1940 / 298 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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: Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1940. &. 2

(11) (neu): „Der Leiter der Betriebskrankenkasse kann Maß- nahmen zur Verhütung von Erkrankungen der ein- zelnen Kassenmitglieder treffen, insbesondere Erholungskuren gewähren oder Zuschüsse zu der- artigen Kuren geben.“

d) Familienhilfe.

Absab (1) erhält nachstehenden Zusaß: „ZU den Kindern im Sinne des § 205, Nr. 1 und 2 RVO., gehören auch die Pflegekinder, die von den Versicherten unentgeltlich verpflegt werden.“

Absay (2) Saß 2 erhält nachstehende Fassung: „Sie gewährt einen Zushuß von 70 v. H. zu den Kosten für Hilfsmittel, Stärkungs- und andere als fleine Heilmittel, höchstens jedoch 30,— RA.

Absay (4) Say 3 erhält nachstehende Fassung: „Für die übrigen Versicherten trägt sie auf die Dauer von 3 Wochen die vollen Kosten. Für weitere 10 Wochen wird ein Zuschuß von 50 v. H. der Kur- und Verpflegungskosten, mindestens aber werden die Kosten der ärztlichen Behandlung und 70 v. H. der Kosten für Arznei und kleinere Heilmittel gewährt.“

Absatz (7) (neu): „Der Leiter der Betriebskrankenkasse kann Maß- aahmen zur Verhütung von Erkrankungen der ein- elnen Familienangehörigen treffen, insbesondere Er- Solinathiten gewähren oder Zuschüsse zu derartigen Kuren geben.“

Der bisherige Absatz (7) wird Absatz (8).

, H Familiensterbegeld. 8 6 f erhält nachstehende Fassung: „Dem Mitglied wird beim Tode des Ehegatten das Zwanzigfache, beim Tode anderer pilbexsiGerter An- gehöriger das Zehnfache des Grundlohnes des Ver- sicherten als Sterbegeld gewährt.“

S8

Absatz (2) erhält nachstehenden Zusatz: „Für Weiterversicherte, die dex Versicherungspflicht nur deshalb nicht unterliegen, weil der regelmäßige Jahresarbeitsverdienst 3600,— N übersteigt, be- trägt der Beitrag 3,6 v. H, des Grundlohns.“

Absatz (3) Say 2 erhält nachstehende Fassung: „Als Zahltag wird der leßte Kalendertag eines jeden Monats festgesetzt.“

89

Der bisherige Wortlaut wird Absatz (1).

Absatz (2) (neu): „Für Weiterversicherte, die der S nur deshalb nicht unterliegen, weil der regelmäßige Fahresarbeitsverdienst mehr als 3600, A be- trägt, und die im Erkrankungsfalle Lohn oder Ge- halt weitergezahlt erhalten, gilt § 6 uneingeschränkt.

IIT,

Diese Satzungsänderung tritt am 1. Fanuar 1941, der neu eingefügte Saß 2 des*8 1 Absatz (2 f) jedoch bereits mit Wirkung vom 1. Juli 1940 in Kraft.

Die Aenderung zu § 2 Absatz (3) neu tritt mit E vom 1. November 1939 ¿n Kraft. Jm Hinblick auf den bisherigen Rechtszustand abgegebene Willenserklärungen, die das Mitgliedschaftsverhältnis bei Ersaßkassen betreffen, insbesondere Kündigungen, sind unwirksam.

Berlin, den 12. Dezember 1940. Der Reichsarbeitsminister. D: Be DV SYLUpP.

Bekanxtmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen zur Einführung des Gesehes über das Kreditwesen im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig.

Auf Grund des Artikels 1 Ziffer 2 der Verordnung über Maßnahmen aus Anlaß der Einführung des Reichsrechts und des Preußischen Landesrechts in dem Gebiet der bis- herigen Freien Stadt Danzig vom 830. Dezember 1939 (RGBVl. I 1940 S. 33) wird bestimmt:

Artikel 1

Jm Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig treten in Kraft:

a) die Bekanntmachungen des Aufsicht8amts für das Kreditwesen vom 183. März 1935 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 63) Erste Bekanntmachung in der zur Zeit geltenden Fassung, :

24. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 149) Dritte Bekanntmachung

in der Fassung der Ersten Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers zur Durchführung des Geseßes über das Kreditwesen vom 25. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 99), - / 18, Dezember 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 297) Vierte- Bekanntmachung —,

7. Oktober 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 233) Fünste Bekanntmahung —,

22. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 300) Sechste Bekänntmahung —,

Artikel 1 der Achten Bekanntmachung des Reichs- Tommissars für das Kreditwesen vom 25. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 146) in der Fassung der Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 9. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nv. 36),

die Sechzehnte Bekanntmachung des Reichsaufsichts- amts für das Kreditwesen vom 4. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger. Nx. 288).

