1901 / 285 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen

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auf volle Doppelzentner und der Verkauféwertb auf velle Mark abgerundet mitgetheilt. Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ift, cin Punkt (

Der Durschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ) in den letten ses Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. * 101. Sißung vom 30. November 1901. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Jnnern,

Staais-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner. _Die zweite Lesung des Entwurfs einer Seemanns- ordnung wird fortgeseßt.

Der S 41, der mangels anderer Vereinbarung die Post- numerando-Zahlung der Heuer vorschreibt, wird ohne Debatte angenommen.

Nach § 42 (Auszahlung der Heuer) ist das Seemannsamt verpflichtet, bei der Abmusterung die dem Schiffsmann aus- zuzahlende Heuer auf dessen Antrag ganz oder theilweise in Empfang zu nehmen und nah Angabe des Schiffsmanns an auswärts wohnende Angehörige deéselben oder an Sparkassen oder sonstige Verwahrungsstellen zu übermitteln. Die Kosten der Uebermit'elung trägt der Rheder. ;

Abg. Dr. Stockmann (Rp.) beantragt als Aft der sozial- politishen Fürforge für die Seeleute cine Aenderung der Vorschrift dabin, daß die Uebermittelung „gebührenfrei* zu erfolgen habe. Ferner soll Ea so gefaßt werden: „Die durch die Uebermittelung entstandenen baaren Auslagen werden, sofern ter Schiffsmann ein Deutfcher ist, von dem Rheder getragen."

Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe: Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Stockmann beabsichtigt zunächst, geseßlich een, daß die Uebermittelung von verdientem Heuerlohn an

ngebhörige durch die Seemannéämter gebührenfrei erfolgt. Bisher waren die Seemannsämter geseßlich noch nicht vervflitet, solche Uebermittelungen vorzunehmen; sie haben es aber vielfa schon gethan und niemals Gebühren dafür liguidiert. Wenn dieser thatsähliche Zustand nun auch einen geseßlichen Ausdruck findet, so glaube ih nit, daß dagegen etwas zu erinnern sein würde. Der zweite Antrag spricht meines Erachtens für \sich selbs. Nah der Kommissionsfassung soll dem Rheder eine Last auferlegt werden, zu welcher er durch das Natur- recht nicht verpflichtet ist, bisher auch nit durch das vositive Recht : er soll niht bloß für die Uebermittelung des Lohnes an die Angehörigen forgen, sondern auch die Kosten dafür tragen, wozu der Heuervertrag an si. ihn nicht verpflihtet. Jch glaube nicht, daß die Rheder gegen diese kleine Mehrbelastung Einwendungen erheben werden, soweit sie Landsleuten zu gute kommt, aber wenn diese Vergünstigung der Schifféleute den Nhedern auch zu Gunsten von Fremden, von Chinesen, Malayen u. \. w. auferlegt werden soll, in Fällen, wo die Portokosten nah dem äußersten Asien und Australien recht bedeutend sein können, fo sbeint mir das über den Nahmen der Billigkeit hinauszugehen. Ich kann daber nur anheimstellen, beide Anträge gütigst annehmen zu wollen.

Abg. Metzger (Soz.): Wir haben es hier wieder mit einem Regierungsantrag zu thun . .. (Präsident Graf von Ballestrem: Es ift unzulässig, den Antrag eines Abgeordneten als Negierungs- antrag zu bezeihnen. Es ift ja das in diesem Fall barmlos, aber es könnte cinmal weniger barmlos sein.) Gegen die erste Aenderung haben wir nichts einzuwenden, wir fönnen aber nit einseben, warum die Gebührenfreibeit nur dem deutshen Schiffsmann zu gute fommen foll. Wir bitten daher, den zweiten Antrag abzulebnen.

Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe: wohl die Sache nur von wenig Bedeutung ist, so glaube ih doch, einen thatfächlihen Irrthum berichtigen zu müssen. Die Gebühren- freiheit für Uebermittelung der Löhne durch die Seemannsämter soll sih auf JIn- und Ausländer beziehen. Die Seemannsämter baben für diese Leistung überbaupt keine Gebühren zu fordern, dagegen follen den Rhedern die Portokosten niht auferlegt werden zu Gunsten fremder Seeleute, für die die deute Seemannêéordnung zu \ keine Verpflichtung hat.

