1845 / 202 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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allgemeine Billigung. Lord Aberdeen hat bekanntlich in Folge dieser Interpretation ins Oberhaus eine Bill eingebraht, welche den briti- hen Kreuzern das Recht ertheilt, brasilianische Sklavenschiffe auf eigene Hand anzuhalten, wegzunehmen und wie Seeräuber zu behan- deln: nachdem Brasilien ein gemeinschaftliches Mitwirken zur Unter- Lma, es Sklavenhandels durch die Kündigung seines Durchsu- chungs-Vertrages mit England abgelehnt, aber în früherer Zeit son, und! zwar: dur den Vertrag von 1827, sich Salgno verpflichtet hat, diesen Handel der Seeräuberei gleihzustellen. „Die Bill, welche Lord Aber- deen dem Parlamente vorgelegt hat,““ hreibt die Times, „wird wohl auf keinen Widerstand stoßen, und doch is sie keinesweges eine unbedeutende Maßregel z sie ijt vielmehr einer der entshiedensten Schritte, zu welchem die britishe Regierung jemals genöthigt worden is, um den Geist eines Vertrages aufrecht zu erhalten. Die Bill verordnet, daß die britischen Admiralitäts - Gerichtshöfe jedes wegen Betreibung des Sflavenhändëls unter dem Vertrage von 1827 weggenommene Schiff verurtheilen können, in derselben Weise, wie dies mit britishen Schiffen geschieht; sie ordnet Entschädigungen an für Ale, welche an der Durchsuchung, Wegnahme und Verurtheilung eines solchen Schiffes Antheil haben, und gebietet endlih, daß diese Schiffe entweder in den Dienst “der Königin genommen oder zerbrochen werden sollen. Wir müssen gestehen, daß wir der brasilianischen Regierung für ihre Entschließung Dank wissen, welche die Sachen bis zu diesem Aeußersten hat kommen lassen, denn die zu Sklavenhandelözweckden gegenwärtig auf hoher See vollbrachten Abscheulichkeiten haben einen solchen Grad von Jnfamie und Frechheit erreiht, daß sie mehr deu Piraten Algiers, als den Unterthanen einer cristlihen Macht zukommen. Das Meer zwischen Rio Jäneiro und der afrikanishen Küste wimmelt von sol- hen Räubern, welche zu Allem fähig und zugleih sichér sind, in Bra- ilen rafe zu entgehen. Die Fahrzeuge, in welchen sie segeln, und- die voßbrasilianishen Spekulanten zu Sfklavenhandelszwecken aus-« gerüstet wrden, sind so fla; daß nur ein großes, eigends zu diesem añßerordentlihen Dienst bestimmtes Geshwader auf diese Seeräuber Zagd maten kann, die bald, wenn nicht in Furcht gehalten vor üniz-

seren Kreuzern, eine Geißel für den Handel werden würden, so wie Gi Úfifas jeßt \{on sind. Wir werden sehen, ob der

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“oje io solche Unterthanen {hüßen wird, wenn unsere Kreuzer und

ihte ihre Operationen gegen diese außer allem Geseh stehenden Leute werden begonnen haben ; wir glauben es nit, zur Ehre und zum Heil Brasiliens, und, mögen wir au gegen jene Piraten Krieg füh ren und Kriegsrehte ausüben , so ist doch für Alles, was gesund iu unseren Beziéhungen zu Brasilien is, nihts von dieser Maßregel zu besorgen, welche ja nur die Vollziehung des Vertrags von 1827 mit sih bringt.“

Die, Mannschaft des portugiesischen Sklavenschiffes ,„Felicidade““, welche sich der Ermordung eines Midshipman, Namens Palmer, und von § Matrosen des britischen Kriegsschiffes „Wasp““, die als Prisen- Mannschast an Bord des „Felicidade““ geshickt worden waren, s{ul- dig gemacht haben, sind nah beendigter Voruntersuchung in Plymouth, wo- sie in Ketten gelandet wurden, vor die Assisen gewiesen worden und werden, je nah der Bestimmung der Regierung, entweder vor die Assisen von Exeter oder vor den Central - Kriminalhof in London gestellt werden.

Belgien.

Brúüssel, 18. Juli. Jhre Majestäten werden morgen vön London hier zurück erwartet; heute wollten dieselben iu Ostende ein- treffen und unterweges zu Gent noch die in der dortigen Universität zu Gunsten der Armen veranstaltete Kun -Ausstellung in Augenschein nehmen. Gleich nah der Rückehr des önigs sollen bie Unterhand- lungen über eine definitive Reorganisation des Kabinets wieder auf- genommen werden. Jn einer brüsseler Korrespondenz des Courrier français heißt es: „Während der Abwesenheit König Leopolds hat weder die Polemik der Parteien, noch das Verhalten der Staats- männer und Quasi-=Staatêmänner die Minister - Frage auh nur um einen Zoll breit von der Stelle gebracht. Man hat über die Wahr-= scheinlihkeit einer außerordentlichen Einberufung der Kammern und über die Hypothese neuer Wahlen hin und her gesprochen. Da aber diese Maßregeln eine Art von constitutionellem Staatsstreich sind und dergleichen dem ruhigen Temperament des Königs sehr wi-= derstrebt, so glaubt man, daß keines von Beidem stattfinden werde, Auch sind die Rathgeber Sr. Majestät zu ängstlih, um das Eine oder das Andere vorzuschlagen. Der einzige Minister, der fähig ge- wesen wäre, die Verantwortlichkeit für die Auflösung des Parlaments zu übernehmen, Herr Nothomb, is niht mehr am Ruder. Seitdem nun mehr als ein Monat mit Konstituirung, Auflösung und Rekon- stituirung aller Arten von Ministerien, welche der Stand der Par- teien nur irgend zuzulassen schien, dahingegangen isf, sieht man end- lih flarer als am 10. Juni, daß ein lebénsfähigeres Ministerium als das, welches wir zu besißen das Glü haben, fast nicht zu finden ist; frei- lih ein sehr peinlihes Eingeständniß sowohl für die Sieger wie für die Besiegten, aber die Wahrheit, Dieser Umstand giebt Herrn No- thomb täglih ein größeres Gewicht, und derselbe trifft keine Anstalten zur Abreise, weder auf den Gesandtschafts - Posten in Berlín, nod) auf einen andéren, Die Zeit eines auf die fatholishe Majorität - sch stüßenden gemäßigt liberalen Ministeriums is vorüber; ein emäßigt fatholishes Ministerium, welches mit Unterstüßung dér N Liberalen zu regieren gedächte, ist fast ein Paradoxon, welches man

