1901 / 297 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Dec 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Torés&ritterreis wird aus ten unabgerundeten Zahlen berrimtk ) in deu Eralicn für Luise hat die Teturvng, tak ter beucficate Tres nichi vorgelemmen if, cin Punli (

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Statistik und Volkswirthschaft.

blie Verwendung der feststehenden und de Die gewerbrine bon Dampfkessel in Preußen. s

(Stat. Korr.) Die feststehenden Dampfkessel, d. h. diejenigen, behufs Verwendung an einer bestimmten Stelle mit ihrem Aufstellungsort durch Mauerwerk oder auf andere Art fest verbunden sind gehören zum größten Theil industriellen Unternehmungen an ; die beweglichen Dampfkessel dagegen, d. h. solche, welche Vor- cichtungen zur Veränderung thres Standorts besitzen , über- wiegen bei weitem in der Landwirthschaft. Haben \ich nun beide Arten von Dampyferzeugern in Preußen seit ihrer erften Er- hebung am Anfang des Jahres 1879 bedeutend vermehrt, ") so erscheint es bemerkenswerth, daß neben den beweglihen vor allem die fest- stehenden Dampfentwickler bei der Landwirthschaft eine besonders starke unahme aufwiesen. Dieser Vorgang deutet darauf hin, daß die Sdwirthschaft neuerdings bestrebt ist, fih die mechanische Kraft nicht nur zu der eigentlichen Bodenbebauung, sondern auch zur industriellen Nerarbeitung Ps donn Ee in steigendem Maße r zu machen. entfielen nämli nubar 1 Dampfkessel

auf feststehende bewegliche

A 1879 1901 1879 1901

Land- und Forstwirthschaft,

Weinbau, Gärtnerei und

Fishert. 326 3073 2522 13245

JFndustrie und Gewerbe . 31211 64180 | 2778 5,760

ndel und Verkehr . . 606 2222 | 227 2285

Pol erbecquig Grguidckung |

und häuslihe Zwecke . . 268 1-357 9 175

zusammen . 32411 70832 | 5536 21465.

Während sih in diesen 22 Jahren also die feststehenden wie die beweglichen De der Industrie fast Ui, nämlich um durchschnittlih jährlich 4,80 bezw. 4,88 9/0, vermehrt haben, be- trug die Zunahme der ersteren Kessel bei der Landwirthschaft und verwandten Betrieben niht weniger als 38309/9 und diejenige der beweglihen Dampfkessel 19,33 09/9. Der Umstand ferner, daß leihzeitig auh bei den Handels- und Verkehrsunternehmungen fowie in der Gruppe für Beherbergung, Erquickung und häuslihe Zwecke die Verwendung der Dampfkraft einen starken Aufs{chwung genommen hat, bestätigt einerseits die in erfreuliher Weise fortshreitende Ent- wicklung des allgemeinen Erwerbslebens in Preußen, andererseits aber den Erfahrungs\aß, daß die mechanische Kraft in stetig wachsendem Maße an die Stelle physischer Leistungen tritt.

Unter den am 1. April 1901 in Preußen gezählten 70 832 fest- stehenden Dampferzeugern befanden ih 3846 Kessel, welche ihrer Bauart nah zwar zu den beweglichen gehören, seitens der Behörden aber auf Antrag der Besitzer als feststehende genehmigt wurden, weil \ch ihre BELa ais lediglich auf einen bestimmten Standort beschränkte, während gleichzeitig hierdurh Erleichterungen für ihre Ueberwachung eintraten. Diese Kessel befinden sih weit überwiegend in industriellen Anlagen; von ihnen waren nämlih Uen Ü.

t Soteis Vampske}je

in Betrieben im Ganzen 0/0 der Land- und Forstwirthschaft «. . 103 2,68 der Industrie und Gewerbe ...... 3647 94,83 des Handels und Verkehrs... .. 68 T der Beherbergung und Erguickung 2c. 28 0,72.