Der erst? Antrag Stockmann wird angenommen, der zweite abgelehnt und § 42 so verändert genehmigt.

Nach § 44 müssen ‘alle Zahlungen an Schiffsleute nah Wahl derselben, Vorschußzahlungen jedoch nach Wahl des

Wie-

orgen,

Kapitäns, entweder in Baar oder mittels einer auf den Nbeder Die Zahlbarkeit der

ausgestellten Anweisung geleistet werden. Anweisung darf bei Vorshußzahlungen an die Bedingung geknüpft werden, daß der Schiffsmann sih bei der Abfahrt des Schiffs an Bord befindet. Jm übrigen muß die An- weisung unbedingt und auf Sicht gestellt sein.

Die Abag. Albreht und Genosséën folaende Fassung:

„Alle Zablungen an Schiffsleute müssen

beantragen

Ra orto kon Ui VCTieiden

nah

entweder in Baar oder mittels einer auf den Rheder ausgestellten unbedingten, auf Sicht zablbaren Anweisung geleistet werden.“

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.) befürwortet diesen Antrag, indem er

nch eingehend über das Unwesen der Vorschußnoten durch die Heuer

baase ausläßt, durch welche die Seeleute in absolute Abhängigkeit von

denselben geriethen und aufs {mäblichste ausgebeutet würden. D

Rhbedereien, auch der Llobt, fjeien an d

traurigen Verbältnisse niht ohne Schuld

Abg. Kirsch (Zentr.) bittet, es beim Kommissionsbeschlusse zu be- 4

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lassen. Der bisherige Rechtézustand werde dadurch erbeblih gebessert. Mit ‘der Baarzablung allein fei nicht durWzukommen. Der mit den Anweisungen bisher durch die Heuerbaase geübte Mißbrauh werde boffentlich durch das neue Gese über die Stellenvermittelung der

Secleute unmöglih gemacht werden

Abg. Frese (fr. Vgg): Herr Herzfeld hat auf die 84 9% Dividende des Norddeutschen Lloyd bingewiesen. Diese Gesellschaft batte mebrere Jahre bindurch keine Dividende gegeben. Es handel sich aber bier garniht um die große Aktiengesellschaft, sondern um die Einzelrbeder. Da kommen solche Fälle zu Tage, wie sie bier ge tadelt worden find. Nach dem Antrage Albrecht würde auf das Ent- weichen eine Prämie gefeßt sein.

Aba. Dr. Herzfeld: Mit tem Kommissionsbes{bluß wird an den bestebenden Mißständen nichts gebessert. Ob Sie den Stellen vermittler weglafsen oder nicht, der arme Prolctarier, der mit dieser Anweisung abgefunden wird, geräth dann in die Hände des Scblaf- baasenu oder des Pfantleibers. Der Llovd bat nach seinem „cigenen Bericht im leßten Jahre 27 Millionen Uebershuß gehabt. Die fast

14 Millionen Abschreibungen find doch nicht aus dem Nettogewinn, sondern aus dem Bruttogewinn gemacht. Da ift es doch merkwürdig daß gerade der Abg. Frefe für seine Gesellschaft eine solche | befürwortet.

Aba. Frese: Die ungeheuer des Vorredners über faufmännishen Beric rihtigen. Der Subventionsvertrag mit bestimmte Abschreibungen auf die Schiffe und ien bc s beachtet Herr Herzfeld garr.icht, wie ih mich auch sehr wundern muß über die Auffassung, die ein der Jurisprudenz angehöriger Mann von dem Begriff Nettogewinn hat. Was den Versicherungsfonds an belangt, so beziffert \ch der Schifföpark auf 150 Millionen Mark und erfordert eine Prämie von mindestens 49©/9, also 6 Millionen Nark. Daran hat Herr Dr. Herzfeld ebenfalls nicht gedacht

Abg. Shwary-Lübeck (Soz.) tritt ebenfalls für den Antrag Aibrecbt ein. : Abg. Der. Herzfeld kommt auf die Ausfübrungen des Abg. Frese zurückd. Das Haus solle sih dur tefsen Darlegungen nicht von der Hauptsache ablenken lassen. Selbst wenn alles richtig wäre, was Herr Frese vorgetragen, so scien das doch nur Kleinigkeiten gegen- über den folofsalen Gewinnen, welche dieselbe Gesellschaft gemacht babe, die jeyt Bedingungea an die Vorschußzablung knüpfe, welche die Seeleute, dicse Aermsten dec Proletarier, weiterer Ausbeutung audsliefere.

