1923 / 277 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Dec 1923 18:00:01 GMT) scan diff

ber ein Doppeltes zu prüfen: einmal, ob die neuen Kirhenverfassungen nah den Bestimmungen der Reichsverfassung überhaupt noch staat- licher Mitwirkung in irgend einer Form bedürfen, und zum andern, ob die sonstigen Staatêgeseße, die sih mit den Kirchen - befassen, mit Nücksicht auf die Bestimmungen der Re'chsverfassung einer Nevision zu unterziehen sind. - Gruudfäßlich gilt nah der Neichsverfassung die Selbstverwaltung der NReligion8gefellschaften. Artikel 137 Abs. 3 sagt auédrücklich: s ; Jede Rekigionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegen- beiten jelbständig innerbalb der Schranken des für alle geltendes Nechtes. j Wir haben also hier die Trennung von Kirche und Staat. Diese Selbstverwaltung gilt ohne Einschränkung für das innerkfirchliche Gebiet. Daher bedinfen auch die Ver- fassungen a1s solche feiner staatlichen Bestätigung.

Die Kirchenverfassungen regeln aber außer den innerkirhlichen Fragen auch die Nechtsverhältniijise der Kirchen- gemeinden, Kirhenverbände und Landeskirchen in vermögensrechtliher und steuerliher Be- ziehung. An diesen Fragen ist der Staat beteiligt. Die evangelischen Kirchen sind Körve1schaften des öffentlihen Rechts und bleiben es auh nach Artikel 137 Abs. 5. Da es tn Preußen keinen Nechts- saß gibt, nah dem die Neligionsgesellschaften befugt sind, ibre ver- fassungsrechtlihe Vertretnug und ihre s\teuerlichen Befugnisse mit öffentliher Wirkung einseitig ohne Mitwirkung des Staates durch cigene Norrien zu regeln, mußte der Staat zu den vorgelegten Kirchen- versassungen Stellung nehmen. ;

Tie Folge dieser Stellungnahme und Prüfung ist das vorliegende begleitende Staatsgeseg.

In meinem Ministerium haben lange Verhandlungen mit Ver- tretern des Evangelishen Oberkirchenrats, mit Vertretern des Generalsynodalvorstands, mit Vertretern der Verfassunggebenden Kirchenversammlung stattgefunden, ähnlihe „Verhandlungen au, dur meine Herren Kommissare geführt, mit den Vertretern der Landeskirhen der neuen Provinzen. Im aligemeinen haben fich die Landeéskirchen mit dem Jhnen heute vorliegenden Staatsgeleß einverstanden erklärt. Volles Einverständnis in allen Punkten war allerdings nicht mit allen Lanteëtirchen erzielen. Im allgemeinen ist aber doch von sämtlichen Lande: kirlen zugestanten worden, daß die Form, in der’ dieies Geseß vorgelegt worden ist, die unter augen- blickliden Verhältnissen einzig mögliche ist. Es erschien jedo nöttg- nicht ein befonderes Staatégeseg für jede Verfassung ge!ondert ergehen zu lassen, fondern ein eint eitlihes für alle Lanteskirchen. Daher um- faßt das vorliegende Staatsgeieß alle fieben Landeskirchen.

DerSchwerpunkt desGeseyzes liegt in den Art.1 und 2. Art. 1 bringt die staatlihe Mitwirkung zu den Kirchen- vertassungez durch eine allgemeine Klausel, mit Der \ich die Kirchen einverstanden erflärt haben. Jm ersten Abiaß des Art. 1 des Ge- setzes wird ausdrücklich die Aufhebung der besonderen Staatsgesege erklärt, nah denen Aenderungen früherer kirchen- geseßzlicher Bestimmungen der staatlichen Bestätigung bedürfen. Hierin liegt die Anerkennung, daß die Kirhenverfassungen als folhe der firchlichen Autonomie unterliegen und daß sie ais rechtsgültige kirchlicheOrdnungen von den zuständigen kirchlichen Organen teste gestellt und erlassen worden find. Der zweite Absatz scheidet dann noch einmal das Gebiet, für das die Kirche völlig fret ist, von dem Gebict, für welhe auch der Staat beteiligt ist. Er erkennt die NRechtsgültigkeit der Verfassungen für das Gebiet der Vertretung, der Verwaltung des Vermögens und für das Steuer- und Umlagerecht staatlicherseits an.

In Artikel 2 veizichtet der Staat bei späteren Vers faflung8änderungen auf eine siaatsgeseglihe Bestätigung. Der Staat beschränkt sih auf ein Einspruchsrecht und unter- wirft sich der Nechtskfontrolle des Oberverwaltungs- gerichts. Ich habe die Hoffnung, daß gerade diese Regelung tes Artikel 2 dazu führen wird, daß Konflikte zwisden Staat und Kirche vermieden, daß Meinungêverschiedenheiten gegebenenfalis im Wege der Verwaltungsgerictsbarkeit zum Austrag gebracht werden fköunen.

Ein kurzes Wort. noch über die übrigen Bestimmungen des vors liegenden Ceseßes. Dieje Bestimmungen regeln die sogenannten Kirchenhoheitsrehte des Staates, d. h. die Nechte, die dem Staat gegenüber den Religionsgesellschaften zustehen, das so- genannte jus circa sacra. Der Ausgangépunkt für die Neuregelung ivar durh die Neichéverfassung gegeben. Nach ihren Grundsätzen follen die Kirchen möglihst frei gestellt sein. Die Mitwikung des Staats soll nur auf die unbedingt notwendigen Fälle beschränkt werden. Das find Fälle, an denen au der Staat interessiert ist, und Fälle, die die Kinchen ohne den Staat nicht zur zwangweisen Durchtührung bringen können. Jn diesem Falle handelt es sich, streng genommen, um keine Beschränkung der Kirche, sondern um cin Privi- legium. Der Staat wird also z. B. in Zukunft mitzuwirken haben beim Steuerwesen, bei der Vermögensausetinander- feßbung, bei der Veränderung von Kirchenge- meinden und kirchlichen Verbänden, bei der Zwangs- etatisierung und beim Disfziplinarverfahren. Im Diiziplinarverfahren gewährt ter Staat den Landeskirchen sehr weits- gebende Nechte. Er berechtigt die Disziplinaibebörden der Kirchen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, er ver- pflichtet die Amtêgerichte zur Rechtéhilte. Art. 17 besagt aber aus- drüctli, daß in Untersulungen wegen Verletzung der Lehrverpflihtung eine siaatlihe Mitwirkung nicht stattfindet.

