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daß
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würde, das Verbältnis zwisGhen Reih und Ländern zu vers{lechGtern und icht zu dem zu maden, das ich ersirebe. Ich möchte aber auch dringend bitten, daß die Herren, denen |ch auch periôn- lih in jeder Beziehung nahetreten möchte auch mir gegenüber Vertrauen an den Lag legen tadurch, daß, wenn Sie irgendwe'che Wün1che, sei es in amtlicher Eigenschaft, sei es als Personen, an wih u uten baben, dies unter allen Umständen obne alle Um)chweife
n. Ich werde Ihnen, 1oweit es meine s{wachen Kräfte vermögen,
enzeit zur Verfügung stehen, und bin bereit, jede Frage von Mann zu Mann zu behandeln im Sinne der Vaterlandéliebe und mit dem ersien Ziel, dem Reich und den Ländern Bestehen und Wohlergeben zu sichern und zu )ördern. Das ist mein Vorhaben, und ich bitte Sie um Ihr Vertrauen und um Ihren kräftigen, auf Ihre reiche Erfahrung gestüßten Beistand (Beifall).
Preußischer Staatssekretär Weißmann erwiderte:
Im Namen des Reicbérats begrüße ih Sie im neuen Amt und danke Ihnen tür Ihre Worte. Die Länder wissen ganz genau, daß Sie nur Vaterlandeliebe veranlaßt bat, in dierem Augenblick 1chwerster Not die ungeheure Verantwortung ihres Amts auf \ich zu laden. Ich danke Ihnen für die Worte, die Sie über das Verhältnis zwischen NMeich und Ländern ge!prochen haben. Es ift {on öfters zum Ausdruck gekommen, daß eine Regierung, die wirilih etwas erreichen will, nur dann zum Ziel gelangen kann, wenn sie in vollem und innigem Zu- fammenarbeiten mit den Ländern ihre Pläne auga1beitet und ausführt. Dietes Vertrauen, daß Sie den Ländern ausge)prochen haben, erwidere ih im Namen des Reichérats. Mit allen Kräften werden die Länder und ihre Vertretungen im Reichsrat die Reichéregierung unterstüyen und die unerhörten Schwierigkeiten zu überwinden versuchen, die augenblicklid; das Reich und die Länder bedrohen.
Nunmehr sollte in die Tagesordnung eingetreten werden. Da nech leine Ausshußberatung stattgefunden hat, wurde zu- nächst auf Ant ag des preußischen Ministerialdirektors Meister die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit wurde als Ergebnis der vertraulichen BVe- ratungen mitgeteilt: Der Reictérat ist der Meinung, daß das Ermächtigunasgesetz ein vertassungéänderndes ist, alio zu seiner Annahme im Neicherat und im Neichstag einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Die Vorichläge der Neiché1egierung werden nicht a1s eine hinreichende Wah1uung der nteressen des Reicbèrats und der Länder angetehen, aber der Neichs- rat gebt nit so weit. jeine Zustimmung als Vorausset.ung für jede geseßgeberishe Maßnahme der Reichsregierung unter dem Ermächti- ungégeleß zu betraten. Die Reichsregierung hat ertlärt, daß dem tert'assunatartikel 67 gemäß mit den Aus|{chüssen des Neichsrats weiter verhandelt werden soll. Der Reichsrat verlangt aber weiter — und das ist ihm zugestanden worden — daß dasselbe Necbt, die Aufhebung einer unter dem E1mächtigungêgeseß erlassenen Verordnung zu verlangen, das dem MNeichétag zugestanden ist, auch dem Reichsrat gewährt wird. Der Absay 2 im erften Paragraphen des Ermächti- gungsgeseyes joll entsprehend geändert werden.
Vor der Abstimmung wurden verschiedene Erklärungen abgegeben:
Oberpräsident der Provinz Sachsen, Abg. Hörsina, wies auf die furd:tbare Notlage bin, in die der größte Teil der Bevölke- rung durch die wacsenre Arbeitslosigkeit, den Wucher und die zu eringe Entlohnung geraten fei. Die Regierung Stresemann habe
oß aller Mabnungen des Neicherats nichts Wirkfsames getan, um diejer Not abzuhelfen, sie habe im Gegenteil die fapiialistiiden Kreise estüßt, die dur Massenentlassungen von Ai1beitern die Arbeitelosig- eit noch vermehrt bätten. Das sogenannte Abbau!ystem der Regierung vergrößere noch die Not. Dagegen babe es bisber an allen dun chs greijenden Plänen zur produktiven Erweibslosenfürsorge durch Schaffung von An1beitemöglichkeit gefehlt. Als ein übler Skandal, so. he1ßt es weiter, muß es bezeid-net werden, daß bei vielen Entlassenen die E geseßliden Vorautseßungen für die Erwerbslo]enunter- ütung von den Arbeitgebezn nicht ausgesproben werden. Damit weiden die unglüdlihen Menschen dem Hungertcde überantwortet oder dem Ge'ängnis und Zuchthaus ausgelietert. Gegen Q enso
| iein hat die Reichsregierung nichts unternommen. emmungelos hat sfich der Wucher mit allen Lebenemitteln und Be- Während die Aibeiter, Angestellten und Beamten höct\tens 60 bis 70 Prozent des Vorkriegeeinkommens
darfsartifeln entmidelt.
