1845 / 267 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Bekanntmachungen.

[852]-. Nothwendiger Verkauf. Königliches Kammergericht in Berlin,

Das im Zauch - Belzigschen Kreise belegene Gut Lehnin , mit Einshluß der Vorwerke Ka!tenhausen und Tornow und der sogenannten alten Ziegelei nebst Zu- behör, abgeschäßt auf 55,844 Thlr, 6 Sgr. 3 Pf., das zum Amte Lehnin gehörige Vorwerk Dahmsdor} nebs Zubehör, abgeschäßt auf 26,233 Thlr. 10 Sgr. 11 Pf., und die bei dem Vorwerk Kaltenhausen belegene soge- nannte neue Ziegelei nebst Zubehör , abgeschägt auf 41,173 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf., zusammen mithin auf 123,251 Thlr, 7 Sgr. 7 Pf. abgeschäßt, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Regi- stratur einzusehenden Taxe, sellen

am 25, März 1846, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

1853] Ediktal-Citation, Auf nachbenannten Grundstücken: i 1) dem hierselbst belegenen Großbürgergute des Shläch- termeisters und Rathmanns Carl Peter Friedrich Herrmann, Vol. I. No. 3. Fol. 11. des Hypothe- fenbuchs, sind für die 4 Geschwister Herrmann, a) Ludwig Friedrich, b) Friedrich Wilhelm, c) Friederike Dorothee, d) Emilie Caroline, und zwar für einen jeden derselben 61 Thlr. 12 gGr. Vatergut, aus dem Erbrezesse vom 22, August 1823, 2) dem zu Dreeß belegenen Freibauergute des F: ei- bauers Andreas Stern, Vol. V. No. 7. Fol. 37. des Hypothekenbuchs, ist sür den Tuchmachermeister Krohn zu Wusterhausen a. D. eín Darlehn von 300 Thlr. Courant aus der gerichtlichen Obliga- tion vom 13, Juni 1833, 3) dem zu Neu Garz Nr. 6 belegenen Hopfengärtuer- gute des Hopfengärtners Christian Seypfand, Fol. 127. des Kolonie-Hypothekenbuchs, ist für den Tisch- ler Johann Christian Holz ein Darlehn von 200 Thlr. Cour, aus der gerichtlichen Obligation vom 5, Mai 1802 eingetragen.

ie Dokumente über obige ad 1, 2 und 3 benannte Posten sind verloren gegangen, Auf den Antrag der betreffenden Jnteressenten laden wir daher zum Nach- weise ihrer Ansprüche alle diejenigen, welche an die oben ad 1, 2 und 3 erwähnten Forderungen und die darüber ausgestellten Schuld-Dokumente als Eigenthümer, Ces- sionarien, Pfand- oder sonstige Briefsinhaber Ansprüche zu haben vermeinen, zu dem auf den

12, Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr,

auf hiesigem Gerichts-Lokale anberaumten Termine un- ter der Warnung vor, daß die Ausbleibenden mit ihren Real - Ansprüchen auf die verpfändeten Grund- stücke werden präkludirt und ihnen deshalb cin ewiges Stillschweigen auferlegt, auch mit Amortisation der Schulddokumente verfahren werden wird. Neustadt a. d, D,, den 15, August 1845, Königl, Land - und Stadtgericht,

[646] Nothwendiger Verkau. Stadtgericht zu Berlin, den 31. Mai 1845,

Das Müllershe Grundstück, bestehend aus einem Wohnhause in der Nosenthalerstraße Nr. 9 und einem Wohnhause in der Auguststraße Nr. 41, von denen jenes zu 10161 Thlr, 23 Sgr. 6 Pf, und dieses zu 7366 Thlr, 2 Sgr. 6 Pf. taxirt worden, soll

am 17. Februar 1846, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Regislratur einzusehen,

7% Bekanntmachung. E e Das unterzeichnete Co- T L EDR Os mité ladet hierdurch die-

jenigen Personen, welche nach unserem an eine jede erichteten gedruckten Cir-

| fular-Schroiben vomsten 4 d. M. ein Anrecht auf eine oder mehrere Actien zum

C 2 Bau einer Eisen- bahn von Magdeburg nach Wit- lenberge hat zugetheilt werden können, zu einer General-Versammlung der Actionais ein, wehe am Mittwoch den 22. Oktober d. J., Vormittags um

9 Uhr, híer in Magdeburg auf der hiesigen Börse abgehalten werden soll,

In dieser General-Versammlung soll

1) der Gesellschafts-Vertra (Statut) vereinbart und

vollzogen und demnäch

2) der durch das Statut anzuordnende Gesellschafts.

