1940 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Beilage zum Neihs3- und Staat3anzeiger Nr. 294 vom 14. Dezember 1940. S. 4

Noch: „Handwerk, Handel und Gewerbe“

A. Einnahmen. RA \S| RA L, Veberträge aus dem Vorjahre: i 1. Vortrag aus dem Ueberschuß 2. Reserve für shwebende Versicherungsfälle (Schadenreserve) 3. Gewinnreserve der Versicherten (Beitragërückvergütungsreserve) Zuwachs aus dem Ueberschuß des Vorjahres . Prämien für Krankenversicherungen . . . Nebenleistungen der Versicherungsnehmer . « « . Kapitalerträge: 1, Erträge aus Beteiligungen Ln 2. Zinsen 3. Mieterträge . Gewinn aus Kapitalanlagen: 1, Kursgewinn 2; Sonstiger Gewinn . . . Vergütung der Nückversicherer . Sonstige Einnahmen Wieder vereinnahmte Schäden

2 000 000|— 56 343/61

3 273 790

13 979 137 45 663

1 217 447

341 358

979

TT 864

B, Ausgaben. 17718 794

. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle aus den Vorjahren 1. Zahlungen für Versicherungs-Verpflichtungen aus dem Geschäftsjahr 2. Leistungen für Erholungsheime sowie Kur- durhfsührungen 3. Schadenreserve . Vergütung für in Rückdeckung genommene Ver- sicherungen i . Zahlungen und Rückstellungen für vorzeitig auf- gelöste selbst abgeschlossene Versicherungen .. . Getvinnanteile an Versicherte: 1. Aus Vorjahren: a) abgehoben b) nicht abgehoben . . « « .… Aus dem Geschäftsjahr: a) abgehoben b) nicht abgehoben . . . Rückversicherungsprämien . . . Verwaltunaskosten: . Einzugskosten Verwaltungsstellenkosten H.-U,-Konto / j Vermögensverwaltungskosten Spenden E Freiwillige soziale Aufwendungen . Beiträge an Berufsvertretungen « . Sonstige Unkosten . Werbungskosten . Steuerr und öffentliche Abgaben

2111 039 7 048 519

54 655

2 150 000 9 253 175

9 4853,72 |; 1 129 702,01 87 746,11

56 343

1 273 790

1 217 447/12

429 948 904 104 677 788 23 556 35 531 138 704 16 374 60 §46 541 113 ° 217 304 2 045 272 11, Rücklage für Verwaltungskosten E 13 148 Abschreibungen : Verlust aus Kapitalanlagen: Kursverlust Deckungsrückstellung für Sterbegeld und Krank- Get Geseßliche Rücklage 130 des Aktiengeseßes, § 37 LAC) ge g 1 hes, 5 ¿XIT. Getvinnreserve der Versichérten . « « XITIL. Sonstige Reserven und Rücklagen XIV. 1. Aufwendungen für den eigenen Grundbesiß 2. Sonstige Ausgaben

D O 95S P j go Mo

p

3 058 420 217 273

VIII. IX, X,

523 044 XIT, L

31 495/58 1 333/90

1 249 220

__32 829 48 17718 794101

_ Jch bestätige, daß nah pflihtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Versicherungsunternehmung sowie der vom Vorstande erteilten Auf- klärungen und Nachweise die Buchführung, der Rechnungsabschluß Und der mir vor- gelegte Jahresbericht, soweit er den Rehnungsabschluß erläutert, den geseßlichen Vor- schriften entsprechen.

Dortmund, den 24. Nvvember 1940:

Hermann Schwarz, öffentlich angestellter und beeideter Bücherrevisor.

__ Vorstehender Jahresabschluß if vom Aufsichtsrat gemäß § 125 Absay 3 des Aktiengesetes festgestellt. Bilang nebst Gewinn- und Verlustrechnung ist der Mitglieder- vertretung am 27. November 1940 -mit Bericht des Aufsichtsrates vorgelegt worden.

Vorstand und Aufsicht3xat is Entlastung erteilt worden.

_ Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Johannes Feuerbaum, Drechsler- meister, Dortmund, Vorsißer; August Schmidt, Schmiedemeister, Hagen i. W., stellver- tretender Vorsißer; Paul Kobabe, Kaufmann, Hagen i. W., stellvertretender Vorsißer; Franz Effer, Hauptgeschäftsführer, Düsseldorf; Edmund Hegenberg, Schuhmacher- meister, Velbert; Robert Roth, Zimmermeister, Liedolsheim (Baden); Friß Röding, Elektro- und Klempnermeister, Koblenz; Wilhelm Schmelzer, Malermeister, Saar- brücken; Christian Zarniß, Drogist, Bielefeld.

Der Vorstand besteht aus den Herren: Otto Bökenkamp, Vorsißer des Vor- stands, Dortmund, Karl Bergmann, Heidelberg, ordentlihe Mitglieder; Konrad Brauns, Dortmund, Friß Fark, Dortmund, stellvertretende Mitglieder.

Dortmund, den 6. Dezember 1940.

Der Vorsitzer des Aufsihtsrats. Feuerbaum. Der Vorstand. Bökenkamp. Bergmann.

(3952). Hypothekenbank des Landes Vorarlberg.

Vilanz zum 31. Dezember 1939.

Aktiva. 1. Barreserve: a) Kassenbestand (deutshe und ausländische Zahlungs- mittel, Gold) ; 15 358,05 b) Gutháäben auf Reichsbankgiro- oder Postscheckonto 39 187,08 2. Eigene Wertpapiere: a) Anleih. u. verzinsl, Schayanw..d. Reichs u. d. Länder 573 498,87 b) sonstige verzinsliche Wertpapiere . . « « « « « 2116 556,46 c) börsengängige Dividendenwerte d) sonstige Wertpapiere . . .. Jn der Gesamtsumme 2 sind enthalten: _A.AM 626 662,10 Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf, R M 2 069 385,96 eigene Pfandbriefe und Kommunalobligationen (Nennwert RA 2 096 483,59), RM 199 250,— Wertpapiere zur Deckung der Pfandbriefe und Kommunalobligationen. M 3, Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute - E Ls Davon sind XA 2717 907,97 täglich fällig (Nostroguthaben). 4. Schuldner: : a) Kreditinstitute / . «o « 385 000,— Davon Pfandbriefstelle N 35 000,—. b) sonstige Schuldner o è « 117 760,92 Jn der Gesamtsumme 4 sind enthalten: aa) RA 3148,89 gededt bur börsengängige Wertpapiere, bb) RM 112 124,35 gedeckt durch fonstige Sicherheiten.

——

RAK

T.0 S -# @ 05S E E

2 690 055

V Q D. #0 "T

3020 157

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1939.

6, Hypotheken, Grund- und .Renteuschulden- - C C P 08488

a) Deckungshypotheken b) sonstige ela o di ie R QODEDTOOD

6. Langfristige Ausleihungen: :

8 270 330

7, Zinsen von Hypotheken und langfcristigen BUBGIRGE Y e rut rüständige RM RM a) Hypotheken ... .. . . . « « « 49 999,52 143 637,38 b) langfristige Ausleihungen 6 793,55 7787,74 . Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) Betrieb3- und Geschäftsausstattung Zugang R. 3135,43, Abschreibung KRAÆ 3135,43 , Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . Jn den Aktiven und in den Passiven 12, 13 und 14 sind enthalten: a) Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäftsführer und an andere Personen und Unternehmen gemäß gesebßlihem Formblatt vom 18. Oktober 1939 Reichs- mark 33 822,66, b) Anlagen nah KWG § 17 Abs. 1 KM —,—, c) Anlagen nach KWG. § 17 Abs. 2 A —,—.

Passiva. . Gläubiger: '

a) seitens der Kundschaft bei Dritten benußte Kredite —,— b) sonstige im Jn- und Ausland aufgenommene Gel-

der und Kredite c) Einlagen deutscher Kreditinstitute d) sonstige Gläubiger „. « «-- « «ooooo

Von der Summe e und d entfallen: aa) R A 2716 660,27 auf jederzeit fällige Gelder, bb) 2e 2 335 648,05 auf feste Gelder und Gelder auf Kün- igung. S Von bb werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. RAMA —,— innerhalb 7 Tagen, 2. RM 2 265 276,37 darüber hinaus bis zu 3 Monaten, 3. RA T70 371,68 darüber hinaus, bis zu 12 Monaten. . Spareinlagen: a) mit geseßlicher Kündigungsfrist b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist . « . Anleihen im Umlauf: a) Pfandbriefe: 41, % RM-Pfandbriefe . . 414 % \Fr.-Pfandbriese . . y 5% \Fr.-Pfandbriefe . . . y b) Kommunalobligationen: 414 % RM-Kom.-Oblig. 414 % Fr. Kom.-Oblig. . »y

