1940 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reîchs- und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 16, Dezember 1340.

S. 2

Neis: und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 16, Dezember 1940,

S, 3

, Falls für Ausfuhrzwecke von der vorstehenden Rege- lung abweichende Typen geliefert werden müssen, oder falls. im Fnland Motor- und Dampfstraßeu- walzen nah dieser Anordnung den zu erfüllenden Aufgaben nicht genügen, sind Ausnahmegenehmi- gungen über die Fachygruppe Aufbereitungs- Und Baumaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir zu be- antragen. :

. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Aufberei- tungs- und Baumaschinen der Wirtschaft8gruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anord- nung zu überwachen und mir laufend über das Er- gebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegen- über zur Auskunftspslicht, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeich- nungen usw, und zur Zulassung von Betrieb8- besihtigungen und eiwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des §4 der Verord- nung vom 20. 12. 1939 zur Durchführung der Ber- ordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma- \chinen- und Apparate-Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498).

Berlin, den 12. Dezember 1940.

« Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

norènung 8

des Reichskohlenkommissars über die Hausbrandversorgung in den eingegliederten Gebieten,

Vom 14. Dezember 1940,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 eigen 1 S, 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Über- wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) in Verbindung mit den Erlassen des Reichswirtschaftsministers vom 30. April 1940 und vom 23. Zuli 1940 (RWMVI. 1940 S. 370) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A. Allgemeines.

Die Versorgung des Hausbrandes mit Brennstoffen in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet wird gemäß den nachstehen- den Bestimmungen geregelt. '

S2

(1) Zum Fausbrand gehört der Brennstoffbedarf

a) der Haushaltungen - mit Einzelofenheizung (Ver- brauchergruppe 1), s

b) der zentralbeheizten Häuser, Haushaltungen mit Stocwerksheizungen und zentralen Warmwasser- versorgungsanlagen (Verbrauchergruppe d /

c) der Behörden und Anstalten, der landwirtschaftlichen und nicht meldepflichtigen *) gewerblichen Betriebe Verbrauchergruppe 111) ;

(2) Die Versorgung der Wehrmacht ist von den Be- stimmungen dieser Anordnung ausgenommen.

53 : Brennstoffe im Sinne dieser Anordnung (Hausbrand- brennstoffe) sind: « alle einheimishen und eingeführten Steinkohlen und Braunkohlen einschließlich der Glanz- und Pech- fohlen sowie die aus diesen Kohlen hergestellten festen Brennstoffe (wie Steinkohlenbriketts, Braunkohlen- briketts, Zechenkoks, Gaskoks, Schwelkoks, Trocken-

kohle u. dgl.). S 4

S Händler ist, wer Hausbrandverbraucher beliefert.

(2) Kohlengroßhändler, Syndikate und Werke, die Haus8- brandverbraucher beliefecn, Vereinigungen von Verbrauchern Genossenschaften), öffentliche und private Betriebe, die Be- egschaftslieferungen nah altem Brauch durchge ührt haben und auch in Zukunft beibehalten wollen, gelten ebenfalls als Händler.

85

Lieferer ist, wer Händler beliefert. S6

Vorlieferer ist, wer Biesera beliefert.

Hauptlieferer ist a) im allgemeinen das liefernde Kohlensyndikat; b) für einheimische Brennstoffe, die niht durch ein Kohlensyndikat abgeseßt werden, das Lieferwerk; c) für eingeführte Brennstoffe der Einführer.

88 (1) Fernversand ist dec Versand mittels normalspuriger Eisenbahn oder Schiff. dts (2) Landabsag ist der Versand ohne Fnanspruhnahme von normalspuriger Eisenbahn und Schiff; gun Landabsay ehört auch dex Absay von Gaskoks innerhalb der örtlichen Gasabgabebezirke der Gaswerke.

B, Bezugsanspruch der Versorgungsbezirke, E. S9 i

1) Für jedes Kohlenwirtschaftsjahr (1. April bis 31. Mary oder einen Teil desselben seßt dec Res oblen kommissar fest, bis zu welcher Höhe und in welhen Ko len- arten den einzelnen Versorgungsbezirken der Bezug von Haus- E gestattet. ist O Die Grenzen der Versorgungsbezirke seßt ebenfalls der Reichs-

fohlenkommissar fest. (2) Die Bezirkswirtschaftsämter haben monatlih in vom Reichskohlenkommissar festzusezender Höhe Hausbrandbestell-

: scheine herauszugeben.

*) Meldepflichtig sind alle gewerblichen Verbraucher, die von der zustättdigen Fndustrie- und Handelskammer als meldepflichtige Verbraucher im Sinne der Anordnung 2 anexkannt worden sind Und eine Firmen-Kennziffer erhalten haben.

Partei und S

(3) Die Hausbrandbestellscheine sind nah dem als An- lage *) beigefügten Muster auf Wasserzeichenpapier zu drucken, Die Bezirkswirtschaftsämter haben dem Rei:chskohlenkommissar am 5, jeden Monats die Gesamtmenge der im Vormonat ausgegebenen Hausbrandbestellsheine zu melden.