haben, sind die E durds{chnittlich 200 Prozent über den Vorkriegspreis gesteigert worden, obaleich die Weltteuerung nur 70 Prozent beträgt. Die gegenwärtige Senkung der Preise {t nit besserer Einsicht oder der Nentenmark, sondern dem Umstand uzuschreiben, daß bereits zwei Drittel der Bevölkerung ohne Kauf- aft sind. Während die Gebalts- und Lohnempfänger in immer größere Not geraten, hat der Besiß, besonders der laudwirt)cattliche, Kiht nur seinen Bestand erhalten, sondern gegenüber der Vorkriegs- geit seine Substanz vermehrt. Hat die Regierung Stresemann nichts egen diese Zustände in wirtsha'tliher Beziehung unternommen, so t sie politi\ch durch die Verhängung des militärischen Belagerungs- zustandes einen noch trostloseren und geradezu ungeseglihen Zustand eschaffen. Vorausseßung für die Verhänaung des Belagerungszustandes t, daß Unruhen bestehen, deren die Polizei nicht mebr Herr werden fann. So lange maren Unruhen aber nirgends außer in Bayern vorhanden, und bier quf der militärishe Belagerungézustand nicht n. Für das übrige Reich fehlt aber diese Voraussezung, und damit stebt der Belagerunaézustand gegen Gese) und Recht. Gerade weil wir eine getestigte Neichéwehr wollen, wenden wir uns gegen ihre jepige Tätigkeit, die volitiich einseitig und wirt\{Gaftlich ohne jedes erständnis ist. Während kommunistise, sozialdemokratisdhe und parteilose republikani1che Beamte von den Reicbswehrkommandeuren entfernt werden, sehen wir, daß die Reichéwehr mit den ärgsten einden der Ncpublik aufgewüllt wird. (Vorsitzender Minister r. Jarres: Ich vermag bei allem Entgegenkommen nicht ein- hu)ehen, was diese Anéfüb1üngen mit dem Ermächtigungégeseß zu tun baten) Jch will den Wun!h auë!sprecen, daß dieten unhaltbaren uständen mit dem Ermächtigungégesey ein Ende gemacht werde. Noch bor wenigen Lagen baben die Organitationen des „Stahlbelm“ Usw. mit einer Euflärung hinter den Hochverräter Ludendorff s\ich gestellt. Diese Organisationen sind aber nit aufgelöît, vielmehr wird die Yeicdéwehr mit diesen Leuten autgefüllt und das Heer damit um seinen guten Ruf gebradt. Dem Reich kostet dieses überflü1sige Experiment zahllose Milliarden. Militärishe Befehlshaber vom General bis zum Leutnant spielen sich als Vorgeseße der Ver- Wwwaltungébehörden und selbst der Landeêregierungen auf. Sie be- ienen fich eines verleßzenden Tones und unterrichten die Landes- und Provinzialregierungen nur nachuichtlch. Auch durch wirt- Tchajtlihe Maßnatmen der Vefeblthaber wird die Autorität der „Kandeeëregierungen untergraben. Alles dies sowie die Tatsache, die Eenerale republikanish esinnte Beamte ihrer «Aemter entheben und NReaftionäre an ihre Stelle seßen, war der “Stireeiemann-Yiegie1ung betannt, obne daf sie dagegen etwas unter- nommen hat. Wenn ich troß alledem für das Ermäcbtigungégesetz
* Ftimme, so geschieht das unter der bestimmten Voraubsegung, daß
“erstens die Regierung produktive Arbeitemögl1chkeit für die unendlihe Sahl der Erwerbslosen schafft, zweitens beim Beamten- und Behörden- ‘abbau so vorgeht, daß nicht neue Erwerbblose ge\haffen werden, “drittens die Preite aller Lebenêmittel und Gebrauchsartifel so herab- seyt, daß die Preise fich dem Weltmartt anpassen, viertens die Bezüge der Arbeiter, Angestellien und Beamten in ein angemessenes Verhältnis ‘zu den Preisen des täglihen Bedarfs bringt und fün1tenéden innen- t außenpolitisch untragbaren militärishen Ausnahme-zustand fofort Jeitiat. Lz Für die thüringische Negierung erklärte der Gesandte Dr. «M ünzel: Die thüringisde Regierung leidet {chwer unter dem Aus- ‘nahmezustand, weil die militärische Gewalt sich in Verhältnisse ein- micht. die der Landesregierung vorbehalten sind. Der Militärbefehls- Haber hatte es sogar für notwendig gehalten, in die Negelung des Buß- tages einzugreifen, obwohl dies faum mit Gründen der öffentlichen ‘Oiènung und Sicherheit zu rechtfertigen ist. Die Entlassung ‘eines Oberrealshülers in Jena wegen Zugehörigkeit zu einer ‘Vereinigung, die mit der S@ŒhulzuGt niht vereinbar war,
hat er zum Gegensiand von Erörterungen gemacht. Er nahm Stellung zu den LVeichwerden von Gemeinden über die Ein- gemeindung in größeie Gemeinden. Das Vorgeben der Beteblshaber bei den Verhastungen sett sib über das Schutzha1tgeseß R Die thüringische Regierung bat sih megen diejer Dinge an die 3 eihs- regierung gewandt. I würde es beg1üßen, wenn das Ermächtigungs- esey den Abbau des militärisd-en Auenal:mezustandes für Thüringen beschleunigen würde. Ich bin beauitragt, mich ter Stimme zu ent- halten, weil die Auswirfungen des Ermächtigungsgeießes nicht zu übersehen sind und die Autzählung der davon betroffenen Materie im Gejeyge nit enthalten ift.
Auf Antrag des preußischen Staaisfekretärs Weißmann wurden die von der Prooinz Sachsen und Thüringen vorge- brachten Wünsche und Beschwerden einem Aus)|huß überwiesen.
Landesrat Gerlach erflärte als Vertreter der preußiien Rheinprovinz: Jh kann dem Ermächtigongégesey niht zustimmen. Die außenpolitishen Interessen des Reiches hindern mich diesen Standpynkt aus&\üh1lih darzulegen Ib fann nur kurz e1tlären, daß zu der Politik eines Teils der Männer, die gegenwänlig in der Reicheregierung \ißen, die weitesten Kreise der rheinishen Bevölkerung nit das Venrurauen haben, das vorhanden jein müßte, um einem so weittragenden Geiey die Zustimmung zu geben. i
Staatsrat Dr. ron Wo1F erklärte: Die baverisGe Negierung erkennt die Notwendigkeit des Geseßes, und will ihm nicht entgegen- treten. Sie müßte aber Ga1antien dagegen verlange, daß das Er- mächtigungegesez nidt etwa zu einer Vergewaltigung oder zu einer erbeblihen. Sd ädigung der Interessen der Länder tührt. Sie bat d. shalb den Wunsch gehabt, daß die Verordnungen nit erlassen werden, ohne daß die Aus|\chüsse des NReicherats sich vorher eingehend mit ibnen befassen können und ohne daß der NReichérat vorher diejen Verordnungen ausdrücklih seine Zustimmnng eiteilt hat. Die in der vertraulichen Beratung beschlossene Aenderung des Ge'etzes bedeutet zweitelios eine Verbesserung, aber man fann darüber im Zweifel sein, ob sie ausreiht- Es ist nit dasselbe, ob der Reichérat den Erlaß einer Verordnung von seiner Zustimmung abhängig macht oder ob er erst nahträglih ihre Authebung verlangen kann. Darum muß ih mir vorbehalten, die bayeriscbe Stimme nach- träglih zu Protokoll zu geben. Oberpräsident Hörsing hat gesagt, nur in Bayern wären Unruhen vorhanden geweten, eine nähere Be- gründung diejes Vorwurfs glaubte er niht geben zu sollen. Ich weise daraut hin, daß die Zustände, die dazu getührt haben, im Neiche den Belagerungszustand von Reis wegen zu verhängen, in Bayern kfeineèwe. s vorhanden waren. Die Ruhe und Sicherheit der Person und des Eigentums waren und sind heute noch in Bayern absolut gewährleistet. Wir haben politische Unruhen gehabt, aber die haben nichts zu tun mit den Verhältn1ssen, die zu dem Belagerungszustand im Reicte getührt baben. Behauptungen des Oberpräsidenten Hörsing einlegen und bedame, daß fie in öffentlideer Sipung ohne Begründung vorgebracht worden sind.