unter den Namen de Theux und Rogier aufgestellt hat. Beide Na- men {ließen einander eben so aus, wie die Ansichten, welche diese in verschiedener Beziehung ausgezeihneten Männer vertreten. Min= der ausfhließénde Männer der beiden ares mit einiger Befähi= gung zu Minister-Posten sollen noch gefünden werden. Unter solchen Umständen wird die Lösung der Schwierigkeit wahrscheinlich darin bestehen, daß sie ungelöst bleibt; Jedermann glaubt dies, weun man es _auch nit eingesteht. Man hat von Vandeweyer uud O’'Sullivan esprohen; aber wir wüßten feinen Kandidaten für die Ge sandtschaft in London. Herr Vandeweyer i} reih, und Bel- ien fann sich glücklich \{chäbßen, daß sich Jemand findet, der auf E eigenen Kosten es zu repräsentiren geneigt ist; denn wir haben kein Monstre-Budget, um Gesandte mit 3— 400,000 Fr. zu besoiden. Herr O’'Sullivan aber wird seine jeßige angenehme Stellung shwer= lich mít enem Minister - Posten vertaushen mögen. Bei dieser Lage der Dinge glauben wir, baß der König das jeßige Ministerium nur dur einen jener hingebenden Charaktere, die sich in schwierigen Augen- blicken stets fmden, vorläufig ergänzen und es dann iun dieser Gestalt bis zum 9, November beibehalten wird. Herr Vandeweyer (der zu Ende Juli -auf zweimonatlihen Urlaub von London ín Brüssel er= wartet wird) dürfte bei der Vollbringung dieses constitutionellen Werks behülflich sein und dann wieder nach London zurüdckfehren,"

Dér Jndependance zufolge , stellen sich der Erfüllung dés Wunsches des Herrn Nothomb, zum Gesandten in Berlín ernannt zu werden, erheblihe Gründe entgegen, denen dieses Blatt seine vollkom- mene Zustimmung giebt.

Seit einigen Tagen hatte sich das Gerücht verbreitet, daß die Convention vom 16. Jüli mit Fralifreïih eïúevert und das in dem Differenzial - Zollgeseb an Holland gemähte Zugeständniß hinsicht-

li der Einfuhr von Java-Kaffee verlängert werden solle. Das Journal de Bruxelles, ein mini erielles Organ, erklärt

dies für ungegründet, berihtet aber, daß die Uebêreinkunft über die

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Schifffahrt auf dem Kanal- von Lüttich nach Mäestricht, so weit der- elbe holländisM® Gebiet berührt, unterzeichnet ‘sei. „Die Arbeiten“, ügt dies Blatt hinzu, „werden unverzüglich beginnen und mit Eifer betrieben werden; Ein Projekt, welches bís jeßt%viel Schwierigkeiten gemacht hat, bié Ausbesserung des Maas Betts stromaufwärts und im Junern der Stadt Lüttich, soll“ mit diesen Kanal -Arbeiten ver- bunden werden, und Alles läßt erwartèn, daß beide Unternehmungen, die für die Wohlfahrt der Gewerbe im Maäs-Bassin so wichtig sind, gleihzeitig und in kurzem zu Ende gelaugeti werden,“ / In der Sihung des Provinzial - Conseils von Westfländern ist einstimmig ein Adreß - Entwurf an den König angenommen worden, welcher den Zweck hat, daß Maßregeln ergriffen werden, um auf möglichst schnelle Weise den traurigen Wirkungen der am 22. Mai dur die französishe Mäuth-Verwaltung in Betreff der Classification der in Frankreich einzuführenden Leinwand angenommenen Bestim-

mung ein Ende zu machen. S Jn Mons wird jeßt an Verstärkung der Festungswerke gearbeitet, Aus Guatimala i die Nachricht eingëläufen, däß dort eine neue

Revolution ausgebrochen und die belgischen Geistlichen, welche dähíïn

gegangen waren, üm eine Mission zu gründen, fortges{hickt worden sind.

Italien.

Nom, 10. Juli. - Herr Castillo y Agensa hat die Antwort auf seine vor furzem nah Madrid gesandten Depeschen noch nicht erhal- tenz man ist sehr gespämit, wie dieselbe ausfallen wérdè, sie je- denfalls eine Entscheidung zur Folge haben muß. Uebrigens verhehlt man sich hier keinèêweges die mißlihe Lage der Dinge und würde gewiß gerü alle ohne Nachtheil sür Kirhe und Klerus möglichen Zu- geständuisse machen, um nur keine größeren Uebel heraufzubeshwören.

Neapel, t. Juli, Das Giornale delle due Sicilie theilt den zwischen England und dem Königreiche beider Sicilien abgeschlossenen Schifffahrts- und Handels - Traktat mit, der aus 19 Artikeln besteht und auf völlige Gegenseitigkeit gegründet ist. Der Traktat, welher 1816 zu London abgeschlossen wurde und auf alten Schifffahrts- und Handels-Verträgen zwishen Spanien, England und Sranfrei. beruhte (1667, 1713, 1715), ist somit aufgehoben und alle darin enthaltenen Privilegien und Bevorzugungen vou Personen, Flaggen und Schiffen sind für null und nichtig erklärt, Der Juhalt des neuen Traktats ist im Wesentlichen folgender : nis

