1940 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 6. November 1940. S.2

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bedruckten Gewebe in demjenigen Verhältnis zu der ins- gesat gelieferten Menge bedruckter Gewebe liefern, in dem ie Lieferung der mit derselben Anzahl Farben bedruckten Gewebe zu der insgesamt gelieferten Menge bedruckter Ge- webe in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Juni 1939 gestanden hat. Sie dürfen jedoch von einem Gewebe, das mit weniger Farben bedruckt ist, mehr liefern, wenn sie von einem mit mehr Farben bedruckten Gewebe entsprechend weniger liefern.

- Vei der Errechnung der Anzahl Farben ist die Zahl der verwendeten Druckwalzen, Rahmen oder Model zugrunde zu legen und die Grundfarbe (Fond) nicht mitzurechnen.

Beispiel: __ Sind in der Stichzeit 1 000-000 m bedruckter Gewebe geliefert worden und“ wären davon y

300 000 m 309% mit 1 are : 50 000 m 59% mit 2 Farben, 50 000 m 59% mit 3 Farben,

E L N

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150 000 m 15 9% mit 4 Farben, 150 000 m 15% mit 5 Farben, 200 000 m 20 9% mit 6 Farben, 50 000 m 5 % mit 10 Farben, 50 000 m 5% mit 12 Farben bedruckt, so müssen bei einer Gesamtlieferung von jeßt 50 000 m in einern Vierteljahr ' 15 000 m 30 9% mit 1 Farbe, 2500 m 5% mit 2 Farben, 2500 m 59% mit 3 Farben, 7500 m 15 9% mit 4 Farben, 7500 m 15 9%/ mit 5 Farben, 10 000 m 20 9% mit 6 Farben, 2500 m 59% mit 10 Farben, 2500 m 59/0 mit 12 Farben bedruckte Gewebe geliefert werden. Es dürfen jedoch bei- spielsweise 7500 m + 2500 m mit 4 Farben bedrudte Gewebe geliefert werden, wenn die Lieferung von mit 12 Farben bedruckten Geweben eingestellt wird. 3. Bei der Berechnung derjenigen Mengen, die jeht von einem mit einer bestimmten Anzahl Farben bedruckten Ge- webe tes werden dürfen, bleiben diejenigen Mengen

außer Betracht, die sich am 1. Oktober 1940 an bedruckten Geweben am Lager des Unternehmens befanden.

S2 Lieserung und Verarbeitung von bestickten Geweben.

1. Unternehmen, die in ihrem Auftrag im Ae He- E seidene Kleider- und oder Wäschestoffe verkaufen, ürfen derartige Kleider- und Wäschestoffe vom 1. Oktober 1940 an höchstens in demjenigen Verhältnis zu der ins- gesamt geliefecten Menge Kleider- und Wäschestoffe liefern, in dem die Lieferung von besticten Kleider- und Wälle: stoffen zu der Besamtlieferung von Kleider- und Wäsche- stoffen in der Zeit vom 1. Fuli 1938 bis zum 30. Juni 1939 gestanden hat.

2. Unternehmen, die in ihrèm Auftrag im Lohn be- fiele kfunstseidene Kleider- und Wäschestoffe verarbeiten, ürfen derartige Kleidér- und Wäschestoffe vom 1. Oktober 1940 ab höchstens in demjenigen Verhältnis zu der ins- gesamt verarbeiteten Menge Kleider- und Wäschestoffe ver- arbeiten, in dem die Verarbeitung von bestickdten Kleider- und Wäschestoffen zu der Gesamtmenge verarbeiteter Kleider- und Wäschestoffe in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Funi 1939 gestanden hat.

8 3.

1, Die in vorstehenden Absäßen festgeseßten Höchst- oder Mindest-Lieferungs- oder Verarbeitungsanteile müssen je- weils innerhalb eines Vierteljahres, beginnend am 1. Ok- tober 1940, innegehalten werden.

2. Als Bemessungszeitraum gemäß den vorstehenden Bestimmungen gilt für Unternehmen in der Osftmark und im Reichsgau Sudetenland das Fahr 1939. j

3. Lieferungen für genehmigte Ausfuhrzwecke und öffent- liche Bedarfstrager werden von den vorstehenden Bestim- mungen nicht berührt. Derartige Lieferungen bleiben bei der Errechnung von Höchst- oder Mindest-, Herstellungs- oder Verarbeitungsanteilen außer Betracht.

4, Die Reichsstelle kann Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen zulassen.

5. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 4. November 1940.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Bekanntmachung Nr. 13

der Reichsstelle sür Kleidung und verwandte Gebiete vom 4. November 1940.

Betr.: Sonderabschnitte VI und VII der Säuglingskarte.

Gemäß § 3 Abs. 2 der VO. vom 24. 8, 1940 (RGBl. 1 S. 1131) zur Aenderung der VO. über die - Verbrauchsrege- O für Spinnstoffwären wird mit Zustimmung. des Son- derbeauftragten für die ‘Spirtistoffwixtschaft angeordnet:

__ Auf die bie N VI .ufid VIT aller für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebeusjahre ausgegebenen Reichs- kleiderkarten (Säuglingskarten) dürfen soweit die Karten bis zum 31. Dezember 1940 ausgestellt sind —. vom 15. No- ‘vember 1940 bis zum 15, Februar 1941 wahlweise entweder je drei Windeln, bestehend aus drei Lagen Windelmull, odér je

9 m Windelmull an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden.

