durch Ents{eidung vom 30. Juni/15. September 1923 : 12. die Intag Pböôbus, Lebeneversichernngs-Aktiengetellihaft in Berlin, zum Getchäftsbetrieb im Deutschen Reich (§ 4 a. a. O.);
durch Entscheidung vom 3. Iuli/15. September 1923: 13. den Westdeutschen Llovd, Versicherungé-Aftiengesellshaft in Düsseldorf, zum Betriebe der Feuer-, Cinbruchdiebstahl- und ADEIC E EE im Deutschen Reiche (§ 4 à. O); durch Entscheidung vom 16. März/23. Mai 1923: 14. die C eugt ‘pidimmggdei C tidaai I E A in München, zum Betriebe der Feuer- und Einbruchdiebftahlversicher im Deutschen Reiche (§ 4 a. a. O.); Ven durch Entscheidung vom 16. März/2. Juli 1923: 15. die „Festland“, Feuer-Versicherungs-Aktiengesellshaft in Berlin, zum Betriebe der Feuer- und Glasversicherung im Deutschen NMNeiche (S 4 a. a. O.);
i durch Entscheidung vom 1. Juni/4. Juli 1923: 16. die Aachen-Potédamer Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft in Potódam zum Betriebe der Feuer- und der Einbruchdiebstahl-
versicherung im Deutichen Reich (§ 4 a. a. O.); A durh Entscheidung vom 30. Funi 1923: 17. die Aachen-Potédamer Lebensversicherungs- Aktien-Gesellschaft in Potsdam zum Geschättsbetrieb im Deutichen Reich (§ 4 a. a. O.).
B) folgende Bestandsveränderung gemäß §8 14 a. a. O. genehmigt: __ durch Entscheidung vom 13. April 1923:
1. den zwischen der Allianz, Lebensversicherungsbank Aktiengesell- shaft zu Berlin, und der Arminia, Deutsche Lebensversiche- rungösbank Aktienge)ellsha|t zu München, abgeschlossenen Ver- \{melzungóvertrag;
durch Entscheidung vom 13. April 1923:
L. die Uebernahme der Handwerker-Kranken- und Sterbekasse zu Förde durch die Kranfen-Unterstützungstasse selbständiger Hand- werker und Handwerkerinnen der Provinz Westfalen und des Frei\taats Lippe in Dortmund;
‘dur Entscheidung vom 27 Oftober 1922/26. April- 1923:
8. die Uebernahme der Kaufmännischen Krankenfasse von 1884 in Altona durch die Barmer Ersaßkasse, Krankenkasse für Kauf- leute und Privatbeamte in Deut\hland zu Barmen V. a. G. (Ersatzfasse);
dur Entscheidung vom 24. Juli 1923:
4. den zwisden der Lebensversicherungs - Anstalt des Bundes deutscher Militäranwärter in Viersen und der Lebensversiche- rungs-Anstalt für die Deutsche Wehrmaht in Berlin ab- geschlossenen Ver!ichmelzungévertrag ;
__ dur Entscheidung vom 30. Juni 1923:
5, den zwischen der Hamburger allgemeinen freien Kranken- und
| Aimades u amburg us der si -Gbirs und Sterbekasse zu
urg, früher Krankenkasse des Bildungsvereins zu Hambur abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag ; ; C A durch Entscheidung vom 12. Dezember 1922/15. März 1923 :
6, den zwi)chen der Krankenunte1stüßungskasse selbständiger Hands- werker in den Bezirten der Handwerkskammer zu Gera-Reuß und Greiz in Gera und der Versicherungsanstalt der |ächsischen Gewerbekammer a. G. Dresden abge|chlossenen Ver- schme!zungsvertrag ;
durch Entscheidung vom 30. Juni/13. August 1923:
7. den zwischen der Preußischen Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesell- schaft in Berlin und der Berlinischen Lebens-Versicherungs- Gesellschaft in Berlin abgeshlossenen Verschmelzungévertrag;
durch Entscheidung vom 30. Juni 1923 :
8. die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes der Sterbekasse jür die Kommunalbeamten der Provinz Branden- burg in Landsberg a. W. auf die Lebensversicherungsanstalt
h die Kommunal-Beamten und Angestellten des Deutschen 9. den zwichen der Allgemeinen Sterbekasse zu Hamburg und der durch Ent) .heidung vom 30. Januar 1923: Frankfurt a. M. abgeschlossenen Vershhmelzungsvertrag ; Berlin und der Deutschen Beamten-Lebenéversicherung au) Gegen- Zuständigkeit: \{chäftsbetrieb erteilt, und zwar: Ober Ostern in Erzbach (§ 4 a. a. O.); a. a. D. durch Entscheidung vom 26. April 1923: versicherungéverein in Dauernheim ; Männlichen Arbeiter-Kranken-Unterstütungs- und Leichenkasse 8. die Uebertragung des Versicherungébestandes der Sterbekasse schaft in Be: lin; lehrervereins in Nürnberg ; stüßungs-Vereins zu Nürnberg durch die Allgemeine Volks- den vereinigten Familienleichenkassen Nr. 4, 8, 16 und 20 in T, den zwischen dem Allgemeinen Bee1digungs-Verein für Beamte Staatsd1enstpersonals in Bayern, V. V. a. G. in München 8, den zwishen dem Begräbnisverein für die Beamten und Bes München abgeschtossenen Ver\chmelzungévertrag ; Nürnberg und der „Bayern“, Oeffentliche Anstalt für Volks- Berlin, den 6. Dezember 1923.
