10 36 160 266 304 306 358 457 519 656 679 709 900 902 959 977 1010 016 125 131 359 394 418 456 4686 484 527 614 s 618 622 634 681 700 788 816 875 2021 158 195 207 250 263 i 427 439 479 483 528 567 588 624 742 826 851 954 962 970 3093 053 121 130 169 203 261 393 459 581 600 657 696 726 798 744 789 841 843 858 921 954 983 996 4026 133 273 275 292 324 464 571 819 850 860 896 901 925 5090 098 131 161 F 78 186 275 295 321 379 449 575 639 697 777 963 6031 035 e 036 055 090 174 256 269 509 536 539 565 599 622 674 698 860 9236 991 7035 062 069 158 383 520 525 527 566 646 697 803 980 8227 236 259 383 503 564 567 595 659 799 839 889 “976 982 9001 055 065 110 204 224 295 303 375 528 686 691 730 779 892 913 972 987 997
10104 131 176 269 305 400 475 553 590 607 656 686 694 763 938 950 951 984 11061 101 192 203 313 326 340 357 415 472 535 549 603 735 749 784 870 951 12037 081 084 176 300 322 375 408 412 446 471 529 726 756 ‘761 777 809 905 13114 174 228 290 429 485 549 563 589 921 14015 042 164 224 272 287 301 314 321 430 642 647 698 708 720 735 794 796 895 904 908 925 15003 137 207 317 355 363 668 595 620 648 832 890 946 974 989 16012 093 137 185 319 373 453 506 613 713 720 725 731 762 834 840 912 995 17025. 039 044 079 090 123 146 168 275 401 463 473 602 699 718 726 739 749 770 801 908 950 962 977 996 18048 199 217 221 227 394 402 476 483 568 646 689 727 741 747 767 839 928 935 950 969 995 19223 251 258 307 351 397 435 771 793 817 823
206101 155 174 187 215 228 265 307 477 519 561 563 670 597 663 813 21030 109 242 283 556 564 587 676 703 753 814 891 939 949 22118 162 203 364 412 560 669 743 786 866 989 23029 087 130 137 220 354 475 644 712 820 934 951 24018 020 217 252 278 376 377 464 519 552 562 762 992 25244 299 352 355 476 496 603 740- 818 875 925 978 986 998 26032 231 239 387 444 470 530 572 740 745 769 833 840 905 958 27051 126 157 191 211 227 308 38 441 498 576 696 714 723 941 28008 029 077 195 239 251 261 378 437 459 602 667 687 699- 774 805 29048 067 120 149 231 275 318 385 397 446 501 653 575 576 580 627 717 762 772 860 896 926
(E a t P E D
Bei der Einlösung werden gezahlt für je
Der einem Einlieferer auszuzahlende Gesamtbetrag wird auf volle Reichspfennig nach unten abgerundet,
Die Inhaber der gezogenen Auslosungsscheine werden aufgefordert, die am 1. April 1941 fälligen Einlösungs- beträge gegen Aushändigung der Auslosungsseheine und eines gleichen Nennbetrags in Schuldverschreibungen der Anleibeablösungsschuld des Reichs bei der Reichsschulden- kasse in Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von 9 bis 13 Uhr, sonnabends von 9 bis 12 Ubr, für den Kassenverkehr geöffnet,
0E / Die Einlösung geschieht auch durch Vermittlung aller | Berlin, den 2. Dezember 1940,
schließlich Porto) von: 1 Stück 35 Pfg.,
dazu 4/s v. H, Zinsen für 154 Jahre «ememen ee
Sonderdrucke dieser Ziehungsliste sînd zu beziehen vom Verlag
30002 052 076 260 276 311 323 394 421 541 542 623 681 697 779 797 981 31038 082 092 180 206 256 344 365 395 664 734 745 837 938 969 979 32039 069 077 083 132 146 202 236 244 306 421 616 838 903 928 981 996 33088 099 230 284 316 329 347 368 385 422 469 500 505 510 545 624 899 34011 031 055 111 218 299 328 721 744 778 801 833 863 869 35085 181 322 363 425 853 884 36018 057 091 133 215 374 470 538 604 793 922 999 27005 110 140 901 239 288 402 452 530 629 635 640-811 971 38071 118 140 208 280 439 564 668 700 784 832 897 996 39116 120 176 180 246 312 406 428 B70 680 723 766 767 796 828 836 850 863 933 935 i
40015 120 138 150 155 182 426 428 435 457 495 B47 553 568 682 778 806 847 864 943 971 974 41051 242 302 339 355 490 434 471 501 636 700 704 829 863 887 891 941 42080 156 314 354 480 668 749 763 790 889 897 959 989 43066 112 142 200 201 269 312 329 326 345 377 388 400 497 622 634 681 779 897 976 992 44029 130 137 218 301 318 320 371 487 B06 618 675 817 917 920 45178 277 282 9291 301 352 401 482 510 514 571 714 727 729 744 826 903 910 928 46079 134 160 195 242 294 306 811 374 570 B81 794 727 867 912 47022 032 098 107 143 155 212 305 342 373 396 478 559 729 827 971 48063 081 146 160 292 299 807 323 367 459 480 537 546 710 742 797 982 983 986 49192 202 370 402 426 492 535 546 613 676 758
50165 178 252 292 386 422 436 457 466 503 527 579 622 673 752 791. 51061 069 180 191 201 216 226 254 268 274 2779 317 360 498 532 565 596 619 678 742 744 834 853 879 880 924 941 990 52126 222 255 338 480 544 600 641 695 700 709 750 53001 200 211 233 319 332 889 436 543 589 627 660 674 716 752 781 804 816 831 864 901 909 54114 196 281 339 544 553 673 713 791 898 55238 271 357 426 429 471 493 504 515 627 628 601 773 962 983 56021 056 210 275 299 321 358 887 435 459 491 605 621 708 713 849 852 953 57043 044 276 316 860 8388 434 440 635 668 703 768 873 925 967 58039 053 071 178 330 370 376 383 454 461 478 529 612 618 717 728 743 842 872 912 920 938 951 59063 125 176 198 195 240 245 250 870 372 401 465 527 B60 645 658 701 711 721 728 787 799 832 836 891 953
Die gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen jédés Wertabschnitts.
