1923 / 274 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Ps 2

abe WESi

verlängert.

Bekanntmachung s | über die Höchstsäye 1a der Erwerbslosenfürsor ge. Vom 30. November 1923.

Die Geltung der Bekanntmachung vom 2. November 1923 X 11000. 23 wird bis zum 1. Dezember 1923

Berlin, den 30. November 1923. Der Reichsarbeitsminister. - Dr. Brauns.

Auflösung

der Versorgungsämter Donaueschingen, Lörra, Mannheim, Mosbag, Offenburg und Pforzheim.

Mit dem 1. April 1924 werden die Versorgungsämter

E actaiditaen, Lörrach, Mannheim, Mosbach, Offenburg und Pjorzheim aufgelöst und ihre Bezirte wie folgt gugelegt: i

1. dem Vertorgungsamt Fteiburg i. Br. die Bezirke

der Verto1gungsämter Lörrach und Offenburg )owie die Amts-

bezirke Neustadt (Schwarzw.) und St: Blasien des Vexrsorgungs-

amts Donaue])chingen, i 2. Vei Mari oaungaêamì Heidelberg die Bezirke der

Versorqungsämter Mannheim und Moëbach, 8. dem Mer ive aua ami Karlsruhe der Bezirk des

Versorgungsamts Pforzheim, 5 4 dem S raun ami Radolfzell der Bezirk des Nersorgungéamts. Donaueschingen ohne die Amtsbezirke Neue

stadt (Schwarzw.) und St. Blasien. Berlin, den 29. November 1923.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.

Verordnung über die Aufhebung der Zeméntbewirtischaftiung.

Vom 22. November 1923. (Veröffentliht im RGBl. Teil 1 S. 11383.)

Auf Grund des § 6 Say 2 der Belannimachung über Beschränkungen des Absates und der E1zeugung von Zement vom 29. Juni 1916 (RGBl. S. 633) und des § 3 Saß 2 der Bekannimahung über Zement vom 25. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt:

8 1.

: Die Bekanntmachung über Beschränkungen des Absaßes und der E Ss von Zement vom 29. Juni 1916 (NGB1. S. 633), die Bekanntmachung über Zement vom 24. November 1916 (RGBl. S. 1294) und die Bekanntmachung über Zement vom 29. Januar 1917 (RGBl. S. 74) werden aufgehoben.

6 Diese Verordnung tritt mit dem 1. Dezember 1923 in Kraft. Berlin, den 22. November 1923.

“Cheschließung, vom 25. März 1899 (RGBI. S. 225) wind wie 1olgt

Der Reichswirtschaftsminister. Koeth. %

F

* % eo Lei -reg

-Vérordnung über standesamtlihe Gebühren und zur Ausführung des Personenstandsgeließes,

Vom 30. November 1923.

emäß Artikel 3 des Ecejeyes über standesamtlihe Ge- bit n 8. März 1923 (RGBl. 1 S. 167) und auf Grund des 8 83 des Ceseyes über die Beurtundung des Personen- standes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (RGBl. S. 23) in Verbindung mit Ariikel 77 der Verfassung des Deutschen Reichs wird mit Zustimmung des Reichsrats ver-

Ane Artikel.

An die Stelle von je 50 4 der im Geseh über standesamtliche Gebühren vom 8. März 1923 bestimmten Gebühbrensäge tritt der Betrag von 0,10 Goldmark. Maßgebend ist der am Tage der Zah- lung geltende Goldumrehnungssaß 2 Abs. 1 der Durchführungs- bestimmungen zur Au|wertungepverordnung vom 13. Oktober 1923,

DiGBl. 1 S. 951).

&

Artikel 11.

_ Die Bekanntmachung , betreffend Vorschriïten zur Auéführung des Gesezes über die Beurkundung des Personenstandes und die:

geändetit: | : : ; ;

1. Im § 1 Abs. 2 Say 2 werden die Zahlén „40 4" und „25 4 durch die Zahlen „33* und „21“ erjeßt.

2. Im § 2 wird zwichen Abs. 1 und 2 folgender neuer Absaß

tügt: : ; Die Größe der Blätter joll in der Höhe 29,7, in der Breite

21 Zentimeter betrage. : 3. Im § 6 Say 2 wird die Zahl „33* dur die Zahl „29,7 erseßt.

4. Im §25 Abs. 1 werden hinter dem Worte „Urteils“ die Worte eingejügt: „ohne Tatbestand und Ent)cheidungsgründe“. Artifel 11].

Die beim Inkrafttreten dieser L noch vorhandenen Be- slände der alten Vordrude tür Haupt- und Nebenregister sowie jür Registerauézüge tönnen ausgebraucht werden.