Bekanntmachung.
Die Büros und Kassen der Reichshauptbank werden am Montag, -den 24. Dezember d. J., den ganzen Tag geschlossen sein.
Berlin, den 8. Dezember 1923.
Neichs8bankdirektorium. v. Glasenapp. v. Grimm.
Bekanntmachung
über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber. -
Mit Ministerialentshließung von heute is genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Würzburg mi 5 S verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesamt- betrag von 672000 Goldmark, und zwar Stücke zu 4,20, 8,40, 21, 42 und 84 Goldmark = 1, 2, 5, 10 und 20 Dollar in den Verkehr bringt. ;
München, den 7. Dezember 1923. 5
Bayerisches Staatsministerium des Junern. J. A.: Schneider.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 125 des Neichsgeseyblaits Teil 1 enthält
das Gefeß über die Strafvollstreckung aus Urteilen der Gerichte in den Gebieten der Freien Stadt Danzig und des 2E N 1, Oer 1923,
ie Verordnung zur Aenderung der geseßlichen Fernspre E von L. Deperader 1923, a Wu E
_ die Verordnung zur Aenderung der geseßlichen Telegraphen-
C E A agg 1923, i es S
ie Verordnung zur Aenderung der Fernsprechord , vom s e at 1923, / E
ie Verordnung zur Aenderung der Telegraphenordnun vom K S apuab 1923, G N 4% “t
ie Verordnung zur Aenderung der Anweisung für den Funktelegraphendienlt, R L S L E O
ie Verordnung über die Erhebung der Eichgebühren, vom 4. Dezember 1923, i H die Verordnung über Lohnklassen und Beiträge in der JInvalidenversicherung, vom 6. Dezember 1923, die Steuernotverordnung des Reichspräsidenten, vom 7. De- zember 1923, i: die Durchführungsbestimmungen zu § 4 der Steuernot- verordnung vom 7. Dezember 1923, vom 7. Dezember 1923, und die Bekanntmachung über das Reichs geseßblatt, vom 6. De- zember 1923. Berlin, den 8. Dezember 1923.
Geseßsamm lungsamt. Krause.
Preußen.
Der Stadtgemeinde Dortmund wird hierdurch auf Grund des Gejeßes vom 11. Juni 1874 (Geseysamml. Seite 221) das Recht verliehen, das zum Bau eines Weges im Zuge der Knappenberger Straße südlich der Bergisch- Märkischen Bahn in Dortmund erforderlihe Grundeigentum Flur 7 Parzelle 625/148 2c. im Wege der Enteignung g erwerben oder, soweit dies ausreiht, mit einer dauernden eshränkung zu belasten.
S wird auf Grund des 8 1 des Gesetzes über ein vereinfahtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesezsamml. S. 211) bestimmt, daß bei der Aus- inn wg E A C ein ver- einfachte eignungsverfahren nah den Vorschriften dieses Gesetzes stattfindet. / ie |
Berlin, den 5. Dezember 1923.
Das Preußische Staatsministerium. Severing.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Y
Verordnung,
betreffend Abstempelung von Frachtbriefen für Kartoffeln aus der Erde 1923. '
Die Geltungsdauer meiner Verordnung vom 24. Oktober d. J., betreffend die Abstempelung von Frachtbriefen für A i E 1923 G Zustimmung des minister r Ernährung un ndwirtschaft bis zum 15, Dezember d. Y. verlängert. iGast M
Berlin, den 30. November 1923, Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. Dr. Wendorff.
Ministerium des Jnnern. s
Das Preußische Staatsministerium hat den Stadt-
verordneten Kirchner in Alt g selbst ernannt. s ona zum Polizeipräsidenten da-
Justizministerium.
Zu Notaren sind ernannt: die RA. JRat Abraham
Ma gchehn in Berlin (Amtssiß im Bez. d. AG. Berlin-
T P, af S t A e i Zt Le Dr. Walter atibor, Dr. Wilhelm is
Georg Gatterdam in Essen. y E
Ministerium für Volkswohlfahrt. Berichtigung.
Jn méiner Bekanntmachung vom 1. Dezember d. Y., veröffentliht am 6. Dezember d. & in Nr. 278 des Deutschen Nei sanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers muß es in Zeile 6/7 heißen: „390 bis 441 einschließlih, geschrieben: „dreihundertneunzig bis usw.“ statt „330 bis 441 einschließlich, geschrieben : „dreihundertdreißig bis usw.“ Berlin, den 8. Dezember 1923.