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 6. Dezember 1940. S. 2 s 84 Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 19 der Reichsstelle Verordnung über die Einführung von Vorschri ü E Strafbestimmungen. „Chemie“ vom 5. Oktober 1939 (Deutscher Reichs- und Technische Nothilfe in den ian Bail Dhitebieten. o f Süwidérhandi di se fnoriniiing find: na pri g ab Staatsanzeiger Nr. 233 vom 5. Oktober 1939) | 23. November 1940. E uwiderhandtungen gegen Dieje T : außer Kraft. Aenderung und Ergä d i k 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in n dot C Dezenibon 1940 anfanimendüucenie E Prt bie Belag über dig f d 18 A 1939 (Reichs bl. 1 S. 1430) Berlin, den 5. Dezember i Jung [Ur ch eitadienlisürlon é h er Fassung vom 18, August 1939 (Reichsgeseßbl. ; Der Reichsbeauftragte für Chemie. und -versorgung geltenden Vorschriften. Vom 3, Dezember 194 j P 86 De, B A Ne Idee, dungêgebühren: 0,03 A für eit, Gtls bei Bereinsente l H : 0, in Stück bei Vorei 2 Jukrafttreten. Bekanntmachung. unser Postscheckonto: Berlin 96 200. E f Diese Anordnung tritt am 15. Dezember 1940 in Kraft. Die am 6. Dezember 1940 ausgegebene Nummer 205 des Berlin NW 40, den 6. Dezember 1940. E Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Reichsgesetblatts, Teil I, enthält: L Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Zweiundzwanzigsfe Ziehung derAuslogungsrechte der Anieiheablösungeschuld des Deutschen Reichs.
Bei der heute öffentlich vorgenommenen Ziehung der Auslosungsrechte sind folgende 1500 Nummern gezogen worden;
60049 161 179 379 437 490 576 653 782 814 940
61069 117 139 147 215 266 372 417 489 543 559 626 647 675 804 931 934 976 977 981 995 62005 042 044 125 176 246 464 472 562 611 613 676 677 701 709 712 719 919 939 941 969 6300ö 059 100 142 195 230 246 294 431 437 451 467 478 626 660 707 802 866 883 889 891 898 929 936 989 64127 220 8353 518 691 751 757 716 826 837 -937- 957 65040 142 469 498 604 657 661 691 819 874 889 912 985 66033 050 127 128 191 194 2396 251 313 8330 394 417 546 557 592 727 829 921 969 67024 067 377 406 426 460 471 489 569 573 660 782 843 863 908 930 942 957 992 680900 017 043 086 094 218 305 377 505 Bb07 686 768 797 908 936 969 998 69010 034 152 191 231 232 254 291 317 388 440 621 723 833 851 926
70007 069 079 160 171. 173 258 269 278 282 529 554
614 677 815 826 973 "71228 238 439 461 529 596 6386 690 772 778 874 919 "72090 107 140 160 500 587 612 633 634 635 699 732 758 771 789 804 918 923 938 995 "73001 Î 014 075 143 213 216 269 365 409 444 473 6578 606 726 883 74107 118 125 136 139 155 375 439 441 474 551 647 664 730 764 864 917 940 979 75182 205 356 386 418 465 568 615 682 714 720 733 766 903 913 "76028 067 086 133 137 202 394 445 471 775 783 816 819 844 955 989 77033 045 126 131 137 154 196 259 347 372 377 395 437 470 488 582 603 761 766 847 850 991 "78083 128 134 179 185 314 324 465 496 797 834 79061 159 218 255 260 834 391 513 525 528 548 554 566 600 601 621 634 658 668 693 766 910
80046 050 163 8398 671 696 757 800 81026 099 123
132 172 220 239 272 297 458 517 526 535 740 762 852 853 884 82077 106 111 114 477 530 602 665 745 749 908 83078 203 262 292 312 339 389 429 423 436 455 457 506 528 657 662 759 834 850 975 987 84001 065 158 201 297 301 827 394 462 528 549 737 85252 308 546 611 654 727 747 753 760 762 816 837 880 899 958 985 990 86114 116 191 200 250 260 407 423 486 495 520 532 B44 556 699 765 87021 074 089 136 280 282 290 851 738 773 858 874 911 992 88022 054 101 140 339 352 375 423 453 585 610 781 890 908 927 947 89015 134 140 149 157 177 241 269 377 898 648 701 710 724 793 815 833 836 8ö6,
§77 449 617 666 698
100,— RM Nennwert der Auslosungsrechte A E EN ECÄZIES 600,— RM
. 843,125 »,
zusammen 843,125 RM
Reichsbankanstalten mit Ausnahme der Deutschen Reichsbank in Berlin. Die Wertpapiere können schon vom 15. Februar 1941 an diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Reichs- schuldenkasse zur Anerkennung einzusenden und nach deren Anweisung die Auszahlung vom 1. April 1941 an zu bewirken haben. Der Einlögungsbetrag kann bei den Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an diesem Tag erhoben werden, wenn die Wertpapiere bei ihnen wenigstens 2 Wochen vorher eingeliefert werden,
Die Wertpapiere sind den Einlösestellen mit einem Ver- zeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden.