Der König von Neapel verspricht im zweiten Artikel, feiner Nation die

erwähnten Privilegien zu ertheilen, Jm dritten, vierten und fünften Artikel iverden alle Rechte beider Nationen an den Pläyen, wo sie Handel treiben und wohnen 2c, näher bestimmt. Art. 6 sichert zu, daß keine von dem für ändere Länder bestimmten Zoll abweichende Erhöhung für englische und neapolitanische Produkte und Fabiilate stattfinden , daß also Gleichheit der Zölle für alle Nationen sein solle. Ferner soll anderen Nationen kein Vor- zug irgend einet Art gegeben werden, ohne England auf die gleihe Weise daran Theil nehmen zu lassen, Der siebente Artikel enthält die Bestimmung, daß in Bezug auf Zölle, Benefizien, Konzessionen, Restitutionen 2c. kein Unterschied mehr gemacht werden solle, ob Waaren auf englischen oder neapolitanishen Schiffen ein- oder ausgeführt sind. Jm achten Artikel heißt es, daß Tonnen -, - Hafen -, Lootsengelder mit den Abgaben für einheimishe Schiffe gleichgestellt sind. Hinzugefügt i} aber, daß dieses nur für Großbritannien und Jrland und seine europäischen Besigungen gelte, Art, 9: Wo für eine Waare kein von den beiden Regierungen fest bestimmter Zoll stättfindet, soll der Zoll ad valörem auf folgende Weise bestimmt werden. Der Einbringer unterzeichnet im Zollhäuse eine die Werth- Angabe seiner Waaren enthaltende Declaration, Scheint den Zoll-Beainten der Werth zu gering angegeben, so haben sie die Freiheit, die Waare zu sih zu nehmen , den angegebenen Werth mit einer Zulage von 10 pCt. zu zahlen, müssen aber zugleih den etwa schon gezahlten Zoll zürückerstatten, Im 10ten Artikel heißt es, daß der gegenwärtige Traktat sich keinesweges auf den Zwischènhandel der einzelnen Häfen des einen oder des anderen Landes ersirecke, und daß dieser Zwischenhandel den nationalen Schiffen vor- behalten bleibe, Art. 11; Weder die Regierungen noch Agenten oder Cor- porationen . dürfen den auf Schiffen ihrer Nation ciMgetübtlen Waaren (Nohstoffen oder Manufakturen) direkt oder indirekt Vortheile oder Privile- gien (preeminenza 0 preserenza) gewähren, indem beide Mäthte die wahre und echte Reziprozität wellen. Art, 12: Keine Beeinträchtigung bes Han- dels dur) Monopóle, Kontrakte 2c. ; do béhält sich der König von Neapel die Régalien (Reali privative) des Tabadcks, des Salzes, der Spíelkarten, des Schießpulvers und des Salpeters vorz eben sd das Necht, Erfindungs- und Vervollkommnungs- Patente zu ertheilen, Der 13te Artikel enthält Be- stimmungen, wie es im Fall von Schiffbrüchen gehalten werden soll, Jm 14ten Artikel verzichtet England, sobald gegenwärtiger Kontrakt in Krast getreten, für immer auf das Privilegium der bekannten 10 Prozent, welches ihm nach dem 7ten Aitifcl der londoner Convention vom Jahre 1816 zukam. Dagegen verspricht der König von Neapel, daß für die Dauer dès ueuen Vertrages die englischen Unterthanen fortfahren sollen, die genannten 10 Prozent zu genießen von den Zöllen, welche alle aus England, Jiland, den Kolonieen und dea anderen Besißungen eingeführten Waaren treffenu, und die Engländer zahleu keinen höheren Zoll als die Unterthanen jeder anderen Negierung, wie bereits Artikel 6 bestimmt worden. Dabei ist je- doch wohl zu bemerken, daß der König sich, in Bezug auf diese 10 Pro- zent, für seine Unterthanen und sür andere Nationen , falls es ihm efalleù sollte, dieselben auch anderen zu Theil werden zu lassen und fie mit England auf denselben Fuß zu stellen, alle Rechte vorbehält. Eben so steht es ihm frei, in seinem Königreich diejenigen Zollverände- rungen vorzunehmen, die er für zweckmäßig erachtet, Jm A5ten Artikel heißt es: Die jonischen Jnseln sollen gleihe Rechte haben, sobald die Re- gierung dieser Jnseln diesen Traktat speziell anerkennt, nux muß dann, um Mißbräuche zu veimeiden, jedes jonishe Schiff, welches von dem Vertrag Nugen zichen will, mit einem Patent des Lord-Ober-Commissairs oder sei- nes Repräsentanten versehen sein, Der 16te Art. ertheilt Gibraltar, Malta 1c. gleiche Rechte mit Großbritanien und Jrland, Art. 17 sagt, daß sogleich, nachdem gegenwärtiger Traktat ratifizirt, die Convention voin 26, Septem- ber 1816 für null ‘und nichtig zu erklären sei. Art, 18. Gegenwärtiger Vertrag is vorläufig auf 10 Jahre geschlossen, Art. 19 enthält Bestim- mungen über die Zeit, in welcher der Vertrag ratifizirt werden soll, Daun folgen díe Unierschristen,

S pa nien.

Die von französischen Blättern mitgetheilten Nachrichten aus Catalonien lauten befriedigend. Der General Concha ‘hatte fünf Kolonnen formirt, welhe die Provinz nach allen Richtungen durhzie= hen sollen, und gleizeitig erließ er eine Proclamation, worin er al= len Jusurgenten, die binnen drei Tagen ih stellen und ihre Waffen abliefern würden, Verzeihung zusichert. Ju Barcelona war am 11, Juli Abends Alles ruhig, und man erwartete die Rüdkehr des Gene- ral - Capitains, da seine Anwesenheit bei den Truppen niht mehr nöthig war.

Griechenland.

© Múnchea, 18. Juli, Die griechische Post vom sten d. M. ist eingetroffen, ohne Neuigkeiten von Belang mitzubringen., Herr Piskatory war wiederholt vom Könige empfangen worden, und seine Stellung zu dem Minister-Präsidenten scheint ganz dieselbe bleiben zu wollen, welche sie früher war, nämlich eine äußerst freundliche. Demnach erwiesen si also gewisse Befürchtungên, àâls dürfte Herr Piseatory in andérem Sinne infiruirt worden sein, als unbegründet. Aber au das vernehmen wir, daß nichts von einer etwaigen Minderung des guten Einverständnisses zwischen Herrn Piscatory und Sir Edmund yons herichtet werde, so wie daß überhaupt in den diplomatischen Verhältnissen seit der Rückehr des französishen Gesandten etwas Neues nicht vorgekommen und von den mit dieser in Aussicht gestell-

T. Silbermünzen,

a, Courant.

