feld zieht infolge dessen den Antrag seiner Partei zurück, worauf der Antrag Kirsch und mit dieser Aenderung der § 50 ange- nommen wird.
Der § 51 lautet:
„Die dem Schiffsmann für den Tag mindestens zu verab- reichenden Speisen und Getränke bestimmen sich, soweit niht ein Anderes vereinbart ist, nach den örtlichen Rechten des Heimaths- bafens oder in Ermangelung eines solchen nach den örtlichen Nechten des Registerhafens.“
Der Abg. Dr. Herzfeld will die Worte „soweit nicht ein Anderes vereinbart ist“ gestrihen und nah „Registerhafen“ hinzugefügt wissen:
„Andere Vereinbarungen sind mit farbigen Schiffê"-»ten zu- lässig, wenn dieselben die Mehrzahl der Mannschaft bi)
Abg. Schwarß - Lübeck befürwortet diesen Antrag.
Bevollmächtigter zum Bundesrath, Gesandter der freien und Hansestadt Lübeck Dr. Klügmann: Es scheint mir, daß der Herr Vorredner den Verhandlungen der Kommission iber diesen Gegenstand nicht genau gefolgt ist. Die Zulassung von Ver- einbarungen außerhalb der Speiserolle hat den Zweck: zu er- möglichen, daß, wenn z. B. Schiffe aut dem Mittelländischen Meer fahren, den Leuten frisches Gemüse an Stelle der in die Speiserolle eingetragenen Gemüse gegeben werden kann. Solche Möalichkeit liegt doch zweifellos im Interesse der Mannschaft. Was die Neger betrifft, so würde die Anwendung der Speiserolle auf fie überbaupt niht mögli sein. Die essen diese Kost garnicht. Weshalb aber sollen Abänderungen der Speiserolle nur zugelassen werden, wenn die Mehrheit der Besaßung aus Negern besteht? Die Folge der Abänderung des Antrags würde die sein, daß zwar die Neger frisches Gemüse befommen fönnen, aber nicht die europäische Mannschaft auf aen Schiffen. Das kann doch garnicht im Vortheil der Mannschaft iegen.
N Vize-Präsident Büsing: Der Abg. Metzger hat vorhin in einer Entgegnung auf die Nede des Abg. Dr. Semler eine Aeußerung gethan, die ih niht sofort verstanden habe. Ih habe mir das Stenogramm der Nede des Abg. Meßger kommen lassen, und es findet ih darin folgende Stelle: „Jch würde es Jhnen auh dann nit glauben, wenn Sie einen Reinigungseid darauf ableisteten. Sie find ja bekannt für solhe Sachen!“ In dieser Aeußerung liegt eine überaus {were Beleidigung eines Mitgliedes dieses Hauses. Es liegt darin eine Anzweiflung der Glaubwürdigkeit eines Mannes unter uns auch dann, wenn er eine Behauptung auf seinen Eid nehmen will. Ja, es liegt noch eine weit s{chwerere Beleidigung in den Worten: „Sie sind ja bekannt für solhe Sachen!“ Diese überaus \{chwere Beleidigung kann ih augenblicklich nicht anders rügen, als durch einen nachträglihen Ordnungsruf, den ih hiermit dem Herrn Abg. Metzger zu theil werden laffe.
Die 88 52 und 53 werden ohne Debatte angenommen.
Der 8 54 trifft Bestimmungen über die Verpflichtung des Nheders zur Tragung der Kosten der Verpflegung und Heil- behandlung im Falle der Erkrankung oder Verleßung des Schiffsmanns nach Antritt des Dienstes. Diese Verpflichtung erstreckt sich
1) wenn der Schiffsmann die Reise nicht antritt, bis zum Ab- laufe von drei Monaten nach der Erkrankung oder Verletzung: 2) wenn er die Reise angetreten hat, a. bis zum Ablauf von drei Monaten nah dem Verlassen des Schiffes in einem europäischen Hafen mit Aus\{luß eines Hafens der Türkei, des Schwarzen und des Asow- schen Meeres: b. bis zum Ablauf von 6 Monaten nach dem Ver- lassen des Schiffes in einem außereuropäischen Hafen oder in einem Hafen der Türkei, des Schwarzen oder Asowschen Meeres.
Abg. Cahensly (Zentr.) will sub a und b den Aus- {luß bezw. die Einbeziehung der Häfen der Türkei, des Schwarzen und des Asowschen Meeres gestrichen haben.
Die Anträge der Abgg. Albrecht und Genossen bringen statt der Nummer 2 folgende anderweite Fassung in Vorschlag:
9) wenn er die Neise antritt und mit dem Schiff nach einem deutschen Hafen zurückehrt, bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Nückehr des Schiffs; 3) wenn er die Reise antritt und mit dem Schiff zurückehrt, die Nückreise jedo nicht in einem deutschen Hafen endet, bis zum Ablauf von sechs Monaten seit der Rückkehr des Schiffs; 4) wenn er während der Reise am Lande zurückgelassen werden mußte, bis zum Ablauf von 6 Monaten seit der Weiterreise des Schiffs.
Nach den weiteren Voischriften des Y 54 ist der Rheder berechtigt, die Verpflegung und Heilbchandlung dem Schiffs- mann in einer Krankenanstalt zu gewähren. Ein Schiffsmann, der wegen Erkrankung oder Verlegung außerhalb des Reichs- gebiets zurügeblieben ist, kann mit seiner Einwilligung oder der des Arztes in eine Krankenanstalt überführt werden. Zst er außer stande, die Zustimmung zu ertheilen, oder verweigert er sie ohne berechtigten Grund, so fann die Zustimmung durch das zuständige Seemannsamt erseßt werden. Findet die Ueber- führung nach einem deutshen Hafen statt, so erstreckt sih die Verpflihiung des Rheders auch im Falle des Verlassens des Schiffes in einem europäischen Hafen längstens bis zum Ablauf von drei Monaten seit Aufnahme in die Krankenanstalt.