Reichsschuldenverwaltung
der Allgemeinen Verlosungstabelle in R ü chleslen, (Postscheckkonto Breslau 12347) zu »
Stück 65 Pig., 3 Stück 95 Pig., 4 Stück 1,25 RM, 5 Stück 1,45 RM., 10 Stück 2,70 der Bestellung den Betrag in Briefmarken beizulegen, Bei größerem Bedarf Preise nach Anfrage belm Verlag.
Mit dem Ablauf des 81. März 1941 hört die Verzinsung
des Einlösungsbetrags der gezogenen Auslosungsscheine auf,
An der Ziehung haben auch die Auslosungsscheine teil
genommen, auf deren Rückseite von der Reichsschuldenver« waltung vermerkt ist, daß der Inhaber auf die Teilnahme an p Auslosung verzichtet habe; denn dieser Verzicht hat nach
rt. 28 S. 282) am 1. April 1937 seine Wirksamkeit verloren.
1 Nr. 8 des Gesetzes vom 23. März 1934 (RGBI. [L
Die Einlösungsbeträge für die gezogenen Auslosungs-
rechte, die im Reichsschuldbuch eingeträgen sind, werden den Gläubigern ohne ihr Zutun tiberwiesen, so daß Schuld- buchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben,
A7 Preise (ein- Stück 18,— RM, Der Éinfactiheit halber empfiehlt es sich,
Buchst. A zu 12,50 RM 188895 324794 369363 Ei 1143665 1164623 1170376 1204672 1212169 1252491 M 1339969 1340089 1485404 1549522 1569984 1690322 Ls887995 1935340 341 2107280 2136528 2225272.
Buchst, B zu 25 RM 858323 83265 84165 226002
E E R E
0 Buchst. A zu 12,50 RM Nx. 1169 (Gruppe 86) 8895 (7) M y 8969 (40) 9089 (40) 9363 (13) 11491 (37) 13623 (34) H 19376 (34) 22665 (33) 23672 (35) 24794 (11) 34340 (18)
34341 (18) 84404 (3) 38522 (5) 46995 (16) 49272 (31)
Berlin, den 2. Dezember 1940,
ZTichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 34 des RNeichsarbeitsblatts vom 5. Dezember 1940 p folgenden JFnhalt: Teil I. I. Allgemeines und Gemein- ames, Geseye, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Geltung von sozialem Reichsreht in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 11. November 1940, — Bestim- mungen e eine einheitlihe Beurteilung e erx französischer D egionäre. — II, Arbeitseinsa, Arbeits Nun, Ar- eitslosenhilfe. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Vierte ‘Durch- führungsanordnung ppa Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Be- deutung (Zusäßliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung des ösfentlihen Dienstes bei Dienstverpflihtung), Vom 28, No- vember 1940, — Axbeitseinsay und Wirtschastswexbung, — Be-.
aufgeboten worden 1
a) Schuldverschreibungen:
230322 232045 241985 346011 470688 1065237 1203899 1253503 1220809 1453710 711 1615108 1705768 2123883 2160791 2190314 2248837 2284882,
Buchst, € zu 50 RM 207505 999344 106638 1078012 1083519 1091774 11083216 1109300 1237210
b) Auslosungs8chaine:
2711 (45) 4237 (32) 5323 (2) 10002 (8) 12503 (38) 16011 (12) 20322 (8) 20588 (16) 22045 (8) 22899 5 23265 (3) 24165 (3) 29809 (38) 37883 (25) 42837 (29 44103 (4) 44314 (27) 44768 (7) 44791 (26) 48882 (30).
Reichsschuldenverwaltuna
rufsberatung; hier: Zusammenarbeit zwishen Fndustrie- und Handelskammern und Handwerkskammern auf dem Gebiete der Berufsausbildung, — Arbeitsshulung oder Berufsumschulung arbeits\heuer, asozialer und sonstiger nicht [ePjolter und hilfs- bedürftiger Personen. — Vermittlungs- und Bezir svermittlungs- ex für Binnenschiffer im Stromgebiet. der Weichsel, Neße und
arthe. — g ad, von Telegraphenbau- und Fernmelde- lehrlingen. — Kuxrzarbeiterunterstüßung; hier: E PanO des Vordrucks für die Unterstühungslisten, — Arbeitsbuch; hiex: Ein- tragung dex Teilnahme an - Lehrgemeinschaften des Berufs- erziehungswerkes der DAF. — 111, Sozialverfassüng, Arbeits- echt, Lohn- und Wirtschäftspolitik, Geseße, Verordnungen, Er- lasse: Erlaß über eine Weihnachtsbeihilfe für die bei auswärtigen Bauvorhaben tel ten SEGRGAL Os, sowie f Dienstverpflichtete und Gleichgestellte. Vom 2. Dezember 1940. — Lohnzahlung an Mustecungstagen. — Anordnung über die Lohn-
zahlung an Musterungstagen. — Betr.: Weihnachts-, und Ab- |
«
672 (83) 6713 (23) 9814 (3) 15837 ( 23148 (20) 23149 (20) 89255 (14) 53351 (23) 53494 (16).
