1901 / 285 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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s den unabgerundeten Zablen berechnet. ) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. * 101. Sißung vom 30. November 1901. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Jnnern, Staais-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner.

Die zweite Lesung des Entwurfs einer Seemanns- ordnung wird fortgeseßt.

Der S 41, der mangels anderer Vereinbarung die Post-

numerando- :Zahlung der Heucr vorschreibt, wird ohne Debatte angenommen.

Nach § 42 (Auszahlung der Heuer) ist das Seemannsamit verpflichtet, bei der Abmusterung die dem Schiffsmann aus- zuzahlende Heuer auf dessen Antrag ganz oder theilweise in Empfang zu nehmen und nah Angabe des Schiffsmanns an auswärts wohnende Angehörige deëfelben oder an Sparkassen oder sonstige Verwahrungsstellen zu übermitteln. Die Kosten der Uebermit'elung trägt der Rheder.

Abg. Dr. Stockmann ( (Rp.) beantragt als Akt der sozial- politishen Fürsorge für die Seeleute eine Aenderung der Vorschrift dahin, daß die Uebermittelung „gebührenfrei* zu erfolgen habe. Ferner soll der Schlu ußsaß so gefaßt werden: „Die dur die Uebermittelung entstandenen baaren Auslagen werden, sofern der Schiffsmann ein Deutscher ist, von dem Rheder getragen.“

Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe: Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Stockmann beabsichtigt zunächst, gesetzlich festzustellen, daß die Uebermittelung von verdientem Heuerlohn an

ngebörige durch die Seemannéämter gebührenfrei erfolgt. Bisher waren die Seemannsämter geseßltch noch nit vervflitet, solche Uebermittelungen vorzunehmen ; sie haben cs aber vielfa schon gethan und niemals Gebühren dafür liguidiert. Wenn dieser thatsä ¿liche Zustand nun auch einen geseßlichen Ausdru findet, so glaube ich nicht, daß dagegen etwas zu erinnern sein würde. Der zweite Antrag spricht meines Erachtens für ih felbst. Nach der Kommissionsfassung soll dem Rheder eine Last auferlegt werden, zu welcher er dur das Natur- ret nicht verpflichtet ist, bisher auch nit durch das positive Recht : er soll nicht bloß für die Uebermittelung des Lohnes an die Angehörigen sorgen, sondern auch die Kosten dafür tragen, wozu der Heuervertrag an si. ihn nicht verpflichtet. Jch glaube nicht, daß die Nheder gegen diese Tleine Mehrbelastung Eimvendungen erheben werden, soweit sie Landsleuten zu gute kommt, aber wenn diese Vergünstigung der Schifféleute qn Rhedern aud zu Gunsten von Fremden, von Chinesen, Malayen u. f. w. auferlegt werden soll, in Fällen, wo die Portokosten nah dem äußersten Asien und Australien recht bedeutend sein können, so {eint mir das über den Nahmen der Billigkeit hinauszugehen. Ich kann daber nur anheimstellen, beide Anträge gütigst annehmen zu wollen.

Abg. Metzger (Soz.): Wir haben es hier wieder mit einem Regierungéant trag zu thun . (Präsident Graf von Ballestrem: Es ift unzulässig, den Antrag eines Abg eordneten als Negierungs- antrag ¿u bezeihnen. Es ist ja das in diesem Fall harmlos, aber es fönnte einmal weniger harmlos sein.) Gegen die erste Aenderung haben wir nichts einzuwenden, wir fönnen aber nit ein seben, warum die Gebührenfreiheit nur dem deutsche n Schiffsmann zu gute kommen soll. Wir bitten daher, den zweiten Antrag abzulebnen.

Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Ro the: Wie- wohl die Sache nur von wenig Bedeutung ist, so glaube ih doch, einen thatsächlihen Irrthum berihtigen zu müssen. Die Gebühren- freibeit für Uebermittelung der Sue dur die Seemannsämter soll

sich auf In- und Ausländer beziehe Die Seemannsämter haben für diese Leistung überhaupt keine Ge bi ühren zu fordern, dagegen sollen den Rhedern die Portokosten niht auferlegt werden zu Gunsten fremder Seeleute, für die die deutshe Seemannsordnung zu Fforgen, feine Verpflichtung hat. j

Der erste Antrag Stockmann wird angenommen, der zweite abgelehnt und S 42 so verändert genehmigt.

Nach 8 44 müssen alle B3ahlungen an Schiffsleute nach

Wahl derselben, Vorschußzzahlungen jedoch nah Wahl des

Kapitäns, entweder in Baar oder mittels einer auf den Rheder

ausgestellten Anweisung geleistet werden. Die Zahlbarkeit der Anweisung darf bei Vorschußzahlungen an die Bedingung geknüpft werden, daß der Sch iftsmann sich bei der Abfahrt des Schiffs an Bord befindet. Jm übrigen muß die An- weisung unbedingt und auf Sicht gestellt sein.

Die Abgg. Albreht und Genossen beantragen folgende Fassung:

„Alle Zablungen an Schiffsleute müssen nah Wabl derselben entweder in Baar oder mittels einer auf den Nbeder ausgestellter unbedingten, auf Sicht zablbaren Anwe isun, g geleistet werden.“

Abg. Dr. Herzfeld (Soz) befürwortet diesen Antrag, i nch eingehend über das Unwesen der Vorschußnoten durch baase ausläßt, durch welche die Seeleute in absolute Abbäân denselben geriethen und aufs shmäblic ste ausgebeutet würde NRbedereien, auh der LWobd, feien an der Aufrechterhaltung traurigen Verhältnisse nicht Le Schuld Abg. Kirsch (Zentr.) bittet, es beim D Bon E lassen. Der bisherige Rechtszustand werde dadi anl bebli Mit der Baarzablung allein sei nicht di rzu! T Anweisungen bisher durch die Heuerbaase boffentlich durch das neue Gese über die Secleute unmöglih gemacht werden Abg Pree (fr. Vgg ividende des * j batte mehrere sich aber bier gc die Ginzelrbe der tadelt worden sind. weichen eine Puâmie 9 gese ebt sein Abg. Dr. Herzfeld: bestehenden Mißstände rmittler weglafsen Anroeisung abgefunden baasen oder des Pfandleib : Llovr Bericht im letzten Jahre 9 “Mi illionen l 14 Millionen Abschreibungen sind do sondern aus dem Bruttogewinn gemacht. daß gerade der Abg. Frefe für seine befürwortet. Abga x ree des Vorredners über n rihtigen. Der Subve mi bestimmte Abschre Ibuingen E die Schiffe it beachtet Herr Herzfeld garnicht, wie ih m über die Auffafsu ng, die ein der Iurispruden dem Begriff Nettogewinn hat. Wat belangt, fo beziffert \\ch der Schifföpar und erfordert eine Prämie von mindestens 0, Mark. Daran hat Herr Dr Herzfe eld ebenfalls n ¡ht get dacht Abg. Schwarßt- Lübeck (S tritt ebenfalls für den

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(bret ein Abg. Dr Herzfeld kommt auf die Ausführungen des Abg

l id 2/48 Haus solle sih durch dessen Darlegungen nicht von de

ce Frese t ablenfen lassen Selbst wenn alles richtig wäre, was

ree vorgetragen, so seien das doch nur Kleinigkeiten gege:

ct n Gewinnen, welche dieselbe Gesellschaft gema

Bala jungen an die Vorshußzablung knüpfe

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Der & 44 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung unveränder angenommen.

Nach §8 45 Absay 1 ist vor Antritt der Reise ein Ab- rehnungsbuch anzulegen, in welchem die verdiente Heuer und

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der verdiente Uebkrstundenlohn zu berechnen- und alle Vor- {huß- und Abschlagszahlungen, auch Handgelder, einzutragen sind. Die Zahl der geleisteten Ueberstunden ist spätestens bis zum jedesmaligen Verlassen eines Hafens zu vermerken.