4) Thaler, 105 Stück aus-der rauhen Mark hin 14 Rthlr. (oder 21 Gulden) ‘aus der feinén medjum bis 1 Grän im Gehalte und bis

für die feine Mark, wobei éin höhs umfangsreiche nur auf die beträhtlihen Baktren und in ausländischèn e Banquiers und Kaufleute hältnisse, gründen, und kant von di nah dem Stande der Gold- und S pläßen und je nah des Handelsverkehrs in Golde und Sil Antheil des sende sih beschränkt. Für die Ankäufe im Wege zogliher Münze der Re a) für die fölnishe Mark gegenwärtigen Jahrhund 1934 Rthlr. und seit de die fölnishe Mark fein S ilber bi Rtblr., und nur für / hlr. voll in Conventions es; seit dem Münzgeseße vom 18, De entlih nur 13% Rthlr. in Courant de b und wann die Wechsel - und zu solhen Preisen mit eini pläßen hierherlegen und an

ägeshaß übrig herer Zeiten ferungen von Go zforten bur ei mithin auf H esen stets au

is. Der periodische, Forte si vielniehr ld und Silber ín inheimishe und àus- andelsverfehrs-Ver- ch nur abhängen. Je eise an den Börsen- rsen ward im Wege zu Millionen Thalern e gelieferte Ausbeute f die gedachten Tau-

en die festen Preise m Allgemeinen :

seit dem Anfange des ahre 1829 in Pistolen

s zum Jahre 1834 mei=- besondere Verwendungen Münze des 20-Guldeñ= zember 1834 können sie s 21-Guldenfußes sein, andelshäuser das Gold und ortheile von den auêswärti= die Münze ablie Der Unterschied ihrer Ausprägung macht für eine rägeschaß aus.

ng gehört die Herzoglihe Münze mmer, Direction der Berg =- und

ist bis jeßt nur hinsichtlich Viergutegroschenstücke vom 30, Juli ze) ausge= pfennig= Ein-=- und e in Umlauf ge= existiren ferner bis jeyt Golde oder doppelte, Jahreszahl aus jenem sten Hälfte desselben, bedeu= ollen der Stände- Versamm- gt worden sind, aber sämmtlich unter dem

18 Guldenfußes, und mit oder 14 Thaler-Courantfußes muß= Münzsorten dieser Münzsüße gegen ou 1834 bestimmt, daß 12 Thaler nah dem 18 Guldenfuße, so wie er oder ebenfalls 18 lern und Gulden des geld (des neuen 21 Guldenfußes) mit der Bezeichnung von 36 zu 37 an-

ten Veränderungen keine in Erfüllung gegangen sei. Kammern war man so thätig, als j allseitigen Neigung, wenigstens furze Ausflüge aufs Land m; nur immer der Fall sin fonnte.

_Megppten: Alexändrien, 26. Junï. Arabien zufolge, ist unter den Wahab Assir ein Bündniß zu Stande gekom Macht in Arabien ein Ende machen könnte. die Unzwcckmäßigkeit der Maßregel, ? welchen er hier zurückhält, an die Stelle des Scherif Muhamed Aun nach dem Hedschas zu senden, in Konstantinopel Vorstel erhoben haben, da es zu befürchten sei, daß der Leßtêre, img seiner Abseßung, sih den ihm bereits ver schließen werde; wer solle dann den Sturm beschwören? Aegypten, welches gegenwärtig von Truppen entblößt sei, könx den Katarakten bis zu den Mündungen des Nils von einem h, muthiger Reiter durchzogen und geplündert werden , ohne daß ihnen fräftigen Widerstand entgegenzustellen vermöge. j Der Vice = König hat nunmehr den Bau des .Nil-Damüe dem Plan des französischen Jngenieurs Mongel beschlossen und {# Dampfmaschinen u. st. w. geslossy, der nöthigen Handwerkszeuge in ß

ermächtigt, die

Bestimmung ü r estimmung über die

6 verordnen Wir hiéerd Es sollen vorerst nur B ler und von

äußere Form berselben aber vor- urh Fölgendes : : anksheine über Einzelúbeträge von ern in Umlauf geseßt werden.

r Bankscheine, zu welchen weißes ist aus den anliegenden Mustern zu

Die Scheine selbst werden au nen Wappenstem Rande der Vorderseit des Rendanten d

es bei der größen Hie 1h zu 12 Löth' fein, inén Mark, obé 5 pCt, im Gewihte zu-

Stüde, 433 Stüdck mithin ebenfalls 14 medium bis 41 hte betragen darf.

überein mit denen nach dem 30. September 1821, dem 1834, dem Königl. sächsischen

einem Thaler ur fünf Thal

S. 2, äußere Form der Den tüeuesten Nachrithty Papier verwandt werden wird, is von Dareyeh, Nebschh en, welches. leiht der tür Mehmed Ali \oll

den Sohn des Schehs ÿ

2) «¿Thaler- oder Viergutegroschen- der rauhen Mark zu 8 Loth 6 Grän fein, r. âus der feinen Mark, wobei áber das Re Gehalte und 1 pCt. im Gewi Beide Courant - Sorten st igl, preußishen" Münzgeseße vom 1igl, hanuoverschen vom 19, April 90, Juli 1840 u. a. m.

b. Seide 1) Eingutegroshen-Stüde, rf zu 5 Loth fei 2) Sehspfennig-Stüdcke, 1 hin in beiden Sorten 16 Rthlr. f, mit einem Remedium bis 3 Grän für diese, aber nihts im Gewichte. Kupfermünzen. ) Zweipfennig-Stüdcke, 48 Stü, und ) Einpfennig=Stüdcke, 96 Stück, mi 8 Gutegroshen aus der Mark Kupfer einzelnen Kupfermünzen darf niht un stimmung herabgehen. Der wirklich ausgeprägte Couraut= Thaler j Rehnungs-Thaler zuglei, und zerfällt in Pfennige, mithin in 288 Pfennige ín wel n\{weigishe Geseß mit dem i 19, April 1834, das ndlage dienen sollte, in Uéberéin Wenn nun die obigen Gold-, iélihen zahl- und fassenmäßigen sich in denselben ein innen, laut §. 12 des ren Münz = Normen noch ) Dukaten, 67 Stüdck Grän fein Gold ; Feine Gulden, Loth 16 Grän, und Gulden

den Wechsel= und oft sährlih das Material zugeführt, wogegen di Kommunion=Harzes au

ßerdem vor der Ausgübe mit einem iner den leeren Rautn it Unteren mer und mit der Signatur j asse versehen werden.