Der Minister für Volkswohlfahrt.
eichs zu Halle a. S.; durch Entscheidung vom 13. April / 19. Mai 1923: Deutschen Kranfen- und Lebensversiherung zu Altona ab- geschlossenen Verschmelzungsvertrag; n
10. den zwischen der Sterbekasse deutscher Gastwirte zu Darmstadt
und der Frankfurter Lebensversicberungé- Aktien-Gesellshaft zu durch Entscheidung vom 30. Juni/7. Juli 1923:
11. den zwichen der Lebensversicherung deutscher Lehrer V. a. G. in seitigfeit zu Neustrelig abgeschlossenen Ver\chmelzungsvertrag.
IT. innerhalb seiner durh § 3 Abs. 1 a. a. O. gegebenen
A) folgenden Versicherungsunternehmungen unter
nerfennung als fleinere Vereine die Erlaubnis zum Ge- / dur Entscheidung vom 26. April 1923 :
1. der BZiegenversicherung der Gemeinden Erzbach, Unter und folgende Bestandsveränderungen gemäß 8 14 genehmigt :
1. die Vebertragung des gesamten Versicherungsbestandes des Neuen
Rindviehversicherungévereins in Dauernheim auf den Rindyvieh- : dur Entscheidung vom 13. April 1923:
2. die Uebertragung des ge\amten Versicherun„ébestandes der Doos V. V. a. G. in Nürnberg-Doos auf den Nürnb Allgemeinen Kranken-Unterstützungéverein in Gbadera: di des Bayeri)chen Handwerker- und Gewerbebundes V. a. G. in München auf die Deutsche Volksversicherungs-Aktien-Gesell-
4. die Uebernahme des Sterbekasse - Vereins der Schul Nürnbergs durhch die Sterbekasie des Mittelfränkisden s
; durch Entscheidung vom 30. Juni 1923 :
b, die Uebernahme des Nürnberger Allgemeinen Kranken-Unters kranfenkasse Nürnberg in Nürnberg;
6, den zwisdhen der Familienleienfkasse Bavaria in Fürth und Fürth abgeschlossenen Vershmelzungévertrag ; durch Entscheidung vem 12. Dezember 1922/13. Funi 1923: und Bedienstete der bayerischen Staatseitenbahnen, Station Würzburg, und der Witwen- und Waisentasse des Neichs- und abgeschlossenen Verschmelzungévertrag;
durch Ent1cheidung vom 30, Januar/2. Juni 1923: diensteten der Verkehréanstalten in Lindau in Bayern und der averishen Beamtenversicherungéanstalt V. a G. in durh Entscheidung vom 19. September 1923 :
. 9, den zwischen der Sterbekasse des Zoll- und Steuerpersona!s in und Lebensversiherung in Mü - \hmelzungsvertrag. s Ey ARINPIENEn En
Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung.
Scharmer,
‘déx im Obe
Se. —
E E O ————
Bekanntmachung rbergamtsbezirf Breslau zugelassenen Sprengstoffe.
I. Aus der dur den Her:n Mi Gewerbe gemäß § 2 der Poliz von Sprengstoffen an den Bergbau vom 25. J
A
h erausgegebenen „Liste der Bergbausprengstoffe“ sind folgenden Sprengstoffe unter den aufgeführten Bedingy jowie unter Beachiung der aligemeinen oder besonderen h
polizeilichen Vorschriften zum Gebrau ay des unterzeichneten Oberbergamts unterstehenden Betrieben gelassen. : | |
in dem
A) Gesteins\sprengstof|e.
zum Gehray
Ï
inister für Handel „ eiverordnung über den Vertr
die nh Mg
der Aufs]
1 2
3
O
+
Nummer der Eintragung in die Liste
Bezeichnun
ing des Sprengstoffes
Lerwendungsbereih
Pat ronen durchinesse;
mm
S 09 J 2 G! if C5 D ps
Dynamit L
Dynamit 2 Dynamit 3 Dynamit 4 Dynamit 5
Ammonit 1 Ammonit 3 Ammonit 5
Ammonit 6
Shloratit 1
Chloratit 2 Chloratit 3 Pitrit Hexamit
pulver 1
pulver 2 Gelatit L.
Perchioratit 1 Peirchloratit 2 erchloratit 3
Nitroglycerin-
Nitroglycerin-
Sprengpulver 1 Sprengpulver 2 Sprengpulver 3 Sprengpulver 4 Sprengpulver 5 Sprengialpeter l Sprenglalpeter 2 Spreng1alpeter 3 Sprengialpeter 4 Sprengialpeter 5
Sprenggelatine Aummongelatine 1
Pyrolit 1 (mit Natronsalpeter)
ge!amter Be1gban
nur über Tage gesamter Bergbau
gesamter Bergbau mit Ausnahme des Steinkohlen- bergbaus
gesamter Bergbau
gesamter Bergbau |: mit Ausnahme des Steinkohlen- bergbaus
nur über Tage nur über Tage nur über “Tage
nur über Tage pa Bergbau
rzbergbau und über Tage
B) Wettersprengstoffe.")
Sl
T RL 1 2 3 4 H
gung
Nr. der Eintra
in die Liste
Bezeichnung des Sprengstoffs
Ver- wendungs - berei)
5 B
Höchst lademeny_ für |
schlag- wetterfreie GSrubenu
den Lägern der stoffe handelt. zulässig.