Nach den sozialdemokratishen Anträgen sollen die Worte: „oder verweigert er sie ohne berechtigten Grund“ und die Bezugnahme auf Nr. 2b. gestrihen werden. Die leßte Vorschrift des § 54, wonach der Schiffsmann, der sich der Heilbehandlung ohne berechtigten Grund entzieht, vom Tage der Entziehung an den Anspruch auf kostenfreie Ver- pflegung und He'lbehandlung verwirkt, soll nah den sozial- demokratishen Anträgen erheblih eingeschränkt werden.
Aba. Dr. Herzfeld begründet eingehend den Antrag Parteifreunde und bebt namentlich hervor, daß die Seeleute Bezug auf die Verpflegung und Heilbehandlung nah diese nit \{lechter behandelt werden ten, als nach der mannéordnunag. Die Seeleute dürften niht auf Gnade und ( dem überliefert werden, was dat ec lande entscheidet
Von den Abag. Me hc ein Antrag eingegangen, zu seyen „26 Wochen“
Gebeimer Ober - Regierungsra imm Reichs des Innern von Jonquières: Ih möchte 1 nweisen, daf die weite achenden Abänderungsvorscbläge, soweit fi Seemann®tordnung wieder berstellen wollen, in der Kommission t beantragt worden sind, daß also die Diékussion darauf f ; mich ledialih auf den ge Î f zu beziehen. Was etwa nat gesetzes später, wenn die : acändert werden müßte, geschehen soll, das können wi lidlichen Entichliekungen noch nicht berücksichtigen versicherungsgesehz nch auf einen anderen Standpunkt steller daraus die Konsequenzen für die Seemannsordnung Ih erkenne an, daß die Seemannsordnung in ihren i nicht zurückbleiben solle binter dem Krankenversicherungüsgeset, aber au nur binter diesem Es ift unrichtig, wenn man behauptet, dak die alte Seemannsordnung grundsäulich die Verpflichtung des Mbeders in Bezug auf Krankenfürsorge für cinen Zeitraum von sechs Monaten normiert und nur ausnabméweise für cinen solhen von drei Monaten. Auch das Krankenversicterungsgesei beschränkt allgemein die Haftpflicht auf 3 Monate oder 13 Wochen. Allerdings stellt der Entwurf als Regel 3 Monate auf. Der grundsätliche Unter- sbied mischen den alten un Bestimmungen liegt weniger
Ï Ï ca in der Abänderung der Frist, ali tin, daß das Verlassen des
Ï
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Schiffs maßgebend fein soll für die Frist von 6 Monaten. Jch kann Sie nur bitten, die Beshlüsse der Kommission aufrecht zu erhalten. Wenn der Vorredner bemängelt, daß die Schiffsleute dem Seemanns8- amt im Auslande preisgegeben seien, so meine ib: Vertrauen muß man doch zu irgend einer Behörde haben. Können Sie einen besseren Vorschlag machen, so werden wir ihn gern acceptieren. Wir selber wissen nichts Besseres als das deutshe Seemannsamt.
ierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen. Schluß gegen 51/4 Uhr. Nächste Sißung Montag 1 Uhr. (Erste Lesung der Zolltarifvorlage.)
Statiftik und Volkswirthschaft.
Statistik der deutshen Neihs-Post- und -Telegraphen- verwaltung für das Jahr 1900.
Nach den tabellarishen Uebersihten der soeben erschienenen „Statistik der deutshen NeichsePoft- und -Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1900“ waren im deutshen Reichs-Post- und -Tele- graphengebiet am Schluß des Jahres 1900 32 135 (1899 32 003) Postanstalten, 16 375 (15754) Neihs- Telegraphenan stalten, 14 330 (12 710) Fernsprechanfstalten, 21 346 (21022) Verkaufs- stellenfür Postwerthzeichen, 100 422 (97 209) Postbriefkasten und 502 (490) reichSseigene Post- und Telegraphengrund- stücke (ohne die Dienstwobhngebäude für Unterbeamte) vorhanden.
Das Personal der NReihs-Post- und -Telegraphenverwaltung hat im Jahre 1900 eine Vermehrung von 181 702 auf 194256, alfo um 12 554 Personen oder 6,91 9% erfahren (im Vorjahre hatte die Zunahme 7726 Personen oder 4,44 9% betragen). Die Zahl der Beamten stieg von 76 856 auf 79875, mithin um 3019. Unter diesen befanden sich 7671 weibliche Beamte, 1566 mehr als im Sahre 1899, während die Zahl der männlihen Beamten nur um 1453 zugenommen hat. Die Zahl der Unterbeamten erhöhte fih von 80 083 auf 86 208, die der außerhalb des Beamtenverhältnisses stehenden, dauernd oder in regelmäßiger Wiederkehr beschäftigten Personen von 20 432 auf 23 891; auch unter den leßteren ift die Zabl der weiblichen Personen, erheblih gestiegen: von 1948 auf 2160. Ferner wurden 900 Posthalter (6 weniger als 1899) und 3382 Postillone der nicht reids8eigenen Posthaltereien (43 weniger) gezählt.