ür *
7 BVetx,: Gemeinnüßiges Wohnungswesen. Durchführung de
4 i Nachsiehende Schuldverschreibungen und Auslosungsscheine der Anleiheablösungsschuld N des Deutschen Reichs sind bis zum 23. November 1940 vom Amtsgericht Berlin zum Zwecke der Kraftloserklärung
1489196 1554188 1730249.
Bucbet, D zu 100 RM 69814 155857 1159 949
1233510 612 613 1272637 638 1622530—532 1776055 1850294 I Y 40620 UGo L,
47710 (1) 55749. (19) 59688 (13) 59696 (9).
Buchst, D zu 100 RM Nr, 5867 (Gruppe 6) 6710 (23 4) 15838 (24)
j L 50528 (28) 51280 (27) 58984 (5)“ 59322 (9). Buchst, C zu 50 RM Nr. 3716 aunppes 28) 8512 (26) | 57226 (19) 59829 (21) 75764—766 (2). H. __ Buchst. B zu 25 RM Ne, 1935 (Gruppe 9) 2710 (45) !| 9800 (28) 19844 (23) 22274 (26) 26833 (25) 27505 (7) / t 8 : Aufgebotstermin und Geschäftszeichen des Amtsgerichts Berlin sind von der Kontrolle der Reichspaplere in Berlin S W 68, Oranlienstraße 106/109, zu erfahren, Is
E O E R S R e M O E E M L e M n rer L M U F F A E L F E E E e F A ee E L J
s{lußgratifikationen 1940 im Verhältnis. zum 13, Monatsgehalt. — Anordnung über Entgeltbelege für Hausgewerbetreibende Schnitt- oder Nahtfaktore) und Zwischenmeistex in der deutschen ederhands\ s auf das. WVirtschaft8gebiet Sudetenland). — Ergänzung der Anordnung betr, Form und eei der Éntgeltbücher für die Heimarbeit im Deutshen Spinn- tofsgewerbe. — Anordnung betr. die E Gai dex Listen dex in Heimarbeit Beschäftigten im Wirtschastsgebiet Rheinland. — Ausdehnung der Anordnung über Entgeltbelege für das Lohn- gewerbe in der Schiffchenstikerei (Automaten und Pari mit Ausnahme der Herstellung von Schals und Langivare in- discher Art im Wirtschaftsgebiet Sachsen auf das Wirtschafts- gebiet Sudetenland. — IV. L E LLON Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Arbeitszeit zu Weihnachten 1940. — Betr. 7. Lager- ärzté, — V, Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Í elche, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Wohnstättenbau im Kent,
T O d A Be Al R
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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 6. Dezember 1940. S. F
.-Wohnungsgemeinnügigkeitsgeseßes , (WGG.) vom 29, Februar
1940 (Reichsgeseßbl. 1 S. 438). — Uebersicht über die landesreht- lichen Zuständigkeiten im Wohnungsgemeinnüßigkeitsreht, — Betr.: Wohnungsgemeinnügigkeitsrecht. Unterbrehung der Bäu- tätigkeit, — Betr.: Gemeinnüßiges Wohnungswesen. Durch- führung der WGG. DV. § 10 Äb. 6, — Betr.: Gemeinnüßiges Wohnungswesen. Durchführung des Wohnungsgemeinnügigkeits-
Die ernägzrungswirtschaftliche Blockade- festigkeit Deutschlands und Kontinental- europasS.
Bei Ausbruch des Krieges im Herbst 1939 lagen die Ver- sorgungsverhältinisse mit Lebensmitteln für Deutschland wesent- lih günstiger als bei Beginn des Weltkrieges im August 1914. Bereits dexr Start derx Kriegsernährungswirtschaft wax damit er- heblih besser. Wie das Fnstitut für Konjunkturforshung “in imon neuesten Wochenbericht (Hanseatishe Verlagsanstalt Ham- burg) ausführt, waren vor allem — woran es beim Beginn des Weltkrieges gänzlich mangelte — an allen wichtigen Nahrungs- mitteln gewaltige Vorräte angesammelt worden. Zweitens waren die Viehbestände höher als 1914. So hatten z. B. gegenüber dem Weltkriegsbeginn die Rinderbestände um 7,5 %, die Schwveine- bestände um 11,4 % zugenommen. Der deutsche Viehbestand lag damit gerade bei denjenigen Tierarten, die die wichtigsten hoch- wertigen tierischen Lebensmittel liefern, im Dezember 1939 wesent- lich über dem Stand von 1913. Der Ausgangspunkt sowie die Grundlage für eine hohe und stetige Versorgung mit Fleisch, Milch, Butter, Schlachtfetten und dergleichen waren mithin in diesem Krieg nicht unwesentlih besser als bei Kriegsbeginn 1914, und zwar um so mehr, als auch die Futtergrundlage. der Vieh- bestände in wesentlich stärkerem Umfange als 1914 auf wirtschafts- eigenem“ Futter beruht. Eine weitere Stärkung hatte die Er- nährungswirtschaft des Altreichs durch die Schaffung Großdeutsch- lands erfahren.