Artikel 2

(1) Die in den §8 8, 9, 12 und 14 des Geseßes über das Kreditwesen vorgeschriebenen Anzeigen sind dem Reichsauf- sihtsamt für das Kreditwesen von den Kreditinstituten im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig vom 1. Januar 1941 an laufend zu erstatten.

(2) Die Kreditinstitute n für vor dem 1. Fanuar 1941 gewährte und zu diesem Zeitpunkt noch beftehonde

den §8 10, 12 bis 15 der

Kredite die im § 12 Absaß 2 des Geseßes vorgeschriebene An- geige zusammen mit dem Jahresabschluß 1940, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 1941, zu erstatten.

(3) Vor dem 1. Fanuar 1941 eingeräumte gemäß § 14 Absaß 7 des Geseges in Verbindung mit Artikel 13 der Ersten Durchführungsverordnung oom 9. Februar 1935 (RGBl. 1 S. 205) in der Fassung des Artikels 7 der Dritten Durchführungsverordnung vom 830. Funi 1936 (RGBl. I S. 540) anzeigepflichtige Kredits sind - dem Reichsaufsichts- amt bis zum 30. Funi 1941 anzuzeigen.

(4) Die Anzeigepfliht nah § 12 des Gesetzes entfällt, wenn die Kredite am 1. Fanuar 1941 in der Höhe ihrer Bewilligung und ihrer tatsählichen Fnanspruhnahme- den festgeseßten Hundertsay des haftenden Eigenkapitals nicht mehr übersteigen. Dies gilt sinngemäß für Anzeigen nah Absatz (3) dieses Artikels.

(5) a) Die Vorschriften des § 20 des Geseyes über das Kreditwesen betreffend Einreihung der Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung an das Reichsbankdirektoriuum finden Anwendung für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1939 begonnen haben oder beginnen. bh) Die auf Grund des § 20 des Geseßes dem Reichsbank- direktorium und auf Grund des Artikels 7 der Sechzehnten Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kredit- wesen vom 4. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288) dem Reichsaufsichtsamt einzureihenden Fahres- bilanzen sind nah den in der Zweiten Verordnung über Formblätter für die Gliederung des FJahresabschlusses der Kreditinstitute vom 18. Oktober 1939 (RGBI. I S. 2079) veröffentlihten Mustern aufzustellen.

Berlin, den 17. Dezembex 1940.

Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Der Präsident: Gott schi ck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Junern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters. im Sudetengau vom 29. August 1939 IIT Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte Vermögen des Arthur Nohel, geb. 15. Oktober 1884 in Charvatec, und seiner Ehefrau Jrene, geb. Hönig, geb. am 26. August 1893 in Neustadt a. d. Mettau, beide zu n wohnhaft gewesen in Trupschiß, hiermit zugunsten des gezogen.

Reichenberg, den 16. Dezember 1940. \

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. V.: Möller.

Anordnung Nr. 32 der Reichsstelle für Tabak, Bremen, vom 14. Dezember 1940.

der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs=- stellen zur E und s des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu- Fischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird

mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 Die zur Herstellung von Tabakwaren nah den Anord- nungen der Reichsstelle für Tabak freigegebenen Rohtabak =z verarbeitungsmengen dürfen nur von der natürlichen oder juristischen Person oder Gesellshaft verarbeitet werden, die JFuhaber des Betriebes if, Der Fnhaber des Betriebes darf die Genehmigung zur Verarbeitung von Rohtabak nur an dem Betriebsort und in dem Betriebe, dessen Verhältnisse für die Bemessung der Verarbeitungsmenge maßgebend ge- wesen sind, ausnugzen. 82

(1) Die sich aus § 1 ergebende Befugnis zur Verarbei- tung von Rohtabak kann nur mit Zustimmung der Reich8- stelle L Tabak übertragen werden.

E u den Fall geseßlicher oder Sade Erhb- 2 e ; t ie Zustimmung der Reichsstelle für Tabak nicht er- orderlich.

S3 Als Uebertragung im Sinne des § 2 gilt auch jeder Wechsel in der Person des JFnhabers oder in der Rechtsform des Unternehmens sowie jedes Rechtsgeschäft, durch das die Befugnis zur Verarbeitung von Rohtabak (§- 1) der Aus- übung ns überlassen wird. i j 84

Die Reichsstelle für Tabak kann die Genehmigung zur Verarbeitung von Rohtabak ganz oder teilweise entziehen.

§5 Zuwiderhandlungen gegen diese g en nach erordnung über den Warenverkehr bestraft.

86 (1) Diese Anordnung tritt am 15. Dezember 1940 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Anordnung Nr. 10 vom 17. August 1936 (Deutscher H GEQugeiger und Preu- l Staatsanzeiger Nr, 192 vom 19. August 19836) außer raft. (2) Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten A dis und die Gebiete von Eupen, Malmedy und oresnet. :

Bremen, den 14. Dezember 1940.

Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.

Preußen.

Der Regierungsinspektor Alfred Behrendt bei der Preußischen Oberrechnungskammer, zur Zeit im Wehrdienst,

ist zum Regierungsoberinspektor bei der Oberrehnungs-

‘kammer ernannt worden.

eutshen Reiches ein-_

af Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

„nah den gegebenen Richtlinien allen "zumal ein besonders “grauen Rock

Itichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 51 des Ministerial-Blatts des Reichs- und Preußis hen Ministeriums des Funnern (herausgegeben vom Reichs ministerium des Fnnern) vom 18, Dezember 1940 hat folgenden JFnhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 5. 12. 40, Unterstüßgn. an Volksdeutshe auf d. Grundlage d. im ehem; Polen gewährten Dienst- und Versorgungsbezüge. RdErl. 9. 12, 40, Bisandla, d. in das Freimachungsgebiet d. Westens heims gekehrten Behördenbediensteten. RdErl. 10. 12. 40, Anrehng- d. in der NSDAP. u. ihren Gliedergn. zurückgelegten hauptamtl. Beschäftigungszeiten. RdErl. 10. 12. 40, Reg.-Amtsblätter. RdErl. 11. 12. 40, Verw.-Ausgaben bei d. nachgeordneten Diensts stellen d. FFdDtR. RdErl. 11. 12. 40, Bezüge d. zur Zivils verw. im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg sowie zu d. Reichs komm. in Norwegen u. in Holland abgeordneten Beamten io, RdErl. 13. 12. 40, S R RTas, im öffentl, Dienst. RdErl. 13. 12. 40, Umfsiedlg, v. Volksdeutshen aus Ftalien in d. Dt. Reich; hier: Trennungsentschädig. u. Umzugskosten bei d. Uebernahme in d. öffentl. Dienst. RdErl. 14. 12. 40, Holzs shnittfolge „Kampf d. SA.“. Kommunalverbände., RdErl. 15. 11. 40, BO. über d. Verbot v. Preiserhöhgn. v. 26. 11. 36 u. Anliegerbeiträge. RdErl. 9. 12. 40, Personals standserhebg. verschiedener Verw. im Geschästsbereih d. RMdF. (Staatsverw., Gemeinden u. GV.) im Gebiet d. Großdt. Reiches (außer Protekt. Böhmen u. Mähren u. eingegliederte Osts ebiete). RdErl, 11, 12. 40, GDO. f. vorübergehend bes häftigte Straßenhilfsarbeiter. RdEr!l. 12. 12. 40, Aus\chreibg. . Lohnsteuerkarten 1941. RdExrl. 12, 12, 40, Aufrückungss tellen f. d. gehobenen Forstdienst nach d. 35. Ergänzg. d. Be- oldungsges. Entsh. 29. 11. 40, Aenderg. d. Grenzen d, andkr. Osterode/Ostpr. u. Allenstein. Polizeiverwals- tung. RdErl. 9. 12. 40, Vorgehen gegen Alkoholsüchtige. RdErl, 10. 12. 40, Pol.-Dienstauszeihng. (OrdnPol.) an wieders beschäftigte Ruhestandsbeamte u. wiedereingestellte ehem. -Pol.- Beamte. RdErl. 14. 12, 40, Pol.-Stunde in d. Silvesternacht 1940/41. RdErl. 12. 12. 40, Ablieferg. beshlagnahmter odex Pu erfaßter Zloty-Zahlungsmittel. RdErl, 9. 12. 40, Son- erbekleidg. d. Beamten d. Verkehrsdienstes d. SchP. RdErl. 9. 12. 40, Besaß f. Reithosen u. Lederhandshuhe d. OrdnPol. RdErl. 10. 12. 40, e: v. privateigenen Kraftfahrz. dur Beamte d. Gend. d. Einzeldienstes. RdErl. 10. 12. 40, Ab- lieferg. v. Tankausweiskarten. RdErul. 10. 12. 40, Rev.-Offz.s Anw.-Lehrg. f. d. SW. RdErl. 10. 12. 40, Einrichtg. d. Gend.- Schule Fraustadt. RdErl, 11. 12. 40, Pol.-Verw.-Schule in Wendefurt/Harz. RdErl. 11. 12. 40, Rückaufsreht d. ehem. Befißer an den v. d. Wehrmacht f. Pol. u. d. Zoll beschafsten Hunden. RdErl, 11. 12. 40, Vorläufige Vorschr. üb. d. Aus- stattg. d. Dienststellen d. staatl. OrdnPol. mit bewegl. Nach- richtengerät, üb. Kraftfahrz. f. bewegl. Nachrichteneinheiten u. üb, d. Verw. d. bewegl, Nachrichtengeräts (Entwurf d. PDV. 37),

RdErl. 13. 12. 40, Dienjstkleidungszushüsse d. Pol. RdErl.

