1923 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Nov 1923 18:00:01 GMT) scan diff

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Zoldmark 0,0059 18 30 9150 7,63 1,13 10,89 22 80 6.58 160,89 204 36 18 23 4,81 1,60 40,49 193,13 61,62 130,11 0,00019 15 58 2,02 110,84 74,19 55,28 12,18 2.24 0,022 303,73

4100 deuisG-österreihisGe Kronen . . | engli\ckches Pfund ‘Sterling . - 100 engli\be Silling - - 10) englische Pence“ . « + 100) estniïbe Mark . . « « 100 finni1cbe Mark. « . + 100 franzôsi\he Francs . « 100 griewi1ce Drad'men « 100 bolländtnche Gulden 100 japani\de Yen . - + 100 italieni!de Lire 100 jugo!lawische Dinar 100 lettisde Rubel . . 100 litamhe Lit . - 100 mexifani\1che Dollar 100 norwegische Kronen « 100 ostindiihe Nuvien 100 poinisbe Marf 100 portug!esi!he Cécudos 100 rumäntichce Lei . 100 jchmw. diîdje Kronen 100 Schweizer Franken « 100 )panitché Peseten .' 100 1icheckiiche Kronen 100 türfi\de Piaster . 100 ungari\che Kronen 100 uruguayice Gold-Pesos .

Berlin, den 30. November 1923.

Reichskommissar sür Aus- und Einfuhrbewilligung. J, V.: Dr. Landwehr.

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Peilebuno der Gebühren für die Untersuchung des n das Zollinland eingehenden Fleisches für die Zeit vom 3. Dezember bis zum 9. Dezember 1923.

Für die Untersuhung des in das Zollinland eingehenden Fleisches sind für die Zeit vom Z. Dezember bis zum 9. De- zember 1923 folgende ECebühren festgesetzt wordey:

Bezeichnung des Unter'uchungs8§- Gebühren-

gegenstandes: jäuze: I. A. Frisches Fleis:

. Ein Stück Nindvieh usw.

. Ein’ Kalb a 29 "u

. Ein Sdwein usw. . » «

. Ein Scha} usw... « + *

i

1 080 360 430 290

2200 .

.

. Ein Pferd usw. . . è B. Zubereiteties Fleisch:

e 4

7 14 290

360

Därme je ke e s Spe je as . Sonstiges zubereitetes Fleisch je kg . Mindestgebühr tür Därme . .-. - ä Mintestgebühr für zubereitetes Fleisch z [1]. Trichinenuntersuchung: . Ein ganzes Schwein usw. « «. «+ -

. Ein Stück Fleisch usw. + « ,- . Ein Stück Speck usw. . « + -

c 400 111. Chemische Untersuchung

270 190

14 4

s ere e Fleisch je kg . «+, s . Zubereitete Fette je kg . . « i . Mindestgebühr a) für Fleish . 720 b) jür Fette . Ÿ 290 19. Die in §8 6 Ab}. 1 Nr. 1 und 2 aufgeführten Untersuchungen: 1. Biolog. und hemi\e Untersuchungen ie kg (Abs. 1) 110 9. Mindestgebühr für Pjerdefleishuntersjuhung „. 0 800 3. Die in § 6 Nr. 1 und 2 aufgetührten Unter- suchungen je kg. A ens 4. Mindestgebühr für die in § 6 unter Nr. 1 und 2 cufgesührten Unterjuhungen. . « « * -

Berlin, den 29. November 1923.

Der Reichsminister des Jnnern. J. A.: Dammann.

18

Bekanntmachung,

betreffend Preisänderungen in der Deutschen Arznel- taxe (8. Nachtrag zur zehnten abgeänderten Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1923).

deps benzoatus 10g 7 ati 100 2 58 10 g D— 100 ck 40 10g 6 100g 44 100 g ‘57 100g 59d°1

° 10g. .9 e 10 g 8 s 10g 12 é 10g 7

Adeps guillus

Elixir Chinae ('alisayae Tlixir Chinae Calisayae cum Peptono Dlixir Chinae Calisayae ferratum Emplasuvra: Emplastrum Emplastrum Emplastrum Hydrargyri . « « Emplastrum Lithargyri Emplastrum Lithargyri compositum Emvúul!sio Olei Jecoris Áselli A Emu!sio Olei Jecoris Aselli composita « Liquor Ferri albuminati saccharatus . Liquor Ferri jodopeptonati cum Mangano Liquor Ferri jodosaccharati cum Mangano Liquor Ferri oxydati saccharati arsenicalis Liquor Ferri peptonati

adhaesivum » - e... Cerussae

10g 12 10 g 3l 100 g 33 100g 43 100g 44 100g 37 100g 22

10 g H 100 g 834 100 g _ 46 100 g 36 100 g 29

Liguor Ferri peptonati cum Chinino . Liguor Ferri peptonati cum Mangano Liguor Ferri saccharati cum Mangano Massa Pilularum Ferri carbonici Valetti

D

M Y. » Pulvis aërophorus. . .. Pulyis Liguiritiae compositus

[d C0 L I T P

» 9 Pulvis temperans « Baccharum Baccharum Candis . Bapo unguinosus

S 0E S. O D

T) e. . Bebum benzoatum . ° Bebum ovile .

