1879 / 198 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Glasgow, 22. Augast, (W. T. B.) Mixed numbres warrants 43 sh, 3 d. Flanehester, 22. August, (N. T. B,) y 12r Water Armitage 7, 12r Water Taylor 71, Ticnells 9, Eaycll 9%, 40r Medio Wiikinso land 97, 40r Double Weston 101, 60r 16/16 34/50 84 pfd. 914. Anziehz2nd, Paris, 22, Augnst, (W. T, B.) Praäuktenmarkt, Sept. 28,50, wr. September-Dezember 28,50, pr. November-Februar p’. Sept. 62,00, p pr, November-Februar 62 00, pr. Ssptember 78,50, 78,75, pr. Januar-April 79,00. Spiritus still, pr. ust 59 75, pr, September-Dezbr. 59,50. erie, 22, August,

New-YorK, 22. August, (W. T. B.)

Baumwollen-Wochenbericht, Zufahren in allen Unione- häfen 5000 B.. Ausfuhr nach Gross nach dem Kontinent 4000 B, Yorrath

abwartenden Haltung, die keinen Anlass, zn yverkanf, der bedeutenden Abladunge seitheriger Käufe auch zu Hansse- Weizen ist in neuer Waare nur Markt war, wurde von unseren gros 22;3—} ÁÆ villig aufgenommen, hober Forderung ab auswärts be ringfügiges Geschäft. Rogg die Umsätze an

Waare ist das Av

Spekulation sieht in diesem Augenblick n, Während ibr andererseits Angesichts n von Amerika und der

Roheissen, britannien 7000 B,, Ansfubr Erfolglosigkeit Operationen der Muth fehlt. spärlich angeboten; was am sen Nachbar-Etabiissements

in sonstigen Qualitäten war Wegen i unsicherer Tendenz ein höchst ge- en liegt momentan fest, ohne dass Ausdehnung zu gewinnen vermögen, In nener gebot nicht dringend, und bleibt der Cours —152 A, während Nicolajeff zu 131 f gebandelt wurde ; derungen ab anus#ärts sind gegen biezige viel zu hoch. erste ist nur von den Hän Brauer sich reservirt halten 17— etellen 19 M in Aussicht. Be Tendenz nicht zu beobachten,

mit 14}3—16} M. bezahlt, neue erwartet bezüglich die Witterung in Qualität befriedigend,

Kaps bleibt in unergqui

20r Water 30r Water GidWlow 93, 30r Water Clayton 10, 49r Mule an 103, 36r Warncops Qualität Eox- Louble Weston 31, Tri-ters

Erertizr, 21, August. (Wochenbericht tiber Eisen, Kohlen und Metalle, von M, Loewenberg. vereidetem Makler und Taxator Im Markt ist etwas mehr Bagehr Glasgower Verschiffangseisen besser, mit schlisslich wieder etwas matter, die letzte Notirung 423 Kassa pro Tons, Middlesbro-Eisen bleibt fost. Hier zeigt sich schon mehr Kauflnst nach R ken echottisches 6,60 à 7,40 und englisches 5,80 à 6,10 pro 1C0 kg. Eisenbahnschienon zum Verwalzen 5,60 à 5,80, zu gen 6,60 à 7,09, Walzeisen schwach. 14,00 à 14,40, uxd Bleche 20,00 à 24,00 pro 100 kg. KEapfer besser, und bezsero Sorten engl. und austral, 126,00 à 139 felder 128,00 à 129,00 pro 1C0 kg. Zinn höher, und prima engl, Lammzinn 137,00 à 138,00 pr. 1(0 kg. Zink stramm , gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 38,50

beim Königlichen Stadtgericht.) und die Pr-ise zum Theil anch besser. Markt verk:hrte in fester Haltung, Warrants war es sehr lebhaft

eizen fest, pr, August Mek] fest, tember - Dezember pr. Angnust

ber-LDozemhor

pr. August 61,75,

pr. Reptem- oneisen und gelten gute und dlern gezucht gewesen, während

18 6 Cours, für exquisite Waare i Hafer war eine ausgesprochene alte Waare Warde von Konsumenten Waare noch wenig am Markt. Man der Quantität eine recht gute Ernt-, und wenn 14 Tagen günstig bleibt, auch in Hülsenfrüchte ohne Umsätze, cklicher Situation; trockene Waare ist sel-

C D Bauten in ganzen Län Avgust pr, 100 Eüogr.

00 Ziiogr. 59.30.

pr. August 60,75, (W. T. B)

Nr. 7/9 pr. ? Zucker fest, Nr, 3 pr, 100 Kil, 60,00, pr. September-Dezhr, 59.50

St. Petershursgz, 22. August.

00 und Mans-

Bancazinsu 146,00 den näcbsten

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Produktenmarkt.