Artikel IV. Ciese Verordnung tritt eine Woche nah der Verkündung in Krast. Berlin, den 30. November 1923. : Der Reichsminister der Justiz. J. V.: Dr. Joë ll.

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über den Prämientarif der Zweigansia er

b abu cin Baugewerks-Berufsgenossenscha ft. Vom 24. November 1923.

Nah Anhörung des Genossen\schaftvorftandes wird der durch E vom 17. November 1911 veröfjenilichte

und nah der Bekanntmachung vom 14. September 1923

Enticheidungen der Filmprüsstelle in Berlin in der Zeit vom 22. bis einshließlich 27. November 1923.

d

summarlsch erhöhte Prämienkarif der Zweiganstalt der Ham- burgi\hen 2 augewer.e-Berujsgenosseushaft mit rüc{wirkender Kraft vom 1. Januar 1923 ab, wie jolgt, geändert : 1. Zu den Taristäyen aller Gefahr? iassen wird ein Zuschlag von “00 vom Hundert erboben. i S 9, Ferner wird für alle Gefahrtlassen eine Mindestprämie in Bon: des Fünfzehniaben der am Zahlungéêtage geltenden oitgebühr 1ür den eintahen Brief im Inlandsverkehr test ejegt. Eine Umrechnung der Mindefstprämien, die bereits auf tund der Bekfanntinahung vom 14. September 1923 êys boben sind, hat nicht zu erfolgen 8. Die Prämien werden nah Goldmark bemessen.

Berlin, den 24. November 1923. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversichernng. / Dr. Baßenge.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 122 des Neichsgesepblatts Teil 1 enthält: j die Bekanntmachung der neuen g de ) über das Genossenscha tsregister vom 22. November 19283, die’ Verordnung über die Umstellung des Postscheckverkehrs auf Rentenmark vom 23. November 1923, die dritte Verordnung über die Wechselsteuer vom 26. No- vember 1923, S die Der E Ss ZUIGund - der -Zementbewirt- aftung vom 22. November L 0 A weite Verordnung über Berehnung der Zulagen in der Unfallversiherung vom 27. November 1923 und die vierte Verordnung über die Erhöhung von Stieuer- fäßen des Kapitalverkehrsteuergeseßes vom 27. November 1923.

Berlin, den 1. Dezember 1923. Gesezsammlungsamt. Krause.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 des Reichsgeseyblatts Teil U enthält: die Verordnung über die Erhöhung des Notenausgabe- rechts der Privatnotenbanfken vom 17. November 1923, - die As zur - Eijenbahnvertehrsordnung 21. November 1923, A die Ausführungsbestimmungen zum Artikel 11 des Ab- kommens zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien über Unfallversiherung (RGBl. 1913 S. 23) vom 26. November 1923, die weitere Verordnung über die patentamtlihen Ge- bühren vom 29. November 1923 und - M d die Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichs- räsidenten über Aus)eßzung der Erstattung der englischen Neparätionaabgabe vom 15. November 1923, vom 26. No- vember 1B. : : _ Berlin, den 1. Dezember 1923.

Gesezsammlungsamt. Krause,

vom

assung der Verordnung j

der Ausführungsvorschristen zum Viehseuhengeseßy.