O0 I O I C5 D ps
Rücksicht au müssen. | IT. Diese Bekanntmachung erlangt vom 1. Januar 10 ab für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts Gi keit. Nach diesem Zeitpunkte dürfen die früher zur Verwen? zugelassenen Sprengstoffe niht mehr verwendet werden, sow es sich niht um den Nufbrauch von auf den Bergwer O vorhandenen Beständen |
er Aufbrauch ist nur bis zum 1.
Wetter-Detonit A Wetter: Detonit B Wetter-Donarit A Wetter-Donarit B Wetter-Fördit A
Wetter-Sonnit A Wetter-Westialit A Wetter-Wes/tfalit B Wetter-Westfalit C Wetter-Lignosit A Wetter-Lignosit B Wetter-Ammon- cahücit A Wetter-Ammon- cahücit B Wetter-Aftralit A Wetter-Sigrit A Wetter-Salit A
Wetter-Bayarit A Wetter-Bavarit B Wetter-Nobelit A Wetter-Nobelit B Wetter-Nobelit C Wetter-Carbonit A Wetter-UAgesid A Wetter-:Maukanit A Wetter-Wajaggit A Wetter-Wajsagit B Wetter: Arit A Wetter-Arit B Wetter-Baldurit B Wetter-Barbarit A Wetter:Barbarit B
Weliter-Dahmenit A
Wetter-Baldurit A
B
famter ergbau
U U U L L L EEEREESEREERE
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30 u.
30 u. 30 u. 3: 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u. 30 u.
EEESEEESEEEZEEZEERE S EEEEEREZZEESE |n
1) Die für die Wettersprengstoffe eingeseßte Höchstlademeng(ß
Breslau, den 1. Dezember 1923.
Preußisches Oberbergamt. Voelkel.
Bekanntmachung.
Den Inhabern
der
Firma Kolonialwarenhandlung, Altona, (Emil und Albert Kühnert), ist auf Grund
Kl. Fre!
[cher j v "Juli 19
Kühnert,
nur für solhe Betriebépunkte, an denen Wettersprengstoffe f die Schlagwetter- und Kohlenstaubgefahr benugt wt
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Spré f
G ebl seit 418
der Veroron
fungen vom 13. Juli 1923 der Handel mit otel En des täglichen Bedátts, insbesondere mit s
en raren sowie )ämtlihen Lebenë- und Futtermitteln wegen on Ssigfeit in bezug au} diesen Handel untersag t.worden. uer den 3. Dezember 1923.
E D. ¡eipräsident (Handelszulassungsstelle). Kirchner.
Oer Poli
Bekanntmachung.
der Verordnung über Handelsbeschränkungen- vom Auf Gro RGBI. S. 706) habe ih dem Kohblenbändler Ju h Kurt in Berlin-Charlottenburg, Goethe- ein 8 durh Verfügung vom 24 Oktober d. J. den Handel e g rennmaterialien aller Art wegen Ünzuverläsßsigkeit in i aut diesen Handelsbetrieb untersagt. M berlin, den 3. Dezember 1923. Der Polizeipräsident. I. V.: Dr. Hin el,
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 75 7 Preußischen Geseßsammlung enthält unter
Nr. 12717 das Geseß über die Ausfertigung der Siaats- huldurfunden, vom 5. Dezember 1923, unter : Nr, 12718 die dritte Verordnung über die Erhöhung der ige aus der Unfallfürsorge für Gefangene, vom 19. No- her 1923, unter 12 719 die Verordnung über den Namen der Mitglieder
vormals landesherrlihen Familie, vom 27. November ß nter inr, 12720 die Verordnung über die Zuständigkeit des qhteinigungsamts in Lehe für Jagdpacht- und Fischereipacht- rirâge in den Bezirken der Amtsgerichte Dorum, Geestemünde, agen (Bez. Bremen) und Lehe, vom 23. November 1923, unter Nr. 12721 die Bekanntmachung über den Bezug der reußischen Geseßsammlung, vom 28. November 1923 und
die Bekanntmachung der nah dem Geseße vom 10. April 79 durch die Regierungsblätter veröffentlichten Erlasse,
rfunden usw. Berlin, den 8. Dezember 1923.
