1940 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 257 vom 1, November 1940. S. 2

VI. Typenbeshränkung 4 A. Absperr- und Rückschlagventile

1. Gehäuseform

Jede Firma. darf für den gleichen Verwendungszweck und die gleihe Nennweite nur eine Gehäuseform für senkrecht fiebende und eine für schräg stehende Spindel herstellen.

2. Oberteile Jede Firma darf für den gleichen Verwendungszweck und die gleiche Nennweite bei De T des gleichen Gehäusewerkstoffes bis NW 50 nur zwei usführungen der Oberteile herstellen. Die Wahl, ob diese mit innen- oder außenliegenden

Spindelgewinden ausgestattet werden, bleibt dem Her-

steller überlassen. Î Veber NW 50 ist nur außenliegendes Spindelgewinde ulässig. Jeder Hersteïiler darf Ventile mit außenliegen- em Spindelgewinde für die gleihe Drucksstufe und Nennweite ; entweder nur mit Säulenaufsay (Säulen mit Brücke) oder nur mit Bügelaufsaß herstellen. 3. Antrieb Ventile mit senkrechten Spindeln sowie Schrägspindel- ventile bis NW 150 sind nur noch mit steigenden Hand- rädern bzw. steigenden Kettenrädern auszuführen. ‘Bei Zahnradantrieben ist für alle Nennweiten nicht- iteigende Ausführung zulässig.

4. Absperrventile mit Regulierwirkung Normale Ventile dürfen niht mit Feingewinde ausge- führt werden, um sie als Drosselventile geeignet zu machen, d. h. Regulierventile sollen immer mit Drossel- bzw. Regulieransay am Kegel geliefert werden.

5. Butá erwerkte für Ventile ulässig ist nur die Ausführung, bei der ein Zeiger bzw. eine Skala mit der Spindel steigt. i

6. Ga8ventile Gasventile mit Gewindemuffen sind verboten. Bei Gasventilen dürfen nur noch kleine Reinigungs- öffnungen, sogenannte Handreinigungsöffnungen, ange- bracht werden. Bei Gasventilen mit einteiligem Gehäuse, z. B. bei Gasdreiwegventilen, sind große Reinigungs- offnungen gestattet.

B. Schieber 1. Für jeglihen. Verwendungszwedck ver- botene Typen:

Rundschieber aus Stahlguß für ND 25;

Ovoelschieber aus Stahlguß für ND 40;

Ovalspeiseleitungs\chieber aus Stahlguß für ND 20 (Ersaß hierfür: ND 25 oder ND 16);

Schieber mit Gewindemuffen;

Ovalschieber mit abgeseßtem Stußen;

Ovalschieber mit Schlammkanal;

Kanalschieber Bauart „Lindley“ (statt e sind Flach- \chieber mit abgeseztem Stußen [mit Flanschen oder Tonrohrmuffen] bzw. E : Flachshieber mit Schlammkanal mit Flanschen zu

- “““bverwenden); :

Kilhlleitungsshieber-NW. 50. (erseßt. Us DIN 3206);

Zahnstangengasschieber für Einbau in die Erde;

flahe Thiemschieber unter NW 400;

ovale Thiemschieber unter NW 200.

9 Sonstige Einschränkungen a) Aufsäße Jeder Hersteller darf Schieber der gleihen Type mit außenliegendem Spindelgewinde für die gleiche Druckstufe und Nennweite entweder nur mit Säulenaufsay (Säulen mit

Brücke) oder nur mit Bockaufsaßÿ herstellen. b) Shieber mit Wassertasse (Wasser- topf) :

Flachschieber dürfen bei: jeder Nennweite entweder nur mit angegossener oder nur mit aufgeshraubter Wassertasse ausgerüstet werden. Ovalschieber dürfen nur mit aufgeshraubter Wasser- tasse ausgérüstet werden. / | An Schiebern für liegenden Schiebereinbau sind offene Wassertassen verboten, ébenso sind geschlossene Wassertassen mit unmittelbar aufgeseztem, dreh- barem Verschlußdeckel verboten. , Schieber mit Bockaufsay mit Wassertasse sind ver- boten. Hierfür sind solhe mit Sperrtopfbuchse zu

_ verwenden.

e) Bockaufsäte für Keilschieber bis ND 16 cinshlichlia I dürfen nur noch wie folgt ausgeführt werden: NW 40—-150 Handrad und ‘Kettenrad steigend,