Fm Wesltkrieg ging die deutsche landwirtschastlihe Produktion um etwa 25 % zurück. Auch bei Beginn des jeßigen Krieges, im Herbst 1939, machte sih der Entzug an menschlichen und tierishen Arbeitskräften störend bemerkbar. Es ist_ als unvergängliches Verdienst der deutshen Landwirtschaft zu werten, daß es ihr troudem gelang, diesen „Engpaß“ zu überwinden und die Ernte einzubringen und die Bestellung durchzuführen. Die Lage ent- \spannte sich in den nächsten Monaten wesentlih durch Rückkehr heimischer Arbeitskräfte, durch umfangreichen Einsaß von Kriegs- gefangenen. und ausländischen Zivilarbeitern sowie durch frei- werdende deutshe Militärpferde und Beutepferde. Auch die Zu- teilung von Motortreibstofseu sowie von Maschinen und Ersaß- teilen spielte sich immer besser ein. Wie grundlegend sich die Lage gebessert hat, zeigt sih daran, daß im Herbst 1940 sowohl die Einbringung der Hackfruchternte als auch die Bestellung der Wintersaaten rechtzeitig und reibungslos durchgeführt werden konnte. Hochbedeutsam für den Umfang der Produktion ist der Umstand, daß der in den lehten Vorkriegsjahren erreichte, über- aus hohe Stand derx Kunstdüngeranwendung in diesem Kriege auf- rechterhalten werden kann. Aeußerst störend wirkten sih damals ferner die- planlosen Eingriffe in das landwirischaftlihe Preis- gefüge aus. Heute gewährleistet die Marktordnung ein festes, zweckmäßig abgestuftes Preisgefüge und gibt damit den Land-
wirten das gesicherte Fundament für ihre Wirtschafisplanung.
luf den entscheidenden Gebieten liegen mithin die Dinge so gänz- lih anders als im Weltkrieg, daß nicht der geringste Grund für die Annahme zu ersehen ist, es könnte ein dem damaligen ähn- licher Produktionsrükgang eintreten. Alles spriht vielmehr dafür, daß der vor dem Kriege erreihte hohe Produktionsstand aufrechterhalten werden kann. Auf Teilgebieten sind im exsten Kriegsjahr sogar weitere Produktionssteigerungen erzielt worden.
“Um den Folgen einer wirtschaftlihen Abschnürung Deutsch- lands von vornherein vorzubeugen, hat die deutshe Regierung sich seit Jahren mit Erfolg bemüht, den Außenhandel entsprechend den Kriegserfahrungen von 1914 bis 1918 umzustellen. Ganz systematisch wurden die Einfuhren in dem Maße abgebaut, wie die Eigenerzeugung zunahm. Ferner wurde erhöhtes Gewicht auf den Ausbau dex Handelsbeziehungen mit den „blockadefreien“ Ländern gelegt. Ganz besonders wurden seit 1933 auf der Grund- lage der nährständishen Marktordnung die Handelsbeziehungen mit a N auf bilateralem Wege ausgedehnt und u ge- festiqt, daß sie auch im Kriege troy der anfänglichen englischen „Trußtkauf“-Bemühungen bestehen blieben. Fm August 1939 wurden auch mit Sowiet-Rukland die Handelsbeziehungen wieder verstärkt. Die englische Blokade, die 1914—1918 tatsächlih. Deutsch- land erwürgt hat, ist damit völlig durhlöchert.
Eine gewisse Verstärkung erfuhx die Ernährungsgrundlage Großdeutschlands durch die Einbeziehung der ehemals polnischen Gebiete. Normalerweise führte der westliche, von Deutschland be- seßte Teil Polens vor allem Getreide (rund 0,9 Mill. t), ferner Zucker sowie insgesamt knapp 100 000 t an Eiern, Butter usw. aus. Diese Mengen geben aber noch keinen Anhalt für die tat- sählichen Exportmöglichkeiten, da die Ausfuhr in den legten Jahren durch die Stockungen am Weltmarkt behindert war und die Hektarerträge in Polen infolge der Mißwirtschaft nur etwa halb so hoch wie in Deutschland lagen. Durch verstärkte Kunst- düngergaben, bessere Acerarbeit und besseres Saatgut ist es nah Sachverständigenurteilen möglich, die Ernten in Polen sofort um 20% zu steigern. Allein an Getreide würden danach fast 3 Mill. t an das übrige Reich abgegeben werden können. er Kartoffelübershuß von 4,3 Mill. t würde zur Mast von rund 2 Mill. Schweinen genügen. Auf lange Sicht aber sind die Aus- sihten noch erheblich günstiger.
Deutschland steht im jeßigen Kriege jedoch nicht nur in
produktionstechnischer und handelspolitishex Hinsicht besser als:
Verschärfte Preisüberwachung. Ieue Verordnungen und Erlasse zur Preis-
bildu'g und Preisliberwachung im Kriege. Eine Sondernummer des Mitteilungsblattes des . Reichs-
kfommissars für die Preisbildung enthält eine Reihe von Ver-'
ordnungen und Erlassen, die sich mit aktuellen Fragen der Preis- bildung und Preisüberwachung im Kriege befaferi: Ju der Ein- leitung heißt es:
„Jm Kriege muß von jedermann verlangt werden, daß er sich dex Verantwortung, die er gegenüber seinem Volke hat, voll bewußt ist und insbesondere auch sein Preisgebaren dement- sprechend gestaltet. Jch habe abér zu meinem Bedauern feststellen müssen, daß \sih die Preisdisziplin vielfach stark gelockert hat. Fh erwarte, daß die Preisbehörden diesen Erscheinungen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten. Fu erster Linie Ns diese. Notwendigkeit bei allen Verbrauchsgütern; denn eine Erhöhung im R eahunna wird fa rungsgemäß leicht zum Vorwand für Lohnerhöhungen genommen. Ju der Vergangenheit waren es abex gerade die Lohnerhöhungen, die immer wieder Ursache für das Ansteigen der verschiedensten Preise gewesen sind. Um die Arbeit der Preisbehörden noch stärker zu aftivieren und um insbesondere den Preisüberwathungsbehörden eine noch größere Schlagkraft zu verleihen, habe ih die nahstehend
geseßes (WGG.) vom 29. Februar 1940 (Reichsgeseßbl, T S. 438). — Betr.: Verwaltungsgebühren für baupolizeilihe Genehmi- qungen zur Wiederherstellung von infolge des Krieges be- shädigten Gebäuden. — Betr.: § 46 der Reichsgaragenordnung.