YyY L) . . L . . Sebnm sgaliïcylatum . Birupus Althaeuae . .

y . Sirupus á Sirupus Aurantii Corticis a4 Sirupus Aurantii' Florum. . « « Sirupus Baisami peruviani , « Sirupus- Balsami tolutani s Birupus Bromoformii compositus

Birupus Calcii chlorbhydrophosphorieci . ¡rupus Calcii hypophosphorasi j irupus Calcii hy pophosphorosi ferratus irupus Calcii phospho-lactici « « «

Milliarden Mark

16. November 1923,

Sirupus Calcii phospho-lactici ferratus . Sirupus Calcii phospho-rlactici ferravus Mangano

Sirupus Castaneae . . Sirupus Cinnamomi . Sirupos Citri

Sirupus Croci.

Sirnpus Ferri jodati . Sirupus Ferri phospho-lactici Sirnpus Ferri oxydati . Sirupus Frangulae .. - + Sirupus gummosus Sirupus Hy pophosphitum composikt Sirupus Ipecacuunhae Sirupus Jaborandi

Sirupus Ka!ii sulfoguajacolici Sirapus Kalii sgulfokreosotici « Sirupus Mannae : Sirupus Menthae crispae «- « Sirupus Menthae piperitae . « Sirupus Pa paveris

Sirupus Rhei j g Sirupus Rhoeados i . Sirupus Sarsaparillae com positn Siruzi us Senegae Sirupus Sennae ¿A S.rupus Sennae cum Manna Sirupus simplex. - « «

3 B

02 093 09 03 99 09 02

S 0 T 0 P ‘0.6 » C Ee S. 59S M: 0s R T

Sirupus Thymi s Sirupus Thymi compositus Sirupus Vio:ae A Tinctura Ferri composita . . + «- Tinctura Ferri composita cum Tinctura Rhei vinosa «. «. « «

aer Nr Irre Sr A S

S. S-W E P 5 6 9. e S: D O Se

E o O R S E E C E E i e 0 0ST 0.00 6.0 p 90M: Ss ck ch0. E Me

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6 eo O 000 0ST 0. 006060

Unguentum Argenti colloïdalis . Unguentum Cantharidum pro usu

”» y Unguentum carbolisatum. Unguentum diachylon . « Unguentnm Filemi . Unguentum exsiccans « « Ungnuentum flavum . - » Unczuentum Kalii jodati é Uncguentum ophthalmicum é¿ompositum Unguentum Picis i Unguentum Rosmarini compositunm Uncguentum Styracis Unguentum snulfuratum compositum Unguentum Wilkinsonü . «

S 09 02 2 09 09 39 (9 09 02 09 092 02 02 02 02 02 09 02 99 09 2 09 M 02 02 02 02 32 02 02 M2 02 02 02 03 03 02 09 02 9 09 02 04 02 39 09 09

V L) . s Unguentum Wilsonüi ff Unguentum Zinci. « « »

è y . s . . Chinae : ¿e x9 Chinae ferratum «

Vinum Vinum Vinum Vinum Vinum Pepsini . Diese Bekanntmachun zember 1923 in Kraft.

Berlin, den 80. November 1923,

Der Reichsminister des Jnnern. J. A.: Dammann.

É Ep 60 00s SSS x2 92 9

0 ck00 6.0.0.9 S e oooooo s

100 g :

tritt mit Wirkung vom 1. De-

_ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 121 des Reichs8gesepblatts Teil 1 enthält U

die Bestimmungen des Reichsarbeitsministers Über: öffent- lihe Notstandsarbeiten vom 17. November 1923,

die Verordnung über Zulagen in der Unfallversicherung für die zweite Hälfte des Monats November 1923 vom 90. November 1923, «

die Verordnung über Beiträge in der Angestelltenversiche- rung vom 23. November 1923,

die Zweite Verordnung über Teuerungszulagen in der Invaliden- und Angestelltenversichherung vom 22. November 1923, i 2 die Dreizehnte Verordnung über die Wesicherungspflicht in der Angestelltenversicherung vom 28. November 1923, ;

die Zweite Verordnung über das Genossenschaftsregister vom 22. November 1923, A

die Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln vom

die Verordnung auf Grund des Geseßes über Vermögens- strafen und Bußen vom 28. November 1923,

die Verordnung über die Aufbewahrung fremder Wert- papiere vom 21, November 1923, ;

die Zweite Verordnung über Zulagen in der Unsfallver- sicherung 8 die zweite Hälfte des Monats November 1923 vom 27. November 1923, A die Verordnung über Annahme ausländischer Zahlungs- mittel im Jnlandsverkehr vom 23. November 1923,

die Verordnung über den Mindestbeirag des Sterbegeldes in der Unsallversicherung vom 26. November 1923 und

die vierte Verordnung über Höchstsäße für die nah der Menge des sieuerbaren Getränfes bemesjenen Gemeindegetränke- steuern vom 24. Novernber 1923.

Berlin, den 30. November- 1923. Geseßsammlungsamt. Krause.

Preufsßen.

Finanzministerium. Vierte Verordnung

über die Anpassung der Stempelsteuer an die ; Geldwertänderung. :

Vom 26. November 1923.