Verordnung habe ich die anliegende viehseuhenpolizeilihe An-

‘1909 (NGBI. S. d19) wird zum Schuge ggen die Toliwut gemäß

‘Preußischen Staatsanzeigers vom 1. Mai 1912) wird hinter die

E e mes E T E s Ce f ¿ Gs p «L : S Qs Sd j g Ka : Ursprungs Pinne er f 2 PES N ZEl S | 2 | Beichwerde |“ Bemerkungen Titel Ursprungsfirma Antragsteller ‘land i BA in m Ä Ent- É Sf ¿5 SE S S i oder 4 Ny E O j 1 edu J S S5) 2] 2 l Widerruß f Pee I T N i L EDE L 1923, Nov. Soelenbandckl « ck ce mia o 66 » . | Boldwyn So Ingen Film-A.-G.| Amerika 6 1817 22. 7890 + Distributing Corp. ¡a E j : Madfalun, der Shmuggler}ürst . S . } No1disf-Film Deulig-Filmverleih Dänemark 6 2132 F 22, 7901 -+ Menschen und Masken, 1. Teil: Der i 4 6 1873 94. 7908 4 e mit 6 o «a8 e al afis pe: Film Hape-Film Jnland 08 Ne a V oacelnelt R S B niédinu Cinema | Süofilm A.-G. Frankreich- 7 r 4 e 2 Madeira und Me Kleinindustlrien . « « v o : 1 164 92. 78398 | 4 Dele ee l 7 2 2 LmenlieAiln Deulig-Füm Inland 1 | 10 2 [7] + Er, si E e pel 8 c (e. 07E e. o o 7 1 60 i 93. 7902 + Das Falibdot ea H R ini Kulturabteilung der Ufa | Universum-Film A.-G. L 1 177 23. 7903 j + Dreéden, das Elbtal und die Sächsische 3 110 93 7904 | +4 E, - ? j Rein. belehrend Die Eirethie E E _… . « « h Kosso- Film Kosso -Film 40 Ï 1 185 23. 7905 | + me Seele Œ Fes L. Teil: Das : 1 432 93, 7906 | + ino im Spell E Ï L i f Rit t Othal, Nitter- ; E E T7 L-SadisStin Deulig-Film 4 637 27. 171] + i x - Filmprüfstelle Berlin. Berlin, den 29. November 1923 Mildner. - Entscheidungen der Filmprüsstelle in München in der Zeit vom 9. bis einshließlich 24. November 1923. E A - ven | g eia E g lam a Ursprungs- Länge S S 1BEl SS S L | Beschwerde | Bemerkungen Titel lesprungöstema Ancaoitenas land | Me | inm Cnt É [sf 5E & oder scheidung S S5 S S Widerruf 1923, Nov, Mrg urter Gaullern und, Besten, | Q ugga.Film G. m. b. H, | Stdél.Film G. m. b. O, | Bld | 6 swf 8 sas |+ j München München - Mo Bn Gauklern und Veste, i i / 6 t967 9. 1232 + Sonnys Ferien 5 5 5 4 7 - - ] Univerfal-Film Manu- | Bayer. Filmges. m. b. H., | Amerika 2} 623 14. 1233 | + jafturing Co., New York| München g di u jôna L D Und A aou E C A L: i é 2 | 4 14 1 + + Neklamefilm n\culd bom Yan . « e oe o o. g P “E 62: 15, 1236 bar 10 Sti E M dische Anilin- u. Soda- | Badische Anilin- u. Soda- | Inland 1 Kartoffel und Stickstoff « « - E E E h i p jabril, Ludwigshafen : a. Rhein a. Rhein N Pee g aae mit Harnstoff ge- ; 3 1 213 15. 1237 | + Nein belehrend Majeverdüngungöversuch mit und ohne / : 12 „188 15 1228 7 L ca 07€ AValed Pes, Bein Sülog-Filmges., München - 4 114321 . : Eilan Menschen . . . « n U Öoldwyn Distributing Bayer. Filmges. m, b. H., | Amerika 6} 1699 20 11240 + Corp., New-York München - und Flahprüfungéfahrt Landéhut— h D l enhcuien 29. Ave 10S . . | Kinohaus Georg Eisen- | Kinohaus Georg Eisen- | Inland 1 M4 2. 1241 } + t E E) Orbis-stim A-G. 3 sis] A 12482 + ü e ee 18-7Fllm 2) Tse ey * 7 Del Reanttas | München ° München : : *%

München, den 27. November 1923...

Filmprüsfstelle München. 5 De Le ibig,

. Die durch das Verfabren entslandenen baren“ Auslagen, insbesónderé.

Löhne und. Preise. Amtliche Nitteilungen.. s C s S 4

2 | E : Prensten. :

Der Entwässerungsgenossenschaft für denScheide- Kron- und Burggraben im Kreise Grimmen ist das Recht - zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhabexr bis zum Betrage des Celdweries von 50 (00 Zir. Roggen zur Beschassung von Milteln sür Meliorationszwecke mit einer Verzinsung von 5 vH jährlih und einer Tilgung von mindestens 12,2 vH jährlich verliehen worden.

Berlin, den 5. November 1923. :

Der Finanzminister. von Richter.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Wendorff.

Finanzministerium. Bekanntmachung, beireffend die Ausgabe von wertbeständigem Noi-

geld des Freistaates Preußen mit dem Datum vom : 3. November 1

Jn den nächsten Tagen D dn des Frei- staates Preußen, lautend über 0,42 Goldmark, 1,05 Goldmark, 2,10 Goldmark und 420 Goldmark, entiprehend "/19, !/, g und 1 Dollar noïdameritanisher Währung, in den Verkehr gegeben werden. Sie sind zum Teil auf weißem, zum Teil, auf bläulichem Wasserzeihenpapier mit einem