bezeihneten Scheine sind als gültig zu

gedachten Gesetzes Nominalwerthe in Zahlung aber jederzeit bei den Her- 1_ Städten, wo dergleichen \sen, so reit die gesebt werden sollen, vorgeseßten Behörde

pel, mit e [lenden Num er Herzogl. Leihhaus-K

auf. solche Weis

, S. 3. Da die Bank bei allen öffent angenommen, zogl. Leihhaus niht vorhande räthe dazu ausrei sind die gedachten mit der nöthigen

Aechtheit derselb ebenfalls angeno sondern an die des Werthes ab

soll die Einlösu in der Re

des Handels war gel nah oder i fein Gold,

erts bis zum J r Zeit 195 Rt

betrachten. d scheine nah §. 13 des vor lichen Kassen nah ihrem und auf Anfordern der Inh - Kassen, und in denjeniger bei den Herzogl. Kreisfa hen, gegen b

shwägerten Wahahi 120 Stück aus der rauhen

68 Stück aus der rauhen Mark, (oder 24 Gulden) aus der feinen halte für jene, und

stens nahe an 134

desselben 135 Rt aares Geld um

Kassen durch die denselbe Anweisung sofort zu versehen adhaft gewordene Bankscheine sollen, insofern nur die bei den gedachten Kassen wieder in Umlauf gesebt, hierselbst gegen Verßütung

2 Grän im Ge

Kontrakte für Lieserung der wie den Befehl zum Ankauf rei ertheilt.

en noch zu erkennen ist, mmen, hiernächst aber nicht Herzogl. Leihhaus - Kasse geliefert werden. Erleichterung und ng der Bankfschei gel nur durch Zahlun

gen Börsen ch aus Bérechmiñgen ergeben, spreise der feinen Münzstätte aber den sogenannten P

In ihrer gegenwärtigen Stellu Ressort der Herzoglichen Ka nwerke, an.

Das Geseß vom 18. De der Einthaler-

fern fönnen,

thin in beiden Sorten zwischen dem

, und das Gewicht der ter diese geseßlihe Be=

st| nunmehr Zahl= 24 Gutegroschen à cher Eintheilung das genen hannoverschen gen Entwerfung zur blieben ist.

shnelleren Abfertigung des Publikums ne bei den dazu angewiesenen Kassen gen in grobem Courantgelde bewerk-

bsihtigten Maßregel g vom 25. März 1844, aus welcher h

Die Herzo

Vraunschweig's Müúütüz- und Geldwesén.

Um das Métallgeld in \eiïnem ganzen Wesen zu chärakt muß man es in folgenden drei Beziehungen betrachten : 1) als angénommenes allgemeines Tauschmittel, als solches ist das Gold und Silber ein Band, das die Menschheit umschlingt (pecunia circumit totum orben), 2) als ein vom Staate gültig erfanntes Tauschmittel oder Ÿ maß, Landes-Münze, Staats-Münzez 3) als Waare, um welhe nah Prozenten, oder pr. Stü pr. feine Mark, Pfund, Unze und dergleichen gehandelt wi Von allen Réegalien hat das Münzwesen eines Stäati eigenthümlihe, höchst subtile Bedeutung, Mctalls oder ein Stück von einer bestimmt stücke, auf jenes Gewicht basirt, beurkundet das Maß der Werthe Güter, und selbst jeglihes Kreditgeld muß \ich wieder auf da wisse Gewicht oder das bestimmte Münzstück, als Pfaud, gründW Als ein Beitrag zur Kenntniß des deutschen Münz - und Y wesens erscheint eine Darstellung der brauns{hweigischèn Münz- Geld - Verhältnisse nicht ungeeignet A. Münzen.

Den am 1, August 1764 (s. Serenissimi gnädigste vorl Münz - Verordnung betreffend, d. d. Braunschweig, 1. Juui 1] eingesührten 20Gulden- oder Conventions-Münzfuß| drängte, nah siebénzigjährigem Bestehen, der 21 Guld enu - oder Ci die Münz - Verfassung betreffend, Braunschweig, den 18. Dezember 1834, in Krast seit dem 1, nuar 1835.

Die im Her henden Münzsort

Zur Vollziehung der lih die Verordnun gehoben wird:

auch Bank

F. 2, Diese dur die Verordn fertigt, unterscheiden ih jed derseite enthaltenen blaßr

F. 3. Die in den §8. nuar v. J. enthaltenen Best Baukscheine erforderliche Bez lösung derselben sollen au

zember 1834 ganzen bea

und % Thaler- oder Courant, so wie der nah der dresdene 1838 hinzukommenen führt worden, von d stücken silberner S pfennigstücken dage fommen, Aus den Jahren 1 g 10, 5 und 25 Thalerstücke in ache und halbe Pistolen mit einer Zeitraume, obgleich, namentlih in der er tende Summen in P lungen zufolge) ausg Stempel vom Jahre 1834 Mit der Abschaffung des 20 und des der Einführung des 21 Gülden- ten nothwendig Reguliruugen der einauder eintreten. in Species - Thalerû ch die Gulden uach dem leipzig rner 135 Thaler in Species-Tha ußes mit 14 Thalern Courant gleich gerehnet, die £, und ,,Conventions - Münze“, enommen werden sollen. eßteren Sorten war somi Von den gröberen und mitt deren Ausprägung bereits Silberpreisen nur selten th Umlaufe noch antreffeu, un x-Thaler- oder Viergutegr durch Einschmelzungen derselben den Verkauf so sehr verringert, daß zirkulirende Anzahl sehr geringfüg beträchtliche Summe der u groschenstüdcke (,, prägung stets stark betrieben wurde, bildet dieselbe bis jeßt noch eine Haup die Annahme der Goldmünzen im Ve ein 10 Thalerstück mindestens 275 A und ein 24 Thalerstück 68 erachtet werden sollen.

B. Papiergeld,

f zu einer allmäligen Kreirung vou 600,000 tung_ einer dem Werthe dieser uantität Landes-Schuld- wurde den Ständen imm zu keiner Véreïui zuvor die Verhältnisse des H idere die Grundsäße, nad welchen ißung des Leihhaus - Vermögens zu eseßgebung aufs neue geordnet zu März 1842,

die Verhältnisse der Herzoglichen aft eines unter der Gewähr des Instituts zu ordnen und ‘die bei der evden Grundsäße näher festzustellen, Zustimmung Unserer getreuen Stände

andes - Kredit - Jnstitut hat erzinsung zu nehmên, De-= zinsung auszuleihen.