Nachdem noch der Vertreter der braunshweigischen Regierung sih gegen das E1mächtigungsgeseß ausgesprochen haite, wurde die Abstimmung vorgenommen. Sie ergab die Annahme des Geseyes mit 45 gegen 9 Stimmen, also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Dagegen stimmien die Ver- treter der Rheinprovinz und der Lärder Sachsen und Braun- \hweig. Der Stimme enthielten sich die Vertreter von Thü- ringen und Bayern. Die bayerische Regierung will ihre end- gültige Stimmabgabe nachholen.
Deutscher Reichstag. 894. Sißzung vom 4. Dezember 1923, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *®).)
Am Regierungslische: Reichskanzler Marx, Reichsminister des Innern Dr. Jarres, Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann,- Reichswehrminister Dr. Geßler, Reichs- finanzminister Dr. Luther, Reichswirtschafisminister Hamm, Reichsjustizminister Emminger, Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, Reichsminister für Ernährung und Land- wirtschaft Graf von Kaniß, Reichspostminister Dr. Höfle.
De Löbe eröffnet die Sizung um 3 Uhr 25 Minuten.
uf der Tagesordnung - steht als erster Punkt die Ent- gegennahme einer Erklärung der Reichsregierung.
Der zwe ite Punkt der Tagesordnung, die erste und zweite Beratung des Ermächtigungsgeseßes, wird von der Tagesordnung abgeseßt; der, Geseßentwurf soll erst morgen behandelt werden.
Darauf erhält sofort der Reichskanzler Marx das Wort, der von den Kommunisten mit dem Zuruf: Handlanger des Generals von Seeckt! begrüßt wird.
Neichskanzler Dr. Marx: Meine Dainen und Herren! Der Herr Präsident hat bereits die Namen der Mitglieder des neuen Kabinetts Ihnen mitgeteilt, so daß ih dieser formellen. Vorstellung hier enthoben bin. Ich möchte nur noch hinzufügen, daß das Mi- nisterium jür die“ beseßten Gebiete einslweilen noch nicht beseßt worden ist. Vorläufig wird cs vom Hertn Reichsminister Dr. Hö1le verwaltet. Die Entscheidung über eine endgültige Besetzung des Ministeriums behalte ih mir vor.
Mit besonderem Danke habe ih es begrüßt, daß mein verehrter Vorgänger Herr Dr. Stresemann \sich bereit gefunden hat, das Amt des Neichêministers für dasAnéwärtige in meinem Kabinett zu übernehmen. (Lebhaftes Bravo rets und in der Mitte.) Dadurch ist die Stetigkeit der auewärtigen Polilik, wie sie in so hohem Maße gerade zu unserer Zeit wünschenswert ist, gesichert. Ih sprehe ihm für seine Bereit- willigkeit, insbesondere aber auch für seine erfolgreihe und für das deutshe Volk bedeutungévolle Tätigkeit als Chef des leßten Kabinetts auch von dieser Stelle aus den berzlihsten Dank aus. (Lebhafter Veifall rechts und in der Mitte. — Lachen und Zurufe von der äußersten Linken.)
Diesen hberzliden Dank s{ulde ich auch den Herren MNeichs- ministern Fuchs und Koeth, die leider nicht mehr für das Kabinett gewonnen werden fonnten. Herr Fuchs hat seine reihen Erfahrungen mit heimatliebendem Herzen dem s{chwergeprüften Nheinlande zur Ver- fügung gestellt und als Minister für die beseuten Gebiete Hervor- ragendes geleistet. Sein Gesundheitezustand hat es ihm nicht ge- stattet, das Amt beizubehalten.
