1923 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Näheres über die Dur(führung diefer Vorschriften kann der Neichsarbeitsminister bestimmen. 3..Im § 26 Say 2 fallen die Worte „beim Versicherungs- weg- 4. § 55 Abs 2 erhält folgende Fassung : „Für die vor dem 1. Januar 1923 zurüdckgelegten Beitrags- Sous wird ein Steigerungsbetrag von zusammen tausend Mark gewährt.“ : 5. Im § 59 werden die Worte „volle 100 Mark“ erseßt durch die Worte . volle Million Mark“. 6. § 168 k Abs 2 erhält folgende Fassung :

„Die Spruchkammer besteht aus einem Mitglied des Ober- versicherungsamts 168 f Abs. 2) als Vorsitzenden und—je ‘einem Beisitzer der Arbeitgeber und der Versicherten.

7. § 1681 Abs. 2 erhält folgende Fassung: |

„Die Beschlußkammer besteht aus einem Mitglied des Ober- versicherungsamts 168f Abj. 2) als Vorsiyzenden und zwei

En Abs. 3 des § 1681 fällt weg.

amit”

8. § 168 s Abs. 3 fällt weg. 9. § 168 v Abs. 2 erhält folgende Fassung :

„Der Spruchsenat besteht aus einem Vorsißenden, einem ständigen Mitglied 168 r). einem hinzugezogenen richterlichen Beamten und je einem Vertreter der Versicherten der Angefstellten- versiherung und ihrer Arbeitgeber.

10. § 229 erhält folg:nde Fassung:

„Anträge ‘auf Leistungen sind an die Reichsversicherungsanstalt oder an das Versicherungsamt zu richten. Die Beweisstücke sollen beiliegen. Ist der Antrag beim Versicherungsamt gestellt, fo hat dieses !hn unverzüglich an die Reichsversicherungsanstalt abzugeben.

Die Reichsversicherungsanstalt stellt den Sachverhalt klar. Sie fann ein Versicherungsamt, ein Amtsgericht oder eine andere Behörde um eine Beweisaufnahme ersuchen, um eidlihe Vêr- nehmungen nur ein Versi berungsamt oder ein Amtsgericht; die 8&8 233 bis 243 gelten entsprechend.

Die Reichsversicherungganstalt kann die Sahe an das Ver- sihherung8amt zur Begutachtung (§§ 230 bis 262) abgeben. Auch der Antragsteller kann die Begutachtung der Sache dur das E angen verlangen. In diejen Fällen gelten die S8 230

Der Antrag kann ferner bei einer anderen deuts{en Behörde oder bei einem Obgan der Neichsversicherungsanftalt gestellt wérden. Sie haben den Antrag unverzüglich an die Neichsversicherungsanstalt abzugeben. Hat der Antragsteller die Begutachtung der Sache durch das Versicherungs8amt beantragt, so ist der Antrag an das zuständige Versichernngsamt abzugeben.

Minderjährige, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, Eönnen selbständig den Antrag für sich stellen und verfolgen.“

11. An Stelle von § 244 tritt folgende Vorschrift :

„Nach Ab\{luß der Erhebungen erstattet der Vorsitzende ein Gutachten, daß er der Neichsversicherungéanstalt mit den Verhand- Iungen übersendet.

Das Gutachten hat sih über alles auszusprechen,. was nach An- ficht des Vorsitzenden für die Entschließung der Reichsverficherungs- anstalt von Bedeutung ift.

Kann wegen Verbrechens oder vorsäßlichen Vergehens 24 Abs. 2) oder wegen Widersetzlichkeit 39) der Anspruch ganz oder teilwei)e versagt oder entzogen werden, so hat sich das Gutachten au varüber auszusprehen, wieweit von diefer Befugnis Gebrauch zu machen ist.

Beantragt eine der Parteien die Erörterung der Sache in mündlicher Verhandlung, so gelten die §8 245 bis 262. Das Gut- eis des Vorsitzenden ist nah der mündlichen Verhandlung zu erstatten “.

12. Die 88 247, 257 Abs. 1, 258, 261 fallen weg. 13. § 263 a Abs. 1 erhält folgende Fassung :

„Soll NRubegeld oder eine fonstige Rente entzogen oder einge- ftellt werden, so hat die Reichsversicherungsanstalt die Sache an das Versicherungs8amt zur Begutachtung abzugeben, wenn der Be- ri 2 es beantragt. Auch ohne Antrag ist die Abgabe zulässig.

—Fa x 9 bfr a erhalt Tolgehoe h aug 5 N u a De Me aae vf s erhält e Berechtigte auf

ntrag fostenlos eine ri es etwa vom Versicherungs8amt erstatteten Gutachtens. * ails: 15. 267 fällt weg. 16. S 272 fällt weg. Hinter § 273 werden eingefügt : 273a. Der Vorsißende kann in allen Sachen ohne münd- lide Verhandlungen eine Vorentscheidung treffen. Dies gilt auch für den Fall, daß eine Beweiserhebung stattgefunden hat.

§ 273 b. Gegen die Vorentscheidung kann entweder dasjenige Mechtsmittel, welches gegen das Urteil zulässig wäre, eingelegt oder binnen der gleichen Frist der Antrag auf mündliche Verhandlung O Die Vorentscheidung muß hierauf unter Angabe

Gi Anucilen, f mündllibe Verb

Ist der Antrag auf mündlihe Verhandlung verspätet gestellt, fo wird er als unzulässig verworfen. v ladas det,

S 273ec. Ist von beiden Rechtsbehelfen Gebrau gemacht, so go mündlihe Verhandlung statt. Die Vorentscheidung steht

r das Rechtsmittel und die Wiederaufnahme des Verfahrens einem Urteil glei, wenn mündlihe Verhandlung nit beantragt worden ist“.

