1940 / 277 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aa nes unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeihneten Finaug amt Anzeige über die den Steuerpflih- tigen zuste enden Forderungen oder son- stigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der BerbssentliGung dieser Bekanntmachung Zum Zwette der Er- BOng an die Steuerpflichtigen eine eistung bewirkt, ist nad 8 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuergejseßes hierdurh dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- \{hlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das: Vershulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah 8 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- geseves, sofern niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt is, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

tach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- teuergeseßes ist jeder Beamte des dolizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuéerfahndungsdienstes und des Zoll- ahndungsdienstes sowie jeder andere Zeamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt- haft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer- pflichtigen, wenn sie im Fuland be- troffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 8 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- geseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Der Steuersteck- brief rihtet sih gegen die Ehefrau, die E gegen die Ehe- eute.

Zerlin - Charlottenburg, 14. No- vember 1940.

Finanzamt Charlottenburg-Wesft.

[87084] Stouerstetbrief und Vermögen2besc{lagmahme.

Der Kaufmann Friy Jsrae! Weiß, geboren am 12, Februar 1904 zu Wien, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin W 62, Wormser Str. 6 a b. Karo, zur Zeit in Portugal, nähere Anschrift un- bekannt, shuldet dem Reich eine Reihs-

luchtsteuer von 26 875,— Ii, die am

2. April 1940 fällig gewesen ist, nebft einem Zuschlag von 1 vom Hundert E jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit Figenven angefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 f. des Reichs- fluchtsteuergesezes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgeseßbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850, 1936 S. 975; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergejseßes festzu- seßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß Haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an den Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit ausgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeihneten Finanz- amt Anzeige über die dem Steuerpfli® tigen zustehenden Forderungen oder son- stigen Ansprüche zu machen.

Wer nah der ens dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absag 1 des R Gee enükee 2 ees hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- shchlagnahme huld hat und da) thn

x

auch kein Verschulden an der Unkennt- nis ele Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters glei.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßli oder fahrlässig niht erfüllt, wird na § 10 Absag 5 des Reichsfluchtsteuer- gesezes, sofern niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abaabenordung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- teuergesezes ist jeder Beamte des olizei- und Si Fe, dès

teuerfahndungédienstes und des Holl- ana Vienies sowie jeder andere

eamte der Reichsfinanzverwaltung, der o Hilfsbeamten der Staatsanwalt- haft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er m Snland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ecgeht hiermit die Aufforderung. die obengenannten Steuerpflichtigen, Tae er im Fnland betroffen wird, vor- äufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absaß 2 des Reichsfluchtsteuergesebes unverzüglih dem Amtsrichter des Be- zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, E

erlin-Schöneberg, 7. Novbr. 1940. Finanzamt Schöneberg.

Is K t L ú ¿S icli LA ae LAA, She d E G ui Ad; Ar

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 277 vom 25. November 1940. S. 4

[37085] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Private Wilhelm Stefan Jsrael Kals, heboren am 19. Dezember 1910 u Wien, und seine Ehesrau Maria heresia Sara geborene Panzer, ge- boren am 16. April 1915 zu Wien, zu- legt wohnhaft in. Wien, I., Herren- gasse 6—8 11/10, zur Zeit im Ausland, wahrscheinlich in der Schweiz, shulden dem Reih eine Reichsfluchtsteuer von 125 000,— A, die am 27. September 1939 fällig gewesen ist, nebst einem ZU- shlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen- den angefangenen Monat. Der Zu- \hlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgeseßblatt I 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländishe Vermögen der Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- fluchtsteuergeseßes festzusegende Geld- strafe und alle im Steuer- und Straf- verfahren Pu und entstehen- den Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an - alle natür- lichen und juristischen Personen, die im JFnland einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lichen Aufenthalt, ihren Sit, ¡Dre Ge- schäftsleitung oder Grundbesiy haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge- fordert, unverzüglich, spätestens inner- halb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forde- rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwette dex Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis oon der Be- chlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeiae vorsäblich oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah 8 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer-

wegen er

abgabenordnung) erfüllt ist, Steuerordnungswidrigkeit 413 Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht- steuergeseßes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzu- nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die gbengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im FJnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 8 11 Absaß 2 des Reichsfluchtsteuer- geseßes unvexrzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, 1., 29. Oktober 1940.

Finanzamt Junnere Stadt-Oft,

Tien.

[37086] Steuersteckbrief und VermögenSsbveschlagnahme. Der Provisionsvertreter Walter Fsrael Kwaschnofski, geboren am 1. Oktober 1907 zu Wien, zuleßt wohn- haft in Mauer, Wiener Straße 17, zur Zeit in London, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 20 000,— Reichsmark, die am 15. August 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschla von eins vom Hundert für jeden au den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rüstandes. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichs\steuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgeseßblatt 1 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuer- pflichtigen zux Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- fluchtsteuergeseßes festzuseßende Geld- strafe und alle im Steuer- nund Straf- verfahren entstandenen und . entstehen- den Kosten beshlagnahmt. Es ergeyt fei an alle natür- lichen und juristishen Personen, die im Jnland einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lihen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Ge- \chäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuérpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge- fordert, unverzüglich, spätestens inner- alb eines Monats dem unterzeichneten inanzamt Anzeige über die dem teuerpflihtigen zustehenden D rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. ; Wer nach der' Veröffentlichung dieser Békanntmachung zum Zwedle der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist L 8 10 Absah 1 des Reichsfluchtsteuerge]eßes hierdurh