Geseßsammlungsami. Krause.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat trat vorgeslern Nachmittag unmittelbar ah der im Reichstag vollzogenen Gesamtabstimmung über das
ächtigung8geseß zu einer öffentlichen Vollsißung zusammen, e vom Reichsminister des Jnnern Dr. Jarres geleitet purde, um endgültig über das Ermächtigungsgesez zu be- hließen. Der vreubiwe Ministerialdireitor M e ister referierte, ut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher deitungsverleger, über die vom Neichstag an dem Er- näctigungsgejeß vorgenommenen Aenderungen. Den Reichs- gsbeshluß, wonah vor Erlaß der Verordnungen, die auf Grund des Ermächtigungsgesebßes ergehen, ein Ausschuß des leihsra1s und des Reichstags von 15 rig Ma ard in vertrau- cer Beratung zu hören ist, empfahl der Berichterstatter dem Reichsrat zur Kenntnisnahme ohne Einspruch. Bei der zweiten enderung, wonach der genannte Ausschuß des Reichstags ch zu hören ist zu Anträgen, die sih auf Abänderungen von Perordnungen beziehen, die auf Grund des früheren Er- ähtigungsgeseßes erlassen sind, ersuchte der Berichterstatter im eine Erklärung der Regierung darüber, daß auch der teih8rat8aus\chuß zu derartigen Anträgen gehört werden solle. Fs handelt sich dabei im wesentlihen um Anträge zu der Beamtenabbauverordnung. Nachdem der Reichsminister Dr. harres die verlangte Erklärung abgegeben hatte, beantragte er Berichterstatter nunmehr auch zu dem zweiten Reichstags- jeshluß l Erhebung des Einspruhs zu verzichten. Der Reichsrat erklärte sich hierauf mit den Beschlussen des Reichstags nverstanden.
Deutscher Reichstag. 397. Sißung vom 8. Dezember 1923, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Am Regierungstische: Reichskanzler Marx - Reichsminister l Inneru Dr. Jarres und die übrigen Mitglieder des Kabinetts.
Präsident Löbe eröffnet die Sißzung um 2 Uhr 25 Min.
ind macht Mitteilung von dem Beschluß des Aeltestenra1s, im Falle einer Auflösung des Reichstags. Danach sollen, auch venn der Reichstag aufgelöst ist, der Auswärtige Ausschuß und der Ueberwachunosaus\huß weiterlagen und ihre Mitglieder dle Rechte der Abgeordneten behalten. / _ Aba. von Graefe (D.-Völk.) beantragt, den Bericht des lusshusses über die Aufhebung seiner Jmmunität noch heute j erledigen. Das kann aber nicht geschehen, da die Kommunisten Piderspruch erheben.
Angenommen wird das Gese über die Bilanzierung dertbeständiger Schulden. Diese Vorlage gibt unter jewissen Garantien den Aktiengesellschaften und ihnen gleich- Peslellten Handelsgesellschaften die Bejugnis, Schulden, die sie
fremder Währung oder gane wer1beständig aufgenommen haben, in einem besonderen Währungsberichtigungskonto in der Vilanz zu führen, in welhem die Veränderungen des Währungs- vertes berüdsichtigt werden.
._ Die Anträge, betreffend eiaicigse Regelung der auer des Lehrgangs an höheren Schulen, sind im Vildungsaus\huß behandelt worden. . Dieser s{hlägt eine Ent- shließung vor, die Reichregierung zu ersuchen, dafür Sorge zu lagen, daß in den Ländern, Ä denen zu Ostern 1924 esondere Echwierigkeiten wegen des Uebergangs der Kinder die höheren Echulen vorhanden sind, unter Wahrung der rundsäße des Erundschulgeseßes geeignete Maßnahmen zur Hauen der Schwierigkeiten getroffen werden, jo daß a's- iag, zreile zu diesem Zeitpunkt auch begabte und reise Kinder Eu drei Echuljahren in die unterste Klasse der höheren G len zur Aufrechterhaltung dieser Klassen aufgenommen etden können. Das Haus tritt auf Antrag des Abg. Dr.
unkel (D. Volksp.) diesem Beschluß bei. be luf der Tagesordnung steht dann die zweite Beratung t Vorlage zur Aenderung des Reichswahlgeseßes in üh indung mit einem deutschnationalen Antrag auf Ein- wi s der Wahlpflicht. EOnans damit verbunden No eine Vorlage zur Aenderung des Geseßes über den Foo tsentscheid, wonah ein Volksbegehren, das den. Antragstellern. selbst. nicht weiter verfolgt wird,
vom Reichsminister des Jnnern eingestellt. werden kann. Das Wahlgesey brachte eine Aenberung insofern, daß der Wakhltreis Berlin als einheitliher Wahlkreis festgeseßt wurde. Das wurde . jedoch vom Aus\huß abgelehnt, so daß die Ein- wohner Groß Berlins nah wie vor in drei Wahlkreisen, näm- lih Berlin, Potsdam 1 und Potsdam 11, wählen müssen. Eingeführt werden soll ein amtliher Stimmzettel, der alle zu- gelassenen Wahlvorschläge enthält, mit den Namen der ersten vier Bewerber. Der Wähler kann durch Ankreuzung fest- stellen, S Wahlvor\chlag er wählen will. Ferner wird die Anlage ständiger Wahllisten empfohlen.