14 L in & 087 3 Os. tâot 4

: em d wird hinzugefügt: „4. Kosten de 0

19. & 292 Fällt wed zugefüg f 8s Verfahrens

Dem § 293a wird als Absay 2 hinzugefügt:

„Sonst wird nach mündlicher Verhandlung in öffentlicher Sitzung entschieden. Der Vorsißende kann auch in anderen Fällen anordnen, daß eine Benachrichtigung der Parteien vom Termin unterbleibt. In diesen Fällen wird ohne Werte e Verhandlung entschieden. Der Senat kann jedoch

s um Zweck mündlicher Verhandlung beschließen

V. S E ält folgenden Abjah 2:

Die SS 2 His 273 c gelten nit.

21. S s 6b erhältalgende Fassung:

„Dou In etner grun®ag]ihen Nechtsfr i tines Senats für WagestelltEdreg barung (0e var de O will ein Senat für Avsestelltenverfickerung in einem solchen Falle von der Entscheidung ein anderen Seugts abweichen, fo bab die Beisißer des Senats für Aeragestelltenverstcßerung h bein G En Senat (S§ 101, 1717 der Veihwærsiherungéördnung) an St le anderer Mitglieder der gleichen GruÞbe einzutreten “as Gl E gilt, wenn ein Senat von einer solchen Lutscheidung des Grof L Senats abweichen wil E es: roßen

22. § 296 g Saß 2 wirb durch folgende Voräüz: 5

„Soweit keine mündlihe Verhandlung stattfin eiu: der Vorsigende allein entscheiden, es jei denn, daß in der rinstan der Beschlußauës|{chuß oder die Beschlußkammer entschië ä

E 4D L E 9 Abs(nitt A: In Art. VIT werden die Worte „31. Dezember 1923“ erjegt durch die Worte „30. Juni 1924“. i 3. Abschnitt A: Art XV Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Jft Invalidenrente ‘aus der Invalidenversicherung vor dem SFnfkrafttreten dieses Gesezes bereits rechtskräftig festgelegt und schwebt zu diesem Zeitpunkt ein Verfahren über einen Anspruch auf Nuhegeld der Angestelltenverficherung oder wird nach diesem Zeitpunkt ein solher Anspruch geltend gemacht, so wird dem Be- rechtigten nur das Nuhegeld der Angestel!tenversiherung zuzüglich des Steigerungsbetrags der Invalidenve1sicherung 5a des Ver- sichernngégesetzes ür Angestellte) gewährt, wenn die Wartezeit für das Nuhegeld erfüllt und die Anwartschaft nicht erloschen ist; die frühere Festseßung wird hinfällig.

Sind Hinterbliebenenrenten aus der Invalidenversicherung vor dem Inkrafttreten dieses Geîetzes bereits rechtskräftig festgeseßt und {webt zu diesem Zeitpunkt ein Verfahren über einen Anspruch auf Hinterbliebenenrenten der Angestelltenversicherung, so werden den Berechtigten nur die Hinterbliebenenrenten der Angestelltenver- sicherung zuzügli des Steigerungsbetrags der Invalidenversicherung (88 55 a, 57 des Versicherungs. eseßes für Angestellte) gewährt, wenn die Wartezeit für die Hinterbliebenenrenten erfüllt und die Anwartschait nicht erloschen ist; die frühere Festseßung wird hin-. fällig. Im Falle des § 3%a Say 1 des Versicherungsgeseßes tür

bliebenenrente der Invalidenversicherung zu. :

Das Nähere über die Durhsührung dieser Vorschrift kann der Reichsarbeitsminister bestimmen.“

4. Abschnitt B Art. V1I erhält folgende Fassung:

„Sind Nuhegeld oder Hinterbliebenenrenten aus der An- gesielltenversiherung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits rechtsfräftig fesigeseßt und {webt zu diesem Zeitpunkt ein Ver- fahren über einen Rentenanfpruch aus der Jnvalidenversicherung oder wird nah diesem umi! ein folchecr Anspruch geltend ge- macht, so tritt zu den Leistungen der Angestelltenversiherung als Ergänzung die Steigerung der Invalidenversicherung für anrechnungs- fähige Beitragswochen dieser Versicherung, wenn die Warktezeit für die Invalidenrente erfüllt und die Anwartschaft nicht erloschen ift. Die Ergänzung geschieht durch Bescheid der Reichsversicherungs- anstalt. § 55 a Absatz 3 des Versicherungsgeseßes für Angestellte gilt entsprechend.

D) Schluß- und Uebergangsvorschriften. Artikel L

Die Zulässigkeit des Rekurses gegen eine vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erlassene Entscheidung richtet sich nah den bis- herigen Bor1chriften. j

Artikel Ix.

8& 1254 a der Neichsversicherungêordnung, § 24a des Versicherungs- gesetzes für Angestellte und Art. XV B, Art. VII Abs. 3 des Gesetzes vom 10. November 1922 în der as dieser Verordnung gelten auch dann, wenn das Wahlrecht nah der früheren Fassung dieser Vor- schriften bereits ausgeübt ist. Die Nichtanwendung der Vorschri1ten in ibrer neuen Fassung gilt au dann als NRevisionsgrund, wenn das Berufungsgericht sie noch nicht anwenden konnte.

Artikel TII.

Soweit infolge dieser Verordnung Besiimmungen zu ändern sind, die zur Aus}üh1ung der Reichéversicherungsordnung oder des Versicherungsgeseyes für Angestellte ergangen sind, erläßt sie der Reichsarbeitsmini|ter.