Vorstand mit den in demselben zu bestimmenden Befugnissen gewählt werden,

Wiewohl wir uns zu der Annahme berechtigt halten, daß der Gesellschafts-Vertrag, wie es aus der S rdbune dieser General - Versammlung hervor ehen wird, auch gegen die Nichterscheinenden verbindliche Kraft erlangen, und daß die Wahl des Gesellschafts - Vorstandes auch von den nichterscheinenden Zeichnern anzuerkennen sein werde, so müssen wir doch zur Vermeidung weiteren Aufenthalis die sämmilichen Herren Zeichner auf das dringendste ersuchen, sich entweder persönlich oder durch einen durch grie oder notarielle Vollmacht zu le-

itimirenden Bevollmächtigten zu der General-Versamm- ung D in welcher ein jeder Zeichner so viel Stimmen hat, als die Anzahl der Actien beträgt , auf welche ihm ein Anreht vom Comité ertheilt ist.

Zeder Zeichner, der selbst erscheint, oder jeder gehörig legitimirte Bevollmächtigte, kann zum Eintritt în die General - Versammlung am Tage zuvor, also am 21, Oktober, von Morgens 9 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, ebenfalls auf der Börse Eintritts- karten iîn Empfang nehmen, auf welchen díe Zahl der Stimmen, díe er vertritt, bemerkt werden soll, Um diese Stimmenzahl gehörig festzustellen, is es unerläßli p daß unsere gedruckten Schreiben vom sten d, Mts,,

1222 Allgemeiner Anzeiger.

worin einem jeden Zeichner die Zahl der ihm zugetheil- ten Actien bekannt gemacht ist, mit vorgelegt werden, Wir beziehen uns übrigens auf das gedruckte Cirfu- lar - Schreiben vom heutigen Tage, was außer dieser Bekanntmachung, die in allen ín unserer Einladung zur Actien - Zeichnung vom Sten v, Mts. genannten Zeitungen erscheint, noch an jeden Zeichner besonders erlassen wird, und bemerken noch ausdrücklich, daß wir jeden Zeichner, dem ein Anrecht auf Actien von uns zugetheilt is, der Verpflichtung, die Actien und dem- nächst die Quittungsbogen in Empfang zu“ nehmen, unter Zurückzahlung der eingezahlten zehn Prozent ent- binden wollen, wenn derselbe uns bald und spätestens 8 Tage vor der General - Versammlung, also bis zum 15ten k. Mts., schriftlich erklärt, daß er von der Theil- nahme an unserem Unternehmen ganz zurücktreten wolle, wogegen aber au von jedem Zeichner, der diese Er- klärung nicht r:chtzeitig abgiebt und au bei der Ge- neral - Versammlung nit persönlich oder dur einen gehörig legimitirten Bevollmächtigten erscheint, ohne Wei- teres angenommen werden muß, daß er sih den Beschlüssen der Mehrheit über die vorher näher bezeich- ueten Gegenstände unbetingt unterwirft,

Schließlih mag noch befürwortet werden,

a) daß wir für den unerwarteten Fall, daß Anrechte auf Actien bereits an dritte Personen cedirt sein

[8006]

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Niederschlesisch - M

Am Mittwoch den 1, Oktober a. c. wird der Betrieb d Í Strecke zwischen Liegniy und Bunzlau sür das Publifum eröffnet, und es tritt sodann in Kraft der nasteh

Für die Bahnstrecke

sollten, dennoch nur mit den ersten Zeichnern in Berhältnissen stehen, die der Gesellschaft auf alle Fâlle mindestens bis zur Einzahlung von vierzig Prozent der ihnen zugetheilten Actien - Summen verantwortlih bleiben, und

b) daß die Aushändigung der Quittungsbogen über die erste Einzahlung gegen Rückgabe der darüber ausgestellten Jnterims-Quittung nicht früher erfol- gen fann, als bis der betreffende Zeichner das vereinbarte Statut selbst oder dur einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten vollzogen haben wird,

Magdeburg, den. 20, September 1845.

Comité zum Bau einer Eisenbahn von Magdeburg nach Wiitenberge,

Frandcke, Ober - Bürgermeister und Vorsiyender, Baath, Justizrath in Wütenberge. C. Deneke, W, Deneke, Firma: Morgenstern & Comp, F. W. Dihm, Firma; Dihm & Aßmann, Göring, Geh, Regier.-Rath. S, Herz, in Berlin und Wittenberge, F. L, Loesener, Firma: Loese- ner & Schoch. F. C. Shuchard, Firma: J. G, Schuchard's Söhne. C. L, Zuckshwerdt, Firma;

Zuckshwerdt & Beuchel,

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Nahfolgende n godogen : T GST e 44 3822, ans 1103; 11058, 14g: 11294, (j 11909, 119 11911, 119 11913, 119; 11915, 11916. 11917. 11918,

E Wilhelms - Bahn.