Mit diesem Gesetze wird für die evangelisde Kirche ein neuer Zeitraum ihrer Geschichte antrechen.. Die Kirhe wird von nun an niht mehr „Staatskirhe“ sein; fie kann fih als [freie Kirche im freien Staat" völlig frei entfalten. Die Kirche selbst veripriht fich für die Folgezeit eine Epoche der Verinnerlichung und der Vertiefung, und viele religióle Naturen begrüßen es, daß die enge Verbindung zwisben Staat und Kirche gelöst roird.

Mein Wunsch geht dahin, daß in der Tat hiermit eine neue Epoche der evangelischen ‘Kirche anbrehe, die reichen Segen bringen möge, reihen Segen der Kirche, die dadurch vielleiht neue Kräfte auslôfen fann, reihen Segen aber au dein Staat, der die fir chlide Arbeit auch für seine Zwecke gar nicht entbehren fann. Ich hoffe und rwouünshe ferner, daß \sich auch în Zukunft die Beziehung zwischen Staat und Kirche reibungélos vollziehen möge, daß der Staat immer ch volles Verständnis für die Aufgaben der Kirche und die Kirche eben- folches Verständnis für die Autgaben des Staates haben möge. Damit ist = und das ist meine volle Ueberzeugung beiden, dem Staat wie der Kirche, und vor allem unserm Volke bestens gedient. (Brayo ! rechts.)

Das Géseß wurde ohne Aussprache der Ausschußberatung überwiesen.

Es folgt die gemeinsame erste Beratung der vom Staats- ministerium mit Geseßesfraft erlassenen Verordnung en, betr. die Aenderungen des Haushaltsplangeseßes, des Diäten- geseßes, des Handelskammergeseßes, des Kommunalabgaben-

eseßes und des Pfandleihgeseßes sowie der Verordnung über bie vorläufige Neuregelung der Gewerbesteuer, ferner der Ver- ordnungen zur Abänderung des Hausiersteuergeseßes, des Monderlagersteuergeseßes und der Verordnungen über die Außer- hebungsezung von Stempelsteuern, über die vorübergehende Cinichränkung des Rechnungswesens, über Aufwertung von Abgaben und Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren, über die weitere Abänderung des Geseßes über die Erhebung einer vorläufigen Steuer vom Grundvermögen und über die Erhebung

von Vorausleistungen für die Wegeunterhaltung.

Abg. Winckler (D. N): Wir haben in der zweiten Oktober- woche unsere ernsten Bedenken gegen die zeitweilige Ausfschaltung des Landtages vorgebraht. Es ist damals ofen ausgesprochen worden, daß man eine ganze Neibe hêöchst wichtiger und diunglicher Geseyz-

ebungématerieu niht im Wege der Geleßgebung. sondern dur den

tändigen Ausschuß. regèln wollte. Jeßt sind uns 20 Gesetze zu- gekommen, die als Verordnungen mit Gelegesfraft seit dem 13. Oftober erlassen worden find. Dem Stäntëigen Ausshuß wurde, als er durh die Verfassung feine Existenz erhielt, als Bestimmung zu- gewieten, daß er nur in Ausnahmetällen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Beseitigung eines un- gewöhnlichen Notstandes in Funktion treten follte. Der Aeltestenrat hat von diesen zwanzig Geseygen zwölf dem Hauptaneshuß zu überweiten emp}oblen, während aht sofort in zweiter und dritter Beratung erledigt werden tollen. Diese Trennung halte ich an fih für ricktig. Jumerbin aber kann nah unterer Meinung die Nechtsgliltigkeit der erlassenen Verordnungen fehr wohl bezweifelt werden, weil die betreffenden Vorschriften niht im Wege der ordentlichen Gesezgebung ergangen find (Zustimmung rechts). Das betrifft vor allem die Neuregelung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer und die Tätigkeit der Oberrechnungskauinmer. QDiele Materien hätten ganz unbedingt einer betonders eingehenden und gründlichen Beratung im Landtage- bedurst. Eine. Materie wle die Neuregelung der Grundsteuer kann unmöglih etledigt werden, ohne daß man die Interessentenkreise hört, Diese aber hatten von den Absichten der Regierung - vorher keine Ahnung. Die Vorlagen gingen dem Stöndtgen Ausschuß manchmal eist 24 Stunden vor seiner Sizung zu, die Begründung folgte zuweilen erst im Verlaufe der Sizung nach (hört! hört! rechts), das ist nicht die Form, derartige wichtige Gegenstände im Parlament zu erledigen (sehr richtig! rechts), Die Grundsteuervorlage ist im Ausschuß übers Knie gebrohen worden, ebenso wie das Gewerbesteüuerge!cy. Dinch das leßtere wird der Landwirtscbatt eine tatsächlih untragbare Last auterlegt. die Belastung des Gebäudevefißes übersteigt weitaus alles Maß. Die jeyt aus dem Haute gekommenen Abänterungsanträge sind auch ein Beweis, daß bei dieser Materie niht mit der Sorgfalt verfahren worden ift, die am Playe gewe'en wäre und. die auch der Auéschuß sonst geübt bätte. Die Absicht, die Tätigkeit der Oberrechnungs- kammer für die Prüfung der Yecbnungen für 1922 und rückwärts, stößt bei uns ganz besonders auf Widerwipruch. Die Oberrechnunzs- fammer besteht seit mehr als 200 Jahren. Sie ist ein Stück der preußiscen Verwaltung, und ihre Befugnisse hat sowohl das absolüte wie auch das konstitutionelle Königtum stets geachtet. Erst der gegen- wärtigen Staatsverfassung ist es vorbehalten, diese Schranke nieder- ¿ureißen und damit das Damokles}|chwert zu befeitigen, welches bieher über allen \chwebte, die sffentlihe Gelder: zu verwalten. hatten. Auch untern Untrag, die Verpflichtung zur Prüfung bestehen zu. lassen, wenn eine- ordnungswidrige Verwendung von Staatsgeldern glaubhaft angezeigt wurde, baben die Koalitionsparteten abgelehnt. “Wir hoffen, daß der Hauptausschuß auch die Frage der Vertassungsmäßigkeit der Verordnungen auf das gründlichste untersuben wird. (Betiall rechts.)

