1845 / 278 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

vielmehr fstellle es sich heraus, daß der Geldmangel erkünstelt ge- “e mg eine allgemeine Geld - Abundanz der Noth sehr bald Play mahte und die Course oft nur einige Tage im Weichen blie- ben, Noch gefährlicher wird der Zustand unserer Börsen - Verhältnisse durch den Umstand, daß nicht allein hier, sondern in einem weit ausgedehn- teren Maße in Amsterdam, Hamburg, Frankfurt a, M., Wien und allen übrigen Börsen eine große Geldnoth herrsht, Ganz besonders nachtheilig ist der leßte Börseaplay dadurch berührt, und wenn wir auch bei dem ge- ringen Umfang unserer Umsäße nicht besonders dadurch affizirt werden kön- nen, \o erfuhren unsere Eisenbahnen heute durch die niedrigen Notirungen der wiener Course vom 1sten d. M, doch einen neuen Rückgang. Es folgt daraus, daß wir nicht eher eine steigende Tendenz zu erwarten haben, als bis die Geldklemmen der auswärtigen Pläye nachlassenz dann aber sollte uns eine namhafte Hausse nicht befremden, da die Contremine schr bedeu- tend geworden. d Unsere volleingezahlten Eisenbahn - Actien behaupteten sich so ziemlich, wenn auch einige derselben durch Ausbietungen der Contremineure ansehn- licher gewichen find; insbesondere sind damit Berlin-Stettiner Eisenbahn- Actien gemeint, welche do, im Verhältniß zu dem Gedeihen des Unter-

1266

Rthlr,z neuer gelber märk. 88W9pfd, à 6257—63 Rihlr, bez,, neuer gelber Bruch 88/B9pfd. 63—64 Rthlr, : Die Berichte vom 29sten v. M. aus England melden keine Veränderung. Der Roggen-Werth hat sich von der Ende voriger Woche gemel-

deten Reaction wieder erholt und schließt heute, mit fernerer Neigung zum Steigen: zur Stelle 82/83pfd. zu 45 a 46 Nthlr, ; p. Okt. 82pfd. mit 432 Rthlr. bez. u. Geld, 44 Rthlr. Br.z p. Frühjahr 82pfd. 415 Rihlr, bez. u, G., 42 Nthlr. Br. Beï der in unseren O statifindenden Kar- toffel- Aerndte zeigt sich kranke, zur Fäulniß geneigte Frucht, und dies hat wohl die höheren Preise für Roggen in Stettin und hier hervorgerufen,

Gerste, 72psd. Bruch, holte 325 Rihlr, i

Unsere Hafer -Lager sind größtentheils geräumt, die Zufuhren land- und wasserwärts sind schwach, weshalb für den Bedarf bis zu 24—26 Rthlr, nach Qualität angelegt werden muß, Auf Lieferung pr, Oft., wie pr. Früh- jahr is für 48pfd. 24 Rihlr, bezahlt worden, unter 245 Rihlr, ferner nicht anzukommen. : :

Erbsen wurden nicht zugeführt, für gute Kohwaare ist 54—56 Rihlr,

zu bedingen, Oelsaaten kommen nicht in den Handel, weshalb unsere lezten No-

Neapl. —. 0% Span. Rente —. Pass. G5. Wien, I. okt. 5%Met. 1115. 4% do. 1003. 3% Actien 1596. Anl. de 1834 159. de 1839 129. Nordb. 2011.

Mail. 1195. Lir. 110. Pesth. 1125. Budw. —.

Königliche Schauspiele.

Montag, 6. Okt, Jm Schauspielhause. 461ste Abonne Vorstellung: Die Buquite von Villette. Original - Schauspie 9 Abtheilungen, von Charlotte Birh-Pfeiffer

Dienstag, 7. Okt. Jm Opernhause. 4117te Abonnements-9 stellung: Der Freishüß. (Dlle. Walter, Königl. württemberz; 4 und Kammer-Sängerin : Agathe, als Gastrolle.) Anfang

r.

do. 767,

haus-Preisen verkauft.

Im Schauspielhause: Pour la seconde représentation l’'abonnement. Pour le second Début de la Troupe 6 rentrée de Mr. Saint-Aubin: La Calomnie.

Paris, 30. Sept. 5% Rente fin cour. 117. 70; 3% do. fin cour, 83 ;

Gloggn, 1%

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Hy,

Das Abonnement beträgt: 23 thlr. für % Iahr. 4 Kthlr. - 5 Iahr. s Kthlr. - L Iahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. asertions - Gebühr sür den um ciner Seile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitun (J. E

Berlin, Dienstag den 7ew Oftober

Alle Post-Anslalten des In- und Auslandes n Bestellung

aus dieses Slatt an, für Berlin

1845,

I. Wa ie bi j j | ülti Os S ati arate Lip ent 1, Sea cade-Orbnung eingeslhnt. O de M Befug, de je t be teuer Gans Lebr Btl | ; Erö Fer3 G a Mgr h zu geben? 2 ; EN e- Ordnung enthalten A Beta Freie Stadt Bremen, Die Rhederei und der Koblenz, ms dessen füt *Berfassute pes d Ay s ntg t:

esterreichische Monarchie. Wien. außer Betracht , so beruht die Gemeinde - Verfassung in der Rhein=