Zu meinem größten Bedauern und wohl zum größten Schaden des Deutschen Reiches und Volkes hat die durch den Be- {luß des Neichêtags vom 23. November hervorgerufene Krisis weit länger gedauert, als es wünschenswert gewesen wäre. Jch will nicht in den Fehler verfallen, den ich in meiner leßten Erklärung, die ich an dieser Stelle namens der Zertrumspartei abgab, gerügt habe. Jch will nicht der Versuhung unterliegen, zu untersuchen, wer die Schuld an der hinter uns liegenden Regierungskrisis zu übernehmen hat. Angesihts der traurigen, geradezu fürchter- lichen politischen und finanziellen Lage unseres Vaterlandes halte ih es für die wichtigste und erste Pflicht eines jeden, der im Partei- und öffentlichen Leben steht, vor allem aber auch für die Pflicht der Regierung, alles hintanzustellen, was irgendwie geeignet
*) Mit Ausnahme der vurch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Sckch muß deshalb Verwahrung gegen die }-
ist, die leider son allzu großen Gegensäbe in unserem Volke ¡y tieten. (Zustimmung rechts und in der Mitte.) Mein Kamyt t:
weder gegen rechts noh gegen links, jondern gegen alle diejenigen, die
dem: deutjhen BVolfe mit Gewalt und List das Letzte und Beste raubey wollen, was ihm noch geblieben ist: „Die Einheit der Nation.” (Stürmishe Zustimmung rechts und in der Mitte, — Lachen und Zurufe auf der äußersten Linken.) Jch halte d deshalb für das zwingende Gebot der Stunde, alles zu ver)uchen, um bestehende Gegensäge auszugleichen und das Hervortretey neuer zu vermeiden. (Wiederholte Zurute von der äußersten Linken. — Es wäre vielleicht gut, wenn Sie (zur äußersten Linken) si diele Beispiel anshlössen. (Lebhafte Rufe rechts und in der Mitte, Sehr gut! — Lachen auf der äußersten Linken.) Die ganze Kraft der Regierung 1owohl wie der politi|hen Parteien muß meines (r achtens darauf gerichtet sein, unser Volk und unjer Vaterland auß dem tiefen Abgrund wirt)\hafilihen und finan iellen Vexfalls, in dey wir durch den unglüdlihen Ausgang des Weltkrieges gestürzt sind, wieder herauzzuheben und zu zuetten. j
Herr Dr. Streiemann- hat in seiner Rede vom 22. Novembg unsere Lage eine geradezu trostloje. genannt. Er ist deshalb von veu schiedenen Seiten kiitisiert worden. Und dennoch hat er nah meiner Meh, nung vollkommen richtig ge)prochen. (Sehr wahr ! rechts und 1n derMitte) Das deut\he Volk in allen seinen Teilen muß und soll es wißen u) immer mehr von der Ueberzeugung durhdrungen werden, daß wir. mj unseren wirtscha\tlichhen und finanziellen Kräften tat\ächlih am Cuy sind (Zustimmung rechts und in der Mitte), daß vieles, was uy \s{öôn und gut und wünschenswert, vielleicht sogar notwendig erscheinh ja, was uns geradezu eine Herzens1ache ist, dennoch zurüdgeslell werden muß angesichts der verzweifelten Lage uünserer Finanzen, dere Stand uns mit der Brutalität unwiderleglicher Zahlen auf di Alternative . hinweist: Was i} wichliger und wertvoller, das nat Leben des teutschen Volkes oder eine vorläufige Betriedigung anen tennenêwerter Bedürfnisse mit dem baldigen völligen Zufsammenbrugj mit Hunger und Chaos im Gefolge ? J
Der Herr Finanzminister Dr. Luther hat bereits am 22. Na vember in eingehender Darlegung den geradezu katastrophalen Stai unserer Finanzen gekennzeichnet. Jch möchte hier nur im allgemein darauf verweisen und lediglich noch folgendes dazu beme1fen:
Jn der Finanztrage sieht fich die YNeichsregierung vor eine Aus gabe von einer vielleiht in der Weltgeschichte nie dagerwe!enet Schwierigkeit gesteut. Die Verzögerung der NRegierungebildun hat unersezlihe Tage verstreihen lassen. (Hört! Hört! - rechis, Eine sehr wejentlihe Erhöhung der Einnahmen, die planvoll v bereitet war, muß sofort mit alier Entschiedenheit und Schnelligkel in die Tat umgeseßt werden. (Zuruf von den* Kommunisten ) Nil minder müssen alle bereits ergriffenen und noch zu eagreifendau Maßnahmen zur Beichränkung der Ausgaben znit einem solchen Nat druck angefaßt werden, daß alle S ideaentietenten Hindernisse rüdi sichtslos überwunden werden. :
Es ist außerordentlih beklagen8wert, daß troß der ununtæi brochenen Hinweile von Reyierungs|eite auf den unerhörten Ens der Finanzlage es immer noch Bevölkerungskreise gibt, die gege Steuerbelastungen und Ausgabenbesh:änkungen Einwände erheb (jehr richtig! in der Mitte und rechts; Lachen bei den Kommuniste die aus dem Arsenal eines einigermaßen . normalen Staatsleb@ entnommen sind, Die Bevölkerung muß endlich in ihrer Gesamthä davon durchdrungen werden, daß, wenn nicht Volk und Rei ir einen hoffnungslosen Strudel der Vernichtung versinken sollen, j die Stunde größten Opferns gekommen ist. (Lebhatte Zustimmung il der Mitte und rets. — Lachen und Zurufe bei den Komm. — Glo des Präsidenten.) Daß dabei gleichzeitig zur Ueberwindung der furch taren Erwerbs! osigkeit die Wirtschaft wieder in Gang gebracht merten muß, macht dié* ganze Sachlage jo überaus |chwierig. Die Regierung wird ihr äußerstes tun, um der Schwierigkeiten Herr zu werden (erneute Zurute von den Komm.), kann dies. aber nur, wenn sie endli auf volles Verständnis jür die ganze s{were Sachlage im Voll st6ßt — und das scheint au bei einigen Parteien hier im Parlamen noch immer nit der Fall zu sein. (Lebbafte Nufe: Sehr wahr! Wiederholte lärmende Zurufe von den Komm.) Es muß jet begriffet werden, daß im Finanzproblem tür uns die Frage über Sein otä Nichtsein liegt. (Erneute lärmende Zurufe von den Komm. — Glode)
Bei diesem Sachverhalt will es mir nebensählich und übe flüssig erscheinen, hier eine längere Rede über ein Programm j halten, daß die Viegierung demnächst durchzuführen beabsichtigt. Di Zeit ist für uns zu kostbar, als daß wir sie mit längerén Erörl rungen zubringen dürften, wo die allgemeine Not immer dringend ruft. Nicht Worte soll das Volk hören, sondern Taten sehen! Day fommt, daß über die Einzelheiten der äußeren und inneren Politl in verschiedenen Neden der letzten Regierung ausführliche Da legungen erfolgt sind. (Sehr richtig !)
Es türfte sih erübrigen, dies jeßt nochmals zu tun, zumal, die gegenwärtige Regierung \ich in ibrer grund\äglichen Einstellans nicht von der vorigen unterscheidet. (Hört! hört ! — Zurufe von d! Kon1imunisten.)
Entscheidend für das Verhalten der Regierung muß die geratt fatastrophale Lage unserer Wirtichaft und unserer Finanzen stil Es ist eine Lebensfrage für Reich und Volk, hier die richtigen Vil und Wege zu finden, die zur Rettung und Besserung führen.