Talg loco 58,00. pr. Arcgust 56,00, Weizen laco 13,75,

Roggen loco 7,75. Hafer loco 5,00,

loco 32,00 Leinsaat (9 Pud) loce 16,25, Wetter: Warm, New= Kork, 22. August. (W, T. B.) Waarenbericht,

à 40,00 pro 109 kg. Blei ruhig, Harzer, Bächsisches und Tarno- witzer 28,00 à 28,50 pro 109 kg. englische Schmiedekoblen rach Qualität bis fälizche bis 51,00 pro 40 hl, sehlosischer und we Koks 1,80 à 2,10 pro 109 kg frai hier.

ten und variirt im Course zwischen Notiz, Am Mehlmarkt ist kei Futterstoffe und Rüböl verlassen,

2¿—24 M, hochfein viel über

Das Abonnement beirägt 4 # 50 S Aenderung eingetreten,

| für das Bierteljaßr, Insertionspreis für den Ranm einer Druckzeile 30

Kohlen und FEoks 48.00, desgl. wast- stfälischer Schmelz-

Baumwolle in New-York 112, do, in

K

h | j j | | j |

K |

K

Alle Post-Anftaiten nehmen Bestellung an; j

| für Berlin außer den Pest-Anstaiten aüh die Expe- | dition: SW. Wilhelmsir. Nr. 32. s

| K

S

New-Orleans 108, Petroleum in New-York 61, do. do, Pips line GCertificats Rother Winterweizen 1 D, 10 C, Zuckar (Fair refining Muzcoyvardos) 65, 7, Schmalz (Marke Wilcox} £5,

237) k C, Getrei

in Prilegelphia V 60 C

_rolés Petroleum 5, Wehl 4 D, 25 C, mized) 47 C,

Gieneralvereamnlunzen,

6, Septbr. Berlinsr Porzellan-Manufaktur, Aot!en-Gesollsohait. Ord, Gen, Yers, zu Alt-Moabit,

Prelberger Paplerfabrik zu Welssenborn. ord, Gen. Vers, zu Freiberg.

2 198.

Frankfurt a. F, 21, August. (Getreide- und Prodnkten- In den letzten acht Tagen ' war g; bei etarkem Wolkenzug hatten

Unser Markt verharrt in der bisherigen

Keoffes (Rio-)

Bericut von Joseph Strauss.) Speck (Short

das Wett»r wiederum unbeständi wir öfters Gewitterregen,

do, Fairbanks 62.

Jefracht 63. E über dessen Besiß sich die Pachtbewerber vor dem ! Termine in glaubhaster Weise event. durch eia Attest ihrer Steuer-Veranlagungsbehörde aufzuweisen

Deutsches Neich.

Geschäftsträger Graf B zu Belgrad ist von des Kaisers Majestät zu 1 Minister-Residenten in Serbien ernannt wor- den und hat das ihn in dieser neuen Eigenschaft beglaubigende Allerhöchste Schreiben Sr. Hoheit dem Fürsten von Serbien in feierliher Audienz überreicht.

S De ater

Königliche Schauspiele, Sonntag: Opern-

157. Vorftellung. Oper in 3

J, Vormittags : ihneten an. edingungen liegen auf den Bahnstationen Posen zur Einsicht aus, können rzeichneten bezogen werden.

chender Bezeicbnung vers achtente Bahnstrecke genau bezei bis zur Terminsstunde an die Unter- Lissa (Prov. aln-Bau-Ju-

Steckbriefe und UntersuGungs - Sache.

Stebricfs - Erledigung. Zögling einer Militär - Vorbereitungsanstalt, Carl olter W-chselfälshung in den t 6 de. 1868 unter dem 2. Mai 1868 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 20. August 1879, Königlides Stadt- gericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kom- mission 21. für Voruntersuchungen.

Stebricfs-Erneunerun sepha, verehel, Lesch, lassene Steckbrief wird

Rosenberg O.-S,, den 13. August 1879.

Königliches Kreisgericht.

steht am 10. September d,

19 Ußr, im Bureau der Unterze Pachtung8b von Bresl auch von der Unte , mit entspre und die zu p Offerten sind

Kaiserliche von Bray-

Steinbur

Der Feensee, Allerhöchstde

Abth. von Scribe und Melesville, aus dem Französischen überseßt von F. C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Bettaque, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Montag: Opernhaus. Schauspielhaus. 145. Vorstellung. Wallensteins Tod, Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. An- farg halb 7 Uhr. Dienstag: Opernhaus. 158. Vorstellung. Tannhäu- ser und der Säugerkrieg auf der Wartburg. Große romantisbe Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Fr. v. Boggenhuber, Frl. Horina, Hr. Krolop, Hr. W. Müller, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Keine

Ÿ 0; toHor l A a DIEDELY Die Verpachtungs-Bedingungen, von denen wir L T auf Verlangen gegen Copialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domainen-Registratur und bei dem jeßigen Pächter Herrn Amtsrath von Nosenstiel zu Gorgast einzesehen werden. Die Besichtigung der Domaine nach v Meldung bei demselben ist gestattet. Frankfurt a. O., den 14. August 1879, Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten,

einzusenden.