S 10 (1) Die Hausbrandbestellscheine lauten im allgemeinen auf eine Eisenbahnwageuladung. N (2) Bei schifssweisem Bezug und beim Bezug im Land- absay können Hausbrandbestellsheine für größere bzw. für fleinere Mengen ausgestellt werde; die Mengen sind in Tonnen anzugeben.

C. Bezugsregelung für Händler,

S 11 Haushrandbrenustoffe dürfen sowohl im Fernversand als auch im Landabsaß im Verkehr zwischen Hauptlieferern, Vor- lieferern, Lieferern und Händlern nur auf Grund von Haus- brandbestellsheinen bézogen und geliefert werden.

8 12

(1) Die Bezirkswirtschaftsämter verteilen die Hausbrand- bestellsheine auf die Händler, die ihren Bezirk beliefern, nach Maßgabe dex bisherigen Umsäße dieser Händler und gege- benenfalls auch auf waggontwwoeise beziehende Verbraucher ihres Bezirks. Jn begründeten Ausnahmefällen können die Bezirkswirtschaft8amter bei der Auswahl der Händler und Zuteilung der Hausbrandbestellsheine hiervon abweichen.

(2) Die Bezirkswirtschaftsämter können sich für die Aus- gabe der Hausbrandbestellscheine an die Händler der Wirt- \chaftsämter oder der entsprechenden Verwaltungsbehörden bedienen. Die Bezirkswirtschaftsämter können bestimmen, in welcher Weise über die Ausgabe der Hausbrandbestellscheine Buch zu führen ist. |

(3) Die Zuteilung von Hausbrandbestellsheinen be- gründet für den Händler keinen Rechtsanspruch auf Lieferung von Hausbrandbrennstoffen. /

8 13

(1) Die Händler haben jeweils die Hausbrandbestellscheine den handelsüblichen Bestellungen beizufügen.

(2) Lieferer und- Vorlieferer sind verpflichtet, die ange- nommenen Hausbrandbestellscheine unverzüglih zusammen mit den handelsüblichen Bestellungen weiterzugeben.

(3) Die Hausbrandbestellscheine müssen spätestens am 20. des der Lieferung vorangehenden Monats bei den Haupt- lieferern vorliegen.

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(1) Lieferer, Vorlieferer, Hauptlieferer dürfen die An- nahme von Hausbrandbestellscheinen nur ablehnen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Händlers, Lieferers oder Vorlieferers zweifelhaft ist.

(2) Händler, Lieferer oder Vorlieferer, denen die An- nahme eines Hausbrandbestellscheines abgelehnt worden ift, wenden sich an das aae Bezirkswirtschaft38amt, das im Einvernehmen mit dem Reichskohlenkommissar die notwen- digen Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Hausbrandverbraucher trifft.

i : 8 15

Die Hauptlieferer haben dafür zu sorgen, daß bei der Absendung von Hausbrandbrennstoffen der Avisabschnitt des Hausbrandbestellscheines an die auf diesem Abschnitt bezeich- nete Dienststelle abgesandt wird.

8 16 (1) Die Händler sind verpflichtet, die ihnen auf Grund dex Hausbraändbestellscheine Lde Mdraem Mengen ausshließlich an Hausbrandverbraucher auszuliefern. i (2) Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Bezirkswirtschaftsamt,

D. Zuteilung an die Verbraucher. 8 17 (1) Die Händler dürfen über die eingegangenen Haus- brandbrennstoffe nux mit Genéhmigung des Bezirkswirt- \schaftsamtes oder der von diesem beauftragten Verwaltungs- behörde verfügen. (2) Die Oa kann durch eine allgemeine Be- timmung erteilt werdenck daß die Verbraucher oder Ver- rauchergruppen mit den von dem Bezirkswirtschaftsamt oder der von ihm beauftragten Verwaltungsbehörde freigegebenen Menge beliefert werden dürfen.

E. Deputat-Lieferungen.

8 18 (1) Brennstofferzeuger, die bisher auf Grund von tarif-

#*) Anlage hier nicht abgedruckt.

Tagung der deutschen Zudustrie- . und Handelskammern. Ansprache Staatssekretärs Dr. Landfried.

Präsident Kehrl über die deutsche Wirtschaft nach dem Kriege.

Die Arbeitsgemeinschaft der Jndustrie- und Handelskammern in der Reichswirtshaftskammer veranstaltete in STLUREA eine Tagung der Prâsidenten der deutshen cFndustrie- u h a dex Tagung waren zahlreiche Vertreter von artei und Staat erschienen, unter thnen Staatssekretär r. Landfried vom Reihswirtschaftsministerium und der

braunshweigishe Ministerpräsident #-Gruppenführer Klagges.

pr Begrüßungsworten des Fraente der Jndustrie- und andelskammer zu Braunschweig, Luther, hielt Staatsrat Rein - art, der Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Fndustrie- "und andelskammern, die Eröffnungsansprahe. Er wtîes auf die be- ondere Bedeutung der Jndustrie- und Handelskammern in der

Kriegs- und ge enswirtshaft hin und zeigte ihre Funktionen als unparteiisches e

schaft auf, deren Hauptaufgabe es sei, die Jnteressen der Gesamt- wirtschaft zu- fördern. R

