1845 / 207 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

1763] Ediftal-Citation.

Im Monat März des Jahres 1775 ist zu Opalenica im jezigen Buker Kreise und Posener egierungs-De- partement des Großherzogt ums Posen der Woje- wode von Sieradz Woyciech oder Adalbert von Opa- leúsfi, Erbherr der Herrschasten Graeß, Opalenica, Bukowiec, und Zdroy fkinderlos verstorben. Die dama- ligen Gerichts - Behörden haben die Eng scines Nahlasses begonnen, und durch das Condescensions- Dekret vom 19, Juli 1784 sind die Abkömmlinge von zwei Großtanten des Erblassers resp. Töchtern des im

ahre 1637 verstorbenen Wojewoden von Posen und

tarosten zu Jnowraclaw, Johann v. Opaleáski, d, i, die Abkömmlinge

I. der Apollinara , geb, v. Opaleriska, Ehegattin des

Albert v. Gajewsfi, IL. der Victoria, geb, v. Opalerska, usimska;

als die“ n und alleinigen Jutestat - Erben des Adalbert v, Opalersfi für legitimirt angenommen worden.

Die erwähnten Abkömmlinge sind:

T ín der Hauptlinie der Apollinara, verehlicht gewe- senen v, Gajewsfa, nameutlich:

e vek, S1, in der Linie ihres Sohnes Lucas v. Gajewski und zwar:

A: in der Unterlinie dessen Sohnes Franz v. Gajewsk, 1) Euphrosine, Tochter des Anton von Gajewski und Enkelin des Franz v. Gajewski, zuerst verheirathet an Jacob v, Szotdrskfi, dann an Ca- etan v, Swiccickiz / 2) Angela, Ehegattin des Adalbert v. We- # gorzewsfi, eine Tochter der Victoria, geb. “v. Gajewsfa und Johann v, Kwileckischen Eheleute ; 3) Anna geb. v. Gajewska, Imo. voto v, Ra- “dolirisfa, Il do.“ Flotho z 4) Adam v. Gajewsfi, 5) Bonaventura v. Gajewski, 6) Xaver v. Gajewsi, 7) Aloysia v. Gajewska, 8) Franciôca v. Gajewsfa,

9) Stanislaus v. Potodi,

40) Alexander v. Potodi,

11) Maria Magdalena, geb. v. Potocka, vereheliht gewesene v. eES

12) die Kinder der Rosa, geb. v. Po- tocka, vereheliht gewesenen Kczewska,

a) Jgnatia, (Geschwister v. Kczewski,

verehel. v.

phael hnes

sp. Enkel d.Ra eines So des Franz v, Gajewsfi.

jewsfi,

gewes. v, Kinder re r Tochter v. Ga

Gajews- * des Franz, v.Gajewski,

eh. v, hel. Potoda, eine

g , vere

b) Rosa c) Victoria 413) der steril verstorbene Andreas v. Ga Sohn des Franz von Gajewäski.

B. in der Unterlinie der Apollinara , geb. v. Ga- jewska, verehelicht gewesenen v. Koémiriska, einer Toch- ter des Lucas v, Gajewski,

1) Ludovíca, geb. v. Koéimiriska Imo voto Sofol- nicka, Ildo v. Gorzersfa, eine Tochter des Zgnay v. Kozmirsfi und Enkelin der Apollinara,

2) Ignay v. Rychiowski, \ 5, ¿ 3) Apollinara, Ehegattin Ge el SAE E des Zgnaß v, Za-\ jowsfischen Eheleute Enkel

krzewsf n ; der Barbara, geb. Koimir- Y. 0s Cola L sfa Ehegattin des Casimir

( v. Rychtowski, Urenkel der 5) a Apollinara v. Kozminska.

6) Thaddaeus v. Jaraczewski, Sohn der Eleonora, geb. v, Koéminska, vereheliht gewesenen v. Ja- raczewsfa, und Enkel der Apollinara v. Kozminska z

H Elecnor neb v ph, \Kinderder Apollinara (geb. nirsfa, Ehegattin des/°: Jaraczewska) und Ma- Johann v. Zaremba, stthias v. Poniriskischen

9) LWudovica, geb. v. Po-\ Sbeleute, Enkel der Eleo- niúska, Ehegattin desg/!097a, gt, v. Koémirisfa, Onuphrius v. Bierzyriski, Lekebeliht gewesenen v.

10) Apollonia, geb. v. Po- aen und B niiska, Gemahlin des er Apollinara v, Koé- PrinzenCarl Ernst Biron. ?

C. in der Unterlinie der Anna, geb. v, Gajewska, Ehegattin des Peter v, Sokolnicki, einer Tochter des Lucas v. Gajewsfí; j

1) der steril verstorbene Xaver v, So-

__folnícki, ;

2) Johann Nepomucen v, Sokolnicki,

3) Barbara geb. von Sokolnicka Imo voto Kozmiúska, 1Ido Kliúsfa, resp. die Kinder und Enkel der ad 3, namentlich;

a) die Kinder ihrer Tochter Angela geb, v. Koé- misfa, verehel. gewesenen Franz v. Maczyska, a) der Sohn Thomas von Maczyriski, n, des- \sen Töchter, aæ) Salomea, 8B) det yy) er, 66) Thecla, 8) der Sohn Joseph v. Maczyúski, y) die Tochter gun verehel. Jabikowska, 6) die Tochter Faustina, Ehegattin des Hippolit v. Mas3totvski, b) der Sohn Joseph v. Kliriski, i c) die Tochter Veroníca von Kliúska, verehelicht an Casimir WezZyk, modo deren Kinver : æœ) Ludovica verehelichte Dobieska, 6) Justina, y) Angela,

2. Jn der Liníe des Frôvi v. Gajewsfi, eines Soh- nes der Apollinara v, Gajewska, geb. v. Opaleúska, und zwar:

A. in der Unterlinie seiner Tochter Ludovica, Ehe- den des Ua R L

1) Anton v, Grabsfi, Beide steril \ „.