Artikel IV.

Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt, das Verfahren vor den Versicherungsträgern und den Versicherungsbehörden abweichend von den bestehenden Vorschriften zu regeln.

Berlin, den 30. Oktober 1923.

Der Reichskanzler. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Stresemann. Dr. Brauns,

über Verlängerung der Geltungsdauer von Dem Uma ape nre

Vom 29. Oktober 1923.

(Veröffentlicht in der am 31. Oktober ausgegeb , des RGBl. Teil S. 108g en Nt, 110

Nuf Grund des Ermächtigungsgesezes vom 13. O 1923 (RGBl. I S. 943) verordnet die Reiddreterine: aa

Artikel I. Die folgenden Verordnungen:

1, Die Verordnung des Reichsministeriums für die wiris{aftlihe e U ek ens M Et ür die Zeit der wirtshaftlihen Demobilmachung vom 28. Mär 1919 (RGBl. S. 354) fowie die darin vorgele dnl der Gemeinden oder der weiteren Kommunalverbände, zur Aus- führung dieser Verordnung Bestimmungen zu erlassen,

2. die Verordnung des Reichsarbeitsministers über die Bestellung eines Ersaßversicherungsträgers tür die Pensionskasse der E 87) Elsaß-Lothringen vom 6. Oktober 1921

bleiben auch über den 31. Oktober 1923 hinaus in Krast.

Artikel Ik.

Ferner bleiben au über den 31. Oktober 1923 binaus in Kra sofern sie nicht durch Geseß oder Verordnung der S O dae ganz oder teilweise außer Kraft geseßzt werden, die von den Landes- regierungen und den ihnen nahgeordneten Demobilmachungsbehörden nas der Demobilmachungsvollmachten erlassenen Verordnungen

L. die Crhebung einer Abgabe von der Beförderung der Kohle

im Landabsaßweg im rheinish-westfäliiGen Industriegebiet zur Erhaltung des Kunststraßenneßes; eine Aenderung der in diesen Verordnungen vorgeschuiebenen Abgabensäye ist zulässig;

2. De unwirtshastlißher Verwendung von Brenn-

ofen;

3. das Hausgehilfenrecht.

s Artikel Ilk.

Die Reichsregierung bestimmt den Zeitpunkt, zu welchem d Amt der Demobilmachungskommissare durch die e E, aufzuheben ist. Der Zeitpunkt kann au nach dem 31. Oktober 1923

liegen. Artikel IV.

Die von den stellvertretenden Generalklommandos während des Krieges erlassenen kriegswirtschaftlihen Verordnungen treten, soweit

Dies gilt au in Fällen, in denen das Geseß die Entschë dad. durch den Beschlußausschuß oder die Beschlußkammer vorschre dia

Gegen die Entscheidung des Vorsitzenden ist nur das Nechtsmittel ?

zuläisig, das gegen die Entscheidung des Beschlußauéschusses (der Beschlußkammer) zulässig wäre. Im übrigen gelten die für das Spruchverfahren getroffenen Vorschriften.“ 23. S8 365 Abs. 1 Say 3 fällt weg.

C) Aenderungen des Gesetzes über Aenderung des Versicherungsgeseßes für Angestellte und der Meichsversiherungsordnung vom10.November 1922 (NGBl. T S. 849). 1. Abs\@(nitt A: Art. 1V erhält folgende Fassung:

„Der Abschluß der bis zum 31. Dezember 1922 geführten Nersicherungskonten ist den Beteiligten auf Antrag mitzutei!en. Er wird bindend, wenn nicht binnen zwei Monaten Widerspruch erhoben wird; der Angestellte ist bei Mitteilung des Abschlusses darauf hinzuweisen. Gegen den Bescheid der Reichsversicherungs- anstalt ist das Streitverfahren nah § 193 zulä}sig.“

es niht schon früher geschehen ist, mi a / ordnung außer Kraft. geschehen ift, mit der Verkündung dieser Ver Ds Artikel V.

N xtikel I bis ITI dieser Verord t i i 1. Naber. 1923 in Vat rdnung treten mit Wirkung yom

Det t 2. Oktober 1923.

Dr. Strüzmann.

Der Reichsminister des Jnnern. Sollmann.

BVurordnung

über die Verlängerutg: % Demobilm T R do b pes zweier

(Veröffentlidk Vom 29. Oktober 1953 eröffentliht in der am 31. Oktober äus des NGBIl. Teil 1 S. 103 zdLenen Nr. 110

Auf Grund des Ermächtigungsgesezes vom 1Z 1923 (RNGBIl. I S. 943) verordnet die Reiiaregierun tet l

Angestellte steht den Hinterbliebenen nur das Recht auf die Hinter-

hene Befugnis .

__ In Abänderung des Gesezes über Verlängerung der Geltungßs dar.” von Demobilmahungsberord"ungen vom 30. März 1922 (NGx. 1 S. 259) in der Fassung des Geseyes- über die Geltungs8- dauer von Demobilmachungsverordnungen vom 23. Mär; 1923 (NRGBl. 1 S. 215) wird folgendes bestimmt:

Die Fortan des MNeichsamts jür wirtschaftlihe Demobils machung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November 1918 (NGBI. S. 1334) nebst der ergänzenden Ans ordnung vom 17. Dezember 1918 (NGBl. S. 1436) und die Ver- ordnung des Yeichsministeriuums für wirt)chaftlihe Demobilmachung über die NReyelung der Arbeitszeit der Angestellten während der Zeit der wirt)chaftlihen Demobilmahung vom 18. März 1919 (RGBL S. 315) bleiben bis zum 17. November 1923 -in Krajt.