Notwendigkeit einer klaren Aufgabezgrenzung und einer engen, . reibungslosen Zusammenarbeit zwishen Kammern und Gruppen,

‘Selbstverwaltungs8organ der deutshen Wirt-

taatsrat Reinhart betonte sodann die

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lihen odex vertraglichen Bestimmungen Deputatkohle Fe liefert haben, La Deputatkohle in ihrem “Bergbaubezirk an die Gefolgschaftsmitglieder ihrer Bergwerksbetriebe und

lihem Zusammenhang“ stehenden Anlagen sowie an Pena sionâre, Junvaliden und Bergmannswitwen in der bisherigen Höhe weitzrliefern, wenn die Anfuhr im Wege des Land- absates geschicht. (2) Der Reichskohlenkommissar kann Ausnahmen hiervon genehmigen. F, Strafbestimmungen. 8 19 : Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen die in Ausführung der Z8§ 17 und 18 ergangenen Anord nungen werden nach den §8§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und nach den Strafvorschristen der Ver- ordnung über Strafen und S bei Zuwiderhand- lungen auf dem Gebiete der ewirtschaftung bezug3- beshränkter Erzeugnisse (Verbrauchs8regelungs-Strafverord« nung) vom 6. April 1940, Reichsgeseßbl. 1 S. 610, bestraft,

G. JFukrasttreten.

8 20

Diese Anordnung tritt am 16, Dezember 1940 in Kraft, mit Ausnahme ‘des § 11, der erst am 1. Fanuar 1941 in Kraft tritt.

Berlin, den 14. Dezember 1940.

Der Reichskohlenkommissar. Paul Walter.

Anordnung O 4 der Reichsstelle sür Metalle

über die Geltung der Anordnung 47 in den eingegliederten Ostgebieten, |

Vom 10.. Dezembex 1940,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr i der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1430 in Verbindung mit der Bekanntmachung übex die Reichsstellen zur Ueberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß, Siaatsanz, Nr. 192 vom 21. August 1939) und dex Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenver« kehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 2418) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeorduet:

§1

gen dex Anordnung 47, betr. Verwendung von Aluminium und Magnesium, vom 18. September 1939 (Deutscher Reichs» anz. u. Preuß. Staatsanz. Nx. 225 vom 26. September 1939),

82 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1941 in Kraft. Dia De bis zum 31. Januar 1941 gilt als Uebergangsfrist, inner- alb derer die Umstellung auf die Bestimmungen der Anords nung 47- in den eingegliederten Ostgebieten duxchzuführen ist.

Berlin, den 10. Dezember 1940,

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, 4h -Brigadeführer.

Bekanntmachung. «Die am 14. Dezember ausgegebene Nummer 210 des Reichsgesegzblatts, Teil I, enthält: Verordnung zur Einführung des Wechsel- und des Scheckrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 9. Dezember 1940. __ Zweite Aenderungsanordnung zur Dienstpflicht-Durchs führungs8anordnung. Vom 12. Dezember 1940.

Vom 12. Dezember 1940.

Umfang: 1/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 A. Postver- E E 0,03 KNA. für ein Stüd bei Voreinsendung auf unsex Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 16. Dezembex 1940, Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Irichtamtliches.

Deutsches Reich,

Der Königlih Jtaltenishe Botschafter in Berlin, Dino Álfieri, iff nah Verlin zurü@gekehrt und hat die Leitung

der Botschafl wieder übernommen.

aftsteil.

wobei er zum Schluß versicherte, daß die staatlihe ‘Wirtschafts führung sh auch in dex Zukunft auf die Fudustrie- und Sndeld ammern stüßen werde. N Ministerpräsident Klagges wies“ in seinex Anfsÿxathe darauf hin, daß der Nationals5zialismus eine Wirisha E Lung geschaffen habe, die es ermöglichte, das persönliche affen mi dem Gesamtwohl in Einklang zu bringen. Die Arbeit der Jndus ae und Handelskammern sei im Rahmen der wirtschaftlichen; teuordnung für den Staat wichtig und wertvoll. Dahex ver“ dienten die Judustrie- und Handelskammern auch jede Förderun

Das Hauptreferat der Tagung hielt Ministerialrat Dr. Ha mann vom Reichswirtschaftsministerium, der das Thema „Stand- ort und Gestalt der deutshen Fyudustrie- und Handelskammern“ behandelte. Einleitend hob ex hervor, daß nux solhe Organ tionen an der. Gestaltung der neuen Ordnung maßgebend mit- wirken könnten, die hin p ihrer Detiunun , ihrer Arbeit§ methode und ihrer Gestalt „auf derx ne ex Zeit“ stünden. Dent Jndustrie- und Handelskammern, die ein so bedeutender Faktok innerhalb der Gesamtorganisation der gewerblihen Wirtschaft a müsse dieser Rang „auf der Höhe der Zeit“ unter allet

mständen vermittelt werden, Der ia uus zugrunde Pen Gedanke einer gesamtwirtschastlihen Betrahtungswei]s M e sih als gesund und notwendig erwiesen; leider sei aber die ülle des gewonnenen Vertrauens und die Summe der erworbe- nen Wirtschafts8ecfahrungen aus einex mehx als 100 jährigen

ihrer mit dem« Bergwerksbetrieb in örtlichem und betrieds«

Jn den eingegliederten Ostgebieten gelten die Bestimmuns--

R B S: E Über Einbanddecken zum Reichsgeseßyblatt, :

