegenwart auszuführen. Sind mehrere Shweine leichzeitig geshlahtet, so ift dafür zu sorgen, daß keine Verwechse- ungen der zur Untersuhung ausgeschnittenen Fleischstücke der ein- ¿elnen Schweine stattfinden kann.

S. 4.

Jeder Gewerbetreibende, der Schweine zum Verkaufe s{lachtet oder s{lachten läßt (Fleischer, Wurstfabrikanten 2c.), hat ein Schlacht- buch nach beiliegendem Schema (Nr. 1) zu führen. Nachdem der Ge- werbetreibende die erforderlihen Notizen in die Rubriken 1—4 ein- getragen, wird das Buch dem Fleischbes{chauer bei der mikroskopischen Untersuchung zur Ausfüllung der Rubriken 5 und 6 vorgelegt.

Diese Schlachtbücher sind ein Jahr lang nach der leßten Ein- tragung aufzubewahren. ;

B. 9. :

Nicht Gewerbetreibende, welche ein Schwein s{chlachten oder \{lahten lasseu, haben entweder ein gleihes Schlachtbuch zu führen

«einzureichen.

Berlin, Donnerstag, URE 0 den 21. August, Abends.

E

und für die vorschriftsmäßige Ausfüllung der einzelnen Rubriken Sorge zu tragen, äu das SchlaGtbuch ein Jahr na der leßten Eintragung aufzubewahren, oder sich vom Fleishbeschauer über jedes geshlachtete Schwein eine besondere Bescheinigung, welche die in dem Schema Nr. 1 angegebenen Notizen enthalten muß, ausstellen zu lassen und solche gleichfalls ein Jahr: aufzubewahren. i

8.6, Das Sch{lachtbuch odex die in §, 5 bemerkte Bescheinigung ist den Beamten der Executivpoölizei auf Frfordern jederzeit vorzulegen, auch auf Verlangen dem Polizei-Pr

S E

Wird dur die nah §. 1 vorgenommene Untersuhung das Vor- haändensein von Trichinen im Schweine konstatirt, so hat der Fleis ch- beshauer dem zuständigen e änd wenn das Schwein auf dem Viehhofe geschlachtet ist, dem daselbst befindlichen Markt- Polizei- Bureau ohne Verzug hiervon Anzeige zu machen, Der Besitzer des trichinenhaltigen Schweines hat sich bis auf Weiteres jeder Ver- fügung über dasselbe zu enthalten, was polizeilich überwacht werden wird,

Ferner hat der # L außer fonstigen Fleishtheilen den Rest der ihm übergebenen Fleishproben nebst den die Trichinen nach- weisenden Präparaten, und zwar diese, so wie den Rest der Fleish- proben befonders verpackt und mit seinem Siegel oder dem des Polizeireviers verschlossen, dem Bezirks-Physikus des Bezirks zuzu- stellen, in welhem das Schwein geschlachtet ift.

dium oder dessen Kommissarien

8. 8.

Der Leßtere hat eine nochmalige Untersuhung der ihm vor- gelegten Fleishtheile und Präparate vorzunehtnen.- . Grgiebt diese Untersuchung keine Trichinen, so ift der zetrefffende tee choues sofort von dem Bezirks-Phyfikus votzulädet, um Leßterem die von ihm entdeckten Trichinuen nachzuweisen. Ergkebt sich auch bei viesee nohmaligen Prüfung das Vorhandensein von Trichinen nicht, so ift das Polizeirevier hiervon sofort durch schriftlihes Attest zu benach- richtigen, welches die im §. 1 vorgesehene Bescheinigung erseßt. Auf Grund dieser B-escheinigung giebt das Polizeirevier das Schwein dem Besißer frei.

8. 9.