3 Cajetan L Bräbetl [Lerstorben, SUeres, Sde

3) Justina v, Grabôka, Ehegattin/ Satha "E E des Franz v. Ryhiowsfi, \ domicka, E dran V

4) der Sohn der Marianna, geb. Se E N: L v. Grabsfa, verehel, gewesenen U Enel vg e h nit Dojeps v, Her vica v. Radomia,

5) Marianna, geb. v. Kozminñska, Ehegattin des Generals Cabann v. Lipski, Tochter der Hedwi geb. v. Radomicka, vereheliht gèwesenen Koimiúsfa und Enkelin der Ludovica v, Radomía,

Kinder resp. Enkel der

Anna fa

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Kinder der Anna von

Sokolnida,

976 Allgemeiner Anzeiger.

6) Anton v. Miroslawski, \Kinder der Elisabeth (geb, 7) Josepha, geb. v. Mi-/ v. Radomicka) und Alexan- rostawsfa , Ehegattin} der v. Mirostawskischen des Theodor v. Mo-\ Eheleute und Enkel der sczesfi, Ludovica v. Radomicka. 8) Jsabella, Tochter der Ludovica v. Radomida und Ehegattin des Jsidor v. Zakrzewski, resp. deren Sohn Jgnay v. Zakrzewskfi, außer welchem aber, me sh später rers hat, ns èwe! Töchter, udovica, vercheliht an Hippolit v. Rogalitski, belich cdii E Francisca, vereheliht an Gabrie s v, Skórzewski, zewsfi, vorhanden. gewesen sind. B. Jn der Unterlinie der Anna Cunigunde, Ehegat- tin des Peter v. Wegorzewski, einer Tochter des Franz "",) Zustina, vereheliht an Ignaz v. ustiína, vereheliht an Jgnay v. Malczewski, Töchter der An- 2) Caecilia , - vereheliht an Ludwig v.\ na Cunigunde M?îodziejowski, 3) Theophila, vereheliht an Joseph\ zewska. v. Maúfowski.

3, In der Linie der Therese, geb. v. Gajewska, einer Tochter der Apollinara v. Gajewsfa, geb. v. Opalerska und Ehegattin des Johann v. Prusimski, und zwar: g T ín der Unterlinie ihres Sohnes, . Christoph v. Pru- imsfi:

1) Anton v. Prusimski, Sohn des Stephan und En- kel des Christoph v. Prusimski,

2) die Kinder der Marianna, geborenen v, Prusimska, einer Tochter des Christoph v. Prusimski aus deren Ehe mit dem Johann oder Joseph v, To- micki und Casimir 9. Zakrzewski,

a) Paul,

b) FZoseph,

c) Josepha, verehelichte Piro, d) Catharina, j

e) Johann Nepomucen,

f) Ignay,

Geschwister v. Tomii,

Geschwister e) Ludwig, v. Zakrzewski,

3) die Cunigunde, geb. v. Kowalska, verehelichte v, Kotaczkowska , eine Tochter der Constantia (geb. v. Prusimska) und Johann v. Kowalskischen Ehe- leute und Enkelin des Christoph v. Prusimski, 4) die Descendenten der Victoria, geb. v, Prusimska (Tochter des Christoph. v. Prusimski), verehelicht ewesenen Michael v. Tworowicz, g der Sohn Franz v. Tworowicz, b) die Kinder der Tochter Elisabeth, verehelicht ge- wesenen Jacob v. Taczanowsfki, æ) Joseph, 8) Raphael, y) Vincent, 6) Nicolaus, B. in der Unterlinie des Sebastian v. Prusimski, eines Sohnes der Therese geb. v, Gajewska, ‘verehel, gewesenen v. Prusimska: - 1) die Kinder des Franz v, Prusimski, eines Sohnes des Sebastian, a) Onuphríius v. Prusimski, b) Agnetha verehelichte v. Korytowskagz 2) die Kinder des Melchior v. Prusimski, cbenfálls eines Sohnes des Sebastian, a) Vincent v, Prusimsfki, b) Elisabeth verehel. an Ludwig Brzechfa, c) Veronica verehel. an Xaver v. Biernati, d) Justina z 3) die Descendenten der Anna alias Ursula v. Pru- simsfa, einer Tochter des Sebastian, verehel. ge- wesen an Joseph v. Dobrzycki,

a) Josepha aliasSophia ver- | Kinder bes Johann Ne-

chel, v, Nieéwiastowêka, f Julienta o b) Anna verehel, v, Potoa, Dobrzyckfa, einer Tochter 5) Victoria «ias Veronica, der Anna 9. Dobrzyefa,

} geb. v. Prusimskaz 4) die Anna alias Apollinara geb. v. Prusimska; Toch- ter des Sebastian v. Prusimski und Ehegattin des Paul oder Peter v, Skrzydlewski, welche als- steril verstorben aufgeführt ist ;

C. in der Unterlinie der Therese geb. v, Prusimska, verehel, v. Trapczyriska, einer Tochter der obenerwähn- ten Therese v. Prusimska, geb. v, Gajewska;:

1) Anton Gebrüder v. Trapczyriski, Söhne des Sta-

2 Jacob nislaus v. Trapczyriski aus dessen Ehe

3) Fohann mit der Anna Loykowna und Enkel der

[Therese v. Trapczyska, geb. v. Prusimska,

4) Joseph 9. Trapczyúski, ein Sohn des Franz v.

