vember 1940) zu berechnenden Gebühren werden bis auf iveiteres nicht erhoben. Den Zeitpunkt, von dem ab Gebühren erhoben wer- den, gebe ih noch bekannt. Berlin, den 14. Dezember 1940. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. t Dr. Ruoff.
Steunte Befanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezirks-Ledergroßhändler) vom 16. Dezember 1940.
Auf Grund des § 3 Absaß’ 1 der Anordnung 81 der Reichs\telle für Lederwirtschaft vom 31. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 127 vom 3. Funi 1940) wird bestimmt:
Die Firma Dudenhöffer & Pres, Ledergroßhand- lung, bisher in Schweßingen, jeßt Pirmasens 3, Kaiserstraße 1, wird unter Aufhebung ihrer Ein- seßung im Wehrkreis VII als Bezirks-Ledergroß- händler für den Wehrkreis XII eingeseßt.
Berlin, den 16. Dezember 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Stei. *
norcönung 98 der Reichsstelle für Leder\wirtschaft (Bewirtschaftung der Lederabsälle) vom 13. Dezember 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- ftellen zur ebenda und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August- 1989 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für Altmaterialverwertung ange- ordnet:
S1
(Begriffsbestimmung)
(1) Lederabfälle im Sinne dieser Anordnung sind die Waren dex Nrn. 569 a und 569 b des Statistischen Waren- verzeichnisses [569 a: Abfalleder aller Art, noch als Leder ver- wendbar; 569 b: Abgenuzte Lederstücke und -waren sotvie sonstige Lederabfälle (auch gemahlen), sofern ihre Benußung als Leder odex zu Lederwaren nah threr Beschaffenheit aus- geschlossen ist]. e : (2) Waren der Nr. 545 e des Statistishen Warenver-
eichnisses (Kopf-, Hals8-, Bauchteile und Klauen jowie Roß- {bilder ohne Rücksicht auf das Eigengewicht des Stückes) sind dagegen nicht Lederabfälle im Sinne dieser Anordnung.
S2 (Noch als Leder verwendbare Abfälle)
Handelsbetriebe dürfen Lederabfälle der Nr. 569 a von Betrieben, in denen die Abfälle angefallen sind (Anfall- betrieben), nur beziehen, wenn sie im Fahre 1938 wenigstens 5000 kg solcher Lederabfälle bezogen und hierüber der Reichs- stelle für Lederwirtschast bis zum 1. Februar 1941 eine Er- klärung abgegeben haben.
83
(Nicht mehr als Leder oder zu Lederwaren verwendbavre Abfälle)
(1) Lieferung und Erwerb von Chromfalzspänen und Chromoberlederabfällen sind nux mit Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zulässig. Der Lieferant dieser Lederabfälle muß die ihm von seinem Abnehmer übergebenen Einkaufsscheine oder Erklärungen darüber, daß der Abnehmer auf Grund einer allgemeinen Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft berechtigt ist, die betreffenden Mengen und Arten dieser Lederabfälle einzukaufen, innerhalb von fünf Tagen nach der Lieferung an die Reichsstelle für Lederwirt- schaft unter Angabe von Menge, Art und Preis für je 100 kg der gelieferten Lederabfälle einreichen. *
(2) Die Verarbeitung von Lederabfällen der Nr. 569 þ des Statistischen Warenverzeichnisses bedarf der Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft. Die Anträge sind bei der für den Verarbeiter zuständigen Wirtschaftsgruppe oder der von dieser Wirtschaftsgruppe beauftragten Stelle unter Án-
abe der monatlich zu verarbeitenden Mengen und Arten sowie des Verwendungszweckes der Lederabfälle zu stellen. Die Wirtschaftsgruppe hat die Anträge mit ihrer Stellungnahme an die Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin-Charlotten- burg 2, Knesebeckstraße 78, weiterzuleiten. i (3) Die Verarbeiter von Lederabfällen der Nr. 569 b des Statistischen Warenverzeichnisses müssen bis zum 10. Tage jeden Monats, erstmalig bis zum 10. Fanuar 1941, der Reichs\telle. für Lederwirtschaft auf einem besonderen Vor- druck Meldungen über die im Vormonat bei ihnen ange- fallenen, von ihnen eingekauften, verarbeiteten und bei ihnen vorrätigen Lederabfälle erstatten.
84 (Vernichtung von Lederabfällen)
Lederabfälle dürfen nur mit Genehmigung der Wirt- schaftsgruppe Lederindustrie vernichtet werden. Die Genehmi- gung ist nicht erforderlih, wenn der Anfall weniger als 100 kg monatlich beträgt. :
85 (Durchführungs- und Ausnahmebestimmungen)
Die Reichsstelle für Lederwirtschaft trifft die für Durch-
Vet dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen; sie ann den Verkehr mit Lederabfällen im Einzelfall abweichend von den Vorschriften dieser Anordnung regeln.