Bestätigt dagegen der Bezirks-Physikus das Vorhandensein der Trichinen, so hat er sofort dem Polizei-Präfidium Anzeige zu machen, demselben auch die Präparate, welche die Trichinen nahweisen, wohl verkittet oder verlackt zur Aufbewahrung auf die Dauer von 2 Mo- naten zu übergeben. Das Polizei-Präsidium ordnet die Beschlag- nahme des trichinösen Schweines und defsen sofortigen Transport nah der fisfalischen Abdeckerei an. Diesen Transport bewirkt der Pächter der fiskalischen Abdeckerei auf seine Kosten. Die Verladung in den Abdeckereiwagen erfolgt unter pollzeiliher Aufsicht.

S. 10.

Auf der fiskalishen Abdelerei erfolgt die Ausnuzung- der trihinôs befundenen Schweine nah Anleîtung der von dem Polizei- Präsidium dem Pächter der Abdeckerei hierfür ertheilten Jn- struktion. Der Pächter der Abdeckereï zahlt dem Besißer des Schweines eine Entschädigung, deren Höhe alljährlich vom Polizei- Präsidium festgeseßt und im „Intelligenzblait“ bekannt gemacht wird. Eine andere Entschädigung steht dem Besißer des trichinösen Schweines nicht zu.

B11.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden mit Geldbuße von 5 bis 30 f für jeden Kontraventionsfall bestraft. An Stelle der Geldbuße tritt im Falle des Unvermögens entsprechende Haft.

8, 12.

Angestellte Fleishbeschauer, welche die geforderte Untersuhung der Schweine auf Trichinen (§8, 1 und 2) ohne hinreihenden Grund unterlassen oder verweigern, oder welche fi bei der Vornahme der mikroskopischen Untersuhung oder bei Führung. des Kontrolbuches (§. 7 des Reglements) Nachlässigkeiten zu Schulden kommen lassen, werden mit Geldbuße bis ju 30 M. oder im Falle des Unvermögens mit verhältnißmäßiger Haft bestraft, sofern niht nach dem Straf- geseßbuche eine härtere Strafe eintritt.

& 18.

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Oktober 1879 in Kraft. Berlin, den 16, August 1879. Königliches Polizei-Präsidium. M v. Shlieckmann.

Reglement für die öffentlichen Fleishbescauer.

8. 1,

Es können nur solche Derea die Thätigkeit eines öffentlichen Fleisbbeschauers (8. 1 der Polizei-Verordnung) ausüben, welche von dem Polizei-Präsidium öffentli angestellt find.

8. 2,

Beamitete Thierärzte, approbirte Aerzte und Apotheker, sowie die- jenigen approbirten Thierärzte, welche 1) die Prüfung als Thierarzt, nach Vorschrift des Prüfungs- Reglements vom 25. September 1869 (Bundes - Geseyblatt Seite 635), bestanden haben, oder

2) {on vor dieser Zeit in Berlin die Approbation erlangt haben, oder in Hannover auf Grund der abgelegten Prüfung für befähigt erklärt worden find, in gerichtlichen und polizeilichen dn Gutachten abzugeben und bei Maßregeln gegen Ver-

reitung von Viehseuchen mitzuwirken, bedürfen zur Erlangung der im §8. 1 bezeichneten Anstellung nur der Meldung bei dem Polizei-Präsidium. Indessen steht ihnen ein An- spruch auf Anstellung uicht zu.

& d.

Alle übrigen Personen, welche als öffentliche Fleishbeshauer angestellt zu werden wünshen, haben \sch dem Polizei- Präsidium gegenüber über ihre Zuverlässigkeit und allgemeine Befähigung für das in Rede stehende Geschäft auszuweisen. Sind in dieser Hinsicht keine Einwendungen zu erheben, so haben sie sich einer Prüfung durch eine von dem Königlichen Polizei-Präsi- dium eingeseßte Prüfungskommission zu unterwerfen, welche aus dem Stadt-Physikus und dem Departements-Thierarzt besteht.

Für die Prüfung ist eine Gebühr von 5 A vor Beginn der- selben an den Stadt Phvsikus zu zahle.

Die Zulaffung zur Prüfung erfolgt jedoch nur insoweit, als für: denjenigen Schaubezirk, innerhalb dessen der Bewerber seine Wohnung hat, ein Bedürfniß zur Anstellung von Fleishbeshauern vorhanden ift.