rapczynsfi und der Rosa v. Raszewska und Enkel

der Therese v. Trapczyriska ;

wobei indeß zu bemerken, daß, wie si \päter ermittelt hat,

die Stanislaus und Anna v. Sra pegpiiofischen Eheleute

außer den oben genannten drei Söhnen noch zwei Töchter,

Bea, verehelicht an Johann Nepomucen v, So-

olnicki,

Marianna, vereheliht an Mathias v. Dobrogoysfi, und die Franz und Rosa v. Trapczyriskischen Eheleute außer dem Sohne Josevh noch eíne Tochter

JZustina, verwittwete Joseph Brzechfa, gehabt haben ; : i

IL, ín der Hauptlinie der Victoria geb. v. Opaleriska, vereheliht gewesenen v. Prusimska, Diese hat nur eine Tochter j

Constantia , verehelicht an Stanislaus v. Tuczyski, hinterlassen, von welcher abstammen : :

A. ín der Unterlinie ihrer Töchter Marianna geb. v. Tuczysfa, Ehegattin des Andreas v. Mycielski,

1) Nicolaus v. Skoroszewski, ein Sohn des Joseph v. Skoroszewski, Enkel der Nicolaus und Therese (geb. v. Mycielska) v. Skoroszewskischen Eheleute und Urenkel der Marianna v. Mycie:ska, geb, v. Tuczyrska,

2) die Kinder und Enkel der Francisca, geb. v, Sko- roszewsfa, vereheliht gewesenen v. Ba, einer Tochter der Therese und Nicolaus v. S oroszewsfi- Ian Eheleute und Enkelin der Marianna v. My- cielsfa,

a) Onuphrius, y 5 Sei Geschtvister c) Eleonora, verehelichte v. Grabsta, j "- Krzycki, I Inton „Kinder des Sigismund v. Gru- 9) arr v. Gru- dzirisfi und der Catharina, geb, e) Josepha v. Gru-/ Krzya, einer Tochter der An- dzirisfa ton und Francisca v, Krzydi- 8 ÿ schen Eheleute, B. in der Unterlinie der Anna, geb. v. Tuc yúsfa, Ls des Andreas von Niemojewskfi, einer ochter 1 der Constantia v, Tuczyúsfa;

v, Taczanotwski.

von Wegor-

1) Thomas v, Kani-\Kinder der Franz und Apolli- owsfi, nara, geb, v, Niemosewska, Ka- 2) Anton nigowsfishen Eheleute, Enkel des 3) Josepha v. Kani-) Johann v. Niemojewski und Ur- gowsfa, Ehègat-{ enkel der Anna, geb. v. Tuczyriska, tin des Grafen\vereheliht gewesenen v, Niemo- Michael Pododsfi, jewsfa, C 4) Jgnay steril) Gebrüder v. Niemojewski, Söhne verstorben, des Joseph und Enkel der 5) Anton, Anna v, Niemojewska, 6) Rosalia, geb. v. Umiúska, verehelihten Stubicka, Tochter der Apollinara, geb. v. Niemojewska, ver- eheliht gewesenen v. Umiásfa und Enkelin der Anna -v. Niemojewska.

Da jedoch hin und wieder Bedenken aufgestoßen sind, ob nicht nähere oder doch mehrere gleich - nahe-Ber- wandte des Erblassers, als die oben genannten Ab- föômmlinge seiner Großtanten hinterblieben seicn, „so haben der Kurator des Adalbert v, Opaleúskischen Nach- lasses und einzelne Miterben, namentlih der Joseph v. KrzyZanowski und seine Schwester Melania, verwitt- wete Gräfin Szoîdrska (Kinder der Aloysia, geb. v. Ga- jewska, vereheliht gewesenen Michael v, Krzyzanowski (ad -I. 1. A. 7.), so wíe die Thecla und Pauline, Ge- schwister v. Mirostawski (Abkömmlinge des Anton v, Mirostawski ad I, 2. A, 6.), zur Ergänzung der Le- gitimation das §. 148-et seq. Tit, 51, I. A, G, O. vorgéschriebene Aufgebot extrahirt. s

Demnach: werden alle diejenigen, welhe ein näheres Erbrecht, als die oben aufgeführten Verwandten, oder mit ihnen ein gleich nahes Erbreht an den Nachlaß des Adalbert v. Opalerski zu haben vermeinen, hier- durch aufgefordert, dasselbe in dem zu diesem Zwecke auf den 10. Dezember d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserem Justructionszimmer vor dem Ober-Landes- gerichts - Referendarius Herzberg anberaumten Termine

ehörig anzumelden, widrigenfalls die oben genannten erwandten des Erblassers für die rechtmäßigen Erben desselben werden angenommen werden, ihnen der Nach- laß zur freien Disposition verabfolgt und der nach er- folgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle- ihre Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung, noch Ersay der gehobenen Nuzungen zu fordern berechtigt, sondern. sich lediglich mit dem, was alôdann noch von der Erbschast vorhan- den scin möchte, zu egnugen \huldig sein wird, Posen, den 28. Juni 1845. ; Königliches Ober- Landesgericht, T. Abtbeilung.

[652] Avertissement,

Von dem Königlichen Land - und Stadtgerichte zu Naumburg werden Alle und Jede, welche an das Ver- mögen des ‘Kaufmann Karl Friedrih Krippendorf zu Eckartsberga, welches hauptsächlich in einem Wohnhause und Waaren - Vorräthen besteht, und worüber wegen Unzulänglichkeit desselben, auf Andringen ber Gläubi- ger, der Konkurs eröffnet worden, Ansprüche u haben vermeinen, dergestalt öffentlich vorgeladen, daß sie inner- halb drei Monaten, und spätestens in dem vor dem

Hexrn Ober-Landesgerichts-Assessor Parrisius als Deputirten auf - ) den 22, Oktober 1845 anberaumten prällusivishen Liquidations - Termíne ent- weder in Person oder durch einen mit geseßliher Voll- macht und Juformation versehenen hiesigen Justiz-

Kommissarius, wovon den hiesigen Orts Unbekannten díe

Herren Justiz-Kommissarien Justizrath Bieli , Gilling, v. Bieren in Vorschlag gebracht werden , in dem Lokal des unterzeichneten Gerichis, Vormittags um 9 Uhr, erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen, die Beweismittel beibringen und hiernächst die weiteren Verfügungen erwarten,

Bei ihrem Ausbleiben im Termine und bei unter- lassenen Anmeldungen ihrer Ansprüche aber hahen die- selben zu gewärkigen, daß sie mit allen etwanigen For- derungen an die Konkursmasse präkludirt werden sollen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Kreditoren auferlégt werden wird.

