1940 / 286 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

69,

T1. 72. 73. 74.

76. 77. 78,

79: 80. 81. 82. 83. 84. 85.

86, 87,

88. 89. 90.

91 92.

93. 94,

99. i 100. h 101. 102.

49. 50. 51. | . Goldschmidt, j 53. f: M

. Lichtenfeld,

95. 96.

0 L 97. M 98.

103, Í 104, 105,

106. 107.

108. 109.

110.

Reichs. und Staat3anzeiger Nr. 286 vom 5. Dezember 1940. S. 2

Freund, Käte Sara, geb. Hamburger, gas. -am 30. 4. 1919 in Beuthen/O. S., j Freund, Pedro Fsrael, geb. am 10. 4, 1939 in Bogota/Columbien,

Friedmann, Bertha Saram, geb. Wallfish, geb. am 19. 5. 1882 in Breslau,

Susette (genannt Selma) Sara, geb. Cramexr, geb. am 24. 5. 1868 in Würzburg, Harmelin, Wilhelm Fsvrael, geb. am 8. 11. 1900 in Leipzig,

Heineberg, Otto Fsrael, geb. am 15, 10. 1884 in Detmold,

. Heineberg, Gertrud Minna Sara, geb. Schmahl,

geb. am 26. 11. 1886 in Hamburg,

. Hetineberg, Maria Sara, geb. am 25. 9. 1921 in 57. 58. 59,

60. 61. 62, 63. 64. 65.

. Kurzweil, Bruno Fsrael, geb. am 13. 1. 1891 in

67.

68.

Hamburg, :

Heinemann, Frida Sara, geb. Ascher, geb. am

27. 6. 1887 in Nördlingen/Bayern,

Heinemann, Ludwig Jsrael, geb. am 26, 1. 1914

in Kassel,

Herrmann, Marianna Sara, geb. Jsay, geb. am

9, 4. 1884 in Köln/Rh., :

Hirschler, Maximilian Fsrael, geb. am 11. 6. 1886

in Frankenthal (Pfalz),

Hirschlex, Helene Saram, geb. Rieß, geb. am

4. 12. 1888 in Breslau,

Hirschlerx, Ernst Erih Jsrael, geb. am 8. 5. 1924

in Ludwigshafen a. Rh.,

I 3 , Max Fsrael, geb. am 30. 10, 1874 in Xions/ olen, i

Kunz, Emma Sara, geb. Kat, ÿeb. am 9. 1. 1887 in

Zabrze/O. S.,

Kunz, Ernst Günther Jsrael, geb. am 8, 11, 1913

in Breslau,

S,

urzweil, Gisela, geb. Tramer, geb, am 25. 2. 1900 in Oderberg/Schlesien,

Kurzweil, Adele, geb. am 31. 1. 1925 in Graz/ Steiermark,

Lassally, Arthur Fsrael, geb. am 19. 2. 1892 in Berlin,

Lassally, Adela Sara, geb. Kaufmann, geb. am 25. 12. 1888. in Lodz

Lassally, Walter JFsrael,. geb. am 18, 12, 1926 in Berlin-Schöneberg,

Lew y, Kurt Erih Samson, geb. am 20. 5, 1896 in Berlin,

Letoy, Johanna, geb. Schönheimer, geb. am 4. 5s. 1899 in Berlin,

Lew y, Edgar Ernst, geb. am 20, 7. 1926 in Berlin- |.

Charlottenburg, Eduard, geb. am 3, 1. 1881 in Wanzleben,

Lichtenfeld, Gertrud Elisabeth Margarete, geb. Albrecht, geb. am 30. 12. 1896 in Berlin, Lichtenfeld, Werner, geb. am 2. 4. 1915 in Charlottenburg,

Liffmann, Gustav: Fsrael, geb. am 8-9, 1883 in *

München-Gladbach, n

Liffmann, Anny Sara, geb. Heilbronn, geb. am

5. 9, 1891 in Arenberg (Krs. Koblenz),

Loewe, Kurt Fsrael, geb. am 28. 9. 1890 in

Breslau,

Loewe, Senta, geb. Schneider, geb. am 27. 12, 1896

in Breslau,

Loewe, Marianne Sara, geb. am 17. 7. 1927 in

Breslau,

Loewe, Klaus Fsrael, geb. am 6. 12. 1928 in

Breslau,

Ma i, Maximilian Friedrih Jsrael, geb. am 12. 6.

1892 in Zweibrücken/Pfalz,

M a.i , Margarete Helene Martha Maria, geb, Hanisch,

eb. am 2. 3. 1898 in Steckel8dorf (Krs. Ferichow), äi, Fngeborg, geb. am 10. 4. 1926 in Heidelberg,

Mainzer, Friedrih Moriß Fsrael, geb. am 17. 3. 1875 in Darmstadt,

Mainzer, Barbara Elfrida Sara, geb. Adler, geb. am 29, 3. 1880 in Ludwigshafen,

Marx, Elisabeth Sara, geb. Arnold, geb. am 2. 1. 1876 in Stuttgart,

Marx, Erich Ludwig Adolf, geb. am 30. 9. 1907 in Mannheim,

Marx, Erika, geb. am 18, 8. 1918 in Mannheim, Mayer, Doris Elfrieda Sara, geb. Lilienthal, geb. am 1. 11. 1885 in München,

