1901 / 285 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

5; : und

Königlich Preußischer Staats-Anzei e

a : H Oa Iusertionspreis für den Raum eiuer Druczzeile 20 4, Inserate nimmt an: die Königlice Expeditiou des Deutschen Reichs-Anzeigers unnd Königlih Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8F., Wilhelmstraße Nr. 32.

_= lata Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4.4 59 4. Alle Poft-Anstalten nehmen KLestellung an; # für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expedition j 3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

4 Einzelne Aummern kosteu 25 A.

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M 285.

ezember, Abends.

Inhalt des amtlizen Theils: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Ernennungen, Charakterverleihungen 2c.

Verfügung, betreffend die Regelung des gerichtlihen Kosten- |

wesens in den Schußgebieten Afrikas und der Südsee. Verbot der Verbreitung der in Wien „Arbeiter-Zeitung““.

_—

Mittheilung, betreffend Aenderung der Statuten der Gesellschaft | wesens in den Shußgebieten Afrikas und der

Nordwest-Kamerun.

Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des

Fernfpreh- verkehrs.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakierverleihungen, Standeserhöhungen un? sonstige Personalveränderungen. Tagesordnung der nächsten Sißung dcs Landes-Eisenbahnraths.

Seine Majestät der König haben Allergnödigst geruht: dem Telegraphen-Direktor Jaite zu Berlin den Rothe! Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Landes-Baurath Hermann L2immermann zu |

G Tia g L F Münster i. W. den Rothen Adler-Orden vierter Klaße,

dem Wasser-Bauinspektor, Baurath Delion zu Elbing

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klase, dem Regierungs - Baumeister Johannes Beckter zu Elbing, dem Architekten Hermann Bruns zu Münster i. W

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dem Rektor Wilhelm Hof zu Siegen und dem Königlichen | Hofbuchhändler Georg Bath zu Charlottenburg den König-

lichen Kronen-Orden vierter Klaße,

dem emeritierten Lehrer Fohann Shwensby im Landkreise Flensburg den des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem jtädtischen Förster Albrecht Schulß zu Forsthaus Jungfernberg bei Stettin das Kreuz des Allgemeinen Ehren- zeihens, sowie E

_dem Kirchenkassen-Rendanten, Kossathen Karl Just zu Beesen a. E. im Saalkreise, dem Maurerpolier Wilheln Otto zu Münsier i. W., dem Bodenmeister Friedrich Radloff zu Naugard, dem Gefängniß-Hausvater Wilhelm Birkenst ock zu Kleve, dem Strafanstalts-Aufscher Johann S tußgke zu Elberfeld, dem Provinzial-Chaussee-Oberaufscher Karl Kliemann zu Chausfeehaus Eshwalde im Kreise Schroda, dem Gutsverwalter Ferdinand Stenger zu Lasfon im Kreise Obornik, dem Gutsgärtner Kari! Rasch zu Dombrowka im Kreise Posen-West und dem Andreas Lipski zu Mierau im Kreise Berent das Al- gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Friedrichsen zu

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nahbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Königlich niederländischen Orden zu ertheilen, und zwar :

des Großkreuzes des Ordens von Oranien-Nassau: Allerhöchstihrem General - Adjutanten, Generalleutnant von Kessel, Kommandeur der 1. Garde-Infanterie-Division, Allerhöchstihrem General à la suite, Generalmajor von Moltke, Kommandeur der 1. Garde-Jnfanterie-Brigade, und dem Generalmajor von Shwarßkoppen, Kommandeur der 3. Garde-Jnfanterie-Brigade :

des Großoffizierkreuzes desselben Ordens:

Allerhöchstihrem Flügel - Adjutanten, Obersten Freiherrn von Plettenberg, Kommandeur des 1. Garde - Regi- ments z. F Z

. 7. Al erhöchstihrem Flügel - Adjutanten, Obersten Grafen von Hohenau, Kommandeur des Regiments der Gardes du Corps, und

dem Obersten von Schenck, Kommandeur des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1;

des Offizierkreuzes desselben Ordens:

dem Hauptmann von Strang im Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 und

der Gardes du Se Meriserrn von Reibniß im Regimen

des Ritterkreuzes desselben Ordens: __ dem Rittmeister von Quast im Kürassier:Regiment Da (Pommerschen) Nr. 2 und Dem Leutnant von Barton genannt von Stedman im Königin Augusta Garde-Grenadier-NRegiment Nr. 4.

erscheinenèen Zeitschrift | L ; L f ; | betreffend die Regelung des gerichtlichen

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Adler der Jnhaber |

Vorarbeiter |

Deutsches Rei ch.