Berlin, den 29. Oktober 1923.

Der Reichskanzler.

Der Reichsarbeitsminister Dr. Stresemann.

Dr. Brauns.

Verordnung über die uer raft lenan der Verordönung über die Fortschreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittelversorgung.

Vom 27. Oktober 1923.

(Veröffentlicht in der .am 31. Oktober ausgegebenen Nr 110 des RGBL. Teil I S. 10837).

Auf Grund des § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Fortschreibung der Zivilbevölfkerung zum Zwecke der Lebenss mittelversorgung vom 24. Ottober 1918 (RGBl. S. 1263) wird folgendes bestimmt: E

Die Verordnung über die Forishreibung der Zivilbevölkerun zum Zwecke der bensmittelversorgung vom 24. Oktober 191 (NGBI. S. 1263) tritt mit dem 1. Vezember 1923 außer Kraft. Die sich aus § 6 der Verordnung vom 24. Oktober 1918 ergebenden Verpflichtungen. der obersten Landesbehörden und Kommunalverbände g für die zum 30. November 1923 erfolgende Fortschreibung

ehen.

Berlin, den 27. Oktober 1923.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J. V.: Dr. Heinrici.

Zehnte Verordnung über die Höhe der Zulkersteuer. Vom 31. Oktober 19283.

Auf Grund des § 6 des Zuckersteuergeseßes vom 9. Juli 1923 (RGBl. I S. 575) / 11. August 1923 (RGBi. L S. 770) wixd folgendes bestimmt:

Artikel I.

Die Abgabe von Stärkezucker beträgt achtunddreißig Milliarden einhundertdreiundfüntzig Millionen Mark, die von anderem Zucker

sünfundneunzig Milliarden dreihundertvierundahtzig Millionen Park

von 100 kg MNeingewicht. Artikel IL :

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom b. November 1923

in Krat. Gleichzeitig tritt die neunte Verordnung über die Höhe

der Zuckersteuer vom 24. Oktober 1923 (Deutscher Reichsanzeig Nr. 248 vom 25. Ofttober 1923) außer Kraft. i

Berlin, den 31. Oktober 1923.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Denhard.

Bekanntmachung. Ge aur TUL “U “Wr nun dér werte (zum Zweck der Bératlacana, g Gold wird für die Zeit vom 1923, wie folgt, festgeseßt:

100 ägyptische Piaster . . 100 ameritanische Dollar . . 100 argentinishe Papier-Pesos . 100 argentini|che Gold-Pesos . 19 n e E Li: rasilianishe Papier-Milreis 100 bulgarische Lwa . . . ., 100 cilenische Papier-Pesos . . 100 chilenishe Gold-Pesos 2 derlei ias & eut}ch-österreihische Kronen 1 englishes Pfund Salis ü 100 engliihe Schilling « . 5 100 englishe Pence . 100 estnishe Mark . 100 finnische Mark. . 100 französische Francs 100 R Drachmen 100 holländi|che Gulden 100 japanische Yen. . . 100 italienische Lire . 100 jugoslawishe Dinar 100 lettische Rubel. . . 100 litauishe Lit . ., 100 mexifani)]che Dollar 100 norwegische Kronen . 100 osftindishe Rupien 100 polnishe Mark 100 portugiesische Escudos 0 rumäni1che Lei . . . 100 |chmw:dishe Kronen . 100 Schweizer Franken 100 spanische Peseten . . 100 tsechische Kronen . 100 türfi\he Piaster . . 100 ungarische Kronen . . 100 uruguaysche Gold-Pefos .

Berlin, den 1. November 1923.

Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung, j J. V.: Dr. Landwehr.

bis Ende Novembes

e E 0.0 0 9.0

18,83 94,15 7,85 L1L 11,23 24.50 6,58 164,65 - 204,36 18/57 4,92 1,53 37,50 195,81 65,39 130,39 0,00026 16/52 1,99 111,02 75,12 56,L 12,35 2/40 0,023 312.39

D ¿D700 0.0 §9 S 0 ‘0.0 0. D S

S S S D...0 S0. 0. S 0-00 90 o ch * ch0 50 6 9:0 06 d. §0 2:0 O N N N N Mnn On On UNN

E 0 00 o o 9 0.0 0.0 0 T. 5 oco Fee. eo

. . L a . o e . e « 0 L o . . . . . . . . . .

Bekanntmachung.

Alle Freimarken (auch Flugpostmarken) im Einzelwerte von 100 7 bis 800 000 .4 einschließlich verlieren mit Ablauf des Monats November 1923 ihre Gültigkeit. der Bevölkerung befindliche, niht zum Freimachen von Sendungen benußte Marken dieser Art werden bis Ende Dezember 1923 an den Schaltern der Postanstalten bar oder gegen andere Freimarken eingelöst, wenn von einer Sorte mindestens Marken im Werte von 1 Million Mark vorgelegt werden. Auch bei höherem Gesamtwerte wird ein Teilbetrag unter 1 Million Mark nicht vergütet. Vordruce mit eins gedrucktem Wertstempel (Postkarten, Kartendvriefe, Briefs umschläge usw.) werden nicht eingelöst. Berlin, den 30. Oktober 1923.

Der RNeichspostminister. J. A.: Padberg.

Mine

Jn den Händen

D fiober .

M oche v. 23.—29. Juli .

déèr Ausfuhre der Neichsgebühren) in I oche v. 1.—7. Oft.

Pder Lebenshaltung (Ernährung, Bekleidung) gegenüber den Kosten der Borkriegszeit gestiegen find.