Mayer, Siegmund Jsrael, geb. am 10. 11. 1883 in Veldenz (Krs. Bernkastel),

Mayer, Sophie Sara, geb. Kann, geb. am 17. 11. 1888 in Ettelbrück/Luxemburg,

Meyer, Oskar, geb. am 8. 8. 1874 in Diez/Lahn, Meyer, Else Betty Sara, geb. Fsaak, geb. am 23. 12. 1880 in Frankfurt/Main,

Moser, Alfred Jsrael (früher Siegfried Moses), geb.

am 29. 4, 1893 in Breslau, ; Mühlfelder, William Fsrael, geb. am 12. 3. 1876 in Bauerbach (Krs. Meiningen),

Mühlfelder, Martha Sara, geb. Hoffmann, geb. am 30. 1. 1881 in Oelde î. W. (Îrs. Beckum), Mühlfelder, Lore Sara, geb. am 26. 10. 1921 in Bielefeld,

Muskat, Rudolf Fsrael, geb. am 9. 5. 1891 in Schmiegel (Posen),

Muskat, Elsa Sara, geb. Braun, geb. am 11. 4.

1905 in Leipzig,® Neuburg : in Treuchtlingen (Lk. Weißenburg i. B.), Neuburger, Fenny Saram, geb. Blumenthal, geb. am 10. 4. 1877 in Gladenbach (Lkfrs. Biedenkopf), Neuburger, Hermann Fsrael, geb. am 10. 11 1902 in Treuchtlingen (Lk. Weißenburg i. B.), Nußbaum, Samuel, geb. ant/9. 8. 1871 in Fulda,

Nußbaum, Hedwig, geb. Krämer, geb. am 4. 9. 1890 in Tepliy (Sudetengau),

Nußbaum, Max, geb. am 24. 8, 1910 in Fulda, Oppenheim, Lehmann Fsrael, geb. am 28. 1. 1882 in Abterode (Krs. Eschwege), : Oppenheim, Ella Sara, geb. Bachxach, geb. am 20. 9. 1888 in Abterode (Krs. Eschwege),

e r, Albert Zsrael, geb. am 17. 9, 1872 |

|

„4tt.

112. 113. 114. 115. 116.

117. 118. 119. 120. 121. 122. 123. 124. 125. 126. 127. 128. 129. 130. 131. 132.

133.

134. 135. 136. 137. 138. 139. 140.

141. 142.

143. 144. 145, 146.

147. 148,

149. 150,

151. 152. 153. 154.

155. 156.

157. 158.

159.

160, 161.

162. 163. 164. 165. 166. 167.

168. 169. 170. 171.

Oppenheim, Walter Zsrael, geb. am 25. 7. 1908 in Northeim,

Oppenheim, Ruth Sara, geb, am 8. 6. 1912 in Northeim,

Oppenheim, Gerda Sara, geb. am 16. 9, 1913 in Northeim,

Oppenheim, Harry Jsrael, geb. am 26. 4. 1915 in Northeim,

Oppenheim, Lieselotte Sara, geb. am 1. 3. 1921 in Northeim,

Oppenheint, Charlotte Sara, geb. am 1. 3. 1921 in Northeim,

Oppenheimer, Karl Fsrael, geb. am 1. 1. 1895 in Hemsbah (Amt Mannheim),

Oppenheimer, Feannette, geb. Dannenberg, geb. am 4, 3. 1902 in Frankfurt/Main,

Pincussen, Ludwig Jsrael, ' geb. am 2. 6. 1873 in Berlin,

Pincussen, Regina Sara, geb. Stern, geb. am 16. 5. 1880 in Berlin, : Prerauer, Felix Zsrael, geb. am 30. 12. 1873 in Landeshut/Schl., .

Preraue r. Gertrud Sara, geb. Hammerschlag, geb. am 21. 11. 1879 in Prag,

Raphaelsohn, Siegfried Ernst Fsrael, geb. am 16. 10. 1894 in Allenstein/Ostpr.,

Rehfeld, David, geb. am 2. 4. 1878 in Crone a. d. Brahe, i : Rehfeld, Hilda Sara, geb. Weil, geb. am 3. 4. 1900 in Mannheim,

Rehfeld, Charlotte Sara, geb. am 11. 9, 1914 in Darmstadt,

Rehfeld, Jngeborg Ellen Sara, geb. am 29, 11. 1920 in Darmstadt,

Rosenberger, Adolf Jsrael, geb. am 8. 4. 1900 in Pforzheim, z Rosenfeld, Arthur Jsrael, geb. am 19. 6. 1871 in R

Rosenfeld, Lilli Sara, geb. Hirsch, geb. am 183. 3. 1883 in Mannheim,

Rosenfeld, Edith Sara, geb. am 17. 6. 1908 in Nürnberg,

Rose nf eld, Herbert Jsrael, geb. am 2. 7. 1910 in Nürnberg, Rosenfeld, Marion Sara, geb. am 24. 6. 1914 in Nürnberg,