gefährdung (88 396, 402 der Reichs- zul

wenn er beweist, daß er zur pelt der Leistung keine Kenntnis von der Be- \hlagnahme gehabt hat und daß ihn aucch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeige vorsäßlih oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah 8 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenord-nung) bestraft. Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- \teuergesezes ist “jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestell ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er .im- Fnland betroffen wird vorläufig festzunehmen und thn gemäß 8 11 Absay 2 des n geseßes unverzüglih dem des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Wien, [I., 31. Oktober 1940. Finanzamt Junere Stadt-Osft, Wien.

[37087]

Betrifft: Sichecrungs8anordnung ge- mäß § 59 des Gesetzes über die Devisen- bewirtshaftung vom 12. 12. 1938 (RGBl. 1, 1733) gegen Ludwig Braun, früher Wien, L, Heinrichsgasje 3, jeßt unbekannten Aufenthalts im Ausland.

Gemäß § 59 des Devisengeseßes vom 12, 12. 1988 ordne ich an:

Dem Ludwig Braun wird untersagt, die Bezahlung seiner N gegen die Firma Kraft u. Co. in Wien, I. Ps 3, im Betrage von fi 28 000,— ohne meine vorherige Geneh- migung mittelbar oder unmittelbar in Empfang zu nehmen. Der Firma Kraft & Co. wird untersagt, ohne meine vor- herige Gen ae ihre restliche Schuld von K.Æ 28 000,— an Ludwig Braun auf was immer für eine Art u tilgen; insbesondere wird ihr unter- Cat die Wechsel, die seinerzeit an Zahlungsstatt in Bezug auf diese Rest- forderung ausgestellt worden sind, ein-

en. Die Kosten der Sicherungs8anordnung trägt Ludwig Braun.

DP- Wien, den 20. November 1940. Devisenstelle Wien. Jm Austrage: Walther, Reg.-Rat.

[37268]. Vekauntmachung. 7 Gegen den Juden Dr. Hans Hirsch, geboren am 11. 4. 1901 in Stettin, ist hurch den Reichsführer-§ und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnern durch Erlaß vom 23. Oktober 1940 ein Verfahren auf Aberkennuung der deutschen Staatsangehörigkeit ge- mäß § 2 des Geseßes vom 14. 7. 1933 RGB[. I S. 480 fff. eingeleitet worden. Hirsch ist dana des Tragens eines deut- schen akademischen Grades unwürdig. Dem Genannten is daher die ihm am 6. November 1923 von der Ernst Moriß. Arndt-Universität Greifswald verliehene Würde eines Doktors der Rechte durch: Beschluß vom 7. November 1940 gemäß § 11 der Promotionsordnung ent- zogen worden. Die Entziehung wird mit dieser Veröffentlichung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Greifstvald, den 19. November 1940, Dex Rektor der Ernst Moriß Arndt-Universit ät Greifswald. Wilhelm-Kästner.

3. Aufgebote.

[37273]. Aufgebot. 3 F 7/39. Dex Lehrer Karl Eichholz aus Nieder-Buchwald, Kreis Sprottau, hat als Testamentsvollstreder über den Nachlaß der Witwe Olga Tilgner, ge- borenen von Pullei aus Sagan das Auf- ga des Aufwertungs-Sparkassen- uches Nr. 1625 der Kreissparkasse in Sagan, lautend auf den Namen Olga Tilgner, geborenen von Pullet, beantragt. Der Jnhaber dieser Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 5. März 1941, 9 Uhr, bei dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 12,- anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte angenen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. i; Sagan, den 19. November 1940. Amtsgericht.

[37274].

3 VI 77/40. Am 283. September 1939 ist zu Stralsund der am 26. Juni 1861 in Stralsund als Sohn des Maurergesellen Karl, Ludwig, Julius Eggert und seiner Ehefrau Johanna, Friderica, Christiana geb. Bahresel geborene Eisenbahn-Stell- werk3meister außer Diensten Karl, Theo- dor, Gustav, Heinrich Eggert gestorben. Seine Witwe Anna geb, Albrecht in Stralsund hat die Erteilung eines Erb- scheins als geseylihe Erbin beantragt.

[mtsrihter

stens am 14. Februar 1941, vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Badenstraße 17, Zimmer 76, zu melden. Der reine Nachlaß soll ungefähr 500 L4 betragen. Stralsund, den 8. 11. 1940. Das Amtsgericht.

[37269]. Aufgebot. Der Prozeßagent Friedrih Otte in Berlin-Pankow, Kavalierstr. 25, hat als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 283. Februar 1940 in Berlin- Buchholz verstorbenen Abteilungsleiter3 Paul Riéhter, zuleßt in Berlin-Buchholz, Gartenstr. 49, wohnhaft gewesen, das Aufgebotsverfahren zum Zwedckte der Aus- schließung von Nachlaßgläubigern be- | antragt. Es wird daher Aufgebotstermin auf den 19. Februar 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefor- dert, ihre Forderungen spätestens im Aufgebotstermin bei dem Gericht anzu- melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Be- weisstücke sind in Urschrift oder in Ab- schrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berücssichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nah Befriedigung der nicht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläu- biger aus Pflichtteilsrehten, Vermächt- nissen und Auflagen sowie für die Gläu- biger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sih nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 8. F. 16/40. Berlin-Pankow, den 19. Nov. 1940. Das Amtsgericht.