13. 12. 40, Schulungslehrg. f. Anw. d. staatl. gehob. Pol.-Ver1v.- Dienstes. RdErl, 9. 12. 40, FSchP. RdEr!l. 12. 12, 40, Berichtig. d. LDv. 759, RdErl. 9. 12. 40, Verbrauchsregelg. f. d. Gefangenenverpfleg. RdErl. 12. 12. 40, Heilfürsorge bei d. Pol. d. Reihs. Wehrangelegenheiten. Î lienunterhalt. RdErl. 2. 12. 40, Personenshäden-VO.z hier: Zuständigkeit f. d. Verfahren. RdErl. 10. 12. 40, Weihs nachtszuwendgn. f. Kinder d. Einberufenen. RdErl. 10, 12. 40, Besondere Ausweispfliht beim Aufenthalt im Grenzstreifen (westl. Grenzgebiet). RdErl, 11. 12. 40, Umwandlg. d. Be- zeichng. „Ziviler Luftshuß“ in „Luftshuß“. RdErl. 11, 12. 40, Aenderg. d. Richtl. üb. ‘d. Zahlg. v. aen in d. Frei- machungsgebieten. RdErl. 13. 12. 40, Durhführg. d. Kriegs» sahihäden-VO.' RdErl. 14. 12. 40, Einsay-Familienunterhalt. Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl, 12. 12. 40, Ernährungshilfswerk. Volksgesundheit. RdErl. 13. 12. 40, Vertrieb v. Luftshußsanitätsgerät. Jnter- nat. Wasserausstellg. in Lüttih 1939, RdErl. 10. 12. 40, Vor- bereitungskurse f. Röntgen- u. Strahlenshußprüfgn. RdErl. 11. 12. 40, Gebührenerhebg.® bei Diensttauglichkeits-Untersuchgn. f. d. RAD. d. weibl. Fugend. RdErl, 9. 12. 40, Zuckerg. u, Verschnitt v. Weinen aus ‘d. Elsaß, aus Lothringen u. - aus Luxemburg. NdErl, 12, 12. 40, Aufnahme jüdischer Geistes kranker in Heil- u. Pflegeanstalten. Verschiedenes, Handschriftl. Berichtign. beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 K A für Auss- gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 f. Æ für Ausgabe B (ein- seitig bedruckt). :

Posittivesenn.

Postschectdienst im ITovember.

Die Zahl derx Postscheckonten ist im November um 5295 Konten auf 1345 474 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bet 85,5 Millionén Buchungen 24,5 Mrd. A umgeseßt. Davon sind 21,5 Mrd. A oder 87,7% unbar beglihen worden. Das Dabei auf den Postscheckonten betrug am Monatsende 1664 Mill. NA, im Monatsdurchschnitt 1705 Mill. NA.

| Wirtschaftsteit. f

Die Tagung der NReichsforstverwaltung.

20,3 Mill. ha Waldbestand in Großdeutschland.

Holzversorgung gesichert.

Unter dem e des ständigen Stellvertreters des Reichs- forstmeisters, Generalforstmeister Al per s, fand am Mittwoch in Berlin im Plenaxrsaal des Preußenhauses eine o ribee der Chefs. der Ländéxforstverwaltungen, dex leitenden Forstbeamten der Reich8gaue und der Leiter der forstlichen Mittelbehörden von

Preußen und Bayern statt. , Änl Die Tagung Se Hy sih mit den neuen Aufgaben, die, der deutschen O t durch den seitherigen Verlauf des Krieges estellt sind. Generalforstmeister Alpers gab grundlegende4z Richt- inien für die Bewirtshaftung der Waldungen Großdeutschlan®, die sih von 12,4 Mill. ha im Altreih auf 20,3 Mill. ba erhöh O. Mit M bedeutenden gg TENN sind die ufgaben auf allen Teilgebieten gewachsen, und es bedarf des Einsayes jedes einzelnen, um im nig ith der Kriegswirtschaft nforderungen zu genügen, baft en

großer Teil der Forstbeamtens trägt. ;

Ministerialdirektor Par chmann gab einen Ueberblick über die Fragen der Holzversorgung, die troy der im Kriege auf tretenden Schwierigkeiten sowohl von der Eigenerzeugung her Pee, als auch im Rahmen der notwendigen Ergänzung dur infuhr gesichert ist. berlandforstmeister Lueder umriß die durch die Schaffung Großdeutshlands erforderlichen Verbesse-

“xungen und Erweiterungen der Organisation der forstlihen Vero ' waltung, die auf der einen Seite den staatspolitischen Notwendig-

keiten angepaßt sein muß, zum anderen aber auh den Besonder- Sn des forstlihen Betriebes im Sinne einer ausgesprochenen eistungssteigerung in allen Besißformen- in vollem Umfangê

‘Rechnung trägt.