Dresden im

den Knappschaftsvereinen

Die Reichsindexziffer am 29. Oktober 1923,

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungsfkosten (Er- ährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung) läuft fih nah den Feststellungen des Staltistishen Reihsamts ir Montag, den 29. Oktober, auf das 13 671 millionenfache er Vorkriegszeit. Die Steigerung gegenüber der Vorwoche 3045 Millionen) betrug demnach 349 vH. -

Berlin, den 31. Oftober 1923. Statistisches Reichsamt. Delbrü.

Erhöhung des Einstandspreises nah Maßgabe der Geldentwertung.

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlihung im Deutschen Neihs- und Preußishen Staatsanzeiger Ir. vom 9, Mai d. J. werden nachstehend die für die Woche vom Bg. Oftober bis 4. November 1923 berechneten Ziffern bekannt-

gegeben :

A A.

Der Einstandspreis von 100 erhöht sih danach beim Verkauf in der Woche vom 29. Oktober bis 4. November 1923 auf:

Neichsinder- ziffer!) des Stat. Reichs9- amts

Monat des Einkaufs

1921 U es lugust . eptember

12,60] 13,33 13,74 15,04 17,79 19,28

109 368 000 000 102 558 000 000 99 498 000 000 90 898 000 000 77 020 000 000 70 908 000 000

tovember . Dezember .

1992S Nanuar Februar März . [pril . tai . uni » Suli lugust ‘eptember Dftober . « ovember Dezember . .

1923 Ranuar . Februar . März . « lpril . « Dai uni ): ohe v. 2.—8. Juli Woche v. 9.— 15. Juli . Roche v. 16.—22. Juli .

0 S: A

66 982 000 000 55 823 000 000 47 190 000 000 39 788 000 000 35 948 000 000 32 966 000 000 25 354 000 000 17 606 000 000 10 264 000 000

6 196 000 000

3 065 000 000

1 996 000 000

20,41 24,49l 28,97 34,36 38,03 41,47 53,92 77,69

133,19

220,66

446, 10}

S: 0.0: O0 S O. D e o oooooo Îe e e oooooo E E E E D I E E E E )

1 221 000 000 517 253 000 479 012 C00 462 796 000 358 255 000 178 706 000

84 493 000 63 554 000 47 318 000 34 754 000

19 127 000 9 143 000 3 129 000 1 814 000

1 155 000 740 871 270 657

95 971 48 829 33 839 12 531

1 976

[oche v. 30. Juli bis S U Woche v. 6.—12. Aug. . oche v. 13.— 19. Aug. . Woche v. 20 26. Aug. - Woche v. 27. Aug. bis O Roche v. 3.—9. Sept. . Boche v. 10.—16. Sept Woche v. 17.—23. Sept Woche v. 24.— 30. Sept:

71 476,— 149 531,— 436 935,— 793 733,—

1183 434,—

1 845 261,-—

5 0591 046,— 14 244 900,— 40 400 000,— 109 100 000,

Woche v. 8.—14. Ott. . 691 900 000,—

Roche v. 15.—21. Oft. Woche v. 22.—28. Oft. | 3 044 800 000,— 449 Woche v. 29. Okt. b

«No e 13 671 000 000,— 100

1) Die Neichsindexziffer gibt an, auf das Wievlelfacße die Kosten Wohnung, Heizung, Beleucßtung und

Berlin, den 31. Oktober 1923.

Statistisches Reichsamt. Delbrü.

Einladung

ur Gründungsversammlung des Reichsknappschafts- vereins.

Gemäß Artikel 5 des Einführungsgesezes zum Reichs- appschafisgesez lade ih zu der am 15. November d. J. in Künstlerhaus, Albrechtstraße 6, Vormittags 1 Uhr stattfindenden Gründungsversammlung des Reichs- nappschaftsvereins ein.

Die Tagesordnung lautet : : 1. Beschlußfassung über die nach § 7 RKG. zu erlassende Satzung des Reichsknappschaftsvereins. 2. Wahl des vorläufigen Vorstands. 2 3. Beschlußfassung über die Teuerungszulagen gemäß § 31 NKG. Der Entwurf einer Saßzung wird den Vertretern der Gründungs- versammlung rechtzeitig zugehen. : Diejenigen Vertreter, welche nicht in- der Lage sind, an der ründungsversammlung teilzunehmen, können \ih vertreten lassen 1ach Artikel 4 Abs. 2 des E.-G. z. RKG., welcher lautet: „Sowohl die Vertreter der Arbeitgeber als auch die der Versicherten können

Mich dur besonders bierzu bevollmächtigte Perscnen vertreten lassen.“

Unmittelbar nach der Gründungsverfammlung findet die erste Sißung des vorläufigen Vorstandes statt. Die in den Vorstand ied Herren bitte ih, sich nah der Sißzung hierzu bereit zu alten.

Dißen-Nothenfelde, den 1. November 19283.

Der Reichskommissar zur Durchführung des Reichsknappschaftsgeseßzes. Dr. Weidtman.

Bekanntmachung

des Ergebnisses der Wahlen für die Gründungs8- versammlung des Reichsknappschaftsvereins gemäß Artikel 3 des E.-G. z. NKG., ,

Gemäß Artikel 3 Abs. 3 des E.-G. z. RKG. sind von olgende Vertreter der Arbeitgeber

benannt worden: Vom A. K. V. Bochum.

Geh. Bergrat Dr. Dr. Dr. Weidtman, Aachen, Hindenburgstr. 37. Bergrat Kleine, Dortmund.

Bergrat Dr. Winfkhaus, Essen-Altenessen.

Generaldirektor Wiskott, Essen.

Bergassessor Stens, Mülheim.

Generaldirektor Morsbach, Dortmund.

N Bergwerksdirektor Knupe, ‘Linden-Ruhr.