[37271]. : Aufgebot von Nahlaßgläubigern. 54 F 277/40. Am 10. Juli 1940 ist in Hamburg der Uhrmacher Friedrich Wilhelm Carl Voigt, zuleßt wohnhaft gewesen in Hamburg, Lindleystraße 87, gestorben. Zum Nachlaßpfleger is der Zustizoberinspektor Robert Böttger, Ham- burg, Victoriastraße 34, bestellt worden. Auf Antrag des Nachlaßpflegers werden alle Nachlaßgläubiger des Gestorbenen aufgefordert, ihre N rborunaan bei dem Amtsgeriht Hamburg, Abteilung 54, Sievekingplaß, Hiviljustizgebäude, Zim- mer 161a, spätestens in dem dort auf Donnerstag, dem 9. Januar 1941, 13% Uhr, anberaumten Aufgebots- termin anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der For- derung zu enthalten. Urkundliche Beweis- stücke sind in Urschrift oder in Abschrift béeizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich niht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nach Befriedigung der nicht nusgeshlossenen Gläubiger noch ein Veberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Psflichtteilsrechten, Vermächtnissen und- Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nit melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Hamburg, den 13. November 1940. Das Amtsgericht. Abteilung 54.

[37270]

18 (54) F 74/37. Durch Urteil des unterzeichneten Gerichts vom 19. No- vember 1940 sind folgende Aktien für fraftlos erflärt worden: Fünf Aktien

Nennwert von je 100,— N AÆ, und zwar Si ours lis 113-949 Ves dns A ievdurch erlisht au er Anspru aus den noh nicht jätigen Getwinn- anteilscheinen dieser Aktien. 18 (54) F 74/37, 1354 Stück Juhaberaktien der Grafenberger - GrundstücksverweLr- tungs-Aktiengesellshaft i. L. in Düssel- do ausgestellt unter dèm damaligen Namen dieser B, nämlich Öl- werke Gebrüder Vöhl A. G. in Düssel- dorf, im Nennbetrage von je 100,— lAÆ, und zwar die Nummern 2 bis ein- \hließlich 1240 und 1267 bis einshließ-

lih 1381. 18 F 30/40. Amtsgericht Düsseldorf.

[37272].

3 F 9/39. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Memel vom 8. ‘November 1940 sind die beiden von Kaufmann Georg Ruppel am 23. September 1932 in Memel ausgestellten Depotwechsel von je 50 000 fünfzigtausend Lit, ohne Fälligkeitsdatum, Akzeptant: Barschker Spar- und Darlehnskassenverein, Gi- ranten: G. Ruppel, Heinrich Conrad, Wilhelm Labrenz, Michel Grigat, W. Betke Johann Karalus, Valerius Ptach, Martin Lumpreiksh, Furgis Dumpis, Aly / Stimbra, W. Funk, für kraftlos erklärt.

zustehen, werden aufgefordert, sih späte-]

der Vereinigten Stahlwerke A. G. im |9g

4. Oeffentliche Zustellungen.

[37275]. Deffentliche Zustellung und Ladung.

In der Streitsache Jung, Bal Zei- tungsträgerin in Göggingen, Bahnstr. 8, Klägerin, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Hohenader in Augsburg, gegen Jung, Max, Beleuchtungsmeister, zuleßt in Gôg-

ingen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts,

eklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Augs- burg auf Montag, den 27. Januar 1941, vormittags 9 Uhr, Sißzungssaal Nr. 64, L. Sto, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgeriht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Sie wird be- antragen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden; TI. Dex Beklagte hat die Kosten des Rechts3- streits zu tragen.

Augsburg, den 18. November 1940, Dex Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[37278]. Deffentliche Zustellung. Frau Rosa Emilie Burstert geborene Fritsch in Freiburg i. Br., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Meßger in Freiburg i. Br., klagt gegen ihren Ehemann Gott- fried Hermann August BVurftert, Kauf- mann, zuleßt wohnhaft gewesen in Frei- burg i. Br., jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe aus Verschulden des Beklagten und ladet den Beklagten vor das Landgericht Frei- burg, Zimmer 331, auf Freitag, den 7. Februar 1941, vorm. 9 Uhÿr, zur Verhandlung der Sache mit der Auf- forderung, einen bei dem bezeichneten Ge- richte zugelassenen Rechtsanwalt zu be- stellen. Freivurg i. Br., 20, 11. 1940, Geschäftsstelle 2 des Landgerichts, Zivilkammer T.

[37280]. Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Konc geb. Seidewiß in Bitterfeld, Töpferwall 7, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Frice in Bitter- feld, klagt gegen den Stanislaus Kone, früher in Wies-Klesniska, wegen Ehe- scheidung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe der Parteien. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits ‘vor die 3. Hivil- kammer des Landgerichts in Halle (S.) auf den 28. Januar 1941, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. alle (S.),. den 16. November 1940, ie Geschäftsstelle des Landgerichts,

[37283]. Deffentliche Zustellung. Ladung.