86. (Uebergangsbestimmungen)
& 1 Nr. 5 der Anordnung 55 der Reichsstelle für Leder- wirtschaft (Beschlagnahme und Verarbeitungsanweisungen) vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204) und die Ausnahmegenehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft B 27/9, 39 vom - 22. Sep- tember 1939 werden aufgehoben. Sonstige von der Reichs-
stelle für Lederwirtschaft auf Grund von § 3 der Anordnung 55 bisher erteilte Genehmigungen für -Lederabfälle, die nach 5 Abs. 1 und 2 dieser Anordnung weiterhin erforderlich sind,
bleiben in Kraft.
8ST
(Strafbestimmungen)
RNeichs8- und Staatsanzeiger Nr. 296 vom 17. Dezember 1940. S. 2
3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu f
ihrer Durchführung erla
enen Bestimmungen werden nah
den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft.
Diese Anordnung tritt am 1.
88. (Fnkrafttreten)
anuar
1941 in Kraft; sie
e auch in den eingegliéderten Ostgebieten und in den Ge- ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 13. Dezember 1940. Dex Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
M- d. F. d. G. b.: Heim
ev.
_Michtamtliches.
Deutsches Reich.
L. Stand der Reichsschuld.
Bezeichnung der Schuld
e
Betrag (in Mill. K.)
am 30. 6, 40 | 30. 9. 40
o Ao R
pi bmi O O.
pi D
-4% Schazanweisungen des Deut-
A. Fundierte Schuld,
a) Auf Reichsmark lautende Sw{huld:
4% Schaßtanweisungen des Deut- schen Reichs von 1940, Folge VI 4% Schazanweisungen des Deut- schen Reichs von 1940, Folge V 4% Schazanweisungen des Deut- schen Reichs von 1940, Folge TV 4% Schazanweisungen des Deut- schen Reichs von 1940, Folge III 4% Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1940, Folge IT
schen Reichs von 1940, Folge T.
4% Anleihe des Deutschen Reichs von 1940
43 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1940
43 % Anleihe des Deutschen Reichs
Desgl., Zweite Ausgabe
4} % Schaganweisungen des Deut- schen Reichs von 1939
43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge
43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Dritte Folge
4% Schazanweisungen des Deut- schen Reichs von 1938
4} % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs- von 1938, Zweite Folge
4} % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge
43 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1938 L S
Desgl., Zweite Ausgabe . . .
44 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Dritte Folge
43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Zweite Folge
43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge ‘
41 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1937 N os
Schuldbuchforderungena, eingetragen auf Grund von § 65 des Gesehes ge Regelung der landwirtschast- ichen Schuldverhältnisse. .….. . «
43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritie Folge s
43 % auslosbare Schayanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Zweite Folge
ä % Schuldscheindarlehn von 1936 % Schazanweisungen des Deut- hen Reichs von 1936 ;
4} % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs voii 19835 . .
4 % Schuldscheindarlehn von 1935
44 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1935 .
Desgl., Zweite Ausgabe . . . „
43 % Schazantweisungen des Deut- hen Reichs von 1935 ; . # 5
4% Schazanweisungen des Deut- schen Reichs von 1935" j
4 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 K
43 % Schaßanweisungen shen Reichs von 1934 . . „
Reichs\chuldbuchforderungen f. frei- willigen Arbeitsdienst. . . . .
Reichsschuldbuchforderungen, einge- tragen auf Grund: a) des Kriegsschädenshlußgeseßes . b) der Polenshädenverordnung. «
Schuldscheindarlehn von 1928 . „ „
5% Anleihe ‘des Deutschen Reichs von 107 e E ois
Aeg des Deutschen
el . a) mit Auslosungsrechten , « « «
b) ohne Auslosungsrechte . « « »
Rentenbankdarlehn . . .
750,0 750,0 500,0 750,0 343,4 8 387,0
3 204,0 332,9
34,1 1 600,0
1 850,0 60,0
1 965,9
1 399,9 1 748,4 987,3 849,9
800,0
700,0 597,6
61,6 599,9 670,3
56,7 118,7
463,0 264,1
764,2 986,0
416,1 13,3 133,1 55,5 4,7 722,9
121,0 22,8
295,3
2 496,4 59,8
1 274,9 170,8
ain.