Auf Grund des Artikels 4 des Cesezes vom 25. Juli 1923 (Gesegjamml. S. 341) zur Aenderung des Stempelsteuerge;ebes vom 31. Juli 1895/26. Juni 1909 in der Fassung der Bekannt- machung vom 30. Juni 1909 sowie des Wassergeseßes vom 7. April 1913 und auf Grund des § 14 des Geseßes zur An- passung der Slteuergesepe l 31. Juli 1923 (Gejeßsamml. S. 361) wird folgendes verordnet:

Die in der Verordnung vom 27. Oktober 1923 (Geseysamml. S. 486) festgeseyten Beträge werden mit Wirkung vom 1. Dezember 1923 ab wie tolgt erböbt:

a) die Fesistempel des Stempeltariss vom 30. Juni 1909/29. Zuli

1923 (auch diejenigen, die neben den Wertstempeln als Höchst- und Mindes1stempel oder jür beiondere Fälle angegeben find) vom MNeunmilliarden!achen auf das Sechshundertmilliardenfache,

an die Geldwertänderung vom

wobei der aus der Erhöhung des Feststempels von drei Mark

b) die Freigrenze. des S des Stempe!steuergeseße? von drele bundert Milliarden Mark au! dreißig Billtonen Mark;

0) die Freigreuze der - Taritstelle 71 Ziffer 2 Abj. 3 unter b (Beriräge über ÄAtbeits- und Dienitleistungen) von dreißig Billionen Mark anf zweitau)end Billionen Marf;

à) der Windzestiay des Ÿ§ ll des Stempelsteuerge|eßes von drei Milliarden Mark au1 dreihundert Milliarden Mark.

Milliarden Vaif, wobei über|hießende Steupelbeträge au füntzig Milliarten Mark nah oben abgerundet werden.

Berlin, den 26. November 1923.

Der Finanzminister. J. V.: Weber.

Ministerium für Landwirtshast, Domänen und Forsten.

Aenderung der Prüfungsordnung für Kreistierärzte, Die Vor\chrift im § 23 Absag 1 der Prüfungsordnung für Kreisuerärzie vom 28. Juni 1910 wird wie folgt geändert: „Die Gebühren sind nah Grundzahlen zu erheben. Die Grundzahl beträgt jür die gesamte Prütung 42, für die sch1i ilihe Prütung 12, jür die ‘praitish-mündliche Prüfung 20, tür jählihe und Ve1 wa!1ungekosten 10. Die hiernach zu ent» rihteuten Säye ergeben sih aus der Vauoielsältigurg Tiejer Grundezahlen mit -der vor dem Tage der Zahlung jeweils zuleyt befannigegebenen Reichsindexziffer der Lebenshaitungsko|\ten.“ Diese Borschrint tritt am heutigen Tage in Kraft. Soweit die Prü)ungsgebühren nah der b.oher geltenden Regelung eingezahlt worden sind, haben die Prüflinge nur die Hälite der nach vorstehenden Giundiäyzen berechneten jächlicten und Veuwaltungekosten jowie die vollen Gebühren tür die ne nit bestandeuen Prütungyète1le nah» zuzahlen. Bei Wiederholungeprütungen fomuien die vollen Gebühten- jäge in Anwendung. Wer bis zum 31. Dezember i923 die Puúfung noch nicht abgeichlossen hat, entrichtet für die noch nicht bestandenen Prülungsteile die vouen- Gebührcn/äye. - Berlin, den 14. November 1923.

Der Minister für Landwirischaft, Domänen und Forsten. ' Dr. Wendorff.

i

Aenderung der Prüfungsordnung für Kreistierärzte, Die Prüfungsordnung für Kreistierärzte vom 28. Juni 1910 wird, wie folgt, geändert: : : Im § 4 ist in Nr. 48 hinter die Worte „regelmäßig be sucht hat“ emzuichallen :

- Die Zulassung zu den Kursen darf _in der Regel erfl nah Éiledigung der praktischen und Schlachthoftätigfkeil (Nr. 3 und 4b), frühestens aber ein Jahr nach Erlangung der Approbation errolgen.

Die Vorchrifst 1ritt voin heungen Tage ab in Kraft. Berlin, den 15. November 1923.

Der Minifter für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dr. Wendorff.

Ministerium für Volkswohlfahrk. Bekanntmachung. j

Auf Grund des § ‘80 Abs. 1. der Gewerbeordnun # das Deulsche Reich bestimme ih mit Wirkung vom 1. zember 1923 ab:

Nr. 6 der Allgemeinen ‘Deutschen Arzneitaxe 1923, wird wie olgt geändert: 4 rf :

i „Grgibt sich bei der Endrechnung ein Betrag, der nit con durh 10 Milliarden Mark teildcx - ist, fo ul ein über dzießender Betrag bis ¿u 5 Milliarden Mark einschließli auf die näâchsiniedere, über 5 Williarden Maz1fk auf die nächsthöher dur 10 Milliauden Mark teitvare Zahl abzurunden.“

Berlin, dén 29. November 1923.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein,

Bestimmungen dét zehnte abgeänderte Ausgabe,

Auf Grund der Verorduung zur Austührung des Notgeseßes bot 13. Juli 1923 (NGBl. S. 699 fff.) ha»ea wir der Händlerin AgnesTichenticherx und dem HändlerLudwigKüch!er beide hier wohuhatt. durch Bertügung vom heuligen Lage 1e gliien Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuver lä\sigkeit untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung haben d Genannten zu tragen." j i

Hir1chberg i. Schl., den 26. November 1923.