Der in den Dampfkesseln Preußens erzeugte hochgespannte Dampf dient nun keineswegs allein zur Speisung von Kraftmaschinen, sondern auh noch verschiedenen anderen Zwecken, unter denen der Betrieb von Dampffässern obenan steht. Es lieferten nämli am 1. April 1901 Betriebsdampf

Dampfkessel feststebende bewegliche für im Ganzen 9% lim Ganzen 9/6 T 54501 T7694 21284 99,16 Kohen, Dämpfen, Heizen 2. . 2816 3,98 159 0,74 beide Zwecke zugleih . . 13515 19,08 22 0,10 usammen. . 70832 100,00 | 21465 100,00.

Von den feststehenden Dampfkesseln finden also nur etwas über drei Viertel zur Krafttampfabgabe Verwendung, die beweglichen dagegen dienen fast auscblicklih diesem Zwecke, von ihnen sind denn auch XW Kessel oder 97,369 fest mit einer Dampfmaschine verbunden (Lelomobilen).

Veigleicht man biermit die noch aus dem Beginne des Jahres 1879 vorliegenden entsprechenden Angaben, welche sich allerdings nur auf die feststehenden Dampfkessel beziehen, so dienten damals

jur Krafterzeugung 24 052 Kessel oder 74,219/9

zum Kocben, Bämpfen I « 1 521 u 469

ju beiden Zrwoecken zugleich. 6 838 O 4

zusammen. . 32411 i O _ Die lediglich zur Kraftdampfabgzbe aufgestellten feststehenden Dampfkessel in Preußen haben also nicht nur absolut, sondern au telativ zum Nachtheil der übrigen zugenommen ; die leyteren Kessel liefern bauptsäblih bochgespannten Dunpyf zum Imprägnieren, Destillieren, Maischen, Appretieren, Desinfizieren, für Bühnenzwedcke, Sanditrablgebläïe, Wasserstaubgebläse, zum Entlaugen, zur Eis- treitung, zum Sterilisieren, Dekatieren, Vulkanisieren, Pasteurisieren, Karbonisieren, Schmelzen von Fetten, Galvanisieren, Kochen, Dämpfen,

Nöftea, Heizen, Darren, Bleichen, Dünsten, Färben, Raffinieren u. a.

Zur Arbeiterbewegung. Die Zahl der in Barcelona gegenwärtig ausständigen Eisen- arbeiter (vergl. Nr. 290 d. Bl.) wird, wie nitrigen Tage meldet, auf 16 090 angégeben

Literatur.

Australien- und Südseefahrt. Von Dr. Albert Vaider, Mit zablreichen Abbildungen im Text und auf Tafeln Y einer Kartenbeilage. Gr. V1 u. 320 S Verlag von B. G ner in Leipzig. Pr. geb. 7 M

fer zum Motto seines Werks gewählt, und Erlebtes vor allem

Eine

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darin dar Er \{ildert, was er auf seinen Reisen und | zeschen und bei längerem Aufenthalt in Australien kennen | Daneben verwertbet erx das, w2s ihm insbesondere bon |

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unterrichteten Landsleuten mitgetheilt oder durh eindrinaliches i der Literatur nade agcbrachi wurde. Anschaulich und lebendiz