tirungen als nominell nur zu wiederholen sind, Auch Kleesaaten sind fast ohne Geschäft, weil Anstellungen von neuer Waare fehlen. Altes ist von 11—14 Rihlr. nah Qualität offerirt, für altes weißes besteht ein- zelne Frage, und kleine Pöstchen hübsche Mittelwaare gingen zu 14—15 Rthlr. um, ordin, zu 12—13 Rthlr., für Thymotheesaat 10 Rihlr, gefordert, Die Preise für Rüböl gaben zu Ende v. M, nach, in Folge theils fin- girter Anmeldungen, erholten sich aber bald wieder und hließen heute : loco 14% Rthlr. Br., 147 Rthlr. bez. und Gld., Okt. 14% Rihlr. bez. und Br,, 14! Rthlr. Gld,, pr. Oft. /Nov. 13% Rihlr. Br, zu 137 Rihlr. verf. und Gld., Nov. /Dez. 135 Rthlr. Br., 5 Rthlr. Gld., pr. Dez. /Jan. 13% Rthlr. Br., 5 Rthlr. Gld., Jan. /Febr. 13% 13 Rithlr., Febr, / Apr. 13 Rihlr, Br,, 12% Nthlr, Gld. Für Leinöl fehlt Kauflust loco, Lief, 11 Rihlr. Br. Mohnöl 16 Rthlr. Hanföl 125—12 Rthlr, Palmöl 13 Rthlr. Südseethran 9;—% Rthlr,

Spiritus fester im Werthe, loco pr. 10,800 % 19 Rthlr. bez, und Br., 183 Rthlr. bez. und Gld., pr. Jan. /März zu 17 Rihlr. zuleßt ge- handelt; pr, Frühjahr auf 18 Rthlr. gehalten, 17% Rihlr. bez.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, I. Okt. Niederl. wirkl. Sch. 612. 3% do. 385. Ausg. —. Pass. 635. Zinsl. 75. Preuss. Pr. Sch. —. 4% Russ. Hope 93. Antwerpen, 30. Sept. Frankfurt a. M., 2. okt. 1930 Br. Bair. Bank-Actien 742 Br, Hope 913 Be. Polu. 300 Fl. 100 Br. do. 500 Fl. 847 Br. Hamburg, 3. Okt. Eank-Actien 1630. Eugl. Russ. 111. London, 30. Sept. Cons. 3% 973. Belg. 98. Neue Anl. 263. Pas stve 05. Ausg. Sch. 15%. 25% Holl. 59%. 4% do. 977. Neue Port. 60. Engl. Russ. —. Bras. 88. Chili 100. Columb. —,. Mex. 32. Peru 38.

maht werden. vergewissern, drei Tage vox der Sigzung bekannt ge- 5) Als Regel gilt, daß die Beschlüsse des Gemeinde-Raths ei

Genehmigung der Staats-Behörde nicht bedürfen. Daher —— ris der leßteren festgeseßt, und

au namentli der Etat ohne Konkurrenz

muß nur dem ne T ein Duplikat des Etats neegereg! werden : erzeuge, daß dagrí f j j

omgt EO g ß darin gegen geseßlihe Bestimmun

damit derselbe Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel bilden die Ausgab und Dienste, welche die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Pflichten ges gen den Staat, gegen Institute und gegen Privatpersonen geseblih zu leisten verpflichtet is, Jn diesen Fällen soll der Beschluß des Gemeinde- Raths überall nur als Gutachten angesehen werden, die E S ae der Regierung. i erner if die Genehmigung der Regierung od iniste- riums Le As erforderlich: : s O a) bei Veräußerung des Grundvermögens d -Be= rechtigungen der Vemeinde; ogens oder von Real -Be ») bei Veräußerung von Sachen, welche einen besond is seushaftlihen oder Kun werth haben, ‘imgleichen von Achivon e E c) zum Ankauf von Grundstüden;

nehmens, feinen Grund zum Weichen der Course darbieten, indeß iff das Geschäft darin immer noch am lebhaftesten und die Schwankungen dadurch am wesentlichsten, Beim Schluß der vorigen Woche war unsere Notirung 1295 %, heute nur 1287 % Geld. Jn Berlin - Anhalter Fein Geschäft, schlossen 1265 % Br, u. G. Düsseldorf-Elberfeld 101 % bez. Rheinische 955 % Br., 95% G. Oberschlesishe Bahnen Lit. A. 115 Br.,, Litt. B. 108% Br. Breslau-Schweidniß 113 % Br. Magdeburg-Halber- städter bleiben 112% G. Kiel - Altona von 1123- bís 1115 % gewichen. Harlemer 1215 % Br. Arnheimer 1092 % Br. Kaiser Ferdinands Nord- bahn von 225 bis 215% verkauft, Mailänder von 133 bis 128 %, Li- vorno von 1215 bis 1173 %, Gloggnigyer von 155 bis 145%, Pesther von 1145 bis 111 % gewichen, schlossen heute 1115 % G.

Auch sämmtliche Quittungsbogen sind aufs neue zurückgegangen ; Köln-Minden von 1065 a 1055 %, Niederschlesisch - Märkishe von 1085 a 107% %, Köln-Minden-Thüringer Berbindungsbahn von 103} a 1034 a £ %,

- Aachen-Maestricht von 107 a 106%. Magdeburg - Wittenberg von 106 a 105%. Berlin - Magdeburg von 1175 a 116%. Berlin-Hamburg von 1145 a 113%, Chemnib- Riesa von 101 a 1004 %. Bayern 942 bez, Dresden-Görliy von 1097 a 1083 % gewichen, :

Auch unsere preuß. Fonds konnten sih nit behaupten, Staatsschuld- scheine fielen von 99% a 995 und blieben heute 99; % Geld. Jn auslän- dischen Fonds wenig Veränderung, doch gingen sämmtliche fremde Partial- Obligationen merklich zurück,

In Wechseln kein lebhaftes Geschäft; die meisten Devisen s{hwer an- zubringen und weichend.