Bergmeister Wiesmann, Datteln-Mürster. L Kommerzienrat Dr. Küchen, Mülheim-Ruhr.

Bergrat Funke, Dortmund.

Bergrat Johow, Buer

Oberbergrat Sarter, Necklinabausen. Bergwerfédireftor Dach. Bochum.

Bergassessor Schulze-Vellinghauien, Langendreer. Generaldireftor Hoppstädter, Bochum. Bergassessor Kette, Herne.

Bergassessor Nuschen. Herten.

Genenaldireftor Tengelmann, Essen. Bergassessor Haarmann, Brambauer. Bergassessor Müller Castrop, Krs. Dortmund. Bergassessfor Stein, Hüls

Oberbergrat von Velen, Herne.

Bergassesjor Schuize-Buxloh, Gelsenkirchen. Bergassessor Kellermann, Oberhausen. Bergassessor Neckmann Essen-Dellwig. Bergassessor Buskühl, Gel)enkirchen. Gerichtsassessor Dr. Späing, Hamborn. Bergaffessor van Bürk, Unna- Königsborn. Bergassefsor Andre, Nadbod, Bez. Münster. Bergassessor Middelichulte, Castrop, Krs. Dortmund. Bergassessor Hueck, Gelsenkirchen.

Bergafsessor Kesien, Rotthausen.

Bergassessor Walkhoff, Lunen, Krs. Dortmund. Bergassessor Heinrichs. Katernberg b. Düsseldorf. Bergwerksdirefktor Fusban, Essen. / Generaldirettor Brenner, Essen.

Bergrat Heinzmann, Bochum.

Vom Halleschen Knappschaftsveretn.

Bergassefssor Scbulze, Halle, Gartenstr. 5. Bergwerksdirefktor Weinholz, Golpa. Bergrwverksdirektor Pil, Halle, Dorotheenstraße. Generaldireftor Wagner, Halle, Kurallee. Generaldirektor Schweißgut, Halle, Frandckestr. 3. Bergrat Befsserer, Bleicherode a. Harz.

VomNiederschlesishen Knappschaftisyerein.

Bergwerksdirektor Nömer, Waldenburg.

Oberbergwerksdirektor Liebeneiner, Schloß Waldenburg. Bergwe1ksdireftor Leege, Bad Salzbrunn.

Bergwoerksdirektor Schay. Lichtenau, Bez. Liegniy. Bergwerksdirektor Weilandt, Grube Erika, Post Lautawerk/L. -

Vom Oberschlesishen Knappschaftsverein.

Geh. Bergrat Alfred Bunyel, Präsident der Bergwerksdir. Hinden- burg/Oberschkesien.

Generaldirektor Karl Eulig, Borsigwerk Oberschlesien.

Generaldirektor Dr. Rudolf Brennedcke, Gleiwiß.

Bergwerksdirektor Anton Mies, Bobrek, Krs. Beuthen.

Verwaltungsdirektor Dr. Herbert Werner, Beuthen, O. Schles.

Von der Allgemeinen Knappschafts -Pensions- kasse für Sachsen i. Freiberg.

Bergdirektor Bretschneider, Zwickau i. Sa.

Bergingenieur Ebert, Reinsdorf b. Zwickau i. Sa.

Bergdirektor Kühn, Kulfkwitg b. Markranstädt.

Oberregierungsbergrat Kretschmer, Radebeul - Oberlößniß, König- Albert-Str. 8.

Vom Brühler Knappschaftsverein,

Mariahütter«, Mayener- und Quinter Knappschaftsverein: Bergrat Gruhl, Brühl, Bez. Köln. Bergwerksdirektor Fricke, Köln, Deutscher Ring 46. Bergwerksdirektor Klingner, Brühl, Bez. Köln. Hüttenbesizer August von Beulwitz, Mariahütte, Bez. Trier. eter Preil. Mayen, Entenpfuhlstraße. : rektor Schmelzer, Quint bei Trier.

Vom Stolberger Knappschaftsvereinu, Wurm-Knappschaft und K.-V. Nheinpreußen.

Generaldirektor Brenner, Lintfort, Kreis Mörs. Bergwerksdirektor Buyken, Hohemmerich, Krs. Mörs. Bergwerksdirektor Treutler, Goslar a. Harz, Wallftraße 20. | eia Brack, Eschweiler. Pumpe.

eneraldirefktor E Pattberg, Homberg, Niederrhein. Knappschajtsdirektor Krämer, Homberg, Niederrhein. .

Vom Siegerländer Knappschaftsverein, Wittgensteiner, Nheinischer-Lahn Knappschaftsverein und Allgemeinen Knappschaftsverein Hessen zu Weilburg.

Sergalseßoe G. Brockhoff, Betdorf, Sieg. Bergassessor C. ODresler, Eiferfeld, Sieg. Bergwerksdirektor Jos. Klein, Siegen. Freudenbergstraße. H Borkenftein, Amalienhütte b. Laasphe.

treftor Niedermaier, Mühlhofen b. Engers a. Rhein. Direktor Longrée, Immekeppek b. B ensberg. Bergassessor Naab, Weylar. : Bergwerksdirektor Dr. Einecke, Weikburg. Direktor Scheffzick, Niederohmen, Hessen.

Vom Hauptknappshaftsverein Clausthal,

Georgsmarienhütte-, Ibbenbürener-, Jlseder-, Thieder- und Unterharzer Knappscha|tsverein.

Geh. Bergrat S{lösser, Hannover, Brühlstr. 1.

Oberbergrat Fischer, Clausthal.

Bergwerkfédirektor v. d. Heyde, Bokeloh b. Wunstorf i. H.