Wellenlinienmuster, gitterartigen Muster oder Stern)chatienwmuster edrudlt. Die Scheine zu 4 20, 2,19 und 1.05 Goldmark sind .80 X 39 mm, die zu 0,42 Goldmarf 60 X 126 mim groß. ESämlliche Scheine tragen als iarbigen Untergrund die vieltad‘e Darslelung des neuen preußischen Staaiswappens, des aufwärts fliegenden Adlers, und zwar die Zehntel-Dollaricheine in zitronengelber, die Viertel- Dollar1cheine in brauner. die Halb-Dollarjcheine in hellila und die Ein- Dollarscheine in grüner Farbe. Der Text der Scheine lautet: Zeichen und Nummer ...… Freistaat (Adlerbild) Preußen 0,42 (bzw. 1,05, 2,10, 4,20) Goldmark = 1/10 (biw. "/,, /5, t) Dollar norèamerikanisGer : Währung. ¿

Dieser Notgeldschein ist gedeckt nah Maßgabe der Besiimmungen der ieichéregierung. Er wird binnen Wonatörist nah Auiruf durch den Preußitchen Finanzminister gegen Auebändigung bei der Preußischen Generalstaatsfasse in Berlin mit Goldsd-aßanwe1, ungen des Deutjchen Neiches oder mit einem gleichwertigen Baxbetrag eingelöst,

Leilin, den 3. November 1923. (Adlerstempyel) (Adlerftempel) Der Preußische Finanzminister v. Richter. Die Nüdckfeite ist unbedrudckt. Berlin, den 28. November 1923,

Der Preußische Finanzminister. é

Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

Abänderungen

Domänen

Nach der Verordnung des Herrn Reichsministers des Innern vom 27. Oktoter 1923 (Reichsministerialbl., Zentralbl. f. d. Deutsche Reich, S. 1019) ist mit Zustimmung des Reichs- rats der 114. Abs. 9 der Aussührungsvo1schrifien des Bundes- rats zum Viehseuchengeseß vom 7. Dezember 1911 (RNGBl. 1912 S. 4) dahin abgeändert worden, daß die darin für Polizei- hunde zugelassenen Vergsinstigungen auh auf Heeres- und Blindenhunde ausgedehnt worden sind. Zur Ausführung dieser

ordnung vom heutigen Tage erlassen, die im Reichs- und Staatsanzeiger zum Abdruck gelangt.

Berlin, den 23. November 1923. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Héllich. Viehseuhenpolizeilihe Anordnung. Auf Grund der 88 18 ff. des Viehieuchengesetzes vom 26. Juni

§ 79 Absaß 2 desselben Viehseuchengejeges solgendes bestimmt :

: ]. Im § 114 E, 9 meiner viebseud:enpolizeiliden Anordnung bom 1. Mai 1912 (Beilage zu Nr. 105 des Devt1chen Neichs- und

Worte „Für die im Dienste der Polizei“ eingejezt: „und der Heeres- beïiwaltung sowie zur Gührung der Blinden“.

11. / Diese Anordnung triit mit dem Tage der Verkündung in Krast. Berlin, den 23. November 1923.

. Dex Minister süx Landwirts{aft, Domä d iy n ster f S Deli nen und Forsten

Ministerium für Wissenschast, Kunsi und Volksbildung. :

Der ordentliche Professor Geh. Regierungsrat Dr. Brodckel-. mann in Verlin ist in gleicher Eigenschaft in die philo- sophische Falultät der Universität zu Breslau verseyt worden.

Bekanntmachung. H

Auf Grund der §8 20, 21 und 22 der Verordnung vom 13. Fuli: 1923, betr. Handelsbesd. ränfungen, wird der Cbejrau Gustav Hußmann und dexen sämtlihen Familiens-, angehörigen, wohnhaft in Sterkrade,. Forfthofstraße 19,

der Handel mit Gegenständen des täglichen Be «/ [dazu einen Weg e Der

dar fs aller. Ait. sowie jede mittelbare oder, unmittélbare_B e- teiligung an einem solchea Handel für das Gebiet des Deut1hen NMeiches untersagt. Das Geickäst wid polizeilih, geschlossen.

auch die Kosten der Befanntmachung, fallen den Betroffenen zux Last. Steikrade, den 22. Ncvember 1923. : Der Oberbürgermeister. J. V. : Der Beigeordnete Kleine.

_ Nr. 93/94 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ bom 28. November 1923 hat folgenden Inhalt: Die Amen i; des Hügels der Abtei von St.-Pantaleon in Köln. Ueber die Bautostenverteuerung in Berlin. Lastenzüge únd zulässige Bea

fpruchüngen für die Berehnung von Eisenbahnbrücten. Ven

1 freie Arztwahl verlangt, ist ein Schl

Lage die Krankenkassen nicht als geborene Geg ‘Tassen und Aerzte gehören zusammen. Der Redner erklärt, die

die | der Priva!tpatienten eingestellt werden soll. (Rufe rets :

j ratio!) Ein solcher Streik sei entschieden zu’ verurteilen. Viele Aerzte

Nichtamtllihhes.