Abg. von Eynern (D. Vp.): Die Prütung der Verfassungs- mäßigkeit der A R im Hauptaus\{chuß haben wir nicht zu scbeuen. Artikel 55 der Verfassung 1priht von einem außerordent- lien Notstande, und der ist fo groß, wie wir es vor Jahren nie für möglich gehalten hätten. Jn folcher Lage aber ist der abgekürzte Weg der Notge!ezgebung durh den. sländigen Ausschuß wohl be-

rechtigt. Im Neichstag 1 man n och weitergegangen und arbeitet mit-

einem besonderen Ermächtigungsgesey. Die - Finanz-, Steuer- und Verwaltungévero1duungen, mit denen wir der ganz außerordentlichen Notlage des preußischen Staates Nechnung getragen baben, wäten auf dem langfameren und gründlicheren Wege der acwöhnlichen Gesetzgebung nicht fertigzustellen gewesen. Die Deutichnationalen, die daran Kritik üben, prechen ‘ja immer von .dem Parlamentariémus, der abge- wirtichaftet habe. Aber wenn wir dem Parlament bewußte Selbst» beichränkung im Interesse des Staates auferlegen, ist es, ibnen. wieder nicht recht. (Höut! hört!) Gegen die Verabschiedung der kleinen Verordnungen : Pfandleihegeiez, Wegebauabgaben, Jagdlicheinauf- wertung usw. hat man nichts einzuwenden; aber warum sollen die Gesege, die wirtsa)tlih von größerer Bedeutung find, wie die Grund- steuer z. B rechtlich anders bebandelt werden? (Sehr richtig! rechts Die deut!{nationalen Einwendungen find widerspruhévoll, wenn au manche Gesichtspunkte bezüglich der Grundsteuer bei meinen Freunden volles Verständnis finden Preußen mußte seinerseits bei Zeiten dafür sorgen, das zum Leben zu erhalten, was es einfa nicht ent- behren kann. Das gilt umsomehr, als das Reich ja z. B. beabsichtigt, das Mietengeseg neu zu regeln. i alle Kreise in der Lage fein werden, die fo erhöhten M zahlen. Zum mindesten werden folgenreidbe wirt)chaftlihe Um- stellungen auf anderen Gebieten erfolgen. (Sehr wahr.) Was das Geinérve iener sey anbetrifft, so war es allerhöchste Zeit, wenn ein toldes Geseg bis zum 1. Januar 1924 in Kra!t treten sollte, die Notverordnung herauszubringen, Das wichtigste ist erreicht. Die Gemeinden und die Steuerpflichtigen werden über die Grund- lagen der Veranlagungen unterrichtet - und die entsprechende . Be- bördenorganisation kann ge|cchaffen werden. . Herr Winkler be- {wert fih über die Ausschaltung der Oberrelbnungskammer. Wir können áber die unproduktive Arbeit jo vieler Beamten - z. B. die Sachprüfung, ob im Jahre 1920 ein Regierungsrat mal cxster, mal zweiter Klasse gefahren und damit ein Tausendstel Piennig in. jeßiger Währung für die Staatskasse hätte gespart werden können, nidit ver- antworten. Dabei stebt fest, daß über die Sünden der Revolution aus den Jahren 1918 und 19 die Oberrechnungskammer ihre Ausstellungen bereîts gemacht hat und daß sie bei den Nechnungen von 1920—22 berechtigt bleibt, Stichproben nah eigener Verantwortung zu machen. An der verwaltungbtechnitch - unentbehrlichen Aufsichtsstelung . wird nicht gerüttelt. Der Antrag Winkler wlinscht, daß Anzeigen gegen einzelne“ Beamte vorgebracht werden können. Wir lehnen dies als Grziehung zur Denunziation ‘ab. Wir glauben, daß der Ständige Auéschuß. gründlich gearbeitet hat und fich von der Verantwortung vor dem Lante hat leiten lassen. (Lebhafter Beifall.) ;

Abg. Dr. Badt (Soz.) tritt für die absolute Verfassungs- mäßigfeit des Verfahrens ein, auf Grund dessen die Verordnungen erlassen worden sind und ertlärt fich im - großen und ganzen mit der

Arbeit und den Ergebnissen des Ständigen Aus|chusses, in dem

tatsächlih die Kommunistea cine erheblihe Mitarbeit nicht geleistet hätten, einverstanden. A

Abg. Lönaß (Zentr.): Ohne auf die Attacke des Abg. Winckler nöher einzugehen, der fih seine Aufgabe sehr leiht gemacht“ hat, möchte ich nur hervorheben, daß dic ganze Tätigkeit des Ständigen Aueschusses im wesentliben auf“ demtelhen Grunde beruhte, die im Reich zu dem Ermächtigungégeséß getührt haben. So wenig wie die Neichsinterefsen dur!ten die preußischen Interessen geschädigt werden. Wir haben aber den Weg des Neichs mit Absicht nicht“ betreten, wir

haben gerade die Opposion auch hören wollen und deshalb deu Weg Ueber die Verfassungämäßigkeit"

über den Ständigen Ausschuß gewählt. der Verordnungen braucht man wirklich niht mehr Worte zu verlicren ; das eine dringende Notlage vorlag, war außer Zweifel. Es mußte \{leunig gehantelt werden (Zurufe v. d. Kom.). Die Herren Kommunisten find ja auc în den Ausichuß acTommen, und immer dann, wenn es fich

großen Gesichtspunkt der Verein\achung MRechnung. trägt.