Der §44 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung unveränder: angenommen. z Nach § 45 Absay 1 ist vor Antritt der Neise ein Ab-

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rechnungsbuch anzulegen, in welchem die verdiente Heuer und |

der verdiente Ueberftundenlohn zu berechnen- und alle Vor- {huß- und Abschlagszahlungen, auch Handgelder, einzutragen sind. Die Zahl der geleisteten Ueberstunden ist spätestens bis zum jedesmaligen Verlassen eines Hafens zu vermerken.

Ein Antrag des Abg. Dr. Stockmann will den leßteren Vermerk spätestens am Tage nah dem Verlassen des Hafens bewirkt wissen. Die Abgg. Dr. Herzfeld und Genofsen wollen die Eintragung „wöchentlich und spätestens am Tage nach dem jedesmaligen Verlassen eines Hafens“ erfolgen lassen.

Nach Absaz 2 ist ferner jedem Schiffsmann, der es ver- langt, noch ein besonderes Heuerbuch zu übergeben mit den- selben Eintragungen. |

Die Abag. Albrehcht und Genossen beantragen noch, die Worte „der es verlangt“ zu streichen. i

Abg. Dr. Herzfeld begründet den ersten Antrag seiner Partei damit, daß in den Fällen, wo ein Schiff längere Zeit in einem Hafen liege, die Abrechnung leiht zu sehr in die Länge gezogen werden könnte, fodaß eine wöcentlihe Abrehnung vorgeschrieben werden

müsse. Kapitäne hätten selbst in eiger Petition ausgeführt, daß bei längerem Aufshub wegen der Berechnung der Ueberstunden

Differenzen entstehen könnten. Für den zweiten Antrag macht er geltend, daß die Schiffsleute die Bestimmung nicht kennen würden, daß sie ein Heuerbuch verlangen könnten. Sie bätten aber ein dringendes Interesse daran, ein Heuerbuh zu haben, wie es auch in anderen Marinen der Fall fei. :

Abg. Dre. Stockmann bemerkt, daß er seinen Antrag gestellt habe, weil, wenn die Ueberstundenarbeit bis zum leßten Augenbli vor dem Verlassen dès Hafens dauere, es garniht möglich fei, die Abrechnung bis zu diesem Augenblick einzutragen. Er fei aber auch mit dem Antrag Herzfeld wegen der wöchentlihen Abrechnung ein- verstanden und ziehe zu Gunsten dieses Antrags den seinigen zurü.

Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Nothe: Na der eben gehörten Erklärung des Herrit Abg. Dr. Stockmann stehe ih nit an zu erflären, daß dieser Antrag für eine Verbesserung zu erahten ist, soweit er sh auf den Absatz 1 des Say 3 bezieht. Was aber den Antrag zu dem letzten Abfaß betrifft, so scheint mir dazu kein ausreihender Grund vorzuliegen. Jeder Schiffsmann, der: ein Interesse an dem besonderen Heuerbuch neben dem allgemeinen Ab- rechnung8buch hat, wird es eben verlangen. Wenn er es nicht ver- langt, wird er\fein Interesse daran haben, und wenn es ihm zwangs- weise do ausgeliefert werden muß, wird er wahrscheinli nicht sorg- fältig damit umgehen, wie das Schiffsleute mit Druck- und Schrift- sachen sehr häufig machen. Dann ift es nur eine weitere, aber über- flüssige Vermehrung der dem Schiffer aufgebürdeten schriftlichen Arbeiten.

Der § 45 mird unter Ablehnung des zweiten Antrags der Sozialdemokraten mit der Aenderung bezüglich der Abrehnung nach dem ersten Antrag angenommen.

Der S 46 lautet :

„Wenn die Zahl der Mannschaft des Decks- oder Maschinen-

ienstes sih während der Reise vermindert und der weitere Verlauf der Reise eine Verminderung der Arbeitsanforderungen nicht in Ausficht stellt, so muß der Kapitän die Mannschaft ergänzen, soweit die Umstände es gestatten. So lange eine Ergänzung nicht erfolgt, find die während der Fahrt ersparten Heuergelder unter diejenigen Schiffsleute desselben Dienstzweiges, welhen dadurch eine Mehr- arbeit erwasen ist, nach Verbältniß dieser und der Heuer zu ver- theilen.