Durch die deutshe Reichspost wurden im Jahre 1900 insgesammt 5094,1 Millionen Sendungen befördert, 680,1 Millionen oder 15,41% mebr als im Vorjahre, in welhem die Zunahme 363,2 Millionen oder 8,97 9/6 betragen hatte. Zu einem erheblichen Theil ift diese bedeutende Steigerung auf die am 1. April 1900 erfolgte Aufhebung der Privatpostanstalten und Ausdehnung des Postzwangs auf verschlossene Ortsbriefe sowie des Geltungsbereich8 der Taxe für Postortssendungen auf Nachbarorte zurückzuführen. Unter jenen Sendungen befanden fich 1689,8 (1899 1464,4) Millionen Briefe (mit Einschluß der Zustellungsurkunden), deren Zahl im Verkehr innerbalb des Reichspostgebiets um 184,7 (im Vorjahre um 53) Millionen, im Eingang aus anderen Ländern um 12,7 (7,4) Millionen, im Abgang nah anderen Ländern um 14,6 (14,4) Millionen und im Durchgang durch das Reichspostgebiet um 13,5 (18) Millionen zunahm. Die Zahl der portopflihtigen gewöhnlichen und eingeschriebenen Ortsbriefe (der im Bestellbezirk der Aufgabe-Postanstalt auf- gelieferten und bestellten Briefe), die seit dem 1. April 1900 in der Statistik die Nachbarortsbriefe mit umfaßt, betrug 201 Millionen, im Vorjahre ohne die Nachbarortsbriefe 141,9 Millionen, während nach anderen Neihs-Postanstalten im Jahre 1900 — vom 1. April an ohne die Nachbarortsbriefe im Ganzen 967,4 Mil- lionen, im Vorjabre auch mit Einschluß der Nachbarortsbriefe nur 851,3 Millionen vportopflihtige gewöhnliche und eingeschriebene Briefe befördert worden sind. Unfrankiert waren im Jahre 1900 von den Orts- und Nachbarortsbriefen 6,8 Millionen, von den nah anderen Reichs-Postanstalten beförderten Briefen 17,1 Millionen, im ge- sammten Verkebr 29,9 Millionen portopflichtige gewöhnliche und ein- geschriebene Briefe. Ganz außerordentliÞh bat sih im vorigen Jahre auch die Zahl der beförderten Postkarten erhöht: von 736,8 auf 954,9 Millionen, also um 218,1 Millionen (während 1899 die Zunahme nur 104,8 Millionen betragen hatte), wozu ebenfalls die oben erwähnte, am 1. April 1900 erfolgte Aufbebung der Privat- vostanstalten in Berlin und einigen anderen Großstädten, in erbeb lidem Maße aber aud die weiter zunehmende Verwendung von Ansichtspostkarten beigetragen hat. Es entfallen davon auf den Orts - und Vorortsverkehr 150 (im Vorjahre obne den Vorortsverkehr 88) Millionen, auf den Verkehr mit anderen Reichspofst- anstalten 691,4 (im Jahre 1899 au mit Einschluß der nah Vorse- orten beförderten nur 549,9) Millionen Postkarten.
Von den übrigen Sendungen waren 751,3 Millionen (im Vor jahre 627 Millionen) Drucksachen und Geschäftspapiere, 56,8 (52,4) Millionen Waarenproben, 134,5 (122,9) Millionen Postanweisungen im Verkebr innerhalb des Neichspostgebiets allein 117,4 (107,4) Millionen Postanweisungen 5,598 (5,476) Millionen Postauftragsbriefe, 1177,7 (1100,11) Millionen Zeitungsnummern, 141,22 (127,4) Millionen außergewöhn- lihe Zeitungsbeilagen, 170,1 (165,5) Millionen Packete ohne Werthangabe, 3,277 (3,126) Millionen Packete mit Werth-
ngabe und 8,823 (8,974) Millionen Briefe (und Kästhen) mit Werthangabe.
In Prozentzablen ausgedrüdckt, stellt sich der Briefverkehr innerbalb des Reichspostgebiets im Jahre 1900, verglichen mit dem des Jahres 1899, wie folgt, dar: Es stieg die Gesammt - zabl der internen Briefsendungen überhaupt um 22,6 9/6, die Zahl
Ortsbriefsendungen (seit dem 1. April 1900 mit Einschluß des arortêverkcbhrs) um 56,6 9/6, die Zahl der Briefsendungen von ¿Postanstalten nach anderen RNeihs-Postanstalten (vom ¿ril 1900 mit Ausschluß des Nachbarortéverkehrs) um 17,3 9%,
den leßteren: die Zabl der Briefe (frankiert und unfrankiert) um
0/6, die der Postkarten um 25,7 9/6, die der Drucksachen um 14,5 9/0, e Zabl der Waarenproben um 4,994 und die der eingeschriebenen
iefsendungen um 5,9% Der Porto- und Gebühbrenbetrag
Briefsendungen im inneren Reihs-Postverkcehr ist
n Ma ) lionen Mark im Jabre
Der Rückzang in der Zabl der beförderten
n 8,974 auf 8,823 Millionen im Jabre
en, daß nur ein Theil der übermittelten
während das Publikum im übrigen entweder
selbst das Risiko trägt oder die Sendungen bei Privatanstalten ver-
sichert, deren Versicherungsgebühr geringer ist als die Taxe und Porto- sätze der Post für Werthbriefe.
Die Zabl der unbestellbaren Postsendungen hat aber-
ls zugenommen: von 2022912 im Jahre 1899 auf 2256 975 im re 1900. Davon konnten 1026591 an die vom Aus\{uß zur
ffnung unbestellbarer Postsendungen ermittelten Absender zurüdck- gegeben werden. 1230 384 (im Vorjahre 1 038 180) Postsendungen, darunter 317 776 gewöhnliche und eingeshricbene Briefe, 804 455 Postkarten, 107 264 Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, 1 Briefe (und Kästchen) mit Werthangabe und 868 Pacetsendungen blieben bingegen endgültig unbestellbar, zumeist deéhalb, weil der Ab- sender sich nit genannt batte oder die Unterschrift unvollständig oder der vom Ausschuß ermittelte Absender niht aufzufinden war Der Gesammtbetrag der Werthangaben und der ver- mittelten Geldsendungen ist troß der Abnahme der Zabl der beförderten Bricfe mit Werthangabe von 245655 auf 265544 Millionen Mark gestiegen. Davon entfallen auf die Packete mit Wertbangabe 63486 (1899 5282 8) Millionen Mark, auf die Briefe und Kästchen mit Werthangabe 10 677,7 (10 634,8) Millionen Mark, auf die Postanweisungen 8364.2 (7607,2) Millionen Mark, auf die Postaufträge 623,8 (588,3) Millionen Mark und auf die Post- nacbnabmesendungen 540,1 (452,3) Millionen Mark.— Das Gesammt - gewicht der durch die Reichspost innerhalb ihres Gebiets beförderten Packete obne und mit Werthangabe erhöhte sich von 570,8 auf 585 9 Millionen Kilogramm. 819% von diesen Packeten hatten ein
b
Gewicht von nicht mehr als 5 kg. Die Soldaten machen von der ibnen im Paketverkehr gewährten Portovergünstigung einen reihli Gebrauch ; es wurden 3509 300 Soldatenpackete bis zu 3 k fn 20 4 befördert, sodaß auf jeden Soldaien durchschnittlich 7 Pakete im Jahre entfallen.