Rol ateld, Jnge Sara, geb. am 5. 6. 1918 in Nürnberg,

Rosenthal, Jmmanuel Felix, geb. am 29. 1. 1885 in Beuthen/OS,,

Rosenthäl, Else, geb. Favilowski, geb. am 6. 12. 1896 in Berlin,

Rosenthal, Ferdinand Friy David, geb. am 31, 5. 1922 in Breslau,

Rosenthal, Ellen Mali, geb. am 26. 5, 1924 in Breslau,

Rosenthal, Paul Fsrael, geb. am, 9. 4. 1874 in

Guttstadt (Krs. Heilsberg),

Rosenthal, Jda Sara, geb. Stern, geb. am 27. 8. 1889 in Pevsfeld, S : Ea Rosenthal, Karla, geb. am 7. 12. 1920 in Kassel, Rosenzweig, Louis Fsrael, geb. am 18. 8, 1885 in Kassel, Rosenzweig, mann, geb. am 5. 2. 1895 in Kassel, Rosenzweig, Jrmgard Henriette Hedwig Sara, geb. am 12. 11. 1925 in Kassel,

Selo, Georg Fsrael, geb: am 11. 3. 1885 in Flatow/ Westpreußen, ;

Selo, ues Sara, geb. Cohn, geb. am 17. 2. 1897 in Königsberg (Pr), i Selo, Ursula Sara, geb. am 1. 11. 1921 in Dresden, Selo, Joahim Jsrael, geb. am 38. 5. 1925 in Dresden, i Simon, Ernst Zsrael, geb. am 16. 5. 1872 in Essen- Werden, A

Simon, Else Sara, geb. Königsberger, geb. am

rieda Grete Sara, geb. Kauf-

, 23, 9. 1880 in Krefeld,

Simon, Zrma Amalia Sara, geb. am 4. 1. 1902 in

Essen-Werden, ;

Simon, Kurt Walter Fsrael, geb. am 10. 6. 1912 in

Essen-Werden, ;

Spißtzer, Alfons, geb. am-28. 11. 1889 in Janowiß

(Krs. Znie), / A

A Abraham FJsrael, geb. am 6. 1. 1861 in räß,

Stern, Marie Sara, geb, Ebstein, geb. am 27. 9.

1878 in Breslau,

Tichauer, Leo Fsrael, geb. am 12. 1. 1892 in

Breslau, j

Tichauer, Käthe Sara, 9. Wenskowit, geb. am

26. 6. 1903 in Gleiwiß/O, S,,

Tischler, Norbert Fsrael (früher Men Nute

(Nathan), geb. am 5. 10. 1879 in Fn ;

Tischler, Elsa Sara, geb. Reich, geb. am 28. 9.

1883 in Wien,

Udcko, Frit Fsrael, geb. am 12. 6. 1877 in Breslau,

U ck o, Friederike (genannt Friedel) Sara, geb. Strauß,

geb. am 16. 1. 1890 in Alsfeld/Hessen,

U ck o, Erasmus Fsrael, geb. am 7. 12. 1911 in Wies-

baden-Biebrich,

U ck o, Denise Sara, geb. am 6. 11. 1913 in Heyde-

brek/O. S.,

Udck o, Zudith Sara, geb. am 26. 12. 1922 in Fried-

berg/Hessen, /

Ungar? Leonore Sara, geb. am 16. 11. 1890 in

Bonn

Waller, Siegfried E Friy) Js\rael, geb. am 17, 6. 1904 in Groß-Krogzenburg (Krs, Hanau), | Waller, Rosa Sara, geb. Roths ild, geb. am 2. 7. 1909 in Hörstein/Main,

Weinschenk, Paul Fsrael, geb. am 29, 7, 1909 in Nürnberg, ; A Weinschenk, Margot Sara, geb. Levi, geb. am

23. 11. 1912 in Stuttgart, N i Zweig, Stefan Zsrael, geb. am 18. 11, 1881 in Wien

interniy, geb. am 4. 12. 1882 in Wien.

Et

halten.

weig, Friederike Sara Maria, geb. Burger, ges. |

Das Vermögen vorstehender . Personen - wird beschlag- nahmt. :

Berlin, den 2. Dezember 1940.

Der Reichsminister des Fnnern. J. V.: Pfundtner.

Erlaß. Betrisst: Verteilung von Gemüse- und Obstkonserven.

Erster Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an die Bevölkerung.

I. Die im kommenden Winter jur Verfügung stehènden *

Mengen an Gemüsekonserven ermöglichen es nicht, alle Ver- brauchexr im ganzen Reichsgebiet in angemessenem Umfange zu beliefern. Jh muß daher die H buitrie der Konserven auf die Großstädte und bestimmte JFndustriegebiete beschränken, d. h. auf solche Orte und Gebiete, die, wie die Erfahrung seit Beginn des Krieges immer wieder gezeigt hat, besonders ungünstig gestellt sind, da ihre Bewohner überwiegend keine Verbindung mit dem Lande haben und mit unbewirtschafteten Lebensmitteln weniger gut versorgt sind als kleinere Städte und das flache Land. Die Gemüsekonserven können demzufolge nux an Städte mit einhunderttausend und mehr Einwohnern sowie an diejenigen Städte und Kreise der größten und wich- tigsten Fndustriegebiete ausgegeben werden, deren Einwohner nah der Statistik zu fünfzig und mehr vom Hundert in Jndustrie und Handwerk beschäftigt sind. Fh bin mir dabei bewußt, daß die getroffene Abgrenzung, da ste schematish sein muß, gewisse Mängel aufweist und nicht allen berechtigt er- {heinenden Wünschen Rechnung tragen kann. Die vorliegende Abgrenzung muß jedoch hingenommen werden, da sie die jéceditelt Lösung darstellt, die sih hat finden lassen, und da weitere Konservenmengen nicht zur Verfügung stehen. Die Städte und Gebiete, die danach mit Gemüse konserven versorgt werden, ergeben sih aus der Anlage L IT. Die Ausgabe der Gemüsekonserven erfolgt auf Grund