Ein Anspruch auf die Vertheilung findet jedo nit statt, wenn die Verminderung der Mannschaft durch Entweichung herbeigeführt ist, und die Sachen des entwichenen Schiffsmanns niht an Bord zurückgeblieben sind.

Diesen leßten Absaß beantragen die Abgg. Albrecht und Genossen zu streihen;, die Abág. Dr. Herzfeld und Genossen wollen auch die Worte „während der Fahrt“ im ersten Absatz gestrihen wissen.

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Worte „während der Fahrt“ und auf Streichur g des zweiten Absate

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Es ci doch gleihgültia, ob während der Fahrt oder am Lande ei

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Verminderung der Mannschaft stattfinde. te Abfay solle die C 1

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zur Desertion verbolfen. cibende aber nicht für das Entn

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und et Dec von diesem Schiff Seel r „Menschen- s{inder* genannt. Nachdem inen Denkzettel er- balten babe für die Zei der Rbederei von Bord genommen und vielleicht ne Verdienste zum Inspektor ernannt worden. m der „Jtzeho(

babe aus demselben Grund cine ganze Anzabl von Desertionen gehabt und kônne sich in den australischen Häf mebr öffentlich zeigen.

Selbstmord

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Er, sowie noch ein Kapitän derselben Gesellschaft bätten J

A 1 auf dem Gewissen. Die bloñ von Schifféleuten auf dem Gewissen. Die bloßen 4 i D d

: i dieser Gesellschaft verursahten den Seeleuten sofort eine Gänsehaut Deshalb müsse man eigentlih annebmen, daß d Sc{uld nit bei den cinzelnen Kapi n und Offizieren, fondern lk der Gesellschaft selber liege. Nicht nur auf Dampfern, sondern auch auf Segel schiffen komme es vor, daß Matrosen desertierten; namentli auf de Schiffen der Nhbederet Laeciäz kämen infolge außerordentlich s{lechckchter p 0A n L oen

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die Desertion auf deutschen fe aering sei, daß desbalb irgend welche Bestimmung über den pekuniären Schutz der Rhedereien gar nit in Betradt zu ziehen sei! Wenn die beiden Herren unterein-

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ander fo uneinig alaube ic, kann cs kaum irgend einen Ein- druck macben, wean Beichimpfungen bochacchtungswerther Rheder Hamburgs und anderer deutscher Staaten hier ven ihm vorgebracht

werten i S Abg. Dr. Semler (nl Herr Metzger bezeichnet hier deutsche Scbiffe cinfah als „Marterkaften“. In der Kommission wurde auch eine Bremer Kompagnie als „Hungerkompagnie" bezeichnet. Dagege: Frei d als diese B 1 halten

sland Herr Frese auf, und Bebauptuna nicht mebr u war, follte es Hamburger Kompagnie sein, und dagegen id mich sofort auflebnen. In der Kommission geht das eben nicht,

wohl aber kann man hier so etwas sagen, ohne taß Einem fofort cine

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Widerlegung zu theil wird. Jch muß mich nun bier. mit einem allgemeinen Protesi begnügen. Es ift unerbört, den Kapitän Petersen als „Massenmérder“ hinzustellen und von dem Kapitän Hahn und noch einem anderen zu behaupten, sie bâtten Selbstmorde auf dem Gewissen. Auf Namen und Personen bin ih jeßt nicht vorbereitet: aber die Be- {werde über die „Itzehoe“, Kapitän Hahn, is mir bekannt. Im

„Seemann“ heißt es, daß cine Fahrt auf der „Igzehoe“ eine reine Höllenfahrt gewesen sei, ein Assistent sei so lange gequält worden, bis er starb, selbst die Kranken seien ges{chlagen worden, die Leute müßten Ueberarbeit machen und bekämen feinen Pfennig dafür; als die Leute sich beshwerten, sei ihnen mit Verhaftung gedroht worden; die „IBehoe“ sei als Marterkasten bekannt. Die Gesellschaft hat darauf berihtet, daß dièse Schilderung wahrscheinlich von Heizern berrühbre, die Ueberstundengeld gefordert hätten: sie babe die Leute an den Kapitän gewiesen. Als die Leute aber fehr laut wurden, bätte sich der Direktor selb erkundigt. Ueber den Kapitän seien unpassende, beleidigende Aeußerungen gefallen. (Nach links, da lebhafte Unrube und Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten.) Ich habe mit Selbst-