sind bei der ausgeschriebenen vierten und fünstm zahlung niht zur Abstempelung prâsen

worden. Es werden demnach die Jnhaber jener Quit

bogen hiermit aufgefordert, dieselben innerhalh Tagen zur pag anen Abstempelung hierhe

frei einzuschicken, denselben auch die beiden rün, Raten nebst geschlichen Verzugszinsen, so wi: di pelte Conventionalstrafe von Vier Thalern sür j Quittungsbogen, beizufügen, widrigenfalls die q benden Quitturgsbogen nach §. 16, des Gesells Statuts als annullirt erklärt werden sollen, Ratibor, den 19, September 1845. Das Direktorium der Wilhelms - Bahn,

n g.

m a ch u ärkishe Eisenbahn.

er Niedershlesisch-Märkischen Eisenbahn auch aus

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zwischen Breslau und Bunzlau.

_ Tägliche Dampfwagenzüge vom 1. Oktober 1845 bis 15, April 1846.

von Breslau.

Abfahrt. Morgens.

von Breslau 7 Uhr 30 Minuten, 4 Uhr 45 Minuten,

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» Lissa T.» 48 » t » Nimkau 8 » 8 » » Neumarkt 8 » 26 » » Maltsch 8 » 45 » » Liegniß 9 » 27 » » Haiuau

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» » » » » »

O ep Q: von Bunzlau. Abends. Abfahrt. Morgens, Abends. von Bunzlau 8 Uhr 15 Minuten, 5 Uhr 30 Minuten,

» » Hanau 8 » 58 » 6 » 419 » 27 » » Liegnib 9 » 32 » 538 » 47 » » Maltsch 10 » 40 » T::19=4:39 » 7 » » Neumarkt10 » 28 » T » 59 » 53 » » Nimkau 10 » 46 » 8 19 » 27 » » Lissa 411 4 » 8 » 39 »

Ankunft in Breslau

9 » 07 » Ankunft in Bunzlau

Morgens 10 Uhr 26 Minuten, Abends 8 Uhr 11 Minuten,

Morgens 11 Uhr 19 Minuten, Abends 8 Uhr 56 Minuten.

Mit den Personenzüzgen werden Personen in ter 1sen, 2ten und Zten Wagcntlasse, Equipagen, Pferde, Hunde und Eilfracht befördert,

von Breslau.

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e: on Bunzlau.

Abfahrt von Breslau Mittags 11 Uhr 45 Minuten, Abfahrt von Bunzlau Nachmittags 12 Uhr 45 Minu, » » Lissa Nachmittags 12 » 9 » » » Haínau » 4: p. 39 x » » Nimfau » 12 » 33 » » » Liegniy » 2 » 418 » » » Neumarkt » 12 » 54 » » » Porcwis (Spittelndorf) » 2 » 42 » » » Maltsch » i 47 » » » Naltsch » o i) 6 » » » Parehwig CSpíttelndors) » 1 » 36 » » » Neumarlt » 3%» 197 » » » Liegniy » A 49 »» » » Nimfau » 3 » 49 » » » Haîïnau » 2 » 46 » » » Lissa » 4 » 12 » Ankunst in Bunzlau » 3 » 30 » ___ Ankunft ín Breslau » 4 30 » Mit den Güterzügen werden Personen ín der 2ten und 3ten Wagenklasse, so wie Equipagen, Frachtgüter, Pferde und Vieh befördert, Personengeld - Tarif für eine Person. | Lisa | Nmnfau [ Neumarti | Mali [| Spittelndors | Liegniß ] Hainau l Bunzlau L, I T4 L (1, jl, l, H. [HI, L H, I, l, II, 1, I, II, 1H, | I ll, UL f. L H, H A l. I R E IE : 8 [4 I S 1E E ah Sd S/S[D[S|2[F|D]/#| [X [S D S[T/ S S O/S /D[S D D[T/ DlT/ Sl f vou Breslau |[ 10| 6 | 4 |[ 1&| 12| 74] 2601771 [1 [2 —l22él —[14 J 1 [L1 T 28: —118 [1 [01 [4] —21]21411 [08 —/27 | 2/26 | 1/271 von Yissa | 10| 6| 4 | 17[12 | 74] —124 [ —[17 | —[10 | i | 3 | —/23 | —[14 | 1 [10 | —|[28 —(17¿[ 1 [25 [41 | 751123 1 2117 | 1221 [von Nimfau|_10| 6 | 4 | —[15| —1[—[7]|=24[-[07 [ch1 | 2 | —122il —[15 | 1 [16 [1 [2 [20 [2/8 [I [! v. Neumarkt] —| 74[ —[5|—[ 3-6-7125 [7 —Ili 118 —126 [-{l6 2) —[ 10+ | von Maltsch =19 [—-l6[—-4]=—8]—2|—|8 [1 | 2 | —[22 |—[14 | 1/24 [1] 6 |-

von Spittelndorf —/9]—|/6

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[15 | —[10 |—| 6] 1 7 |—[24|-

von Hainau —|22 115 [4

„__ Die näheren Bestimmungen ergicbt das Betriebs - Reglement vom 49, August d, J., welches auf allen Stationen für 1 Sgr, zu haben ist und durch welht frühere Betriebs-Reglement aufgehoben wird, Berlin, den 20, September 1845, Die Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft,

_ Sächsisch - Schlesische ded Eisenbahn.