183 701/05

1.788 219,68 R A

R 7 248 624,70 30 447,90 23 927,40 7 303 000,—

. R 1 324 258,— 14 742,—

4 868 607,27

208 218 1 750 053 1

28 354

19 463 185

5 052 308

1 788 2196

1 339 000,—

. Aufgenommene Darlehen: |

a) Darlehen zentraler Kreditinstitute und öffentlicher

C R ee o r e Cs S

b) sonstige Darlehen ¿ . Verloste und gekündigte Schuldverschreibungen . . Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) .

Rücklagen nah § 11 KWG.: a) saßungsmäßige Rücklage

1 191 751,56

6 6 o . o . ® . * . 674 970,07 . Rückstellungen: a) für Pensionsverpflichtungen . b) sonstige . Zinsen von Anleihen im Umlauf:

131 677,93

anteilige fällige

; R RAM a) Pfandbriefe . .„ «ooo o 6 «+ 054772,50 13 774,17 b) Kommunalobligationen « « « « . . 15063,75 2 901,47

b) sonstige (freie) Rücklagen P0090 0M @ . De n

. 22 061,18

1191 751

5 404 1750 053

674 970

153 739

. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

. Reingewinn:

a) Gewinnvortrag aus dem Vorjahre . e o « - « b) Reingewintt „eo s oe e es

. Eigene Ziehungen im Umlauf NÆK —,—

. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgsrhaften sowie aus Gewährleistung8verträgen 131, Abs. 7 des Aktien- geseßes) R.Æ 800,—

. Eigene Jndofsamentsverbindlihkeiten —,—

. Jn den Passiven sind enthalten:

a) Gesamtverpflichtungen nach KWG. F 11, Abs. 1 (Passipa 1 bis 5) RAM 16 679 684,16,

b) Gesamtverpflihtungen nach KWG. § 16 (Passiva 1 und 3 bis 5)

G ja e 8 haft ndes Eigenkapital n. KWG

. Gesamtes haftendes Eigenkapital n. . §11 42 i E genkap § 11, Abs. 2 (Passiva 7)

e

Aufwendungen. 1, Zinsen von:

a) Pfandbriefen . . .. b) Kommunalobligationen c) aufgenommenen Darlehen . ..

. Geschäfts- und Verwaltungskosten:

a) Gehälter und Löhne

b) soziale Abgaben... . 2 342,07

o) sonstige . 38 815,2 . Steuern und Abgaben . . .. V : . Abschreibungen auf:

a) Grundstüde und Gebäude ä

b) Betrieb3- und Geschäftsausstattung .

6) Werlpapiete_ s e s ed N

. Wertberichtigungen ; . Zuweisung an die Pensionsrüstellung . Reingewinn: a) Gewinnvortrag b) Reingewinn . ..

316 965,68 60 477,32

77 591,49

Erträge.

. Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge von: : a) Hypotheken. . .. . .. « . 419 822,96 b) langfristigen Aus3leihungen . . 160 407,46

. Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen und Pro- Due he: \ d andere ei

. Darlehen3provisionen, und andere einmalige Einnahme s Darlehensgeschäft : ie 0

. Außerordentliche Erträge . « « « «

. Sonstige Erträge

Hypothekenbank des Landes Vorarlberg.

Albert Rall, Direktor. Friß Burger, Oberbuchhalter.

Berlin W 8, Jägerstraße 10/11, den 6. ‘November 1940.

Nolte, Wirtschaftsprüfer. J. V.: Heiliger.

. 45 201/90

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1939

._. 61 129,75

19 463 185

.

m a.

RM 438 572

118 748 34 011

23 671/16

41 084/27 6 943|—

45 201/90

c ——————————

708 232/99

580 230/42

64 856/74

25 900|— 21 2616 15 98418

708 232/99

Dr. Herbert Grosch, Vorsißender des Kuratoriums.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grun

der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der Pie A Ae u Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlihen Vorschriften. Fm übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlihe Beanstandungen*) nicht ergeben.