Abg. Beyerle (Bayr. Volksp.) berichtet über die Verhand- lungen des Ausschusses, der au eine Herabsetzung der Zahl der Neichétagsabgeordneten vorshl!ug. Es wurde auch dringend empfohlen, die Zahl der Mitglieder der Landesparlamente zn vermindern, wie das bereits in Braunschweig beabsichtigt ist. Besonders das preußische Parlament ei viel zu groß. ;
Abg. Sch u l y - Bromberg (D. Nat.) spricht seine Freude darüber aus, daß auf der Linken jeßt der Gedanke der Qualität dem der Quantität vorgezogen werde. Eine Verminderung der Abgeordneten- zahl jei unbedingt notwendig. Der Redner hat andererseits die größten Betenken gegen die neue amtlihen Wahlzettel mit den zahl- lo)en Namen, die nur Konfusion stiften. Er habe nichts gegen An- leiben in Amerika; aber diese Anleihe lehne er ab. (Heiterkeit.) Das Wakhlverfahren muß möglichst eintach sein; stellen Sie keine zu großen Anforderungen an die Intelligenz der Wähler! (Erneute Heiterkeit ) Der Yiedner fordert Einführung der Wablpyflicht, die die | anderen Parteien leider abgelehnt hätten. Dabei handle es sich doch um ein Kind der Nevolution.
- Abg. Dittmann (Soz.) verteidigt den amtlichen Stimmzettel, der \sih in Amerika durchaus bewährt habe, obwohl es dort medr Ana|phabeten gäbe als in Deutschland. Die Deutschnationalen hätten namentliche Abstimmung über die Wah!pflicht beantragt, augen!cein- lich aber zu dem Zweck, festzustellen, wieviel Abgeordnete im Haute sind, damit sie dana ihre Haltung gegenüber dem Ermächtigungs- gese einrihten können. (Lachen b. d. D. Nat.)
Präsident L ö be macht darauf aufmerksam, daß zu diesem Thema noch vier Nedner gemeldet sind, wozu noch die namentliche Abstim- mung kommt. Es jei aber die einmütige Auffassung des Hauses, daß das Ermächtigungsgeseß nicht weiter verschleppt werden dürte. (Alg. Zustimmung.) Er werde daher um 4 Ubr vorschlagen, diese Be- ratungen abzubrechen und die Schlußabstimmung über das Ermächti- gungtgesez vorzunehmen. (Lebh. Zustimmung.)
a E Kahl (D. Vyp.) verzichtet darauf aufs Wort. (Lebh. eifa
Abg. Brodauf (Dem.) schildert unter allgemeiner großer Un- ruhe des Hauses die Erfahrungen, die andere Länder mit dem amt-
lihen Stimmzettel gemacht haben.
Abg. Eichhorn (Komm.) bedauert, daß es immer noch nicht mögli sei, für Berlin einen einheitlichen Wahlkreis zu schaffen.
Damit schließt die Aussprache.
Die Aus\chußbeschlüsse zum Wahlgesey und zum Volks- entsheid werden angenommen. Die namentliche Abstimmung über die Wahlpflicht wird zurückgestellt.
Es folgt dann die namentlihe Schlußabstimmung über das Ermächtigungsges ep. Eine Aussprache findet nicht mehr statt. Das Haus is sehr stark beseyt, nur bei den Sozial- demokraten und bei den Deut)chnat:önalen zeigen sich einige Lücken. Die Deutschnationalen bleiben im Saale, beteiligen [O aber an der Abstimmung nicht. Für das Ermächtigung8gejez stimmen die Deutsche Volkspartei, das Zentrum, die Demokraten, die Bayerische Volkspartei und die Sozialdemokraten. Dagegen stimmen die Kommunisten, der Bayerische Bauernbund, die Deutschvölkishen, die Ledebour-Gruppe, der aus der Sozial- demokratischen Fraktion ausgeschlossene Abg. Hoffmann- Schmargendorf und der Abg. Geisler (b. k. Fr.).
Es wurden abgegeben insgesamt 332 Stimmen. Der Präsident stellt fest, daß nicht nur zwei Drittel der Abgeordneten anwesend waren, sondern daß sih au zwei Drittel an der Ab- stimmung beteiligt haben. (Heiterkeit.) Das Ermächtigung s-
eseß wurde mit 313 gegen 18 Stimmen bei einer Ent- altung angenommen. ®
Präsident Löbe stellt fest, daß die erforderliche Zweidrittel- mehrheit jür das Gesetz erreicht ift.
Es folgt nunmehr die Abstimmung über das Juitiativ- geseß Hergt (D. Nat.) auf Einführung der Wahlpflicht.
Der grundlegende Teil des Antrags wird mit 217 gegen 200 Stimmen bei 6 Enthaltungen in namentlicher Abstimmung angenommen. Dafür stimmten mit den Deutschnationalen die Deutsche Volksstartei, die Demokraten und die Bayerische Volkspartei... Auch die Gesamtabstimmung über den ganzen Antrag Hergt ist namentlich. Diesmal wird das Geseß mit 207 gegen 179 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt, und zwar hat das Gesez weder die ein ache noch die qualifizierte Mehrheit erhalten können, da einige Abgeordnete ihre Meinung geändert haben.