Berlin, 4, Okt, Der dieswöchentlihe Umsaß in Weizen be- schränkte sih auf einige Ladungenz bezahlt wurde weißbunter 88pfd, poln, 6 à25 Rihlr, und alter 88pfd, schles, vom Boden à 65 Rthlr, Zu notiren ist bunt, 86/88pfd, poln, 58—60 Rihlr,; weißbunt, 86/88psd. poln, 62—64

Allgemeiner Anzeiger.

No. 7475| No.11599]| No.16250|No.20703|No.24634 7478 11653 16269 20381 24700 7695 11656 416391 20387 24701 7714 11675 16446 20405 24782 7743 11809 169512 20446 24835 7790 11966 16553 20452 24844 7886 12020 16666 20768 24861 7992 12065 16701 20776 24900 8076 12075 16706 20779 24915 8078 12112 16815 20861 25024 8138| 12135 16882 20878 25098 8172 12153 16888 20926 25236 8179 12193 16903 20951 25378 8199 12274 16970 20979| * 25426 8316 12275 17024 21094 25428 8354 12280 17059 21319 25449 8388 12337 17196 21441 25494 8422 12339 17200 21513 259542 8429 12407 17223 21541 25545 8153 12440 17268 21676 25639 8517 12511 17478 21785 25694 8554 12517 17557 21788 25765 8590 12561 17683 21818 25786 8595 12593 17711 21937 25834 8853 12680 17740 22024 295886 8984 12705 17877 22028 25913 9039 12707 17926 22039 25927 9084 12781 18036 220955 26010 9104 12866 18063 22113 26021 9121 12913 18076 22144 26094 9216 12932 18140 22148 26101 9249 12957 18151 22204 26187 9397 12962 18167 222249 26190 9406 13161 18173 22306 26398 9543 13204 18348 22327 26482 9597 13226 18460 22462 26508 9564 13232 18465 22464 269599 9583 13286 18488 22470 269598 9617 13287 18519 22502 26693

9706 13343 18533 22571 26701

9735 13426 18656 22662 26752

9787 13625! 418771 22711 26757

9840 13762 18780 22721 26807

9904 13791 18790 22816 26867 10005 13937 18818 22834 26892 10103 13994| 418871 22892 26907 10112 14030| 418872 22905 26920 10147 14070| 418917 22930 26999 10168 14208 19002 23065 27024 10311 14262 19095 23133 27045 10408 14385| 419141 23159 27067 10426 14421 19167 23187 27106 10480 14511 19205 23264 27112 10484 14594 19220 23277 27140 10528 14664 19301 23317 27152 10567 14722 19306 23386 27229 10613 14734 19371 23390 27237 10662 14896 19414 23429 27350 10671 15071 19486 23437 27410 10740 15123 19534 23494 27417 10761 15304 19631 23605 27577 10778 15359 19672 23725 27730 10795 15385 19714 23813 27824 10849 15396 19716 23917 27964 10922 15458 19718 23920 28188 10930 15537 19891 24022 28206 11275 15623 19904 21049 28404 11282 15631 19926 24083 28446

In Folge mehrfacher Anfragen sieht sich die General - Jy, Inhalt.

dantur der Königl. Schauspiele veranlaßt, bekannt zu maten" j um den disponiblen Raum im Opernhause niht mehr zu beshrj, für leßteres, außer dem bereits bestehenden, ein weiteres Abon niht mehr ertheilt werden kann, ausgenommen für die Tribüne für Logen, die jedo laut der Bekanntmachung vom 5. Dezember y nur im Ganzen vermiethet werden. Eben so können aus gl i Gründen zu einem Cyklus von Gastrollen, oder zu einer Reihe Darstellungen, auf eine bestimmte Zeit gegen den gewöhnlichen T; preis Bestellungen nicht berücksihtigt werden, sondern leßtere finde, insofern solches bekannt gemacht, für bereits öffentlich angezeigt stellungen bei den Bestellungs-Büreaus, nicht bei der Genera|-% dantur, statt, Meldungen zu Billets, die dem Vorstehenden nidt sprechen, bleiben unberüdsihtigt.

Königsstädtisches Theater.

Montag, 6. Okt, (Jtalienishe Opern - Vorstellung, erstenmale in dieser Saison: Don Pasquale, komische O 3 Akten, Musik von Donizetti.

Dienstag, 7. Okt, Eine Reise nah Spanien. Posse in 20 von B. A. Herrmann. Hierauf: Die weiblihe Schildwache, {j spiel in 1 Akt, von W., Friedrich.

Verantwortlicher Nedacteur Dr. J. W. Zinkeisen, Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdruder,

ieb as Y j land. Berlin. Die neue emeinde-Ordnung für die Rhein-Provinz. eutsche Bundesstaaten. nigreih Bayern. Abreise n Prín- ¡en Wilhelm von Preußen aus München. Königreich Sachsen. Bericht in der ersten Kammer über die Adreßfrage. KönigreihWürkt- (ember g. Festungsbauten in Ulm. i [enburg-Sch werin, Bevorstehende

Der Graf von Ficquelmont

5% Span. 22k. Pol. —.