Treuhand gesellshaf#ft für Kommunale Unternehmungen A.-G.

*) Anmerkung der Direktion: Der Wortlaut des Prüfungsvermerks is d § 10 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Srbfunaav d

[40249] :

Von der Deutschen Bank, Commerz- bank Aktiengesell|haft und der Dresd- ner Bank, hier, ist der Antrag gestellt

worden,

RrA 10060000,— 5% hypo: thefariscch gesicherte Teil- \chuldverschreibungen von 1939 der Vergbau - Aktiengefellschaft Ewald - König Ludwig, Herten Ë, W.,

zum Börsenhandel Börse zuzulassen. Berlin, den 13. Dezember 1940, Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. JFoerger.

an der hiesigen

[40248] °

Von der Deutshen Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Commerzbank Ak- tiengesellshaft und der Firma Hardy & Co. G. m. b. H., hiex, ist der Antrag gestellt worden,

RA 2500 000,— neue Aktien Nr. 24 151—26 650 zu je Reichs8- mark 1000,— (aus der Umwand-

lung von Vorzugsaktien rührend) der Didier-Werke tiengesellschaft, Verlin,

zum Börsenhandel Börse zuzulassen. Verlin, den 13. Dezember 1940. ‘Zulassungsstelle an der Börse zu Verlin. . FoergeL. [40163] NA 40 000 000,— 4% 97 Deutsche Kommunal-Anleihe von 1939 der Deutschen Girozentrale Deutschen Kommunalbaunk —. Auf Grund des in der „Berliner Börsen-Zeitung“ Nr. 583 vom 10. 12. 1940’ veröffentlihten Prospektes sind _RA 40 000 000,— Kommunal - Anleihe von 1939 2175 Stück zu je RA 10 000,—

- Buchstabe A Nr. 276 201 —277 900, 288 701—289 175,

1800 Stück-zu je NA 5000,— Buch- stabe B Nr. 277 901—279 100, 289 501—290 100,

7600 Stück zu je NA 1000,— Buch- stabe D Nr. 279 101—285 100, 990 801-—292 400,

2500 Stück zu je NAÆ 500,— Buch» stabe E Nr. 285 101—286 700, 295 301 —296 200,

4000 Stück zu je NA 100,— Buch- stabe G Nr. 286 701—288 700, 296 701—298 700 j

zum Handel und zur Notiz an der Ber- liner Börse zugelassen worden,

Berlin, im Dezember 1940.

Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank —.

[40244] Bekanntmachung.

Von der Deutshen Bank Filiale Frankfurt (Main), der Dresdner Bank in Frankfurt a. M. und der Commerz» bank Aktiengesellshaft in Frankfurt a. M. ist bei uns der Antrag auf Zu- lassung von :

R. M 10 000 000,— 5 %Sigen hypo-

thekfarisch eingetragenen Teil- \chuldverschreibungen von 1939 der Essener Steinkohlenberg- 7500 Stück über je RA 1000,— Nx. 43 001—50 500, 5000 Stück über je NA 500,— Nv. 50 501 bis 55 500, zum Handel ‘und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereiht worden. Frankfurt a. M., den 11. De- zember 1940.

Zulassungsstelle an der Börse

G zu Frankfurt a. M.

[40243] Witwen- und Waisenkasse

des Reichs- und Staatsdienstperso- nals, Allgemeine Lebensversiche- rungsanstalt a. G., München. An Stelle des zurückgetretenen Auf- sihtsratsvorsißers, Oberamtmann a. D. Georg Gradl, Nürnberg, wurde der bisherige Vorsißerstellvertreter, Vize- präsident Otto Gümbel in München, zum Auffichtsratsvorsißer gewählt.

- München, den 11. Dezember 1940.

Der Vorstand.

“11. Genossen- __schaîten.

[38712]

Gläubigeraufforderung. Die Generalversammlung der Ge- nossenschaft hat am 19, 12. 1939 die Fortseßung der Genossenschaft und die Aufhebung von deren Liquidation be- schlossen. Die Generalversammlung hat weiter- M eine Abänderung des Statuts des Fnhalts E anteil und Haftsumme von fe liM 100,— auf je A 50,— herabgesetzt werden. Außerdem ist die Frist zur Volleinzah{ung des Geschäftsanteils auf sechs Monate seit dem Datum des ; festgeseßt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, sih bei der Genossenschaft zu melden. Köln, den 22. Fanuar 1940.