Keine Vorstellung. Die Königliche Ciscub

Keine Vorftellung.

Der hinter der Jo- aus Grunowiß von uns er-

Königreich Preufßea2 hiermit erneuert,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Generalkonsul, Rittmeister a. D., Heinrich Wil- helm Ferdinand Nedlich zu StoCholm in den Adelstand zu erheben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Buchbindermeister ; j Edu lafmunter zu Berlin das Prädikat eines Königlichen

Hof-Buchbindermeisters zu verleihen.

EBerlin, den 25. A ugust.3

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist gestern früh nah Schlesien abgereist.

Bekanutmachung. Die Chausseegelderhebung bei Niedermeßow (an der Köni walder Chaussee) mit der Heb Meile oder 7,5 km, soll vo . bei Königsberg I. (an der K Chaussee) mit der oder 7,5 km, soll vom ‘1. Februar 1880 ab in

Ferien-Abtheilung.

Offene Strafvollstrekungs Requisition, Es

wird ersucht, an dem, seinem jeßigen Aufenthalts- ) ehemaligen Kanzlisten, Kelluer A!fred Carl Willibald Besig am 18. Februar 1861 zu Forsthaus Kreis Inowraczlaw, geboren, einfahen Diebstahls eine Rest einem Monat und 25 d davon, daß dieses geschehen, ter Besn B18, 79 Poisdam, den 13. August 1 Abtheilung I.

ODffenc Strafvollsireäungs-Nequisition. Der Maurergesell Mattheus Kattner aus Karschin ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 15, Mai d. J. wegen vorsäßlicher körperlicher Mißhandlung zu 14 vierzehn Tagen Gefäng- niß rechtsräftig verurtheilt worden. Da sein gegen- wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, öffentlichen Sicherheitöbehörden hiermit ersucht, auf den 2c. Kattner zu achten und von dem Betretungs- falle entweder der nächsten Gerihtsbehörd& welche um Strafvollstrekung und Mittheilung hiervon er- sucht wird, oder uns Kenntniß zu geben. Grün- berg, den 19. August 1879, Königliches Kreisgerikt. Ferien-Abtheilung.

géberg - Freyens ebefugniß für eine m 1. Januar 1889, önig8berg-Schwedter Hebebefugniß für eine Meile

(àCto.338/8.)

Bekanntmachung.

Das Domäuen-Vorwerk Treueu, im

Kreise Grimmen, 15 Kilometer von der Kreisstadt 18 Kilometer von Demmin, meter von Stralsund und 8 Kilometer von Loitz entfernt, mit einem Areal von 509,072 Hektar

worunter 453,064 und 33,360

\oll auf 18 Jahre, von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege öffentlich verpatet werden. Das dem Aufgebote zu Grunde zu legende Pachtgelder-Minimum beträgt 14 200 A4 ie zu bestellende Pachtkautioz ist auf den Be- ¡ährigen Pacht bestimmt, und das zur t erforderliße Vermögen auf 92 000 M. nahzuweisen. ZU dem guf den 22. September d. Js. Vor- mittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Re- gierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver- pachtungsbedingungen, die Regela der Lizitation und Slurregister mit Aus\{luß der ährend der Dienst- egistratur cingesehen werden töônnen, wir au bereit sind, auf Verlangen Ab- schriften der Verpachtungsbedingungen Lizitationsregeln gegen Erft

Vorstellung. nach unbekannten,

Faliner-Theate Traumvbilter.

Z. 7. Male: ‘raumbil 1e mit Gesang in 3 Akten von W. Manstädt und E. Thomas. Musik von W. Man-

Catharinchen, Pacht gegeben

gefängnißstrafe von | Grimmen, Tagen zu vollstrecken hierher zu den Nachricht zu 879. König-

Hierzu ist ein Lizitationstermin auf Montag, deu 15. September 1879, Bormittags 8 Uhr, e der Kreis-Chausscebau-Kasse hier-

Montag: Dieselbe Vorstellung. im Geschäftslokal Beschäftsloka felbst anberaumt Die Pachibedingun Lokale vom 1. Sep en Wochentagen von gesehen werden. Zum Bieten werden nur solhe P laffen werden, vor Ubgabe ihre baar oder in Staatspap bau-Kasse deponiren. Königsberg i, d. N., den 20. August 1879. Der Dircktor des Chanfscebau-Comités uud Cto. 347/8.)