Zinsl. —. Neue Anl. 21. 5% Met. 1123 Br. Bank-Actien p. ult. Stiegl. 903 Br. Int. 59.

lnllicher Theil.

(, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Königl. bayerischen Geldzeugmeister und General-Adjutanten (m Pappenheim den Schwarzen Adler - Orden zu verleihen;

Deu bisherigen Land - und Stadtgerichts - Direktor und id i-Rath von Griesheim in Stargard zum Direktor des on Etdtgerichts in Stettin zu ernennen.

Verhältnissen, wie bei den früheren Verloow und werden die Tnhaber dieser veérloosten (s kate aufgefordert, dieselben mit allen noch; verfallenen Zins-Coupons (ausgenommen dg 1/13. November d. J., welcher auf die gewöhl VVeise bezahlt werden wird), so wie mit da

weise zur Erhebung neuer Coupons, versdha spätestens den 29. Oktober, Nachmitt

hr, bei dem oben genannten A dministratim reau in Amsterdam oder, falls die Zablun kir Berlin verlangt wird, bis spätestens den! tober cr. bei den Unterzeichnetaed reichen.

Diejenigen Inhaber ausgelooster Certifikate, t die zeitige Einlieferung derselben in Amsterdu hier versäumen sollten, werden es sich selbdt schreiben haben, dass ihnen das Kapital ers der zunächst folgenden 6 monatli Zinsenzahlung wird ausgezahlt werden ki und zwar mit Verlust des Zinsen- Genu welcher mit dem bevorstehenden |/ Novbhr. auf die gezogenen Nummern lich aufhört.

Es bleibt übrigens jedem Inhaber von vel Gertifikaten vorbehalten, von den im Art, I Berichts über die Errichtung der Adminini enthaltenen Bestimmungen Gebrauch zu mh

Berlin, am 4. Oktober 1845.

Anhalt und VWVagent Brüderstrasse No.

Erben , binnen einem Jahre, die übrigen aber binnen zwei Jahren, widrigenfalls sie zu gewärtigen, daß in den respektive am 1, Januar 1846 und am 1. Ja- nuar 1847 zu publizirenden Präklusiv-Erkenntnissen die Verschollenen für todt erklärt, die unbekannten Erben präkludirt, das vorgedachte Vermögen aber den hiesigen Intestat-Erben ausgeantwortet werde. Datum Barth, den 1, Dezember 1844, Bürgermeister und Rath hierselbst, (L S.) O om,

ach Innsbruck. Provinz, wie sie bisher so weit die Provinz mit j Med ih Os. St. Petersburg. Aufenthalt des Kaisers | war, Gültigkeit hatte, auf dem Geseg vom 28. ias T s 1 isabethgrad, Reise des Großfürsten Konstantin, Ordens-Verlei- | hes durh spätere Gesehe, besonders das Senatus - Konsult vom 16 nuf eich. Paris. Hof-Nachrichten. Don Carles. Abgang der U N S: M I fet lig, a D R M ; S k 90 . m r = E Non gegen Madagaskar, -— Ergebniß der leyten Wahlen, hörigen Landestheile Wis durch die Vorschristen der Verw -ubn e oßbritanien und Irland. London, Ueble Aerndte-Aussichten. Uung vom T8. Dezember 1808 im regemeinen dieselben Grund- amischtes. säbe wie in den vorgedachten französischen Geseben ausgesprochen inemark, Kopenhagen, Gutachten der Kanzlei über den Naglaß und wird es daher genügen, wenn wir blos den für die Theile des det arc E iat ide Aeu Panzósischen Reiches erlassenen Geseße erwähnen. Dieselben be- e j stin Helene. : iehenland. Schreiben aus Athen. i Spi ibe ‘obes vie Cu f | i ieche 0 ch Tas Bath en. (BVermischtes.) E 1) Bn der Spihe der Verwaltung steht der Maire. Derselbe Gemeinde oba Ute Sils dea Meme Ra Es A idels- und Börsen:Nachrichte Berlin und Wi j wird in den Gemeinden von mehr gls 5000 Einwohnern von dem | gleichen über Ge enstände dieser Art; 08 T chziger Meßbericht, , un en. Börse, Srlon Konsul, nachher dem Kaiser, und zwar aus dem Munizipal= e) zu Scheikungin nas s N von 5 zu 5 Jahren ernannt. Jn kleineren Gemeinden steht f) zur Aufnahme von Anleihen und zur Verwend Bk Munizivaß R “ames erte n und B Aae an die Mitglieder | pitalien; REEN T Tae I ¡Rats nicht gebunden. nter preußischer Herrschaft ) zur Erhebung von Gemeinde-Uml fimmie Zeit von der Regierung ernann witd? j e uhe | Berg Q, wir das vorstehend Angeführte zusammen, so s l l / ut ergieich der Bestimmungen der frü - i mmisariid Die Bors, "tas ler Mare aus beer Mgen: | enden be ner Benciode-Dedmang felgedes Neu h F | m Munÿizipal= er Vürgermeister wird ; jer Rath ernannt werden solle, blieb schon zur Zeit der Gremdherrschaft akti j Me eda Gia g jr lle, ; t, Der praktisch bisher schon geltende G ie F wegen Mangels an qualifizirten namentlich der französisheu Sprache Mo ierbei meen drn: Bio Mel n f „n ae | gierung hierbei auf angesehene G zureichend gewahsenen Personen vielfah unbeachtet und kam allmälig das Verkrauen der Bandesede nine atntetere, Pete siht nehmen, und daß der Landrath mit feiaèn Vorschlägen gehört

Bekanntmachungen.