Syndikus Dr. phil. Sperling, Osnabrüdk.

Oberbergrat Müller, Ibbenbüren. :

Hüttendirektor Dr. W. Bergmann, Großbülten b. Peine.

Bergwerksdirektor A. Baechtiger, Wittmar, Kreis Wolfenbüttel.

Oberbergrat Bellinger, Goslar a. H.

Vom Mansfelder Knappyschaftsverein, Altenburger, Thüringischen und Casseler Knappschaftsverein.

Direktor Menyel, Eisleben, Königstraße 22.

Direktor Dr. Ludwig, Eisleben, Königstraße 20.

Bergwerksdirektor Bergassessor Paul Günther, Altenburg, S.-A. Bergwerksdirektor Nudolf Ülke, Zechau b. Nosig. : 5 Grubensteiger Louis Weidermann, Groß Kamsdorf b. Köniß i. Thü-

ringen. Bergassessor Karl Liesegang, Cassel, Hohenzollernstraße 139.

Vom Halberstädter Knappschaftsverein, Anhaltischen, Helmstedter, Nübeländer und Wernigeröder Knappschaftsverein.

Bergwerksdirektor Burwig, Wernigerode a. Harz. Bergwerksdirektor Bergassessor Riegel, Aschersleben. Bergwerksdirektor Schneefuß, Nachterstedt, Bez. Magdeburg. Hroiehee Dr. Foehr, Cöthen/Anhalt. i eneraldireftor Kraiger, Helmstedt. Prokurist Fuchs, Blankenburg a. Harz. Direktor Wilhelms, Ilsenburg a. Harz.

Vom Brandenburger Knappschaftsverein und Lauchhammershen Knappschaftsverein. Kommerzienrat Dr. Schumann, Grube Ilse, Frankfuxt a. O. Generaldirektor Dr. Heubel, Annahütte, N. L Negierungébaumeister Müber, Senstenberÿ, N. L. Direktor Pühler, Lauchhammer. Syndikus Dr. Michelmana, Lauchhammer. BVomBayerischenLandesknappschaftsverein, Knapp- \chattsverein Vereinigte Salzwerke Stuttgart und Knappschaftsverein Salzwerk Heilbronn. Generaldirektor Bergrat Dr. Weithofer, München, Bay. Landes- Knappschaftsverein. j Präsident Klaiber, Vors. d. Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzwerke München. Oberregierungsrat Henninger, Stuttgart. Bergrat Lichtenberger, Heilbronn.

Vom Könitßer Knappschaftsverein, Knavypschaftsverein Bad Münster am Stein, Knappschaitsverein der Saline Salzungen und Knappschastsverein der Giesßener Vraunsteinbergwerke, Gießen.

Kaufmann Paul Graupner, Oberilm b. Stadtilm. Direftor Fr Setitgast, Salzungen. Direktor Liste, Gießen.

Gemäß der vom Reichskommissar für die Durchführung des Reichsfnappschafisgeseßes veröffentlichten Wahlordnung vom 17. Juli 1923 sind folgendé Arbeitnehmervertreter ge- wählt worden :

Vom Altigemeinen KnappschaftsvereinzuBochum.

Gewexkichaftssefkretär Anton Wegener, Essen-Ruhr. Knapp|chastsä!tester Karl Goerke, Osterteld. Knapp!chastsältester Anton Kröger. Bottrov i. W. Knappscha!tsältester Albert Koenen. Gelsenkirchen. Knappschatteältester Albert Grochowiak, )eiinghausen. Knapp1chaftsältester Wilhelm Kobuih, Bövinghausen. Knappich astéältester Emanuel Meyer, Nöhlinghausen, Wesif. Knappschaftsältester Heinrich Nitter, Steele-Düsseldorf. Gewerkschastésbeamter Gustav Groß, Essen-NRuhr, Bergmann Ludwig Fischer, Laer. Bergmann Frit Brozda, Brambauer. Bergmann Hermann Linke, Dorstfeld. Bergmann Hermann Klare, Altenessen. Bergmann Franz Hinsel, Gelsenkirchen TT. Bergmann Christian Hofmeyer, Sodingen. Bergmann Maztin Becker, Oberhausen Gewerk'cha!téangestellter Fr. Viktor, Bohum. Bergmann Fritz Jungesblut, Dortmund-Eving. Bergmann Karl Hunschede, Dortmund. Bergmann Peter Weyer, Königésteele. Bergmann Friedri Rosenow Gelsenkirchen. Bergmann Osfar Jentsch, Esel b. Neclinghausen. Bergmann Heinrich Bernthsen, Sterkrade, Holten. Bergmann Johann Hoffmann, Witten. Gewerfk1chaftsangesteliter F. Rosemann, Bochum. Bergmann Karl Wetzel, Wikede. Bergmann Ewald Kämpgen, Mül hausen-Heißen/NRuhr. Bergmann Sebastian Heynen, Recklinghaujen. Bergmann Gottfr. Volkmann, Günnigfeld. Bergmann August Limper, Mülheim Berginann Adam Nange, Dahlhausen-Ruhr. Wettersteiger Jos. Rauer, Gahmen b. Lünen. Gewerkscha|tssekretär C. Nudolt, Essen-Nuhr. Steiger Heinrich Haase, Wanne. Arb.-Vertr. Stefan Wirth, Herne. : Bergmann Paul Trautmann, Hamborn. Bergmann Heinrich Buchwald, Hamborn.