Berlin, den 4. November 1940.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Anordnung Nr. 19 der Reichsstelle sür Holz.

Betr.: Sicherstellung und Verwendung von Obftbaumholz. Vom 31. Oktober 1940.

__ Auf Grund der Anordnung des Beauftragten für den Vierjahcesplan über die Bewirtschafstung von ÖObstbaumhol vom 24. Oktober 1940 (Deutscher Reich8anzeiger Nr. 252 vom 26. Oktobér 1940) und des Erlasses des Reichsforst- meisters betr. Bewirtschaftung von Obsthaumholz vom 30, Oktober 1940 III1 8b 9493 (Reichsministerialblatt der Forstverwaltung Nr. 39) wird folgendes angeordnet:

S1 : (1) Eigentümer und Nuzungsberechtigte von landwirt- schaftlihen und gärtnerischen Betrieben, von Parkanlagen

und ähnlichen Anlagen sowie Verkehrswegen sind verpflichtet,

Obstbäume (einschl. Nußbäume) mit einem Stammdurch- messer von 10 ecm mit Rinde (in Brusthöhe gemessen) und mehr, welche infolge Absterbens zum Äbtrieb gelangen werden, zu melden. j

(2) Der Meldepflicht unterliegt auch Holz der genannten Art und Stärke, das bereits gefällt, aber noch nicht ver- wertet ist. :

§2 |

(1) Die Meldung is unter Angabe der Anzahl der Stämme getrennt nah Holzarten bis \pätestens zum 25. November 1940 schriftlih zu erstatten.

(2) Es melden

a) dem für ihren Sig zuständigen Forst- und Holz= -

wirtschaftsamt:

die a a für die Reichs3- straßen, die Landstraßen I. und Il. Ordnung und deren Ortsdurhfahrten in Gemeinden unter 6000 Einwohnexen,

die. staatlihen Parfïz und Garten- verwaltungenz;

b) der örtlich zuständigen forstlihen Prüfungsstelle (Forstamt des Staates bzw. des Reichsnährstandes): die Bürgermeister für den gesamten Ge- meindebesiy und für die Verkehrswege, soweit die Meldung nicht gemäß a) durch die Straßenbauämter zu exfolgen hat; :

c) dem Ortsbauernführer: die Eigentümer oderNuhungsberecch- tigten landwirtschaftliher und gärtnerischer Be- triebe sowie in Privateigentum stehender ark- und ähnliher Anlagen. | Die Ortsbauernführer melden das Ergebnis bis um 10. Dezember 1940 an die örtlih zuständige sorstlice Prüfungsstelle (Forstamt des Staates bzw.

es Reichsnährstandes).

(3) Von den- forstlihen Prüfungsstellen sind die Mel- dungen nach Gemeinden unterteilt und nah Kreisen zu=- ammengestelli dem En Forst- und Holzwirt- chaft8amt gesammelt bis zum 831. Dezember 1940 einzureichen.

§3

(1) Die Eigentümer und Nuzungsberechtigten sind ver- grie die von ihnen gemeldeten Obstbäume (eins{l. Nuß- äume) den Be-, Verarbeiter- und Verteilerbetrieben der Holzwirtschaft zum Kauf anzubieten. (2) Veber das nicht zu Austoesen geeignete Ast- und Wurzelholz kann frei verfügt werden.

(3) Das zur Verwendung als Nußholz geeignete Holz darf nur mit Mt des zuständigen Lorst- und Holz- wirtschaftsamtes verkauft bzw. verwendet werden.

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(1) Die nah § 3 Abs. 3 erforderlihe Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Käufer bei Kaufabshluß dem Verkäufer eine Einkaufs enehmigung der Reichsstelle für Holz (Ein- kaufs\chein) über die dem Einkauf entsprehende Menge übergibt.

(2) Eine Einkaufsgenehmigung nah Abs. 1 ist auch dann erforderlih, wenn Abgabe, Abnahme, Entnahme, Verwen- dung u. à. durh die gleihen natürlichen und juristischen Personen erfolgen. :

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…_ Die Be- und Verarbeiter- sowie Verteilerbetriebe der Holzwirtschaft sind verpflichtet, das ihnen angebotene Holz zu besichtigen und die erfolgten Kaufabschlüsse den forstlichen Brüfungsstellen und dem für sié E Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. 111 (Absaßlenkung), unter Angabe der Art, Stückzahl und Menge in fm bis zum 15. Februar 1941 zu melden.

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Den Forst- und Dom chastsämtern bleibt es vor- behalten, die nah dem 15. Februar 1941 nicht als verkauft gan eten Mengen 5) den Eigentümern und Nußzungs- erechtigten zur beliebigen Verfügung freizugeben.

S7 Zuwiderhandlungen: gegen die Bestimmungen dieser Dor nag Ie untex die Strafvorschristen der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430). : 88

Diese Anordnung tritt am 6. November 1940 in Krast. Berlin, den 31. Oktober 1940. Der Reichsbeauftragte für Holz. ö Parchmann.

Bekanntmachung.