Die Polizeiveunwaltung. J. V. : Draqhe.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter i Nr. 12713 die Verordnung über die einheitliche Auflösu zwischensiaatlicher Hausvermögen, vom 19. November 1925, unte Ar. 12 714 die Verordnung über die einheitliche Aujflojun des Stolberg-Wernigerodeschen Hausvermögens, vom 19. No vember 1923, unter : Nr. 12.715 die Fünste Verordnung des Staatsministerium! betreffend Anpassung der Stgats- und. Gemeindesteuern an di Geldwertänderung, vom 26. November 1923, und unter _ Nr. 12716 die Vierte Verordnung über die Aupahu der Stempelsteuer an die Geldwertänoerung, vom vember 1923. ©

Berlin, den 29. November 1923. Geseysammlungsamt. Krapse.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern nachmitiag unter dem Vo des Staatssekretärs im Reichsministerium des Jnnern Zweig! eine öffentlihe Sipung ab, in der er laut Bericht des Aal rihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folge" Béschlüsse faßte: :

Der Festieung des Branntweinausfuhrpreiset 27 Billionen Mark für hundert Liter Weingeist durh den gina minijter wurde zugestimmt. L

Von den vom Yeichetag angenommenen Geseßentwürfen über Strat1vollstreckung aus Urteilen der Geri! den Gebieten dex Freien Stadt Danzig und

_Memellandes sowie über das Zujsagübereinkommen zur bs iffahrtés a te las S 1923 nahm derx enntnis, obne Einspruch zu erheben: i Der Berliner Hypothekenbank in Berlin wu |

sich ergebende Betrag auf 1,5 Billionen Mark abgerundet wird;

beantragte Erhöhung des Grundkapitals und die gewünschten S

Die Stemvelabgabe steigt 1n Abstufungen von je vi

- Reichslandbund

Reich‘

finterungen genehmigt, ebenso die Saßurgéänderungen der Baye - rishéèn Handelsbank-Aftiengesetl1chaft in München

Dem Ge1euentwurf über Eimächtigung der Reichêregierung zur Ner'ängerung der Gültigfeitädauer des vorlänfizgen HandelL- übereinfommens zwishen der DeutschenNeaierung und der Spaniticben Regierung bis zum 31. Pai 1924 erteilte der Nerchsrat feine Zustimmung

Auf Antrag Hamburgs wurde die Verordnung über die Erhebung

der Eihgebühren. wodurch diese Gebühren in Goldmark be-

rechnet werden. unter Zugrundelegung der Vorfiiegsgebühten mit der Maf:gabe genebmigt, daß sie am 10. Dezember in Krart tritt. :

Ebenso wurde die Verordnung über die pa tentamtlichen Gebühren gerehmiat, wona auch diese Gebühren auf Goidmaik umgestellt und jo feitgeseßt werden, daß die Anmeldungsgevühr 6 Goldmark, die JIahresgebühren von 8 Goldmark an steigend in jedem Iabre betragen.

Anträge aut Verleibung des Rechts zur Besteliuung eines Revifors wurden dem MRevisionöverband der Westfkauf-Ge- notfenschatten in Duisburg-Meiderich und dem h 8 in Berlin genebmigt, dagegen dem Revisionsverband Nepublifanisher Genossen- \scaften abgelehnt. Die Ablehnung bei den leßteren wurde damit begründet, daß diee Genossenscbaîten eine zu geringe Mitaliederzahi haben. Beim Reicbslandbund handelt es sih nur umdie Uebertragung der früheren Yievisionsberehtigung auf den neuen Namen diejer Organitation. S

Dem Geseyentwurf über die Bilanzierung wert- beständiger Schulden wurte zugestimmt. Nach dem Aktien- recht dürfen, wie der Berichterstatter, bayeri1her Staatsrat Ritter von Nüßkler, auéführte, in die Bilanz die An!agen, besonde1s die Immobilien, höchstens zum Anschaffungs- oder HerstellungEpreis eingelegt werden, während die Genossenschaiten usw. nur nach dem Wert eingeseßt den sie am Bilanzstichtage haben. Dadurch kamen die Ge- sellihatien îin Not, die ein wertbeständiges Guthaben autf- eaen haben, denn dadurch fann sich eine pa!sive Bilanz ergeben, ie in Wabrheit nit besteht, weil die Immobilien zu niedr'g ans. geseßt sind Deshalb sollen êie Gesellichaiten den Srulrzenbet1ag wegen der Geldentwe tung als Aftivposten um den höbren Wert in ein Wertberictigungsfonto einstellen, auf dem sie alljährlich Ab- schreibungen vorzunehmen haben.

Die Umítellung der standesamtlichen Gebühren und der Shiftvermessungsgebühren auf Goldmarkberechnung wurde genebmigt.

Der Reichsrat hält Sonnabend, den 1. Dezember 1923,

111/3 Uhx Vormittags im Reichstagsgebäude eine Voll- sizung ab.

werden,

Preußisher Giaatsrat. Sißung vom 29. November 1923. (Bericht tes Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Zu Beginn der Sißung gab Freiherr von Malßahn (A. G.) eine Erklärung ab, um - die Einberufung des Staats- tats, die gegen den Willen der Staatsregierung erfolgt sei, zu begründen.