Es ift allerdings zweife!hatt, ob. Mieten zu |-

darum handelte, ih in dieListen einzuzelchnen (Heiterkeit); on 5, den Herren ja die immungen, weiche tür Pflichtbens Parlamentarier gegeben find. Die Notwendigkeit, auf dey | ordnungéwege vorzugehen, war insbesondere durch die außerordenj, Notlage der -preußi\chen ‘Finanzen gegeben“ -.Ich:-freue mig G dem Auéschuß gelungen ist, raîch und energisch die hier tlaffente H

auszufüllen. Der Aus|chuß hat sehr sahlich und sehr aründlig

arbeitet und niht zum Fenster hinaus geredet. ob ihm alie« gely ist, ob alles richtig herauzaekommen ist, ist eine andere Frage, q, werden wir bei der Grundsteuer noch näher uns autzulasseu baba, Abg. Dr. Höpker-Aichoff (Dem): Die Grundsh vorlage ist im Aus\{uß keineswegs übers Knie gebrochen wo Herr Weiesermel wird 1einen Kollegen Windler selbst darüber be) fönnen, daß dieser Vorwurf direft irreflhrénd ist, auch die g, von Kries ‘und Menzel haben sich eifrig an den Beratungen bete; Mit besonderer Gntrüstung und im Aus\chuß- noch vie] temperans voller als beute hier hat *sih Herr Winler gegen die Aus|chaly der Oberrechenkammer geäußert. Es handelt sich ja dabei ble, einige Uebérgangéjahre und în der Hauptsache um die Rücssigt, die Geldentwertung. Im Lande draußen ichlägt man die {z über dem Kopf zusammen und meint, nur die preußi)che Bürohy friegt es fertig, hier nah dem alten Schema weiterzuarej Unter fothen Ausnahmezuständen muß man ih au einmal | den Regelvorschritten losmachen können, sonst würdé auch bh; Wort gelten: Vernuntt wird Unsian, Wobltat Plage. Gegen) Grundsteuer haben die Deutschnationalen gestimmt, nit wes} vom Ständigen Ausschuß votiert wurde, sondern aus threr j tischen Einstellung heraus. Daß es sich bei derjenigen Gy von Verordnungen, die unsere Steuern auf Goldbasis umsteliey, größte Beschleunigung handeln mußte, kann niemand bezweifeln, die Aufwertungeverordnung wird man besonders in den Komm denen fie speziell zu Hilte kommt, mit Freuden begrüßen. Aug haben gegen die Grundsteuer lebhafte Bedenken vorzubij son wegen threr außerordentliden Höhe, und wir haben ih schweren Herzens und deshalb zugestimmt, weil wir als Koalitionty die Verantwortung tür die Ablehnung dieser Steuerquelle nit ty u fönncn glaubten. Die Gewerbe1teuer aber . hätte nit auf Wege der Notverordnung verabschiedet zu werdên brauchen. Wir kz den Auss{ußbeshlüssen niht zustimmen. Insbesondere ist für unt Belastung auch der tleinsten Betriebe mit der Lohnsummensh odann aber vor allem die auf sozialdemokratischen Antrag be)c1s efieiung der Genossenschaiten von der Gewerbesteuer unannehyß Wir werden. die Wiederbeseitigung des leßteren Beschlusses beantnz Rednéèr verbreitet si dann noch ausführlich über die im Yeiche api steuerlihen Maßnahmen, über die ueu beabfichtigte Mietzinssteuer und entwickelt im Anichluß an von ihm vor einiger: Zeit öffen dargelegte Ausführungen ein demokratishes Steuerprogramin, n nicht nur das Veich zu seinem Recht koúirnen läßt, foudern aug Selbstverwaltung der Länder und Gemeinden wiederhe! stellt n Dit System der Ueberweifung von Pieichszu1cbüssen müsse endlich aebi werden; der preußijhe Staat und auch die Gemeinden müßten wi

: finanziéll ‘au? eigene Füße gestellt werden. und da braucht man

in der Frage der Getundung der preußischen Finanzen nicht ei dem Dikiat des Reiches zu unterwerfen.

Abg. Sch ul y - Neukölln (Komm.) bezeichnet die zur Beul stehenden Anträge als vertassungswidrig. Der ständige Ausschuß b seine Befugnisse willkürlich überschritten; nur bei Bedrohung * öffentlichen Sicherheit oder zur Abhilfe eines ungewöhnlichen # standes dürfe er in Aktion treten. / i i

Abg. Ladendorf (Wirtschaftspartei) bezeichnet die n Grundsteucrn und die Gewerbesteuern tür untragbar.- Für den gew lichen Mittelstand, der son urter der L'eichäftigungélosigkeit zu li habe, teten diese Steuern eine unmögliché Belastung. Der it protestiert dagegen, daß die interessierten Kreise, Handwerker und besi, gar micht gehört worden seien und fordert \chneliste Auflel der Wohnungözwangswirtschaft. S0 A ta