Es klagen: 1. 3 R 58/40: Frau Leokadia Rzepkowicz, geb. Münchmeier in Liß- mannstadt, Adolf-Hitler-Straße 152, gegen Kaufmann Jgnac Rzepkowiez, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Eheschei- dung und Schuldigerklären des Beklagten. 2. 3 R 50/40: Plüschweber Julius Schulß in Lißmannstadt, Karl-Bennich-Straße Nr. 44/46, gegen Frau Janina Schult, geb. Domansfi, zuleyt in Slupce, Kreis Konin wohnhaft, jeßt unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung und Schuldig- erflären der Beklagten. 3. 2 R 20/40: Frau Leokadia FZulianne Piestrzynsïa, geb. Plaßy-Aurich in Lißmannstadt, Buschlinie Nr. 78, gegen Karol Piestrzynski, zuleßt Leanyfahr bei Budapest (Ungarn), Pensio- park 4, jeßt unbekannten Aufenthalïs, auf Ehescheidung. 4. 3 R 73/40: Frau Ma- thilde Wischniewski, geb. Dimmel, Liß- mannstadt, Spinnlinie 105, gegen Maurer Franz Wischniewsti, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. 5. 2 R 331/40: Frau Else Meye, geb. Lange, Weberin, Lißmannstadt, Sängerstr. 48, W 7, gegen Weber Oswald Mete, 3. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Eheschei- dung. 6. 2 R 316/40: Rudolf Kramp in Lißmannstadt, Buschlinie 89, W 21, gegen Jedwokia Kramp, geb. Kluweja, unbe- fannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. 7. 2 R 49/40: Frau Anna Kmieciak, geb. Pawlowska, Lißmannstadt, Ludwigstr. 32, egen Stefan Kmieciak, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schul» digerklären des Beklagten. Verhandlungs- termin vor dem Landgericht Lißmann- stadt: zu 1: Zivilkammer 3 am 15. Fa nuar 1941, vorm. 9 Uhr ; zu 2: Zivil- kammer 3 am 15. Januar 1941, vorm. 9 Uhr ; zu 3: Zivilkammer 2 am 23. Fa- nuar 1941, vorm. 9 Uhr ; zu 4: Zivil- kammer 3 am 15. Januar 1941, vorm. 9 Uhr ; zu 5: Zivilkammer 2 am 16. Fa- nuar i941, vorm. 9 Uhr ; zu 6: Zivil- fammer 2 am 23. Januar 1941, vorm. 9 Nhr ; zu 7: Zivilkammer 2 am 23. Fa- nuar 1941, vorm. 9 Uhr. Lißmannstadt, 21. November 1940,

Geschäftsstelle des Landgerichts.

L /

e den Amtlichen und Nichtamtlichen

eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Nea Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionelleh Teil: Muna A in Berlin- haxrlottenburg. S8 Druck der Preußischen Druckerei- Verlags-Aktiengesell schaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen

und

dem Reich gegenüber nur dann befreit,

Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere Erbrechte auf den Nachlaß des Erblassers

Memel, den 8. November 1940, Das Amtsgericht.

A L ra adi Börsenbeilage und einer Zentralhandel8register-Beilage).

Prozeßbevollmächtigter:

wohnhaft in Oberhausen (Rhld.), Nohl-

Mr. 277 |

Erste Dellágé zum Deutschen Reichs8anzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Verlin, Montag, den 25. November

1940

4. Vefsentliche Zustellungen.

[37279]. Deffentliche Zustellung.

Die verehelichte Maria Goraus, geb. Michalik, in Nikolai, Adolf-Hitler-Plab 7, Rechtsantvalt Frank in Gleiwiy, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Schlosser Adam Goraus, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung aus § 55 des Ehegeseßes und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 Abs. 1 a. a. O. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil- kammer des Landgerichts in Gleiwiß auf den 4. März 1941, 9 Uhr, Zimmer 142, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt lan Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Gleiwitz, den 19. November 1940, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[37099] Oeffentliche Zustellung.

2 R. 74/40. Dex Bauer er ete m e G ardteo dri v ow, reis Gostynin, Prozeßbevollmächtig- ter: Rechtsanwalt Verner Meister Mala, klagt gegen die Ehesrau Wilhelmine Jeske geb. Tredelberg jeßt unbekannten Aufenthalts, au E escheidung und Schuldigerkläcung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Hohensalza auf den 24. Januar 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die- sèm Gericht zugelassenen Rechtsanwalt N Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Hohensalza, den -19. Novembex 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[37096] Oeffentliche Zustellung.