L : Betrag
Lfd. (in Mill. 24)
Nr. am
30. 6, 40 | 30, 9. 40
Bezeichnung der Shuld
Schuld des Reichs bei der Reichsbank : Summe a:
32 372,9
b) Auf fremde Währungen lautende Schuld
(in Millionen):
6% Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930
s 119,6 Jnternationale o /oige Anleihe des
Deutschen Reichs 193 ¡ S ee 30,8 82,9
§ . . . 1 fr. Fe. 2 365,1 L 11,0 Me 60,9 V 6s 93,5 Schwed. Kr. : 101,9 Schweiz. Fx. 76,9 Belgas 29,5 Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 § (Nennbetrag). . . 89,5 (Einlösungsbetrag zu 105% = 41,4 §)
Schweiz. Fr. « « ;
1 272,7
Schwed. Kr. « Lire . E 00S
— A Summe b: 1 269,9
Summe a: | 32 372,9 | 36 457,8 Summe der fundierten Schuld . „ „133 645,7 | 37 727,7
1, Die Umrechnung der fremden Währungen in L is zu det Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Unis rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität,
2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf eit Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge füt den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgischen, hols ländischen und deutschen Anleihebesiß wurden vom Schuldkapital abs geseßt; sie beliefen sich am 30.September 1940, ebenfalls umgerechnet z14 den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 42,2 Mill. KA für die- Jnternationale 5} %ige A des Deutschen Reichs 1930 und auf 67,5 Mill. L für die Deutsché Aeußere Anleihe von 1924.
3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen., |
B. Shwebende Schuld.
a) Zahlungsverpflihtungen ‘aus der Begebung von unverzinslichen Schaßanweisungen mit Gegen- wert und von Reichswechseln . .
b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung, von unverzinslichen Schaßanweisungen ohne Gegen- wert E) °
Kurzfristige Darlehn
Betriebskredit bei der Reichsbank . .
Summe der Zahlungsverpflichtungen Schazanweisungen zum Zwedckte von Sicherheitsleistungen usw. . . « 10,5
Summe der s{hwebenden Schuld | 22 780,1 IT. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.
21 416,3 | 26 154,5
29,4 638,6 685,3
22 769,6
1 513,0 626,2
28 323,1 10,5
— —_—_—
28 333,6
109,3 3 614,6
109,3 8 556,1
1 Anleihestock-Steuergutscheine . . 2 | NF-Steuergutscheine I . „ 1175,4 IT , . 28380,7
”»
UWUus Der Bertwatiung.
Steuerpflicht bei Wertpapierveräußerungen.
Der Reichsminister der Finanzen 14 bekannt, daß die Vev ordnung über die Nichtbesteuerung der Einkünste aus Werta papierveräußerungen vom 22. Juli 1939 (RGBl. I S. 1316) n i ch verlängert wird. Einkünfte aus Spekulations8geschäften in Wertpapieren sind ab 1941 wieder in dem früheren Umfang steuerpflihtig. S O liegen bei Wertpapieren vok wenn diese innerhalb eines Fahrs ab dem Tag der nschaffund veräußert werden.
Wirischafststeil. U Eine Warnung des Reichspreis8kommissars. Der- Reichspreiskommissar fa die Pre Geridie n angewiese in Zukunft bewußte oder grobfahrlässige Verstöße gegen Pretsä vorschriften ohne jede Nachsicht u verfolgen. Wer Waren eigennügig verschlechtert, j i; wer eigennüßig die Warenmenge verringert, .ohne die Preiss entsprehend zu ermäßigen l wer sih dur Serstelunis oder den. Vertrieb minderwertigek Ersaßwaren bereichert,
Lieferung von Waren von Gegenlieferungen abhängig macht odes sih gegenüber abhängig machen läßt, i i
wer Lieferungen verweigert oder zurückbehält, um si geld« lihe Vorteile zu ee E
wer sih an unmittelbaren oder- mittelbaren Kriegslieférungen bereichert, (
V Höchstpreise oder Höchstspannen berechnet und dadur unangemessen hohe“ Gewinne erzielt, : E
wer im Schleih- oder Schwaxzhandel . Ueberpreise fördert oder zahlt, A
wer als Vermieter oder Verpächter eine höhere als“diè g seglic zulässige Miete oder Pacht fordert, annimmt oder sich sonst n irgendeiner Weise gewähren läßt, :
wex als Mieter oder Pächter unmittelbar oder mittelbav eine höhere als die Aa Mee Miete oder Pacht zahlt,
wer sich a sonstige Weise Gewinne verschafft oder ade läßt, die nah den i en einer kriegsverpflihteten Wir d {hast als unangemessen ho bezeihnet werden müssen, wird wegen seines eigennüßigen Verhaltens sehr s bestraft E den, in besonders verwerflichen Falen nah § 4 der Zoltsschs x lingsverordnung vom 65. September 1939. _ Jn allen Fällen w Á außerdem eine etwa gewährte Ausnahmebewilligung widerrufetb Alle Gewinne und sonstigen Vorteile, die jemand \ich durch U saubere Geschäfte dex vorstehend gekennzeihneten Att verschaff werden ihm zugunsten des Reiches wieder Pra ines La zwar ohne Rücksiht auf die weitere Existenzfähigkéit seines é triebes oder Geschäftes. Wer den Kampf des deutschen olfes un sein Leben benuyt, um sich zu bereichern,
vernichtet werden.