überwindung gehört, was der Herr Abgeordnete für Hamburg über dessen MNhederei sagte. Sie werden nun gestatten, daß

ih, wenn auch niht als Abgeordneter für Hamburg, nicht mein eigenes Nest beschmugen lasse! Das Urtheil über die Nhederei von F. Laeisz ist durchaus einseitig. Dieser Mann hat hervorragende Verdienste um ganz Deutschland mit seiner Rhederei, und er hat mir perfönlih nachgewiesen, daß er dieselbe Mannschaft, die wer weiß wie \chlecht behandelt sein wollte, für sein nächstes Segelschiff wieder an- gemustert habe. Glauben Sie wirklih, daß die deutihe Rhederei, besonders die Hamburger und Bremer, nichts weiter thue als ibre Leute zu mißhandeln? Dadurch würde sie selbst ihre eigene Existenz untergraben. Es können einzelne Feblgriffe wie überall vorkommen, aber daraus darf man nit generalisieren, wie es ter Abgeordnete für Hamburg gethan bat. Es ist nicht richtig, daß die deutsche Rhederei darauf auëgebt, fich auf Kosten der Seeleute zu bereihern. Natürlih will sie aus ibren Unternehmungen Gewinn ziehen, das liegt auch im nationalen Interesse; aber in der Weise darf man uns nit ver- dâchtigen.

Vize-Präsident Büsing: Sie d nicht sagen, daß er verdähhtigt habe

Abg. Metzger: Jch habe {on vorbin gesagt, daß ih berichtete nah einer Verhandlung des Seeamts, und da wird es doch wobl gestattet sein, den Namen des Kapitäns zu nennen: der Herr hat \sich schon wiederholt verantworten müssen wegen der Vorkommnisse an Bord feines Schiffes und hat eine Rüge erbalten: Es ist thatsächlich in den Kreisen der Seeleute gang und gäbe, ihn „Massenmörder* zu nennen; die Konstatierungen wegen Mißhandlung, wegen s{lechten Essens u. \. w. sind alle seitens des Seeamts erfolgt. Infolge dieser thatsächlihen Verhältnisse sind die Desertionen vorgekommen. Ich habe an den Einspruch des Herrn Dr. Semler nicht geglaubt, fonst hâtte ih weit mehr Material mitgebracht. Einen Vorwurf daraus, daß ich als Hamburger Abgeordneter folche Mißstände hier öffentlich annagele, kann mir niemand machen: ih bin fein Vertreter und fein

irfen von einem Abgeordneten

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Anwalt der Hamburger Rheder, jondern der so \{chwer miß- handelten seemännishen Bevölkerung: auch beschmuße ih damit nicht mein eigenes Nest. Wenn Herr Semler nicht kontrolieren kann,

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was ih von dem Dampfer „Itzehoe“ berichtet habe, so verlangt er, ih joll ibm unbesehen glauben, daß Herr Laeisz die betreffenden See- leute für seine nächsten Segler wieder angemustert hat. Nein, Herr Dr. Semler, das glaube ich Ibnen auch dann noch nicht, wenn Sie einen Reinigungseid darauf leisten! Sie sind ja bekannt für solche Sachen! Genügt Ihnen Das noch nit, so will ic Ihnen aus den Akten des Seeamtes noch recht viel weitere Fälle vortragen. Solche Falle bier ôöffentlih zu brandmarken, davon werden wir uns weder durch den Bundesrathsvertreter für Hamburg, noch Bremen und Lübeck, noch durch Herrn Semler abhalten lassen.