Famis-

“malen

Neuerscheinungen. ZU.

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19, Dezember 1940.

E

Berliner Börse vom 18. Dezember.

Die Aktienmärkte waren am Mittwoch auf einen shwächeren Ton gestimmt. Der an sih nur mäßigen Eau Eneigung stand faum Aufnahmelust gegenüber. Auf allen Marktgebieten fam es daher zu Kuxrseinbußen. N i

Am Montanmarft verloren Hoesh 2%, Buderus 54, Mannes- mann und Rheinstahl je 1 und Ver. Stahlwerke 14 %. Höher lagen Klöckner um 4 und Harpener um 2/4 %. Von Braunkohlen- werten büßten Deutsche Erdöl 14 und Rheinebraun 3 % ein. Am Kaliakttenmaxrkt gaben Wintershall 1% % her. Von chemischen Papieren eröffneten Farben mit 1954 unverändert. Rütgers iclen duxch einen Rückgang um 4 % auf. Von Elektro- und Ber- rata ermäßigten sich AEG, EW-Schlesien und HEW je um 4 %. Siemens und Bekula verloren ebenso wie REW je 1%. Wasser Gelsenkirhen wurden um 224 % herabgeseßt. Siemens Vorzüge befestigten sich um 1%. Von Autowerten wurden Daimler um 254 herabgeseßt. Auch die Anteile von Maschinenbaufabriken lagen stärker gedrückt. Demag und Bahn- bedarf wurden je 1, Berliner Maschinen, Deutsche Wasfen sowie Schubert & Salzer je 2% niedriger bewertet. Von Bauwerten stellten sich Holzmann und von Textilwerten Dierig um 1 % niedriger, Waldhof verloren 14 und Gebr. Funghans 24 %.

Jm Verlauf bröckelten die Kurse an den Aktienmäxrkten meist weiter ab. Farben stellten sih gegen den Anfang um % s{hwächer auf 18514 %. i S i

Gegen Börsenshluß war an verschiedenen Marktgebieten eine gewisse Erholung festzustellen. Vereinzelt wurden mehrprozentige Kuxrs8gewinne erzielt. Farben erholten sich auf 1964, Siemens Stamm stiegen gegen den Verlauf um 2%, gegen die Anfangs®- notiz um insgesamt 414, dito Vorzüge um 2/4, Rheinstahl um 2, Daimler und Junghans um je 14 %.

Am Kassamarkt waren Bankaktien überwiegend gedrüdt, ins- f

besondere die in den leßten Tagen gut gehaltenen Commerzbank (— 14). Dresdner Bank ermäßigten sich um 4, Handels-Gesell- schaft und Adca um je 4, Deutsche Ueberseebank um 1/4 %. Von Hyp. Banken gaben Meininger um 1% nah. Sehr fest lagen wieder Schiffahrtswerte. Nordlloyd und Hapag stiegen bei Repar- tierung um je 314 %, Hansa Dampf um 1%. Dagegen sparen Hamburg-Süd 2 % s{chwächer. Von Bahnwerten verloren Königs- berg-Cranzer 24 und Halle-Hettstedt 14 %. Kolonialanteile waren angeboten, Neu-Guinea ermäßigten sich urn 3, Schantung um 154 und Kamerun um 1%. Ant Markt der per Kasse ge- handelten Fndustrieaktien wurden Schalke Glas gegen leßte Notiz am 3. 8. um 304 % heraufgeseßt, wobei Zuteilung erfolgte. Lindener seßten ihren Anstieg, ebenfalls bei Repartierung, um 5 % fort. Schwächex lagen andererseits u. a. Huta Hoh-Tief um 44 und Mälzerei Wrede um 4 %.

Von variablen Renten gaben Reichsaltbesiy um 4% auf 1524 nah. Steuergutscheine T nannte man unverändert 106%,

Am Kassarentenmarkt lagen 44 %ige Hyp. Pfandbriefe fest. Auch Kommunalobligationen waren gefragt. Allerdings hielten sih die Umsäße in engen Grenzen. Stadtanleihen tendierten freundlich. Jndustrieobligationen hatten bedeutendere Verände- rungen nicht zu verzeihnen. Von den 4/4 %igen Reichsshäßen zogen 38er Erste Folge und 40er Erste Folge um je 10 Pfg., 38er Dritte und Vierte Folge um je 4% an. 39er Reichsbahnschäße gewannen ebenfalls # %.

Am Geldmarkt waren die Blankotagesgeldsäße mit 12/4 bis 2% unv,

Der Privatdiskontsay stellte sih auf unverändert 24 %.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein.

: Wirtschaft des Auslandes.