Der Antrag sei nit nur von der Arbeit?gemeinschaft, sondern au von Mitgliedern der sozialdemokratishen und demokrati)chen e unterstützt worten. Die Bebandluna der Notverordnungen

Landtag babe stgrfe Zweifel au\fommen lassen, ob Artikel 59 der Vertassung von der Staatsregierung genügend gewahrt worden sei. Artifel 55 lasse Notverordnungen nur zu, wenn die Autrechterhaltung der öffentliden Sicherheit oder die Beseitigung eines ungewöhnlichen Notstandes folche notwendig erscheinen lasse. Dice Ngtwendigkeit habe bei vielen Notverordnungen nit bestanden. Der Staatsrat p in jeiner nächsten Tagung noch näher zu dieser Frage Stellung nehmen. A :

Der Staatsrat erledigte darauf eine Anzahl kleinerer Vorlagen.

Zugestimmt wurde einer A usfüHhrungsanweisung zum Finanzausgleichsgeseg, die vor allem beabsichtigt, den Ge- meinden die ihnen zustehenden Anteile an den Steuern mit wöglicster Bejichleunigung zuzutsühren. Angencmmen wurde dazu eine Ent- hließung, die tür den Fall ter Ueberweisung der vollen Krafttahr- teuer an die Länder wünscht, daß die Kreise einen angemessenen Teil avon erbalten. BNugestimmt wurde ferner einem Gesehentwurf, der für die be- dleunigle Kultivierung privater Heide- und Moors- ändereien durch den Staat einen Betrag von 2,6 Millionen Golèma1fk zur Vertügung stellt.

Annahme fand auch ein Gefeßentwurf über die Ausfertigung der Staatsschuldurkunden, wonah entsprehend der Regelung im Reich erleihterte Vorschristen für die Ausjertigung der S chuld- verschreibungen zugelassen werden. :

Der Staotsrat nahm dann einen Anirag an, der das Staatsministerium ersucht, unverzüglich die staatlihe Gefe g-

ebung so weit abzubauen, als die durch sie herbeigeführten

usgaben durch die Einnahmen. des Staates und der Selbst- verwaltungskörper niht mehr gedeckt werden können, und zwar durch Notverordnung in den dringlisten Fällen. Durch _Not- verordnung müsse insbesondere die Kündigung des in Staat und Selbstverwaltungskörpern tätigen überzähligen Personals mit Monatsfrist ermögliht werden. Jn gleiher Weise jei auf den Abbau der Reichsgeseßgebung hinzuwirken.

Bekanntlich hatie der Staatsrat vor längerer Zeit die Regierung in einer förmlichen Ansrage um Auskunft über den Stand der Arbeiten für das Großkraftwerk Hannover ersucht. Vom Handelsminister ist jegt darauf eine längere Antwort erteilt worden, die eine Darstellung des Standes der Arbeiten am 15. August und der bis dahin ent- standenen Kosten gibt.

Bei der Behandlung der Antwort im Staatsrat erklärte der Berichterstatter Fabian, daß die Auekunit keinen An)pruch auf Genauigkeit machen könne, da sie den Zustand vor drei Vèonaten \hildere. Die Entwidcklung. der Dinge fei eine vollkommene Rechts ertigung des Standpunktes, den der Staatérat damals eingenommen abe. Der Staatsrat erklärte die Artwort durh Kenntnièe nahme für erledigt, obgleich die Ausschüsse übereinstimmend ter Meinung waren, daß die gewünschte erschöpiende Auskunjst nicht gegeten worden ist. ; Darauf erstattete Dr. Graf von Keyserlingk einen längeren Bericht des Hauptausschusses zu der Notverordnung der Staatsregierung über die Erhöhung der Steuer vom Grundvermögen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben im Staatsrat einen Antrag eingebracht, diese Nol- verordnung außer Kraft ‘zu seyen und bei den Steuersäßen eine wesentlihe Ermäßigung eintreten zu lassen.

Der Bericbterstaiter erklärte, daß die Mehrheit tes Ausschusses bon der Untragbarfeit der jegigen Steuer überzeugt gewesen sei, daß man aber troudem eine Vertagung der Angelegenheit bis zur nächsten Tagung beschlossen habe, um noch weiteres Zahlenmaterial zu be- schaffen. Mitbeltimmend für diejen Beschluß seien die Ausführungen des Finanzministers im Aus\huß gewesen, der über die Finanzlage reußens ein trostloses Bild entworfen und erklärt habe, daß die gieruag an den jeyigen Steuersägen festhalten müsse. : Der Staatsrat schloß sih dem an. Nächste Sigzung am 13. Dezember 1923.

Schulden der Aktiengesell1casten,

Preußicher Landtag. 279. Sizung vom 29. November 1923, Miitags 12 Uhr. (Bericht de Nacbhrichtenbüros des Vereins deutsber Zeitungsverleger.)

Auf der’ Tages01dnung steht der Bericht des Geschästs- ordnungsausshusses über den fommunisiishen Antrag ‘auf sofortige Hajtentlassung der Abgeordneten Wolfstein.