einer besonderen „Karte für Gemüsekonserven und Troens- *

gemüse“ (nah anliegendem Muster) an alle diejenigen Ver- braucher der genannten Städte und Gebiete, die Brotkarten erhalten, jedoch mit Ausnahme der Fuden. i

Auf die Karte für Gemüsekonserven und Trockengemüse (Konservenkarte) -werden je Verbraucher zwei - 1/1 Dosen Gemüsekonserven ausgegeben,. - i E

Die Konservenkarten werden den Ernährungsämtern von der Deutschen Zentraldruckerei, Berlin, unmittelbar übersandt, sie sind dann sofort den Verbrauhhern auszu- händigen, damit diese die Gemüsekonserven spätestens bis um 23, November 1940 bei -den Einzelhändlern bestellen Gan Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten.-—-Der Verbraucher is in der Wahl des Einzelhändlers frei. “Der Einzelhändler trennt den Bestellshein für Gemüsekonserven ab und versieht die Karte an der dafür vorgesehenen Stelle mit seinem Firmenstempel oder seiner Firmenaufschrift. Die Karte verbleibt in der Hand des Verbrauchers. L

Der Einzelhändler tauscht die Bestellscheine unverzüg- lich; {pätestens - bis zum 30. “Novembex 1940, beim Er- nährungsamt - in einen. Bezugschein A: um... Der, Groß- händler tauscht die Bezugscheine: heim Ernährungsamt unver=- züglich, spätestens bis zum 7. Dezember 1940, in einen Groß- bezugschein um. Will ein -Einzelhändler unmittelbar vom Hersteller beziehen, so hat er den Bezugschein zuvor, spätestens bis zum 7. Dezember 1940, in einen Großbezugschein umzu- tauschen. Die Großbezugscheine sind bis zum 28. Dezember 1940 den Herstellern vorzulegen.

Die Bezugsabschnitte für Gemüsekonserven sind vom Ernährungsamt aufzurufen, sobald das Ernährungsamt zusammen mit der örtlichen Berufsvertretung des Nahrungs=- mitteleinzelhandels festgestellt? hat, daß die Einzelhandels-

geschäfte ausreichend mit Gemüsekonserven beliefert worden

U Die Ernährungsämter rufen, je nah dem Stand der elieferung der Einzelhandelsgeschäfte und je nah den ört- lichen Bedürfnissen, die Bezug8abschnitte für Gemüsekonserven (A und B) gleichzeitig oder nacheinander. auf. Der legte Auf- ruf darf jedoch nicht später als am 27. Januar 1941 erfòlgen, da die Gemüsekonserven zum größten Teil in Schwarzblech- dosen konserviert sind und die Haltbarkeitsdauer der Shwarz- blechdosen begrenzt ist. Die Zeitspanne, in der die Gemüse- konserven vom Verbraucher bezogen werden können, ist." aus demselben Grunde in jedem Falle bis N 24. Februar 1941 zu befristen. Der Verbraucher kann die Konserven nur bei dem Einzelhändler, bei dem er sie bestellt hat, einkaufen. Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Lieferung einer be- stimmten Konservenforte; die Ausgabe dèr ; Vonssrbeti fann E nah Maßgabe der Belieferung des Einzelhändlèrs er- folgen. j

Die Einzelhändler haben die Bezugsabschnitte für Gemüsekonserven abzutrennen, zu sammeln und auf- zubewahren. Es bleibt vorbehalten, die Bezug8abschnitte als Grundlage I spätere Zuteilungen zu verwenden.

ITI. Jch habe die Organisationen des Groß- und Einzel- handels gebeten, ihre Mitgliedèr von diesem Erlaß zu unter- rihten und sie insbesondere auf die Notwendigkeit hinzu- weisen, die von mir geseßten Fristen genäuestens einzu-

IV, Ueber die Ausnuzung des Bestellsheins und der Bezugs8abschnitte für Trockengemüse werde ih zu gegebener Zeit Bestimmung treffen.

Jch behalte mir weiter vor, auf die Sonderabschnitte der Bezugskarten für Gemüsekonserven und Trockengemüse Zuteilungen vorzunehmen. Diese Abschnitte dürfen ‘daher von den Landes-(Provinzial-)Ernährungsämtern und ‘den Ernährungsämtern niht ohne meine Zustimmung in An- spruch genommen werden. | /

Zweiter Abschnitt:

Ausgabe von Gemüse- und letonleniaa an Krankenaustalten. Ausgabe von Gemüsekonserven an Heime.