wnd und Leute von Australien tarzustellen und die geichichtliche |

Tdung verständlich zu machen. Er zeigt, welche Leistung es dedeutet o furzer Zeit dieser ferne Kontkinent sich zu cinem neuen Mittelpunkte ation emvorgerungen hat, und würdigt die Stelluyg, die italien als Herrscherin der südluhen Halbkugel einzunehmen berufen ns Ein b. sonderes Interesse widmet der Aotor dem gesellschaft- De sezialen Leben sowie der wirthschaftlichen Bedeutung der nlea Linder. Auch von den deutschen Kolonien auf den Inseln on Stsee entwirft er fsarbenreiche Skizzen, welche diese der Heimath eeritautee machen foanea. Da es eder fast gänilih an B ahern ert Astralien feblt, welche die grgenuwrärtigen Zusiände sckildern. fo ten dictes Werk Wellen erounichten Auficklui geben. Die Aus- lens l nom. d Da AE lei M dbil uus eas R verneh wu artirzamn Zabdl reiche Adbildonagen fragen me Veranichaulichana des Geichiiderlen wesentlich bel Da auch der 7 tin niedriger ift, so durfte tas Werk als Weibnachisgcschenk will- wm ien Miu - Gescbithten aus Australien Ven Dr Albert T aidet n Bilder - Tafeln Gr P, VIH ü. 310 S. Bettag ton [i „„Teatnet in Leipzig. In Originalband Per. 3,60 „M Dieses Us et in freier Ecziblong eine Reihe merfæœüurtiger Erisoten t Entwitfelonasgeschilhte Ausiraliens dar, welche zeigen, mit

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) Vergl. Ne. 27 tes N. u. Sl.-Anz* vom 17. Oltober d. Z

„A L. B.° vom |

| allzemcinen die für

welhen Schwierigkeiten die Träger der Kultur in dem fernen, jüngsten Welttheil zu fämpfen hatten, und wie es \{ließlich die zielbewußte, alle Hindernisse überwindende Arbeit Einzelner war, die, den Fort- {ritt anbahnend, der Masse zu gute kam. Es ist daher ein Werk, das sih besonders für die reifere Jugend eignet, sie zum Handeln an- \spornt und ihr zugleih vielerlei Kenntnisse vermittelt. Aber auch der Erwachsene wird dem Verfasser gern folgen, der Land und Leute durch eigene Anschauung wie R wissenschaftlihes Studium genau kennt und ihm daher ein tieferes Verständniß der Natur und Kultur des eigenartigen Welttheiles verschaffen kann.

Von dem Taschen-Kalender für Verwaltungsbeamte, welhen der Geheime Regierungsrath, Professor Dr. A. Petersilie alljährlich herausgiebt, liegt feit kurzem der mit dem Bildniß des Finanz-Ministers éreißeren von Rheinbaben ge- \{müdckte 19. Jahrgang für 1902 vor (Berlin, Karl Heymann's Verlag; Pr. geb. 3 4). Der in Beamtenkreisen zur Genüge be- kannte Kalender, dessen erster Theil fast einem vollständigen Handbuch des Reichs- und Staatsbeamtenrehts gleihkommt, berücksihtigt in dieser Ausgabe die neuesten eins{chlägigen Geseße und Verordnungen 2c. Behandelt sind im ersten Theil die Nangverhältnisse der Neichs- und der preußishen Staatsbeamten, die Bestimmungen über ihre all- gemeinen und politishen Rechte und Pflichten, über An- nahme von Nebenämtern u. \. w., militärische Verhältnisse, An- \tellungsbedingungen, Disziplinarverhältnisse, Besoldung, Wobnungs3- geldzuichuß, Pension, Tagegelder, Neise- und Umzugskosten, Kündigungs- und Verjährungéfristen nach dem Bürgerlichen Geseßbuch, Kosten und Rechtsmittel im Verwaltungsbeshluß- und Verwaltungs- streitverfahren, Gemeindesteuern, Reichsstempel, preußischen Stempels tarif u. #. w.,, ferner über Post-, Lelegraphen- und Eisen- bahnwesen, Ausübung der Jagd und Fischerei, und zum