Als einen solchen Weg glaubt die Negierung ein Ermächtigung geseß ansehen zu sollen, das ihr in ausreichendem Maße die Möglid keit gewährt, mit der durch die Zwangslage erforderten Schnelligil diejenigen Maßnahmen zu treffen, die sie nah pflihtmäßigem G messen und genauester Prüfung der Verhältnisse für erforderlih m geeignet hält, das gewünschte Ziel zu erreichen. Die Regierung der Meinung, daß angesichts des ungeheuren Zwanges der Zeit lan wierige Verhandlungen im Reichstag, wie sie die Beratungen \chneidender wirtschaftliher und finanzieller Gesege erford! würde, nicht wünschenswert, ja geradezu unerträglih sheinen. (Sehr rihtig! in der Mitte und rechts.) * hantelt sich nicht mehr um Monate oder Wochen, sondern 1° noch um Tage, in denen sih zeigen muß, ob es gelingt, uns vor ès drohenden völligen Verfall noch im leßten Augenblick zu 1c! Durch das Ermächtigungsgesetz, das bereits diesen Vormittag L! Reichsrat mit Zweidrittelmehrheit angenommen worden ist, soll V Reichsregierung ermächtigt werden, alle Maßnahmen zu treffen, D im Hinblick auf die Not von Volk und Reich für erforderlid dringend erachtet werden. (Sehr gut ! in der Mitte und rechts.) erster Linie kommen Verordnungen über \teuerlihe Maßnahmen Betracht, die sich im Rahmen und in der Richtung der Ausführun des Herrn Or. Luther vom 22. November bewêgen. (Zuruf k den Komm. : Schonung des Besiges !) — Sie müssen diese Rede 18
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} angebört oder nicht verstanden baben! (Heitere Zustimmung.) uh im übrigen soll die Reichéregierung das Ret haben, ¡ge Maßnahmen zu treffen, die nah ibrem pflichtmäßigen Er- fen als dringende Forderungen der Notlage erscheinen.
Kir verkennen nicht, daß durch die Zustimmung zu einem solchen ey der Reichstag auf wichtige Recbte einer demokratischen Staats- afsung zeitweilig wenigstens verzihtet. Wir appellieren an Vaterlandsliebe und das Pflichtgefühl der Volfksvertreter, wenn sie bitten, in sckwerer Zeit einer Regierung, die glaubt, auf die immung weiter Kreise der Volkévertretung rechnen zu dürfen- ergewöhnliche Vollmachten zu geben. | Menn ih nun noch einige Fragen berühren darf, deren Bes „ortung von besonderem Interesse sein, dürfte, so möchte ih ¿s mi zur Frage des Verbältnisses des Reichs zu den Ländern den. Es ist überaus s{merzlich, festsiellen zu müssen, daß zu Zeit, wo die «Einmütigkeit aller deut den Stämme mi! Rücksicht die Gefahren, die uns dur die Uebermacht unserer Gegner on, wünschenêwerter wäre als je zuvor, das Verhältnis L ben Reich und einzelnen Ländern in vielfachen Beziehungen ge- t ist. Es soll meine erste und nach Erledigung der dringendsten „ren Fragen wichtigste Aufgabe sein, in kürzester Zeit, wenn d mögli, die Klärung des Verbâältnisses zwischen Reih und dern zu versuchen und womöglih herbeizusühren. Unter selbst- r'ändliher Achtung der Bestimmmungen unserer Reichéverfassung d man doch in manchen Beziehungen die vielfach gewünschte Er- terung der Befuznisse der Länder zugestehen können.
g ließe mich in dieser Beziehung, auch was die in der ggverfassung bereits begründeten geseßeeberischen Zuständigkeiten Reichéregierung anlangt, durchaus der Erklärung des Herrn Neichs- lers Dr. Wirth an, die er in einem Briefe vom 20. Auçust 1922 den bayeri1hen Ministerpräsidenten Graf Lerchenfeld niedergelegt
Es heißt dort unter anderem :
Die ReicbEregierung wird nit ohne Not von den noch nicht aus- echöpften Zuständigkeiten und soweit mögli niht ohne Zustim- ung des Reichsrats Gebrauch machen, und sie ist niht willens, iéherige Aufgaben der Länder in die Verwaltung des Reichs durch eue Reid:s-, Mittel- oder Unterbehßörden zu übernehmen.
etwa entstandene Mißverständnisse und Meinungsver)chiedenheiten uräumen, {eint mit bier der Weg der Verhandlungen zwischen Regierungen des Reichs und der einzelnen Länder auésihtsreich in bhchstem Maße wünschenswert. Ich beabsichtige deshalb, hlihst bald in solche Verhandlungen mit den in erster Linie in rat fommenden Regierungen einzutreten.
Ju engster Verbindung mit dieser Frage steht dann die der Auf- ng des bestehenden militärishen Au2nahmezustandes.
Wie die Vorgänge der leßten Wocben und Monate zeigen, den die {weren innen- und außenpolitischen Nöte des deutschen
[fes immer wieder von verbrecherischen Elementen zur Erreichung .
politischen Ziele ausgenügt. Diese UnsturzversuGße müssen von ernstbaftesten Folgen für die weitere wirtshaftlide Entwidlung . Selbst an sich geringe Ruhestörungen, Ladenplünderungen usw. en \ch auf dem Gebiet der Lebensmittelversorgung üúnd Kredit- ährung sofort in verhängnisvollster Weise aus. Daher ist die rechterhaltung von Nube und Ordnung-in der nä&slen Zeit von z entscheidender Bedeutung für unsere innen- und außenpolitische fwidlung und die wichtigste Vorbedingung für den wirtschaftlichen undungéprozeß. Unter diesen Umständen i} der militärische Aus- mezustand, der alle Machtfaktoren in den Händen des Neiches ¡entriert, zurzeit nicht zu entbehren. Wir dürfen uns feiner us{ung darüber hingeben, daß die augenblicklide Ruhe im Reich
[cntlih eine Folge des Ausnahmezustandes ist. - (Sehr rihtig! in
Mitte.) Der Ausnahmezustand gibt uns auch die Mittel an Hand, um die Maßnahmen zur Sanierung der Wirtschaft d Underung der Nöte wirklîam zu unterstüßen und gegen berbrecherishen Nutnießer dieser Not, gegen Wucher, Selbstsucht, s und dergl. rücksichtélos einzushreiten. Ich weiß, daß gerade militärischen Stellen ihren ganzen Einfluß aufbieten, um die be- nden Teile des Landes zum Hilfêwerk für die breite Masse des fes anzuhalten. Selbstverständlih ist, daß der Ausnahmezustand em Namen entsprechend, eine Ausnabme bleiben und abgebaut werden ß, sobald es nur immer die Verhältnisse erlauben. Jh verspreche, aller Sorgfalt den Gang der Dinge im Auge zu behalten. bald nur irgendwie \sih mir eine Veranlassung zeigt, werde ih in ? sorgfältige Prüfung darüber eintreten, ob Einschränkungen und eihterungen der bestehenden Verordnungen herbeigeführt werden nen. Se!lbstredend werde ich, sobald ih die Frage bejahen müßte, erforderliden Schritte unverzüglih unternehmen.