wer Nette are odex Koppelungsgeschäfte betreibt oder dig
„ Aufgestellt, daß es einen
wird in seiner Existen) F also d
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 17. Dezember 1940. S. 3
Forstliche Arbeitstagunig in Berlin. Generalforstmeister Alpers vor Bertretern des Waldbesizes.
Fm Plenarsaal des Preußenhauses fand am Monta eine Arbeitstagung statt, an der die leitenden Beamten der Reichs- orstverwaltung und von den einzelnen Landesbauernschaften des L eihsnährstan es entsandte Vertreter des nihtstaatlihen Wald- besißes teilnahmen.
Generalforstmeister Al p ex 8s nahm dabei zu grundsäßlichen Fragen Stellung., Dur die Vereinbarung -zwishen dem Reichs- forstmeister und dem Reichsbauernführer und Reichsernährungs- minister Darré, so führte er u. a. aus, wurde für die während der Kriegszeit zu lösenden wichtigen Aufgaben der gesamte forst- lihe Apparat des Reichsnährstandes dem Reichsforstmeister zur Verfügung gestellt. Dadurh war es möglich, die Geschlossenheit der gesamten forstlihen Arbeit gerade jeßt im Kriege sicherzu- stellen. Nicht nur - in der betriebswirtschaftlihen Lenkung der staatlichen Forsten setzte dié intensive Arbeit des Reichsforst- meisters ein, sondern auch in der fahlihen Hilfe und in der wirtshaftlihen Verbesserung des privaten Waldbesißes, der ein notwendiges und nicht zu entbehrendes Glied der a ai deut- hen Forstwirtschaft ist. Gerade bei der besonderen Bedeutung des privaten Waldbesißes muß dieser in seinen geschihtlih ge- wordenen Eigentumsformen mit seinen speziellen Aufgaben er- halten werden. Dieser Grundsay beherrscht die Einstellung des Reichsforstmeisters gegenüber dem privaten Waldbesiß Genexal- forstmeister Alpers gab abschließend einen Ueberblick über die Leistungen des gesamten deutschen Waldes seit 1934.
Der Vertreter des Reichsnährstandes, Hauptabteilungsleiter Dr. Brummenbaum, hob hervor, daß den gesamten Privat- waldbesiß die Einstellung des Reichsforstmeisters als Vertreter der Forsthoheit dem Privatwald gegenüber mit großer Befrie- digung erfülle. Er l überzeugt, daß auch in Zukunft sowohl die forstlihe Organijation des Reichsnährstandes als auch jeder einzelne Waldbesizer in voller Erkenntnis der volkspolitishen Not- wendigkeit es als selbstverständlihe Pflicht betrahten werden, an der - überragenden und vordringlihen Aufgabe der Versorgung der deutshen Wirtschaft mit dem Rohstoff Holz zu ihrem Teil mit aller Kraft mitzuarbeiten.
Die Tagung gab den .leitéènden deutshen Forstbeamten und den führenden Persönlichkeiten -des Privatwaldbesißes die Grund- lage für die kommende gemeinsame Arbeit im gesamten deutschen Wald unter einheitlihen Richtlinien.
Zweite Kriegserzeugungs8fchlacht macht uns i noch blockadefester. Zur Nundfunkrede des Reichsbauernführers.
_Am Sonnabend hat der Reichsbauernführer und Reichs- minister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther Darré, mit einer großen Rede, die über alle deutshen Sender verbreitet wurde und die das Landvolk in allen Gauen des Großdeutschen Reiches, z. T. im Gemeinschaftsempfang, gehört hat, die zweite KriegSerzeugungsshlacht eröffnet, Die Tatsache, daß die. zweite Erzeugungsschlaht im Kriege keine neuen Parolen enthält, son- dern daß es auch diesmal gilt, nach den bewährten Leitsäßen zu wirtschaften, ist als Beweis für die Stetigkeit und Folge- richtigkeit. der nationalsozialistishen Agrarpolitik zu werten. Von Erzeugungsshlacht zu Erzeugungsshlacht wurde die Leistung ge- steigert, so daß schließlich der Grad der Selbstversorgung auf 83 bis 85 v. H. gesteigert werden konnte, während er vor dex Macht- übernahme gerade etwas über 60 v. H. bétragen hatte.