[566] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. Mai 1845.

Das in der Ließmannsgasse Nr, 10 belegene Ruhberg-

sche Grundstück, gerichtlih abgeshägt zu 7480 Thlr.

16 Sgr. 3 Pf., soll, anstatt am 28, Oktober,

am 16. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

aa: Vabraud 4) Die Gemeinde wird durch den Gemeinde- (Munizipal=) Rat vertreten, Jn der Rhein-Provinz hat jedo nicht E Gemei ihren Munizipal-Rath erhalten, sondern die Mairie it in Folge des Arrêté vom 11. messîdor X. aus mehreren Gemeinden (selbst 20 bis 30) zujammengeseßt und für dieselbe ein gemeinschaftlicher Ge= meinde - Rath ernannt worden, Die Selbstständigkeit der einzelnen Gemeinden ging in Folge dieser Maßregel- iu vielen Theilen der Pro= sehr verloren, daß das

vinz, namentlih in dem Roer-Departement, so Gemeinden häufig zusammengeworfen und

Lugni Du einzelnen als gemeiuschaftlihes Vermögen der ganzen Mairie angesehen wurde. 3) Die Mitglieder. des Gemeinde-Raths werden E Präfekten auf 10 Jahre ernannt. .Jn den Gemeinden von mehr als 5000 Ein= wohnern sollen die Mitglieder des Gemeinde-Raths aus den 100 Höchst= besteuerten ernannt werden. Die Bestimmung, daß aus den Lebteren ies M ag A Auf E zwei Kandidaten präsen= , mupyte mit dem Aufhören der Kantons- r Ee E fommen. aht ae er Gemeinde-Rath versammelt sih jedes Jahr uur Einmal und kann 14 Tage emen blei u die s übertragenen Functionen auszuüben, Außer dieser Zeit darf er nur auf Befehl des Präfekten zusammengerufen werden und kann nur über die ihm vorgelegten Entwürfe beschließen. 9) Eine entscheidende Stimme hat der Gemeinde - Rath uur bei Vertheilung der Natural - Gemeinde - Nußungen und Arbeiten. Jn allen übrigen Angelegenheiten giebt er nur ein Gutachten ab, welches erst durch die Genehmigung des Präfekten bindender Beschluß wird. Namentlich unterliegt jede Gemeinde-Ausgabe der Genehmigung des Präfekten, und darf der “Gemeinde - Etat erst nah geschehener Fest- seßung durch den Präfekten oder selbst durch das Staats - Oberhaupt zur Vollziehung gebraht werden. 10 Jn mehreren Gällen, ô. B. beim Kauf oder Verkauf eines Grund= stückes, der Ausnahme cines Darlehens, der Erhebung einer außeror- dentlichen Kommunalsteuer, ferner der Verpachtung eines Gemeinde- Grundstücks guf längere Zeit, ist ebenfalls die Ausführung des Gemeinderaths - Beschlusses von der Genehmigung durch das Staats-Oberhaupt oder sogar von der Genehmigung durch ein Spezial= Geseß abhängig gemacht. Man vergleiche Geseß vom 40. August 1794, Arrêté vom 2, prairial V., Geseß vom 11. frimaire VII., Arrêèté vom 7. germinal IX. Die meisten dieser leßteren Bestim- mungen siud indessen unter preußischer Regierung, bei deren Tendenz, einer ins Detail sich einlassenden Centralisation entgegenzutreten, wenngleich nicht förmlich aufgehoben, - doch obsolet geworden. Wenden wir uns nun zu den Bestimmungen der neuen Gemeinde- V a finden wir an die Stelle der obigen Vorschriften fol- ende geseht: 1) Der Bürgermeister wird auf deu Vorschlag des Landraths von der Regierung eruannt, ‘welhe auf angesehene Grundbesizer in dem Bürgermeisterei = Bezirk und auf andere Personen, welche das Vertrauen der Eingesessenen vorzugsweise genießen, besonders Rüc- sicht zu na hat. Î 2) Jede Gemeinde wird dur einen selbstständigen, nur aus 1 ren Mitgliedern bestehenden Gemeinderath D ved Y 3): Die Mitglieder des Gemeinderaths werden von den zum Gemeinderechte befähigten Eiuwohnern gewählt, wenn nicht wegen T Meinen Zahl der leßteren diese sämmtlich den Gemeinderath 4) Der Gemeinderath kaun so oft zusammentreten, als der Bür= germeister seine Zusammenberufung für nothwendig erachtet. Auch muß die Zusammenberufung erfolgen, so oft der vierte Theil der Gemeinderaths - Mitglieder solches verlangt, oder, wenn ihre Anzahl weniger als 12 beträgt, auf den Antrag vou wenigstens 3 Mitglie- dern. Kein - Gegenstand is der Berathung und resp. Beschlußnahme entzogen, sobald. er nur die Angelegenheiten der Gemeinde betrifft. Derselbe kann sowohl vom Bürgermeister, als von jedem Gemeinde=- rathés-Mitglied zur Verhandlung gebracht werden, und jeder Gegen- stand, welcher zur Berathung kommt, soll, dainit den Mitgliedern des Gemeinde= Raths Gelegenheit gegeben werde, dex Wünsche der Ge-

werden soll, ist dagegen zum Geseß erhoben worden.