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Der bisherige Militär-:Jntendantur-Sekretär Lüben von !

Intendantur des Königlich preußishen I1. Armee-Korps | zum Ober-Sekretär beim Reichs-Militärgeriht ernannt |

i Den.

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Vom 28. November 1901.

Auf Grund des & 10 der Kaiserlihen Verordnung, be- treffend die Rechtsverhältnisse in den deutshen Schußgcbicten,

vom 9. November 1900 (Reich3-Gesezbl. S. 1005) und des

I 15

S 3 des Schußgebietogeseßes (Reichs-Geseßbl. 1900 S. 809 in Verbindung mit 8 74 Abj. 2 des Geseßes s gerihtsbarkeit, vom 7. April 1900 (NReichs-Gesetbl. wird für die Schußgebiete Afrikas und der S beitimmt. ,

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ie Gebühren der Gerichte, Zeugen und Sachverständiger im ähe erhoben, die in den im 8 18 eße l be Sowei

1 in Zustellungs- und Zwangs Tz c 1

vollstreungssachen erichte und die von 1hnen beauftragt

der Gerichtsvollzieher treten, wer ach den im Abs. 1 bezeichneter vollziehern zustehen, als Gerichtsge

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n erhoben.

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r mit der Vornahme von Zustellungen und Zwanasvoll-

sireckungen beauftragten Personen werden, |

Beamte der Schußgebiete und Schußtruppenangehöriage handel . c i W D fi ange Oortat Nande T,

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nach Maßgabe der für diese Personen geltenden Vorschriften

erhoben. Für Fälle, in denen mehrere Geschäfte auf derselben |

Reise vorgenommen werden, kann der Gouverneur (Landes- hauptmann) besondere Bestimmungen treffen. Q A

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I, Für die Gebühren der Rechtsanwälte der Gouverneur (Landeshauptmann) an jreiben, als sie in den im S 1 Abs. 1 dieser zeichneten Vorschriften bestimmt sind. S 4. Auf das Zwangsverfahren wegen B kosten finden, soweit sih niht aus den n stimmungen ein anderes ergiebt, die für die gerid vollsireckung in den Schußgebicten Afrikas und geltenden Vorschriften entspreende Anwendung. Jn den Fällen der §S 768, 771 bis 774, 781 bis 784, , 805, 878 Abj. 1 der Zivilprozeßordnung tritt an die ‘lle der Klage die Erinnerung bei dem Richter. er Richter ist berehtigt, vor der Entscheidung über träge, Einwendungen und Erinnerungen Beweis nac Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu erheben.

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Gegen die Entscheidung des Richters findet Beschwerde | l des Abs. 2

im Dienstaufsichtêwege, und zwar in den Fällen bis zum Reichskanzler, im übrigen bis zum G (Landeshauptmann) statt. Gegen die Entscheidun fanzlers ist innerhalb einer Ausschlußfrist von ses naten nah der Zustellung die gegen den Reichskanzler in seinem Amisfize zu richtende gerihiliche Klage zulässig. S 5.

Jm Schußzgebiet Deutsh-Ostafrika werden die Kosten nah dem Saße von 1 Rupie = 1 M 40 in die Landeswährung umgerechnet.

UVerneur

‘T. 1g Des e1c)S- 5 c

S Diese Verfügung tritt am Gleichzeitig tritt die Vorschrift des S 7 der Verfügung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den Schuß- gebieten Afrikas und der Südsee, vom 25. Dezember 1900, außer Kraft. Berlin, den 28. November 1901. Der Reichskanzler. Graf von Bülow.