Dina

Tätigkeit der Jndustrie- und Handelskammern noch nit in vollem Umfange für die nationalsozialistishe Wirtschaftspolitik nuybar gemacht. Aus diesem Grunde sei es notwendig, die Fndustrie- und Handelskammern von allen einengenden Hemmüngen zu befreien und ihren Männern genügenden Spielraum zu eigener zFnitiative, elbständigem Denken und Planen zu gewähren. Allerdings dürfe V Mobilisierung des - Kammergedankens nicht vom eigenen Standpunkt der Kammern aus in die Wege geleitet, sondern nur vorgenommen werden im Zusammenhang mit den übrigen Fragen und Bedürfnissen der großdeutshen Wirtschaftspolitik.

Für die zukünstige Arbeit der Fndustrie- und Handelskammern stellte Ministerialrat Dr. Haßmann eine Reihe von Leitsätzen auf. Danach sind die Fndustrie- und Handelskammern ein Glied dec Organisation der gewerblihen Wirtschaft, gehören also nicht in den staatlichen E L SA Jhre Heimat ist die Wirtschaft, nicht der Staat. Die- Tatsache, daß sie Organe der Selbstverwal- tung: sind, \{chließt indessen niht aus, daß der Staat aus beson- deren Gründen den Kammern staatlihe Aufgaben überträgt. Solche Uebertragung staatlicher Aufgaben, besonders bei der Steuerung der Kriegswirtschaft, müßte als ein Vertrauensbeweis des Staates in die Zuverlässigkeit der Kammern gewertet werden. Andererseits müsse jedo darauf geachtet werden, daß in normalen Zeiten jolhe Uebertxagungen nicht den entscheidenden Teil der Kammerarbeit bilden und die wichtigen ureigenen Aufgaben der Kammern überwuchern. Funnerhalb der Organisation dex wirt- schaftlichen Selbstverwaltung bildeten Kammern und Gruppen eine Einheit, dîêè auch in der täglihen Zusammenarbeit ihren Aus- druck finden müsse.

Mit besonderem Nachdruck sehte si Ministerialrat Dr. Haß- mann für. eine innige Verbindung der Kammern mit der Be- wégung ein, eine Verbindung, die in weitestem Ausmaß und mit allen Mitteln erstredt werden müsse. Denn alle Erfolge, die Deutschland in den leßten Fahren errungen hat, gingen zurück auf die Dynamik, die in der nationalsozialistishen Bewegung ein- geschlossen ist: Abschließend gab ex seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß sih die Kammern dann auf natürliche Weise in ihren Be- zirken zu Sammlungspunkten aller Ben Energien ent- wiceln werden, wenn fie die in ihnen liegenden reichen Kräfte zur Entfaltung zu bringen, vermögen.

Sodann ergriff Staatssekretär Dr. Land fried das Wort und überbrachte die Grüße des Reichswirtschaft8ministers Funk. Als Grundlage dex nationalsozialistishen Wirtschäftspolitik be- zeichnete ex die Tatsache, daß- der nationalsozialistishe Staat an die Stelle der kapitalistishen Wirtschaft die Lenkung der Wirt- haft duxch den Staat nah einem sinnvollen Gesamtplan geseßt habe, wobei die privatwirtschaftlihen Fnteressen den volkswirt- 0a Zielen untergeordnet werden. Die Fnitiative und ie bewährten Kräfte des Unternehmertums würden dadurch niht beeinträchtigt; sie würden nur auf ein neues Ziel aus- erichtet. Jn diesem Zusammenhang stellte Staatssekretär Dr. andfried den Say auf, daß die wirtschaftlihe Selbstverant- wortung der eigentliche Sinn wirtshaftlicher Selbstverwaltung sei, Aus diesem Grunde wäre es auch unzweckmäßig, an die Stelle erprobtex Selbstverwaltungs8organe Behörden zu N en. Andererseits könne der Staat auf . einen eigenen wirtschaftlichen Unterbau nicht verzichten, wobei besonderes Gewicht darauf gelegt werden müsse, daß die staatlihen Zentralbehörden, die bezirkliche Mittelinstanz und die JFndustrie- und Handelskammern, also die staatlichen Behörden und die Organe der wirtschaftlichen

Selbstverwaltung, sich zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit

finden.