— Erste Durchführungs8anordnung jur Neugestaliung der Stadt Linz a. d. D. — VI. D N Erlasse: Fettverbilligung
ege. Geseye, Verordnungen, ür die minderbemittelte Bevölkerung.
1914 da, sondern vor allem auch in organisatorischer Beziehung. Gerade das ist aber in einem Lande wie Deutschland, wo alles darauf ankommt, die Produktion restlos zu exfasjen und gerecht zu verteilen, von entscheidender Bedeutung. Das gute Funkttio- nieren der heutigen deutshen Kriegsernährungswirtschaft zeigt sich am besten darin, daß die genau nach dem physiologishen Bedarf abgestuften Rations|äve seit Ausbruch des Krieges unverändert beibehalten worden sind und auch in Zukunft beibehalten werden fónnen. Das heißt aber nichts anderes, als daß eine Aushunge- rung Deutschlands ausgeschlossen ist.
Deutschland verforgte sih friedensmäßig zu 83 % mit Lebens- mitteln aus eigener Erzeugung. Dex danach verbleibende Ein- fuhrbedarf wird während des Krieges teils durch Einfuhr, teils durch eine gewisse Umstellung der Ernährung gedeckt. Die Er- nährung ist im Vergleich zu den Friedenssäßen jeßt während des Krieges in Deutschland hinsichtlih der Ausnußung des landwirt- schaftlichen Bodens für die Erzeugung von Nahrungêmititeln wesentlich rationeller. Dabei enthält die Nahrung kaum weniger Kalorien als im Frieden, aber sie ist insofern anders zusantmen- gesezt, als die pflanzlihen Nahrungsmittel, wie Brot, Kartoffeln, Nährmittel und Gemüse, jeßt eine wesentlich größere Rolle in der Ernährung spielen. Je pflavzlicher aber die Kost zusammen- gesezt ist, um so mehr Menschen vermögen sich im allgemeinen von derselben Fläche zu ernähren, da bei der Erzeugung von tierishen Lebensmitteln große Veredelungsverluste (nämlich bei der Umwandlung von Futtermitteln in Nahrungsmittel) in Kauf genommen werden müssen. Man muß sih vergegenwärtigen, daß die gesamte pflanzliche deutsche Agrarproduktion im Gebiet des Altreichs rund 200 Bill, Kal, beträgt. Hiervon dienen etiva 40 Bill. Kal. oder 20 % unmittelbar der menshlihen Ernährung, Dagegen werden 130 Bill. Kal. oder rund zwei Drittel verfüttert. Die hohen Viehbestände bilden aber — neben der dynamischen Reserve — zugleih infofern eine „statishe“ Reserre, als ja Ein- griffe in die Viehbestände nicht nur Futter p die Ernährung reimachen, sondern daneben auch zu zusäßlihem Fleischanfall führen. Nicht zum wenigsten diese Reserven bedingen es, daß die Ernährungslage Deutschlands und der europäishen Staaten so ungleich gesicherter ist als etwa diejenige Chinas oder Fndiens, wo die Ernährung überwiegend auf pflanzlihen Erzeugnissen beruht und damit allen Erntezufälligkeiten ausgeseßt it. Diese Reserven sind bisher nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft worden; denn Einoariffe in die Viehbestände sind in Deutschland seit Kriegsbeginn noch nicht erfolgt, während England in dieser Richtung schon seit Monaten von déx Substanz lebt.
Fm Frühjahr und Sommer 1940 entstand durch die sieg- reihen Feldzüge in Skandinavien sowie in Belgien, Holland und Frankreih auch ernährungswirtschaftlich eine neue Lage. Denn sämtliche betroffenen Länder waren notorishe Zushußgebiete, vor allem an pflanzlichen Nahrungs- und Futtermitteln. Zwar weisen einige Länder, so vor allem Dänemark und Holland, bei den tierishen Nahrungsmitteln, wie vor allem Butter, Fleisch und Eiern, mehr oder weniger große Ausfuhrübershüsse auf. Aber diese Ausfuhr stützt sich eben zum großen Teil auf die Ein- fuhr von Ad wie Getreide, Oelkuhen usw. Die Futtermitteleinfuhr war daher ungewöhnlih groß. Allein an Getreide führten die in den deutshen Machtbereih einbezogenen Länder bishex rund 6,7 Mill. t jährlih ein. Wenn englischer- seits immer wiedex auf diese — im Vergleich zur Einwohner- zahl — hal beträhtlihen Fmporte an Getreide und Oelkuchen hingewiesen und wenn darin eine sehr große Aushungerungs- gefahr dieser Länder erblickt wird, so ist das ein großer Trug- \chluß. Denn es wird dabei übersehen, daß ja diese Einfuhren fast ausshließlich „Veredelungseinsuhren“ sind, daß sie also in Gestalt von ‘tierishen Veredelungserzeugnissen wieder ausgeführt wurden, und erl zum weitaus größten Teile nach England. Fallen diese Ausfuhren fort, so vermindert sich entsprehend der Einfuhrbedarf an Futtermitteln. Diese Ueberlegungen zeigen, daß ohne die durch die Ausfuhrmöglichkeiten „aufgeblähte“ Vich- wirtschaft die echte Auslandsabhängigkeit und damit die Aus- hungerungsgefahr wesentlih geringer ist; denn es ist ja jederzeit möglich, den Viehstapel zu verringern. Dadurch verringern sih nicht nur die Futtermitteleinfuhren, sondern es können auch die- jenigen Mengen an FJnlandsgetreide und deme eel die bisher verfüttert wurden, der menshlihen Ernährung direkt zu- e iebe werden. Die Ersparnisse, die sich hierdurch ernährungs- wirt\chaftlich erzielen lassen, sind außerordentlih groß. Die Selbst- versorgungsmöglichkeiten bei Fleisch und anderen tierishen Nah- rungsmitteln sind angesichts der überreichlihen Viehbestände, vor allem in Belgien—Nordfrankreih, Holland und „Dänemark, günstig. Zum -Teil ehe le noch große Futterreserven zur Erzielung von Ausfuhrübershüssen an Veredelungsprodukten in Viele. Ländern zur Verfügung. Solange diese erhe fe Futter- mittelvorrâte reichen, kommen die gesamten daraus hergestellten UVeberschüsse an Ball hgnerreugni seit Deutschland e: Aber auch wenn die Vorräte aufgezehrt sind, besteht die Möglichkeit der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln.