__ Zivei Leitsäße waren es, die der Reichsbauernführer jeßt in seiner “Rede besonders hervorhob. Steigerung der Erträge des Hackfruchtbaues, der nicht allein Hauptträger unserer Ernährung sondern auch die Grundlage für unsere Fleishversorgung ist, und Sicherung des planvollen Futterbaues, um so die Leistungsfähig- keit unserer Vichhaltung aufrehtzuerhalten und damit den Sieg in der Milcherzeugungsshlacht zu gewährleisten. Dem deutschen
Landvolk wurde auch vom Reichsbauernführer gleichzeitig der Weg gewiesen, wie es diese Aufgaben am besten lösen kann, nämlih durch Pflege und Gesunderhaltung des Bodens und durch regelmäßigen Saatgutwechsel. :
Es wäre aber grundfalsch, wenn man annehmen wollte, daß die zweite Kriegserzeugungsshlaht nur das deutshe Landvolk [ER angehen würde. Die Leistung, die der deutshe Bauer und ie deutshe Bäuerin, die oft die ganze Last zu tragen hatte, ebevrso wie der deutshe Landarbeiter und alle sonstigen Arbeits- kräfte geleistet haben, sind für den Volksgenossen in der Stadt eine Verpflichtung, sparsam und haushälterisch mit allen Nah- rungsgütecn umzugehen. Besonders gilt es, die Nahrungsmittel so zu verwerten, daß au alle Nährstoffe erhalten bleiben und uns zugute kommen. Außerdem ist es auch notwendig, daß das Land die Arbeitskräfte deutshen Blutes bekommt, die es zur Be- wältigung seiner großen Aufgaben benötigt, bejonders, daß die deutshe Landwirtschaft genügend Nahwuchs erhält. Was die Arbeit des deutshen Bauern für uns bedeutet, das hat der Führer in seiner Rede vor den deutschen Rüstungsarbeitern aus- gesprochen. Sie sind es nah seinen Worten gewesen, die gemein- sam mit dem deutshen Arbeiter die Vorausseßung für den Auf- bau unserer Rüstung geschaffen haben. „Die zwei haben es mir ermöglicht, diesen Kampf vorzubereiten, rüstungsmäßig die Vor- ausseßzungen zum Standhalten zu schaffen. Und die zwei schaffen mix auh die Möglichkeit, den Krieg, ganz gleichgültig, wie lange er dauern sollte, durchzuführen.“ Die zweite Kriegserzeugungs- {lat aber, die der Reihsbauernführer jeut eröffnet hat, wird genau solch Sieg werden, wie es die ersten Erzeugungsshlach- ten waren, sie wird Deutschland noch- blockadefester machen; denn die nationalsozialistishe Agrarpolitik hat aus dem Weltkriege die einzig richtige Lehre gezogen, daß nur der Herr seiner politischen Entschlüsse ist, der den Brotkorb des Volkes in. eigener Hand hat.
Beiratsfizung der WirtschaftSgruppe Vermittlergewerbe.
Die Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe hielt am 16. De- zember 1940 in Berlin eine erweiterte Beiratssizung ab, an der neben Vertretern des Reichswirtschaftsministeriums, der Reichs- wictschaftskammer und der Reichsgruppe Handel auch die Leiter der bezirklihen Gliederungen der Wirtschaftsgruppe teilnahmen. Der Leiter der Wirtschoftsgruppe, Franz Kersting, Köln, fennzeihnete Arbeit und Aufgaben der hier zusammengeschlossenen Kaufmannsberufe: Handelsvectreter und Handelsmakler, Versiche- rungsvertreter und Versiherungsmakler, Grundstücks- und Hypo- thekenmakler, Versteigerer, Versandvertreter, Anzeigenvertretet. Das Gemeinsame dieser Berufe sei in der für sie alle geltenden volkswirtschaftlichen® Stellung und der gleichen betriebswirtschaft- lichen Vorausseßung zu sehen, der sie nur- durch täglichen persön- lichen Einsaß gerecht werden könnten: Bindeglied zwischen den Wirtschafts\stufen zu sein. Die Schilderung der Leistungen der Mitglieder und ihrer Bewährung in der Kriegswirtschaft klang in einem Bekenntnis aus für die Kaufmannsinitiative und die auf Selbstverantwortung und Risikobereitschaft aufgebaute Arbeit des deutschen Kaufmanns in der verpflihteten Wirtschaft. Die Er-
- fahrung der Wirtschaft in Krieg und Frieden zeige, daß für den
Warenweg vom Erzeuger zum Verbraucher Betreuung und Dienst- leistungen dieser Berufsgruppen unentbehrlich sind, gleichgültig, ob die Leistungen der Berufe von der volkswirtschaftlihen Seite oder vom Kostenstandpunkt aus betrachtet würden.