Die am 5, November 1940 ausgegebene Nummer 190 des Reichsgeseyblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung zur Aenderung des Geseßes zur Bekämpfung der Geschlechtsfkrankheiten. Vom 21, Oktober 1940. __ Verordnung über die Einführung sozialrechtliher Vorschriften im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 26, Oktober 1940.

D O über Apothekenkonzessionen in den Reichsgauen der Ostmark. Vom 31. Oktober 1940. *

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung dexr Verord- uns A Fugendwohlfahrt in der Ostmark. Vom 31, Ok- ober ;

7 l

Verordnung über die Nachversicherung der länger dienendert Tas igen ntecführer un alen der Motorspor O e Nationalsozialistishen Krastfahr-Korps. Vom 31. Sh

Verordnung über den Schuß des 3, November 1940. chuy des Bußtages 1940. Vom

Umfang: 214 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 NA Post» versendungsgebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200. E

Berlin NW 40, den 6. November 1940. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Preußen. Bekanntmachung.

Durch Verfügung der Geheimen Staatspolizei, Geheimes

Staatspolizeiamt, sind auf Grund des Geseges über die Ein- giehung fommunistischen Vermögens. vom 26. Mai 1933 Reichsgeseßbl. I, Seite 293 in Verbindung mit dem Clesey über die Einziehung volks- und staatsseindlihen Vermögen vom 14. Fuli 1933 Reichsgeseßbl. 1, Seite 479 und der Preußischen Lnge rorng vom 31. Mai 1933 Gesehsamml. S. 207 zugunsten des Preußischen Staates eingezogen worden: 1. die aus dem Besitz aufgelöster Logen und verbotener Sekten stammenden, im Laufe der leßten Jahre fichergestellten Gegenstände aus Silber, und zwar:

15 Kronen, 1 Weihwasserständer, 2 Schalen, 5 Leuchter- arme, 31 Gebetstafeln, 84 Thoraaufsäße mit Gloen, 11 Leuchter, 4 Kannen und Krüge, 3 Sammelbüchsen, 1 Filigranbehälter, 2 Thorarollen, 7 Kelche und“ Becher, 4 Lampen, 44 Zeichenstäbe (zum Lesen der Thora), 3 große Leuchter, 11 kleine Leuchter, 9 Pokale, 5 Becher, 3 kleine Teller, 1 Serviettenring, 1 Hülse für Dokumente, 1 Schwert E Fellow), 1 große Schale, 1 großer Tafelaufsay,

Kannen, 8 Leuchterteile, 4 Pokalteile, 3 Deckel, 1 Kuge- lungs8gefäß, 1 Vase, 3 Zirkel, 1 Glocke, 60 Schaumünzen, Medaillen und Plaketten und verschiedene Kleinigkeiten;

2. das im FJnland befindlihe Vermögen der ins Aus-

land geslüchteten Elsa Sara Lange, geboren am 3. 9, 1903 in Danzig. u dem eingezogenen Vermögen gehören S s E ) 1 Pkw. Opel-Olympia, Kennzeichen I A 222557, und das Guthaben auf dem Konto bei der Deutschen Bank Depositenkasse C, Berlin W 9, Postdamer Sir. 5;

3, die bei dem JFngenieur Fosef Kappius, geboren am 8. 11. 1907 in Bochum, zuleht in Berlin-Lichtenberg, Kynaststr. 29, jeßt im Ausland wohnhaft, beschlag- nahmte Schreibmaschine Typ Kappel, ohne Nummer —; 4, das noch im FJnland befindlißhe Vermögen des Dr. med. Bernhard Fsrael Schapiro, géboren am 1. 5. 1885 in Dwinsk, Kreis Dünaburg, zuleßt in Berlin, Jn den Z Bahnhofstr. 20 wohnhaft. Zu dem eingezogenen Vermögen gehören ins- besondere: das Guthaben auf dem für Dr. Schapiro geführten Sperrkonto Nr. 1406 bei dem Bankhaus August Lenz u. Co., München, Ritter- von-Epp-Playÿ 9,

sowie die Ansprüche des Dr. Schapiro gegen

a) die Chemische Fabrik Promonta GmbH. in Hamburg, Hammerlandstr. 162/178,

b) die Chemische t: Prof. Dr. Much A.-G. in Bexlin-Pankow, Borkumstr. 2, Def Lizenz- gebühren und andere Bezüge der bestehenden und künftigen Forderung;

5, das gesamte Vermögen des aufgelösten Jüdischen Museumsvereins e. V. in Berlin N 4, Oranien- burger Str. 831, und die diesem Verein von Juden zu Ausstellungszwecken zur Verfügung gestellten Gegenstände.

Bu dem eingezogenen Vermögen gehören ins- besondere: a) alle Museumsbestände des JFüdishen Muses umsvereins e. V. in Berlin sowie 4 Hefte ___ Schriftwechsel über Leihgaben, b) ein Barbetrag von 160,57 RA. Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26, Mai 1933 Reichs- geseßbl. 1, Seite 293 öffentlich bekanntgemacht.

Berlin, den 23. Oktober 1940.

Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt. J. A.: Richte.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. tuts Nummer 31 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Novêmber 4d

at folgenden Fnhalt: Teil:1. I. Allgemeines und Genéins-; ames. Geseye, ‘Verordnungen, Erlasse: Eclaß über die weiteren: ufgabèn “des Beaustragten für den Viexjahresplan. Vom 18. Oktober 1940, Verordnung über das Reformationsse]t. 1940. Vom 19. Oktobex 1940, 11, Arbeitseinjay, Arbeits8« beshaffung, Arbeitslosenhilfe, Gesehe, Berordnungen, Erlasset Einsaÿ ausländischer Arbeitskräfte; hier: Kosten der. Rückbefördes rung bei Erkrankung usw,, Krankenhauskosten und Uebersüh- rungskfosten bei Todesfällen. —. Anwerbung von Arbeitskräften.

bei- der Zuupoe, Ld zu den Bauberufen.

Erfassung und Umsezung von. Facharbeitern unter den Kriegs- gefangenen, Arbeitseinsay der Kriegsgefangenen; hier: Zurük- ziehung von Kriogsgefangenen aus Arbeitsstellen. Arbeitsaus- rüstung der vermittelten und dienstverpjlihteten Arbeitskräfte. '— A RLGAHR t; hier: Schulhelfer(innen). Bescheide, Urteilet Arbeitsbuchpflicht der öffentlih bestellten Vermessungsingenieure- [I]. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaft3- politik. Geseße, Berordnungen, Erlasse: Aendérung der Anord- nung über Erstattung von Lohnausfälleñ, die infolge von Be- shädigung der Betriebe -duxch Lustangrisfe eintreïien. Vom 22. Oktober 1940. Verordnung zux einheitlichen Regelung! des

eltén ‘9 a und 10, jeyt in Zurich,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 6. November 1940. S. 3

Pfändungsshuyes für Arbeitseinkommen (LohnpsändungsV. 1940). Vom 30. Oktober 1940. Betr.: Werksparen und all- gemeiner Lohnstop. Betr.: Dritte Aenderung der Besonderen Dienstordnung für die Verwaltungen und Betriebe des Reichs und des Landes Preußen im Geschäftsbereih des Reichsarbeits- ministeciums (DO. RAM) in der Fassung vom 31. Fanuar 1940. V, Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau.- Gesete, Verordnungen, Erlasse: Dritter Erlaß über einen Generalbau- inspektor für die Reichshauptstadt. Vom 18, Oktober 1940. Vexordnung über die Neugestaltung der Webelsburg. Vom 18. Oktober 1940. Betr.: Gemeinnüßiges Din Durchführung des WGG. Verschmelzung von Wohnungsunter- nehmen. Betr: Anerkennung als Organe der staatlichen Woh-

Vertriebswirtschaftliche Tagung in Wien.

Wien, 5. Novembex. Auf dem ersten Vortragsabeud der Ver- triebswirtschaftlihen Tagung in Wien, der dem Betriebsaufbau im Handel gewidmet war, spxah Dr. Hans Fischex (Peeck u. Cloppenburg K.-G., Berlin) über „Aufgaben und Organisation des Einzelhandels““. Der Einzelhandelsbetrieb habe in Erfüllun seiner Aufgabe, die Bedarfsdeckung des leyten Verbrauchers au die beslmöglihe Art und Weise zu vollziehen, aus dem Waren- angebot eine richtige Auswahl für seinen Kundenkreis zu treffen, wedckentsprehende R zu bilden und darzubieten. Aus [Aae Kenntnis der Beschafsungs- und Bedarfsverhältnisse habe er der Fndustrie An zu geben und seine Kunden zu orientieren, zu- beratèn und zu beeinflussen. Der Warenkreîis müsse auf den Bedarf zugeschnitten, „bedarfsgereht“ sein. Bei den heutigen Veränderungen des Warenangebotes in mengen- Und gütemäßiger Hinsicht habe der Einzelhandel ry reht die Aufgabe, die leßten Verbraucher über das Warenangebot zu unterrichten, über die gegebenen Möglichkeiten der Dea end zu beraten und nach der Richtung des volkswirtschaftlih erwünschten Bedarfs zu beeinflussen. Hierfür sollten au gegenwärtig die Schaufenster- estaltung und die Werbung wichtige Mittel bilden, der Einzel= händler müsse sich darüber flar sein, daß die Unterlassung der Werbung zugleich das Untexrlassen einer Leistung für den Ver- braucher bedeute und der Leistungs8ausfall auch durchaus empfunden werde. Der Betriebsablauf are erhebliche Ver- änderungen durxh verschiedene Außeneinflüsse auf der Beschaf- fungs- und Absayseite, auch das Kostengesüge und die Kosten- entwicklung würden stark berührt. Die Betriebsführung müsse infolgedessen sehr elastish gestaltet werden. Der große Anteil der menschlichen Arbeitskraft an der Einzelhandelsarbeit dränge mehr und mehr zu einer Rationalisierung mit dem Ziel der Ermög- lihung einer immer größeren Leistung des Menschen. Es sei kein Zweifel, daß hier ein weites Feld sür die Gemeinschaftsarbeit aller Beteiligten im Dienste des Verbrauchexrs vor uns liege.