: Preuzíisher Landtag. 280. Sißung vom 30. November 1923, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).)

Eegen die erneute Forderung der Kommunisten, eine Neihe kommunistisher Anträge, insbesondere den Anirag auf reilassung widerrechtlich verhafteter politisher Gefangener, ofort zur Beratung zu ftellen, wird unter Lärm der Kom- munisten Widerspruch erhoben; dem Antrag fann daher nicht stattgegeben werden.

Das Haus versagt einer Reihe von Strafvoerfolgungs- anträgën gegen Abgeordnete die Genehmigung.

Endgültig verabschiedet wird der Geießentwurf über Ausdehnung des Ansiedlun g3geseßes auf die Nhein- Breve, wodur die Errichtung neuer Ansiedlungen von einer behórdlichen Genehmigung abhängig gemacht wird, vor deren Erteilung die polizeilihe Bauerlaubnis niht gegeben werden darf.

Es folgt die Beratung der großen Anfrage der Sozial- demokraten über das Eingreifen des Wohlfahrtsministerums in die wirtshaftlichen A useinandersey ungen zwischen Aerzten und Krankenkassen.

L K Scholich (Soz.) weist auf die schweren Folgen des für en 1. hin und fragt, ob General von Seedt eingreiten werde, da die Be- handlung der Kranken eine lebensnotwendige Autgabe sei. Betauerlich sei, daß Aerzte und Krankenkassen noch immec niht zu einer Ver- ständigung gefommen seien. Besonders unangerehm jei die au} Grund des Crmächtigungsögeleßes erlassene Verordnung von den Aerzten empfunden worden, die eine Beichränfung der Aerzte und eine Entlassungémöglichkeit wegen grober Veistöße voricbe, und den Giundsay, daß jeder den Arzt seines Verirauens wählen fönne, einshräntke. Immer wieder werde gegen die Ortstranfenkassen mi! der Behauptung gebhezt, daß sie nidt gut wi1tscaften und daß sie ihre Angestellten zu boch bezahlen. Von den Ersaykassen würde diesen Kassen troy ihrer )chweren finanziellen Lage eine unlautere Konkurrenz gemacht, indem die Ersazfassen in der Praxis fortjüh1en, Mitglieder der Orisfrankenfassen zu sih hinüber zu zieben.

preußi|che Wohlfahr1sminifter fümmere sich nicht um diese Dinge. So seien bis Juli v. J. von der Allgemeinen Ortékranfenkaße in Breélau 25000 Mitglieder in die Ersagfrankenkassen eingetreten. (Bravo! rechts.) Dieses Bravo ist bezeichnend. Abg. von Lindeiner

von den Deutschnationalen hat der. Wahrheit zuwider im Landtag erflärt, 73 % des Auskommens der Kassenversiche- rung werde durh per fönliche uegaben aufgezehrt. Das

ist eine grobe Unwahrheit ; nur 25 7 fommen dajür in Frage. Als die Krankenkassen infolge der Arbeitseinitellung der Apotheker zu Selbstabgaben schritten, wurde von der Verireterin der deutichen Volkspartei völlig unverehtigt von einem Boyfko1t der Kassen gegen die Apotheker ge\prochen. Das Preußi)he Wohl'ahrtäminifterium durhfreuzt leider die Absichten, die mit dem Gesetz zur Ci1haltung leistungs!ähiger Krankenkassen eneicht werden t1oliten. Es hat leisfungétäbige Kranfenfassen zugunsten von Land- und Be1riebékranken- fasfen zerichlagen lassen. Der Kampf der Aerzte gegen die Krankenkassen

4 entipringt reinem Beruféegoiëmus. (Wideribruch rech18.) Der deutfh-

nationale Untrag. der sih gegen die Notverordnung wendet und die ; [ ag gegen die Krankentasfen Gewiß besteht eine Notlage der Aerzte, aber diejelbe Not herr1cht auch in anderen Beru'éständen und feiner bat. ein geseßliches Yecht darauf, auss{leßl1ch in seinem Beruf beschärtigt zu werden. Die

f Aerzte verlangen bier ein Ausnahmerecht (Ru) rechts: Nein, die

Volfägesundheit verlangt ‘es!). Alo wollen die Arzie im Interesse der Volksaesundheit. morgen in den Streik eintreten und viele Tausende von Kranken: elend ¿ugrunde ‘gehen lassen. Als Vertreter der Kranten- kassen wenden wir uns mit derselben Entschiedenleit gegen die Ueber- forderungen der deuitchnationalen und der jozialistijden Aerzte. Der Redner beantragt zum Schluß, den Antrag der Deutjchnationalcn ‘einem Auéschuß zur Vorberatung zu überwei]en.