Das Grundvermögen der d der aus dem Geschäfts- sab etwaiger Ausfälle und taats - Einnahmen gezogen

hm vorangegan der derzeiti stimmung ge

Silber- und Kupfermünzen die s Landes bilden, System kund giebt, 18, Dezember 1831, nach

Welt gel)

r Convention alerstücke (Vereins- Mün tegroschen-, denSechs e und von den kupfernen gen noch keine Sort 835 bis 1845

zogl. Leihhaus-Kommission ist ermächtigt, nuunkhr iber Einzelnbeträge von 20 Rthlrn, in Umlauf

Bankscheine sind nah der für die 5 Thalersheine, , 30, Januar v. J. bestimmten Formen verck

och von denselben dur den guf der Vor-

othen Unterdruck.

2 bis 5 der Verordnung ‘vom 30. Ja

immungen über die zur Gültigkeit der

eihnung, über den Umsaß und die Ein-

ch auf die 20 Thalerscheine Anwendung

en Eingu

Münzsorten de heidemünz

lihst einfahes Münz- eseßes vom ausgeprägt werden :

aus der rauhen Mark zu 23 Karat 7

175 Stück aus der rauhen Mark zu 15

Ein gewisses Gewi ébén so weni en Anzahl geprägter

istolen (den Protok

135 Stück aus der Silber ; beide Gulden - Sorten 12 Thalerfuße.

s zu der „Allgemeinen - Und Handels=Vereine den 30, Juli 1838“, aler- oder 21 Guldeis oder das Zwei- ch der süddeutschen Convention gung die Münzmark auf rchmesser dieser Vereins= Stü wiegen 1 Mark zu dem 10 Grân (also -- Kupfer), Abweichung im Feingehalte betragen; die im Jahre auf ñassem Wege entscheidet. 18, Dezember 1834 soll auf Stempel auszuprägenden Gold- en: 1) der Name des Lndes=- 3) die Bezeichnuúg des und 5) die Chiffre des

ch dem leipziger Fuße, k zu 12 Loth fein ß also nah dem 18 Gulden- oder Seit dem Beitritté Braunschwei iz-Convention der zum Zol bundenen Staaten, noch eine Hau hinzu, nämlich ler-Stüdck (= 25 Guldenfußes), bei deren 855 Gramite festgeseßt ward. Der Du nze beträgt 41 Millimeter, 6-2- alte von #7 Silber öder 14 Loth bei dem einzelnen Stücke darf die hl, als im Gewichte niht mehr als in Frankreich eingeführte Probe Nah §. 13 des Gesebßes vom tlihen unter braunschweigischen Silber-Münzen angegeben werd Jahr der Ausprägungz 4) der Nomíinalwerth,

21) die kölnishe Mark zu 64 Assen, und zwar :

raulsèn Mar / en Grundsäßen der politishen Oekonomie, das

apiergeldes darin zu suchen ist, daß és Fonds begründet, oder Münze angenommen öder Metallgeldes leistet, immungen die entsprechen- raunshweigischer Leihhaus-=

Charafteristische unverzinslih, bei Kassen n umgewechselt wir

den Bürgs Bankscheine in den 1 und in den 20 Th

durch einen bestimmten Einlösungs- Gefallen des Jnhabers für d, und alle Dienste des sh in den obigen geseßlichen Best aften sür die 500,000 Thaler b

Das Geseg v

d. d. Dresden, und Gulden

pt-Silbermünze im 14 Th

Vereins-M ünze“ Guldenfuße,

S1 Wales, 24 20 Gulden- Thalerstüde,

aber in dem Verhältuiss Der Umlaufswerth oder der Cours dieser pCt. gegen Courant festgestellt. onventions = Münzsorten, ahren vor 1834 bei den unlich war, lassen sich nur selten Stücke im d unter denselben wurden selbst die justirten stüde (80 aus der feinen Mark Silber) zu Barren und deren ihrc unter dem je

Þ Thalern auf weißem Papiere, und

rantfuß, nah dem Gesebe, alern mit blaßrothem Unterdrucke.

zogthume Braunschweig nunmehr gesebmäßig h Handels- und Börsen- Nachrichten.

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 21, Juli 1845. Roggen 1 Rihlr, 13 Sgr. 2 Pf. z Hafer 1 Rhlr,, auch

Weizen (weißer) 2 Rihlr, 3 S Pf. und 1 Rihlr. 24 Sgr. ; Ro auch 23 Sgr, 1

Sonnabend, den 19, Juli 1845. troh 8- Rthlr. 20 Sgr., 1 Rihlr. 5 Sgr,, au 25 Sgr.

I. Goldmünzen eine Reihe von J Stüdck aus der räuhen Mark zu 21 Kata fein, mithin 1962 Rthlr. aus der feinen Mark fölnish, laß bis 7 pCt. im Gewichte ( Rthlr. in Pistolen (ohnè 258 Grän feines Gold, f ch doppelte und halbe Pistolèt| , also überhaupt: 10,5 und deren Cours gegen Courantgeld \ich seit la Würde derselbe z. B. zu 13 Preußen für die zwar geseßmäßig im Gewi hen Mark), wie auch im Gehalte ( Friedrihsd'or fasseumäßig {on lan das Metall-Verh 15,889 oder 15% circa,

braunshweigishen Pistol 12 pCt. (wie

Pistolen, 351

F 8 De i gr. 5 Pf, Zu Wasser:

nußenbringen- bigen Courant dagegen is eine höchst - oder Zweigute= M”), deren Aus= dem Courant gleihgeset, und tmasse in der Circulation. st bestimmt worden, daß 5 Thalerstück 137 Asse - wenn sie vollwichtig

bei éin Remedium oder ein Na nihts im Gehalte) gestattet ist. medium) wiegen 1 Mark und enthalten diesen Goldmünzen werden au jenem Verhältniß ausgeprägt

ten; 2) das en Gehaltes; z- Meisters. Als Normal - Gewicht gilt (s. g. 856 französishe Grammen oder 48 A, Als Münz=-Gewicht: 1 Mark = 16 L 1

gr. 7 Pf., au 1 Rthlr, ggen 1 Rihlr. 13 Sgr. 2 Pf.; Pf.; Erbsen 1 Rihlr. 16 Sgr,

ig erscheint; njustirten 1, =

CLX eine feine Mark Convent. 27 Sgr. 8 Pf.,

10 Pf. (chl, Sorte),

Das Schock S Centner Heu

Thalerstücke,

boch hâlt, auch 7 Rihlr, 20 Sgr. Der

pCt. stehèn, wié # hte (35 Stück aus der 21 Karat 8 Grän) erheblich best ge sih gehalten hat, #o erzábe | ältniß des Goldes zu dem Silber wie 1 Dasselbe reduzirt sih aber, je nahdm en jenen Cours nicht erreichen, und », V, gegenwärtig, Juli 1845) stehen, auf 15,702 oder !