- über NW 150 Handrad und Kettenrad nicht steigend. Diese Bestimmung bezieht sich nur auf. Schieber mit Bel Anteiobon if H y

ei Antrieben is} nichtsteigende Ausführung für alle Nennweiten A / rae

d) Runde Aufsaysäule an Stelle von Bockaufsaßg ist für alle Schiebertypen bis NW 600 verboten. Ausgenommen sind alle Schieber mit O (z. B. Turbinenschieber), ebenso Spezialheißgas- schieber, Hochdruckschieber über ND 16 und hand- betätigte Schieber mit Vorgelege.

e) Säulenständer mit Zwischensäulen dürfen nicht : auf GD-Armaturen zur Erreihung einer be- stimmten - Höhenlage über Flur unmittelbar auf- montiert ‘werden, und zwar:

a) bei GD - Armaturen mit innenliegendem Sp ewe für alle Nennweiten;. auch unmittelbar aufgeseßte Aufsaysäulen normaler

Höhe mit und ohne Zeigerwerk. sind verboten.

b) bei ‘GD - Armaturen mit außenliegendem Spindelgewinde bis NW 500.

- Unmittelbar aufgeseßte Säulenständer mit Zwischen- fsäulen sind nur dort zulässig, wo bei Verwendung

von GD-Armaturen - mit außerliegendem Spindel- ewinde unter dem Säulenstär.der- kein : den Bockaufsay, gegebenenfalls einschließlich Spindel- ; hülse, bleibt. ' f) Schieber in Schnellshlußausführung mit halb innen- und halb außerliegendem Spindel- ewinde sind verboten, erver solche mit Hand- ebel. mit weiterer über dem Handhebel liegender Spindelführung bis NW 250 einshließlich. g) Abänderungen der Spindelbund-und Stopfbuchspartie ern: den jeßt üblichen Bauarten der Hersteller

ind verboten.

h) Temperaturgrenze für Keilschieber Schieber mit ungeteiltem Keil sind nur zur Ver- wendung für Dampf für max. 225° C herzustellen. Für Gasschieber \. Schieber-DIN-Blätter.

) Umführungen : 2 Umführungen *ür Schieber bis ND 16 einschließlich dürfen nur nah Tafel 5 und 6 ausgeführt werden.

“An Schiebern mit Stemmuffen und an lach- schiebern mit an aus Gußeisen und Stahl- guß sind Umführungen verboten. Die Umführungen sind hierfür an die Rohrleitung anzuschließen.

k) Entlastungen L Jnnere Entlastungen sind verboten für lach-, Oval-

und Rundschieber. Ausgenommen sin Stahlguß- dampf- und Stahlgußspeisewasserschieber, ferner Winderhigerschieber. : Fi

1) Entwässerungen N / Ablaß- oder Entwässexungsstopfen bei Gas8-, Wasser- und Oelschiebern sind nur am Schiebersack, bei Dampfschiebern auch am Schieberstußen, und nur in den nachstehenden Größen zulässig.

N

W Stopfengröße (Rohrgewinde) 40—200 N54 250—300 R M 350—600 R Stopfen nah DIN 910 über 600 R 1%” o

Verboten sind:

Schieber mit O durch die Spindel oder

mit mechanischer selbsttätiger Entwässerung. Regu-

lierventile für Wasserleitungen mit Entwässerung

durch die Spindel sind zulässig.

n) Reintgungso uug en l

Reinigungsöffnungen sind ledigli zulässig: bei Flachgas\chiebern über NW 300, Und zwar in großer Ausführung, wobei die Anord- nung nur am Schiebersack zulässig ist, bei Ferngas-, Heißgas- und \hiffschiebern.

Verboten sind:

Seitliche Spülstugen am Schiebersack für Abwasser-

„und Schmußschieber bis einschließlich NW 450,

Reinigungsöffnungen über die ganze Schieberbreite.

Die Wahl der Größe der Reinigungsöffnung bleibt

bis zu ihrer Festlegung freigestellt.

Tank-

n) Zéigerwerke für Gas-"und Wasser-|-:

shieber T

Es. sind. -auss{hließlich folgende Jet erwerke zulässig: für Schieber: ils ORA für Säulenständer: Skalenzeigerwer Skizze 2).