Dr. Heinrih Dohrendorf, stellvertr. Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel, Berlin, wies in seinem Kortéage über „Standort und Aufgaben des Groß- handels in der Wirtschaft“ darauf hin, daß O der Standort des Großhandels in ‘allen Sektoren der Wirtschaft befinde. Es werde oft edes, daß der Standort des Großhandels im Güterkreis- lauf der Wirtschaft nicht nur der Fndustrie nachgelagert ist, son- dern daß ebenso auch der Großhandel vor der Fndustrie, nämlich als Zulieferant von Roh-, Halb- und“ Hilfsstoffen, und anderer- seits au der Landwirtschaft vor- und nachgelagert tätig wird. Dex Großhandel sei stets ein Glied der Kette des Güterumlaufs. Wenn man methodish eine Gliederung des Großhandels nah den Gesichtspunkten des Standorts in der Wirtschaft vornehmen wolle, so stelle ex sich in drei Formen dar: Absatgroßhandel, Produk- tionsverbindungshandel und Aufkaufgroßhandel. {Fm Großhandel, und zwar in allen seinen Fornien, spiele die rihtige Zusammen- stellung des Sortiments eine ausshlaggebende Rolle. Die Tätig- keit des Großhandels zerfalle in eine Reihe einzelner Vorgänge, wie Einkauf im großen und Absay im freien Markt, Vertrieb der Waren auf eigenes Risiko, Lagerhaltung des brancheüblichen Sor- timents, Warenbestellungen auf weite Sicht, Einräumung von Krediten, Herstellung des Ausgleichs zwischen Angebot und Nach- frage und Auswertung des Marktwissens zum Nußen der Ab- nehmerschaft durch Beratung über Wareneignung, Warengüte, Lagerdispositionen, Absaßtehnik und Werbung. Die Rationalisie- rung im Großhandel. sei in den leßten Fahren weit vorgeschritten. Jede der Einzeltätigkeiten, die der Großhandel im Rahmen seiner Aufgaben übernehmen muß, habe einer ständigen Verbesserung der Arbeitsmethoden mit dem Ziel unterlegen, durch: den geringsten Aufwand an Arbeitskraft und Kosten eine bessere Leistung zu er- reichen. Der Großhandel wirke verbilligend und habe sih als ein wesentliher Faktor in der Steuerung des Warenumlaufs er- wiesen. Als fein Ausbildungsziel habe der Großhandel die Aus- bildung zum totalen Großhandelskaufmann aufgestellt. Er wolle den Lehrlingen in seinen Betrieben die volle Ausbildung zum Warenkaufmann geben. Die Zukunft werde den Großhandel vor die Aufgabe stellen, noh weiter an der Verbesserung der Betriebe durch rationelle Gestaltung aller einzelnen kaufmännischen und arbeitsmäßigen Vorgänge zu arbeiten.

Die R A Aussprache unterstrih die Tatsache, daß der Kaufmann sich heute mehr denn je als Treuhänder ‘des Kunden und der Ware fühle. Erst die in den leßten Fahren auch in der Ostmark vollzogene einheitlihe Ausrichtung des Standes gebe die Gewähr dafür, daß diese Treuhänderfunktion richtig erfüllt wird. Allerdings bedürften gewisse Fragen des zeitlihen und regionalen Ausgleiches (Kontingente) noch der endgültigen Bereinigung. Zur Förderung der Leistung des ostmärkishen Handels und seines Nachwuchses wurde ein stärkerer Ausbau der Einrichtungen zur Berufsausbildung für wünschenswert erklärt. Weiter wurde die Notwendigkeit betont, die Sortimente der Fachgeschäfte nit allzu- v zu beschränken, vielmehr jenes Sortiment zu belassen, das fr ie zweckmäßige Versorgung der Bevölkerung, namentli ‘auf dem

Lande, unbedingt erforderlich ist. Schließlih wurde der Wunsch

ausgedrückt, die Verbindung zwischen den ostmärkishen und den

der Ostmaxk benachbarten Erzeugern einerseits und dem Groß- und *

Einzelhandel . in - der „Ostmark andererseits möglihst eng zu gestalten, --- : i H U s

nungspolitik. Betr.: Wohnangsbauprogramm nach dem Kriege; hier: Baupolizeilihe Vorprüfung der Baupläne. Betr.: Finan- zierungshilfe des Reichs zu den Aufschliezungsarbeiten und Ge- meinschastseinrihtungen in Gemeinschaftssiedlungen; hier: Bau- stoffbedarf für Schulbauten in Gemeinschastssiedlungen. Sach- \haädenfeststellungsverordnung; Einführung in den wiederver- einigten Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Schadenfeststellung und enfel ußgewährung bei kriegszerstörten Gebäuden. Sachshädenfeststellungsverordnung; Ersaßleistung in Natur. V1. Wohlfahrtspflege. Geseze, Verordnungen, Er- lasse: Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des a Mal ae atás (EFU-DV.). Vom 25, Ok- tober 1940. ;

afisteil.

Weiterer Rückgang der Länderschulden bei fortschreitender Fundierung.