uent, = 25 1

§ Asse wiegen muß Der am 17. Juli beendigte koble hes Resultat und berechtigt kunft, Obgleich Franzosen und E tigen Gegend so viel über 1000 Ctr, zu Markte gebra ringes Quantum abgeseßt. bie und stellte

nzer Wollmarkt lieferte ein sehr er- zu den s{hönsten Hoffnungen für die Zu- ngland schon vor einiger Zeit in der dor- nur mögli aufgekaust hatten, waren doch leßten Tage bis auf ein ge-

12 bis 18 Sgr. für das gr. höher als im vorigen

ch}st genaue Gewichts - Bestimmungen, besonders würte das Richtpfennig-G nnigtheilè, anzuführen sein.

288 Grâän.

2 88 Grän.

Für höch mögli einzelnen Münzst lut = 65,536 Richtpf B. Als Probirg a) bei dem Golde: 1 Mk, = 24 Karat

b) bei dem Silber: 1 Mf, = 16 Loth = 2

lihe M ünzstätte befand \sich {on 20ck Guldenfußes (1764) in ihrer ie sub Néîs assec. 214 und 215, in Theil der Maschinenwerke durch Sie gehört dels-Münz= d, h. eine solche Münz- m inländischèn Bergbau= 1 Zufließt. Der 3-Antheil, Harztheilungs= Rezeß vom Jahre 1788 nebutgishen Hause aus den unterharzi= ammeléberge) an edlen Metallen g in der neueren Zeit jährli ungefähr

lde 4 5 feine Mark (etwa 800 4000 Rthlr. in

0 feine Mark (etwa 18,000 20,400 en nach der Berechnung bis zum 23,300 Rthlr, in jeßigem Cou-

cht und am Der Preis betru

sich durhschnittlich um 2

Ein Geseh - Entwur Rthlrn. Papier Summe îín Kasse! verschreibungen, wie dam Jähre 1840 vorgelegt. wozu auch der Grund beitrug, lihen Leihhauses und insbeso1 beim Ausleihen und bei der Ben verfahren sei, im Wege der G sehen. Zwei Jahre nachher wurde nun das Leih haus-Geseßt erlassen, worin es

Da Wir für nöthig erachten, Leihhaus - Anstalt in der Eigensch Staats stehenden Landes-Kredit- Verwaltung derselben zu befolg so erlassèn Wir darüber mit das nachstehende Gese :

§. 1. Zwedck der Anstalt. die Héèrzogliche Leihhaus- Anstalt Geld in V posita aufzubewahren und Geld gegen Ver

. 2, Vermögen der Anstalt. Anstalt soll iu seinem Bestande erhalten un betriebe hervorgehende Gewinn nur nah Ab Verluste jährlih berehnet und zu den S

Die Herzogliche Leihhaus - Anst ssensheine Bankzettel

gegen Vernich ischéinen gleihtkommen als der Plán war,

*) Würden Naturstoffe aufgefunden, denen die Eige Es fam der Zeit

die edlen Metalle zum allgemeinen Tauschmittel oder in einem höheren Grade eigen wären, so würden jene zum Gelde und

B ö r se, Den 22. Juli 1845.

PÞPr. Cour. Brief. | Geld.

eltgelde sten

als dem Golde und dem ”6ilMDié Herzog zur Zeit der yru Conventions- oder wvärtigèn Lage auf dem Damn le den Vortheil genießt, daß e

Arm der Oker in Umtrieb_

diese zur bloßen Waare werden, zu einem Gelde sehr gut geeignet, wenn sie in hinreid angemessener Verbreitung aufgefunden würde, um ü Die russische Platinamünzt, , is daher nul

Platina wäre Menge und íu Weltverkehr eiut einzige in Europ Staatsômünze zu betrachten, Gescügebung bekundet. **) Die Pistolen wurde im Jahre 1537 vo nen (escudos de'oro, Got!dthaler) abgewichen. L Bald nachher folgte die Ausprä facher escudos de oro). in Spanien noch vorhandenen \chlechtc Piastola, Stücfhen, Plättchen, und da In diesem leßteren Lande erschienen un Edilten von 1640 und 1641 die Pistolen un und zwar 267 Stück aus eíner Troy-Mark (19= Im Laufe der Jahre erlitten Gewichts und des Feingehalts dur verschi

Diese Münzsorte bahnte sh den We gleich spanischen und fränzösische eine fast allgemein bekaunte und gebrauch sorte wurde, zugleich aber auch die Ver Pistolen deutschen Gepräges gab.

Die Landes - Verordnun „Als das spanishe Geld í worden““, verfügt: „daß a dato, auch gleich solche vollwichtig st niht, im Handel und Wande P sieben und zwanzig Mariengroschen (des damaligen 18-W on die halbèn únd gedoppelten quádruples ângenommen wérden sóllet ändern war das Herzogthum Brauns doch eines der ersten, welche Im Jahre 1842 unter der Reg usmünzung der 10-, 5- und 2 Praun (Voilstät

Pr. Cour.

Aclien. Geld. | Gem.