Naumburg, den 11, Juni 1845.

Königl, Preuß, Land - und Stadtgericht.

[761] Bekanntmachung,

Die über den Oekonomen Paul Herrmann Fromme als Verschwender am 23, Februar 1841 eingeleitete Kuratel ist wieder ausgehoben worden.

Frankfurt a, d. O., den 7. Juli 1845.

(L. S) „Khuigl, Preuß. Land - und Stadtgericht.

[760] Ediktal-Citation, Land- und Stadtgericht Culm. Nachstehende verschollene Personen:

1) Anna Maria Lindemann, Tochter der Johann und Dorothea, geborenen Bentsch, Lindemannschen Ie” leute zu Klein Trzebiz, geboren den 6. September 1799, welche vor 30 Jahren angeblih nah Bessara- bien ausgewandert sein und fich dort im Dorfe Borodyno , Odessaer Kreises, mit Martin Kling verheirathet haben soll;

2) Nicolaus Johann Weber, welcher vor 30 Jahren von Skompe, Thorner Kreises, nah Rußland aus- getaudat sein soll, und. dessen mit Gottliebe , ge-

orenen Ochner, erzeugte Kinder, nämlich :

Euphrosyne, geboren 23, Oktober 1789, ohann, geboren 9. August 1794, acob, geboren 20. März 1798,

‘Anne Marie, geboren 16. Juli 1801,

Thomas, geboren 18. November 18023

3) der am 10, Juni 1804 geborene Müllergeselle Jo- hann Zukierski, Sohn der zu Czemlewo verstorbe- nen Samuel und Caecilie, geborenen Kalisch, Zu- fiersfishen Eheleute, welcher vor ungefähr 13 Jah- ren d, FRs aus auf die Wanderschaft ge- gangen ist,

und deren etwa zurüdcgelassene unbekannte Erben wer- den hierdurch aufgefordert , sih innerhalb neun Mona-

ten, spätestens aber in dem vor dem Herrn Land- und ‘Stadtgerichtsrath Schülke auf

den 22, Mai 1846, Vormíttags 10 Uhr,

im hiesigen Gerichtsgebäude angesegten Termine \christ- lih oder. persónlích zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls dieselben für todt erllärt und hr Vermögen Fes bekannten nächsten Erben event,

dêm Fiskus zugesprochen werden wird.

nerstelle, bestehend aus 5 Morgen Acker mit 2 Y

Das Abonnement bekrägt:

2 Rihhlr. sür. £4 Jahr.

4 Kthlr. - è Jahr.

s Kthlr. - -1 Iahr. allen Theilen der Monarchie - ohne Preiserhöhung. serlious- Gebühr für den m ciner Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

[649 b] Proklama.

Alle diejenigen, welche an die von dem Bauer Christian Mohr zu Breitenfelde bei Hammerstej Westpreußen an den Rademacher Johann Jacoh ÿ, zu Franzburg unterm 20. Juni d. J, verfauste, Abtshagen Grimmer Kreises sub No. k. belegene 8

häusern nebst Pertinenzien , dingliche Ansprüche Forderungen zu machen haben, werden hierdurg deren Anmeldung in einem der auf

Allgemeine

ußishe Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Seftellung aus dieses Blalt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preuß. t Zeilung : Friedrichsstraße Ur. 72,

den 2. August, den 16. August und de,

30, August d. J., Vormittag 11 Uhr, F 6 - j hierselb| vor dem unterzeihneten Gericht anber

Termine aufgefordert, bei Vermeidung des im [,

‘Berlin, Montag den 28e J ul i

Termine sofort zu erkennenden Ausschlusses, Von der Anmeldungspflicht sind nur diejenigen prätendenten entbunden, welche ihre Forderung dem ihnen vorzulegenden, von unserer Kanzlei ey ten Postenzettel richtig verzeihnet finden. Datum Grimmen, den 22, Juli 1845. Königl. Kreisgericht.

I n halt.

tliher Theil. : land. Berlin. Schlöffelsher Prozeß, Provinz-Swhlesien, durhbruch der Oder. j utsche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden, Lebhafte hein-Schifffahrt. Großherzogthum Medlenburg-Strelig. of, Hävernick +. G74pherzagth um Oldenburg. Verordnung (geu Meineides, Herzogthum Braunschweig. Der braunshwei- 1 Gustav-Adolph-Verein, Briefe aus dem Königreich Sachsen, Perbot der Bersammlungen zur Aenderung? des“ 'Glaubénsbekenninisses r augsburgischen Konfessions - Verwandten.) und Brauns chweig. on Hohnhorstz; Schühen-Gesellschast z Eisenbahn-Unfall.)