Walter Erhardt, geb. 22. Mai 1928 in Eislingen ils), geseßlich vertreten durch das Kreisjugendamt Göppingen als Amtsvormund, klagt gegen il- helm Fischer, Schreiner von Gingen (Fils), geb. 25. August 1907, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt Ca, wegen Unterhalts mit dem Antrag, durch vorläufig vollstreckbares Urteil den Beklagten kostenpflihtig zu verur- teilen, dem Kläger “zu=-Händen seines jeweiligen Vormunds für die Zeit vom 9 Mai 1928 bis 21, November 1940 die in dem Versäumnisurteil des Amts- erihts Geislingen vom 20. Juni 1929 fitgesekte Unterhaltsrente von monat- lih 30 fi.A, also sofort fällige 4500 A, t bezahlen. Zur mündlichen Verhand- ung des Rechtsstreits wird der Be- klagte vorx das Amtsgericht Geislingen (Steige) auf Donnerstag, den 16. Fanuar 1941, 15 Uhr, geladen. Die öffentlihe Zustellung und das Armenrecht für den Kläger ist durch Beschluß vom- 18. November 1940 be- willigt.

Amtsgericht Geislingen (Steige),

den 20, November 1940.

[37097] Oeffentliche Zustellung.

ITI C 1363/40. Die am 27. Mai 1923 in Lorch geborene Marie Luise Dolch klagt gegen den mit unbekanntem Auf- enthalt abwesenden Hermann Friedrich Siegele, Fuhrmann, früher in Löwen- stein, mit dem Antvag, festzustellen, daß der Beklagte aus der vollstreckbaren Ur- kunde vom 1. Dezember 1936 als Unter- halt für die Klägerin vom 1, Fanuar 1932 bis zum vollendeten 16. Vebens- jahr den Vetrag von 2667 N schuldig geworden ist. Zur mündlihen Güte- verhandlung wird Beklagter vor das Amtsgericht S auf Mittwoch, den 22. anuar 1941, vorm. 9 Uhr, Saal 17, geläden. Die Ein- vai wird auf einen Monat fest- ge]éßt.

Amtsgericht Heilbronn.

[37284]. Deffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Kinder: 1. Günter Bödigheimer, geb. am 11. 8. 1929, 2, Horst Bödigheimer, geb. am 23. 5. 1933, beide

straße 203, vertreten durch den gerichtlich bestellten Pfleger, den Lehrer Richard Dommrich, Oberhausen (Rhld.), Schöne- feldstraße 16, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Maagh, Oberhausen (Rhld.), Marktstraße 67, klagen gegen ihren Vater, den früheren Homöopathen Robert VBödigheimer, früher in Oberhausen (Rhld.), zur Zeit unbekannten Aufenthalts im Ausland, unter der Behauptung, daß der Beklagte ein Bankguthaben besiße und. ur Unterhaltszahlung, zu der er als leib- icher Vater getegt verpflichtet ist, sehr wohl in der Lage sei, mit dem Antrage auf Zahlung einer monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsrente von je 40,— EAM, zu- sammen also 80,— KÆ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Ober- hausen (Rhld.), Adolf-Hitler-Play 1, Zim- mer 28, auf den 22. Januar 1941, vormittags 9 Uhr, geladen. :

Oberhausen (Rhld.), 13, Nov. 1940,

in Wiesbaden, Emser Straße 42, geseßlih

f tümer:

[37285]. Deffentliche Zustellung. Der minderjährige Gerard van Wilpe

vertreten durch seinen Pfleger, Rechts- anwalt Karl-Heinz Hoof in Wiesbaden, Adelheidstraße 15, klagt gegen den Gerard van Wilpe, zuleßt wohnhaft in Ober- ammergau, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu ver- urteilen, eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 40,— K. ab 1, März 1940 an den Kläger zu zahlen, und zwar die rüfständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden Beträge am Ersten eines jeden Monats, 2. das Urteil wird für vor- läufig vollstreckbar erklärt. Zur münölichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, Seligen- stadt (Hessen), auf Dienstag, den 14. Januar 1941, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 3, geladen. : Seligenstadt (Hessen), den 20. No- vember 1940. : : Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Seligenstadt.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof Hamburg R gibt bekannt:

1, r belOe Dampfer „„René“‘, 900 Br.-Reg.-T., Unterscheidungssignal: ORNT, eimathafen: Brügge, Eigen- . Hermann, Brügge, ist im Hafen von Bordeaux mit einer Ladung eiserner Platten und Naphtha in Ausübung des Prisenrechts Gr und eingebracht worden.

egen des Dampfers und der ‘ge- samten Ladung ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 2. Dex norwegishe Dampfer „Farl““, 436 Br.-Reg.-T., Unterscheidungssignal: LEEV, Heimathafen: Haugesund, Eigen- tümer: Â/S Jarl, Reeder ian Tor- gerjen, Haugesund, ist auf der Reise von Aarhus nah Leith mit Ladung Stückgut in Ausübung des Prisenrechts ua und eingebracht wovden. lih:

einer

egen eines Teils der Ladung, näm-

Konnossement 2: 2 cases of special parts for Dairy Maschine (520 kg), ;

Konnossement 3: 2 cases maschi- nery for Margarine-Manufacture (1935 kg),

ist das prisengerichtlihe Verfahren ein- geleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres ebiet vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden |

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim ‘Prisenhof Hamburg, Oberlandes- geriht8gebäude, Sievekingplaß 2, einzureihen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis- mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem. deutshen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Hamburg, den 19. November 1940.

Der Präsideut des Prisenhofs:

Rothenbexger, D.

[37108]

Oeffentliche Bekanntmachuug.

Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

1. Dex svranzösische FilS „„Aleyon“‘ ist im Hafen von Lorient

in Ausübuug des Prisenrechts aufgebraht und eingebracht worden.

gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 2, Der französi che r apape A " L es eidungssignal: , Ei Raymond Papin, Boulogne \ im Hafen von Lorient' in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden:

g, Der „Etoile de l'’Est‘“‘, 2 S FONT E tümer: «E. Malfoy & fils et Cie., logne, ist im Hafen von Lorient

in Ausübung des Prisenrechts au gra und eingebracht worden.

4, Der anges he „Gris Nez“/, 82 [po ung an: FORY, anu, S ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden. begen des Dampf fer P D xen einge , Der Pierre Robert“, L Eigentümer: Corouge, Scaviner, Ch Lorient in Ausübung des Prisenrechts G und eingebracht worden,

gerihtlihe Veufahren eingeleitet worden 6. Dex französische „Louise Marguerite“‘ r.

dampfer

Wegen des Dampfers ist das prisen-

Fischdampfer L, Unter-

entümer: M., ist

Wegen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche Vevfahren eingeleitet worden. T ils e er

89 Br.-Reg.-T., igen- ou-

egen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Fischdampfer r.-Reg.-T., Unter- Eigentümer: Obellianne, Wimille & Cie.,

ers Hy das prisen- eitet worden.

ranzösische Fishdampfer „Jean

1 Be E 1 i au- het in Lorient, ist im Hafen von

egen des Dampfers n das prisen- Fi aer 18

Eigentümer: Fourny-Duval, Boulogne \. M., ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts aufgebraht und eingebraht worden. Legen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 7, Der französishe Fishdampfer ,„Mont des Cats“‘, 332 Br.-Reg.-T., Unterscheidungssignal: FNCY, Eigen- tümer: Wimille & Obellianne, Bou- logne \. M., ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebraht worden. Wegen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 8. Der französische Fischdam fer ,„„Notre Dame de Laghet““, 286 Br.- Reg.-T., Unterscheidungssignal: FOVY, Eigentümer: L, Truquet-Boidart, Bou- logne L Li ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts a und eingebracht worden. Legen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 9 Der französische Fishdampfer „„Suzanne et Marie‘, 302 Br.-Reg.-T., Unterscheidungssignal: FNKF, Eigen- tümer: S. A. des Chalutiers à Vapeur Poret s Boulogne #, M., ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und A worden. Wegen des Dampfers ist das prisen- gevichtlihe Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlihung beginnenden _Frift von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent-= shädigung beim - Prisenhof Hamburg, Oberlandes: gericht8gebäude, Sievekingplaß 2, eingureihen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis- mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Hamburg, den 20. November 1940. Der Präsident des Prisenhofs: i Rothenberger, Dr. [37104] Jch gebe dem Juden Georg Thomas JFsrael Radvany, dzt. Uebersee, auf Grund der Verordnung über den Ein- say des jüdishen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709-(GBL. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) auf, die Liegenschafts- hälfte E.-Z. 701, Kat.-Gem. Unter- Sievering, Haus in Wien, XIX., Sieve- ringer Str. 22, bis zum 4. Dezember 1940 zu veräußern. Eine Verlänge- ung der Frist wird nicht bewilligt. ien,- den 19. November 1940. Der Reichsstatthalter in Wien. Jm Auftrage: Dr. v. Peichl[l.

[37105] Bekanntmachung.

Jm Sinne der 88 6 und 17 Abs. 3 der Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom 3. Dezember 1938, RGBl. 1 S. 1709, erteile ih den Juden Karl Fsrael und Helene Sara Landegger-Angeli, früher in Wien, VIIL, Schönborngasse 18 wohnhaft, derzeit unbekannten Aufenthaltes im Auslande, den Auftrag, das ihnen ge- hörende Gut S atggrhof in Grafenmühl und Anger (E.-Y. 18 und 44, Kat.- Gemeinde Grafenmühl und ?/6 Anteile von E.-Z. 62 K.-G. Anger), Gerichhts- bezixk Scheibbs, Niederdonau, binnen sech8 Wochen zu veräußern. Zur Durchführung dexr aufgetragenen Ver- äußerung seße ich unter einem Herrn Förster i. R. Ludwig Folger in Grafen- mühl 26, Niederdonau, als Treu- händor ein. Mit der Bestellung des Treuhänders verlieren die jüdischen Be- lper das Recht, über das Gut zu ver- ügen. Diese Bekanntmachung ha im Sinne des § 3 Abs. 2 obiger BVer- ordnung die Zustellung an die Be- troffenen. Gegen diese Anordnung ist die Beschwerde an den Herrn Reichs=- S ulä fig ‘die binnen zwei

ochen na ekanntmachung Generalreferenten für a Sonder- aufgaben in Wien, IIl., Marxergasse 2, in Lees Ausfertigung eingebracht ‘} werden kann.

Wien, am 18, November 1940.

Der Generalreferent für forstliche Sonderaufgaben in Wien, als FE Ae ees

Üde.