Abg. Baeder (D. Nat.) erklärt, daß ein erheblicher Lei Notverordnungen weder aut einen ungewöhnlichen Notstand nod die Notwendigkeit der Aufrehterhaltung von Ruhe und Ordnun stüßgt werden könne. Die Verordnungen eien zum nmiude(\ea 4 Verstoß gegen den notwendigen Sinn des Artikels 155 der Versasuy Der Redner bezeichnet die neue Gewerbesteuer gieid: falls „für d erträglih àand fritisiert besonders die Verordnung über die D rechnungskammer, tür die gewiß kein Rotstand vorgelegen ha Die alte Funktion der Oberrechnungékammer müsse im Juteresse 1 Reinlichkeit und Sauberkeit des Staatéwesens erhalten bleiben. Ÿ néue Grundsteuer sei cine Belastung, die. der Hauebesi ni tragen könne. Cbénso untragbar set sie für die Landwirtschaft. landwirtschaftliche Grund und Boden: habe heute nicht im fernteiten den Wert der Vorkriegszeit. Die Landäbgabe greite |d tief in die Substanz der Landwirtschaft ein. - Dabei tei sie nit einzige Belastung der Landwirtschaft. Statt. der Landwirtschatt u man die nêuen eichen stä1ker heranziehen. Der Redner riditet 1 dririgenden Appell an die Finanzverwaltung, in dieser Frage nid! versagen. Es sei ertreulih, daß die Rentenbank des Reich entl zum Sparen anhalte. Jn Preußen feien ähnliche. Maßnalu

dringend erforderli. “A

Staats)ektetär Dr. Weber bestreitet, daß für dic N verordnungen fein Notstand vorgelegen ‘habe. Die Einnahmen | so gering und entwertet gewesen, daß die Aenderung der Steucrgel ein Erfordernis der Stunde “geweien sei, Auch der Dteichefina minister habe in einem Schreiben eine fofoutige Steuerreform | Preußen gefordert und die Notwendigkeit finanzieller Vollmachten die’ Staatsregierung ähnlich wie im Reiche betont. Neben der s höhung der Einnahmen werde eine bedeutende Einschränkung | Ausgaben eintreten müssen. Daß die Steuer zu Betriebsstillegun8 in der Landwirtschaft führen we1de, könne man nicht einsehen, ( fei im Gegenteil festzustellen, daß die Grundsteuer in der Laud! haft gut eingeht. ; ' ags

. Abg. M ilb ex g (D. Nat.) erwidert, daß die Bauern ein 2

‘nah dem andern verkaufen müßten, um die Steuern zu bz (Widerspruch links.) Die Landwirischaft werde mit ‘allen Mil

gégèn die Gruidsteuer aulämpyzen.

Damit schließt die Besprechung. Die Notverorduu werden zur weiteren Beratung der Aus|chußberaiung 10 wiesen. Angenommen wird ohne oa in sämtüd drei Lesungen der Entwurf über die Ausfertigung? Staats\chuldurkunden. : ' z

Darauf schlägt der D Veriagung vor und seßt! morgen 12 Uhr auf die Tagesordnung die Bérätung- der sé! lichen aus dem Hause gestellten Anträge, bétreffend ‘das RW und Nuhstgebiet. | e 4 / Der Abg. Ns (U: Soz.) beantragt, morgen au Anträge, betr. die Beseitigung des Ausnahmezustandes, zu ! handelú, und wird darin vom Abg. Kilian (Komm,) unterstl Der Abg. Heilmann (Soz.) gibt den Antragstellern ans diese Anträge mit der für überntörgen jeitens des Aelteslen® in Aussicht“ genommenen Besprechung über die innere Pt zu verbinden. Die Anträge der äußersten Linken werden ! gelehnt; es bleibt bei dem Vorschlage des Präsidenten.

Schluß 7/2 Uhr. ha |

(Fortseßung des Nichlamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr, T r ol, Charlottei Í

- Verantwortlich für den Azesgenteil: Der Vorsteher der Geschäft!

Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstat Berlin, Wilhelmstr. 32.

Zwei Beilagen : und {E£este bis- Fünfte Zentral-Handelsregister-Beilage.

zum Deutschen Reich

Fr. 277.

Nichtamtliches.

(Fortisezung aus dem Hauptblatt.) Sandel und Gewerbe... Berlin, den 5. Dezember 1923.

T4480 Erste Beilage Sanzeíger und Preußischen Staatsan

Berlin, Mittwoch, den 5. Dezember

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Berlin, Berlin im Verfkfebrmitdem

verbandes des Deutschen Die Preise

lote 28 45—28,80 M, Hater grüße, loje 30,35—30,85 M4 puder, lofe 27,25—27,45 Weizengrieß 30,05—30,75 Weizenmebl 24 50—26,25 4, Speileerbjsen, Viktoria O as angbohnen, handberlefen, 38,10—39 : 46 75 he o en » „(9— 54,05 M, Kartoffel 27,40—28, 7!

57,35 —60.20 4, Abrig S 1280

glasiert 26,40—27,72 ., Siam Patna L, gla. 33,05—34,70 .4 grober

Bruchreis 20,75—21,76 .4, Reisgriek u. -mebl, loie 19 T9 —20,75 A Ningäptel. amer. ertra choice E O Á, getr. Apriko'en, cal. fancy

: ancy 113,00—117,80 4, getr. Pfirsiche, cal. ertr. choice 82,75—86,20 4, getr. Pflaumen 49, bis 51,30 4, Korinthen in Sen doice 78,25—81,50 .4, Rosinen Sultanmnen in Kisten 88,60—92.30 4 Mandeln. bittere Bari 91.90—95,70 .4, Mandeln. 1 90 bis 139,50 4 Kaneel 191,00— 199,00 4, e g A Kömmel, holl 157,25—163,80 .4,

134,30—139,90

in Kisten 64,70—67,40 A,

Kakaopulver, 375,00—400,00 #Æ, Inlandszuckder basis Inlandézucker Raffinade 50,86—53,30 b, Mark, Marmelade, Eintrucht, Erdbeer 92, Vierfrucht 72,00—76,00 é, Siedesalz in Säcken 8,25—8,65 4, Steinsalz in Säcken 6,15—6,45 M, Giedesa

945 M Steinsalz tin 97.00—98,96

, Danzig, 4. Dezember. in Danziger Gulden, nur englis Noten: Amerikani)he 5,84,91 Million 1,646 G., 1,654 B., Englische 21 446 250 Scheck8: Warschau für eine Million 1, E EuN 25 Gulden G.

h „, Schweiz 100,25 G. 100,75 B., Paris 30,72 G., 30,88 B, Brüssel 2638" -G, 26,52 B,, g s B Stoctholn —,— 9,7506 G., 5,7794 B.