é Stadt Krakau. Krakau, Ueberschwemmung.

stexrreichische Monarchie. Wien. Schreiben . des Kaisers an n Eghenzog Palatinus von Ungarn. -

land Es Poleu. Odessa. Maßregeln gegen Bedrückungen im etraidehandel. é j nkreih, Parïs. Hofnachrichten. Das offizielle Organ des (arschall Bugeaud über die Affaire in der Dahara. Frankreichs laßrègeln mit Hinsicht auf Tunis, Abd el Kader, Finanzielle äude, von Paris. Vermischtes, :

opbritanien uud. Arland. London. Truppensendung nah el-Seeland. Dritte Lesung der Juden-Bill im Unterhause. Un-

1 in Jrland. Lord Canterbury 4+. Schiffbruh, Vermischtes, heiden aus London. (Graf Grey: und seine politishe Wirk-

féit,)

pt. Brüssel, Zoll-Erleichterung für Holland. Dispositionen

„dix Armee,

jeden und Norwegen. Halmstád, Starker Sturm.

weiz. Kanton Luzern. Leu vou Ebersol. /

ien. Schreiben aus Madrid. (Der Ausstand in Catalouienz.

idéehr der Königin nah Madrid beschlossenz die Blätter über das neue sgeseßz der Jnfant Don Enrique.) enland. Schreiben aus Athen. (Versahren der Oppositionz agung der Kammern; Vermischtes.)

inigte Staaten von Nord - Amerika.

; England.

i, London, Castillo Präsident.

ndien und China. London, Neueste Ueberlandpost. Fried-

he Aussichten hinsichtlich des Pendschab. Wiederherstellung des reht-

igen Herrschers in Nepal. Christliche Neligion in China,

eibahnen. Sächsish-Schlesishe Bahn, y

ndels- und Börsen-Nachrichten. Berlin,

nds gegenwärtige Handelslage.

[757] Bekanntmachung.

1, Die diesjährige Le ip ziger Michaelis-Yj beginnt

den 29, September und endigt mít dem 18. Oktober.

2. Während dieser drei Wochen können all ländischen, so wie die den Z oll-Vereinss ten angehörenden Fabrikanten und Handy ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen nungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushä

3. Gleiche Berechtigung haben alle andi ausländischen Fabrikanten und Handelsleute,

4. Außer vorgedachter dreiwöchentlicher| bleibt der Handel, so wie das Aushängen von deléfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußer, Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Ver allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstraj zu 50 Thalern verboten. ; j

5, Jedoch is zur Auspackung und Einpa( der Waaren die Eröffnung der in den Häusern h lihen Meßlokalien in der Woche vor der Böttch und in der Woche nah der Zahlwoche gestattei,

6, - Jede frühere Eröffnung, so wie spätere & ßung eines solhen Verkaufslokals, wird, außer de fortigen Schließung desselben, mit einer Geldsrafse, Befinden bis zu 25 Thalern belegt.

7. Allen ausländischen, den Zoll-Ver eis staaten niht angehörigen Professioni und Handwerkern ist nur während der eigent Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Ausl der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gesta

8, Eben so bleibt das Hausiren jeder Art das Feilhalten der jüdischen Kleinhändler die Meßwoche beschränkt. Die jüdischen Fei welche in die Mèßwothe fallen, werden dur Lei gerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche erse}

9, Was endlich den, auch auswärtigen Spedilt unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen trieb von Meß-Speditions- Geschästen betrifft, so weisen wir deshalb auf das von uns unter dew Oktober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibun Speditionshandels allhier betreffend,

Leipzig, den 18. Juli 1845,

Der Rath der Stadt Leipzig. Otto,

Der neue Gesandte

Börse, Eng-

Amtlicher Theil.

/e, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Ober - Bürgermeister Bertram zu Halle den Charakter [756] Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen; und Sächsisch-Schlesische Eisenbahz. F Den Kreis-Justizrath des striegauer Kreises, Land- und Stadt * Von den in unserer Bekanntmachung vom 7, Fier Paul, zum Kreis - Justizrath des münsterberger Kreises, und l, J. aufgeführten Juterims - Actien, auf welche F Kreis - Justizrath des münsterberger Kreises, Land - und Stadt- zum 31, Mai l, J. die vierte Einzahlung nicht {Wer Mantell, zum Kreis - Justizrath des striegauer Kreises zu worden war, sind bis mit Ablauf der PräflusWllen, j (den 2lsten d. M.) folgende Nummern der d Einzahlung Nr. 4671, 11664. bis mit 11683, 30615, bil 30624. 34210, ‘mithin 32 Stück nicht eingelöst worden. Jn Gemäßheit §. 18, der Gesellschasts - Si

Der bisherige Ober-Landesgerichts-Assessor Kolmar Rudolph 0 Burchardt is mit Allerhöchster Genehmigung zum Jüstiz= wissarius bei E E Mett Weh fibes Lectvn in Ee werden nun hiermit diese voraufgesührten Act à. d. W., mit Anwéisung seines Wohnsibes daselbst, und zum E Einzahlung Ee und sor im Departement des Königl, Ober - Landesgerichts zu Frank- gemäß deren Jnhaber aller ihnen als solchen zus «d, D, bestellt worden. den Rechte verlustig. L I n

De den 22. Juli 1845,

as irektorium der Sächsisch - Schlesishen Eisenbahn - Gesells C. L, Schill. A. F. v. Gablenz,

Königliche Bibliothek.

‘In der nächsten Woche, vom ten bis 9ten k. M., findet, dem “4, des gedruckten Auszugs aus der Bibliothek - Ordnung gemäß, allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königl, Bibliothek ent- nen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bü- der Königl. Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, je während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 14 p die e Bea R Ei sragdene, url EiRMttein, A S ; Durüdnahme der er erfolgt nah alphabetisher Ordnung der Stuttgart, Verlag von S, G, Lieschin) uen der Entleiher, und zwär : :

[762] P von A. U. am Montag und Dienstag,

mnasial-Schulwes » L R.» Mittwoch und Donnersta Gy si B Schu D | Und » S. Z; Meta unt Bérichenbo

zwischen den Jahren 1824 und 1843, F Von dem darauf folgenden Montag, den 11ten k, M. an, wer=

A wieder Bücher ausgeliehen. LIUNEFN Deltadluikgèn | Berlin, dex 28, Juli 1845, Carl Ludwig Roth, er Königl, Geheime Regierungs - Rath und Ober - Bibliothekar Theol. Dr. und Ephorus. des Königl, Württ i Dr. Perb. evangelisch-theologischen Seminars in Schönhl