Die Stücckzahl der im Jahre 1900 an das Publikum abgesehten oder von den Reichs-Postanstalten zur Verrehnung des baar erlegten Frankos u. \. w. verwendeten Postwerthzeichen belief sich auf 2948,4 Millionen (im Vorjahre auf 2618,5 Millionen), deren Wertbbetrag auf 271 631 412 (255 156 959) # Von den im Jahre 1900 neuein- geführten Freimarken zu 2 4 wurden im Laufe desfelben rund 146,5 Millionen verkauft. Die Zabl der abgeseßten 5 .K- Marken stieg von 6538 auf 7664 Millionen, d. i. um mehr als 112 Millionen, was wiederum auf die Ausdehnung des Geltungsbereihs der Taxe für Postortssendungen auf Nachbarorte nach der Aufhebung der Privatpostanstalten und auf die zunehmende Benußung von Ansichtspostkarten zurückzuführen ist. Unerheblih vermindert hat sich die Zabl der verkauften 10 _.4-Marken, von 850,5 auf 843,6 Millionen, und die der abgeseßten 20 „-Marken von 187,4 auf 154,9 Millionen; dafür haben aber die (zum theil im Laufe der Jahre 1899 und 1900 erst eingeführten) Frei- marken zu höheren Beträgen in großen Mengen Verwendung gefunden. Mit Wertbstempel versehene Postkarten zu 2 wurden im vergangenen Jahre bereits 69,1 Millionen, und solhe mit Antwort zu 4 & Z 12 Millionen verkauft; dafür ist die Zahl der ausgegebenen Postkarten zu 5 d ein wenig zurückgegangen, von 299,3 auf 289,3 Millionen. - Der-Absaß von mit Werthftempel versehenen Kartenbriefen zu 10 K, welcher hon im Jahre 1899 von 8,1 auf 4,3 Millionen sich vermindert hatte, ist im Berichtsjahre weiter auf 3,1 Millionen zurückgegangen. n anweisungen zu 10 «4 wurden 11,2 Millionen gegen 8,5 Millionen im Einführungsjahre 1899 verkauft, während der Absatz von Post- anweisungen zu 20 4 \fich nur von 31,7 auf 30,9 Millionen ver- minderte.
Mit den Posten wurden auh 1 394 482 Personen befördert (71892 weniger als im Vorjahre), die 1141169 #Æ# (1899 1 223 948 M) an Personengeld, Ueberfrahtporto und Versicherungs- gebühr entrichtet haben.
Die Länge der Neihs8-Telegraphenlinien betrug Ende 1900 108 676 km, 3054 km oder 2,8996 mebr als am Ende des- Vor- jahres, die der Telegraphenleitungen 416960 km, d. \st. 10 974 kw oder 2,70% mehr. Befördert wurden im Berichtsjahre insgesammt 42,626 Millionen (1899 41,280 Millionen) Telegramme, 1,346 Million oder 3,26 9% mehr als im Vorjahre, und zwar inner- balb des Reichs-Telegraphengebiets 28,644 (1899 27,550) Millionen, aus anderen Ländern 6,658 (6,528) Millionen, nah anderen Ländern 5,699 (5,584) Millionen und im Durchgang durch das Reichs- Telegraphengebiet 1,625 (1,618) Million. Im Durchschnitt hatte jedes aufgegebene gebührenpflihtige Telegramm im inneren Reichs- Telegraphenverkehr 13,47 Wörter. An Telegrammgebühren wurden insgesammt 33,065 Millionen (im Vorjahre 31,435 Mil- Ses ) Mark entrichtet, d. i. 1,630 Million Mark oder 5,19 °%/9 mehr als 1899.
Fernsvrecheinri{tungen hatten Ende 1900 143041 (am Sc{hlusse des Vorjahres 12 686) Orte. Die Länge der Fernsprech- linien betrug Ende 1900 66882 km, 15265 km oder 29,57 9% mehr als 1899, und die der Fernsprechleitungen 716562 km, 189910 km oder 36,06% mehr als im Vorjahre, wenn man die gleichzeitig dem Telegraphen- und dem Fernsprech- verkehr dienenden Linien und Leitungen auf dem flachen Lande hier außer Betraht läßt. An die Fernsprecheinrihtungen waren Ende 1900 198137 Theilnehmer, 38576 oder 24,18 9/9 mehr als Ende 1899, angeschlossen. Die Gesammtzahl der von den Fernsprechanstalten vermittelten Gespräche stieg von 574 auf 630 Millionen, fsomit um 568 Millionen oder 9,75 0/6, und zwar zwishen den Sprechstellen innerhalb der ein- zelnen Orte von 4987 auf 543,8 Millionen, zwishen Sprech stellen vershiedener Orte von 75,3 auf 8,2 Millionen. An Fernsprechgebühren wurden im Ganzen 33,439 Millionen Mark, 3,034 Millionen Mark oder 9,98 9/6 mehr als im Jahre 1899, entrichtet.
Diese Statistik läßt erkennen, wie sehr der Fernsprehverkehr den Telegrammverkehr überragt. Die Zahl der im Fernspreh- verkehr vermittelten Gesprärhe ist fast 15 mal so groß und selbst die der Gespräche zwischen Sprechstellen verschiedener Orte noch mebr als doppelt so groß wie die Gesammtzahl der beförderten Telegramme.