[37093] Oeffentliche Zustellung.

ständigenhonorar au von 150,— A nebst 4 %

lin, . | mer 152, auf den 10 Uhr, geladen. (44 C. 1517. 40) -| Berlin, den 14. November 1940.

eim

Die Realitätenverwaltungs- und Ver- mittlung Rischnec & Co. in Wien, I., Seilerstätte 15, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr." Weber und Dr. Ra- jakowitsch in Wien, 1., Schottenring 8, klagt gegen den Jacqir R. Nachmias, früher in Berlin-Wilmersdorf, wegen Sachver B R insen vom Klagetage an. Zur mündlihen Ver- Ls lung des Rechtsstreits wird der

eklagte vor das Amtsgericht in Ber- eue L 12/15, Zim-

4. Januar 1941,

[37094] Oeffentliche Zustellung. Die Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel in Berlin, Macken- ien rae 10, Prozeßbevollmächtigte: Otto erghoff, Baurat a. D., und Ge- ee Dr. Nantke, beide Berlin, ackensenstcaße 10, klagt gegen den Leo Lissianski, früher in On nrg, wegen rüdckständiger Beiträge auf Zahlung von 102,— RA und der E des vorauf- gegangenen Arrestverfahrens 44 G 27. 40. Aux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrich- straße 12/15, Zimmer 152, auf den 14. Januar 1941, 94 Uhr, ge- laden. (44 C. 1447/40.) Berlin, den 14. November 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[37276]. Deffentliche Zustellung. 32. C, 236, 40, Der Professor Dr. Arthur JZsrael Simons in Berlin W 50, Kurfürstenstraße 50, Prozeßbevollmäch- tigter: Konsulent Dr. Alfred Jsrael Karpen, Berlin-Wilmersdorf, Moßstraße 86, klagt gegen den Kaufmann Martin Weisz, früher in Berlin-Schöneberg, Rosenheimer Straße 23, auf Zahlung von 150,— L Honorar. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Schöneberg, Zimmer 36, auf ies 18. Januar 1941, 914 Uhr, ge- aden.

Berlin-Schöneberg, den 19, No- vember 1940.

Die Geschäftsstelle des Amt3gerichts. [37277]. Deffentliche Zustellung. Herr Wilhelm Kerzel in Berlin-Char- lottenburg, Prozeßbevollmächtigte :Reht3- anwälte Blauel und Knothe in Breslau, flagt gegen Berthold Jsrael Rothholz und dessen Ehefrau Margarete Sara Roth- holz geb. Spanier, früher in Breslau, jebt unbekannten Aufenthalts, wegen Mafkler- gebühr, mit dem Antrage, die Beklagten ‘vorläufig vollstreckbar als Gesamischuldner zu verurteilen, an den Kläger 23 000 Ff nebst 4% Zinsen seit dem 1. 1. 1939 zu zahlen und den Beklagten zu 1 ferner zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau der Be- flagten zu 2 zu dulden. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 6. Zivil- fammer des Landgerichts in Breslau auf den 17. Januar 1941, 1014 Vhv, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Konsulenten als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 6. O. 89/40.

Breslau, den 20. November 1940, Der Urkundsbeamte dexr Geschäftsstelle. [37098] Oeffentliche Zuftellung.

Die in vollständiger Gütertrennung verheiratete Besizersfrau Anna Sim- mat geborene Storims aus Blausden, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schnetidereit in Heydekrug, hat gegen 1. den Grenzpolizeibeamten Pranas Stulginskis, früher in Schakunellen, jeßt unbekannten Aufenthalts, 2. den Lehrer Adam At18, früher in Minnei- ken, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Aufhebung der einstweiligen Verfügung den Antrag gestellt, die einst- weilige Verfügung vom 15. März 1937 auf Kosten der Antragsteller Stulginskis und Atts aufzuheben. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Antragsteller Stulginskis und Atis vor das Amtsgericht in Prers, Zimmer 32, auf den 9. Januar 1941, 9 Uhr vormittags, geladen.

Heydekrug, den 19. November 1940.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[37282]. Deffentliche Zustellung. f Die Firma Dresdner Bank A.-G. zu Köln, Unter Sachsenhausen, vertreten durch ihren Vorstand, ebenda, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.Hagen- uth in Köln klagt gegen den Martin eilmaun, früher in Köln, Christoph- straße 18, jeßt unbekannten Aufenthalts im Auslande, mit dem Antrage, den Be- klagten fostenpflihtig und vorläufig voll- streckbar zu verurteilen, an die Klägerin 983,36 R.A i. B.: neunhundertdreiund- achtzig 2/00 Reichsmark zu zahlen nebst 4%, Zinsen vom 9. 12. 1938. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Köln, Reichenspergerplaÿ Nr. 1, auf den 13. Jas» nuar 1941, vormittags 10 Uhr, Zimmer 149, I. Stock,' geladen. Köln, den 14. November 1940. Die SOGR e Amts8gericht8, S

[37100] Oeffentliche Zustellung.

9 C 17/40. Der Zimmermann Wen- zeslaus Zdera in Oppeln-Halbendor], Halbendorfer Straße 32 b, Progeß- bevollmächtigter: Rehtsanwalt Dr. Ba- dura in Oppeln, klagt gegen 1. den Bankdirektor a. D. Kasimir Mal- czewski, 2. dessen Ehefrau Jadwiga Malczewski, früher in Oppeln-Hal- bendorf, Halbendorfer Strane 32 b, auf Zahlung von 392,— K. Æ Miete, Auf- ang des Mietsverhältnisses - und Räumung der Wohnung. Hur münd

geriht in Oppeln zum Gütetermin auf den 17, Januar 1941, vormittags 9 Uhr, geladen.