Der Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe Handel, Ohlen- doxrf, sprach über die Gesamtlage des deutschen Handels und- die Verpflichtung, die Leistungen und Standorte seiner Betriebe nach den Bedürfnissen des deutshen Volkes zu rihten. Er unterstrih hierbei die treuhänderische, vermittelnde Funktion dieser Kaufleute
der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe. — Bei der Erstattung
des Geschäftsberichtes seitens der Geschäftsführung wurde zum Ausdruck gebracht, daß Verwaltungszusammenfassung und Ausbau der bezirklichen Gliederungen die wichtigsten organisatorishen Auf- gaben der Gruppe sind, um ihre Gliederungen zu entlasten und die Betreuung der Mitglieder zu verstärken.
Wirtschaft des Nuslandes. Die italienisch-slowakischen Handelsvertrags-
verhandlungen.
Rom, 16. Dezember. Die slowakishe Handelsdelegation führt fegempartia nen mit der italienishen Regierung in
om durch. Die Hauptaufgabe ist, den bestehenden modus vivendi dur ) ein Handels8abkommen u erseyen. Die Slowakei hat für Jtalien besonders als Holilieterant große Bedeutung.
Die Kontrolle der nationalwichtigen Fundustrie- zweige in Spanien. y
, Madrid, 16. Dezember. Durch die Erklärung gewisser. Jndu- strien als nationalwichtig hät sich der a Staat die Möglich- keit geschaffen, auf die Entwicklung dieser Wirtschaftsgruppen einen direkten Einfuß auszuüben, zu deren Kontrolle gewisse Abgeordnete in die Aufsichtsräte der betreffenden Werke eiae werden. Nach einer neuen Vexfügung vom 9. 11. 1940, die im „Boletin Oficial“ veröffentlicht ist, dürsen diese Abgeordneten, ‘denen auf Grund ihrer Funktionen häufig Einblick in die Sobrilationsceheinmisse figeben werden muß, in Zukunft erst nah Ablauf von mindestens ünf Jahren, nah Beendigung ihrex Kontrollzeit in der betreffen- den Industrie persönliche Beteiligungen in ähnlihen Fndustrien aufnehmen. Das gleiche gilt. natürlih auch für die Dauer ihrer Kontrollfunktion innerhalb dex betreffenden Fndustriegruppe.
Englands Käufe in der Türkei wandern mangels Verschiffungs8gelegenHeiten in die . Lagerhäufer.
Jn einer weltwirtschaftlihen Wochenübersiht hat der Lon- er Rundfunk von dem neulih zwischen der Tiki 'und. Groß- rtannien abgéschlossenen Finanzabkommen . die Behauptung erheblich verstärkten Warenstrom in veiden Richtungen vorsehe. Fast zugleih wird aber. auch aus Jstanbul berichtet, in welcher Weile sih der von den Londoner eit P Eategen gesehene Warenstrom vollzieht. Vor einiger E haben die ngländer in der Türkei 5000 t Rosinen und | 00 t Feigen E die man inzwischen, da keinerlei Ver- hiffungsmö lihteiten bestehen, in einem Messepalast in Jzmir die elagert hat. Für die türkischen Firmen wird im Hinblick auf O britishen Gepflogenheiten nunmehr die Frage der Lager- qume immer dringlihex, und es e sogar Fhas ‘vielfah die ouds erörtert. werden, ob es überhaupt zweckmäßig sei, noch g eiter derartige Verkäuse an England zu tätigen, we l badi die Argerhäuser in der Türkei auf unabsehbare Zeit versperrt würden. h ererseits wird es in den türkischen Ae als ein e reulicher Zustand empfunden, daß die britischen. Käufe (alt i fei mit den anfallenden Zinszahlungen für die früher der Uet gewährten engen Anleihen finanziert werden und damit er Türkei keine Devisen bringen.
4 Spindeln — noch „ist aber möglich, daß eine Anzahl kleiner Ge _F-großen Firmen übernommen wird, so M sich die Zahl von
Kongzentration der japanischen Baumwoll- spinnerei.