Oftav, VIIT und 142 Seiten Velin. Jn Unf 20 Sgr. / Diese interessante Schrift. des hochgeachteten, nut" wieder seinem Geburtslande angehörenden Hrn. V sers ist wichtig für Lehrer wie für Staats - Bt welche Antheil an der Leitung der Schul-Angelegt ten haben. Bei den vielen von reicher praktische fahrung zeugenden Fen eltek, die darin besp1 sind, wird sie, auh als Beitrag zur Ges! des deutshenSchulwesens, fdr Publikum | weges allein in Bayern, sondern gleichmäßig alle deutschen Lande suchen dürfen und namentlich | Stelle in jeder Schulbibliothek verdienen, Frübjahr 1845, ; Vorräthig in allen Buchhandlungen, in Berlii W. Besser, Ferd, Dümmler, Oehmigke's Sorll Nicolai, D, Reimer, Jul, Springer 2c,

Citerarishe Anzeigen.

So eben is erschienen :

Abgereisst: Der. General - Major und Direktor des Allgemei=- Kriegs-Departements, von R eyher, nah Posen.

flichtamtlicher Theil. | Inland.

Verlin, 26. Juli. Wie man aus zuverlässiger Quelle erfah-

al, ist die Untersuchung wider den Fabrikenbesißer Schlöffel aus ses in Schlesien abgeschlossen und dieser des Arrestes vorläufig lassen. ens des Hochverraths und der Erregung von Mißvergn gen und i friedenheit überführt ist und Strafe zu erwarten hat, wird das entli bald abzufassende Erkenntniß ergeben.

h und inwieweit derselbe des ihm zur R gelegten Ver-

Ep map E Ema y

Provinz Schlesien. Die Ober hat in der Nähe von Breslau das Ufer durhbrochen , sehr bedeutende Wassermassen durch die alte Oder ab- und dem Strome unterhalb der Stadt zugeführt. In Folge dieses Durhbruchs fiel das Wasser bei Breslau selbst plög- lich um einen Fuß, erreihte aber am 24, Juli wieder die Höhe von 23 Fuß am Ober- und von 14 Fuß 1 Zoll am Unterpegel,

Deutsche Bundesstaaten.

, Großherzogthum Baden. Nach Mannheim kamen seit diesjähriger Wiedereröffnung der Rheinschifffahrt direkt aus den hol- ländischen Häfen 96 Sege - Fahrzeuge mit 259,200 Ctr. Ladung ; außerdem wurde von der niederländifthen Dampfschifffahrts =- Gesell= schaft ein Güter - Quantum von 25,900 Ctr. aus Rotterdam dahin gebracht. Diese Gütermasse von 285,100 Ctr. übersteigt die, welche in der gleichen Periode des vorigen Jahres nah Mannheim kam, um 98,000 Ctr, Der Verkehr mit deu vereinsländischen Häfen weist eine Gütermasse von 108,000 Cir. , die unter Zollkontrolle abgefer= tigt wurden, und 326,100 Cir. Güter des freien Verkehrs nah. Das Gesammt=Quantum der in dem Hafen zur Abfertigung gekommenen 1097 Schiffe beläuft sich demna auf 719,200 Ctr. Dieses unge- wöhnlich starke Steigen des Verkehrs des mannheimer Hafens findet seinen Grund besonders in den erweiterten Handels - Verbindungen, den vermehrten Communicationsmitteln und in der mannheimer Eisen bahn-Verbindung. : j

Großherzogthum Meck&leuburg-Strelit. Am 19ten d, starb in Neu=Streliß auf einer Besuchsöreise der ordentliche Profes sor der Theologie an der königsberger Universität, Dre. Hävernick, im 34sten Jahre seines Lebens.

Großherzogthum Oldeuburg. Eine Großherzogliche Verordnung vom 28, Juni hebt die den Meineid in Civilsachen, die Ae V Verleumdung durch Zeugniß und den Eidesbruch betreffenden Bestimmungen des Strafgeseßbuches von 1814 auf und eyt neue an deren Stelle, Nach diesen ist des Meineides huldig, wér als Zeuge oder Sachverständiger in fremder oder áls Partei in eigener oder in fremder von ihm vertretener Rechts= Pte äls Denunziant, Zeuge oder Sa verständiger in einer Straf= sache, bei Offenbarung eines Vermögensbestandes oder bei einer Ver- flarung, vor Gericht oder einer anderen zu Abnahme von Eiden be- fugten öffentlihen Behörde, wissentlich einen förmlihen Eid fals{ch Sélivóren oder auf einen söldjen geleisteten Eid fals autsgesagt hat, und soll mit einer Arbeitshausstrafe bis zu se s Jahren belêgt, der von ihm bekleideten Aemter und Ehrenstellen ausdr dlich entseßt und vor Ab= führung zum Straforte öffentlich ausgestellt werden. Zst das Verbrechen des Meineides begangen, um einen Unschuldigen oder einen Minderschul- digen in fte Strafe zu bringen, so kann die Strafe, mit Rücksicht auf die Strafbarkeit der fälshlich angeshuldigten That und auf die Wich- tigkeit der Aussage, bis zum Zuchthaus. äuf unbestimmte Zeit erhöht werden. Hat aber der fälshlich Angeschuldigte in Folge der mein- eidigen Aussage die Todesstrafe erlitten , so soll der Meineidige zur Kettenstrafe, und, wenn er s\ch mit anderen Meineidigen befanden hätte, zum Tode verurtheilt werden, Dem förmlihen Eide werden die. anstatt des Eides gebräuchlichen Betheuerungsformeln solher vom Staate geduldeten Religioussekten, welche die Ablegung eines Eides als unerlaubt betraten, gleich geachtet. Wer si eines leichtsinnigen Eides shuldig macht und vor einer öffentlihen Behörde aus Mangel pflihtmäßiger Ueberlegung oder Nahforshung eine unwahre Behaup- tung mit einem Eid oder einer ihm gleih zu achtenden Betheuerung

der eben erwähnten Art bestätigt, wird wegen fahrlässigen Vergehens

im“ Verhältnisse zu der Strase der vorsäßlihen That bestraft, wobei jedo statt der Freiheitsstrafe unter gewissen Umständen auch Geld buße bis zu 100 Rthlr. erkannt werden kann.