Bei der fas Eín- zahlung auf die Säch- sisch - Schlesischen Eisen- bahn- Actien sind bis mit Ablauf des Schluß-Ter- mins, den 30, August l, J., auf die nachbe- merkten Nummern der bei Dr [ der 4ten Einzahlung aus- s gegebenen Jnterimsactien Nr. 1401 bis mit 1450, 2501, 4667, 4668, 7184, 7627 bis mit 7630, 8568 bis mit 8587, 9305 bis mit 9316. 11241 bis mit 11265. 12061 bis mit 12090, 12094, 12095, 13281 bis mit 13283, 13372 bis mit 13374, 15001 bis mít 15150, 16409 bis mit 16440. 16446 bis mit 16450, 16801 bis mit 16803, 16872, 16912 bis mit 16914, 18003. 18160, 18161, 19142 bis mit 19152, 26236, 28405 bis mit 28410, 30179, 30180. 33362. 33471 bis mit 33480, 35173, 35883 bis mit 35892, 38301 bis mit 38303,

die Einzahlungen nicht geleistet worden, und in Gemäß- eit. §, 18, der Gesellschafts-Statuten werden deren Jn- aber hiermit aufgefordert, die unterlassene Einzahlung unter Zuschlagung der nah §, 17, erwähnter Statuten

verwirkten Strafe von 10 % (1 Thlr, für die Actie),

U mit 10 Thlr, 18 Ngr, für das Stü, längstens is zum

25, Oktober i, J,

n dem unterzeichneten Direktorium nahträglich zu eisten,

Die Unterlassung der Einzahlung innerhalb dieser

Frist macht den Actien - Jnhaber aller ihm als solchen zustehenden Rechte verlustig. Dresden, den 6. September 1845, Das Direktorium der Sächsisch - Schlesischen Eisenbahn- Gesellschast, . L, Schill, Vors. Franz Netcke,

[797 b] Zahlung der Russ. Hopeschen Aprozentigen ver- loosten Certisikate und Certifikat- Coupons.

Die bei uns abgestermpelten, am 1/1 3. August

verfallenen Coupons von Russ1sch-Ho- peschen 4prozentigenCer-

tifikaten werden mit

10 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. per Coupon von 10 Silber- Rubeln

und die bei uns eingereichten verloosten

Certifikate derselben Anleihe mit

§32 Thlr. 25 Sgr. per Certificat von 500 Silb-Rb., und zwar letztere gegen quittirte Rückgabe der dar- über von uns ausgestellten Scheine, von heute an bis zum 15. Oktober a, c., an unserer Kasse bezahlt. Berlia, am 24, September 1845. Anhalt und Wagener, Brüäderstr. No. 5.

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Auslandes nehmen auf dieses Slalt an,

Zeilung :

Alle Post-Austallen des In- und Bestellung ür Berlin die Erpedition der Allg. Preuß,

Friedrichs straße Ü. 72,

é 267.

Die vierteljährliche

L R T R S d“ E E m E E R

In halt.

mtliher Theil. land. Berlin, Verirag zwischen Preußen und Frankreich , wegen ey ung flüchtiger Verbrecher, Schreiben aus Düben, ilitair-Fest. , lutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern, Die Natur- forsher-Versammluug in Nürnberg. Königreich Sachsen. Land- jags - Verhandlungen. Adresse des leipziger Stadt - Raths ai den Prinzen Johann und dessen Antwort. Königreich Hannover. Glänzender Fackelzug. —- Königl. Resfript an den Landdrost zu Hanno- ver, Großherzogthum Hessen, Feld-Manöver der Großherzogl. Truppen, Herzogthum Holstein. Der neue Ober - Präsident ín Aliona. Freie Stadt Hamburg. Beiträge zu dem Bau der St, Nifolai - Kirche, Freie Stadt Brem en. Senatorwahl. Shreiben aus dem Königreich Sachsen, (Die Reform der Kirchen- Verfassung.) ußland und Polen. Sit. Petersburg. Die neuen Statuten des St, Annen-Ordens, Ordens-Verleihungen. Schluß dcs Reglements über die Majorate. Niga's Schifffahrt und Handel. Frequenz der Zarsfoje - Selo - Eisenbahn, ankreich. Paris. Verproviantirung der Hauptstadt. Briefporto. Münz-Umwechselung. Die Ansprüche auf die Jnsel Basilan. Ban- dien an der spanischen Gränze. Verhältniß zwischen Thiers und Odilon Barrot, Forstwesen, Konsul Pichon. Vermischtes. roßbritanien und Jrland. London. Ordens - Verleihung. ie Times über die Verhältnisse am La Plata. Eisenbahn-Unfall. Englisher Einfluß auf den Sandwichs-Jnseln, iederlande. Aus dem Haag. Abreise des Prinzen und der Prin- essit von Oranien nah Stuttgart. lgien. Brüssel. Berathungen der Ceniral-Section, Vermehrung er Journale. Lebensmittel-Markt. Gesangsfest. weiz. Fürstenthum Neuenburg. Entweichung von Mitgliedern ix geheimen Gesellschaft, alien. Florenz. Ankunst Jbrahim Pascha’s in Livorno. anien. Madrid. Gerüchte über Ministerwechsel, Vermischtes. senbahnen. Paris. Frankreichs Eisenbahnen und ihre Kosten. Schreiben aus Paris, (Die Eisenbahn-Geselischaften und das Zuschlags- System der Regierung.) ndels: und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börse, Preise der vier Haupt-Getraide-Arten im Monat August,