Vom Halleschen Knappschaftsverein,

Knapp schaftsältester Karl Ködderitz, Teutfchenthal. : Knaypschastéältester Nobert Tischendorf, Kreßshau, Kr. Zeiß. Knapp}chafteältester Johann Heiniy, Ammendorf b. Halle. Knappschafstsältester Karl Cotte, Hainrode, Kr. Worbis. Knapp|chaftsältester Franz Korth, Neu Biendorf b. Merseburg, Knapp)chaftsältester Albert Kleemann, Oberröblingen am See.

Vom Niedershlesishen Knappshaftsverein.

Kn.-Aeltester Hermann Schmidt, Neusalzbrunn. Kn.-Aeltester Franz Pohl, Ludwigbdorf, Kreis Neurode, Kn.-Aeltester Gustav Berger, Weißstein. i Kn.-Aeltester Heinrih Hepper Moys b. Görliß. Fahrhauer Aljred Wilhelm, Gottesberg.

Vom Oberschlesischen Knappschaftsverein.

Kn.-Aeltester Johann Lachmann, Zaborze, Sedanstraße 6. Kn.-Aeltester Franz. Haida,. Mikult1chüg, Augustastraße 8. E Karl Meister, Zaborze, Luisenkolonie 9.

äuer Franz Keoza, Karf, Oberschlesien, Mieshowitzer Straße 8, Kn.-Aeltester Appolonius Gralla, Zaborze, Wiesenstr. 14.

Von der Allgemeinen Knappschasts- Pensionskasse - für Sachsen in Freiberg. Kn.-Aeltester Bernhard Meier, Reinédorf. Piver Albin König, Gersdorf, Bez. Chemniß. „Aeltester Oswald Schäbit, Borna. Steiger Otto Georgie, Zwikau.

Vom BrühlerKnappschaftsverein, Mariahütter, Mayener und Quinter Knappschaftsverein.

Kn.-Aeltester Peter Feck, Kerpen. S Kn.-Aeltester Werner Breidenbach, Pingsdorf. Angest. Johann Simon, Gleuel. : Kn.-Aeltester Arnold Dauben, Vussem-Bergheim. Kn.-Aeltester Peter Schaffgans, Benzelrath. Kn.-Aeutester Heinrich Haas, Quadrath.

Vom Stolberger Knappschaftsverein, Wurm- Knappschaft und Knappschaftsverein Rheinpreußen.

abrikarb. Heinri Dieckmann, Stolberg, Lobrstr. 18. Bergmann Dominikus Ruh, Homberg, Mühlenstr. 44. Gerhard Birnbaum, Moers-Scherpenberg, Scherpenberger Sträße 68. SFohann Hoffmann, Moers, A-Straße s.

Bergmann Deren Rommershausen, Alsdorf, Linicher Straße 305. Bergmann Josef Rüland, Kohlscheid, Josefstraße 39.

Vom Siegerländer Knappschaftsverein, Wittgen- steiner, Nheini)cher, Lahn-Knappschaftêverein und Allgemeiner KnaÞp= \castéverein Hessen zu Weilburg.

Kn.-Aeltester Karl Bänsch, Niederohmen, Bez. Darmstadt. Kn-Aeltester Heinrich Giese, Warstein, Westf., Bilsteiner Straße 7. Kn.-Aeltester Emil Schüttenhassel, Niederroßbah, Post Remserod. Kn.-Aeltester Paul Münzer, Braunfels a. L. Kn.-Aeltester Friy Hauses, Meggen (Nenne). Bergmann Wilhelm Fey, Trupbach, Krs. Siegen. Bergmann Clem. Aug. Schlosser, Herdorf, ‘Rheinland, Bergmann Karl Ludwig Hardt, Fronhausen, Dillkreis. Maschinist Joh. Nosenstein, Oberlahr, Westerwald.

Vom Haupt-Knappschaftsverein Clausthal, Georgsmarienhütter, Ibbenbürener, Ilfeder, Thieder und Unterharzeë

Knapp)\chaftsverein. ¡

Bergmann Kaspar Obermeyer, Kn.-Aeltester, Südenfeld, Krs. Jbura» Bergmann Friß Döhler, Clausthal, Haupt-Kn.-Verein. Bergmann Karl Künnemann, Peine.

Bezirksleiter Hermann Bode, Hildesheim.

Bergmann„ August . Willner, Goslar. : Bergmann August Kreinacke, Kissenbrück bei Wolfenbüttel. Kn.-Aeltester Gotthelf Einecke, Hambühren bei Winsen a. Aller. Kn.-Aeltester Otto Eilers, Adenstedt, Kreis Peine.

Vom Mansfelder Knappschaftsverein, Altenburger, Thüringischen und Casseler Knappschastsvérein.

Hugo ESberling, Wattenbach, Kreis Cassel-Land. Adam Kaufmann, Allendorf bei Frielendorf. Heinrich Limmert, Gorma bei Nosiy, S.-A. Paul Kühne, Gonna, Kreis Sangerhausen. Georg Bauer, Helbra (Mansfelder Seekreis)., Ernst Müller, Eisleben, Leuscbnerstraße 88.

Vom HalberstädterKnappschaftsverein, Anhaltischeri Helmstedter, Rübeländer und Wernigeröder Knappschaftsverein.

Kn.-Aeltester Otto Schmidt, Egeln, Bez. Magdeburg. Kn.-Aeltester Gustav Ballin, Bernburg a. S

Kn.-Aeltester Wilhelm Ziemann, Schöningen, Br. Maschinenin)pektor Franz Oswald, Nachterstedt, Bez. Magdeburg. Kn.-Aeltester Otto Bethge, Leopoldshall, Anhalt. 9 Kn.-Aeltester Karl Claus, Schöningen, B

S,

T. Kn.-Aeltester Heinrich Mosenhauer, Völpke, Bez, Magdeburg.