Ihre besondere Aufmerksamkeit vnd ihre tätige Fürsorge wird die e Reichêregierung den besepten Gebietêteilen unseres Vaterlandes enden. (Lebhafter Beifall.) In vollem Einvernehmen mit den terholten Verlautbarungen der Regierungen der deutshen Länder ûrt die Reichsregierung, daß sie gegenüber allen Abtrennungs- uhen an der Zugebörigfeit des Nhein- und Ruhrgebiets
Reih und zu den Ländern unbedingt festhält. (Lebhafter | fall.) Die Bevölkerung an Rhein und Ruhr, die so unend- e Leiden auf \ich nimmt und wit uverschütterliher Standhaftig- an ihrem Deutschtum festhält, kann ih darauf verlassen, daß wir g ju ibren Gunsten tun weiden, was nur irgendwie in der Kraft Reichs und des deutschen Volkes liegt. (Bravo! im Zentrum, der D. V. und bei den D. D.)
In erster Linie werden wir der Fürsorge unserer noch zgblreichen angenen nit vergessen. (Lebhafte Bravorufe.) : i Ich glaube, mi auf diese verbältniémäßig kurzen Darlegungen ränfen zu sollen. An die Volkevertretung xihte ih die herzliche die dringende Bitte, \sich bei der bevorstehenden Verhandlung Vg und allein von dem Gedanken leiten zu lassen, der die Regierung elt: Alles Trennende soll vor der Not dec Stunde zurüdckgestellt den! Jet gilt es für des Neiches und des Voikes Wohl zu ‘ilen und zu handeln! (Lebhafter Beifall bei der D. V., im trum, bei den D. D. und bei der Bayer. Vp )
Frâsident Löbe s{lägt unter Hinweis auf den Beschluß des N enrats vor, damit die Parteien zu dem Ermächtigungsgeseß und Ua Regierungsertlärung Stellung nehmen fönnen, die Stßung Al en und die Beratung auf morgen zu vertagen.
etne von Graefe (Teutschvölk.) fragt an, ob der in der Presse R gte Antrag auf Authebung seiner Immunität eingegangen hn ielem Falle würde er bitten, {hon morgen seine Immunität naen f „Um alles flaistéllen zu fönnen, was in München vor- E sei, Als der Abg. Traub seinerzeit auch wegen Hocb- pop ngeflagt gewesen war, habe der Reichstag die Immunität
edoben, Präsident L 3b e: Di L (0 hai inie, bio e Au b D S S E E E E
ungen,
Abg. von Graefe bittet den Präsidenten, bem Ursprung der Pressenachricht nacbzugehben.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sizung Mittwoh 2 Uhr: Er- mächtigungsgeseyß. f uns R )
Preußischer Landtag. 281. Sißung vom 4. Dezember 1923, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).)
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Frau Wol f- stein (Komm.) sofortige Beratung des kommunistischen An- trags auf Freilassung zu Unrecht verhafteter Passanten und Teilnehmer aus Anlaß der unlängst in Berlin veranstalteten fommunistischen Demonstration Da Widerspruch gegen die (Nerliges Beratung erhoben wird, ist der Antrag damit er- edigt.
Der weitere Antrag der Kommunisten auf Beratung der fommvnistischen Großen Anfrage über das Verbot giner öffent- lichen Wählerveriammlung,. tas „dur eine verrückt gewordene Mitlitärdifktatur“ erlassen sei, erledigt sich dur den Hinweis des Prôsidenten, die Ansrage würde geschäftsordnungsmäßig behandelt werden.
Das Haus tritt in die Tagesordnung ein und verabschiedet den Entwurf über die Vereinigung der Landgemeinde Rotthausen mit der Stadt Gelsenkirchen. Der Ent- wurf wird angenommen mit Einfügung einer Bestimmung da- hin, daß der Bürgermeister Hohoff in Rotthausen als besoldeter Beigeordneter in den Dienst der Stadt Celsenkirchen kommt,
Hierauf tritt das Haus ein in die erste Beratung des Ge- seßentrourfs, betreffend die Kirchenvexfassungen der evangelischen Landeskirchen.
Minister für Wissensckajt, Kunst und Volksbildung Dr. Boelißt: Meine Damen und - Herren! Das Preußisde Staatêministerium legt dem Landtage beute in der Drucksahe Nr. 7266 den Ent- wurf eines Gesetzes, betreffend die Kirchen, verfassungen der evangelischen Landeskirchen vor. Der Entwurf ist, wie das Staatsministerim in seinem Schreiben an den Herrn Präsidènten des Landtags auch zum Ausdruck gebracht hat- außerordentlih dringlih, und -ich wäre für eine beschleunigte Be- handlung und Verabschiedung sehr dankbar. Der Aeltestenaus\{uß
‘ift sich „darüber s{lüssig geworden, daß eine Generaldebatte beute
nit stattfinden soll, aber troßdem halte ih es für meine Pflicht, diesen außerordentlich wichtigen Gesetzentwurf mit einigen einleitenden Worten diesem hohen Hause selbst vorzulegen.