Erhöhung der franzöfischen Eisenpreise. Anpassung an die neuenProduktionsbedingungen.

Paris, 17. Dezember. Die erwartete Erhöhung der fran- zösischen Eisenpreise ist nunmehr erfolgt. Die Gestehungskosten der Werke waren durch Erhöhung verschiedener Auslagen und geringere Ausnuzung der Werksanlagen gestiegen, die inzwischen erfolgte Preiserhöhung ist eine gewisse Anpassung an die neuen Produktionsbedingungen. Die neuen Eisenpreise sind in einer Verordnung vom 1. Dezember 1940 enthalten, die im französischen Amtsblatt vom 6. Dezember 1940 erschienen ist. Die neuen Grund- preise für Eisen- und Stahlerzeugnisse liegen ganz beträchtlich über dem Stand vor einem Fahr. Sie verstehen sich unter Ein- {hluß. der Umsaz- und Produktionstaxe. Die Aufpreise für Sonderabmessungen werden um 209%/o erhöht. Die Fahresmengen- Rückvergütungen bei Lieferungen von Trägern, handelsüblichen Walzprodukten, Bandeisen und Blechen an Verbraucher und Händler, wie sie vom „Comptoir Sidérurgique de Fränce“ fest- gelegt wurden, behalten Gültigkeit. Preisabschläge als Bonisi- fation werden verschiedenen Transformateuren und sonstigen Weiterverarbeitern gewährt.

Wiederherstellung des belgischen Fernsprech-

nezes macht gute Fortschritte.

Brüssel, 18. Dezember. Charakteristish für die Wieder- belebung der belgischen Wirtschaft ist eine“ soeben veröffentlichte Statistik über ‘den Zustand des belgischen Fernsprehnezes. Be- kanutlich hatten die alliierten Truppen während ihres Rückzuges in fast allen belgishen Städten die Telephonzentralen sinnlos zexstört; an vielen Orten mußte das Teilnehmerneß völlig neu aufgebaut werden, an anderen Orten waren umfangreiche Ar-

heiten notwendig, um auch. nux die wichtigsten Anschlüsse wieder-

herzustellen. Dennoch ist es den vereinten Bemühungen der bel- P Telephon- und Telegraphenverwaltungen und den deut-

hen Stellen gelingen, in zahlreihen Ortsneßen einen fast nor-

Betrieb einzurichten. Die Zahl der Abonnenten in Brüssel, die am 2. November noch 49000 betragen hatte, konnte zum 1. Dezember auf 56 000 gebracht twerden, womit mehr als die Hälfte der Teilnehmer in normalen Zeiten (deren Zahl am 30. März d. J. mit 100 000 angegeben wurde) angeschlossen sind. Jn den übrigen belgishen Städten ist ein nanaloges An- steigen der Zahlen der angeschlossenen Teilnehmer zu verzeichnen, wodur \sih die Gesamtzahl der Fernsprehabonnenten in Belgien auf 151/000 erhöht. Ç

Der schwedis{ch-norwegische Warenaustaufsch.

Stockholm, 17. Dezember. Wie T. T. meldet, ist zwischen Schweden und Norwegen ein wirtschaftlihes Uebereinkommen über den Warenaustaush für die Monate Fanuar und Februar 1941 zustandegekommen. Jn diesen beiden Monaten joll der Warenaustaush in einer Gesamthöhe von 25 Mill. Kr. erfolgen. Die Verhandlungen wegen des Warenaustausches im März und April sollen im Januar stattfinden.

Günstiger Stand der Arbeitslage in Itorwegen.

Oslo, 18. Dezember. Die Osloer Zeitung „Aftonposten“ be- faßt sih mit dem überaus günstigen Stand der Arbeitslage in torwegen. Die Statistik weise einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit auf. Dieses Ergebnis sei niht nur als erfreulih zu A Es sei auch in Anbetracht der Ie noriwegi- hen Erfahrungen aufsehenerregend. Zu dieser Fahreszeit pflege die Statistik im allgemeinen ein Ansteigen dex Arbeitslosenziffern zu verzeichnen, was auch in den klimatischen Verhältnissen seine Ursache finde. Die sih hingegen zeigende wachsende Beschäftigung sei zum Teil auf die erweiterte Waldarbeit zurückzuführen. Außer- dem sei in diesem Jahre auch im Transportwesen viel mehr ge- leistet worden als früher. Die tatkräftigen Arbeiten zur Anlage von Wegen und Eisenbahnen hätten selbstverständlih in hohem Grade dazu beigetragen, die Arbeitslosenzifferu beträhtlich zu senken. Kommissarisher Staatsrat Hustad habe kürzlih in einem Vortrage erklärt, daß nah den weiteren Plänen die Arbeitslosig- keit gänzlih vershwinden werde. Vielleicht bestehe sogar die Ge- fahr, daß Norwegen mit einer künftigen Verknappung seiner Arbeitskräfte rechnen müsse. Auf alle Fälle sei hon der heutige - Stand der Arbeitslage als überaus befriedigend zu bezeichnen, da man troy des Winters ein weiteres Sinken der Arbeitslosigkeit beobachten konnte.