I. Jm kommenden Winter werden einmalig ausgégeben:

A) bis zu fünfzehn 1/; Dosen Gemüsekonserven und bis zu fünf !/, Dosen oder Gläser Obstkonserven für jedes belegfähige Krankenbett

an Krankenanstalten, die pauschale Zuschläge gemäß; Nr. 11 2 a—d meines Erlasses vom 15, Februar 1940 —II1 b 150 erhalten; Réservelazarette, béi denen Magazinverpflegüng nah den Wehrmachtsverpflegungs- vorschriften' mit getrennter Hubereitung der ‘Kost statt- findet, zählen gemäß Nr. VIIL des genannten Erlasses nicht hierzu; Cs :

g

_ Aeußerung der zusstän

B) bis zu zehn !/, Dosen Gemilsekonserven an

a) jónstige Fachanstalten, F O E (6 Sänt | nstalten für chroni ranke | ..… ; E und Sieche (vergleiche Nr. IIT | für I elegraige a—c meines Erlasses vom | Xanten Gs 15. Februar 1940 II 1 b 150) a b) O der Heil- und ) i rat Mlemg Po egeanstalten : E Krankenstationen der Anstalten | eti Dec ü E für Schwachsinnige zahl der Franfens (vgl. Nr. IIT d und e des stationen zugrunde vorgen. Erlasses) zu legen; 0). Nationalpolitische Erziehungs- anstalten, Kinder- und Jugenderholungs- heime*) - Kindertagesstätten,

Jugendertüchtigungslager der Träger der Reichsversicherung,

Waisenhäuser, bei diesen Heimen ist Mütterheime und Mütter- der Berehnung der erholungsheime Dosenzahl. die Zahl

; derjenigen Personen d) Erholungsheime der Träger ugrunde zu legen,

der Reichsversicherung, soweit s : sie nicht als Krankenanstalten bie seit A R

unter A fallen, 4H; ; 4 nittlich täglich ver- Heime der NSKOV, n e Sen

Heime der Reichsbahn usw. im Sinne meiner Erlasse - vom 6. November 1939 II C 4 789, 11, März 1940 —TI C 4 297, 4. Juli 1940 II C 11 517 und 12, Fuli 1940 II C 11 370 :

*) Soweit es sich nicht um Gemeinschaftsläger im Sinne meines Erlasses vom 29. Oktober 1940 AI C 1 4888 handelt; diese Gemeinschaftsläger erhalten je Kopf zwei 1/; Dosen Gemüsekonserven.

C) bis zu fünf !/, Dosen Gemüsekonserven an auch bei diesen Hei-

Säuglingsheime, men ist der Berech- Blindenheime, nung der Dosenzahl Taubstummenheime, die Zahl derjenigen Krüppelheime, Personen zugrunde

Alters- und Siechenheime, zu legen, die seit dem soweit sie nicht gewerbsmäßig | 1. Oktober 1940

. betrieben werden durchschnittlich täglich j verpflegt werden.

Die Ernährungsämter stellen den genannten Anstalten und Heimen auf Antrag Bezugscheine B aus, und zwar den Krankenanstalten je einen Bezugschein über Gemüsekonserven und einen Bezugschein über Obstkonserven, allen übrigen Anstalten und . Heimen einen O über Gemüse- konserven. Der Antrag muß folgende Angaben in nach-

“stehender Reihenfolge enthalten:

1. ‘Name der Anstalt odèr des Heims,

2. Sib (Ort und Straße) der Anstalt oder des Heims,

3. Eigentümer oder Träger der Anstalt oder des Heims,

4. Art der Anstalt oder des Heims (z._ B. allgemeines

Rranfenhaus/ Fachanstalt- für .…. .,; Krankenstation

einer Heil- | oder “Pflégeanstalt usw.; Kinder- erholungsheime, Mütterheime usw.; genau e An- gabe erforderlih!),

5. a) bei Krankenanstalten, Fachanstalten und Kran- kenstationen der Heil- und Pflegeanstalten und der Anstalten für Schwachsinnige (siehe oben “A und Ba, b) Zahl der belegfähigen Kranken- betten,

b) bei Heimen (B e, d und C): Zahl der seit dem 1. Oktobex 1940 durchschnittlih täglih ver- pflegten. Personen,

6. die ausdrüdcklihe Versicherung der Richtigkeit der

gemachten Angaben. Auf Wunsch sind den Anstalten und Heimen mehrere Bezugscheine über Teilmengen, die zusammen die Gesamt-

“menge ausmachen, auszustellen.

__ Bestehen Zweifel, ob es sich um eine Krankenanstalt oder eine sonstige Ba handelt, so ïst die gutachtliche igen Aerztekamnuier einzuholen.