Früher wurde die Gemeinde von einem Gemeinde-Rath vertre= ten, welcher für die ganze Bürgermeisterei von der Regierung odec in Folge Delegation der leßteren durch den Landrath ernannt wurde. Die Vertretung der einzeluen zur Bürgermeisterei gehörenden Gemeinden war also einer Versammlung anvertraut, deren Mitglieder nur zum geringsten Theil ihnen angehörte. Folgen davon waren, daß die einzelne Gemeinde nur von sehr wenigen Gemeinde-Mitgliedern,

zum Oefteren nur von einem Einzigen, vertreten wurde, indem die Beschluß in den Angelegen=

übrigen Gemeinderaths - Mitglieder den Gemeinde den Schöffen der lebteren allein

Angekommen: Se. Excellenz der General - Li t A des Kadetten-Corps, von Below L, fre gran Pvinz, Se, Excellenz der Kaiserlich russishe Wirkliche Gehei mng des Reichs - Raths, Gürst Dau Set aR atb

[887] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. August 1845,

Das vor dem Schlesishen Thdre Ausgangs rechter Hand, an der Ecke der Schlesischen Straße und der Communication belegene Bleicher Hochkirchsche Grund- B geri) abgeschäßt zu 10861 Thlr. 25 Sgr, 3 Pf, so

am 3. April 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[888] Bekanntmachung,

Die Erben der mit Hinterlassung einigen Vermögens ohne Nachkommen am 13, Januar 1843 in Horstdorf, hiesigen Bezirks, verstorbenen Wittwe Kaesebier, Jo- hanne Luise geborenen Woche, namentlich diejenigen, welche Namens des Leinewebers, nachher Jugenieur- Capitain und Mechanikus Woche, der mehrere Jahre in Nerechta unweit Moskau lebte, am 15. Dezember 1837 in Jaroslaw in Rußland starb, hierher als der Sohn des zu Zerbst verstorbenen, aus Horstdorf stammenden Jo- hann August Woche bezeihnet wurde, in den hierher bereits vorgelegten Schriften und Zeugnissen aber auch bald Johann Johanns Sohn Woche, bald Jacob Gott- fried Woche, bald blos Johann Woche genannt wird, werden hierdurch aufgefordert, sich und ihre Erbansprüche spätestens im Termine

Freitags, den sechsten (6.) Februar 1846, vor vier Uhr Nachmittags, an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden und auszuweisen, im Uebrigen auf die im Dessauer Wochenblatte ausführlicher zu ersehende Edik- tal-Ladung hingewiesen,

Oranienbaum, den 2, September 1845,

Herzogl. Anhalt, Justiz-Amt daselbs.

dn die ihnen prt überließen, oder daß die eigentlichen Vertreter der ein elnen j zum Nachtheil der leßteren von den übrigen Schöffen tir tis: wurden. Jebt wird die Gemeinde durch einen von ihr selbst ge = Rat s O voi E n Tee iben bestehenden Gemeinde- oder durch die Gesammtheit der j ähi De vertreten. i erar A er Gemeinde- Rath hatte früher, mit den oben ü ganz geringen Ausnahmen, nur berathende Stimme, séine "Vrblu unterlagen stets der Genehmigung der Staatsbehörde, deren Bevor= mundung si geseblih so weit erstreckte, daß ohne ihre spezielle Er= laubniß kein OÖegenstand zur Berathung des Gemeinde - Raths ge= bracht werden, ja leßterer nit einmal zusammentreten durfte. Jett hat der Gemeinde -Rath, welcher zu jeder Zeit vom Vürgermeister zusammenberufen werden kann und auf seinen, des Gemeinde-Raths Antrag zusammenberufen werden muß, die Befugniß, über jede Ge= meinde- Angelegenheit einen Beschluß zu fassen oder ein Gutachten zur Einreichung an die vorgeseßte Behörde abzugeben, Er führt in der Regel und namentli ín allen Angelegenheiten, welche nur das besondere Junteresse der Gemeinde betreffen, eine entsheidende Stimme, Nur ausnahmsweise is der Beschluß des Gemeinde-Raths ein lediglich begutachtender. Ob diese Ausnahmen aber auf das wirk= liche Bedürfniß beschränkt sind, davon werden wir später handeln.

Wir überlassen es dem Urtheil des besonneneu und unparteischen Lesers, zu entscheiden, ob die Behauptung, daß der Erlaß der neuen Gemeinde-Orduung nur einen geringen Fortschritt in der Selbststän= digkeit des Gemeindelebens gewähre , irgendwie Stich halten könne Die den Gemeinden eingeräumte Wahl ihrer Vertreter und die be= deutende Erweiterung der Befugnisse der Lebteren können über die Beantwortung der Frage nicht lange in Zweifel lassen.