Diese Zusammenarbeit zwischen E e Behörden und der wirtschaftlihen Selbstverwaltung solle auch ihren Ausdruck finden in ciner Personalpolitik, die dafür dl r trägt, daß be- währte Kräfte sih sowohl in der staatlihen Wirtschastsverwal- tung als auch in der wirtschaftlihen Selbstverwaltung betätigen könnten. Denn beide seien niht erfüllt vom Streben nah mate- riellen Vorteilen, sondern getragen von der ethishen Verpflich- tung eines Dienstes am Volksganzen. Jn diesem Zusammen- hang betonte Staatssekretär Dr. Landfried, daß auch Reich8- minister Funk besonderen Wert auf eine gute und vertrauens- volle Zusammenarbeit der Kammern mit der - Partei lege. Zwischen dem Präsidenten der Kammer und dem Gauwirtschafts- beratex der Partei müsse ‘in- allen grundlegenden Fragen eine emeinsame Linie hergestellt werden, damit alle Kräfte auf ein Biel ausgerichtet werden. 5

Abschließend sprah Staatssekretär Dr. Landfried den Män- nern der Jndustrie- und Handelskammern seinen besonderen Dank aus für die geleistete Arbeit, die e den neuartigen Aufgabenstellungen,- vor allem auf dem Gebiet der Kriegswirt- haf , vollbracht haben. Jm weiteren Verlauf der Tagung sprach der Generalreferent im E alex und Präsident der Prie und Handelskammer Cottbus, Kehrl, über „Die deutshe Wirt- haft nah dem Kriege“.

Kehrl hob einleitend die kraftvolle Lage der deutshen Wirt- alt im Kriege hervor, die durch die dauernde Verstärkung des ierjahresplanes, durch die Einbeziehung der europäischen Pro- duktionskapazität und der Vorräte eines großen Teils Europas in unser Ruüstungspotential in erster Linie bedingt ist. Diese Stärke der beutiGen Wirtschaftsproduktion sei nur durch weit- sihtige Planung und vor allem durch das Vorausdenken und die Zielseßzung des ares möglih gewesen. Auch die Meisterun der Probleme nah dem Kriege erfordere rechtzeitiges Planen un gedanklihes Befassen mit der Zukunft. Und es sei schon jeßt not- wendig, für die wirtschaftliche Neu Ea Europas Wissen, Phantasie und Jnitiative der Wirtschaft Engu ichen Es handele fh darum, allgemeinwirtschaftlich vorauszudenken, um @us der politishen Zukunft die sih- ergebenden wirtscha tlihen Folgerun- gen zu ziehen und bestimmte Ziele auch für die einzelnen Be- triebe aufzustellen. Nur so werde es möglih sein, auh für die kurzfristigen Nahziele (Umstellung von Kriegs- auf Friedenswirt- haft) eine e Planung In Gerade die Jndu- trie- und Handelskammern könnten dabei Vorarbeit leisten und hren Bezirken geistige Führung geben.

Jn einem Rückblick auf die Wirtschaftsentwicklung des 19. Fahrhunderts und zu Beginn des 20. Fahrhunderts bezeih- nete Kehrl die Jndustrialisierung der Welt als eine der größten Revolutionen der Weltgeschichte. Jhr oberstes Ziel sei Erwerbs- trieb und überspißte Rentabilität gewesen. Jn hemmun slosem Materialismus seien die sozialen Auswirkungen dieser

Notwendigkeit des völkishen ünd nationalen ens, und damit

auch des wirtschaftlihen Gleihgewichts, habe man erst nach dem“ Weltkrieg wieder neu erkannt, und der Mensch sei wieder als Herr

der Materie eingesezt worden. Die Zeit von 1919 bis 1939 sei als Zwischenepisode aufzufassen. Der Wunsch der alternden Län-

der habe darin bestanden, den auf den Raubzügen des 19. Fahr- underts aufgebauten Kapitalismus und Plutokratismus zu er-

alten. Nationalsozialismus und Faschismus seien aber zum

Kampf angetreten, um neue Lebensgrundlagen zu Es om

Extrem des 19. Sahrhunderts, die ganze Welt als einheitliches Gebiet zu betrahten und zu behändeln, und dem andern Extrem der betonten Kleinräumigkeit durch Zerbröckelung Europas und Aufrichtung hoher Zollmauern sowie der Autarkie in Miniatur- râumen stoße man jezt zux neuen Welt der europäischen: Zu- sammenarbeit der Großraume und der Großraumwirtschaft vor,

Bei der Großraumwirtschaft sei gwisGen der europäischen

und der deutshen Großraumwirtschaft - als der eid bebe es

Großdeutschen Reiches zu unterscheiden. Das Altreih habe seine Fläche und seine Bevölkerung seit 1938 um 650 % vergrößert. Diese Tatsache allein biete der deutschen Wirtschaft ungeähnte Leb0lidfeiten. Andererseits erwachse der europäi|he Großraum von selbst. Entscheidend auf die Gestaltung der deutshen Wirt- daft seien die Auswixkungen des neuen Großraums, Die Wirt-

ast werde nah dem Kriege gänzlih von der bisherigen Gestalt

e

ntwick-- lung vernachlässigt und der Mensch dabei vera len worden. Die e

und von der vor 1939 verschieden sein. Es sei eine ganz neue Lt ia es im Werden, mit großen Veränderungen und Wandlungen für das Ganze, aber auch sür den einzelnen und für jeden Betrieb, der neu-gewogen werden würde. Nichts sei daher notwendiger als Phantasie und Anpassungsvermögen. Die Ge- T der neuen Wirtschaft werde sich aber niht durch ein reies Spiel dex Kräfte, sondern durch planvolle allmählihe Ein- stellung und ee Bied auf die neuen Ziele vollziehen. Fe mehr die Wirtschaft diese Bie erkennt, um so leichter werde für den Staat die Steuerung sein.