Ticterin-Theater, ODirettion: Emil Habn. | lihes Kreisgericht.

Kapitän Grant: Emil Hahn. lotänzerin Signora Consuello de Labrujère, vom Theater della Scala in Mailand ers Herrn oftheater in Dresden. Ausstattung. Z. 114. M. Großes Aus- allet in 12 Bildern von Jules y. Deutsch von N. Schelcher. Die Balletmusik von billemont. In Scene gescßt von Emil Hahn.

gen können in dem bezeichneten tember 1879 ab, und zwar an Vorniittags 10—12 Uhr, cein-

Sonntag u, Montag: en Aufgebots anderweitig Saftspiel der ersten So

Allerhöchster Erlaß*

betreffend die Rangverhält-

en Beamten und dex egen

derStaatsanwaltschaft hei den mit dem. 1. Oft ober 1879 ins Leben tretenden Gerichtsbehörden.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 30. Juli

d, O R O über die Rangverhältnisse der richterlichen

Beamten und der Beamten der Staatsanwaltschaft bei den

mit dem 1. Oktober d. J. ins Leben trotenden Gerichtsbehörden was folgt : : L

B Die Präsidenten der Ober - Landesgerichte gehören zur

zweiten Nangklasse der höheren Provinzialbeamten.

2) Die Senats - Präsidenten der Ober - La:idesgerichte, die

Landgerichts - Präsidenten und die Ober-Staatsanwälte

gehören zur dritten Rangklasse der höheren Provinzial-

3) Die Ober - Landesgerichts - Räthe, dic 1 Direktoren und die Ersten Staatsanwälte gehören zur vierten Rangklasse der höheren Provinzialbeamten.

4) Die Landrichter, die Amtsrichter und dieStaatsanwälte ge-

ur fünsten Rangklasse der höheren Provinzialbeam-

inem Theile der Landrichter und Amtsrichter kann durch die Ernennung zum Landgerichts-Rath oder zum Amtsgerichts-Nath per)önlih ein höherer Amtscharakter

mit dem Range der Räthe der vierten Klasse verliehen werden. Diese Verleihung soll jedoch nicht über ein Drittheil der Gesammtzahl umfassen und nur an solche Richter erfolgen, welche mindestens ein zwölfjähriges richterlihes Dienstalter (§8. 5 der Verordnung vom

16. April 1879, Geseß-Samml. S. 318) errciht haben.

Die Beschränkung auf ein Drittheil gilt niht in Betreff

derjenigen zum 1. Oktober d. J. L

gerichte oder Amtsgerichte eintretenden Beamten, welchen dur

Verleihung des NRathstitels oder eines dem gleihstehenden

ares n Mat iasse

eamten der fünften Rangkla ß :

Jnsoweit und so lange jedoch durch die Ernennung der

vorbezeichneten Beamten zu Landgerichts-Räthen und Amts-

gerihts-Näthen die Normalzahl von einem Drittheil aller

Stellen überschritten wird, will Jch weiteren Anträgen auf

Verleihung eines höheren Amtscharakters an aktive Landrichter

oder Amtsrichter nux ausnahmsweise und in ganz besonders

durch die Gesez-Sammlung be-

vom 11, August 187

er]onen zuge- : 2 ¡ | E nisse der LiMte rli

welche diépositionsfähig {ind, und 8 Gebots eine Kaution von 300 M. ¡ieren bei der Kreis-Ghaussee-

Spange, vom Königlichen Neu cinstudirt u. mit neuer Kinder des Kapitän Grant, \stattungsftüt mit B Verne und A. D'Enuner Muß? von C.

rnahme der Pach werden alle

Landrath, Von Gerlach. die Karte nebft

und Festtage tägliÞ w stunden in upserer N

Érglis Theater, Sonutag: Von 4 Uhr an: der Vorttellung, Abends b des Gartens, Großes Doy von der Kapelle des Kapellmeisters

Direktion: Engel-Lehrun. Bor, während und nah santer Beleuchtung Doppel-Concert, ausgeführt Hauses unter Leitung des Hrn. G. Lehnhardt und dem Trompeter- des I. Garde-Dragoner-Negiments Stabêtrompeters Hrn. Voigt.

Eine stille Garten- {kten von Oscar Justinus.

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. von öffentlichen

Papieren. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Allerhö 8. Oltober 1867 und des d stehenden Tilgungsplanes hat die Ausloosun zur Ga8anstal

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u, dgl. Bekanutmachung.

In die Liste der bei dem künftigen Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte ist

attun; der Kopialien zu

Stralsund, den 19. August 1879, Königliche Regierung.