Der Gesetzentwurf bringt Erörterungen und wihtige Verhand- lungen zum Abschluß, die infolge der durch die Staatsumwälzung geschaffenen neuen Lage der evangelischen Landeékirhen Preußens not- wendig geworden waren. Bis zur Staatsumwälzung war es so, daß der preußische König der Träger des obersten Kirchenregiments war, dem durch Geseße und Verordnungen wichtige Befugnisse hinsihtliß der Rehtsordnung der evangelischen Landeskirhe zustanden. Nah der Staatsumwälzung ist durh die Beseitigung der Monarchie eine Aenderung eingetreten. Die Kirchenve1fassungen mußten die so entstandene Lücke unter allen Um- ständen schließen. Das hat man empfunden. als man das Ge sey zur vorläufigen Regelung der Staatsgewalt in Preußen am 20. März 1919 \chuf und einen § 5 in dieses Gese aufnahm, der bestimmte, daß bis zum Erlaß der künftigen Ver- fassung die Nechte des Königs als des Trägers des landesherrlichen Kirckenregiments auf drei Minister evangelishen Glaubens übergehen sollten, die vom Staatêminisierium dazu zu bestimmen seien. Es ist kirhliherseits wiederholt anerkannt worden — und das mag au hier hervorgeboben werden — daß diese Herren dur die Art ter Führung der Geschäfte die Ueberleitung in die neuen Verhältnisse wesentlich erleichtert haben. Aber bei der Verabschiedung der Verfassung am 30. November 1920 lag die Kirchenverfassung noch nicht vor, und so mußte die Bestimmung des § 5 des Gesezes zur vorläufigen Regelung der Staatsgewalt in Preußen auch in die Preußische Ver- fassung übernommen werden; das ist im Artikel 82 geschehen. Als ein gewisser Fortschritt gegenüber dem § 5 des Gesetzes ist diese Verfassungsbestimmung insofern zu verzeihnen, als hier anerkannt ist, daß es in erster Linie eine fkirhlihe Angelegenheit sei, die Frage zu regeln, wer zur Auéübung des obersten Kirchenregiments berufen sein
oll. Es ift ersichtlih, daß so die Vestimmung des Artikels 82 nur eine provisorishe Bedeutung hat. Sie ist inzwischen gegenstandélos geworden, da die evangelischen Kirchen die Nechte des Königs als des Trägers des landesherrlichen Kirchenregiments auf kirhlihe Organe übertragen haben.
Wenn das Gesetz, das Ihnen, meine Damen und Herren, heute vorliegt, zur Annahme gelangt, ist damit eine lange Epoche in der Entwicklung der evangelischen Kirhe zum Abschluß gekommen. Die nahe Verbindung der evangelishen Kirhe mit dem Landesherrn , wie sie von Luther geschaffen worden ist, ist vielfach angefohten worden, es ist auch ohne weiteres zuzugeben, daß diese Verbindung nicht von jedem Mangel frei gewesen ist. Sie hat in ihrer 400 jährigen Ge- \chichte zweifellos Schattenseiten aufzuweisen gehabt, die aus dem- Staatékirhentum erwachsen sind. Es ist hier jedoch niht der Ort, hierauf einzugehen. Troy freimütiger Anerken- nung mancher Scattenseiten, muß aber betont werden, die enge Verbindung der Kirche mit dem Landesherrn eine Institution gewesen ist, von der sehr viel Segen auf Land und Volk ausgegangen ist. Es wäre eine Undankbarkeit, wenn man niht anerkennen sollte, daß die evangelische Kirche in den vier Jahrhunderten ihres Bestehens dem lantesrerrlichen Kirhenregiment zu großem Dank verpflichtet ist.
Es galt aber, meine Damen und Herren, niht nur Lüden zu schließen, die durch den For1tall des Trägers des landesherrlichen Kird enregiments entstanden waren, sondern es wurde zugleih auch eine tief eingreifende Revision der Verfassungen der Kirchen im“ Hinblick des Artikels der Reichsverfassung vorgenommen,
Jch möchte hier einen Augenblick verweilen. Die Neuregelung.
der Kirchenverfassungen, die Ihnen vorliegen, ist in allen sieben Landeskirchen nicht durch die bisherigen obersten Synoden erfolgt, sondèrn diese haben nur die Wahlgeseßye tür verfassunggebende Kirchenversammlungen beschlossen. Diese Wablgeseße haben dann die staatsgeseßlihe Bestätigung erhalten: die Wahlgeseße der alten Provinzen am 8. Juli 1920 und die der neuen Provinzen am 18. April 1921. Es haben dann inzwischen die verfass unggebenden Kirchen- versammlungen getagt, und sie haben in der Zeit vom September 1922 bis zum März 1923 ihre Verfassungen zum Abschluß gebracht.
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
daß
Alle fleben LandeskirWen haben mir bann {hre Verfassungen mit dem Antrag vorgelegt, die zum Inkratttreten der Kirchens verfassungenerforderlihenstaatlihen Maßnahmen zu veranlassen.
Die Kirchenverfassungen für Hannover-(lutherij ch), für Schleswig-Holstein, für Hannover-(reformiert), für Nassau und für Frankfurt sind einstimmig angenommen worden. Die Kirchenverfassung tür Hessen ist mit 64 gegen 4 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen angenommen worden und die Kirchenverfassung der Altpreußii\hen Union mit 126 gegen 77 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen.
Einwendungen fkirhlicherleits gegen die Kircens- verfassungen sind bei den ersten sechs Landeskirhen nur gegen die Kircbenverfassung von Hessen mir bekannt geworden, und zwar sind es lutherishe Kirchengemeinden und ihre Geistlichen in Marburg und Umgegend gewesen, die Einspruch bei diesem hohen Hause eins gelegt haben. Dieser Einspruch wird in dem Aus\{chuß mit ver- handelt werden. Anders liegt es in der Kirchenverfassung der Alts preußischen Union. Es ift Ihnen bekannt, daß während der Verhands lungen und nah den Verhandlungen der Verfassunggebenden Kirchens versammlung in der Oeffentlichkeit eine lebhafte Beunruhigung ein» getreten war und auch eme lebhafte Agitation einseßte. Es waren zwei Punkte, gegen die sih vor allem diese Bewegung richtete : ein- mal die Präambel und zum anderen das Wahlrecht für die Generalsynode.