Ein Antrag des Avg. Dr. Stockmann will den leßteren Vermerk spätestens am Tage nah dem Verlassen des Hafens bewirkt wissen. Die Abgg. Dr. Herzfeld und Genossen wollen die Eintragung „wöchentlih und spätestens am Tage nah dem jedesmaligen Verlassen eines Hafens“ erfolgen lassen.

Nach Absatz 2 ift ferner jedem Schiffsmann, der es ver- langt, noch ein besonderes Heuerbuh zu übergeben mit den- selben Eintragungen.

Die Abag. Albreht und Genossen beantragen noch, die Worte „der es verlangt“ zu streichen.

Abg. Dr. Derzfeld begründet ten ersten Antrag seiner Partei damit, daß in den Fällen, wo ein Schiff längere Zeit in einem Hafen liege, die Abrechnung leiht zu sehr in die Länge gezogen werden könnte, sodaß eine wöcentlihe Abrehnung vorgeschrieben werden müsse. Kapitäne hätten selbst in ce Petition ausgeführt, daß bei längerem Aufschub wegen der Ain ing der Ueberstunden Differenzen entstehen könnten. Für den zweiten Antrag macht er geltend, daß die Schiffsleute die Séstiunnng _nicht kennen würden, daß sie ein Heuerbuch verlangen fönnten. Sie hätten aber ein dringendes Interesse daran, ein Heuerbuch zu haben, wie es auch in anderen Marinen der Fall fei.

Abg. Dr. Stockmann bemerkt, daß er seinen Antrag gestellt habe, weil, wenn die Ueberstundenarbeit bis zum leßten Augenbli vor dem Verlassen des Hafens dauere, es garnicht möglich fei, die Abrechnung bis zu diesem Augenblick einzutragen. Er sei aber auch mit dem Antrag Herzfeld wegen der wöchentlihen Abrechnung ein- verstanden und ziehe zu Gunsten dieses Antrags den seinigen zurü.

Unter-Staatsfekretär im Reichsamt des Innern Nothe: Nach der eben gehörten Erklärung des Herr Abg. Dr. Stockmann stehe ih nit an zu erflären, daß dieser Antrag für eine Verbesserung zu erachten ist, soweit er sih auf den Absatz 1 des Say 3 bezieht. Was aber den Antrag zu dem leizten Abfaßz betrifft so scheint mir dazu kein ausreihender Grund vorzuliegen. Jeder Schiffsmann, der- ein Interesse an dem besonderen Heuerbuch neben dem allgemeinen Ab- rechnungsbuch hat, wird es eben verlangen. Wenn er es nit ver- langt, wird er\fein Interesse daran haben, und wenn es ihm zwangs- weile doch ausgeliefert werden muß, wird er wahrscheinli nicht sorg- fältig damit umgehen, 1oie e das Schiffsleute mit Druck- und Schrift- sachen sebr bäufig machen: Dann ist es nur eine weitere, aber über- flüssige Vermehrung der dem Schiffer aufgebürdeten schriftlichen Arbeiten.

Der 8 45 wird unter Ablehnung des zweiten Antrags der Sozialdemokraten mit der Aenderung bezüglich der Abrechnung nach dem ersten Antrag angenommen.

Der 8 46 lautet :

„Wenn die Zahl der Mannschaft des Decks- oder Maschinen- dienstes sich während der Reise vermindert und der weitere Verlauf der Reife eine Verminderung der Arbeitsanforderungen nicht in Ausficht stellt, so muß der Kapitän die Mannschaft ergänzen, soweit die Umstände es gestatten. So lange eine Ergänzung nicht erfolgt, sind die während der Fahrt ersparten Heuergelder unter diejenigen Schiffsleute desselben Dienstzweiges, welhen dadurh eine Mehr- anes erwachsen ist, nah Verbältniß dieser und der Heuer zu ver- theilen.