Präsitent Löbe macht darauf aufmerksam, daß der im Er- mädchtigungegeseg vorgesehene Fünfzehneraus|chuß noh heute ge- wählt werden muß und noch heute seine fonstituierende Sitzung ab- halten sol. j Z
Auf der Tagesordnung stehen dann zahlreiche Anträge ur Personalabbauverordnung. Sie werden gemeinsam Veratini, Mit zur Erörterung gestellt werden Anträge auf MWiederinkraftsezung der De m obilmachungsverordnungen, erter auf Aufhebung der Verordnung über Krankenhilfe
ei Krankenkassen usw. i
Abg Rau ch (Layer. Vp.) weist darauf bin, daß die Angelegen- beit des Beamtenabbaues durch das Ermächtigungegeses nun der Entscheidung des Yeichstags entzogen und der Reichéregierung und dem Füntzehnerautshuß überwiesen sei. Wenn auch bei der Finanz- lage ein Beamtenabbau gerechtfertigt sein könne, so dürfe der Abbau do nit sdematisch vorgenommen werden. Es müssen unzroeideutige Direktiven für die Auswahl der zu entlassenden Beamten aufgestellt werden. JIndóbesondere müssen die Schwerktiegébeshädigten unter allen Umsiänden von dem Abbau ausgenommen werden. (benso müssen hervorragende Spezialisten in den einzelnen Verwaltungen weiter nutbar gemacht werden. Cin Beamtenabbau ist nicht möglich, wenn riht eine Verwaltungéreform damit Hand in Hand geht. Die Zentralbehörden müssen abgebaut werden; denn die Kompetenzen des Reichs sind zu großz deshalb muß eine großzügige Reform an die Stelle mancher Staatéverwaltungen die Seibstverwaltung treten lassen, und dazu bedarf es einer weitgehenden Dezentralisation. Wir Bayern haben weitgehende Konze! sionen gemacht. Die Verwaltungen können vereinfaht werden. Post- und Eisenbahnverwaltung können an vielen Orten zusammengelegt werden. Den entlassenen Kräften muß auf dem Wege der produktiven Er- werbélosentürsorge Be'chäftigung gegeben werden. Auch die Industrie sollte die produftive Enverbélojentürsorge, insbesondere für die ab- gebauten Eisenbahner, fördern. München hat jeit mehr als zwei Jahren einen Beamtenabbau vorgenommen und dafür die Erwerbs- Josenfüriorge eintreten lassen, aber Länder und Gemeinden dürfen nicht unter ein Schema für den Abbau gezwungen werden. Länder. und Gemeinden müssen ibre Steuerhoheit wiederbekommen. Bei der Zens- tralisierung mußten sie ihre besten Steuerquellen dem Neiche über- lassen, und nun stehen sie vor einem Vatuum. Man überlasse es den Ländein und Gemeinden, ihren Abbau selbst durdzuführen, wobei die Beamten der Länder und Geweinden nicht \{chlechter ge-
wünsche aber, daß noch eine Sciedsgerichtsinstanz für den einzelnen gas geschaffen wird. damit nicht gegen Neht und Sittlichkeit vers toßen wird. Die E'nrichtung eines solhen Schieds8ger:hts jür die Besoldungsordnung hat sih in Bayern 1ehr bewährt. Die Beamten haben 1h im Vertrauensverbhältuis zum Staate ihrem Amte gewidmet und dürten vun in ihrem Vertrauen nicht- getäuscht werden. Dee halb haben Länder und Gemeinden ein Anrecht auf alle menshenmöglichen Kautelen gegen Unrecht und Willkür.
Vizepräsident Dr Bell macht darauf aufmerksam, daß von 6 Uhr an der Saal anderweit vergeben sei. Sollte der Reichêtag mit den Verhandlungen bis dahin nicht tertig sein, so müßte um §9 Uhr die Sitzung weiter fortgetührt werden.
Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) beantragt, mit Rücksicht au! das, was der Präsident eben - mitgeteilt habe, den Schluß der Debatte, zumal da doch die ganze Materie den Fünfzehnerauëschuß beschäftigen werde.
Nachdem die Abgg. Eichhorn (Komm.) und Deglerk (D. Nat.) den Schlußantrag bekämpft haben, wird dieser gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Kommunisten an- genommen. Damit ist die Aussprache über sämtliche Punkte der Tagesordnung erledigt. Die meisten Anträge werden dem Fünfzehnerausshuß überwiesen, einige dem Rechtsaus\chuß. Abg. Deglerfk (D. Nat.) beantragt, die Fragen über den Beamtenabbau dem Beamtenausshuß zu überweisen.
Vizepräsident Dr Bell ftellt fest, daß der Beamtenaus)|Guß während der Vertagung nicht arbeiten soll, sondern uur der Ueber- wachungéaus\chuß, der Auewärtige Aus|huß und der Nechtéautschuß. __ Der Anirag Deglerk wird darauf abgelehnt. Angenommen wird der sozialtemokratishe Antrag, betr. Wiederinkraft- sebung der S I Q Ain e t rana nges über die egelung der Arbeitszeit gewerblicher [rbeiter.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Vizepräsident Dr. Bell schlägt vor, dem Präsidenten die Er» mächtigung zu geben, die nähste Sigung anzuberaumen.
Abg. Sch ul - Bromberg (D. Nat ) beantragt, die Sihung spätestens am 10. Januar stattfinden zu lassen. Er habe gehört, daß man beabsichtige, den Reichstag niht vor dem 31. Januar 1924 wieder zusammentreten zu lassen.