nst-Notizen,

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Kammergerichts-Präsidenten von Kleist den Rothen Adler= den zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.

Berlin, den 24. September. JZhre Königl. Hoheit die verwittwete Großherzogin von edlenburg-=Schwerin, nebst Höchstderen Tochter, der Her- zin Louise Hoheit, sind nah Schwerin zurüdgereist.

Dem Julien Telle zu Bonn ist unter dem 23, September 9 ein Einführungs-Patent : auf eine für neu und eigenthümlih erachtete Vorrichtung zur Anfertigung von Typen für den Buchdruck auf kaltem Wege, in der dur Zeichnung und Beschreibung nahgewie= senen Zusammenseßung, f sehs Jahre, von jenem Tage az gerenet, und für den Umfang preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Papier - Fabrikanten Prosper Piette zu Beckingen im n 198-Bezirke Trier ist unter dem 23. September 1845 ein ent

auf ein durch Zeichnung und Beschreibung erläutertes Ver- fahren zur Reinigung des Papierzeuges, so weit solches für neu und eigenthümlich erahtet worden, f sehs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang breußishen Staats ertheilt worden, :

Angekommen: Se, Excellenz der Geheime Staats - Minister ‘ther, aus Sthlesien.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlin, 25. Sept. Die heute ausgegebene Nr. 29 der Ge- Sammlung enthält folgenden Vertrag zwischen Preußen und wre, wegen gegenseitiger Auäleserung flüchtiger Verbrecher, “S Juni; ratifizirt am 20. August 1845: 3

v 1, Das preußische und das französische Gouvernement verpflichten ! rh gegenwärtige Convention sich gegenseitig, mit Ausnahme ihrer

ertei ránumeration dieser rpedition selbs (Friedrihs-Strafe Nr. 72) gemacht , und jeder in

hier eingegangenen Meldung. erschienen sind.

te, deren Aufnahme in den All emeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, an Wochentagen vou Morgens

Friedrichs : Straße ckCVr. 92, in Empfang genommen werden. Der is. aw L L auch Familien-Nachri Expedition in frankirten Briefen einzusenden.

Verléhßun

bewirkt wird, und cs wird sich wendeten Sachen beschränken, fassen, welche zum Bewcise de Die Urkunden, welche zur Unterstüßung des Antrags auf Auslieferun

ebracht werden müssen, sind der Verhaftsbefehl, welcher gegen den

chuldigten erlassen und in den durch die Gesehgebung des die Ausliefe begehrenden Gouvernements vorgeschriebenen Formen ausgefertigt ist , alle anderen Urkunden, die wenigstens dieselbe Krast als der gedachte Be- fehl haben und sowohl dic Natur und Schwere des in Rede stehcüden Verbrechens, als au das darauf anwendbare Strafgescey, näher bec- zeichnen, Art. 5, Wenn das Individuum, dessen Auslieferung ver- langt wird, în dem Lande, wohin es sich geflüchtet, bereits wegen eines eben daselbst begangenen Verbrechens oder Vergehens zur Unter- suchung gezogen oder verurtheilt ist, so braucht dasselbe erst nach Abbüßung der gegen dasselbe erkaunten Strafe ausgeliefert zu werden. Art, 6, Die Auslicferung kann nicht stattfinden, wenn scit den angeschuldigten Thatsachen, scit der eingeleiteten Untersuchung oder der Verurtheilung die Anklage oder die Strafe nach den Gesehen dcs Landes, wohin der Ange- schuldigte oder Verurtheilte sich geflüchtet hat, verjährt is. Art, 7. Die durch die Hast, den Unterhalt und den Transport der Ausgelicferten bis 2 zu dem Orte, wo díe Ueberlieferung bewirkt wird, erwachsenen Kosten trägt | diese derjenige Staat, in dessen Gebicte die Ausgelieferten ergriffen worden sind. Art. 8, Die Bestimmungen der gegenwärtigen Convention- können nicht auf Judividuen Anwendung finden, die sich irgend cin politisches Vergehen haben zu Schulden kommen lassen. Die Auslieferung kann nur Behufs } Ein der Untersuchung und Bestrafung gem Wenn ein rellamirtes Jndividuum