Tokio, 16. Dezember. Jm Rationalisierungskomitee der ja- pariGen Laune der Baumwollspinnereien ist ein Plan zur ildung von 10 Blocks von je 1 Million Spindeln ausgearbeitet worden. Gegenwärtig sind in der Vereinigung 77 Gesellshaften mit 11,4 Mill, Men usammen Aw Die großen Ge- sellschaften Toyo (1,58 Mill. Ae n), Dai Ros (0,94 Mill. Spindeln), A (1,0 Mill. Spindeln) und Kureha (0,81 Mill. Spindeln) sollen eigene Blocks bilden, während die übrigen Gesellschaften in 6 Blocks zusammengefaßt werden. Dabei be- steht die Möglichkeit, entweder jeweils eine Vereinigung zu bilden oder sich zu einer Gesellshaft zu fusionieren. Die Aufgaben der Blocks sollen sein: gemeinsamer Kauf von Rohmaterial ge- meinsamer Verkauf der Erzeugnisse, Leitung der Erzeugung, Besserung dexr Technik, gemeinsamer Kauf der Maschinerte. Die 10 Blocks sollen zu einem Rat zusammentreten, der die gemein- samen Fragen behandeln soll.
Diescx Vorschlag des Rationalisierungskomitees ist von der Voliversammlung der Spinner angenommen und die Blockbildung innerhalb von 3 Monaten beschlossen worden. Jeder Block soll jedoh nur ‘aus 500 000 Spindeln bestehen, um so das Ueber- gewicht der "Singen etwas zu verringern. Ueber mehr als 500 000 Spindeln verfügen 7 Gesellschaften. * Neben . diesen 7 BVloks der. großen dürften sich — nah der * Gesamtzahl der 10 Blocks der kleinen Ge Geell bilden. Es ellshasten von den
10 Blocks der kleinen Gesellschaften vermindert.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
©Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ f fn es O. auf 74,00 RA (am 16. Dezember auf 74,00. R.4) } g.
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
i vom 17. Dezember 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,
99 9% in Blöten d 0-0 0.80 E V Walz- oder Drahtbarren Metinidel 08 A E Antimon-Negulus « Le N —_ ü
35,50—38,50 ; Ï ; fein
133 BA für 100 kg
Feinsilber «oooooo °
S, Berliner Börse vom 16. Dezember.
Die Aktienmäntte lagen in der neuen Woche bei Festsezung der ersten Kurse überwiegend etwas s{chwächer. Die Umsäßs waren nach wie vor verhaältnismäßig klein. Bei der geringen Aufnahmeneigung fand das an sich mäßige Angebot zumeist nus zu niedrigeren Kursen Aufnahme.
Von Montanen gaben Buderus %, Rheinstahl 24 und Vera einigte Stahlwerke s % her. Hoesch stiegen um 4 und Harpenes um 1/2%. Braunkohlenwerte lagen stärker gedrückt. Deutsché Erdöl büßten 1, Rheinebraun 14 und Flse-Bergbau 21/2 % eine Leopoldgrube, die aus\chließlich Bezugsreht gehandelt wurdenz lagen um etwa 4 % niedriger. Bei den Kaliwerten ermäßigte sih Salzdetfurth um 1/2 und Wintershall um 4%. Fn dex chemischen Gruppe fielen v. Heyden und Rütgers durch Steige rungen von 21/2 bzw. 3% auf. Farben gaben % und Gold« s{chmidt 2% her. Fn Elektro- und Versorgungoswerten blieb das Geschäft sehr ruhig. Zu erwähnen sind Gesfürel und Siemens mit je — !/2, Rheag, RWE und Schlesishe Gas mit je — 1 %. Bet den Autowerten verloren BMW und Daimler je !/2%. Von Maschinenbaufabriken gewannen Demag 4 ?%5. Höher lagen ferner noch von Bauwerten Berger mit + !/2, von Zellstoffaktien Aschaffenburger mit + 14 % und von Braueretianteilen Dorts munder Union mit + 1!/2 %. Süddeutsche Zucker stiegen um 3/4 %»y Jm leßtgenannten Ausmaße schwächer tendier:en Gebr. Fung hans, außerdem verloren Feldmühle 1 %.
Jm Verlauf bröckelten die Kurse am Aktie1markt als Folgs des Uberaus ruhigen Geschäfts meist weiter leiht ab. Farben und Siemens-Stämme ermäßigten sich um je !'2%, AEG um 1, Dau um 11/2%. Vereinzelt konnte man auch Erholungent eobachten, so bei BMW und Feldmühle, die den Anfangskurs um je 3/1 % überschritten.
Am Börsenschluß waren am Aktienmarkt kaum besonders Veränderungen festzustellen. Soweit Notierungen erfolgten, lagen sie eher unter den Verlaufskursen. Farben .hlossen mit 19654, Rheinmetall Borsig gaben gegen den ersten Kurs um 4 % nah, während Braubank 1 % hoher aus dem Lerkehr gingen. Reichsaltbesiß konnten sich wieder auf 15314 erholen.