Meine Damen und Herren, i{ch will hier auf dem. Präambel- streit niht näher eingehen. Das Staatsministerium is der Aufs fassung, daß es sih bei der Präamkel zunächst um eine innerfkirchliche Angelegenheit handelt. (Sehr richtig! rechts.) Voraus\ezung ist allerdings dabei, daß die Präambel nicht Bestantteil der Verfassung selbst ist (sehr richtig !), und daß die Präambel ein Bekenntniss vorspruch ist, dem keine geseßzliche Bindung zukommt. (Sehr richtig! rets.)
Meine Damen und Herren, ich befinde mich bier in voller Vebers- einstimmung mit dem Präsidenten der verfassunggebenden Kirchens versammlung, dem leider verstorbenen Generaisuperintendenten D. Reinhardt, unserem ehemaligen geschäßgten Kollegen hier im Landtag, mit dem ih jeßt vor einem Jahr hier in diesem Saale kurz vor seinem Tode mi eingehend über diese Frage unterhalten habe und der mir ausdrücklich bestätigt hat, daß unter keinen Umständen diesem Bekenntnisvorspruch eine lehrgeseßlihe Bindung zukomme. Es ist von Wichtigkeit, daß auch der Staatérat hierzu Stellung ge- nommen und einstimmig eine Resolution angenommen hat mit folgendem Wortlaut :
Gegenüber den Bedenken, die hinsihtlich der Verfassung der altpreußishen Union wegen des fie einleitenden Vorspruchs ges äußert worden sind, erklärt der Staatsrat auêdrüdlih, daß er diesen Vorspruch nicht als einen Teil der Verfassung selbs betrachtet, insbejondere kommt ihm feine lehrgeseßliche Verbindlichkeit zu.
Fh halte es aber auch für meine Pflicht, hier ausdrüdcklich und bestimmt zu erklären, daß die Preußi|che Unterrichtsverwaltung: untex feinen Umständen- der Präambel für den evangelishen Religion unterriht an aller Art Schulen und für den Lehrbetrieb an den evangelischen theologishen Fakultäten irgend eine lehrgesetlihe Vers bindlichkeit zugestehen kann, Versuchen, hier einen Zwang auszuüben, wird das Preußishe Ministerium \ür Wissenschaft Kunst und Volfss bildung. und werde ich per1önlich niemals die Hand bieten. Bes strebungen in der Lehrerschaft, die leider hervorgetreten sind und dahin gehen, den evangelishen Meligionsunterriht niederzus legen, da die Präambel mit der Gewissenstreibeit nicht vereinbar sei, mödte ich mit dem Hinweis begegnen, daß für den evangelishen Religionsunterriht an aller Art Schulen lediglich die Lehrpläne sür den evangelischen Religions- unterriht maßgebend find, wie sie in den Richtlinien für die Durs führung der Grundschule vom 18. Juli 1921, in den Richtlinien für die oberen Lebrgänge der Volkéshulen vom 15. Oktober 1922 und in den Lehrplänen für mittlere Schulen und höhere Schulen niedergelegt sind. Dieie Lehrpläne lassen die Freiheit, die im Wesen der evan- gelisden Kirche begründet liegt, und ih hoffe, daß der evangelische Religionsunterriht auch weiter im Geiste der Wahrhaftigkeit erteilt wird und daß die Lehrerscaft fortfährt, den Unterricht im Geiste der Verinnerlihung des Religionsunterrihts und im Geiste der Vers innerlihung des religiösen Lebens der Jugend zu erteilen.
Man kann hier einwenden, daß diese Lehrpläne in der Vers gangenbeit abgeschlossen sind, und daß die Zukunft uns bier Uebers rashungen bringen fann. Ich hege in dieser Hinsicht keine Bes türchtungen. Erst jeßt, uaGdem die Annahme der Verfassung erfolgt ist, haben wir vom Preußischen Kultusministerium die Lehrpläne für den evangelishen Neligionsunterriht an der Deutschen Oberschule und der Deutschen Aufbau\hule ausgearbeitet, und zwar im Bes nehmen mit den fkirchlihen Behöiden Daß die Preußische Unters rihtsverwaltung hierbei den soeben entwiCelten Grundsäßen getreu geblieben ist, kann ih aufs nachdrüdcklichste versichern.
Zweitens hat man si in der Oeffentlichkeit sehr stark gegen das Wahlrecht zur Generalsynode in der Verfassung der alts preußi\chen Union gewandt. Die Generalsynode wird nah der neuen Kirchenverfassung dur die Provinzialsynoden gewählt, die ihrer|eits wieder aus den Wahlen der Gemeindekförperschaften hervorgehen. Wir haben dadur allerdings nit die Urwahl, wie sie vielfa erstrebt worten ist, sondern ein Siebsystem, wenn auch in geu-.ilterter Form. Wenn nun die Gencralsynode lediglich für innerkirchliche Vers- hältnisse zuständig wäre, dann wäre die ganze Frage nur eine innerkir{lide Angelegenbeit. Da sie aber gleichzeitig über die Landess fird;ensteuern verfügt, stellt die Bildung der Generalsynode einen Faktor dar, an dem au der Staat mit beteiligt ist. Ich halte es für meine Pflicht, au von diejer Stelle aus auf die Bedenken hin» zuweisen, die im Staatsrat in dieser Hinsicht zur Sprache gebracht worden sind. Man legte hier dar, daß infolge der Zusammenseßung der Generaliynode, bei der ganz besonders die Geistlihen das Ueber- gewicht hätten, eine genügende Vertretung der Steuerpflichtigen nicht zum Auédruck komme. Demgegenüber steht das Staatsministerium auf dem Standpunkt, daß die Bestimmungen über die Zusammens seßung der Generalsynode der altpreußishen Union, wie sie vorliegen, staatlicherseits zu tragen sind. Artifel 2 des vorliegenden Gefeßes sieht aber auédrücklih vor, daß dem Staat bei Aenderung der Vers-
tretung ein Einspruchsrecht zusleht. Jch bin der Meinung, daß hier @
Sicherungen geschaffen sind, die unseres Erachtens völlig autreichen,
Nun sind mir die Kirchenverfassungen mit dem Antrag vors gelegt worden, die nach Inkrafttreten der Kirchenverfassung erforders lien staatlichen Maßnahmen zu veranlassen. Es war das
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