geltend zu machen. Art. 10, 10 Tage nach ihrer in Gemäßheit d

Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt w der Ratifications-Urkunden zu Paris am

Zten Husaren-Regiments, welches bildet, durch eine angemessene Commandeur, Ober

der Magistrat, die Stadtvero lichkeit und die sonstigen Hon teren Mittagsmahle vereinigten.

nommene Toast auf Se, Majestät ments - Commandeur durch einige Jahren nie getrübte Eintracht der Garnison eingeleitet ,

Abeuds fand für die Manns,

Königreih Bayeru. Ju der am 22, ammlung der in Nürnberg anwesenden Na-= det, rahte Herr Professor Dr. Dieß die Wahl | über

statutenmäßig in onn {lug Aachen,

haltenen allgemeinen Ver turforsher und Aerzte h des Ortes für die nähstjiährige 24ste Versammlun Vorschlag. Herr Ober-Bergrath Nöggerath aus

Herr Dr. Siebert aus Bamberg dagegen Kiel, Herr Dr. Martius endlih Greifswalde und Rostock, die schon früher eingeladen hätten, vor. Nach einigen lebhasten Debatten wurde Ki als nähstsähriger Versammlungsort und Professor Michaelis daselbs als Geschäftsführer gewählt, Aachen hatte 19, Greifswalde 7 und Rostock 1 Stimme erhalten, Sließlih hielt Herr Professor Koh

An die L e f er.

Zeitung beträgt 2 Rihlr. Preuß. Cour. für das Julaud.

tra nerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt dur die Stadtpost, schon d angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswärtige, des Jn- od Auslandes j ihre iti i dei léam; wer dies veesemmt, un niht mit Gewißheit die Nummern crwvarten, die vor der Be, S Gf en fag M s gdes ne vézeitis ti N de

Uebrigens ist die Einrichtung getroffen, daß Jusera Uhr ab N Pie Mete in unserem Expeditions - Lokale, er Zeile gr. Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird zugleich bemerkt, daß in den i S f ahungen der Königl. Behörden, literarischen und Kunst - Anzeigen, A cite D oer der Allg. Preuß. den, Auswärtige haben ihre Juscrate unter der Adresse der

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Nationalen, die von Preußen nah Frankreich und von rankreich na

Preußen flühtig gewordenen, durch dic kompetenten Gerichts Sf als a oder Theilnehmer der unten (Art. 2) aufgeführten Verbrechen zur suchung gezogenen oder verurtheilten Jndividuen auszuliefern, Diese Aus- lieferung soll in Folge des von der einen der beiden Negicrungen an die andere im diplomatischen Wege zu richtenden Antrages statifinden. Art. 2, Die Verbrechen, derentwegen gegeuseitig die V , ¡ ; & x ligt werdcn soll, osind folgende: 1) Meuchelmord, Giftmischerei, Vatermord, | die Staats - Regieruug, in Berüdsichtigung des ändischen Kindermord, Todtschlag , Nothzucht, vollendete oder versuchte gewaltsame der Schaamhasftigkeit; 2) Brandstiftung z 3) Verfälschung von authentishen Schriften oder Handels-Papieren und von Privatschristen, mit Jnbegriff der Nachmahhung von Banktbillets und öffentlichen Papieren, wenn die angeschuldigte That von Umständen begleitet ist, die, falls dieselbe in Frankreich begangen wäre, die Anwendung cinexpeinlichen und entehrenden Strafe zur Folge haben würdenz 4) Nachmachung oder Ausgebung falscher Münzen mit Jubegriff der Nahmachung, Ausgebung oder Verfälschung von Papiergeld z 9) falsches Zeugniß, Verleitung von 6) Diebstahl, wenn derselbe von Umsiändey begleitet ist, die ihm nach der Gesehgebung beider Staaten den Charakter tines Verbrechens geben z 7) Un- terschlagungen Seitens öffentlicher Kassen-Beamten, sür den Fall, daß dic-

welche sich im Besiy eines Angeschuldigten zur Zeit seiner Verhastun sinden, sollen in dem Moment mít überliefert werden, wo die Auslie diese Aushändigung nicht blos auf d ondern alle diejenigen Gegenstände mit um- s Verbrechens dienen könnten. Art, 4, s Fey bei- | wenn an eine vollständi