Submission. __Die Lieferung des Bedarfs des hiesigen K lichen Eihung8amts an Brenn die Zeit vom 1, Oktober 1879 bis dahin 1880 in dem ungefähren Quantum von: 90 chm Kiefern-Klobenholz,

300 111 Holzkohlen und 25 000 kg Braunkohlen, soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Lieferanten wollen ihre Offerten versiegelt und | portofrei bis Sounabend, den 6. Mittags 12 Uhr, CEichungsinspektion hier, 8. langen lassen, woselbst auc die Lieferungsbedin einzusehen sind. Berlin, den 22, Auaust 1879,

Königliche Eichuugsinspektion für die Provinz Braudenburg,

ch\ten Privilegii vom amit in Verbindung

am 14. August cer. g der für das Jahr 1879 fälligen, t8-Anleihe der S gehörigen Obligationen stattgefun Es wurden gezogen die Nummern 46 70 83 159 164 184 185 191 246 248 255 259 269 296 326

î Qn? i - Leitung des Königl die Landgerichts Frankfurt a./O. von uns eingetragen worden : der Nechtsanwalt und Notar Wolff mit seinem bisherigen Wohnsiß Frankfurt a./Oder. &ranffurt a./O., den 19. August 1879. Königliches Kreisgericht.

wohnung. Schwank in 4% Anfang der Vorstellung 61

Montag: Zum 8. Male: Eine stille Garten- ch der Vorstellung: Großes

tadt Wittenberg holz und Kohlen für wolhnung. Vor und nz

Garten-Concert.

Wir bringen dies hiermit zur öffentlihen Kennt- niß mit dem Bemerken, daß ! 1880 ab in unserer Stadt-Hau der ausgeloosten Nummern und daß vom 1. Januar 1880 ab eine weitere Ver- zinsung nicht stattfindet.

Wittenberg, den 18. August 1579,

Der Magistrat.

Cermania-Sommer-Theater, Doppel-Vorstellung. lavgen: Das Ge Schausp. in

Betanutmachung.

In die Liste der zur Nechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Bartenstein z'1gelassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden der Nechtsanwalt und Notar

Auf vielfahes Ver- cheimuiß ver alten Mamfell, Akten. Hierauf: Letztes Auftreten Zoo, der brasilianische Abtheilungen.

ptkasse der Betrag erhoben werden kann

A Ee cr., v Drn, [Uer an das Bureau der Königlichen Affe, Melodram in 2 Louisenufer 1 B, 8 mit dem Wohnsitze in Bartenstein.

Bartenstein, den 16. August 1879.

Vi. Seine Excellenz. Nussishe Sittenkomödie in 4 Akten, frei nach Gogol von Albert Lindrer, Um 9 Uhr Auftreten des 31/2 künftlers Moriß Frankl.

: als Mitglieder der Land- Bekanntmachung.

Für den 1. k. Mts. und die Folgezeit werden wie bisher bei Neubelegungen mit 4% pro anno ver- zinélihe, an sich halbjährig auf den 1. Juli und Januar kündbare, über 200, 300, 500, 1000, 5000 und 10000 M lautende Passiv-Obligationen der Anstalt mit ganzjährigen, am 2. Januar, oder auch mit ganzjährigen, am 1. Juli fällizen Zins- coupons ausgegeben werden, bei denen die Kündi- gungsbefugniß auf Seiten des Gläubigers für die beiden nächsten Nückzahlungstermine (also zunächst für den 1. Juli 1880 und 2. Januar 1881) aus- ges{lossen ift. :

Das neben der Darlehnssumme gleichzeitig zu er- legende Aufgeld keträgt von heute ab (statt wie bisher ein Prozent) zw ei Prozent des Kapitals. Die Obligationen werden mit vollen Zinscoupons eine entsprechende Aus- gleihung der Stückzinsen in der Regel durch baare Zuzahlung, eventuell durch Herauszahlung, statt. Haunover, den 22. August 1879.

Die Hauptkasse der Hannoverschen Landes- Credit-Austalt.

Jahre alten Rechen- Im prachtvollen Sommer- garten: Von 5 Uhr ab: Großes Doppel-Concert. gergesellshaften. Brillante Entrée 50

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Dienstag: Großes Musikfest zum Besten der Persions-Zuschuß-Kasse der Musikmeister der Königl. 2. Armee, auszeführt von dem ganzen Musik- or des 3, Garde-Grenadier Glisabeth) unter persö

____ Bekanntmachung.

In die Liste der zur Recbtéanwaltscaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Rechtsanwälte Nechtsanwalt und Notar Justiz-Rath

Bartenstein zugelassenen eingeiragen worden der

Bekanntmachung.

Die Lieferung von 4 wasserdichten Sch und 4 ebensolchen Hüten soll im Subn vergeben werden.