. April 1902 in Kraft.

Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts T Berlin vom 14. Februar und vom 12. Oktober 1901 gegen die in Wien erscheinende Zeitschrift „Arbeiter- PereRg binnen Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf

rund der S8 41 und 42 des Strafgeseßbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des 8 14 des Geseßes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Geseßbl. S. 65) die fernere Ver- breitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren iorhiins verboten. '

Berlin, den 29. November 1901.

Der Reichskanzler. Jr Vertretung: Graf von Posadowsky.

uber die Konsular- |

e ie Konsulargerichtsbarkeit bezeichneten Vor- |

en Personen an die n die Gebühren, | torschriften den ‘e

ie Tagegelder und Reisekosten der Gerihtsbeamten und | D V

soweit es 1ch um |

ellshaft Nordwest-Kamerun hat in

t Generalversammlung vom 30. Oftober olgende Statutenänderung beschloffen: m Art. 18 des Statuts wird rachfolgender Zusaß

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a)

„Der Verwaltungsrath ist refugt, aus seiner Mitte einen zeitweiligen oder ständigen Arbeitsausschuß von mindestens 3 Mitgliedern zu ernennen.“

2) Dem Art. 22 des Statuts wird folgend gegeben :

„Das Direktorium besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, welhe vom Verwaltungsrath gewä werden, demselben aber nicht angehören dürfe Mitglieder müssen Reichsangehörige sein.“

Statutenänderung if von der A nehmigt worden.

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Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Fernsprechverkehr zwishen Berlin un utsch-Eylau, Nibe, NRiesenb und Rosenberg i ir ein gewöhn-

1) im Verkehr mit Nibe 2 # ! 2) im Verkehr mit den übrigen O1 Berlin, den 30. November 19 Kaiserlihe Ober-Postdirektion.

Griesbadch.

Königreich Preußen.

SeineMajestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober-Regierungsrath t in heimen Finanzrath und Provinzial-Steuer-Direftor und den Regierungsrath von Brandis in Berlin zum Ober- Regierungsrath zu ernennen.

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zum GBe-

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht: die bei der Staatseisenbahnv+erwaltung als Mitglieder von Eisenbahn - Direktionen angestellten Regierungs-Affcssoren Dr. jur. Shmiß in Cöln, Dr. jur. Degen in St. Johann- Saarbrüdcken, Fipper in Kattowiß, Friese in Essen a. Ruhr, Kasack in Halle a. S., Vieregge in Berlin,

C Melchers in Erfurt und Jahn in Münster i. W. zu Regierungsräthen zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigit geruht : den Garnison-BVauinspektor, Baurath Wutsdorff von der Intendantur des XV. Armee-Korps zum Jntendantur- und Baurath zu ernennen, sowie dem Administrator des Remonie-Depots Sperling,

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Y/VCT-

| amtmann Hellenstein den Charakter als Amtsrath zu ver-

leihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Hütten-Direktor Struß zu Herzog Juliushütte bei Goslar den Charaftier als Bergrath mit dem persönlichen Nange der Räthe vierter Klasse, sowie

dem bei dem Statistishen Bureau angestellten erpedierenden Sekretär und Kalkulator Deutshmann und dem Re- gierungs-Sekretär Besser zu Berlin, legterem aus Anlaß jeines Ausscheidens aus dem Staatsdienste, den Charakter als

Rechnungsrath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philofophishen Fakultät der Friedrih-Wilhelms-Universität zu Berlin, Geheimen Regie- rungsrath Dr. Ferdinand Freiherrn von Richthofen, Mitalied der Akademie der Wissenschaften, dic Große Goldene Medaille für Wissenschaft zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Kreis-Wundarzt z. D. Dr. Brinn in Szittkehmen ist zum Kreisarzt für den Kreis Pußig bestelli worden. Der Arzt Dr. Neumann in Leobschüg if zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltana-des Kreisarztbezirks Leobschüß beauftragt worden.