nge- f gelöstes Probleni sei, do

(L. S.) gez. Graf von Arnim, (L. S.) gez. Guizot,

X Düben, 21. Sept. Heute wurde hier der fünfundzwanzig- jährige Jubeltag des im Jahre 1820 erfolgten Einzuges des Königl. noch jeßt die Garnison dieser Stadt Feier verherrliht. Der Regiments- st- Lieutenant Baron von der Golß, hielt eine feierlihe Kirhen- und Wacht-Parade ab, worauf das Offizier-Corps, rdneten, die Königl. Beamten, die Geist- oratioren der Stadt sich zu einem hei= Der mit allgemeinem Jubel aufge- den König wurde von dem Regi- trefflihe Worte über die seit 25 zwischen der hiesigen Bürgerschaft und die den ungetheiltesten Beifall fanden. haft des Regiments ein gemeinschaftlicher Ball statt, der sich unter ungestörter Freude bis tief in die Nacht hinein verlängerte.

Deutsche Bundesstaaten.

, Greitag den 2a September

Für einzelne Nummern des Blaties ist der

Urheber Unter-

uslicferung bewil-

Zeugen zu einer falschen Aus agez | Gewerbe =

g be- ferung ie ent-

einer Verbrechen erfolgen. Ar t. 9, Verbindlichkeiten gegen Privatpersonen eingegangen ist, an deren Erfüllung cs durch seine Auslieferung verhindert wird, so soll dasselbe dennoch ausgeliefert werden, und bleibt dem dadurch becinträchtigten Theile überlassen, seine Nechte vor der kompetenten Behörde Die gegenwärtige Convention wird erst er durch die Gesezgebung beider Länder vorgeschriebenen Formen erfolgten Publication zur Ausführung gebracht. Art, 14. Die gegenwärtige Convention bleibt naten nah der Seitcns des einen der beiden k erfolgten Auffündigung in Krast, werden binnen 2

bis zum Ablaufe von 6 Mo- ontrahirenden Gouvernements Sie wird ratifizirt, und die Ratificationen tonaten oder wo möglich früher ausgewechselt werden, Deß zu Urkund haben dic respcktiven Bevollmächtigten solche unterschriebeu und derselben ihre Wappen beigedrükt. Geschehen zu Paris, den 21, Juni

orden, und hat die Auswechselung 20, August d. J. stattgefunden.

September abge=

el mit 60 Stimmen

- Post:-Aemtern ; wer dies

cis 25 Sgr.

1

berg sollte am 24sten d. statisi

in Folge der Einführung des ncuen Grund Grund fast zehnsähriger Erfahrung, hinsihtlich des

waren.

und Personalsteucr betreffend,

thung durch Zwischendeputationen. Beides ist

die zweite Kammer bégann,

Berichts.

Verbesserung einer bestehenden Gesebgebung sich handle,

Bestimmung zur Annahme empfohlen, nicht

Greiheit der Offiziere aus, indem sie z

nalsteuer - Pfliht der far

Amendement des Abgeordneten Jani, dahín

reich unterstüßt. wurde bemerkt:

von Unterthanen steuerfrei erkläre.

ausnehmen müssen. Abgeschen übrigens davon,

sehr niedrigen Gehaltes bewilligt gewesen. Sollte diese deshalb in Erwägung kommen können.“

des Abgeordneten Jani an.

{hon eutnommen werden könne, ì dasselbe cigentlich noch gar nicht erklärt,

in der Schrift vom 27. Oktober 1834, den Stäuden dieje änderungen und Ergänzungen zur Erkläru vorgelegt, welche; theils

S , theils auf Personalsteuergeset 22. November 1834 nothwendig geworden

erjonalsteuergeseßes vom 22, November 1834 nothwendig

Die Stände wünschten jedoch in der Schrift vom 19, Au- gust 1843 die Vorlegung eines vollständigen Geseß «Entwurfes, die und déssen Vorbera- eschehen, und wie bereits erwähnt, in der Sipung vom 22. September die Berathung des von ihrer Zwi-

gleihmäßige Besteuerung cin bis die Geseßgebung über den hier fraglichen rung | Abgabezweig durh die Vorlage an Klarheit, Uecbersichtlichkeit/ und oder | Gleichheit viel gewinnen werde.

jeßt wegfallen, so werde nah Befinden eine anderweite Au Die Kammer leh das Deputations-Gutachten ab und nahm das erwähnte Amendement

1845.