Für die Gestaltung der Wirtschaft nah dem Kriege zeich- nete Kehrl eine Reihe von Gesichtspunkten und Zielen auf, wie die Festigung und den weiteren Ausbau dex Wirtschaftsfreiheit [3e Notzeiten aller Art, die Folgerungen, die sich aus der Weite es Marktes, die der deutschéè und auc der europäishe Großraum bietet, industriell und verkaufsmäßig ergeben; ferner die Um- Oa im deutshen Raum selbst, die die Auflockerung der übervölfkferten Gebiete und die Besiedlung des Osténs bringt; die bei der Knappheit an Arbeitskräften erforderliche technische Ver- vollkommnung auf allen Gebieten zwecks Schaffung arbeitsparen- der Methoden und Steigerung der Qualitäten, und schließlich die Notwendigkeit außerordentlicher Sparsamkeit mit Rohstoffen und allem, was die Natur bietet.

Da selbst bei allen Anstrengungen zur größtmöglichen Be- darfsdecung im eigenen Raum dex Bedarf des europäischen Raumes mit ständig steigendem E n immer größer werde, so sei g A Spielraum sür Aus- und Stur gegenüber Rußland, Ostasien, Südamerika und auch Nord- amerika vorhanden. Nah dem Kriege werden sih weitere Mög- lichkeiten in A ergeben. . Die neuen im Zeitalter der Chemie entwidckelten Produkte werden den. Warenaustaush be- leben. Die Produkte des Vierjahresplanes werden ständiger Bestandteil unseres Exports bleiben. Die Möglichkeiten des Großraums ergeben sih aus der Größe des Marktes und der Riesenhaftigkeit des Bedarfs, der Plat tür alle läßt. Allerdings werde eine Abstimmung der Produktionsprogramme nicht nur bei den Ländern, sondern auch den Werken und F75ndustrie- gruppen notwendig sein, und jeder Betrieb werde id ein be- stimmtes Produktionsziel aufstellen und sich spezialisieren müssen. Erforderlich sei andererseits sparsamstes Umgehen mit deutscher

Gzvoßdeutsches Handwerk im Dienste des Botlkes. Reich2Bandwerötsmeifster Schramm und Neich3-

amtsleiter Seßnert vor den Handwerkern Der ITorbmark.

Schrautm und Reichsamtsleiter Sehnert vor den Kreis- leitern, Kreisobmännern, Kammerpräsidenten, Landeshandwerks- meistern und Kreishandwerksmeistern über die Aufgaben des deut- [hen Handwerks.

Jn seinen Ausführungen ging Reichshandwerksmeister Schramm u. a. von dex Feststellung aus, daß auch das Hand- werk von der freien Wirtschastsauffassung zur nationalsozialisti- hen Wirtschaft gelangt sei. Sie werde dementspreche:1d gesteuert und gelenkt, ohne daß die freie Fnitiative eines Betriebsführers dadurch eingeengt sei. Dex Unterschied gegen früher bestehe nur darin, daß alles, was initiativ geschieht, in den Dienst dexr Volks- gemeinschaft zu stellen sei. Weil das politische Programm des Nationalsozialismus sih durch besondere Kraft und Stärke aus- zeichne, sei demzufolge auch die Entwicklung des Wirtschaftslebens mit durhschlagender Dynamik erfolgt. Dank derx nationalsozialisti- schen Ausrichtung sei das Handwerk wieder zu seinen Eigenwerten urüdckgekehrt. Unsere Sorge müsse es bleiben, daß das Handwerk Hr alle Zukunft auch in seinem Wirtschaftsleben aufs innigste mit dem Nationalsozialièmus verbunden bleibe. Heute existieren rund 200: handwerkliche Berufe nebeneinander, die in 52 Reichs- innungsverbänden zusammengeshlossen sind. Durch einen ent- sprechenden Ausbau des Genossenschaftswesens und besondere Arbeitsgemeinschaften konnte es das Handwerk erreichen, auch Großausträge zur Abwicklung zu bringen. Aus der gegebenen Wirtschaftsdynamik wachsen uns bestimmte soziale Aufgaben von felbst zu. Besonderes Augenmerk gelte, so sagte der Reich8hand- werksmeister u. a., der Erziehung der Jugend. Weiter sei es eine besondere Aufgabe des Handiwerks in der Deutschen Avbeitsfront, den. sozialen Gemeinschaftsgedanken im Handwerk vorwärtszu- treiben. Unsere Sorge gelte aber niht nur der handwerklichen ae sondern auch dem Alter. Wenn es heute auch nur möglich ei, einigen tausend älteren Handwerkern mit einem bestheidenen Monatsbeitra( Beau nagen so bedeute das auch nux einen be- scheidenen Mang: ulturell gesehen sei es oberste Pflicht des Handwerks, daß der Mensch sih wieder von Schönheit umgeben sieht und daß er das shöne Heim und die gute Werkstatt ebenso empfindet wie die unverdorbene Landschaft. Sehr vie]seitig könne das Handwerk dazu beitragen, den. Sinn des Schönen allerorten zu pflegen und zu vertiefen, fei es mit seinex Mitarbeit an der Ge- staltung von Bauernhöfen, bei seiner Betätigung am neuen Woh-

Wirtschaft des Auslandes.