| bg. Dr. Q uaet-Faslem (D. Nt.) begründet den Antrag seiner Fraftion aut Aufhebung der Reichérerordnung über Aerzte und Krankenkassen. Die Not hat die Aerzte in den Kampf getrieben, sie kämpfen um die Selbständigkeit ihres Berufes, damit zuglei um die \{chwer dietreditierte Sozialversicherung sowie um die Erbaliung der Vollêegetundbeit. (Lebh. Zust. rechts.) Als die Einigung zwischen Aerzten und Krankenkassen bevorstand, kamen die beiden Reichsverordnungen. Die neueste Verordnung des Reichspräsidenten ist zwar ein kleiner Fortschritt ; sie kann aber den für morgen profiamierten Aerztesireik nichi mebr hindern. Das Verbot der freien Arztwahi wird den ärztlichen Nachwuchs unterbinden. Das Ganze zielt auf eine Sozialisierung des freien Aerzteslandes ab. Eegen diefe Verletzung der Standetehre muß si deë Arzt wehren. Die Negierung i\stt mit \chuld an der Not, da sie die rechtzeitige Anpassung der Gebühren der Apotheken und der Bezüge der Aecuzle an die Geldentwertung verzögert hat. Auch die Gebühren der Krankenkassen bleiben weit hinter dem Geld- wert zmüd. Der von den Aerzten herbeigejührte vertraglo}e Zustand muß die Negierung zur Vernunjit bringen.“

Abg. Dr. We s er (Zentr.) erkläzt, daß es sih nit um einen Streik der Aerzte handele, da diese troßdem arbeiten. Der Redner weist dann auf die bedeutende Steigerung der Verwaltungékosten bei den Krankenkassen hin, die teilweise das Dreifache der Voi friegszeit betragen. Man könne nun nicht den Acrzten einen Strick um den Hals legen wenn sie ebenfalls ibre Gebühren entsprechend steigern. Der Kossenarzt- müsse wenigstens cin Kasseneinkommen haben, von dem er existieren könne. Es fönne fein Zweifel best: ben, daß die Aerzte den ehrlichen Willen haben, mit den Kassen einen Dauersrieden her- zustellen. Der Redner verurteilt gleichialls die - Verordnungen des YNeichéarbeitêministeriums, die völlig einseitig zugunsten der Kranfcn- tafsen abgefaßt seien. Selbstveiständlih müßte in der Sozial- versicerung gespart werden, aber man Iónne mt allein die Aerzte u Prügelknaben jür die s{lechte Lage der Krankentassen machen.

ine ganze Reihe von Aerzten jei bereits durch die Anwendung der Verordnungen Hens geworden. Nur die fofoitige Aufhebung der Verordnungen könne einen {nellen Abbruch des Kampfes herbei- fsühien." Die Aerzte jeien in der Lage, den vertraglojen Zustand durchzuführen. Aber der Leidtragende sei wieder der Venlicherte. Deshalb müsie die Beseitigung des Konflikts shnellstens erwirkt werden.

Die Rede des Ministers für Volkéwohlfahrt Hir1siefer, der hierauf das Wort ergreift, wird nah Eingang des Steno- gramms veröffentlicht werden. : |

Abg. Dr. Weyl (Soz.) hält es nit für angebraht, Vor- würse gegen diese oder jene Seite zu erheben. Las grehe Unglück müsse vom Volke abgewebrt werden. Der Landtag müsse i Redner beantragt, beim Neiche darauf hinzuwirfen, da Neicheausshuß mit größter BVe- s{leunigung nochmals einkterufen wird. Nach dem Crlaß der Verordnung des Reichspräsidenten würden auch" die Aerzte in der

sein, an den Beratungen teilzunehmen. Die Aerzte dürften ner betrachten. Kranken-

erzte sollten nicht glauben, daß sié materiell gut ab- neiden. Daß die Entschädigungen unzureißend sind, wisse jeder. ie Kassen jollen aber immer die milchenden Kühe sein. In der Versorgung. der Kranken mit ärztlicher Hille müsse eine gewisse Plan-

f wirtschaft eintreten. Cin Streik der - Nerzte sei ein Unding und ein

Unglüdck für das. ganze Volk. In dem Organ des Aerzteverbandes wird erklärt, daß die Behandlung nit nur der Kassen-, R Aas Itima

ta l Mi benen R e thn dd e eere men

Dezember von den Aerzten avgekündigten Behandlungsstre1ks

Staatshaushalt.

wären beute sehr froß, wenn die Aerztes{aft sozialisiert wäre. Der Woblfahriemivifter jollte alles für eine Einigung der Uerzte und Krankenkassen tun.