Wir {ließen die Mittheilungen aus der amtlichen Statistik heute mit einer vergleihenden Uebersicht der Gesammteinnahmen, -Ausgaben und -Ueberschüsse der deutshen Reichs-Post- und «Telegraphenverwaltung in den Etatssahren 1896/97 bis 1900/01 sowie 1890/91 und 1880/81. Es betrug
die der i die Seit é ener us, um Gefsammt- Ausgabe 4 O bzu Etatsjahre Einnahme obne Ueberschuß der diet die einmalige Ausgaben A A 4 Ah 1900. . . . 394542596 369270885 .25271 711 11782 080 1899. . . . 373633901 321789031 51844870 41 528 685 18988. . . . 349150754 302003110 47147644 37789492 1897/98 324 783298 282535 183 42248115 33 826 553 1896/97 999 739240 263732581 36 006659 26 729 029 1890/91 924 722296 200252213 24470083 17718615 1880/81 . . 136647195 117899608 18747587 16 409719.
Daß der Uebers{uß im Jahre 1900 hinter dem der Vorjahre beträchtlih zurückgeblieben ist, beruht in der Hauptsache einerseits auf der Ermäßigung verschiedener Portosäßge und der Fernspre{gebühren, andererseits auf den einmaligen Ausgaben für die Entschädigung der Inhaber und Bediensteten der Privat-Briefbeförderungsanstalten und auf den Mehbrkosten der Fernsprehans{lüsse, die infolge der Herabseßung der Gebühren in ganz unerwarteter Höhe beantragt und ausgeführt worden sind.
Zur Arbeiterbewegung.
Infolge von Zugeständnissen, welche die betreffende Gasgesellschaft demacht hat, ist, wie „W. T. B.* vom 30. v. M. meldet, der Aus- stand der Gasarbeiter (vergl. Nr. 280 d. Bl.) in Mailand und in Genua nunmehr beendet.
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
12. Dezember, 11 Uhr. Bureau der Fabricken voor Gas en Electriciteit zu Rotterdam : Lieferung von gezogenen, eisernen Röhren, eisernen und kupfernen Hilfsstücken, Bogenlampen, verzinnten, bleiernen Röhren, Laternen, Laternenhähnen, roth- und gelbkupfernen Röhren und Platten ; Lampenglocken ; Zylindern 2c., Oelen, Seifen, Kerzen, Farbwaaren, Schwaämmen, sämisbem Leder, Bürstenwaaren ; Schmiede-, Platt- und*Bandeisen, diversen Eisenwaaren, Laternenpfähblen, Faust- bands{uhben, Kesselanzügen und sonstigen Magazingütern. Bedingungen käuflich für 224 Cents bei den Buchdruckern Wed. P. van Waedöberge & Zoon, ‘Houttuin 73 zu Rotterdam
Zweite Beilage
zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
A2 285.
Literatur.
Marine - Kunde. Eine Darstellung des Wissenswertben
auf dem Gebiete des Seewesens von Kapitän zur See a. D. Foß.
Dritte Auflage. 627 S. gr.-80. Mit 517 Jllustrationen, Karten und Plänen. Union, Deutsche Verlagsgesellshaft in Stuttgart, Berlin, Leipzig. — Dieses Buch ist niht für den Fahmann geschrieben, sondern soll der Allgemeinheit über alle Marine- fragen von besonderem Interesse Belehrung bieten Es soll den „Nichtseemann" in den Besiß des wünschenswerthen Verständnisses für die einshlägigen maritimen Verhältnisse seen, welches bei der heutigen Bedeutung unserer Seemacht für jeden Deutschen geradezu unerläßlich ist. Aber nit nur die Zivilbevölkerung kann aus dem Foß’schen Werke ibre Kenntnisse \{öpfen bezw. bereichern, sondern au der Armee- Offizier wird dadurh für das in einem Zukunftskriege voraussichtlich bäufigere Zusammenwirken von Land- und Seemacht vorbereitet und in seiner rihtigen Beurtheilung des Waffenhandwerks hinsichtlich des Seewesens gefördert. Ebenso kann es für jeden jungen Mann, der sh dem Marinedienst widmen will, nur vortheil- baft sein, wenn er durch das Studium der „Marine-Kunde“ bereits einen Ueberblick über das Feld seiner künftigen Thätig- Feit gewinnt und ein gewisses Verständniß dafür in seine neue Dienststellung mitbringt. Besonders aber i\t das Buch geeignet, das Interesse der weitesten Kreise für alles mit der deutschen Flotte Zusammenhängende zu wecken, die Kenntnisse darüber zu vertiefen und die Wahrheit des Ausspruhßs: „Reichsgewalt bedeutet Seegewalt“ vor Augen zu führen. Diesen Zweck verfolgt das vorliegende Werk in ernster, sahlih wissenshaftliher Weise. Bei dem großen Umfang des Stoffes fkonnte der Verfasser naturgemäß manche Ge- biete ‘desselben nur flüchtig berühren, hat aber dur Art und Zahl der in den Tert eingefügten Illustrationen dem Ver- \tändniß nah Möglichkeit nachzuhelfen versuht. Die Abbildungen — an deren Spitze das nach einer wohlgelungenen Photographie hergestellte Bildniß Seiner Majestät des Kaisers und Königs in Marine- Uniform — fkennzeihnen si ebenso wie die beigefügten Karten und Pläne dur gediegene Ausführung. In gleicher Weise zeichnet id das Buch dur elegante Ausstattung und einen befonders klaren Druck aus. Einen allgemeinen Ueberblick über den Inhalt mögen die nachstehenden Ueberschriften der Hauptabschnitte desselben eben: „Allgemeines — Segelschiffe — Dampfschiffe — Boote — Die Führung des Schiffes über See — Manövriertn unter verschiedenen Ürnständen Entwickelung des Kriegs\chiffes: Die Schiffe des Alterthums und Mittelalters: die Schiffe im 17. und 18. Jahrhundert; Dampf- kriegs\hiffe; Die Panzerschiffe; Segelsport — Der Seekrieg Ent wickelung und Geschichte der deutshen Seemacht: Entwickelung der deutshen Seemacht; Kolonialerwerbung — Nothwendigkeit einer starken teutschen Flotte Organisation der Marine — Anhang: Laufbahuen in der Kaiserliß Deutshen und Handelsmarine, sowie im Konsular- und Kolonialdienst.“ Schon diese kurze Inhalts-Uebersicht dürfte zeigen, ein wie geeigneter Lesestoff die „Marine-Kunde“ für Jeden ist, der sich über Wesen und Bedeutung unserer Flotte zu unterrichten wünscht.