Ein Anspruch auf die Vertheilung findet jedo nit statt, wenn die Verminderung der Mannschaft durh Entweichung herbeigeführt ist, und die Sachen des entwichenen Schiffsmanns niht an Bord zurückgeblieben sind.

Diesen leßten Absaß beantragen die Abgg. Albrecht und Genossen zu streichen; die Abgg. Dr. Herzfeld und Genossen wollen auch die Worte „während der Fahrt“ im ersten Absatz gestrihen wissen.

Abg. Schwartz - Lübeck empfiehlt den Antrag au Worte „währe nd der : Fahrt“ und auf Streichung Es sci do gleichgültig, ob während der Fahrt Mee der Mal inschaft stattfinde. Der Desertion einshränken. Man Schiffämann® E mehr ( zur M pes erbolf en.

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Widerlegung zu theil wird. Jh muß mih nun hier mit einem allgemeinen Protest begnügen. Es ist unerhört, den Kapitän Petersen als „Massenmörder® hinzustellen und von dem Kapitän Hahn und noch einem anderen ju behaupten, sie hätten Selbstmorde auf dem Gewissen. Auf Namen und Perfonen bin ih jeßt nicht vorbereitet; aber die Be- schwerde über die „Ihzehoe“, Kapitän Hahn, ist mir befannt. Im „Seemann“ heißt ‘es, daß ‘cine Fahrt auf der „J Iyebre" eine reine Höllenfahrt gewesen sei, ein Assistent sei so lange gequält worden, bis er starb, selbst die Kranken seien geschlagen worden, die Leute müßten Ueberarbeit machen und befkämen feinen Pfennig dafür; als die Leute si be schwerten, sei ihnen mit Verhaftung gedroht worden; die

FBehoe* fei als Marterkfasten bekannt. Die Gesellschaft hat darauf irt daß diêsfe Schilderung wahr scheinlich von Heizern herrühre, die Ueberstundengeld gefordert hätten; sie babe die Leute an den E gewiesen. Als die Leute aber sehr laut wurden, hätte sich

er Direktor selbst erkundigt. Ueber den Kapitän seien unpassende, beleidigeade Aeußerungen gefallen. (Nach links, da lebbafte Unruhe und Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten.) Ich habe mit Selbst- überwindung gehört, was der Herr Abgeordnete für Hamburg über dessen Nhederei sagte. Sie werden nun gestatten, daß ih, wenn auch nit als Abgeordneter für Hamburg, nicht mein eigenes Nest beshmutzen lasse! Das Urtheil über die Nhederei von F. Laeisz ist durchaus einseitig. Dieser Mann hat bervorragende Berdienste um ganz Deutschland mit seiner Rhederei, und er hat mir persönlich nachgewiesen, daß er dieselbe Ma nnschaft, d ie wer weiß wie \{leht behandelt sein wollte, für fein nächstes S egelshif wieder an- gemustert habe. Glauben Sie wirkli, daß die deutshe Rhederei, besonders die Hamburger und Bremer, nichts weiter thue als ihre Leute zu mißhandeln? Dadurch würde sie selbst ihre eigene Eristenz untergraben. Es können einzelne Fe blgriffe wie S vorkommen, aber daraus darf man nit generalisieren, wie es der Abgeordnete für Hamburg gethan hat. Es ist nicht rihtig, daß bie déutiche Nhederei darauf autgebt, sih auf Kosten der Seeleute zu bereichern. Natürlich will sie aus ibren Unternehmungen | Gewinn ziehen, das liegt auch im nationalen Interesse; aber in der Weise darf man uns nicht ver- dâchtigen.

Bize-Präsident Büsing: E dürfen von einem Abgeordneten nicht sagen, daß er verdächt igt habe.