Schluß folgen “Mittheilungen über den Preußishen Beamten- verein und die

Hinterbliebenenkasse des Verbandes deutscher Beamtenvereine. Vorausgeschickt is ein genügenden Raum für Notizen bietender Tageskalender mit zahlreihen Angaben von allgemeinem Interesse. Der für sih gebundene zweite Theil enthält, wie alljährlih, eine Rangliste der höheren Beamten aller Zweige der all-

emeinen Verwaltung, der landwirthschafilihen und Forstverwaltung, owie der Zoll- und Steuerverwaltung, mit ausführlihem Schematismus der Behörden und Beamten der allgemeinen Staatsverwaltung, der Provinzial- und Bezirksverwaltung in Preußen, der Land- und Stadt- kreise unter Angabe der Einwohnerzahl, der Landräthe, Kreissekretäre

u. f. w., der Königlichen Polizeibehörden und Gewerbeaufsichhtsbeamten, der Städte des Deutschen Reiches unter Augabe der geographischen Lage, Einwohnerzahl, Servisklasse, Gerichtsbehörden, höheren Schulen, Bürgermeister u. \. w.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten eNachrichten für Handel und Industrie“.)

Spanien.

Gewerbe- und Handelssteuer. Das spaniswe Gewerbe- und Handels\steuer-Reglement nebst Tarifen vom 28. Mai 1896 ift durh das Gesetz vom 28. November 1899, welhes das Kalender- jahr als Etatsjahr bestimmt, sowie durch das Geseß vom 27. März 1900, betreffend die partielle Einkommensteuer, durch die die Re- vision der Gewerbesteuertarife anordnende Königlihe Verordnung vom 2. August v. J. und durch zahlreihe Ministerialerlasse (Reales ordenes) in einer Weise geändert worden, daß das ganze an und für sich schon sehr verwickelte Gebiet außerordentlich unübersihtlih geworden ist. Auf Grund eines Erlasses des Finanz-Ministers (Real orden) vom 21. September ist daber das Reglement für die Vers anlagung, Verwaltung und Erbebung der Gewerbe- und Handels- steuer mit seinen Tarifen in der „Gaceta de Madrid“ vom 30. SGevy- tember und 1. Oktober d. J. unter Berücksichtigung aller Aenderungen von neuem veröffentlicht worden. L

Nach dem Reglement erstreckt sih die Skeuer auf alle Gewerbe- betriebe einschließlich des Handels, der Straßenbahnen, der Minen- babnen und des Handwerks, aber auss{hließlich der sonstigen Eisen- babnen und der Bergwerke, und trifft auch die freien Berufe, wie die der Aerzte und Rechtsanwälte. Ganz ausgeschieden aus dem RNRabmen der Gewerbesteuer ift die Contribución sobre utilidades de la riqueza mobiliaria, eine partielle Einkommensteuer. Ihr unter- liegen die Eisenbahn-Gesellschaften gleih wie die Straßenbahn-Gesell- schaften, während die Bergwerke auh von dieser Abgabe befreit sind und besondere Bergroerksteuern, darunter eine folhe vom Robertrage (3 9/%), entrichten.

Die Gewerbesteuer, der Inländer und Ausländer, physische und juristishe Personen unterliegen, wird niht als eine Reine ode Robertragesteuer, sondern nach äußeren Merkmal Steuer nah fünf zum theil örtlih abgestuften T ober Steuersäße sind theils fest, theils nur Durchschnittssäue, d einzelnen Steuergesellshaften aufgebraht werden 1 ibnen bei der Untervertbeilung bis auf } ermäßigt unt vierfahen Betrag erböbt werden können. Insoweit also um eine Repartitionssteuer. Die Sâte des Regleu einem Zuschlage dis zu 16% für Gemeindefäte werden, unterliegen aber cinem solchen für die Staatskai

Gewerbe, wie der Gewerbebetrieb imUmberziehen lih der Thätigkeit der Handlungöreisenden) nebr Gemeinde ausgeübt werden. Von diesen Beträgen wird a ein Zuschlag von 69/4 für die Deckung der Veranl Hebunaskosten und dergl. cingezogen. Die Steuer n

lich für die Zeit, wahrend de das Gewerbe detricden

für das ganze Jahr in Theilzablungen oder auf einmal

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| entrichtet. Der Patentsteuer unterliegt unter anderem | betrieb im Umberzieden