Der Berichteritaiter Abg. Meier (Soz.) bean!ragt im Namen des Aueschusses die sojoriige Ha!tentlassung. von Frau Wolsstein Der Uue!huß habe sih auf den Standpunkt gestellt, selbst wenn Frau Wolrftein an der Demonstration teilgenommen hâite, wäre diejes Delift nicht so |chwerwiegend, daß sie deswegen in Hast behalten werden müßte.

Abg. Dr. Mever - Ostpreußen (Komm.) widersp1iht der gestern vom Minister Severing mitgeteilten polizeiamtihen Darstellung des

alles Wolistein. Tat1ächlich sei Frau Woisstein gar nicht in einer Pêéenichenminenge gewesen, tondern sie jei mit nur einer einzigen Be- gleiterin bis an den Polizeiforton an der Schloßbrücke gelangt. Dort babe sie Polizeibeamte wegen der Verhaftung anderer Demonftranten zur Nede gestellt und lei dann selbft troy dei Berufung auf ihre Immunität verhat\tet worden. Der Reoner erklärt dann, die Kommunisten köunten sich nicht auf den Boden der längst durhlöcherten Verfassung stellen (Hört ! Hört! b. d. Soz.). Miitter Severing wisse sehr geuau daß die gesiern von ibm geze gten Waffen mt aus fommunistiihen Waffenlagern stammen. Er kenne ihren Ursprung, ibre Beteutang und Verwahrung. Noch in der vorigen Woche sei im Reichewehrmininterium die Ver- haitung Severings beschlossen geweien (Höut! Hört! b. d. Komm.) E evering werde setnen Kops d nicht dur jein Vorgehen gegen die Kommuniîtea retten fönnen.

Nach einem Echlußwort des Berichterstatters wird der Anirag auf sofortige Haftentlassung der Abgeordneten Wolf|- stein gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei angenommen.

Der Gesegentwurf zur Ausdehnung des Ansied- lungsgeseyes auf die Rheinprovinz wird dem Rech1s- ausschuß überwiesen, ebenso eine Novelle zum Feld- und Foripolizeigejey. Die Denkschrift über die Finanzierung der Universität Frankfurt a. Main geht an den Haupt- auss{chüß. :

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Abg. Dr. M eyer - Ostpreußen. (Komm.) beantragt, auf die Tageétordnung der Faeitagsigung alle Anträge zu seyen, die sih mit den innerpolitischen Fragen, vor allein mit der öÿtheinlandiräge be- \hä!tigen Das Schweigen des Landtags zu dieser Frage . komme geradezu einer Begünstigung des Separatismus gleich.

Abg. Ka y (Komm.) verlangt gleichfalls. daß der Landtag zu den von den Parteien ange!chuitienen poliiishen Fragen Stellung nehme. Der Aelteitenrat habe beilosjen, nur deshalb noch eine Sißung am Freitag abzuhalten, weil an diesem Tage Diäten augtgezablt werden.

(Hört, hört!) Das sei beschämend tür den Landtag. (Gelächter bei der Mehibeit ) G

Abg. Sch u 1 z - Neukölln (Komm ) fordert die schieunige Be- ratung von Maßnahmen gegen den Wucher und die Not des Volkes. Wenn der Landtag m dieser Frage nichts tue, so sei das ein Beweis datür, daß die Mehrheit dieses Parlaments mit den Wucherern, Schiebern und jabo1ierendeo Agrariern verbündet sei. (Der Redner wird vom Präsidenten Leinert zur Ordnung gerufen.)

: Die kommunistishen Anträge werden abgelehnt. Auf Vor- chlag des Präsidenten findet die nächste Sizung am Freitag, 12 Uhr, statt. Auf der Tagesordnung stehen kleinere Vorlagen.

Schluß 1/, Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Verfassungsaus\Guß des NReichswirttchaftsrats beschäftigte . sich in deiner leuten Sitzung mit den Forderungen der Beamtenu, der sreien Be- ruse, der Verbraucher auf CinrichtungvonSonder- kam mern für diese Gruppen als Unterbau der neuen Wirt})cha1ts- verfassung im Sinne des Artikels 165 der Neichäverfassuung, Max Cohen - Neuß legte dazu Leitsäte des Unterausschusses vor, die darauf hinauelaufen, daß ein Bedürtnis nah Schaffung öffentlich-rechtlicher Verufövertreiungen für diese Gruppen vom Standpunkt des Artikels 165 der Verjassung aus zu verneinen jei. Falis Bezirféwirtscha1tsräte in irgendeiner Form gebildet werden, würden darin auch die Beamten, freien Berute und Verbraucher dunch Telegierte aus den privaten Organisationen eine entjpredende Vertretung finden. Zu der Frage der Cimichtung von Bezirkswirtschaftsräten wurde mit großer Mehrheit ein Vermittlungéantrag der Arbeitgeber und Axbeit- nebmer angenommen, daß ein endgültiger Beschluß über die Organi- sation der Bezirkéwirtscha1ts1äte erst möglich sei, wenn die Organitation der Unterstute (Sonderkammern für, Handel und Judustrie, Landwirt- schait, Handwerk usw.) feststeht. Dazu werden die hon in der ersten Beratung au?!gestellten- Leitiäge über die Organisation der Bezi1fs- wixtschafteräte der Regierung als Material überwie!en.