Bedingungen liegen zur Einsicht hier ofen und können au gegen Erstattung von 50 § Kopial- gebühren abschristlih bezogen werden. Offerten sind mit entsprehender Aufschrift verschen, bis zum #0, September er. an die Unterzeichnete einzu- reichen und werden an dem genannten Taze, Mit- tags 3 Uhr, eröffnet werden. Dillenburg, den 20. August 1879,

Königliche Berg-Inspeftion,

Pferde-Auktion. Am 11. September Vormittags von 9 Uhr ab, Viehmarkt in Guhrau circa 35 augrangirte Pferde des Regiments meistbietend gegen sofortige Baar- zahlung verkauft. KF.-Q. Bernstadt, KFöniglißes Kommando preußischen Kürassiexr

Auftreten der drei Sän » Jlutnination. oge mit dem Wohnsitze in Bartenstein. Bartenstein, den 18. August 1879. i Königliches Kreisgericht. : Regiments (Königin ] nlicher Leitung des Köbaigl, direttors Hrn. Nuscheweyh, dem ganzen Piusik- chor des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments unter g des Königl. Musifdirektors Hrn, ganzen Musikchor des Königl. «Unter persönlicher Musikdirektors

¿Fällen ent Verkäufe, Verpachtungen, pSubmissionen 2c,

Die im Kreise Lebus in der Ni oderbruch8 bei Cüstrin belegene

Domaine Gorgast,

2,461 Hectar, darunter 698,288 ectar Aker und 8,016 Hectar Wiesen enthält, soll auf 18 Jahre von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege des öffentlihen Meistgebots anderweit verpachtet werden.

Hierzu ist ein Termin auf

Dounerstag, den 2, October d. Z,, Bormittags 11 Uhr, im Negierungsgebäude, Jr hierselbst vor dem RNegierungs-

kannt zu machen. Bad Gastein, den 11. August 1879. Wilhelm.

An den Justiz-Minister.

persönlicher Leitun arten, und dem Kadetten-Corps, Köntglichen Summa 100 Musiker.)

Ct», 346/8.) iederung des Ober-

ausgegeben, und findet Leonhardt.

Hrn. Herold, (In

welche an Fläche 75

werden auf dem Sex atung, ; ; betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden. Vom 1. August 1879.

von Gottes Gnaden König von

Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl, Julie Meyer mit Hrn. Lehrer W. C. Lüders (Celle). evoren: Ein Sohn: Hrn. A. v. Alvensleben (ODftrometzko). EineTochter: Hrn. Premier- Lieutenant v. Stangen (Königsberg). eeliger (Teschendorf). Hrn. Gymna-

siallehrer Dr, Flach (Dortmund). Hrn. Stabs- und Vataillons-Arz;t Dr. Münster (Ratibor). Gestorben: Hr. Dr. med. Lampert (Neiße). Hr. Major z. D. H. H. L. vou Koëpoth (‘Oreêden). -

(H. 1367 a.)

den 23. August des West-

-Negiments3 Nr. 5,

@

Wir Wilhelm, reußen 2c. Korte dn E Grund des 8. 17 Absaß 2 des Einführungs-

geseßes zum Meri GtArer a AER e 1

i i von Streitigkeiten über die Zulässig- “U O lat in den durch diese Verordnung be- rch den Gerichtshof zur Entscheidung der

inkerstraße Nr. 11, Nath Fischer anbe-

jährliden Pachtzinses ist auf 1d zur Uebernahme der Pach- ie Qualifikation als Landwirth und ein dis- ponibl:-s Vermögen von 250 000 A. erforderlich,

Die Gravir- und Kuustprägeanstalt von

August Thilo in Berliu, Unter den Linden 45, empfiehlt sich den hohen Gerichtsbehörden zur An- fertigung aller Arten Stempel und Siegel, Siegel- oblaten 2c. in saubersier Ausführung und zu den Cto, 759/8 B,)

Oberschlesishe Eisenbahn. ruthen auf dèr Eisezbahnstreckde von Station Sche- biß bis Posen (Station 156,3) werden für die Zeit vom 1. Oftober 1879 bis zum 1. Januar 1880 zum Schnitt meistbietend verpachtet.

E Die Korbweiden- Das Minimum des

43 000 M. festgesetzt u

keit des Re stimmteu Fällen Kompetenzkonflikte,

Termin hierfür * billigsten Preisen,

5A

Der Gerichtshof besteht aus «lf Mitgliedern, von denen sechs dem Ober-Landesgericht zu erlin angehören müssen. Die anderen fünf Mitglieder müssen für den höheren Verwal- : tungsdienst oder zum Richteramt befähigt sein. Zum Mit- liede kann nur E s werden, wer das fünfunddreißigste ¿ebensjahr vollendet hat. 4 S

Die Mitgliedes werden für die Dauer des zur Zeit ihrer Ernennung von ihnen bekleideten Amtes oder, falls sie zu dieser Zeit ein Amt nicht bekleiden, auf Lebenszeit ernannt. Eine Enthebung vom Amte kann nur unter denselben Vor- ausseßungen wie bei den Mitgliedern des Reichsgerichts statt- inden. R E Der Vorsißende und die übrigen Mitglieder werden vom Könige auf den Vorschlag des Staats-Ministeriums ernannt.