Monopolstellung des italienischèn Schwefels in Europa.

Rom, 18, Dezember. Da der amerikanische Schwefel in den leßten Fahren infolge dexr wesentlich niedrigeren Preise eine {were Konkurren fr die italienishe Schwefelindustrie dar- stellte, genießt talien seit Ausbruch des Krieges auf diesem Ge- biete nahezu eine Monopolstellung. Diese günstige Lage er- mögliht es, die Schwefelindustrie weiter zu stärken, nachdem bereits in den leßten Fahren die Folgen der Krise zu etnem großen Teil dank der Hilfe der Bank von Sizilien überwunden werden konnten. Ftalien is gegenwärtig bestrebt, diese Monopol- stellung in Europa auszubauen, um sie auch nah dem Kriege halten zu können. Die Erzeugung von Schwefel ist im Fahre 1938 auf 377 000 t gegen 326 000 t im Fahre 1936 gestiegen.

——

Aufnahme des offiziellen Effektenverkehrs

an der Preßburger Börse.

Preßburg, 18. Dezember. Die Preßburger Börse wird zu Beginn des kommenden Jahres den offiziellen Wertpapierverkehr nin Bisher erfolgte der Handel bekanntlich nur im Rahmen eines amtlih kontrollierten Privatmarktes. Für Den offiziellen Effektenverkehr werden alle Staatspapiere, die Pfand- briefe und Schuldscheine der slowakishen Hypotheken- und Kom- munalbank, die Obligationen der Stadt Preßburg sowie die Aktien von etwa 20 slowakishen Unternehmen zugelassen werden. Bisher wurden die Aktien folgender Unternehmungen ¿ugclasten: Apollo, Coburg, Dynamit, Magnesit, Dae s lovenska- Banka, Vereinigte Mühlen, Slovenska Medica, Kabep, Tatra- bank, Zuerfabrik, Trebisov, Bierbrauerei St. Martin und Sil- leiner Zellulose.

n A A A C C Ä C I E E I C C T C C E T

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektralytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 19. Dezentber auf 74,00 KK (am 18. Dezember auf 74,00 2.4)

für 100 kg

Berlin, 18. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs- mittel. (Verkaufspreise des Lebens3mittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus. Groß-Berlin.) [Preise in Reichsmark. ] Bohnen, weiße mittel §) —,— bi ] käferfrei §) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —— bis

——,—, Gesch. glaj. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne 1

Erbsen, Ausland —,— bis —,—, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,95, taliener ungl. §*) 40,00 bis 41,00 Bruchreis I 22,85 bis 24,25,

ruchreis IT 21,60 bis 23,00, Siam I 4840 bis 49,40, Siam 1I | 39,75 bis 40,75, Moulinein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrüßge —,—"}

bis —,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,507), Gerstengraupen, . mittel, C/1*) 40,50 bis 41,507), Gersten- graupen, grob, C/4*) 37,00 bis 38,00f), Gerstengraupen, Kälberzähne C/6*) 34,00 bis 35,00f), Gerstengrüße, alle Kör- nungen*) 834,00 bis 35,007), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,900 bis 46,00f), Hafergrüße [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00f), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Jnland 33,95 bis —,—, Weizen- grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15f), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund- sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50), Gersten- laffee, lose 40,50 bis 41,50f), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00), Kaffee-Ersaymischung 72,00 bis 82,00, Röstkassee, Brasi. Superior bis Extra Prime §) 8349,00 bis 373,00, Röstkafsée, Zentral- amerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südcines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indish §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand- gewählte, au8geivogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—,

bis —,—, Linsen,

Kunsthonig in 1% kg-Pacckungen 70,00 bis 72,00, Bratenshmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm, m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder- talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, - Markenbutter in Tonnen- 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 2335,00 bis ck feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei- butter, gepackdt 8327,00 bis —,—, Moslkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 8319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20% 130,00

4 bis 138,00, echter Gouda 40% 190,00 bis —,—, echter Edamer 40%

| 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00, |

§) Nach besonderer Antveisung verkäuflich. j

*) Nur für Zwecké der menschlichen Ernährung bestimmt.

f) Die zweiten Preise verstehen sih auf Anbruchmengen.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 18. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam a Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B.,, Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G.,, 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B. Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49.95 G, 50,05 B., * Stockholm 594,60 G. 595,80 B., . Belgrad 56,04 G., 656,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B.. Athen 20,58 G., 20,62 B.