Jm abgelaufenen Rechnungsjahr 1939/40 nahmen die Schuldén dexr deutschen Länder (einschließlich der Hansestadt Bremen) nah Mitteilung des Statistishen Reih8amts in „Wirt- haft und Statistik“ um 11,9 Mill. k. oder 0,5 % ab; ihr Be- S belief sich am 31. März 1940 auf 2332,66 Mill. f... Die

éinabnahme in den Vorjahren wurde nicht erreicht, da sih bei einigen Ländern ein Jnvestitionsbedarf auf versorgungs- und ernährungswirtschaftlich wichtigen Gebieten geltend machte, dem der Kreditmarkt troy des Krieges in vollem Umsang zu ent- sprechen vermochte. Die Tilgungen auf langfristige Anleihem aller Länder wurden von Zugängen u. a. für Wasser- und Kultur- bauten . (52,0 Mill. &.4) und Hafenbauten (9,8 Mill. A) bei Preußen im Endergebnis um 41,1 Mill. k, die Einlösungen von Fnhabershuldvershreibunger durch Neubegebungen um 42,7 Mill. M weit übertroffen. Hier sind 30 Mill. i Jn- vestierungen in der Elektrizität8versorgung bei E zu er- wähnen als ein Teilbetrag der 4/4 igen Sächsishen Staats- anleihe von 1939 (insgesamt 75,0 Mill. (4), die mit 45 Mill. M zum Umtausch fälliger Schaßanweisungen diente.

Die verzinslichen Schaßanweisungen nahmen insgesamt um rund 50 Mill. ab, was einem Fünftel des Bestandes am 31. März 1939 entspricht. Die sonstigen mittelfristigen Schulden verminderten sich um rund 8 Mill. NA, die schwebende Schuld um rund 10 Misl. L A. Bei den Auslandsschulden und den öffent- lihen Darlehen waren Reinabgänge um 12 bzw. 14 Mill. K festzustellen.

Ein Erfolg der Schuldënbewegung bei den Ländern ist in der weiteren Fundierung der hier ae A inländischen Neu- vershuldung zu erblicken. Die langsristige Fnlandsshuld machte am Stichtag 63,1 2 gegenüber 59,2 % zu Beginn des Rehnungs- jahres aus. Jm laufenden Rehnungsjahr wird die Fundierung weitere gebe Fortschritte machen, vor allem infolge der Begebung der Preußischen Staatsanleihe von 1940, die zum Umtausch von verzinslichen und unverzinslihen Schayanweisungen dient.

Wiederaufnahme des Prager Börsenhandels. Prag, 5. November. Am 5. November 1940 wurde der Prager

“offizielle Börsenhandel wieder aufgenommen. Die Wiedereröff-

nung der Prager Börse erfolgte im Rahmen einer kleinen Feier, an der als Gâste außer den Vertretern des Amts des Reichs- protektors und der P Protektoratsbehörden der Reich8- fommissaxr bei der Berliner Börse, Ministerialdirigent Dr. Koehler, und der Präsident dex Wiener Börse, Dr. Fritscherx, teilnahmen.

Der Präsident dex Prager Börse, Pokorn y, begrüßte die Erschienenen und wies auf die Aufgaben einer Börse in der ge- lenkten e L des Großdeutshen Reiches hin. Die Wieder- eröffnung der Prager Börse wurde hauptsächlih dadurch veranlaßt, daß seit dem Wegfall dex Devisengrenzen ‘zwischen dem Protekto- rat und dem übrigen Reichsgebiet ein freier Austausch aller Wert- papiere im Großdeutshen Reih ermögliht wurde. Nunmehr tritt an die Stelle des bisherigen kontrollierten Freiverkehrs wieder der offizielle Börsenverkehr. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft des Protektorats einen hohen Entwicklungs- ere erreiht hat und eine rege Nachfrage nah Wertpapieren be- teht. Die Staatspapiere, die mit thren 414 %igen Auen in- zwischen die Parigrenze wieder erreiht haben, werden in den offi- ziellen Börsenverkehx einbezogen, soweit sie von der Protektorats- Vet erung als nan ets bedient werden. Es ist selbstverständ- lid, daß der Prager Börsenverkehr unter Ablehnung aller Speku- lationsmethoden seinen Aufgaben, der Wirtschaft zu dienen, gerecht iverden und daß eine ordnungsmäßige Entwicklung sichergestellt

“werden - wird.

Aufforderung zur Anmeldung von Vermögens- werten in Estland, Lettland und Litauen.

Alle deutshen Staatsangehörigen, Volksdeutshe und An- Wedrige des Protektorats sowie eaie Personen, die thren Siy im Fuland: ‘haben, werden aufgefovdert, Vermögenswerte jeder Art (mit Ausnahme von Forderungen aus dem Waren- verkehr), die sie in den Gebieten dexr Sowjetrepubliken Estland, Lettland oder Litauen besißen, zwecks Wahrung ihrer Fnteressen bis zum 15. November 1940 einschließlih bei der E Um- siedlungs-Treuhand-Gesellshaft m. b. H., Berlin W 8, Mohren- lade 42, anzumelden. Der Anmeldung unterliegen auch An- prüche, die aus Verwaltung, Verwahrung oder Verpfändung oder ähnlichen Rechtsverhältnissen entstanden sind. i " Nicht anzumekden sind folche Vermögenswerte, die bereits bêim Reichswirtschaftsministerium oder bei der obengenannten Gesellschaft oder einex ihrer Außenstellen in Riga oder Tallinn angemeldet worden siùd. Des weiteren sind von der Anmelde-

‘pflicht ausgeschlossen die Vermögenswerte derjenigen Personen, t ü Zuge ‘der Umsiedkiütig

: aus Estland odex Lettland in das

Rèéich eingewandert sind. Die Anmeldungen sind shriftlich ein- dreien und mit der Bezeihnung „Vermögensanmeldung Est- ind“ (bzw. „Lettland“ bgt. „Litauen“) zu eyen, Bele

Und Beweisdokumente fes bei E Nach Ablauf derx oben- enannten Frist eingehende Anmeldungen können niht mehr arbeitet werden.