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Die Tarife sind außero: alcihzeitig mebrere Gew

dentlih spezialisiert. So in einem Lokal betr voracichriet nen

zablt werden, so zu einzelne dieser Be

i | glecih zum Ganzen sein mögen. Eine Ausnahme dil „Leben beißt erleden“ hat der |

der gleichzeitige Betrieb verschiedener im Tarif 1 a werbe, dessen Besteuerung entweder nah Maßgabe Betriebs oder nah dem höchsten der in Betracht sätze erfolgt

Die für den Handel und ivsdesontdere lungöreisende wichtigsten Bestimmungen wie folgt

Art. 5. Die Steuer set \ch{ch zusammen

1) aus dem in dem Tarif feilgeseuten, für de S teuersah

2) aus einem Zuschlage bis zu 16% des E Ï Gemeinden durh Einstellung in ihre jährlichen Hanshaltst {liehen können;

Ï) aus cinem Zuschlage ven 6% der vorbezeichneten i Deckung der Kotten der Veranlagung und Hebung der Steue Art. 6 Alle Gewerdelieuerdeträge unterliegen dem F 16 °/% für Gemeindezrecke, wobei als cin soldher Gemecintezweck ì Kosten der Erdebong dieses Zusélages auwsehen find; k des aanzen oter eincs Theilbetroges mo unterbleiben, wen mácdtizurg dazu nicht im Gemeinte-Hausbaltévlan crtheilt ungeachtet ift, wenn der Zuschlag dem Staate zusteht, weil das So weibe in mehr als einem Gewmeinteb zirk betrieben wirt, derselbe cin- zuziehen, auch wenn die Gemeintetehörten ihn nicht erfordern

Gewerte. deren Betrieb ieb aof mehr als ciren Gemeindebezirk ertetlt wie Giienbahnen eder nicht lättiickde Strahentabnen Banken Gesellichaften, die unter Ziffer 111, 113 bis 115 (Traneporkgewetde) benannten Gewerbe, Viehbändler und der unter Avichaitt 2 tes Tarlfs 5 sallendve Sewerbebetrk d im Umberuithen, ß

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t dicier Zoschlag fällt ausichliehlich ter Staatslasse zu

, M F F ac De meist Franufreid, leuteres vornehmulié aglard | fam in unbedeutenden N

3} Musecam.)

| GelelliSalt hal in Naat eine s Loblews

| in Eareda geluuit wetden Nas L’'Lab les MUioos ddo ten cbeusalls die 160%, für Gemeindefoïiea wo cutriéhlen, ader |

Art. 7. Die Jahres\ätze der Steuer werden theils für den Zeit- raum, während dessen das Gewerbe betrieben wird erhoben, wobei der Monat des Beginns oder Aufhörens voll berechnet wird, theils sind sie in einer Summe bei Beginn des Betriebes oder zu Anfang des Rechnungsjahres zu entrichten. 2c. _ e 7

Art. 8. Die in den Tarifen festgeseßten Steuersäße sind ohne NRüfsicht darauf zu entrichten, ob das Gewerbe für eigene oder für fremde Rechnung betrieben wird, vorbehaltlich der in den Tarifen be- zeichneten Ausnahmen 2c. / :

Art. 115. Wer den Betrieb eines Gewerbes 2c. beginnt, ist ver- pflichtet, binnen 10 Tagen dem die Steuerliste führenden Beamten

eldung nah einem vorgeschriebenen Formular zu machen. j

Art. 139. Personen, die bei Beginn des Staatsrehnungsjahres eines der unter Tarif 5 fallenden Gewerbe betreiben oder den Betrieb beginnen wollen, haben den ganzen Steuerbetrag innerhalb der ersten fünfzehn Tage des Rechnungsjahres zu entrichten, indem sie die Be- scheinigung, nach der sie zum Betrieb des Gewerbes berechtigt sind,

lösen. Tarif 2.