Budapest, 18. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam —,—, Berlin 136,20, Bukarest 3,423, London 13,95,

Fortseßung auf der nächsten Seite.

I T

Türkei (JFstanbul) .…

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbhörsenvorstandes

vom 19. Dezember 1940. (Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte

Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

99% Dl p ooo desgl. in Walz- oder Drahtbarren Is eo Neinnickel, 98 —99 % ooooo. Antimon-NRegulus. « « o ch « « - s Feinsilber S D D0BO.,

133 E

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

7 = 18, Dezember Geld Brief

19, Dezember Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Bueno3 Aires) ; Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) „.……... Brasilien (Rio Ja) iris Brit. Jndien (Bom- bay-Calcutta) .….. Bulgarien (Sofia) .… Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval/Talinn) Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .… Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Fran (Teheran) Island (Reykjavik) Ftalien (Rom und Ma s Fapan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb) Kanada (Montreal) Lettland (Riga) Litauen (Kowno/ Kau) i. Luxemburg (Luxem- D ea Neuseeland (Welling- T e dp 0e Norwegen (O3lo) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden(Stockholm und Göôteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik.Union(Pre- toria, JFohannesbg.)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani 18,83

1 Pav.-Pej. | 0,584 0,588] 0,5684 0,588 1 auftr. Pfd. | _—

100 Belga 39,96 39,96 40,04 0,132

18,79 18,83 | 18,79

r E E E E L

40,04

1 Milreis 0,130 0,132] 0,130

3,053 48,31

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 eftn. Kr. 100 finnl, M. 100 Fres.

100 Drachm.

3,053 48,31

3,047 48,21

3,047 48,21

62,56 5,07 2,062

132,57 132,83

14,59 14,6L

38,42 838,50

13,11 0,587

6,616

62,44 5,06

2,058

62,56 5,07

62,44

5,06 2,062“ 2,058 100 Gulden

100 Rial3 100 isl Kr.

132,57 14,59 38,42

132,83 14,61 38,50

100 Lire 1 Yen

13,09 0,585

13,11 0,587

5,616

13,09 0,585

100 Dinar 65,604 1 kanad. Doll. 100 Lats 48,85 42,02

10,0L

48,865 | 48,75

100 Litas 42,02 | 41,94

100 lux. Fr. 10,01 | 9,99 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo

100 Lei

66,88 10,06

59,46

100 Kronen 59,58

58,01 8,609

57,89

100 Franfen 8,591

100 Kronen

57,89 8,591

100 Peseten 23,56

1 jüdafr. Pf.

1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

23,66 23,60

1,9978 1,982] 1,978 Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (NewYork)

0,984 0,986] 0,984

2,498 2,502| 2,498 2,502

Für den innerdeutshen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Geld Brief 9,89 9,91 4,995 5,005 7,912 7,928

74,18 74;32

2,102

Enaland, Aegypten, Südafrik, Union

tadt O O Gs Australien, Neuseeland .. „o... Britisch-Jndien 000003... Kanada

Au3ländishhe Geldiorten und Banknoten.

_— 18. Dezember Geld Brief 20,38 20,46

16/16 16,22 4;185 4,205 4,41

4,39 2,49

2,47 247 2,49 0,51

0,49 2,76

2,74 39,92 40,08 0,115

0,105 45,91 46,09

19. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 439 4,41

2,47 2,47 0,49 2,74

39,92 40,08 0,105 0,115

45,91 46,09

Notiz für 1 Stüd 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.-Péso 1 austr. Pfd. 100 Belga 1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 eftn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

1 fanad. Doll. 100 Lats E 100 A adi 100 Litas Ke 100 lux. Fr. 10,02

100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs, 100 Frs,

1 südafr. Pfd. 1 türk, Pfund 100 Pengò

20 Francs-Stüde „…. pt a egyptishe ..-.o.. ide: 1000—5 Dollar „.. 2 und 1 Dollar Argentinische .„.»«- Australishe +5. Belgische e... Brasilianische „5 Brit.-Judische o... Bulgarische „+5. Dänische: große C0 10 Kr. u. darunter Englische: 10 £ u. darunter... Estnische Finnische ee o... Französische Holländische Ftalienische: große . 10 Lire u. darunter . Jugoslawische: große 100 Dinar ...... Kanadische -....+.« Letiländishe .….... Litauische: große .…. 100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische, 50 Kr u. darunter... Rumänische: 1000Le! und neue 500 Lei . unter 500 Lei Schwedische: große . 56 Kr. u. darunter . Schweizer: große .…. 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union .. Türkische Ungarische

Sovereigns ....... |

2,49 2,49

0,51 2,76

49,10 4,56

48,90 49,10 | 48,90 4,64 4,54

e‘... 5,07 5,01 133,27

18,13

5,62 1,46

5,05 4,99 132,73

13,07

5,05 4,99 132,73

13,07

a8...

ea... ..