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Herzogthum Brauuschweig. - Dem Gustav - Adolph- Vereine zu Braunschweig sind von der Herzoglichen Regierung die Rechte milder Stistungen verliehen worden,

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XX Königreich Sachsen, 26. Zuli. Jm Verfolg der in Be- zug auf die kirchlichen Bestrebungen der neuesten Zeit erschienenen Be- fanutmahung der in Evangelicis beauftragten Königlich sächsischen Staats-Minister, haben die Ministerien des Kultus 2c. und des Innern unterm 19. Juli d, J. verordnet, daß die Bildung von Vereinen und die Abhaltung von Versammlungen, welche darauf gerichtet sind, das Glaubensbekenntniß der augsburgischen Konfessions - Verwandten in Frage zu stellen oder anzugreifen, untersagt sein soll.

2 Braunschweig, 25. Juli. Hofrath von Hohnhorst, ein Sohn des verstorbenen Hofmarschalls, in dem milden Klima von Hieres Heil für seine geschwächte Gesundheit, allein der Leidende, ein Olied einer hier aligemein hohgeachteten Familie, sah die Heimat nicht wieder. Das Leben des menschen=- freundlichen, anspruähslosen Mannes mußte leider zu früh enden. Seine Freunde und Bekannte freuten sih, daß ihn, von seiner Jugend an, die Verhältnisse in die Nähe Sr. Hoheit unseres Herzogs ge- führt und in derselben ihm ein gesteigertes Vertrauen bewahrt blieb, Auf der vor kurzem zurückgelegten italienishen Réise berührt Se. Hoheit au Hieres, begiebt sich bald nah dem Eintreffen daselbst nah dem Friedhofe, erfundigt sich angelegentlihs| nah der Grabesstelle dés Hofraths von Hohnhorst, pslückt von derselben einige Blumen und nimmt sle zu sich. Auf diese Weise das Andenken an einen Bieder- mann geehrt zu wissen, hat hier viele Herzen bewegt.

Einige Schüßen - Mitglieder genossen vor wenigen Tagen die-

Ehre, Sr. Hoheit dem Herzoge den Dank aller Schüßen für den zu der am 7ten und Sten d. M. stattgehabten Feier des dreihundert- jährigen Bestehens der Schüßengesellshaft gnädigst verliehenen s\ilber-

- nen Becher darzubringen, Die Deputirten (vièr Bürger) fanden die

huldvollste Aufnahme und schieden so hocherfreut über den Antheil Sr. Hoheit an ihrem Bürgershüßen- Institute, daß nun auch die Jdee einer geshmadckyollen Uniformirung, welhe mit dem Höchsten

Vor einigen Jahren suchte

1845.

ialia aufgenommen ward, um so eher zur Ausführung gelangen wird.

_ Wenn unsere Eisenbahnen bis jeßt glüdckliherweise wenig Un- glüdsfälle zu beklagen hatten, so is gestern ein Ereigniß vorgekom= men, wie dergleichen auch einige andere Bahnen leider \chon erlebten. Ein junger Mann, in dem Alter von zwanzig und gen Jahren, bei der Schreiberei der Herzogl. Kammer angestellt, hat si vor die Lokomotive tes ggen 3 Uhr gestern Nachmittags von Wolfenbüttel hierher zurüdkehre1den Zuges geworfen und soll seine Lage so gut genommen habin, d1ß er augenblicklih hätte den Tod finden müssen, wenn die Wegiäu ner an der Lokomotive ihn, vor sih wegwersend, niht in eine andere Lage gebracht hätten. Die Körperverleßungef sind indeß so stark und so vielfältig gewesen, daß der Unglüdckliche bald scinen Geist ausgehauht hat. Der Lokomotiven- Führer , dem die Hemmung der Lokomotive ganz unmögli ward, is tief erschüttert über diesen Vorfall auf dem hiesigen Bahnhofe eingetroffen.

Freie Stadt Krakau.

_ Krafau, 23. Juli. Die Weichsel ist wieder im Fallen, aber sie hat bereits eine Uebershwemmung verursacht, die den unglüdlichen Ufer=-Bewohnern aufs neue {weren Schaden anrichtete und fast eine Erneuerung des großen Elendes von 1813 besorgen ließ.

Oesterreichishe Monarchie.

Wien, 23, Juli. Se. Majestät der Kaiser hat bei Gelegen- heit der 50jährigen Jubelfeier des Erzherzogs Joseph als Palatinus von Ungarn nähstehendes Handschreiben an denselben erlassen :

„Lieber Herr Oheim, Erzherzog Joseph, Reihs-Palatin ! Heute sind es fünfzig Jahre, daß Eure. ÜLebden zu der Stelle des Locum- tenenten in Meinem Königreiche Ungarn ernaunt worden sind. Eure Liebden haben durch diese lange Zeit, welche oft mit \hwierigen Ver- hältnissen begleitet war, um Mein Königreich Ungarn und das ge- sammte Kaiserreih \o vielfältige ausgezeichnete Verdienste Sich er worben, daß Jch es als eine Pflicht ansehe, Eurer Liebden an diesem denkwürdigen Tage einen besonderen Beweis Meiner Anerkennung derselben dur die Verleihung der Decoration des Großkreuzes Mei=- nes Ungarischen St. Stephans-Ordens in Brillanten zu geben.