Der Kamvf um die Cheops-Pyramide. Eine Ge- \{ichte und Geschichten aus dem Leben eines Ingenieurs. Von Mar Evth. Mit farbiger Deckenzeihnung. Zwei Bände. Verlag von Karl Winter's Universitäts-Buchhandlung in Heidelberg. Pr. geh. 6 M, geb. 8 M Mar Evtb, der bekannte Agrikultur-Ingenieur und verdienstvolle Gründer der „Deutschen Landwirthschafts-Gesfell schaft“, bat den Stoff zu diesem Noman aus dem reihen Schaß seiner Erlebnisse geschöpft. Wie schon der Titel andeutet, ist Egypten der Schauplaß der Geschichte. Der Verfasser hat viele Jahre an dem Aufblüben dieses Landes mitgearbeitet und sih, wie seine Erzählung lehrt, aud mit der Geschichte Egyptens eingehend vertraut gemacht. Der „Kampf um die Cheops-Pyramide“ bedeutet den Kamps der auf die Verzangenbeit mit der auf die Zukunft gerichteten Geistesthätigkeit der Menschheit. Eine Fülle wissenschaftlicher Belehrung ist in Form spannender Probleme eingeflohten und eine Erklärung der Bedeutung der Pyramide gegeben, die, wenn nicht alle bezüglichen Mittheilungen auf Wahrheit beruhten, wegen der über- rasdenden Ausblicke für ein Märchen aus „Tausend und einer Nacht“ gehalten werden müßte. Neben diefem Wahrheitsgehalt des Werkes kommt aber auch die Dichtung nicht zu kurz. Der Verfasser versteht in voetischen, theils humorvollen, theils ergreifenden Bildern den Le]er mitten in das bunte orientalische Leben hineinzuführen. Das Gemüth und Verstand ‘in gleiher Weise ansprehende Buch wird sih gewiß einen weiten Leserkreis gewinnen.
Quo vadis? Erzählung aus dem Zeitalter Nero’s. Von Henrvk Sienkiewicz. Deutsch von C. Morsztyn. Deutsche Nerlags-Anstalt in Stuttgart und Leipzig. Preis eleg. geb. 4 K
Diese Erzählung, welhe die physishen Martern und die moralischen Siege der ersten Christen in dem glänzenden, macht vollen Rom des Kaisers Nero, ihr verfolgungsöreihes Leben in den Katakomben, ibr triumphierendes Sterben in der Arena tief ergreifend veranshauliht und in der vsyhologish fein ausgearbeiteten Schilderung der Liebesneigung eines rômifchen Patriziers zu einer christlichen Fürstentehter gipfelt, hat dem volnishen Dichter \{chnell einen Weltruhm verschafft. Das Buch ist bereits in alle Kultursprahen überseßt worden. Die bier vorliegende deutsche Ausgabe bietet zugleih ein buchtehnisches Meisterstück: 776 Seiten Oktavformat auf zartestem Papier in einem dünnen Bande mit s{hmiegsamen, braun lackierten Einbanddecken im Gesammtgewiht von nur 220 Gramm. In dieser originellen, durchaus gediegenen Gestalt wird der handlihe Band gewiß gern als Geschenk angenommen werden.
Der soeben crs{ienene Weibnachtskatalog der Schlesischen Verlagsanstalt von S. Schottlaender in Breslau ver- zeichnet eine große Zahl gediegener Werke verschiedenster Art, die sich zu Festgaben eignen. Auf einzelne der neuesten Werke dieses Verlages fommen wir noch zurück. Der Weihnachtskatalog wird von der Ver- lagéanstalt auf Wunsch kosten- und postfrei versandt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln. Spanien.
Der General-Gesundbeits-Direktor in Madrid hat im Hinblick auf die Bestimmungen des Reglements über die äußere Gesundheits- polizei mittels Rundschreibens vom 25. November d. J. bekannt ge- madbt, daf in Verac rit z das gelbe Fieber herrscht.
Bulgarien.
Die bulgarische Negierung hat Konstantinopel und Um- gebung wieder für pestverseucht erklärt und die unterm 6. Oktober d. J. a. St. angeordneten Quarantänemaßregeln erneut in Kraft geseyt. (Vergl. „R.-Anz.* vom 22. und 30. Oktober d. J., Nr. 251 und 268.) 4
Zndien.
Infolge Ausbruchs der Pest in Konstantinopel hat die Regie-
Tung von Bengalen die üblichen Quarantänevorschriften gegen
Berlin, Montag, den 2. Dezember
die von Konstantinopel in Chittagong und bei den Orissa- Forts ankfommenden Schiffe in Krast ge]eßt. Egypten.
_ Der internationale Gesundheitsrath in Alerandrien hat die gegen Herkünfte von Konstantinopel und Numea (Neu-Cale - donien) angeordneten Quarantänemaßregeln wieder aufs e oben, (Vergl. „R.-Anz.“ vom 4. bezw. 8. November d. J., Nr. 262 bezw. 266.)
Gelsenkirchen, 30. November. (W. T. B.) In der Zeit vom 23. bis 30. November hat \fich die Zabl der im Stadt- und Landkreise Gelsenkirhen vorgekommenen Typhus8erkrankungen von 823 auf 616 vermindert, aht Personen find gestorben, 215 find als genesen entlassen. (Vgl. Nr. 279 d. Bl.)
Handel und Gewerke.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.) Italien.
Einstweilige Nihtanwendung einiger Bestimmungen der Ausführungsvorschriften zum Weingeseß. Gemäß einer Königlichen Verordnung vom 4. Oktober d. J. sollen die Be- stimmungen der Ausführungsvorschriften zum Weingeseß, wonach für Weine, die zum Versand nach überseeishen und heißen Ländern be-
stimmt sind, der Zusaß von reinem rektifizierten Aecthylalkohol nur in einem 3 1 auf 1 h1 nit übersteigendem Verhältniß zum Zwecke der Haltbarmachung gestattet ist, einstweilen weiter bis zum 31. De-
zember d. F. keine Anwendung finden. (Gazzetta U fficiale.)