Verboten sind:

aufgeseßte Skälen an Säulenständern.

o) Keilabdruckschrauben : für handbetätigte Schieber sind nur noch zulässig für Gasschieber über NW. 500 für Dockschieber.

p) Keilführungen dürfen künftig nux in folgenden Ausführungen her- gestellt werden: . i

a) normale Keilführung unbearbeitet,

b) bearbeitete Keilführung, diese jedoch nur für handbetätigte Schieber mit erheblichem Diffe- renzdruck auf dem Keil sowie für Kraftantrieb,

e) S diese jedoch nur für Flach-

gasschieber über NW 1 00 für liegenden Einbau in waagerechte Leitung. : Es fallen u. a. fort: eingegossene Führungs- leisten aus Metall und nichtrostendem Stahl im Gehäuse oder Keil (im Gegensaß zu agegen: nen) sowie die Auskleidung von Gehäuje- führungen mit Nichteisenmetall, rostfreiem Stahl usw.

C. Hydranten

gulässiges Bauprogramm s. Tafel 7.

erboten sind:

Ï E ait 6

. Hydranten mit einfacher Selbstentleerung ohne Druck-

wassershuy. i

3. Hydranten mit Kanalanschluß für die Mee laus, Anmerkung: Der Entwässerungsanshluß läßt sich m auf andere Weise herstellen, abgesehen davon, diese Anschlußart aus hygienishen Gründen ohne- hin unzweckmäßig ist.

4. Hydranten mit Ventil- oder Hahnentwässerung (auch

für O und mit sonstigen niht im zulässigen Bau-

rogramm (/. Tafel 7) enthaltenen Entwässerungsaus-

ührungen.

Entnahmestellen für nit offe: sind zulässig.

n

‘1

(s. nachst.

D t

Ueberflurhydranten mit offenliegenden einzeln abstell- baren Venztilauslässen direkt an der Säule.

Ventilhydranten für höhere Betriebsdrücke als in den Normblättern DIN 3221 und 3222 festgelegt. : Schieberhydranten bis ND 10 (nit Bioafsexentnahme-

tellen). Vencilbrunnen mit 2 Ausläufen oder mit 2 Ventil-

apparaten und E Hydrantenbrunnen, d. h. Vereinigung von Ventilbrunnen

und Hydrant. i

E

10. Wagenwaschhydranten mit Ausnahme der NW 50 in der

Ausführung mit 1250 und 1500 mm Rohrdeckung. 11. Hhdrantenfußkrämmer als Uebergangskrümmer L B, 12. Shacthydranten. E 4A 13., Zapfständer (das ist ‘eine leichte Ausführung der Ventil- runnen), : N

Plaß für}

(f. nad Skizze 1), *

D. _Rückschlagklappen-und Froschklappen

‘1. Féoshkla A S n A Gußrohr, ; Se R ab NW 400 lediglih mit Flanschen auszuführen.

9. Umführungen für Rückscchlagklæ&ppen*" dürfen nur A deren rechter Seite in Strömungs- rihtung gesehen vorgesehen ‘werden. “S

3. Rülkschlagklappen mit Gewinde.muffen sind verboten. 2 E E

E. Zubehör für Gas8- und Wasserversor-

gungsanlagen Rd

1. Anbohrs\chellen E L i

sind nur noch mit folgenden Abgängen Ler lenaba NW 25 Flanschabgang bzw. R 1“ Gewindemuffenabgäng, NW 40 Flanshabgang bzw. R 1/2” Gewdindemuffen- abgang, : / NW 0 Flanschabgang bzw. R 2” Gewindemuffenäbgang. Vebergänge zur Hausleitung sind durch Reduziérnippel herzustellen. i i En j Verboten sind: S Ae eas für seitlihe Anbohrung mit Muffen4 abgang, i : j Ventilschellen mit Muffen- oder Flanshabgang, Anbohrschellen für obere Anbohrung mit oberem Schlißflansh und mit seitlithen Abgängen jeder Art.

9, Anbohrschieber und Regulierventile aus

Gußeisen sind nur. uo wie. folgt auszuführen;

NW 25 mit: DIN-SDvá [flansch ND 10, Ra NW 40 und 50 mit DIN-R un d flansch ND/ 10, Verboten. sind: U oft: zaéltugcibivie B e Cu Regulierventile aus Metall für den Anschluß der Hagus3« wasserleitungen zum Einbau indie Erde sowie ‘Anbohra \chieber NW 20 und NW 32.