Wien, 4. Dezember. Amsterdam 26 950,00 G., hagen 12 680,00 G.,, Pari 12 375,00 G. Jugoslawishe Noten 802,00 2047,00 G., Polnische Ungarische Noten 2,05 G., *) sür eine Milliarde,

Prag, rale (Durchschnittskurse): Christiania 520,00, Kopenhage 605,00, Loudon 151,25, 8,00*), Polnische Noten für eine Billion. London , 4. Dezember. (W.T.B Belgien 94,45, Schweiz 24,924, Holl Spanien 33,51F, Jtalien 100,62, Deuts 306 500, Bukarest 840,00.

4. Dezember. (W. T. B.).

Nah

verstehen fi für 50 kg ab Lager Gerstengrauven, lofe 28,495—28,80 A,

49,75— 51,55 Bohnen, weiße,

i,

Perl Á,

, Linsen, mittel 38,95—46,35

t,

ÁÆ, getr. Birnen, cal.

iment Jamaika 87,35—91,00 4, K

lose 175,00—195,00 #4 Tee

Packung 6,85—7,15 A,

argarine,

= 1 Goldmark.

Berichie von auswärtigen Deyisen- und

ertpapiermarfkten. Devisen.

G., 9,87,84 B.,

E B.

Marknoten Noten 165,00*®) G., Dollar

#*) für zehn Millionen. 4. Dezember. (W. T. B.)

**) für eine Million.

g für Koble*Koks und Briketts : Oberschlesishes Nevier: Gestellt 2e niht gestellt —,— Wagen, beladen zurüdckgeliefert

i Richtpreise in C inecihe cal L : -tnzelhandel, in Originalvadckung offiziell festgestellt dur den Landesverband Berkin und Brandenburg R Neichs- Nahrungsmittelgroßhandels, E.

flocken, lote 30,35—30,85 4, , Maisgrieß 21,65—21,75 M, Mais- M Roggenmehl 0/1 23,65—24,50 A, N Hartgrieß 32,90—33,65 4, 70 % Weizenauszugmebl 27,10—28,00 A, Speitieerbsen,

39,70—37,05 M, Linien. kleine 32,60

Makkaroni, Snittnudeln, lote 40,75—42,80 M, B eg

L E E z 0 12,00 M, elfen Zanzibar 40— 251.40 A s{warzer Pfeffer Singapore 114,15—118 ißer 2,50 n O E D gapore ,90 4, weißer Pfeffer 142,50 205,00— 220,00 b, Kaffee superior 190, Brasil 240,00—290 00 370,00 4, Malzkaffee,

‘affee prime roh 00—200,00 A, Yöstkaffee, „Á. Röftfkaffee, Zentralamerika 310,00 bis 1lzfaffee, lose 40,00—43,00.4, Nöstgetreide, lose 35.00 bis 37,00 „Æ, Ersjaymi|hung mit 20% Kaffee gepackt 90,00—95,00 .4, in Kisten Souchon

melis 48:86 —51,30 A,

Kunsthonig 60,50—63,50 00—98,00 4, Marmelade,

lz in Packung 9.00 bis

M, Purelard 94,90—96,80 Æ,

marfke 74.00-78.00 H, M F U a0 eidutler 227,66— 232,20 4, C 2,0 is —,— M. Spe, gesalzen, fett 98,90— 99,90 4, Quadratfäs 93,70-——98,40 .4, Quargfkäje 12% 90—131,45 M, L Dose 170,40—178,90 A, Tilsiter Käse, Umrechnungszahl : 1000 Milliarden

f: rine, Handels- Spezialmarke 90,00—94,00 .4, orned beef 12/6 1bs per Kiste

Tilsiter Käse, vollfett halbfett 129,80—136,25 4,

(W. T. B.) Devisenkurse. (Alles che Noten. in Millionen Papiermark.) Polnische für eine G., 21 553 750 B. 596 G. 1,604 B. Aus- Amsterdam 217,75 G.,

Kopenhagen —,— G., —,— B, G., —,— B., New York telegraphishe Auszahlung

(W. T. B.) Notierungen der Devisen- Berlin 14,70*) G., London 307 500,00 G,, Paris 3782,00 G.,, 13,20*) G., Lirenoten 3030,00 G., G., Tscheho - Slowakishe Noten ) 70 560,00 G. Schwedische Noten 18 060,00 G.

Notierungen der Devisen- Amsterdam 1317,00, Berlin 8,00*), n 610,00, Stockholm 912,00, Zürich New York 34,80, Wien 4,84, Marknoten 16 00*), Paris 187,00, Stalien 150,00.

«) Devisenkurse. Paris 81,40, and 11,457, New York 4,33,62, land 15 500 000 000 000,

U R Dm a

3eiaer _— 1923

und im

L, Berlin. Berlin. Ju Gerstengrüge,

217,60, afer-

24,774, Brüslel Christiania 86,00,

kleine London 24,50,

Linsen, große lole

uma II un-

16,82, weiz. Pläne 66,60, Ghristianta 57,00, Prag 11,25.

0, Hambura —,—

London, 4. auf Lieferung 32,75,

rente —,—,

Bratenschmalz

Paris, 4. Dezember. —,—, Bufkarefi 9,00 Prag 54,90 Belgien 86,20, England 81,42 Schweiz 327,00, Spanien 243,00,

Amsterdam, 4. Dezember. (W. L. j N erli 0,53 F t

9,95, ien 0,0037} Kopenb 47,30, S 6 Shristiani 3920 Nen Port M nhagen 47,30, Stockholm 69,20, Christiania 11,40, Prag 7,69 —7,74, Helsingfors 6,95—6,65.