Abg. Heidenreich (D. Vp.) bedauert, daß der Streik ig jeziger Notzeit zum Auétrag kommt, aber die Sache muß, um {eder

Katastrophe vorzubeugen, \choell erledigt werten. Die Verordnung vom 39. Oftober i unbalibar. PVêan hat das ja im Ministerium au eingeieben, wenn die Abmilterungen auch leider zu spät geïommen sind. Die Aerzte dürfen auf feinen Fall zu Handlangern der Kassen herabgedrückt werden. Jn dem Kampf der Aerzte dagegen werden wir sie unterstüzen. Aber es if bedenflih, daß die Aerzte die Dinge vom rein - wirishaftliden Standpunft aus ansehen und zum Streik greiten, ein Mittel das sih für die Aerzte am wenigsten eigret. So darf es bei aller Anerkennung der Not der Aerzte nichi gehen daß man den Heißpornen die Zügel - ichießen läßt, die unter allen Umständen streifen möchten. Wir werden für den Antrag Dr Quaet (D. Nat.) stimmen, möchten aber auch den Antrag Weyl (Soz ) nicht ablehnen, sontern ibn als Zwaßtantrag annehmen. Was die große Anfrage der Sozialdemofraten über die Not éer Kranfen- fassen anbetrifft, so gibt es in Deutichland eine große Zahl von Kassen, deren Not nit bloß die Folge der Ge!dentwertung ift, sondern auch schwerer Yiänael in der Verwaltung. Wenn in Breélau bis zum Juli aus der Ortekrankenkasse 25 000 ausgetreten und in die Crifaßfassen eingetreten sind, so beweist das teren hôhcre Leisiungs- fähigkeit bei niedrigeren Beiträgen. (Widerpruch des Abg Scholich.) Ich erkenne die 23erehtigung der Hille für die Ortéfkranfenfassen an, aber man darf sich dann nicht über Eingtiiffe in ihre Selbstveiwals- tungen beschweren. Den numerus clausus der Aerzte lehnen wir ab. Den Kranken ift nur mit der freien Uerztewahl gedient. Wir wollen mithelien zur Veberbrücckung der Gegenjäye zwiihen Kassen und Aerzte.

Abg. Niedel (Dem.): Wir lehnen es ab, dieie Frage vom Interesientenstandpunft zu betrachien, wie es hier von ten Veriretiern der Aerzte und der Kassen geschieht. Uns steht am böchiten das Wohl der Kranken. Beim Aerztestreif zeigt sich die interessante Ericheinun daß sozialdemokratisbe Kassenverireter in schärfster Weise daë Streik- recht angreifen, fobald sie teibst Arbeitgeber sino. Es ist allerdings unve1antworilih, wenn der Nedafteur der Berliner YAerztgkorres ivondenz den Behandlungsstreik an bei den Privatpatienten 1ortert. Eine Sozialisierung der Aerzte!chait lehnen wir ab. Wir wünschen die s{leunige Einkterufung des )ieicbeaus!chusses, damit 1echt bald eine Verständigung zwischen Aerzten und Kranfentassen eintritt. Wer die Selbfiverwaltung der Kassen erhalten will, muy sich dagegen wenden, daß die Entwerfung der vorhandenen Mittel nux von den Aerzten getragen werten foll.

- Abg. Hoffmann - Guben (Soz.) wentet sich gegen einige Ausführungen des Abg. Dr. Quaet-Faslem. :

Abg. Dallmer (D. Nat.) trt für den E seiner Fraftion ein und wendet sich gegen die Praxis, die viele Ortekrankenfassen gegen die Aerzte anwenden.

Miinifterialdirektor Dr. Gottstein betont; ter Aerztestand habe sich stets in den Dienst der Volfsgesundheit gestellt.

Damit {ließt die Aussprache. Der Antrag Quaet-Fa3lem wird angenommen, ebenso der Antrag Weyl auf Einberufung des Neichsausscusses mit einem Zusaßantrag Wester (Z.):

: Der Landtag richtet an alle Beteiligten ten dringenden Appell, die Arbeiten des Neichtaus)|chusses nah Kräften zu fördern, zumal dadurch, daß man tür Reichéaneschuß, Landecaus!chüsse und Schieds- instanzen die Bestellung der Unparteiijhen und Borsitzepden den beiden Parleien überläßt.

Abg. Schmit t - Molsberg (Z.) begründet einen Ankrag, die Neichsregierung zu ersuchen, zur Ünderuug der durxh die Mißernte hervorgeru\enen Nvtlage der weinbautreibenden Bes völtkterungder beseygten Gebiete duh Genehmigung von wertbeständigen Darlehen beizutragen.