Jtalien und Brasilien.
Kündigung des provisorischen Handels8abkommens. Das am 5. Juli 1900 zwischen Italien und Brasilien auf Grundlage der Herabseßung des italienishen Eingangs8zolls auf brasilianischen Kaffee mit sech8monatiger Kündigungsfrist abgeschlossene provisorische Handelsabkommen ift brasilianischerseits am 8. d. M. gekündigt worden.
Internationale Ausstellung für Spielwaaren, Bijouterie- ch
waaren u. dergl. in Nom. Im Dezember d. J. wird in Rom eine internationale Ausstellung für Spielwaaren, Bijouteriewaaren und dergl. eröffnet werden. Der geschäftsführende Vorsitzende des Ausftellungs-Comités ist der
Senator Augusto Baccelli. (Gazzetta Ufficials del Regno d’Italia.)
Die Steinkoblenindustrie in Belgien im Jahre 1900. Die Förderung von Steinkohlen im Königreich Belgien betrug während des Jahres 1900 23 462 817 t im Werthe von 408 469 800 Franken : es ist dies die stärkste Jahresproduktion gewesen, die bisher stattgefunden hat. Von dieser Förderung entfallen auf die drei Steinkoblenbecken : auf die Provinz Hennegau 16 532 630 t, im Werthe von 289 516 500 Franken, auf Namur 739295 t im Werthe von 11 474 750 Franken und auf Lüttißh 6 190892 t im Werthe von 107 478 550 Franken.
Der Preis für eine Tonne betrug 17,41 Franken, d. h. 4,98 Franken mehr als im Jahre vorher, eine Höhe, die seit dem Fahre 1873, wo der Preis für eine Tonne Steinkohlen auf 21,40 Franken ftand, nit erreiht worden ist.
Im Betrieb der Kohlenbergwerke selbst wurden verbraucht 9 223 460 deren Werth mit 17 534 680 Franken angegeben wird, d. b. mit 7,89 Franken pro Tonne: diese Menge macht etwa 9,5 9/0 von der gesammten Förderung aus. Es bleibt somit eine Netto förderung von 21 239 357 t mit einem Handelswerth von 390 935 120 Franken oder von 18,45 Franken für die Tonne, der demnach 5,41 Franken mehr betrug, als im Jahre 1899.
190.
Die Förderung vertheilt \sich auf 265 Anlagen, d. h. auf fünf weniger als im Vorjahre; 47 Anlagen waren in Reserve, 17 sind ium Bau.
Von 219 ertbeilten Konzessionen sind nur 118 Betriebe eröffnet oder in Vorbereitung. Die Grubenfelder der leßteren umfassen eine Fläche von 95 188 ha; die Felder der nicht im Betrieb befindlichen
l
i Bergwerke umfassen 45 098 ha; einzelne Theile dei Konzessionen greifen auf einander über.
1900 1890
E ee VT,0 109,5 s ae J 344,4 Belgien Ce E 322, 427,6 E aon e 3,3 8,9 E Es Í 180,8 E ea ) 73,8 Ee e É Ls a U »L,t 416,9 E C a 1, 152,2 eo El 2,3 107, Egypten I eo e. C J 69, é E 56,3 872,0 Deutschland i ; 1372,2 E edo 23,3 25,0 E io oa ea 265,8 247,1 en 2t 328,1 E arne L A 8, 147, ea e 51,2 _60,3 E v eo ooo ea 519,3 784,0 E eda ao 99, 8 3,2 E e e Set ave 47, 64,5 E See 006 2258 335.0 E 161,3 184,0 166,5 E oa f 100,8 134,8 81,6 E E ay 184,0 214,4 135,8 E oov 2047,3 2545,5 1282,5 Vereinigte Staaten von Amerika . . 789,3 849,9 845,3 E av 2008 33,5 24,8 30,1 Die angegebenen Zahlen beziehen \sih im allgemeinen auf die Ralenderiabre 1890 und 1900. Bei Dänemark, Frankreih und Schweden sind an Stelle der Zahlen für 1900 diejenigen für 1899 angegeben, bei British-Jndien diejenigen für die am 31. PViärz 1891 und 1901 abgelaufenen Rechnungsjahre, bei den Vereinigten Staaten von Amerika diejenigen für die am 30. Juni 1891 und 1901 abge- laufenen Fisfkaljahre und bei Canada sowie Meriko die Zahlen für die am 30. Juni 1890 und 1900 abgelaufenen Fiskaljahre. (Aus Monthly Summary os Commerce and Finance of the United States.)
Aus
Werth i
Im Dienst der Steinkohlenindustrie waren im Betrieb 2404 Dampfmaschinen mit insgesammt 162 788 Pferdestärken. Verwendet wurden 6280 Pferde, hiervon 4919 unter Tage; die leßtgenannte Zahl überschreitet die des Vorjahres um 260.
Die mittlere Mächtigkeit der Koblenflöze betrug für die Provinz Hennegau 0,66 m, für die Provinz Namur 0,80 m und für die Provinz Lüttich 0,73 m; für das ganze Land berechnet, ergiebt gus der Durbschnitt von 0,68 m, also 1 cm mehr als im Jahre vorher. Diese Ziffern haben si seit 10 Jahren fortlaufend erhöht; es ist dies wahrsceinlih auf die verringerte Anwendung von Sprengmitteln zurückzuführen, wodurch das Vorrücken in Flöze von geringerer Mäch- tigkeit beschränkt wird.
Die mittlere Tiefe der Sohlen betrug im Jahre 1900 für die Provinz Hennegau 477 m, Namur 295 m, Lüttich 336 m, für das ganze Königreich 434 m gegen 433 m im Jahre 1899, 436 m im Jahre 1898 und 399 m im Jahre 189909.