Zürich. 4 Dezember. 1,30 Frank für eine Billion, New York 5,74, London 24,911. A ri 103,25

adrid (4,75, Buenos 0.03,00, Warihau —,—, Belgrad 6,464, Sofia 4,40.

Kopenhagen, 4. Dezember. New York 5,67, E A e —_—,

odyolm 148,60, Chriftiania 84,10, Helf

Stockholm, 4. Dezember. Ta Berlin 1,00 für eine Billion,

Washington 379s/,

254,50, Züri 117,00, He 176,25, Kopenhagen 120,

t Ungarische Kronenrente 7,5, Anglo-sösterr. Wiener Bankverein 208 0, Oesterreichische Kreditanital! allgemeine Kreditbank 13390, L Césfomptebank 407,5, Unionbank F Nerrebiide eann 883,0 (1,9, Siemens-Schuckertwerk 218.0, Alpine Montanges. 701,0, Poldis

hütte 970,0. Prager Eisenindustrie 2320,0, Nimamurany 234,5, Rae fabrik - Get, österr. 99 00, Brüxer Kohlenrbergbau 2620 0, Salgo- Tergauer Steinkohlen 1355 0, Daimler Motoren 47,49, Sftodawerfke 1290,0, Leykam-Josfefsthal A.-G. 618,0. Galizia Navhtha „Galicia“ 27000, Oesterr.-stey: r. Magnesit-Akt. 198,0.

London, 4. Dezember. (W. T. B.) Privatdiskont 35/,,.

Amsterdam, 4. Dezember. (W. T. B.) Staatéanleihe 1922 A u. B 99,75, 44 % 1206 E Mies a0

(V9 01,90, 7 9/0 Niederl -Jnd.-Staatsanleihe von 1921 A 101! Nederl. Handel Mij. —,—, Jurgens s ¡0 Philips Glühlampen Stammakti Lam Wes Ar A der

on. Nederl. Mij. cot Cxpl. van Petroleumbronnen 410,00, Geconf.

Holl. Petroleum 160,25, Holland-Amerika-Lini bd vart-Unie 11950, Deli Maat Amsterdam 1427/z. Leb

(W. T. B.) Devisenkurse.

] é Deutsch!

__ Wien 26,50, Amerika E Holland 702,00 Ftalien 81,00, Stockholm 493,50 s nber. L Devijenkurse. L

tür eine Billion, Paris 14.10 Ebwet Brüffel 12,15 Madrid 34,224, Jtalien (W. T. B.)

Devisenkurse. i Wien 0,0081, senfurse.. Berlin

Prag 16,774 Holland Paris 30,774, aaa _ Stocholm 151,00, Aires 178,50, Budapest

(W. T. B.) Devi!enturte, Hamburg —,—, Paris 30,35, Nom 24,16. Amsterdam 214 50. 14.00 Prag 16.55, . B.) Devüenfurte. Lor oon i Paris 20,55, Brüssel 17,80, Amsterdam 144,60, Kopenhagen 68,75, Helsingfors 9,41, Nom —,—,

(W.T

Christiania, 4. Dezember. (W.T.B.) Devisenkfurie. London

Paris 36.10, New VYork 6,71, Auterdam lsingtors 16,60, Antwerven 31,10, Stocholut

T9, tom —,—, Prag 19,60.

fra D

Dezember. (W. T. B.) Silber 33,25, Silbex

Wertpapiere.

Wien, 4. Dezember. Lofe 440,00, Maicente 1,6, rente 34,0, Oesterreichische

(W. T. B.) (In Tausenden.) Türkische Februarrente 2,65, Oesterreihische Gold- Kronenrente —,—, Ungarische Gold« Bank 358 0, i 329,9 Unaar. änderbanf, junge 342,0, Niederösterr. 390 0, Ferdinand Nordbahn 20 720,0, , Südbahn 228,0, Südbabnprioritäten

,_6 9/0 Niederiändisce : °/o Niederländische Staats- Niederländishe Staatsanleibe von

Margarine Stammaktien 60,00, en —,—, Handelsvereenigung Amster« Vorsten!landen Stammattien 184,50,

4 e 90,00, Nederl. Scheeys beg fchappij 294,00, Rubber Cultuur Mit. aft.

Kopen- | Vorserie unverändert.

Loud auf, die

944, s{chwe1ßige Cape Western

forten bestand re

Gewebe und bleibt aber beschränkt.

ien

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 3. Dezember. Wollauktion kam heute zur 12 673 Ballen in guter Auswahl. besonders in Kreuzzucbtsorten. 95’ vH, mittlere um 10 vH

(W. T. B.) Die diesmonatliche Eröffnung. Zum Verkauf standen _Es entwickelte sih rege Kautlust, _ Feine Kreuzzuhtjorten stellten sih um höher, geringwertige waren gegenüber der

_ Feine Merinos und Kavwolle wiesen feste a Preisbewegung der s{lechten Qualitäten machte die äufer zu Anschaffungen geneigt.

Beste gewaschene Wolle wurde zu

Merinos zu 35, s{hweißige Kreuzzuchten zu 282 und

Scmuykammwolle zu 264 Pence verkauft. London, 4. Dezember. (W T.B.) Auf der heutigen Woll «

auktion kamen 13415 Ballen zum Angebot.

Für Kreuzzucht-

l e Nachtrage zu vollbehaupteten Eröffnungspreisen. Merinos wurden chleppend abgeseßt. Die Preise waren unverändert, minderwertige Sorten wiesen eine Preisrihtung auf, die Käufer zu Anschaffungen geneigt machte.

Bradford, 3. Dezember. (W. T. B.) Am Wollmarkt ging es bei fester Grundstimmung lebhaft zu.