A.

Kommissionäre.

A. 39. Kommissionäre, welche für fremde Rehnung Waaren, Früchte oder sonstige Gegenstände in Empfang nehmen und ver- senden, ohne in irgend welher Weise beim Ein- oder Verkaufe mit- zuwirken, haben an Jahress\teuer zu entrichten : N

Pesetas

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«„ Sevilla, Málaga, Grao, Valencia und Santander . 694

Alicante, Almeria,Cadiz,Cartagena,Coruña u Tarragona 604

den übrigen Provinzialhauptstädten und Häfen mit über

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Orten von 10 000—16 000 Einwohnern .…. ....…. 322

solchen von 2501—16 000 Einwohnern .... . . 244

¿ Det I D S Aa

Anmerk. Diese Gewerbetreibenden dürfen nur ein dem Publikum nicht geöffnetes Waarenlager halten und sind verpflichtet, ein von der Steuerverwaltung gestempeltes und foliiertes Register zu führen, aus dem Namen und Wcehnort des Absenders und des Empfängers der Waaren, der Tag des Empfanges und der Weiterversendung e1sichtlih sind. Die Weigerung zur Borlegung des Buches und das Vorkommen von Waaren, die nicht aus\{ließlich zur Versendung für Rechnung der Eigenthümer derselben gelangen, haben zur Folge, daß der Gewerb- treibende der Steuer für den Großhandelsbettieb unterliegt.

A 40. Kommissionäre mit festem Wohnsiß, die, ohne An- und

, Verkauf vorzunehmen, in einem besonderen Raum Musterlager halten,

nah dessen Besichtigung die Handeltreibenden den Fabriken oder Waarengeschäften Aufträge auf Waaren oder fonstige Gegenstände ertheilen ; ferner solche, die, ohne ein Musterlager zu halten, An- fündigungen und Angebote von Waaren unter Beifügung von Notizen und Katalogen an Handeltreibende versenden, die aber die nach den Mustern verkauften Waaren weder empfangen, noch den Betrag dafür einkassieren noch verauslagen. Sie zahlen Pesetas in Madrid und Barcelona . . .… …. . , 300 «„ allen Provinzialhauptstädten . . . . . 220 e den übrigen Orten aa O

Anmerk. Diese Steuerpflichtigen dürfen auch den Gewerbe- betrieb im Umherziehen ausüben oder mit Mustern reisen, ohne die Steuern nah Tarif 5 entrihten zu müssen.

A 41. Kommissionäre für den Ankauf von Getreide, Spirituosen und Früchten ausschließlich für Rechnung von Waarenhäusern und Fabriken, aber ohne die angekauften Waaren auf Lager zu nehmen oder zu verkaufen :

Pesetas In Madrid E s O Fn Orten mit über 40 000 Einwobnern . . . . 24 In solchen mit 20 000—40 000 Einwohnern . . 152 In folhen mit 10 000—20 000 Einwohnern . . 102 In den übrigen Orten zahlen sie gemäß Nr. 6 der -3. Klasse des Tarifs 5 (44 Pesetas). T arif 5 Abschnitt 2. Gewerbebetrieb im Umberzieben. Pesetas und Eigenthümer von Schiffen, welcke die der Halbinsel und der benahbarten Inseln fen, um in- oder ausländische Waaren und Er- è für cigene oder fremde Rechnung zu verkaufen lunaêsreilende COMISIONISAS), welche der goldenen und silbernen von Geweben, Krämer- und irch Quittungen nachweisen

Hauses, für welches fie

falls Ne feine anderen ¿s führen, fo ablen sie keine ente

nag Spirituosen, Getreide für in: oder auétländishe nbäâufer bestimmt find, aufkaufen

Waaren für cigene RNechuung

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im Jahre 1900 die d und Vesterreich des npapier und Pappen j Jahres. Strohb- esterreid. Die besseren Brief-

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