3, Ventilationsrohre (Entlüftung8=*... kamigQO M j E

für Wasserkammern, Scimmelbehälter usw. sind nur noch in den Nennweiten 100, 150, 200, 250 und in den üb- lichen Längen 1500 plus 300 mm auszuführen,

4. Zweiteilige Hilfsmuffen (Ueberschieba muf j e n) fe ulässig ist nur noch die Ausführung mit Schraubénz verbindung. / : i

5. Lederdichtungen . - L für das Abschlußteil von GD-Armaturen übex NW 200, z. B. für Klappen, Kegel usw., sind verboten.

VII. Werbedrucksachen s Die in den - Katalogen enthaltenen. Angebotsformeu (Druck-, Temperaturgrenzen usw.) ‘müssen mit den DINs« Normen übereinstimmen. Abweichungen sind nah Beendi« gung der zur Zeit ‘erfolgenden Ueberprüfung ‘der DIN= Normen richtigzustellen. E S Werbedrucksachen dürfen für die Anschlu mee nux. noch 60 «his Flanschübersichten von. DIN-Abmessungen ent- alten. i: i E E VIII. Uebergangsfristen *

4 y

Vom Tage des Jükrafttreténs, ber Anordnun ‘lie

| rechnet gelten folgendé Üéhergängsbestimmungen:,

1..W.e:x bedru da ch Eitli Mi L ir t ja Brf Neudrutcke sind mit sofortiger Wirkung dem Wortläuk dieser Anordnung anzupassen. E Bereits vorhándene Drucksachen. dürfen innerhalb von drei Monaten ungeändert aufgebraucht werden. Spätestens nah Ablauf dieser Frist ist in ihnen in geeigneter Form auf die Bestimmungen diesex Anx4 ordnung hinzuweisen. i A 2, Angebote t He die niht im Einklang mit der Anordnung stehen, dürfen mit sofortiger Wirkung niht mehr ábgegeben werden, sofern die GD-Armaturen nicht aus Lagervorräten- ent- nommen werden können, ; 28 3. Fertigung j Alle Vorratsaufträge, die in den Armaturenfabriken an die Werkstätten béreits weitergegeben sind, und alle den Armaturenfabriken fest übertragenen Kundenaufträge dürfen ohne r Mde Ma ausgeführt werden.. Flansche dürfen während einer Uebergangszeit - von zwei Fahren nah Erlaß dieser Anordnung noh unge- bohrt geliefert werden. : i ; Gußeisenschieber ND 40 dürfen noch ‘während einer Ucbergangszeit von zwei Fahren nah Erlaß dieser An- ordnung - den Werkstätten .. zur. Fertigung- übergeben werden. Ba Sea | 4, Auslieferung L Ausführungen, die nicht im Einklang mit diéser An- ordnung stehen, dürfen mit unbegrenzter Frist 3s. geliefert werden, soweit sie bei Erlaß dieser Anordnun vorrätig waren oder nach Punkt VII1, 3 noch hergestellt werdèn dürfen. / : IX. Ueberwachung ‘p Die Geschäftsführung der Fachgruppe Armäturen- und Maschinenteile der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat ‘die Durchführung De Anordnung zu überwachen und mir laufend über das Ergebnis zu berihten. Die Hersteller sind ihr zur Auskunftserteilung, ur Einsichtgewährung in - die Geschäftsbücher und zur Aulaffung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet. i j : ; X. Ausnahmeregelung |

aus GD-Armaturen nach dieser Anordnung den zu exfüllenden Aufgaben niht genügen, können Ausnahme- genehmigungen über die ruppe Armaturèn und Maschinenteile, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mix beantragt werden

XL. Stxafbestimmungen i uwiderhandlungen gegen diese. Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen . des § 4 - der [Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung det Verordnung über die Lenkung und Verteilun der Maschinen- und Apparäte=- Erzeugung (RGBl. Teil 1 S. 2498).

XII. Jukrastiseßug Diese Anordnung tritt am 31, Október 1940 in Kraft. Der Bevollmächtigte für ‘die Maschinenproduktion.

“Ratl’Lange.'

Fd Lis NW 380 einschließli lediglich mit Muffen* für *