usammenfassend kann also gesagt werden, daß“ in Deutsch-
land die A N unbedingt gesichert ist. Durch den ziel--
bewußten Einsahÿ aller Möglichkeiten zux Erhöhung der Selbst- versoxgung mit Lebensmitteln * wird die Blockadesestigkeit auch Kontinentaleuropas gewährleistet. Der ca d Aushungerungs- plan ist damit sowohl in bezug auf Großdeutschland' als aber auch auf ganz Kontinentaleuropa eine Utopie.
| exörterten Anordnungen erlassen, die sih beziehen 1. auf die Hand-
habung des § 22 Kriegswirtschastsverordnung als den für die Bildung und Ueberwachung der Preise in gleiher Weise verbind- lichen Rechtssaß, dex jede Preistreiberei verbietet; 2. auf die sogenannten kalkulierten Preise, durch deren Berehnung sich Teile dexr Wirtschaft bisher den Preisgeseßen entzogen haben; 3. auf die Pflicht dex Hersteller und Großhändler zum Nachweis der Preise und ihres. Zustandekommens; 4. auf die Zusammenfassung allex Bestimurungen über die Preisauszeihnung in einer einheit- lihen Verordnung. \
Zu 1.: Die Bestimmung des § 22 KWVO. gibt niht nux jedem fe feln! Gr eine unmittelbar verpflichtende, klare Richt- \hnurx für sein Preisgebaren, sondern sie 1st auch ein wirkungs- volles Mittel für die Bildung und Ueberwachung der Preise durch die Preisbehörden. Wenn die Stopverordnung im wesentlichen die Umstellung dexr Wirtschaft im Rahmen des Vierjahresplanes zur Kriegswirtschaft hin ohne Erschütterung gewährleisten sollte und deshalb gleichzeitig auch ‘eine gewisse Unbeweglichkeit der Preise nah unten bewirkte, muß demgegenüber unter der Geltung der KWVO. jeder unter Einsay seines besten wirtschaftlichen Könnens der Allgemeinheit dienen und grundsäßlih auch unter den höchstzulässigen Preisen anbieten, wo es ihm bei lauterem Wettbewecb uux immer möglich ist... Für die mit Preisbildungs- aufgaben beauftragten Stellen ergibt sih daraus, daß sie. bei der
Einführung neuer Preise und bei der Erteilung von Ausnahmes bewilligungen besonders strenge Maßstäbe anlegen und diesen Notwendigkeiten Rechnung tragen müssen. Es wird in Zukunft niht der Nachweis einer Kostenerhöhung genügen, einen Preis erhöhungsantrag zu rechtfertigen. Die Wirtschaft kann auch nihf; die Erhaltung eines Gewinnes in jedem Fall fördern, der unte normalen wirtschaftlihen Verhältnissen als gerechtfertigt anzu- sehen ist. Fn der Kriegswirtschaft muß vielmehr auch von dent Produzenten verlangt werden, daß er unter vorübergehendem Vera ziht auf den ihm überlicherweise zukommenden -Gewinn zum Besten der Allgemeinheit weiter mit allen Kräften produziert und daß er, wenn es notwendig werden sollte, sogar seine Reserven angreift und in den Dienst der allgemeinen Sache stellt.
Zu 2: Bei der Handhabung der von mir erlassenen Preis=- vorschriften haben sich Unterschiede zwishen den Stoppreijsen und den Kostenpreisen entwickelt. Soweit es sih dabei um durhch Sondervorschristen (LSO., Spinnstoffverordnung, Lederverord- nung) geregelte Kostenpreise. handelt, foll es hierbei -einstiveilen sein Bewenden haben. Dagegen sind Mißstände dort-xfestzu- stellen, wo die Wirtschaft von jeher den Preis auf der Kosten- grundlage errehnet hat (sogenannte kal?ulierte Preise). Bei der- artigen Erzeugnissen hielt sie sich teilweise weder durch die Pretsstopverordnung noh durch die für Kostenpreise erlassenen Sondervorschriften für gebunden. Diese Umgehungen des Preis- erhöhungsverbots werden in Zukunft nicht mehr möglich sein; durch einen klarlegenden Runderlaß über derartige „kfalkulierte“ Preise werden die bestehenden Mißstände beseitigt.