Bestellun für Berlin werden in der versäumt, Preis: der Jusertion beträgt für den Raum

j eitung, außer gerichtlichen“ und auderen ö entlichen Bekannt- ten jeder Art, so wie Jy ustrie und Handel betreffende ie, stets Aufnahme

aus Jena einen sehr unterhaltenden Vortrag über seine Reise an der * südlichen Küste des Schwarzen Meeres, den man bald im

] Druck zu lesen hofft. Die nächste und E allgemeine Versammlung en.

in Nürn-

Königreich Sachsen. Bereits am vorigen Landt e hatte

ntrages nigen Ab-

selben nach den französischen Geseßen mit einer peinlichen und entehrenden shendeputatiou über den Entwurf zu einem neuen Gewerbe- Strafe bestraft werden; 8) betrüglicher Bankerott, Art, 3, Alle Sachen, } und Personalsteuer - Gesebe unter dem 8, August 1845 erstatteten

Nach der allgemeinen Diskussion ging man zur speziellen Berathung des Geseh=- Entwurfs über, von welchem der Reserent Georgi bemerkt hatte, „daß es niht um eine neue, sondern nur um uud daß, jeßt un-

Deshalb seien auch die von der Deputatioù vorgeschlagenen Abänderungen meistens lediglih formaler und nur bezügli der Gewérbstener der Handwerker und der Personal - Steuer der Beamten materialer Natur.“ Es wurden die §§. 1— 9 des Entwurfs, mit den von der Deputation beantragten Modificationen, angenommen. Jn der Sißung der zweiten Kammer vom 23, Sep-= tember wurden die §8. 10 bis 22 des Entwurfs, mit den von der Deputation beantragten Modificationen und einer zu F. 22 vom Ab=- geordneten Sörniß vorgeschlagenen Abänderung, angenommen. Mit der Bestimmung in §. 12, Punkt 2, nah welcher aktive Militairs von und mit dem Oberlieutenant abwärts, personalsteuerfrei sein sollen, erklärte sich der Abgeordnete Todt, obglei die Deputation einverstan=- den. Mehrere Abgeordnete sprachen sih gegen die Personalsteuer= ._B. auf die Perso= besoldeten Dorfschullehrer hinwiesen. gehend, möge eine Personal - Steuerfreiheit der aktiven Militairs nur von und mit den Unteroffizieren abwärts genehmigt werden, ward zahl=- Von Seiten der Herren Regierungs - Kommissarien „Der Gesehentwurf beweise an vielen Stellen, und es sei auch bere¡i:s anerkannt worden, wie sehr die Regierung mög= liste Gleichheit der Besteuerung zu erreichen gesucht habe.

lute Gleichheit zu erlangen, sei unmöglich und werde au dur Amendement nit herbeigeführt, da dasselbe immer mehrere Klassen Selbst in England habe man bei allgemein eingeführter Einkommensteuer doch Me de die

sonal-Steuerfreiheit der Offiziere vom Oberlieutenant abwärts seit 45 Jahren in Sachsen geseblich bestehe, und daß sie in allen deutschen Bundesstaaten üblich sei, so sei au jene Personal=Steuerfreiheit nicht als eine Begünstigung vor anderen Staatsbürgern, sondern guf Grund administrativer Erwägung als Ausgleichungs-Mittel wegen ihres Befreiung gleichung nte jedoch

Abso= ch das

Nachdem die erste Kammer in ihrer Sibung vom 22, Septem- ber zur Tagesordnung übergegangen war, berieth dieselbe die ersten 37 Paragraphen der Landtags-Ordnung und trat ihnen größtentheils in der vorgelegten Fassung und mit Stimmenmehrheit bei, Jn der Sizung vom 23sten wurden die Berathungen über den Entwurf der Landtags-Ordnung fortgeseßt. Als bei g. 38 Freiherr von Welk das Amen-= dement einbrachte, die von der Deputation der zweiten Kammer beantragte Fassung anzunehmen, und sich dabei darauf bezog, daß er aus den jen= seitigen Vorschlägen einige und insbesondere diejenigen als Amende ments einbringen werde, gegen welche die Regierung nichts einge- wendet habe, bemerkte Herr Staats - Minister von galkenstein, daß aus verschiedenen Ausdrücken, mit denen man sch darauf beziehe, die Regierung habe nichts, oder nichts Erhebliches, oder nichts deres gegen das Gutachten der jenseitigen Deputation eing

die Regierung habe sich und erinnerte, daß zu Vermeidung sehr leiht möglicher Mißverständnisse die größte Vorsicht anzuwenden sei, wenn man sich darauf beziehen wolle, ob die Regierung gegen einen Antrag etwas eingewendet habe oder nicht, Das Amendement wurde nicht angenommen. Bei der fortgeseßten Verhandlung, in welcher die Bestimmungen des Entwurfs größtentheils in der ursprünglichen Fassung oder mit den von der Deputation vorgeschlagenen Aenderungen ohne Widerspruch angenom- men wurden, kam, hervorgerufen dur die Bemerkungen zu §. 75,

Beson-

ewen-

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