Für den aus dem Viehhof in der Brunnenstraße bestchenden S(haubezirk fällt die Bedingung des Wohneas innerhalb des Bezirks fort, die geeignete Lage der Wohnung wird nach freiem Ermessen ges prüft werden.

8. 4.

Wern die Prüfung bestanden is, und der Geprüfte {sich über den Behs eines von. dem Stadt-Physikus für brauchbar erachteten Mikroskop8 ausgewiesen hat, wird demselben die Bestalungs-Urkuande als öffentlicher Fleishbeshauer für einen bestimmten Schaubezirk (8. 2 der Polizei-Verordnung vom heutigen Tage) vom Polizei-Prä- sidium ausgestellt.

Eine gleiche Urkunde erhalten die im §. 2 des Reglements aufs geführten Personen.

Die Anstellung erfolgt stets nur auf Widerruf.

è 5.

Bei Aushändigung der Bestallungs-Urkunde ift der Jnhaber durch Hand\schlag an Eidesstatt zur gewissenhaften Vornahme aller ihm übertragenen Untersuchungen protokollarish zu verpflichten.

6

__ Die dem Fleishbeschauer ertheilte Anstellung (§. 4) kann dem- selben vom Polizei-Präsidium ohne formelles Verfahren entzogen werden, wenn r sih Pflichtverleßungen od:x Nachlässigkeiten als Sleishbeschauer zu Schulden kommen läßt, oder wenn die Voraus- seßungen nicht mehr zutreffen, unter denen seine Anstellung erfolgt ist, namentlich wenn der Betreffende es an Zuverlässigkeit, Glaub- würdigkeit, Sorgfalt oder Nüchternheit fehlen läßt.

Außerdem wird die. Anstellung auch dann zurückgenommen, wenn der Fleishbeschauer eine außerhalb des Schaubezirks, für welchen er bestellt ist, belegene Wohnung nimmt, wobei jedoch für die Fleisch- beschauer des Viehhof-Bezirks der leßte Satz d:s 8. 3 entsprechende Anwendung findet.

S.

Die Fleischbeschauer sind verpflichtet, jeden Wechsel ihrer Woh- nung sofort in besonderer Eingabe dem Ksniglichen Polizei-Prä- sidium zur Anzeige zu bringen.

Ferner hat jeder Fleishbeschauer nach dem anliegenden Schema Nr. 2 ein Kontrolbuch zu führen und den Beamten der Exekütiv- Polizei, sowie dem Polizei-Präsidium oder dessen Kommissarien auf Erfordern jederzeit zur Einsicht und Revision vorzulegen.

Si 8

Die Namen und Wohnungen sämmtlicher öffentlicher Fleish- beschauer, sowie alle hierauf bezüglihen Aenderungen werden vom Polizei-Präsidium durch das „Intelligenzblatt“ zur öffentlichen Kennt- niß gebracht.

S. 9.

Zur Ertheilung des Unterrichtes in der Untersuung auf Trichinen sind sämmtliche praktishen Aerzte, approbirten Thier- ärzte und approbirten Apotheker berehtigt, welche sih zu diesem Ave bei dem Polizei-Präsidium gemeldet und von leßterem die

rlaubniß hierzu erhalten haben. Ihre Namen werden durch das „Intelligenzblatt“ öffentlih bekannt gemacht werden.

8. 10.

Die Belastung der zur Untersuchung erforderlihen Mikroskope bleibt den Fleischbeschauern überlassen, doh müssen diese Instrumente vor dem Gebrauche von dem Stadt-Physikus (§. 4) geprüft und als brauhbar erachtet sein.

S L Die Gebühr für die mikroskopishe Untersuchung eines geschla ch- teten Schweines auf Trichinen beträgt eine Mark.

Für die Untersuhung eines in_ dem polizeilihen S{hlachthause auf dem Viehhofe geshlahteten Schweines is eine Gebühr von 50 Pfennig anstatt der obigen von einer Mark zu entrichten.

Berlin, den 16. August 1879, Königliches Polizei-Präsidium. 5 25, v. Shlieckmann.