IL, Die Anstalten und Heime beziehen auf Grund der Bezugscheine die Konserven vom Großhandel oder unmittelbar vom Hersteller. Sie übergeben den Bezugschein dem Groß- händler. oder Herstellêr, von dem sie beliefert werden wollen. Der Großhändler taucht die Bezugscheine unverzüglich in einen Großbezugschein um. Die Bezugscheine bzw. Groß- bezugscheine sind bis zum 28. Dezember 1940 den Herstellern vorzulegen. ;

__TIL. Die Anstalten und Heime in den folgenden Orten

und ihrer O / Berlin, Bochum, Bremen, Breslau, Dresden, Düssel- dorf, na Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Krefeld, Laucha (Thür.), Leipzig, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg, Stutt-

L gart, Ulm, Wuppertal *

können an Stelle von Dosenkonserven Gesrierkonserven gegen Aushändigung des Bezugscheines von den in der Anlage (Anlage 3) genannten Herstellern beziehen, soweit die Her-

. steller an den betreffenden Orten, wie aus dex Anlage er-

sichtlich ist, Gefrierkonserven eingelagert haben. Ein Anspruch auf Lieferung von Gefrierkonserven besteht ni@ht. An Stelle einer !/1-Dose Konserven' (Fnhalt durh- \hnittlich 650 so) kann je 1 kg Gefrierware. bezogen werden. IV. Kranke in Krankenanstalten brauchen ihre Konserven-

“karte nicht abzugeben; Nx. VI meines Erlasses vom 15. Fe-

bruar 1940 II 1 b'— 150 findet also insoweit keine Än- ivendung. Dauerinsassen der Anstalten und Heime erhalten keine besonderen Konservenkarten; sie werden lediglich bei Aus- R auD der Bezugscheine mit der aus Nv. T dieses Abschnittes ih ergebenden Anzahl von Konserven berücksichtigt.

___ Für das an der Anstaltsverpflegung teilnehmende ärzt- liche, Pflege- und sonstige Personal sind die nah der allge-

meinen Regelung des ersten Abschnittés dieses Erlasses auf die |

Person entfallenden zwei !/1 Dosen gemäß Nr. I meines Er- lasses vom 15, Februar 1940 I1 1b 150 bei Aus-

stellung dex Sammelbezugscheine zu berüdsichtigen.

V. Krankenanstalten (sie oben 1 A) können im Bedarfs- falle auf den Bezugschein für Gemüsekonserven zu ‘einem Teil Spargel- oder salzlose Gemüsekonsexven beziehen. Da Spargel- und salzlose Gemüsekonserven nux in beschränktem Umfange

N A - rk Ei L Ea: fd Î h rPrd Us D I E E “É: E

Reichs: und Staat8anzeiger Nr. 286 vom 5, Dezember 1940. S. 3

zur Verfügung stehen, können diese von den Krankenanstalten nux auf Grand eines Zusaßscheines der Deutschen Kranken- haus-Gesellschaft bezogen werden. Der Zusaßschein ist unter Beifügung des Bezugscheines für Gemüsekonserven bei der Deutschen Kranken i P as Berlin NW 40, Alsenstr. 7, zu becntragen; der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen, das die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft den Krankenanstalten übersendet. Der Zusaßbschein der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft ist nur in Verbindung mit einem Bezugschein gültig; er ist zusammen mit dem Bezugschein dem Großhändler bzw. Hersteller einzureihen. Die Kranken- anstalten haben keinen Anspruch auf Zuteilung und Lieferung von Spargel- und salzlosen Gemüsekonserven. Krankenanstalten, die zum Teil ungezuckerte Obstkonser- ven benötigen, haben dies ihrem Lieferanten bei der Bestellung anzugeben. Zusaßscheine werden hierfür nicht ausgegeben. VI. Jch habe den Deutschen Gemeindetag und die Deutsche

Krankenhaus-Gesellschaft gebeten, die Krankenanstalten und die

ihnen angeschlossenen Heime usw. von dem Fnhalt des vor- stehenden Abschnitts meines Erlasses zu unterrichten und die Anstalten und Heime darauf aufierksam zu machen, daß es sih um eine einmalige Ausgabe von Konserven handelt,

Dritter Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an ambulante Diätküchen.

An ambulante Diätküchen, die

1. unter fachärztliher Aufsicht stehen,

2, von staatlich geprüften Diätassistentinnen geführt werden,

3, Gäste nur auf eine ärztlihe Bescheinigung hin ver- pflegen, die eine bestimmte S ORAbEITNTIGEN vor- schreibt,

werden im kommenden Winter bis zu fünfzehn 1/; Dosen Ge- müsekonserven für die Zahl der Teilonen, die seit dem 1. Ok- tober 1940 durchschnittlich täglich verpflegt werden, ausgegeben. Die Ernährungsämter stellen den Diätküchen auf Antrag ent- sprethende a dei B aus. Auf Wunsch sind den Diät- küchen mehrere Bezugscheine über Teilmengen, die, zusammen die Gesamtmenge ausmachen, auszustellen. Die Bestimmungen der Nun. Il und des zweiten Abschnitts über die Bezug- scheine und über den Bezug von Spargel- und salzlosen Ge- müsekonserven auf Grund eines Zusabscheines der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft gelten auch für die Diätküchen,

Vierter Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an Zuckerkranke,

An Zuckerkxanke werden im kommenden Winter ins- gesamt achtzehn !/1 Dosen Gemüsekonserven ausgegeben. Die Zuteilung auf die Konservenkarte bleibt hiervon unberührt. Die Abgabe der Konserven erfolgt auf Grund von Berechti- gungsscheinen der Ernährungs8ämter. Die A müssen sich von dem behandelnden Arzt eine S ausstellen lassen. Dex behandelnde Arzt reicht die Bescheini- gung der- zuständigen ärztlichen Genehmigungsstelle (vergleiche meinen Erlaß vom 30. Oktober 1939 Il 1b 73) ein. Die ärztliche angs gibt die Bescheinigung mit kurzer Stellungnahme (3. B. „befürwortet“) an das Er- nährungsamt weiter, das von sih- aus also ohne be- sonderen weiteren Ankrag des Kranken die Berechtigungs- scheine auss\tellt und den Kranken übersendet. Auf den Berech- tigungsschein ist links oben ein „Z“ in blauer Farbe gufzu- drucken oder mit Blaustift zu schreiben, Fn dem Berechti- gungss\chein ist zum Ausdruck zu bringen, daß der Kranke „nah Möglichkeit Weißblechdosen“ erhalten soll.