Oppeln, den 13. November 1940, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstella des Amtsgerichts.

B T E S

5. Verlust- und Fundsachen. [37286]

Friedrich Wilhelm Lebens- versicherungé-Aktiengesellschaft. Dex Versicherungsschein Nr. M 208 796 Wilhelm Lindeke ist abhanden gekommen und wird kraftlos, weni er O binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 22. November 1940. Der Vorstand.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[37289].

Bei der am 29, Oktober 1940 unter Aufsicht eines Notars vorgenommenen Auslosung der zum 31. März 1941 planmäßig zu tilgenden Schuldverschreis bungen der Eisenacher Stadtanleihe vom Jahre 1926 sind folgende Num- mern gezogen worden:

Reihe A Nr. 56, 71, 78, 81, 102, 104, 105, 113, 114, 123, 145, 146, 177, 189, 196, 252, 315, 329, 350, 351, 370, Reihe B Nr. 18, 74, 79, 85, 103, 106, 144, 168, 169, 181, 183, 186, 197, 198, 202, 205, 207, 217, 243, 246, 260, 277, 278, 328, 329, 345, 360, 363, 370, 377, 403, 415, 427, 429, 446, 447, 550, 574, 580, 600, 611, 635, 683, 715, 720, 732, 752, 766, 794, 819, 821, 826, 828, 830, 864, 869, 871, 874, 880, 889, 895, 905, 934, 976, 978, 979, 991, 1006, 1036, 1052, 1069, 1092, 1097, 1099, 1167, 1176, 1184, 1225, 1227, 1236, 1240, 1250, 1252, 1279, 1350, 1366, 1395, 1449, 1454, 1497.

Reihe C Nr. 7, 13, 18, 33, 37, 62, 69, 87, 157, 162, 173, 178, 185, 221, 962, 264, 334, 336, 366, 371, 424, 432, 434, 452, 454, 458, 547, 611, 621, 626, 634, 647, 648, 670, 679, 697, 702, 703, 719, 760, 794, 795, 806, 807, 809, 810, 815, 832, 849, 870, 902, 926, 982, 998, 1007, 1012, 1015, 1043, 1044, 1080, 1084, 1086, 1103, 1104, 1115, 1116, 1124,’ 1125, 1126, 1143, 1147, 1152, 1160, 1165, 1189, 1200, 1240, 1296.

Reihe D Nr. 31, 41, 50, 52, 80, 97, 99, 141, 154, 155, 158, 164, 170, 173, 189, 236, 263, 274, 279, 312, 395, 402, 407, 443, 452, 484.

Die ausgelosten Anleihestüte werden hiermit zur Rückzahlung für den 31. März 1941 gekündigt; sie werden vom 1. April 1941 an nicht mehr verzinst, Die Einlöjung erfolgt zum Nennbetrag gegen Rückgabe der Schuldscheine nebst den am 1. Oktober 1941 und später fällig werdenden Zinsscheinen Nr. 31 bis 42 durch

die Stadttasse Eisenach,

die Stadtsparkasje Eisenach,

die Commerzvauk, Aft.-Ges. in

Verlin mit ihren sämtlichen Filialen. Die Beträge etwa fehlender Zinsscheine werden am Kapitalbetrag gekürzt.

Aus früheren Auslosungen sind fol- gende Stücke noch nit eingeliefert:

Reihe B Nr. 232, 498, 632;

Reihe C Nr. 132, 142, 231, 2091, 451, 543;

Reihe D Nr. 103, 165, 184, 257, 261, 262, 294, 478.

Eisenach, den 20. November 1940,

Dec Öberbürgermeister. Jn Vertretung: Dr. Hadert, Bürgermeister.

[37287]. Auslosung von 41% Lausizer Goldkredit- briefen Reihe XI.

Bei der am 12. November 1940 vorge- nommenen Auslosung wurden folgende Nummern gezogen:

Zu @A 2 000,— Lit. A Nr. 10, 25, 92, 95, 97.

Zu (A 1 000,— Lit. B Nr. 45, 169, 255, 282, 324, 356, 416, 436.

u A 500,— Lit. C Nr. 3, 26, u @A 100,— Lit. D Nr. 1, 7, 19, 86, 124, 166, 179, 182, 200, 221, 225,

Die Rückzahlung der Kapitalbeträge erfolgt zum Nennwert vom 1. Juli 1941 ab

bei den Kassen der Landständishen

Vank des ehemaligen Sächsis ag pats pi rend berlausitz n Vaugten, Dresden und Zittau sowie sämtlichen Sparkassen und Girokassen, dem Erbländischen Ritterschafts lichen Kreditverein in Leipzig und der Deutschen Landesbanktens zentrale A.-G. in Verlin gegen Rückgabe der ausgelosten Stücke. Mit den per 1. Juli 1941 aus elosten

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Reg.-T., Unters eidungssignal: FOVA,

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

lichen Verhandlung de p tp Pte werden die Beklagten vor das Amts-

Stüden sind die Zinsscheine für 1, De-