Ein1iritts

Ur.

an der hiesigen

41% % Deutsche

werke Aktiengesellschaft, Essen, .

daß Geschäfts-

N

A über Beschränkung

Reichsbankgirokonto Berlin, Ir. 295 Konto Nr. 1/1913

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beshlag-

ddr: a

E r n R E

Erscheint an jedem monatlih 2,30 A Bestellgeld; für Selbstabholer

Ausgabe kosten des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

-

Wochentag abends, Bezugspreis dur die Post

einschließlih 0,48 WK Zeitungsgebühr, aber ohne bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆWK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzetne Nummern dieser 30 My, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich

Anzeigenpreis für den Raum ‘iner fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 4,

eile 1,85 Ga S8W 68, Wilhelmstraße 32. Alle DruŒÆaufträge sind a einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

ist darin auch anzuge unterstrichen) oder dur hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

etit-

einer dreigespaltenen 92 mm breiten erlin

Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

sbesondere welche Worte etwa durh Fettdruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Berlin, Montag, den 16. Dezember, abends

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Neich.

nahmten Vermögen.

Sechste Anordnung über Beschränkung der Herstellung von Bleiweiß, Bleimennige und Bleiglätte, Zinkweiß, Lithopone, Bunt- und Erdfarben. Vom 11. Dezember 1940.

O der Anordnung über die Wiedereinführung von Urlaub. " :

Zweite Aenderungsanordnung zur Dienstpflicht-Durhführungs- anordnung. - Vom 12. Dezember 1940. : / Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über

die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung für Vereinheitlihung pon Motor- und Dampf- straßenwalzen vom 12. Dezember 1940.

Anordnung 8 des Reichskohlenkommissars über die Hausbrand- versorgung in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. De- zember 1940. x i

Anordnung 0 4 der Reichsstelle“ für Metalle über die Geltung der Anordnung 47 in den eingegliederten Ostgebieten. Vom

10. Dezember 1940. : Q Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts3,

D N A0)

Amtliches. Deutsches Reich.

B°kannttma uns. : Das mit Bekanntimnahung vom 9. September 1940 Reichsanzeiger Nr. 214 vom 12. September 1940) beschlag- ahmte Verm?gen der ehemaligen deutschen Staats- agehörigen : Else Saxà Boschwißt, geb. Brauer, Maria Sara Heck\chex, geb. Frank, Karl Jsrael Heßlein, : Jrma Sara Heßlein, geb. Rosenau, Paul Kahn, : Edith Hedwig Kahn, geb. Krysteller, Eva Sara Kahn, Max Westheimer, Berta Westheimer, geb. Hamburger, Alexander Jsrael Wiener, Lina Sara Wiener, geb. Rosenthal, Jlse Sara Wiener wird gemäß § 2 Abs. 1. des Geseßes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 13. Dezember 1940.

Der Reichsminister des Fnnern. J. A.: Dudckart.

Sechste Anordnung der Herstellung von Bleiweiß, Bleimennige / und Vleiglätte, Zinkweiß, Lithopone, Bunt- und Erdfarben,

Vom 11. Dezember 1940.

Auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangs- farxtellen vom 15. Juli 1938 (Reichsgeseßbl. 1 Seite 488) ordne

ih an:

kung der Herstellung von Bleiweiß, Blèimennige und Blei- glätte, Zinkweiß, Lithopone, Bunt- und Erdfarben vom 30. Juli 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 176 vom 31. Juli 1934) in der Fassung vom 20. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu- Fischer Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1939), deren Geltungsbereih durch meine Anordnungen über die A ny 228 Goltiiniee ooveichs' von Errichuungsverhoten und von sonstigen auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangskartellen ergangenen Maßnahmen auf das Land Oesterreih bzw. auf die sudetendeutshen Gebiete vom 27. September 1938 bzw. vom 21. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 226 vom 28. September 1938 bzw. Nr. 47 vom 24. Februar 1939) aus- edehnt worden ist, wird bis zum 31, Dezember 1941. ver-

Die Geltungsdauer meiner Anordnung über Beschrän-

ängert. Berlin, den 11, Dezember 1940.

Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinführung von Urlaub.

Jn Ergänzung meiner Anordnung über die Wiederein- führung von Urlaub vom 17. November 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 275 und Reichsarbeitsblatt S. I 545) mit der Aenderung vom 27. Mai 1940 (Deutscher Reithsanzeiger Nr. 124 und 125 sowie Reichsarbeitsblatt S. T 256) bestimme ih für den Bereich der privaten Wirtschaft folgendes:

(f

Der rückständige Urlaub für das Fahr 1940 soll spätestens bis zum 30. Juni 1941 gewährt werden; ein Verfall des Ur- laubsanspruchs tritt vor diesem Zeitpunkt nicht ein. Jst aus- nahmsweise infolge des Kriegszustandes eine Gewährung von Freizeit nicht möglich, so kann der Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit eine Abgeltung dieses Urlck&ubs ganz oder teilweise zulassen.

II. /

(1) Soldaten, die für den Einsaß in der Kriegstoirtschaft einen sogenannten Arbeitsurlaub erhalten, steht nah drei- monatiger Beschäftigung in dem Betrieb ein Erholungsurlaub von 6 Arbeitstagen zu, falls sie nicht bereits für das an diesem Zeitpunkt laufende Ürlaubsjahr den Erholungsurlaub erhalten haben. Nach sechsmonatiger Beschäftigung in dem Betrieb finden auf sie die tariflichen oder sonst geltenden Bestimmun- gen übev, den Urlaub Anwendung, soweit ihnen hiernach ein längerer Erholungsurlaub als 6 Arbeitstage zusteht. ;

(2) Wird der Soldat aus der Wehrmacht entlassen, so ist der nach | Abs. 1 gewährte Erholungsurlaub auf einen im gleichen Urlaubsjahr fällig werdenden Erholungsurlaub “an- zurechnen, i :

(3) Jn Zweifelsfällen kann der Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit mit bindender Wirkung über die Anwendung der Bestimmungen der Absäge L und 2 entscheiden.

TIT.

Werktätige Frauen, deren Ehemänner infolge Einberufung zum Wehrdienst mindestens drei Monate vom Wohnort ab- wesend waren, sind, wenn nicht bereits ihr zuständiger Er- holungsuxlaub mindestens 18 Arbeitstage beträgt, auf ihren Antrag anläßlih der Anwesenheit des auf Wehrmachtsurlaub befindlihen Ehemannes von der Berufsarbeit bis zur Dauer von 18 Arbeitstagen im Urlaubsjahr freizustellen; auf diese Zeit ist der der Ehefrau. zustehende Erholungsurlaub in An- rechnung zu bringen. Fs aus kriegswirtschastlichen Gründen eine Freistellung für diesen Zeitraum niht möglich, so kann der Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit die Zeit der Freistellung einshließlich Urlaub bis auf 12 Arbeits- tage, jedoh nicht unter die Dauer des zustehenden Erholungs- urlaubs, herabseßen. :

IV.

Die Bestimmungen unter T und II folgschaftsmitglieder, soweit sih ihr Urlau maxrkenregelung richtet.

Berlin, den 11. Dezember 1940.

Der Reichsarbeitsminister. F, V.: Dr. Syrup.

E nicht für Ge- nach der Urlaubs8-

Zweite Aenderungsanordnung zur Dienstpfliht-Durchführungsanordnung. Vom 12. Dezember 1940. (Veröffentlicht im RGBI. Teil I Seite 1586.)

Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vom 18. Februar 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 206) bestimme ich folgendes: x

81 - Jn der Ersten Durchführungs8anordnung zur Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für ets von be- sonderer staatspolitischer' Bedeutung (Dienstpflicht-Durch- führungsanordnung) vom 2. März 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 403) erhält § 13 Say 2 folgende. Fassung:

„Eine Anrechnung auf die Wartezeit für den Er- werb des Urlaubsan{pruchs findet jedoch erst statt, wenn die Dienstleistung mindestens e Monate ge- dauert hat; für andere Wartezeiten kann der Reichs8- treuhänder der Arbeit die Anrehnung beschränken oder

aus\hließen.“ , 82 ;

Postschectkonto: Berlin 41821 1 940

Bekanntmachung. Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Eins iehung volks- und s\taatsfeindlihen Vermögens in den T atonnaiisben Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBLl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Snnern vom 12. Zuli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 ITIT Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte Vermögen des Dr. Erwin Weiß mann, geb. am 16. Funi 1900 zu Mark- graf/Neusiedel, zuleßt wohnhaft. gewesen in Weißkirchliß, hiers mit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 13. Dezember 1940. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. i J: V: MolTlEx.