Am Kassamarkt gaben von Bankaktien Handelsgesellshaft um 1/2 % nah, während Deutsche Bank und Dresdner Bank im gleihen Ausmaß höher ankamen und Commerzbank "% % ges wannen. Bei den Hypothekenbanken verloren Dt. Hyp. 1, wähs- rend Meininger Hyp. 1!/2% gewannen. Sehr fest lagen wiedex Schiffahrtswerte. Hapag und Nordlloyd mußten repartiert weL- den, wobei erstere 314, leßtere 4% gewannen. Hamburg Süd und Hansa Dampf stiegen um 11/2 bzw. 1/2%. Bahnwerte hatten bei kleinem Umsay kaum nennenswerte Kursbewegungen zu vers zeihnen. Von FJndustrieaktien sind Bürgexl. Brauhaus bei Repartierung mit +5 und Lindner mit + 3, dagegen Schles, A-Gas mit +7 gegen leßte Notiz am 21, 11. und Rathgeber Waggon- mit + 4% hervorzuheben. Von Kolonialanteilen büßten Doag 1 % ein. Steuergutscheine T und Il notierten wie am Vortag.
Von variablen Renten notierten Reichsaltbesib 153 gegen 15314. Steuergutsheine T nannte man weiterhin 10634.
Am Kassarentenmarkt zeigte sich Nachfrage für Hypothekens pfandbriefe und Kommunalobligationen, die vereinzelt Kur3- gewinne von 4—!/2 % aufwiesen. Freundliche Verfassung hatten auch Stadtanleihen. Dekosama Il gewannen 1/2 %, während do. um 20 Pfg. nachgaben. . Die am Sonnabend neu eingeführte Deutsche Kommunal-Anleihe von 1939 unterschritten den Eins führungsfurs von 102% um 4%. Bei den Fndustricobligas tionen waren 5 ige Thyssen um 54, 41!/2%ige do. 4 % fester, Von 41/2 %igen Reichs\häben fielen 37er T. und 38er TIT. Folge mit je + 4, 38er I. dagegen mit — % % auf. 36er Reichsbahn schäße gewannen 10 Pfg.
Am Geldmarkt blieb der Saß für Blankotagesgeld mit 174 bis 21s % unverändert.
Bei der amtlihen Berliner Devisennotiecrung traten keine besonderen Veränderungen ein.
SHauptversammlungsktalender für die Zeit vom 23. bis 29, Dezember 1940.
Montag, 23. Dezember.
Berlin: Dr. Hugo Remmler A.-G., Berlin, ao., 15 Uhr,
Gronau i. W.: Spinnerei Deutschland, Gronau î. Westf., 15 Uhx,
Kassel: A.-G. für pharmazeutische Bedarfsartikel vorm. Georg Wenderoth, Kassel, 16 Uhr.
Wien: Brauerei Shwechat A.-G., Wien, 12 Uhr.
Dienstag, 24. Dezember.
Mittwoch, 25. Dezember. (1. Weihnachtsfeiertag)
Donnerstag, 26. Dezember. (2. Weihnachtsfeiertag)
Freitag, 27. Dezember.
: Sonnabend, 28. Dezember. Kiel: W. Facobsen A.-G., Kiel, 12 Uhr.
Sonntag, 29. Dezember. Wien: Martin Miller A.-G., Wien, ao., 12 Uhr.
Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärtten.
Devisen.
Prag, 16. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam Umrehnungs- Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B, Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G.,, 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B,, Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York. 24,98 G., 25,02 B." Paris 49,95 G., 50,05 B, Stockholm 594,60 G., 595,80 B, Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B.. Athen 20,58 G., 20,62 B. _ Budapest, 16. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö,] Amsterdam —,—, Berlin 136,20, Bukarest 3,424, London 13,93, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,— Prag 183,62, Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slowakei 11,86.
London, 17. Dezember. (D. N. B.) New York 402,50 —403,50 Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssek —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,90—17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai ¡—,—.
Paris, 16. Dezember: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.) j
Amsterdam, 17. Dezember. (D. N. B.) [Amilihh.} Berlin 75,28—75,43, London —,—, New York 1889, 4—188°%/,4, Paris —/—, Brüssel 30,11——30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors 3,81—3,82, Jtalien (Clearing) 9,87, Madrid —— Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —-—. i
Züri h, 16. Dezember, (D. N. B.) [11,40 Uhr. Paris 8,65 London 16,35, New York 431,00, Brüssel 69,25 nom., Mailan 21,70, Madrid 40,00, Holland 229,50 nom., Berlin ‘172,50, Lissabon 17,24, Stodholm 102,724, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom,,