8: N N ;

Der Gerichtshof entscheidet “in der Beseßung von sieben Mitgliedern. ù i ;

Die Geschäftsordnung, insbesondere die Befugnisse des Vorsitßenden und die Reibénflge, in welcher die Mitglieder an den einzelnen Sigungen* Theil zu nehmen haben, werden dur ein Regulativ geordnet, hes der Gerichtshof zu ent-

Mini S M zur Bestätigung einzu- E 2

werfen und dem Staats =-" reichen hat. S

Der Gerichtshof @ttscheidet, wenn die Verwaltungs- behörden den Rechtsweg in einem- bei den Gerichten an- hängigen bürgerlichen sstreite für unzulässig erahten und

deshalb der Kompetenz n ikt erhoben wird.

* V

die Zulässigkeit des Reht3w fráfitzes Urzheil-ves“ Gerichts

det Sache “dur rechts:

T0 :

Zur Erhebung des Kompetenzkonflikts ist nur die Central- und die Provinzial-Verwaltungsbehörde befugt.

Dieselben können den Kompetenzkonflikt auch dann er- heben, wenn die- Zuständigkeit zur Entscheidung der Sache für die Verwaltungsgerichte in Anspruch genommen wird.

Hat die Provinzialbehörde mehrere Abtheilungen, so steht die Erhebung des Kompetenzkonflikts dem Plenum zu.

g. 6. Die Erhebung des Kompetenzkonsflikts erfolgt bei dem Ge- rihte, bei welhem die Sache anhängig ist, dur die scrift- liche Erklärung der Verwaltungsbehörde, daß der Rechtsweg für unzulässig erachtet werde. ä 8 Der Erklärung soll eine Begrürdung beigefügt werden. Wird die Erklärung bei einem Mei bei welchem die Sache nicht anhängig ist, abgegeben, so hat dieses die Erklä- rung an das zuständige Gericht zu übersenden.

Ale

Das Prozeßverfahren wird durch die Erhebung des Kom- petenzkonflikts für die Dauer des denselben betreffenden Ver- fahrens unterbrochen (§. 226 der Civilprozeßordnung). Dur die nah dem Schlusse einer mündlihen Verhandlung eintretende Unterbrehung wird auch die Verkündung einer Entscheidung

indert. P Gericht hat die Verwaltungsbehörde von dem Ein- gange der Erklärung und die Parteien von der Erhebung des Kompetenzkonflikts von Amtswegen zu benachrichtigen.

Den Parteien ist zugleich eine Abschrift der Erklärung zu übersenden.

8. 8.

t die Sache bei einem Gericht höherer Jnstanz an- gän so sind M Prozeßakten, unter Beifügung der Erklä- rung der Verwaltungsbehörde und der Zustellungsurkunden über die Benachrichtigung der Parteien, dem Gerichtsschreiber des Gerichts erster Jnstanz zurückzusenden.

g. 9. |

nnerhalb der Frist eines Monats, die mit der Zustellung

der Benachrichtigung beginnt, können die Parteien bei dem

Gericht erster Jnstanz einen Schriftsay über den Kompetenz-

nflikt einreichen. i

2 g Shristsaß muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet

sein. Oeffentliche Behörden, sowie Personen, welche zum

Richteramt befähigt sind, können den Schriftsaÿy ohne Zu- ziehung eines Rechtsanwalts einreichen.

Das Gericht hat der Tei seuiloite und der Gegen- partei den Schriftsaß in Abschrift mitzutheilen. Die erforder- liche Zahl von Abschriften ist von der Partei einzureichen.

Sind innerhalb der Frist Schriftsäße nicht eingegangen, so hat das Gericht der Verwaltungsbehörde davon Anzeige zu

achen. UaG 8, 10.

Nach Eingang der Schriftsäße der Parteien oder, wenn Sérifilüge niht eingegangen sind, nah Ablauf der im §. 9 bestimmten Frist sendet das Gericht die Akten mittelst gut- achtlihen Berichts an das Ober-Landesgericht, welches ihn unter Boifügung seines Gutachtens dem Justiz-Minister

überreicht. “Der Justiz-Minister sendet die Akten und die GutaÑten

der Gerichte an den Gerichtshof zur Entscheidung der Kom-

den 25. August, Abends.

nicht Der Kompetenzkonflikt kaun nit erhoben werden, wenn |-,

187FD.

pétenzkonflikte und seßt davon den betheiligten Verwaltungs- hef in Kenntniß. 40

Die Provinzialverwaltungsbehörden haben an den bethei- ligten Verwaltungschef Anzeige von der Erhebung des Kom- petenzkonflikts zu erstatten und unter Vorlegung der Erklä- rungen der Parteien gutachtlih zu berichten. E

Der Verwaltungschef kann dem Gerichtshof eine schrift lihe Erklärung über den Kompetenzkonflikt mittheilen.