Die Abgg. Jacobi-Naifauf (Z) und Christian (D. Nat.) beîprehen die Notlage ter Winzer und Weinbäuer, die schlechter gesteut seien als die Arbeiter. Es handle sich um eine 1000 jährige Kulturarbeit, die vor dem Ruin stehe; da müsse }chuell geholten weiden.

Abg. Fink (Z.) fordert Befriedigung -des Kredilbedürsnisses der Winzer, Vetreiung der Winzer von allen Steuern bis zum Värz 1924 und Bereilsiellung von Mitteln zur Beschaffung vos Kupzer- vitriol, Schwefel, We nzucker uw. : S _ Der Antrag Schmitt wird dem Landwirtschafi8auss{huß überwiesen. j

Ein Anirag der Deutschen Volkspartei auf Einseßung einer Kommission, die die Frage der Aufrechterhaltung der a Ul E R Gen prüfen soll, wird vom Abg.

eissermel (D. Nat.) warm empfohlen. ,

Der Oberlanudtorstmeister erkiärt sich an sich mit eiñer Nach- prüfung einverstanden, wünicht aber, daß über diese shwierige Materie nur sorstwissen]chaftliche Fahmänner entscheiden.

Der Anirag wird dem Hauptausschuß überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Vizepräsident Dr. Porsch schlägt vor, die nächste Sizung am Dienstag 3 Uhr abzuhalten. Auf der Tagesordnung siehen die Verfasjung der evangelischen Landeskirchen, die Gewerbesteuerverordnung und kleinere Vorlagen.

Abg. Frau Wol fstein (Komm.) beantragt, in einer Sißzun am Sonnabend die kowmmunisti)chen Anträge zu beraten, die fich gegen die Parteiverbote und gegen die Verhaftungen richten, die am Dienêtag anläßlich der Luftgartendemonstrationen von der Polizei vorgenowmen worden sind. Sie erhält zwei O1ndnungérufe, weil jie wiederholt behauptet, der Minister Severing habe ScwindeUneltungen über die Voiçunge am Dienétag tem Landtag vorgetragen. Die kfommunisti|den Anträge werden abgelehnt. Es bleibt beim Vor- schlag des Präsidenten. ;

Schluß 4, Uhr.

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Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Preußithen Landtags mate sich gestern s{lüssig über die weiteren Gegenstände der Beratung bis zu den Weihnacht: jerien. Die Sigzungen jollen, wie bereits be» schlossen war, heute und am Montag ausfallen. Nach Erledigung tHeinerer Vorlagen joll eine allgemeine Bespiehung zu. den vom ständigen Aus\huß beichlossenen Notverordnungen ftaitfinden; der größte Teil diejer Verordnung foll noch dem Hauptaue){huß über- wiesen werden. An diese Auesprache foll fih an\chließen- eine folche über das beseßte Gebiet, ferner über die wirtshatlihe: Not des Volfes. Zum Schluß will man in eine allgemeine politi)che Aus« spracie eiut1eten übex die innere Politik, wobei u. a. die Anträge und Anfragen der Kommunisten mitbeiprohen werden jollen.

innere Verwaltung vom 28. November 1923 hat tolgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. —. Allge- meine-Verwaltungssachen. Vf. 21. 11. 23, Diensireiten- enehmigung. Vf. 23. 11. 23, Prüfungégebüßren. A ngêèlegen- eiten der Kommunalverbände. RNithtlinien. 17. 11. 23, as MOA neglelGtges, Vf. De 11 ¿ s Cet, —_ olizeiverwaltung. . 24. 11. trajvertüg. en Schüler. Vf. 17. 11. 33, Hilfêteamte der Staatsanwalt) n Vf. 17. 11. 23, Ermittlung ein. Pol.-Beamten. Vt. 23. 11. 23, Belriebs-Zu- u. Vorschüsse. Vf. 19. 11. 23, Uniform d. Scuypol. E Faktor È E _ alljen- un echnungswesen. Vf. 23/9. 11. 23, Vorschüsse. Reichswehr und Marine: Vf. 23. E Veteranenbeihilfe. Paß- und Fremden- polizei. Vf. 20. 11. 23, Kinderau2weise im Verkehr mit dien, _— Sr ea a betgungswirtidaft, Vt. 22. 11.23, Wieder- aufnahme von Flüchtlingen in die Heimfkebrlager. V

ciedenes. ind i otgeldmünzen, M ezuisser.

Nr. 49 des M inisterialblatts für die Preußische -

ers” ihtamtliher Teil“