Der Bezugsberechtigte gibt den Berechtigungsschein dem Einzelhändler ab. Der Einzelhändler stellt ihm hierüber eine Quittung aus. Der Einzelhändlerx tauscht die Berechtigungs- cheine unverzüglih beim Ernährungsamt in einen Bezug- hein B um. Der Großhändler tausht die Bezugscheine beim Ernährungsamt Une gs in einen Großbezugschein um. Diese Bezug- und Großbezugscheine sind gesondert von den nach dem ersten, zweiten und dritten Abschnitt dieses Erlasses zu erteilenden Bezug- und Großbezugscheinen auszustellen. Auf den Bezug- und Großbezugscheinen is links oben ein „Z“ in blauer Farbe aufzudrudäen oder mit Blaustift zu Pei Jn dem. Bezug- und Großbezugschein ist zum Aus- ruck zu bringen, daß „nah Möglichkeit Weißblechdosen“ ge- liefert werden sollen.

Die Großbezugscheine sind bis zum 28, Dezember 1940

den Hexrstellern vorzulegen,

Der Einzelhändler s{chreibt auf der Quittung, die ex aus- gestellt hat, -die vom Bezugs8berehtigten bezogenen Dosen ab. Der Bezugsberechtigte ist nicht verpflichtet, die bestellten Dosen auf einmal abzunehmen; er soll jedoch die Dosen, soweit es sich um Schwarzblechdosen handelt, spätestens bis zum 24. Fe- bruar 1941 und, soweit es sich um Weißblechdosen handelt,

spätestens bis zum 1. Mai 1941 abnehmen.

Den Zuckexkranken sollen, soweit möglih, Weißblechdosen zugeteilt werdet. Nach Möglichkeit sollen auch ihre Wünsche auf Zuteilung bestimmter Gemüsesorten berülsichtigt werden.

Jn Orten, in denen eine Ausgabe von Gemüsekonserven

an die Bevölkerung nah dem ersten Abschnitt dieses Erlasses :

nicht stattfindet, kann das Ernährungsamt im Benehmen mit der örtlichen Berufsvertretung des Einzelhandels bestimmen,

daß Tae die Gemüsekonsexrven nux in bestimmten

Einze U R N beziehen können. : Eine zusäßlihe Ausgabe von Konserven an andere Kranke kann nicht erfolgen.

Fünfter Abschnitt:

Ausgabe von Gemüisekonserven an Berggaststätten sowie an

Kur- und Heilbäder.

Jch habe die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau- wirtschaft veranlaßt, der Wirts E GCUDde Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, wie im Vorjahr, bestimmte Mengen an Gemüsekonserven zur Verfügung zu stellen. Die Wirt- schaftsgruppe wird diese Gemüsekonserven im Benehmen mit dem Reichsfremdenverkéhrsverband ; a) an Berggaststätten in besonderer Höhen- und. un- ünstiger Vexkehrslage, in denen ein starker Winter- fportverkehr zu erwarten ist, und b) an Gaststätten und Hotels in Kurorten und Heil- bädern, in denen Gäste, die eine Kur gebrauchen, verpflegt werden, verteilen. Jch gebe Fhnen hiervon Kenntnis. Die Aalen sind mit diesen Verteilungen nicht befaßt. - | : : tus

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S ¿t Fh Wz F i S ck « F A K A A S i i I Tad Eile:

Sechster Abschnitt: Gemeinsame und Schlußbestimmungen.

I. Konserven in Schwarzblechdosen sollen, um äußeren Rostansaß zu vermeiden, an einem trockenen Ort, auf keinen Fall in Eisschränken oder sonstigen kühlen, feuchten Pläßen aufbewahrt werden. Die fabrilmäßige Herstellung von Kon- serven in Shwarzblechdosen erfolgt unter ständiger Kontrolle. Die Qualität dieser Konserven steht denen in Weißblechdosen nicht nach, jedo ist die Haltbarkeitsdauer wegen des Dosen- matérials begrenzt. Es empfiehlt sich daher, den Fnhalt der Schwarzblehdosen bis Ende Februar 1941 zu verbrauchen.

JFch ersuche die Ernährungsämter, die Verbraucher (ein=- \{ließlich der Krankenanstalten usw.) hierüber in geeigneter Weise, insbesondere durch .Veröffentlihungen in der Presse, aufzuklären.