Der Antrag Schul - Bromberg (D. Nat.) wird abgelehnt und dem Präsidenten tie Ermächtigung erteilt, die nächste Sigzung selbständig einzuberufen.
Vizepräsident Dr. Bell {ließt die Sizung mit besten Weihnachtswünschen.
Schluß 5!/z Uhr.
Hande! und Getverbe. Berlin, den 10. Dezember 1923. Telegraphishe Auszahlung (in Millionen).
—
10. Dezember Geld Brief 1596000 1604000
1316700 1323300 193515 194489 626430 629570 746130 749870
1105230 1110770 103740 104260 181545 182459
18254250 18345750
4189500 4210500 219450 220550 730170 733830 546630 9549370 154612 155388
1995000 2005000 395010 396990 59,850 60,150 123699 124310
8. Dezember Geld Brief 1596000 1604000
1316700 1323300 193515 194485 626430 629570 746130 749870
1101240 1106760 103740 104260 181545 182459
18254250 18345750
4189500 4210500 219450 220950 730170 733830 546630 549370 154612 199388
1995000 42005000 395010 396990 99,890 60, 150 123690 124310
Anmisterd. - Rotterdam Buenos Aires (Papierpeso). . Brüssel u. Antwerpen Christiania Kopenhagen . . . - Stockholm und Gothenburg . „ . » elsingtors. . - « «- 10ER s «o S000 London . «s o New Vorl «4 069% aris . . Schweiz Spanien Lissabon und Oporto Japan Nio de Janeiro . Wien x
e o.
rag R C etne (Agram
und Belgrad)
4 Kr. = 1 Dinar Budapest... Sofia E Konstantinopel .
47519 224,560 32080
47281 223,440 31920
49123 224,560 31078
48877 223,440 30922
Ausländische Bavknoten (in Millionen).
E I R R R —
mean ——
8, Dezember
Geld Brief 4189500 4210500 4189500 4210500
193515 194485
31920 32080 746130 749870 18254250 18345750 18254250 - 18345750 103740 * 104260 219450 220550 1596000 1604000 181545 182455 47381 47619 626430 629570 60,349 60,65L 20199 90301
1101240 1106760 730170 733830 546630 7549370
123690 124310
10. Dezember
Geld Brief 4189500 4210500 4189500 4210500
193515 194485
30923 31077 746130 749.70 182542590 18345750 18254250 18345750 101745 102255 219450 920550
4 1596000 1604000 9 181545 182455 “ 47880 48120 626430 629570 60,349 60,651 90449 20551
1105230 1110770 730170 733830 546630 549370
TIaaoe 1243 10 123690 124310 Staaténot. u. 100 Kr. 123690 4 236 é Ungarische Bankn. . 126,683 127,317 129,675 130,325 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung" 1owie „Banknoten“ vers steht sih für je 1 Gulden, Frank, Krone, Finnländische Vèark, Lire, ejeta, Eécudo, Lei, Leva, Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso, L und Milreis.
Banknoten
Amerik. 1000-5 Doll. ¿_@ u. 1 Doll. Belgisbe . ü Bulgarische ra Dänische . - . Englische große . y 1 £ u. dar. innishe . « ranzösische 4 olländise . « talienishe. . « Sugoilawische . Norwegische . Oesterreichishe .. Numän. 500, 1000 Lei „unter 500 Lei Schwedische Schweizer . Spani\he . - . Tschecho- slow., neue 100 Kr. u. darüber
Der Geschäftsberiht der Waggon- und Maschinenbau Ur C ILIA ate Görliß über das Geschäftsjahr 1922/ 1923 weist einleitend auf die in der außerordentlichen Generalvers fammlung vom 22. März 1923 beichlossene Verschinelzung der Dreédner Maschinenfabrik und Schiffswerft Uebigau Aktiengesell\chaft in Dresden und der Ma!chinenbauanstalt, Cisengießerei und Damvifkesseltabrik
. Paucksh Aktiengesellschaft in Landébe1g a. d. Warthe mit der Besellshaft hin. Zur Durchführung dieter Verschmelzung und Vers stärfung der Betriebsmittel wurden gleichzeitig das Stammfapital von 55 Mill. Mark auf 180 Mill. Mark und das Vorzugsaktienkapital von 6 Millionen Mark auf 20 Millionen Mark erhöht. Das durch die Erhöhung des Aktienkapitals erzielte Autgeld ist nah Abzug der ents standenen Unkosten der geseßlichen Rüdlage zugetührt worden. Im verflossenen Geschäftéjahr konnte der Betrieb in sämtlichen Abteilungen troß der wiederholt aufgetretenen Schwie1igkeiten in der Beschaffung tes Materials in vollem Umtange aufrechterhalten werden. Bei Abo fassung des Berichts wurdè in den meisten Abteilungen der Gesellschaft
flellt werden dürfen als die Beamten des Meichs. Der G übt die Kontrolle der Durchführung des Abbaues in großen Zügen ; i
voll gearbeitet. Die vorliegenden Aufträge gewährleisten anch für die