Englands eiserne Goldreserve aufgebraucht. SZwangs8maßnahmen zur Aufstoekung neuer

Vorräte gefordert.

Genf, 14. Dezember. m englishen Unterhaus hielt der Abgeordnete Davies eine Rede, die in allen E ien Teilen nux stark. verstümmelt oder verkürzt von der englischen Presse wiedergegeben wird. Ex machte dabei Enthüllungen, wonach England shon in gefährlihem Grad auf seine Notvorräte an Gold und Devisen guraage riffen habe. Diese eiserne Reserve sei in Höhe von 600 Mill. Pfund Sterling im bisherigen Ver- lauf des Krieges bereits aufgebrauht worden. England müsse „unbedingt zur Aufstokung neuer Vorräte kommen, und die Re- gierung dürfe nicht mehr vor Zwangsmaßnahmen zurückschrecken.

Ieuer Verrechnungsverkehr zwischen Belgien

und Bulgarien eingerichtet. he 16. Dezember. Das Verordnungsblatt des Militär- befehlshabers für Belgien und Nordfrankreih enthält eine Be- ; kanntmachung übex die Einrichtung. eines neuen Verrehnungs- verkehrs zwi Sai Belgien und Bulgarien. Das ZahlungZ3abkom- men zwischen Belgien und Bulgarien vom 1, November 1936 wird : rüdckwirkend vom 14. Oktober 1940 R Die Abwicklung _ des Verrechnungsverkehrs erfolgt in Lan in a über die Emissionsbank in Brüssel und în Bulgarien über die Bul- aae Nationalbank. Schuldner in Belgien zahlen die geschul- eten Beträge bei He im Wege der deutsG-belgischen Zah- lungsregelung dur Seen eing, er N in Brüssel auf das Reichsmarkkonto C der Belgischen Nationalbank bei derx Deutschen Verrechnungskasse, Berlin, ein. Schuldner in Bul- garien ‘zahlen die geshuldeten Beträge bei Fälligkeit durch Ver- mittlung der Bulgarishen Nationalbank auf das Reichsmark- Sonderkonto C der Bulgarischen Nationalbank bei der Deutschen Verrechnungskasse ein.

Zugoslawiens Aan Se eOs auch im Oktober auf Höchststand.

Belgrad, 14. Dezember. Die jugoslawische Kohlenerzeugung

zei auch in diesem Fahre von Monat zu Monat pugenommen,

ie betrug im Monat Juli dieses Jahres 612 800 t, 1m August

616 180 t und im September 6 1 800 t. Der Monat Oktober er-

ab eine Rekordgewinnuntg von 677 382 t, die somit gegenüber Vktober 19389 um 109000 t höher lag.

t D 5 E A A E E P A N E E:

In der Gauhauptstadt Kiel sprachen Reichshandwerksmeister

Genehmigung zur

Arbeitskraft. Vi deutschen Großraum werde der deutsche Arbeitec nur noch für hohwertige und damit bestbezahlte, höchsten Lebens standard ermöglichende ‘Arbeit eingeseßt werden dürfen.

Die Umschichtung im deutshen Lebensraum, die Besiedes lung des Ostens und die noch nicht abgeschlossene Eingliederun insbesondere der Ostmark und des Sudetengaus, wie überhau die Wiedergewinnung des gesamten Ostraums bezeihnete Präsis dent Kehrl als einé große und wichtige Aufgabe des ganzen deutschen Volkes, deren Erfüllung der Mithilfe aller bedürfe, Technische Vervollkommnung, die auch zur Beseitigung über- altexter Betriebe führe, die niht an der stücmishen technischen Aufwärtsbewegung teilgenommen haben, und die sparsamste Bewirtschaftung der Rohstoffe behandelte Kehrl besonders ein- gehend. Jeder Raubbau an Rohstoffen müsse vermieden werden, und es sei notwendig, die Abgänge zu verwerten und dem Kreiss lauf des Nohstoffs Aufmerksamkeit zu widmen. Das wichtigste „aber sei für unser Zeitalter der Chemie die Entwicklung neuex Roh- und Werkstoffe, an deren Anfang wir erst ständen, Sie seien niht kciegsabhängige Produfte, sondern hätten ihré große Zukunft. Abschließend stellte Präsident Kehrl fest, daß der Eins say von Energie und Kraft zur Schaffung einer neuéën Wirts [haft und einer neuen industriellen Welt niht Selbstzweck, son- dern Voraussezung für die Schaffung eines höheren Lebenss standards des deutschen Volkes und ganz Eurcpas sei,

Sodann behandelte Staatsrat Reinhart Fragen der Preiss politik und richiete an die veraniwortltichen Leiter der Jndaustries und Handelskammern einen ernsten Apvyell, darauf zu achten, daß die Betriebe der einzelnen Bezirke sih der Verantwortung in der gegentvärtigen Kriegszeit bewußt sind und die Preiss vorschriften- genauestens beachten. Er wies darauf hin, daß es von jeher zu den vornehmsten Pflichten dex Fndustrie- und Handelskammern gehört habe, ihr Gutachten nach allgemeins wirtschaftlichen Grundsäßen zu “erstatten und einen nicht vers tretbaren Eigennuß ihrer Bezirksfirmen zurückzuweisen. Zunt Scch{kluß seinex Ausführungen betonte er, daß nur durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Fndustrie- und HandelIs kammern mit den Preisbildungs- und Preisüberwachungêstellen für das Gesamtziel der Preispolitik, und damit auch für die Volkswirtschaft, das Beste erreiht werden kann.