Abg. Metzger: Jch habe schon vorhin gesagt, daß ih berichtete nah einer Verhandlung des Seeamts, und da wird es doch wohl gestattet sein, den Namen des Kapitäns zu nennen: der Herr hat sich schon wiederholt verantworten müssen wegen der Vorkommnisse an Bord feines Schiffes und hat eine Yüge erhalten: Es ist thatsählich in den Kreisen der Seeleute gang und gäbe, ihn „Maßsenmörder* zu nennen ; Me Konîtatierungen wegen Mi handlung, wegen schleckchten Essens u. \. w. sind alle seitens des Seeamts erfolgt. Infolge dieser thatsächl as Verhältnisse find die Des ertione n vorgekommen. Jch habe an den Einspruch des Herrn Dr. Semler nicht geglaubt, sonst hâtte ich cky it mehr Material mitgebracht. Einen Vorwurf daraus, daß ih als Hamburger Abgeordneter folhe Mißstände hier öffentlich annagele, fann mir niemand machen: ich bin fein Vertreter und fein Anwalt der Hamburger Rheder, jondern der so {wer miß- handelten seemännishen Bevölkerung: auch beschmuße ih damit nicht mein eigenes Nest. Wenn Herr Semler nicht kontrolieren kann, was ih von dem Dampfer eye berichtet habe so verlangt er, ih joll i ibn unbesehen glauben, daß Herr Laeisz die betre fenden See- leute für seine ‘nâchsten Segler wieder an gemustert bat. Nein, Herr Dr. Gemler, das glaube ih Ibnen auch dann noch nit, wenn Sie einen einig ungseid darauf leisten! Sie sind ja bekannt für folche Sachen! Genügt Ihnen Das noch nit, fo will ich Ihnen aus den Akten des Seeamtes noch recht viel weitere Fälle vortragen. Solche Fâlle bier öffentlich zu brandmarken, davon werden wir uns weder durch den Bundesrathsvertreter für Hamburg, noch Bremen und Lübeck, noch d urch H Herrn Semler abhalten lassen.

Abg Dr. Semler: Ich muß mi dagegen verwahren, daß ih bier als Vertreter und Anwalt der Nhederinterefsen bingestellt werde. Was ich bier sage, spre dhe ih na „einer vesten Ueberzeugung als At geordneter. Ich lese den „Seemann“ deshalb nicht, weil er fo absolut

H rlâfsig ist; er wird mir aber zugeshickt. Auf solche unverant-

hen Uebertreibungen fann man si eben nit einlassen. Meine s Berichterstatter habe ih nah bestem Wissen objektiv ge hat selbst der „Seemann“ anerkannt.

Raab (Neformp.): Die § rheit wird, das scheint mir erre gte n Aeußerungen er beiden , Vorredner bervorzugehben, i der Entweichung eines iothwendig etwas im es unbillig Ie ohne weiteres für i : Umstän en verantwortlich zu

die : Streichun, ( stimmen.

Die Anträge Alb rechti werden

Der Y 46 wird unverändert

Jn einem neu eingefügten & bestimmt:

„Wird ein Schiffämann bei Abfabr des Schiffes vermißt, so der Kapitän dem Seemannéamt des betreffenden Hafens bebufs Ermittelung Anzeige zu erstatten und das ecfab tbuh des Ver-

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Kommission

S 46a wird mit einem Amendement Kirsch ohne Debatte enommen

19 gebührt dem Schiffsmann Beköstigung für

Schiffs von dem Zeitpunkt des Dienstantritts

die De ‘rabreic chten Speisen und Getränke nur zu

arf verwenden und nihts davon ver-

er sonst bei Seite bringen. Anstatt der

besonderer ata cine ent

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sich die ser Be- agten daber, dem jedo wenn diese

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Genossen (Soz.) schlagen Dienstantritts Berzôgerung der stverbältnifses Lu nes ent blr verwabrten

S chiffes.“ Zocbenschrift“ ist in welhem nach- auffallender er den Land- releute absolut auf den ein c Schlafkabinen find die Leute auch die üblen Bundesraths, darauf gemacht wird. Die

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olge der nihtswürdigen

i handschriftliher Antrag des Abg. igegangen, der dem sozialdemokratischen Antrag eine etwas andere Formulierung geben will. Der Abg. Dr. Herz-