11. Wenden wir uns nun zum zweiten Theile unserer Erörterung und prüfen wir, ob die Gemeinden mit Recht eine größere Emanci= ain in Es ese e G ob solche dem Gemeindewesen yeilsam gewesen wäre. teje Frage können wir füglich i 3 Hauptpunkte zerfallen lassen : s D a « ata die Ea aas R Gemeinderechts allen Mitgliedern der

emeinde eingeräumt, also nicht von einem (0 ängi weten jolen g ch nem Census abhängig gemacht

2) Hätten dem Gemeinde -Rath noch arö isse einge= räumt werden sollen? O E Rin

3) War die Wahl der Gemeinde -=

gestatten ? 1. Die Frage,

Ülichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlin, 6, Okt, Das Erscheinen der neuen Gemeinde - Ord- g für die Rhein - Provinz hat, wie nit anders erwartet werden ile, die Aufmerksamkeit der Einwohner der Provinz in hohem ide in Auspruch genommen, Der Grund hiervon liegt zum Theil f Vitigkeit des Geseges, welches so tief in die Verhältnisse ebens eingreist, zum Theil aber auch darin, daß seit einer Reihe Jahren über das Bedürfniß einer neuen Gemeinde =- Verfassung gi Rhein - Provinz verhandelt wird und dieser Gegenstand daher all im Munde des Volfes war. Daß ein solches Bedürfniß wirk- vorhanden sei, ist von allen Seiten längst anerkannt worden. a stand durch allseitige Uebereinstimmung fest, daß die dur Gemdjerrliche Geseßgebung eingeführte strenge Bevormundung Lmeinden durch die Staats - Behörden, wie sie zur Zeit in der n-Proviuz noh bestand, unersprießlih sei. i

[974] Bekanntmachung,

Am 241, Oktober d. J., Nachmittags 3 Uhr, sollen im Actien - Speicher Nr, 50, im Souterrain, 1142 Stüden havarirtes Blauholz für Rechnung der Assuradeurs öffentlich verkauft werden.

Stettin, 23, September 1845,

Königliches See- und Handelsgericht,

828 b . l Blait Inhaber von Russ1sch-f

peschen 5iligen Certib

len Áter SCrIe, welche den Berg am 1/13. November d.J. verfallendenl

pons in Berlin zu erheben wünschen

den hiermit aufgefordert, die betreffendenW s es c on (E. 298 durch die neue Gemeinde-Ordu i j

( l ue Gemeinde ung eine freiere - Pa E Lp Liextane MEN 28slen issung in der Rhein-Provinz eingefübrt, L daß des a SeS Monats bet dén Uicodddt insen der Provinz mehr entsprechen müsse, als die bis= Abstempelung einzureichen. Der Zahlungs pu gur Geseßgebung, darüber waltete Fein Zweifel mehr E N ju „mußte daher mit Zuversicht angenommen werden daß die E A PUE Ee D S, L Cat „cation des neuen Gesehes mit Freuden begrüßt werden würde. den. Berlin, am 4. Oktober 1845. Ö es ist auch der Gall gewesen, und wohl nirgends hat sih eine Anhalt und VVagener, Brüderstr. No f r hgben. welche die Behauptung gewagt hätte, die Ge=

i d tung für die Rhein-Provinz vom 23. Juli d. J. sei als

L nan hen der Provinz entsprechender Fortschritt gegen die émeinde- Verfassung nicht anzusehen. Mit diesem Erfolg Eine Standesherrschast- mit schönen Wor Unsere Geseßgebung immer zufrieden sein, Denn wenn es über- VVirthschasts - Gebäuden, 80,000 M. Forst “R! faum möglich ist, ein den Wünschen jedes Einzelnen vollkommen à Schlesien, und einige kleinere Rittergüter eendes Gesetz zu erlassen, so durfte einer solchen Hoffnun i gegen mässige Anzahlung anderweitig Wf der neuen Veaziude S hatn am allerwenigsten Raum G i C En Be i 108. nimmt das Könlgl. ln} Wuden, da bei den vielsachen Berathungen, welche der Publica- itoir in Berlin an, j Gesebes vorauégegangen. sind, die verschiedensten und wider= a fu Ansichten sich kundgegeben haben. : Ges agespresse hat bereits begonneu, sich mit der Kritik b O zu befassen , und kann es nah dem vorher Gesagten E mden, wenn in- einem Blatte der Legislatur volles Lob lerzten Beh wird, während ein anderes blos zu tadeln findet und selbst denz als JAmadhaft, der Belwndheit juni Juli d G9 ¿2usellh, der durch die Gemeinde - Ordnung vom namentlich brustshwachen Personen se / E d, 5. bewi j j le i 11370 15688 20062 24133 28531 anerfanntes Bíer, worüber die betreffenden af, dleidh zu der Elben Ti 0 Aen, 99 Ls E 11441 15727 20068 24179 28697 Atteste bei mír einzusehen sind, empfiehlt 29 "Wen des Neunens kaum iverth seien s Î t d ti on 11492| 15748| 20282| 24224 28735 shen zu 1 Thlr, frei ins Haus geliefert, t, uns auf eine spezielle Widerlegung des f Se N

11495| 415768| 20321| 24234! 28798 J, Bernau, Weitun cine s 1 L508 19782 M8a6| 2266| 87e n fals Zenn h de eue Geriete ¿Enn e a e Ba Node z E un]cen

11548! 415807| 20536| 24407 Rabatt. i ; entsprehendes Geseß - angesehen werden müsse, und ob und

11567 15907 20597 24471 L 11571! 416098! 20679| 24550] sührt pa E erie gegen die frühere Gemeinde-Verfassung ' rag atso :

Die Zahlong erfolgt seiner Zeit unter denselben

[1628] Die nachstehend aufgeführten Verschollenen:

1) der Knecht Carl Carls, oder Cardel, geboren ín Bergen auf Rügen den 31, Juli 1791, welcher sich seit dem Jahre 1817 heimlih von hier entfernt hat und dessen zurückgelassenes Vermögen 26 Thlr, beträgtz