Die Zahl der Arbeiter betrug 132749, d. h. 7491 mehr als im Jahre vorher, 8345 mehr als im Jahre 1898 und 10 333 mehx als im Jahre 1896. Jn den drei letzten Jahren machte sfi ein fehr großer Bedarf an Arbeitskräften bemerkbar, und zwar auch außer- halb der eigentlihen Produktionszentren; die Zunahme der Arbeiterzahl betrug für die Arbeiter unter Tage 6,8 9/6, für die über Tage 3,4 9g.
Die Zahl der geleisteten Arbeitstage betrug 39 861 015, wobei auf jeden Arbeiter im Durchschnitt 300 Tage kommen. Im Jahre 1899, in dem während der Monate April—Mai der große Strike stattfand, betrug dieses Mittel nur 292 Tage. Die Arbeitsleistung berechnet sih für 1900 auf 177 t für einen Arbziter der Gesammt= zahl und auf 238 t für jeden unter Tage beschäftigten Arbeiter ; für die Periode 1891—1900 sind die entsprechenden Zahlea 173 und 234.
An Löhnen wurden im Jahre 1900 an 132 749 Arbeiter der Steinkohlenindustrie gezahlt 187 579 921 Franken, d. h. 41 339 421 Franken mehr als im Jahre 1899, in dem die Zahl der Arbeiter nur 125 258 betrug. Hieraus ergiebt sich ein mittlerer Jahreslohn für jeden Arbeiter der Gesammtheit von 1413 Franken, d. h. von 249 Franken mehr als im Jahre 1899, 316 Franken mehr als 1898 und 390 Franken mehr als 1897. Die Steigerung in dem Lohn für die leßten drei Jahre würde hiernah 219/06, 29 9/9 und 38 9/9 betragen.
Außer den Löhnen wurden von den Bergwerken 121 019 720 Franken für andere Zwecke aufgewendet; die Gesammtausgaben hbe- trugen demna 308 599 641 Franken. Hieraus ergiebt sich der Selbstkostenpreis für die Tonne Kohle zu 13,75 Franken; er stellte ih um 2,43 Franken höher als im Jahre 1899 und um 3,20 Franken höher als 1898. Der Verdienst war bei einem Werth der gesammten Förderung von 408 469 800 Franken im Ganzen 99 870 159 Franken und überstieg den des Vorjah18 um 62 026 960 Franken; der Verdienst pro Tonne beziffert sich auf 4,26 Franken und ist um 2,55 Franken höher als im Jahre 1899.
Das Jahr 1900 ist in der Steinkohlenindustrie Belgiens ein außerordentli bemerkenswerthes gewesen; es läßt fih nur mit dem Jahre 1873 vergleichen. Damals betrug die Gesammtproduktion 15 778 401 t, der Preis für eine Tonne stellte sih auf 21,40 Franken, die Zahl der Arbeiter betrug 107 902, der Bruttolohn für jeden der- selben 1353 Franken, der gesammte Verdienst der Werke 93 495 000
Franken und der Verdienst pro Tonne 5,93 Franken. (Revus Industrielle de Charleroi)
Argentinishe Republik und Japan.
Handelsvertrag. Der am 3. Februar 1898 zwischen der Argentinishen Republik und Japan abgeschlossene Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag ist am 18. Juli d. J. ratifiziert und für Japan durch Kaiserlihe Verordnung vom 30. September d. J. im Amtsblatt vom 1. Oktober d. J. veröffentliht worden. Der Vertrag, der jederzeit mit \echsmonatiger Frist kündbar ist, {liet ch im allgemeinen den bereits bestehenden Ver trägen Japans an, weiht aber insofern ab, als er die gegen seitige Meistbegünstigung auf die den europäishen Nationen und den Vereinigten Staaten von Amerika gemachten Zugeständnisse beschränkt. Außerdem ist vereinbart, daß Vorrehte, Begünstigungen oder Be freiungen in Angelegenheiten des Handels, der Schiffahrt, der Reise oder des Aufenthalts, welce einer der vertragschließenden Theile den Angehörigen einer europäischen Nation oder der Vereinigten Staaten gewährt, auf den anderen Theil obne Gegenleistung nur erstreckt werden sollen, wenn sie ohne Gegenleistung zugestanden sind, jedoch unter derselben oder unter glei{werthiger Bedingung, wenn die Zu geständnisse an die Bedingung einer Gegenleistung geknüpft sind.
S
en Länder der Erde in den Jahren 1890 und 1900
bers{uß der Einfubr (—) Steigerung de oder Ausfuhr (+) Einfuhr Ausfuhr 1900 1890 1900 0 O6 Millionen Dollar 149,2 10 0 / 39.7 - 533 394,2 t 5 ; 49 9 ¿ »3, ¿ 48,1 371,1 56,5 L E 10,4 2,6 1,5 45: 24,0 169,0 29,1 11,8 {- 60, {- 104,0 34.3 é 39 5 | 27,1 60.7 L j 19 4 114,6 50, 7,5 72,4 9,6 4,7 82,9 : 13,1 S801 1097 1
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5) 70 6 ) 274,7 7 53 f | 69.9 99,7 91,6 430 L. 109,3 73,7 13,3 | 17,9 680. 0 104 0 L 60,0 43 6 29 G6 39 6 48,9 13,4 24,6 31,1 l. 348 322,9 12,1 46,8 154,5 D 99 5 | 14,1 96 0 q 38,8 l» 350, 161,4 J 53,1 | 6,5 1417,1 1128,5 24: 1370,8 L 5208 30,4 3 ‘ 5,6
Chile.
Eingangszoll auf Zündhölzer. Nah einem unterm 16. September d. I. im Piario Official veröffentlichten Dekret der Regierung von demselben Tage foll der Zoll auf Zünddölzer, dex bisher mit 35% vom Werth erboben wurde, für cinen Zeitraum von 5 Jahren auf 20 Centavos für 1 kg Brutto crhöht werden, ss bald eine im Lande errichtete Fabrik nachweislih mindestens 100008 Groß im Jahre hberstellt.