„Indem Jch diese Decoration hier anshließe, füge Jh den auf- rihtigen und lebhaften Wunsch bei, daß die Vorsehung Eure Lieb- den noh sehr lange zum Wohle Meines Königreiches Ungarn, zum Nußen und Troste des Staates, so wie zur Ehre und zum Glanze Unseres Hauses, in voller Thatkraft erhalten möge.

Schönbrunn, den 20. Julius 1845.

Ferdinand.“

Rußland und Polen.

Odessa, 28. Juni. Der Militair -Gouverneur von Odessa, General-Lieutenant Achlestyshew, hat. so eben folgende, den Getraide- handel betreffende Befanutmachung erlassen :

¡Schon mehrmals sind Klagen von Gutsbef:gern und Bauern an mich gelangt über Bedrückungen, denen sie von Seiten der Commis hiesiger Han- delshâuser bei Ablieferung ihres verkauften Getraides ausgeseßt sind. Einige hatten sich über geledwidrigen Gebrauch von unrechtem, dem Verkäufer Ein- trag thuendez Maße zu beschweren, andere über das Ausbraken des Ge- traides, nachdem schon eín Theil, ja die ganze Partie ins Magazin ge- \chüttet worden, und über Zurüdhalten der E bt, um in diesem tvie in jenein Falle vom Verkäufer einen e von dem besprochenen Preise zu erzwingen, Diese den gerechten Unwillen der Behörden erregenden, den uten Ruf dieser odessaer Handelshäuser \{hadenden Beschwerden haben sich eider. in den meisten Fällen als gegründet erwiesen, weshalb dena auch so- gleich die gesezlihe Genugthuung gewährt wurde. Damit war bisher die Sache abgethan, ohne daß die Schuldigen weiter einer Ahndung unterworfen wurden, sowohl aus Rücksicht für den wohlbekannten Namen der Handelshäuser, deren Commis wahrscheinlih ohne Vorwissen ihrer Prinzipale sich dergleichen Ge- seßwidrigkeiten erlaubt hatten, als auh auf das von den Commis gegebene Versprehen, \ih dergleihen niht mehr zu Schulden kommen zu lassen. Aber dieser Tage hat \sih's wieder zugetragen , daß der Commis eines hier bekannten Hauses einem Bauer, der si einen Abschlag von dem schon be- dungenen Preise nicht gefallen lassen wollte, zwei Paar Ochsen wegnahm und den ganzen Transport zwei Tage lang in der Stadt zu bleiben zwang. Auf die Klage des -Bedrückten schickte ih sogleih einen Beamten bin, um die Sache untersuchen zu lassen. Die Schuld des Commis ergab sich offen- bar, Da nun diesemnach jede fernere Nachsicht mit den Haudelshäusern, welche u solhen Mißbräuchen shweigen, als strafbare Konnivenz erscheinen muß, f hábe ih die strengsten Maßregeln zur Beobachtung des rechtmäßigen Kotn- handels getroffen und jene Schuldigen dem Gerícht übergeben. Zugleich aber halte ih es für nöthig, davón die Kausmannschaft in Kenntniß zu seßen und sie zu ersuchen, ihres eigenen Juteresses wegen, ihre Commis strenger zu beaufsichtigen und: jede Bedrückung der Gutsbesißer und Bauern von dieser Seite zu verhindern, wenn sie die Oberbehörde nicht zwingen will , gegen die Handelshäuser selbst, die im Artikel 2506 des 2ten Bandes des Swods der Reichsgeseße vorgeschriebenen Mittel zu gebrauchen, die aber im ent- gegengeseßten Falle unwiderruflich in Anwendung kommen werden. Sind auch in Handelsgeschäften Uneinigkeit und Streit unvermeidlich, so haben wír zu deren Schlichtung Polizei und Gerichtsbehörden, die dazu verpflichtet sind, selbige sogleich ju untersuchen und dem Gekränkten Recht zu verschaffen ; Selbsthülfe aber und Habsucht, welche auf gleiche Weise dem Geseß wie dem guten Gewissen widerstreiten, dürfen in keinem Falle geduldet werden. Hier- bei halte ih. für nöthig, in Erinnerung zu bringen, daß Jeder, der sich seines Eigenthums auf gewaltsame Weise beraubt sicht, seine Klage bei der Polizei anzubringen hat, die auf Grundlage des Art, 3952 6. 3 des 2ten Bandes des Swods der Reichsgeseße verpflichtet ist, jeder Gewaltthat und Selbsthülfe-zu steuern und das gewaltsam Weggenommene dem Eigen- thümer auf der Stèlle zurückzugeben; fallen Streitigkeiten vor beim Verkauf, Kauf oder Empfang von Waaren oder Produkten, so hat der verkürzte Theil, wenn .tie Forderung nicht 150 -Silber-Rubel übersteigt, laut Art, 1619 des 2ten Bandes des Swods, sih an das*Handels - Spruchgericht, betrifft die Sache mehr als 150 S, N., an das odessäer Handelsgericht zu wenden, Jndem ich die an mih schon gelangten Beschwerden und die dagegen ge- troffenen Vorkehrungen hiermit. bekanut'mache, halte ich mich verpflichtet, die Kaufmannschaft der Stadt Odessa nohmals zu ersuchen, sie möge auch ihrer- seits dahin mitwirken, daß dergleichen Bedrückungen im Handel nicht mehr vorfallen, und indem ih den Beeinträchtigten den Weg des Schußes zeige, werde {h nichtsdestoweniger selbst auch das Uebel streng verfolgen und jedem Bedrängten sofort Recht verschaffen, sobald christlich oder mündlich eine Klage bei mir einföômmt, Dieser Bekanntmachung an die Kausmannschast

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