2) der Aimmeérgesel Johann Carl Witt, geboren hier- selbst den 5. Oktober 1793, der \sich im Jahre 1812 von hier entfernt hat und seitdem gar keine Nach- riht von sich gegeben, dessen Vermögen 31 Thlr, beträgtz

3) der Aiunutrgéseti Hans Heinrich Witt, Bruder des vorigen, geboren hierselbst den 29. September 1797, der zuleßt aus Werbaß in Ungarn am 30, No- vember 1834 geschrieben und hier ein Vermögen von 31 Thlr. besißt;

4) der Tischlergesell Johann Carl Friedrich Krüger, geboren hierselb den 14, Juníus 1801, der zu- legt aus Paris am 26. Januar 1834 geschrieben, und dessen Vermögen 230 Thlr. beträgt z

5) der Seefahrer Johann Peter Wilken, geborcn in Barth den 22, September 1788, der zuleßt den 3, Juli 1827 aus Hamburg geschrieben und 49 Thlr, in Vermögen hat ;

6) der Seriahas Johann Daniel Böttcher, geboren in Barth den 12. Mai 1797, welcher seit dem Jahre 499 1823 keine Nachricht von si egeben und bereits 514 5047 6358 vor dem Jahre 1827 auf einer Reise nah Ostin- 528 5064 6359 dien im Kap der guten Hoffnung verstorben sein 579 5075 6425 soll und dissen Vermögen 111 Thlr. beträgt; 711 5147 6668

7) der Seefahrer Johann Jacob Böttcher, Bruder des 715 5176 6724 vorigen, geboren hierselbst am 27. September 1799, 750 9435 6764 der am §, Oftober 1823 zuleßt aus Amsterdam 770 5518 6800 geschrieben und nachher, dem Gerüchte nah, vor 891 5535 6883 dem Jahre 1825 auf einem amerikanischen Sthiffe 892 5545 6957

edient haben soll, dessen Vermögen 111 Thlr, 988 5550 7006

beträ tz; 1071 5578 7019

- 8) der Seefahrer Johann Jacob Elias Burghardt, 1158 5656 7107 geboren hierselbst den 29, Junius 1804, welcher 127 5751 7135 zuleßt aus Curacao den 30, September 1827 ge- 1298 5771 7172 schrieben und ein Vermögen von 930 Thlr. besißt; 1375 5830 7235 oder, im Fall sie verstorben, dessen etwa hier unbe- 1388 5851 7298 fannte Erben werden hiermit auf den Antrag ihrer hie- 1408 5863 7304 sigen Jntestat-Erben aufgefordert, sih vor uns zu mel- 1423 5930 7307 den und respektive sich chórig gu legitimiren, und zwar 1459 5942 7399 die sub 1 bis 5 aifgesührten ershollenen, oder deren 1568 5983 7436

(L. S.)

[848b] Eilfte Verloosung von 522 Stick. Certifikaten der Russischen S%uigen Anleihe ter Serie bei Hope & Co. in Amsterdam.

In Folge der in St, Petersburg stattgehabten Ver- loosung von Inscriptionen der S5%tigen Russ, An- leihe 4. Serie bei Hope & Co. hat das Admini- strations-Bureau der Herren Hope & Co., Kettwich & Voombergh und VVittwe Borski in Amsterdam eine Verloosung von 9522 Stück Certifikaten dieser Anleihe veranstaltet, bei welcher folgende Nummern gezogen worden sind, welche zur Ablösung kom-

men, als: No. 92 No. 4328 |No. 5997 175 4353 6009 225 4446 6195 237 4628 6222 377 4687 6248 409 4788 6284 494 4798 6297 5007 6346

No. 2968 2971 3046 3086 3092 3111 3199 3233 3262 3383 3390 3411 3433 3488 3498 39536 3561 3616 3714 3719 3835 3866 3965 4051 4081 4088 4150 4279

No. 1591 1626 1758 1767 1780 1837 1953 2084 2114 2130 2190 2194 2274 2293 2319 2430 2495 2593 2597 2614 2645 2651 2724 2787 2793 2856 2868 2879

[822 b]

Beamten den Gemeinden zu

des

i „Brage, ob die Ausübung des Gemeinderéhts von einem Census abhängig zu machen sei, is bei der Berathung des Ge= seßes vielfah zur Sprache gekommen, und selbst in der leßten Zeit ist dieselbe der Gegenstand der näheren Erörterung durch die Provinzial= Behörden gewesen. Von allen Seiten is indessen die Beibehaltung eines Census für die Ausübung des Gemeinderehts für nothwendig erahtet worden. Die Stände haben diese Ansicht ebenfalls getheilt, und kann es keinem Zweifel unterliegen, daß in dieser Beziehung den Wünschen der Provinz ‘entsprochen worden ist. Aber auch nat all- gemeinen Grundsäßeu würde es sih kaum rechtfertigen lassen, hätte man ‘das Gemeinderecht und namentlih das Wahlrecht allen männ- lichen, großsährigen “und selbstständigen Gemeindegliedern einräumen wollen, Besser als jeder Kommentar sprechen hier die Zahlen, welche wir aus amtlichen Quellen mittheilen können. Jn der Stadt Aachen würden z. B, bei dex Annahme eines Census von 200 Rthlr, Einkom=

° 71 Kaiserin -Bier.

Ein von den ausgezeichnetsten Aerzten det?