Cine längere Aus)prahe entwidelte sich über die Frage der Bildung des endgültigen Reichswirtschatitsrats. Zunächst wurde. ein Antrag angenommen, wonach die. künftige Vit- gliederzabhl im endgültigen Reichswirtichaftsrat nicht mehr als die Oûlite der jegigen Mitgliederzahl betragen joll. In der Frage der Fachaué1hüsse wurde die Yegierungévorlage mit großer Mehrheit abgelehnt und ein Antrag Brandt-Mendelsfohn-Dr. Schwary mit 26 Stimmen angenommen: „Zur Mitarbeit an den Be1chlüfsen der * ständigen Aueschüsse können vom Weichswirtichaftörat Fachaus- \hüsse (Arbeitsausshüsse) gesteut werden, denen auch andere Perionen als die Mitglieder des MNeichswirischaftrats ange- bôren* Einigkeit bestand darüber, . daß diese Fachausihüsse für den vorläufigen Reichéwn t\haftsrat niht mehr in Frage fommen fönnen. Dann wurden mit 27 Stimmen" die übrigen Leitsätze über die Bildung des endgültigen Reichéwirtschaftarats angenommen. Danach joll daran festgehalten werden, daß der Yeichéwirtschaitsrat Geseßentwür!e der Regierung auf wirtshaft- und sozialpolitishem Gebiet begutahtet, daß er aber au, worauf befonderer Wert gelegt wurke, Geießeivorlagen beantragen, eigene Gesfeßesvorlagen ausstellen, dur die Reichsregierung beim Reichstag einbringen und vor dem Neichêtag vertreten kann. Die Forderung, den Yeichswirtschats- rat aus einem bloß begutahtenten Organ zu einer zweiten mit- beichließenden Gefebgebungökammer zu machen; wurdé nicht erhoben. Die Zusammen!eßung des YNerhswirtschafts1a1s soll derartig sein, daß Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter aus Handel. Industrie und Verkehr, Handwerk, Land- und Forstwirtschaft in gleicher Stärke die Abteilungen 1 und I1 bilden, Die Abteilung 111 joll umfasjen Ver- treter der Gemeinden und Gemeindeverbände, der freien Berufe; der Beamten, der genossensaftlih oder in sonstiger Form zur Wahrung ihrer Interessen organifierten Verbraucher, des Wohnungswesens, der Sozial- und Wir1icha]tswissenschasten sowie die von der Reichsregierung benannten Mitglieder, Die Verireter der Bezi1 fs- wirt1cha!tsräte haben An)pruch auf höchstens ein Viertel der Ge)amt- zahl der Siße. Der Ausshuß beschloß, seine L'eshlüsse nah Ein- nd es Genehmigung des Vorstandes sofort der Yegierung zu ¡Uberweisen. 1

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch der Mauls- und Klauenjieuche vom Schlachtviehhof in Nürnberg am 28. November 1923 gemeldet, ferner der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter einem Rindertranéport aus Niebüll (Nord-

friesland) vom Schlachtviehhof in Dresden.

_Nentenmark ver'ügen fönnen.

vorläufigen

Verkehrê&wesen.

Die Nentenmarfk im Postscheckverkehr. Auf Grund einer Verortnung des Reichepräsidenten wird der Posischeck- verfebr im E:nvernebmen mit dem Yieicbewährungefommifiar in den Tagen vem 13. bis 15. Dezember auf Nentenmart umgestellk. Vom 17. Dezemter ab werden kie Posischecktunden über ihr Guthaben in i t : Auf dieje Weise wird für die Post- sed funden die Mi ögliäfeit geschaffen was für die Wirtschaft von niht zu unter\icägender Bedeutung is —, Bet1äge wertbeständig von Konto zu Konto zu überweisen und daneben auch werts beständig Ba1zablungen zu empsangen und zu leisten. Die Weiter- tûbrung der Papiermarffonten neben den Rentenmaifkfonteu hat sich wegen der - Betr'ebs- und Raumverbäitnisse der Po!ticheckämi1er nicht ermöglicen lassen. Die Stammeinlage auf den Nentens marffonten wird ® Yientenmarf betragen. Zahlfarten. Ueberweitungen und Schecke müssen auf Nentenmarf lauten. “Bei Ein:ahluygen auf Zablfa1te werden neben Rentenmark bis auf weiteres au die Ans leibestüde bis 21 Marf (5 Dollar) der wertbeständigen Anleihe des Deut'chen Reichs in Zahlung genommen. Die Schecke werden in Nentenmark ausgezahlt. Steben die erforderlihen Betrage nicht zur Ver'ügung so wird gezahlt, nacddem die Mittel bes shafffl sind. Ter Empfänger fann jedoch die Avézahlung in eincm anteren vorräâligen Zahlyngemittel zu dem am Morgen des Auszablungétags geltenden amtlichen Kurie verlangen. Das auf ten Post\ceckfonten vorhandene Gutbaben wird bis zu einer vom Neicképostminister noch festzuseßenden Höck stgrenze zu dem am Morgen des 14 Dezember geltenden amtliden Kurse in Rentenmark umgerechnet Der diese Höchstgrenze überfieigende Teil des Guthabens wird in pierae t zurücfgezah!t. Die Konten der Post1ckeckfunten, die die Umstelung ih1es Konies nicht wünschen und dies dem Posticteckamt bis 11. Dezember mitteilen, werten nah Nüefzahlung der Neitguthaben ges! ossen. Einzablungen aut Zahls farte für Papierumnarffonten werden bei den Poftanstalten vom 13. Dezember ab nit mehr angenommen. Bis zum 12 Dezember bietet sih mithin die Möglichfeit, Posischectkonten, auf denen si fein auercihendes Gutbaben befindet, in Papiermarf autzu'üllen. Den S ae D wird nähere Mitteilung in den nächsten Tagen vom Ponscheckamt zugehen.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 30. November 1923.