Manchester, 4. Dezember. Garne ist andauernd gut, das tatsählihe Geschäft

(W.T.B.) Die Nawlfrage für

L Untertuchun a

BLE. qun 2 Aufgebote, Verlust- «. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe. Verpactungen, Berdingungeo x

Verloiung x. oon Wertpapieren

d, Kommanditgejellshaîten auf Aktien, Aktiengesellshaften

und Deutiche Kolonialgesell schaften.

| Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

2,10 Gotdmarfk freibleibeud.

6. Erwerb3- and Wirticha condiBieE E 7. SOcreag von Rechtsanwälten.

& Unfall- und

nvaliditäts. e. Versicherung

9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachung 11. Dies E

S Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “K

l. Untersuchungs- sachen.

[86947] Veschluß;. V berpionier Tennemann von ger 2. Kompagnie 4. (Preuß.) Pionier- 1 dillons in Magdeburg, - geboren am 4. März 1900 in Berlin, wird gemäß B des Gesezes, betreffend Aufhebung er Militärgerichtsbarkeit vom 17. August 1920 (R.-G „Bl. S. 229), tür fahnén- flüchtig erklärt. i Gründe. Der Angesculdigte hat sich am 15. Oftober 1923 von seiner Truppe at den in seinem Besitz befindlichen lenstbekleidungéstüdcken entfernt, ohne bis jest wieder dahin zurückgefehrt zu sein. Fraue geht hervor, daß die unerlaubte pentfernung/ in der Absicht erfolgte, sich auernd der übernommenen Verpflichtung zum Dienst zu entziehen. agdeburg, den 19. November 1923.

N III. Strafkammer.

udolf. Glogowski. Hartung.

[86948] Beschluß. In der Strafsache gegen den technishen Obersekretär Nobert Siwon aus Neisse,

Königsstraße Nr. 13, gegen den die öffent-

liche Klage erhoben und dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, wird auf Antrag des Untersuchungsrichters und im Einver- ständnis mit der Staatsanwaltschaft das im Deutschen Reich befindlihe Vermögen des Aan mit Beschlag belegt, da der Angeschuldigte der Vergehen gegen 333 und 350 Strafgesevbuchs dringend verdächtig und zurzeit flüchtig ist. Oppeln, den 15. November 1923, Landgericht. IIL Strafkammer.

2, Aufgebote, Verlust: und Fundsachen, Zu- stellungen u. dergl.

[86949] Zwangsverfteigerung. Zum Zwede der Aufhebung der Gemein-

schaft, die in Ansehung des in Berlin,

An der Jerusalemer Kirche 3, belegenen, im Grundbuche von der At Band 1 Blatt Nr. 37 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Kaufleute Alfred Lesser und Heinrich Michaelis in Berlin zu gleichen Rechten und Anteilen eingetragenen Grundstücks besteht, soll dieses Grundstück am L. Fe- bruar 1924, Vormittags 10 Uhr, düurch das unterzeihnete Geriht an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrich- firaße 13/15, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden. Das Grundstück besteht aus: Vordereckwohn- baus mit rechtem Seitenflügel und unter- tellertem Hof, Gemarkung Berlin, Karten- blatt 45, Parzelle Nr. 343/19, 3 a 97 r groß, Grundsteuermutterrolle Art. 9919, Nugzungswert 25 880 .4, Ge- bäudesteuerrolle Nr. 527. Der Ver- steigerungsvermerk? is am 16. November 1923 in das Grundbuch eingetragen. 85. K. 33. 23. Berlin, den 28. November 1923.

Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 85.

[87207]

Auf Antrag des Bankgeschäfts Wilhelm Rub, Kommanditgesell\ha|t in Manun- heim, wird Zahlungssperre erlassen be- züglih der der Antragstellerin etwa im Frühjahr 1923 abhanden gekommenen, auf den Inhaber lautenden Aktie der Daimler- Motoren - Getellschatt, Stuttgart - Unter- türkheim, Nr. 125 289, ausgegeben im März 1921 und lautend über eintausend Mark Deutsche Reichswährung, mit Ge: winnanteilsheinen für die Geschäftsjahre 1922 bis einshließlih 1930.

Der Ausstellerin der Aktie der Daimler- Motoren-Gejellshaft in Stuttgart-Unter- türkheim wird verboten, an den Fnhaber des Papiers eine Leistung zu bewirken, insbe}ondere neue Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine]oder einenErneuerungs- schein auszugeben.

Cannstatt, den 1, Dez. 1923.

Amtsgericht Stuttgart-Cannstati,

[87204] Zahlungssperre. Auf Antrag der Firma Ernst Wilbelm

Engels & Co., Bankgeschäft, in Düssel- dorf, wird bezügli der adftehenten,

angeblih abhanden gekommenen fünf Jns baberaktien über je 1060 .4 nebt zuge- hörigen Gewinnanteil|cheinen die Zablungs« sperre vor Einleitung des Aufgebotsver- fahrens verfügt: Kabelwerf Rheydt-Aktien Nr. 7200, 7496, 82596, 82721. 82 722.

Gemäß §8 1020, 1019 Z.-P.-O. wird dem Kabelwerk Nheydt, der Deutschen Bank in Berlin und dem A. Schaaff« hausen’\chen Bankverein in Köln, towie den Filialen dieser Banken in Rheydt und Düsseldorf, dem Barmer Bankverein, Hinsberg, Fischer & Co. in Barmen und seiner Filiale in Rheydt, der Darristädter und Nationakbank in Berlin und ibrer Filiale in Düsseldorf, der Disconto-Gesell- [chaft in Berlin und Frankfurt am Viain, der Dresdner Bank in Düsseldorf ver« boten, an den Inhaber der genannten Urkunden eine Leistuug zu bewirken, ins- be)ondere neue Gewinnanteilsheine oder cinen Erneuerungs|chein auszugeben. Das Verbot findet für die Antragstellerin keine Anwendung.

Rheydt, den 23. November 1923.

Das Amtsgericht.