Zu 3: Eine wesentlihe Schwierigkeit für die Preisüber- wachung in der Produktionsstufe liegt erfahrungsgemäß in den mangeihaften Unterlagen über das Zustandekommen des Preises. Aufzeihnungen über Kalkulationen oder die sonstigen Grunds lagen der Preiserrehnung sind keineswegs eine Selbstversiänd- lichkeit und überall vorzufinden. Das Vorhandensein solcher Unterlagen ist aber Vorausseßung . für eine schnelle Ueber- prüfung der Zulässigkeit der Preise. Zur Ermöglihung einer wirksamen Preisüberwachung, insbesondere auch in der Pro- duktions\stufe, habe ih deshalb eine Verordnung über die Auf- zeihnung von Preisen erlassen. Durch ihre Bestimmungen wers den die Vorausseßungen für eine sc{lagkräftige Preisübers wachung geschaffen; gleichzeitig wird jeder Unternehmer ges zwungen, sich Klarheit zu verschaffen und über seine Preis- stellung Rechenschaft abzulegen.
. Zu 4: Welche Bedeutung der Preisauszeichnung und der Führung von Preislisten im Handel zukommt, ist jedem Preis- überwachungsorgan hinlänglih bekannt. Jch habe ès für angezeigt gehalten, die verschiedenen Bestimmungen auf diesem Gebiete zusammenzufassen und zu vereinheitlihen. Gerade in Zeiten, in denen die Ware knapp ist, hat die Auszeihnung der Preise besondere Wirkung und ist auch ein Mittel, um eine tätige Mit- arbeit der kaufenden Verbrauchershaft bei der Preisüber- wachung zu fördern. Der Durchführung dex neuen Verord- nung fommt deshalb eine nicht zu untershägende Bedeutung zu. Jch ersuche sämtlihe Preisbehörden, für eine den Vorschrif- ten entsprehende Preisauszeihnung besorgt zu sein.
Zusammenfassend stelle ih fest, daß die Erhaltung ‘des be- stehenden Preisgefüges im' Kriege mehr denn je Aufgä@be und Ziel der Preisbildung und PreisUberwachung ist. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln muß an der Stetigkeit des: Preis- gebildes festgehalten werden.“
Anmeldung von Srdölgerechtsamen im Generalgouvernemenit.
Krakau, 5. Dezember. Jn der Zeit vom 10. Dezember bis spätestens 31. März 1941 hat nah einer Verordnung des Gene- ralgsuverneurs über die Pflicht zur Anmeldung von Berechti- gungen- zur Gewinnung von Erdöl oder Erdgas im General» gouvernement jeder zur Benuzung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas Berechtigte dem zuständigen Bergamt seine Berech- tigung anzumelden. Die Anmeldung hat ungeachtet dessen zu geschehen, daß die Gewinnungsrehte an Erdöl und Erdgas im Generalgouvernement gemäß der Verordnung über Bergwerts- gerehtsame und Berétwerksanteile im Generalgouvernement vom 14. Dezember 1939 beschlagnahmt worden sind. Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für Grundeigentümer, denen auf eigenem Grund und Boden die Berechtigung zur Erdöl- oder Erdgas- gewinnung zusteht. Berechtigungen und Verträge, für welche die Anzeigepflicht niht rechtzeitig oder niht ordnungsgemäß erfüllt wird, erlöshen mit Ablauf des 31. März 1941. Rechtsänderungen, die hierdurch herbeigeführt werden, begründen keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Leiter des Amtes Wirtschaft im Amt des Generalgouverneurs kann jedoch aus Billigkeitsgründen unter Ausschluß des Rechtsweges eine Entschädigung gewähren.
Z a H Enn
Berlin, 5. Dezember. Preisuotierungen für Nahrungs mittel. (Verkaufspreise des Lebenêmittelgroßs- handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, fäferfrei §) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Jnland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Ges. glas. gelbe Erbsen, ganze F) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland —,— bis —,—, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,955 Ftaliener- ungl. §*) 40,00 bis 41,00 Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis IL 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam IL 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrüße —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,507), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50f), Gersten- graupen, grob, C/4*) 87,00 bis 88,007), Gerstengraupen, Kälberzähne C/6*) 34,00 bis 35,00f), Gerstengrüße, alle Körs nungen*) 34,00 bis 835,00f), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00F), Hafergrüße [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,007), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Jnland 33,95 bis —,—, Weizen- grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,157), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund-
sorte) 67,90 bis —,—, Roggentaffee, lose 40,50 bis 41,50f), Gersten-
taffee, lose 40,50 bis 41,507), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00f), Kaffee-Ersaßmischung 72,00 bis 82,00, Röstkasfee, Brasi. Superiox bis Extra Prime §) 349,00 bis 8373,00, Röstkaffee, Zentral- amerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand-s gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, HZitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in 14 kg-Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenshmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm, m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinders talg in -Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—y Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—4 feine Molkereibutter in Tonmten 323,00 bis —,—, feine Molkerets butter, gepack 8327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen
315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 8319,00 bis —,—.
[4
Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseól 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40% 190,00 bis —,—, echter Edamer 40% 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00 Allgäuer Romatour 0% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00,
§) Nach besonderer Anweisung verkäuflith.
*) Nux für Zwecke der menschlihen Ernährung bestimmt,
7) Die zweiten ‘Preise verstehen sih auf Anbruchmengen.
ck Ai cli T e