_ Wirtschaft des Auslandes.

Der faschistische Handel in Krieg und Frieden. Jm Rahmen der Besprechungen, die die antes Handel8- delegation während ihrer Deutschlandreise mit der Reichsgruppe Handel führt, hielt am 5. November in Berlin dex Präsident. der Gen Handelskonfederation, Abgeordneter ‘Gr. Zu Dr. olfino, vor der Reihsgruppe und vor Vertretern des Reichs- wirtschaftsministeriums und anderer Behörden eine grundsäßliche Rede, in der er über die A und das Wirken des faschistishen andels Aufschluß gab. er Redner ging vom korporativen ystem des Fashismus aus, das er als ein neues Lebenssystem kennzeichnete, in dem sich die Free mit höchster Disziplin, die größte Privatinitiative mit dem höchsten Fnteresse der Nation, das lebhafteste Pexrsöónlichkeitsgefühl des Einzelmenshen mit dex

mächtigsten Zusammenfassung des Staates verträgt. Ju diesem neuen System war der

einzunehmen. Dr. Molfino zeihnete ein Bild der faschistischen

delskonfederation, der 31 Nationalverbände (Federationen), die die Berufsgruppen nah Warenarten und Dienstleistungen r sammenfassen, nd sind. Die weitexce Unterteilung dex Organisation na

gehender 10 liher Betreuung Rechnung. nahmen abgesehen Uma nen die Verbände sowohl die Groß- als

auh die Einzelhändler. Fachwirtschaftlihe Kommissionen,

ge ;

ndel dazu berufen, seine zentrale Stel- | lung im Kreislauf von Erzeugung und Verbrauch wieder voll |

andels- : Ban, Jn ihrem Mittelpunkt steht die faschistishe Han- | e

Syndikaten trägt dem Bedürfnis nach ein- | Von einigen Aus-

zwishenverbandliche Ausschüsse und eine bis zu den Gemeindes delegationen reichende regionale Gliederung exgänzen das Bild der Organisation, die 971 000 Betriebe umfaßt.

Wahrend der Zeit der Sanktionen, so sührte der Präsident im weiteren Verlauf seiner Rede aus, habe der italienishe Handel seine politishe Reife voll bewiesen. Der Einzelhändler und sein® Mitarbeiter waren stolz, wenn fie ihren Kunden sagen konntens dap es in ihrem Laden keine englishe oder franzosishe Warêck äbe, Die Sanktionszeit habe auch klar gezeigt, wie notwendig es ist, den Binnenhandel vom internationalen Handel unab=- hängig zu machen. Die großen. plutokratishen Nationen hättert ja selbst die autarke Richtung der Nalhkriegszeit eingeleitet; dié Vereinigten Staaten begannen den Wettlauf mit dem Hochschuß- oll, Frankreich führte das Kontingentierungssystem ein und England wirkte beispielgebend durch die Ersezung des Systems der paritätishen Zölle durch ein solches der Hoch shutgölle. Dié vermehrte Bedeutung des Binnenmarktes für die nationalen iere habe in Jtalien eine rationelle Organisation erforderts

afür hatte der Handel eine Mat Bedeutung; er habe den Konsum auf die autarken Erfor erwie dex Produktion und die Produktion auf die grundlegenden Erfordernisse des Konsums einzustellen. Die Mitarbeit des Handels bei der Ermittlung der Produktions- und Absaßkosten hae den korporativen Be- hörden die sichersten Unterlagen verschaft, um die Preise fest- seßen zu können. Bereits seit den Sanktionen befinde sich_Ftalier wirtshastlich im Kriegszustand, so daß dank dex neuen Ordnung die Berufsgruppen in Disziplin auf jedes Ereignis gerüstet waren.

Die Konfederation des Handels, so erklärte Dr. Molfino, hatte bereits seit September 1939 besondere Organisationen ge- gründet, die im Falle des Kriegszustandes eingeseßt werden sollten. Der Redner beschäftigte sih im einzelnen mit diesen Verbänden und hob hervor, daß es ein Beweis für die politische und organi» satorishe Reife der kaufmännishen Berufsgruppen sei, daß si das Korporationsministerium bei Beginn der Rationierung ge- wisser Nahrungsmittel dieser neugegründeten Körperschaften be» dienen konnte. Das besondere Juteresse am Binnenhandel hat nie dazu geführt, die Fragen des Außenhandels aus den Augen zu verlieren. Neben der Ueberwachung des Einfuhrhandels, die Präsident Molfino im einzelnen schilderte, S dié Anstren- gungen um Steigerung des Exportes. Die für den Außenhandek geshaffenen Gemeinschaftsverbände bewir?en eine Verstärkung der Kraft des éinzelnen Kaufmannes und wollen die vielfältigen Büromanipulationen auf ein Mindestmaß beschränken.