S C R R lr E T R L A Eta E E Tr L Ie L R B

nungsbauprogramm und bei der Hereinnahme bei Arbeitsaufs trägen der Wehrmacht.

Reichsamtsleiter Sehnert, der für das Handwerk in dex Deutschen Arbeitsfront sprach, wies u. a. auf die sozialen Maßà nahmen, so auf die Bildung der Sozialgewerke hin, die heute schon aus dem Handwerk niht mehx hinwegzudenken seien. Auf diesent Gebiet der sozialen Selbstverantwortung im Handwerk werde noch weitere beträchtlihe Fortschritte erzielt werden, Zunächst müsse das Handwerk, so sagte er u.a. weiter, die meisterlihe Wers arbeit als Fundament erkennen. Es müsse weiterhin bodenständig durch seine eigene Familie werden. Es müsse sich in genügendem Maße der Technik bedienen und habe wiederum jede Zwergwirke haft aus seinen Reihen zu entfernen. Die praktishe Verwirk lihung der Nahwuchslenkung sei im „handwerklihen Lehrbetrieh® zu erblicken. Der Meistertitel an sich stelle noch kein Privileg dar, auf jeden Fall au Lehrlinge erziehen zu können. Es werde dafüt gesorgt werden, daß tatsählich nur die- besten Betriebe Lehrlinge erhalten, und daß etwa alle vier Jahre erneut geprüft wird, ob ein als Lehrbetrieb anerkannter Betrieb dieses Prädikat auch weiterhin behalten darf.

An Stelle der befeitigten Ærbeitslofiakeit im Generalgouvernement sezt bereits Ærbeiters mange!.

Krakau, 14. Dezember. Hier fand eine Temuna der Leitex der Abteilungen „Arbeit“ bei dem Chef der DistriÏïte und des Leiter der Arbeitsämter statt. Fn dieser Tagung wurde eint Rückblick auf das Arbeitssahr 1940 gegeben. Von den 20 Ars beitsämtern mit ihren 76 Nebenstellen find bis Ende Septembey 1940 340 000 polnische Arbeitskräfte, und zwar landwirtshaftlihèé wie gewerbliche Arbeitskräfte in das Reich vermittelt N Die îm früheren polnishen Staat S Arbeitslosigket ist angesihts der Fülle der dem Generalgouvernement gestellte Aufgaben auf dem Gebiete der T Wirtschaft, de Straßenbaues, der Forstwirtschaft, der verschiedenen großanges

legten L und nts seratante niht

nur nahezu restlos vershwunden, sondern es - fehlt bereits in vershiedenen Zweigen an Fahkräften; die Arbeitsämter haben daher bereits Schulungs8werkstätten für Metallfachkräfte und ähnliche Sensen eingerihtet. Für das Jahr 1941 ist diE Umschulung und Ausbilbung weiterèr Arbeitskräfte, die Einu R einer Arbeitskarte, eine noch weitere Vergrößerung dég ozialen Betreuung sowie Ausbau des A Und Sieds lungswesens unter den vöordringlihsten Aufgaben der Arbeits§-

ämter vorgesehen.

H O Ä

Devifsenbewirtschaftung.

Beschlagnahme und Verfallserklärung von Vermögenswerten im Ausbüraerungs- verfahren z Freigabe von beschlagnahmten

Vermögens8werten.

Unter S des aufgehobenen Runderlasfes A ] D.St. R. St. hat der Reichswirtschaftsminister im Runderla 107/40 D. St. R. St. angeordnet: Zwecks En ï über die bisherigen Bestimmungen hinaus eine devisenrech lih Verfügung über einem Devisenausländer ges Me ermögenswerte auch dann nit S , wenn diess

erte im Zuge des Ausbürgerungsverfahrens ag t und von dem für die Durhsührung von VermögensbeschGlage nahmen und De Ino allein zuständigen Finanzamt

Moabit-West in Berlin freigegeben wurden. e N e T a A E N S L A a)

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deuts9g Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B," am 16. Dezember auf 74,00 K. (am 14. Dezember auf 74,00 Ra) für 100 kg. Berichte von auswärtigen Devisen- und

___ Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 14. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam UmrechnungIs Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berltt —,—, Zürich 578,90 G, 580,10 B, Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 S, 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236.00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Pari 49,95 G, 50,05 B, Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrä 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B.. Athen 20,58 G., 20,62 B,

Budapest, 14. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam —,—, Berlin 136,20, Bukarest 3,423, London 13,95, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,— Prag 13,62, Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slowakei 11/86.

London, 16. Dezember. (D. N. B.) New York 402,50—403,50 Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montre 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,— Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockho 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,90—17,1 Rio de Janeiro (inoffiz.) ——, Schanghai —,—