Anordnung für die Vereinheitlihung von Motor- und Dampsstraßenwalzen vom 12. Dezember 1940.

Zur Leistungssteigerung der Baumaschinenindustrie ordne ih zwecks Vereinheitlichung der Herstellung von Motor- und Dampfstraßenwalzen im Einvernehmen mit dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate-Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durch- führungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl,. I S. 2498) folgendes an: t

1. Motor- und Dampfstraßenwalzen sind nur in fol genden Bauarten herzustellen:

a) Motorstraßenwalzen: : 1. Einradwalzen mit und ohne Lenkrad mit Grundgewichten von 1, 2, 3 und 4 k.

2, Tandemwalzen mit Grundgewichten von 5 tk. 3. Dreiradwalzen mit Grundgewichten von 4, 6, 8, 10, 12 und 15 |. b) Dampfstraßenwalzen: Dreiradwalzen mit Grundgewichten von 8, 10, 12 und 15 k. Das Grundgewicht ist gleih dem Leergewicht Walze mit Werkzeug ohne Betrieb2\toff.

2, Die Hinterräder bei Taudem-" und Dreiradwalzen dürfen nur in folgenden Breiten hergestellt werden: a) Tandemwalzen:

t

der

b) Dreiradwalzen: —#4t 6t 8t 10t 2 400 mm 550 mm 550 mm 550 mm 609 mm 15 t 600 mm

Die Ueberdeckung der Vorderräder über die Hinters räder hat bei Dreixadwalzen mindestens 190 mm auf jeder Seite zu- betragen.

3. Tandem- und Dreiradwalzen sind mit einer An- hängevorrichtung in Höhe von 700 mm + 100 mm vom Erdboden zu versehen.

Der Durchmesser des Anhängerbolzens hat 35 mm zu betragen.

4. Die Dreiradwalzen sind mit Differential-Autrieb zu versehen.

5. An Motor- und Dampfstraßenwalzen ist ein Liefer. {child mit folgenden Angaben anzubringen:

Hersteller

Fabriknummer

Baujahr

Motor . .… PS

Grundgewicht in tk. : i

6. Mütor- und Dampfstraßenwalzen dürfen nur mit meiner besonderen Genehmigung hergestellt werden. Anträge auf Bauerlaubnis sind über die Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen der Wirtschaft3s gruppe Maschinenbau, Berlin W 50, Marburger Straße 3, bei mir einzureichen. Â

7. Zulieferungen für Moötor- und Dampfstraßen- walzen, sowie die Lieferung von Ersaßteilen werden durch diese Anordnung nicht berührt.

8. Diese Anordnung tritt am 1. April 1941 in Kraft.

9. Die am 1. April 1941 noch in dex Herstellung bes

Diese Anoëdnung gilt bereits für den Erwerb des Urlaubsanspruchs im laufenden Urlaubsjahr. j

12. Dezember 1940.

s Motor- und Dampfstraßenwalzen, die ieser Anorduung nicht entsprechen, sind von den bes treffenden Herstellern bei der Fachgruppe Aufbereis

Landeslieferungsgenossenschaft für das rheinische e V - handwerk e. G. m. b. H, Der Vorstand. Wolf. Schwering.

Berlin, den tungs- und Baumaschinen der l DEEEN : B Ie zu melden und dürfen fertiggestellt

wexden.

der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 1933 (RGBL. 1 S. 180) in Verbindung mit dem Erlaß des Herrn Preußischen Ministers ir j Arbeit vom 22. Dezember 1933 vorgeschrieben. Y | I AISOIE Uns

Der Reichswirtschaftsminister. “A. V.: Dr. Landfried.

8) in das Deekungsregister: eingetragene Kommunal- darlehen E Ee 1 289 826,55 b) sonstige Darlehen 1 648 881,37

Davon KA 1 590 580,48 gegen Köómmunäldeckung.

Der Reichs8arbeitsminister.

2938 707 J. V.: Dr:-Sy cu p.