Auf die Zukunft des Handels eingehend, hob Dr. Molfino hervor, die europäische Gesamtwirtschaft fönne nötigenfalls bis an die Grenze der Selbstversorgung gehen. Die Zusammenarbeit Berlin—Rom—Tokio werde auch zu einer europäisch-asiatischen Zusammenarbeit unter Einbeziehung von Afrika führen. Fede Blockade gegen Europa würde mithin wirkungslos verpuffen. „Dem es und dem italienishen Handel“, so {loß dex Redner, „öffnen sich neue Bahnen und neue Handelsmöglichkeiten. Hanseaten, Venezianer, Genuesen, Pisaner, die die gesamte Welt in der Kunst des Handels unterwoiesen, werden abermals die aus- drucksvollsten Repräsentanten jener neuen Kultur sein, die durch das fonstruktive Genie des S und des Duce unter den Zeichen des Hakenkreuzes und des faschistishen Liktorenbündel3 geshmiedet wird.“

Die Rede des Präsidenten der Ee Handelskonfedes ration wurde mit großem Beifall ausgenommen. Der Leiter deL . Reichsgruppe Handel, Dr. Haylex, beglückwünschte Dr. Molfino für das außerordentliche klare Bild des Handels, das er entworfen hat, und stellte fest, daß viele Probleme i, in Ftalien und Deutschland in gleiher oder ähnlicher Weise darstellen. Dr. E entwickelte im einzelnen die Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit der italienishen und der deutshen Handel3- organisation, die in einem regen Austausch der Meinungen und Erfahrungen ihren Ausdruck finden soll.

Wiederaufnahme regelmäßiger Handels- beziehungen Belgien-Finnland.

_ Brüssel, 5. November. Zwischen Belgien und Finnland ist wieder ein regelmäßiger Warenaustausch und Zahlungsverkehr aufgenommen worden. Finnland wird an Belgien hauptsählih Bauholz er aa das zum Wiederaufbau des Landes in großen Mengen gebrauht wird. Die belgishen Gegenlieferungen sind bisher no niht im a V4 fefge ent worden. Der Zahlungs- verkehr wird sich über die deutshe Verrehnungskasse abwickeln.

Zum dänisch-sjugoslawischen Handelsabkommen.

Kopenhagen, 4. November. Zum Warenaustauschabkommen zwischen Dänemark und Fugoslawmien, das am 1. November in Belgrad unterzeichnet wurde, teilt das dänishe Außenministerium heute mit: Die Abmachungen, die für die Zeit bis zum 31. März 1941 gelten, umfassen eine Einfuhr aus Jugoslawien nah Däne- mark im Werte von 1,2 Mill. Kronen und eine Ee aus Dänemark nach Jugoslawien im Werte von 850 000 nen. Der Unterschied Zofsien beiden En wird durch gewisse dänishe Guthaben in Jugoslawien gedeckt,

Sröffnung einer Reichsautobahnausstellung

in Preßburg.

__Am Sonntag, dem 3. November 1940, wurde in Anwesen- d der Slowakischen Regierung und des Deutshen Gesandten owie zahlreicher geladener Gäste die Ausstellung „Die Straßen Adolf Hitlers“ vom Ministerpräsidenten Tuka seicrtió eröffnet. Diese bisher größte Ausstellung des Generalin}pektoxs für das deutsche Stvaßenwesen gibt einen umfassenden Ueberblick über die ReichZautobahnen, ihre tehnishen Einrichtungen, ihre Bauwerke sowie ihre politishe, wirtschastlihe und kulturelle Bedeutung. Jn Vertretung des Reichsministecs Dr. Todt hielt Ministerial» rat Dorsch einen grund}säßlihen D über die Bedeutung der Reichsautobahnen, Anschließend schilderte der deutsche Ge- Os SA.-Obergruppenführer von Killinger die Schönheiten: dex Slowakei und die Notivendigkeit gutex Straßen für dieses schöne Land. Zum en hielt Ministerpräsident Tuka eine großangelegte Rede, in déx er auch auf den deutshen Stvraßen=- au einging und hervorhob, daß die Deutschen in der Vergangen= heit in der Slowakei Straßen gebaut hätten doi sie es heute wieder tun und daß sie auch in Zuknnft in diejem Lande Straßen bauen werden. Mit befonderein Jnteresse betrachteten die Be- uGar den Mitteltrakt der Ausstellung, in dem das E ibe ertehrsministerium Pläne einer slowakishen Autobahn zeigte die in der Hauptsache von Ost nach: West durh das Waagtal führt und an das Gb eufibe Ariobaknnet angeschlossen werden solle

Fntensivierung der rumänischen Landwirtschaft. 1000 Traktoren von Deutschland gekauft.

Bukarest, 5. November. “Wie der Vertreter des Landwirt« shaftsministeriums der Presse erklärte, hat die rumänische Regies rung 1000 Traktoren von Deutschland gekauft und will damit die Oa erheblih intensiver durchfühcen. Mit der Auss ildung von Traktorenführern wird sofort begonnen und zu diesen abu mit Hilfe deutscher bag ivietogy is g eine große Schule bei

ukarest eingerihtet. Für jeden Traktor werden 5 bis 6 Traka torenführer ausgebildet. Jm nächsten Jahr sollen 3 Mill. Hektats Land, über die Rumänien vektfügt, vollständig bestellt sein.