Telegraphische Auszahlung (in Millionen). R

29. November Geld Brief 1596000 .… 1604000

1316700 1323300 195510 196490 630420 633980 T50120 753880

1101249 . 1106760 107730 108270 181545 182455 18354000 18446000 4189500 4210500 227430 ‘. 228570 734160 737840 542640 545360 155610 ; 156390 1995000 .- 2005000 359100 360900 59,850 60,150 121695 122305

30. Noven:ber Geld Brief 1596000 1604000

1316700 1323300 195910 196490 638400 641600 758100 761900

1105230 1110770 1077.0 108270 181545 182455

18354000 18446000

41895900 4210500 227430 22570 734160 737840 542640 545360 155610 156390

1995000 2005000 359100 360900 59,850 60,150 121695 122305

Amsterd. - Notterdam Buenos Aires (Papierpe]to). . . Brüssel u. Antwerpen Christiania Kopenhagen Stockholm und Gotbenburg . « . Helfingtors S I a 60/0 Londen «o New York Paris... Schweiz S panien Lissabon und Oporto Japan Rio de Janeiro .

und Belgrad) 4 Kr. = 1 Dinar 47481 219,450

32319

47719 220,990 32481

47481 219,450 32319

47719 _ 220,990 32481

Konstantinopel. . . « : em

Ausländis%e Banvinotien (in Millionen).

e 29. November

Geld Brief 4189500 © 4210500

Be . + 195510 196490 195510 196490 Bulgarische - 32319 3248i 32319 32481 Dänische . . . .| 758100 761900) 750120. T3880 Englische große . « _—

" 1 £ u. dax. Finnis@œe . . . - 107730 108270 107730 108270 Französiche . s 227430 9228570 227430 228570 Holländische . « 1596000 1604(:00 1596000 1604000 Italienische. . ¿ 181545 182495 181545 182455 Fugoilawiihe. . . 47481 47719 47481 47719 Nouvegische . z 638400 641600 630420 _ 633580 Oesterreichische ; 59,850 60,150 59,850 60,150 Rumän. 500, 1000 Lei 31920 32080 31920 32080 _ 27930 28070 1110770

„__ uinter 500 Lei Schwedinhe . 1105230 1101249 ; 1106760 Schweizer . . 734160 737540 734160 737840 542640 545360 542640; 122305

30. November Geld Brief

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. « 2 u. 1 Doll.

Spani\he . . Tichecho-: slow., neue 100 Kr. u. darüber 121695 121695 Staatenot. u. 100 Kr _— 50] 121695 122305 Ungarische Bankn. 259,390 260,6 249,375 : 250,625 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung" towie „Bankioten“ vers steht sih für je 1 Gulden, Frank, Krone, Finnländische Mark, Lire, ejeta, Eécudo, Lei, Leva, Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis.

122305

Die erste Notiernng der neu eingerichteten west fälischen Wertpapierbörse in Dortmund findet laut Meldung des .W. T. B.“ am Mittwoch, den 5. Dezember, Vormitiags von 11 bis 12 Uhr statt. Der Handel kann vorläufig nur in Freis- verkehr stattfinden, der Ls aber auf sämtliche rheiniid-=iwest1äliihe Werte erstreckt, die amtlih oder im Freiverkehr in Essen oder in Düsseldor! gehandelt werden. Ferner tollen sän.tlide Kaliweite nnd auch alle diejenigen We:te der Berliner Böte gehandelt werden, tür die sich in Nbeinland-Wesifalen ein Interesse herausgebiktdet bat.

Die Noheinnabmen der Baltimore und Ohäoeisen- bahn wiesen laut Meldung des „,W. T. B.“ gegen das Vorjabr im Oktober 1923 eine Zunahme um 3 444 000 Dollar auf, die Netto- einnahmen eine Zunahme von 974 000 Dollar. y

Prag, 29. November (W. T. B.) Aut Grund des Beschlusses der leßten Siyung des Bankauéschusses erböht das Bankamt des Finanzministeriums ab 29. November den: amtlichen D um 1 vH, so daß dieier dann beim Wech)eldiskonit d}, beim

ombard 74—8 vH betragen wird. Dazu gibt das Bankamt folgende Erläuterung: Diese Maßnabme wurde durch die presen Kredits aniprüche veranlaßt, die in den leyten Tagen an das Banfamt ins tolge des Bedarfs der Herbstkamvagne gestellt wurden.

549360"

Man darf

hoffen, daß die'e Maßnahme vorübergehender Natur sein wird, und

daß bald nah dem neuen Jah1e durch die Erleichterung des Marktes dem Zettelinstitut die Möglichkeit geboten wird, wiederum den Ziusfuß herabzuseßen

War| é JInt}oige der Annahme des Gejezes über die Valorisation der Steu

chau, 28. November. (Polnische Telegraphen-Agentur.) : e

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