Er ist befugt, den Kompetenzkonflikt zurückzunehmen. Jn diesem Falle werden die Akten von dem Gerichtshof an den Justiz-Minister und von diesem an das Gericht, bei welchem die Sache anhängig war, zurückgesandt. Das Gericht hat den Parteien die Zurücknahme des Kompetenzkonflikts von Amts- wegen anzuzeigen. ala

Die Entscheidung des Gerichtshofes über den Kompetenz- konflift ee auf Grund mündlih:r Verhandlung in öffent liher Sißung. Die Vorschriften der 88. 170 bis 185 des Gerichtsverfassungsgeseßes über Oeffentlichkeit und Sißungs- polizei, sowie die Vorschriften der §8. 145 ff. der Civilprozeß- ordnung über die Aufuahme eines Protokolls finden ent- sprehende Anwendung. lia

Der Termin zur mündlichen Verhandlung wird von dem Vorsißenden- von Amtswegen bestimmt.

Die Parteien sind zu dem Termin von Amtswegen zu laden, Das Erscheinen der Parteien oder eines Vertreters 1st erforderlich. E S : ie: Parteien müssen sih, wenn sie in dem Termin ver- 11: Wollen, durch einen Rechtsanwalt vertreten olen

ese Vorkchrift findet auf öffentliche Behörden und auf Per- sonen, welche zur Richteramt befähigt sind, keine Anwendung.

Die Beslimmung des Termins ist dem betheiligten Ver- waltungschef anzuzeigen. Derselbe kann einen Beamten mit seiner Vertretung beauftragen.

g. 14. E

Jn dem Termin zur mündlihen Verhandlung giebt ein von Fi Vorsißenden b énufträgles Mitglied des Gerichtshofes eine Darstellung der bisher stattgefundenen Verhandlungen. Sodann werden die Vertreter der Parteien und der von dem Verwaltungschef abgeordnete Beamte gehört.

8. 15. O

Das Urtheil kann nur von denjenigen Mitgliedern ge- fällt werden, welche der dem Urtheil zu Grunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben. » : E

Die Verkündung des Urtheils erfolgt in dem Termin, in welchem die mündlihe Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort N ractitt iva ver f welcher niht über ine Woche hinaus angeseßt werden soll. E bs Jn n Urtheil find die Namen der Mitglieder, welche bei der Entscheidung mitgewirkt haben, anzugeben.

8. 16. ;

Die Ausfertigungen der Urtheile sind von dem Vorsißen- den zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.

810.

Eine Ausfertigung des Urtheils ist dem Verwaltungs- hef, eine andere mit den gerihtlihen Akten dem Justiz-Minister mitzutheilen. p ; A

Der Justiz-Minister übersendet die Ausfertigung des Ur- theils mit den Aften an das Gericht, bei welhem die Sache anhängig war. Das Gericht hat den Parteien das Urtheil von Amtswegen zustellen zu lassen.

8. 18. 5

Jsst der Rechtsweg für unzulässig erkannt, so werden Ge- richtsfosten niht erhoben und die bereits erhobenen zurüdck- gezahlt ; eine Erstattung der den Parteien erwachsenen Kosten findet nicht statt. N

19, t zur Zeit der Erhebung des Kompetenzkonflikts ein in dem Nea ei erlassenes Urtheil vorläufig vollstreckbar, \o hat das Gericht, bei welhem die Sache anhängig ist, die einst- weilige Einstelung der Zwangsvollstreckung von Amtswegen anzuordnen. Gegen diese Entscheidung findet kein Rechts- mittel statt. O

Wird der Rechtsweg für zulässig erkannt oder der Kom- petenzkonflikt zurückgenommen, so ist die Entscheidung von Amtswegen wieder aufzuheben.

8, 20.

Das durch die Erhebung eines Kompetenzkonflikts ver- anlaßte Verfahren is gebühren- und stempelfrei. Baare Aus- lagen werden niht in Ansaß gebraht. Eine Erstattung der den Parteien erwachsenen Kosten findet nicht statt.

8. 21.

Haben in einer Sache einerseits die Gerichte und anderer- seits die Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte ihre Unzuständigkeit endgültig ausgesprochen, weil von den Ge- richten die Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte und von diesen die Gerichte für zuständig erahtet sind, so entscheidet der Gerichtshof über den Kompetenzkonflikt auf Antrag einér bei der Sache betheiligten Partei.

H Q 1 Dw Diese