IT, Jch weise nahdrücklich darauf hin, daß die Zahl der zur Verfügung stehenden Obst- und Gemüsekonserven be- schränkt ist. Der von mir aufgestellte Verteilungsplan kann daher nur durchgeführt werden, wenn keinerlei unvorher- gesehene Anforderungen oder Verteilungen von Konserven erfolgen. Jh ersuche daher dringend, meinen vorstehenden Erlaß in jeder Hinsicht genauestens innezuhalten, damit alle Een Zuteilungen reibungslos durchgeführt werden önnen.

ITT. Fch ersuche, die Ernährungsämter zu veranlaffen, die Zahl der Anstalten und Heime, der belegfähigen Kranken- betten sowie die Personenzahlen, die den Zuteilungen nah dem zweiten, dritten und vierten Abschnitt dieses Erlasses zugrunde. liegen, getrennt nah den verschiedenen in den vorerwähnten Abschnitten einzeln aufgeführten Bezugs- berechtigten, auf einem Blatt naŸh anliegendem Muster (Anlage 4) zusammenzustellen. Die Zusammenstellungen der Ernährungsämter eise ih zu einem Bericht an mich zusammenzufassen; dem Bericht sind die Zusammenstellungen der Ernährungsämter beizufügen. Die Unterlagen werden benötigt, um eine Uebersicht über die für die einzelnen Zwecke tatsächlich zugeteilten Konserven zu gewinnen. i

IV. Meine früheren Erlasse an die Landes- und Pro=- vinzialernährungsämter über die Verteilung von Obst- und Gemüsekonserven (z. B. der Erlaß über die Verteilung von Obst- und Gemüsekonserven an Werkküchen, Gaststätten und Hotels vom 13. Juli 1940 I[ A 2 7488, der Erlaß über die Freigabe von Obst- und Gemüsekonserven zum Verkauf an die Bevölkerung vom 24. Juli 1940 II1 A2 7542 werden hiermit gegenstandslos.

V, Die Ernährungsämtex und Kartenstellen find durch Uebersendung eines Abdrucks umgehend zu benachrichtigen.

Dieser Erlaß wird im Deutschen Reichsanzeiger ver4 öffentlicht werden.

Berlin W 8, den 28. Oktober 1940.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Mor it.

Anlage 1.

PrEA. Ostpreußen « - o Stadtkreis Königsberg Pommern . « « Stadtkreis Stettin“ | LEA. Médcklenbvurg. . . Stadtkreis Rostock tr [ PrEA. Brändenburg « Stadtkreis Potsdam, Landkreise Calau und Spremberg (Lausiß) » Schlesien . « «+ « Stadtkreis Breslau, Landkreis Rothen- burg (Oberlausitz) Regierungsbezirk Kattowiß ohne den Polizeistreifen und ohne die Land- kreise Bielißy, Tarnowiy und Teschen "” Berlin © « + e « Berlin LEA. Sachsen - « « + «- Regierungsbezirk Chemniß Regierungsbezirk Dresden- Baußen ohne die Landkreise Dip- poldiêswalde, Großenhain, Löbau, Meißen Ï Regierungsbezirk Leipzig ohne dis Landkreise Grimma und Oschaß Regierungsbezirk Zwickau außerdem der zu Schlesien gehörende : Landkreis Hoyerswerda PrEA. Sachsen=Anhalt Mit Rücksicht darauf, daß Sachsen-Anhalt LEA,. Thüringen und Thüringen keine geschlossenen Jndustriegebiete aufweisen, ergehen wegen der Verteilung der Konserven in Sachsen-Anhalt und Thüringen be- sondere Erlasse an das Provinzial- ernährungs8amt Sachsen-Anhalt und das Landesernährungsamt Thüringen Stadtkreis . Kassel Hamburg

PrEA. Kurhessen . Hamburg . - PrEA. Schle3wigs-

Holstein . . « Stadtkreise Kiel und Lübeck e Hannover . « Stadtkreise Hannover, Braunschweig, Wesermünde « Weser-Ems « « Stadtkreise. Bremen, Wilhelmshaven, Osnabrück

» Westfalen ff « « aus dem Regierungsbezirk Münstert die Stadtkreise Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Münster *i. W., Reckling- hausen und die Landkreise Beckum und Recllinghausen aus dem Regierungsbezirk Mindent Stadtkreis Bielefeld Regierungsbezirk Arnsberg ohne die Landkreise Brilon, Lippstadt, Meschede, Olpe, Soest, Wittgenstein » Rheinland « « « aus dem Regierungsbezirk Koblenz: die Landkreise Altenkirchen, Neuwied Regierungsbezirk Düsseldorf ohne die Landkreise Geldern, Cleve, Rees Regierungsbezirk Köln ohne die Landkreise Bonn und Euskirchen aus dem Regierungsbezirk Aachen: Stadtkreis Aachen und die Landkreise Aachen, Erkelenz und Geilenkirchen- «Heinsberg i e Hessen-Nassau . Stadtkreise Frankfurt a. M., Wiesbaden, Darmstadt und Mainz : LEA. Saarpfalz . « « + das Saarland ohne den Landkreis M Mas L aus dem Regierungsbezirk alzt ; der Stadtkreis Ludwigshafen tas v Vábdeu. 5 q 5 E an Freiburg, Karlsruhe und annheim e Württemberg . Stadtkreis Stuttgart / e Vayern . .. , . Stadtkreise München, Nürnberg, Würz- ai Augsburg e Donauland . . , Stadtkreise Wien und Linz

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