Abg. Dr. Semler: Ih muß mich dagegen verwahren, daß ih bier als Vertreter und Anwalt der Nhbederinteressen bingestellt werde: h nah meiner besten Ueberzeugung als

Was ih bier sage, spreche ich Abgeordneter. Ich lese den „Seemann“ deshalb nicht, weil er fo absolut

unzuverlässig ist; er wird mir aber zugeshickt. Auf solche unverant wortlichen Uebertreibungen kann man si eben nicht einlassen. Meine Pflicht als Berichterstatter habe ih nach bestem Wissen objektiv ge

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than. Das bat felbst der „Seemann“ anerkannt. Abg. Raab (Neformp.): Die Wahrheit wird, das {eint mir aus den erregten Aeußerungen der beiden Borredner bervorzugeben,

wie so bâufig in der Mitte liegen. Von der Entweichung eines Deserteurs brauchen doch die Kameraden nit nothwendig etwas im voraus zu wissen; deshalb scheint es unbillig, sie ohne weiteres für ein folhes Vorkommniß unter allen Umständen mitverantwortlich zu machen. Ich werde deshalb auch für die Streichung stimmen.

Die Anträge Albrecht werden abgelehnt.

Der 8 46 wird unverändert angenommen.

Jn einem neu eingefügten § 46a hat die Kommission bestimmt:

Died pie THITD Cin hat der Kapitän

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s Schiffes vermißt, so xetreffenden Hafens bebufs das Seefabrtbuch des Ver-

dem Seemannsa eige zu

Scbiffêmann bei Abfa mt Y

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mißten zu übergeben. S 46a wird mit einem Amendement Kirsch ohne Debatte angenommen.

Nach F 49 gebührt dem Schiffsmann Beköstigung für Nechnung des Schiffs von dem Zeitpunkt des Dienstantritts an. Er darf die verabreihten Speisen und Getränke nur zu seinem eigenen Bedarf verwenden und nihts davon ver äußern, vergeuden oder sonst bei Seite bringen. Anstatt der Beköstigung kann auf Grund besonderer Abrede cine ent sprechende Geldentschädigung gewährt wecden

4 Aba. Schwartz-Lübeck verlangt, daß die Beköstigungspflicht des RNheders fo lange dauern solle, bis die Abmusterung eingetreten sei; die Seeleute seien fonst bei der Ankunft im Hafen oft auf die Schlaf- baase angewiese d es sei der Rhede würdig, sich dieser Be- föiti zépfliht zu entiitel Seine Freunde beantragten daber, dem ersten Satte hinzuzufügen id bis zur Abmuîterung, jedoch wenn diese

Cy) B a % D L. A TTP R Î NA 24 V 94 S S ohne Verzogerung der Keile unausführbar iît, dis zur Beendigung des

wird f 49 angenommen die Schiffsmannjchatt an Bord des Schiffes

L Anspruch avf einen, ihrer Zahl und der Größe des Schiffes

/ entsprehend.n, nur für fih und ihre Sachen bestimmten, wohl verwahrten und genügend zu lüftenden Logierraum. Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) schlagen folgende Fassung vor:

Die Scbiffämannichaft

Í A tbun kt dos (O (4 teilte «wi A eInann vom Zepunii des 2 tennaniriiis

und bis zur Abmuîterung, jedo wenn diese ohne Verzögerung der Ne unautführbar ift, bis zur Beendigung des 2 ienstverbäâltnifjes Anspruch auf einen, ibrer Zabl und der Größe des Schiffes ent-

sprechendea, nur für fic und ibre Sachen bestimmten, woblverwahrten

. 0nd It s n T 24 n Und gcnugenè zu iuslenden Logterraum an

0 ug i 1UTLCNTen Ca Bord des Schiffes.“

Aba. Wurm (Soz.): In der „Medizinishen Wochenschrift® ist in Vortrag des Profeffors Curschmann abgedruckt, in w ‘lhem nah- gewiesen wird, daß die Tuberkulose unter den Seeleuten auffallender Weise verbältnikiimäßtig fitärker verbreitet ift als unter den Land- atbeiteri D ift darauf zurückwuführen, daf für die Seeleute absolut ungenügende Sc{blafräume vorbanden sind. Es kommen auf den ein- ¿elnen Mann nur i Kubikmeter Zuftraum. Die Scblafkabinen find nicht ventiliert, und infolge dessen müssen die Leute au dic üblen Dünste cinathmen. Es wäre die Pflicht des Bundesraths, darauf binunvirken, daf diesem Uebelstande ein Ende acmaht wird. Die Tuberkulose ist Berufskranfkheit und cine Folge der nihtswürdigen

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a der Arbeiter i

Jnzwischen ist ein handschriftliher Antrag des Abg: Kirsch eingegangen, der dem sozialdemokratishen Antrag eine etwas andere Formulierung geben will. Der Abg. Dr. Herz

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