S PEMRC 7 N E: F S624 E T E O U N E T E T I T S E R E E S I

reten zu können. a und vielleicht in der ganzen Welt wie solches auch die desfallsige n

geseßt werden kann.

nen Staats-, noh zu den reinen Han vielmehr eine gemischte, ill, der das edle Metall sowohl aus de ch dur Handels-Beziehunger

, Und zwar unter dem 7,

r zu den rei ilten; sie ist

S4. Sebuld-Sch. |c Prämieu- Scheine d. Seeb. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Scbuldverschr./:

Bel. Potsd. Eiseub. do. do. Prior. Obl, Msgd. Lpz. Eiseub. de. do. Prior. Obl. Berl. Anb. Eiseub. do. do. Prior.Obl. Düss. Elb. Kiseub. do. do. Prior. Obl. Rhein. Kisenb.

do. do. Priós.ObI. do.v.Stäat garant. Ob.-Schles.E.L.A

find spanischen Ursprungs. Unter Kaiser

n den Dukaten durch ‘ie, als au

die Ausprägung vol L CuRE O ér seit dem

ehtere hielten nur 2! gung doppelter Kronen

S [a

N

Kommunion = Perzogl, braunshweig-lü Bergwerken (dem R

Übligaliouen Dauz. do. iu Th. Westpr. Pfaudbr.|: Grossh. Pos. do.

L

Stück nannte man, des

n, unförmlichen Gepräges

her ‘in Frankreich pistole d'E9d AIII nach den? ter dem Namen Lou 20 fölnish) zu 229 sie hinsichtlih des Gepr edene Geseße mehrfache Le

g nach Deutschland , two s, n Gepräges, im Handelö te Umlaufs- und Zahlungs anlassung zu der Einführü

Ein solches

| S

ter Ludwig

A as

Silber 1500 4170 Rthlr. in feinen ? Jahre 1834 oder 20,600 rant des 21-Guldenfußes) Diese geringfügige Quantit Bezahlung an die Zehutka

Oslpe. ÞPsaudhe. fein Gold,

Kur- u Neum. do.|S Seblesiscbhe do. |

do.v.Staat g.Lt. B.

B.-St.E.Li.A. o.B. Magd.-Halbst.Eb. Br.-Schw.-Ftb.E. dó. doe. Prior. Obl. Bouu-Köluer Esb. 13% Niedéèrsch.Mk. v.e. 115

d

| £1 1 8S|

E a S 5;

ät der êdlen Münzmetalle erfolgt sse in Goslar zu einem festen Sabe

F. 13. Bankzettel. befugt sein, unverzinslihe Ka zelnbeträge von 1 Rtblr., 5 Rthlr. und 20 fertigen und dur die Herzo

Der Werth der auf die den Gesammtbetrag von

Diese Bankzettel so Nominalwerthe in Zah 1 habér jederzeit bei dén Herzoglichen Leihh gen Städten, wo dergleichen nit vor lichen Kreiskassen, so weit die Geldvor gegen baares Geld umgeseßt werden.

Bei Zahlungen im Privat - Verke ben der jedesmaligen Vereinbarung üb i

Die äußere Form dieser Bankzettel wird durch eine Verordnung fahren wegen verloren ge-

Gold al marco. Feiedrichsd'or. A ud.Gldm. à 5 Th.

lber Ein- Rthlr. Courant auszu- l, Leibhaus-Kassen in Umlauf zu seben, Weise zu emittirenden Bankzettel soll 900,000 Rthlru, nicht übersteigen.

llen bei allen öffentlihen Kassen nah ihrem nd auf Aufordern der Jn- aus-Kassen und in denjeni- handen sind, bei den Herzog- räthe der leßteren dazu aus-

A p Sr

aaa | ana ja an

Veutshlands

gewöhnliches Aufsehen. Joh. Phil. Grau- l (gesammelte

n dem Gelde 2c, Von J. P „Weil man aúh seit dem Zahre Thalerstücke ausgemünzt hat und man davon mit solhe im Schrot und Korn weit besser, als Went hiermit der Anfang [llt wird, so geht ferner der dem „Abdruck von einem r Völkèr Münz-Verfassung und insonder- che Münze betreffend, 1749 in 4.“ (ohne Graumann —), Es heißt fachen, doppelten und hal- abet die soléhergéstalt aus welchem sie nah Abzug Vortheil an einige gar wohtbe- n, und _ alle des Werks verstän- , daß man nimmermehr den vor- so lange die 5 Thalerstücke um ein so ‘dor (französischen) wären, so wurden sie zu r 95 Grän beschickt.““

Eta

, Berlin, 1762,

i : N g d. d. Braunschweig, den 22, Augus A

ande zeithero häufig herein nach 4 Wochen, die spanischen Pistolen, ublignen Casjen weilt als das Stü

n Unsere L Pr. Cöuer.

Tblr. 30 Se.

Brief. | Geld.

10, 5 und 24 ) behaupten fann, daß

nd, bei Ukseren n französischen Louisd

l aber höher nicht, ’or sind u, st, w.“

schen Pistolen noch sicherer geste lodus besonders hervor aus fn, die deutsche und andere

ofürstlih braunschweigis

es Drucorts ünd des „Die erste Beschickung der ein ar zu 21 Karat 11 Grän, wie in den Tiegel wanderten 1gs und anderer Kosten init ünzstätten geliefert werden könnte Ünftige Leute vorausprophezeiten ck erlangèn wütde, ser, als die Louis Grän reichlich obe

lung angenommen u

fußes) und au nah solcher Proport len, ‘ingleihen die sogenannte Unter den deutschen L wenn nicht das erste, deutshen Gepräges -einfü des Herzogs Karl's I, wurde m lerstücke in Gold der Anfan Braunschweig-Lüneburgisches hat zwei 5 Thalerstücke mit der beschrieben. bekannt geworden,

0000-00... Saa. 0dooaoo00 Saa 200 eon.

Verfassèrs

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hr bleibt die Annahme

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gemacht, und von Omelzzeugs u

tünz- und Medaillen - Kabinet, 4747 | gedachten Jahreszahl, doch von verschitt desfallsige Verordnun ai Der plöglichen Ersthti fein Gese vorangeg braunshweigishen Pistolen in dem Handel?

Ein Mortifications-Ver

gangener Bankzettel is unzulässig. Unterm 30, Januar 1843 erschien darau Da nach §, 13 des Geseßes vom 7.

Anstalt zur Ausgabe unverzinslicher Bankscheine

bestimmt werden, Ein Mortifications-Verfahren wegen vetloren ge- | Ausg...

Leipzig 1n Courant im 14 Thul. Fuss. 100 Thir. ' Fraukfurt a. M, südd. W

oooooo... 00.

f nachstehènde Verordnung: J. (Nr. 63) die

war, machten -die Herzogliche Leihhaus-